Meine Nachbarschaft: Lettigkautweg
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Vorlagen
Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4743 entstanden aus Vorlage: OF 970/5 vom 27.10.2023 Betreff: Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Straßenabschnitt Im Eichlehen ca. 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg und dem 1. Wirtschaftsweg saniert wird. Begründung: Die Straße Im Eichlehen (im Osten von Oberrad) im Abschnitt 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg bis zum 1. Wirtschaftsweg befindet sich in einen katastrophalen Zustand und ist mit tiefen Schlaglöchern übersät, die das Befahren der Straße kaum möglich machen. Eine Sanierung ist unbedingt erforderlich. Im Eichlehen, ca. 50 Meter vor dem Im Eichlehen, Blick vom 1. Wirtschaftsweg 1. Wirtschaftsweg Richtung Offenbacher Landstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 421 Aktenzeichen: 66-0
Probeweise Einrichtung einer zusГӨtzlichen StraГҹenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen вҖһBalduinstraГҹeвҖң und вҖһLettigkautwegвҖң
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4659 entstanden aus Vorlage: OF 915/5 vom 30.09.2023 Betreff: Probeweise Einrichtung einer zusГӨtzlichen StraГҹenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" Der Magistrat wird gebeten, zwischen den StraГҹenbahnhaltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" auf HГ¶he der Offenbacher LandstraГҹe 190 eine zusГӨtzliche HaltemГ¶glichkeit fГјr den Г–PNV probeweise einzurichten. BegrГјndung: BГјrgerinnen und BГјrger beklagt sich darГјber, dass es zwischen den StraГҹenbahnhaltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" keine weitere HaltemГ¶glichkeit gibt. Durch die Errichtung zusГӨtzlicher Wohnungen, aber auch durch die Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station fГјr den Г–PNV geboten. Gerade bzgl. Letzterem ist eine Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten. Vor dem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, probeweise eine (temporГӨre) Haltestelle zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehГ¶rende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 567 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf В§ 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4660 entstanden aus Vorlage: OF 916/5 vom 02.10.2023 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in der westlichen Offenbacher Landstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der westlichen Offenbacher Landstraße haben sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt beschwert. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Geschwindigkeitskontrolle, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 425 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4674 entstanden aus Vorlage: OF 939/5 vom 02.10.2023 Betreff: Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schienentrasse zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße auf Möglichkeiten der Reduktion der Lärmemission hin überprüfen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die gestiegene Lärmemission durch die zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße verkehrende Straßenbahn beschwert. Zur Minderung des Lärms der Straßenbahnen sind hier geeignete Maßnahmen gemäß des Abschlussberichtes "Minderung des Lärms von Straßenbahnen im urbanen Raum" zu prüfen und ggf. umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 427 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4675 entstanden aus Vorlage: OF 940/5 vom 02.10.2023 Betreff: Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße Der Magistrat wird gebeten, die Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße auszubessern. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über den Zustand der Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße beschwert. In diesem Bereich gibt es Aufwerfungen im Asphalt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Liegenschaft Wendelsweg 113
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2023, OF 927/5 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, ob die Liegenschaft Wendelsweg 113 wieder zur Betreuung von Kindern genutzt werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als 10 Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule die "Mühlbergschlümpfe" eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider Zusehens. Der Standort sollte, gerade wegen seiner Lage, zur Kundenbetreuung reaktiviert werden. Foto: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 778 2023 Die Vorlage OF 927/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenÜberholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4429 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 21.08.2023 Betreff: Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, das Überholverbot in der östlichen Offenbacher Landstraße regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen sollen nicht nur das explizite Überholverbot durch die entsprechenden Verkehrszeichen, sondern auch das implizite Verbot umfassen, Radfahrende zu überholen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es in der östlichen Offenbacher Landstraße immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Das betrifft auch das Überholen von Radfahrenden. Diese fahren regelmäßig zwischen den Straßenbahnschienen, sodass Kraftfahrzeuge den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht einhalten können, selbst wenn sie äußerst links