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Weitere Spender für Hundekottüten in Bergen-Enkheim
Antrag vom 07.04.2014, OF 240/16 Betreff: Weitere Spender für Hundekottüten in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten über die Presse und die Mitglieder des Ortsbeirates werden gebeten in persönlichen Gesprächen Patenschaften zu suchen, die das Befüllen der Spender für Hundekottüten übernehmen. Bei Erfolg soll nach Absprache mit dem Fachamt geprüft werden, ob folgende Standorte zu realisieren sind: 1 x Voltenseeweg, 1 x Jean-Kempf-Weg, 1 x Barbarossastraße/ Rangenbergstraße, 2 x Leuchte ( Hausnummer 31 und 56 ), 1 x Marktplatz, 1 x Nordring/ Haingasse, 1 x Nordring/Landgraben und 1 x Ludwig-Klemann-Weg/Schelmenweg. Anlage 1 (ca. 37 KB) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 240/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung GRÜNE
Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Riederwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2991 entstanden aus Vorlage: OF 235/16 vom 12.03.2014 Betreff: Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Riederwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG Vorbemerkungen zur Beschreibung des Ist-Zustandes und Prognose: Für den östlichen - schon seit 1978 in Betrieb befindlichen - Abschnitt der A 66 bei Bergen-Enkheim beziehungsweise Fechenheim-Nord wurde 1973 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen. Zu diesem Zeitpunkt gab es im Vergleich zu heute weder festgelegte Lärm- noch Schadstoffgrenzwerte. Aufgrund der Tatsache, dass die A 66 seit über 35 Jahren am Hessen-Center endet, weil der Weiterbau nicht, wie ursprünglich geplant, vorankam und immer noch nicht absehbar ist, fahren heute nach neuester Zählung lediglich circa 22.000 Kfz am Tag auf diesem Teilstück. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um reinen Pendlerverkehr. Insbesondere nachts ist praktisch kaum Verkehr festzustellen. Gleichzeitig muss nach Eröffnung des Riederwaldtunnels künftig mit bis zu 100.000 Kfz pro Tag - also quasi fast einer Verfünffachung der Verkehrsbelastung gegenüber heute - gerechnet werden, wobei der Anteil des Schwerverkehrs sich laut neuester Verkehrsuntersuchung (VU-Prognosehorizont 2025) von heute circa 600 auf dann weit über 6.000 Kfz pro Tag verzehnfachen wird. Dabei bestehen, bezogen auf den in dieser VU von offizieller Seite prognostizierten Anteil des Schwerverkehrs, an der Einstufung der A 66 als "Regional-" beziehungsweise "Pendlerautobahn" sehr begründete Zweifel. So wird mit der Anbindung der A 66 eine neue parallele Fernstraßenverbindung zu den bestehenden Autobahnen A 3 und A 5 aus nord-östlicher Richtung nach Frankfurt beziehungsweise ins Rhein-Main-Gebiet geschaffen, welche - entgegen der Darstellung in der VU - nicht ohne Wirkung beim Fernverkehr bleiben wird. Schließlich wird sich die künftig durchgehend befahrbare Bundesautobahn 66 Frankfurt - Fulda/A 7 nach eigener Aussage des Hessischen Verkehrsministeriums zu einer "wichtigen Ost-West-Achse im innerdeutschen und innereuropäischen Verkehr" entwickeln. Das heißt, während heute nachts auf diesem Abschnitt - insbesondere aufgrund des nicht vorhandenen Schwerverkehrs - noch im wahrsten Sinne des Wortes "Nachtruhe" herrscht, muss künftig mit hohem Schwer- beziehungsweise Transitverkehrsaufkommen gerechnet werden. Für die in Bergen-Enkheim lebende Wohnbevölkerung wie auch für die hier betroffenen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Altenwohnanlagen ist also nicht der seitens der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil hervorgehobene Unterschied der prognostizierten Lärmbelastung zwischen der Prognose 2015 und der Prognose 2025 von circa 1 dB(A) relevant, sondern der Unterschied zu den heutigen Lärmbelastungen. Insbesondere können Argumentationshilfen auf Basis der 80er-Jahre als inzwischen überholt und damit nach aktuellen Maßgaben als falsche Basis angesehen werden. So muss im Bereich Bergen-Enkheims im wahrsten Sinne des Wortes "über Nacht" von einer Lärmzunahme gegenüber heute von mehr als 20 dB(A) und tagsüber immer noch von circa 10 dB(A) (Vervierfachung des