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Meine Nachbarschaft: Lassallestraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sofortige Sperrung der Raiffeisenstraße auf Höhe Friedrich-Manz-Weg

13.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3647 entstanden aus Vorlage: OF 382/11 vom 22.02.2023 Betreff: Sofortige Sperrung der Raiffeisenstraße auf Höhe Friedrich-Manz-Weg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1876/22 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat mehrfach angeregte und von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 09.06.2022, § 1876, gebilligte Sperrung der Raiffeisenstraße auf Höhe des Friedrich-Manz-Wegs sofort umzusetzen. Begründung: Durch die Wiedereröffnung der Lahmeyerstraße in Richtung Am Erlenbruch wird die Raiffeisenstraße verstärkt als Schleichweg genutzt. Hinzu kommt die teilweise Aufhebung der Einbahnstraße durch die Baustelle an der Rümelinstraße, durch die die Autofahrerinnen und Autofahrer zusätzlich dazu verführt werden, gegen die Einbahnstraße zu rasen, um abzukürzen. Jede weitere Verzögerung der Sperrung der Raiffeisenstraße erhöht die Unfallgefahr, gerade im Bereich der Kindergärten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1423 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumpflanzungen Lahmeyerstraße

13.03.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3651 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 22.02.2023 Betreff: Baumpflanzungen Lahmeyerstraße Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume in der Lahmeyerstraße vorzunehmen. Begründung: Für die Bauarbeiten Am Erlenbruch/Ecke Lahmeyerstraße wurden mehrere alte Bäume gefällt. Nachdem nun die Lahmeyerstraße wiederhergestellt und auch wieder geöffnet wurde, ist es nun an der Zeit, die notwendigen Ersatzpflanzungen der Bäume vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1171 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platz vor dem Torgebäude Schäfflestraße gestalten

13.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3646 entstanden aus Vorlage: OF 381/11 vom 16.02.2023 Betreff: Platz vor dem Torgebäude Schäfflestraße gestalten Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig die Situation auf dem Platz vor dem Torgebäude in der Schäfflestraße im Riederwald zu verbessern. Zurzeit ist der Platz von Pfützen übersät und wirkt sehr trostlos. Die wasserdurchlässige Fläche sollte eingeebnet und mit Blumenkübeln und einer Bank aufgewertet werden. Begründung: Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass eine endgültige Sanierung der gesamten Schäfflestraße bis zur Pestalozzischule erst nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels erfolgen soll. Bis dahin wird es noch viele Jahre dauern. Daher sollte der Platz, der den Eingangsbereich des Stadtteils bildet, kurzfristig wieder begehbar gemacht und optisch aufgewertet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1422 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Planungen - Raiffeisenstraße 70 - Evangelische Philippusgemeinde

16.01.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

Anregung vom 16.01.2023, OA 302 entstanden aus Vorlage: OF 370/11 vom 24.12.2022 Betreff: Planungen - Raiffeisenstraße 70 - Evangelische Philippusgemeinde Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Interessen des Stadtteils Riederwald bei den Planungen für die Liegenschaft des Evangelischen Regionalverbandes in der Raiffeisenstraße 70 zu berücksichtigen. Es soll die Schaffung von dringend benötigten Hortplätzen, optional eines Stadtteilzentrums, und eine öffentliche Nutzung des Cäcilie-Breckheimer-Platzes durch den Neubau gewährleistet werden. Für die öffentliche Nutzung des Platzes sollte die Küchennutzung des Hortes möglich sein. Begründung: Der Evangelische Regionalverband plant, die Liegenschaft Raiffeisenstraße 70 neu zu gestalten. Die kirchliche Nutzung durch die Philippusgemeinde soll beendet werden und eine neue Nutzungsmöglichkeit ist in Planung. Die neue Nutzung muss gemäß den Vorgaben eine soziale Nutzung sein. Auf der Liegenschaft sollten die dringend benötigten Hortplätze geschaffen werden. Darüber hinaus hat sich der Cäcilie-Breckheimer-Platz in den letzten Jahren zu einem zentralen Platz des Stadtteils entwickelt, auf dem auch immer öfter Open-Air-Veranstaltungen stattfinden, nicht nur der evangelischen Kirche, sondern auch kulturelle Veranstaltungen anderer Einrichtungen. Diese Nutzung sollte im Sinne des Stadtteils auch weiterhin möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 216 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 302 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 302 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2890, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch/Borsigallee/Wächtersbacher Straße entschärfen

16.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3345 entstanden aus Vorlage: OF 366/11 vom 24.12.2022 Betreff: Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch/Borsigallee/Wächtersbacher Straße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Verkehrsführung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an der Baustelle Am Erlenbruch/Borsigallee/Wächtersbacher Straße zu entschärfen. Dabei ist zu gewährleisten, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gefahrlos die Straßen in beiden Richtungen queren können. Insbesondere soll ein sicherer Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer erstellt werden, die von Am Erlenbruch kommend in die Borsigallee einbiegen, genauso wie für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die von der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße fahren. Zur besseren Übersicht sind Wegweiser für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu erstellen und an den Kreuzungen anzubringen. Der Ortsbeirat ist über jegliche Verkehrsänderungen an dieser Kreuzung zu informieren. Begründung: Die angesprochene Baustelle ist nun bereits seit Jahren ein ständiges Ärgernis und wird dies nach den vorgestellten Planungen auch noch für einige Jahre bleiben. Die zuletzt planmäßig durchgeführten Verkehrsänderungen haben jedoch zu neuen Gefährdungslagen geführt. Wer zum Beispiel von der Lahmeyerstraße oder von Am Erlenbruch aus in die Borsigallee einbiegen will, endet fast zwangsläufig im fließenden Verkehr. Dies ist allerdings ein lebensgefährliches Unterfangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1110 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wann verschwinden die Reichsbürger aus dem Riederwald?

16.01.2023 · Aktualisiert: 04.12.2023

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3350 entstanden aus Vorlage: OF 375/11 vom 11.01.2023 Betreff: Wann verschwinden die Reichsbürger aus dem Riederwald? Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich alles zu unternehmen, damit der Verein LebensGlück e. V. das ehemalige chinesische Restaurant, Am Erlenbruch 94 im Riederwald, sofort verlässt. Das Verfahren darf sich nicht monatelang hinziehen. Die ABG Frankfurt Holding GmbH als Vermieterin und Eigentümerin des Lokals soll dem Ortsbeirat Auskunft über den Stand der Kündigung und Räumung geben. Der Ortsbeirat verurteilt im Übrigen die Farbattacke auf das Lokal. Begründung: 1. Hinter dem Verein steckt die Reichsbürgersekte "Königreich Deutschland", eine antidemokratische Vereinigung, die das deutsche politische System ablehnt. Antreiber in Frankfurt sind D. E. E. alias "Mr. Raw" und der Vereinsvorstand J. B., beides bekennende Reichsbürger. Sie geben sich als harmlose Förderer veganer Ernährung und esoterische Spinner, vertreten aber gefährliche verfassungsfeindliche Theorien. Auch durch widerliche antisemitische Sprüche ist "Mr. Raw" schon aufgefallen. Sie definieren sich als außerhalb der Rechtsordnung stehend. Es besteht die Besorgnis, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen. Auf der Webseite des Lokals von "Mr. Raw" "Rohkosteria" heißt es im Impressum: "Wir weisen darauf hin, dass Sie für die Dauer der Geschäftsbeziehung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Rechnungslegung, Bezahlung) inkl. einer evtl. Gewährleistungszeit, eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) besitzen. Sie nutzen damit die Verfassung, die Gesetze und die Gerichtsbarkeit des KRD, die Sie bei rechtlichen Streitigkeiten erstrangig zu wählen haben. Es entstehen keine weiteren Rechte, Pflichten und Kosten." 2. Presseberichten zufolge hat die ABG Frankfurt Holding GmbH eine Kündigung ausgesprochen, sieht aber "ihre Hände gebunden", diese tatsächlich durchzusetzen (Frankfurter Rundschau, 07.01.2023). Die juristischen Feinheiten sind dem Ortsbeirat nicht bekannt. Es bedarf aber offensichtlich einer verstärkten Anstrengung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 980 Aktenzeichen: 00-40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abriss der Cassellabrücke beschleunigen