auf der Gegenfahrbahn an den Radfahrenden vorbeifahren. Leider wurde diese Art des verbotswidrigen Überholens bisher grundsätzlich nicht kontrolliert, sodass unter vielen Kraftfahrenden kein Unrechtsbewusstsein herrscht. Wer mit dem Rad den Teil der Offenbacher Landstraße befährt, wird feststellen, dass das verbotswidrige Überholen leider ganz überwiegend die Regel und nicht die Ausnahme ist. Auch Messungen des ADFC haben ergeben, dass dort der maximale Überholabstand unter 1,3 Metern lag (https://obs.adfc-hessen.de/map#15.40/50.10119322552056/8.728562941287453). Immerhin scheint ein Sinneswandel eingetreten zu sein, was die Notwendigkeit der Kontrolle des Mindestabstands angeht. Erstmals ist überhaupt bekannt geworden, dass der Mindestabstand in Frankfurt kontrolliert wurde. Einem Zeitungsbericht aus dem Mai dieses Jahres ist zu entnehmen, dass im Grüneburgweg eine entsprechende Kontrolle stattfand (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-praeventionskampagne-am-strassenrand-9229 8098.html). Leider wird meist die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen bestritten mit dem Argument, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Diese Argumentation ist abwegig. Erst die fehlenden Kontrollen führen dazu, dass Radfahrende die Straße wegen der exorbitanten Gefahr für sie gar nicht erst benutzen oder auf den Gehweg ausweichen. Es kann somit naturgemäß keine Auffälligkeiten mit dem Radverkehr geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4441 entstanden aus Vorlage: OF 890/5 vom 14.08.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Kindern und Erwachsenen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung Geleitsstraße/Hainer Weg (Maindinner) einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: An der Kreuzung Hainer Weg/Geleitsstraße kommt es aufgrund der Abbiegevorschriften sowohl für die Autofahrer, die von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg fahren, als auch für die Fahrzeuge, die aus der entgegengesetzten Richtung auf dem Hainer Weg fahren und in die Geleitsstraße abbiegen, regelmäßig zu heiklen Verkehrssituationen. Insbesondere Fußgänger haben Schwierigkeiten, die Straßen in diesem Bereich sicher zu überqueren. Die Installation eines Zebrastreifens auf der Geleitsstraße (Maindinner) links vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg würde eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich bringen, Fußgängern eine sichere Überquerung der Straße ermöglichen und somit das Risiko von Unfällen deutlich verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1800 Beratung im Ortsbeirat: 5
Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 868/5 Betreff: Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Pläne ihm für das bisher ungenutzte Grundstück an der Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) bekannt sind? Begründung: Seit mehreren Jahren liegt das Grundstück an der Offenbacher Landstraße / ecke Wiener Straße brach. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Areal wieder einer sinnvollen Nutzung, z.B. mit einer Wohnbebauung mit Geschäften, Ärzten und Kinderbetreuungseinrichtungen, zugeführt werden würde. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2023 Die Vorlage OF 868/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenRadwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 entstanden aus Vorlage: OF 820/5 vom 22.05.2023 Betreff: Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen Vorgang: OM 5930/20 OBR 5; St 1234/20 Der Magistrat wird gebeten, die Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen durch folgende Maßnahmen auf der Offenbacher Landstraße sicherer zu gestalten: 1. Der Bordstein ist niveaugleich abzusenken. 2. In Fahrtrichtung Westen ist dem Radverkehr das Rechtsabbiegen in Richtung der Oberräder Felder durch ein blaues Gebotsschild 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" mit dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausdrücklich zu erlauben. 3. Das hinter der Querung aufgestellte Gebotsschild "Fahrtrichtung geradeaus" erscheint überflüssig und ist ggf. zu entfernen. 4. Das etwa 20 Meter vor der Querung aufgestellte Verkehrszeichen 138 "Radfahrer" mit dem Zusatzzeichen 1000-30 "Beide Richtungen" ist freizuschneiden und zu reinigen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden über Kraftfahrende vor, die besonders in Fahrtrichtung Sachsenhausen nicht die erforderliche Vorsicht gegenüber dem Radverkehr aus und in Richtung Im Eichlehen bzw. Oberräder Felder walten lassen, obwohl sie durch das Verkehrszeichen "Radfahrer" zur erhöhten Vorsicht angehalten werden. Zu 1.: Radfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen folgen der Radnetz-Beschilderung und biegen nach rechts auf die Radwegquerung in die Oberräder Felder ein. Da der Bordstein nicht niveaugleich abgesenkt ist und der Weg wie oben erwähnt in spitzem Winkel abbiegt, müssen Radfahrende vor dem Abbiegen weit nach links ausscheren, um den Bordstein sicher im rechten Winkel überwinden zu können. Der Ortsbeirat hat den Magistrat mehrfach, zuletzt in seiner Anregung OM 5930, aufgefordert, den Bordstein niveaugleich, also auf null Zentimeter, abzusenken. In seiner Stellungnahme ST 1234 hat der Magistrat diese Vorgabe wieder mit wenig überzeugenden Argumenten abgelehnt. Dem Ortsbeirat ist klar, dass die Realisierung einer Absenkung mit den unsäglichen drei Zentimeter hohen Rundbordsteinen ein Quasistandard der Verwaltung ist und eine