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Meine Nachbarschaft: Kurfürstenstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof

17.02.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Schaukasten U-BahnStation „Leipziger Straße“ - Nutzungsvergabe

01.02.2025 · Aktualisiert: 03.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2025, OF 1080/2 Betreff: Schaukasten U-Bahn-Station "Leipziger Straße" - Nutzungsvergabe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, warum der Schaukasten an der U-Bahn Leipziger Straße, Ausgang Markgrafenstraße (nicht am Aufzug, sondern Richtung Juliusstr.) laut Auskunft des Amts für Straßenbau Abt. "Gestattung" dem Institut für Selbstorganisation e.V. zur Nutzung überlassen wurde und ob auch anderen Vereinen und Initiativen in Bockenheim ermöglicht werden könnte, diesen zu nutzen. Begründung: Aus der Bürgerschaft erreichte die Antragstellerin die Anfrage zur Überlassung der Nutzung des Schaukastens nach Auflösung des Vereinsrings Bockenheims durch eine Initiative aus Bockenheim. Die Antragstellerin hat seitens der Ämter die Auskunft erhalten, dass grundsätzlich keinen einzelnen Vereinen oder Initiativen Schaukästen zur Verfügung gestellt würden. Im vorliegenden Fall handele es sich um die Übernahme des Schaukastens nach der Auflösung des Vereinsrings. Der Ortsbeirat sieht Informationsbedarf, damit gewährleistet ist, dass die Nutzungsvergabe fair und transparent erfolgt. Eine Teilnutzung durch mehrere Vereine wäre denkbar. Zuletzt wurde u.a. das Café Rabe beworben. Die Einrichtung dieses Cafés in der Jordanstraße war nicht zuletzt wegen der vorangegangen Hausbesetzung nicht ganz unumstritten. Bild vom bestückten Schaukasten (Foto: Antragstellerin) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1080/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot

20.01.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6366 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.10.2024 Betreff: Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot Der Magistrat wird beauftragt, im Ortsbezirk 2 einen Tagestreffpunkt für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot, aufsuchender Sozialarbeit und der Möglichkeit zum Duschen und zum Wäschewaschen einzurichten. Begründung: Seit der Auflösung der Einrichtung für Obdachlose in der Kiesstraße fehlt es im Ortsbezirk 2 an Aufenthaltsmöglichkeiten für Obdachlose. Nach der Verdrängung dieser Gruppe vom ehemaligen Uni-Campus Bockenheim durch das Sicherheitspersonal blieb die Grünanlage zwischen der Adalbertstraße und der Jordanstraße als letzter Treffpunkt, an dem kein Konsumzwang besteht. Eine weitere Verdrängung dieser Gruppe löst nicht die Probleme, sondern verlagert sie bloß. Durch ein niederschwelliges Beratungsangebot mit aufsuchender Sozialarbeit soll dafür Sorge getragen werden, dass Obdachlose vor Ort die Hilfe, die ihnen zusteht, aber aus Scham oder anderen Gründen nicht in Anspruch genommen wird, wahrnehmen können. Eine Möglichkeit zum Duschen oder Wäschewaschen ist ebenfalls notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 641 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Ampelschaltung an der Schloßstraße

02.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6225 entstanden aus Vorlage: OF 1011/2 vom 23.09.2024 Betreff: Ampelschaltung an der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Schloßstraße/Homburger Straße/Robert-Mayer-Straße für Fußgänger zu überprüfen und ggf. die Grünphasen anzupassen. Begründung: Teilweise muss der Fußverkehr hier sehr lange warten. Die Fahrradfahrer und Autofahrer, die die Schloßstraße auf der Robert-Mayer-Straße queren, haben zuverlässigere Grünphasen als die Fußgänger, ggf. ließe sich das angleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 526 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Weitere Radbügel für die Kiesstraße

02.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6232 entstanden aus Vorlage: OF 1030/2 vom 13.11.2024 Betreff: Weitere Radbügel für die Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kiesstraße auf Höhe der Häuser Nr. 37 bis 41, in Abstimmung mit den dort ansässigen gastronomischen Betrieben (z. B. Café Crumble) weitere Radbügel zu installieren. Hierfür sollte ein Pkw-Stellplatz entfallen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an der Kiesstraße/Ecke Adalbertstraße sind regelmäßig übervoll. Auf dem schmalen Gehweg entlang der beschriebenen Hausnummern können Fahrräder nicht abgestellt werden. Eine Erweiterung des Angebotes, insbesondere für die Kundschaft der Gastronomie, scheint daher erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 680 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können

02.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6224 entstanden aus Vorlage: OF 1010/2 vom 21.10.2024 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Schloßstraße - zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzepts für die Gehwege Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege ermöglicht werden kann. Begründung: In der Schloßstraße ist zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies ist trotz doppelter Straßenbreite die gleiche Anzahl an Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, wodurch die Gefahr für Unfälle steigt. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stellenausschreibungen im Hinblick auf die Planung des Superblock Bockenheim

22.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2024, OF 1046/2 Betreff: Stellenausschreibungen im Hinblick auf die Planung des Superblock Bockenheim Vorgang: E 51/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. der Planung und Umsetzung des Superblocks für Bockenheim eine höhere Priorität zu geben. 2. Zu prüfen und berichten, wie viele Stellen, um die Planung für den Superblock Bockenheim zu beginnen, derzeit fehlen. 3. Zu prüfen und berichten, wie viele dieser fehlenden Stellen sich bereits im Besetzungsverfahren befinden bzw. zumindest bereits konkret ausgeschrieben sind. 4. Zu prüfen und berichten inwiefern die derzeit im Besetzungsprozess sich befindenden oder ausgeschriebenen Stellen auf die Anforderungen der Planung und Umsetzung des Superblock Bockenheim zugeschnitten sind. 5. Sofern die nötigen Stellen derzeit weder im Besetzungsprozess noch ausgeschrieben sind, diese Stellen umgehend auszuschreiben. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Ausschreibungen den Anforderungen des Planungsgegenstands (Vorplanung, Bestandsaufnahme des Verkehrs und der Nutzungen des Quartiert, Bürger*innenbeteiligung, konkrete Planung der Verkehrswege, Grünflächengestaltung, Platzgestaltung usw.) entsprechenn. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat die Planung eines Superblock rund um die Leipziger Straße im Etatantrag E 51 auf den Weg gebracht. In Stadtteilbockenheim hat sich das Engagement für den Superblock daraufhin massiv verstärkt. Die Superblock-Initiative geht mit eigenen Planungen zur Änderung der Verkehrswege und auch zu Grün- und Freiflächen in Vorleistung Immer wieder ist seitens des Dezernates die Verzögerung mit Personalengpässen begründet worden. Zeitweise in Ausschusssitzungen vom Dezernenten gegenüber der Initiative gemachte Zusicherungen wurden anschließend teilweise vom Dezernat wieder zurückgenommen. Hierbei erscheint dem Superblock Bockenheim zum einen trotz des Beschlusses der Stadtverordneten nicht die nötige Priorität seitens des Magistrats eingeräumt zu werden. Zum anderen sind aber Personalengpässe in allen Dezernaten weithin bekannt. Unklar ist aber derzeit, ob diesen Engpässen bereits adäquat begegnet wird und ob hierbei die Aufgaben der Planung des Superblocks hinreichend berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 363 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 51 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 363 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1046/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Wider das Vergessen II“ - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten

04.11.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6038 entstanden aus Vorlage: OF 997/2 vom 21.10.2024 Betreff: "Wider das Vergessen II" - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten Vorgang: OIB 304/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, der Messe Frankfurt und dem Ortsbeirat 2 ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und zeitnah umzusetzen, um die bestehende Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 endlich würdevoll und angemessen aufzuwerten, bzw. neu zu gestalten. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich, neben dem ideellen Engagement, selbstverständlich auch dazu bereit, sich monetär an der Umsetzung zu beteiligen. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte, die das Projekt betreffen, sind mit dem Ortsbeirat abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: In wenigen Nächten (nach der Sitzung des Ortsbeirates am 4. November 2024) - vom 9. auf den 10. November - jährt sich die Reichspogromnacht zum 86. Mal. Der Ortsbeirat 2 erneuert in dieser Sitzung sein Bekenntnis, sich weiter und entschieden gegen jegliche Form des Antisemitismus zu stellen. Hierzu gehören auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, der Einsatz judenfeindlicher Symbole oder dem Staat Israel das Existenzrecht abzusprechen. Der Ortsbeirat 2 wird seine Arbeit auf diesem Gebiet selbstverständlich weiter fortsetzen und fortlaufend Projekte gegen Judenfeindlichkeit und zur Erhaltung der Erinnerungskultur politisch und finanziell unterstützen, bzw. mit hoher Priorität voranbringen. Ein wichtiger Baustein ist hier, an Menschen und Orte zu erinnern und diese im Gedächtnis des Ortsbezirks zu verankern. Mit der am 11. März diesen Jahres vom Ortsbeirat verabschiedeten Vorlage OIB 304 werden derzeit u. a. zwei Projekte unterstützt, welche sich mit den in den Pogromen 1938 geschändeten und zerstörten Synagogen im Ortsbezirk Unterlindau 23/Westend (mit der Konfirmandengruppe der evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt) und Schloßstraße 3 bis 5/Bockenheim (mit den Freunden Bockenheims e. V.) auseinandersetzen. Weitere Projekte des Ortsbeirats befinden sich in Vorbereitung. Nach der Reichspogromnacht der Nationalsozialisten 1938 - vom 10. bis 13. November - wurden mehr als 3.000 (nach heutigem Stand 3.155) jüdische Männer aus Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet verhaftet, zunächst in der Frankfurter Festhalle (zwischen 1907 und 1909 erbaut) zusammengetrieben, festgehalten, durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und danach in die Konzentrationslager Buchenwald und Dachau deportiert. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. 77 Jahre später, im Juni 2015, wurde auf dem Platz vor der Frankfurter Festhalle eine Gedenktafel enthüllt. Ihr Text lautet: "Vom 10. bis 13. November 1938 wurden nach der Reichspogromnacht mehr als 3.000 jüdische Mitbürger aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet in der Festhalle zusammengetrieben, festgehalten und durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und in Konzentrationslager verschleppt. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. Die Stadt Frankfurt am Main gedenkt der Opfer von Terror und Gewaltherrschaft." Die Tafel wird jedoch aufgrund ihrer Größe und Unscheinbarkeit kaum wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.03.2024, OIB 304 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 179 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen

04.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 entstanden aus Vorlage: OF 1006/2 vom 19.10.2024 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob derzeit mittels Sozialarbeit Kontakt zu den Gruppen besteht, die in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße (im Folgenden Grünanlage genannt) täglich Alkohol konsumieren; b) ob und wie in der Grünanlage ein noch zu verfügendes Alkohol- und Rauchverbot bzw. die Sanktion etwaiger Zuwiderhandlungen gegen ein solches Verbot vonseiten der Stadt Frankfurt effektiv durchgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat regt insoweit ein Konzept der Stadt Frankfurt an, in dem sowohl die Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen in der Grünanlage als auch Maßnahmen für ein Quartiersmanagement vorgesehen werden sollten, das den Alkohol- und Rauchwarenkonsum nach Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber AnwohnerInnen sowie Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schülerhorten und Spielplätzen aktiv steuert bzw. aktiv für mehr Rücksichtnahme im gesamten Stadtteilquartier im Umfeld der Jordanstraße wirbt. 2. Der Magistrat wird zudem gebeten, a) bei positiver Prüfung von Ziffer 1. b) ein allgemeines Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße über den Kinderspielplatz hinaus für die gesamte Grünanlage zu verfügen. Das Alkohol- und Rauchverbot ist nebst konkreten Sanktionsandrohungen im Falle der Zuwiderhandlung nach der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main durch mehrere Schilder in der Grünanlage gut sichtbar bekannt zu machen. b) die Öffnungszeit für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten auf 18:00 Uhr zu beschränken und auch diese Maßnahme gut sichtbar in der Grünanlage bekannt zu machen. 3. Der Magistrat wird gebeten, diese gesamte Angelegenheit als Eilanregung nach § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Die Grünanlage Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und einem Schülerladen bzw. -hort für Grundschulkinder (Spielraum im Stadtteil e. V.); insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden dort seit geraumer Zeit im Bereich der Sitzgelegenheiten an diesem öffentlichen Weg regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Rauchwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Dies alles findet in unmittelbarer Nähe zu dem Kinderspielplatz sowie dem Schülerladen statt, was den jüngsten und schutzbedürftigsten NutzerInnen der Grünanlage nicht länger zugemutet werden sollte. Nicht zuletzt finden die genannten Verhaltensweisen auch in einem Innenhof einer Wohnanlage für SeniorInnen statt, die sich als AnwohnerInnen nachvollziehbar massiv belästigt und teilweise durch das Verhalten einzelner Personen bedroht fühlen und von Beleidigungen berichten. Die genannten Verhaltensweisen sind durch die Aussagen insbesondere von AnwohnerInnen, die eine Unterschriftensammlung hierzu in der Anwohnerschaft durchgeführt haben, sowie der Elternschaft von Kindern, die den Spielplatz oder den Schülerladen besuchen, sowie durch die häufigen Einsätze des 13. Polizeireviers belegbar. Das beschriebene - leider auch sehr regelmäßig feststellbare - Verhalten verstößt aus Sicht des Ortsbeirates gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ist insbesondere in dieser Grünanlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den AnwohnerInnen der Seniorenwohnanlage und der Kindereinrichtungen nicht länger tolerierbar. Klargestellt sei, dass der Ortsbeirat nicht die Öffentlichkeit oder auch nur einzelne NutzerInnen, sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten aufgrund der Umstände in dieser konkreten Grünanlage unterbinden möchte. Mit einem Alkohol- und Rauchverbot würden die Regelungen, die auf dem Kinderspielplatz sowieso gelten, auf die gesamte Grünanlage ausgeweitet werden. Neben einem Alkoholverbot sollte auch ein Rauchverbot angeordnet werden, da offensichtlich neben Zigaretten regelmäßig auch Marihuana konsumiert wird, was nach Meinung des Ortsbeirates an diesem Ort schon aus den genannten Gründen des Kinderschutzes nicht gestattet sein sollte. Zumal die Grünanlagensatzung vorsieht, Regelungen wie angeregt z. B. für die Grünanlage zu treffen: "Sofern [...] insbesondere gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird [...] Einschränkungen der Benutzung der jeweiligen Grünanlage vorzunehmen". Die zunächst temporäre Beschränkung der Öffnungszeit auf 18:00 Uhr (momentan 20:00 Uhr) für ein Jahr wird insbesondere die schwerer zu kontrollierenden Abendstunden im Sinne der Anwohnerschaft befrieden. Schließlich sind die angeregten Maßnahmen umzusetzen. Nicht hinreichend wäre es aus Sicht des Ortsbeirates, die Umsetzung allein der (Landes-)Polizei bzw. dem 13. Polizeirevier überlassen zu wollen. Zumal es sich bei etwaigen Zuwiderhandlungen um Ordnungswidrigkeiten in einer Grünanlage handeln wird, ist die Stadt Frankfurt als Ordnungsbehörde angesprochen und sollte der Umsetzung konzeptionell, ggf. durch regelmäßige Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Ordnungsamts (Stadtpolizei), begegnen. Hierbei sollte über die Grünanlage hinaus im Stadtteilquartier für "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" insbesondere beim öffentlichen Konsum von Alkohol- und Rauchwaren geworben werden. Dieses Verständnis für die Sicht des jeweils anderen könnte z. B. durch Flyer oder Plakate (ggf. im Umfeld von Kneipen und Kiosken) erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 996

