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Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7494 entstanden aus Vorlage: OF 782/11 vom 29.09.2025 Betreff: Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im Riederwald Seit mehr als zwei Jahren wird im Riederwald nun nach dem richtigen Ort für die Einrichtung von Hortplätzen gesucht und immer noch zeigt sich keine Lösung ab. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen und den Umbau der Liegenschaft Raiffeisenstraße 70 voranzutreiben, um die Versorgung mit Hortplätzen im Riederwald sicherzustellen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Entwicklung zu informieren. Begründung: In den letzten zwei Jahren wurde der Ortsbeirat immer wieder vom zuständigen Dezernat nach möglichen Immobilien für einen Hort im Riederwald befragt. Der Ortsbeirat antwortete mit vielen verschiedenen Vorschlägen, die jedoch alle vom Dezernat abgelehnt wurden. Gleichzeitig wurde die Immobilie des Evangelischen Regionalverbandes zum Umbau angeboten. Bei einer Sitzung des Ortsbeirates im Jahr 2025 hat Frau Stadträtin Weber nebenbei angedeutet, dass es eine Vereinbarung über den Bau eines Horts mit dem Regionalverband gibt. Leider gibt es seitdem keine Neuigkeiten zu der Situation und auch keine Hinweise, dass die Suche nach einem Hort im Riederwald erfolgreich war. Doch leider drängt die Zeit, denn die Situation für die Kinder und ihre Eltern ist unverändert prekär. Es ist Zeit, zu entscheiden und zu handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Nordmainische S-Bahn (NMS) - Auskunftsersuchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, OF 780/11 Betreff: Nordmainische S-Bahn (NMS) - Auskunftsersuchen Die Veranstaltungen der Deutschen Bahn am 08.09.2025 hat nur einige Fragen beantworten können, dafür aber andere Fragen neu entstehen lassen. Auch Verweise auf die Planfeststellungsunterlagen helfen bei der Beantwortung der Fragen nicht weiter Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, - In welchem Umfang wird der Baustellenverkehr über die Harkort- und Lahmeyerstraße geführt und in welchem Umfang wird der Anwohnerverkehr und das Anwohnerparken dadurch beeinträchtigt? - In der Infoveranstaltung der Deutschen Bahn wurde mitgeteilt, dass die Baumaßnahmen 24 Stunden am Tag und 7 Tage der Woche stattfinden. Mit welchem Lärm ist durch die Baumaßnahmen im Riederwald zu rechnen? Welcher Baulärm entsteht in der Nacht? Wird es eine Lärmschutzwand während der Baumaßnahmen geben? Wird es eigene Lärmschutzmessungen durch die Stadt Frankfurt geben? - Während der Veranstaltung der Deutschen Bahn wurde mitgeteilt, dass Stellen zur Messung des Grundwassers eingerichtet werden. Welche Grundwassermesstellen werden in der Gemarkung Riederwald und Fechenheim eingerichtet und wo werden die Ergebnisse veröffentlicht? - Während der Baumaßnahme werden die meisten Bäume in dem Bereich zwischen der Ratswegbrücke und der Lahmeyerbrücke vernichtet. Welche Ausgleichsmaßnahmen gibt es im Bereich der Stadtteile Riederwald und Fechenheim? Begründung: Nach dem groß angelegten Spatenstich und der ebenfalls groß inszenierten Infoveranstaltung der Deutschen Bahn sind leider noch viele konkrete Fragen unbeantwortet geblieben. Das Auskunftsersuchen bekräftigt außerdem, dass der Verantwortliche Ansprechpartner für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger und ihren Schutz, die gewählten kommunalen Gremien sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1283 2025 Die Vorlage OF 780/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen 2 SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÄnderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analog
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7240 entstanden aus Vorlage: OF 758/11 vom 13.08.2025 Betreff: Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 "Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen" mit Zusatzschild "Anlieger frei" analog der Einfahrt der Cassellastraße Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrsschild mit dem Verkehrszeichen (VZ) 250 in der Steinauer Straße 1 bis 13 an beiden Seiten durch das Verkehrsschild VZ 253 zu ersetzen. Die "Anlieger frei"-Zusatzschilder sollen jeweils erhalten bleiben. Begründung: Im hinteren Bereich der Steinauer Straße ist das Gelände im Bereich des Beginns der Orber Straße komplett neu entwickelt worden. Dort sind mehrere große Mehrfamilienhäuser entstanden. Die dort wohnenden Bürger erhalten jetzt regelmäßig Strafzettel, weil sie durch die Steinauer Straße fahren, die direkt zu deren Wohnungen führt. Der einzige andere Zugang zu den Grundstücken ist der Weg durch die Cassellastraße, welcher hingegen sehr oft versperrt ist, da sich die Fahrzeuge dort vor dem Bahnübergang stauen. Dort ist inzwischen sogar eine starke Unfallhäufigkeit aufgetreten. Der Grund ist Folgender: Wartende Fahrzeuge versuchen an die Kreuzung Orber Straße/Wächtersbacher Straße im Gegenverkehr an den stehenden Fahrzeugen vorbei vorzufahren, um zum Supermarkt oder in die Orber Straße zu gelangen. In der Vergangenheit hatte der Ortsbeirat deswegen auf der Ostseite der Kreuzung bereits eine Fortführung des Gehwegs angeregt. Die Anregung ist bisher immer noch nicht umgesetzt worden. Eine Öffnung der Steinauer Straße für Pkw würde der neuen städtebaulichen Situation gerecht werden. Die Schilder VZ 250 werden dort zukünftig ohnehin entfallen, da der Platz an der Orber Straße in absehbarer Zeit gänzlich umgewandelt wird und die Zufahrt für Pkw ohnehin nur noch über die Steinauer Straße zur Orber Straße 5 a bis f stattfinden wird, da es dann der einzige verbleibende Weg zu den Häusern ist. Quelle: Google Maps (links: Orber Straße vor der Cassellastraße; rechts: Wächtersbacher Straße in die Steinauer Straße blickend) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1847
Trinkwasserbrunnen im Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7241 entstanden aus Vorlage: OF 760/11 vom 16.08.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Riederwald Der Ausbau von Trinkwasserbrunnen wird auch in den östlichen Stadtteilen zügig vorangetrieben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Stadtteil Riederwald einen neuen Trinkwasserbrunnen zu errichten. Dafür bieten sich der Cäcilie-Breckheimer-Platz oder der Marie-Juchacz-Platz in der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße an. Begründung: Während der heißen Tage mit Rekordtemperaturen im August wurde von der Stadt Frankfurt erneut auf die Notwendigkeit von Trinkwasserbrunnen und kühlen Orten aufmerksam gemacht. Im Geoportal der Stadt Frankfurt zeigt sich jedoch, dass die östlichen Stadtteile bisher unterversorgt sind. Kein einziger Brunnen ist bisher in Fechenheim, Riederwald oder Seckbach verzeichnet. Durch die Neugestaltung der Plätze an der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße sind Aufenthaltsorte geschaffen worden, die von vielen Menschen, darunter viele Kinder und alte Menschen, genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 763/11 Betreff: Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar? Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren ist im Bereich des Spielplatzes in der Lassallestraße, im Riederwald, die Straße für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Straßenfläche der Lassallestraße wurde zwischen Karl-Marx- und Friedrich-List-Straße abgesperrt und von den Kindern als sichere Fläche zum Rad-, Roller-, Skateboard-, Rollschuhfahren etc benutzt. Seit über einem Jahr ist diese Fläche als Baustellenfläche abgesperrt. Dort finden aber keine Bauarbeiten statt. Es werden lediglich Baumaterialien gelagert und Baumaschinen abgestellt. Für diese lange Nutzung gibt es bisher keine Begründung. Daher fragen wir den Magistrat: Aus welchem Grund wurde die Fläche solange gesperrt? Ab wann wird sie wieder den Kindern als Spielfläche zur Verfügung gestellt? Begründung: Gerade während der Sommerzeit fehlt diese Fläche enorm, um Kindern in einem geschützten Bereich, die Möglichkeit zu geben sich auf Rollen oder Rädern zu bewegen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1237 2025 Die Vorlage OF 763/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7187 entstanden aus Vorlage: OF 321/16 vom 05.06.2025 Betreff: Ampelregelung Kreuzung Am Hessen-Center/Borsigallee - Einfahrt zur U-Bahn-Station Der Magistrat wird gebeten, die Grün- und Rotphasen der Ampeln an der Kreuzung Am Hessen-Center/Borsigallee über die U-Bahn-Gleise in Richtung A66 neu einzustellen. Während der Einfahrt der verlängerten U-Bahnen (vier Wagen) in die Station, wechselt die Ampel von Rot auf Grün, obwohl die U-Bahnen noch nicht ganz in die Station eingefahren sind, was ein klares Gefahrenpotenzial darstellt. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich den Einsatz der verlängerten U-Bahnen und möchte hier keine Veränderung, will aber ausdrücklich auf diese Situation hinweisen. Begründung: Seit Einführung der verlängerten U-Bahnen auf den Linien U4 und U7 kommt es regelmäßig zu Gefahrensituationen für Autofahrer und Fahrgäste der VGF. Während die U-Bahnen in die Station einfahren, wechselt die Ampel von Rot auf Grün und gewährt den Verkehrsteilnehmern aus der Straße Am Hessen-Center kommend Vorfahrt. Diese Gefahrenquelle muss schleunigst behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1771 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Industriestraßen Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7090 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 28.05.2025 Betreff: Industriestraßen Seckbach Vorgang: OM 3208/22 OBR 11; ST 818/23 Der Magistrat wird gebeten, noch vor der viele weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet den verkehrssicheren Zustand der Straßen wiederherzustellen. Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften Sanierung ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der Industriestraßen sollen gemäß der folgenden Prioritäten erneuert bzw. ausgebessert werden: 1. Friesstraße (vordringliche Oberflächensanierung) 2. Kruppstraße (Oberflächensanierung) 3. Flinschstraße (Ausbesserung der Straßendecke) 4. Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke) Begründung: In der Stellungnahme ST 818 wird u. a. ausgeführt: "Sämtliche ‚Industriestraßen' werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am 22. Mai 2025 in Seckbach wurde in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 818 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1766 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.06.2025, OA 563 entstanden aus Vorlage: OF 748/11 vom 25.05.2025 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Vorgang: B 339/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um die immer höher werdende Anzahl an Kraftfahrzeugen, die unzulässige Lärmbelästigungen verursachen, zu sanktionieren. Sollte der Nutzungsbereich eines Lärmblitzers nicht ausreichen, weil die Einsätze der Kontrolleinheit Autoposer-Raser-Tuner (KART) dieses Jahr intensiviert werden, soll die Stadtpolizei trotzdem die Anschaffung eines solchen Gerätes von sich aus bei der Landespolizei anregen. Begründung: Inzwischen gibt es in Deutschland zugelassene Geräte von deutschen Herstellern für Lärmblitzer. Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht hört man durch die östlichen Frankfurter Stadtteile über Kilometer regelmäßig das Dröhnen der Fahrzeuge mit Abgasanlagen, die mit Sicherheit keine Zulassung haben können. Besonders gerne wird die A 66 von der Borsigallee in Bergen-Enkheim bis nach Maintal genutzt. Dieser Bereich ist inzwischen eine Test- und Rennstrecke für Autoposer geworden. Tagsüber finden auf dem Abschnitt Testfahrten der dort ansässigen Autohäuser McLaren, Lamborghini und Bugatti oder den Rennmotorrädern eines ebenfalls dort ansässigen Motorradbetriebs statt. Auf der Wächtersbacher Straße werden von Kunden hemmungslos Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland- bzw. Harley-Davidson-Geländes. Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratsweg-Kreisel bis hin zur An der Mainkur lautstarke Rennen statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 339 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 563 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6463, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025
