Meine Nachbarschaft: Liederbacher Straße
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Vorlagen
Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3185 entstanden aus Vorlage: OF 631/6 vom 13.11.2022 Betreff: Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Liederbacher Straße auf den Gehwegen an den südlichen Einmündungen folgender Straßen - Seebachstraße - de-Ridder-Weg - Eptingweg - Homolkaweg - Wilhelm-Roser-Weg Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Auf der Ostseite der Liederbacher Straße wird immer wieder auf dem Gehweg geparkt. Das ist nicht nur verboten, es behindert auch die Sicht beim Einfahren in die Einmündung an den genannten Straßen. Zum anderen ermöglicht die Anregung das sichere Abstellen und Festmachen von Fahrrädern, da in den engen Seitenstraßen sonst wenig Raum ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 714 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3186 entstanden aus Vorlage: OF 634/6 vom 09.11.2022 Betreff: Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke Vorgang: OM 2171/22 OBR 6; ST 2029/22 Der Magistrat wird aufgefordert, den sicheren Radverkehr bei der Anfahrt der Leunabrücke von Höchst aus zu ermöglichen. Dazu sollte ein Schild vor dem Bunker statt des Streckenabschnitts geradeaus explizit den Abzweig nach rechts auf die Umgehung entlang des Industriegeländes als Radweg ausweisen. Der Abschnitt geradeaus sollte durch eine Markierung auf dem Boden als nicht fahrradtauglich gekennzeichnet werden. Von der Umgehung aus sollte dann an geeigneter Stelle (erstes Foto) die Rückführung zum Radweg entlang der Straße ausgeschildert und durch die Beschilderung "Radfahrer erlaubt" auch freigegeben werden. Der Wegweiser vor dem Bunker (zweites Foto) sollte entsprechend vorgezogen werden und auf die Umgehung verweisen. Ferner sollte an der Kreuzung Liederbacher Straße/Ecke Hoechster-Farben-Straße das kaum noch erkennbare Piktogramm (drittes Foto) auf der Fahrspur aus Richtung Liederbacher Straße in Richtung Leunabrücke erneuert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit der Anregung vom 24.05.2022, OM 2171, darauf hingewiesen, dass der Radweg jetzt direkt und ohne Vorwarnung in einen abschüssigen Tunnel mit Stufen in der Fahrbahn führt, was offensichtlich eine Gefährdung darstellt und auch dazu führt, dass eine Abkürzung über die Wiese (viertes Foto) direkt in den Autoverkehr hinein genutzt wird, was ebenfalls gefährlich ist. Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 2029 daraufhin mitgeteilt, eine Änderung der Situation sei erst in Zusammenhang mit dem Bau der Regionaltangente West möglich, was eine Verlängerung des heutigen Zustands auf Jahre hinaus bedeuten würde. Tatsächlich ist eine Situation, in der Radfahrende an einer unübersichtlichen Stelle durch einen nicht befahrbaren Tunnel geschickt werden, was dann zu Ausweichmanövern führt, nicht verantwortbar. Der Magistrat hat auf seine Pläne für Radwege auf der anderen Straßenseite hingewiesen, die durchaus zu begrüßen sind, aber für den Radverkehr von Höchst auf die andere Mainseite keine Lösung sind, sondern nur für den in umgekehrter Richtung. Der Magistrat hat dann auch auf die "vorhandenen Wege entlang des Industriegeländes" verwiesen. Dieser Weg ist aber nicht ausgeschildert, sondern der Weg in den Tunnel. Die Erneuerung des Piktogramms ist entscheidend, um klarzustellen, das Radfahrende auch die Straße zur Leunabrücke nutzen können. Unabhängig davon sollte die Umgehung aber ausgeschildert werden, um eine zwar umständlichere, aber sicherere Option zu bieten, weil die Straße relativ viel befahren ist und für die Geradeausfahrt ein Spurwechsel durch den Rechtsabbiegerverkehr nötig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 715 Aktenzeichen: 66 0
Unterliederbach: Radfahrsymbole auf dem Heimchenweg markieren
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2993 entstanden aus Vorlage: OF 605/6 vom 15.10.2022 Betreff: Unterliederbach: Radfahrsymbole auf dem Heimchenweg markieren Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Heimchenwegs zwischen den Hausnummern 26 (an der Kurve in die Hermann-Waibel-Allee) und 42 (Einmündungen Stieglitzenw eg und Seebachstraße) Piktogramme mit Radfahrsymbolen zu markieren. Begründung: In diesem reinen Wohngebiet sind viele Menschen mit dem Rad unterwegs. Aufgrund der engen Straßenverhältnisse kann es bei Gegenverkehr von Autos leicht zu Gefährdungen für die Radfahrer kommen. Radfahrsymbole auf der Straße (wie z. B. unter der Eisenbahnbrücke in der Liederbacher Straße) können dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für den Radverkehr zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 416 Aktenzeichen: 66 7
Unterliederbach: Zebrastreifen über Liederbacher Straße
Antrag vom 15.10.2022, OF 606/6 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen über Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, über die Liederbacher Straße auf Höhe der Hunsrückstraße einen Zebrastreifen einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner, Kindergartenkinder der Kita Wartburg und Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erhard-Schule & Karl-von-Ibell-Schule nehmen in der Regel keinen Umweg über den existierenden Zebrastreifen in Richtung Wagengasse, sondern queren die Straße direkt an der Liederbacher Straße /Ecke Hunsrückstraße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder, Schülerinnen und Schüler und Bewohnerinnen und Bewohner sicherer und komfortabler. Abbildung 1: https://geoportal.frankfurt.de/karte/; Abgerufen am 15.10.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 606/6 wurde zurückgezogen.