16.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3349 entstanden aus Vorlage: OF 374/11 vom 04.01.2023 Betreff: Abriss der Cassellabrücke beschleunigen Der Magistrat wird gebeten, den Abriss der Cassellabrücke über der Hanauer Landstraße so zu organisieren, dass es nicht zu wochenlangem Verkehrschaos im Frankfurter Osten kommt. Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach und Baumaßnahmen Am Erlenbruch im Riederwald sorgen derzeit für tägliche Staus im Frankfurter Osten. Wenn für den Abriss des maroden Brückenbauwerks der Cassellabrücke wochenlang zwei Fahrspuren auf der Hanauer Landstraße wegfallen und der Straßenbahnverkehr entfällt, wird dies zu einer großen Staubelastung im gesamten Frankfurter Osten führen. Der Magistrat muss dies kurzfristig verhindern. Falls dies nicht veränderbar ist, muss eine Lösung zum pünktlichen Erreichen der Schulen sichergestellt werden, zum Beispiel durch zusätzliche Schulbusse. Begründung: Es ist für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar, warum Straßenbrücken über Autobahnen innerhalb eines Wochenendes beseitigt werden können, aber die Beseitigung einer Fußgängerbrücke den Verkehr monatelang beeinträchtigen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1116 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nach erneutem Unfall: Wann kommt ein Warnblinker am Bahnübergang FSVStadion?

05.12.2022 · Aktualisiert: 31.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3209 entstanden aus Vorlage: OF 346/11 vom 16.11.2022 Betreff: Nach erneutem Unfall: Wann kommt ein Warnblinker am Bahnübergang FSV-Stadion? Der Magistrat wird gebeten, den Bahnübergang über die U-Bahn-Strecke der Linie U 7 und der Straßenbahn beim FSV-Stadion endlich mit einer Warnblinkanlage zu sichern. Begründung: Der Bahnübergang zwischen dem Richard-Herrmann-Platz (Vorplatz des Stadions) und der Kreuzung Am Erlenbruch/Am Riederbruch ist eine wichtige Wegeverbindung für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer zwischen den Stadtteilen Bornheim und Riederwald. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Unfällen, zuletzt am 14. November, als ein Auto von der U-Bahn gegen einen Leitungsmast gedrückt wurde. Der Autofahrer kam mit viel Glück mit leichten Verletzungen davon, der U-Bahn-Fahrer erlitt einen Schock. Es hätte leicht Tote geben können. In wenigen 100 Metern Entfernung befindet sich die Einfahrt zum VGF-Gelände an der Gustav-Behringer-Straße. Der private Übergang dort ist mit einer doppelten auffälligen Warnblinkanlage viel besser geschützt als der öffentliche und viel mehr genutzte Übergang am Stadion, an dem nur ein paar Schilder stehen. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1232 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 55 Antrag vom 13.02.2024, OF 555/11 Antrag vom 17.02.2024, OF 556/11 Auskunftsersuchen vom 04.03.2024, V 880 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

CarsharingParkplätze in den Stadtteilen einrichten

05.12.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3211 entstanden aus Vorlage: OF 348/11 vom 15.11.2022 Betreff: Carsharing-Parkplätze in den Stadtteilen einrichten Um die Energiewende voranzutreiben, die Fahrzeugdichte in Frankfurt zu verringern und einen Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, wird der Magistrat gebeten, an folgenden Punkten Carsharing-Stationen einzurichten: In Fechenheim: - Wächtersbacher Straße/Kaufland Supermarkt; - Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz; - Parkplatz Baumertstraße ; - Orber Straße/Cassellastraße; - Starkenburger Straße vor dem Jugendzentrum. Im Riederwald: - Schäfflestraße gegenüber der katholischen Kirche; - Lassallestraße. In Seckbach: - Leonhardgasse an der Bushaltestelle der Buslinie 44. Alle Carsharing-Angebote sollen zukunftssicher mit elektrischen Ladesäulen ausgerüstet werden und es soll ein besonderer Wert auf elektrische Autos bei der Fahrzeugauswahl gelegt werden. Begründung: Die Mobilität wird sich besonders in den Ballungsräumen entscheidend verändern. Nicht nur werden ab 2035 keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft, sondern bereits Jahre vorher wird der Verkauf dieser Fahrzeuge wegen ihrer geringen Attraktivität und den kommenden Restriktionen und Fahrverboten im städtischen Raum schon sehr stark zurückgehen. Die jetzigen Nutzer von Carsharing-Angeboten zeichnen sich bereits heute durch ein hohes Umweltbewusstsein aus und tendieren eher zu regenerativen Angeboten, als zu Angeboten mit fossilen Energieträgern. Daher sollte der E-Mobilität ein besonders hoher Stellenwert zugerechnet werden. Die oben angeführten Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge sind zentral und erreichbar in den Wohnquartieren gelegen und optisch sichtbar, damit diese eine hohe Akzeptanz finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 816 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit und Fahrradparken im Riederwald

05.12.2022 · Aktualisiert: 03.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3210 entstanden aus Vorlage: OF 347/11 vom 13.11.2022 Betreff: Verkehrssicherheit und Fahrradparken im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, im Riederwald Fahrradbügel angrenzend an die Fünf-Meter- Kreuzungsbereiche anzubringen, an denen die Sicht häufig, verschärft durch zum Teil falsch geparkte Autos, eingeschränkt wird. Erste Vorschläge zur Prüfung durch den Magistrat sind folgende Standorte: 1. vor der Rümelinstraße 20; 2. Rümelinstraße/Ecke Max-Hirsch-Straße; 3. Lassallestraße/Einmündung Schäfflestraße; 4. Johanna-Tesch-Platz/Einmündung Theodor-Haubach-Weg; 5. vor der Motzstraße 1; 6. Roscherstraße/Ecke Max-Hirsch-Straße. Begründung: Solche Maßnahmen sind laut Radfahrbüro bereits an zahlreichen Stellen in der Stadt umgesetzt worden. Die vorgeschlagene Maßnahme trägt zur Erreichung folgender Ziele bei: - Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Vermeidung eingeschränkter Sicht; - Schaffung sicherer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Straßenzügen mit Geschosswohnungsbau, deren Baulichkeit keine Unterbringung von Fahrrädern im Keller oder an anderen sicheren Stellen zulässt; - Erleichterung beim Abbiegen für große Fahrzeuge, z. B. der Müllabfuhr, die derzeit häufig durch falsch geparkte Fahrzeuge behindert werden; - Sicherung der Durchfahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge im Notfall. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 814 Antrag vom 22.02.2024, OF 573/11 Anregung an den Magistrat vom 15.04.2024, OM 5344 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Rodung für Autobahnausbau im Fechenheimer Wald verhindern

