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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/HeinzHerbertKarryStraße

12.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7878 entstanden aus Vorlage: OF 813/11 vom 14.12.2025 Betreff: Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Wegeführung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ermöglichen. Zudem wird um Auskunft zur Unfallstatistik gebeten (im Vergleich zu den letzten fünf Jahren). Begründung: An der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry Straße kommt es laut Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Insbesondere nach Abschluss des ersten Bauabschnitts der Wilhelmshöher Straße, in der die Wegeführung an der Kreuzung verändert war, kommt es nun immer wieder zu Unfällen (z. B. von Bornheim kommend wird die Kreuzung relativ schnell angefahren und die Vorfahrt der Fahrzeuge, die von der Wilhelmshöher Straße kommen, missachtet). Mögliche Ansatzpunkte könnten eine weiter vor der Kreuzung beginnende Geschwindigkeitsbeschränkung, eine optimierte Beschilderung, Piktogramme auf der Fahrbahn, eine Verbesserung des Fahrbahnzustands oder ggf. auch bauliche Veränderungen sein. Der Magistrat wird gebeten, Optionen zu prüfen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück - Planfeststellungsbeschluss herbeiführen

12.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7879 entstanden aus Vorlage: OF 814/11 vom 13.12.2025 Betreff: Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück - Planfeststellungsbeschluss herbeiführen Vorgang: OM 1961/22 OBR 11; ST 1746/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Der Magistrat wird gebeten, einen Planfeststelllungsbeschluss für die Herstellung eines Gehweges zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück herbeizuführen, um den Erwerb der fehlenden Grundstücke voranzutreiben. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche gehört der Stadt Begründung: Dieses Straßenteilstück hat keinen Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und dem Gelände der Eintracht Frankfurt in die Gelastraße und weiter nach Bergen-Enkheim zu gehen oder mit dem Rad/Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel, Fahrzeugfahrer, die von Seckbach kommen, sehen die Fußgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit über 20 Jahren versucht die Stadt, die restlichen Teilstücke zu kaufen und hat in der Stellungnahme ST 865 vermerkt, dass es keine Aussicht gibt, die übrigen neun Grundstückeigner zum Verkauf zu überzeugen. Der Ortsbeirat 11 hat - der Stellungnahme ST 865 folgend - gebeten, einen Bebauungsplan für dieses Straßenstück aufzustellen. Das wurde abgelehnt. Dann hat der Ortsbeirat gebeten, den Straßenzug in die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 551 Gwinnerstraße aufzunehmen. Der Bebauungsplan Nr. 551 Gwinnerstraße ist vorübergehend ausgesetzt, weil es keine baldige Lösung gibt, das Gewerbe mit dem Wohngebiet zu verbinden. Aus diesem Grund bittet der Ortsbeirat, einen Planfeststellungsbeschluss herbeizuführen. Diese Streifen liegen schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1961 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1746 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns

04.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 04.11.2025, OF 786/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 6/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2026 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 6 Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a

04.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 04.11.2025, OF 795/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 17/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 17 Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße

04.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 04.11.2025, OF 790/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 9/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aufgrund der Sperrung des Siegfried-Gößling-Wegs wegen einer Gefahrenstelle wird der Magistrat gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 9 Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Sicherung des Leistungszugangs durch Beratung zu Aufenthaltstiteln - Unterstützung für Migrant*innen durch das Frank

23.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 20.11.2025, OF 958/3 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Sicherung des Leistungszugangs durch Beratung zu Aufenthaltstiteln - Unterstützung für Migrant*innen durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Stärkung der Beratungsangebote für Migrant*innen stellt die Stadt Frankfurt am Main dem Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) für den Förderzeitraum 2026-2027 projektbezogene Mittel in Höhe von 86.500 € zur Verfügung. Diese Mittel dienen der Schaffung und Durchführung eines niedrigschwelligen Unterstützungsangebots zur individuellen Beratung von Migrant*innen im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln und gliedern sich wie folgt: 82.500 € für die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle (0,5 VZÄ, TVöD-SuE 12) über zwei Jahre - 4.000 € für Sachmittel, z. B. Ausstattung der Beratungsplätze, Informationsmaterialien sowie bei Bedarf Dolmetscherkosten Die Förderung ist zweckgebunden für die Einzelfallberatung im Kontext aufenthaltsrechtlicher Verfahren, insbesondere bei: - Ausfüllen und Einreichen von Anträgen auf Aufenthaltstitel oder deren Verlängerung - Zusammenstellung und Erläuterung erforderlicher Unterlagen und Fristen - Unterstützung bei der Nutzung der ausschließlich online zugänglichen Dienste der Ausländerbehörde Frankfurt Der Träger verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung gegenüber der Stadt Frankfurt über Nutzung, Zielerreichung und Wirkung der Maßnahme. Begründung: Ein gültiger Aufenthaltstitel ist für viele Migrant*innen die rechtliche Grundlage für den Zugang zu: - Leistungen nach dem SGB II und SGB XII - Erwerbstätigkeit und Integration in den Arbeitsmarkt - Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialer Teilhabe Zugleich stellt das Antragsverfahren vor der Frankfurter Ausländerbehörde eine hohe strukturelle Hürde dar: Mit seinem mehrsprachigen Angebot hat das FIO bereits einen Anfang gemacht, um für mehr Menschen verständlich zu sein. Nichtsdestotrotz bleiben viele Sprachen nicht abgedeckt. Um auch Menschen mit anderen Sprachkenntnissen das Grundrecht auf Antragstellung beim FIO zu sichern, ist eine Unterstützung dieser Personen nötig. Unserer Erfahrung nach ist die Sprache des digitalen Angebots des FIO auch für Menschen mit guten Sprachkenntnissen oft schwer zu verstehen, da es sich um komplexe Sachverhalte handelt. Viele Ratsuchende verfügen weder über die digitalen Kompetenzen noch über ausreichende Sprachkenntnisse, um die Prozesse eigenständig zu bewältigen. Die Folgen sind häufig: - Verzögerungen oder Ablehnungen bei Anträgen - Leistungslücken oder der vollständige Verlust von Ansprüchen auf Grundsicherung - Unsicherheiten im Aufenthaltsstatus und Verlust von Arbeitsplätzen - Verstärkung prekärer Lebensverhältnisse Die Rolle des Frankfurter Arbeitslosenzentrums e. V.: Das FALZ ist eine etablierte Anlaufstelle in Frankfurt für Menschen in prekären Lebenslagen, insbesondere mit dem Fokus auf Arbeitslosigkeit, Erwerbsarmut und soziale Ausgrenzung. Es verfügt über langjährige Erfahrung in der sozialen und rechtlichen Beratung von Migrant*innen, auch in komplexen Fällen. Bereits jetzt erreichen das Zentrum regelmäßig Ratsuchende mit Problemen rund um Aufenthaltstitel - derzeit können diese Fälle jedoch nicht in dem nötigen Umfang bearbeitet werden. Die beantragten Mittel ermöglichen einen strukturierten Ausbau dieses Angebots. Ziele und erwartete Wirkungen: Sicherung des Aufenthaltsstatus und damit die Grundlage für soziale und berufliche Integration Vermeidung von Leistungslücken und Existenzbedrohung Abbau von Sprach- und Digitalbarrieren durch niedrigschwellige Unterstützung Stabilisierung von Lebenslagen und Förderung individueller Perspektiven Stärkung der rechtlichen Handlungskompetenz und Eigenverantwortung der Ratsuchenden Erhalt von Arbeitsplätzen und damit finanzielle Absicherung Finanzielle Auswirkungen: Kostenart 2026 (EUR) 2027 (EUR) Gesamt (EUR) Personalkosten (0,5 VZÄ TVöD-SuE 12) 41.250 41.250 82.500 Sachkosten (Beratungsausstattung, Dolmetscherkosten etc.) 2.000 2.000 4.000 Gesamtsumme 43.250 43.250 86.500 Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 137 2025 Die Vorlage OF 958/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und 1 FDP