Müllbeseitigung entlang der Hoechster-Farben-Straße
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2575 entstanden aus Vorlage: OF 570/6 vom 27.08.2022 Betreff: Müllbeseitigung entlang der Hoechster-Farben-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Hoechster-Farben-Straße auf der Bahnseite von Höchst bis zur Bleiwerksbrücke (Hoechster-Farben-Straße/Einmündung Pfaffenwiese) mindestens einmal jährlich, z. B. nach dem Vegetationsschnitt, den Müll aus dem Randstreifen zu entfernen. Begründung: Ohne regelmäßige Reinigung sammelt sich hier der Müll schon über Jahre und es wird immer unansehnlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2695 Aktenzeichen: 79 4
Höchst: Kinderhaus Höchst
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2564 entstanden aus Vorlage: OF 568/6 vom 27.08.2022 Betreff: Höchst: Kinderhaus Höchst Der Magistrat wird gebeten, die Schulwegkommission einzuberufen, um die gefährliche Situation vor dem Kinderhaus Höchst in der Adolf-Haeuser-Straße schnell zu verbessern und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, damit die Sicherheit der Schulkinder auf dem Gehweg wieder gewährleistet ist. Begründung: Kinder des Kinderhauses nehmen nach der Schule z. B. am pädagogischen Mittagstisch teil, der Weg zum Kinderhaus ist Teil des Schulwegs. Die Schulwegkommission nimmt im Rahmen von Ortsterminen den Schulweg in Augenschein und es werden vor Ort Maßnahmen beschlossen, die dazu beitragen, den Schulweg sicherer zu gestalten. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen soll zeitnah durch den Magistrat erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2004 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4
Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 entstanden aus Vorlage: OF 511/6 vom 04.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße ab der Hunsrückstraße bis zum Geißspitzweg folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Aufbringen von Tempo-30-Piktogrammen an der Einmündung aus dem Geißspitzweg sowie auf Höhe des Marktplatzes; 2. regelmäßige Kontrollen bezüglich Tempolimit; 3. nachhaltige Instandsetzung des Straßenbelags auf der Liederbacher Straße zwischen den Hausnummern 117 und 127. Begründung: Für Verkehrsteilnehmer, die aus dem Geißspitzweg kommen, ist es schwer ersichtlich, dass sie sich weiterhin in einer Tempo-30-Zone befinden (siehe Foto). Hier können Piktogramme an den genannten Stellen unterstützen. Der damals innovative Straßenbelag zwischen den Hausnummern 117 und 127 hat sich nicht bewährt, auch immer wieder stattfindende Ausbesserungen bewirken wenig: Es gibt deutliche Fahrrinnen und die Steine sind locker, was zu Verkehrsgefährdungen und zu Lärmbelästigung führt. Eine nachhaltige Instandsetzung ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Marktplatz Unterliederbach aufwerten
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2369 entstanden aus Vorlage: OF 525/6 vom 27.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Marktplatz Unterliederbach aufwerten Vorgang: OM 2368/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, den Marktplatz durch folgende erste Maßnahmen aufzuwerten: 1. Bepflanzen der leeren Baumscheibe an der Liederbacher Straße zwischen den Bänken; 2. Pflanzen eines weiteren Baumes am südöstlichen Rand des Marktplatzes (Heugasse); 3. Aufstellen von Bänken oder einer Sitzgruppe an der südlichen Seite des Marktplatzes so, dass sie bei Veranstaltungen nicht stören oder demontiert werden können; 4. weitere Maßnahmen sind mit dem Vereinsring abzustimmen und dürfen z. B. Fahrbetriebe (Autoscooter) und Stände, die bei der Kerb und anderen Veranstaltungen aufgestellt werden, nicht behindern. Begründung: Der Marktplatz in Unterliederbach dient als Ortsmittelpunkt umgeben von Fachwerkhäusern den Unterliederbacherinnen und Unterliederbachern als Festplatz und Treffpunkt, ist aber recht trist. Er kann durch mehr Bäume, die gegen die Überhitzung helfen, und mehr Sitzgelegenheiten aufgewertet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2368 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2194 Aktenzeichen: 67 0
Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdisch
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 entstanden aus Vorlage: OF 472/6 vom 08.05.2022 Betreff: Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdisch Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Radweg an der Leunastraße, von der Bahn kommend Richtung Leunabrücke, durchgängig o berirdisch befahrbar ist. Zurzeit führt dieser Weg kurz hinter dem Kulturbunker durch einen Tunnel über Stufen mit der Folge, dass Radfahrende über die Wiese auf die Straße ausweichen, was eine besondere Gefährdung mit sich bringt. Begründung: Der jetzige Zustand ist unhaltbar, der Tunnel nicht befahrbar. Der Tunnel: Der gefährliche Ausweichpfad zur Straße: Quelle: Wiebe Quelle: Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Antrag vom 09.11.2022, OF 634/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3186 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 769 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1723 Aktenzeichen: 66-0
Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1814 entstanden aus Vorlage: OF 410/6 vom 19.02.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement In Zeiten von Wasserknappheit und längeren Hitzeperioden ist ein nachhaltiges Regenwassermanagement im Frankfurter Westen dringend notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Verdunstungsbecken für Regenwasser anlegen zu lassen. Folgende Standorte werden vorgeschlagen, da sie sich in Siedlungsnähe befinden und nicht unmittelbar an ein Gewässer angrenzen: - Emil-Siering-Park; - Grünanlage Otto-Ernst-Weg; - Rudolf-Schäfer-Anlage; - Grünanlage Luthmerstraße; - Grünanlage Marderweg; - Grünanlage Deidesheimer Straße; - Grünanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim; - Grünanlage Bechtenwaldstraße. Begründung: Durch Verdunstungsbecken für Regenwasser wird Wasser im natürlichen Kreislauf belassen, der Boden wird mit Wasser versorgt, es entsteht eine kühlende Wirkung durch die Verdunstungskälte, die Luftfeuchtigkeit wird erhöht, Staub wird gebunden, es kommt zu einer Grundwasserneubildung, innerstädtische Feuchtbiotope werden geschaffen, es entstehen finanzielle Vorteile durch die Entlastung des Kanals und der Kläranlage, die Hochwasserabflussmengen und Hochwasserschäden werden verringert, erforderliche Schutzbauten vor Hochwasser sind weniger notwendig, natürliche und gleichmäßigere Pegelstände der Bäche im Frankfurter Westen könnten gewährleistet werden und eine Vermeidung der Nutzung von Trinkwasser für die Bewässerungen von Parks und Bäumen würde die Trinkwasserversorgungsthematik entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1528 Aktenzeichen: 67 0
Unterliederbach: Müllablagerung auf dem Fuß- und Radweg im Brückenbereich Wasgaustraße
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1789 entstanden aus Vorlage: OF 378/6 vom 22.02.2022 Betreff: Unterliederbach: Müllablagerung auf dem Fuß- und Radweg im Brückenbereich Wasgaustraße Der Magistrat wird gebeten, eine Beschilderung (Sperrmüllablagerung verboten) am Brückenbereich des Liederbachs an der Wasgaustraße anzubringen, um den häufigen Müllablagerungen und der damit verbundenen ständigen Blockade des Fuß- und Radweges entgegenzuwirken. Begründung: Mehrere Anwohner sind auf den Ortsbeirat zugekommen und haben über permanente Müllablagerungen im oben genannten Brückenbereich berichtet. Mit einer entsprechenden Verbotsbeschilderung (Sensibilisierung der Bevölkerung) am Brückenbereich könnte dem Problem entgegengetreten werden und somit ein Beitrag geleistet werden, den Fuß- und Radweg entsprechend freizuhalten. Quelle: Anwohnerschaft Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1250 Aktenzeichen: 79 4
Haushalt 2022 Unterliederbach: Neue Grundschule an der Gotenstraße
Antrag vom 18.02.2022, OF 362/6 Betreff: Haushalt 2022 Unterliederbach: Neue Grundschule an der Gotenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ausreichend finanzielle Mittel zur Errichtung der neuen Grundschule an der Gotenstraße bereitzustellen. Begründung: Mit der Nachverdichtung und dem Baugebiet im Westen (Parkstadt Silostraße) ist die Raumkapazität an den Grundschulen in Unterliederbach erschöpft. Die neue Grundschule in der Gotenstraße befindet sich in Planungsphase 0 und wird dringend benötigt. Dazu sind die finanzielle Mittel im Haushalt einzuplanen, damit es nicht zu Verzögerungen kommt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 59 2022 Die Vorlage OF 362/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterliederbach: Wann ist endlich mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage HermannWaibel-Allee/Liederbacher Straße zu rechnen?
