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Meine Nachbarschaft: Kurhessenstraße

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie

06.02.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 674/9 Betreff: Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die im Rahmen eines Ortstermins am Weißen Stein präsentierte überarbeitete Machbarkeitsstudie für eine angepasste Verkehrsführung rund um den Platz am Weißen Stein, die in ihren Grundzügen die Zustimmung des Ortsbeirats findet, eine Magistratsvorlage auf den Weg zu bringen. Für die weitere Planung möchte der Ortsbeirat folgende Hinweise, Bitten und Fragen mit auf den Weg geben: - Eine besondere Qualität der vorgestellten Planung sind die erheblichen Zugewinne von Baumstandorten. Wurden bereits alle zusätzlichen Baumstandorte, grade im Hinblick auf Leitungen, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft? Falls nicht, bittet der Ortsbeirat darum, dies vorab nachzuholen, da es sich um ein wesentliches Entscheidungskriterium handelt. - Der Schutz der bestehenden Grünflächen und Bäume und der Erhalt und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Begrünung haben für den Ortsbeirat Priorität und sind entscheidend für die Zustimmung für die Umsetzung. Bei der weiteren Planung und späteren Ausführung muss alles unternommen werden, um Bäume und ihr Wurzelwerk zu erhalten und zusätzliche Baumstandorte tatsächlich zu realisieren. - Mit Blick auf die heutige Situation kann festgestellt werden, dass viele Menschen im Bereich der Bushaltestelle warten und dabei auch gerne den Sonnenschutz durch die begrünte Pergola entlang der Eschersheimer Landstraße in Anspruch nehmen. Der vorgesehene neue Zugang zu den Bussen am Rande der Eschersheimer Landstraße sieht nur einen sehr schmalen Gehweg ohne bislang erkennbare Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der vorgesehene Radweg zwischen den beiden Gehwegen nicht näher an die Grünfläche rücken kann, sodass durch die Zusammenlegung der beiden Flächen ein deutlich breiterer Gehweg vor den Bussen entstehen kann, auf dem auch zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und Verschattungselemente bzw begrünte Trennwände Platz finden könnten. - Vor Aufnahme vertiefter Planungen mit der Öffentlichkeit in den Dialog zu treten, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Hinweise und Ideen abzugeben, bevor die Ausführungsplanung erstellt wurde. Insbesondere über die zukünftige Gestaltung der Grünflächen soll es eine öffentliche Diskussion geben. Begründung: Der Ausbau der S6 und die Schließung des BU Lachwegs haben zu einer veränderten Verkehrsführung geführt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Bahn die Finanzierung von Maßnahmen, die die daraus entstandenen Belastungen reduzieren. Der Magistrat hat eine Planung für den Umbau der Straßen und Haltestellen im Bereich des Weißen Steins vorgestellt, die dieses Ziel verfolgen. Auf Basis der Rückmeldungen zu der im Juni 2023 im OBR vorgestellten Entwürfe hat der Magistrat überarbeitete Entwürfe vorgestellt, die nun wesentlich mehr Grünflächen und Bäume erhalten und vorsehen und respektvoller mit dem Platz umgehen. Die vorgesehene Verlegung der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Maybachbrücke würde in diesem Zuge auch eine Erleichterung für die Umsteiger*innen aus der und in die S-Bahn bedeuten und die neuen Radwege eine deutliche Verbesserung für die Sicherheit des Radverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat zum Schluss gekommen, dass die Planung, die sich im Moment auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie befindet, weiterverfolgt und verfeinert werden sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beseitigung des Bahnübergangs BÜ 102 (Lachweg) hier: Vorschläge für Ersatzmaßnahmen

25.01.2024 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5023 entstanden aus Vorlage: OF 579/9 vom 01.09.2023 Betreff: Beseitigung des Bahnübergangs BÜ 102 (Lachweg) hier: Vorschläge für Ersatzmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, für die Neugestaltung des Platzes Am Weißen Stein einen städtebaulichen Wettbewerb nach dem Vorbild des Vorgehens für die Neugestaltung des Schweizer Platzes auszuloben. Begründung: Der Ortsbeirat stimmt dem Ausgangspunkt der Analyse zu, dass für die Schließung des BÜ 102 Ersatz zu schaffen ist. Der Ortsbeirat befürwortet auch eine deutliche Verbesserung der Radwegeführung am Platz Am Weißen Stein. Der vorgelegte Vorschlag genügt diesen Anforderungen jedoch nicht, sondern missachtet sowohl die Bedeutung des Platzes Am Weißen Stein als Treffpunkt für die ortsansässige Bevölkerung als auch dessen Potenzial. Statt dessen Qualität weiter auszubauen, wird der Platz durch den Vorschlag auf die Funktion einer reinen Verkehrsdrehscheibe reduziert. Auch sind die Prioritäten zu einseitig gesetzt. So ist z. B. vor dem Eiscafé Lido eine Radwegeführung vorgesehen, die Fußgänger zwingt, einen "ungebremsten" Radweg zu überqueren, um zur Aufstellfläche für die Fußgängerquerung zu gelangen. Der Platz Am Weißen Stein bietet bei einer Neugestaltung ebenso viel städtebauliches Potenzial wie der Schweizer Platz. Die Bürger Eschersheims sollten der Stadt daher ebenso viel Aufmerksamkeit und Aufwand wert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1041 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbau alte Telefonzelle und Telefonsäule