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende

04.09.2025 · Aktualisiert: 30.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7490 entstanden aus Vorlage: OF 776/11 vom 29.09.2025 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der Kreuzung Gwinnerstraße/Gelastraße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, wie eine sichere Wegeführung für Radfahrende ermöglicht werden kann. Begründung: An der Kreuzung Gwinnerstraße/Gelastraße kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Radfahrende. Autofahrer und Lkw-Fahrer fahren schnell um die Kurve und schneiden dabei den Fahrradstreifen. Teilweise überholen Autofahrer auch den haltenden Bus (an der Bushaltestelle "Gelastraße"), fahren über die schraffierte Fläche und biegen dann über den Radstreifen in die Gelastraße ein. Besonders für Kinder und gerade auch in der Dämmerung entstehen dadurch sehr gefährliche Situationen. Der Magistrat wird gebeten, Lösungsideen für diese Gefahrenstelle zu entwickeln. (Foto: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 78

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Temporäre Zu- und Ausstiegshilfen an den Bushaltestellen „Budge-Stiftung (Lohrberg)“

04.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7488 entstanden aus Vorlage: OF 774/11 vom 18.09.2025 Betreff: Temporäre Zu- und Ausstiegshilfen an den Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" Vorgang: OM 5483/24 OBR 11; ST 1853/24 Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" auf der Wilhelmshöher Straße - direkt vor dem Seniorenstift und der Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung - temporäre Rampen als Zu- und Ausstiegshilfen bereitzustellen. Diese sollen diebstahlsicher montiert und bis zum Abschluss des barrierefreien Umbaus installiert bleiben. Begründung: Die Bushaltestellen vor der Henry und Emma Budge-Stiftung sind für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenstifts ein zentraler Zugang zum öffentlichen Nahverkehr, insbesondere für Fahrten nach Seckbach oder zum Hessen-Center. Laut der Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1853, wurde dem barrierefreien Umbau dieser Haltestellen höchste Priorität eingeräumt, dennoch verzögert sich die Umsetzung aufgrund offener Abstimmungen mit dem Land Hessen zur Kostenübernahme sowie technischer Herausforderungen. Die derzeitige Situation ist für mobilitätseingeschränkte Personen - insbesondere Nutzerinnen und Nutzer von Gehhilfen und Rollatoren - unzumutbar. Viele fühlen sich im Stich gelassen und sind frustriert, da ihnen der Zugang zum ÖPNV faktisch verwehrt bleibt. Um die Zeit bis zur endgültigen baulichen Umsetzung zu überbrücken, schlägt der Ortsbeirat den Einsatz temporärer Rampen vor, wie sie auch bei Baustellen üblich sind. Diese Maßnahme würde kurzfristig eine erhebliche Verbesserung der Mobilität und Teilhabe für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5483 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1853

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße

27.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7236 entstanden aus Vorlage: OF 753/11 vom 10.08.2025 Betreff: Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 7/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der unteren Hofhausstraße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Überquerung der Straße von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße und zurück ermöglichen. Die Ampelanlage in der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße scheidet als Option aus, da der Gehweg dorthin zum größten Teil nur als Schrammbord existiert (siehe auch Vorlage EA 7). Begründung: Die Überquerung zwischen der Hintergasse und der Zentgrafenstraße gestaltet sich im Berufsverkehr sehr schwierig und ist für die Anwohnenden gefährlich. Die Hofhausstraße verläuft an dieser Stelle als S-Kurve - dadurch ist die Sicht sehr eingeschränkt. Es braucht eine Lösung, die für die Autofahrenden und Radfahrenden auf der Hofhausstraße gut sichtbar und für die Personen, die die Straße überqueren möchten, ungefährlich ist. Die Ampel an der Kreuzung zur Wilhelmshöher Straße kann nur über ein Schrammbord erreicht werden und scheidet als Alternative aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 7 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2089 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der UBahnStation „Gwinnerstraße“

29.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7091 entstanden aus Vorlage: OF 745/11 vom 28.05.2025 Betreff: Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der U-Bahn-Station "Gwinnerstraße" Der Magistrat wird gebeten, an der U-Bahn-Station "Gwinnerstraße" einen Rollerparkplatz einzurichten und die Anzahl der Fahrradbügel massiv zu erhöhen. Begründung: An der U-Bahn-Station reicht die Anzahl der Fahrradbügel nicht aus. Nutzer finden oft keinen Platz, um Fahrräder anzuschließen. An der U-Bahn-Station stehen sehr viele Roller und die Nutzungsquote ist an diesem Ort sehr hoch. Die Roller werden überall wild abgestellt und blockieren die Fußwege und die Radwege. Es wäre sehr sinnvoll, dort einen Platz für die zentrale Abgabe und Entleihung von Rollern zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1748 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Industriestraßen Seckbach

29.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7090 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 28.05.2025 Betreff: Industriestraßen Seckbach Vorgang: OM 3208/22 OBR 11; ST 818/23 Der Magistrat wird gebeten, noch vor der viele weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet den verkehrssicheren Zustand der Straßen wiederherzustellen. Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften Sanierung ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der Industriestraßen sollen gemäß der folgenden Prioritäten erneuert bzw. ausgebessert werden: 1. Friesstraße (vordringliche Oberflächensanierung) 2. Kruppstraße (Oberflächensanierung) 3. Flinschstraße (Ausbesserung der Straßendecke) 4. Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke) Begründung: In der Stellungnahme ST 818 wird u. a. ausgeführt: "Sämtliche ‚Industriestraßen' werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am 22. Mai 2025 in Seckbach wurde in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 818 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1766 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern

28.04.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6891 entstanden aus Vorlage: OF 712/11 vom 01.04.2025 Betreff: Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg zu ändern. Der Bürgersteig in der Arolser Straße ist in Höhe des Fuß- und Radwegs abzusenken. Dabei sollen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um ein Zuparken dieser Stelle zu verhindern. Weiterhin sollte ein Drängelgitter in Höhe der Garagen der Eschweger Straße 20 und 33 montiert werden. Der Abstand des Drängelgitters sollte so bemessen sein, dass die Durchfahrt mit einem Lastenrad möglich ist. Begründung: Die Strecke von der Friedrich-Ebert-Schule und der Kita im Huthpark in Richtung Wilhelmshöher Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße wird von Radfahrer/innen stark frequentiert. Der im Tenor erwähnte Fußweg in Verlängerung der Eschweger Straße wird dabei bereits heute von Radfahrer/innen bevorzugt befahren. Die Ausweisung als kombinierter Fuß- und Radweg ist somit eine Anpassung an die Realität. Um die kombinierte Nutzung des Weges sicherer zu machen, sind die im Tenor genannten Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1550 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 21.03.2025, NR 1168

28.04.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 28.04.2025, OA 550 entstanden aus Vorlage: OF 733/11 vom 24.04.2025 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 21.03.2025, NR 1168 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1168 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Seckbacher Industriestraßen Kruppstraße, Friesstraße, Gwinnerstraße und Flinschstraße ebenfalls aufgenommen werden. Begründung: In der Vorlage fehlen die Seckbacher Industriestraßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 464 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1168 = Enthaltung, OA 550 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1168 = Prüfung und Berichterstattung, OA 550 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1168 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 550 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6108, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 § 6526, 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg

25.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6892 entstanden aus Vorlage: OF 713/11 vom 01.04.2025 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg Der Magistrat wird gebeten, an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg einen Verkehrsspiegel anzubringen. Der Verkehrsspiegel ist so zu installieren, dass die auf dem Kirchbergweg bergab fahrenden Radfahrer/innen und die auf dem Seckbacher Bitzweg aus Richtung Osten fahrenden Verkehrsteilnehmer die Kreuzung einsehen können. Sollte die Anbringung eines Verkehrsspiegels vom Magistrat abgelehnt werden, so sind dem Ortsbeirat alternative Maßnahmen vorzuschlagen, welche geeignet sind, die schlechten Sichtverhältnisse gravierend zu verbessern. Begründung: Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit an der Wegekreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1288

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern

25.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6891 entstanden aus Vorlage: OF 712/11 vom 01.04.2025 Betreff: Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg zu ändern. Der Bürgersteig in der Arolser Straße ist in Höhe des Fuß- und Radwegs abzusenken. Dabei sollen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um ein Zuparken dieser Stelle zu verhindern. Weiterhin sollte ein Drängelgitter in Höhe der Garagen der Eschweger Straße 20 und 33 montiert werden. Der Abstand des Drängelgitters sollte so bemessen sein, dass die Durchfahrt mit einem Lastenrad möglich ist. Begründung: Die Strecke von der Friedrich-Ebert-Schule und der Kita im Huthpark in Richtung Wilhelmshöher Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße wird von Radfahrer/innen stark frequentiert. Der im Tenor erwähnte Fußweg in Verlängerung der Eschweger Straße wird dabei bereits heute von Radfahrer/innen bevorzugt befahren. Die Ausweisung als kombinierter Fuß- und Radweg ist somit eine Anpassung an die Realität. Um die kombinierte Nutzung des Weges sicherer zu machen, sind die im Tenor genannten Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1550 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11

23.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Platz an der Bushaltestelle „Leonhardsgasse“ - Entsiegeln und Parkplätze schaffen

25.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6153 entstanden aus Vorlage: OF 672/11 vom 11.11.2024 Betreff: Platz an der Bushaltestelle "Leonhardsgasse" - Entsiegeln und Parkplätze schaffen Vorgang: OM 2331/22 OBR 11; ST 705/23 Der Magistrat wird gebeten, bei der Neuplanung der Bushaltestelle in der Leonhardsgasse (siehe Stellungnahme ST 705) zu prüfen, ob zusätzlich die Gehwegführung neu geplant, eine Entsiegelung vorgenommen und neue Parkplätze vorgesehen werden können. Der Platz für die Glascontainer soll erhalten bleiben und die Straßenbahntr asse soll frei von Bepflanzung und Bebauung gehalten werden. Begründung: Der Platz an der Bushaltestelle "Leonhardsgasse" muss neu geplant werden. Der Asphalt ist an vielen Stellen aufgeplatzt und die alten Straßenbahnschienen kommen zum Vorschein. Das ist gefährlich für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Der Verlauf des Gehweges von der Leonhardsgasse in Richtung der Bushaltestelle und weiter in Richtung Gwinnerstraße ist völlig unklar. Die versiegelte Asphaltfläche hat teilweise keine Funktion. Aus der gewonnenen Fläche könnte ein Streifen entsiegelt werden und der Gehweg könnte eine klare und nachvollziehbare Führung bekommen. Bürgerinnen und Bürger kommen dann - auch wenn sie in Eile sind - sicher zum Bus. Auf der derzeit nicht benutzten Asphaltfläche können ca. acht zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, ohne die Busspur zu beinträchtigen. Quelle: Geoportal Frankfurt mit Ergänzungen von Beate Brink Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 611 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen

28.10.2024 · Aktualisiert: 08.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5958 entstanden aus Vorlage: OF 657/11 vom 23.09.2024 Betreff: Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung des ersten Bauabschnitts der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße folgende Maßnahmen nachzubessern bzw. umzusetzen: - zusätzlich markierte Stellflächen für kurzzeitiges Halten zum Be- und Entladen schaffen; - mehrere Tempo-30-Fahrbahnmarkierungen; - Aufstellung mehrerer Tempo-30-Schilder; - Installation einer Blitzanlage oder mindestens einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays stadtauswärts vor dem Hufeland-Haus; - Einwirkung auf die Landespolizei, damit diese das bestehende Durchfahrtsverbot für Lkws über 7,5 Tonnen strikt kontrolliert und Verstöße konsequent ahndet. Begründung: Aufgrund der grundhaften Sanierung zum ersten Bauabschnitt der Wilhelmshöher Straße ist der sanierte Straßenabschnitt für den Kfz-Verkehr sehr gut befahrbar. Dies kann die Autofahrer zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit verführen. Deshalb sollten die im Tenor aufgeführten Maßnahmen zwecks Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h umgesetzt werden. Da es nur wenige Parkplätze in dem besagten Straßenabschnitt gibt, sollte das kurzzeitige Halten zum Be- und Entladen für Anwohner/innen und Lieferdienste vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1090 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried

28.10.2024 · Aktualisiert: 11.06.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5957 entstanden aus Vorlage: OF 656/11 vom 26.09.2024 Betreff: Mehr Busse aus den Stadtteilen zur Schule am Ried Die Schule am Ried wird von vielen Schülern besucht, die keine eigene Schule in ihrem Stadtteil haben. Für viele Schüler bedeutet dies zwangsläufig eine weite Anfahrt per Fahrrad, Bus oder "Elterntaxi". Es gibt bereits eine "quasi Direktverbindung" aus den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim. Die Buslinie 44 fährt an der Endhaltestelle "Gwinnerstraße" als Buslinie 42 weiter bis zur Schule am Ried. Die bestehenden Verbindungen reichen nicht aus. Es geht dabei nicht um eine Taktverdichtung, sondern um eine Routenveränderung. 460 Schüler/innen aus diesen Stadtteilen sind betroffen, wie die Leitung der Schule am Ried mitteilte. Morgens stehen nur zwei Verbindungen zur Verfügung, die mit zweiminütigem Abstand fahren (07:12 Uhr und 07:14 Uhr). Für viele der Schüler/innen beginnt der Unterricht oft nicht zur ersten Stunde, sondern zur zweiten, dritten oder späteren Stunde. Der Unterricht dauert auch nicht nur bis zur sechsten Stunde, sondern endet für eine Vielzahl von Schüler/innen zu späteren Stunden. Die Stundenpläne der Schüler/innen sind heutzutage nicht mehr jeden Tag von der ersten bis zur sechsten Stunde, sondern müssen an die Stundenpläne der Fachräume und der Lehrer und deren Krankheiten und Teilzeitmodelle angepasst werden. Für die Rückfahrt gibt es nur nach der sechsten Stunde einen Bus (Buslinien 42 und 44 um 13:14 Uhr und 13:18 Uhr) direkt in Richtung Riederwald und Fechenheim. Schüler/innen, die nach der siebten, achten oder neunten Stunde fahren, haben keine sinnvolle Rückkehroption mehr. Die Schulstunden enden um 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 14:45 Uhr und 15:30 Uhr. Für die drei letzten Zeiten gibt es also keine Verbindungen mehr und die Strecke wird dadurch sehr mühsam für die Schüler/innen. "Elterntaxis" sind oft die Folge und besonders die Schüler/innen, die weniger Bildungsangebote in den Stadtrandbereichen angeboten bekommen, sollten nicht noch weitere Hemmnisse in Kauf nehmen müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den bestehenden Fahrplan der Buslinien 42 und 44 anzupassen. Die Linienführung sollte öfter auf die verschiedenen Zeiten des Beginns und besonders auf die variablen Schulendzeiten zwischen der Schule am Ried und den Stadtteilen abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 928 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssicherheit - feste Ampel am Übergang von der HeinzHerbertKarryStraße zur Arolser Straße

28.10.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5959 entstanden aus Vorlage: OF 658/11 vom 27.09.2024 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit - feste Ampel am Übergang von der Heinz-Herbert-Karry-Straße zur Arolser Straße Der Magistrat wird gebeten, die provisorische Ampel am Übergang von der Heinz-Herbert-Karry-Straße zur Arolser Straße durch eine fest installierte Ampel zu ersetzen. Die Ampel hat sich während der Bauphase im Bereich der oberen Wilhelmshöher Straße bewährt und soll nun auch weiterhin zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit - insbesondere für Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule/Kita - beitragen. Begründung: Nach über drei Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Während der Bauphase gab es eine provisorische Ampel im Bereich der Haltestelle "Eschweger Straße" (stadteinwärts). Diese Ampel soll auch nach der Bauphase weiter bestehen bleiben und durch eine fest installierte Ampel ersetzt werden. Sie trägt erheblich zur Sicherung des Schul- und Kindergartenwegs bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 252 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wilhelmshöher Straße an der Kreuzung Atzelbergstraße (Fokus: Fußgängerüberweg)

28.10.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5960 entstanden aus Vorlage: OF 659/11 vom 27.09.2024 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wilhelmshöher Straße an der Kreuzung Atzelbergstraße (Fokus: Fußgängerüberweg) Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Atzelbergstraße in alle Richtungen Fußgängerüberwege einzurichte n, damit eine sichere Querung dieser Kreuzung in alle Richtungen möglich ist. Begründung: Nach über drei Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Aktuell gibt es zwar eine Fußgängerampel auf einer Seite der Kreuzung, für Ziele auf der anderen Seite der Kreuzung (z. B. Maria-Rosenkranz-Kirche) muss man entweder einen Umweg gehen oder die Straße ohne Überweg oder Ampel überqueren. Dadurch kommt es aktuell immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern. Gäbe es in alle Richtungen Fußgängerüberwege, würde der fließende Verkehr eingebremst werden und eine Querung wäre leichter möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 413 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Verbesserung der Verkehrssicherheit im Abschnitt der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße (Fokus: Geschwindigkeit)

27.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

Antrag vom 27.09.2024, OF 660/11 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Abschnitt der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße (Fokus: Geschwindigkeit) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Wilhelmshöher Straße (insbesondere im Abschnitt zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße) folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen: Anbringen von Tempo 30 Piktogrammen auf der Fahrbahn Aufstellen zusätzlicher Tempo 30 Schilder Einrichtung eines Geschwindigkeitsdisplays (z. B. im oberen Bereich zwischen Hufelandhaus und Kreuzung Heinz-Herbert-Karry-Straße), um Fahrzeugführende auf die gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen Regelmäßige Umsetzung von Geschwindigkeitskontrollen Begründung: Nach über 3 Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Anwohnende beklagen sich über die erhöhte Geschwindigkeit von PKWs und LKWs, wodurch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmenden gefährdet wird. Dies ist für die Anwohnenden kritisch, aber ganz besonders auch für die Kinder der anliegenden Kindertagesstätten (Maria Rosenkranz, Hufelandhaus). Durch oben genannte Maßnahmen soll dafür gesorgt werden, dass es zu keinen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt und die Verkehrssicherheit für alle erhöht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 660/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 657/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren

02.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5784 entstanden aus Vorlage: OF 644/11 vom 09.08.2024 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass die Autofahrer, welche in die Wilhelmshöher Straße einbiegen möchten, herankommende Fahrzeuge frühzeitig erkennen können. Begründung: Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel kann an dieser Stelle die Verkehrssicherheit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 63 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Bushaltestelle „Budge-Stiftung (Lohrberg)“ direkt vor der Henry und Emma BudgeStiftung zügig barrierefrei umbauen

