Meine Nachbarschaft: Landauer Straße
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Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7897 entstanden aus Vorlage: OF 1410/6 vom 14.12.2025 Betreff: Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil In der Alzeyer Straße und der Dürkheimer Straße in Nied werden aktuell vermehrt Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen abgestellt, die über Wochen hinweg den öffentlichen Raum blockieren und dringend benötigte Parkflächen belegen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Entfernen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen deutlich zu beschleunigen. Dabei soll eine deutlich verkürzte Regelfrist von maximal zwei Wochen eingeführt werden, innerhalb derer - wie in anderen Großstädten üblich - Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum überprüft und unter Anwendung des Abfallrechts (§ 3 Abs. 1 KrWG) oder des Straßenrechts entfernt werden. Begründung: Die bisherige Verwaltungspraxis in Frankfurt, Fahrzeuge erst nach mehreren Wochen (teilweise bis zu sechs Wochen) zu entfernen, ist nicht hilfreich. In mehreren deutschen Großstädten - unter anderem Berlin, Hamburg, Köln, Nürnberg und München - werden Fahrzeuge ohne Kennzeichen oder ersichtliche Verkehrstauglichkeit deutlich schneller entfernt. Dort kommen insbesondere das Abfallrecht, kurze Prüf- und Umsetzungsfristen sowie gezielte Schwerpunktaktionen zum Einsatz. In Frankfurt hingegen dauert die Entfernung solcher Fahrzeuge bislang häufig vier bis sechs Wochen. Diese lange Frist ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine interne Arbeitsweise, die den öffentlichen Raum unnötig belastet und Parkflächen blockiert. Abgestellte Fahrzeuge ohne Kennzeichen wirken herrenlos, ziehen Abfall und teilweise Vandalismus an, verringern das Sicherheitsgefühl im Stadtteil. Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott, den eine Minderheit entsorgt und wodurch die Mehrheit der Bürger leidet. Gerade im Stadtteil Nied häufen sich seit Monaten Fälle von Autos ohne Kennzeichen oder offensichtlich nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugen, die wochenlang im Straßenraum stehen. Ein schnelleres und konsequenteres Vorgehen ist daher dringend erforderlich. Wenn Fahrzeuge ohne Kennzeichen konsequent entfernt werden, entsteht ein klares Signal: Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott. Werkstätten oder Privatpersonen überlegen sich zweimal, ob sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug einfach "zwischenparken". In Frankfurt wird die lange Frist oft mit der Halterermittlung begründet. Aber: Diese Ermittlung kann auch nach der Entfernung erfolgen - das Fahrzeug muss nicht wochenlang im öffentlichen Raum stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Unter dem Kirchweg/Nieder Kirchweg - Parkplatzsituation endlich verbessern
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7894 entstanden aus Vorlage: OF 1407/6 vom 14.12.2025 Betreff: Unter dem Kirchweg/Nieder Kirchweg - Parkplatzsituation endlich verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Straße Unter dem Kirchweg eine Parkzone nur für Pkw einzurichten (Verkehrszeichen 314.1 mit Zusatzzeichen 1010-58); 2. auf dem Nieder Kirchweg zwischen der Hausnummer 125 und der Schwanheimer Brücke (B40) das zeitlich begrenzte Parken nur für Lkw einzurichten. Begründung: Zu 1.: Die Anwohner wünschen sich seit vielen Jahren die Einrichtung von Anwohnerparken. Die Bewirtschaftung wurde jedoch von der Stadt u. a. mangels Personals zur Kontrolle wiederholt abgelehnt. Bei einem Rundgang mit Anwohnerinnen und Anwohnern wurde dieser Wunsch erneut geäußert und es kam der Vorschlag auf, das Parken nur für Pkw in der Straße Unter dem Kirchweg zu gestatten. Bei den Anliegern der Straße Unter dem Kirchweg handelt es sich ausschließlich um Bewohnerinnen und Bewohner. Es gibt dort keinerlei Gewerbeflächen. Mit der Zeit wurden und werden jedoch immer mehr Transporter und Lkw abgestellt. Darunter täglich fünf 7,5-Tonner, die die Fahrbahn verengen und bei der An- und Abfahrt eine zusätzliche Lärmbelästigung verursachen und beim Rangieren eine Gefahr für die zu Fuß Gehenden. Wie mitgeteilt wurde kommen morgens Arbeiter mit Privatautos und holen ihre Gewerbefahrzeuge ab, welche sie nachmittags wieder abstellen, steigen in ihre Privatfahrzeuge um und fahren weg. Das bedeutet, dass sie die Fläche nur zum Parken nutzen und nicht in dieser Straße wohnen. Die Einrichtung einer Parkzone ausschließlich für Pkws könnte die Situation entspannen, bis ein Anwohnerparken realisiert werden kann. Zu 2.: Die Einrichtung eines ca. 100 Meter langen Parkstreifens zwischen Nieder Kirchweg 125 und der Schwanheimer Brücke (B40) nur für Lkw käme Gewerbetreibenden zugute, die nur nachts oder am Wochenende ihr Fahrzeug abstellen. In diesem Bereich sind keine Wohnhäuser. Das zeitlich begrenzt erlaubte Parken würde/könnte dafür sorgen, dass das Abstellen von Lkws im Unter dem Kirchweg unterbunden würde und die Fläche für das dauerhafte Abstellen von Bastlerfahrzeugen mit und ohne Zulassung mindern. Privataufnahme Unter dem Kirchweg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7893 entstanden aus Vorlage: OF 1406/6 vom 09.12.2025 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Unter dem Kirchweg - das illegale Parken auf dem Gehweg im Kurvenbereich durch Poller oder Ähnliches zu verhindern; - das Parken im Bereich der Ein- und Ausfahrten zur Sammelgarage einseitig auf den Seiten der Ein- und Ausfahrten zu verbieten; - durch Anbringen von Fahrbahnschwellen zu schnelles Fahren zu mindern; - das Straßenende, welches zu einem Fußweg zwischen den Liegenschaften Nieder Kirchweg 69 bis 73 und Gartenanlagen führt, als Feuerwehrzufahrten auszuweisen (Hinweisschild nach DIN 4066); - den östlichen Bordstein im Einmündungsbereich vom Nieder Kirchweg zur Straße Unter dem Kirchweg ebenfalls abzusenken und durch Poller abzusichern, um einen sicheren, barriererearmen Übergang in diesem Kreuzungsbereich durchgängig für zu Fuß Gehende zu ermöglichen und das Ausfahren mit dem Pkw zu sichern. Begründung: Bei einem Rundgang mit Anwohnern in der Straße Unter dem Kirchweg wurde von Anwohnern auf die Gefahren und Missstände in der Straße hingewiesen und diese wie folgt beschrieben: 1. Im Kurvenbereich der Straße wird regelmäßig auf dem Gehweg geparkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Zu Fuß Gehende müssen auf die Straße ausweichen. Die Sicht ist für Fußgänger und Autofahrer erheblich beeinträchtigt. Das Parken ist dort nicht erlaubt. Schilder oder Markierungen werden absehbar nicht weiterhelfen, sodass dieser Bereich nur baulich, zum Beispiel durch zwei bis drei Poller, effektiv gesichert werden kann. 2. Im Bereich der Zufahrten zur Sammelgarage wird oft auf dem Gehweg geparkt, sodass der Weg für zu Fuß Gehende nicht nutzbar ist und diese auf die Straße ausweichen müssen, um ihren Weg fortsetzen zu können. 3. Immer wieder sind Autofahrer in der Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs. Fahrbahnschwellen, zum Beispiel in den Bereichen der Zufahrten zwischen den Liegenschaften und der Sammelgarage, könnten eine Geschwindigkeitsreduzierung auf maximal 30 km/h bewirken. 4. Anwohner berichten, dass früher Feuerwehrzufahrten zu den Häusern Nieder Kirchweg 59 bis 73 ausgewiesen waren. Die (Wieder-)Einrichtung erscheint mindestens hinter den Häusern 69 bis 73 sinnvoll, weil nur über diese Wege die Rückseiten der Häuser 69 bis 73 und 65 bis 67 sowie weitergehend die Rückseite der Gewerbefläche (Auto-Hobby und Weitere) durch Einsatzfahrzeuge erreichbar sind. Ferner wäre der Wendehammer dann wieder zum Wenden nutzbar. Bei der Besichtigung war dieser mit Lkws zugeparkt und einem großen Berg Laub und bei einem Brand hätte nicht gelöscht werden können, da kein Durchkommen war. 5. Auf der westlichen Seite der Einmündung wurde der Bereich bereits sehr gut abgesichert. Auf der östlichen Seite verstellen weiterhin unerlaubterweise parkende Fahrzeuge den Übergang. Ausfahrende Autofahrer sind gezwungen auf die Mitte der Fahrbahn auszuweichen. Will gleichzeitig ein Autofahrer vom Nieder Kirchweg in die Straße Unter dem Kirchweg hinein fahren, wird es mitunter kritisch eng. Quelle: Geoportal Frankfurt mit Bearbeitungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in NiedSüd - Anpassung der Parkregelung
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7898 entstanden aus Vorlage: OF 1411/6 vom 14.12.2025 Betreff: Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in Nied-Süd - Anpassung der Parkregelung Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Betreiber des Nahkauf-Marktes in der Dürkheimer Straße 40 geeignete verkehrsregelnde Maßnahmen zu ergreifen, um die tägliche Warenanlieferung sicherzustellen und Behinderungen des Straßenverkehrs künftig zu vermeiden. Begründung: Die Warenanlieferung des Nahkauf-Marktes erfolgt täglich in den Morgenstunden und an bestimmten Tagen zusätzlich zur Mittagszeit. Der mit der Lieferung beauftragte Lkw-Fahrer fährt dabei in Höhe der Hausnummer 8 von der Dürkheimer Straße aus auf den hinter dem Markt gelegenen Parkplatz ein. Da die Dürkheimer Straße in diesem Abschnitt sehr schmal ist und der Einbiegewinkel zum Parkplatz eng ausfällt, kommt es regelmäßig zu Problemen, wenn Fahrzeuge bis kurz vor den Markteingang auf den derzeit erlaubten Stellplätzen parken. In diesen Fällen kann der mit der Lieferung beauftragte Lkw-Fahrer nicht in den Parkplatz einfahren, blockiert die Dürkheimer Straße vollständig und es entstehen teils längere Verkehrsbehinderungen. Häufig muss erst der jeweilige Fahrzeughalter gesucht werden, was zu zusätzlichen Verzögerungen und Belastungen für die Anwohner führt. Um diese regelmäßig auftretenden Probleme zu verhindern, sollte der betroffene Stellplatz bzw. der entsprechende Bereich so geregelt werden, dass geparkte Fahrzeuge die Zufahrt des Lieferverkehrs nicht mehr behindern können. In Betracht kommen insbesondere: - eine zeitlich eingeschränkte Parkregelung (z. B. Halteverbot während der Anlieferzeiten); - eine bauliche oder markierungstechnische Anpassung; - oder eine entsprechende Kennzeichnung/Absperrlösung in Absprache mit dem Marktbetreiber. Ziel ist eine dauerhaft verlässliche und störungsfreie Anlieferung, ohne dass es zu Blockaden der Straße oder vermeidbaren Belastungen für die Nachbarschaft kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Grünanlage Nied-Süd hier: Parkplatzlösung
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7721 entstanden aus Vorlage: OF 1383/6 vom 19.11.2025 Betreff: Grünanlage Nied-Süd hier: Parkplatzlösung Vorgang: OM 7720/25 OBR 6 Unter Bezugnahme auf die Anregung des Ortsbeirats 6, OM 7720, zur Gestaltung der Grünanlage Nied-Süd, wird der Magistrat - im Fall, dass die Parkplätze in der Grünanlage in der Landauer Straße 32 bis 36 doch wegfallen müssten - gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Dürkheimer Straße zwischen der Kreuzung Nieder Kirchweg und dem Abzweig zur Landauer Straße Parkplätze eingerichtet werden könnten, welche durch den Wegfall der Linksabbiegerspur Richtung Feuerwehrgelände nicht mehr notwendig sind. Zudem könnte die schraffierte Fläche an der Unterkunft für Menschen ohne Wohnung und Neuanordnung der Straßenmarkierungen helfen. Gleichzeitig soll die Tempo-30-Zone bis an die Ampelanlage in der Dürkheimer Straße/Nieder Kirchweg ausgeweitet und der abmarkierte Fahrradweg entfernt werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob diese Parkplätze auch bei Erhalt der Parkplätze in der Grünanlage bei den Häusern Landauer Straße 32 bis 36 generell wie gebeten eingerichtet werden können. Begründung: Es bestand Einigkeit, dass die oben genannten Parkplätze wegen der dichten Besiedelung des Viertels erhalten bleiben müssen. Sollte das Entfernen dennoch unumgänglich sein, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, wie oben vorgeschlagen Parkplätze am Beginn der Dürkheimer Straße zu schaffen, siehe auch beigefügte Aufnahme aus geoportal. Der ausgewiesene Fahrradweg in Richtung Landauer Straße könnte entfallen, da dort dann eine Tempo-30-Zone wäre. Diese Prüfung soll auch vorgenommen werden, wenn die Parkplätze als zusätzlicher Parkraum für die Siedlung erhalten bleiben können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7720
Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7720 entstanden aus Vorlage: OF 1347/6 vom 09.11.2025 Betreff: Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Planungen zur Gestaltung der neuen Grünanlage in Nied-Süd, die mit Beteiligung der im Umfeld Wohnenden einherging. Die geplante Aufwertung des Areals zwischen Alzeyer Straße und B40a stellt einen wichtigen Beitrag zur Naherholung, sozialen Begegnung und quartiersbezogenen Entwicklung dar. Bei der Vorstellung des Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd durch das Grünflächenamt und das Stadtplanungsamt am 21.10.2025 stellte sich heraus, dass Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens im Rahmen des Städtebauprogramms "Sozialer Zusammenhalt Nied" - u. a. der Erhalt der Parkplätze in der Landauer Straße - im aktuellen Entwurf bislang nicht berücksichtigt wurden. Der Ortsbeirat legt Wert darauf, dass diese Ergebnisse und Wünsche bei der weiteren Planung und Realisierung der Grünanlage mitberücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, dass die unten beschriebenen Maßnahmen im weiteren Planverfahren des vorgestellten Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd, welchem der Ortsbeirat zustimmt, geprüft und umgesetzt werden: 1. Erhalt bzw. Kompensation der Stellplätze in der Landauer Straße: a) Der Ortsbeirat misst dem Erhalt der bestehenden Stellplätze auf Höhe der Landauer Straße 32 bis 36 höchste Priorität bei. Bisher war dort das Parken erlaubt. Die Fläche des bisherigen Parkplatzes soll durch geeignete planerische Maßnahmen (z. B. Anbringung von Rasengittersteinen ohne Versiegelung des Bodens) zur Nutzung als öffentliche Parkfläche für das Wohngebiet weiterhin erhalten bleiben. b) Sollte sich der Erhalt der Stellplätze im Zuge der Grünflächengestaltung nicht realisieren lassen, fordert der Ortsbeirat mindestens eine gleichwertige Kompensation in unmittelbarer Nähe. 2. Einrichtung einer Toilettenanlage: Es soll in der Grünanlage eine Toilettenanlage im Bereich des Spielplatzes installiert werden. Diese könnte analog zur Lösung am Spielplatz Wörthspitze als mobile Toilette vorgesehen werden, die regelmäßig gereinigt bzw. getauscht wird. 3. Installation eines Trinkbrunnens in der Grünanlage: Die Installation eines Trinkbrunnens wird als wichtiger Beitrag zur Aufenthaltsqualität, Gesundheit und Nachhaltigkeit angesehen und sollte umgesetzt werden. Begründung: Die vorgestellte Planung zur Grünanlage in Nied-Süd wurde vom Ortsbeirat grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wurden im Beteiligungsprozess sowie in der Sitzung des Ortsbeirats am 21.10.2025 mehrere konkrete Hinweise und Wünsche geäußert, die bislang im Entwurf nicht berücksichtigt sind. Besonders hervorgehoben wurde der Erhalt der Stellplätze in der Landauer Straße, da die betroffene Siedlung bereits heute unter hohem Parkdruck leidet. Der Wegfall der bestehenden Parkmöglichkeiten würde die Situation deutlich verschärfen. Bisher ist dort das Parken erlaubt. Auf "Parken auf eigene Gefahr" weist ein Schild hin, auch sind in der Vergangenheit vom Magistrat extra zum Abgrenzen des Parkplatzes Absperrbügel gesetzt worden. Sollte ein Erhalt nicht möglich sein, ist eine gleichwertige Kompensation im direkten Umfeld zwingend erforderlich. Darüber hinaus wurde mehrfach der Wunsch nach einer Toilettenanlage geäußert, insbesondere im Bereich der Spiel- und Sportflächen. Auch eine mobile Lösung sollte möglich sein - analog zum Spielplatz Wörthspitze - und würde die Aufenthaltsqualität und Hygiene deutlich verbessern. Die Installation eines Trinkbrunnens wurde ebenfalls als wichtiges Element für Gesundheit, Nachhaltigkeit und soziale Nutzung benannt. Die Maßnahme ist bereits angedacht, sollte aber mit Nachdruck umgesetzt werden. Der Ortsbeirat möchte mit diesem Antrag sicherstellen, dass die genannten Punkte im weiteren Planungsverlauf ernsthaft geprüft und umgesetzt werden, um die Akzeptanz und Funktionalität der Grünanlage im Quartier nachhaltig zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7721
Nied: Unter dem Kirchweg/Nieder Kirchweg - Parkplatzsituation endlich verbessern
Antrag vom 14.12.2025, OF 1407/6 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg/Nieder Kirchweg - Parkplatzsituation endlich verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. in der Straße Unter dem Kirchweg eine Park-Zone nur für Pkw einzurichten (Verkehrszeichen 314.1 mit Zusatzzeichen 1010-58); 2. auf dem Nieder Kirchweg zwischen der Hausnummer 125 und der Schwanheimer Brücke (B40) das zeitlich begrenzte Parken "nur für Lkw" einzurichten. Begründung: Zu 1. Die Anwohner wünschen sich seit vielen Jahren die Einrichtung von Bewohner-Parken. Die Bewirtschaftung wurde jedoch von der Stadt u.a. mangels Personals zur Kontrolle wiederholt abgelehnt. Bei einem Rundgang mit Anwohnern und Anwohnerinnen wurde dieser Wunsch erneut geäußert und es kam der Vorschlag auf, doch das Parken nur für PKW in der Straße Unter dem Kirchweg zu gestatten. Bei den Anliegern der Straße Unter dem Kirchweg handelt es sich ausschließlich um Bewohner und Bewohnerinnen. Es gibt hier keinerlei Gewerbeflächen. Mit der Zeit wurden und werden jedoch immer mehr Transporter und Lkw abgestellt. Darunter täglich fünf 7,5-Tonner, die die Fahrbahn verengen und bei der An- und Abfahrt eine zusätzliche Lärmbelästigung verursachen und beim Rangieren eine Gefahr für die Zufußgehenden. Wie mitgeteilt wurde, kommen morgens Arbeiter mit Privatautos und holen ihre Gewerbefahrzeuge ab, welche sie nachmittags wieder abstellen und in ihre Privatfahrzeuge umsteigen und wegfahren. Das bedeutet, dass sie die Fläche nur zum Parken nutzen und nicht hier wohnen. Die Einrichtung einer Nur-Pkw-Parkzone im Unter dem Kirchweg könnte die Situation entspannen bis irgendwann ein Bewohner-Parken realisiert werden kann. Zu 2. Die Einrichtung eines ca. 100 m Parkstreifens zwischen Nieder Kirchweg 125 und der Schwanheimer Brücke (B 40) nur für Lkw auf dem Nieder Kirchweg käme Gewerbetreibenden zugute, die nur nachts oder am Wochenende ihr Fahrzeug abstellen. In diesem Bereich sind keine Wohnhäuser. Das zeitlich begrenzt erlaubte Parken würde/könnte dafür sorgen, dass Abstellen im Unter dem Kirchweg unterbunden würde und die Fläche für das dauerhafte Abstellen von Bastlerfahrzeugen mit und ohne Zulassung mindern. Privataufnahme Unter dem Kirchweg Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Nied: Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd
Antrag vom 09.11.2025, OF 1347/6 Betreff: Nied: Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Planungen zur Gestaltung der neuen Grünanlage in Nied-Süd, die mit Beteiligung der im Umfeld wohnenden einherging. Die geplante Aufwertung des Areals zwischen Alzeyer Straße und B40a stellt einen wichtigen Beitrag zur Naherholung, sozialen Begegnung und quartiersbezogenen Entwicklung dar. Bei der Vorstellung des Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd durch das Grünflächen- und das Stadtplanungsamt am 21.10.2025 stellte sich heraus, dass Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens im Rahmen des Städtebauprogramms "Sozialer Zusammenhalt Nied" - u.a. der Erhalt der Parkplätze in der Landauer Straße - im aktuellen Entwurf bislang nicht berücksichtigt wurden. Der Ortsbeirat legt Wert darauf, dass diese Ergebnisse und Wünsche bei der weiteren Planung und Realisierung der Grünanlage mitberücksichtigt werden. Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat, dass die unten beschriebenen Maßnahmen im weiteren Planverfahren des vorgestellten Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd, welchem der Ortsbeirat zustimmt, geprüft und umgesetzt werden: 1. Erhalt bzw. Kompensation der Stellplätze in der Landauer Straße a) Der Ortsbeirat misst dem Erhalt der bestehenden Stellplätze auf Höhe der Landauer Straße 32-36 höchste Priorität bei. Bisher war dort das Parken vom Grünflächenamt erlaubt. Die Fläche des bisherigen Parkplatzes soll durch geeignete planerische Maßnahmen (z.B. Anbringung von Rasengittersteinen ohne Versiegelung des Bodens) zur Nutzung als öffentliche Parkfläche für das Wohngebiet weiterhin erhalten bleiben. b) Sollte sich der Erhalt der Stellplätze im Zuge der Grünflächengestaltung nicht realisieren lassen, fordert der Ortsbeirat mindestens eine gleichwertige Kompensation in unmittelbarer Nähe. 2. Einrichtung einer Toilettenanlage Es soll in der Grünanlage eine Toilettenanlage im Bereich des Spielplatzes angebracht werden. Diese könnte analog zur Lösung am Spielplatz Wörthspitze auch als mobile Toilette vorgesehen werden, die regelmäßig gereinigt bzw. getauscht wird. 3. Installation eines Trinkbrunnens in der Grünanlage Die Installation eines Trinkbrunnens wird als wichtiger Beitrag zur Aufenthaltsqualität, Gesundheit und Nachhaltigkeit angesehen und sollte umgesetzt werden. Begründung: Die vorgestellte Planung zur Grünanlage Nied-Süd wurde vom Ortsbeirat grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wurden im Beteiligungsprozess sowie in der Sitzung des Ortsbeirats am 21.10.2025 mehrere konkrete Hinweise und Wünsche geäußert, die bislang im Entwurf nicht berücksichtigt sind. Besonders hervorgehoben wurde der Erhalt der Stellplätze in der Landauer Straße, da die betroffene Siedlung bereits heute unter hohem Parkdruck leidet. Der Wegfall der bestehenden Parkmöglichkeiten würde die Situation deutlich verschärfen. Bisher ist dort das Parken erlaubt. Auf "Parken auf eigene Gefahr" weist ein Schild des Grünflächenamtes hin. Auch sind in der Vergangenheit von der Stadt extra zum Abgrenzen des Parkplatzes Absperrbügel gesetzt worden. Sollte ein Erhalt nicht möglich sein, ist eine gleichwertige Kompensation im direkten Umfeld zwingend erforderlich. Darüber hinaus wurde mehrfach der Wunsch nach einer Toilettenanlage geäußert, insbesondere im Bereich der Spiel- und Sportflächen. Auch eine mobile Lösung sollte möglich sein - analog zum Spielplatz Wörthspitze - und würde die Aufenthaltsqualität und Hygiene deutlich verbessern. Die Installation eines Trinkbrunnens wurde ebenfalls als wichtiges Element für Gesundheit, Nachhaltigkeit und soziale Nutzung benannt. Die Maßnahme ist bereits angedacht, sollte aber mit Nachdruck umgesetzt werden. Der Ortsbeirat möchte mit diesem Antrag sicherstellen, dass die genannten Punkte im weiteren Planungsverlauf ernsthaft geprüft und umgesetzt werden, um die Akzeptanz und Funktionalität der Grünanlage im Quartier nachhaltig zu stärken. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 22.10.2025, OS 49/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
Haushalt 2026 Frankfurter Westen: Hundekotbeutelspender im Grüngürtel