25.01.2024 · Aktualisiert: 19.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5028 entstanden aus Vorlage: OF 654/9 vom 14.01.2024 Betreff: Abbau alte Telefonzelle und Telefonsäule Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Telekom in Verbindung zu setzen und darauf hinzuwirken, dass die Telefonzelle im Bereich der Einmündung der Wilhelm-Busch-Straße in die Eschersheimer Landstraße und die Telefonsäule am Dornbusch entfernt werden. Begründung: Die Telefonzelle ist seit Jahren in einem verwahrlosten Zustand und komplett mit schwarzer Farbe verschmiert, außerdem dient diese Ruine als willkommener Ablageplatz für Sperrmüll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 712 Aktenzeichen: 92-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrflächenmarkierung an der Straßeneinmündung Andersenweg/Felix-Dahn-Straße

25.01.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5025 entstanden aus Vorlage: OF 650/9 vom 15.01.2024 Betreff: Sperrflächenmarkierung an der Straßeneinmündung Andersenweg/Felix-Dahn-Straße Durch ordnungswidrig geparkte Autos wird die Sicht im Einmündungsbereich Andersenweg/Felix-Dahn-Straße stark beeinträchtigt. Zusätzlich wird dadurch die Einfahrt in den Andersenweg so beengt, dass es in der Vergangenheit zeitweise für die Müllabfuhr unmöglich war, die Straße zu befahren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Andersenweg direkt vor der Einmündung in die Felix-Dahn-Straße auf der rechten Seite eine Sperrfläche zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen

25.01.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule

07.12.2023 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4928 entstanden aus Vorlage: OF 617/3 vom 20.11.2023 Betreff: Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Grünstreifen der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule Baumpflanzungen vorgenommen werden können. Nach Schätzungen wären mindestens vier Bäume möglich. Begründung: Der Grünstreifen markiert eine Kluft zwischen den bestehenden Baumpflanzungen auf der östlichen Eschersheimer Landstraße. Diese sollte vor allem sowohl aus klimatischen, aus umweltfreundlichen Gründen als auch des Gesamteindrucks wegen geschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 670 Antrag vom 09.01.2025, OF 816/3 Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1108 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg

07.12.2023 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4929 entstanden aus Vorlage: OF 618/3 vom 20.11.2023 Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg Immer wieder kommt es zu Unfällen im Bereich der Eschersheimer Landstraße im o. g. Abschnitt, insbesondere aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Deshalb hält der Ortsbeirat eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in diesem Bereich für sehr wichtig. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg möglich ist und ob zusätzlich die Fußgängerampel an der Fichardstraße mit einem stationären Blitzgerät für Rotlichtverstöße ausgestattet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 669 Antrag vom 05.01.2025, OF 815/3 Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1107 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung Höllbergstraße

30.11.2023 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4829 entstanden aus Vorlage: OF 597/9 vom 25.09.2023 Betreff: Sanierung Höllbergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Höllbergstraße, insbesondere den unteren Abschnitt zwischen Kurhessenstraße und Niddawiesen/Höllbergspielplatz, in sein Sanierungsprogramm aufzunehmen und mit den Maßnahmen zu beginnen, sobald die Arbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Strecke beendet sind bzw. die Höllbergstraße nicht mehr als Zufahrtsweg für den Schwerverkehr benötigt wird. Begründung: Die Nutzung der Höllbergstraße als Zufahrt für den Schwerverkehr zur S 6-Baustelle hat die Oberfläche der Straße stark in Mitleidenschaft gezogen. Bereits entstandene Schlaglöcher konnten aufgrund der noch erforderlichen Nutzbarkeit für den Baustellenverkehr nur notdürftig ausgebessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 501 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren

30.11.2023 · Aktualisiert: 09.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4831 entstanden aus Vorlage: OF 622/9 vom 08.11.2023 Betreff: Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Stellen zwei bis drei Kurzladezonen für den Lieferverkehr auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße einzurichten. Parallel dazu sollten die vorhandenen oder weitere Steinquader den Grünstreifen möglichst umfassend schützen. Begründung: Der Lieferverkehr parkt aktuell oftmals kurzzeitig auf der Fahrbahn oder stellt sich ganz oder teilweise auf die Bereiche der Grünfläche, die noch nicht durch Steinquader abgetrennt sind. Dadurch kommt es zu Rückstaus, die auch den Busverkehr betreffen und dessen Pünktlichkeit beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 503 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Sitzbank auf dem Mittelstreifen Hügelstraße 177

30.11.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4832 entstanden aus Vorlage: OF 623/9 vom 15.11.2023 Betreff: Erneuerung der Sitzbank auf dem Mittelstreifen Hügelstraße 177 Die Sitzbank ist in keinem guten Zustand, welcher zum Sitzen und Verweilen einlädt. Der Magistrat wird gebeten, die kaputte Bank zu ersetzen, um deren Nutzung wieder möglich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 436 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen von Fahrradständern in der Felix-Dahn-Straße

30.11.2023 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4844 entstanden aus Vorlage: OF 641/9 vom 15.11.2023 Betreff: Anbringen von Fahrradständern in der Felix-Dahn-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Felix-Dahn-Straße direkt vor der Einmündung in die Hügelstraße auf der rechten Seite Fahrradbügel zu installieren. Der Wegfall eines Parkplatzes direkt vor der Kreuzung erhöht an dieser Stelle die Einsehbarkeit und somit die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 374 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten

30.11.2023 · Aktualisiert: 20.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4846 entstanden aus Vorlage: OF 645/9 vom 10.11.2023 Betreff: Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten Der Ortsbezirk 9 ist eines der Gebiete, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (iSTEK) als Nachverdichtungsgebiete ausgewiesen sind. Um dabei das bestmögliche Ergebnis für die jeweiligen Quartiere zu erreichen, sollten bei dieser Gelegenheit alle städtebaulichen und verkehrspolitischen Optionen, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen können, ausgeschöpft werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei Nachverdichtungsprojekten im Ortsbezirk 9 beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) die Planungen sowohl auf ihren städtebaulichen Mehrwert als auch auf eine verbesserte Verkehrsführung hin zu prüfen. Begründung: Derzeit kommt es immer wieder zu Problemen im Verkehr, die im Rahmen einer neuen Verkehrsplanung bei eventuellen Nachverdichtungsmaßnahmen gelöst werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 373

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beschädigter Zaun der A-Linie Höhe Eschersheimer Landstraße 341 bis 343 und 351

15.11.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2023, OF 624/9 Betreff: Beschädigter Zaun der A-Linie Höhe Eschersheimer Landstraße 341 bis 343 und 351 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Zaun neben der Gleisanlage der A-Linie auf Höhe Eschersheimer Landstr. 341-343 weist seit Anfang des Jahres 2023 eine 5-6 m breite Lücke auf. Auf Höhe der Haus-Nr. 351 ist er auf einer Breite von 3-4 m verbogen. Aufforderungen im März 2023 bzw. Juli 2023, den beschädigten Zaun zu reparieren blieben unbeantwortet. Der Ortsvorsteher wird daher gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um eine unverzügliche Reparatur des beschädigten Zauns herbeizuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 624/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Absenkung der Bordsteinkante in der Kurhessenstraße am Eingang der FritzvonUnruhAnlage

15.11.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2023, OF 634/9 Betreff: Absenkung der Bordsteinkante in der Kurhessenstraße am Eingang der Fritz-von-Unruh-Anlage Die Fritz-Unruh-Anlage ist ein Bestandteil der Grünanlagen des Grünen Ypsilons. Zurzeit behindert die Bordsteinkante an dieser Stelle das einfache Befahren mit dem Fahrrad. Die Beschilderung weist zurzeit nur die Benutzung durch FußgängerInnen aus. Dies vorausgesetzt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkante in der Kurhessenstraße am Eingang der Grünanlage abzusenken und die Beschilderung dahin gehend zu verändern, die Benutzung mit Fahrrädern zu gestatten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 634/9 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stralsunder Straße vom Parkdruck des benachbarten Westend-Campus der GoetheUniversität entlasten

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4704 entstanden aus Vorlage: OF 719/2 vom 01.09.2023 Betreff: Stralsunder Straße vom Parkdruck des benachbarten Westend-Campus der Goethe-Universität entlasten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. mit welchen Maßnahmen die Stralsunder Straße vom hohen Parkdruck durch den benachbarten Westend-Campus entlastet und der insbesondere in Vorlesungszeiten tagsüber oftmals chaotische ruhende Verkehr entsprechend sanktioniert werden kann; 2. ob die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Stralsunder Straße als Verbindung von Eschersheimer Landstraße und Hansaallee eine Möglichkeit sein kann, um der städtischen Verkehrsüberwachung vor Ort mehr Durchgriffsmöglichkeiten gegen den ruhenden Verkehr zu ermöglichen. Begründung: Es handelt sich um wiederholte Beschwerden der Bewohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 577 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen

13.11.2023 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4716 entstanden aus Vorlage: OF 775/2 vom 02.11.2023 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 2. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee einen Zebrastreifen einrichten zu lassen; 3. das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" zu erneuern und näher an die Bodenschwelle zu verlagern; 4. die bestehende Bodenschwelle durch eine wirksame, farbige Kunststoff-Bodenschwelle zu ersetzen; 5. zwei Parkplätze zu entwidmen und dafür Hochbeete aufzustellen. Das Kinderhaus Vogtstraße e. V. (Hausnummer 41) würde die Pflege der Hochbeete übernehmen; 6. das bestehende Schild "Ende Tempo-30-Zone", welches aktuell gegenüber der Einrichtung platziert ist, an die Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße versetzen zu lassen; 7. an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 8. den bestehenden Zebrastreifen an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße entfernen und um ca. zehn Meter in die Vogtstraße hinein versetzen zu lassen. Der Zebrastreifen sollte auf einer Bodenschwelle angebracht werden. Außerdem soll ein Schild "Zebrastreifen" installiert werden; 9. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, zwischen der Vogtstraße Nr. 43 und der Eschersheimer Landstraße eine Spielstraße einzurichten. Begründung: Das Kinderhaus Vogtstraße wird vom gleichnamigen Verein betrieben und betreut ca. 80 Kinder zwischen zehn Monaten und zehn Jahren. Die Vogtstraße wird von den Hortkindern an beiden Ecken, Vogtstraße/Hansaallee und Vogtstraße/Eschersheimer Landstraße, überquert. Bei der Vogtstraße handelt es sich um eine enge, schlecht einsehbare Einbahnstraße. In letzter Zeit wurden von der Elternschaft mehrere Beinaheunfälle gemeldet. Zu 1. und 7.: Aktuell werden die Straßenecken der Vogtstraße häufig von Lieferfahrzeugen zugeparkt, sodass die Einsicht für Fahrzeugfahrer und überquerende Kinder weiter verschlechtert wird. Poller bzw. Fahrradständer sollen die Fünf-Meter-Zone wirksam freihalten. Zu 2.: Die Vogtstraße/Ecke Hansaallee ist direkter Schulweg für die Hortkinder der Holzhausenschule. Diese müssen die Vogtstraße von der oberen Hansaallee aus kommend überqueren, um zur Einrichtung zu gelangen. Ein Zebrastreifen soll den Kinder Sicherheit geben und auch die Autofahrer für die Situation sensibilisieren. Zu 3.: Das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" ist stark abgenutzt und soll daher erneuert werden. Auch ist es zu weit von der Einrichtung entfernt. Zu 4.: Die ursprüngliche Bodenschwelle wurde im Rahmen einer Sanierung der Kanalisation entfernt. Die im Nachgang neu installierte Bodenschwelle ist zu niedrig und unwirksam. Zu 5.: Trotz Tempo-30-Zone und Bodenschwelle wird in der Vogtstraße täglich die Geschwindigkeit überschritten. Durch zwei versetzte Hochbeete soll die Straße direkt vor der Einrichtung verjüngt werden, sodass Fahrzeuge die Geschwindigkeit verringern müssen. Dadurch, dass die Hochbeete versetzt angebracht werden, können weiterhin Lkw und Müllfahrzeuge passieren. Die Einrichtung würde gerne die Pflege der Hochbeete patenschaftlich übernehmen. Zu 6.: Aktuell endet die Tempo-30-Zone direkt vor der Einrichtung und ca. 15 Meter vor der Kreuzung Vogtstraße/Eschersheimer Landstraße. Dies stellt eine vermeidbare Gefahr für die Kinder der Einrichtung dar. Zu 8.: Kinder der Holzhausenschule nutzen auch den Zebrastreifen an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße als direkten Schulweg. Der bestehende Zebrastreifen befindet sich unmittelbar an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße. Autofahrer sind gezwungen, auf dem Zebrastreifen zu halten, um die Eschersheimer Landstraße einsehen zu können. Dies gefährdet massiv Passanten, die die Vogtstraße überqueren wollen, da diese entweder auf den Radweg der Eschersheimer Landstraße oder zwischen die Autos auf die Vogtstraße ausweichen müssen. Eine Versetzung des Zebrastreifens in die Vogtstraße hinein bringt Sicherheit für Passanten, Auto- und Fahrradfahrer. Wird der Zebrastreifen zusätzlich auf einer Bodenschwelle angebracht, ermöglicht dies zusätzliche Sicherheit für die Hortkinder der Holzhausenschule. Zu 9.: Um optimalen Schutz für die Kinder der Einrichtung zu bieten, sollte das letzte Stück der Vogtstraße bis zur Eschersheimer Landstraße als Spielstraße ausgewiesen und verkehrsberuhigt werden. Die Vogtstraße ist keine Durchgangsstraße im eigentlichen Sinne und sollte nur von Anliegern genutzt werden. Daher stellt eine Umwidmung zur Spielstraße keine negativen Auswirkungen auf den Berufsverkehr dar. Lagebild Vogtstraße mit den vorgeschlagenen Maßnahmen (Quelle: openstreetmap) mit eigenen Anmerkungen Blick in die Vogtstraße Blick Vogtstraße Piktogramm Blick Vogtstraße vor der Einrichtung Blick Vogtstraße, zu niedrige Bodenschwelle Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 648 Antrag vom 13.05.2024, OF 938/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5494 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme

19.10.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Untertunnelung der U-BahnStrecke der ALinie

27.09.2023 · Aktualisiert: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 618/9 Betreff: Untertunnelung der U-Bahn-Strecke der A-Linie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Verkehrsführung der U-Bahnen der A-Linie von der Station "Dornbusch" bis zur Station "Weißer Stein" zu untertunneln. Folgende Vorteile würde es mit sich bringen: - Keinerlei Lärmbelästigung der Anwohner durch quietschen, fahrende Geräusche, - Nachtruhe der Anwohner ist gegeben, - Unfallgefahr ist im Gegensatz zur oberirdischen Führung minimal (keine Kollision mit dem Kfz-Verkehr, keine tödlichen Unfälle - jeder Tote Mensch ist einer zu viel!), - Geringere Instandhaltungskosten der VGF, - Keine Wartezeiten, (Ampeln entfallen), - Schnellere Taktung, Einhaltung der Zeiten der Fahrpläne (Pünktlichkeit), - Mehr Lebensqualität oberhalb der Straße (durch zum Beispiel eine Durchgehende Baumallee zwischen der Station "Dornbusch" und "Weißer Stein", - Mehr Möglichkeiten bei der Umgestaltung des Platzes "Am weißen Stein", - Oberirdische und somit kostensparende Bauweise ist möglich, - Untertunnelung an den Stationen Dornbusch, Fritz-Tarnow-Straße, Hügelstraße und Station Weißer Stein bereits gegeben, Es ist nie zu spät Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke

25.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 591/9 Betreff: Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass er zu der Umsetzung des sog. "Nordstrangs für den Radverkehr" in der derzeitigen Art und Weise weder angehört wurde noch dieser Maßnahme zugestimmt hat. Er stellt ferner fest, dass der Magistrat damit gegen die für die Ortsbeiräte geltende Geschäftsordnung verstoßen hat. Der Ortsbeirat hatte zwar angeregt, zu prüfen und zu berichten, ob eine derartige Maßnahme möglich ist, er hat darauf jedoch weder eine Antwort erhalten, noch hatte er Gelegenheit, sich mit den so festgestellten Vor- und Nachteilen auseinanderzusetzen. Zu den Nachteilen gehört beispielsweise den Rückstau auf der einzig verbliebenen Autospur, der sich nachteilig auf den Verkehrsfluss rund um den Platz Am Weißen Stein auswirkt, die dadurch erhöhte Abgasbelastung der Anwohner, der Zeitverlust für die Autofahrer sowie die fehlende Passierbarkeit für Einsatzfahrzeuge. Obwohl außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Ortsbeirats regt dieser an, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abzustimmen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und zweite Absatz gestrichen wird und der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit der Ortsvorsteherin des Bezirkes 8 Kontakt aufzunehmen, mit der Anregung, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abstimmen zu lassen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Anschließend möge er dem Ortsbeirat dazu berichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schwerverkehr auf der Höllbergstraße

25.09.2023 · Aktualisiert: 26.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 596/9 Betreff: Schwerverkehr auf der Höllbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit der Projektleitung der DB AG Kontakt aufzunehmen und nachdrücklich darauf hinzuwirken, dass alle Projektbeteiligten, die die Höllbergstraße mit Schwerlastfahrzeugen als Zufahrtsweg zur S6-Baustelle nutzen, auf die Pflicht zur Rücksichtnahme im Verkehr und die Beachtung der dort geltenden Verkehrsregeln aufmerksam gemacht werden. Begründung: Die Höllbergstraßewird derzeit verstärkt als Zufahrt für den Schwerverkehr zur S6-Baustelle genutzt. Bedauerlicherweise halten sich nicht alle Fahrer an die Verkehrsregeln, sondern fahren zu schnell und/oder missachten bei der Rückfahrt an der Kreuzung Kurhessenstraße die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregeln. Eine direkte Ansprache durch Anwohner scheiterte häufig an fehlenden Deutschkenntnissen der Fahrer. Es ist daher notwendig, über die Weisungsschiene auf die Fahrer einzuwirken. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 596/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Transparenz bei verkehrslenkenden Maßnahmen im Straßenraum

15.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2023, OF 617/9 Betreff: Mehr Transparenz bei verkehrslenkenden Maßnahmen im Straßenraum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in Zukunft verkehrslenkende Maßnahmen wie zum Beispiel das Aufstellen von Halteverbotsschildern oder die Abmarkierung von Fahrradstreifen die zu größeren Veränderungen im Verkehrsablauf führen , dem Ortsbeirat und den betroffenen Anwohnern im Vorfeld rechtzeitig anzuzeigen. Vorbild könnte die Praxis des Grünflächenamtes sein, jede Baumfällung frühzeitig der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Begründung: Verkehrslenkungsmaßnahmen mit einschränkendem Charakter für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer werden zunehmend ohne vorherige Information für die Betroffenen durchgeführt, auch nachträglich erfolgt in den seltensten Fällen, selbst auf Nachfrage, eine plausible Erklärung. Letzte Beispiele sind zusätzliche Halteverbotsschilder in der Henry Budge Straße und im Fuchshohl. Auch von der Einrichtung eines extrabreiten Radwegs im Zuge der Maybachbrücke wurden die anderen Verkehrsteilnehmer völlig überrascht. Die Folgen sind Verkehrsstaus im verbliebenen Verkhrsraum, teilweise bis in den benachbarkten Ortsbezirk. Mehr Transparenz seitens des Mobilitätsdezernats wäre hier gefordert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 617/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 617/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.

14.09.2023 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4415 entstanden aus Vorlage: OF 571/9 vom 30.08.2023 Betreff: Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a. Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen der Verkehrsführung vorzunehmen: 1. Änderung der Fahrtrichtung in der Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Gottfried-Keller-Straße; 2. Änderung der Fahrtrichtung in der Gottfried-Keller-Straße; 3. durchgehende Einbahnstraßenregelung in der Chamissostraße zwischen Hügelstraße und Am Schwalbenschwanz. Begründung: Die Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Chamissostraße dient derzeit sowohl den Anliegern der Gottfried-Keller-Straße sowie der Fontanestraße bis zur Chamissostraße zur Erschließung, wird aber auch vom Durchgangsverkehr genutzt. Insbesondere der hintere Teil der Fontanestraße ist jedoch sehr eng und für den Durchgangsverkehr zum nördlichen Bereich des Wohnquartiers ungeeignet. Diesem Umstand wurde insoweit Rechnung getragen, als dass am Anfang der Fontanestraße ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen und Busse eingerichtet wurde. Dieses hat sich jedoch als wirkungslos erwiesen. Die Straße wird immer wieder auch vom Schwerlastverkehr genutzt, um Staus auf der nur noch einspurigen Hügelstraße zu umfahren. Die Fahrzeuge fahren sich fest und stellen außerdem eine Gefahr für die vielen in diesem Bereich wohnenden Kinder dar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind geeignet, den genannten Straßenbereich von diesem Durchgangsverkehr frei zu halten. Die Chamissostraße wiederum ist deutlich breiter und daher in der Lage, einen Zweirichtungsverkehr aufzunehmen. Ein solcher trägt auch dazu bei, die Geschwindigkeit innerhalb des gewünschten Limits von 30 km/h zu halten. Die Maßnahmen erfordern nur einen geringen finanziellen Aufwand. Anlage 1 (ca. 435 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 48 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1546 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und MatthiasClaudiusStraße