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1544 entstanden aus Vorlage: OF 327/6 vom 18.01.2022 Betreff: Unterliederbach: Wann ist endlich mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage Hermann-Waibel-Allee/Liederbacher Straße zu rechnen? Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16 Der Magistrat wird gebeten, die mit Anregung OM 4648 geforderte und vom Magistrat mit Stellungnahme ST 1059 zugesagte Errichtung der Ampelanlage entsprechend (nach über fünf Jahren Wartezeit) zu realisieren. Begründung: Bereits mit oben bezeichneter Anregung und der kausal zusammenhängenden Stellungnahme ST 1059 wurde seitens des Magistrats ausgeführt, dass die Errichtung einer entsprechenden Ampelanlage vorgesehen ist. Binnen der letzten fünf Jahre wurde die Errichtung nicht realisiert. Es wäre daher wünschenswert, eine zeitnahe Installation der Ampelanlage zu verwirklichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1324 Antrag vom 23.12.2023, OF 906/6 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 824 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1320 entstanden aus Vorlage: OF 282/6 vom 11.12.2021 Betreff: Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, verbotenes Durchfahren der Anliegerstraße Otto-Ernst-Weg 52 bis 70 mit hoher Geschwindigkeit durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in diesen einspurigen Verbindungsweg von und zur Hermann-Waibel-Allee ist von beiden Seiten mit dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und einem Zusatzschild ausschließlich für Anlieger der Hausnummern 52 bis 70 erlaubt. Dennoch wird dieser schmale Weg täglich von Nichtanliegern mit unangepasster Geschwindigkeit durchfahren und Personen, die ihr Haus oder das gegenüberliegende Gartengrundstück verlassen, erheblich gefährdet. Auch von Anwohnern vorgeschlagene Bodenschwellen, verteilt auf drei Abschnitte des Weges, könnten hier zumindest für reduzierte Geschwindigkeiten sorgen. Nötigenfalls ist auch eine Ortsbesichtigung mit entsprechender Ämterbeteiligung erwünscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 954 Antrag vom 25.03.2024, OF 984/6 Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5349 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Zugang vor Senioren-Initiative Höchst mit Pollern absichern
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1098 entstanden aus Vorlage: OF 246/6 vom 30.10.2021 Betreff: Höchst: Zugang vor Senioren-Initiative Höchst mit Pollern absichern Die Senioren-Initiative Höchst befindet sich in der Gebeschusstraße 44, in einer Stichstraße. Der Zugang zum Haus ist sehr häufig mit Autos zugestellt, sodass Personen mit Rollstühlen, Rollatoren, Fahrrädern oder Krankenliegen häufig keinen ungehinderten Durchgang auf das Gelände haben . Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin zu initiieren, um zu klären, wie der Zugang abgesichert werden kann. Begründung: Die Senioren-Initiative beklagt seit Jahren Falschparken vor dem Grundstück. Der Zugang zum Gebäude ist häufig besonders für Personen mit Rollstühlen und Rollatoren erschwert bzw. mitunter gar nicht mehr möglich. Maßnahmen sind wohl schon mit dem Eigentümer abgeklärt; zwischenzeitlich wurde mit provisorischen Barken schon eine temporäre Lösung gefunden, die allerdings wieder zurückgenommen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 623 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1087 entstanden aus Vorlage: OF 231/6 vom 02.11.2021 Betreff: Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Parken in der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße (aus Richtung Höchst kommend östlich) verhindert wird. Begründung: In der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße ist zwar sogar ein Parkwinkel markiert (siehe Foto 1), der Platz davor zur Einmündung hin wird dennoch ständig zum Parken genutzt (siehe Foto 2). Die Seebachstraße ist eine Einbahnstraße, kann aber von Radfahrerinnen und Radfahrern auch in der Gegenrichtung benutzt werden. Von der Liederbacher Straße hineinfahrende Verkehrsteilnehmer (Autofahrer ebenso wie Fahrradfahrer) haben aber, wenn dort widerrechtlich ein Pkw steht, keinen Einblick mehr in die Straße. Um die Situation zu verbessern bzw. zu entschärfen, sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um das widerrechtliche Parken zu verhindern, z. B. das Aufbringen einer zusätzlichen Markierung (schraffierte Fläche) und/oder das Aufstellen eines Pollers oder Fahrradbügels. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Ständige Gefahrensituation durch E-Roller- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer für Kinder und Personal vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst beheben