Antrag vom 09.11.2025, OF 1344/6 Betreff: Haushalt 2026 Frankfurter Westen: Hundekotbeutelspender im Grüngürtel Hundehaufen sind nicht nur ärgerlich am Schuh, sondern auch schädlich für die Umwelt. In der Fachzeitschrift "Ecological Solutions and Evidence" berichteten schon vor längerem belgische Biolog*innen von einer bisher vernachlässigten Quelle von Stickstoff und auch von Phosphor in der Natur: Hundekot. Im Übermaß wirkt sich Stickstoff schädlich aus und verändert Ökosysteme (insbesondere im Sossenheimer Unterfeld). Auslauf in der Natur ist wichtig und gleichzeitig ist es unsere Aufgabe gemeinsam den Grüngürtel zu schützen. Kostenlose Hundekotbeutel aus abbaubarem Material werden von Hundehalter*innen genutzt, wenn diese bereitgestellt werden. Dadurch wird die Sauberkeit spürbar erhöht, was die Attraktivität des Grüngürtels im Frankfurter Westen für alle steigert. Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Aufstellung von Hundekotbeuteln im Haushalt 2026 zur Verfügung zu stellen. Diese sind an folgenden Stellen zwischen der A648 (Westkreuz Frankfurt) und der Wörthspitze anzubringen: Neue Niddabrücke an der A648 am Grill'schen Altarm (Abfluss von der Nidda in den Altarm) Zwischen den beiden neuen Niddabrücken am Grill'schen Altarm (Zufluss vom Altarm in die Nidda) Oeserstrasse (Höhe Lidl Hausnummer 157) direkt am Waldrand An der Nidda auf der "Grüne Weide" und dem Weg der von der "Krummen Weide" kommt. Niddabrücke auf Höhe des Altarms Rondell Grüne Weide auf Höhe des renaturierten Höchster Wehrs Chlodwig-Poth-Anlage Parkplatz "Am Brünnchen" Hundeauslauffläche auf Höhe des Eingangs zum Vereinshaus der SG 01 Hoechst Höchster Stadtpark auf der Höhe des Weihers und dem Ende der Breuerwiesenstrasse "Am Strandbad Höchst" gegenüber des Eingangs vom Höchster Schwimmverein 1893 e.V. An der Nidda auf Höhe Nidda-S-Bahnbrücke / Denzerstrasse Nieder Kerbeplatz Fuss- und Radweg am Main unterhalb Höhe der Mainzer Landstraße 832 (Ampelanlage) Fuss- und Radweg am Main am Ende des Weges vom Nieder Kirchweg kommend Höhe der Hausnummern 65-67 An der Nidda in Höhe Spielplatz Wörthspitze Wörthspitze am Gaasebrickelsche Pat*innen für die Hundekotbeutelspender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Grünanlage Nied-Süd hier: Parkplatzlösung
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7721 entstanden aus Vorlage: OF 1383/6 vom 19.11.2025 Betreff: Grünanlage Nied-Süd hier: Parkplatzlösung Vorgang: OM 7720/25 OBR 6 Unter Bezugnahme auf die Anregung des Ortsbeirats 6, OM 7720, zur Gestaltung der Grünanlage Nied-Süd, wird der Magistrat - im Fall, dass die Parkplätze in der Grünanlage in der Landauer Straße 32 bis 36 doch wegfallen müssten - gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Dürkheimer Straße zwischen der Kreuzung Nieder Kirchweg und dem Abzweig zur Landauer Straße Parkplätze eingerichtet werden könnten, welche durch den Wegfall der Linksabbiegerspur Richtung Feuerwehrgelände nicht mehr notwendig sind. Zudem könnte die schraffierte Fläche an der Unterkunft für Menschen ohne Wohnung und Neuanordnung der Straßenmarkierungen helfen. Gleichzeitig soll die Tempo-30-Zone bis an die Ampelanlage in der Dürkheimer Straße/Nieder Kirchweg ausgeweitet und der abmarkierte Fahrradweg entfernt werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob diese Parkplätze auch bei Erhalt der Parkplätze in der Grünanlage bei den Häusern Landauer Straße 32 bis 36 generell wie gebeten eingerichtet werden können. Begründung: Es bestand Einigkeit, dass die oben genannten Parkplätze wegen der dichten Besiedelung des Viertels erhalten bleiben müssen. Sollte das Entfernen dennoch unumgänglich sein, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, wie oben vorgeschlagen Parkplätze am Beginn der Dürkheimer Straße zu schaffen, siehe auch beigefügte Aufnahme aus geoportal. Der ausgewiesene Fahrradweg in Richtung Landauer Straße könnte entfallen, da dort dann eine Tempo-30-Zone wäre. Diese Prüfung soll auch vorgenommen werden, wenn die Parkplätze als zusätzlicher Parkraum für die Siedlung erhalten bleiben können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7720
Kreisverkehr Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße
Anregung vom 21.10.2025, OA 575 entstanden aus Vorlage: OF 1317/6 vom 17.09.2025 Betreff: Kreisverkehr Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob - unter Berücksichtigung der Zu- und Ausfahrt aus der Feuerwehrwache - im Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße ein Kreisverkehr anstelle der Ampelschaltungen eingerichtet werden kann. Ferner soll geprüft und darüber berichtet werden, wie mit dem Umbau der Straßenraum im Umfeld neu gestaltet werden kann. Begründung: Die Entwicklung der Straße: Der Nieder Kirchweg bekam seine aktuelle Gestalt in den 1960er-Jahren mit jeweils zwei Fahrstreifen in beide Richtungen und einem breiten Mittelstreifen, der Platz für eine Stadtbahntrasse lassen sollte. Aus dem Nieder Kirchweg wurde so eine Straße, die die Mainzer Landstraße im Querschnitt deutlich übertrifft. Die ausgebliebene Tram hat auf 250 Metern einen wertvollen Mittelstreifen mit Wiese und Bäumen hinterlassen, der auf diesem Abschnitt im Sommer eine deutliche Abkühlung bringt und weiterentwickelt werden sollte. Vor 20 Jahren wurde mittels Markierung der zweite Fahrstreifen zum Parkstreifen/Schutzstreifen und Radfahrweg. Dies hat sich als eine gute Entscheidung herausgestellt. Weniger positiv ist dagegen der dabei erfolgte Rückbau der Bushaltebuchten zu beurteilen. Der Nieder Kirchweg ist eine der Hauptverbindungsstraßen in Nied. Entsprechend ist die Verkehrs- und Lärmbeeinträchtigung für die Anwohner besonders hoch. Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) des Programms "Sozialer Zusammenhalt" Frankfurt a. M. Nied werden Werte von über 65 dB am Tag erwähnt. Die Probleme durch die Kreuzung: Mit dem Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße ist aus heutiger Sicht eine völlig überdimensionierte Asphaltdecke mit weiten Wegen für Fußgänger geblieben. Die schnurgerade breite Straße wird - insbesondere nachts - zum Rasen genutzt. Busfahrgäste, die an der Haltestelle "Dürkheimer Straße" von der Buslinie 51 in die Buslinie 54 umsteigen, müssen (theoretisch) fünf Ampeln queren und eine Strecke von 140 Metern zurücklegen. In der Praxis laufen die Menschen - vom Kind bis zum Senioren mit Gehhilfe - jedoch meist ungeschützt kreuz und quer über die Straße und sparen sich so circa 100 Meter Weg. Dabei riskieren sie, von Kraftfahrern übersehen zu werden. Die Ampelanlage schaltet unzuverlässig. Immer wieder bleibt das Signal für Fußgänger rot, während die Phasen für Fahrer weiterschalten. Linksabbiegende Fahrzeugführer aus der Dürkheimer Straße übersehen oft den vom Halt ausfahrenden Linienbus. Gelegentlich kommt es vor, dass ein Abbieger aus der Dürkheimer Straße zu früh abbiegt und entgegen der Fahrtrichtung nach Griesheim fährt. Die weite Asphaltfläche heizt sich im Sommer extrem auf. Die Vorteile eines Kreisverkehrs: - Verkürzung der Strecken und Wartezeiten für Fußgänger und Busfahrgäste; - Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsverzögerung vor dem Kreisel; - Wegfall der Lichtsignalanlage und der laufenden Betriebskosten; - keine Standzeiten für Kraftfahrzeuge bei Rot; - neuer Raum für Aufenthalt, Carsharing, Parkplätze und Grün; - verbesserte Möglichkeiten, den Radfahrweg auszubauen; - die Abbiegespur in die Dürkheimer Straße (300 Quadratmeter, in der Anlage grün markiert) kann entsiegelt und dem Grünstreifen zugeschlagen werden, womit im Sommer mit entsprechender Baumbepflanzung die kühlende Wirkung erweitert werden kann; - die Straßenbeleuchtung ist zwar überdimensioniert, müsste aber bei einer Umgestaltung nicht umgeplant werden; - Fahrzeuge, insbesondere der Feuerwehr und des ÖPNV, können bei entsprechender Planung weiterhin kurvenfrei auf dem Nieder Kirchweg fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 575 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage OA 575 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7011, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025
Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7720 entstanden aus Vorlage: OF 1347/6 vom 09.11.2025 Betreff: Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Planungen zur Gestaltung der neuen Grünanlage in Nied-Süd, die mit Beteiligung der im Umfeld Wohnenden einherging. Die geplante Aufwertung des Areals zwischen Alzeyer Straße und B40a stellt einen wichtigen Beitrag zur Naherholung, sozialen Begegnung und quartiersbezogenen Entwicklung dar. Bei der Vorstellung des Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd durch das Grünflächenamt und das Stadtplanungsamt am 21.10.2025 stellte sich heraus, dass Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens im Rahmen des Städtebauprogramms "Sozialer Zusammenhalt Nied" - u. a. der Erhalt der Parkplätze in der Landauer Straße - im aktuellen Entwurf bislang nicht berücksichtigt wurden. Der Ortsbeirat legt Wert darauf, dass diese Ergebnisse und Wünsche bei der weiteren Planung und Realisierung der Grünanlage mitberücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, dass die unten beschriebenen Maßnahmen im weiteren Planverfahren des vorgestellten Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd, welchem der Ortsbeirat zustimmt, geprüft und umgesetzt werden: 1. Erhalt bzw. Kompensation der Stellplätze in der Landauer Straße: a) Der Ortsbeirat misst dem Erhalt der bestehenden Stellplätze auf Höhe der Landauer Straße 32 bis 36 höchste Priorität bei. Bisher war dort das Parken erlaubt. Die Fläche des bisherigen Parkplatzes soll durch geeignete planerische Maßnahmen (z. B. Anbringung von Rasengittersteinen ohne Versiegelung des Bodens) zur Nutzung als öffentliche Parkfläche für das Wohngebiet weiterhin erhalten bleiben. b) Sollte sich der Erhalt der Stellplätze im Zuge der Grünflächengestaltung nicht realisieren lassen, fordert der Ortsbeirat mindestens eine gleichwertige Kompensation in unmittelbarer Nähe. 2. Einrichtung einer Toilettenanlage: Es soll in der Grünanlage eine Toilettenanlage im Bereich des Spielplatzes installiert werden. Diese könnte analog zur Lösung am Spielplatz Wörthspitze als mobile Toilette vorgesehen werden, die regelmäßig gereinigt bzw. getauscht wird. 3. Installation eines Trinkbrunnens in der Grünanlage: Die Installation eines Trinkbrunnens wird als wichtiger Beitrag zur Aufenthaltsqualität, Gesundheit und Nachhaltigkeit angesehen und sollte umgesetzt werden. Begründung: Die vorgestellte Planung zur Grünanlage in Nied-Süd wurde vom Ortsbeirat grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wurden im Beteiligungsprozess sowie in der Sitzung des Ortsbeirats am 21.10.2025 mehrere konkrete Hinweise und Wünsche geäußert, die bislang im Entwurf nicht berücksichtigt sind. Besonders hervorgehoben wurde der Erhalt der Stellplätze in der Landauer Straße, da die betroffene Siedlung bereits heute unter hohem Parkdruck leidet. Der Wegfall der bestehenden Parkmöglichkeiten würde die Situation deutlich verschärfen. Bisher ist dort das Parken erlaubt. Auf "Parken auf eigene Gefahr" weist ein Schild hin, auch sind in der Vergangenheit vom Magistrat extra zum Abgrenzen des Parkplatzes Absperrbügel gesetzt worden. Sollte ein Erhalt nicht möglich sein, ist eine gleichwertige Kompensation im direkten Umfeld zwingend erforderlich. Darüber hinaus wurde mehrfach der Wunsch nach einer Toilettenanlage geäußert, insbesondere im Bereich der Spiel- und Sportflächen. Auch eine mobile Lösung sollte möglich sein - analog zum Spielplatz Wörthspitze - und würde die Aufenthaltsqualität und Hygiene deutlich verbessern. Die Installation eines Trinkbrunnens wurde ebenfalls als wichtiges Element für Gesundheit, Nachhaltigkeit und soziale Nutzung benannt. Die Maßnahme ist bereits angedacht, sollte aber mit Nachdruck umgesetzt werden. Der Ortsbeirat möchte mit diesem Antrag sicherstellen, dass die genannten Punkte im weiteren Planungsverlauf ernsthaft geprüft und umgesetzt werden, um die Akzeptanz und Funktionalität der Grünanlage im Quartier nachhaltig zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7721
Nieder Kirchweg - Radfahrstreifen vor den Ampeln sichern und Überfahren der Sperrflächen verhindern