Abweichung zu Unbequemlichkeiten im Verwaltungsablauf führt. Im Fußgängerbereich ist die Stadt heute in der Lage, Überquerungsstellen mit niveaugleichem Übergang zu schaffen. Diesen erstaunlichen Fortschritt muss die Stadt nun auch auf Radwegquerungen übertragen. Zu 2. und 3.: Für Verwirrung sorgt das blaue Verkehrsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus", das hinter der Querung angebracht ist. Kraftfahrende, die durch das oben genannte Schild "Radfahrer, beide Richtungen" vor kreuzendem Radverkehr gewarnt werden, erwarten den Radverkehr hinter dem blauen Schild. Die Funktion dieses Schildes ist nicht ganz klar. Es soll eventuell das Wenden und Weiterfahren auf den Straßenbahngleisen verbieten. Es ist zu überlegen, ob das Schild als übertriebene Regulierung entfernt werden kann, da das Wenden schon durch die durchgezogene Linie auf der Fahrbahn verboten ist. In jedem Fall soll vor der Radwegquerung ein entsprechendes Schild angebracht werden, um die Unklarheit über die Stelle des Kreuzungsverkehrs zu beseitigen. Zu 4.: Die Auffälligkeit des Schildes "Radfahrer, beide Richtungen" ist zu verbessern, indem es gereinigt und von Pflanzenbewuchs freigeschnitten wird. Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen. Quelle: mapillary.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2417 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3955 entstanden aus Vorlage: OF 787/5 vom 05.05.2023 Betreff: Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelphasen im Bereich Offenbacher Landstraße dahin gehend zu ändern, dass während der Grünphase für die Linksabbieger von der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße gleichzeitig nur die Rechtsabbiegerampel der Wehrstraße Grün zeigt. Für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße ist eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, die gleichzeitig mit der Fußgängerampel an der Offenbacher Landstraße auf G rün geschaltet ist. Die Fußgängerampel über die Wehrstraße bekommt eine eigene Grünphase. Begründung: Die Grünphase für Autofahrer aus der Wehrstraße gilt sowohl für die Geradeausfahrt als auch für das Rechtsabbiegen. Da gleichzeitig die Fußgängerampel zur Querung über die Offenbacher Landstraße eine Grünphase hat, entstehen für die Fußgänger gefährliche Situationen. Insofern wäre es angezeigt, die Grünphase für die Linksabbieger aus der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße und die Grünphase für die Rechtsabbieger aus der Wehrstraße gleichzeitig zu schalten und für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, für die gleichzeitig die Grünphase für die Fußgänger besteht. Beim Rechtsabbiegen der Fahrzeuge aus der Wehrstraße kommt es zur Gefährdung der Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1731 Aktenzeichen: 66-0
Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3962 entstanden aus Vorlage: OF 772/5 vom 31.03.2023 Betreff: Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Vorgang: OM 1645/17 OBR 5; ST 1913/18 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann er die in seiner Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1913, angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs umsetzen wird. Begründung: Es ist bedauerlich, dass trotz der Ankündigung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden in den letzten fünf Jahren noch keine ausreichende Umsetzung erfolgt ist. Insbesondere das Problem, dass parkende Autos den Radweg blockieren, stellt eine große Gefahr für Radfahrer dar. Um die Sicherheit auch für Radfahrende zu erhöhen, sollten die angekündigten Maßnahmen nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1728
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 721/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 140 2023 Die Vorlage OF 721/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2023, OF 749/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 165 2023 Die Vorlage OF 749/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenKastanien im nördlichen Hühnerweg vor Trockenheit schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3776 entstanden aus Vorlage: OF 666/5 vom 30.01.2023 Betreff: Kastanien im nördlichen Hühnerweg vor Trockenheit schützen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Kastanien im nördlichen Hühnerweg auch in trockenen Zeiten ausreichend mit Wasser versorgt sind. Hierzu könnten die Bereiche zwischen den Kastanien im Abschnitt östlich der Kreuzung des Hühnerweges mit dem Wendelsweg mit wasserdurchlässigem Asphalt versehen werden. Ferner könnte der derzeit asphaltierte Bereich zwischen Kastanien und Straße entsiegelt und dort Stauden gepflanzt werden. Begründung: Um zu verhindern, dass die genannten Kastanienbäume durch immer häufiger auftretende Dürreperioden eingehen, sollte die Stadt eine bessere Bewässerung sicherstellen. Hierzu bieten sich die oben genannten Maßnahmen an, ohne dabei den dortigen Parkdruck durch Wegnahme von Parkraum zu verschärfen. Die Bewässerung der Flächen an den Kastanien würde auch von einer Nachbarschaftsinitiative unterstützt werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1394
