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und dadurch werden alle gefundenen
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Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2946 entstanden aus Vorlage: OF 494/2 vom 25.09.2022 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße/Ecke Liebigstraße 27c/Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55/vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße/Ecke Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße/Ecke Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18/Ecke Oberlindau 8. Eppsteiner Straße/Ecke Reuterweg/vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15/nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3/Ecke Bockenheimer Anlage/freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24/vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22/Ecke Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22/Ecke Liebigstraße 35, 44/Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29/statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg/Ecke Im Trutz Frankfurt/Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21/Ecke Emil-Sulzbach-Straße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3/Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße/Ecke Niedenau 20. Lessingstraße 2/Ecke Guiollettstraße 21. Liebigstraße/vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19/Ecke Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37/Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78/Ecke Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71/Ecke Arndtstraße 7c 26. Staufenstraße 41/Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9/Ecke Kronberger Straße 5, 7 28. Ulmenstraße/Ecke Guiollettstraße 29. Westendstraße/Ecke Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15/Ecke Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der frei zu haltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten, beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehende mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66
Nachgefragt: Wissenschaftliche Begleitung des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs
Antrag vom 19.09.2022, OF 493/2 Betreff: Nachgefragt: Wissenschaftliche Begleitung des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft an den Ortsbeirat zu erteilen und zu folgenden Fragen hinsichtlich der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltung des Grüneburwegs und Kettenhofwegs an den Ortsbeirat 2 zu berichten: Befragung a) alle Fragebögen zur wissenschaftlichen Begleitung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen in einem gut lesbaren Format mit allen Verästelungen des Fragebogens zur Verfügung zu stellen. b) wie viele Fragebögen an Passanten verteilt wurden und wie hoch der Rücklauf war. c) wie künftig verhindert werden soll, dass Nicht-Betroffene an der Befragung teilnehmen. d) bezugnehmend auf Seite 20-21 der Präsentation zur Wissenschaftlichen Begleitung der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" der Informationsveranstaltung - Ortsbeiräte 2 und 3 vom 6.9.2022 (Präsentation) erfolgte im Grüneburgweg die sog. Vorherbefragung von 10. Juni bis 22. August 2022. Die sog. Nachherbefragung soll im Herbst/ Winter 2023 stattfinden. Im Sommer 2022 und Herbst-Winter 2023 ist u.a. aufgrund der unterschiedlichen Wetterverhältnisse von einem anderen Verkehrsnutzungsverhalten der Befragten auszugehen. Wie wird dies bei der Auswertung der Fragebögen berücksichtigt, um Verzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Jahreszeiten zu vermeiden? Untersuchungsraum e) bezugnehmend auf Seite 9 der Präsentation lautet die Forschungshypothese: "Die Umgestaltung zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen [. .] 4. führt zu einer verbesserten Wohn- und Aufenthaltsqualität in den betroffenen Straßen." und "5. führt zu einer erhöhten Verkehrssicherheit unter allen Verkehrsteilnehmenden in den betroffenen Straßen." Es wird gebeten an den Ortsbeirat zu berichten, was unter ‚betroffenen" Straßen' zu verstehen ist, und ob dieser Bereich deckungsgleich mit dem Bereich ist, in dem Handzettel & Flyer verteilt wurden (hierzu siehe S. 19 der Präsentation). f) Auf Seite 19 der Präsentation sind die Straßen rund um den Grüneburgweg in der Karte gekennzeichnet, in denen Handzettel & Flyer verteilt wurden, aber die Straßennamen auf Seite 19 sind schlecht oder nicht lesbar. Eine solche Karte hat der Ortsbeirat zum Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. nicht erhalten. Es wird gebeten, dem Ortsbeirat die Straßennamen, in denen Handzettel & Flyer rund um den Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. verteilt wurden/ werden, als gut lesbare Liste zur Verfügung zu stellen. g) warum nicht auch die möglicherweise vom Umfahrungsverkehr betroffene Parallelstraßen in den Untersuchungsraum aufgenommen worden sind und auch dort entsprechende Veränderungen aufgrund der Umgestaltung untersucht werden. Verkehrsmessungen h) anhand welcher Kriterien die Straßen und Punkte ausgewählt wurden, an denen Verkehrsströme auf dem Grüneburgweg und Kettenhofweg und den angrenzenden Quer- und Parallelstraßen gemessen wurden/ werden, und wie die Punkte der Verkehrszählungen ausgewählt wurden; i) bezugnehmend auf S. 29 und 33 der Präsentation wird gebeten an den Ortsbeirat zu berichten, weshalb es nicht mehr Verkehrszählungen in den angrenzenden Parallel- und Querstraßen zum Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. gibt ( insbesondere warum es solche hinsichtlich des Grüneburgwegs nicht in der Wolfsgangsstr. gibt), aus denen Schlussfolgerungen ob es zur Verlagerung von Verkehr aus dem umgestalteten Grüneburgweg und Kettenhofweg/ Robert-Mayer-Str. in angrenzende Straßen kommt, gezogen werden können. j) vom wem und wie die Verkehrszählungen genau durchgeführt wurden/ werden, wie die Personen, die sie durchführen, hierfür geschult werden, und wie die Zählung über 24h (s. S. 30 und S. 34 der Präsentation) praktisch ablaufen soll, z.B. ob diese im ‚Schichtbetrieb' durchgeführt wird und warum, wie anhand Seite 30 und 34 der Präsentation ersichtlich, Verkehrszählungen zu unterschiedlichen Jahreszeiten erfolgt sind. Sonstiges k) Nach welchen Kriterien wurden die Attribute zur Beschreibung der Umfeldqualität ausgewählt? Weshalb wurde neben den Attributen ‚Aufenthaltsqualität', ‚Soziales Sicherheitsgefühl', ‚Aufteilung des Straßenraums', ‚Übersichtlichkeit', ‚Lautstärke/ Lärm', ‚Wohnqualität' nicht auch das Attribut ‚Erreichbarkeit der Geschäfte' aufgenommen? 2. den Ortsbeirat zukünftig früher und umfassend zum Fortgang der Untersuchung zu informieren. Begründung: Es besteht weiterer Informationsbedarf zu den o.g. wichtigen Punkten hinsichtlich der wissenschaftlichen Begleitung der fahrradfreundliche Nebenstraßen in Ergänzung zu den bereits dem Ortsbeirat vorliegenden Informationen, um die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung einordnen und diese Untersuchung begleiten zu können. Volle Transparenz mit umfassenden Informationen dient dazu, dass der Ortsbeirat seine Aufgabe erfüllen kann, den Magistrat zu beraten, und sein Mandat als demokratisch gewähltes Organ wahrzunehmen. Zu 1.a.: die als PDF zur Verfügung gestellten Fragebogen enthalten nicht alle Verästelungen im Fragebogen ausweislich einer Email vom 22. September 2022 u.a. an den Ortsvorsteher. Zu 1.b.-c.: Informationsbedarf, s.o. Zu 1.d.: Informationsbedarf, da die unterschiedlichen Jahreszeiten, in denen die Messungen vorgenommen werden, nach Einschätzung des Ortsbeirats Einfluss auf das Ergebnis der Untersuchung haben und es dadurch zu Verzerrungen kommen kann. Dies gilt ganz besonders im Zusammenhang mit der Messung des Radverkehrs, bei dem unbedingt der saisonale Aspekt berücksichtigt werden muss. Die Annahme, dass zahlreiche Radfahrer nur bei entsprechender Witterung dieses Verkehrsmittel nutzen, ist naheliegend und sollte Berücksichtigung finden. 