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 889 entstanden aus Vorlage: OF 220/6 vom 22.10.2021 Betreff: Ständige Gefahrensituation durch E-Roller- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer für Kinder und Personal vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst beheben Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen die tägliche Gefahrensituation auf dem Bürgersteig vor dem Stadtteilkinderhaus Höchst, die durch (u. a.) rasende E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern verursacht wird, zu prüfen und bald umzusetzen. Gegebenenfalls ist eine Ortsbegehung erforderlich, um die Eignung von Maßnahmen wie z. B. - Hinweisschilder oder Piktogramme "Achtung Kinder" und - Begrenzungen wie Sperrbügel bzw. zwei versetzte Umlaufschranken vor Ort zu prüfen. Weiter ist die Einrichtung eines Fahrradweges auf der Adolf-Haeuser-Straße im Umfeld des Stadtteilkinderhauses Höchst dringend erforderlich, um Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer ein vorschriftsgemäßes Verhalten im Straßenverkehr zu ermöglichen. Begründung: Das Stadtteilkinderhaus in Höchst und dessen Ein-/Ausgang liegen direkt an der viel befahrenen Adolf-Haeuser-Straße (Nr. 16 bis 18), getrennt durch einen schmalen Bürgersteig. Fehlende Hinweisschilder sowie ein fehlender Fahrradweg führen regelmäßig zum verkehrswidrigen Fahren auf dem Bürgersteig durch Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer in beiden Richtungen. Dies führte nun am 08.10.2021 leider zu einem Unfall, bei dem ein Kind durch zwei jugendliche E-Roller-Fahrer angefahren und verletzt wurde. Das Kind musste ärztlich behandelt werden. Durch die oben genannten Maßnahmen kann die Gefahrensituation entspannt und weitere, ggf. schlimmere Unfälle vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 361 Antrag vom 29.07.2022, OF 540/6 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 462 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2017 Antrag vom 03.11.2022, OF 635/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3187 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeiden
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 860 entstanden aus Vorlage: OF 175/6 vom 03.09.2021 Betreff: Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeiden Der Magistrat wird gebeten, die gefährliche Einmündung des Rad- und Fußwegs (entlang des Liederbachs) auf den originären Fußweg der Gebeschusstraße entsprechend baulich abzusichern (Drängelgitter, Pfosten etc. wieder aufzustellen). Begründung: Mehrere Eltern schulpflichtiger Kinder sind auf Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirats zugekommen und haben berichtet, dass die bisher installierten Gitter an der o. g. Einmündung entfernt worden sind. Seit der Deinstallation kam es häufig zu "Beinahe"-Kollisionen zwischen Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern. Insbesondere Schülerinnen und Schüler jüngeren Alters seien daher auf dem Weg zur Schule potenziell gefährdet. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 349 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster Busbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 651 entstanden aus Vorlage: OF 134/6 vom 22.08.2021 Betreff: Höchst: Vorrang für Busse an Kreuzung Höchster Busbahnhof Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Regelung im Kreuzungsbereich Adolf-Haeuser-Straße und Dalbergstraße/Ecke Leverkuser Straße dahin gehend gestaltet werden kann, dass die Busse, ohne Vorfahrt gewähren zu müssen, den Busbahnhof bevorzugt verlassen können. Denkbar wäre eine Änderung der Vorfahrtsregelung oder die Installation einer Signalanlage, die dem ÖPNV Vorrang gewährt. Begründung: Der Busverkehr im Netz Höchst ist sehr verspätungsanfällig, oft fahren die Busse mit Verspätungen, die wiederum zu Anschlussverlusten führen. Bei der Ausfahrt aus dem Höchster Busbahnhof setzen die Busse oft weitere Minuten zu, da sie gegenüber dem oft starken Verkehr auf der Adolf-Haeuser-Straße und der Dalbergstraße wartepflichtig sind. Geeignete Maßnahmen würden in diesem Bereich eine deutliche Besserstellung des ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr bewirken und dessen Attraktivität erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2211 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1555 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 91 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Höchst: WLAN in der Unterkunft Silostraße 27
Antrag vom 17.08.2021, OF 208/6 Betreff: Höchst: WLAN in der Unterkunft Silostraße 27 Vorgang: K 173/20; ST 1165/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Träger der Unterkunft in der Silostraße 27 zu unterstützen und bewegen, eine WLAN-Verbindung zu installieren und auch für die dort untergebrachten Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Der Ortsbeirat unterstützt die Finanzierung mit einem Betrag von 1000€ aus dem OBR-Budget. Eine anteilige kleine Gebühr für die WLAN-Nutzung kann dabei auf die Bewohner umgelegt werden. Begründung: Die Containeranlage war als Übergangsunterkunft für eine kurzzeitige Nutzung geplant. Wegen der schwierigen Wohnungssituation in Frankfurt leben die geflüchteten Menschen meist jedoch für mehrere Jahre hier. Eine Verlängerung der Nutzung wurden laut ST 1165/2020 geprüft und der Träger hat inzwischen die Installationskosten ermittelt. Diese Leitungen sollen jetzt schnellstmöglich installiert werden. Ein Grundrecht auf Internetzugang lässt sich völkerrechtlich und als konkreter verfassungsrechtlicher Leistungsanspruch begründen, der allen Menschen zukommt, die in Deutschland leben. Für viele Geflüchtete ist das Smartphone Wörterbuch, Radio, Bankfiliale, Computer, Telefon, und oft der einzige Weg, mit ihrer Familie in Kontakt zu bleiben. Es hilft ihnen dabei, die Flucht und den Alltag in ihrer neuen Umgebung zu organisieren. Sie brauchen einen Internetzugang, um die alltäglichen Aufgaben, auch behördliche Anträge, Terminvereinbarungen etc. die coronabedingt noch mehr