27.05.2024 · Aktualisiert: 22.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5483 entstanden aus Vorlage: OF 619/11 vom 13.05.2024 Betreff: Bushaltestelle "Budge-Stiftung (Lohrberg)" direkt vor der Henry und Emma Budge-Stiftung zügig barrierefrei umbauen Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Budge-Stiftung (Lohrberg)" auf beiden Straßenseiten direkt vor dem Seniorenstift und der Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung auf der Wilhelmhöher Straße sehr zügig und mit sehr hoher Priorität barrierefrei umbauen zu lassen. Begründung: Die Bushaltestelle spielt eine entscheidende Rolle für die Anbindung der Bewohnerinnen und Bewohner der Henry und Emma Budge-Stiftung an Seckbach und Bergen-Enkheim. Der aktuelle Mangel an Barrierefreiheit stellt jedoch eine Hürde für Personen dar, die Gehhilfen oder Rollatoren benötigen, um diese Busse zu nutzen. Besonders Bushaltestellen in der Nähe von Einrichtungen, die für ältere Menschen wichtig sind, sollten vorrangig und mit hoher Priorität barrierefrei gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1853 Antrag vom 18.09.2025, OF 774/11 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7488 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92-13

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße

29.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.

Partei: WBE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a

12.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

Antrag vom 12.03.2024, OF 592/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 20/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 20 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 17 2024 Die Vorlage OF 592/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "Sanierung" das Wort "klimagerechte" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße

12.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

Antrag vom 12.03.2024, OF 583/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 10/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aufgrund der Sperrung des Siegfried-Gößling-Wegs wegen einer Gefahrenstelle wird der Magistrat gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 10 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 9 2024 Die Vorlage OF 583/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns

12.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

Antrag vom 12.03.2024, OF 580/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2024 / 2025 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 6 2024 Die Vorlage OF 580/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen

12.03.2024 · Aktualisiert: 18.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5271 entstanden aus Vorlage: OF 245/16 vom 27.02.2024 Betreff: Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen Vorgang: OM 3540/23 OBR 16; ST 1216/23 Durch das Befahren mit schweren Baumaschinen ist der Fußweg nach Seckbach (Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg), der sich ohnehin in einem sehr schlechten Zustand befand, völlig zerstört und nicht mehr begehbar. Der Magistrat wird daher gebeten, den Weg wieder so herzurichten, dass er zumindest von Fußgängern genutzt werden kann. Dabei ist sich der Ortsbeirat 16 bewusst, dass der Weg gemäß der Vorlage ST 1216 zum größten Teil nicht auf öffentlichem Grund verläuft und daher nicht ausgebaut werden kann. Wenn jedoch eine Zerstörung des Weges durch Baumaschinen möglich ist, sollte auch eine Reparatur dieser zerstörten Abschnitte möglich sein. Der Magistrat wird ersucht, dies zu veranlassen. Durch Baumaschinen zerstörter Fußweg von Enkheim nach Seckbach (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 260

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

04.03.2024 · Aktualisiert: 16.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 561/11 vom 18.02.2024 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Voltenseeweg und In der Sauren Wiese einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77 Meter lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Weg verbindet die Straße Am Seckbacher Ried mit der Straße In der Sauren Wiese und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergängerinnen und Spaziergängern sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. vier Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Renaturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung der Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1273 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2155 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1152 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023

18.09.2023 · Aktualisiert: 19.10.2023

Antrag vom 18.09.2023, OF 500/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instandgehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 257 2023 Die Vorlage OF 500/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE SPD CDU LINKE FDP
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134

11.09.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

Anregung vom 11.09.2023, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 498/11 vom 09.09.2023 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 134 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Grenze zwischen den Schulbezirken Zentgrafenschule und Pestalozzischule mit Blick auf die Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter in Richtung Süden verschiebt. Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite des Wohnorts erfolgt in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies vor allem aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes in Richtung der Zentgrafenschule ist kurz und weitestgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, geparkte Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe der Hausnummer 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, sodass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen zum Teil in der Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2023, B 447 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (OA 382 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3840, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 Aktenzeichen: 40-3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach

11.09.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

Anregung vom 11.09.2023, OA 384 entstanden aus Vorlage: OF 497/11 vom 26.08.2023 Betreff: Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Bürgerschaft und dem Ortsbeirat Probleme in Alt-Seckbach zu identifizieren und dann anhand der gemeinsamen städtebaulichen Analyse eine Konzeption für Alt-Seckbach zu erstellen, die Garant für den Erhalt der Infrastruktur eines lebendigen und zukunftsträchtigen Stadtteils ist. Begründung: Dem Stadtteil Alt-Seckbach droht in seinem historischen Kern um das alte Rathaus herum ein deutlicher Niedergang. Viele Häuser entlang der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße leiden unter dem viel zu intensiven (Berufs-)Verkehrsaufkommen in diesen engen Straßen. Investitionen unterbleiben und machen das Wohnen und damit das Betreiben von Läden/Geschäften immer unattraktiver. Der Betrieb von gemeinschaftsstiftenden Strukturen wie dem alten Rathaus oder von Gaststätten leidet oder unterbleibt ganz. Folgendes ist schon heute zu besichtigen: 1. Das alte Seckbacher Rathaus ist in seiner gegenwärtigen Form und Ausstattung für Feiern, Veranstaltungen oder andere Nutzungen nicht (mehr) attraktiv. Die ABG kümmert sich nur unwillig um das Haus. Die Front zur Hofhausstraße ist dringend renovierungsbedürftig und der frühere Blumenschmuck ist wohl auch der Kostenschere zum Opfer gefallen. Hier ist ein neues Nutzungskonzept in Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Ortsbeirat, ABG und Stadtverwaltung zu erarbeiten, das dazu beiträgt, für das Stadtteilleben einen attraktiven Beitrag zu leisten. 2. Der dem alten Seckbacher Rathaus gegenüberliegende kleine Platz ist vollgestellt mit riesigen Verteilerkästen, ist in der Regel ungepflegt und wird vernachlässigt. Jedenfalls ist er kein Ort, an dem sich Seckbacher gerne zu einem Plausch treffen. Dieser Platz müsste aufgewertet und z. B. mit einem kleinen Brunnen etc. ausgestattet werden. 3. Die gegenüberliegende Gastwirtschaft mit Innenhof "Zum Schwanen" steht seit Monaten leer und ein neuer Pächter/Betreiber ist offenbar kaum zu finden. Das Gleiche gilt für das danebenliegende Haus der früheren Frankfurter Sparkasse, die dieses vor ca. einem Jahr verlassen hat und das seitdem leer steht, ohne dass in Seckbach wenigstens noch ein Geldautomat installiert worden wäre. 4. Die Verkaufsstelle/das Restaurant/Café in der ehemaligen Bäckerei "Schaan" steht leer, ohne dass eine neue Nutzung in Aussicht steht. Die Liste der Probleme ließe sich lange fortsetzen, wobei sich die Problemursachen bei den einzelnen Objekten regelmäßig wiederholen: fehlende Parkplätze/zu hohes Verkehrsaufkommen/zu niedrige Mieten/fehlende Investitionen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird die Lage immer schwieriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 384 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3904, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten

11.09.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349 entstanden aus Vorlage: OF 496/11 vom 25.07.2023 Betreff: Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten Vorgang: M 20/16; OM 1774/22 OBR 11; ST 1456/22; ST 208/23; OM 3824/23 OBR 11; ST 1458/23 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zur Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774, folgende Maßnahmen zur Umgestaltung der beiden Plätze an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße sowie zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse in einer gestalterisch hochwertigen Weise sowie unter dem Gesichtspunkt der Klimaanpassung umzusetzen. Hierfür sind eigenständige Gestaltungsplanungen zu erstellen: 1. Bei beiden Plätzen ist jeweils ein großkroniger Baum in einem großzügig zu bemessenen Wurzelraum zu setzen, damit sie nachhaltig die Plätze beschatten und prägen können. Darüber hinaus sollten Pflanzstreifen und Wandbegrünungen an den umliegenden Gebäuden vorgesehen werden. 2. Die auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße bestehenden Verteilerkästen, Schaukästen, der Briefkasten und der Bücherschrank sind entweder zu verlegen, zu versenken, an den Standorträndern in ein zu erstellendes Gestaltungskonzept einzubinden oder an eine andere Stelle in Seckbach zu versetzen (teilweise bereits in der Vorlage OM 1774 angeregt). 3. Auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße sollte ein kleines Brünnchen oder ein Wasserspeier (Trinkbrunnen) errichtet werden. Dies könnte mit einer Information verbunden werden, dass sich der Name Seckbach (in Ersterwähnung Seckibah) von Sickerwasser, also von Quellen, ableitet. 4. Darüber hinaus sollte eine Verbindung zwischen dem Platz und dem historischen Rathaus geschaffen werden, z. B. mittels einer Zurückverlegung der Ampel bis zur Rathausgasse und einem breiten Fußgängerbereich zwischen Rathaus und dem Platz (über den Bereich hinaus, der in der Vorplanung der Vorlage M 20 dargestellt wird). 5. Die an dem Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse vorhandene Wandbegrünung aus Rosen sollte von vornherein mit einem Pflanzstreifen gesichert werden. Der Platz ist so zu bauen, dass am Rande keine Autos parken können, damit die seitliche Zugänglichkeit gesichert ist (wie in der Vorplanung der Vorlage M 20 vorgesehen). Begründung: Die Grundsanierung der Wilhelmshöher Straße mit den beiden Plätzen bietet eine einmalige Gelegenheit, die beiden Plätze qualitativ und klimagerecht neu zu gestalten. Sie dienen bereits heute als Aufenthaltsort - insbesondere als Pausenort für ältere Menschen auf ihrem Weg zum/vom Einkaufen. Beide Plätze könnten die Identifikation mit dem Stadtteil fördern. Diese Funktionen müssen unter dem besonderen Gesichtspunkt der Klimaanpassung mit qualitativ hochwertigen Planungen und deren Umsetzung erreicht werden. Beide Plätze sind aktuell in einem erbärmlichen Zustand, weil über Jahrzehnte verschiedene Schränke, Einbauten, Kästen, Masten etc. ohne jenen Qualitätsanspruch errichtet wurden. Auf beiden Plätzen gibt es aktuell keinen Baum. Der einzige Großstrauch auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße befindet sich in einer Degenerationsphase. Darüber hinaus liegt der Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße gegenüber dem historischen Seckbacher Rathaus und sollte in einem gestalterischen Gesamtbild zusammen mit dem Rathaus geplant werden. Der Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse bietet durch eine private Anpflanzung eine Wand aus Strauchrosen, die gesichert werden sollte. Darüber hinaus muss planerisch unterbunden werden, dass beiderseits des Platzes (in der Draisbornstraße und Lohrgasse) Kraftfahrzeuge parken. Derzeit ist oftmals nur über Umwege, über die viel befahrene Wilhelmshöher Straße, ein Betreten des Platzes möglich, weil parkende Fahrzeuge den Zugang von den genannten Straßen aus behindern oder zumindest erschweren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 20 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1456 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 208 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3824 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1458 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 56 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße

05.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3994 entstanden aus Vorlage: OF 458/11 vom 19.05.2023 Betreff: Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen auf der Wilhelmshöher Straße und der Hofhausstraße wieder anzubringen, da derzeit insbesondere in Kreuzungsbereichen die Autofahrer keine hinreichenden Orientierungspunkte haben. Begründung: Der Zustand der Straßen Wilhelmshöher Straße und Hofhausstraße ist denkbar schlecht. Zudem fehlen mittlerweile fast völlig die gebotenen Fahrbahnmarkierungen, um den Autoverkehr insbesondere in den Kreuzungsbereichen ausreichend zu lenken. Es besteht Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1750 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung, Bänke und Abfallbehälter auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Kirchbergweg (Seckbach)

05.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3996 entstanden aus Vorlage: OF 460/11 vom 19.05.2023 Betreff: Beleuchtung, Bänke und Abfallbehälter auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Kirchbergweg (Seckbach) Der Magistrat wird gebeten, auf dem Fußweg auf der ehemaligen Straßenbahntrasse Kirchbergweg von Seckbach nach Bergen-Enkheim Bänke aufstellen und mehrere Abfallbehälter nebst Spendern für Hundekotbeutel installieren zu lassen, um die Nutzung dieses Weges für die Bevölkerung noch attraktiver zu machen. Der Magistrat wird ebenfalls gebeten, für eine angemessene Beleuchtung der ehemalig en Straßenbahntrasse zu sorgen. Begründung: Der Fußweg auf der alten Straßenbahntrasse wird von Spaziergängern gerne genutzt. Für eine Rast sind Bänke sehr willkommen und Spaziergänger und Hundeführer würden es sehr begrüßen, wenn die tierischen Hinterlassenschaften ordnungsgemäß in Abfallbehältern entsorgt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2093 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße

24.04.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

Antrag vom 24.04.2023, OF 449/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße Vorgang: EA 13/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Sanierung der Hofhausstraße, von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße, inkl. der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße, werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode und dringend sanierungsbedürftig. Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 28 2023 Die Vorlage OF 449/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung des kleinen Platzes gegenüber des Rathauses Seckbach