26.09.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

Antrag vom 26.09.2022, OF 239/4 Betreff: Rodung für Autobahnausbau im Fechenheimer Wald verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung möge sich geschlossen und öffentlich gegen den Bau des Riederwaldtunnels aussprechen. Von der Bundesregierung soll ein Bau- und Rodungsmoratorium eingefordert werden, um die ab November drohende Rodung eines Teilstücks des Fechenheimer Walds sowie der Kastanienallee (Am Erlenbruch) im Stadtteil Riederwald zu verhindern. 2. Der Magistrat erstellt bzw. beauftragt eine Bilanz über die klimatischen und ökologischen Auswirkungen sowie die Rechtssicherheit des geplanten Ausbaus der Autobahn A 66 Tunnel für den Ortsbezirk Ostend/Bornheim und stellt diese anschließend im Ortsbeirat 4 vor. Begründung: Ab dem 1. November 2022 droht die Rodung eines Teilstücks des Fechenheimer Walds, um den Ausbau der A 66 (Tunnel Riederwald) vorzubereiten. Der Ausbau der Infrastruktur für den motorisierten Verkehr ist in Zeiten des Klimawandels jedoch nicht weiter hinnehmbar. Wir müssen der drohenden Vernichtung unserer Lebensgrundlagen durch den Klimawandel entgegenwirken und uns mit allen Kräften dafür einsetzen, bestehende Bäume und Wälder zu erhalten und unseren CO2-Ausstoß zu minimieren. Auch aus städtebaulicher Sicht müssen wir uns von der autogerechten Stadtentwicklung verabschieden und stattdessen in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs investieren. Der Ausbau der A66 wird zu einem höheren Verkehrsaufkommen im Ortsbezirk, speziell in Bornheim, führen und die Lebensqualität der Anwohner*innen durch Feinstaub und Lärm vermindern. Dem gilt es konsequent entgegenzuwirken. Insbesondere in Hinblick auf den Lärmschutz spielen die Bäume des Riederwalds und der Kastanienallee (Am Erlenbruch) eine entscheidende Rolle. Wie im Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2019 festgehalten, kann die A66 erst dann endgültig in Betrieb genommen werden, "wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661" (Planfeststellungsbeschluss 18.12.2019, S. 105) umgesetzt wurden. Diese rechtliche Grundlage besteht allerdings noch nicht. Zum einen sind gegen die geplanten Lärmschutzwände (A 661) aufgrund ökologischer und klimatischer Bedenken mit Klagen zu erwarten. Zum anderen fordert der Bund eine vollständige Einhausung dies betreffenden Abschnitts der A 661. Zudem ist der Ausgang des aktuellen Planänderungsverfahrens noch nicht abzusehen.[1] Folglich ist von einer Rodung des Teilabschnitts des Riederwalds und das Fällen der Kastanien (Am Erlenbruch) allein als lärmschutztechnischen Gründen abzusehen, solange bezüglich des Lärmschutzes keine Rechtssicherheit besteht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.10.2022, OF 246/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 239/4 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 246/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD, CDU, FDP und Volt (= Ablehnung)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Hortplätze für den Stadtteil Riederwald

05.09.2022 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2547 entstanden aus Vorlage: OF 316/11 vom 18.08.2022 Betreff: Mehr Hortplätze für den Stadtteil Riederwald Seit Jahren wenden sich verzweifelte Eltern an den Ortsbeirat, weil die Nachmittagsbetreuung durch fehlende Hortplätze für ihre Kinder nicht gewährleistet ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, jetzt Planungen vorzunehmen, damit die fehlenden Betreuungsmöglichkeiten im Stadtteil Riederwald bis zum Frühjahr 2023 geschaffen werden und zu prüfen und zu berichten, ob eine kurzfristige Lösung, durch Aufstellung von Containern auf den Grünflächen hinter der Vatterstraße oder die Nutzung der ehemaligen Mannschafts- und Umkleideräume der SG Riederwald (die in einen Neubau umgezogen ist) möglich ist. Begründung: Die fehlende Nachmittagsbetreuung für Schulkinder stellt für viele Eltern ein riesiges Problem dar. Durch steigende Mieten und Energiekosten sind sie gezwungen, möglichst viele Arbeitsstunden in Erwerbsarbeit zu leisten. Durch fehlende Kinderbetreuung wird dies zeitlich sehr eingeschränkt oder gar unmöglich. Da Betreuungsplätze nicht kurzfristig entstehen, müssen jetzt geeignete Räumlichkeiten und Personal für den Stadtteil Riederwald gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1261 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drei zusätzliche Bäume für den Marie-Juchacz-Platz im Riederwald

05.09.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2546 entstanden aus Vorlage: OF 312/11 vom 18.08.2022 Betreff: Drei zusätzliche Bäume für den Marie-Juchacz-Platz im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, auf dem Marie-Juchacz-Platz im Riederwald drei zusätzliche Bäume zu pflanzen. Die Standorte sind mit den anliegenden Gewerbetreibenden abzustimmen. Begründung: Im Rahmen der Neugestaltung der Schäfflestraße wurden auch die Plätze vor der evangelischen Kirche und vor dem Textilhaus Scheuer neu gestaltet. Durch die Gestaltung des Bodenbelages heizt sich die Fläche in den Sommermonaten enorm auf, was sich bis in die anliegenden Einzelhandelsflächen auswirkt. Mit der ergänzenden Bepflanzung soll dem begegnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2753 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66

05.09.2022 · Aktualisiert: 21.06.2023

Anregung vom 05.09.2022, OA 223 entstanden aus Vorlage: OF 317/11 vom 14.08.2022 Betreff: Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich mehrheitlich für ein Moratorium der Baumfällarbeiten auf der Trasse der Stadtautobahn A 66 Riederwaldtunnel im Frankfurter Stadtgebiet aus. Dies betrifft die Bäume im Fechenheimer Wald sowie die Kastanienbäume entlang der Straße Am Erlenbruch im Stadtteil Riederwald. Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit dem Verkehrsministerium des Bundes und der Autobahn GmbH darauf zu dringen, dass das oben beschriebene Moratorium von Baumfällungen umgesetzt wird und Gültigkeit hat, bis die endgültige Inbetriebnahme des Autobahnabschnitts A 66, Riederwaldtunnel, rechtlich gesichert ist. Begründung: Im Herbst dieses Jahres soll der Bau der Stadtautobahn A 66 Riederwaldtunnel im Osten Frankfurts beginnen. Dabei soll auch ein wertvoller Teil des Fechenheimer Waldes gerodet werden. Dieses Teilstück eines ursprünglichen Eichen-Hainbuchenwaldes (FFH-Lebensraumtyp 01.121) zeichnet sich durch seinen Artenreichtum aus. Das Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept hat seine "herausragende Bedeutung" mit der höchsten vergebenen Bewertung hervorgehoben. Im Planfeststellungsbeschluss zur A 66 vom 18.12.2019 wird im Kapitel 10 "Vorbehalt weiterer Nebenbestimmungen" unter der Überschrift "XIII Zusagen der Vorhabenträgerin" auf Seite 105 festgestellt: "Eine endgültige Inbetriebnahme der A 66 für den Individualverkehr erfolgt erst, wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661 nach der hier vorliegenden schalltechnischen Unterlage 11a umgesetzt sind." Diese rechtlichen Voraussetzungen liegen noch nicht vor. Trotz der geplanten Lärmschutzmaßnahmen sollen an über 600 Immissionsorten allein in Bornheim, Seckbach, Riederwald die Grenzwerte immer noch teils erheblich überschritten werden. Insbesondere die geplanten acht bis zehn Meter hohen Lärmschutzwände entlang der A 661 "zwischen" Bornheim und Seckbach stoßen aus stadt- und landschaftsplanerischen sowie ökologischen und klimatischen Gründen auf Widerstand. Daher sind Klagen mit Sicherheit zu erwarten. Vom Bund wird eine komplette Einhausung gefordert. Der Ausgang dieses laufenden Planänderungsverfahrens (PÄV) - hier hat kürzlich erst der Erörterungstermin stattgefunden - ist noch völlig offen und es ist mit langen Klageverfahren und der Neuplanung mit Einhausung zu rechnen. Es ist aus Klimaschutzgründen und aus Gründen des Schutzes der Biodiversität zu verhindern, dass der Fechenheimer Wald und die Bäume der stadtbildprägenden sogenannten Kastanienallee entlang der Ernst-May-Siedlung Riederwald gefällt werden, bevor die schallschutztechnischen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme der A 66 und den Anschluss an die A 661 erfüllt sind und rechtlichen Bestand haben. Der Fechenheimer Wald und die übrigen genannten Baumbestände sollen so lange geschützt und stehen bleiben, bis die rechtlichen Voraussetzungen des Lärmschutzes definitiv Bestand haben. Bis dahin ist das wertvolle Biotop des Fechenheimer Waldes und die Kastanienbäume zu schützen, damit die wichtigen Biotop-Funktionen so lange wie möglich erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.10.2022, OF 401/3 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3261 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 469 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schwichtenberg, Dr. Mehler-Würzbach, Zieran und Schlimme dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2384, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 61 12

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Wird das Gebiet des Ortsbeirates 11 vom Anbieter book-n-drive benachteiligt?