Ausfahrhilfe aus der Bebraer Straße in die Wächtersbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7092 entstanden aus Vorlage: OF 746/11 vom 20.05.2025 Betreff: Ausfahrhilfe aus der Bebraer Straße in die Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Ausfahrt aus dem Grundstück der Bebraer Straße 14 einen Spiegel zu montieren, der den Anwohnern der Reihenhäuser auf diesem Grundstück die Einsicht in die Bebraer Straße und somit das gefahrlose Ausfahren aus der Einfahrt ermöglicht. Begründung: Die Einfahrt wird häufig durch Pkws und Lkws zugeparkt, was das Ausfahren erheblich erschwert. Besonders problematisch ist, dass der Verkehr aus einer scharfen Kurve kommt, die nicht einsehbar ist. Beim Ausfahren nach rechts gerät man daher automatisch in den Gegenverkehr. Die Situation hat sich zuletzt zugespitzt, da Lieferwagenfahrer, die früher in der parallel verlaufenden Vilbeler Landstraße geparkt haben, aufgrund neuer Parkverbotsschilder nun direkt in und vor den Kurven sowie Ausfahrten der Bebraer Straße parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1750 Beratung im Ortsbeirat: 11
Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 entstanden aus Vorlage: OF 738/11 vom 03.05.2025 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten in Absprache mit der Landespolizei zu überprüfen: - Jakobsbrunnenstraße auf Höhe des Kiosks in beide Richtungen (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und ab 17:00 Uhr); - Alt-Fechenheim auf Höhe der Fahrschule, auf Höhe des Netto-Marktes und auf Höhe der katholischen Kirche (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße auf Höhe der Rückseite der Kita Mainstrolche (05:00 Uhr bis 8:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Dieburger Straße/Alt-Fechenheim (am Wochenende, alle Uhrzeiten); - Bodenseestraße zwischen Konstanzer Straße und Max-Eyth-Straße (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr); - Wächtersbacher Straße auf Höhe der Kita St. Hildegard (werktags 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sobald die Umleitung Hanauer Landstraße nicht mehr über die Cassellastraße führt; - Birsteiner Straße auf Höhe des Sportplatzes (Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr und ab dem späten Nachmittag - Verkehr von und zur Schule, Ferienzeit ausschließen); - Hanauer Landstraße stadtauswärts (am Parkplatz der Allessa GmbH und der Bushaltestelle, wenn die Baustelle abgeschlossen ist) zwischen der Straße Alt-Fechenheim und der Omegabrücke (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Jakobsbrunnenstraße von Westen aus kommend im Bereich der Einfahrt in die Tempo-30-Zone zwischen An der Seehecke und Konstanzer Straße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Baumertstraße zwischen der Straße Am Hennsee und Pfortenstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Roscherstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Begründung: Es wird vermehrt festgestellt, dass Fahrzeughalter sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587
Neue Ein- und Ausfahrten am ParkandRideParkhaus Borsigallee Umplanung der Anschlussstelle Borsigallee/Riederwaldtunnel
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 735/11 Betreff: Neue Ein- und Ausfahrten am Park-and-Ride-Parkhaus Borsigallee Umplanung der Anschlussstelle Borsigallee/Riederwaldtunnel 1. Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben, inwiefern die zusätzlichen Baukosten für den Bund und die Stadt Frankfurt die Neuplanung der Ein- und Ausfahrten des P+R Parkhauses rechtfertigen. 2. Welches Ergebnis hat die Prüfung der Statik des bisherigen Parkhauses ergeben? Kann das Parkhaus auf 3000 Parkplätze im Rahmen einer Aufstockung erweitert werden und wenn nicht, wie wird das Ziel der 3000 Parkplätze erreicht? 3. Wie hoch sind die Baukosten und Bauzeit für die erforderliche neue Zuwegung, der Umbau der vorgelagerten Kreuzung, sowie der Erweiterung des Parkhauses? 4. Wie wird diese Verhältnismäßigkeit der Kosten zu den zusätzlichen maximal 2000 Parkplätzen gesehen? 5. Für die Neuplanung der Ein- und Ausfahrten des Parkhauses sollen Lärmschutzwände mit einer Höhe von fast neun Metern Höhe gebaut werden und weitere "zusätzliche" Waldfläche gerodet werden. Hat der Magistrat Einsicht in die naturrechtlichen Gutachten zur Neuplanung der Anschlussstelle Borsigallee bekommen und diese bewerten können und wie fiel die Bewertung aus? 6. Die Kreuzung Borsigallee/Kruppstraße wird geändert und damit ändern sich die Verkehrszahlen. In der alten Version des Verkehrsmengengutachten zum 2.Planfeststellungsbeschluß des Riederwaldtunnel wurde: "gerade noch die Stufe D" erreicht. Dies allerdings unter der fehlerhaften Annahme, es würden nur 10 Fahrzeuge pro Stunde von der Borsigallee in Richtung Norden auf die Kruppstraße abbiegen. Wie ändern sich die Verkehrszahlen für die Kreuzung Borsigallee/ Kruppstraße ? 7. Wie war das Ergebnis der Prüfung der Leistungsfähigkeit der Neuplanung der Kreuzung Kruppstraße / Borsigallee? Begründung: Die Autobahn Ausfahrt Borsigallee soll von einer Unterführung in eine Überführung umgebaut werden. Zusätzlich sollen die Ein- und Ausfahrt zum P+R Parkhaus Borsigallee nur noch direkt über die Autobahn erfolgen. Dafür sind im Fechenheimer Wald weitere große Waldflächen zu roden um die Zufahrt zum P+R Parkhaus neu und geräumiger gestalten zu können. Die jetzige Ein- und Ausfahrt an der Borsigallee soll dauerhaft geschlossen werden. Eine Ausfahrt aus dem Parkhaus ist dann nur noch zurück auf die Autobahn möglich. Dies würde zusätzlich für die lokale Wirtschaft Einbußen bedeuten. Hessen Mobil hat bisher keine Unterlagen zur Änderung zur Verfügung gestellt. Auf einer Ortsbeiratssitzung wurde bereits mitgeteilt, die Pläne würden im Februar öffentlich gemacht. Mit der Stadt Frankfurt würden bereits Gespräche zu den neuen Planungen geführt. Es bestehen Zweifel, ob zweistellige Millionenbeträge bei knapper Kasse, für eine gesonderte Einfahrt und eine neue Ausfahrt und Brücken an das bestehende vollausgelastete Parkhaus notwendig sind. Die Planungen erzeugen zusätzliche neue ungeklärte naturrechtlichen Probleme. Es sind keinerlei Vorteile für die "Frankfurter" zu erkennen. Selbst bei positivster Betrachtung, das P+R Parkhaus Borsigallee wird halt eben nicht an der S-Bahnlinie stehen, sondern mit der wesentlich langsameren U-Bahn angefahren. Wäre das P+R Parkhaus an der neuen S-Bahnstation Fechenheim-Nord wäre dies eine sinnvolle Ergänzung für Bürger aus dem Umland. Mit der Nutzung des P+R Parkhauses werden die Transferzeiten zum Arbeitsplatz für die meisten Menschen aus dem Umland weiterhin bei meist mehr als einer Stunde liegen und damit dann über der kritischen Zeitschwelle für ein noch akzeptables Einpendeln zum Arbeitsplatz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.04.2025, OF 715/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1183 2025 1. Die Vorlage OF 715/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 735/11 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 735/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKeine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6902 entstanden aus Vorlage: OF 731/11 vom 19.03.2025 Betreff: Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Magistrat wird gebeten, die Baustelle für die Nordmainische S-Bahn nicht mitten durch die Riederwaldsiedlung zu erschließen und die in der Stellungnahme ST 300 genannte Zufahrt über Lahmeyerstraße - Harkortstraße - Iselinstraße - Motzstraße auszuschließen. Die Anbindung der Baustelle im Bereich des Riederwalds soll ausschließlich über die Riederspießstraße direkt vom Ratsweg aus erfolgen. Außerdem soll die Deutsche Bahn die Bevölkerung umgehend ausführlich über die geplanten Baumaßnahmen unterrichten. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Nordmainischen S-Bahn. Die Bewohner in Baustellennähe sollten aber so wenig wie möglich belastet werden, zumal ihnen Gärten und Waldflächen dauerhaft sowie Rad- und Fußwege bauzeitlich verloren gehen. Eine Anlieferung durch die engen Siedlungsstraßen muss unbedingt verhindert werden; Lkws würden dort stecken bleiben. Es ist zu beachten, dass gleichzeitig auf der Nordseite des Riederwalds mit dem Bau des Riederwaldtunnels begonnen wird. Die beiden Großbaustellen müssen logistisch getrennt werden, um das Chaos so klein wie möglich zu halten. Quelle: Geoportal Frankfurt, ST 300 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 21.03.2025, NR 1168
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 550 entstanden aus Vorlage: OF 733/11 vom 24.04.2025 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 21.03.2025, NR 1168 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1168 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Seckbacher Industriestraßen Kruppstraße, Friesstraße, Gwinnerstraße und Flinschstraße ebenfalls aufgenommen werden. Begründung: In der Vorlage fehlen die Seckbacher Industriestraßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1168 = Enthaltung, OA 550 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1168 = Prüfung und Berichterstattung, OA 550 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1168 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 550 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6108, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 § 6526, 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2025
Neue Ein- und Ausfahrten am Park-and-Ride-Parkhaus Borsigallee Umplanung der Anschlussstelle Borsigallee/Riederwaldtunnel