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7516 entstanden aus Vorlage: OF 1318/6 vom 14.09.2025 Betreff: Nieder Kirchweg - Radfahrstreifen vor den Ampeln sichern und Überfahren der Sperrflächen verhindern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Sicherheit des Radfahrstreifens vor den Ampeln im Bereich der Schwanheimer Brücke (Lichtsignalanlagen NKB 1 und NKB 2) in Richtung Westen durch geeignete Maßnahmen, wie Baken, Pfosten oder ähnlichem, zu erhöhen; 2. das unerlaubte Überfahren der Sperrflächen am Übergang vom Nieder Kirchweg zur Stroofstraße (in der Anlage gelb umrandet) technisch durch Fahrbahnteiler oder sonstigen entsprechenden Möglichkeiten zu verhindern. Begründung: Zu 1.: Der Radfahrstreifen wird immer wieder zum Rechtsüberholen von Kraftfahrzeugen vor der Ampel genutzt. Radfahrer werden bei diesem unerlaubten Manöver leichtsinnig gefährdet. Die Abgrenzung des Radfahrstreifens im Bereich vor der Ampel - zum Beispiel mit Klapp-Warnbaken - würde das unerlaubte Überfahren des Radfahrstreifens in diesem Bereich deutlich minimieren oder verhindern. Zu 2.: Die Sperrflächen im Bereich der Ampel werden zum unerlaubten Linksüberholen in beiden Fahrtrichtungen und zum Wenden genutzt. Eine rote Ampel wird dabei mitunter übersehen oder missachtet und es kommt dabei immer wieder zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 192
Nieder Kirchweg - Radfahrstreifen vor den Ampeln sichern und Überfahren der Sperrflächen verhindern
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7516 entstanden aus Vorlage: OF 1318/6 vom 14.09.2025 Betreff: Nieder Kirchweg - Radfahrstreifen vor den Ampeln sichern und Überfahren der Sperrflächen verhindern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Sicherheit des Radfahrstreifens vor den Ampeln im Bereich der Schwanheimer Brücke (Lichtsignalanlagen NKB 1 und NKB 2) in Richtung Westen durch geeignete Maßnahmen, wie Baken, Pfosten oder ähnlichem, zu erhöhen; 2. das unerlaubte Überfahren der Sperrflächen am Übergang vom Nieder Kirchweg zur Stroofstraße (in der Anlage gelb umrandet) technisch durch Fahrbahnteiler oder sonstigen entsprechenden Möglichkeiten zu verhindern. Begründung: Zu 1.: Der Radfahrstreifen wird immer wieder zum Rechtsüberholen von Kraftfahrzeugen vor der Ampel genutzt. Radfahrer werden bei diesem unerlaubten Manöver leichtsinnig gefährdet. Die Abgrenzung des Radfahrstreifens im Bereich vor der Ampel - zum Beispiel mit Klapp-Warnbaken - würde das unerlaubte Überfahren des Radfahrstreifens in diesem Bereich deutlich minimieren oder verhindern. Zu 2.: Die Sperrflächen im Bereich der Ampel werden zum unerlaubten Linksüberholen in beiden Fahrtrichtungen und zum Wenden genutzt. Eine rote Ampel wird dabei mitunter übersehen oder missachtet und es kommt dabei immer wieder zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Haushalt 2026 Frankfurter Westen: Hundekotbeutelspender im Grüngürtel
Antrag vom 09.11.2025, OF 1344/6 Betreff: Haushalt 2026 Frankfurter Westen: Hundekotbeutelspender im Grüngürtel Hundehaufen sind nicht nur ärgerlich am Schuh, sondern auch schädlich für die Umwelt. In der Fachzeitschrift "Ecological Solutions and Evidence" berichteten schon vor längerem belgische Biolog*innen von einer bisher vernachlässigten Quelle von Stickstoff und auch von Phosphor in der Natur: Hundekot. Im Übermaß wirkt sich Stickstoff schädlich aus und verändert Ökosysteme (insbesondere im Sossenheimer Unterfeld). Auslauf in der Natur ist wichtig und gleichzeitig ist es unsere Aufgabe gemeinsam den Grüngürtel zu schützen. Kostenlose Hundekotbeutel aus abbaubarem Material werden von Hundehalter*innen genutzt, wenn diese bereitgestellt werden. Dadurch wird die Sauberkeit spürbar erhöht, was die Attraktivität des Grüngürtels im Frankfurter Westen für alle steigert. Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Aufstellung von Hundekotbeuteln im Haushalt 2026 zur Verfügung zu stellen. Diese sind an folgenden Stellen zwischen der A648 (Westkreuz Frankfurt) und der Wörthspitze anzubringen: Neue Niddabrücke an der A648 am Grill'schen Altarm (Abfluss von der Nidda in den Altarm) Zwischen den beiden neuen Niddabrücken am Grill'schen Altarm (Zufluss vom Altarm in die Nidda) Oeserstrasse (Höhe Lidl Hausnummer 157) direkt am Waldrand An der Nidda auf der "Grüne Weide" und dem Weg der von der "Krummen Weide" kommt. Niddabrücke auf Höhe des Altarms Rondell Grüne Weide auf Höhe des renaturierten Höchster Wehrs Chlodwig-Poth-Anlage Parkplatz "Am Brünnchen" Hundeauslauffläche auf Höhe des Eingangs zum Vereinshaus der SG 01 Hoechst Höchster Stadtpark auf der Höhe des Weihers und dem Ende der Breuerwiesenstrasse "Am Strandbad Höchst" gegenüber des Eingangs vom Höchster Schwimmverein 1893 e.V. An der Nidda auf Höhe Nidda-S-Bahnbrücke / Denzerstrasse Nieder Kerbeplatz Fuss- und Radweg am Main unterhalb Höhe der Mainzer Landstraße 832 (Ampelanlage) Fuss- und Radweg am Main am Ende des Weges vom Nieder Kirchweg kommend Höhe der Hausnummern 65-67 An der Nidda in Höhe Spielplatz Wörthspitze Wörthspitze am Gaasebrickelsche Pat*innen für die Hundekotbeutelspender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 38 2025 Die Vorlage OF 1344/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6976 entstanden aus Vorlage: OF 1212/6 vom 04.05.2025 Betreff: Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd Vorgang: B 203/22; OM 2360/22 OBR 6; ST 639/23 Der Magistrat berichtete in seinem Bericht vom 06.05.2022, B 203, dass die Haltestelle des Bücherbusses in der Dürkheimer Straße aus verkehrstechnischen Gründen dauerhaft entfällt. Die Anregung OM 2360 aus 2022 hob die Möglichkeit hervor, den Platz in der Dürkheimer Straße 1 bis 5 (auf Höhe der Feuer- und Rettungswache 3) analog zum Schadstoffmobil der FES GmbH zu nutzen. In der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 639, wurde die Anregung des Ortsbeirats durch den Magistrat positiv aufgenommen. Einer Pressenotiz war nun zu entnehmen, dass mit der zugesagten Wiedereinrichtung frühestens 2026 zu rechnen ist. Aktuell besteht weiterhin ein Personal mangel und es fehlt ein zweiter Bus. Personalmangel und die Buskapazität dienten schon Ende 2022 als Argument, die Retablierung nicht durchführen zu können. Das Projekt "Sozialer Zusammenhalt" hat als eines seiner wichtigen Ziele die Förderung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft. Insbesondere in Nied-Süd, wo sich in der Vergangenheit eine Haltestelle befand, besteht ein enormer Bedarf für den Bücherbus. Aktuell gibt es im Stadtteil Nied zwei Haltestellen für den Bücherbus (die Fahrbibliothek). In der Regel werden die Haltestellen in der Werner-Bockelmann-Straße und in der Oeserstraße jeweils zwei Mal pro Monat angefahren. Die aktuellen Aushänge der Termine an den Haltestellen gehen bis Ende 2025. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob der Turnus ab Januar 2026 wieder auf folgende drei Standorte ausgeweitet werden kann, um das Angebot des Bücherbusses gleichmäßig über den Stadtteil zu verteilen: - Haltestelle 1: Oeserstraße; - Haltestelle 2: Werner-Bockelmann-Straße; - Haltestelle 3: Dürkheimer Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2360 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 639 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1430
Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern
Antrag vom 09.12.2025, OF 1406/6 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Unter dem Kirchweg das illegale Parken auf dem Gehweg im Kurvenbereich durch Poller oder Ähnliches zu verhindern. das Parken im Bereich der Ein- und Ausfahrten zur Sammelgarage einseitig auf Seiten der Ein- und Ausfahrten zu verbieten. durch Anbringen von Fahrbahnschwellen zu schnelles Fahren zu mindern. Das Straßenende, welches zu einem Fußweg zwischen den Liegenschaften Nieder Kirchweg 69 - 73 und Gartenanlagen führt, als Feuerwehrzufahrten auszuweisen (Hinweisschild nach DIN 4066). den östlichen Bordstein im Einmündungsbereich vom Nieder Kirchweg zur Straße Unter dem Kirchweg ebenfalls abzusenken und durch Poller abzusichern, um einen sicheren, barriererearmen Übergang in diesem Kreuzungsbereich durchgängig für Zufußgehende zu ermöglichen und das Ausfahren mit dem PKW zu sichern. Begründung: Bei einem Rundgang mit Anwohnern in der Straße Unter dem Kirchweg wurde von Anwohnern auf die Gefahren und Missstände in der Straße hingewiesen und wie folgt beschrieben: 1) Im Kurvenbereich der Straße wird regelmäßig auf dem Gehweg geparkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Zufußgehende müssen auf die Straße ausweichen. Die Sicht ist für Fußgänger und Autofahrer erheblich beeinträchtigt. Das Parken ist dort nicht erlaubt. Schilder oder Markierungen werden absehbar nicht weiterhelfen, so dass dieser Bereich nur baulich - zum Beispiel durch 2 bis 3 Poller - effektiv gesichert werden kann. 2) Auch im Bereich der Zufahrten zur Sammelgarage wird oft auf dem Gehweg geparkt, so dass der Weg für Zufußgehende nicht nutzbar ist und diese auf die Straße ausweichen müssen, um ihren Weg fortsetzen zu können. 3) Immer wieder sind Autofahrer in der Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs. Fahrbahnschwellen, zum Beispiel in den Bereichen der Zufahrten zwischen den Liegenschaften und der Sammelgarage, könnten eine Verzögerung auf maximal 30 km/h bewirken. 4) Anwohner berichten, dass früher Feuerwehrzufahrten zu den Häusern Nieder Kirchweg 59 - 73 ausgewiesen waren. Die (Wieder-)Einrichtung erscheint mindestens hinter den Häusern 69 - 73 sinnvoll, weil nur über diese Wege die Rückseiten der Häuser 69 - 73 und 65 - 67 sowie weitergehend die Rückseite der Gewerbefläche (Auto-Hobby und weitere) durch Einsatzfahrzeuge erreichbar sind. Ferner wäre der Wendehammer dann wieder zum Wenden nutzbar. Bei der Besichtigung war dieser zugeparkt mit LKWs und einem großen Berg Laub und bei einem Brand hätte nicht gelöscht werden können, da kein Durchkommen war. 5) Auf der westlichen Seite der Einmündung wurde der Bereich bereits sehr gut abgesichert. Auf der östlichen Seite verstellen weiterhin unerlaubterweise parkende Fahrzeuge den Übergang. Ausfahrende Autofahrer sind gezwungen auf die Mitte der Fahrbahn auszuweichen. Will gleichzeitig ein Autofahrer vom Nieder Kirchweg in die Straße Unter dem Kirchweg hinein fahren, wird es mitunter kritisch eng. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Nied: Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in NiedSüd - Anpassung der Parkregelung
Antrag vom 14.12.2025, OF 1411/6 Betreff: Nied: Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in Nied-Süd - Anpassung der Parkregelung Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Betreiber des Nahkauf-Marktes in der Dürkheimer Straße 40 geeignete verkehrsregelnde Maßnahmen zu ergreifen, um die tägliche Warenanlieferung sicherzustellen und Behinderungen des Straßenverkehrs künftig zu vermeiden. Begründung: Die Warenanlieferung des Nahkauf-Marktes erfolgt täglich in den Morgenstunden und an bestimmten Tagen zusätzlich zur Mittagszeit. Der Liefer-LKW fährt dabei in Höhe der Hausnummer 8 von der Dürkheimer Straße aus auf den hinter dem Markt gelegenen Parkplatz ein. Da die Dürkheimer Straße in diesem Abschnitt sehr schmal ist und der Einbiegewinkel zum Parkplatz eng ausfällt, kommt es regelmäßig zu Problemen, wenn Fahrzeuge bis kurz vor den Markteingang auf den derzeit erlaubten Stellplätzen parken. In diesen Fällen kann der Liefer-LKW nicht in den Parkplatz einfahren, blockiert die Dürkheimer Straße vollständig und es entstehen teils längere Verkehrsbehinderungen. Häufig muss erst der jeweilige Fahrzeughalter gesucht werden, was zu zusätzlichen Verzögerungen und Belastungen für die Anwohner führt. Um diese regelmäßig auftretenden Probleme zu verhindern, sollte der betroffene Stellplatz bzw. der entsprechende Bereich so geregelt werden, dass parkende Fahrzeuge die Zufahrt des Lieferverkehrs nicht mehr behindern können. In Betracht kommen insbesondere: - eine zeitlich eingeschränkte Parkregelung (z. B. Halteverbot während der Anlieferzeiten), - eine bauliche oder markierungstechnische Anpassung, - oder eine entsprechende Kennzeichnung/Absperrlösung in Absprache mit dem Marktbetreiber. Ziel ist eine dauerhaft verlässliche und störungsfreie Anlieferung, ohne dass es zu Blockaden der Straße oder vermeidbaren Belastungen für die Nachbarschaft kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Frankfurt/Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil
Antrag vom 14.12.2025, OF 1410/6 Betreff: Frankfurt/Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil In der Alzeyer und Dürkheimer Straße in Nied werden aktuell vermehrt Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen festgestellt, die über Wochen hinweg den öffentlichen Raum blockieren und dringend benötigte Parkflächen belegen. Der Ortsbeirat wolle darum beschließen, der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Entfernen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen deutlich zu beschleunigen. Dabei soll eine deutlich verkürzte Regelfrist von maximal zwei Wochen eingeführt werden, innerhalb derer - wie in anderen Großstädten üblich - Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum überprüft und unter Anwendung des Abfallrechts (§ 3 Abs. 1 KrWG) oder des Straßenrechts entfernt werden. Begründung: Die bisherige Verwaltungspraxis in Frankfurt, Fahrzeuge erst nach mehreren Wochen (teilweise bis zu 6 Wochen) zu entfernen, ist nicht hilfreich. In mehreren deutschen Großstädten - unter anderem Berlin, Hamburg, Köln, Nürnberg und München - werden Fahrzeuge ohne Kennzeichen oder ersichtliche Verkehrstauglichkeit deutlich schneller entfernt. Dort kommen insbesondere das Abfallrecht, kurze Prüf- und Umsetzungsfristen sowie gezielte Schwerpunktaktionen zum Einsatz. In Frankfurt hingegen dauert die Entfernung solcher Fahrzeuge bislang häufig vier bis sechs Wochen. Diese lange Frist ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine interne Arbeitsweise, die den öffentlichen Raum unnötig belastet und Parkflächen blockiert. Abgestellte Fahrzeuge ohne Kennzeichen wirken herrenlos, ziehen Abfall und teilweise Vandalismus an, verringern das Sicherheitsgefühl im Stadtteil. Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott, den eine Minderheit entsorgt und wodurch die Mehrheit der Bürger leidet. Gerade im Stadtteil Nied häufen sich seit Monaten Fälle von Autos ohne Kennzeichen oder offensichtlich nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugen, die wochenlang im Straßenraum stehen. Ein schnelleres und konsequenteres Vorgehen ist daher dringend erforderlich. Wenn Fahrzeuge ohne Kennzeichen konsequent entfernt werden, entsteht ein klares Signal: Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott. Werkstätten oder Privatpersonen überlegen sich zweimal, ob sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug einfach "zwischenparken". In Frankfurt wird die lange Frist oft mit der Halterermittlung begründet. Aber: Diese Ermittlung kann auch nach der Entfernung erfolgen - das Fahrzeug muss nicht wochenlang im öffentlichen Raum stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Nied: Finanzielle Unterstützung für den Secondhandladen Secundo
Antrag vom 01.06.2025, OF 1233/6 Betreff: Nied: Finanzielle Unterstützung für den Secondhandladen Secundo Der Ortsbeirat möge beschließen: Der von der Stiftung "Christen Helfen" betriebene Secondhandladen Secundo in Nied wird aus dem Ortsbeiratsbudget mit einer Anschubfinanzierung i.H.v. 5.000 EUR unterstützt, um das Projekt der Erweiterung der Öffnungszeiten sowie zusätzliche Maßnahmen zur Reichweitensteigerung und zur Verbesserung der sozialen Integration zu ermöglichen. Begründung: Der Secondhandladen Secundo ist seit über 20 Jahren eine wichtige und fest etablierte Einrichtung in Frankfurt-Nied. Über 500 Menschen profitieren monatlich von den erschwinglichen Angeboten an Kleidung, Haushaltswaren und Spielzeug. Diese Waren stammen ausschließlich aus Spenden aus dem Rhein-Main-Gebiet und werden von einem engagierten Team aus zwei Teilzeitkräften, zwei Minijobbern und sechs Ehrenamtlichen betreut. Der Secundo Secondhandladen in Frankfurt-Nied ist keine vorrangig aus wirtschaftlichen Gründen betriebene Einrichtung, sondern gehört zum sozial-diakonischen Zentrum DiakoNied, das von der gemeinnützigen Stiftung "Christen Helfen" betrieben wird. Secundo ist somit eine soziale Initiative, die Menschen in finanziell schwierigen Situationen unterstützt. Die Einrichtung erzielt bewusst keine Gewinne. Für diejenigen Menschen in Nied mit niedrigem Einkommen ist Secundo von Bedeutung. Um weiteren rund 200 bedürftigen Menschen pro Monat den Zugang zu erschwinglichen Waren zu ermöglichen, plant Secundo eine Erweiterung seines Angebots. Die geplanten Maßnahmen umfassen: - Erweiterung der Öffnungszeiten: Einführung neuer Verkaufszeiten an Mittwochnachmittagen und Freitagvormittagen, um flexiblere Zugangszeiten zu bieten. - Präsenz an zentraler Lage: Zusätzliche halbe Verkaufstage am "Willkommenshäuschen" in der Dürkheimer-/Alzeyer Straße, um die Reichweite von Secundo zu erhöhen. - Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit: Verteilung von wöchentlich 150 mehrsprachigen Handzetteln, um bisher nicht erreichte Bewohner des Stadtteils zu informieren. - Steigerung der Warenspenden: Gewinnung zusätzlicher Spenden, um die Versorgung der steigenden Nachfrage sicherzustellen. - Neue Sortimente prüfen: Einführung von Drogerieartikeln des täglichen Bedarfs, um das Angebot zu erweitern. Mit diesen Maßnahmen möchte Secundo den Zugang zu erschwinglichen Alltagswaren für hilfsbedürftige Menschen weiter verbessern. Die bisherigen positiven Rückmeldungen und kontinuierlich steigende Kundenzahlen sprechen für einen möglichen zukünftigen Erfolg eines erweiterten Angebots. Finanzierung: Die beantragten 5.000 EUR sollen genutzt werden, um die geplanten Maßnahmen als Anschubfinanzierung umzusetzen. Dies umfasst zusätzliche Personalkosten, Material für Handzettel sowie die Organisation der Außenpräsenz am Willkommenshäuschen. Secundo blickt auf jahrelange erfolgreiche Arbeit zurück, die trotz begrenzter finanzieller Mittel durch ehrenamtliches Engagement und Spenden sichergestellt wurde. Mit der finanziellen Unterstützung aus dem Ortsbeiratsbudget kann Secundo nicht nur seinen Wirkungskreis nachhaltig erweitern, sondern auch den Grundstein dafür legen, sich langfristig weiter selbst zu tragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 413 2025 Die Vorlage OF 1233/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parksituation NiedSüd
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5806 entstanden aus Vorlage: OF 1079/6 vom 25.07.2024 Betreff: Parksituation Nied-Süd Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, im Bereich Nied-Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 - für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält; 2. e ndlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer Straße, Alzeyer Straße und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertiggestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremd abgestellte Fahrzeuge, u. a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 102 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Angekündigte Bepflanzung im Wendekreisel Nieder Kirchweg endlich realisieren
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5808 entstanden aus Vorlage: OF 1081/6 vom 30.07.2024 Betreff: Angekündigte Bepflanzung im Wendekreisel Nieder Kirchweg endlich realisieren Vorgang: OM 3518/23 OBR 6; ST 1237/23 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, weshalb die gemäß Stellungnahme ST 1237 angekündigte Bepflanzung in der zweiten Jahreshälfte 2023 nicht erfolgte und wann die Bepflanzung nun erfolgen soll. Ferner wird der Magistrat gebeten, eine Umplanung gegen unerlaubtes Parken in diesem Bereich vorzunehmen und diese Umplanung den Bürgern in Nied vorzustellen. Begründung: Bisher wurde dort nur der abgestorbene Baum/Strauch entfernt. Dies ist aber keine Bepflanzung wie angekündigt. Wie schon geschildert, ist diese Straße eine Sackgasse mit Wendekreisel unter dem Kirchweg. Der Kreisel befindet sich zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 15 a bis 19 und den Kleingärten. Die Fläche im Kreisel wurde vor über 30 Jahren neu gepflastert. Zwischen den beiden dort vorhandenen Bäumen und auf den Gehwegen wird regelmäßig unerlaubt geparkt. Die Fläche im Kreisel ist zum Queren der Straße nicht erforderlich. Um die Wasseraufnahme der Bäume zu verbessern und das unerlaubte Parken zu verhindern, erscheint die Entsiegelung des Bodens und eine Bepflanzung sowie die Aufstellung von Findlingen oder Holzpollern geeignet. Im äußeren Bereich des Kreisels wird regelmäßig auf den Gehwegen geparkt. Häufig stehen dort sechs bis acht Fahrzeuge und Anhänger. Dadurch werden Fußgänger und wendende Fahrzeuge, insbesondere die Müllabfuhr, stark behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3518 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1237 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 143 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Nied: Umbenennung der ehemaligen „Werner-Haustein-Straße“ in „Unter dem Kirchweg“
Antrag vom 25.03.2024, OF 992/6 Betreff: Nied: Umbenennung der ehemaligen "Werner-Haustein-Straße" in "Unter dem Kirchweg" Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die ehemalige "Werner-Haustein-Straße", die vor Jahren dem "Nieder Kirchweg" zugeschlagen wurde und heute ebenfalls "Nieder Kirchweg" heißt, umzubenennen in "Unter dem Kirchweg". Begründung: Die ehemalige Werner-Haustein-Straße ist eine Seitenstraße des Nieder Kirchwegs ohne reguläre Hausnummern und führt zu einigen Kleingärten am Main. Da die spätere Forschung dem Namensgeber Werner Haustein nachwies, dass er ein überzeugter Nazi gewesen ist, war er als Namensgeber einer Straße in der Stadt Frankfurt nicht mehr tragbar. Auf diesen Umstand hatte damals der Nieder Vereinsringvorsitzende Hauke Hummel den Ortsbeirat hingewiesen und auch schon den Flurnamen "Unter dem Kirchweg" als Namensalternative vorgeschlagen. Die Stadt hatte allerdings vor ca. 5 Jahren die betreffende Straße dem Nieder Kirchweg zugeschlagen, welche seitdem ebenfalls die Bezeichnung Nieder Kirchweg trägt. Diese Bezeichnung hat sich mit den Jahren als ungünstig erwiesen. Ohne Hausnummern ist es schwierig, mit der bloßen Bezeichnung "Nieder Kirchweg" beispielsweise auf Begebenheiten in dieser Straße hinzuweisen. So hat sich in Nied für diese Seitenstraße der Begriff "Ehemalige Werner-Haustein-Straße" durchgesetzt, was aufgrund des Verstoßes des ehemaligen Namensgebers gegen einschlägige Wertvorstellungen während der NS-Zeit nicht gut ist. Es ist ja gerade das Ziel, diesen Mann nicht durch eine Straßenbenennung zu ehren. Da diese Straße in alten Karten den jahrhundertealten Flurnamen "Unter dem Kirchweg" trägt, liegt es nahe, sie nach diesem Flurnamen zu benennen. Der Antragsteller hat hierzu den Nieder Vereinsringvorsitzenden Hauke Hummel und den Vorsitzenden des Nieder Heimat- und Geschichtsvereins (Hans Schmitz) kontaktiert, die eine Umbenennung der Seitenstraße in "Unter dem Kirchweg" einhellig begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Initiative OI 51 2024 Die Vorlage OF 992/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Wann wird endlich die Kiezhausmeisterstelle ausgeschrieben?
