Meine Nachbarschaft: Am Hopfenbrunnen
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Vorlagen
Sport- und Freizeitfläche im Bereich Altenhöferallee/Am Weißkirchener.Berg.L.3019
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2011, OF 51/12 Betreff: Sport- und Freizeitfläche im Bereich Altenhöferallee/Am Weißkirchener Berg L 3019 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, dass laut Bebauungsplan Riedberg die vorgesehene Sport- und Freizeitfläche (Sportanlagen geplant) gegenüber der neu errichteten Sportanlage Riedberg nunmehr in die Planungsphase einbezogen und dieses Gelände zur Entwicklung unter Beteiligung der auf dem Riedberg lebenden Familien und des Ortsbeirates ausgeschrieben wird, um der wachsenden Nachfrage nach großzügigen freien Sport- und Freizeitflächen aus dem Neubaugebiet Rechnung zu tragen. Begründung: Im Rahmen der letzten Ortsbeiratsitzung zur Vorstellung des Topographischen Weges wurde auch das Thema Spielplätze diskutiert. Es wurde deutlich, dass die auf dem Riedberg lebenden Familien eine Spielfläche wünschen, die Kreativität zulässt und eine Größe hat, die über die eines größeren Bauplatzes hinausgeht, so dass für alle Altergruppen eine Spielmöglichkeit zur Verfügung steht. Viele Anwohner fahren - trotz vieler kleiner Spielplätze auf dem Riedberg - noch immer zu großen, attraktiveren Spielplätzen weite Wege. Da auf der vorstehend genannten Fläche noch genügend Raum zur Entwicklung zur Verfügung steht, sollte diese auch entsprechend geplant werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.10.2011, OF 61/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 28.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 160 2011 1. Die Vorlage OF 51/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 61/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 2. die Worte "oder Spielflächen" eingefügt werden. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRadaranlage am Weißkirchener Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2011, OM 406 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 03.09.2011 Betreff: Radaranlage am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, an der Ortseinfahrt nach Kalbach in der Straße am Weißkirchener Berg an geeigneter Stelle eine feststehende Radaranlage für den in den Stadtteil einwärts fahrenden Verkehr zu installieren. Begründung: Viele Kraftfahrzeuge, die von der Umgehungsstraße nach Kalbach abbiegen, fahren mit weit erhöhter Geschwindigkeit in die Tempo-30-Zone ein und drosseln auch ihr Tempo nicht, da die Straße breit genug und leicht abschüssig ist. Hieran ändert auch die kleine Fahrbahneinengung in Höhe des Wendehammers nichts. Wenige Meter hinter der Ortseinfahrt befindet sich eine Bushaltestelle, an der Kinder morgens auf den Bus warten, um in die Schule zu fahren. Weiterhin ist die Straße "Am Weißkirchener Berg" für Kinder ein Schul- oder Kindergartenweg, die Gefahr durch zu schnelle Autos ist sehr groß. Damit wird zeitgleich eine Lärmreduzierung erreicht. Auch hat der Busverkehr, der durch die zu schnell fahrenden Kraftfahrzeuge oftmals auf dem Weg Richtung Riedberg zum Bremsen gezwungen wird, einen reibungsloseren Fahrtweg. In vielen kleineren Ortschaften befinden sich am Ortseingang solche Radaranlagen, die dann erfolgreich die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf die erlaubte Geschwindigkeit hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1415 Aktenzeichen: 32 4
Bürgersteige der Kalbacher Hauptstraße nur für Fußgänger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM 4561 entstanden aus Vorlage: OF 390/12 vom 04.09.2010 Betreff: Bürgersteige der Kalbacher Hauptstraße nur für Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch bauliche Änderungen an den nördlichen Bürgersteigflächen der Kalbacher Hauptstraße, zwischen den Straßen An der Grünhohl und Am Oberschlag, und in der Straße Am Weißkirchener Berg eine Befahrung unterbunden werden kann. Begründung: Da auf der Fahrbahnfläche einseitig geparkt werden darf, verbleibt eine 4,5 bis 5,0 Meter breite Fahrbahn für den Autoverkehr. Obwohl diese Breite bei mäßiger Geschwindigkeit völlig ausreichend für den Begegnungsverkehr von PKW ist, weichen PKW-Fahrerinnen und Fahrer über die niedrigen Bordsteine auf den Bürgersteig aus. In der Regel geschieht dies, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu vermeiden und zügig den Straßenabschnitt zu befahren. Dies gefährdet Fußgänger und insbesondere Kinder, die von den steilen Grundstückseinfahrten und Treppenanlagen den Bürgersteig betreten. Sowohl Fußgänger wie auch Autofahrer