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wann kommt der nächste Güterzug am Bockenheimer Güterbahnhof? Fast 40 Jahre nach der Schließung des Bockenheimer Güterbahnhofs und dem Bau des Ökohauses Kasseler Straße 1 dafür sorgen, dass das Ende der SalvadorAllendeStraße sowie vor der Kasseler Straß

21.10.2024 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1013/2 Betreff: Wann kommt der nächste Güterzug am Bockenheimer Güterbahnhof? Fast 40 Jahre nach der Schließung des Bockenheimer Güterbahnhofs und dem Bau des Ökohauses Kasseler Straße 1 dafür sorgen, dass das Ende der Salvador-Allende-Straße sowie vor der Kasseler Straße 1a endlich barrierefrei ausgebaut wird Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Straße vor dem Ökohaus auf der Kasseler Straße 1a und die Salvador-Allende-Straße Hausnummer 1 bis zur Hersfelder Straße fußgängerfreundlich und barrierefrei auszubauen Begründung: An dem Weg in der Salvador-Allende-Straße befindet sich das Jobcenter,das Sozialrathaus, und in der verlängerten Kasseler Straße das sogenannte Ökohaus (Kasseler Straße 1a) mit Arztpraxen. Der Weg wird auch von Besuchern des Jobcenters und des Sozialrathauses auf dem Weg zum Westbahnhof genutzt. Das Ökohaus wurde vor ca. 40 Jahren gebaut, der ehemalige Güterbahnhof wurde parallel geschlossen. Das Jobcenter, das Sozialrathaus, als auch das Ökohaus werden Personen mit Handicap, als auch Mütter mit Kinderwagen frequentiert. Auf dem Weg vor dem Ökohaus liegen noch die ehemaligen Bahngleise. Der Weg vom Jobcenter zum Westbahnhof durch die Salvador-Allende-Straße besteht aus Rasengittern besteht, so dass bei Nässe erhöhte Unfallgefahr besteht. Der Ortsbeirat 2 Anträge fordert seit Jahren, beide Straßen entsprechend ertüchtigt wird. Es wird Zeit, hier endlich etwas für Fußgänger zu tun! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1013/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1013/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1013/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1013/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu dem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 7 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1013/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 2 CDU und SPD gegen 1 CDU, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 Linke und BFF (= Enthaltung)

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)

14.10.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1017/2 Betreff: Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Gibt es Kenntnis über die Absichten des Gebäudeeigentümers Grempstraße 9, die leerstehenden Gewerberäume neu zu vermieten? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf den Eigentümer entsprechend einzuwirken? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, kurzfristig die vor dem Gebäude aufgestapelten Holzpaletten (einst Sitzbänke) zu beseitigen? 4. Welche Möglichkeiten bestehen, zu verhindern, dass der Platz Ecke Grempstraße / Friesengasse regelmäßig als Parkraum missbraucht wird? Kann hier ggf. abgepollert werden? 5. Ist es möglich, diesen Eckplatz ebenso wie auf der gegenüber liegenden Seite (Grempstraße / Ecke Basaltstraße) für die Pflanzung eines Baumes vorzusehen? Begründung: Die Leipziger Straße hat sich in ihrem oberen westlichen Teil zu einer attraktiven Gastronomie-Zone mit gut besuchten Außenbereichen entwickelt. Die Neunutzung der Erdgeschosszone Ecke Grempstraße / Friesengasse könnte dazu beitragen, diesen öffentlichen Raum weiter zu verbessern. Dabei müsste allerdings nicht unbedingt ein weiterer Gastronomiebetrieb die Räume nutzen; denkbar sind auch andere publikumswirksame gewerbliche Nutzungen. Aktuell jedenfalls tragen der Leerstand und die Vernachlässigung der Erdgeschosszone dazu bei, den öffentlichen Raum negativ zu beeinflussen und wildes Parken zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1017/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1071 2024 Die Vorlage OF 1017/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz in Ziffer 4. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31

21.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 986/2 Betreff: Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des Zustandes des Eckhauses Schloßstraße 15 / Ecke Friesengasse 31 vor? 2. Gibt es Hinweise auf die Gründe für die bisherige Vernachlässigung des Gebäudes aus den 70er Jahren? 3. Gibt es Hinweise auf Sanierungsabsichten des neuen Eigentümers Vonovia (seit 1.1.2023)? 4. Gibt es Hinweise auf Abrissabsichten oder bereits einen Abrissantrag des Eigentümers? 5. Gibt es die Möglichkeit, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um die derzeit mindestens 50 Prozent leerstehenden Wohnungen instand zu bringen und zwischenzunutzen? 6. Welche Möglichkeiten werden gesehen, bezüglich der gewerblichen Flächen im Erdgeschoss zu Neuvermietungen und neuen Nutzungen zu kommen? Begründung: Das Eckhaus Schloßstraße 15 / Friesengasse 31 aus den 70er Jahren mit ca. 50 Wohneinheiten und mehreren gewerblichen Flächen im Erdgeschoss ist in einem verwahrlosten Zustand. Mindestens 50 Prozent der vorhandenen Wohnungen stehen nach Auskunft von Mieter*innen bereits sei 3 bis 5 Jahren leer und werden nicht wieder vermietet. Der Voreigentümer des Gebäudes, die Deutsche Wohnen, beabsichtige offenbar den Abbruch des Gebäudes. Auch der seit Anfang 2023 neue Eigentümer, Vonovia, macht nach Auskunft der noch vorhandenen Mietparteien keine Anstalten, das Haus zu sanieren und die Leerstände auf den Markt zu bringen. Wasserversorgungs- und Heizungsprobleme kommen immer wieder vor, werden aber i.d.R. einigermaßen kurzfristig beseitigt. Die Mieten im Gebäude sind trotz sofortiger Mieterhöhungen nach Übernahme durch Vonovia noch tragbar. Angesichts des hohen Wohnungsbedarfs in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, sich um das Gebäude zu kümmern und mindestens Zwischennutzungen der leerstehenden Wohneinheiten zu verhandeln und durchzusetzen. Das Gleiche gilt für die Gewerbeeinheiten, für die ebenfalls Bedarf besteht. Der Magistrat wird gebeten, grundsätzlich auf eine Sanierung des Gebäudes hinzuwirken, um die Graue Energie zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1015 2024 Die Vorlage OF 986/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten

01.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5688 entstanden aus Vorlage: OF 969/2 vom 10.06.2024 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Übergang von und zu der Rad- und Fußgänger*innenbrücke in der Rödelheimer Straße sicher zu gestalten. Der Ortsbeirat schlägt folgende kurzfristige Maßnahmen vor: 1. Erneuerung des Piktogramms "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten; 2. Versetzen des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) vor den Beginn der Kurve an der Straße An den Bangerten; 3. Aufbringen eines Piktogramms "Achtung Fußverkehr" auf der Rödelheimer Straße auf Höhe des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10); 4. Aufbringen einer "Wartelinie für den Radverkehr" am Ende der Rampe, um querende Fußgänger*innen zu schützen. Über kurzfristige Maßnahmen hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Knotenpunkt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere für Fußgänger*innen - sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sind auch bauliche Veränderungen zu prüfen. Begründung: Die Querung der Rödelheimer Straße am Zu- und Abgang der Fuß- und Fahrradbrücke ist für die Nutzenden in Richtung Salvador-Allende-Straße sehr unsicher gestaltet. Insbesondere die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Schloßstraße fahrenden Kraftfahrzeuge können im Kurvenbereich zur Rödelheimer Straße erst spät querende Fußgänger*innen und Fahrradfahrende wahrnehmen. Aus diesem Grund ist das bestehende Piktogramm "Achtung Fußgänger" zu erneuern und das Schild "Achtung Fahrradverkehr" an den Kurvenbeginn zu versetzen. Auch aus Richtung der Schloßstraße fehlt auf Höhe des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) ein Piktogramm "Achtung Fußgänger", um auf querende Fußgänger*innen aufmerksam zu machen. Manche Radfahrende kommen mit höherer Geschwindigkeit von der Fahrradbrücke und können querende Fußgänger*innen in Bedrängnis bringen. Als Abhilfe soll eine weiße Haltelinie dazu dienen, dass Radfahrende abbremsen/anhalten und auf Fußgänger*innen achten. Durch das entstehende Schönhofquartier ist mit einem erheblichen Zuwachs an Fuß- und Radverkehr über die Brücke zu rechnen, da diese die derzeit einzige geplante direkte Verbindung zwischen dem neuen Quartier und Zentralbockenheim rund um die Leipziger Straße darstellt. Übergang zur Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Rödelheimer Straße. "Wartelinie für den Fahrradverkehr" aufbringen, um Fußgänger zu schützen. Piktogramm "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten vor dem Kurvenbereich. Sicht von der Schloßstraße Das Schild "Achtung Fahrradverkehr" (138 10) sollte vor den Kurvenbeginn versetzt werden. (Quelle: Geoportal Frankfurt) Versetzen des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) an den markierten Punkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2116 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern

01.07.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5686 entstanden aus Vorlage: OF 964/2 vom 10.06.2024 Betreff: Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern Der Magistrat wird gebeten, 1. mit dem Bistum Limburg, der katholischen Pfarrei Sankt Marien sowie der Gemeinde Sankt Elisabeth in Kontakt zu treten und gemeinsam mit ihnen, den Sozialverbänden und der Bevölkerung Bockenheims ein Konzept zu entwickeln, um Kirche, Gemeindezentrum und Pfarrhaus langfristig für die soziale und öffentliche Nutzung im Stadtteil (z. B. als Ersatz für den ehemaligen Saalbau Bockenheim an der Schwälmer Straße) zu erhalten; 2. notwendige Erneuerungsbedarfe (z. B. energetische Sanierung des Pfarrhauses) der Gebäude zu unterstützen; 3. auf eine denkmalgerechte Sanierung des Turmhelms (derzeit im Bau) zu bestehen und hier entsprechend mit dem Bistum Limburg zu verhandeln. Begründung: Die Pfarrei Sankt Marien (Frauenfriedenskirche/Zeppelinallee) ist derzeit noch Eigentümerin von 32 Immobilien in ihrem räumlichen Bereich (Bockenheim, Hausen, Rödelheim, Praunheim). Im Rahmen der kirchlichen Immobilienstrategie (KIS) des Bistums Limburg wurden alle Pfarreien aufgrund eines hohen Investitionsstaus zur Überprüfung ihrer Immobilienbestände mit dem Ziel aufgefordert, Umnutzung, Umbau oder Schließung voranzutreiben. Davon sind die Kindertagesstätten bislang ausgeschlossen. Die Pfarrei Sankt Marien hat in einer zweijährigen Diskussionsphase ein Konzept für ihre Bestände entwickelt, das voraussichtlich auch umgesetzt wird. Ein endgültiger Beschluss (ggf. auch über teilsakrale Nutzungen) soll bis Ende des Jahres gefasst werden. Zu diesem Konzept gehört die Aufgabe von Sankt Elisabeth am Kurfürstenplatz in Bockenheim. Für die Umnutzung der Kirche und ihrer Nebengebäude sollen Ideen entwickelt werden, die jedoch die Pfarrei Sankt Marien nicht mehr finanziell belasten sollen. Eine öffentliche Sitzung der Pfarrei Sankt Marien am 22. Mai 2024 erbrachte zudem die Information, dass es bei der Gemeinde Sankt Elisabeth für eine denkmalgerechte Sanierung des Kirchturms keine ausreichenden Rücklagen gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1715

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich

01.07.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 entstanden aus Vorlage: OF 966/2 vom 10.06.2024 Betreff: Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich Vorgang: OM 7070/21 OBR 2; ST 1036/21; OM 1401/22 OBR 2; ST 1413/22; OM 5022/24 OBR 2; ST 1085/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche baulichen Maßnahmen im Straßenbereich (Markierungen, Fahrradbügel, Poller, Schilder, Bordsteinabsenkungen, Erneuerung des Straßenbelags, Vergrößerung von Baumscheiben etc.), denen der Magistrat bereits in einer Stellungnahme entsprochen hat, aber noch nicht final umgesetzt sind, 1. sich bereits in der konkreten Umsetzung befinden, also fertig geplant sind; 2. sich bereits in der Planung befinden, diese aber noch nicht abgeschlossen ist; 3. sich noch nicht in der Planung befinden. Der Magistrat wird gebeten, bei allen diesen Maßnahmen die zugehörige Anregung an den Magistrat (OM) und Stellungnahme (ST) mit Datum sowie insbesondere den aktuell avisierten Zeitraum der Umsetzung bzw. die Priorisierung seitens des Magistrats anzugeben. Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechende Schritte einzuleiten, um die vielfachen Verzögerungen bei der Umsetzung der angeregten und vom Magistrat entsprochenen Maßnahmen schnellstmöglich zu beheben. Begründung: Derzeit sind zahlreiche Ortsbeiratsanregungen, denen auch seitens des Magistrats die Umsetzung in einer entsprechenden Stellungnahme zugesichert wurde, noch immer nicht umgesetzt. Hierzu hatte der Ortsbeirat bereits eine Priorisierung einiger Angelegenheiten angeregt (Vorlage OM 5022 vom 22.01.2024). Dennoch gibt es weitere hier nicht genannte Maßnahmen, über deren Stand der Umsetzung weiterhin nichts bekannt ist. Um zwei Beispiele zu nennen: - Vorlage OM 7070 vom 18.01.2021 - Vergrößerung der Baumscheiben der Sommerlinden in der Großen Seestraße, zugesagte Umsetzung im dritten Quartal 2021 (ST 1036 vom 07.05.2021); - Vorlage OM 1401 vom 17.01.2022 - Physischer Schutz des Baumbestandes gegen unerlaubtes Parken, zugesagte Umsetzung "zeitnah" (ST 1413 vom 13.06.2022) Die Auflistung aller noch nicht umgesetzten Maßnahmen ist für die Arbeit des Ortsbeirates hilfreich. So kann der Ortsbeirat bei neuen Anregungen mit bedenken, ob sich diese nur schlicht in die bestehende Liste umzusetzender Maßnahmen einreihen sollen, oder gegenüber beschlossenen, aber noch nicht in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen priorisiert werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7070 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1036 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1412 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5022 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2117 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33

