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Meine Nachbarschaft: Kranengasse

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Laubbläser im Ortsbezirk 10 einschränken

24.10.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 456/10 Betreff: Laubbläser im Ortsbezirk 10 einschränken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, 1. wie der Betrieb von Laubbläsern, die nicht mit Batteriestrom arbeiten, im Ortsbezirk 10 unterbunden werden kann. 2. dass der Einsatz von Laubbläsern auf Gras- und Grünflächen ab sofort antragspflichtig werden soll. Entsprechend müssten die betroffenen Satzungen neu formuliert und beschlossen werden. Begründung: 1. Während die Bevölkerung aufgerufen wird, jede Kilowattstunde Strom und Heizung einzusparen, verbrennen Hausverwaltungen und Gartenbetriebe weiter Benzin und Diesel in Laubbläsern. Die neuen elektrischen Laubbläser sind zudem leiser. 2. Ökologische Schäden sind wissenschaftlich dokumentiert. Tiere und Pflanzen werden von ihrem natürlichen Lebensraum weggeblasen und das ökologische Gleichgewicht wird gestört. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 456/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 456/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule effektiver durchsetzen

13.10.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2962 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 28.09.2022 Betreff: Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule effektiver durchsetzen Der Magistrat wird beauftragt, zu einer verbesserten Durchsetzung von Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule in Fahrtrichtung Alt-Niederursel am Beginn der verkehrsberuhigten Zone eine elektronische Geschwindigkeitstafel anzubringen. Begründung: Vor der Heinrich-Kromer-Schule finden auf der Niederurseler Landstraße immer noch zu hohe Fahrgeschwindigkeiten statt. Das kann jeder Passant dort beobachten. Damit die Wahrnehmung der Tempo-30-Zone direkt nach dem Ampelstopp an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße erhöht wird, sind in grün oder rot leuchtende Geschwindigkeitsanzeigen, wie sie in ganz Europa zum Einsatz kommen, ein möglicher Weg zu mehr Sicherheit. Je nach Gerät, das zeigen Erfahrungswerte, kann die Geschwindigkeit der Autofahrer um durchschnittlich mindestens 25 Prozent reduziert werden. Mit speziellen Antennen könnten Fahrzeuge bereits in Höhe der Goldgrubenstraße erfasst werden. Die Geräte laufen kostengünstig mit Feststrom oder über das öffentliche Straßenbeleuchtungsnetz sowie mit Batterie oder Solarzellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 352

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn

04.10.2022 · Aktualisiert: 29.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2783 entstanden aus Vorlage: OF 573/6 vom 11.09.2022 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn Vorgang: OM 1796/22 OBR 6; ST 1551/22 Der Ortsbeirat begrüßt das vom Magistrat in der Stellungnahme ST 1551 gemachte Angebot, durch zwei Aufpflasterungen die Möglichkeit zu schaffen, die Seilerbahn zwischen Amtsgasse und Mainberg zum verkehrsberuhigten Bereich zu machen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dies möglichst bald umzusetzen. Begründung: Durch die vorgeschlagene Maßnahme würde eine sicherere Verbindung geschaffen werden zwischen dem bereits seit Jahrzehnten bestehenden verkehrsberuhigten Bereich von der Leunabrücke zum Mainberg und der kleinen Brücke über die Nidda zur Wörthspitze. Dieser sehr attraktive Bereich entlang des kleinen, alten Krans und mit Blick auf die zwei Hausboote, mit dem Bolongaropalast im Hintergrund, gehört zu diesem wichtigen Erholungsraum dazu. Die Menschen, die hier spazieren gehen, sollten dies unter dem Schutz des verkehrsberuhigten Bereichs tun können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1551 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 87 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurt-Höchst: Rückbau der Sitzbänke an der Kindertagesstätte (Andreasplatz)

