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Hinweistafel am Quirinsbrunnen anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2023, OF 656/5 Betreff: Hinweistafel am Quirinsbrunnen anbringen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, am Quirinsbrunnen in Sachsenhausen eine Hinweistafel anzubringen, welche über dessen historische Bedeutung informiert. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro. Begründung: Der historische Quirinsbrunnen steht in Sachsenhausen an der Offenbacher Landstraße. Der Brunnen ist nach der nahe gelegenen Quirinspforte, einem der früheren Sachsenhäuser Stadttore an dem 1333 errichteten Mauerring mit Graben, benannt, das sich an einer besonders verkehrsreichen Stelle befand. Zur Erinnerung an die Pforte und an einen hier tätigen und namensgebenden Pförtner mit dem Namen Quirin wurde 1790 eine klassizistische Brunnenpyramide errichtet. Es wäre wünschenswert, eine Hinweistafel am Brunnen aufzustellen, um die historische Bedeutung hervorzuheben und die Öffentlichkeit zu informieren. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 203 2023 Die Vorlage OF 656/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenAbsicherung der rechten und linken Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3453 entstanden aus Vorlage: OF 619/5 vom 13.01.2023 Betreff: Absicherung der rechten und linken Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, auf der linken und rechten Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße jeweils Fahrradbügel setzen zu lassen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich beschwert, dass die rechte und linke Seite meistens zugeparkt sind, sodass beim Herausfahren aus der Kinzigstraße auf die Offenbacher Landstraße die Offenbacher Landstraße sehr schlecht einsehbar ist. Diese Maßnahme dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1152 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Gestaltung der Verkehrsführung am Lokalbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3469 entstanden aus Vorlage: OF 653/5 vom 27.01.2023 Betreff: Gestaltung der Verkehrsführung am Lokalbahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat 5 über die verkehrliche Neugestaltung am Lokalbahnhof, insbesondere über den Verlauf der geplanten Änderung des Fahrradweges, zu informieren und die Planungen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Magistrat plant den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" sowie des Knotenpunktes Textorstraße/Darmstädter Landstraße inklusive der Bushaltestelle "Lokalbahnhof". Dies ist zu begrüßen. Im Zuge dessen soll die Radverkehrsführung im Haltestellen- und Knotenbereich aufgewertet werden, sodass den Radfahrern die Erhöhung der Sicherheit und des Verkehrsflusses im Haltestellen- und Knotenbereich ermöglicht werden kann. Die Magistratsvorlage war heute, am 27.01.2023, auf der Tagesordnung des Magistrats. Es ist erforderlich, dass der Ortsbeirat hier eingebunden und informiert wird, damit er ggf. durch entsprechende Anträge auf die Neugestaltung Einfluss nehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1134 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Sicherer Schulweg für die Kinder der Riedhofschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3457 entstanden aus Vorlage: OF 628/5 vom 02.01.2023 Betreff: Sicherer Schulweg für die Kinder der Riedhofschule Der Magistrat wird gebeten, im engen Austausch mit der Schulgemeinde der Riedhofschule dafür zu sorgen, dass der Schulweg für die Kinder zur Riedhofschule sicherer gestaltet wird. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere die folgenden Punkte Berücksichtigung finden: 1. Es ist dafür zu sorgen, dass der gesamte Schulweg ausreichend beleuchtet ist. 2. Entlang des Schulwegs soll an geeigneten Verkehrsschildern das Zusatzzeichen "Schulweg" angebracht werden. 3. Der Schulweg soll möglichst nicht über große und unübersichtliche Kreuzungen von Hauptverkehrsstraßen führen. Dort, wo dies unumgänglich ist, ist auf eine ausreichend lange Grünphase für Fußgängerinnen und Fußgänger zum Überqueren der Straße zu achten. 4. Der gesamte Schulweg ist auf Schäden und Unebenheiten zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind zu beheben. 5. Der Schulweg, und insbesondere unübersichtliche Abschnitte, müssen frei von rücksichtlos abgestellten Fahrzeugen, E-Scootern, Fahrrädern und anderen Gegenständen gehalten werden. 6. Die Verkehrssicherheit muss durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen sichergestellt werden. 7. Es soll ferner geprüft werden, ob im Umfeld der Schule eine sogenannte "Kiss-and-go-Zone" eingerichtet werden kann. 8. Es ist auf der Kennedyallee in Fahrtrichtung stadtauswärts auf Höhe der Vogelweidstraße eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu installieren. 9. Der Zebrastreifen auf der Mörfelder Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts auf Höhe der Hausnummer 235 ist z. B. durch ein Blinklicht und Sanierung des verbogenen Hinweisschildes über der Straße besser kenntlich zu machen. Begründung: Den Weg zur Schule wollen und sollen Kinder sicher gehen können. Besonders für jüngere Kinder, deren Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht voll entwickelt ist, kann der Straßenverkehr jedoch eine Gefahr darstellen. Die Kinder sind deshalb auf die Rücksichtnahme und einen sicheren Schulweg angewiesen. Der Schulweg muss gut ausgebaut und begehbar, übersichtlich und ausreichend gekennzeichnet sein. In den Herbst- und Wintermonaten sind die Kinder besonders gefährdet. Bei schlechtem Wetter und Dunkelheit sind sie oft kaum zu sehen. Eine ausreichende Beleuchtung des Schulwegs ist deshalb ebenfalls dringend nötig. Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und verdienen deshalb im besonderen Maße Rücksicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1133 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-5
Einrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3460 entstanden aus Vorlage: OF 631/5 vom 30.12.2022 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (III) Vorgang: OM 1188/21 OBR 5; ST 1126/22 Der Magistrat wird erneut gebeten, zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe der Offenbacher Landstraße 190 eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagt sich darüber, dass es zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Gerade bezüglich Letzterem ist eine Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, seine Absage einer Haltestelle in seiner Stellungnahme vom 16.05.2022, ST 1126, zu überdenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1188 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1126 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 848 Aktenzeichen: 92 13
Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3158 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 18.10.2022 Betreff: Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Sperrflächen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Beuthener Straße 12/Liegnitzer Straße Nr. 1/Sperrfläche; 2. Beuthener Straße 22 bis 24/Ziegelhüttenweg 2/vor dem Zebrastreifen; 3. Bruchstraße Nr. 21/23/25/28/hinter den Baumscheiben; 4. Danneckerstraße 11/16/Kreuzung Laubestraße 11/15; 5. Oppenheimer Straße 55/freie Fläche; 6. Ossietzkystraße Nr. 5/vor dem Zebrastreifen; 7. Ossietzkystraße Nr. 2/vor dem Zebrastreifen; 8. Passavantstraße Nr. 30/Kreuzung Thorwaldsenstraße Nr. 28/Sperrfläche; 9. Paul-Ehrlich-Straße Nr.24/Sperrfläche; 10. Schwanthalerstraße Nr. 15/17/19/21/23/25/27/31/33/hinter den Baumscheiben je ein Bügel; 11. Tucholskystraße Nr. 41/43/Sperrfläche; 12. Willemerstraße 17/19/vor dem Zebrastreifen; 13. Willemerstraße 23/25 und 27/29/hinter den Baumscheiben; 14. Ziegelhüttenweg Nr. 74/Sperrfläche; 15. Zum Apothekerhof Nr. 1 und Nr.2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 16. Zum Brommenhof Nr. 1/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 17. Zum Gipelhof Nr. 1 und Nr. 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 18. Zum Gottschalkhof 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 19. Zum Gottschalkhof 4/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase. Begründung: Es werden in Sachsenhausen Fahrradabstellflächen benötigt. Die diversen Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen sowie Zebrastreifen eignen sich hervorragend dafür und haben dann auch noch eine nützliche Funktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 843 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Kreuzungsbereich Grethenweg/Ecke Mailänder Straße gegen Falschparker absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3159 entstanden aus Vorlage: OF 577/5 vom 23.09.2022 Betreff: Kreuzungsbereich Grethenweg/Ecke Mailänder Straße gegen Falschparker absichern Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Grethenweg/Ecke Mailänder Straße durch geeignete Maßnahmen (z. B. Poller) gegen Falschparker abzusichern, die Fahrbahnmarkierungen zu erneuern und regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich regelmäßig darüber, dass an der genannten Kreuzung durch Falschparker der Fußverkehr erheblich behindert wird. Trotz vorhandener Sperrflächenmarkierungen ist der Kreuzungsbereich regelmäßig zugeparkt, sodass ein Durchkommen kaum möglich ist und insbesondere Schulkinder schlecht sichtbar und gefährdet sind. Hinzu kommt, dass die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen verblasst sind. Der Ortsbeirat hat schon mehrfach auf die Situation aufmerksam gemacht. Die bisherigen Maßnahmen des Magistrats haben aber nur kurzzeitigen Erfolg gebracht. Die Kontrollen müssen daher wieder intensiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 647 Beratung im Ortsbeirat: 5
Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern durch Kfz-Schleichwege in Sachsenhausen bei Sperrung des nördlichen Mainkais verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 566/5 Betreff: Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern durch Kfz-Schleichwege in Sachsenhausen bei Sperrung des nördlichen Mainkais verhindern Vorgang: Beschl. d. StV.-V.; § 1157. 3.a Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Rahmen der Planung für zukünftige Sperrungen des nördlichen Mainkais gemäß B256 die Belange der durch die Verkehrsverlagerung stark betroffenen Sachsenhäuser Bürger mit einzubeziehen und primär durch folgende Maßnahmen zu verhindern, dass der Verkehr vom Mainkai Schleichwege durch Sachsenhausen nimmt: - Reduzierung der Fahrstreifen auf dem Schaumainkai von drei auf zwei Spuren, zuzüglich Abbiegespuren vor den Brücken. - Einrichtung von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen vor der Bergiusschule und vor dem Weltkulturenmuseum, hin zu den Rampen, die an den Tiefkai führen. - Aufteerungen (Erhebungen) an den Textorstraße - Stegstraße, Textorstraße - Diesterwegstraße - Verkehrsberuhigung der Gutzkowstraße entweder - durch Umwandlung in eine Einbahnstraße von Ost nach West auf dem Abschnitt zwischen Laube- und Launitzstraße sowie Aufteerungen an den Kreuzungen Gutzkowstraße - Stegstraße, Gutzkowstraße - Brückenstraße. - Oder alternativ durch andere vom Magistrat vorgeschlagene Maßnahmen. - Die Umfahrung des nördlichen Mainkais soll nicht über die Mörfelder Landstraße, sondern über die Berliner Straße ausgewiesen werden. Begründung: Gemäß dem Beschluss der Stadtverordneten vom 27.1.2022 (§1157, 3.a)) sollte vom Magistrat ein Umleitungskonzept für die Sperrung des nördlichen Mainkais erarbeitet werden. In der jetzigen B256 werden die Belange der Sachsenhäuser Bürger, die durch die Verkehrsverlagerung betroffen sind, nicht berücksichtigt. Der zusätzliche Schleichverkehr in oft engen Wohnstraßen und entlang von Schulwegen durch KFZ - Autos und LKW - gefährdete Fußgänger und Fahrradfahrer und sorgte für Lärm und Abgasbelastung der hier wohnenden Menschen. Es war wiederum alleinige Angelegenheit der Fußgänger und Fahrradfahrer, gefährlichen Situationen auszuweichen. Die derzeit ausgewiesene Umleitung durch die Mörfelder Landstraße führt im Ergebnis zu einer erhöhten Belastung von wesentlich mehr Menschen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 256 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 256 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 566/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2857 entstanden aus Vorlage: OF 547/5 vom 15.09.2022 Betreff: Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, 1. Verkehrskartenanbietern (wie z. B. Google Maps) die Einbahnstraßenregelung des Bischofswegs zwischen Darmstädter Landstraße und Einmündung Lerchesbergring mitzuteilen und 2 . zwei Induktionsschleifen mit Blitzer in diesem Abschnitt fest zu installieren, welche das Fahren gegen die Einbahnstraße anzeigen. Begründung: Derzeit fahren viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Bischofsweg entgegen der Einbahnstraße. Neben Nötigungen und Bedrohungen entstehen sehr gefährliche Situationen, die vermieden werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 98 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradaufstellflächen vor Lichtzeichenanlagen auf der Mörfelder Landstraße markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2858 entstanden aus Vorlage: OF 548/5 vom 10.09.2022 Betreff: Fahrradaufstellflächen vor Lichtzeichenanlagen auf der Mörfelder Landstraße markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Mörfelder Landstraße an den Kreuzungen mit der Darmstädter Landstraße, dem Grethenweg, dem Großen Hasenpfad, der Schweizer Straße und der Oppenheimer Landstraße