17.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegweiser ins Nirgendwo entfernen

27.05.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5488 entstanden aus Vorlage: OF 919/2 vom 12.05.2024 Betreff: Wegweiser ins Nirgendwo entfernen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die immer noch auf den Saalbau Bockenheim verweisenden Hinweisschilder entfernt werden. Das betrifft mindestens folgende Standorte: 1. Adalbertstraße, vor Hausnummer 28. 2. Schloßstraße, vor der Einfahrt zum Kurfürstenplatz. 3. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße. 4. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 30, an der Einfahrt aus der Großen Seestraße, unter dem Straßenschild. alle Fotos: privat Begründung: Der Saalbau Bockenheim existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1693 Aktenzeichen: 23-20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen

27.05.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5496 entstanden aus Vorlage: OF 918/2 vom 06.05.2024 Betreff: Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße die älteren Poller zu entfernen, die aufgrund der neuen rot- weißen Poller nicht mehr benötigt werden. Begründung: "Doppelt gemoppelt hält besser", sagt der Volksmund, aber an der genannten Stelle sind die beiden älteren Poller beim Queren der Kreuzung eher hinderlich. Durch das Entfernen der älteren Poller wird der Durchgang für zu Fuß Gehende verbessert. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sichere Gehwege in der Leipziger Straße

06.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2024, OF 917/2 Betreff: Sichere Gehwege in der Leipziger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die gesetzlichen Mindestgehwegbreiten entlang der Leipziger Straße durchgehend eingehalten werden. 2. inwieweit bzw. wie oft die Einhaltung der Mindest-gehwegbreite für zu Fuß Gehende inklusive Kinderwagen, Laufräder, Rollstühle, Rollator etc. kontrolliert werden und hierbei auch berücksichtigt wird, dass die Gäste der gewerbetreibenden Betriebe verweilen und ebenfalls Platz in Anspruch nehmen (z.B. in Warteschlangen stehen oder an Sitz- und Stehtischen verweilen). 3. falls die Mindest-Gehwegbreiten an manchen Stellen nicht eingehalten werden, welche Maßnahmen ergriffen werden (können), um Gehwege für mobilitätseingeschränkte und radfahrende Kinder nutzbar und sicher zu gestalten. 4. welche Empfehlungen seitens relevanter Interessenvertreter, wie die Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG), Senioren- und Kinderbeauftragte, etc. in Bezug auf Gehweggestaltung ggü. der Stadt geäußert werden und bislang umgesetzt wurden. Begründung: Die Leipziger Straße erfreut sich großer Beliebtheit und die Außenbereiche der gastronomischen Betriebe und Geschäfte werden insbesondere bei schönem Wetter stark frequentiert. Um eine reibungslose Nutzung der Gehwege für zu Fuß Gehende, radfahrende Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen und Gäste der Betriebe auf den Gehwegen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass der zur Verfügung stehende Raum übersichtlich aufgeteilt wird und die Einhaltung der Mindestbreiten überprüft und eingehalten wird. So wurden wir von Anwohner:innen angesprochen, dass beispielsweise vor den gastronomischen Betrieben "zu Stoßzeiten" ein Passieren der Gehwege nicht immer reibungslos möglich ist. Insbesondere wurde hier kürzlich ein Kleinkind übersehen - so berichtete eine Mutter, dass ihr Kind, welches mit dem Laufrad auf dem Gehweg unterwegs war, von einer Bedienung "überrannt" wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 949 2024 Die Vorlage OF 917/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 -

26.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 851/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 - Der Ortsbeirat möge beschließen: - der Konfi-Gruppe der Evangelisch-Reformierten-Gemeinde Frankfurt, sowie - den Freunden Bockenheims und ihren Mitstreitern aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Die ehem. Synagoge Unterlindau 23/ Westend war seit 1893 die erste Synagoge im westlichen Stadtgebiet Frankfurts (bis 1910 wenige hundert Meter entfernt von ihr die sog. "Westend-Synagoge" erbaut und eingeweiht wurde). Die ehem. Synagoge Schloßstraße 3-5 in Bockenheim (damals eigenständig) wurde 1874 eingeweiht. Die Synagogen wurden in der Reichsprogromnacht 1938 geschändet und in Brand gesetzt. Rabbiner beider Gemeinden war zunächst Markus Horovitz* (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz* (1873-1939) die Gemeinden. Er wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet und im KZ Buchenwald interniert und im selben Jahr, nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Heute erinnern Gedenktafeln an die ehemals religiösen Orte, welche in Ihrer Sichtbarkeit, Gestaltung, bzw. ihrem inhaltlichen Zugang allerdings nicht mehr den Standards einer würdigen, bzw. angemessenen Erinnerungskultur entsprechen. Das Projekt wird von den Projektbeteiligten in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. * Auf Initiative des Ortsbeirats 2 wurde der Platz vor der Universitätsbibliothek an der Bockenheimer Warte im Oktober 2023 nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann benannt. Markus Horovitz (1844-1910) war der Vater von Therese Freimann, Jakob Horovitz (1873-1939) ihr Bruder. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 304 2024 Die Vorlage OF 851/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Bäume für die Greifstraße

19.02.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5127 entstanden aus Vorlage: OF 797/2 vom 27.09.2023 Betreff: Neue Bäume für die Greifstraße Vorgang: NR 662/2023 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, ob die Baumreihe entlang der Greifstraße - derzeit je eine Linde (Tilia species), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Silberlinde (Tilia tomentosa) - um bis zu drei weitere Bäume ergänzt werden kann; 2. zu prüfen und berichten, wie die derzeitige Situation des ruhenden Verkehrs so verändert werden kann, dass Baumpflanzungen ermöglicht werden, die Wurzelbereiche nicht durch parkende Pkw geschädigt werden und gleichwohl nicht alle Parkplätze auf der nordöstlichen Seite der Greifstraße entfallen müssen (z. B. Längsparken oder befestigte Parkbuchten zwischen den Bäumen); 3. bei positiver Prüfung die Baumpflanzungen umzusetzen. Sollten Baumpflanzungen nicht möglich sein, sollen alternative Begrünungsmaßnahmen vorgenommen werden. Es dient zur Kenntnis, dass es bereits interessierte Anwohnende gibt, die Baumpatenschaften übernehmen möchten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob die Freiflächen um den Götterbaum (Ailanthus altissima) zwischen Greifstraße 6/Ecke Rohmerstraße 12 entsiegelt und begrünt werden kann; 5. bei positiver Prüfung ein Begrünungskonzept zu erarbeiten und dem Ortsbeirat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei soll insbesondere eine weitere Baumpflanzung geprüft werden und die Funktion als Fußweg erhalten bleiben. Begründung: Zu Ziffer 1. bis Ziffer 3.: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden. Die Stadt hat sich das Ziel gesetzt, 10.000 neue Stadtbäume bis 2030 zu pflanzen (NR 662). Dabei sollen auch umfangreiche Trassenuntersuchungen (Ziffer 3. der Vorlage NR 662) durchgeführt werden. Der dicht bebaute Teil Zentralbockenheim eignet sich hierfür gut. Der besagte Abschnitt der Greifstraße ist derzeit nicht versiegelt - wohl aber durch parkende Pkw verdichtet -, sodass eine Untersuchung der Standorte und die Umsetzung der Pflanzungen weniger aufwendig erscheinen als andernorts im Straßenraum. Zu Ziffer 4. und Ziffer 5.: Die Teilfläche ist öffentlicher Raum. Der sich dort befindliche Götterbaum ist mit seinem Alter von 113 Jahren für diese Baumart schon recht alt (100 bis 150 Jahre). Insofern wäre eine Neupflanzung eines zweiten Baumes in seiner Nähe, noch bevor der Götterbaum sein Lebensende erreicht, eine sinnvolle Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1173 Antrag vom 10.06.2024, OF 968/2 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder

19.02.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5136 entstanden aus Vorlage: OF 825/2 vom 29.12.2023 Betreff: Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Großen Seestraße 1. auf Höhe der Hausnummer 61 in westlicher Richtung durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag zu schnell fahrende Fahrzeuge, die z. B von der Adalbertstraße/Landgrafenstraße einfahren, auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam gemacht werden können; 2. auf Höhe der Hausnummer 29 in südlicher Richtung, durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag, zu schnell fahrende Fahrzeuge auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam gemacht werden können; 3. vor der Krabbelstube Moses/Musikzentrum (Hausnummer 32 bis 34) ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen angebracht werden kann. Die hier beheimatete Krabbelstube und das Musikzentrum, das auch Kurse zur frühkindlichen Erziehung anbietet, benötigen für die Kinder einen besonderen Schutz; 4. im Bereich des Ausgangs des Kurfürstenplatzes ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen angebracht werden kann. Der auf dem Kurfürstenplatz gelegene Kinderspielplatz wird von vielen Kindern der Umgebung genutzt, die besonderen Schutz benötigen; 5. eine mobile Geschwindigkeitsanzeige, für mindestens zwei Monate, vor der Hausnummer 32 bis 34 installiert werden kann, da in diesem Bereich die Tempo-30-Regelung häufig missachtet wird; 6. die Stadtpolizei beauftragt werden kann, in diesem Bereich weitere Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und darüber dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Anwohnende der Großen Seestraße berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone in beiden Fahrtrichtungen. Hierzu wurde von Anwohnenden auch schon die Stadtpolizei angesprochen, die Geschwindigkeitsübertretungen geprüft hat, aber gegenüber den Anwohnenden keine Auskunft zu Übertretungen geben konnte. Zwei besonders heikle Einrichtungen befinden sich in der Großen Seestraße, zum einen die vom Diakonischen Werk Frankfurt/Offenbach betriebene Krabbelstube Moses und das Musikzentrum, das Kurse der frühkindlichen Erziehung unterhält. Der nahe gelegene Kinderspielplatz auf dem Kurfürstenplatz wird von vielen Kindern aus dem Umfeld besucht, die auch die Große Seestraße überqueren müssen, daher ist es unsere Pflicht, diesen Kindern einen bestmöglichen Schutz bei der Querung der Straße zu ermöglichen. In der Anlage 1 zur StVO ist das Verkehrszeichen (136) mit "Kinder" bezeichnet. Das Zeichen ist ein Gefahrenzeichen gemäß § 40 StVO und warnt Verkehrsteilnehmende davor, dass mit Kindern zu rechnen ist und daher besondere Vorsicht angesagt ist. Oftmals ist das Verkehrszeichen (136) vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1091 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern

19.02.2024 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5125 entstanden aus Vorlage: OF 793/2 vom 05.11.2023 Betreff: Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern Der Magistrat wird gebeten, an der Juliusstraße/Ecke Leipziger Straße das illegale Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern und in diesem Bereich Fahrradbügel sowie notwendige Poller zu installieren. Begründung: Im Kreuzungsbereich der Juliusstraße und der Leipziger Straße wird sehr häufig vor der Hausnummer Juliusstraße 2 illegal geparkt. Dieser Zustand behindert die Sicht in die Juliusstraße. Fahrzeuge, die von rechts kommen, können dabei übersehen werden. Auch die Querung der Juliusstraße von zu Fuß Gehenden kann beeinträchtigt sein, wenn die Sicht versperrt ist. Leipziger Straße/Ecke Juliusstraße: Fahrradbügel/Poller gegen illegales Parken installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1254 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1997 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1020 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Griechischen Gemeinde

01.02.2024 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 845/2 Betreff: Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Griechischen Gemeinde Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur 50%igen Co-Finanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der griechischen Gemeinde stellt der OBR 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu 4.000,- EUR bereit. Zur Abstimmung des genauen Aufstellungsortes wird ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der griechischen Gemeinde, des Magistrats und des OBR 2 vorgeschlagen. Der Magistrat wird gebeten, hierzu auf den Ortsvorsteher OBR 2 zuzukommen, der gerne die weitere Termin-Koordination übernimmt. Begründung: Anregung und Anfrage der griechischen Gemeinde. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 287 2024 Die Vorlage OF 845/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "eines Bücherschranks" der Wortlaut "in der Adalbertstraße/Ecke Homburger Landstraße" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF

Parteien: GRÜNE, CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße - Aneignen statt Abwerten

22.01.2024 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5018 entstanden aus Vorlage: OF 791/2 vom 19.11.2023 Betreff: Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße - Aneignen statt Abwerten Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Bereich zwischen Kindergarten und Spielplatz in der Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße attraktiver gestaltet, die Aufenthaltsqualität verbessert und damit eine diverse Nutzung durch vielfältigere Bevölkerungsgruppen unterstützt werden kann. Es soll u. a. geprüft werden, 1. ob eine Entsiegelung der Fläche des "kleinen Rondells" direkt gegenüber des Eingangs zum Kindergarten möglich ist und hier beispielsweise ein - durch die Nachbarschaft betriebener - Stadtgarten entstehen kann; 2. falls dies nicht geht, ggf. Hochbeete aufgestellt und bepflanzt werden können; 3. neben Sitzgelegenheiten ggf. auch Tische oder Ähnliches installiert werden können; 4. inwiefern eine finanzielle oder materielle Unterstützung durch den Magistrat erwartet werden kann; 5. wie auch die Bereiche zwischen den Bäumen so (baulich/gestalterisch) einbezogen werden können, dass diese weniger als Toilettenersatz genutzt werden; 6. ob die Möglichkeit besteht, eine Toilette in der Grünfläche oder in der nahen Umgebung zu installieren; 7. ob die Möglichkeit besteht, ggf. durch Überdachung die Sitzgelegenheiten vor Taubenkot zu schützen. Begründung: Nachdem im Sommer dieses Jahres die Bänke im oben genannten "kleinen Rondell" entfernt und - trotz Beschluss des Ortsbeirats - noch nicht wieder installiert wurden, ist der Platz aktuell kaum nutzbar. Es soll geprüft werden, ob der Platz so umgestaltet werden kann, dass eine attraktive gemeinschaftliche Nutzung möglich wird. Hier kann z. B. auch der Kindergarten angefragt werden, ob er bspw. im Rahmen eines Nachbarschaftsgartens oder auch einiger Hochbeete gemeinsam mit den Kindern einen Teil der Bepflanzung und Pflege übernehmen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1234 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11

22.01.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5019 entstanden aus Vorlage: OF 805/2 vom 30.11.2023 Betreff: Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11 Vorgang: OM 4494/23 OBR 2; ST 2361/23 Der Magistrat wird gebeten, die entfernten Sitzbänke im Hinterhof Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11 entgegen der Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494, vorerst nicht wieder aufzustellen und eine Saison, also den Sommer 2024 über, zu beobachten, wie sich die Lage nunmehr entwickelt. Begründung: Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner haben in einem Ortstermin unter Anwesenheit des zuständigen Grünflächenamtes, der Polizei und einige Ortsbeiräte überzeugend dargestellt, dass sich die Situation seit der Demontage deutlich verbessert habe. Die Kita kann den Platz, wovon sie bereits jetzt Gebrauch macht, mit Klappmöbeln nutzen, die sie in ihren Räumlichkeiten und zum freien Spiel nutzen. Schließlich wird diese Anregung unter Verweis auf drohende Kosten zulasten des Ortsbeiratsbudgets gestellt, die entstehen würden, sofern nach dem Aufstellen der Bänke diese erneut entfernt werden müssten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2361 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 616 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?!