24.04.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3824 entstanden aus Vorlage: OF 440/11 vom 21.01.2023 Betreff: Gestaltung des kleinen Platzes gegenüber des Rathauses Seckbach Vorgang: OM 1774/22 OBR 11; ST 1456/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der kleine Platz in Alt- Seckbach gegenüber dem Alten Rathaus so gestaltet werden kann, dass er wieder zum Verweilen einlädt und seiner Mittelpunktfunktion entspricht. Begründung: Der Platz gegenüber dem Alten Rathaus ist derzeit wenig attraktiv. Auf der kleinen Fläche sind wahllos Elektroschaltschränke aufgestellt, das wenige Grün ist ungepflegt und die Fassaden der den Platz umgebenden Bebauung sind ziemlich desolat - einschließlich der Fassade des von der ABG verwalteten Alten Rathauses. Hier sind neue Konzeptionen gefragt. Vielleicht wäre die Einleitung eines städtebaulichen Wettbewerbs eine Idee, die weiterführen kann, zumal in einigen Jahren die Wilhelmshöher Straße auch an dieser Stelle saniert worden sein soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1456 Antrag vom 25.07.2023, OF 496/11 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1752 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a

03.04.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

Antrag vom 03.04.2023, OF 417/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 29/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 29 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 20 2023 Die Vorlage OF 417/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Anwohnerparken in Seckbach einführen

03.04.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

Antrag vom 03.04.2023, OF 397/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Anwohnerparken in Seckbach einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt geplant, damit für Seckbach eine Parkraumbewirtschaftung mit Anwohnerparken eingeführt werden kann. Begründung: Der Parkdruck in Seckbach ist hoch. Verstärkt wird dies durch die Baustelle auf der Wilhelmshöher Straße und durch Pendler, die Seckbach als kostenlose Abstellmöglichkeit für ihre Pkws nutzen, um dann die letzten Meter in die Innenstadt zur Arbeit zu gelangen. Seit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bornheim weichen die Pendler vermehrt nach Seckbach aus. Dem soll nun durch eine konsequente Parkraumbewirtschaftung mit der Einführung von Anwohnerparken in Seckbach sowie durch regelmäßige Kontrollen entgegengewirkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 2 2023 Die Vorlage OF 397/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Halbsatz des Tenors wie folgt lautet: "(. .) damit für den westlichen Teil Seckbachs, Melsunger Straße, Im Heimgarten und der Eschweger Straße eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken eingeführt werden kann." Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns

03.04.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

Antrag vom 03.04.2023, OF 402/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 6/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2023 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 6 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 7 2023 Die Vorlage OF 402/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße

24.03.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

Antrag vom 24.03.2023, OF 407/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 12/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 12 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2023 Die Vorlage OF 407/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Schulweges des verkehrsberuhigten Bereichs Hochstädter Straße 42 bis 52

13.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3648 entstanden aus Vorlage: OF 384/11 vom 21.02.2023 Betreff: Sicherung des Schulweges des verkehrsberuhigten Bereichs Hochstädter Straße 42 bis 52 Der Magistrat wird gebeten, den verkehrsberuhigten Bereich in der Hochstädter Straße 42 bis 52, der Teil des offiziellen Schulweges für Grundschulkinder ist, sicherer zu gestalten. Eine Bodenschwelle vor der Liegenschaft mit der Hausnummer 46 oder eine großflächige Markierung auf dem Boden würde den Verkehr im verkehrsberuhigten Bereich von der Hochstädter Straße kommend verlangsamen. Begründung: Die Autofahrerinnen und Autofahrer, die die letzte Bodenschwelle vor der Hochstädter Straße 42 überwunden haben, fahren im Verlauf des verkehrsberuhigten Bereichs zu schnell. Kinder werden auf dem Weg zur Grundschule von den Autofahrerinnen und Autofahrern nicht oder zu spät gesehen. Es kommt zu gefährlichen Situationen. Eine weitere Bodenschwelle oder eine auffällige Markierung auf dem Boden würde den Autofahrerinnen und Autofahrern verdeutlichen, dass sie in diesem Bereich Schritttempo fahren müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1584 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim

14.02.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 entstanden aus Vorlage: OF 148/16 vom 22.11.2022 Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim Vorgang: OM 5529/19 OBR 16; ST 489/20 Der Magistrat wird gebeten, die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den Seckbacher Bitzweg und Am Enkheimer Weimerhaus zu befestigen und als (Schul-) Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten, die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen. Begründung: Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gwinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke Seckbacher Bitzweg - Am Enkheimer Weimerhaus würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529, als Radweg vorgeschlagen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489, hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5271 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43

14.02.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3542 entstanden aus Vorlage: OF 159/16 vom 18.01.2023 Betreff: Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43 Vorgang: OM 533/21 OBR 16; ST 707/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Busl inie M43 eine hohe Priorität bei dem Austausch von Bussen mit Verbrennungsmotoren zu alternativen Antrieben erhält. Begründung: Der M43 zeichnet sich als Metrolinie durch viele hunderte Fahrten am Tag aus und diese Entwicklung der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs sieht der Ortsbeirat 16 sehr positiv. Allerdings bedeutet dies auch eine erhöhte Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner; insbesondere in den Streckenabschnitten der Bergen-Enkheimer Marktstraße und der Seckbacher Wilhelmshöher Straße. In diesen Straßen besteht die Besonderheit, dass die Bebauung an vielen Stellen nur ein bis zwei Meter von der Straße entfernt liegt. Zudem ist die Strecke insgesamt von vielen Steigungen geprägt, was zu einem erhöhten Schadstoffausstoß der aktuellen Dieselantriebe führt. Alternative Antriebe würden hier für eine substanzielle Verbesserung sorgen. Der Ortsbeirat bittet dies bei der Priorisierung und bei den Untersuchungen (siehe Stellungnahme ST 707) zu beachten, obgleich die Strecke nicht durch innenstadtnahe Stadtteile führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 533 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 707 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllbehälter entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse in Seckbach

06.02.2023 · Aktualisiert: 05.12.2023

Anregung an den Magistrat vom 06.02.2023, OM 3490 entstanden aus Vorlage: OF 378/11 vom 18.01.2023 Betreff: Müllbehälter entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse in Seckbach Der Magistrat wird gebeten, entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg und an folgenden weiteren Straßen in Seckbach Müllbehälter aufzustellen: - An der Ecke Klingenweg/Kirchgasse; - an der Kreuzung Kirchbergweg/Wilhelmshöher Straße; - an der Kreuzung Kirchbergweg/Wallfahrtsweg; - an der Kreuzung Kreuzweg/Berger Weg; - an der Ecke Am Seckbacher Preul/Gwinnerstraße; - an der Ecke In den Teichen/Hochstädter Straße; - a m Ende des Gela Gartens/In den Teichen. Begründung: Diese Wege und Straßen sind beliebt bei vielen Spaziergängerinnen und Spaziergängern. Leider sammelt sich entlang dieser Wege viel Müll an. Müllbehälter sollen die Spaziergängerinnen und Spaziergänger ermutigen, den Kleinmüll dort zu entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 958 Aktenzeichen: 66-0

Ideen

Idee
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Bäume für die Leonhardsgasse

20.03.2025

In der Leonhardsgasse wurde vor mehreren Jahren der letzte Baum entfernt. Um die Straße etwas zu begrünen könnte zum Beispiel auf dem sehr breiten Bürgersteig vor der Hausnummer 21 ein Baum gepflanzt werden. Zudem könnten Parkbuchten angelegt werden und diese mit Bäumen davor und danach versehen.