vor den jeweiligen Lichtzeichenanlagen Fahrradaufstellflächen zu markieren. Begründung: Durch Fahrradaufstellflächen wird die Sicherheit für Radfahrende weiter verbessert. Diese ermöglicht es dem Radverkehr, vor dem Autoverkehr in die gewünschte Spur oder entsprechende Radwege einzufädeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 96 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Produktion der Binding-Brauerei in Frankfurt-Sachsenhausen erhalten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2870 entstanden aus Vorlage: OF 564/5 vom 07.10.2022 Betreff: Produktion der Binding-Brauerei in Frankfurt-Sachsenhausen erhalten! Der Magistrat wird gebeten, umgehend Gespräche mit dem Vorstand der Radeberger Gruppe KG aufzunehmen und gemeinsam mit diesem nach Möglichkeiten zu suchen, wie der Verlust der traditionsreichen Binding-Brauerei doch noch abgewendet werden und die Produktion am Standort in Frankfurt-Sachsenhausen weiter aufrechterhalten werden kann. Sofern sich abzeichnen sollte, dass dieses Ziel nicht zu erreichen ist, wird der Magistrat weiterhin darum gebeten, gemeinsam mit der Radeberger Gruppe KG für betroffene Mitarbeiter tragbare Lösungen zu entwickeln und möglichst viele von ihnen in andere Beschäftigungsverhältnisse am Standort Frankfurt zu überführen. Begründung: Die Binding-Brauerei ist die letzte am Standort Frankfurt befindliche Großbrauerei und seit ihrer Gründung im Jahr 1870 eng mit der Geschichte und auch mit dem Bild unserer Stadt verknüpft. Das in den 50er-Jahren errichtete Sudhaus an der Darmstädter Landstraße war lange Zeit das größte Europas und ist auch heute noch ein architektonisches Schmuckstück im Stadtteil Sachsenhausen. Dass die Biermarke "Binding" zukünftig nicht mehr am Traditionsstandort Frankfurt produziert werden soll, ist kaum vorstellbar und wäre im wahrsten Sinne des Wortes ein "Etikettenschwindel". Zudem wird hier seit 1995 der "Binding-Kulturpreis" von der Binding-Kulturstiftung verliehen, die anlässlich des 125-jährigen Jubiläums von der Binding-Brauerei zum Zeichen ihrer Verbundenheit mit der Heimatstadt Frankfurt gegründet wurde. Daher ist der Magistrat aufgefordert, umgehend das Gespräch mit den Verantwortlichen der Radeberger Gruppe KG darüber zu suchen, wie der Verlust der Produktion und damit auch der Beschäftigungsverhältnisse von 157 Menschen in unserer Stadt noch abzuwenden ist bzw. sofern sich dieses Ziel nicht erreichen lässt, welche sozialverträglichen Lösungen für die betroffenen Mitarbeiter entwickelt werden und wie möglichst viele von ihnen in andere Beschäftigungsverhältnisse in Frankfurt überführt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 227 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 30
Fahrradstellplätze am Nahversorgungszentrum am Ziegelhüttenplatz schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2853 entstanden aus Vorlage: OF 541/5 vom 15.09.2022 Betreff: Fahrradstellplätze am Nahversorgungszentrum am Ziegelhüttenplatz schaffen Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradbügel am Nahversorgungszentrum am Ziegelhüttenplatz zu installieren. Hierzu sind ggf. Blumenkübel zu entfernen. Der Ortsbeirat 5 schlägt zur Installation die auf der Luftbildaufnahme rot markierten Stellen vor. Quelle: google.de/maps Ferner wird der Magistrat gebeten, die abgepollerte Fläche vor der Liegenschaft Mörfelder Landstraße 125, soweit dort keine Fahrradstellplätze geschaffen werden, zu entsiegeln und zu bepflanzen. Begründung: Die am Nahversorgungszentrum am Ziegelhüttenplatz vorhandenen Fahrradstellplätze reichen nicht aus, um die Nachfrage zu bedienen. Es ist daher dringend erforderlich, dass hier weitere Stellplätze geschaffen werden. Die Fahrradbügel sind so zu installieren, dass keine Standfläche für den Sachsenhäuser Bauernmarkt verloren geht. Mögliche Stellen für die Installation weiterer Fahrradbügel siehe Fotos (privat): Zu entsiegelnde Fläche: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 285 Antrag vom 23.03.2023, OF 713/5 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.03.2023, OIB 218 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3790 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 451 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Sperrung nördliches Mainufer hier: mangelhafter und unwissenschaftlicher Schlussbericht
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2022, OF 540/5 Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier: mangelhafter und unwissenschaftlicher Schlussbericht Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Warum wurde der Schlussbericht zur Sperrung des nördlichen Mainufers der Öffentlichkeit erst jetzt zugänglich gemacht, obwohl er bereits im Dezember 2020 fertiggestellt wurde? 2. Wann wird der Schlussbericht den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat in einer Bürgerversammlung vorgestellt? 3. Warum hat der Magistrat die Verkehrsdaten nur an einem einzigen Tag erhoben (die Sperrung dauerte fast 400 Tage) und so ein objektives und wissenschaftlich fundiertes Ergebnis zu den Folgen der Mainkai-Sperrung verhindert? 4. Bereits im Jahr 2018 prognostizierte der Magistrat durch die Mainkai-Sperrung erhebliche Verkehrsverlagerungen nach Sachsenhausen, u.a. wurden für die Gartenstraße eine Zunahme des Verkehrs durch Verlagerungseffekte von bis zu 25 Prozent und für die Mörfelder Landstraße von bis zu 10 Prozent prognostiziert: Warum fanden trotz dieser Prognosen im Bereich der Gartenstraße und Mörfelder Landstraße keinerlei Messungen statt? 5. Die Ergebnisse des Schlussberichts werden ab Seite 39 in Prozentangaben dargestellt: Wie sehen die dazugehörigen absoluten Zahlen aus? 6. Der Schlussbericht bezeichnet seine eigenen Ergebnisse als "vage", misst ihnen folglich keine hohe Aussagekraft zu: Weshalb wurde die Begleituntersuchung nicht so ausgestaltet und durchgeführt, dass sie aussagekräftige und wissenschaftlich fundierte Ergebnisse liefert? 7. Was hat die Stadt die Erstellung des Abschlussberichts gekostet? Begründung: Die Sperrung des nördlichen Mainufers vom 30. Juli 2019 bis zum 31. August 2020 hat insbesondere Sachsenhausen und seinen Bürgerinnen und Bürgern erheblich geschadet. Der Verkehr drängte sich monatelang durch die Wohngebiete und sorgte für Staus, Lärm und Umweltbelastungen. Anders als behauptet, haben sich die Staus nicht in Wohlgefallen aufgelöst. Vielmehr standen Busse, Bahnen, LKW und PKW noch länger im Stau. Selbst Fahrradfahrer kamen durch die anhaltenden Staus deutlich schlechter voran. Der dazu nun vorgelegte Schlussbericht weist erhebliche Mängel auf und stellt keine fundierte und wissenschaftliche Grundlage dar, um die Auswirkungen der Sperrung des Mainkais objektiv zu bewerten. Der Bericht selbst bezeichnet seine eigenen Ergebnisse als "vage", misst ihm als keine hohe Aussagekraft zu. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 256 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 51 Der Antrag OF 540/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 487 2022 1. a) Die Vorlage B 256 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 540/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFreifläche vor der Mörfelder Landstraße 125 entsiegeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 513/5 Betreff: Freifläche vor der Mörfelder Landstraße 125 entsiegeln Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die abgepollerte, versiegelte Fläche neben dem Glascontainer der Mörfelder Landstraße 125 zu entsiegeln. Begründung: Links von der Parkhauseinfahrt, vor der Mörfelder Landstraße 125 ist eine sehr große, versiegelte und mit Pollern abgesperrte Freifläche. Diese Fläche ist bis auf die Glascontainer ungenutzt. Diese Fläche könnte entsiegelt und begrünt bzw. Bäume gepflanzt werden. Bilder: Privat aufgenommen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 513/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 513/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenReckstangen für den Spielplatz am Grethenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2022, OF 509/5 Betreff: Reckstangen für den Spielplatz am Grethenweg Der Ortsbeirat 5 beauftragt den Magistrat, auf dem Spielplatz am Grethenweg Turn- bzw. Reckstangen in unterschiedlichen Höhen zu installieren. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,00 Euro. Begründung: Der Magistrat hat auf dem Spielplatz am Grethenweg das Klettergerüst sowie das Sandspielwerk abgebaut, weil diese marode waren. Diese werden jetzt durch das Grünflächenamt ersetzt. Der Spielplatz am Grethenweg wird gut besucht, u.a. durch das benachbarte Kinderzentrum Grethenweg. Es wäre schön, wenn auch Spielgeräte für ältere Kindern auf dem Spielplatz vorhanden wären. Daher begrüßt der Ortsbeirat 5 den Vorschlag der zuständigen Kinderbeauftragten Reckstangen in unterschiedlichen Höhen zu installieren. Da das Grünflächenamt nicht über ausreichend Mittel zur Finanzierung verfügt, unterstützt der Ortsbeirat 5 die Installation von Reckstangen einmalig. Der Ortsbeirat 5 weist zugleich darauf hin, dass aus dem schmalen Budget des Ortsbeirates eine dauerhafte Ertüchtigung von Spielgeräten nicht geleistet werden kann. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 161 2022 Die Vorlage OF 509/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenErneuerung des Klettergerüsts und der Sandspielanlage auf dem Spielplatz am Grethenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2378 entstanden aus Vorlage: OF 475/5 vom 25.05.2022 Betreff: Erneuerung des Klettergerüsts und der Sandspielanlage auf dem Spielplatz am Grethenweg Der Magistrat wird gebeten, das Klettergerüst und die Sandspielanlage auf dem Spielplatz am Grethenweg zeitnah zu erneuern. Weiterhin soll überprüft werden, ob ein Austausch durch Spielgeräte aus beständigeren Materialien, die weiterhin auch für Schulkinder nutzbar sind, möglich ist. Auch sollen die Preise für Spielgeräte überprüft werden. Begründung: Am westlichen Sachsenhäuser Berg sind Spielplätze spärlich gesät, obwohl die Bevölkerung dort dynamisch wächst. Auf dem Spielplatz am Grethenweg, der auch viel vom benachbarten Kinderzentrum genutzt wird, wurden das Klettergerüst und der Sandspielbereich zunächst abgesperrt. Die Nachfrage von Eltern beim Grünflächenamt ergab, dass das Klettergerüst morsch sei und in nächster Zeit komplett abgerissen werden müsse. Dies ist inzwischen auch erfolgt. Im Vorjahr wurden bereits Babyschaukeln abgebaut und nicht ersetzt. Nachfragen beim Grünflächenamt ergaben, dass sich ein Ersatz des Klettergerüsts auf ca. 45.000 Euro, also fast auf das Jahresbudget des Ortsbeirats 5, belaufen würde. Deswegen ist eine Finanzierung durch den Magistrat unumgänglich und ein Preisvergleich angebracht. Die schlechte Haushaltslage der Stadt Frankfurt darf nicht auf dem Rücken von Kindern ausgetragen werden. Da ein Austausch der genannten Spielgeräte durch Geräte, die wieder aus Robinienholz hergestellt sind, eventuell dazu führt, dass diese kostspieligen Geräte zeitnah wieder an Verschleiß leiden und ausgetauscht werden müssen und da sich dieser Spielplatz wie viele andere nur an Klein- und Kindergartenkindern ausrichtet, soll außerdem überprüft werden, ob vielleicht ein kostengünstigeres Klettergerüst aus beständigeren Materialien (beispielsweise aus Metall) angeschafft werden kann, das außerdem z. B. auch für Grundschul- und Unterstufenkinder noch nutzbar und attraktiv ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2227 Aktenzeichen: 67 2
Anbringen einer Hinweistafel für den Quirinsbrunnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2381 entstanden aus Vorlage: OF 479/5 vom 07.06.2022 Betreff: Anbringen einer Hinweistafel für den Quirinsbrunnen Der Magistrat wird gebeten , am Quirinsbrunnen eine Hinweistafel anzubringen, welche die historische Bedeutung des Brunnens erklärt. Begründung: Der historische Quirinsbrunnen steht unmittelbar an der Offenbacher Landstraße. Vielen Menschen ist der historische Hintergrund des Brunnens und dessen Bedeutung leider völlig unbekannt. Auch aufgrund der Tatsache, dass dieser Streckenabschnitt von Sightseeingbussen befahren wird, wäre es wünschenswert, eine Hinweistafel am Brunnen aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2594 Beratung im Ortsbeirat: 5
Zufahrtsmöglichkeiten zum Restaurant Oberschweinstiege über die Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2376 entstanden aus Vorlage: OF 481/5 vom 08.06.2022 Betreff: Zufahrtsmöglichkeiten zum Restaurant Oberschweinstiege über die Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrtsmöglichkeiten mit dem Auto zu dem Restaurant Oberschweinstiege über die Darmstädter Landstraße mit Ausnahme der Monate März und April wieder dauerhaft einzurichten. Begründung: Das Restaurant Oberschweinstiege im Stadtwald kann seit geraumer Zeit mit dem Auto nicht mehr über die Darmstädter Landstraße angefahren werden, weil die Zufahrt durch eine Schranke am Eingang der Zufahrtsstraße und die Einfahrt zum Parkplatz der Gaststätte durch zwei Steinquader versperrt wurde. Es besteht aber ein großes Interesse daran, dass die Gaststätte sowohl von der Isenburger Schneise als auch von der Darmstädter Landstraße angefahren werden kann. Dies wird auch vonseiten der Betreiber der Gaststätte so gesehen. Die jetzige Regelung führt dazu, dass Besucher der Gaststätte, die normalerweise über die Darmstädter Landstraße fahren, nunmehr einen Umweg über die Isenburger Schneise nehmen müssen. Dies verursacht mehr Autoverkehr und eine Mehrbelastung der Umwelt. In den Monaten März und April sollte die Zufahrtsmöglichkeit geschlossen werden, da zu dieser Zeit die Krötenwanderung stattfindet. Auch sollte die Möglichkeit einer direkten Durchfahrt von der Darmstädter Landstraße zur Isenburger Schneise durch eine entsprechende Sperre in der Mitte verhindert werden, wie dies auch in der Vergangenheit schon der Fall war. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2270
Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der Stresemannallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2309 entstanden aus Vorlage: OF 451/5 vom 14.05.2022 Betreff: Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Stresemannallee südlich des Kreisels an der Mörfelder Landstraße vor dem Zebrastreifen zur Haltestelle der Straßenbahnlinie 17 eine Aufpflasterung für die von Süden kommenden Autos anzubringen, damit eine sichere Überquerung des Zebrastreifens möglich ist. Begründung: Wenn die Straßenbahn zur Haltestelle einfährt, überqueren viele Menschen den Zebrastreifen in Richtung Haltestelle in aller Eile - oft ohne nach Autos zu schauen, um noch rechtzeitig die Straßenbahn zu erwischen. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagesgruppe des Konrad-von-Preysing-Hauses müssen diese Straße überqueren, um zu ihren Wohnungen in der Heimatsiedlung zu gelangen. Beim Ortstermin des Konrad-von-Preysing-Hauses wurde berichtet, dass viele Autos mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Zebrastreifen fahren. Wegen der parkenden Autos sind dann Fußgängerinnen und Fußgänger nicht rechtzeitig zu sehen. Nur ein Parkplatz wurde bislang zur besseren Sichtbarkeit der Fußgängerinnen und Fußgänger abgepollert. Um die Parkplätze für Anwohner zu erhalten, sollte zur Sicherheit des Fußverkehrs zumindest dafür gesorgt werden, dass die Autofahrer an den Zebrastreifen mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2242 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Rattenplage im Bereich Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße bekämpfen und Taubengitter an den Nischen und T-Trägern der S-Bahn-Haltestelle anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2315 entstanden aus Vorlage: OF 457/5 vom 30.04.2022 Betreff: Rattenplage im Bereich Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße bekämpfen und Taubengitter an den Nischen und T-Trägern der S-Bahn-Haltestelle anbringen Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße Maßnahmen zu ergreifen, um die dortige Rattenplage zu bekämpfen und an den Nischen und T-Trägern Taubengitter anbringen zu lassen. Begründung: Im Bereich Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Burnitzstraße wurden in letzter Zeit immer häufiger Ratten gesehen - auch tote Tiere liegen auf den Wegen. Besonders im Abschnitt Penny-Markt, Bolzplatz, Wildgarten und im Bereich der S-Bahn-Station halten sich vermehrt Ratten auf. Es ist zu erwähnen, dass es in der Vergangenheit mehrere Beschwerden wegen des Fütterns von Tauben gab, was natürlich auch Ratten anlockt. Deshalb wäre das Anbringen von Gittern und Drähten zur Taubenabwehr an den Nischen und T-Trägern der S-Bahn-Station angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2217 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0
Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2146 entstanden aus Vorlage: OF 436/5 vom 18.04.2022 Betreff: Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrbahnbelag der de-Neufville-Straße zwischen der Einmündung in die Herrnstraße und der Einmündung in die Wiener Straße zu sanieren. Begründung: Während der Fahrbahnbelag der de-Neufville-Straße zwischen der Einmündung der Offenbacher Landstraße und der Einmündung Herrnstraße erneuert worden ist, ist dies im restlichen Teil der de-Neufville-Straße nicht passiert. Hier haben sich mittlerweile Schlaglöcher größeren Ausmaßes gebildet, die beseitigt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1920 Aktenzeichen: 66 7
Aufwertung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1919 entstanden aus Vorlage: OF 325/5 vom 30.01.2022 Betreff: Aufwertung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg Der Magistrat wird gebeten, das Areal zwischen der Offenbacher Landstraße und dem Hühnerweg aufzuwerten, indem 1. die Vermüllungen beseitigt, 2. das Mauerwerk gereinigt, 3. der in das Mauerwerk eingelassene Brunnen aufgewertet und 4. ggf. der geschichtliche Kontext des Brunnens erläutert wird. Begründung: Anliegerinnen und Anlieger berichten von einer erheblichen Vermüllung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg. Darüber hinaus wird das Mauerwerk durch Schmierereien verunstaltet und beschmutzt. Der in das Mauerwerk eingelassene Brunnen wird auch vermüllt. Auch hier ist eine Aufwertung und eine eventuelle Erklärung des historischen Kontexts wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1584 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2806 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 289 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1725 Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 355/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 184 2022 Die Vorlage OF 355/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung der Seilerbahn Kunst Kultur e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 375/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung der Seilerbahn Kunst Kultur e. V. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für eine Anschubfinanzierung der "Seilerbahn Kunst Kultur e.V.", Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 203 2022 Die Vorlage OF 375/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Mittel für eine Anschubfinanzierung in Höhe von 100.000 Euro der Seilerbahn Kunst Kultur e.V., Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzustellen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 362/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 190 2022 Die Vorlage OF 362/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenUmgestaltung Schweizer Straße und Schweizer Platz hier: Verdrängung von Autoverkehr in benachbarte Wohnstraßen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2022, OF 404/5 Betreff: Umgestaltung Schweizer Straße und Schweizer Platz hier: Verdrängung von Autoverkehr in benachbarte Wohnstraßen Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, 1. Wie hoch ist in den Straßen - Gartenstraße, Morgensternstraße, Hans-Thoma-Straße, Schifferstraße, Oppenheimer Landstraße, Schwanthaler Straße, Textorstraße, Schadowstraße, Holbeinstraße, Schweizer Straße, Kaulbachstraße und Mörfelder Landstraße - die Verkehrsbelastung heute in absoluten Zahlen? 2. Wie wird sich die Verkehrsbelastung in diesen Straßen nach der Prognose des Magistrats absolut und prozentual bei Realisierung des Verkehrskonzepts am Schweizer Platz erhöhen? 