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 715/11 Betreff: Neue Ein- und Ausfahrten am Park-and-Ride-Parkhaus Borsigallee Umplanung der Anschlussstelle Borsigallee/Riederwaldtunnel 1. Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben, ob eine Kostenabwägung bezüglich der Baukosten für den Bund und für die Stadt Frankfurt, für die neu geplanten Ein- und Ausfahrten zum P+R Parkhaus Borsigallee gemacht wurden? 2. Stehen die neuen Baukosten für die erforderliche neue Zuwegung und der Bau der vorgelagerten Kreuzung in Relation zu einem schon seit Jahren in Vollauslastung im Betrieb befindlichen P+R Parkhaus? 3. Sind die dabei aufzubringenden Summen, die wirtschaftlich vermutlich keinen nennens-werten Ertrag bringen werden, sondern nur dem Zweck dienen sollen, den ruhenden Verkehr aufzunehmen, damit er nicht die Straßen blockiert, noch als verhältnismäßig anzusehen? 4. Für die Neuplanung der Ein- und Ausfahrten des Parkhauses sollen Lärmschutzwände mit einer Höhe von fast neun Metern Höhe gebaut werden und weitere "zusätzliche" Waldfläche gerodet werden. Hat der Magistrat Einsicht in die naturrechtlichen Gutachten zur Neuplanung der Anschlussstelle Borsigallee bekommen und diese bewerten können? 5. Die Kreuzung Borsigallee/Kruppstraße wird geändert und damit ändern sich die Verkehrszahlen. In der alten Version des Verkehrsmengengutachten zum 2. Planfeststellungsbeschluß des Riederwaldtunnel wurde: "gerade noch die Stufe D" erreicht. Dies allerdings unter der fehlerhaften Annahme, es würden nur 10 Fahrzeuge pro Stunde von der Borsigallee in Richtung Norden auf die Kruppstraße abbiegen. 6. Hat der Magistrat die Neuplanung der Kreuzung Kruppstraße/Borsigallee vorgelegt bekommen und konnte die der Magistrat die Leistungsfähigkeit der neuen Kreuzung prüfen? Begründung: Die Autobahn Ausfahrt Borsigallee soll von einer Unterführung in eine Überführung umgebaut werden. Zusätzlich sollen die Ein- und Ausfahrt zum P+R Parkhaus nur noch direkt über die Autobahn erfolgen. Dafür sind im Fechenheimer Wald weitere große Waldflächen zu roden um die Zufahrt zum P+R Parkhaus neu gestalten zu können. Die jetzige Ein- und Ausfahrt an der Borsigallee soll dauerhaft geschlossen werden. Eine Ausfahrt aus dem Parkhaus ist dann nur noch zurück auf die Autobahn möglich. Dies würde u.a. für die lokale Wirtschaft Einbußen bedeuten. Hessen Mobil hat bisher keine Unterlagen zur Änderung zur Verfügung gestellt. Auf einer Ortsbeiratssitzung allerdings mitgeteilt, die Pläne würden im Februar öffentlich gemacht. Mit der Stadt Frankfurt würden bereits Gespräche zu den neuen Planungen geführt. Es bestehen Zweifel, ob zweistellige Millionenbeträge bei knapper Kasse, für eine Einfahrt in ein Parkhaus notwendig sind, wenn es den lokalen Unternehmen schadet, mehr Waldfläche verbraucht, naturrechtliche Probleme verursacht und dazu keinerlei Vorteile zu erwarten sind. Jegliche andersartige Verwendung des Gebäudes sich dazu in der Zukunft noch erschwert, wenn es nun direkt an die Autobahn angebunden wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.05.2025, OF 735/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 715/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1183 2025 1. Die Vorlage OF 715/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 735/11 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 735/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Fuß- und Radweg Teufelsbruch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6463 entstanden aus Vorlage: OF 683/11 vom 14.01.2025 Betreff: Fuß- und Radweg Teufelsbruch Vorgang: OM 5195/24 OBR 11; ST 1275/24 Der Magistrat wird gebeten, das Gespräch mit der Autobahn GmbH des Bundes zu suchen, um während der Bauzeit des Riederwaldtunnels doch noch eine Fuß- und Radwegeverbindung durch den Teufelsbruch von der Wächtersbacher Straße (Höhe Poco-Einrichtungshaus) zum Kinderzentrum Lauterbacher Straße zu ermöglichen. Begründung: Das Gelände gehört zum Baufeld des Riederwaldtunnels, ist aber relativ breit, sodass es möglich sein sollte, am Rande einen öffentlichen Weg einzurichten. Die Autobahn GmbH des Bundes hat laut Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275, freundlicherweise zugesagt, im Zuge der weiteren Bautätigkeiten zu prüfen, "ob innerhalb des Baufeldes (...) zumindest zeitweise eine abgesicherte Trasse für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden kann". Die Verbindung ist für die Bürgerinnen und Bürger von hohem Wert, da sie einen langen Umweg durch bebautes Gebiet vermeidet, um zur Kita und in das Naherholungsgebiet des Fechenheimer Waldes zu kommen. Die Bauzeit wird mindestens zehn Jahre dauern, ein provisorischer Weg lohnt sich also. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1156 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6466 entstanden aus Vorlage: OF 688/11 vom 26.01.2025 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wegeführung für Lkws im Gewerbegebiet (insbesondere in der Gwinnerstraße und der Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) bezüglich Sicherheit und Wendemöglichkeiten optimiert werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten, übergangsweise die aktuell bestehende Beschilderung so zu verbessern, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die Lkw-Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von Lkws angefahren werden können. Aktuell ist für die Lkws jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein Lkw-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell zum Teil an Stellen angebracht (erst nach der Flinschstraße/Ecke Gelastraße und zudem zugewachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die Lkws über die Straße Im Trieb auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein Pkw in der Straße Im Trieb stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 973 Beratung im Ortsbeirat: 11
Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6468 entstanden aus Vorlage: OF 692/11 vom 14.01.2025 Betreff: Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch Der Magistrat wird gebeten, bei den Platanen in der Straße Am Erlenbruch vor den Häusern mit den Hausnummern 108 bis 128 Wassersensoren anzubringen oder auf die Autobahn GmbH des Bundes (alternativ die ABG) einzuwirken, dies zu tun. Begründung: Die Platanen sollen im Gegensatz zu den davor stehenden Kastanien nicht für den Bau des Riederwaldtunnels gefällt werden. Sie sind für die direkt dahinter befindlichen Häuser der ABG in Hinblick auf die Luftqualität und Kühlungsfunktion im Sommer äußerst wichtig. Allerdings sind sie durch eine mögliche Grundwasserabsenkung beim Bau des Riederwaldtunnels stark gefährdet. Deshalb schlug ein Baumexperte die Anbringung von Wassersensoren vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 751 Aktenzeichen: 67-0
Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.01.2025, OA 521 entstanden aus Vorlage: OF 680/11 vom 13.01.2025 Betreff: Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 450 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Planung und Herstellung des fehlenden Gehwegs in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück konsequent weiterverfolgt und die Fußwegeverbindung In den Teichen nicht als alternative Fußwegeverbindung dazu festlegt. Die Fußwegeverbindung In den Teichen ist unabhängig von der fehlenden Wegeverbindung der Gelastraße zu ertüchtigen und ein Abzweig zur Straße Im Trieb herzustellen. Begründung: Der herzustellende, fehlende Fußweg in der Gelastraße ist eine alternativlose Fußwegeverbindung in die Freizeitgärten zwischen Seckbach und Riederwald sowie in Richtung Bornheim. Die Fußwegeverbindung In den Teichen kann diese fehlende Fußwegeverbindung nicht ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 710 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1673 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 450 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 450 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 450 = Kenntnis, OA 521 = Enthaltung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (B 450 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 450 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (B 450 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 450 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5806, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025
Fahrradstraße-Raiffeisenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6152 entstanden aus Vorlage: OF 671/11 vom 07.11.2024 Betreff: Fahrradstraße-Raiffeisenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Raiffeisenstraße vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Harkortstraße als Fahrradstraße einzurichten. Die entsprechende Kennzeichnung ist an und auf der Straße anzubringen. Vor der Umsetzung soll die Planung zur Fahrradstraße dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Die Notwendigkeit ergibt sich aus zwei Tatsachen. Erstens ist die Fahrradverbindung auf der Straße Am Erlenbruch oft zugeparkt oder aus anderweitigen Gründen fast unbenutzbar. Die Etablierung einer Alternativstrecke ist unbedingt sinnvoll. Zweitens wird die Raiffeisenstraße zwar bereits durch viele Radfahrer genutzt, steht aber unter ständigem Druck durch rücksichtslose Autofahrer. Eine Verkehrsberuhigung der Raiffeisenstraße ist dringend notwendig, zumal nicht abzusehen ist, wann die mehrfach beschlossene Unterbrechung der Durchfahrt für den Kfz-Verkehr endlich umgesetzt wird. Zusätzliche Info: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkws und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radfahrer nebeneinander fahren - was hier ausdrücklich erlaubt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 970 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Übernahme der Ergänzungen gemäß Bebauungsplan „Borsigallee/ParkandrideAnlage“ mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 „Borsigallee/ParkandrideAnlage“ in das Bebauungsplanverfahren Nr. 895 „Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngel
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2024, OF 642/11 Betreff: Übernahme der Ergänzungen gemäß Bebauungsplan "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" in das Bebauungsplanverfahren Nr. 895 "Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Anforderungen des P+R Parkhauses aus den Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 in den neu das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit aufzunehmen. Der integrierte Landschaftsplan Nr. 677 aus dem noch bestehenden Bebauungsplan des Geländes P+R Borsigallee darf nicht erlöschen, sondern muss deckungsgleich und wortgenau in den neuen Bebauungsplan übertragen werden. Begründung: Bei dem Gespräch im Stadtplanungsamt wurde das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände den Mitgliedern des OBR 11 vorgestellt. Hier wurde dem OBR 11 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in den Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit eingefügt werden soll. Die Auflagen in Bezug auf den P+R Parkplatzes Borsigallee müssten demnach aus dem Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in das neue "Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" mit aufgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 642/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 642/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenFuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und FechenheimNord auch während des Baus der Nordmainischen SBahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5637 entstanden aus Vorlage: OF 631/11 vom 03.06.2024 Betreff: Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und Fechenheim-Nord auch während des Baus der Nordmainischen S-Bahn Der Magistrat wird gebeten, eine Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen den o. g. Stadtteilen, auch während der Bauzeit der Nordmainischen S-Bahn, zu ermöglichen. Dabei bietet es sich an, eine nicht genutzte Trasse der Hafenbahn zu nutzen. Diese Trasse ist überwuchert und ein Fuß- und Radweg müsste relativ leicht herzustellen sein. Quelle: Geoportal Frankfurt, eigene Bearbeitung Begründung: Der Bau der Nordmainischen S-Bahn steht bevor. Dabei wird die Fuß- und Radwegverbindung entlang der Bahnstrecke im Bereich Riederwald/Fechenheim-Nord unter der Lahmeyerbrücke für mindestens sechs Jahre unterbrochen. Erfahrungsgemäß ergeben sich Verzögerungen und der Bau dauert länger. Die Bahn will nach Abschluss des Baus einen neuen Fuß- und Radweg entlang der Bahntrasse bauen. Der Weg verbindet die Wohnsiedlung im Riederwald mit den Arbeitsplätzen und dem Einzelhandel im Gewerbegebiet südlich der Wächtersbacher Straße. Das Nachhaltige Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach unterstützt diese Forderung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2012 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 473 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 24.05.2024 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: OA 382/19 OBR 11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 06.05.2024, ST 865, vorgeschlagen, einen Bebauungsplan für das Straßenteilstück der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück aufzustellen. Der Bebauungsplan muss die betreffenden Flächen als öffentliche Verkehrsflächen ausweisen. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main Begründung: Auf dem Straßenteilstück ist kein Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und das Eintracht-Gelände in die Gelastraße und weiter nach Bergen-Enkheim zu gehen oder mit dem Rad/Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel. Fahrzeugfahrer, die von Seckbach kommen, sehen die Fußgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit nunmehr 20 Jahren versucht die Stadt, die restlichen Teilstücke zu kaufen, und hat in der Stellungnahme ST 865 vermerkt, dass es keine Aussicht gibt, die übrigen neun Grundstückseigner vom Verkauf zu überzeugen. In der Stellungnahme ST 865 wird darauf verwiesen, dass nur im Rahmen eines Bebauungsplanes Grundstücksstreifen enteignet werden können. Diese Grundstücksstreifen sind schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat eine langfristige Lösung für den Gehweg im Rahmen eines Bebauungsplanes für diesen Straßenabschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 305 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 473 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5080, 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 10.09.2024
Holzkeller wieder nach Nida bringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 449/8 Betreff: Holzkeller wieder nach Nida bringen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, den restaurierten Holzkeller dauerhaft auf dem Ausgrabungsgelände der römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" auszustellen. Die Besichtigung des Kellers soll leicht zugänglich sein und der Keller gleichzeitig vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt sein. Zudem ist es wichtig, dass den Besucher:innen vor Ort die Besonderheit des Fundes und der Restaurierung erläutert werden. Begründung: Der Holzkeller, der bei den Ausgrabungen des Denkmalamtes 2022 auf dem Terrain der Römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" gefunden, abgetragen und zur Restaurierung ausgelagert wurde, war am 29.05.2024 in der Dependance des archäologischen Museums in der Borsigallee der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die von der Straße "In der Römerstadt" (platea novi vici) hinabführenden Treppenstufen, die Holzverschalung des Raumes, die Stützvorrichtungen für Gefäße sind eindrucksvolle Zeugnisse des römischen Alltagslebens, das vor 1900 Jahren in der römischen Großstadt Nida bzw. auf dem heutigen Gebiet Heddernheim/Praunheim stattfand. Der Ortsbeirat setzt sich dafür ein, mit diesem Fundstück die römische Geschichte vor Ort wieder in Erinnerung zu rufen; dies sollte auch durch die weitere wissenschaftliche Bearbeitung der Ausgrabung ergänzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 449/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKreuzungsbereich behindertengerecht gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5571 entstanden aus Vorlage: OF 272/16 vom 29.04.2024 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem Aufeinandertreffen der Straßen der Leuchte, Triebstraße, Vilbeler Landstraße und Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn-Endhaltestelle, ein Ärztezentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z. B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Straßen Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1834 Beratung im Ortsbeirat: 16
Radweg Flinschstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 622/11 Betreff: Radweg Flinschstraße Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten, wie die Flinschstraße umgestaltet werden kann, damit sie dem Anspruch einer Haupt Radwegeverbindung gerecht werden kann. Dabei sollen die Vor- und Nachteile aufgezeigt werden, die mit der Wiederherstellung des ehemaligen Radweges verbunden sind. Demgegenüber gestellt werden sollen die Vor- und Nachteile einer Radwegeführung auf der Fahrbahn. Der Bericht soll auch aufzeigen, in welchem Zeitraum die Umsetzung der Planungen erfolgen kann. Begründung: Die Flinschstraße ist als Haupt-Radwegeverbindung genannt, wird diesem Anspruch jedoch bisher nicht gerecht. Der ehemalige Radweg wird inzwischen durchweg als Parkfläche genutzt, die Straße selbst ist zwar breit, jedoch nicht in verschiedene Fahrspuren aufgegliedert und teilweise ist der Straßenbelag in einem sehr schlechten Zustand. Eine sichere Nutzung der Flinschstraße für Radfahrer ist momentan kaum möglich, eine Umgestaltung steht deshalb auch unter einem erheblichen Zeitdruck Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 947 2024 Die Vorlage OF 622/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.04.2024, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 617/11 vom 15.04.2024 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Vorgang: B 112/24; NR 908/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, mit der ABG FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH ( NHW) Kontakt aufzunehmen, um für ihre Mieter umgehend a) Mieterstromangebote durch lokale Fotovoltaikanlagen zu machen. Die Anzahl der Fotovoltaikanlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu erhöhen und die Vorteile an die Mieter weiterzugeben (sieben Cent ist die normale Vergütung für die Stromeinspeisung aus Fotovoltaikanlagen - die ABG verlangt derzeit 20 Cent von ihren Mietern); b) nicht öffentliche, objektbezogene Elektroauto-Ladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. 2. Der Magistrat wird gebeten, auf Charge Point Operators (CPO) wie EnBW, Tesla oder Ionity etc. einzuwirken, damit diese für die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) kostenfrei acht Schnellladeparkplätze auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten. Begründung: Im Bericht B 112 wird von der ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft die Option einer 80-prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner, und das führt dazu, dass sich diese auch Elektroautos anschaffen. Klimaneutralität bis 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn alle mitmachen besteht eine Chance, die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne Elektroautos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die PBG hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus am Autobahnende wenigstens acht kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor - eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurts. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung beim Park-and-ride-Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG kein ernsthaftes Interesse hat, die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine Fotovoltaikanlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20 Cent vom Mieter, anstelle der sieben Cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzliche Ladepunkte hat (abschließbare Steckdosen reichen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100 Prozent) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG ist, dass ein Mieter sich melden könne und man dann prüfen würde, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die Fotovoltaikanlagenpreise seit einem Jahr um etwa 50 Prozent gefallen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 454 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4777, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024 § 5334, 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.11.2024
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 605/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 29 2024 Die Vorlage OF 605/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 606/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2024/2025 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Rest der Flächen muss so saniert werden, dass die Straßen die nächsten Winter überstehen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 30 2024 Die Vorlage OF 606/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Straße Am Erlenbruch aus dem Antrag entfernt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 616/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt der Jahre 2024 und 2025 werden Mittel in Höhe von je 100 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Kurzfristig muss der Vorplatz des Bunkers in der Schäfflestraße neu geteert werden. Begründung: Dieser Antrag wird seit dem Ankauf der Bunker durch die Stadt Frankfurt gestellt. Leider wurde er bisher immer abgelehnt. Die Situation vor Ort wird aber nicht besser. Ein gutes Beispiel, was geschieht, wenn städtisches Eigentum nicht gepflegt wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 39 2024 Die Vorlage OF 616/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenVerkehrsberuhigter Bereich in der KarlMarxStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5064 entstanden aus Vorlage: OF 548/11 vom 22.01.2024 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Karl-Marx-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Karl-Marx-Straße zwischen Raiffeisenstraße und Schlettweinstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2 StVO) umzuwidmen. Dabei ist zu beachten, dass die Eingänge zu den Häusern nicht durch geparkte Autos versperrt werden. Begründung: Dieses Teilstück der Karl-Marx-Straße ist bis dato eine reguläre Einbahnstraße in südliche Fahrtrichtung und hat eine angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Boden-/Straßenbelag ist analog dem des verkehrsberuhigten Bereichs Schlettweinstraße gestaltet. Gehwege als Fahrbahnbegrenzung sind nicht vorhanden, sodass die Zugänge von den anliegenden Wohnhäusern direkt auf der Fahrbahn münden. Dadurch ist, insbesondere für die Fußgänger, ein erhebliches Gefährdungspotenzial gegeben. Werden - in Fahrtrichtung links - Personen, welche die Fahrbahn von den Grundstücken aus betreten wollen, unter Umständen rechtzeitig bemerkt, so ist dies auf der rechten Fahrbahnseite durch die geparkten Fahrzeuge nicht mehr gegeben. Des Weiteren gibt es regelmäßig Konfliktsituationen zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern. Aufgrund des Bodenbelags und der fehlenden Gehwege sehen die Fußgänger diesen Teil der Karl-Marx-Straße als verkehrsberuhigten Bereich bzw. Spielstraße an, während die Fahrzeugführer auf ihr vermeintliches Recht des Bevorrechtigten beharren. Somit sind für die Umwidmung, außer den Kosten für die Beschilderung, keine weiteren Aufwendungen vor Ort notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 640 Aktenzeichen: 32-1
Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des ParkandrideParkhauses Borsigallee einrichten
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.02.2024, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 552/11 vom 04.02.2024 Betreff: Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22; OM 2332/22 OBR 11; ST 2377/22; B 445/22; V 575/23 OBR 11; B 219/23; B 37/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) der Stadt Frankfurt in der Angelegenheit eines Schnellladeparks auf dem Gelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee endlich aktiv zu werden und in einer angemessenen Zeit eine verwertbare Auskunft zu geben. Begründung: Seit über zwei Jahren wird die Anregung zu einem Schnellladepark von links nach rechts verschoben. Bisherige Antworten sind unzureichend, unqualifiziert und teils sogar zu einem völlig anderen Sachverhalt, der mit der Anregung nichts zu tun hat. Die Fläche, auf der der Schnellladepark entstehen könnte, wurde bereits durch die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH geprüft. Es wurde die Aussage getroffen, dass dort mindestens zwei Megawatt zur Verfügung stehen würden. Das würde sogar für 16 Schnellladeparkplätze ausreichen. Es geht in der ursprünglichen Anregung nicht um die von der PBG im Parkhaus angeführten nur langsam ladenden drei bis elf Kilowatt Heimladeboxen, sondern um Ultraschnelllader im Freibereich vor dem Parkhaus mit 350 Kilowatt- und 800 Volt-Technologien. Diese Schnellladeanlagen benötigen acht Parkplätze im Freibereich und nur einen kleinen Transformator. Die Investitionskosten für den Betreiber liegen bei etwa 500.000 Euro, welche die Betreiber vollständig selbst zahlen. Die PBG könnte langfristig ohne eigenen Finanzaufwand an den Einnahmen der Charge Point Operator (CPO) partizipieren und einen Beitrag zur Gestaltung der E-Ladeinfrastruktur leisten und zur Nachhaltigkeit wesentlich beitragen. Es ist wichtig, etablierten CPOs, die über ein großes Ladenetzwerk verfügen, solche Orte anzubieten, weil Frankfurt bisher noch nicht einmal "einen" Schnellladepark hat. Frankfurt als Bankenstadt bringt es nicht fertig, einen Schnellladepark auf die Beine zu stellen. Eschborn, Gelnhausen, Hanau und Weiterstadt sind schon viel weiter, wie sehr viele größere, aber auch kleinere Städte in Deutschland. Diese Schnellladeparks ermöglichen es Bürgern, die in Wohnungen wohnen oder sich bei der ABG eingemietet haben, ihre Fahrzeuge schnell zu laden. Eine Entscheidung für die Anschaffung eines Elektroautos wird den Bürgern in Frankfurt sehr schwer gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 445 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 219 Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 37 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 909 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) AfD (= vereinfachtes Verfahren) 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4529, 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 11.03.2024
Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 entstanden aus Vorlage: OF 547/11 vom 19.01.2024 Betreff: Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück) Vorgang: B 381/05; V 1514/15 OBR 11; ST 297/16; OM 317/16 OBR 11; ST 1380/16; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19; OA 382/19 OBR11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen über die für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, benötigten Grundstücksflächen ist. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den folgenden Fragen zukommen zu lassen: 1. Wie viele der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen wurden mittlerweile erworben? 2. Für wie viele Grundstücksflächen laufen derzeit Erwerbsverhandlungen? 3. Wie viele Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Können die nicht verkaufsbereiten Eigentümer der benötigten Grundstücksflächen trotz fehlendem Bebauungsplan, aber vorhandenem Allgemeinwohl, enteignet werden? 5. Welche weiteren Möglichkeiten hat der Magistrat, um den Erwerb der benötigten Grundstücksflächen gegen den Willen der nicht zum Verkauf bereiten Eigentümer durchzusetzen? Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße ist die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Flinschstraße 67 durch circa 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 16.11.2015, V 1514 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 317 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Anregung vom 24.06.2024, OA 473 Aktenzeichen: 23-20
Bau einer zusätzlichen An/Abfahrt am ParkandrideParkhaus in der Borsigallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2024, OF 560/11 Betreff: Bau einer zusätzlichen An/Abfahrt am Park-and-ride-Parkhaus in der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Auskunft geben, A.: Wie hoch sind die geplanten Gesamtbaukosten für die neue Autobahnzufahrt ins Park+Ride Parkhaus von der Autobahn A66 ? B.: Wie hoch sind die geplanten Gesamtbaukosten für die in der Presse publizierte zweite zusätzliche Zu/Abfahrt vom Park+Ride Parkhaus Borsigallee ? C.: Wann werden die neuen Planungen zum Park+Ride Parkhaus dem Ortsbeirat vorgestellt ? Begründung: Es wurden durch die Autobahnbauplanungen bereits massive Eingriffe in den Fechenheimer Eichenwald gemacht. Für Bürger von außerhalb Frankfurts sollen nun massive Investitionen bei einem belasteten Haushalt der Stadt Frankfurt gemacht werden. Es bestehen berechtigte Zweifel, dass bei einem Angebot von ca. 850 Parkplätzen für eine Parkgebühr von nur 1,50€ täglich diese Investitionen sich jemals amortisieren werden, geschweige denn der Unterhalt der Flächen damit finanziert werden kann. Dazu sind zukünftig Einschränkungen bei den Parkplätzen zu erwarten, da in dem Gebäude eine Etage für sportliche Aktivitäten reserviert ist und dies bisher noch nicht umgesetzt wurde. (Tennishalle o.ä. auf der Dachetage) Dem Ortsbeirat ist sehr an umweltfreundlichen Umsetzungen gelegen. Grundsätzlich sind P+R Lösungen am Ausgangsort einer Reise immer bessere Lösungen als solche, die sich bereits sehr nahe am Zielort befinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 882 2024 Die Vorlage OF 560/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Seckbach und FechenheimNord wieder unverzüglich herstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4933 entstanden aus Vorlage: OF 538/11 vom 21.12.2023 Betreff: Wichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Seckbach und Fechenheim-Nord wieder unverzüglich herstellen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Autobahn GmbH des Bundes dahin gehend zu verständigen, dass die für Fußgänger und Radfahrer wichtige Wegeverbindung zwischen Seckbach, Nähe des Parkhauses in der Borsigallee, und dem Stadtteil Fechenheim-Nord wiederhergestellt wird. Die Wege verbindung ist ein direkter Zubringer der Wohngebiete in Fechenheim-Nord zum ÖPNV (U-Bahn-Haltestelle "Borsigallee"). Begründung: (Quelle: S. Neubauer) Trotz der Bauarbeiten war es vorgesehen, diese wichtige Verbindung aufrechtzuerhalten. Anwohner beschweren sich, dass der Weg nun gesperrt ist und der ÖPNV und wichtige Einkaufsmöglichkeiten nicht mehr direkt, sondern nur noch über Umwege erreicht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.02.2024, OF 564/11 Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1108 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie TheodorHaubachWeg 2 ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4746 entstanden aus Vorlage: OF 516/11 vom 30.10.2023 Betreff: Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, das Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 zu ermöglichen und den Rad- und Fußweg durch Drängelgitter zu schützen. Außerdem soll der Rad- und Fußweg als solcher gekennzeichnet werden. Weiter östlich ist das Parken erlaubt (siehe Foto). Drängelgitter verhindern, dass die geparkten Fahrzeuge zu weit in den Rad- und Fußweg hineinreichen. Foto: Stefan Helming Im westlichen Abschnitt, am Anfang der Straße Am Erlenbruch, sieht alles gleich aus, es fehlt aber ein Schild. Die Fläche gilt damit insgesamt als Fußweg. Hier wurden in der jüngeren Vergangenheit auch Bußgelder gegen Personen, die dort im guten Glauben parkten, verhängt. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, warum die nebeneinanderliegenden Straßenabschnitte bei gleicher Struktur und Breite unterschiedlich behandelt werden. Sie sollten einander angeglichen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 274 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1828 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Parkverbot am „GelaGarten“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4546 entstanden aus Vorlage: OF 509/11 vom 21.09.2023 Betreff: Parkverbot am "GelaGarten" Vorgang: OM 4346/223 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, am "GelaGarten", der sich am Ende der Gelastraße in Richtung Sausee befindet, die Fläche direkt am Garten mit dem Schild "Absolutes Halteverbot" zu versehen. Um ein Parkverbot zu bestärken, bittet der Ortsbeirat um die Aufstellung von drei zusätzlichen Geländerelementen entlang der Straße. Diese werden mit Abstand zueinander aufgestellt, sodass man an der Stelle die Straße erst einsehen und dann überqueren kann. Wenn an dieser Stelle wie seit circa zwei Monaten Lkws oder andere Kraftfahrzeuge parken, ist das Überqueren der Straße für Kinder oder andere Personen lebensgefährlich. Bis zuletzt hat auf dieser Fläche kein Fahrzeug geparkt - es entfallen somit keine Parkflächen. Quelle: Google Maps Quelle: privat Quelle: privat Begründung: Die Anfrage beim Magistrat ergab, dass an dieser Stelle reguläres Parken erlaubt ist. Da es sich hier nicht um ein reines Wohngebiet handelt, dürfen dort auch Lkws in der Nachtzeit parken. Die Kreuzung Gelastraße/Flinschstraße ist für Kinder, die auf dem Gelände des "GelaGartens" spielen und dann die Straße überqueren müssen, um zum Haus Flinschstraße 67 zu gelangen, gefährlich. Autofahrer, die aus der Flinschstraße kommen, biegen mit zu hoher Geschwindigkeit, obwohl Tempo 30 vorgegeben ist, um die Kurve und sehen die Kinder erst im letzten Moment. Um den Verkehr von Am Sausee kommend zu sehen, müssen die Kinder aufgrund der seit zwei Monaten dort parkenden Lkws sich zur Straße herantasten. Würden Geländer dort installiert werden, wäre die Kurve von beiden Straßen einsehbar und die Straße besser zu überqueren. Eine Ampelanlage oder Überquerungshilfe, wie in der Vorlage OM 4346 gefordert, ist die beste Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 268 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1
Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als Hort
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4549 entstanden aus Vorlage: OF 512/11 vom 24.09.2023 Betreff: Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als Hort Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Liegenschaft Am Erlenbruch 94 übergangsweise als Hort genutzt werden kann. Begründung: Die ehemalige Gaststätte Am Erlenbruch 94 steht seit dem Auszug der Reichsbürger leer und wurde von der ABG seitdem auch noch nicht wieder vermietet. Anscheinend ist momentan wegen der Bausituation die Vermietung als Gaststätte problematisch. Gleichzeitig ist die Hortsituation im Riederwald weiter sehr angespannt. Sich abzeichnende Lösungen auf dem Gelände der evangelischen Philippusgemeinde benötigen für die Umsetzung noch Zeit. Die übergangsweise Nutzung der Liegenschaft Am Erlenbruch 94 als Hort wäre hingegen in Kürze umsetzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.02.2024, OF 567/11 Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5197 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 934 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4
Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.10.2023, OA 398 entstanden aus Vorlage: OF 433/11 vom 12.02.2023 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Birsteiner Straße im gesamten Verlauf zur Fahrradstraße mit dem Zusatzschild "Einfahrt mit Kraftwagen/Motorrädern erlaubt" nach dem Bonner Modell umzuwandeln; 2. das alternierende Parken in der Birsteiner Straße aufzulösen und ne u zu regeln. Begründung: Die Radroute von Frankfurt nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort unerwartet und gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer am Kaufland-Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer den Fahrstreifen mit den Kraftfahrzeugen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, da es sich dort um eine Teststrecke für einen Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, dass mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge zu schnell fährt und bereits im "ahndungsfähigen" Bereich ist. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Vom Radfahrbüro wird den Fahrradfahrern gegenwärtig empfohlen, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg am Zebrastreifen beim Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtung einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es von Anwohnern des Wohnviertels Beschwerden über den Verkehr, bei dem Autofahrer durch das Wohnviertel abkürzen, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Selbst der Linienbus weicht regelmäßig aus, um die Fahrradfahrer (auch Schüler und Jugendliche auf dem Schulweg) auf der Wächtersbacher Straße zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger frei"-Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer den Kraftfahrzeugverkehr auf der Wächtersbacher Straße. Dadurch wird in der Birsteiner Straße dieser Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und es wird eine seit Langem geforderte Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler, Eltern mit ihren Kindern und sonstige Radfahrer fahren mit dem Fahrrad zu zwei im Gebiet liegenden Schulen und Kindergärten. Es ist ebenfalls eine Hauptroute für Fahrradfahrer aus Maintal, Bischofsheim, Fechenheim-Nord nördlich der Hanauer Landstraße und Fechenheim-Süd zu deren Arbeitsstellen. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger frei"-Bereichs oder verbessert dies für die Bewohner des Wohngebiets und die Fahrradfahrer. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und geringfügig Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Bewohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit der Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (z. B. Fahrradverkehr zur Schule) und Kraftfahrzeuge haben Fahrradfahrern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als fünf Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit geparkten Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., festgestellt, dass Fahrradstraßen sicher sind. Es ist zudem notwendig, dass diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, dass eine gesündere, sportlichere Bevölkerung, eine bessere, leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 398 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4052, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023 Aktenzeichen: 66-2
Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Park-andrideParkplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4488 entstanden aus Vorlage: OF 665/10 vom 04.09.2023 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Park-and-ride-Parkplatz Bei der Präsentation der Vorplanung zur Verlängerung der Linie U 5 zum Frankfurter Berg wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass kein Park-and-ride-Parkplatz an der künftigen Endstation eingeplant sei. Man erwäge dort, die verbleibende Fläche (rund 3.400 Quadratmeter) für Kleingärten zur Verfügung zu stellen. In der Vergangenheit gab es auf der verbleibenden Fläche sechs Kleingärten sowie kleinere Anteile von vier weiteren. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat, dass an Potenzial für Kleingärten gedacht wird. Diese Stelle erscheint aber wegen der Lage, der Flächenform und vor allem durch die langjährigen, baubedingt extremen Bodenverdichtungen als ungeeignet. Für mögliche Kleingärten wären auch noch Stellplätze zu berücksichtigen, welche die verfügbare Fläche ebenfalls minimieren! Die bereits geplante "Zufahrt Technik" bietet sich auch als Zufahrt für einen Park-and-ride-Parkplatz an. Ein weiteres Erfordernis ergibt sich aus dem Umstand, dass die Kapazitäten auf dem Park-and-ride-Parkplatz Preungesheim deutlich reduziert werden müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob der Magistrat den Argumenten des Ortsbeirats 10 folgt und deshalb eine wohlwollende Neuprüfung und gegebenenfalls Planungen für einen Park-and-ride-Parkplatz vornehmen wird; 2. ob ein Potenzial von 70+ Stellplätzen (s. Anlage) realistisch ist; 3. ob die Möglichkeit besteht, die Nutzung analog zum Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu reglementieren, um zweckfremdes Parken zu minimieren; 4. ob einige Stellplätze auch mit E-Ladeanschluss errichtet werden könnten. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 3,2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-3
Quietschgeräusche der U 4 mindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4344 entstanden aus Vorlage: OF 488/11 vom 14.08.2023 Betreff: Quietschgeräusche der U 4 mindern Der Magistrat wird gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, die Quietschgeräusche der U 4 zwischen dem Betriebshof Ost und der Trasse der U 7 zu mindern. Insbesondere aus den Bereichen Am Erlenbruch/Schäfflestraße und Vatterstraße, aber auch aus weiter entfernten Gebieten wie der Zeuläckerstraße erreichen den Ortsbeirat Klagen von Bürgerinnen und Bürgern aufgrund der lauten Geräusche. Auch die Pestalozzischule ist stark betroffen. Begründung: Bei früheren Gelegenheiten hat der Magistrat versichert, die Geräusche bei der Fahrt durch die engen Kurven seien minimal. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 58 Antrag vom 17.02.2024, OF 557/11 Auskunftsersuchen vom 04.03.2024, V 881 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92-10
Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 498/11 vom 09.09.2023 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 134 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Grenze zwischen den Schulbezirken Zentgrafenschule und Pestalozzischule mit Blick auf die Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter in Richtung Süden verschiebt. Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite des Wohnorts erfolgt in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies vor allem aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes in Richtung der Zentgrafenschule ist kurz und weitestgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, geparkte Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe der Hausnummer 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, sodass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen zum Teil in der Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2023, B 447 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (OA 382 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3840, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 Aktenzeichen: 40-3
Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines Fußgängerüberwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346 entstanden aus Vorlage: OF 490/11 vom 25.07.2023 Betreff: Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines Fußgängerüberwegs Vorgang: OM 3517/18 OBR 11; ST 2219/18; ST 907/19 Der Magistrat wird gebeten, in der Gelastraße zwischen dem Eckhaus Flinschstraße 67 und dem GelaGarten eine Bedarfsampel für Fußgänger oder mindestens einen Fußgängerüberweg einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des Fußgängerü berwegs ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit circa 140 Personen; darunter viele Kinder. In dem gegenüberliegenden GelaGarten befindet sich u. a. ein Spielplatz, der von den Kindern gerne angenommen wird. Erwachsene wiederum betreuen in diesem Garten die angelegten Pflanzenbeete. Da in der Gelastraße und der Flinschstraße ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Bedarfsampel für Fußgänger oder eines Fußgängerüberwegs dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3517 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2219 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 907 Antrag vom 21.09.2023, OF 509/11 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4546 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 57 Aktenzeichen: 32-1
Ideen
U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen
Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen
Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
Parkplätze Am Erlenbruch 2-4
Am Erlenbruch 2-4 sind seit Jahrzehnten Parkplätze zwischen den Bäumen. Plötzlich bekommt man Strafzettel wegen Parken auf dem "Gehweg", der dort gar keiner ist! Daher sollten die, wohl "vergessenen", P-Schilder nachgezurüstet werden. Am ganzen Erlenbruch, ab der Nummer 6 sind genau die gleichen Plätze, teilweise noch enger, als "erlaubt" ausgewiesen. Daher gehe ich davon aus, daß nur die Parkplatz Schilder fehlen.