1.e.-g. : Die genaue Kenntnis des Untersuchungsraums ist wesentlich, um die Ergebnisse der Untersuchung einordnen zu können. Zu 1.h./i.: Ausweislich S. 29 und 33 der Präsentation gibt es nur 3 Messpunkte der Verkehrsströme außerhalb des Grüneburgwegs und nur 1 Messpunkt außerhalb des Kettenhofwegs/Robert-Mayer-Str. Insofern bittet der Ortsbeirat darum, die Kriterien, nach der die Standorte für die Messungen ausgewählt wurden, zu erläutern, insbesondere weshalb nicht mehr Messpunkte in den Quer- und Parallelstraßen zum Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. vorgenommen werden. Diese werden nach Einschätzung des Ortsbeirats am stärksten von einer möglichen Verkehrsverlagerung betroffen sein und Messungen hier sind für eine umfassende Untersuchung essenziell. Bezüglich der ausgewählten Straßen sollte nicht nur die Luftlinie, sondern auch die mögliche Umfahrung eine Rolle spielen. Gerade derzeit ruhige Wohnstraßen könnten künftig vermehrt unter Schleich- und Umfahrungsverkehr leiden. Schließlich wird ähnliches bereits aus dem Nordend berichtet (vgl. etwa Frankfurter Rundschau vom 10.11.2021: https://www.fr.de/frankfurt/nordend-ort904333/mehr-verkehr-in-der-finkenhofstras se-91108195.html). Zu 1.j.: Informationsbedarf, s.o., da es aus Sicht des Ortsbeirats wichtig ist, dass die Verkehrsmessungen, an denen viele Personen beteiligt sein dürften, konsistent durchgeführt werden. Zu 1.k: Die Lebens- und Wohnqualität von Menschen im Ortsbeirat wird auch durch die Erreichbarkeit von Geschäften bestimmt. Insofern bittet der Ortsbeirat um Rückmeldung, weshalb dieses Merkmal nicht abgefragt wurde bei der Bestimmung der Umfeldqualität. Zu 2.: Einige der o.g. Fragen, z.B. 1g., h., und i., betreffen auch die Gestaltung der Vorher-Befragung, die bereits abgeschlossen ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ihn zukünftig frühzeitig und umfassend zu informieren, so dass er die Untersuchung konstruktiv kritisch begleiten und seiner Rolle nachkommen kann. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 493/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Annahme)
Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022
Antrag vom 16.05.2022, OF 369/2 Betreff: Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Co-Finanzierung der Channukabeleuchtung 2022 * (18.-26.12.22) auf dem Westendplatz (seit 2012, davor auf dem Grüneburgweg) stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i.H.v. € 1.500 zur Verfügung. Die Gesamtkosten Im Jahr 2021 betrugen € 3.000. (Transport des Leuchters € 750, Lagerung des Leuchters € 1.500 sowie Leuchtfarben € 250) Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V.zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisrenen Hand (Nordend) auf. Die Co-Finanzierung durch den OBR 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. *Das Entzünden der Lichter ist zentraler Bestandteil des jüdischen Lichterfestes Chanukka (hebräisch: Einweihung). Das acht Tage dauernde Fest erinnert an die Weihe des neu errichteten Tempels in Jerusalem im Jahr 164 v.u.Z. Der Überlieferung nach war für die Wiedereinweihung des Tempels nur ein kleiner Krug mit reinem Öl vorhanden, das gerade für einen Tag reichte. Jedoch brannte der Leuchter im Tempel acht Tage bis neues reines Öl gewonnen war. Foto: Chabad Frankfurt Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 129 2022 Die Vorlage OF 369/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Verbesserung der Straßenbeleuchtung an der Ulmenstraße (südlich der Guiollettstraße)
Antrag vom 12.05.2022, OF 378/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung an der Ulmenstraße (südlich der Guiollettstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung an der Ulmenstraße südlich der Guiollettstraße zu überprüfen und zu verbessern. Dies sollte folgende Massnahmen umfassen: 1. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 2. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 3. Ggf. Aufbau zusätzlicher Strassenlaternen Begründung: Klagen von Anwohnern: Die Beleuchtung der Ulmenstraße südlich der Guiollettstraße ist unzureichend. Das Licht der beiden Laternen ist viel zu funzelig. Dies ist in den Abendstunden gerade für ältere Anwohner, aber auch für diejenigen, die allein zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und zusätzliche Laternen aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 378/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 378/2 wurde zurückgezogen.
Beethoven-SPIEL-Platz
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 08.04.2022 Betreff: Beethoven-SPIEL-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es möglich ist, auf dem Beethovenplatz einen Kinderspielplatz zu errichten. Der Ortsbeirat präferiert hierfür die Fläche rechts vor dem Kirchengebäude aus Richtung Schubertstraße kommend; 2. ob andere Bereiche der Grünfläche geeignet sind, falls der unter Ziffer 1. genannte Bereich dies nicht sein sollte; 3. mit welchen Kosten für eine solche Maßnahme zu rechnen wäre, legt man eine Ausstattung etwa wie auf dem Spielplatz Westendplatz zugrunde; 4. ob es möglich ist, die Spielgeräte, die sich auf dem Pausenhof der Auslagerungsfläche in der Ginnheimer Landstraße befinden, für einen möglichen Spielplatz Beethovenplatz zu nutzen, da die Franckeschule zwischenzeitlich zurückgezogen ist und die Geräte für die Schülerinnen und Schüler der Johanna-Tesch-Schule nicht altersgerecht sind. Der Ortsbeirat kann sich vorstellen, einen finanziellen Beitrag aus seinem kargen Budget zu leisten, und wird darüber diskutieren, sobald eine Kostenschätzung vorliegt. Begründung: Es handelt sich hierbei um eine Anregung von Anwohnenden mit Kindern. Im näheren Umfeld befindet sich kein weiterer Spielplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.05.2022, OF 373/2 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1803 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Antrag vom 23.04.2023, OF 643/2 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 189 Aktenzeichen: 67-2
Erweiterung der Bettinaschule unter Nutzung angrenzender Büroräume
Antrag vom 11.04.2022, OF 353/2 Betreff: Erweiterung der Bettinaschule unter Nutzung angrenzender Büroräume Vorgang: V 281/22 OBR 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der erreichbaren Umgebung der Bettinaschule (Westend, Feuerbachstraße 37) Büroraum zur Verfügung steht, der angemietet und schulisch genutzt werden könnte. Begründung: Wie viele Schulen in Frankfurt wird es auch in der Bettinaschule zunehmend zu eng (vgl. Email des Ortsvorstehers am 25.03.2022 bzgl. eines entsprechenden Hilfegesuchs der Schulleitung). Der Ortsbeirat 2 hat mit Datum vom 17.01.2022 ein Auskunftsersuchen (V 281) an den Magistrat gerichtet, um Leerstände von Büroraum zu erheben und ggfs. einer schulischen Nutzung zuzuführen. Dieses Auskunftsersuchen ging zurück auf eine Aussage der zuständigen Dezernentin im Rahmen einer online-Präsentation zur Grundschule im ehemaligen DIPF-Gebäude am 24.11.2021. Das Auskunftsersuchen vom 17.01.2022 (V 281) ist sehr weit gefasst und eine Antwort noch ausstehend. Daher wird der Magistrat gebeten, die Prüfung bzgl. der Bettinaschule, bzw. der Gebäude in der näheren Umgebung, vorzuziehen. Grund dafür ist das oben erwähnte Hilfegesuch der Schulleitung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.01.2022, V 281 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 353/2 wurde zurückgezogen.
Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1400 entstanden aus Vorlage: OF 235/2 vom 27.12.2021 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen für mehr Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit in der Feuerbachstraße umzusetzen: 1. Der Magistrat wird gebeten, für die Einhaltung des geltenden Parkverbots zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße zu sorgen. Da es sich um ein temporäres Halteverbot aufgrund der Baustelle - deren Ende derzeit angabegemäß nicht absehbar ist - handelt, könnte dies beispielsweise durch Aufstellen von Sicherheitsbaken entlang der Bordsteinkante geschehen. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Pkw-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen oder auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umzusetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten , ob die Pkw-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße nach den ersten drei Häusern (in Fahrtrichtung nach Norden) zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen oder (ganz oder zur Hälfte) auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. Dieser Punkt ist als nachrangig zu Ziffer 2. anzusehen, Ziffer 2. hat Vorrang. Begründung: Diese Anregung erfolgt auf Anregung eines Anwohners der Feuerbachstraße. Zu Ziffer 1.: Zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße ist die Fahrspur der Feuerbachstraße durch einen langen Bauzaun stark verengt. Auf der gegenüberliegenden Seite besteht daher Parkverbot. Dieses wird jedoch, nach Beobachtungen der Anwohnerinnen und Anwohner, regelmäßig missachtet. Die aufgestellten Halteverbotsschilder reichen zu diesem Zweck erkennbar nicht aus. Viele Pkw parken dort halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn. Die Fahrspur ist dadurch so stark verengt, dass die Müllabfuhr regelmäßig Schwierigkeiten hat hindurchzufahren. Zugleich wird der Gehweg dadurch so stark verengt, dass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen die Gehwege nicht mehr passieren können. Zu Ziffer 2.: Zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist der Gehweg (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser sehr schmal, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diesen kaum passieren können. Die Maßnahme dient der Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit und der Barrierefreiheit. Zu Ziffer 3.: Nach den ersten drei Häusern in Fahrtrichtung nach Norden zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist ein schöner moderner breiter Gehweg angelegt worden, welcher Platz zum ausgiebigen Flanieren oder auch Verweilen bieten könnte. Stattdessen wird er zur Hälfte als Parkfläche genutzt, sodass es letztlich wieder ein schmaler Gehweg ist. Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten sich nach dem Bau zunächst über den schönen breiten neuen Gehweg gefreut und waren dann sehr enttäuscht, dass dieser als Parkfläche und nicht als breiter Boulevard zum Flanieren und Verweilen dient. Ein schöner breiter Gehweg könnte an dieser Stelle für mehr Aufenthaltsqualität und Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2362 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2362) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Zusätzliches Spiel- und Sportgerät für ältere Kinder am Westendplatz
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1414 entstanden aus Vorlage: OF 244/2 vom 12.12.2021 Betreff: Zusätzliches Spiel- und Sportgerät für ältere Kinder am Westendplatz Der Magistrat wird gebeten, am Westendplatz ein zusätzliches Spiel- und Sportgerät für Kinder der Altersgruppe sechs bis 15 Jahre zu installieren. Denkbar wären: - Einrichtung eines kleinen Bolzplatzes mit Toren und/oder Basketballkorb; - Aufstellen von Kletter- oder Hangelgeräten; - Installation einer Tischtennisplatte. Begründung: Anregung von Anwohnern: Der bestehende Spielplatz am Westendplatz ist leider nur für die Kleinsten angelegt. Räumlich gäbe es genügend Platz, auch für ältere Kinder einen attraktiven Aufenthaltsbereich im Grünen herzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 863 Aktenzeichen: 67 2
Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1403 entstanden aus Vorlage: OF 241/2 vom 12.12.2021 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstraße, Mainzer Landstraße und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstraße und Arndtstraße - Savignystraße zwischen Arndtstraße und Rheinstraße Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung: - Lindenstraße ab Bockenheimer Landstraße bis Westendstraße - Bettinastraße - Westendstraße zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstraße - Beethovenstraße zwischen Kreisel Mendelssohnstraße und Friedrich-Ebert-Anlage Dabei sollen folgende Punkte beachtet werden: 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel; 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201?; 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft; 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen. Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbruch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 940 Aktenzeichen: 91 52
Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1225 entstanden aus Vorlage: OF 210/2 vom 15.11.2021 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Kettenhofwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Kettenhofweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Kettenhofweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 660 Aktenzeichen: 66 2
Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1227 entstanden aus Vorlage: OF 211/2 vom 15.11.2021 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/den Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg/Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg/Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den Pkw-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kundinnen und Kunden sowie Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 5. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die Pkw-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat wird gebeten, diesen Vorschlag zu prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umzusetzen (Begründung s. u.). 8. Im Kettenhofweg sollen Pkw-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße sollen als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insbesondere zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr) auf der fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u. a. ein Planungsziel der Vorlage M 47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zulasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d. h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, bis auf Weiteres auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Ziffer 6.: Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden, und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Ziffer 7.: Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d. h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende Pkw häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu Pkw-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer fahrradfreundlichen Nebenstraße. Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Pkw verbessern. Ziffer 12.: Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich und es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 795 Aktenzeichen: 66 0