3. Wie wird sich jeweils die Verkehrsbelastung in diesen Straßen zusätzlich erhöhen, wenn sich wegen der Schaffung neuer Radwege in der Walter-Kolb-Straße, Gartenstraße, Holbeinstraße, Gutzkowstraße und Mörfelder Landstraße deren Leistungsfähigkeit - insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten - vermindert? 4. Wie wird sich zusätzlich in diesen Straßen die Verkehrsbelastung erhöhen, wenn der Mainkai für den Verkehr gesperrt werden sollte? 5. Wie hoch war - jeweils in absoluten Zahlen - die zusätzliche Verkehrsbelastung in den oben genannten Straßen, als vor zwei Jahren der Mainkai gesperrt war? 6. Wieso soll sich nach Angaben des Magistrats die Verkehrsbelastung in der Cranachstraße vermindern, obwohl diese nach Wegfall der Verkehrsbeziehungen am Schweizer Platz die natürliche Straßenverbindung zwischen der Schneckenhofstraße und der Gartenstraße bzw. umgekehrt darstellt? 7. Wie hoch ist zurzeit jeweils der Anteil - absolut und prozentual - der Fahrbewegungen auswärtiger Verkehrsteilnehmer, die die Schweizer Straße oder die Gartenstraße befahren, ohne ihren Abfahrts- oder Zielort in Sachsenhausen zu haben? 8. Wie viele Personen leben jeweils an den vorgenannten Straßen gemäß des aktuellen Melderegisters? Begründung: Der Magistrat hat den Auftrag, die Schweizer Straße und den Schweizer Platz umzugestalten. In diesem Zusammenhang will er am Schweizer Platz die bisherige Verkehrsführung ändern. Zukünftig soll die Schweizer Straße geradeaus mitten über die Innenfläche des Schweizer Platzes geführt werden. Aus den fünf auf den Schweizer Platz speichenartig führenden Straßen soll es nicht mehr möglich sein, in die Schweizer Straße einzufahren. Gleichzeitig ist in diese Straßen ein Abbiegen aus der Schweizer Straße nicht mehr möglich. Der Magistrat teilt mit, dass diese neue Verkehrsplanung auf zwölf Straßen - zumindest abschnittsweise - zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen wird. In diesem Zusammenhang ergeben sich mehrere Fragen, welche insbesondere für die zukünftige Verkehrsbelastung wichtig sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 37 Die Vorlage OF 404/5 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 367 2022 Die Vorlage OF 404/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahren gegen die Einbahnstraße im Grethenweg und der Ossietzkystraße durch Kontrollen unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1712 entstanden aus Vorlage: OF 323/5 vom 25.01.2022 Betreff: Fahren gegen die Einbahnstraße im Grethenweg und der Ossietzkystraße durch Kontrollen unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Fahren gegen die Einbahnstraße im Grethenweg und der Ossietzkystraße durch verschärfte Kontrollen zu unterbinden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass es für Pkw-Fahrer inzwischen zur Gewohnheit geworden ist von der Bindingstraße kommend geradeaus gegen die Einbahnstraße in die Ossietzkystraße einzufahren, um dann in die Tucholskystraße abzubiegen. Sogar die FES und Mainova-Fahrzeuge wurden gesehen. Ebenso ist es für manche Anwohner des Grethenweges inzwischen Usus, diesen aus südlicher Richtung kommend bis zum Haus Nr. 19 gegen die Einbahnstraße zu befahren, um dann weiter auf dem Grethenweg zur Mörfelder Landstraße zu gelangen. Daher ist es dringend erforderlich, hier verschärft Kontrollen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1437 Aktenzeichen: 32 1
Versetzen des Glascontainers an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1717 entstanden aus Vorlage: OF 329/5 vom 25.01.2022 Betreff: Versetzen des Glascontainers an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg entweder auf den Grünstreifen vor dem Nahkauf an der Darmstädter Landstraße oder an den Grethenweg/Ecke Mörfelder Landstraße (östliche Seite) versetzen zu lassen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich, dass der Glascontainer an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg regelmäßig außerhalb der erlaubten Zeiten befüllt wird. Es wird nachts und sonntags containerweise Altglas entsorgt. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle. Um diesem Ärger ein Ende zu setzen, ist es erforderlich, den Glascontainer zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1685 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4
Verkehrsgefährdende Situationen in der Offenbacher Landstraße/Breulsweg vor der Kita Grüne Soße vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1706 entstanden aus Vorlage: OF 300/5 vom 04.01.2022 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der Offenbacher Landstraße/Breulsweg vor der Kita Grüne Soße vermeiden Der Magistrat wird gebeten, das Rotsignal für den Kraftfahrzeugverkehr an der Straßenbahnhaltestelle "Lettigkautweg" in Fahrtrichtung Stadtgrenze Offenbach bei haltenden Straßenbahnen so verlängern zu lassen, dass sich der Autoverkehr zukünftig hinter der Straßenbahn einordnen muss und ein zügiges Vorbeifahren rechts an der Straßenbahn für diesen nicht mehr möglich ist. Begründung: Die Straßenbahnen der Linien 15 und 16 halten an oben genannter Haltestelle in Mittellage auf der Straße. Um den Autoverkehr zu stoppen und das ungehinderte Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen, ist hier eine Lichtzeichenanlage angebracht. Sobald die Straßenbahn ankommt, zeigt diese Rot. Sind die Passagiere ein- bzw. ausgestiegen und die Türen schließen, geht die Ampel aus und der Verkehr läuft weiter. Da liegt das Problem. Denn die Straßenbahn wird nach der Offenbacher Landstraße/Ecke Breulsweg auf der Kfz-Spur weitergeführt (siehe Foto). Um noch schnell an der Straßenbahn vorbeizukommen und nicht bis Oberrad hinter dieser herfahren zu müssen, geben hier einige Autofahrer Vollgas. Des Öfteren kommt es hier zu Beinahe-Kollisionen zwischen Autos und der Straßenbahn direkt vor der Kita. Um diese Gefahrensituation zukünftig auszuschließen - auch und insbesondere im Interesse der Sicherheit der Kitakinder sowie weiterer Passanten und Radfahrer - wäre eine längere Rotphase für den Autoverkehr angebracht. Foto: Offenbacher Landstraße/Breulsweg ((c) Carsten Kimpel) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1434 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1719 entstanden aus Vorlage: OF 331/5 vom 31.01.2022 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II) Vorgang: OM 6202/20 OBR 1; ST 1567/20 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Einmündung Nonnenpfad ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567, führt dieser aus, dass es vorgesehen ist, "die Pflasterfläche in der ersten Jahreshälfte 2021 zu erneuern." Geschehen ist bislang nichts! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1535 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1715 entstanden aus Vorlage: OF 327/5 vom 25.01.2022 Betreff: Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße Vorgang: M 157/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichtigen, wie der Bürgersteig auf der östlichen Seite in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zur Nutzung durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gestaltet werden kann, ohne dass es zu Nutzungskonflikten kommt. Zu prüfen ist eine Verbreiterung des derzeitigen Bürgersteiges und die Markierung eines Radfahrstreifens. Begründung: Das Verkehrsaufkommen von Autos, Fahrrädern und Fußgängern rund um die Containeranlage Länderweg ist hoch. Es gilt daher, kurzfristig Lösungen zu suchen, um die Situation zu entspannen. Es sollten bereits vor der Umsetzung der Magistratsvorlage M 157 Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren abzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1440 Aktenzeichen: 66 0