Fußgängerbehelfsbrücke von Fechenheim Nord zur Borsigallee
Von und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.
Zu viele Hunde auf der Wiese der SG Riederwald - Ersatzfläche schaffen
Bezug zum Artikel der FR: "Die renaturierte Wiese neben dem Sportplatz der SG Riederwald kann nur eingeschränkt genutzt werden, weil die vor allem von Hunden vereinnahmt wird. Lösungen werden gesucht..." Eine eingezäunte Hundewiese zum freien toben für Hunde, wo auch das Geschäft hinterlassen werden kann wäre z.B. entlang den Parkplätzen auf den Wiesen der Harkortstraße machbar. Hier sind Hundehalter auch schon mit ihren Hunden unterwegs. Platz zum Bälle werfen ist dort auch. Ein eingezäunter Bereich mit Sitzbänken um die bestehenden Bäume wäre bestimmt eine schöne Alternative. Sonst wäre eine Information in Form von einer Beschilderung am Sportplatz auch sinnvoll.
Blitzer und Tempo 30 an Kindertagesstätte
An der Ecke Borsigallee / Bessemenerstraße liegt die Kita Zauberkasten. Lt. eigenen Angaben hat die Kita Betreuungsplätze für 50 Krippenkinder und für 60 Kindergartenkinder. Die Borsigallee wird hier regelmäßig zum Rasen genutzt. Sei es der spontane Gasfuß oder ein Sprint von der Ampel an der Ubahn Station Enkheim oder die Show vorbei am Kiosk, mit quietschendenReifen die Kurve vom Hessen Center zu nehmen. Abgesehen davon, dass die meisten normal fahren, nimmt dieses Verhalten gefühlt zu. Ist ja nicht so, dass jemand mal die Kontrolle verlieren könnte. Traurig das Kinder wohl weniger wichtig sind. Kinder reißen sich gerne mal los oder hauen gar ab, sind weniger aufmerksam wenn sie sich von ihren Freunden verabschieden. Ja, die Eltern sollten dabei sein, aber jeder der Kinder in der Familie hat, sollte wissen wie schnell sich so ein Kind losreist oder auf spontane Ideen kommt. Ja, auch bei 30kmh können Kinder zu Schaden kommen aber das Risiko ist halt einfach wesentlich geringer.
Gartenstadt Riederwald
Die Gärten werden von der ABG zerstört, wenn ein Mieter auszieht, weil "alles einheitlich" sein soll. Dies entspricht nicht der ursprünglichen Idee des Stadtteils. Viele schöne Gärten, die teilweise seit Jahrzehnten gewachsen sind, werden gnadenlos dem Erdboden gleich gemacht. Viele Mieter wünschen sich einen Garten vor der Tür, alte Mieter dürfen ihren behalten, neue Mieter dürfen keinen haben. Hinter der Raiffeisenstraße steht ein Garten, der so schön ist wie Eden. Ein Kleinod. Es gibt bessere Lösungen als den Einheitsbrei der ABG. Erhaltet die Gärten im Riederwald!
Verbesserung der ÖPNV-Anbindung von Fechenheim
Fechenheim ist, verglichen mit anderen ähnlich großen und ähnlich weit entfernten Stadtteilen Frankfurts, relativ dürftig ans ÖPNV-Netz angeschlossen. Die 11 benötigt bis in die Stadt 25- 30min. Wenn man zur Zeil oder Fressgass will, dann braucht man noch etwas länger. Die 12 erschließt Fechenheim (wohlwollend ausgedrückt) peripher. Mit dem Auto benötigt man für diese Strecke ca 16min (ohne Parkplatzsuche). Es gibt also kaum einen Anreiz, die Straßenbahn zu benutzen. Soweit ich gelesen habe, wurde ursprünglich ein Anschluss Fechenheims ans U-Bahn-Netz geplant (U6 weiter vom Ostbahnhof wie die 11). Allerdings ergäben sich daraus kaum Vorteile im Vergleich zur Tram. Mein Vorschlag ist, die U4/7 ab Haltestelle Schäfflestraße über die Wächtersbacher Straße und die Casellastraße auf die Hanauer Landstraße zu führen. Hier könnten die Schienen der Tram nach Fechenheim genutzt werden. Der an der nordmainischen S-Bahn geplante Halt an der Casellastraße kann über diese Linienführung an die U-Bahn angeschlossen werden. Fechenheim bekäme dadurch eine direkte Anbindung an den Innenstadttunnel. Ich denke, dass sich dadurch die Fahrtzeit in die Innenstadt mit ÖPNV deutlich verkürzen würde.
Borsigallee Radfahrer Grünphase
Die Fußgängerampel Ecke Borsigallee - Edisonstraße ist für Fußgänger grün, die geradeausfahrenden Radfahrer (und die Autos) müssen bei Rot halten, wobei nur die links abbiegenden PKW zur Autobahn hin warten müssen. So geht es für PKW in Richtung Innenstadt über Am Erlenbruch an fast jeder Ampel, wo ohnehin immer Stau herrscht. Stadtgemachte Staus sind die Folge
Borsigallee Radfahrer Grünphase
Die Fußgängerampel Ecke Borsigallee - Edisonstraße ist für Fußgänger grün, die geradeausfahrenden Radfahrer (und die Autos) müssen bei Rot halten, wobei nur die links abbiegenden PKW zur Autobahn hin warten müssen. So geht es für PKW in Richtung Innenstadt über Am Erlenbruch an fast jeder Ampel, wo ohnehin immer Stau herrscht. Stadtgemachte Staus sind die Folge
Kiss and Ride U-Bahn Station Enkheim
Einrichtung von Kiss and Ride Parkplätzen zum schnellen Absetzen, Aufnehmen der U-Bahnfahrgäste an der Borsigallee (U-Bahn Station Enkheim). Da Absetzer/Abholer mit Ihren Fahrzeugen die Farhbahn bzw. Einfahrten blockieren. Darauf folgt häufiges Hupen.
Tempolimit+Blitzer Borsigallee in der Höhe eines Kindergartens
In der Bessemerstraße Ecke Borsigallee befindet sich ein Kindergarten. Der ein und Ausgang ist in der Bessemerstraße allerdings ist die Borsigallee nicht weit. Hier sollte ein Tempolimit 30 eingeführt werden, auch da hier vermehrt, besonders in der Sommerzeit, geheizt wird. Die Ampel an der U-Bahn Station Enkheim (stadteinwärts) wird gerne als Startsignal verwendet, auch für Rennen. Um das Tempolimit durchzusetzen wäre m. E. ein Blitzer notwendig.
Aufstockung des P+R-Parkhauses Borsigallee (A66 Abfahrt Bergen-Enkheim)
Ich wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.