Bauvorhaben Feuerbachstraße 26
Antrag vom 15.10.2021, OF 199/2 Betreff: Bauvorhaben Feuerbachstraße 26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des ruhenden Bauvorhabens in der Feuerbachstraße 26 und gibt es schon Informationen zur möglichen Neuplanung des Projekts? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, damit die ruhende Baustelle für die Nachbarschaft mit Blick auf die Themen "Öffentliches Erscheinungsbild", "Vermüllung" und "Bewohnerparkplätze" nicht zur Belästigung wird. Begründung: Hinweis von Anwohnern. Seit 2 Jahren besteht eine große Baustelle in der Feuerbachstraße 26. (Umwandlung eines Bürogebäudes in Wohnraum) Nachdem sich schon länger keine Aktivitäten auf der Baustelle zeigten, bekamen die Nachbarschaft eine Mitteilung in die Briefkästen gesteckt. Demnach würde eine Neuaufstellung des Planerteams erfolgen, so dass keine weiteren Arbeiten stattfinden. Die Bauherrschaft kann keine verlässlichen Angaben zum Zeitpunkt der Fortführung der Bauarbeiten machen. Außerdem arbeitet sie an einer Umplanung des genehmigten Vorhabens. Auf der Baustelle wurde das Gerüst abgebaut, die Fassade sollte mit einer Plane versehen werden, was bis dato aber nicht geschah. Der Bauzaun mit der Baustelleneinrichtungsfläche bleibt bestehen. Somit ist der Bürgersteig weiterhin in nicht nutzbar, was immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer besonders an der Ecke Feuerbachstraße/Kettenhofweg führt. Die Anwohnerparkplätze sind seitdem auch nicht mehr zu nutzen. Die Tiefgarageneinfahrt des Gebäudekomplexes mutiert zur Mülldeponie. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 223 2021 Die Vorlage OF 199/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragstenors um die Worte "Wenn ja, wird der Magistrat gebeten, die Planung öffentlich vorstellen zu lassen." ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Unterbindung des Drogenkonsums und der gefährlichen Vermüllung auf Spielplätzen und Grünflächen sowie in Kita- und Schulbereichen im südlichen Westend
Antrag vom 15.10.2021, OF 168/2 Betreff: Unterbindung des Drogenkonsums und der gefährlichen Vermüllung auf Spielplätzen und Grünflächen sowie in Kita- und Schulbereichen im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur nachhaltigen Unterbindung des Drogenkonsums und der damit zusammenhängenden gefährlichen Vermüllung auf den Grünflächen, Spielplätzen und Kita- bzw. Schulgeländen im südlichen Westend zu ergreifen: 1. Überprüfung der bestehenden Polizei-Einsatzpläne und massive Erhöhung der Polizeipräsenz 2. Regelmäßige Patrouillen v.a. in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden 3. Konsequentes Durchgreifen, z.B. sofortiges Verhängen von Bußgeldern, Festnahmen, Fortbringen der z.T. schlafenden Drogenkonsumenten auf Kita- bzw. Schulgeländen, Einsatz von Drogenspürhunden 4. Prüfung des Einsatzes von Parkwächtern, die täglich Spielplätze, Kitas und Grünflächen überprüfen 5. Erhöhung der Frequenz der Parkreinigung- und Müllentsorgung - täglich in den frühen Morgenstunden Aufstellen spezieller Müllbehälter für Gefahrgut (mit entsprechenden Handschuhspendern) solange die Ursachen nicht bekämpft sind Begründung: Wiederkehrende Beschwerden von Anwohnern, v.a. mit kleinen Kindern. Weitere Details auf der folgenden Seite. Der Polizei ist bewußt, daß Drogenmißbrauch und Beschaffungskriminalität zunehmend aus dem Bahnhofsviertel ins Westend schwappen. Die Spielplätz und Grünflächen entwickeln sich mehr und mehr zum Brennpunkt. Wiederholt wiesen Anwohnern auf das Problem hin. Exemplarisch die Stimme eines jungen Vaters: "Jetzt wäre es notwendig, die unmittelbare Umgebung von Kitas und den Westendplatz wieder sicherer zu machen. Eine Mutter hat vorletzte Woche wieder direkt vor der Kita eine Spritze entfernt und Obdachlose dringen in die Außenanlagen der Kita (Nidenau) ein und auch dort wurden Spritzen gefunden. Einige Eltern gehen nach dem Kindergarten direkt nach Hause, da die öffentliche Plätze nicht mehr sicher sind." (per email) Der Antragstellerin wurde am 25.09.2021 am frühen Abend LSD in der Nähe des Westendplatzes angeboten. Verständlicherweise empfinden die Anwohner die Grenze des Erträglichen als überschritten... Dringend sollten Maßnahmen ergriffen werden, das Westend wieder sicher zu machen und nicht einem rechtfreien Raum Vorschub zu leisten. Einige Bilder: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.11.2021, OF 208/2 Antrag vom 12.12.2021, OF 224/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 168/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 168/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 208/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 168/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 208/2 wird abgelehnt. 3. Dem Vorschlag des stellvertretenden Ortsvorstehers, sich mit der Vorlage OF 224/2 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré
Antrag vom 23.04.2021, OF 3/2 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. im Stadtteil Bockenheim einen weiteren öffentlichen Bücherschrank in Gedenken an den verstorbenen Frankfurter Künstler Claude Cazaré zu errichten. Als Standort schlägt der Ortsbeirat den Tilly-Edinger-Platz vor. In der Ausstellungsfläche des Bücherschranks, der vor allem von Spenden einer dafür gegründeten Initiative finanziert werden kann, soll eine kleine Biographie und eine seiner zahlreichen Collagen platziert werden. 2. jeweils über einen konkreten Standort auf dem Tilly-Edinger-Platz sowie ein geeignetes Bücherschrankmodell dem Ortsbeirat einen Vorschlag zu unterbreiten. Begründung: Durch den Ablauf der Amtsperiode war dieser Antrag neu einzustellen. Zu Claude Cazaré: Der Verstorbene Claude Cazaré (25.11.1965-29.06.2020) war in den Stadtteilen Westend und Bockenheim sehr verwurzelt und bewegte sich gern im studentischen Umfeld rund um den Campus Bockenheim. In den Jahren 2006-2013 unterstützte er das Institut für vergleichende Irrelevanz im Kettenhofweg, wo er unter anderem Veranstaltungen organisierte und mit Ausstellungen, Flohmärkten und Installationen im Garten vor dem Institut ein bunt gemischtes Publikum aus der Nachbarschaft des Instituts ansprechen konnte. Zudem war er passionierter Leser, schrieb auch selbst und war begeistert von dem Konzept der öffentlichen Bücherschränke. Da Herr Cazaré in Thailand verstorben ist und dort seebestattet wurde, fehlt den Freunden und Angehörigen ein konkreter Ort, an dem sie seiner gedenken können. Ein öffentlicher Bücherschrank könnte diese Funktion erfüllen und schafft zugleich einen Mehrwert für den Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wurde zurückgezogen.