Prüfung einer Bedarfsampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Mörfelder Landstraße im Bereich zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1716 entstanden aus Vorlage: OF 328/5 vom 30.01.2022 Betreff: Prüfung einer Bedarfsampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Mörfelder Landstraße im Bereich zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Bedarfsampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Mörfelder Landstraße im Bereich zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße circa auf Höhe des Blumenladens "Blütesiegel" (Mörfelder Landstraße 106) eingerichtet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass regelmäßig Fußgängerinnen und Fußgänger die Mörfelder Landstraße im genannten Bereich überqueren und es dabei zu gefährlichen Situationen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1441 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1511 entstanden aus Vorlage: OF 305/5 vom 30.11.2021 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach zu verbessern und klar zu regeln. Begründung: Der Fahrradverkehr auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach muss sich zunächst zwischen den Straßenbahnschienen und den Leitbakenschildern vor dem dortige Trafohäuschen hindurch schlängeln, wobei aufgrund des geringen Abstandes der Leitbakenschilder zu den Straßenbahnschienen eine erhebliche Unfallgefahr besteht (siehe Foto unten). Hier könnte das Zurücksetzen der Leitbakenschilder die Engstelle entschärfen. Ferner ist der Bürgersteig durch das Verkehrszeichen Nr. 237 "Radweg" kurz hinter dem Trafohäuschen als benutzungspflichtiger Fahrradweg ausgewiesen (der auch für Mofas freigegeben ist). Gleichzeitig ist ein Fahrradstreifen auf der Fahrbahn markiert (siehe Foto unten). Hier sollte die Stadt sich entscheiden, ob sie an dem Fahrradstreifen festhalten möchte und diesen ggf. verbreitert oder den Bürgersteig zum Fahrradweg unter Wegfall seiner Funktion für Passantinnen und Passanten ausweisen möchte. Der Ortsbeirat 5 hält die erste Variante für sinnvoller. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1127 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2613
Prüfung erfolgreich getesteter velofreundlicher Gleise auch in FrankfurtSachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1502 entstanden aus Vorlage: OF 286/5 vom 01.01.2022 Betreff: Prüfung erfolgreich getesteter velofreundlicher Gleise auch in Frankfurt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die VGF zu beauftragen, zu prüfen, ob die in Bern in den Regelbetrieb gehenden velofreundlichen Gleise auch im Frankfurter Süden Anwendung finden könnten. Als mögliche Teststrecken käme die Mörfelder Landstraße 173 bis 175 (Straßenbahnlinie 18 und 19) inf rage. Dieser Bereich ist für den Radverkehr besonders gefährlich. Begründung: Funktionstüchtige velofreundliche Gleise würden in Frankfurt viele Probleme lösen, um den begrenzten Straßenraum gerechter aufzuteilen und mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes hat die VGF bereits Interesse bekundet. Velofreundliche Gleise würden die Sicherheit von Radfahrern auf den Straßen mit Straßenbahnverkehr erheblich verbessern. Daher ist zu prüfen, ob diese Technik, die in der Schweiz bereits geprüft und zugelassen worden ist, auch bei uns Anwendung finden könnte. Bei erfolgreicher Prüfung durch die VGF wären velofreundliche Gleise, möglicherweise auch im Zuge der anstehenden Umgestaltung der Schweizer Straße, eine sinnvolle Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2129 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14
Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1509 entstanden aus Vorlage: OF 303/5 vom 03.01.2022 Betreff: Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße eine barrierefreie Ampelanlage zu installieren. Begründung: Am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße befindet sich derzeit zwar eine Ampelanlage, diese ist jedoch nicht barrierefrei. Dies bedeutet, dass es weder ein Blindensignal noch ein Rillenpflaster gibt. Um auch blinden und/oder sehbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern das gefahrlose Queren dieses Kreuzungsbereiches zu ermöglichen, ist die Installation einer barrierefreien Ampelanlage sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1321 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1188 entstanden aus Vorlage: OF 246/5 vom 08.11.2021 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (II) Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe Offenbacher Landstraße 190 eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger habe sich darüber beklagt, dass es zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit mehr gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch die Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1126 Antrag vom 30.12.2022, OF 631/5 Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3460 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Vermehrt Falschfahrer auf dem Bischofsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2021, OF 281/5 Betreff: Vermehrt Falschfahrer auf dem Bischofsweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeit er sieht, um das vermehrte Fahren gegen die Einbahnstraße im Bischofsweg, . zwischen Darmstädter Landstraße und Lerchesbergring, zu verhindern. Begründung: Vor allem zwischen 7 und 8 Uhr sowie zwischen 17 und 20 Uhr fahren vermehrt Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.11.2021, OF 237/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 252 2021 1. 