Staudenstreifen im Hühnerweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3774 entstanden aus Vorlage: OF 625/5 vom 09.01.2023 Betreff: Staudenstreifen im Hühnerweg Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Hühnerweg, das heißt im Abschnitt zwischen Wendelsweg und Hainer Weg, die Flächen zwischen den Kastanienbäumen zu entsiegeln und in Staudenstreifen umzuwandeln. Begründung: Die Kastanienbäume haben in den trockenen Sommern sehr gelitten und mussten zum Teil stark beschnitten werden. Die Entsiegelung könnte den Zustand der Bäume verbessern. Der Staudenstreifen trägt ebenfalls zur Verbesserung des Stadtklimas bei und würde Insekten als Nahrungsquelle dienen. Die Bewässerung der Grünstreifen kann bei Bedarf von einer Nachbarschaftsinitiative übernommen werden, die sich mit dem Wunsch an den Ortsbeirat gewandt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1391
Bürgersteig nahe der Bushaltestelle „Goetheturm“ verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3788 entstanden aus Vorlage: OF 704/5 vom 25.02.2023 Betreff: Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" verlängern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg weitergeführt und befestigt wird. Begründung: Der Bürgersteig auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges endet kurz hinter der Bushaltestelle "Goetheturm". Der Bürgersteig wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die Richtung Goetheturm und Stadtwald unterwegs sind, genutzt. Leider endet dieser circa sieben Meter vor der Kreuzung des Sachsenhäuser Landwehrweges mit dem Wendelsweg. Passantinnen und Passanten weichen deshalb auf die Straße aus oder laufen über die dortige Grünfläche. Es wäre daher wünschenswert, wenn der Bürgersteig bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg verlängert wird. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Tempo-30-Zone Wendelsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 entstanden aus Vorlage: OF 637/5 vom 11.01.2023 Betreff: Tempo-30-Zone Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone, die derzeit im Wendelsweg an der Ecke zum Bergesgrundweg endet, rund um den Seehofpark zu verlängern, d. h. den Reversbrunnenweg mit einzubeziehen. Quelle: Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt: Derzeitiges Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg Begründung: Der Seehofpark erfreut sich stetig steigender Beliebtheit. Dass Autofahrer über die derzeit dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus nicht in der Geschwindigkeit eingeschränkt werden, birgt an dieser Stelle vielfältige Risiken. An der Ecke Wendelsweg/Bergesgrundweg befinden sich ein mitunter sehr stark frequentierter Kiosk und die Reiterstaffel der Polizei. Ebenfalls spazieren hier weiter in Richtung Gärten in den Altebergsweg und Reversbrunnenweg viele Fußgängerinnen und Fußgänger und natürlich viele Eltern mit ihren Kindern, die den Spielplatz im Park nutzen. Zudem sind hier viele Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Parksituation an der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3624 entstanden aus Vorlage: OF 669/5 vom 30.01.2023 Betreff: Parksituation an der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212 Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212 weitere Parkplätze auf dem Gehweg zu markieren und das Parken auf dem Gehweg zu erlauben. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher sowohl des Kulturvereins Alte Seilerei als auch der Moschee in der Liegenschaft 212 beklagen, dass die Anzahl an in dem genannten Bereich ausgewiesenen Parkflächen nicht ausreicht, um dem Bedarf zu begegnen. Vor dem Hintergrund der Breite des Bürgersteiges von ca. 4,5 Metern auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße und der geringen Frequentierung desselben in dem genannten Bereich durch Passantinnen und Passanten, wird um eine bedarfsgerechte Markierung von Parkflächen gebeten. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1246 Beratung im Ortsbeirat: 5
Basketballanlage auf dem Gelände des Seehofparks errichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2023, OF 659/5 Betreff: Basketballanlage auf dem Gelände des Seehofparks errichten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Basketballanlage auf dem Gelände des Seehofparks aufzustellen. Begründung: Der Seehofpark ist ein beliebter Park für die Freizeitgestaltung. Dieser Park wird vermehrt von Jugendlichen vom Hainer Weg bzw. Sachsenhausen Süd besucht. Leider gibt es zu wenige Angebote für größere Jugendliche und ältere Kinder. Eine Basketballanlage wäre ein gutes Angebot für diese Jugendlichen und Kinder. Sie könnte auf der Seite des Seehofsweges aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 659/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHinweistafel am Quirinsbrunnen anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2023, OF 656/5 Betreff: Hinweistafel am Quirinsbrunnen anbringen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, am Quirinsbrunnen in Sachsenhausen eine Hinweistafel anzubringen, welche über dessen historische Bedeutung informiert. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro. Begründung: Der historische Quirinsbrunnen steht in Sachsenhausen an der Offenbacher Landstraße. Der Brunnen ist nach der nahe gelegenen Quirinspforte, einem der früheren Sachsenhäuser Stadttore an dem 1333 errichteten Mauerring mit Graben, benannt, das sich an einer besonders verkehrsreichen Stelle befand. Zur Erinnerung an die Pforte und an einen hier tätigen und namensgebenden Pförtner mit dem Namen Quirin wurde 1790 eine klassizistische Brunnenpyramide errichtet. Es wäre wünschenswert, eine Hinweistafel am Brunnen aufzustellen, um die historische Bedeutung hervorzuheben und die Öffentlichkeit zu informieren. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 203 2023 Die Vorlage OF 656/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenEinrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3460 entstanden aus Vorlage: OF 631/5 vom 30.12.2022 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (III) Vorgang: OM 1188/21 OBR 5; ST 1126/22 Der Magistrat wird erneut gebeten, zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe der Offenbacher Landstraße 190 eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagt sich darüber, dass es zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Gerade bezüglich Letzterem ist eine Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, seine Absage einer Haltestelle in seiner Stellungnahme vom 16.05.2022, ST 1126, zu überdenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1188 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1126 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 848 Aktenzeichen: 92 13
Absicherung der rechten und linken Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3453 entstanden aus Vorlage: OF 619/5 vom 13.01.2023 Betreff: Absicherung der rechten und linken Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, auf der linken und rechten Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße jeweils Fahrradbügel setzen zu lassen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich beschwert, dass die rechte und linke Seite meistens zugeparkt sind, sodass beim Herausfahren aus der Kinzigstraße auf die Offenbacher Landstraße die Offenbacher Landstraße sehr schlecht einsehbar ist. Diese Maßnahme dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1152 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Aufstellen eines Bücherschrankes auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2022, OF 602/5 Betreff: Aufstellen eines Bücherschrankes auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg in Absprache mit dem Ortsbeirat einen Bücherschrank aufstellen zu lassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 9.000 Euro. Begründung: Aus der Bürgerschaft ist der Wunsch nach einem Bücherschrank im Bereich des Mühlbergs an den Ortsbeirat herangetragen worden. Der Ortsbeirat unterstützt den Wunsch. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 184 2022 Die Vorlage OF 602/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenSicherheit der Besucherinnen und Besucher, insbesondere der Kinder, am Ausgang des Seehofparks in den Seehofsweg gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2679 entstanden aus Vorlage: OF 524/5 vom 30.07.2022 Betreff: Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, insbesondere der Kinder, am Ausgang des Seehofparks in den Seehofsweg gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anbringen eines Piktogramms oder eines Hinweisschilds "Vorsicht Kinder" am Ausgang des Seehofparks am Seehofsweg zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher des Parks beitragen kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass insbesondere Kinder beim Verlassen des Seehofparks durch zu schnell fahrende Kfz auf dem Seehofsweg gefährdet sind. Um Unfälle zu verhindern, sollten hier geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 63 Aktenzeichen: 32 1
Anbringen einer Hinweistafel für den Quirinsbrunnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2381 entstanden aus Vorlage: OF 479/5 vom 07.06.2022 Betreff: Anbringen einer Hinweistafel für den Quirinsbrunnen Der Magistrat wird gebeten , am Quirinsbrunnen eine Hinweistafel anzubringen, welche die historische Bedeutung des Brunnens erklärt. Begründung: Der historische Quirinsbrunnen steht unmittelbar an der Offenbacher Landstraße. Vielen Menschen ist der historische Hintergrund des Brunnens und dessen Bedeutung leider völlig unbekannt. Auch aufgrund der Tatsache, dass dieser Streckenabschnitt von Sightseeingbussen befahren wird, wäre es wünschenswert, eine Hinweistafel am Brunnen aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2594 Beratung im Ortsbeirat: 5
Reinigungsintervalle der FES im Bereich des Mühlbergs erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2319 entstanden aus Vorlage: OF 462/5 vom 13.05.2022 Betreff: Reinigungsintervalle der FES im Bereich des Mühlbergs erhöhen Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der (FES) Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH dafür Sorge zu tragen, dass die Straßenzüge und Grünflächen rund um den Mühlberg (im Bereich zwischen den Straßen Am Mühlkanal und Strahlenberger Weg) häufiger und intensiver von wildem Müll befreit werden. Begründung: Ende März dieses Jahres fand eine von Bürgern initiierte Säuberungsaktion rund um die S-Bahn-Station "Mühlberg" und der provisorischen Containeranlage der Mühlbergschule statt. Insgesamt waren daran 16 engagierte Bürgerinnen und Bürger beteiligt, die innerhalb von knapp zwei Stunden einen wahren Müllberg zusammentrugen (siehe Foto). Teilnehmende berichteten, dass in diesem Bereich bereits im September 2021 von Schulklassen der Mühlbergschule eine ähnliche Müllsammelaktion durchgeführt wurde. Daher waren sie überrascht, nur wenige Monate später erneut eine so große Menge an wildem Müll, z. T. auch Sondermüll vorzufinden. Das mittlerweile unterschiedliche Initiativen vermehrt solche Sammelaktionen durchführen, ist begrüßenswert. Es muss jedoch Aufgabe der FES als Stadtreinigung sein, solche Missstände erst gar nicht aufkommen zu lassen. Im Sinne der Sauberkeit im öffentlichen Raum und damit auch des Umweltschutzes erscheint es daher geboten, dass die FES die Reinigungsintervalle in diesem offensichtlich stark vermüllten Bereich erhöht. Müllsammelaktion am 27.03.2022, Foto (c) Oliver Carsten Kimpel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1979 Aktenzeichen: 79 4
Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2146 entstanden aus Vorlage: OF 436/5 vom 18.04.2022 Betreff: Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrbahnbelag der de-Neufville-Straße zwischen der Einmündung in die Herrnstraße und der Einmündung in die Wiener Straße zu sanieren. Begründung: Während der Fahrbahnbelag der de-Neufville-Straße zwischen der Einmündung der Offenbacher Landstraße und der Einmündung Herrnstraße erneuert worden ist, ist dies im restlichen Teil der de-Neufville-Straße nicht passiert. Hier haben sich mittlerweile Schlaglöcher größeren Ausmaßes gebildet, die beseitigt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1920 Aktenzeichen: 66 7
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2142 entstanden aus Vorlage: OF 431/5 vom 30.03.2022 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II) Vorgang: OM 933/21 OBR 5; ST 511/22 Der Magistrat wird nochmals gebeten, wie während der Ortsbegehung am 14. September 2021 mit den zuständigen Ämtern besprochen, auf der westlichen Seite des Wendelsweges vor der Hausnummer 118 zumindest einen Parkplatz auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg geparkt wird, ohne dass es zu Beeinträchtigungen für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt, hier weiteren Parkraum zu schaffen. Während der Ortsbegehung wurde festgestellt, dass zumindest ein Parkplatz auf dem Gehweg vor der Liegenschaft Wendelsweg 118 möglich sei. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von circa 80 Meter, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, sein in der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 511, getroffenes Votum, welches zudem im Widerspruch mit den bei der Ortsbegehung am 14. September 2021 gemachten Aussagen der Ämter steht, zu überdenken. Es stößt auf Unverständnis, dass hier die Einschätzung des Ortsbeirates und die Anregungen aus der Bürgerschaft nach Erörterung vor Ort nicht beachtet wird und offenbar Mitteilungen der VGF maßgeblich sein sollen (vgl. Stellungnahme ST 511). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 933 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 511 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2036 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Aufwertung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1919 entstanden aus Vorlage: OF 325/5 vom 30.01.2022 Betreff: Aufwertung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg Der Magistrat wird gebeten, das Areal zwischen der Offenbacher Landstraße und dem Hühnerweg aufzuwerten, indem 1. die Vermüllungen beseitigt, 2. das Mauerwerk gereinigt, 3. der in das Mauerwerk eingelassene Brunnen aufgewertet und 4. ggf. der geschichtliche Kontext des Brunnens erläutert wird. Begründung: Anliegerinnen und Anlieger berichten von einer erheblichen Vermüllung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg. Darüber hinaus wird das Mauerwerk durch Schmierereien verunstaltet und beschmutzt. Der in das Mauerwerk eingelassene Brunnen wird auch vermüllt. Auch hier ist eine Aufwertung und eine eventuelle Erklärung des historischen Kontexts wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1584 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2806 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 289 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1725 Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 355/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 184 2022 Die Vorlage OF 355/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung der Seilerbahn Kunst Kultur e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 375/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung der Seilerbahn Kunst Kultur e. V. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für eine Anschubfinanzierung der "Seilerbahn Kunst Kultur e.V.", Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 203 2022 Die Vorlage OF 375/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Mittel für eine Anschubfinanzierung in Höhe von 100.000 Euro der Seilerbahn Kunst Kultur e.V., Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzustellen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenVerkehrsgefährdende Situationen in der Offenbacher Landstraße/Breulsweg vor der Kita Grüne Soße vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1706 entstanden aus Vorlage: OF 300/5 vom 04.01.2022 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der Offenbacher Landstraße/Breulsweg vor der Kita Grüne Soße vermeiden Der Magistrat wird gebeten, das Rotsignal für den Kraftfahrzeugverkehr an der Straßenbahnhaltestelle "Lettigkautweg" in Fahrtrichtung Stadtgrenze Offenbach bei haltenden Straßenbahnen so verlängern zu lassen, dass sich der Autoverkehr zukünftig hinter der Straßenbahn einordnen muss und ein zügiges Vorbeifahren rechts an der Straßenbahn für diesen nicht mehr möglich ist. Begründung: Die Straßenbahnen der Linien 15 und 16 halten an oben genannter Haltestelle in Mittellage auf der Straße. Um den Autoverkehr zu stoppen und das ungehinderte Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen, ist hier eine Lichtzeichenanlage angebracht. Sobald die Straßenbahn ankommt, zeigt diese Rot. Sind die Passagiere