Den Opfern ein Gedächtnis verschaffen Gedenkort für Blanka Zmigrod
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7249 entstanden aus Vorlage: OF 1308/2 vom 05.02.2021 Betreff: Den Opfern ein Gedächtnis verschaffen Gedenkort für Blanka Zmigrod 1. Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat einen geeigneten Gedenkort (Plakette, Stele o. Ä.) für Frau Blanka Zmigrod zu schaffen. 2. Dieser soll sich nach Möglichkeit im Bereich der Kreuzung Kettenhofweg/Niedenau befinden, wo Frau Zmigrod ermordet wurde. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit ist, sich an diesem Gedenkort im Rahmen seines Budgets finanziell zu beteiligen. Begründung: Allzu oft stehen Täterinnen und Täter von rechtsterroristischen Morden und Angriffen im Mittelpunkt der Berichterstattung und des öffentlichen Interesses. Die Opfer spielen dabei eine Nebenrolle oder werden völlig vergessen. Dieses Schicksal erlitt leider auch Blanka Zmigrod. Frau Zmigrod wurde 1924 in Oberschlesien geboren. Die Jüdin überlebte mehrere Konzentrationslager und fand ab 1945 zunächst ein neues Zuhause in Israel. 1960 entschied sie sich, nach Deutschland zurückzukehren, und fand in Frankfurt wieder Geborgenheit auf deutschem Boden. Am 23. Februar 1992 wurde die damals 68-jährige Dame auf dem Nachhauseweg von ihrer Arbeitsstelle im Restaurant "Mövenpick" an benannter Stelle auf offener Straße erschossen. Der Mord blieb bis 2018 ungeklärt und Frau Zmigrod geriet in Vergessenheit. Auch nachdem ihr Mörder, ein schwedischer Neonazi, vom Frankfurter Landgericht für seine Tat verurteilt wurde, wurde zwar über dessen vielfältige Verbrechen intensiv berichtet, Blanka Zmigrod kam aber allenfalls in Nebensätzen vor. Umso mehr dankt der Ortsbeirat Herrn Ruben Gerczikow, der mit einer Online-Petition gegen das Vergessen von Blanka Zmigrod in die Öffentlichkeit ging. Ohne ihn hätte weiterhin nur der Täter einen Namen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1287 Antrag vom 14.12.2021, OF 225/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 17.01.2022, OIB 71 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 60 3
Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré im Westend
Antrag vom 19.02.2021, OF 1341/2 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré im Westend Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg im Kettenhofweg 130, Nähe des Postbriefkastens und gegenüber dem Institut für vergleichende Irrelevanz, einen öffentlichen Bücherschrank in Gedenken an den verstorbenen Frankfurter Künstler Claude Cazaré zu errichten. In der Ausstellungsfläche des Bücherschranks, der vor allem von Spenden einer dafür gegründeten Initiative finanziert werden kann, soll eine kleine Biographie und eine seiner zahlreichen Collagen platziert werden. Begründung: Der Verstorbene Claude Cazaré (25.11.1965-29.06.2020) war in den Stadtteilen Westend und Bockenheim sehr verwurzelt und bewegte sich gern im studentischen Umfeld rund um den Campus Bockenheim. In den Jahren 2006-2013 unterstützte er das Institut für vergleichende Irrelevanz im Kettenhofweg, wo er unter anderem Veranstaltungen organisierte und mit Ausstellungen, Flohmärkten und Installationen im Garten vor dem Institut ein bunt gemischtes Publikum aus der Nachbarschaft des Instituts ansprechen konnte. Zudem war er passionierter Leser, schrieb auch selbst und war begeistert von dem Konzept der öffentlichen Bücherschränke. Da Herr Cazaré in Thailand verstorben ist und dort seebestattet wurde, fehlt den Freunden und Angehörigen ein konkreter Ort, an dem sie seiner gedenken können. Ein öffentlicher Bücherschrank könnte diese Funktion erfüllen und schafft zugleich einen Mehrwert für den Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1341/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7086 entstanden aus Vorlage: OF 1280/2 vom 30.11.2020 Betreff: Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des Bürogebäudes in der Guiollettstraße 44-46/Ecke Ulmenstraße zuzugehen mit dem Ziel, den faktisch nicht existierenden Vorgarten tatsächlich zu begrünen. Der Ortsbeirat 2 bietet an, sich daran zu beteiligen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Magistrat selbst auf den Eigentümer zuzugehen. Begründung: Die Fotos sprechen für sich: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 899 Antrag vom 21.05.2021, OF 37/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 36 Antrag vom 21.11.2021, OF 220/2 Aktenzeichen: 63 0
Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7071 entstanden aus Vorlage: OF 1304/2 vom 18.01.2021 Betreff: Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1035 Aktenzeichen: 66 2
Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg
Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.
Spielstraße im südlichen Westend
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6970 entstanden aus Vorlage: OF 1233/2 vom 10.11.2020 Betreff: Spielstraße im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob in der Beethovenstraße zwischen Beethovenplatz und Kettenhofweg eine (temporäre) Spielstraße eingerichtet werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten; 2. weiterhin zu prüfen und zu berichten, welche Straße im südlichen Westend ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr alternativ als Spielstraße eingerichtet werden könnte. Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich um eine Straße in der Nähe einer Kinderbetreuungseinrichtung handelt. Außerdem sollte eine Straße mit geringem Verkehrsaufkommen ausgewählt werden, damit die Spielstraße auch von den Anwohnern gut angenommen wird. Begründung: Freiräume und wohnortnahe Spielflächen sind für Kinder enorm wichtig. Speziell 2020 während der coronabedingten Schließung von Spielplätzen hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche Flächen im Stadtteil für die Kinder sind. Eine Elterninitiative im südlichen Westend und die Kinderbeauftragte der Stadt Frankfurt für das Westend unterstützen die Idee einer Spielstraße ausdrücklich. Eine Abfrage in Bezug auf die Zustimmung der Anwohner zu einer Spielstraße in einem Abschnitt der Beethovenstraße ist mit einer Flyeraktion erfolgt. Die Rückmeldungen der Anwohner waren überwiegend positiv. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 718 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 108 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Planungsstand ehemaliges „IvI“
Antrag vom 12.11.2020, OF 1240/2 Betreff: Planungsstand ehemaliges "IvI" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Planungsstand für das Gebäude des ehemaligen "IVI" im Kettenhofweg 130 gemeinsam mit dem Bauherren im OBR 2 vorzustellen und dabei insbesondere auch die Genehmigungslage mit Blick auf die bestehenden Auflagen des Denkmalschutzes zu erläutern. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1876 2020 Die Vorlage OF 1240/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station „Taunusanlage“
Antrag vom 12.11.2020, OF 1234/2 Betreff: Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station "Taunusanlage" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der S-Bahnstation "Taunusanlage" Fahrradstellplätze auf der Fläche links (Blickrichtung von der Bockenheimer Landstraße kommend; siehe auch Anlage) neben dem Aufgang (Ecke Guiollettstraße) eingerichtet werden können. Es dient zur Kenntnis, dass die Fußgänger in der Regel rechts am Aufgang vorbeigehen, so dass deren Barrierefreiheit nicht berührt wird. Begründung: Bedarf an Fahrradstellplätzen. Anlage 1 (ca. 646 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1870 2020 Die Vorlage OF 1234/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Westendstraße 50-52