09.08.2022 · Aktualisiert: 16.09.2022

Antrag vom 09.08.2022, OF 307/11 Betreff: Wird das Gebiet des Ortsbeirates 11 vom Anbieter book-n-drive benachteiligt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob a) seiner Meinung nach die neue Geschäftspolitik des zu zwei Dritteln indirekt in städtischer Hand befindlichen car sharing Anbieters book-n-drive, insbesondere das Angebot der so genannten cityFlitzer die Stadtteile des Ortsbeirats 11 benachteiligt und somit die Verkehrswende behindert, und b) er Möglichkeiten sieht, in seiner Eigenschaft als (indirekter) Mehrheitseigentümer auf die Geschäftspolitik Einfluss zu nehmen. Begründung: Car Sharing Angebote können die Verkehrswende wirksam unterstützen, indem vor allem weniger Fahrzeuge auf der Straße parken und der gewonnene Raum besser genutzt werden kann. Insbesondere die Möglichkeit, so genannte cityFlitzer im öffentlichen Raum übernehmen und wieder abstellen zu können, ist ein attraktives Angebot für Menschen, die nur gelegentlich ein Auto brauchen. Der in Frankfurt dominante Anbieter book-n-drive gehört zu je einem Drittel der ABG und der Mainova. Im Gebiet des Ortsbeirat 11 gibt es aber nur zwei sehr kleine Bereiche, in denen cityFlitzer abgeholt und wieder abgestellt werden können: um die Schäfflestraße im Riederwald und am Atzelberg in Seckbach. Zudem sind beide Bereiche rot markiert, womit ein Aufpreis von € 6 bei der Rückgabe und ein Bonus von € 3 beim Abholen verbunden sind. Jede Fahrt, die hier beginnt und endet, kostet also netto € 3 mehr als etwa im Nordend oder Westend, bei durchschnittlichen Kosten für eine Stadtfahrt von circa € 6-12. Wenn man ein Auto aus dem Riederwald nach Bornheim überführt, bekommt man hingegen netto € 3 gut geschrieben Berichten von Nutzer*innen zu Folge sind im Riederwald deutlich weniger cityFlitzer zu finden, seitdem die Bonus/Malus Regelung strikt angewendet wird. Man müsse bis zur Ostparkstraße laufen, um ein Auto zu finden. Der Ortsbezirk 11 fühlt sich nicht nur unterversorgt, sondern wird auch noch finanziell diskriminiert. Er fordert die Ausweitung der Zonen sowie die Rücknahme der finanziellen Diskriminierung. Quelle: Book-n-drive App Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 455 2022 Die Vorlage OF 307/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg

27.06.2022 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2330 entstanden aus Vorlage: OF 294/11 vom 11.05.2022 Betreff: Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg Vorgang: OM 848/21 OBR 11; ST 261/22 Der Magistrat wird erneut gebeten, die ABG Frankfurt Holding mbH (ABG) aufzufordern, eine Beleuchtung für den Heinz-Saalig-Weg zu schaffen. Begründung: Mit der Anregung vom 25.10.2021, OM 848, hat der Ortsbeirat 11 diese Bitte erstmals ausgesprochen. Die Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 261, geht auf die Bitte leider nicht konkret ein, sondern es wird mitgeteilt, dass die ABG Gespräche mit den Denkmalbehörden im Zusammenhang mit der denkmalgerechten Sanierung der Siedlung führe. Zwischenzeitlich war aus der Presse zu entnehmen, die ABG werde die Siedlung gar nicht sanieren. Deshalb erneuert der Ortsbeirat seine Bitte höflich. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 848 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 261 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2712 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Wem gehören die baufälligen Garagen im Riederwald?

05.05.2022 · Aktualisiert: 10.06.2022

Antrag vom 05.05.2022, OF 286/11 Betreff: Wem gehören die baufälligen Garagen im Riederwald? Der Ortsbeirat möge beschließen: Rund um den Bunker im Riederwald (Schäfflestraße/Engelsplatz), befinden sich mehrere baufällige Garagen. Da sie sich auf städtischen Grundstücken befinden, bitten wir herauszufinden, welchem stätischen Amt diese zuzuordnen sind und ob sie abgerissen werden können? Begründung: Ortsbeirat und Riederwälder Vereine fordern seit vielen Jahren die Sanierung des Vorplatzes des Bunkers, da dort Veranstaltungen u.a. der Riederwälder Weihnachtsmarkt stattfinden. Am Rande dieser Freifläche stehen mehrere baufällige alte Garagen. Mit deren Beseitigung würde sich die nutzbare Fläche vergrößern und der Platz wäre ansehnlicher. Um dies zu erreichen müsste vorab die Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung geklärt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 414 2022 Die Vorlage OF 286/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Sperrung der Raiffeisenstraße

25.04.2022 · Aktualisiert: 28.06.2022

Anregung vom 25.04.2022, OA 180 entstanden aus Vorlage: OF 274/11 vom 08.04.2022 Betreff: Sperrung der Raiffeisenstraße Vorgang: OM 6610/20 OBR 11; ST 388/21; OM 852/21 OBR 11; ST 523/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens die Durchfahrt für Pkw zu sperren. Diese Maßnahme sollte nach der Wiedereröffnung der Lahmeyerstraße zunächst versuchsweise für ein Jahr gelten und evaluiert werden. Die endgültige Regelung sollte vor Baubeginn des Riederwaldtunnels a m Erlenbruch getroffen werden. Begründung: Beim Ortstermin am 19. Januar 2022 hat der Magistrat als Alternative zur Sperrung eine Drehung der Einbahnstraße auf der Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Rümelinstraße ins Gespräch gebracht und mit der Stellungnahme ST 523 den Ortsbeirat 11 gebeten, diesen Vorschlag zu beraten. Die Beratung ergab, dass die Alternative nicht als vorteilshaft angesehen wird, unter anderem wegen des zu erwartenden Mehrverkehrs in der Max-Hirsch-Straße, die gerade erst durch Vermeiden des Parkens auf dem Gehsteig beruhigt wurde. Auch der Stadtspaziergang zum Thema Fußverkehr am 08.03.2022 in der Riederwaldsiedlung unter Beteiligung des Dezernates XII - Mobilität und Gesundheit - erbrachte keine abweichenden Ergebnisse. Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt und wird sich mit Baubeginn des Riederwaldtunnels am Erlenbruch verschärfen (ausführlich dazu in den Anregungen vom 21.09.2020, OM 6610, sowie vom 25.10.2021, OM 852). Die Maßnahme wird zur Verkehrsberuhigung im Riederwald beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 388 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 523 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 154 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1876, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44