ein- bzw. ausgestiegen und die Türen schließen, geht die Ampel aus und der Verkehr läuft weiter. Da liegt das Problem. Denn die Straßenbahn wird nach der Offenbacher Landstraße/Ecke Breulsweg auf der Kfz-Spur weitergeführt (siehe Foto). Um noch schnell an der Straßenbahn vorbeizukommen und nicht bis Oberrad hinter dieser herfahren zu müssen, geben hier einige Autofahrer Vollgas. Des Öfteren kommt es hier zu Beinahe-Kollisionen zwischen Autos und der Straßenbahn direkt vor der Kita. Um diese Gefahrensituation zukünftig auszuschließen - auch und insbesondere im Interesse der Sicherheit der Kitakinder sowie weiterer Passanten und Radfahrer - wäre eine längere Rotphase für den Autoverkehr angebracht. Foto: Offenbacher Landstraße/Breulsweg ((c) Carsten Kimpel) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1434 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1719 entstanden aus Vorlage: OF 331/5 vom 31.01.2022 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II) Vorgang: OM 6202/20 OBR 1; ST 1567/20 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Einmündung Nonnenpfad ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567, führt dieser aus, dass es vorgesehen ist, "die Pflasterfläche in der ersten Jahreshälfte 2021 zu erneuern." Geschehen ist bislang nichts! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1535 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Regulierung der Parksituation auf dem DBNetz Gelände gegenüber der Containerschulanlage am Länderweg/Seehofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1703 entstanden aus Vorlage: OF 294/5 vom 05.12.2021 Betreff: Regulierung der Parksituation auf dem DB-Netz Gelände gegenüber der Containerschulanlage am Länderweg/Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, mit der DB Netz AG in Kontakt zu treten und um Zustimmung dafür zu bitten, die Parksituation an der Bahnmauer gegenüber der Containerschulanlage im Länderweg/Seehofstraße folgendermaßen in kommunaler Kostenträgerschaft regulieren zu dürfen: 1. An der Bahnmauer im Länderweg wird auf der rechten Seite der schrägen Stützwand (siehe Foto) ein Parkplatz für das Schulpersonal (Kfz und Fahrräder) angelegt. Um zu gewährleisten, dass er nur von Berechtigten genutzt und, auf dem Gehweg nicht in zweiter Reihe gehalten oder geparkt werden kann, werden Parkbügel auf den Parkplätzen sowie zwischen den Parkplätzen zum Bürgersteig hin Sperrpfosten angebracht. 2. An der Bahnmauer wird auf der linken Seite der schrägen Stützwand der Fußgängerweg nach hinten zwischen die Parkfläche und die Bahntrassenmauer verlegt und durch eine Barriere geschützt. Davor entsteht ein kleiner, freier Parkplatz (z. B. für FES-Mitarbeiter). Begründung: Die genannte Containerschulanlage soll auch nach dem finalen Rückzug der Mühlbergschule an den Lettigkautweg weiterhin als Schulauslagerungsstandort dienen. So soll als nächste Schule die IGS Süd dorthin ausgelagert werden. Die Modernisierung der Containeranlage durch Holzmodule ist geplant. Eine schulfreundliche Veränderung der Verkehrssituation rund um die Anlage ist daher auch künftig geboten. Vor der Containerschulanlage zeigt sich an Schultagen morgens und auch zu den Abholzeiten ein Verkehrschaos. Der Bereich am Bahndamm gegenüber der Schule wird frühmorgens hauptsächlich von FES-Mitarbeitern zugeparkt, da sich der Wertstoffhof-Süd schräg gegenüber befindet. Elterntaxis halten später in zweiter Reihe und blockieren den Gehweg komplett. So kommt es zu einer Situation, in der auf der Straße Elterntaxis, die vor der Sicherheitsbarriere der Schule halten, Fahrräder und Lastenräder mit Lkw, die oft mit erhöhter Geschwindigkeit die umliegenden Gewerbebetriebe erreichen möchten, und Pkw mit der zunehmenden Zahl von Anwohnern und eben Fußgängern. Dies direkt vor dem Eingang der Containerschulanlage und auf dem Schulweg von Kindern, die andere Schulbezirke erreichen müssen konkurrieren. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1432 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 65 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1527 Aktenzeichen: 66-5
Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1715 entstanden aus Vorlage: OF 327/5 vom 25.01.2022 Betreff: Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße Vorgang: M 157/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichtigen, wie der Bürgersteig auf der östlichen Seite in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zur Nutzung durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gestaltet werden kann, ohne dass es zu Nutzungskonflikten kommt. Zu prüfen ist eine Verbreiterung des derzeitigen Bürgersteiges und die Markierung eines Radfahrstreifens. Begründung: Das Verkehrsaufkommen von Autos, Fahrrädern und Fußgängern rund um die Containeranlage Länderweg ist hoch. Es gilt daher, kurzfristig Lösungen zu suchen, um die Situation zu entspannen. Es sollten bereits vor der Umsetzung der Magistratsvorlage M 157 Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren abzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1440 Aktenzeichen: 66 0