geworden sind, zu bewältigen. Ohne Einkommen ist es ihnen kaum möglich einen Handyvertrag abzuschließen. Datentarife sind zudem sehr teuer. Sie können nur ein prepaid -Handy mit Flatrate und Mobilfunk nutzen, die begrenzten Datenvolumen reichen für die ausschließliche Nutzung ohne WLAN nicht aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 14.01.2020, K 173 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1165 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 44 2021 Die Vorlage OF 208/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, den Träger der Unterkunft in der Silostraße 27 zu unterstützen und zu bewegen, eine WLAN-Verbindung zu installieren und auch für die dort untergebrachten Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Da der Magistrat seit Jahren diesbezüglich nicht seiner Verpflichtung nachkommt, unterstützt der Ortsbeirat die Finanzierung mit einem Betrag von 1.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget an den Träger der Unterkunft, den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe in Frankfurt am Main e. V. Eine anteilige kleine Gebühr für die WLAN-Nutzung kann dabei auf die Bewohner umgelegt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterliederbach: Zugang Graubnerpark
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 154 entstanden aus Vorlage: OF 59/6 vom 15.05.2021 Betreff: Unterliederbach: Zugang Graubnerpark Vorgang: OM 2584/18 OBR 6; ST 717/18 Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkante im Bereich des Zugangs zum Graubnerpark von der Wartburgstraße aus abzusenken. Zusätzlich sollte die Bordsteinabsenkung auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor regelwidrig parkenden Fahrzeugen geschützt werden. Zurzeit befindet sich hier nur eine Markierung auf der Fahrbahn, welche jedoch leider nicht beachtet wird. Eine Sicherung mit Hilfe von Pollern ist erforderlich. Begründung: Laut Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 717, war die Umsetzung für Sommer 2018 zugesagt, ist aber nicht erfolgt. Ausgangspunkt war die Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2584. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2584 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 717 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1575 Aktenzeichen: 67 0
Unterliederbach: Peter-Bied-Straße - Parken auf Grünflächen unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 152 entstanden aus Vorlage: OF 57/6 vom 16.05.2021 Betreff: Unterliederbach: Peter-Bied-Straße - Parken auf Grünflächen unterbinden Der Magistrat wird gebeten, in der Peter-Bied-Straße (ungerade Hausnummern ab Hausnummer 21 aufwärts) mit geeigneten Maßnahmen wie Beschilderung, evtl. kombiniert mit Pollern bzw. Findlingen zu Beginn des Gehweges das Parken auf den Grünstreifen zwischen den Bäumen und das Befahren des Gehweges zu verhindern. Auch eine Bepflanzung sollte als eine Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Begründung: Besonders an Werktagen werden die Grünflächen zwischen den Bäumen in der Peter-Bied-Straße als Parkplatz missbraucht, was zur Verdichtung des Bodens und einer nicht zulässigen Befahrung des Gehweges führt (siehe Foto). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1564 Aktenzeichen: 66 3
Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 23 entstanden aus Vorlage: OF 3/6 vom 16.04.2021 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Karl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag; 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannesallee 41; 3. zeitweise Platzierung einer Containeranlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird; 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Karl-von-Ibell-Schule; 5. neu:(vorübergehende) Erweiterung des KiZ Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau bzw. zur Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen. Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40
Unterliederbach: Sportplatz Hans-Böckler-Straße
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7280 entstanden aus Vorlage: OF 1480/6 vom 06.02.2021 Betreff: Unterliederbach: Sportplatz Hans-Böckler-Straße Der Magistrat wird gebeten, für das Funktionsgebäude auf dem Sportplatz Hans-Böckler-Straße eine Planung zu erstellen, die eine Modernisierung und eine Erweiterung enthält. Sofern sich dies bei der Planung als unwirtschaftlich erweist, wird der Magistrat gebeten, ein neues, zeitgemäßes Funktionsgebäude zu planen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, eine Planung zu erstellen, die die bestehende Laufbahn in eine Tartanbahn umwandelt, sowie Einrichtungen für Leichtathletikdisziplinen (Hoch- und Weitsprung sowie Kugelstoßen) mitzuplanen. Bei den Planungen sind der VfB Unterliederbach und die TG Unterliederbach zu beteiligen. Begründung: Das jetzige Funktionsgebäude ist bereits über 30 Jahre alt und war damals für eine viel geringere Nutzung vorgesehen. Sowohl die Anforderungen an technischer Ausstattung als auch die verfügbaren Räume sind nicht mehr ausreichend und gefährden den laufenden Betrieb. Bereits heute wird das Sportgelände von umliegenden Schulen mitgenutzt, und dies wird mit der Realisierung des Bildungscampus an der Hermann-Waibel-Allee noch zunehmen. Die Beschaffenheit der veralteten Aschenbahn führt zu Verunreinigungen des lang erkämpften Kunstrasenplatzes, verringert damit die Lebensdauer und erhöht die Folgekosten, auch ist der harte Boden für den Trainingsbetrieb ungeeignet, daher ist eine Planung für eine Erweiterung oder, falls notwendig, einen Neubau des Funktionsgebäudes notwendig. Auch die Planung für die Anlage einer Tartanbahn sowie die Schaffung von Leichtathletikeinrichtungen wäre zukunftsweisend für den Spielbetrieb, den Vereins- und den Schulsport. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1229 Antrag vom 02.04.2022, OF 428/6 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1976 Aktenzeichen: 52 2
Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Verkehrssituation Hans-Böckler-Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6897 entstanden aus Vorlage: OF 1405/6 vom 09.11.2020 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssituation Hans-Böckler-Straße Der Magistrat wird gebeten, sich die Verkehrssituation an der Hans-Böckler-Straße/Ecke Geißspitzweg unter folgenden Aspekten anzusehen, und dem Ortsbeirat zu berichten, ob die u. a. geschilderte Problembeschreibung zutreffend ist, und ob der Magistrat gegebenenfalls Lösungsmöglichkeiten sieht. Es geht um Folgendes: Ein Anwohner aus dem Geißspitzweg beklagt, dass man nicht aus dem Geißspitzweg kommend nach links in die Hans-Böckler-Straße einfahren könne, weil auf der rechten Fahrbahnseite in der Hans-Böckler-Straße (bei den geraden Hausnummern) auf der Fahrbahn geparkt werde, bis hin zum Geißspitzweg. Dadurch werde die Fahrbahn so schmal, dass Begegnungsverkehr nicht möglich sei. Auf dem Parkstreifen auf der linken Seite in der Hans-Böckler-Straße werde gegen die Fahrtrichtung geparkt. Dadurch entstehe der Eindruck, dass es sich um eine Einbahnstraße handele. Dem ist aber nicht so. Wenn man aus dem Geißspitzweg kommend nach links in die Hans-Böckler-Straße einbiege, könne man oft nicht weiterfahren, weil immer wieder Fahrzeuge aus Richtung der Königsteiner Straße den Weg versperren. Es komme zum Streit, weil viele derer, die aus der Richtung der Königsteiner Straße kommen, glauben, sie befänden sich auf einer Einbahnstraße und man käme ihnen aus Richtung des Geißspitzweges regelwidrig entgegen. Im Notfall könne es zu Problemen für Rettungsdienste kommen, wenn sich Fahrzeuge in der Hans-Böckler-Straße blockierend gegenüberstehen, da man auch nicht immer zurücksetzen und ausweichen könne. Es wird gefragt, ob nicht die Möglichkeit bestehe, auf der Hans-Böckler-Straße auf der Seite der geraden Hausnummern, bis hin zum Geißspitzweg, in der Engstelle ein Parkverbot einzurichten. Vielleicht gibt es aber auch andere Lösungsmöglichkeiten. Begründung: Natürlich könnte man zu dem Problem einen Ortstermin einberufen. Aufgrund der Corona-Problematik und auch um die Zahl an Ortsterminen im Ortsbeirat 6 etwas zu reduzieren, könnte man aber auch einmal versuchen, dass sich die Ämter die Situation erst einmal alleine anschauen und berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 733 Aktenzeichen: 32 1
Radfahrstreifen Adolf-Haeuser-Straße
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6791 entstanden aus Vorlage: OF 1385/6 vom 03.10.2020 Betreff: Radfahrstreifen Adolf-Haeuser-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radfahrstreifen an der Adolf-Haeuser-Straße ab dem Busbahnhof bis zur Kreuzung mit der Leunastraße zu verlängern. Begründung: In der Adolf-Haeuser-Straße ist nur ein kurzes Stück vor der Kreuzung mit der Leunastraße als Radfahrstreifen markiert. Wenn zwei Autos oder ein Bus dort an der Ampel halten, kann man den Radfahrstreifen nicht erreichen. Ein Radfahrstreifen ab dem Busbahnhof würde die Radfahrenden wesentlich unterstützen und das Fahren sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 482 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 1352/6 vom 06.08.2020 Betreff: Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Liederbacher Straße in die Adolf-Haeuser-Straße zum Höchster Bahnhof für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu markieren und a) entweder über die Linksabbiegerbusspur oder b) über die Auffahrt auf den Bürgersteig und die Ampelanlage auf dänische Weise mit dem von rechts kommenden Verkehr zu führen. Begründung: Wenn Radfahrerinnen und Radfahrer von Unterliederbach die Liederbacher Straße entlangfahren und an der Kreuzung Farbenstraße/Adolf-Haeuser-Straße zum Höchster Bahnhof abbiegen wollen, ist keine Wegeführung erkenntlich, nur Eingeweihte wissen, dass ein Radweg auf dem rechten Bürgersteig ohne Markierung der Auffahrt kurz vor der Kreuzung beginnt und über die ampelgeregelte Kreuzung nach links die Einfahrt in die Adolf-Haeuser-Straße ermöglicht. Bis man das beim Fahren erkennt, ist man schon vorbeigefahren. Eine optimale Radabbiegemöglichkeit wäre allerdings eine Führung über die Linksabbiegebusspur. Bis zur Umgestaltung der Kreuzung im Zusammenhang mit der Regionaltangente West lohnt es sich, die Markierung anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 257 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5801 entstanden aus Vorlage: OF 1243/6 vom 17.02.2020 Betreff: Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten Der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel ggf. aus dem "Förderprogramm Innenstadt Höchst" bereitzustellen, um ein Konzept zu erarbeiten, wie der Verkehr in Höchst reduziert werden kann, ohne die Erreichbarkeit