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6758 entstanden aus Vorlage: OF 1197/2 vom 07.10.2020 Betreff: Westendstraße 50-52 Der Magistrat wird gebeten, 1. den Gehweg entlang der Häuser Westendstraße 50 und 52 durch Aufstellen von Drängelgittern/Fahrradbügeln gegen Zuparken zu sichern (siehe Abbildung 1); 2. die Einfahrt zum Haus Westendstraße 52 durch Umstellen (Vorziehen Richtung Einfahrt, siehe Abbildung 2) des dort befindlichen Blumenkübels zu sichern. Es dient zur Kenntnis, dass die Bewohner des Hauses Westendstraße 52 bereit sind, eine Patenschaft für den Blumenkübel zu übernehmen (Kontakt kann über den Ortsvorsteher des Ortsbeirates 2 erfolgen). Begründung: Bitte von Bewohnern mit Blick auf den zunehmenden Autoverkehr in der Westendstraße seit Eröffnung der I.E. Lichtigfeld-Schule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 351 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2021, ST 1298 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Sicherer Weg in den Hort - Drängelgitter in der Feuerbachstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6764 entstanden aus Vorlage: OF 1194/2 vom 05.10.2020 Betreff: Sicherer Weg in den Hort - Drängelgitter in der Feuerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Feuerbachstraße/Ecke Guiolettstraße zwischen dem Fußgängerüberweg (durch Sperrpfosten bereits gegen Zuparken abgesichert) und der nächsten Hofeinfahrt auf der in Blickrichtung des unten stehenden Fotos linken Fahrbahnseite ein Drängelgitter zu errichten bzw. das Drängelgitter entlang der Straßenführung im Kurvenbereich fortzuführen. Begründung: Anregung des Schülerladens aufgrund von langjähriger Beobachtung. Der gesamte Bereich des Zebrastreifens, insbesondere die Straßenseite vor dem Schülerladen Westend (Feuerbachstraße 15), soll durch die Maßnahme sicherer werden. Die Kinder nutzen mehrheitlich diesen Weg von der Elsa-Brändström-Schule zum Schülerladen und für ihren Heimweg. Unmittelbar vor dem Zebrastreifen wird die Parkfläche (ein bis zwei Plätze) oft nicht eingehalten. Diese Tatsache führt dazu, dass der Gehweg verengt wird oder an dieser engen Stelle der Einbahnstraße Fahrzeuge der FES, Lkw und Baufahrzeuge stecken bleiben und den Zebrastreifen blockieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 349 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssicherheit vor der ibms International Bilingual Montessori School
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6756 entstanden aus Vorlage: OF 1193/2 vom 07.10.2020 Betreff: Verkehrssicherheit vor der ibms International Bilingual Montessori School Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: 1. Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Senckenberganlage für 100 Meter im Bereich Senckenberganlage/Ecke Kettenhofweg bis Senckenberganlage/Ecke Dantestraße (so wie an der Erasmusschule im Ostend auf der B 3 umgesetzt); 2. Ersatz der Sperrpfosten durch eng stehende Drängelgitter auch entlang der Senckenberganlage 20-22, um das "Auf-die-Fahrbahn-Laufen" von Schulkindern zu verhindern, sowie Aufstellen weiterer Drängelgitter zwischen Radweg und Fußweg, um den Fahrradverkehr vom Fußweg zu trennen (siehe nachfolgende Fotos); 3. Ausweitung des absoluten Halteverbots auf den gesamten Bereich vor dem Gebäude Senckenberganlage 20-22; 4. Fahrbahnbeschriftung "Vorsicht Kinder!" auf mindestens der rechten Fahrspur (ebenfalls wie vor der Erasmusschule im Ostend); 5. Anbringen von Verkehrsschildern "Achtung Kinder" mit Zusatzschild "Schulweg" für den Auto- und den Radverkehr. Begründung: Bitte der Schulgemeinde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 597 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-Zentrale
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6638 entstanden aus Vorlage: OF 1147/2 vom 04.09.2020 Betreff: Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-Zentrale Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Cronstett- und Hynspergische evangelische Stiftung dafür Sorge zu tragen, dass die Gedenktafel vor dem Gebäude Lindenstraße 27 deutlich wahrnehmbarer und die dazugehörige Tafel mit dem QR-Code besser nutzbar wird. Begründung: Im Gebäude auf dem Grundstück Lindenstraße 27 befand sich von 1940 bis 1945 die Gestapo-Zentrale des damaligen Regierungsbezirks Wiesbaden. Um auf diese Tatsache hinzuweisen und den Opfern zu gedenken, wurde eine Gedenktafel auf dem Grundstück aufgestellt. Leider fällt diese beim Vorbeigehen nur sehr schwer bis gar nicht auf. Dies soll eine Gedenktafel aber. Auch wurde ein erklärender QR-Code an einer Mauer circa 20 Zentimeter über dem Boden angebracht. Auch dieser fällt eigentlich gar nicht auf. Bild: Thomas Gutmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 76 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 41
Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-Zentrale
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6638 entstanden aus Vorlage: OF 1147/2 vom 04.09.2020 Betreff: Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-Zentrale Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Cronstett- und Hynspergische evangelische Stiftung dafür Sorge zu tragen, dass die Gedenktafel vor dem Gebäude Lindenstraße 27 deutlich wahrnehmbarer und die dazugehörige Tafel mit dem QR-Code besser nutzbar wird. Begründung: Im Gebäude auf dem Grundstück Lindenstraße 27 befand sich von 1940 bis 1945 die Gestapo-Zentrale des damaligen Regierungsbezirks Wiesbaden. Um auf diese Tatsache hinzuweisen und den Opfern zu gedenken, wurde eine Gedenktafel auf dem Grundstück aufgestellt. Leider fällt diese beim Vorbeigehen nur sehr schwer bis gar nicht auf. Dies soll eine Gedenktafel aber. Auch wurde ein erklärender QR-Code an einer Mauer circa 20 Zentimeter über dem Boden angebracht. Auch dieser fällt eigentlich gar nicht auf. Bild: Thomas Gutmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 76 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 41
Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren
Antrag vom 03.09.2020, OF 1166/2 Betreff: Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Westendstraße, Richtung Karlstraße an der Kreuzung Mainzer Landstraße zweispurig zu markieren. Auf Seiten der Karlstraße befindet sich bereits ein zweispuriger Radweg (beide Richtungen). Auf der Westendstraße ist lediglich eine Spur aus der Gegenrichtung kommend markiert (siehe Bild 1). Gleichzeitig weist ein Schild an der Westendstraße neben dem Radweg in Richtung Karlstraße (siehe Bild 2), während die Autospuren nur Abbiegen links und rechts auf die Mainzer Landstraße zulassen. Begründung: Verkehrssicherheit schaffen. Bild 1 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Bild 2 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Annahme)
Bockenheimer Landstraße und Fahrradverkehr