Antrag vom 20.01.2024, OF 930/6 Betreff: Nied: Wann wird endlich die Kiezhausmeisterstelle ausgeschrieben? Vorgang: EA 76/22 OBR 6; B 135/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, bezüglich der im Jahr 2022 genehmigten Kiezhausmeisterstelle in Nied folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird die Kiezhausmeisterstelle für Nied, für welche bereits Personalkosten i.H.v. 50.000 EUR in den Haushalt 2023 übertragen worden sind, ausgeschrieben? 2. Welche der im Vortrag des Magistrats B135 vom 10.03.2023 aufgeführten Voraussetzungen sind bereits geschaffen worden und welche sind noch offen? Was sind aktuell noch die Hindernisse, aufgrund derer die Stelle noch nicht ausgeschrieben worden ist? Begründung: Das Pilotprojekt einer Kiezhausmeisterstelle für Nied wurde in 2022 genehmigt. Am 10.03.2023 berichtete der Magistrat, dass aufgrund der späten Genehmigung des Haushalts die Übertragung der Mittel in das Jahr 2023 beantragt worden sei. Dies ist mittlerweile schon 11 Monate her, ohne dass es neue Informationen zum Fortschritt dieses Projekts gegeben hat. Aufgabe eines Kiezhausmeisters in Nied soll sein, insbesondere in den beiden am schlimmsten von Müll betroffenen Nieder Bereichen Coventrystraße und Dürkheimer Straße präventiv zu arbeiten und durch regelmäßigen Dialog mit den Anwohnern und Wohnungsgesellschaften zu einer Verbesserung der Müllproblematik beizutragen und das Sicherheitsgefühl zu steigern. Da sich die dortige Situation in den vergangenen 2 Jahren nicht verbessert hat, wäre eine baldige Ausschreibung und Besetzung nun dringend geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 76 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 135 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 846 2024 Die Vorlage OF 930/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Verkehrsspiegel und Barrierefreiheit im Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Ausfahrt zwischen den Hausnummern 57 und 59
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4780 entstanden aus Vorlage: OF 891/6 vom 07.11.2023 Betreff: Nied: Verkehrsspiegel und Barrierefreiheit im Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Ausfahrt zwischen den Hausnummern 57 und 59 Der Magistrat wird gebeten, im o. g. Kreuzungsbereich 1. einen Verkehrsspiegel für Verkehrsteilnehmer anzubringen, die aus der ehemaligen Werner-Haustein-Straße auf den Nieder Kirchweg abbiegen; 2. Maßnahmen zu ergreifen, um ein Zuparken zu verhindern; 3. die Bordsteine abzusenken, damit Personen mit Beeinträchtigung dort sicherer den Bürgersteig im Nieder Kirchweg entlanglaufen können. Begründung: Da der Kreuzungsbereich oftmals zugeparkt ist, haben Verkehrsteilnehmer große Probleme beim Abbiegen aus der ehemaligen Werner-Haustein-Straße in den Nieder Kirchweg. Auch ein Herantasten führt dennoch zu gefährlichen Situationen. Für Menschen mit Beeinträchtigung sind die hohen Bordsteine im Kreuzungsbereich Hindernisse, welche abgesenkt werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 537 Aktenzeichen: 66-0
Nied: Versetzung der Glascontainer in der Dürkheimer Straße
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4175 entstanden aus Vorlage: OF 799/6 vom 12.06.2023 Betreff: Nied: Versetzung der Glascontainer in der Dürkheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, die sich im Zuweg zur Kindertagesstätte Elisabeth in Nied, Dürkheimer Straße 35, befindlichen Glascontainer zu versetzen bzw. der FES und Remondis die Genehmigung zu erteilen, die Glascontainer an einen anderen nahen Standort zu stellen. Gegebenenfalls kann ein neuer Standort durch einen Ortstermin gefunden werden, sollte der Magistrat dies für notwendig erachten. Begründung: Die Glascontainer stehen am Zuweg zur Kindertagesstätte. Einen anderen Eingang zum Gelände gibt es nicht. Nach Auskunft durch Elternvertreter ist der Weg zur Einrichtung gesäumt von Altglas, Scherben und Müll. Mehrmals die Woche müssen Mitarbeiter der Kita den Weg freiräumen und fegen, damit sich kein Kind verletzt, sollte es auf dem Weg zur oder von der Kindertagesstätte hinfallen. Es wurden schon Versuche der Elternvertreter bei der FES und Remondis unternommen, die Glascontainer anderweitig zu platzieren. Jedoch wurde den Elternvertreter beschieden, dass sie sich deshalb an den Ortsbeirat wenden möchten, da eine Genehmigung des Straßenbauamtes (ASE) der Stadt Frankfurt am Main notwendig sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1849 Aktenzeichen: 79-4
Nied: FES-Müllabtransporte in der Landauer Straße sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3835 entstanden aus Vorlage: OF 743/6 vom 02.04.2023 Betreff: Nied: FES-Müllabtransporte in der Landauer Straße sicherstellen Der WEG-Verwalter "ecowo", welcher etliche Mehrfamilienhäuser in der Landauer Straße verwaltet, sowie die Mieter der Häuser beklagen sich über Falschparker im Wendehammer der Landauer Straße, durch welche mehrmals im Monat der Müll durch die FES nicht abgeholt werden kann. Das Problem ist, dass in der Mitte des Wendebereichs in der Regel ab circa 16:00 Uhr bis zum folgenden Vormittag stets Autos in einer Reihe geparkt sind. Ein Wenden von größeren Fahrzeugen wie dem FES-Müllfahrzeug ist dann oftmals morgens bei der Abholung des Mülls nicht möglich. Ist der Wendebereich durch falsch geparkte Pkws blockiert, fährt das FES-Müllfahrzeug erst gar nicht in die Landauer Straße rein, wodurch der Müll liegen bleibt. Hierdurch muss die FES in den Folgetagen noch einmal anrücken, wodurch Zusatzkosten von jährlich mehreren Tausend Euro entstehen, die den Mietern in Rechnung gestellt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit dem WEG-Verwalter "ecowo" im Wendehammer in der Landauer Straße geeignete Lösungen zu finden, wodurch ein Falschparken verhindert wird und wieder eine regelmäßige erfolgreiche Abholung des Mülls erfolgen kann. Bei der Lösung sollten insbesondere folgende drei Punkte beachtet werden: 1. Es sollte Parken in der Mitte des Wendehammers verhindert werden. 2. Laut der ecowo GmbH konnten sich Falschparker in der Vergangenheit erfolgreich gegen Strafbescheide wehren (es wird allerdings in der Regel sehr selten kontrolliert), weil anscheinend Parkflächen und Parkverbotsflächen im Wendebereich nicht ausreichend beschildert/gekennzeichnet sind. Hier ist für eine ordentliche Beschilderung und ggf. Bezeichnung auf dem Asphalt zu sorgen (gegebenenfalls Beschilderung/Einzeichnung von Parkflächen/Schraffierung von nicht erlaubten Parkflächen oder Bepollerung). 3. Eine teilweise Beparkung an den Rändern des Wendebereichs könnte und sollte wie bisher erlaubt werden. Allerdings sollte der Weg zum Kinderspielplatz nicht zugeparkt werden dürfen. Begründung: Durch falsch geparkte Autos entsteht den Mietern in der Landauer Straße ein jährlicher Schaden von mehreren Tausend Euro, weil die FES zusätzliche Müllfahrten durchführen muss. Durch das Zu- und Falschparken werden aber nicht nur die FES-Müllfahrzeuge behindert. Im Ernstfall wäre es auch für die Feuerwehr und für Krankenwagen schwierig bzw. nicht möglich, durchzukommen oder zu wenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1796 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1
Nied: Zuparken des wilden Sperrmüllplatzes gegenüber der Landauer Straße 12 verhindern
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3834 entstanden aus Vorlage: OF 742/6 vom 02.04.2023 Betreff: Nied: Zuparken des wilden Sperrmüllplatzes gegenüber der Landauer Straße 12 verhindern Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, wodurch der Bereich der Landauer Straße vor dem "Wild-Sperrmüllplatz" mit der Litfaßsäule (befindet sich gegenüber der Landauer Straße Nummer 12) nicht mehr von Autos zugeparkt werden kann. Auch wenn es eigentlich nicht erlaubt ist, ist es in der Landauer Straße durchgängige Praxis, Sperrmüll direkt vor der Litfaßsäule abzuladen. Einmal im Monat wird dort der Sperrmüll von der FES abgeholt. Ist der Bereich der Landauer Straße vor diesem Platz allerding zugeparkt, dann bleibt der Sperrmüll bis mindestens zum nächsten Monat liegen. Hier könnte beispielsweise ein kleiner Bereich der Landauer Straße vor dem Platz bepollert und mit schraffierter Fläche markiert werden, sodass hier nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Laut der Firma ecowo GmbH, die in der Landauer Straße mehrere Mietshäuser verwaltet, wird dieser Bereich der Landauer Straße oftmals beparkt und hierdurch die monatliche Abfuhr des Sperrmülls durch die FES verhindert. Der Sperrmüll bleibt dann teilweise monatelang liegen und verschandelt die Gegend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1798 Beratung im Ortsbeirat: 6
Nied: Unerlaubtes Parken im Wendekreisel Nieder Kirchweg (bis 2018: WernerHausteinStraße) verhindern
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3518 entstanden aus Vorlage: OF 681/6 vom 21.01.2023 Betreff: Nied: Unerlaubtes Parken im Wendekreisel Nieder Kirchweg (bis 2018: Werner-Haustein-Straße) verhindern Der Magistrat wird gebeten, die Innenfläche des Wendekreisels im Nieder Kirchweg zu entsiegeln und mit einer geeigneten und ansprechenden Bepflanzung sowie Findlingen oder Holzpollern auszustatten, um das Parken auf der Fläche zu verhindern und damit vorhandenen Bäumen die Wasseraufnahme zu erleichtern. Des Weiteren soll durch geeignete Maßnahmen das unerlaubte Parken auf den Gehwegen im Wendebereich verhindert werden. Begründung: Die Straße ist eine Sackgasse mit Wendekreisel unter dem Nieder Kirchweg. Der Kreisel befindet sich zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 15 a bis 19 und den Kleingärten. Die Fläche im Kreisel wurde vor über 30 Jahren neu gepflastert. Zwischen den beiden dort vorhandenen Bäumen und auf den Gehwegen wird regelmäßig unerlaubt geparkt. Ein Baum musste vor einigen Jahren ersetzt werden, befindet sich jedoch in einem schlechten Zustand. Die Fläche im Kreisel ist zum Überqueren der Straße nicht erforderlich. Um die Wasseraufnahme der Bäume zu verbessern und das unerlaubte Parken zu verhindern, erscheint die Entsiegelung des Bodens und eine Bepflanzung sowie Aufstellung von Findlingen oder Holzpollern geeignet. Im äußeren Bereich des Kreisels wird regelmäßig auf den Gehwegen geparkt. Häufig stehen dort sechs bis acht Fahrzeuge und Anhänger. Dadurch werden Fußgänger und wendende Fahrzeugfahrer, insbesondere die Müllabfuhr, stark behindert. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1237 Antrag vom 30.07.2024, OF 1081/6 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5808 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-3