25.04.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

Anregung vom 25.04.2022, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 279/11 vom 21.04.2022 Betreff: Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Vorgang: M 151/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Bezogen auf die Anlage 4 - Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 Metern zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen: Vatterstraße, Gelastraße und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried". 2. Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt. 3. Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen. 4. Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen. Begründung: Die Aufmerksamkeitszonen wurden für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten geschaffen und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß der Vorlage M 151 eine Zone von 100 Metern zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30er- bzw. 50er-Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 bis 100 Metern zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 Meter an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 Meter Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Anhänge aus der Vorlage M 44: M_44 2022_AN4 Maßnahmen M_44_2022_AN2_Eignungsgebiete Rot von Beate Brink eingezeichnet, auf den Antrag bezogene Gebiete Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 27.04.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 148 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 9. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.06.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1838, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2019, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

26.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

Antrag vom 26.02.2022, OF 243/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 22 2022 Die Vorlage OF 243/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen 3 SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2022 Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots

26.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

Antrag vom 26.02.2022, OF 229/11 Betreff: Haushalt 2022 Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenfreies WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am ehemaligen kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen (Informationen für die Stadtteile), des ÖPNVs (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenfreien Internetzugangs per WLan an. Auch in Frankfurt ist dies mittlerweile an vielen Orten auch in kommunalen Einrichtungen möglich. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls an diesen Möglichkeiten teilhaben können, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos zu nutzen. In anderen Stadtteilen Frankfurts übernehmen diese Funktionen oft Stadtteilbüchereien und ähnliche Einrichtungen. Diese sind aber z.B. in Fechenheim überhaupt nicht existent. Mit Hinweis auf die geringe Kaufkraft im Ortsbezirk 11, die Verteilung öffentlicher Hotspots in Frankfurt (Quelle Internetseite der Stadt Frankfurt / digitales Frankfurt) regen wir deshalb unter dem Gesichtspunkt gleicher Möglichkeiten die Einrichtung öffentlicher Hotspots durch die Stadt Frankfurt an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 45 2022 Die Vorlage OF 229/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch

25.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

Antrag vom 25.02.2022, OF 210/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2022 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 21 2022 Die Vorlage OF 210/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2022 Produktbereich:34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald

25.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

Antrag vom 25.02.2022, OF 227/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich:34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt des Jahres 2022 werden Mittel in Höhe von 50 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Begründung: Der Magistrat ist den Wünschen des Ortsbeirates 11 gefolgt und hat beide Hochbunker im Stadtteil Riederwald gekauft, um sie den ortsansässigen Vereinen zur Nutzung zu überlassen. Seither ist jedoch nichts mehr geschehen. Für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen der Sanitär- und Elektroanlagen sollten zeitnah erste Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Sanierungsplanungen sollen in enger Abstimmung mit dem Vereinsring Riederwald stattfinden. Durch die pandemiebedingten Einnahmenverluste können die Vereine die notwendigen Maßnahmen keinesfalls selbst finanzieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 43 2022 Die Vorlage OF 227/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflege und Nachpflanzungen auf dem CäcilieBreckheimerPlatz im Riederwald

07.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1535 entstanden aus Vorlage: OF 186/11 vom 22.01.2022 Betreff: Pflege und Nachpflanzungen auf dem Cäcilie-Breckheimer-Platz im Riederwald Der Cäcilie-Breckheimer-Platz wurde im Rahmen der Sanierung der Schäfflestraße neu gestaltet und bepflanzt. Bürgerinnen und Bürger beschweren sich aber über das unansehnliche Erscheinungsbild. Daher wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu beauftragen: 1. die regelmäßige Leerung der vorhandenen Müllbehälter; 2. die Beseitigung von Unkraut und Müll im Bereich der Sitzmöbel; 3. die Nachpflanzung von zwei abgestorbenen Bäumen. Begründung: Die neu gestalteten Plätze im Riederwald wurden sehr gut angenommen. Jedoch muss eine regelmäßige Pflege dieses positive Erscheinungsbild unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1215 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Erreichbarkeit der Raiffeisenstraße für Feuerwahr und Rettungswagen

22.01.2022 · Aktualisiert: 04.03.2022

Antrag vom 22.01.2022, OF 177/11 Betreff: Erreichbarkeit der Raiffeisenstraße für Feuerwahr und Rettungswagen Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat zu richten. Der Magistrat wird ersucht, folgende Frage zu beantworten: Wieso ist für eine Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des Evangelischen Kindergartens (Hausnummer 73) ein abschließbarer Poller erforderlich, da diese Stelle von beiden Seiten für die Feuerwehr und Rettungsdienste gut erreichbar ist? Begründung: Am 19. Januar 2022 fand der lange erwartete Ortstermin (drei Jahre Wartezeit) zur Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens statt. Die Sperrung war von allen Fraktionen im Ortsbeirat einstimmig gefordert worden, um auf Wunsch der Anwohner die illegale Durchfahrt gegen die Einbahnstraße zu unterbinden (OM 4104vom 21.01.2019, OM 852 vom 25.10.2021) Die Vertreter des Magistrat erklärten, die Sperrung sei nur mittels abschließbarer Poller zu realisieren, um die Erreichbarkeit der Stelle durch Feuerwehr und Rettungsdienste sicher zu stellen. Der anwesende Mitarbeiter der Feuerwahr erklärte allerdings, die Stelle sei gut von beiden Seiten zu erreichen. Ein Blick auf die Stadtkarte bestätigt dies. Bild: Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 306 2022 Die Vorlage OF 177/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausgleichsmaßnahmen wegen der Baumaßnahme Riederwaldtunnel A 66

10.01.2022 · Aktualisiert: 30.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1305 entstanden aus Vorlage: OF 154/11 vom 01.12.2021 Betreff: Ausgleichsmaßnahmen wegen der Baumaßnahme Riederwaldtunnel A 66 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Ausgleichsmaßnahmen für die Naturzerstörungen im Rahmen des Baus der A 66 zwischen Enkheim und Anschlußstelle A 661 geplant sind; 2. welche Ausgleichsmaßnahmen für die bereits erfolgten Naturzerstörungen im Rahmen des Baus der A 66 zwischen Enkheim und der Anschlußstelle der A 661 bereits umgesetzt wurden oder in Umsetzung sind. Die Ausgleichsmaßnahmen, die im Bereich des Ortsbezirk es 11 umgesetzt werden, sollen gesondert aufgeführt werden. Begründung: Den Menschen im Ortsbezirk wird immer wieder mitgeteilt, dass die eigentlichen Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel noch gar nicht begonnen haben, der reale Eindruck ist jedoch ein anderer. Allein durch die Vorbereitungsmaßnahmen sind schon erhebliche Grünflächen zerstört und zahlreiche Bäume gefällt worden, zum Beispiel in der Lahmeyerstraße, aber auch entlang des Erlenbruchs. Für diese Einschnitte müssen Ausgleichsmaßnahmen geleistet werden. Oft geschieht dies jedoch weit entfernt von dem entstandenen Schaden, manchmal auch gar nicht. Leider gibt es in dem Bereich der Ausgleichsmaßnahmen oft wenig Transparenz, was durch diese Anregung behoben werden soll. Die Ausgleichsmaßnahmen sollten den Menschen vor Ort zugutekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 964 Aktenzeichen: 61 12

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bäume am Erlenbruch erhalten

10.01.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

Anregung vom 10.01.2022, OA 119 entstanden aus Vorlage: OF 155/11 vom 12.12.2021 Betreff: Bäume am Erlenbruch erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch, zwischen der Schäfflestraße und der Lahmeyerstraße, im kommenden Jahr nicht zu fällen. Durch die Verschiebung der Rodung des Fechenheimer Waldes gibt es keine Notwendigkeit der Fällung der Kastanien im Winter 2022/2023. Die allgemein erfolgte Erlaubnis an die Autobahn GmbH ist zurückzunehmen. Begründung: Die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch gehören zum Stadtteil Riederwald und seiner Identität. Ihre Fällung wird den Stadtteil verändern und sollte unterbleiben, bis es gar nicht mehr anders geht. Durch die Verschiebung der Rodung des Teufelsbruchs kann nun auch die Fällung der Bäume am Erlenbruch verschoben werden. Außerdem sollten in Zeiten des Umdenkens im Verkehrs- und Klimabereich keine Maßnahmen erfolgen, die dann nicht mehr umkehrbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1567 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1261, 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 10.02.2022 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung der Straßen im Riederwald verbessern