Antrag vom 03.09.2020, OF 1164/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße und Fahrradverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob statt eines wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagenen Ausbaus der Bockenheimer Landstraße mit breiten Fahrradwegen eine Führung des Fahrradverkehrs über den zur Fahrradstraße ausgebauten Kettenhofweg möglich wäre (bei zusätzlicher Beibehaltung der jetzigen Fahrradwege auf der Bockenheimer Landstraße). Begründung: Die Erweiterung der Radwegekapazität zwischen Opernplatz und Bockenheimer Warte ist unerläßlich. Es kann daher nur darum gehen, die beste Lösung dafür zu finden. Der städtischerseits vorgeschlagene Umbau der Bockenheimer Landstraße wird aber mit höchster Wahrscheinlichkeit zu einer für Autofahrer, Busfahrgäste und Anwohner unerträglichen Situation führen: - Der jetzt schon zu manchen Tageszeiten fast die gesamte Bockenheimer Landstraße blockierende Verkehrsstau stiehlt den Bürgern nicht nur wertvolle Zeit, sondern führt auch zu übermäßigen Abgasemissionen bis in die umliegenden Wohnviertel hinein. - Insbesondere der Wegfall der bisherigen Abbiegespuren wird zu ständigen Blockaden im Verkehrsfluß führen. - Damit wird sich die Luftqualität deutlich verschlechtern. - Viele Autofahrer werden Schleichwege durch die Wohnviertel suchen und dabei Lärm, Abgase und Gefahren mit sich bringen. - Im Stau werden die Busse des ÖPNV aufgehalten. Wird statt dessen der Kettenhofweg zur 2-Richtungs-Fahrradstraße umgebaut (mit entsprechender Bevorrechtigung des Radverkehrs, evtl. entsprechend den Vorschlägen des Radentscheids), kann der Umbau der Bockenheimer Landstraße unterbleiben (und damit auch vermutlich Kosten eingespart werden, da die Arbeiten am Kettenhofweg geringeren Aufwand erfordern). Die schmalen Radwege entlang der Bockenheimer Landstraße sollten dennoch beibehalten werden, da sie eine zusätzliche Kapazitätssteigerung der Ost-West-Radwegverbindung bedeuten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1164/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Macht es Corona nötig? Seitenstraßen um die Alte Oper sollten nach 22:00 Uhr keine alternativen Orte für gesperrte Clubs und Diskotheken bleiben
Antrag vom 04.08.2020, OF 1132/2 Betreff: Macht es Corona nötig? Seitenstraßen um die Alte Oper sollten nach 22:00 Uhr keine alternativen Orte für gesperrte Clubs und Diskotheken bleiben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und mit welchen Mittel in den Seitenstraßen im Umfeld der Alten Oper, insbesondere im Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ab 23 Uhr die Nutzung durch feiernde Menschen eingeschränkt werden kann, um die Anwohner*Innen vor Lärm und in Ihrer Nachtruhe effektiv zu schützen. 2. wie die Stadt Frankfurt in der Corona-Zeit Alternativen zum Feiern entwickelt bzw. fördert, um Feiernden andere örtliche Möglichkeiten außerhalb von Anwohnerstraßen zu eröffnen, wo diese meist jüngeren Menschen auch in der Zeit der Pandemie angemessen jung sein dürfen. Begründung: Gerade in dieser Sommerzeit treffen sich viele zum Feiern auf öffentlichen Plätzen. Dies geschieht an der Alten Oper, aber auch im Umfeld der Alten Oper in Anwohnerstraßen, so dass die Anwohner*Innen nicht nur am Wochenende von feiernden Menschen in Ihrer Nachtruhe gestört werden. Z.B. im Kettenhofweg/ Bockenheimer Landstraße, mithin im Umfeld zum Platz an der Alten Oper, versammeln sich regelmäßig viele Menschen nach 22 Uhr, um lautstark ihr Bier zur Diskussion zu teilen. Viele Anwohner sind durch den Lärm gestört und wünschen sich ein festes Einschreiten der Polizei. Insgesamt fehlen derzeit die gesperrten Diskotheken und Clubs zum Chillen. Daher wäre es gut, wenn der Stadt hierzu bald konkrete Ideen vorstellen könnte. Sowohl den Anwohner*Innen als auch den Feiernden sollte jeweils geholfen bzw. ein Angebot gemacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 31 Auf Wunsch der Piraten wird über die Ziffer 1. und die Ziffer 2. der Vorlage OF 1132/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1736 2020 Die Vorlage OF 1132/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. des Antragstenors die Zahl "23" durch die Zahl "22" ersetzt wird. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - nicht im Kettenhofweg 130
Antrag vom 29.07.2020, OF 1124/2 Betreff: Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - nicht im Kettenhofweg 130 Vorgang: V 1133/19 OBR 2, V 1319/19 OBR 2; ST 712/19; ST 1966/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Zukunft der Liegenschaft Kettenhofweg 130 ("IvI")? 1.1 Nach Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019 stand der Magistrat mit dem Vertreter der - damals - neuen Eigentümer in Kontakt und werde "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf eine ordnungsgemäße Weiterführung der Baumaßnahmen hinwirken." Zu welchen Ergebnissen hat dieser Kontakt bisher geführt? 1.2 Hat die 2015 erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der Liegenschaft in einen Beherbergungsbetrieb aktuell noch Bestand? 1.3 Besteht das 2016 im Hinblick auf den Rückzug des damaligen Bauleiters erlassene Bauverbot weiterhin oder wurden die zur Durch- führung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen mittlerweile eingereicht? 1.4 Ist angesichts des weiteren Verfalls des Gebäudes nun in näherer Zukunft mit dem Erlass eines Instandsetzungsgebotes nach § 177 Baugesetzbuch zu rechnen? 2. Welche Eingriffsmöglichkeiten sieht der Magistrat nach dem Verzicht auf die Ahndung des Verstoßes gegen das Hessische Denkmalsschutzgesetz durch den früheren Eigentümer (Verfristung !), den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes bzw. dessen zulässigen Umbau und/oder zumindest die Wahrnehmung der erf orderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen noch durchzusetzen? Begründung: Trotz der Ankündigungen des Magistrats ist auch im Verlauf des letzten Jahres keine positive Veränderung bzgl. der Liegenschaft Kettenhofweg 130 festzustellen. Das Gebäude verfällt weiterhin, das Grundstück ist von zwei Seiten aus offen zugänglich. Entgegen der Auskunft des Magistrats zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Instandsetzungsgebots ist eine "Substanzgefährdung" des betreffenden Gebäudes explizit nicht erforderlich. Nach § 177 (1) Bundesbaugesetz ist es ausreichend, wenn "eine bauliche Anlage nach ihrer ...Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf-(weist), deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instand- setzung möglich ist." Da der derzeitige Eigentümer keinerlei Aktivitäten erkennen lässt, bitten wir den Magistrat, die Bauaufsichtsbehörde zu veranlassen, entsprechend zu verfahren. Das Verwaltungshandeln der Behörde ist nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Stadtverwaltung zu stärken! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 712 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1319 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1966 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1733 2020 Die Vorlage OF 1124/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD
Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen
Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6250 entstanden aus Vorlage: OF 1081/2 vom 03.06.2020 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, in denen die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur Magistratsvorlage M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den Ortsbezirk 2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend), bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohnerinnen und Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird in den Wohnquartieren des Ortsbezirkes 2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohnerinnen und Anwohner noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2023 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 30 0
Verbesserung der Straßenbeleuchtung