22.01.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5021 entstanden aus Vorlage: OF 841/2 vom 21.01.2024 Betreff: Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?! Vorgang: OM 3294/22 OBR 2; ST 1533/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die zukünftige Planung der Grundschulsituation an der Georg-Büchner-Schule aussieht, vor dem Hintergrund der aktuell bekannt gewordenen baulichen Verzögerung der eigentlich geplanten Außenstelle in der Schloßstraße 29; 2. wie für Planungssicherheit und transparente Kommunikation mit der Georg-Büchner-Schule, den Schülerinnen und Schülern, den Eltern sowie dem Ortsbeirat 2 gesorgt werden kann; 3. darzulegen, wie die Raumengpässe an der Schule gelöst werden können, wenn es im Sommer 2024/2025 nicht zu einer Umlagerung kommt; 4. inwieweit, falls es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Umlagerung in die Außenstelle Schloßstraße 29 kommt, die Schulwegsicherung von den Grundschülerinnen und Grundschülern der Georg-Büchner-Schule in die neue Außenstelle vorgesehen ist, sprich ein sicherer Schulweg für Grundschulkinder gewährleistet wird - insbesondere unter der Berücksichtigung, dass der Tunnel unter dem Westbahnhof durch die dortigen baulichen Maßnahmen geschlossen wird; 5. ob ein zwingender Bustransfer zwischen der Georg-Büchner-Schule und der Außenstelle morgens vor Schulbeginn, nach Schulschluss und idealerweise nach der Nachmittagsbetreuung (ESB) vorgesehen ist. Begründung: Es besteht dringender Informationsbedarf, da nach aktuellem Kenntnisstand ab Sommer 2024/2025 keine Räumlichkeiten für die gesamten Grundschülerinnen und Grundschüler in der Georg-Büchner-Schule zur Verfügung stehen. Die Georg-Büchner-Schule als integrierte Gesamtschule mit über 1.115 Schülerinnen und Schülern nimmt im Ortsbezirk eine tragende Rolle in der Kinder- und Jugendbildung und -förderung über alle gesellschaftlichen Schichten hinweg ein. Die dringend nötige und versprochene Renovierung des sanierungsbedürftigen Gebäudes lässt weiterhin auf sich warten. So ist wieder ein Sommer vergangen, in dem in den Klassenräumen unter dem Dach bereits am Vormittag über 30 Grad Raumtemperatur gemessen wurden. Zudem verschärft sich die Situation, da der Schule schlichtweg 2000 Quadratmeter Raumfläche fehlen (laut Stellungnahme vom 14.07.2023, ST 1533, hat die Planung der Sanierung/Renovierung noch nicht einmal begonnen). Mitte Dezember 2023 wurden die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Grundschulkinder - jetzige Grundstufenjahrgänge zwei und drei - ab Sommer 2024 in einer Außenstelle in der Schloßstraße beschult werden. Die Außenstelle befindet sich nicht im Grundschulbezirk und der Schulweg ist für Grundschulkinder in aktueller Straßenverkehrssituation nicht zumutbar. In der dritten Kalenderwoche 2024 wurden die Beteiligten nun informiert, dass auch diese Planungen hinfällig sind, da die Grundschule in der Schloßstraße 29 zum Sommer 2024 durch bauliche Verzögerungen nicht fertiggestellt werden kann. Es besteht nun völlige Unklarheit, was mit den Schülerinnen und Schülern ab dem kommenden Schuljahr passiert und wie vor allem der bereits derzeitigen Raumnotsituation entgegengetreten wird. Wenn es zu einer Umlagerung in die Außenstelle kommt, müssen 100 Grundschulkinder - je nach Wohnort - mindestens neun Straßen (teilweise ohne Ampelschaltung) überqueren. Erschwerend kommt hinzu, dass der Westbahnhof-Tunnel wegen baulichen Maßnahmen gesperrt wird. Zeitpunkt und Dauer ungewiss. Viele besorgte Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, die sich über die unzureichende Kommunikation und den nicht mehr hinnehmbaren Zustand beschweren und eine dringende Klärung der Gesamtsituation fordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3294 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1533 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1694 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auftragsrückstände ausführen

22.01.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5022 entstanden aus Vorlage: OF 815/2 vom 29.12.2023 Betreff: Auftragsrückstände ausführen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die unten aufgeführten Stellungnahmen zu den genannten Anregungen vordringlich ausgeführt werden und dem Ortsbeirat über deren Werdegang berichtet wird; 2. die ausführende Verwaltungsebene, wie z. B. zuständige Dezernate und ausführende Bauhöfe, zukünftig angewiesen wird, bei einer Zeitüberschreitung der geplanten Ausführung, den Ortsbeirat durch eine aktualisierte Stellungnahme über die Verzögerung zu informieren. OM Datum Sitzung ST Datum ST Ausführung geplant Ort 463 05.07.2021 2115 29.11.2021 Wird entsprochen, wann? Große Seestraße und Kurfürstenstraße 813 13.09.2021 229 31.01.2022 Quartal 2 2022 Markgrafenstraße 1615 14.02.2022 132 13.01.2023 Nicht genannt Hersfelder Straße und Schönhofstraße 1614 14.02.2022 1300 03.06.2022 Quartal 4 2022 Diemelstraße 2255 30.05.2022 847 03.04.2023 Quartal 2 2023 Salvador-Allende-Straße 2256 30.05.2022 2092 16.09.2022 Wird entsprochen, wann? Kuhwaldstraße/Ohmstraße/ Kreuznacher Straße 2737 12.09.2022 43 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Wurmbachstraße/Am Weingarten 2740 12.09.2022 44 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Grempstraße und Metzstraße 2939 10.10.2022 329 27.01.2023 Quartal 2 2023 Große Seestraße 3720 20.03.2023 1487 10.07.2023 Quartal 3/4 2023 Knotenpunkt Siesmayerstraße/ Bockenheimer Landstraße Begründung: Es ist nicht immer leicht, den Werdegang einer Ortsbeiratsanregung bis zur Stellungnahme und deren Ausführung zu verfolgen, das musste ein Ortsbeiratsmitglied bei einer zufälligen Recherche in PARLIS zu einigen Anträgen feststellen. Am Beispiel der oben aufgeführten Anregungen an den Magistrat (OM) und der dazu gehörenden Stellungnahmen sind Stand Ende Dezember 2023 bislang keine Informationen bekannt, ob die in der Stellungnahme genannten Arbeiten ausgeführt wurden. Die ältesten Anregungen der Liste stammen aus dem Jahr 2021. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1085 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen wie an der Ausbaustrecke