Verkehrs = 6 dB(A) und Verzehnfachung des Lkw-Verkehrs = circa 10 dB(A) bezogen auf Schwerverkehrslärm) zusätzlich ausgegangen werden. Im Moment gibt es nachts praktisch keinen relevanten Nachtverkehr (weder Pkw- noch Lkw-Verkehr), sodass die Lärmzunahme gegenüber heutigen Verhältnissen entsprechend gravierend ausfallen wird. Da es sich hier bezogen auf den damaligen Planfeststellungsbeschluss durchaus "um damals noch nicht voraussehbare gravierende Veränderungen handeln" wird, kann davon ausgegangen werden, dass, wie im Falle Bornheims, auch den betroffenen Bewohnern Bergen-Enkheims nun im Zusammenhang mit der Anbindung der A 66 an die A 661 "ergänzende Maßnahmen" zugestanden werden müssen. Nicht nur der Lärm, sondern auch die künftige Schadstoffbelastung bereitet den Betroffenen große Sorgen. So wird sich die Schadstoffbelastung, wie im Falle des Lärms gegenüber heute, ebenso drastisch erhöhen. Zudem liegt Bergen-Enkheim im direkten Ausbreitungsbereich des Ostportals des einen Kilometer langen, nicht gefilterten Riederwaldtunnels, bezogen auf die Hauptwindrichtung aus Südwest. Extrem betroffen davon werden insbesondere außer dem Hessen-Center die benachbarte Riedparksiedlung, das Wohngebiet Enkheim und außer dem Kleingartengebiet Pfingstweide mit dem Wohnbereich der Philipp-Puth-Straße auch das Wohngebiet der Leuchte sein. Dies gilt auch für die zu erwartenden extremen Schadstoffkonzentrationen im Bereich der Brücken. Vor allem für Familien mit Kindern, aber auch Schul- und Kindergartengruppen und alle anderen Erholungssuchenden sind dies die einzigen Querungsmöglichkeiten, um unter anderem zum allseits beliebten Heinrich-Kraft-Park zu gelangen. Die dramatische Lärm- und Schadstoffzunahme trifft aber nicht nur die Wohnbereiche Bergen-Enkheims massiv, sondern selbstverständlich auch den Bereich des Wohngebietes Fechenheim-Nord sowie den gesamten Enkheimer und Fechenheimer Wald als wesentliche Teile des östlichen Frankfurter GrünGürtels und somit die dort eingerichteten und von der Bevölkerung angenommenen unentbehrlichen Erholungsparks im Frankfurter Osten, insbesondere den Bergen-Enkheims. Es trifft zwar zu, dass der Bereich Bergen-Enkheim nicht Bestandteil der Baurechtsschaffung für den Riederwaldtunnel ist. Dies gilt aber selbstverständlich auch für Bereiche Bornheims, Seckbachs und des Riederwaldes (unter anderem Bereich Seckbachtalbrücke, Erlenbruchbrücke), welche ebenfalls außerhalb des Planfeststellungsgebiets liegen, aber trotzdem nun sogenannte "ergänzende Maßnahmen" zum Lärmschutz erhalten. Betroffene Bürger hatten 2007, im Bereich der 1980 planfestgestellten A 661, Rechtsanträge für nachträgliche Schutzmaßnahmen gestellt und erreicht, dass das Land Hessen entgegen ursprünglicher Absicht beispielsweise erstmals Lärmberechnungen für Bornheim durchführte und dabei deutliche Grenzwertüberschreitungen nach Anbindung der A 66 (Riederwaldtunnel) einräumen musste. Aus diesen Anträgen gingen schließlich die oben genannten "ergänzenden Maßnahmen" hervor. Die Lärmmaßgaben entsprechen dem technischen und auch "sozialen" Entsprechungen von vor dreißig Jahren. Daher wird der Magistrat aufgefordert, gegenüber Hessen Mobil zu beantragen, einerseits die Lärm- und Schadstoffbelastung im Bereich der bereits heute in Betrieb befindlichen Autobahn A 66 im Bereich Bergen-Enkheim zu ermitteln und diese den künftigen Belastungen gegenüberzustellen. Anderseits sind zusätzlich Schutzmaßnahmen vor den zu erwartenden Lärm- und Schadstoffbelastungen infolge der Anbindung der A 66 an die A 661 entsprechend den heute gültigen Lärm- und Schadstoffgrenzwerten zu planen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, analog den bereits 2007 von Anliegern Bornheims, Seckbachs und des Riederwaldes im Bereich der 1980 planfestgestellten A 661 erfolgreich gestellten Anträgen, im Interesse eigener betroffener städtischer Einrichtungen im Bereich Bergen-Enkheims ebenfalls Rechtsanträge für zusätzliche Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Anbindung der A 66 an das Land Hessen zu richten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2014, ST 832 Aktenzeichen: 79 2
Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2612 entstanden aus Vorlage: OF 204/16 vom 14.10.2013 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Der bebaute Teil der Leuchte ist eine schnurgerade Straße, die - gerade im Bereich zwischen Arnswalder Straße und ihrem Ende - auch recht schnell befahren wird, um die Grünphasen an der Vilbeler Landstraße auszunutzen. Aus den umliegenden großen Wohneinheiten gibt es andererseits häufiger den Bedarf, die Leuchte in diesem Bereich zu queren, um zum Beispiel die Bushaltestelle der Linie 42 in Richtung Bergen zu erreichen. Gerade ältere Mitbürger fühlen sich hier beim Queren der Leuchte nicht sicher und würden einen Fußgängerüberweg sehr begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1790 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1170 Aktenzeichen: 32 1
Bank auf die Nordseite des Jean-Kempf-Weges in Enkheim und Instandsetzung des Weges bis weit in den Enkheimer Wald hinein
Antrag vom 31.12.2012, OF 158/16 Betreff: Bank auf die Nordseite des Jean-Kempf-Weges in Enkheim und Instandsetzung des Weges bis weit in den Enkheimer Wald hinein Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Jean-Kempf-Weg mittig zwischen der Vilbeler Landstraße und dem Eingang zur Kleingartenanlage auf der Nordseite eine Bank aufzustellen und den gesamten Weg bis weit in den Wald hinein im zeitigen Frühjahr so auszubessern und instand zu setzen, dass auch alte Menschen mit Rollator, Behinderte und Radfahrer diesen Weg ungefährdet nutzen können, um in die Natur und den Wald zu gelangen. Begründung: Der Jean-Kempf-Weg ist ein von vielen Bergen-Enkheimern gern genutzter Weg in den Wald und zum Geflügelzüchter- und Kleingartenverein. Sein Zustand ist, insbesondere im befahrbaren Teil und im Wald, in beklagenswertem und für Behinderte gefährlichem Zustand. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 16.01.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 158/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Hierbei soll berücksichtigt werden, dass im Frühjahr der Volkslauf über den Jean-Kempf-Weg geführt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schleichverkehr durch Enkheim durch Stau vor dem Kreisel Vilbeler Landstraße/Barbarossastraße/Victor-Slotosch-Straße
Antrag vom 07.09.2012, OF 132/16 Betreff: Schleichverkehr durch Enkheim durch Stau vor dem Kreisel Vilbeler Landstraße/Barbarossastraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die morgendlichen, sich von Süden her aufbauenden und bis hinter die Ampelanlage Philipp-Puthstraße reichenden Staus so kanalisiert, aufgestellt und geleitet werden können, dass nicht schon an der Philipp-Puth-Straße clevere Fahrer, die die Stausituation von der Autobahnbrücke kommend gut übersehen können, Schleichwege über die Philipp-Puthstraße, Auerbacher Straße, Leuchte und dann quer durch Enkheim suchen, um den Stau zu umgehen. Im übrigen werden auch die anderen, nach Osten abbiegenden Wohnstraßen zur Umgehung des Staus durch Enkheim benutzt, während die mögliche Aufstellfläche vor dem Kreisel durch kaum benutzte aufwendige Fahrradwegmarkierungen eingeschränkt wird. Begründung: Der Kreisel ist für viele Autofahrer noch gewöhnungsbedürftig. Es kann aber nicht sein, dass dass der hohe Verkehrsdurchfluß auf der Vilbeler Landstraße jetzt vor dem Kreisel aufgestaut wird und sich Schleichwege durch die Wohnviertel von Enkheim sucht. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.09.2012, OF 143/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 132/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 143/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 132/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 143/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, WBE, SPD und Fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (=Ablehnung)
Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle
Antrag vom 14.05.2011, OF 21/16 Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, ob in den folgenden Straßen werktags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr eine generelle Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden ausgeschildert werden kann, in Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung, die die Anwohnerfahrzeuge mittels Plakettenlösung von jeder Begrenzung der Parkdauer ausnimmt. Um die Fahrzeuge der Pendler nicht nur von den Parkplätzen fernzuhalten, sondern auch den Park-Such-Verkehr in den Straßen zu unterminieren, sollte von Lösungen, die etwa eine Straßenseite anders regeln als die andere, abgesehen werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, die Regelung weit genug um die Endaltestelle der U 7 / U4 herum auszudehnen. Sie sollte daher folgende Straßen umfassen: Volkshausstraße Am Waldacker Bessemer Straße Röntgenstraße (bis Edisonstraße) Leuchte (bis Rangenbergstraße) Auerbacher Straße Philipp-Puth-Straße Stargarder Straße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Leuchte) Triebstraße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße) Rumpenheimer Straße Hahnenkammstraße Siedlerstraße Vilbeler Landstraße (zwischen Siedlerstraße und Leuchte) Begründung: Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den Anwohnern in den genannten Straßen im Frühjahr 2011 hatte eine überwältigende Zustimmung unter den Anwohnern ergeben und sollte Ermutigung sein, einmal beherzt diese Richtung einzuschlagen. Sie soll den Anwohnern, so fern benötigt, den wohnungsnahen Parkplatz sicherstellen. Wer wegen eines Stellplatzes auf dem Grundstück keine Plakette benötigt, soll auch ohne diese auskommen können. Besucher und Kunden der anliegenden Gewerbetreibenden und Freiberufler sollten mit 2 Stunden Parkzeit kalkulieren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.05.2011, OF 16/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 35 2011 1. Die Vorlage OF 16/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 21/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung)
Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle
Antrag vom 14.05.2011, OF 16/16 Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, ob in den folgenden Straßen eine generelle Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden ausgeschildert werden kann, in Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung, die die Anwohnerfahrzeuge mittels Plakettenlösung von jeder Begrenzung der Parkdauer ausnimmt. Um die Fahrzeuge der Pendler nicht nur von den Parkplätzen fernzuhalten, sondern auch den Park-Such-Verkehr in den Straßen zu unterminieren, sollte von Lösungen, die etwa eine Straßenseite anders regeln als die andere, abgesehen werden, und darauf geachtet werden, die Regelung weit genug um die Endaltestelle der U 7 / U4 herum auszudehnen. Sie sollte daher folgende Straßen umfassen: Volkshausstraße Am Waldacker Bessemer Straße Röntgenstraße (bis Edisonstraße) Leuchte (bis Rangenbergstraße) Auerbacher Straße Philipp-Puth-Straße Stargarder Straße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Leuchte) Triebstraße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße) Rumpenheimer Straße Hahnenkammstraße Siedlerstraße Vilbeler Landstraße (zwischen Siedlerstraße und Leuchte) Begründung: Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den Anwohnern in den genannten Straßen im Frühjahr 2011 hatte eine überwältigende Zustimmung unter den Anwohnern ergeben und sollte Ermutigung sein, einmal beherzt diese Richtung einzuschlagen. Sie soll den Anwohnern, so fern benötigt, den wohnungsnahen Parkplatz sicherstellen. Wer wegen eines Stellplatzes auf dem Grundstück keine Plakette benötigt, soll auch ohne diese auskommen können. Besucher und Kunden der anliegenden Gewerbetreibenden und Freiberufler sollten mit 2 Stunden Parkzeit kalkulieren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.05.2011, OF 21/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 35 2011 1. Die Vorlage OF 16/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 21/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung)
Schwarz-weißes Fahrtrichtungsschild vor der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Ecke Philipp-Puth-Straße entfernen und .Anlieger Frei.-Schild besser platzieren