Antrag vom 17.02.2020, OF 1035/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt treffen kann, um 1) die Straßenbeleuchtung in abends nur unzureichend beleuchteten Straßen kurzfristig zu verbessern, beispielsweise in der Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim oder der Lindenstraße, Oberlindau, Liebigstraße und Friedrichstraße im Westend; 2) welches Beleuchtungskonzept mittel- und langfristig für diese und ähnliche Straßen geplant ist. Ist es beispielsweise möglich, den Umstieg auf LED-Beleuchtung in diesen Straßen vorzuziehen? Begründung: In manchen Straßen des Ortsbezirk ist die Beleuchtung der Straßen abends unzureichend, was eine Gefahr für Fußgänger darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1575 2020 Die Vorlage OF 1035/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "beispielsweise in der" die Worte "Appelsgasse und" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5754 entstanden aus Vorlage: OF 1212/1 vom 07.02.2020 Betreff: Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten In der Schulwegsicherheitsbegehung der Grundschule Europaviertel am 13.09.2019 hat sich schnell herauskristallisiert, dass die Kreuzung Hattersheimer Straße/Niedernhausener Straße die Problemzone ist. Der Weg in die Grundschule wird hier von den zwei Baustellen "Solid" und "Zebra" flankiert. Ein Überqueren ist durch diese Baustellen mit der eingeschränkten Übersichtlichkeit ein klarer Gefahrenpunkt. Durch die Anlieferzone der Baustelle "Zebra" auf der Europa-Allee ist diese Straße leider nur eine bedingte Alternative. Eine Überquerung der Hattersheimer Straße an der Ampel Europa-Allee und Wiedereinbiegen in die Niedernhausener Straße ist wegen der Baustelle nicht möglich. Die Problematik wurde auf der angesprochenen Schulwegbegehung bei den zuständigen Behörden adressiert. Die Elterninitiative war überdies hinaus tätig und hat die Verantwortlichen der Baustellen mit ins Boot geholt, um eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können. Ergebnis war ein Gespräch am 13.11.2019 und die Ausarbeitung alternativer Ideen zwischen Aurelis und dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Unter Variante 2 (Bild siehe Anlage) wurde die Zebrastreifenlösung diskutiert, die sich als präferierte Lösung für Aurelis und auch der Elterninitiative herauskristallisiert hat. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dem Problem mit einem Zebrastreifen (es wird hierbei an die Lösung durch einen gelben Zebrastreifen gedacht, wie er an Baustellen eingesetzt wird) in einer Tempo-30-Zone entgegenzutreten. Der Magistrat soll sich für diese Lösung einsetzen, auch wenn seitens des ASE Bedenken entgegenstehen, da man sich auf die Verordnung R-FGÜ 2.1 Absatz 3 beruft, wonach Zebrastreifen für Tempo-30-Zonen entbehrlich seien. Begründung: Die vorgeschlagene Lösung mit einem gelben Zebrastreifen sollte relativ schnell und einfach umsetzbar sein und stellt für die Beteiligten die bevorzugte Variante dar. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Lösung im Westend an der Ecke Feuerbachstraße/Kettenhofweg (nähe Bettinaschule) auch in einer Tempo-30-Zone umgesetzt wurde. Es ist den Eltern schwer zu vermitteln, warum eine Verordnung angewendet werden soll, um im Endeffekt ihre Kinder auf dem Schulweg nicht richtig zu schützen. Des Weiteren kann in der Formulierung "entbehrlich" ein Definitionsspielraum und kein Ausschlusskriterium gesehen werden. Zumal in der R-FGÜ unter 2.3 Absatz 3 von begründeten Ausnahmefällen gesprochen wird. Um einen solchen Ausnahmefall scheint es sich letztendlich ja auch im Westend zu handeln. Anlage - (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 142 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1027 Aktenzeichen: 32 1
Gestaltung Westendplatz
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5610 entstanden aus Vorlage: OF 981/2 vom 03.01.2020 Betreff: Gestaltung Westendplatz Der Magistrat wird gebeten, die Gestaltung des Westendplatzes in folgenden Punkten abzuändern bzw. zu erneuern: 1. Die Altglascontainer auf der Grünfläche sollten entfernt und im Umfeld des Westendplatzes durch Unterflurcontainer ersetzt werden. Aufgrund der Nähe zu dem Spielplatz ist die Ansammlung von Scherben als Gefahrenquelle nicht hinnehmbar. Durch Unterflurcontainer würde die Lärmbelästigung der Anwohner vermindert werden (die umliegenden Restaurants entsorgen ihre Flaschen in größeren Mengen auf dem Westendplatz). 2. Die Mülleimer auf dem Westendplatz sollten einheitlich und alle vogelsicher sein, um der Verteilung des Mülls durch Raben und Krähen entgegenzuwirken. 3. Die Umrandung des Platzes sollte einheitlich gestaltet werden. Die vorhandenen Findlinge haben sich bewährt. Sie sind optisch ansprechend und können von Lkw nicht umgefahren werden. 4. Fahrradfahrer fahren mit teils hohem Tempo über den Westendplatz und gefährden Kinder und Fußgänger. Daher sollten an den beiden Zugängen des gepflasterten Weges Gitter aufgestellt werden. Fahrradfahrer müssten ihr Tempo so reduzieren. Es ist aber darauf zu achten, dass Doppelkinderwagen und Fahrradanhänger die Gitter problemlos durchfahren können. 5. Es sollte ein Schild angebracht werden, dass Hundebesitzer auf die Leinenpflicht hinweist. 6. Ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben im südlichen Westend keine Möglichkeit, sich in Grünanlagen sportlich zu betätigen. Es sollte bitte geprüft werden, ob auf dem Westendplatz eine Outdoortis chtennisplatte, Klimmzugstangen, Turnstangen oder eine Boulebahn errichtet werden könnten. Begründung: Der Westendplatz hat für die Bürgerinnen und Bürger im südlichen Westend eine zentrale Bedeutung. Der Nutzungsdruck ist sehr hoch. Seit der Renovierung des Kleinkindspielplatzes Anfang 2019, der Einrichtung der neuen Rasenflächen und mit der geplanten Neugestaltung des Kiosks wird der Platz enorm aufgewertet. Der Gesamteindruck des Westendplatzes sollte dieser Aufwertung in nichts nachstehen. Quelle: Ringer/Frankowski Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 880 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1911 Antrag vom 02.03.2022, OF 314/2 Etatanregung vom 21.03.2022, EA 126 Aktenzeichen: 67 0
Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5615 entstanden aus Vorlage: OF 998/2 vom 02.01.2020 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit angebracht werden können . Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbiegerspur inklusive Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 564 Aktenzeichen: 32 1
Unfallrisiko im Kettenhofweg entschärfen!
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5524 entstanden aus Vorlage: OF 968/2 vom 14.11.2019 Betreff: Unfallrisiko im Kettenhofweg entschärfen! Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze im Kettenhofweg auf dem Streckenabschnitt zwischen den Abzweigungen zur Lindenstraße und zur Arndtstraße auf der linken Seite sperren zu lassen. Begründung: Da es sich um eine Einbahnstraße handelt und in diesem Streckenabschnitt auf beiden Seiten geparkt werden darf, kommt es durch den regen Verkehrsfluss regelmäßig zu Gefährdungen von Fahrradfahrern. Indem die Parkplätze auf der linken Seite gesperrt werden, könnte das Unfallrisiko auf diesem Streckenabschnitt deutlich minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 561 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1760 Aktenzeichen: 32 1
Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109
Anregung vom 16.09.2019, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 895/2 vom 28.08.2019 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst; 2. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreier Zugang zur U-Bahn-Station "Westend") die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im Ortsbeirat 2 vorzustellen; 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstraße auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Ergebnis der Diskussion im Ortsbeirat 2. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 192 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 460 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 109 = Ablehnung, OA 460 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4647, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 66 0
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