haben durch die Stützmauern und die Hangbepflanzung keinen rechtzeitigen Sichtkontakt. Von Anwohnern wird deshalb gefordert, eine Befahrung des Bürgersteigs mit Fahrzeugen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Sportanlagen Am Hopfenbrunnen- Erweiterung des Parkplatzes- Bau eines barrierefreien Zugangs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3971 entstanden aus Vorlage: OF 339/12 vom 30.01.2010 Betreff: Sportanlagen Am Hopfenbrunnen - Erweiterung des Parkplatzes - Bau eines barrierefreien Zugangs Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat den bei einem Ortstermin am 31.3.2009 in Aussicht gestellten Plan für die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes der Sportanlage Am Hopfenbrunnen entlang der Umgehungsstraße L 3019 kurzfristig vorzustellen und zu berichten, in welchen Zeitabläufen mit der geringfügigen baulichen Erweiterung des Parkplatzes und der notwendigen Markierung zu rechnen ist. 2. dem Ortsbeirat zu berichten, wann der schriftlich am 20.4.2006 mit entsprechenden Ausbauplänen angekündigte Baubeginn für den barrierefreien Zugang zur Sportanlage Am Hopfenbrunnen realisiert wird und ob die in 2007 und 2009 bereitgestellten Etatmittel auch im Jahr 2010 zur Verfügung stehen. Begründung: Beide Maßnahmen wurden dem Ortsbeirat bereits vor Jahren in Aussicht gestellt, ohne dass bisher eine Realisierung möglich war. Für die Parkplatzerweiterung sind nur geringe Mittel erforderlich, die aus dem laufenden Instandsetzungsetat entnommen werden können. Für den barrierefreien Zugang liegt seit Jahren eine Ausbauplanung vor und es standen mehrfach die notwendigen Etatmittel zur Verfügung. Dem Ortsbeirat liegen bisher keine Auskünfte vor, ob die zuvor genannten Maßnahmen in 2010 ausgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2010, ST 552 Aktenzeichen: 52 0
Sicheren Fahrradweg und Wegebeziehung ins Umland zwischen Frankfurt-Riedberg/Oberursel-Weißkirchen/Frankfurt-Niederursel (Ortsbezirk 8) schaffen
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2009, OA 935 entstanden aus Vorlage: OF 466/8 vom 09.06.2009 Betreff: Sicheren Fahrradweg und Wegebeziehung ins Umland zwischen Frankfurt-Riedberg/Oberursel-Weißkirchen/Frankfurt-Niederursel (Ortsbezirk 8) schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der L 3019 Am Weißkirchener Berg, ab Ampelanlage/Radweg Rosa-Luxemburg-Straße/Frankfurter Landstraße (ARAL-Tankstelle) in Richtung Riedberg (verlängert nach der Autobahnüberführung dann bis zur Altenhöferallee im Ortsbezirk 12), ein eigenständiger Fahrradweg gebaut werden kann. Begründung: Auf dem Riedberg wächst stetig die Bevölkerung mit vielen jungen Familien, und die L 3019 wird von einer steigenden Anzahl von Autos und Lkws in Richtung Autobahnauffahrt Nieder-Eschbach und Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" benutzt. Die Fahrradfahrer im Nordwesten müssen diese einzige Brücke über die A5 in diesem Bereich benutzen. Die Stadt ist aufgefordert, die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen und eine attraktive Anbindung Frankfurts an das Umland sicherzustellen. Nur dann wird auch hier das Fahrrad stärker in Benutzung kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 998 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.09.2009, TO I, TOP 52 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 935 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; Freie Wähler (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Enthaltung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 78 Beschluss: Der Vorlage OA 935 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und ÖkoLinX-ARL; Freie Wähler und NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6723, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 66 2
Ertüchtigung der Straße In der Wink
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2008, OM 2793 entstanden aus Vorlage: OF 255/12 vom 16.11.2008 Betreff: Ertüchtigung der Straße In der Wink Der Magistrat wird aufgefordert, die gesamte Straße In der Wink grundlegend ertüchtigen und in einen heute üblichen Ausbauzustand versetzen zu lassen. In Anbetracht der geringen Straßenbreite wird der Magistrat gebeten, auch einen niveaugleichen Ausbau der Straße prüfen zu lassen. Derzeit verfügt die Straße über keinen Gehweg. Zu Problemen hat dies in der Vergangenheit nicht geführt, sodass ein ähnlicher Ausbauzustand nach Ansicht des Ortsbeirates auch weiterhin in Betracht kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2009, ST 217 Aktenzeichen: 66 0
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