Nied: Sofortige Bürgerbeteiligung an den Planungen des Nieder Tors ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3521 entstanden aus Vorlage: OF 684/6 vom 21.01.2023 Betreff: Nied: Sofortige Bürgerbeteiligung an den Planungen des Nieder Tors ermöglichen Vorgang: V 410/22 OBR 6; ST 2331/22 Der Magistrat wird gebeten, nun sehr zeitnah die Nieder Bürger an den Planungen des Nieder Tors (Kreuzung Mainzer Landstraße, Alt-Nied und Nieder Kirchweg) und der Ausweitung der verkehrlichen Planung bis zur Birminghamstraße zu beteiligen und regelmäßig über den Planungsfortschritt zu informieren. Hierbei sollte in einer Veranstaltung über den bisherigen Planungsstand informiert und Wünsche und Anregungen der Nieder Bevölkerung aufgenommen werden. Begründung: Laut Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2331, haben aus Kapazitätsgründen viele Jahre überhaupt keine Planungen mehr für das Projekt "Nieder Tor" stattgefunden, obwohl die Bevölkerung in Nied die ganze Zeit davon ausgegangen war, dass hier geplant werde und bald Ergebnisse präsentiert werden würden. Zwei Jahre lang wurden Anfragen des Ortsbeirats zum Planungsstand zudem nicht beantwortet. In seiner Stellungnahme im letzten Jahr teilte der Magistrat mit, dass die Planungen noch im Jahr 2022 wieder aufgenommen und überarbeitet werden sollen. Da der Bereich des Nieder Tors für die Bevölkerung in Nied eine hohe Bedeutung hat, sollten die Nieder Bürger gleich am Anfang mit ihren Wünschen und Anregungen in die Planungen einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1351 Antrag vom 01.06.2025, OF 1231/6 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7101 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Nied: Schäden auf Fußgänger- und Radweg im Nieder Kirchweg endlich ausbessern
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2568 entstanden aus Vorlage: OF 545/6 vom 18.08.2022 Betreff: Nied: Schäden auf Fußgänger- und Radweg im Nieder Kirchweg endlich ausbessern Vorgang: OM 7122/21 OBR 6; ST 1080/21 Der Magistrat wird gebeten, die großen Wurzelschäden auf dem Fußgänger- und Radweg parallel zum Nieder Kirchweg zwischen Dürkheimer Straße und Auffahrt B 40 a endlich auszubessern. Die Schäden sind für Fußgänger und Radfahrer gefährliche Stolperfallen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 17.05.2021, ST 1080, hat der Magistrat zugesichert, "die immer wieder neu auftretenden Wurzelschäden" zu beseitigen. Leider ist dies bisher nicht geschehen. Es besteht die Gefahr, dass sich aufgrund der Schäden Fußgänger und Radfahrer schwer verletzen können. Die zahlreichen Wurzelschäden haben sich zu Stolperfallen für Fußgänger und Radfahrer entwickelt (Quelle: Tobias Fechler). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7122 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1080 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2763 Aktenzeichen: 66 2
Nied: Müllabfuhrproblem in der Kurve der Alzeyer Straße 56 bis 60 mit der FES lösen
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2359 entstanden aus Vorlage: OF 502/6 vom 07.06.2022 Betreff: Nied: Müllabfuhrproblem in der Kurve der Alzeyer Straße 56 bis 60 mit der FES lösen Der Müll der Häuser in der Alzeyer Straße 62 bis 72 wird des Öfteren nicht abgeholt, weil der Müllwagen der FES (auch der kleine Müllwagen) nicht durch die Straße fahren kann, da es in der Kurve vor dem Haus Nummer 56 bis 60 für den Müllwagen zu eng ist. Das ist immer dann der Fall, wenn größere Fahrzeuge wie Transporter nicht korrekt direkt an den beiden Straßenrändern parken. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit der FES in der Kurve der Alzeyer Straße 56 bis 60 nach Lösungen zu suchen, damit der Müllwagen dort nicht mehr seine Tour abbrechen muss, weil er nicht durchpasst, und hierdurch der Müll der Häuser Nummer 62 bis 72 nicht abgeholt werden kann. Begründung: Mindestens ein- bis zweimal im Monat kann die FES den Müll der Häuser Nummer 62 bis 72 nicht abholen, weil der Müllwagen nicht durch die Kurve vor dem Haus Nummer 56 bis 60 durchfahren kann. Wenn die parkenden Autos in dieser Kurve nicht direkt an den Straßenrändern parken, ist oftmals der Platz für den Müllwagen zu eng. Wenn der Müll nicht abgeholt wird, quellen die Mülltonnen über und führen zu einer unhygienischen Müllsituation für die Bewohner. Hier sollte die Stadt mit der FES nach Möglichkeiten suchen, die Enge dieser Kurve zu entschärfen, zum Beispiel durch ein temporäres Parkverbot während der Leerungszeiten in der Innenkurve. Foto: Diese Kurve entpuppt sich bei ungünstiger Parksituation selbst für den kleinen Müllwagen der FES als zu eng. Dies führt im Durchschnitt alle drei Wochen dazu, dass der Müllwagen nicht durchfahren kann und somit der Müll der Häuser Nummer 62 bis 72 nicht abgeholt wird. Quelle: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2502 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 79 4
Nied: Bordstein vor dem Mülltonnenabstellplatz in der Alzeyer Straße 62 bis 72 absenken und die schraffierte abgepollerte Abstellfläche verschieben
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2358 entstanden aus Vorlage: OF 501/6 vom 07.06.2022 Betreff: Nied: Bordstein vor dem Mülltonnenabstellplatz in der Alzeyer Straße 62 bis 72 absenken und die schraffierte abgepollerte Abstellfläche verschieben Der Magistrat wird gebeten, in der Alzeyer Straße den Bordstein vor dem Tor des eingezäunten Mülltonnenabstellplatzes zwischen den beiden Häuserblöcken 62 bis 66 und 68 bis 72 abzusenken. Zudem soll die schraffierte Fläche mit den beiden Pollern direkt vor das Tor des Mülltonnenabstellplatzes verschoben werden. Begründung: Der Bordstein vor dem Tor des eingezäunten Mülltonnenabstellplatzes ist nicht abgesenkt, sodass bei Abholung des Mülls durch die FES die schweren Mülltonnen immer über den hohen Bordstein geschoben werden müssen. Auch ist die Abstellfläche für die Mülltonnen zur Abholung durch die FES nicht als Sperrfläche eingezeichnet und nicht mit Pollern abgesperrt und kann somit beparkt werden. Hier sollte die schon vorhandene, mit Pollern abgesperrte Fläche einfach nur vor das Tor des eingezäunten Mülltonnenabstellplatzes verschoben werden. Foto: Der Bordstein vor dem Tor des Mülltonnenabstellplatzes soll abgesenkt und die schraffierte Fläche mit den Pollern vor das Tor verschoben werden (dort, wo auf dem Foto das Auto parkt). Quelle: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2433 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Nied: Parken auf der Grünfläche vor der Dürkheimer Straße 6 verhindern
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2357 entstanden aus Vorlage: OF 500/6 vom 07.06.2022 Betreff: Nied: Parken auf der Grünfläche vor der Dürkheimer Straße 6 verhindern Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die ein Parken auf der Grünfläche vor der Dürkheimer Straße 6 verhindern (siehe Foto unten). Begründung: Vor der Dürkheimer Straße 6 gibt es eine kleine Grünfläche, auf der regelmäßig ein bis zwei Autos parken. Die Grünfläche ist hierdurch schon stark zerstört worden. Tiefe Reifenspuren haben sich dort eingegraben. Durch geeignete Maßnahmen wie Poller, Findlinge, Büsche, Bäume oder ein Blumenbeet sollte verhindert werden, dass auf dieser Grünfläche geparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2575 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 3
Nied: Erhalt Bücherbus NiedSüd (Dürkheimer Straße)
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2360 entstanden aus Vorlage: OF 503/6 vom 02.06.2022 Betreff: Nied: Erhalt Bücherbus Nied-Süd (Dürkheimer Straße) Vorgang: B 203/22 Der Magistrat berichtet in einem aktuellen Bericht, B 203, dass "aus verkehrstechnischen Gründen" u. a. der Halt in Nied in der Dürkheimer Straße dauerhaft entfällt. Der Stadtteil Nied wurde Ende 2016 in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" (heute "Sozialer Zusammenhalt") aufgenommen. Im Stadtteil gibt es nur wenige kulturelle Einrichtungen und schon gar keine Stadtteilbücherei. Das Projekt "Sozialer Zusammenhalt" hat als eines seiner wichtigsten Ziele die Förderung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft. Insbesondere im Quartier, in dem sich die Haltestelle des Bücherbusses befindet, besteht ein enormer Bedarf für den Bücherbus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Erhalt einer Haltestelle des Bücherbusses im Bereich Nied-Süd erneut zu prüfen und hierüber zu berichten. Entgegen des Berichts des Magistrats vom 06.05.2022, B 203, besteht die Möglichkeit, in der Dürkheimer Straße 1 bis 5 (Höhe Feuer- und Rettungswache 3) den vorgenannten Bereich analog zum Schadstoffmobil der FES GmbH zu nutzen. Begründung: Die Streichung der Haltestelle des Bücherbusses durch das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen läuft der Zielsetzung des Bund-Länder-Programms "Sozialer Zusammenhalt Nied" durch das Stadtplanungsamt, Dezernat III - Planen, Wohnen und Sport, komplett entgegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Antrag vom 21.02.2023, OF 712/6 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 639 Antrag vom 08.12.2024, OF 1138/6 Auskunftsersuchen vom 14.01.2025, V 1093 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6976 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 2
Nied: Illegale Müllentsorgung endlich in den Griff bekommen - Durchführung einer Aufklärungskampagne bei Mietern und Prüfung der Möglichkeit einer Videoüberwachung an den Müllbrennpunkten
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 660 entstanden aus Vorlage: OF 146/6 vom 23.08.2021 Betreff: Nied: Illegale Müllentsorgung endlich in den Griff bekommen - Durchführung einer Aufklärungskampagne bei Mietern und Prüfung der Möglichkeit einer Videoüberwachung an den Müllbrennpunkten Vorgang: OM 7125/21 OBR 6; ST 993/21; OM 368/21 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, 1. in den beiden Müll-Hotspots in Nied (Coventrystraße und Dürkheimer Straße) mit den Mietern der betreffenden Häuser unter Einbeziehung der Vermieter eine Aufklärungskampagne durchzuführen, um noch nicht informierte Mieter darüber zu informieren, wann sie welchen Müll draußen auf der Straße zum Abholen der Sperrmüllabfuhr rausstellen dürfen (ggf. Ausgabe eines mehrsprachigen Bürgerinformationsblatts), 2. hierbei ausziehenden Mietern Hilfe anzubieten (zum Beispiel fahrbahren Untersatz), welche aus ihren Wohnungen ausziehen und nicht mit dem Rausstellen des Sperrmülls bis zum Abfuhrtag warten können, und 3. gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Hessen zu prüfen und zu berichten , unter welchen Voraussetzungen als letztes Mittel zur Bekämpfung illegaler Müllberge eine Videoüberwachung in den beiden Müll-Hotspots in Nied unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes des Landes Hessen möglich ist. Begründung: In Nied gibt es besonders in den beiden Straßen Coventrystraße und Dürkheimer Straße große Probleme mit wild entsorgtem Müll. Dieser wird einfach an der Straße abgestellt, Mülltermine werden nicht berücksichtigt. Der schöne Stadtteil Nied sowie weitere westliche Stadtteile werden durch die vielen illegalen Müllplätze verschandelt (siehe Fotos). In verschmutzten und vermüllten Gebieten geht auch das Gefühl der persönlichen Sicherheit und der Lebensqualität verloren. Nieder Bürger berichteten einem Mitglied des Ortsbeirates, sie fühlen sich in Nied mittlerweile so, als würden sie im "Slum" wohnen. Die Frankfurter Stabsstelle Sauberes Frankfurt bestätigte in ihrer Stellungnahme vom 30.04.2021, ST 993, eine Zunahme von wilden Ablagerungen von Sperrmüll u. a. in den beiden genannten Straßen in Nied. Gründe wurden vor allem "in der wachsenden Uneinsichtigkeit, der zunehmenden Rücksichtslosigkeit großer Teile der Bevölkerung" gesehen. Der Müll in den beiden Brennpunkten in Nied wird scheinbar teilweise in den späten Abendstunden entsorgt. Teilweise fahren laut Berichten der Anwohner sogar Pkw und Transporter mit auswärtigen Kennzeichen vor und entladen ihren Müll. Auch während des Tages wird Müll offen entsorgt. Sprechen couragierte Bürger die Müllsünder an, treffen sie laut Zeugenaussagen auf ein sehr aggressives Verhalten und völlige Uneinsichtigkeit. Dabei werden sie oftmals von diesen beleidigt und bedroht. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Illegale Müllablagerungen haben drei Gründe: Unwissenheit (Abhilfe mit Ziffer 1.), Unfähigkeit (siehe Ziffer 2.) sowie einen von der Stabsstelle Sauberes Frankfurt bestätigten Unwillen, Regeln bei der Entsorgung von Müll einzuhalten. Gegen Menschen, die nicht bereit sind, Regeln bei der Entsorgung von Müll einzuhalten, werden Aufklärungsmaßnahmen und Appelle nichts bringen. Erfolge stellen sich hier erst ein, wenn die Müllsünder entweder auf frischer Tat ertappt oder sie nach ihrer Tat ermittelt werden (zum Beispiel durch Hinweise im entsorgten Müll oder durch Aufnahmen einer Videokamera). Die Stadt hat schon Mülldetektive eingesetzt, die nach Hinweisen im Müll suchen. Nachweislich ist hier der Erfolg gering. Videokameras könnten dagegen erfolgreicher sein. Zudem entfalten sie eine Abschreckung für Täter. Einem Mitglied des Ortsbeirates sind zahlreiche Bürger in Nied bekannt, die aufgrund der Hilflosigkeit der Stadt Frankfurt bei der zunehmenden illegalen Müllentsorgung endlich eine Videoüberwachung fordern. Die mit dieser Anregung geforderten Maßnahmen sollen ergänzend zur Kiezhausmeister-Anregung vom 29.06.2021, OM 368, eingesetzt werden. Zahllose Müllberge in Nied (Sommer 2021): Fotos: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7125 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 993 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 368 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2271 Antrag vom 13.03.2022, OF 418/6 Etatanregung vom 15.03.2022, EA 76 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1530 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 79 4
Nied: Wilde (Sperr-) Müllablagerungen endlich in den Griff bekommen; Kiezhausmeister pilotisieren
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 368 entstanden aus Vorlage: OF 97/6 vom 14.06.2021 Betreff: Nied: Wilde (Sperr-) Müllablagerungen endlich in den Griff bekommen; Kiezhausmeister pilotisieren Vorgang: OM 7125/21 OBR 6; ST 993/21 Der Ortsbeirat freut sich, dass der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 30.04.2021, ST 993, die große Müllproblematik im Frankfurter Westen erkannt und die Einführung von Kiezhausmeistern in der Coventrystraße und Dürkheimer Straße in Nied als Lösungsansatz positiv bewertet. Leider berichtet der Magistrat nicht, wie es hier nun weitergehen und wie die Müllproblematik endlich gelöst werden soll. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das Pilotprojekt Kiezhausmeister in Nied zu finanzieren (bspw. unter Einbeziehung des Programms "Soziale Stadt Nied" oder dem Jobcenter)? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, geschulte Freiwillige ähnlich wie beim freiwilligen Polizeidienst als Kiezhausmeister einzusetzen? Zudem wird der Magistrat gebeten, mit den Wohnungsgesellschaften und Eigentümern in der Coventrystraße und Dürkheimer Straße in Nied Kontakt aufzunehmen bezüglich einer möglichen Einführung und Finanzierung des Projekts Kiezhausmeister oder sonstiger weiterer Möglichkeiten, um das Müllproblem in den beiden genannten Brennpunkten in Nied sowie an weiteren Orten im Frankfurter Westen endlich in den Griff zu bekommen. Bei der Finanzierung der Kiezhausmeister sollte berücksichtigt werden, dass sich bei erfolgreicher Etablierung zukünftige Entsorgungen des wilden Sperrmülls reduzieren und hier Kosten eingespart werden können. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 993 hat sich der Magistrat positiv über die Idee der Pilotisierung von Kiezhausmeistern in Nied geäußert und dazu sogar Vorschläge erarbeitet, was bei der Einführung dieses Projekts beachtet werden sollte. Allerdings geht aus der Stellungnahme nicht hervor, was der Magistrat nun hinsichtlich diesem für geeignet und gut befundenen Lösungsansatz plant, um in Nied in der Coventrystraße und Dürkheimer Straße das Müllproblem zu lösen. Hierbei sollte der Magistrat bei seinen Überlegungen folgende zwei Punkte berücksichtigen: 1. Durch die Kiezhausmeister können in Zukunft Kosten eingespart werden, wenn weniger Abfuhren für den wilden Sperrmüll notwendig werden. 2. Die Müllproblematik gibt es nicht nur in Nied, sondern in allen Stadtteilen des Frankfurter Westens. Ohne Gegensteuern der Stadt wird das Müllproblem mit der Zeit sogar noch weiter zunehmen. Die Stadt muss endlich mehr unternehmen, um die wilden Müllablagerungen wieder in den Griff zu bekommen und die Verschandelung der Stadtteile zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7125 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 993 Antrag vom 23.08.2021, OF 146/6 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 660 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1842 Antrag vom 13.03.2022, OF 418/6 Etatanregung vom 15.03.2022, EA 76 Aktenzeichen: 79 4
Spielplätze erhalten
Anregung vom 04.05.2021, OA 7 entstanden aus Vorlage: OF 25/6 vom 16.04.2021 Betreff: Spielplätze erhalten Vorgang: OIB 2/16 OBR 6; OIB 15/16 OBR 6; OIB 78/17 OBR 6; OIB 87/17 OBR 6; OIB 90/17 OBR 6; OIB 158/17 OBR 6; OIB 193/18 OBR 6; OIB 228/18 OBR 6; OIB 229/18 OBR 6; OIB 230/18 OBR 6; OIB 263/18 OBR 6; OIB 291/19 OBR 6; OIB 292/19 OBR 6; OIB 293/19 OBR 6; OIB 321/19 OBR 6; OIB 322/19 OBR 6; OIB 323/19 OBR 6; OIB 324/19 OBR 6; OIB 325/19 OBR 6; OIB 326/19 OBR 6; OIB 330/19 OBR 6; OIB 350/19 OBR 6; OIB 351/19 OBR 6; OIB 362/19 OBR 6; OIB 408/20 OBR 6; OIB 455/20 OBR 6; OIB 527/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren im Wesentlichen zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider muss er feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür kann er kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Coronapandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier hat der Ortsbeirat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinem eigenen Ortsbeiratsbudget zu unterstützen, aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Coronapandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der letzten Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher circa 165.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz der Spielplätze sollte erhalten bleiben. Hinzu kommen die in der Februarsitzung beschlossenen 25.000 Euro für den Ersatz defekter Spielgeräte. Folgende Maßnahmen wurden ab 2016 finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 527 25.000 Euro Ersatz defekter Spielgeräte OIB 455 10.000 Euro Schatten Spielplatz im Höchster Stadtpark OIB 408 8.000 Euro maroder Zaun Waldspielpark Schwanheim OIB 362 4.000 Euro Fallschutzplatten Spielplatz am Feierabendweg OIB 351 5.000 Euro Spielanlage Minna-Specht-Schule OIB 350 12.000 Euro Schatten Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 330 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Hermann-Brill-Anlage OIB 326 3.000 Euro Bänke Sindlinger Spielplätze OIB 325 3.000 Euro Schaukel Spielplatz in der Therese-Herger-Anlage OIB 324 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Adelonstraße OIB 323 7.000 Euro neues Gerät Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 322 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz Am Gemeindegarten OIB 321 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz im Schwarzerlenweg OIB 293 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Liederbachpark OIB 292 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Graubnerpark OIB 291 5.000 Euro Bäume Spielplatz am Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263 11.800 Euro neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230 15.000 Euro Ersatzgerät Spielplatz Marderweg OIB 229 15.000 Euro neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228 11.500 Euro Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193 10.000 Euro neue Geräte Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 158 10.000 Euro neues Gerät Spielplatz in den Sulzbachwiesen OIB 90 10.000 Euro Ausstattung Spielplatz am Mainberg OIB 87 5.000 Euro Wiederherstellung Spielplatz "Pflugspfad" OIB 78 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 15 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz in der Alzeyer Straße OIB 2 10.000 Euro neue Geräte Goldsteinschule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.05.2016, OIB 2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.06.2016, OIB 15 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.03.2017, OIB 78 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2017, OIB 87 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.05.2017, OIB 90 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 158 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.03.2018, OIB 193 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 228 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 230 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2018, OIB 263 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 291 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 292 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 293 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 321 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 322 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 323 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 324 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 325 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 326 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.08.2019, OIB 330 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 350 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 351 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.11.2019, OIB 362 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 408 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.10.2020, OIB 455 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2021, OIB 527 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1809 Antrag vom 31.10.2021, OF 259/6 Anregung vom 23.11.2021, OA 104 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 243 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 7 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OA 7 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 408, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 67 2
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