14.09.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4416 entstanden aus Vorlage: OF 572/9 vom 25.08.2023 Betreff: Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße Vorgang: OM 3565/23 OBR 9; ST 1180/23 Der Magistrat wird gebeten, die Teileinziehung im Straßenabschnitt Haeberlinstraße zwischen Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße entsprechend der Stellungnahme vom 05.06.2023, ST 1180, umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3565 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1180 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherheitshindernis Pollerreihe in der Cronstettenstraße zurückbauen

07.09.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 568/3 Betreff: Sicherheitshindernis Pollerreihe in der Cronstettenstraße zurückbauen Über die Sommermonate wurden in der Cronstettenstraße Poller installiert, um die Durchfahrt durch das Holzhausenviertel zwischen Eckenheimer und Eschersheimer Landstraße zu unterbinden. Dies geschah offensichtlich ohne Rücksprache der in Frankfurt tätigen Rettungsdienste. Nach dem Arbeiter-Samariter-Bund haben auch die anderen Rettungsdienste, der Malterser Hilfsdienst, das Deutsche-Rote-Kreuz sowie die Johanniter-Unfall-Hilfe, die Sperrung kritisiert (FNP, 23.08.2023). Rettungsdienste müssten die Poller erst mit einem Schlüssel aufsperren, was zu viel Zeit in Anspruch nehme. Zeit, die in einem Noteinsatz entscheidend sein kann (DRK). Des Weiteren sei es aus hygienischen Gründen notwendig, Handschuhe für das Öffnen und Schließen der Poller an- und auszuziehen (Johanniter), was noch einmal Zeit koste. Der Ortsbeirat möchte nicht dafür verantwortlich sein, dass notwendige Hilfe zu spät am Rettungsort eintrifft und fordert den Magistrat deshalb auf, die Sperre in der Cronstettenstraße zurückzubauen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 568/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 568/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (=Annahme) ÖkoLinX-ARL war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße

06.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4225 entstanden aus Vorlage: OF 566/9 vom 06.07.2023 Betreff: Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße Vorgang: NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, die Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Dornbusch dahin gehend zu überprüfen, wo neue Baumpflanzungen möglich sind. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen im Ortsbezirk 9 durchzuführen, sodass weitere Baumpflanzungen im Straßenraum von Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim möglich werden. Begründung: In der Vergangenheit, vor mehr als 20 Jahren, gab es bereits einmal eine Voruntersuchung zur weiteren Begrünung der Eschersheimer Landstraße. Die Pläne wurden nicht umgesetzt und sind in der Schublade verschwunden. Häufiges Problem für eine weitere Begrünung war auch die Unkenntnis über die Lage unterirdisch verlaufender Versorgungsleitungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2077 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen

06.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4228 entstanden aus Vorlage: OF 554/9 vom 20.06.2023 Betreff: Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen Vorgang: V 582/23 OBR 9; ST 1085/23 In der o. g. Stellungnahme führt der Magistrat aus, dass keine neuen Planungen für einen oberirdischen Übergang über die Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße vorliegen und noch der Planungsstand aus 2009 Stand der Dinge ist. Der Magistrat wird gebeten, diesen nun noch einmal dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Eine oberirdische Querungsmöglichkeit im o. g. Bereich ist ein Wunsch, der immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern geäußert wird, und dessen Umsetzung sich mittlerweile am Dornbusch bewährt hat. Die Planungen für eine ähnliche Lösung an der Hügelstraße sollten deshalb wieder aufgegriffen und diskutiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 582 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1988 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umlaufsperre/Drängelgitter Rosegger-Apotheke

06.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4231 entstanden aus Vorlage: OF 559/9 vom 21.06.2023 Betreff: Umlaufsperre/Drängelgitter Rosegger-Apotheke Nach Eröffnung der Ampelanlage auf der Eschersheimer Landstraße als Verbindung der Klimsch-Anlage zum Sinaipark fällt auf, dass die Einfahrt in den Hof neben der Apotheke schwierig geworden ist. Der Magistrat wird gebeten, die Umlaufsperre/das Drängelgitter etwas nach Norden zu versetzen, damit die Lieferfahrzeuge und Pkw leichter in die Einfahrt einbiegen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2079 Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Miyawaki-Wäldchen am Sinaipark?