04.10.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2784 entstanden aus Vorlage: OF 575/6 vom 13.09.2022 Betreff: Frankfurt-Höchst: Rückbau der Sitzbänke an der Kindertagesstätte (Andreasplatz) Mehrere Anwohner sowie Vertreterinnen und Vertreter der dort befindlichen Kindertagesstätte sind auf den Ortsbeirat 6 zugekommen und haben sich über die derzeitige Situation rund um das Thema "Sitzbänke am Andreaspatz" geäußert. U. a. führen die Sitzbänke entlang der Kindertagesstätte dazu, dass dort entsprechende Schlafplätze für obdachlose Menschen entstehen. Gerade in den Morgenstunden ist vermehrt zu beobachten, dass der Sitzbankbereich entlang des Zauns der Kindertagesstätte dann auch für die Morgentoilette verwendet wird (Urin/Kot landet direkt im Einrichtungsbereich der spielenden Kinder). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Sitzbänke am Andreasplatz entlang der Kindertagesstätte zurückgebaut und auf Seite der Kasinostraße 13 aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 82 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich!

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 entstanden aus Vorlage: OF 539/6 vom 22.08.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich! Vorgang: OM 1797/22 OBR 6; ST 1552/22 Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße am Andreasplatz einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu markieren. Begründung: Bereits mit der Ortsbeiratsanregung OM 1797 wurde gefordert, einen zuvor bestehenden Fußgängerüberweg wieder zu markieren. In der Stellungnahme ST 1552 schreibt der Magistrat: "Der in Rede stehende Fußgängerüberweg (FGÜ) war nur temporär notwendig, während dort ein Schulweg wegen einer Gehwegvollsperrung bauzeitlich nicht passierbar war. In 100 Metern Entfernung, östlich an der Zuckschwerdtstraße, befindet sich eine Lichtsignalanlage zur signalgeregelten Querung." Verwunderlich ist, dass der Fußgängerüberweg nicht wie üblich bei temporären Maßnahmen gelb, sondern wie an den Resten zu erkennen ist, weiß markiert war. Auch wenn hier angeblich kein Fußgängerüberweg notwendig ist, so ist er es zumindest an der Stelle, an der im Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main der Weg über die Emmerich-Josef-Straße führt (siehe Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt). Ein Fußgängerüberweg in diesem Bereich hilft aber auch allen Passantinnen und Passanten, sicher über die stark frequentierte Straße zu kommen. Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt: . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2794 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen

06.09.2022 · Aktualisiert: 14.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2578 entstanden aus Vorlage: OF 556/6 vom 22.08.2022 Betreff: Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen Der Magistrat wird gebeten, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel den Mindestanforderungen laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) anzupassen. Begründung: Die Breite der zweispurigen Straße beträgt an dieser Stelle circa sieben Meter. Gemäß der sogenannten Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird davon ausgegangen, dass sich eine Person mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s fortbewegt und dass die Schutzzeit so bemessen sein soll, dass diese Person, auch wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünphase die Straße betritt, noch ausreichend Zeit haben muss, den gegenüberliegenden Bordstein zu erreichen. Die Schutzzeit bei der o. g. Lichtsignalanlage beträgt circa drei Sekunden. Laut den RiLSA müssten es aufgerundet sechs Sekunden sein. Da diese Lichtsignalanlage von vielen, oft auch älteren Menschen an dieser Stelle der Königsteiner Straße mit Kirche, Geschäften und Gastronomie genutzt wird, sollte hier zumindest der Standard gemäß RiLSA gewährleistet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2796 Antrag vom 23.02.2023, OF 695/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3668 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehrsführung und Parkplätze in der Hospitalstraße zwischen Gotenstraße und Zuckschwerdtstraße neu ordnen