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U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

08.02.2025

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

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17

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

08.02.2025

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

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17

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

08.02.2025

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

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Fahrrad Parkplätze in der Leonhardsgasse

29.12.2024

In der Leonhardsgasse gibt es keine Möglichkeit ein Fahrrad abzuschließen. Der Bürgersteig vor der Hausnummer 21 wäre breit genug um dort ein paar Bügel zu montieren. Oder der Parkplatz vor der Hausnummer 32 würde sich auch dafür anbieten.

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U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

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186

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

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186

U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

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8

Fußgängerüberweg Wilhelmshöher Straße Höhe Völp

28.08.2023

Die Überquerung der Wilhelmshöher Straße Höhe Leonhardsgasse ist für Fußgänger sehr gefährlich. Hier würde ein Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel die Gefahr entschärfen.

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31

Fußgängerampel über Gwinnerstraße Höhe Gelastraße

28.08.2023

Die Überquerung der Gwinnerstraße in Höhe des Wohngebiets Gelastraße ist sehr gefährlich, insbesondere für Kinder. Früher hab es hier einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle, dieser wurde aber abgebaut. Bitte eine Fußgängerampel installieren direkt nördlich der Gelastraße, damit Kinder sicher aus der Gelastraße in Richtung Zentgrafenschule gehen können.

Idee
8

Fußgängerüberweg Wilhelmshöher Straße Höhe Völp

28.08.2023

Die Überquerung der Wilhelmshöher Straße Höhe Leonhardsgasse ist für Fußgänger sehr gefährlich. Hier würde ein Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel die Gefahr entschärfen.

Idee
2

Leonhardsgasse neu gestalten

05.02.2023

Die Leonhardsgasse neu gestalten. Die Parkflächen neu anordnen, Fahrradabstellmöglichkeiten schaffen und die Straße allgemein begrünen mit Bäumen. Die Parkflächen für Autos Kennzeichen.

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4

U-Bahn Anbindung über Seckbach nach Bergen

16.10.2022

Damit die Anwohner von Seckbach und Bergen schneller in die Stadt kommen, könnten die beiden Stadtteile mit einer U- Bahn Linie angeschlossen werden. Zum Beispiel könnte die U4 bei der Haltestelle Gwinnerstraße abbiegen, die Gwinnerstraße langfahren und über die ehemalige Straßenbahnstrecke von Seckbach nach Bergen zur ehemaligen Wendeschleife an der vilbeler Landstraße.

Idee
5

U-Bahn Verlängerung nach Bergen

18.09.2022

Um Seckbach und Bergen besser an die öffentlichen Verkehrsmittel anzubinden, wäre es sinnvoll die Straßenbahnstrecke zwischen Gwinnerstraße und Bergen zu reaktivieren. Wenn zum Beispiel die U-Bahnlinie 4 oder 7 an der Gewinnerstraße abbiegt, diese entlang fährt bis nach Bergen wäre nicht nur Bergen an die U-Bahn angeschlossen, sondern auch Seckbach und das Industriegebiet. Außerdem könnten die Buslinien verkürzt werden. Zumal der Verkehrsweg der ehemaligen Straßenbahn noch gesichert ist.

Idee
15

Fahrradweg

09.09.2022

In der Gwinnerstraße fehlt ein Fahrradweg. Da dort die Straße zu schlecht ist um mit dem Fahrrad dort zu fahren bleibt nur der Bürgersteig übrig. Wäre dort ein Fahrradweg vorhanden könnte man schnell mit dem Fahrrad von Seckbach zur U-Bahn 4 und 7 gelangen.

Idee
21

fehlender Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Arolser Straße

04.07.2021

Beschreibung: Durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße und der damit verbundenen Umleitung des Verkehrs über den Atzelberg gibt es hier ein sehr hohes Verkehrsaufkommen und die Überquerung der Fahrbahn in Richtung Lidl und der Schule für Anwohner und auch Schüler ist manchmal nur schwer möglich. Es fehlt an dieser Stelle dringend ein Fußgängerüberweg!

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1

Unübersichtliche Parksituation in der Leonhardsgasse

12.04.2021

In der Leonhardsgasse ist die Parksituation unübersichtlich, was dazu führt, dass immer wieder Autofahrer ihr Auto im absoluten Parkverbot abstellen. Es wäre leichter zu erkennen, wenn ausdrückliche Schilder montiert werden, die das Parken ausweisen und Markierungen auf der Straße vorhanden sind.

Idee
2

Unübersichtliche Parksituation

28.03.2021

In der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.

Idee
2

Unübersichtliche Parksituation

28.03.2021

In der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.

Idee
2

Unübersichtliche Parksituation

28.03.2021

In der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.

Idee
2

Spielplatz /Kleinkinder und Kinder unterhalb der Wilhelmshöher Straße

20.01.2021

Der Stadtteil Seckbach benötigt noch einen Spielplatz unterhalb der Wilhelmshöher Straße. Es gibt einen attraktiven Spielplatz im Huthpark. Dieser ist jedoch bei einer Einwohnerzahl von über 10.000 Personen nicht ausreichend. Ich plädiere daher dafür einen neuen attraktiven Spielplatz in der Nähe der Zentgrafenschule zu bauen, um Spielmöglichkeiten für Kinder zu haben und den Eltern einen Treffpunkt zu geben, an welchen sie sich mit ihren Kindern außerhalb der eigenen Wohnung treffen können. Spielplätze bieten attraktive Spiel- und Gestaltungsmöglichkeiten für Kinder verschiedener Altersgruppen.

Idee
22

Reaktivierung der Gleise in der Gwinnerstraße / Verbindung Seckbach mit Enkheim

26.11.2020

Der Frankfurter Stadtteil Seckbach ist momentan an den ÖPNV nur durch Buslinien angebunden. Eine schnelle, umweltfreundliche und kapazitätsmäßige gute Anbindung, könnte durch eine Reaktivierung der stillgelegten Gleise in der Gwinnerstraße sichergestellt werden. Ich plädiere daher für eine Anbindung von Seckbach an das Frankfurter Stadtbahnnetz. Dies würde darüber hinaus das Naturschutzgebiet Seckbacher Ried wieder stärker in den Fokus der Stadtgemeinschaft stellen.