Erweiterung des Schulhofs der Mühlbergschule im Lettigkautweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1503 entstanden aus Vorlage: OF 288/5 vom 30.11.2021 Betreff: Erweiterung des Schulhofs der Mühlbergschule im Lettigkautweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Schulhof der Mühlbergschule im Lettigkautweg dahin gehend erweitert werden kann, dass das Gelände des Spielplatzes an der Steinhausenstraße/Ecke Bornemannstraße sowie der Bereich der Steinhausenstraße, der zwischen dem Spielplatz und dem derzeitigen Schulgelände liegt, dem Schulhof der Mühlbergschule zugeschlagen werden kann. Begründung: Der Schulhof der Mühlbergschule wurde durch die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes verkleinert. Gleichzeitig werden künftig erheblich mehr Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen. Insofern sollten alle Möglichkeiten ausgenutzt werden, den Schulhof zu erweitern. Dabei sollte auch eine Verlegung des Spielplatzes Steinhausenstraße/Ecke Bornemannstraße an den Platz am Mühlkanal oder an das Willemer Häuschen bedacht werden. Ebenso könnte der Schulhof zeitweise, beispielsweise an Wochenenden, für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um eine Mehrfachnutzung der Freizeitflächen zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2547 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 599 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1742 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1509 entstanden aus Vorlage: OF 303/5 vom 03.01.2022 Betreff: Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße eine barrierefreie Ampelanlage zu installieren. Begründung: Am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße befindet sich derzeit zwar eine Ampelanlage, diese ist jedoch nicht barrierefrei. Dies bedeutet, dass es weder ein Blindensignal noch ein Rillenpflaster gibt. Um auch blinden und/oder sehbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern das gefahrlose Queren dieses Kreuzungsbereiches zu ermöglichen, ist die Installation einer barrierefreien Ampelanlage sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1321 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1511 entstanden aus Vorlage: OF 305/5 vom 30.11.2021 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach zu verbessern und klar zu regeln. Begründung: Der Fahrradverkehr auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach muss sich zunächst zwischen den Straßenbahnschienen und den Leitbakenschildern vor dem dortige Trafohäuschen hindurch schlängeln, wobei aufgrund des geringen Abstandes der Leitbakenschilder zu den Straßenbahnschienen eine erhebliche Unfallgefahr besteht (siehe Foto unten). Hier könnte das Zurücksetzen der Leitbakenschilder die Engstelle entschärfen. Ferner ist der Bürgersteig durch das Verkehrszeichen Nr. 237 "Radweg" kurz hinter dem Trafohäuschen als benutzungspflichtiger Fahrradweg ausgewiesen (der auch für Mofas freigegeben ist). Gleichzeitig ist ein Fahrradstreifen auf der Fahrbahn markiert (siehe Foto unten). Hier sollte die Stadt sich entscheiden, ob sie an dem Fahrradstreifen festhalten möchte und diesen ggf. verbreitert oder den Bürgersteig zum Fahrradweg unter Wegfall seiner Funktion für Passantinnen und Passanten ausweisen möchte. Der Ortsbeirat 5 hält die erste Variante für sinnvoller. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1127 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2613
Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1200 entstanden aus Vorlage: OF 261/5 vom 10.10.2021 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II Vorgang: OM 311/21 OBR 5; ST 1700/21 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf die Vorlage OM 311 nochmals die Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz in Oberrad, zumindest versuchsweise, derart zu verändern, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen sowie Fußgängern und des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies könnte, auch bei Beibehaltung des Vorrangs der Straßenbahnen, dadurch erreicht werden, dass die genannten Lichtzeichenanlagen für den Pkw-Verkehr früher als derzeit auf Rot umspringen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Vorlage vom 11.06.2021, OM 311, den Magistrat gebeten, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des REWE-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Dies hat der Magistrat mit Verweis auf den Vorrang der Straßenbahnen in seiner Stellungnahme vom 17.09.2021, ST 1700, abgelehnt. Dem Ortsbeirat erschließt sich nicht, weshalb die genannten Lichtzeichenanlagen auch bei Vorrang der Straßenbahnen nicht derart geschaltet werden können, dass ein "volllaufen" des genannten Bereichs verhindert werden kann. Der Ortsbeirat gibt insbesondere zu bedenken, dass die Straßenbahn sich auf nahezu der gesamten Offenbacher Landstraße im Bereich Oberrads die Verkehrsfläche mit dem Kfz-Verkehr teilt. Insoweit dürften Verzögerung durch etwaige Staubildung ohnehin Einfluss auf den Straßenbahnverkehr in Oberrad nehmen. Eine Anpassung der Ampelschaltung sollte zumindest versuchsweise erprobt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 768 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1188 entstanden aus Vorlage: OF 246/5 vom 08.11.2021 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (II) Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe Offenbacher Landstraße 190 eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger habe sich darüber beklagt, dass es zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit mehr gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch die Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1126 Antrag vom 30.12.2022, OF 631/5 Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3460 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
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