Mehr Verkehrsüberwachung (Blitzer) an Ampeln
Das Überfahren von roten Ampeln hat in letzter Zeit zugenommen. Ebenso das zu schnelle Fahren. Daher wären mehr "Ampelblitzer", die auch Schnellfahrer erfassen hilfreich. Dienen der Sicherheit und bringen Geld in den städtischen Haushalt. Mögliche Aufbaubeispiele: Ludwig-Landmann-Straße, Eschersheimer Land; Eckenheimer Land; Hügelstr. Mainzer Land/ Königsteinerstr. / Gartenstr./ Kennedyallee/Stresemannallee/Borsigallee/ Vilbeler Land/ Alleenring /u.a. - Die zuständigen Ortbeiräte können mit Sicherheit die Ampeln an den o.g. STraßen benennen, die hier relevant sein könnten
Ampelschaltung "Am Erlenbruch" verbessern
Regelmäßig kommt es in der Straße "Am Erlenbruch" zu erheblichen Verkehrsstaus (vor allem im Berufsverkehr). Für die kurze Strecke von der Eissporthalle bis zur Borsigallee (oder zurück) braucht man dann über 20 Minuten! Dabei fällt auf, dass nicht immer ein hohes Verkehrsaufkommen die Ursache dafür ist, sondern schlecht programmierte Ampeln: Anscheinend um zu verhindern, dass abbiegende Fahrzeuge mit der parallel fahrenden U-Bahn kollidieren, hat der Straßenverkehr immer "rot" wenn eine U-Bahn kommt. Man muss dann warten, auch wenn man eigentlich nur geradeaus fahren möchte und die Straße vor einem völlig frei wäre! Die betreffenden Kreuzungen müssten einfach nur mit einer zusätzlichen Ampel für abbiegende Fahrzeuge ausgestattet werden, so dass nur noch die abbiegenden Fahrzeuge warten müssten wenn eine U-Bahn kommt.
Ampelschaltung "Am Erlenbruch" verbessern
Regelmäßig kommt es in der Straße "Am Erlenbruch" zu erheblichen Verkehrsstaus (vor allem im Berufsverkehr). Für die kurze Strecke von der Eissporthalle bis zur Borsigallee (oder zurück) braucht man dann über 20 Minuten! Dabei fällt auf, dass nicht immer ein hohes Verkehrsaufkommen die Ursache dafür ist, sondern schlecht programmierte Ampeln: Anscheinend um zu verhindern, dass abbiegende Fahrzeuge mit der parallel fahrenden U-Bahn kollidieren, hat der Straßenverkehr immer "rot" wenn eine U-Bahn kommt. Man muss dann warten, auch wenn man eigentlich nur geradeaus fahren möchte und die Straße vor einem völlig frei wäre! Die betreffenden Kreuzungen müssten einfach nur mit einer zusätzlichen Ampel für abbiegende Fahrzeuge ausgestattet werden, so dass nur noch die abbiegenden Fahrzeuge warten müssten wenn eine U-Bahn kommt.
Oberirdische Schienen im Stadtgebiet "begrünen"
Ich finde den Anblick von oberirdischen Schienen im Stadtgebiet, die getrennt von Straßen verlaufen, sehr häßlich. Die Schienen zerreißen das Stadtbild und lassen die Bahnen sehr präsent wirken. (Beispiele: - U-Bahn 1,2,3,8 auf der Escherheimer Landstraße ab Dornbusch - Tramlinie 16 beim Markuskrankenhaus - U-Bahn 4,7 neben Am Erlenbruch ab Schäfflestraße und, und und.) Viel schöner wäre es, wenn die Schienen in Rasen eingebettet wären, dies würde einen freundlicheren und schöneren Anblick ergeben. Es würden mehr Grünflächen existieren, die wiederum die Lebensqualität heben würden. Das dies grundsätzlich möglich ist, zeigt das Beispiel der Tramlinie 16, 17 an der Messe parallel zur Friedrich-Ebert-Anlage. Hier sind die Schienen in Rasen eingebettet. Bildquelle: GoogleStreetView
Prüfung einer Verzweigung der U7 nach Fechenheim
Die Anbindung des östlichsten Frankfurter Stadtteils Fechenheim an den öffentlichen Personennahverkehr ist verbesserungsfähig. Zwar hat man mit der Straßenbahnlinie 11 eine Anbindung an die Innenstadt und den Hauptbahnhof, aber Fahrtzeiten von über 25 Minuten zum Bahnhof machen die Bahn nicht gerade attraktiv. Die geplante nordmainische S-Bahn wird sicher auch nicht kurzfristig realisiert - und dann wird sie an einem Ort halten, der im Gewerbegebiet liegt und für die Menschen aus Fechenheim wie auch für Pendler nicht attraktiv ist (eine Busanbindung mit Umsteigezeiten und vielen Haltestellen macht die Verbindung wiederum nicht attraktiv). Der Ortsbeirat 11 hat - meines Wissens ohne eine detaillierte Antwort zu erhalten - zu Beginn des Jahres angefragt, ob eine Verzweigung der U4/U7 von der Strecke nach Enkheim durch die Wächtersbacher Straße, den künftigen S-Bahn-Halt nach Fechenheim (Süd-West) durch einen aktuellen Grundstücksverkauf behindert würde. Dies ist eine Option, die man einmal ernsthaft prüfen sollte. Im Westen Fechenheims ist die Neuordnung eines Grünzugs mittelfristig geplant - und bei dieser Gelegenheit könnte man die dort vorgesehene Trasse für den Nahverkehr zur Dieburger Straße realisieren. Eine derartige Lösung hätte mehrere Vorzüge: - Die Anbindung an die S-Bahn-Haltestelle erschließt diese durch eine schnelle Verbindung in die westlichen Wohngebiete von Fechenheim. - Die Fahrtzeiten in die Innenstadt (Hauptwache/Konstablerwache) verkürzen sich um ca. 8 Minuten gegenüber der Straßenbahn. - Wenn das ehemalige Neckermann-Gelände längerfristig nicht (voll) ausgenutzt wird, könnte man z.B. auf dem alten Neckermann-Parkplatz ein P&R-Parkhaus zur Entlastung des überfüllten Parkhauses an der Borsigallee mit attraktiver Anbindung an die Innenstadt schaffen. - Die südwestlichen Teile Fechenheims werden endlich besser an den ÖPNV angebunden. - Ein Haltepunkt in der Wächtersbacher Straße würde zumindest ein wenig Erschließungswirkung für Fechenheim-Nord entfalten. In diesem Fall genügt es nicht, z.B. auf die Auslastung der derzeitigen Buslinie 44 zu schauen und zu konstatieren, dass für eine derartige Verbindung kaum Bedarf existiert. Eine sorgfältige Prüfung sollte das ganze künftige Netz umfassen. Außerdem ist eine solche Linie nicht als Ersatz für die Straßenbahnlinie 11 gedacht, sondern als Ergänzung, denn eine Erschließung der Hanauer Landstraße ist ja weiterhin notwendig. Die Verlagerung von Verkehr (sowohl Straßenbahn als auch MIV durch Pendler auf der Hanauer Landstraße) auf die U-Bahn könnte die Hanauer Landstraße entsprechend entlasten.
Prüfung einer Verzweigung der U7 nach Fechenheim
Die Anbindung des östlichsten Frankfurter Stadtteils Fechenheim an den öffentlichen Personennahverkehr ist verbesserungsfähig. Zwar hat man mit der Straßenbahnlinie 11 eine Anbindung an die Innenstadt und den Hauptbahnhof, aber Fahrtzeiten von über 25 Minuten zum Bahnhof machen die Bahn nicht gerade attraktiv. Die geplante nordmainische S-Bahn wird sicher auch nicht kurzfristig realisiert - und dann wird sie an einem Ort halten, der im Gewerbegebiet liegt und für die Menschen aus Fechenheim wie auch für Pendler nicht attraktiv ist (eine Busanbindung mit Umsteigezeiten und vielen Haltestellen macht die Verbindung wiederum nicht attraktiv). Der Ortsbeirat 11 hat - meines Wissens ohne eine detaillierte Antwort zu erhalten - zu Beginn des Jahres angefragt, ob eine Verzweigung der U4/U7 von der Strecke nach Enkheim durch die Wächtersbacher Straße, den künftigen S-Bahn-Halt nach Fechenheim (Süd-West) durch einen aktuellen Grundstücksverkauf behindert würde. Dies ist eine Option, die man einmal ernsthaft prüfen sollte. Im Westen Fechenheims ist die Neuordnung eines Grünzugs mittelfristig geplant - und bei dieser Gelegenheit könnte man die dort vorgesehene Trasse für den Nahverkehr zur Dieburger Straße realisieren. Eine derartige Lösung hätte mehrere Vorzüge: - Die Anbindung an die S-Bahn-Haltestelle erschließt diese durch eine schnelle Verbindung in die westlichen Wohngebiete von Fechenheim. - Die Fahrtzeiten in die Innenstadt (Hauptwache/Konstablerwache) verkürzen sich um ca. 8 Minuten gegenüber der Straßenbahn. - Wenn das ehemalige Neckermann-Gelände längerfristig nicht (voll) ausgenutzt wird, könnte man z.B. auf dem alten Neckermann-Parkplatz ein P&R-Parkhaus zur Entlastung des überfüllten Parkhauses an der Borsigallee mit attraktiver Anbindung an die Innenstadt schaffen. - Die südwestlichen Teile Fechenheims werden endlich besser an den ÖPNV angebunden. - Ein Haltepunkt in der Wächtersbacher Straße würde zumindest ein wenig Erschließungswirkung für Fechenheim-Nord entfalten. In diesem Fall genügt es nicht, z.B. auf die Auslastung der derzeitigen Buslinie 44 zu schauen und zu konstatieren, dass für eine derartige Verbindung kaum Bedarf existiert. Eine sorgfältige Prüfung sollte das ganze künftige Netz umfassen. Außerdem ist eine solche Linie nicht als Ersatz für die Straßenbahnlinie 11 gedacht, sondern als Ergänzung, denn eine Erschließung der Hanauer Landstraße ist ja weiterhin notwendig. Die Verlagerung von Verkehr (sowohl Straßenbahn als auch MIV durch Pendler auf der Hanauer Landstraße) auf die U-Bahn könnte die Hanauer Landstraße entsprechend entlasten.