06.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4232 entstanden aus Vorlage: OF 563/9 vom 20.06.2023 Betreff: Miyawaki-Wäldchen am Sinaipark? Vorgang: NR 659/23 GRÜNE, SPD, FDP, Volt In der o. g. Vorlage regen die Koalitionsparteien an, an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet sogenannte Miyawaki-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas anzulegen. Am Rande des Sinaiparks, direkt an der Eschersheimer Landstraße, wäre ein guter Standort für ein solches Wäldchen, das die Funktion erfüllen könnte, die viel befahrene Vekehrsmagistrale gegen den Parkbereich abzuschirmen und so das Mikroklima insbesondere im Bereich der Eschersheimer Landstraße zu verbessern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dieser Stelle ein Miyawaki-Wäldchen umsetzbar wäre bzw. welche anderen Maßnahmen dort geeignet wären, um den Park besser von den Belastungen des Verkehrs auf der Eschersheimer Landstraße abzuschirmen und so sowohl die Aufenthaltsqualität im Park zu erhöhen als auch die klimatische Situation vor Ort zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1981 Antrag vom 06.01.2024, OF 655/9 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

15.06.2023 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4149 entstanden aus Vorlage: OF 539/3 vom 01.06.2023 Betreff: Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 131/23 Der Magistrat verlautbarte im Januar dieses Jahres, dass Gespräche bezüglich der Anregung vom 15.09.2022, OM 2758, noch nicht abgeschlossen werden konnten. Nun ist es Juni und die Anregung wurde immer noch nicht beantwortet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat mit Nachdruck gebeten, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Eschersheimer Landstraße baldmöglichst umzusetzen. Eine Argumentationshilfe zur Durchsetzung dieses Anliegens stellte der Ortsbeirat bereits zur Verfügung: Die Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit kann mit der Lärmbelastung und somit Einschränkung der Sicherheit Anwohnender begründet werden. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes empfiehlt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Stadtgebiet (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-des-laerms-auf-psychische -erkrankungen-des). Quelle: Lärmkarte Hessen: https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2059 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1753 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen

15.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4143 entstanden aus Vorlage: OF 542/3 vom 13.06.2023 Betreff: Finkenhofstraße zur Anliegerstraße umwidmen Vorgang: OA 344/23 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Finkenhofstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Bornwiesenweg zur Anliegerstraße umgewidmet werden kann. Dabei soll auch Bezug zu den Auswirkungen auf andere Straßen genommen werden. Begründung: Die Finkenhofstraße ist die schmalste Durchgangsstraße im Nordend. Die nördliche Gehwegseite, an der Längsparken gestattet ist, weist eine Breite zwischen 0,55 Meter und 0,85 Meter auf. Auf der südlichen, parkplatzfreien Gehwegseite beträgt die Breite zwischen 0,70 Meter und maximal 1,0 Meter. Fußgängerinnen und Fußgänger mit Einkaufstaschen, Kinderwagen oder Gehhilfen sehen sich häufig gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Diese ist jedoch so schmal, dass z. B. die Wagen der Müllabfuhr oder des Rettungsdienstes oft nur durch Befahren des südlichen Gehwegs weiterkommen. Diese ohnehin schon prekäre Situation hat sich mit der Umgestaltung des Oeder Wegs durch massiven Ausweichverkehr erheblich zugespitzt. Auf den Bezug zur Anregung vom 23.03.2023, OA 344, Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg, wird hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.03.2023, OA 344 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1939 Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Busstrecke 39 in der Sigmund-FreudStraße frei halten

06.06.2023 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4030 entstanden aus Vorlage: OF 617/10 vom 18.05.2023 Betreff: Busstrecke 39 in der Sigmund-Freud-Straße frei halten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Busstrecke der Linie 39 auf der Sigmund-Freud-Straße zwischen Niederbornstraße und Hügelstraße in Eckenheim frei gehalten werden kann. Begründung: Immer wieder stehen Pkws und weitere Fahrzeuge behindernd auf der Fahrbahn und machen es dem Bus unmöglich, die Straße zu befahren. Das wiederholte Falschparken auf der Fahrbahn verzögert den Zeitplan des Busses und ist eine Sicherheitsgefahr durch die erschwerte Sicht auf die Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 811 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten

06.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4039 entstanden aus Vorlage: OF 619/10 vom 18.05.2023 Betreff: Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten Insektenfreundliche Leuchtmittel sind auf den notwendigen Streubereich konzentriert und setzen energiesparende Leuchten ein. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf solche insektenfreundlichen Leuchtmittel vorangeschritten ist. Hierbei sollten auch Vorgänge und Pläne der Verwaltungen und Ämter einbezogen werden, die nicht in städtischer Verantwortung liegen (wie zum Beispiel Hessen Mobil oder die Autobahn GmbH des Bundes ). Begründung: Lichtverschmutzung verstärkt das Insektensterben. Insbesondere leuchten immer noch einige Straßenleuchten im Straßenverlauf und an den Autobahnauf- und abfahrten der Friedberger Landstraße, Homburger Landstraße und im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße mit gelben Intensivlichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2222 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166

01.06.2023 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3984 entstanden aus Vorlage: OF 533/9 vom 22.05.2023 Betreff: Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166 Die Sparkassenfiliale an der Kreuzung Kurhessenstraße/ Ginnheimer Hohl wird am 30.06.2023 zum letzten Mal öffnen und anschließend Geschichte sein. Danach gibt es lediglich als letzte Bankfiliale im Stadtteil das Sparkassen SB-Terminal in der Ginnheimer Landstraße 118, welches mit Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern ausgestattet ist. Die nächste Sparkassenfiliale befindet sich dann in der Eschersheimer Landstraße 238 im Stadtteil Dornbusch. Gerade für ältere Anwohnerinnen und Anwohner sind die Strecken zu beiden Alternativen eine Zumutung und zu Fuß kaum zu schaffen. Dadurch wird ihnen die wohnortnahe analoge Erledigung ihrer Bankgeschäfte durch die Schließung der Filiale erschwert und teils unmöglich gemacht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der Frankfurter Sparkasse ins Gespräch zu kommen, um die Möglichkeit zu erwägen, vor Ort zeitweise einen Sparkassenbus als mobile Filiale einzusetzen, um zumindest noch eine gewisse Zeit im Stadtteil präsent zu sein, damit der Service der persönlichen Beratung und die wohnortnahe Versorgung mit Bargeld möglich bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1909 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Sinaipark