22.11.2021 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1066 entstanden aus Vorlage: OF 138/11 vom 05.11.2021 Betreff: Beleuchtung der Straßen im Riederwald verbessern Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig sicherzustellen, dass die Beleuchtung in der Motzstraße im Riederwald verbessert wird. Gleichzeitig muss ein Konzept erstellt werden, wie alle Straßenzüge östlich der neu gestalteten Schäfflestraße besser beleuchtet werden können. Begründung: Viele Straßen im Stadtteil Riederwald werden noch mit Gaslaternen beleuchtet. Dies ist nicht nur ökologisch bedenklich, sondern die geringe Helligkeit entspricht auch nicht mehr dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen. Durch die Motzstraße laufen die meisten Einkäuferinnen und Einkäufer zum einzigen Lebensmittelmarkt des Riederwaldes im Volgersbrunnenweg. Da die Wirkung der vorhandenen Laternen durch die Bäume des Riederwalds zusätzlich beeinträchtigt wird und die Motzstraße nicht für eine Umrüstung auf LED-Lampen vorgesehen ist, sollte die Beleuchtung kurzfristig ergänzt werden. Für den gesamten Stadtteil östlich der Schäfflestraße muss ein Konzept erstellt werden, wie die Straßenbeleuchtung wesentlich verbessert werden kann. Beschwerden gibt es aus der Karl-Marx-Straße und mehreren anderen unzureichend beleuchteten Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2145 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Aufstellen und Unterhalt von Pollern

16.11.2021 · Aktualisiert: 04.03.2022

Antrag vom 16.11.2021, OF 178/11 Betreff: Aufstellen und Unterhalt von Pollern Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat zu richten. Der Magistrat wird ersucht folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Poller sind in den vergangenen drei Jahren mutwillig zerstört ("abgeflext") worden? 2. Bei wie vielen abschließbaren Pollern sind die Schlösser durch Klebstoff oder anderweitig unbrauchbar gemacht worden? 3. Welche Kosten sind dem Magistrat durch die Reparatur dieser Poller entstanden? 4. Welche jährliche Budget wird für nötig gehalten, um alle Poller in Frankfurt ordnungsgemäß in Funktion zu halten? Begründung: Am 19. Januar 2022 fand der lange erwartete Ortstermin (drei Jahre Wartezeit) zur Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens statt. Die Sperrung war von allen Fraktionen im Ortsbeirat einstimmig gefordert worden, um auf Wunsch der Anwohner die illegale Durchfahrt gegen die Einbahnstraße zu unterbinden (OM 4104vom 21.01.2019, OM 852 vom 25.10.2021) Die Vertreter des Magistrat erklärten, die Sperrung sei nur mittels abschließbarer Poller zu realisieren. Erfahrungsgemäß würden solche Poller von Unbekannten regelmäßigt zerstört ("abgeflext") oder die Schlößer durch Klebstoff unbrauchbar gemacht. Die Ämter hätten kein Budget, um solche Poller zu reparieren oder zu ersetzen. Deshalb sei die ansonsten von allen Beteiligten gewünschte Sperrung nicht möglich. Dem Ortsbeirat ist schleierhaft, warum eine Metropole wie Frankfurt operativ und finanziell keine Poller unterhalten kann und nur deshalb ansonsten sinnvolle Maßnahme unterbleiben müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2022 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg

25.10.2021 · Aktualisiert: 09.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 848 entstanden aus Vorlage: OF 105/11 vom 15.07.2021 Betreff: Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg Der Magistrat wird gebeten, die ABG Frankfurt Holding mbH aufzufordern, eine Beleuchtung für den Hainz-Saalig-Weg zu schaffen. Begründung: Der Heinz-Saalig-Weg wird intensiv von Fußgängerinnen und Fußgängern als Verbindung von der Riederwaldsiedlung zum Erlenbruch (U-Bahn) benutzt, hat aber keine Beleuchtung. Die Menschen fühlen sich unsicher. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 261 Antrag vom 11.05.2022, OF 294/11 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2330 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Falschfahren in der Raiffeisenstraße

25.10.2021 · Aktualisiert: 28.06.2022

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 entstanden aus Vorlage: OF 115/11 vom 20.09.2021 Betreff: Falschfahren in der Raiffeisenstraße Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 609/20; OM 6610/20 OBR 11; ST 388/21 Der Magistrat wird gebeten, den angekündigten Ortstermin endlich anzusetzen und Abhilfe gegen Autofahrerinnen und Autofahrer zu schaffen, die gegen die Einbahnstraße und zum Teil mit überhöher Geschwindigkeit den Stau auf dem Erlenbruch zu umgehen versuchen. Begründung: Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt (ausführlich dazu die Anregung vom 21.09.2020, OM 6610). Als im Sommer 2021 eine Baustelle auf dem Erlenbruch eingerichtet wurde, hat sich das Problem massiv verstärkt. Die Zahl von Autos, die (oft mit überhöhter Geschwindigkeit) gegen die Einbahnstraße in der Raiffeisenstraße fuhren, stieg deutlich. Damit zusammenhängend nahmen auch die Beschwerden zu, die im Nachbarschaftsbüro oder bei den Ortsbeiräten eingehen. Wegen Falschfahrens und überhöhter Geschwindigkeit an sich, aber auch wegen der Aggressivität (bis hin zu Beleidigungen und der Androhung von Schlägen), die manche Autofahrende an den Tag legen, wenn man versucht, sie auf ihr Fehlverhalten anzusprechen. Mittlerweise fragt man sich: Wie soll es während des neunjährigen Tunnelbaus ablaufen? Wird die Raiffeisenstraße dann zur illegalen Dauerumgehung für alle Eiligen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 388 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 306 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 307 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 523 Anregung vom 25.04.2022, OA 180 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zufahrt zum Engelsplatz sicherstellen

25.10.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 839 entstanden aus Vorlage: OF 91/11 vom 25.08.2021 Betreff: Zufahrt zum Engelsplatz sicherstellen Die Zufahrt zum Rondell des Engelsplatzes im Riederwald wurde in den vergangenen Wochen mehrfach so zugeparkt, das die Müllentsorgung durch die FES nicht mehr vorgenommen werden konnte. Auch für Feuerwehr und Rettungsdienste wäre die Zufahrt versperrt gewesen. Das Problem entsteht, weil im Zufahrtsbereich zwischen den Häusern Nr. 36 und Nr. 37 auf beiden Seiten illegal geparkt wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf mindestens einer Seite Poller anbringen zu lassen, um die Zufahrt zu jedem Zeitpunkt zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 297 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße

10.10.2021 · Aktualisiert: 05.11.2021

Antrag vom 10.10.2021, OF 116/11 Betreff: Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Raiffeisenstraße umfassend umzugestalten. Dabei sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. Die Raiffeisenstraße wird in der ganzen Länge zur Fahrradstraße erhoben. 2. Die Durchfahrt der Raiffeisenstraße wird in der Höhe der Hausnummer 69, Einfahrt zum evangelischen Kindergarten, für Kraftfahrzeuge gesperrt. Eine Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge bleibt dabei gewährleistet, zum Beispiel durch versenkbare Poller. Begründung: Die Raiffeisenstraße verläuft vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Lahmeyerstraße parallel zum Erlenbruch und ist damit sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer eine attraktive Umgehung des überlasteten Erlenbruchs. Dabei kommt es immer wieder zum Fahren von Kraftfahrzeugen und Mopeds gegen die Einbahnstraße und zu gravierenden Überschreitungen des Tempolimits. Dies ist gefährlich für die Anwohner und insbesondere für die Kinder der anliegenden Kitas. Der Bereich zwischen des Friedrich-Manz-Weg und der Motzstraße hat sich zudem zum Zentrum des Stadtteils entwickelt. Nach Umgestaltung des Cäcilie-Breckheimer Platzes und des Marie Juchacz Platzes wird dieser Bereich auch von den Kindern aus den drei umliegenden Kindergärten immer stärker genutzt. Eine Neufassung und Etablierung dieses Bereiches wird zur Sicherheit für die spielenden Kinder beitragen und die Belebung des Stadtteils stärken. Die Etablierung der Raiffeisenstraße als Fahrradstraße wird zudem den Fahrradverkehr sicherer und attraktiver machen. Als vor zwei Jahren die Baumassnahmen an der Schäfflestraße stattgefunden haben, war die Durchfahrt der Raiffeisenstraße über Monate hinweg gesperrt, ohne dass dies zu negativen Auswirkungen geführt hat. Eine erneute Sperrung hat nur Vorteile und keine Nachteile. Eine umfassende und weitreichende Planung soll dazu dienen, es der Verwaltung zu erschweren, den Wunsch nach Verkehrsberuhigung erneut einfach wegzuwischen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 116/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begegnungsplatz an der Schäfflestraße im Riederwald instand setzen

13.09.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 806 entstanden aus Vorlage: OF 73/11 vom 20.06.2021 Betreff: Begegnungsplatz an der Schäfflestraße im Riederwald instand setzen Vorgang: OM 725/16 OBR 11; ST 282/17; OM 5320/19 OBR 11; ST 441/20 Der Magistrat wird gebeten, den Begegnungsplatz zwischen dem Bunker Schäfflestraße 18 und der Walter-Richter-Halle bis zum Bouleplatz gehwegsicher und nutzerfreundlich herzurichten. Begründung: Dieser Platz wurde bei der sehr schönen Erneuerung der Schäfflestraße ausgespart. Der nunmehr asphaltierte Zufahrtsweg führt auf einen nicht befestigten Platz. Er ist schlecht beleuchtet, der Untergrund ist uneben und voller Löcher. - Die Anrainer des Platzes sind Riederwälder Vereine: - Sportgemeinschaft Riederwald 1919 SGR e. V., - Frankfurter Karnevalsgesellschaft Narrhalla 1948 e. V, - Modellbahnfreunde-Riederwald, - SJD Die Falken. Auf dem Begegnungsplatz findet der traditionelle Weihnachtsmarkt des Vereinsrings Riederwald vor der historischen Kulisse des Bunkers statt. Zum Besuch des Stadtteil-Bouleplatzes der SG Riederwald muss der unebene Platz stets überquert werden. Zur Erinnerung: Der Magistrat hat die Sanierung bereits mit Stellungnahme vom 03.02.2017, ST 282, zugesagt und nach Erinnerung des Ortsbeirates (Anregung vom28.10.2019, OM 5320) mit Stellungnahme vom 06.03.2020, ST 441, den Beginn der Maßnahmen für Frühjahr 2020 angekündigt, nachdem die Stadt den Bunker gekauft hatte. Passiert ist bisher nichts. Am Rande des Platzes befinden sich zwei wenig genutzte und verwahrloste Garagenanlagen, deren Nutzungskonzept unklar ist. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 241 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

EASY Bus als Quartiersbus im Riederwald testen

27.08.2021 · Aktualisiert: 25.10.2022

Antrag vom 27.08.2021, OF 92/11 Betreff: EASY Bus als Quartiersbus im Riederwald testen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat und die VGF werden gebeten, zu prüfen, ob der autonome EASY Bus im Rahmen des Forschungsprojekts EASY als Quartierbus im Riederwald eingesetzt werden kann. Begründung: Die VGF testet zusammen mit dem RMV seit mehreren Jahren unter dem gleichnamigen Projektnamen den autonomen Kleinbus EASY. EASY (Electric Autonomous Shuttle for You) ist ein Pilotprojekt zur Erprobung autonomer Fahrzeuge und ihrem Nutzen für den öffentlichen Nahverkehr. Mit wechselnden lokalen Partnern untersucht der RMV im gesamten Verbundgebiet, wie und unter welchen Umständen sich autonome Fahrzeuge in den öffentlichen Nahverkehr eingliedern lassen. Die wissenschaftliche Begleitung des Pilotprojektes erfolgt durch die University of Applied Sciences Frankfurt. Ziel des Projektes ist es zu untersuchen, inwiefern autonome Kleinbusse eine intelligente Ergänzung des bestehenden ÖPNV darstellen. Bisher fuhr der Bus unter anderem am Mainkai, in der Stadtbahnzentralwerkstatt und auf dem Klinikgelände der Wiesbadener Helios-Kliniken. Aktuell verkehrt der Bus im Stadtverkehr von Bad Soden-Salmünster. Der Bus wird autonom betrieben, zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und für Notfallbremsungen befindet sich ein Operator an Bord. Ausweislich der Projektunterlagen der VGF (https://www.probefahrt-zukunft.de/RMV-EASY_Broschüre.pdf, S.5) ist ersichtlich, dass für 2022 weitere Testfelder gesucht werden und ein On-Demand-Verkehr untersucht werden soll. Hierfür eignet sich der Riederwald ideal. Der Stadtteil ist verkehrlich durch eine durchgängige Tempo-30-Zone und einen ruhigen Verkehrsfluss geprägt. Der Betrieb des Busses würde insofern keine großen Eingriffe in den allgemeinen innerstädtischen Verkehr bedeuten. Gleichzeitig weist der Riederwald keinen öffentlichen Quartiersverkehr auf. Immer wieder wenden sich Bürger*innen mit der Bitte an uns, auf die Einrichtung eines Quartierbusses zu drängen. So beklagen beispielsweise die Seniorinnen und Senioren der Altenwohnanlage Schulze-Delitzsch-Straße den weiten Fußweg zum einzigen Supermarkt im Stadtteil im Voglersbrunnenweg. Zudem stellt sich der Fußweg vom hinteren Teil des Riederwalds zur U-Bahn-Station Schäfflestraße für viele Seniorinnen und Senioren als zu weit dar. Mit der Einrichtung des EASY Busses könnte einerseits getestet werden, inwiefern der Bus im On-Demand-Betrieb funktioniert und den Projektverantwortlichen die für eine dauerhafte Einrichtung solcher Busse notwendigen Informationen liefern. Andererseits könnte untersucht werden, inwiefern ein solcher Bus als Quartierbus im Stadtteil angenommen wird und ob dieser dauerhaft sinnvoll wäre. Sowohl den wissenschaftlichen Untersuchungen der University of Applied Sciences Frankfurt, wie auch der Presseberichterstattung, ist zu entnehmen, dass die bisherigen Testangebote von der Bevölkerung gut angenommen wurden und ein großes Sicherheitsgefühl bestand. Vor den Hintergrund des immer wieder geäußerten Wunsches nach einem Quartierbus im Riederwald und den bisherigen Erfahrungen ist von einer guten Aufnahme durch die Riederwälder*innen zu rechnen. Weitere Informationen zu dem Bus und seiner bisherigen Verwendung finden sich unter: https://www.probefahrt-zukunft.de https://www.probefahrt-zukunft.de/RMV-EASY_Broschüre.p df Prof. Dr.-Ing. P. Schäfer, Autonom am Mainkai - Nutzerakzeptanz und betriebliche Herausforderungen autonomer Shuttles in Frankfurt am Main, https://www.frankfurt-university.de/fileadmin/standard/Hochschule/Fachbereich_1/ FFin/Neue_Mobilitaet/Veroeffentlichungen/2021/Abschlussbericht_AutonomamMainkai_ Frankfurt_UAS.pdf Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 92/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, 1 CDU, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und 2 CDU (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten

05.07.2021 · Aktualisiert: 08.07.2025

Anregung vom 05.07.2021, OA 41 entstanden aus Vorlage: OF 34/11 vom 20.04.2021 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die 80 Prozent Förderung für Kommunen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu nutzen, um dringend benötigte Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im Frankfurter Osten anzubieten. Folgende Orte stehen zur Disposition: Priorisierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: zwei Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim oder in der Starkenburger Straße; zwei E-Ladeplätze am Kleedreieck westlich des Taxistands mit Option eines Schnellladers. Dies wäre interessant für Taxis, da sich dort ebenfalls ein Taxiwarteplatz befindet; zwei E-Ladeplätze in Fechenheim am Sportplatz Pfortenstraße; zwei E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: zwei E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche; zwei E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch. Begründung: Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern ohne Tiefgaragen wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die Bürger mit E-Autos versuchen diesen Mangel mit den Schnellladepunkten am Supermarkt Kaufland auszugleichen. Die Ladepunkte im Hessen-Center sind sehr hochpreisig und werden daher gemieden. Am Kaufland bilden sich inzwischen schon Schlangen vor den Ladesäulen. Ideal wäre es, wenn bereits bei der Zulassung eines E-Fahrzeugs erfasst wird, an welchem Ort geladen wird, zu welcher Zeit meistens geladen wird und ob dieser Bürger auf öffentliche Ladestationen angewiesen ist. In Amsterdam wird dieses bereits mit Erfolg seit Jahren praktiziert und die öffentlichen Ladepunkte entsprechend Fahrzeugen zugeordnet. Wenn ein naher Ladepunkt eine zu hohe Auslastung hat, wird ein neuer Ladepunkt in Auftrag gegeben. Dieser wird dann direkt vor dem Haus dieses Bürgers gesetzt oder dort, wo es in der direkten Umgebung möglich ist. Frankfurt rangiert momentan bei der Anzahl der verfügbaren Ladepunkte weit abgeschlagen und schon gar nicht auch nur in der Nähe bei irgendeiner Großstadt Deutschlands. Frankfurt findet sich bei der Anzahl der öffentlichen E-Ladepunke im Ranking sogar hinter der Kleinstadt Regensburg. Dies wirkt sich natürlich auf die bei uns in Frankfurt unterdurchschnittliche Anzahl an rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen aus. Seit zwei Jahren gibt es nur Versprechungen und keinerlei Maßnahmen. Der einzige Entschuldigungsgrund, den man immer wieder aus der Verwaltung hört, ist: "Die Stadtverordnetenversammlung hat eine städtische Beteiligung an E-Ladepunkten abgelehnt und deshalb wird nichts in dieser Richtung unternommen." Es muss doch mehr Alternativen geben, um eine Infrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu errichten. Unternehmer berichten über eine schleppende Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt: "Wir haben seit knapp drei Jahren versucht, in Frankfurt Fuß zu fassen", sagt Ulf Schulte, Managing Director und Geschäftsführer der Allego GmbH. "Der angekündigte Gestattungsvertrag wurde von der Stadt bis heute nicht vorgelegt", so Schulte. "Zudem war die Abstimmung der Standorte mit den zuständigen Behörden ergebnislos. Mit der Zeit sind wir zu dem Schluss gekommen, dass sich das Projekt leider nicht wie geplant umsetzen lässt und haben uns deshalb bedauerlicher Weise zurückziehen müssen." Quelle: Interview: electrive.net Im ersten Quartal 2021 sind bereits zehn Prozent aller Neuwagen in Deutschland batterie-elektrisch angetrieben. Fast alle Autohersteller wollen spätestens in den nächsten neun Jahren oder noch früher keine oder nur noch einen sehr geringen Prozentsatz an konventionellen Verbrennerfahrzeugen verkaufen. Von der großen Elektrotaxiflotte in Frankfurt ist momentan gar nichts mehr zu hören. Priorisierung des nachhaltigen Verkehrs in der Stadt Frankfurt ist bereits lange überfällig. Eine nötige Infrastruktur für alle Bürger mit aufzubauen, ist dafür zwingend erforderlich. Es wäre zielführend, nun endlich bei den E-Ladepunkten in Wohngebieten anzusetzen und dieser Thematik etwas mehr Beachtung zu schenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Anregung vom 17.03.2025, OA 537 Antrag vom 17.03.2025, OF 708/11 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 07.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 483, 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 07.09.2021 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück

05.07.2021 · Aktualisiert: 17.01.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 499 entstanden aus Vorlage: OF 38/11 vom 24.05.2021 Betreff: Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrsführung vom Max-Bromme-Steig zur Straße Am Erlenbruch neu geregelt werden kann, um als Fahrradfahrerin bzw. Fahrradfahrer sicher vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück zu kommen. Begründung: Der Max-Bromme-Steig ist ein sicherer und gern genutzter Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, insbesondere zur Verbindung vom Riederwald nach Bornheim. Am Ende des Max-Bromme-Steigs im Bereich des Stadions des FSV ist die Verkehrsführung jedoch bisher ungeregelt. Am Stadion entlang sind oft Autos unterwegs, die nicht mit Radfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer rechnen. Der Weg entlang der Haltestelle der U 7 ist eng und nicht für beidseitigen Radverkehr geeignet. Die Querung der Bahnstrecke ist ungesichert und die Querung des Erlenbruchs in der Kurve ebenfalls hochgefährlich. Quelle: C. Zielonka/Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2145 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerquerungen besser sichern an U-Bahn-Haltestellen

05.07.2021 · Aktualisiert: 28.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 502 entstanden aus Vorlage: OF 63/11 vom 01.06.2021 Betreff: Fußgängerquerungen besser sichern an U-Bahn-Haltestellen Vorgang: M 55/21 Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage M 55 unter der Maßgabe, dass bei Ziffer V, Kriterium B8, Sicherheit der Haltestellen und Stationen, der folgende Punkt Beachtung findet und in zukünftigen Leistungsbeschreibungen mit eingearbeitet wird: An unbeschrankten Bahnübergängen für U-Bahnen und Straßenbahnen sind, wenn möglich, zusätzlich zu den "normalen" Fußgänger-Lichtzeichenanlagen im Boden mit hoher Frequenz blinkende rote Lichtbänder einzubringen. Der Magistrat wird gebeten, das Entsprechende zu veranlassen. Begründung: Bereits in der Vergangenheit ist es zu häufig vorgekommen und es ist zu erwarten, dass dies bei unbeschrankten Gleisübergängen zukünftig immer wieder an U-Bahn- und Straßenbahnhaltestellen in Frankfurt zu schwersten Unfällen mit Verletzungen und zu tödlichen Unfällen kommen. Als Beispiel sei der tödliche Unfall einer Passantin an der Station "Gwinnerstraße" zu erwähnen oder der tragische Tod der Schülerin an der nebenan liegenden Station "Schäfflestraße". Die Übergänge an den Gleisanlagen wirken, wenn man heutige Sicherheitsstandards ansetzt, antiquarisch. Jeder Mensch, der dort verletzt wird, ist ein Mensch zu viel. Man muss die Menschen, die solche Gefahren an den Bahnübergängen nicht erkennen können, schützen. Daher wird gebeten, um zu vermeiden, dass weitere Menschen schwer verletzt oder zu Tode kommen, weitere Sicherungen an den oberirdischen U-Bahn- und Straßenbahnhaltestellen einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 148 Antrag vom 21.05.2024, OF 628/11 Anregung vom 27.05.2024, OA 462 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

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