von dem Marktplatz, den Geschäften oder den öffentlichen Einrichtungen zu verschlechtern. In die Überlegungen sollen auch die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) und den ÖPNV (mögliche Verlängerung der Straßenbahn, dadurch Reduzierung der Buslinien, die durch das Gebiet fahren) miteinbezogen werden, insbesondere sollte ein intelligentes und zukunftsorientiertes Parkleitsystem schwerpunktmäßig in Höchst eingeführt werden. Als Begrenzung für das Gebiet sollen die Leunastraße, der Main, die Zuckschwerdtstraße und die Bahngleise dienen. Begründung: Alte und neue Verkehrskonzepte haben die verkehrliche Situation in und um die Innenstadt Höchst nicht befriedigend lösen können. Es hat sich gezeigt, dass in Höchst der Verkehr nicht so einfach neu geordnet werden kann. Die Verkehrsteilnehmer nutzen den Weg durch Höchst, um an ihr Ziel zu kommen. Es ist aber festzustellen, dass auch für viele Höchst Ziel oder Startpunkt für ihre Fahrt ist. Ein Konzept, welches den Verkehr reduziert, ohne die Erreichbarkeit wichtiger Punkte zu verschlechtern, und dabei die Schadstoffbelastung vermindert, ist aus Sicht des Ortsbeirats notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1582 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-Straße
Antrag vom 02.02.2020, OF 1218/6 Betreff: Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge das zuständige Fachamt beauftragen, die Konfliktsituation zwischen Radfahrern/Fußgängern und Autofahren beim Rechtsabbiegen von der Königsteiner-Straße auf die Peter-Bied-Straße durch Optimierung der Ampelschaltung entschärfen. Begründung: Autofahrer und Radfahrer/Fußgänger haben an dieser Stelle zeitgleich eine Grünphase, Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Konfliktsituationen. Diese sollten durch eine Verbesserung der Ampelschaltung entschärft werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1577 2020 Die Vorlage OF 1218/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten darzulegen, wie die Konfliktsituation zwischen Radfahrern/Fußgängern und Autofahrern beim Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-Straße durch Optimierung der Ampelschaltung oder anderer geeigneter Maßnahmen entschärft werden kann.". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützen
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5429 entstanden aus Vorlage: OF 1157/6 vom 08.11.2019 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützen Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 in Unterliederbach besser gegen Falschparker zu schützen (z. B. Sperrflächen mit Pollern oder Fahrradbügel). Begründung: Der Zebrastreifen wird seitlich immer wieder zugeparkt. Wartende Fußgänger sind dadurch für die Autofahrer schlecht oder zu spät erkennbar. Außerdem befindet sich der Zebrastreifen unmittelbar an einem Kindergarten und ist Teil des Schulwegplans zur Karl-von-Ibell-Schule. Gerade Kinder werden hier durch die Falschparker komplett verdeckt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 516 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Erhalt der Frischluftzufuhr - Grünzug Unterliederbach
Anregung vom 26.11.2019, OA 505 entstanden aus Vorlage: OF 1130/6 vom 06.10.2019 Betreff: Unterliederbach: Erhalt der Frischluftzufuhr - Grünzug Unterliederbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei Planungen für eventuelle Bebauungen im Bereich des Grünzugs Unterliederbach (Nähe Hermann-Waibel-Allee) sicherzustellen, dass in der gesamten Breite des projektierten Korridors der verbleibende Grünzug mindestens eine Breite von 50 Metern hat, wie dies im ursprünglichen landschaftsplanerisch-ökologischen Gutachten von circa 2005 als notwendig für die Erhaltung der Frischluftzufuhr formuliert war. Begründung: Eine Bebauung des Gebiets war unter dem Titel "Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach" bereits vor 15 Jahren im Geschäftsgang, wurde jedoch später fallen gelassen. Damals ließ der Magistrat ein landschaftsplanerisch-ökologisches Gutachten zu einer möglichen Bebauung erstellen, in dem entschieden davor gewarnt wird, die Frischluftzufuhr der angrenzenden Wohngebiete durch eine zu enge Bebauung einzuschränken. Die Breite des verbleibenden Korridors sollte an der schmalsten Stelle nicht geringer als 50 Meter sein. Das war vor circa 15 Jahren. Im Jahr 2019 hatten wir in Frankfurt den zweiten Hitzesommer hintereinander. Die Hitze im Sommer wird unerträglich, die Stadt kühlt in den Nächten nicht mehr aus. Frischluftzufuhr wird so wichtig wie nie zuvor. Im Zeichen dieser Entwicklung sollten die alten Forderungen aus dem landschaftsplanerisch-ökologischischen Gutachten erst recht ernst genommen und umgesetzt werden. Die Entwicklung von Flächen für Schulneubauten ist wichtig. In einer Stadt von der Größe Frankfurts muss es aber möglich sein, Flächen zu finden, die nicht in Frischluftschneisen liegen, in Zeiten der Klimakrise erst recht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 167 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 04.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.01.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 505 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 505 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5091, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
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