01.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3985 entstanden aus Vorlage: OF 536/9 vom 20.05.2023 Betreff: Fußgängerüberweg Sinaipark Der Magistrat wird gebeten, das Gehölz zwischen Rosegger-Apotheke und Fußgängerampel komplett zu beseitigen und durch ein höherwertiges Gewächs weiter im Inneren der Klimsch-Anlage zu ersetzen. Die kahle, vegetationslose Stelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite am Sinaipark sollte ebenfalls gärtnerisch gestaltet werden. Mittelfristig ist der Bürgersteig zwischen Klimsch-Anlage und Fußgängerampel so zu verbreitern, dass genügend Platz für Passanten, die entlang der Eschersheimer Landstraße gehen, und Personen, die auf das Grün der Fußgängerampel warten, vorhanden ist. Begründung: In der jetzigen Situation hat der Gehweg noch nicht einmal die Normbreite von 1,50 Metern, sodass der Platz gerade für ein bis zwei Passanten reicht. Sobald auf Grün wartende Personen an der Ampel stehen, ist die Fläche zum Beispiel für Personen mit Kinderwagen unpassierbar, erst recht, wenn Radfahrer vor der Ampel auf Grün warten. Der Busch neben der Apotheke wurde zwar etwas zurückgeschnitten, das Problem wurde damit aber nicht ansatzweise gelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2075 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

UBahnStation „Weißer Stein“: Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn

01.06.2023 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3987 entstanden aus Vorlage: OF 538/9 vom 22.05.2023 Betreff: U-Bahn-Station "Weißer Stein": Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um 1. sowohl südöstlich als auch nordwestlich der Station "Weißer Stein" wissenschaftlich üblichen Standards entsprechende Lärmmessstationen einzurichten; 2. die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorzustellen; 3. auf Grundlage der Ergebnisse dieser Messstationen zu prüfen, ob die Installation von weiteren Schienenbenetzungsanlagen nordwestlich der Station geeignet ist, den Schienenlärm zu reduzieren; 4. die Messungen fortzuführen, sofern solche Anlagen nordwestlich der Station installiert werden sollten; 5. zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Methoden für eine Lärmreduktion in Betracht kommen. Begründung: Seit Jahrzehnten klagen Anwohner über unzumutbaren Schienenlärm entlang der oberirdischen Stadtbahntrasse. An dem Zustand hat sich trotz Gegenmaßnahmen nichts Grundlegendes geändert. Bei dem letzten Ortstermin mit der VGF, durchgeführt Am Weißen Stein, mussten die Anwesenden feststellen, dass trotz des Einbaus einer Schienenschmieranlage mindestens 80 Prozent der vorbeifahrenden Züge weiterhin laute Quietschgeräusche verursachten. Der Vertreter der VGF konnte keine belastbaren Gründe für den Fortbestand der Lärmemissionen nennen, da weder vor noch nach dem Einbau der Schmieranlage Messungen durchgeführt wurden, auf deren Dezibel-Zahlen man sich hätte stützen können. Eine erfolgreiche Bekämpfung des Lärms erfordert durch Zahlen belastbare Erkenntnisse über die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2024, OF 792/9 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5716 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1998 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9

01.06.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 544/9 vom 18.05.2023 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte Wiesen für Insekten auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Als Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße Am Steinernen Stock an der Kreuzung zur Bertramswiese und Kühhornshofweg; 2. ein Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg; 3. ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Straße, Mierendorffstraße und Fritz-Tarnow-Straße; 4. ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße; 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße; 6. ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum; 7. die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg/Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite. Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1774 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aktueller Stand zu Gerüstbauten an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg

21.05.2023 · Aktualisiert: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 692/2 Betreff: Aktueller Stand zu Gerüstbauten an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg Vorgang: V 350/22 OBR 2; ST 1545/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablauf des 30.06.2023 zu berichten, ob der Bauherr fristgemäß seine gemäß ST 1545 aus 2022 zum 30.06.2023 fälligen Zulieferungen erbracht hat und ob das Gerüst entsprechend abgebaut bzw. die Baustelle zeitnah eingerichtet wird. Begründung: In der ST lautete es: "Dem Magistrat ist bewusst, dass das besagte Gerüst bereits seit geraumer Zeit dort steht. Es wurde bis zum 30. Juni 2022 bewilligt. Bei einer erneuten Verlängerung muss der Bauherr genaue Angaben über die Länge der geplanten Maßnahme machen und eine Erklärung abgeben, welche Bauzeiten noch zu erwarten sind und welche Bautätigkeiten tatsächlich stattfinden. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ohne diese Angaben wird es nicht geben." Das Interesse des Ortsbeirats am Ausgang des Verfahrens besteht, da der Unmut in der Anwohnerschaft ob des Gerüsts verständlicherweise andauert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 350 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1545 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 692/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 734 2023 Die Vorlage OF 692/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL

Partei: FDP

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