22.01.2024 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2024, OA 435 entstanden aus Vorlage: OF 835/2 vom 04.01.2024 Betreff: Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen wie an der Ausbaustrecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutsche Bahn AG darauf zu drängen, dass an der Kasseler Straße, der Kreuznacher Straße, der Hamburger Allee, dem Westbahnhof und der Emser Brücke der nach dem Lärmaktionsplan Schiene notwendige Lärmschutz angebracht wird. Begründung: Seit Jahren wird von der Bevölkerung ein ausreichender Lärmschutz rund um den Westbahnhof und die Emser Brücke gefordert. Nach dem Bau der Strecke der S 6 von Bockenheim nach Bad Vilbel wurde an der Neubaustrecke der Lärmschutz hergestellt. Dieser endet erstaunlicherweise an der Fußgängerbrücke am Schönhof. Es ist unverständlich, weshalb die Anwohner am Westbahnhof und den umliegenden Straßen nicht den gleichen Lärmschutz erhalten. Dort existiert der gleiche Zuwachs an Zügen wie an der Neubaustrecke. Die Bahn sollte ihre Vorsätze einhalten, wie sie auf ihrer Seite Grüne Schiene erwähnt werden: "Fest steht: Die Ziele im Klimaschutz können nur erreicht werden, wenn die Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene gelingt. Und mehr Verkehr auf der starken Schiene heißt für uns, an diejenigen Menschen zu denken, die an der Schiene wohnen. Denn der Schienenverkehr ermöglicht kein vollständig geräuschloses Fahren. Zugleich benötigen wir als Deutsche Bahn aber die Akzeptanz der Anwohner:innen, um mehr Fahrgäste auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Für uns bedeutet das konkret: Wir müssen alle Menschen vom Schienenverkehrslärm entlasten." Aber dies bitte vor dem endgütigen Ausbau 2050. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1344 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 31.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 435 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4392, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhalt wichtiger Denkmäler - Zukunft des Delkeskampschen Hauses

07.01.2024 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 830/2 Betreff: Erhalt wichtiger Denkmäler - Zukunft des Delkeskampschen Hauses Vorgang: V 1165/19 OBR 2; ST 1119/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und wann das Delkeskamp`sche Haus, Leipziger Straße 9, renoviert und einer Nutzung zugeführt werden kann. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, um Ausführungen hinsichtlich des Zustands der Gebäudes. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu vermeiden, dass das Gebäude aufgrund nicht erfolgter Sanierung eines Tages als nicht mehr erhaltenswert eingestuft wird. Begründung: Der Ortsbeirat bedauert es sehr, dass hier ein historisches Gebäude, das Bockenheim prägt, ungenutzt ist und sich vermutlich nach langer Zeit des Leerstands auch in einem nicht renovierten Zustand befindet. Laut ST 1119 aus 2019 ist der Mietvertrag mit dem Verein LICHTER- Filmkultur e.V. zum 31.12.2021 ausgelaufen. Es besteht Informationsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1165 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 830/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 830/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung für das KuFü-Fest 2024

19.11.2023 · Aktualisiert: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 777/2 Betreff: Unterstützung für das KuFü-Fest 2024 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das "KuFü"-Fest 2024 des Vereins Begegnen in Bockenheim mit einem Betrag in Höhe von 2.000 EUR für diverse Sachkosten sowie zusätzlich mit einem Betrag von 500 EUR zweckgebunden für die Nutzung eines Geschirrmobils und von 300 EUR zweckgebunden für eine nachhaltige Stromversorgung aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu unterstützen. Begründung: Der Verein Begegnen in Bockenheim richtet im Sommer 2024 (genaues Datum wird bis Ende 2023 feststehen) zum siebten Mal das Stadtteilfest auf dem Kurfürstenplatz (KuFü-Fest) aus, das sich alljährlicher zunehmender Beliebtheit erfreut und inzwischen zu einer festen Größe geworden ist. Das KuFü-Fest leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Miteinanders und zum Austausch der Bewohnerinnen und Bewohner in Bockenheim. Insbesondere der bewusst antikommerzielle Ansatz der ehrenamtlichen Organisatoren bei Durchführung des Straßenfestes ist neben der Absicht, der kulturellen Vielfalt in Bockenheim eine Bühne zu bieten, außerordentlich zu fördern. Für eine möglichst nachhaltige Ausrichtung des KuFü-Festes soll auch in 2024 ein Geschirrmobil mit Mehrweglösungen zum Einsatz kommen. Außerdem soll die Stromversorgung möglichst nachhaltig erfolgen. Durch die Maßnahmen entstehen signifikante Kosten, die im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 41 2023 Die Vorlage OF 777/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und bei Abwesenheit 1 SPD und BFF

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aktueller Planungsstand Schloßstraße

13.11.2023 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4713 entstanden aus Vorlage: OF 774/2 vom 12.11.2023 Betreff: Aktueller Planungsstand Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die aktuelle Zeitplanung für den Umbau der Schloßstraße und deren Anbindung an den Radschnellweg ist; 2. vorliegende Planungen zum Umbau der Schloßstraße rechtzeitig dem Ortsbeirat 2 in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Schloßstraße und ihre bestehende Flächenaufteilung ist bereits seit Jahren Gegenstand von Diskussionen. Angesichts wiederholter Verkehrsgefährdungen insbesondere gegen Radfahrer hat diese Diskussion an Dringlichkeit gewonnen. Daher wird um ein Update zum derzeitigen Planungsstand und weiteren Vorgehen des Magistrats gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 412 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems

13.11.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4715 entstanden aus Vorlage: OF 749/2 vom 26.09.2023 Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems Bezug nehmend zur Vorstellung des Amt für Straßenbau und Erschließung vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem nimmt der Ortsbeirat 2 wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Schloßstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 1) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost-Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 12) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West-Richtung einzurichten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 187 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes

13.11.2023 · Aktualisiert: 10.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4718 entstanden aus Vorlage: OF 757/2 vom 26.09.2023 Betreff: Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die zeitliche Planung bezüglich der Neugestaltung des Kurfürstenplatzes zu unterrichten und eventuelle Verzögerungen mitzuteilen. Begründung: Nach Auskunft der Ämter verzögere sich die Baustelle am Kurfürstenplatz. Hierbei handelt es sich um einen hochfrequentierten Platz im Stadtteil Bockenheim. Der zentral angelegte Weg stellt für Fußgänger (und mitunter auch Radfahrer) die zentrale Verbindung von der Leipziger Straße zum Westbahnhof dar. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Platz länger als unbedingt erforderlich gesperrt bleibt. Ein Ortsbeiratsmitglied hat an einem spätsommerlichen Abend sogar schon Kinder gesehen, die die Baustelle als Spielplatz entdeckt haben. Eine zu bedauernde Nebenerscheinung ist es, dass die Wiesen zunehmend zu Trampelpfaden werden und daher nicht mehr so einladend scheinen. Es erscheint fragwürdig, warum die Sperrgitter am Weg dann nicht auch soweit entfernt werden können, dass wenigstens der Weg wieder nutzbar wird. Aufgrund der zentralen Lage des Platzes sprechen vermehrt Bürger ein Ortsbeiratsmitglied auf den Fortgang an, es besteht allgemeiner Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 651 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 65-3

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