Antrag vom 13.05.2011, OF 9/16 Betreff: Schwarz-weißes Fahrtrichtungsschild vor der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Ecke Philipp-Puth-Straße entfernen und "Anlieger Frei"-Schild besser platzieren Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das schwarz-weißen Fahrtrichtungsschild mit einem Rechtsabbiegepfeil vor der Ampelan- lage Vilbeler Landstraße/Ecke Philipp-Puth-Straße zu entfernen und das Schild "Anlieger Frei" an der Einfahrt von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße so aufzustellen, dass dies auch von dem von Fechenheim her kommenden Durchgangs- verkehr gesehen werden kann. Begründung: Immer wieder verfahren sich große Lastwagen oder auch Busse in diese schmale Straße, die, nicht zuletzt wegen des zur Verkehrsberuhigung eingeführten versetzten Parkens, nur mit viel Mühe von großen Fahrzeugen passiert werden kann. Da Schwerlast- und Durchgangs- verkehr möglichst aus den Wohnstraßen herausgehalten werden sollte, ist das Fahrtrichtungs- schild an dieser Stelle unnötig. Das Schild "Anlieger Frei" ist nur von der Ausfahrt "Am Hessen- center" aus einwandfrei und rechtzeitig zu sehen und sollte deshalb durch ein zweites ergänzt oder besser sichtbar platziert werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage OF 9/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird sich wegen eines Ortstermins mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzten Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 09.08.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 9/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenkreuzung Nordring/Landgraben
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4803 entstanden aus Vorlage: OF 703/16 vom 14.11.2010 Betreff: Straßenkreuzung Nordring/Landgraben Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Vorfahrtregelung aufzuheben und durch "rechts vor links" zu ersetzen. Begründung: Da der Nordring sehr oft als Rennstrecke benutzt wird, würde diese Maßnahme wesentlich zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich beitragen. Beispiel: Rangenbergstraße/Barbarossastraße, hier hat die Einführung der Regelung "rechts vor links" wesentlich zur Verkehrsberuhigung beigetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 371 Aktenzeichen: 32 1
Eiche in der Kleingartenanlage Pfingstweide als Naturdenkmal
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4541 entstanden aus Vorlage: OF 654/16 vom 30.08.2010 Betreff: Eiche in der Kleingartenanlage Pfingstweide als Naturdenkmal Der Magistrat wird gebeten, die auf dem Gelände des Kleingartenvereins Pfingstweide 1948 Bergen-Enkheim, Jean-Kempf-Weg, stehende über 250 Jahre alte schützenswerte Eiche mit dem Schild "Naturdenkmal" versehen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 28 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 79 1
Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/Barbarossastraße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2860 entstanden aus Vorlage: OF 392/16 vom 06.01.2009 Betreff: Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/Barbarossastraße Der Magistrat wird gebeten, die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen in der Rangenbergstraße und im östlichen Bereich der Barbarossastraße so zu ändern, dass sie leicht einsehbar und erkennbar sind. Begründung: In der Rangenbergstraße ist die Sicht auf das Zeichen 205 durch Pflanzenwuchs und Aufstellen eines Haltestellenzeichens eingeschränkt, in der östlichen Barbarossastraße verdeckt ein Fußgängerüberwegschild das dahinter stehende Schild "Vorfahrt gewähren". Dies ist eine vermeidbare Verkehrsgefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2009, ST 304 Aktenzeichen: 66 7
Vorfahrt in der Rangenbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2859 entstanden aus Vorlage: OF 391/16 vom 15.12.2008 Betreff: Vorfahrt in der Rangenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, das Vorschriftenzeichen 205 "Vorfahrt gewähren" (nach § 41 STVO) im Kreuzungsbereich Barbarossastraße/Rangenbergstraße auf der Barbarossastraße in östlicher und westlicher Richtung anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2009, ST 303 Aktenzeichen: 32 1
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