1. Die Vorlage OF 237/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 281/5 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 281/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenGiftköder im Frankfurter Stadtwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1207 entstanden aus Vorlage: OF 270/5 vom 08.11.2021 Betreff: Giftköder im Frankfurter Stadtwald Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, z. B. durch das Anbringen von Wildkameras, um das Auslegen von Giftködern im Stadtwald zu unterbinden. Begründung: In letzter Zeit wurden vermehrt Giftköder zwischen Darmstädter Landstraße und der Babenhäuser Landstraße (B 3) sowie im Umfeld der Stoltzeschneise und am Waldspielpark Tannenwald gefunden und von Hunden gefressen. Mindestens ein Hund ist inzwischen verstorben. Auch Wildtiere könnten an den Giftködern verenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 562 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 entstanden aus Vorlage: OF 250/5 vom 30.10.2021 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer Vorgang: OM 4434/19 OBR 5; ST 1238/19; OM 6186/20 OBR 5; ST 1867/20 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben oder das Parken dort generell nur mittels Parkscheibe für zwei Stunden im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm, aus der Innenstadt kommend, der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.07.2019, ST 1238, angeführt, dass durch das Abstellen von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte, der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von Lkws ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Der Ortsbeirat bittet daher eindringlich den Magistrat darum, sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Soweit der Magistrat bzw. das zuständige Amt (wie zuletzt in seiner Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1867) zu einer anderen Bewertung der Situation gelangt, wird eine gemeinsame Ortsbegehung angeregt. Fotos: Privat (07.11.2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1867 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 749 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1179 entstanden aus Vorlage: OF 230/5 vom 09.11.2021 Betreff: Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg Der Magistrat wird gebeten zu sondieren, ob eine tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr zu Bring- und Abholzeiten an der Containerschule auf dem Länderweg und dem Strahlenberger Weg zwischen Seehofstraße und der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten möglich ist. Begründung: Das Verkehrsaufkommen vor der Containerschulanlage muss reduziert werden. Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Morgens soll der Verkehr über den südlichen Strahlenberger Weg geleitet werden. Ab der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten können dann die Ziele im Länderweg und im Bärengarten erreicht werden. Zur Abholzeit am Mittag bzw. Nachmittag wiederum soll der Verkehr von der Seehofstraße Richtung Strahlenberger Weg und dann auswärts über den südlichen Strahlenberger Weg Richtung Offenbacher Landstraße geleitet werden. Der Verkehr aus dem Bärengarten muss dann ebenfalls den Weg über den südlichen Strahlenberger Weg zur Offenbacher Landstraße nehmen. Der Verkehr aus dem östlichen Länderweg fährt zu den entsprechenden Zeiten entweder über die Seehofstraße oder über den Strahlenberger Weg und die Offenbacher Landstraße. Der Fahrradverkehr ist von der Regelung auszunehmen. Diese Verkehrsführung entspricht dem Wunsch der Elternvertreter und der Schulleitung der Mühlbergschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1200 entstanden aus Vorlage: OF 261/5 vom 10.10.2021 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II Vorgang: OM 311/21 OBR 5; ST 1700/21 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf die Vorlage OM 311 nochmals die Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz in Oberrad, zumindest versuchsweise, derart zu verändern, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen sowie Fußgängern und des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies könnte, auch bei Beibehaltung des Vorrangs der Straßenbahnen, dadurch erreicht werden, dass die genannten Lichtzeichenanlagen für den Pkw-Verkehr früher als derzeit auf Rot umspringen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Vorlage vom 11.06.2021, OM 311, den Magistrat gebeten, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des REWE-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Dies hat der Magistrat mit Verweis auf den Vorrang der Straßenbahnen in seiner Stellungnahme vom 17.09.2021, ST 1700, abgelehnt. Dem Ortsbeirat erschließt sich nicht, weshalb die genannten Lichtzeichenanlagen auch bei Vorrang der Straßenbahnen nicht derart geschaltet werden können, dass ein "volllaufen" des genannten Bereichs verhindert werden kann. Der Ortsbeirat gibt insbesondere zu bedenken, dass die Straßenbahn sich auf nahezu der gesamten Offenbacher Landstraße im Bereich Oberrads die Verkehrsfläche mit dem Kfz-Verkehr teilt. Insoweit dürften Verzögerung durch etwaige Staubildung ohnehin Einfluss auf den Straßenbahnverkehr in Oberrad nehmen. Eine Anpassung der Ampelschaltung sollte zumindest versuchsweise erprobt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 768 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Ausreichende Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1194 entstanden aus Vorlage: OF 255/5 vom 11.11.2021 Betreff: Ausreichende Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, damit zeitnah ausreichende Straßenbeleuchtungen in der Launitzstraße, der Gutzkowstraße und der Stegstraße gewährleistet sind. Begründung: Anwohner berichten, dass in der Launitzstraße, der Gutzkowstraße und der Stegstraße die Straßenbeleuchtung nicht ausreichend hell ist. Die Stegstraße Ist beispielsweise als wichtige fußläufige Verbindung aufgrund der Kastanien dort sehr dunkel. Die Gutzkowstraße ist eine wichtige Verbindung zwischen Schweizer Platz und Darmstädter Landstraße, ebenfalls zu dunkel, und Letzteres gilt genauso für die Launitzstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 701 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52
Parksituation in der Kranichsteiner Straße verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 243/5 Betreff: Parksituation in der Kranichsteiner Straße verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, solange die Baustelle in der Kranichsteiner Straße (Höhe Hausnummer 15) existiert, die Parkordnung so anzupassen, dass möglichst viel Parkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner geschaffen wird. Begründung: Durch die Baustelle steht derzeit weniger Parkraum zur Verfügung als üblich. Eine Anpassung der Parkordnung soll, solange die Baustelle existiert, zu einer Verbesserung der angespannten Parksituation führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 243/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 243/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 243/5 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
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