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2562 entstanden aus Vorlage: OF 538/6 vom 22.08.2022 Betreff: Höchst: Verkehrsführung und Parkplätze in der Hospitalstraße zwischen Gotenstraße und Zuckschwerdtstraße neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsführung und die Parkmöglichkeiten in der Hospitalstraße zwischen Gotenstraße und Zuckschwerdtstraße folgendermaßen geändert werden können: 1. linke Fahrspur in der Hospitalstraße vor der Gotenstraße ausschließlich als Linksabbiegerspur markieren; 2. Entfernen der zweiten Spur in der Hospitalstraße in Fahrtrichtung Zuckschwerdtstraße; 3. Schaffung neuer Parkplätze vor den bereits vorhandenen in der Hospitalstraße bis zur Gotenstraße in Fahrtrichtung Gotenstraße rechts; 4. Entfernen der Parkplätze auf dem Gehweg rechts in der Hospitalstraße in Fahrtrichtung Zuckschwerdtstraße (vor dem Finanzamt). Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an diesen Stellen Radwege angebracht werden können. Begründung: Durch Entfernen der nach wenigen Metern endenden Einfädelspur (siehe Foto 1) wird Platz geschaffen für Parkplätze vor den bereits vorhandenen Parkplätzen bis zur Gotenstraße (siehe Foto 2 links bzw. Foto 1 rechts). Diese Parkplätze können dann diejenigen ersetzen, die auf Höhe des Finanzamts den Gehweg stark einschränken (siehe Foto 2 rechts). Es gehen somit bei gleichzeitiger Verbesserung der Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger keine Parkplätze verloren. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 68 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Unfallgefahr an der Batterie beheben

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2565 entstanden aus Vorlage: OF 541/6 vom 30.07.2022 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie beheben Vorgang: OM 654/21 OBR 6; ST 2213/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 (Anregung vom 07.09.2021, OM 654), zugesagte Auffüllung der Fugen zwischen den Naturpflastersteinen an der Batterie sowie das ebenfalls zugesagte Anbringen eines Schildes "Achtung Fußgänger" an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite zeitnah in die Tat umzusetzen, und dem Ortsbeirat verbindlich mitzuteilen, wann jeweils die Umsetzung der Maßnahme erfolgen wird. Begründung: Laut Stellungnahme ST 2213 wurde die Umsetzung der Maßnahme für das vierte Quartal 2021 zugesagt. Das ist leider bis dato, drittes Quartal 2022, noch nicht geschehen. Wie in der Anregung OM 654 zutreffend beschrieben, gab es schon mehrere brenzlige Situationen, in denen Radfahrerinnen und Radfahrer zwischen den Fugen hängen geblieben sind und fast gestürzt wären. Fast ein Jahr nach der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat sollte man erwarten, dass eine - vergleichsweise - mit wenig Aufwand verbundene Behebung des Mangels erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 654 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2762 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität

18.06.2022 · Aktualisiert: 27.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 120/16 Betreff: Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität Der Ortsbeirat möge beschließen, dass sich der Magistrat dafür einsetzt, bei der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes Frankfurt am Main (GVP) die Verlängerung der U-Bahn von der jetzigen Endstation in Enkheim über die Leuchte bis zur einer neuen Endstation Riedbad ins Vorschlagsnetz als empfohlene Maßnahme aufzunehmen und die entsprechende Planung sowie Umsetzung mit hoher Priorität voranzubringen. Begründung: Die Verlängerung der U-Bahn über die Leuchte bis zum Riedbad wurde bereits im GVP 2005 als Option aufgenommen. Eine entsprechende Planung wurde aber nicht weiter vorangetrieben. Die Verlängerung der U-Bahn sollte bei der Fortschreibung des GVP - Teil Schiene 2030+ - als empfohlene Maßnahme aufgenommen, so schnell wie irgend möglich geplant und mit hoher Priorität umgesetzt werden. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist für die Bevölkerung und die Stadt Frankfurt aus vielen Gründen erforderlich. Aufgrund der schwierigen Verkehrsanbindung des Stadtteils Bergen-Enkheim über die Straße ins Stadtzentrum besteht der dringliche Bedarf eines schienengebunden Anschlusses von ganz Bergen-Enkheim an das bestehende U-Bahn Netz. Die seit Jahrzehnten angedachte Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad ist zur Erreichung dieses Ziels die kostengünstigste, am wenigsten in die Natur eingreifende und nicht zuletzt am schnellsten umsetzbare Lösung. Die Leuchte ist bereits so gestaltet, dass in der Mitte Fahrspuren für die U-Bahn oberirdisch verlegt werden können - im zweiten Teil der Verlängerung wäre die Verlegung der Schienen parallel zu Fahrbahn ebenfalls ohne große baulichen Veränderungen möglich. Durch die Verlängerung der U7 kann neben den bestehenden Wohngebieten, das neue Wohngebiet an der Leuchte, das Schulzentrum an der Riedschule, das geplante Sportzentrum inkl. Riedbad und das Naherholungsgebiet Berger Hang mit der U-Bahn direkt mit der Innenstadt und den Stadtteilen verbunden werden. Die im Eingemeindungsvertrag zwischen der damaligen Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt 1978 vereinbarte Anbindung von Bergen an die U-Bahn kann streng genommen durch die Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad nicht erreicht werden. Die derzeit angedachten Lösungen zur Verlängerung der U4 über Seckbach und Lohrberg nach Bergen oder die Reaktivierung der alten Straßenbahnlinie nach Bergen ist allerdings in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Deswegen muss die Anbindung von Bergen an die U-Bahn-Station Riedbad bei der Planung der Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad zwingend mitgedacht und umgesetzt werden - für Nutzer und Umwelt nach dem modernsten Stand der Technik gestaltet. Die am Riedbad ankommenden Fahrgäste sollten in einen an der U-Bahn-Station bereit stehenden Shuttle-Bus steigen können und mit ein oder zwei Zwischenhaltestellen bis zur Ecke Im Sperber/Am Königshof fahren. Der Bus sollte dort unmittelbar wenden, damit eine enge Taktung der Bus-Verbindung gewährleistet werden kann. Der Shuttle-Bus von/zur U-Bahnstation sollte von der VGF mit voll-elektrischen Klein-Bussen betrieben werden, die autonom den Fritz-Schubert-Ring befahren und bis zu 20 Passagiere befördern können. Ein batterie-angetriebener Bus hat den großen Vorteil, dass er den Fritz-Schubert-Ring ohne Lärm- oder Ruß-Emissionen aufwärts fährt und bei der Talfahrt die Batterie mittels Rekuperation teilweise wieder aufgeladen wird. Der Einsatz von autonom fahrenden Bussen bietet sich auf dem Fritz-Schubert-Ring an, da er kaum Kreuzungsverkehr aufweist und auch wenig Fuß- oder Radverkehr. Weil die Erprobung autonom fahrender Busse von der EU, vom Bund und den Busherstellern sehr stark gefördert wird, kann der Betrieb jedenfalls in den ersten Jahren nahezu ohne Kosten für die Stadt Frankfurt respektive die VGF erfolgen. Der Stadt Frankfurt als auch Bergen-Enkheim wird eine mit neuester Technik verkehrende Busverbindung zu positiv belegter Aufmerksamkeit in der Fachwelt verhelfen - und als Anziehungspunkt für viele interessierte Besucher dienen. Der Verlauf der U-Bahntrasse bis zum Riedbad und des E-Busses bis zum Im Sperber in Bergen kann den beigefügten Abbildungen entnommen werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD und LINKE gegen CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten

24.05.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2173 entstanden aus Vorlage: OF 474/6 vom 15.04.2022 Betreff: Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. die Besitzer der weitgehend leer stehenden Häuser Justinusplatz 6, Bolongarostraße 145 und 155 sowie Höchster Schloßplatz 7 wegen einer möglichen Vermietung zu kontaktieren und das Ausmaß der Mängel am Bau begutachten zu lassen und nach Möglichkeit eine Behebung zu veranlassen; 2. insbesondere bei den Häusern Bolongarostraße 132, 163, 170 und 181 sowie im restlichen Gebiet der historischen Höchster Altstadt unter Einbeziehung des einschlägigen Regelwerks (Ensembleschutz, Bebauungspläne, satzungsrechtliche Beschlüsse) die Vereinbarkeit der Anbringung von großen Werbetafeln und dem Betrieb von Glücksspiel baurechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls eine Änderung des bisherigen Zustands zu veranlassen; 3. für das Haus Bolongarostraße 170, von dem die Baufälligkeit des Dachs, die auch Nachbarn in Mitleidenschaft zieht, seit Längerem bekannt ist, eine Information über den Sachstand zu geben; 4. die städtische Wohnungsgesellschaft ABG zu einer Sanierung des Hauses Kronengasse 15 zu veranlassen. Begründung: Die Höchster Altstadt ist ein geschichtsträchtiges Juwel mit zum Teil sehr altem und schönen Baubestand. Außerdem herrscht in Frankfurt Wohnungsnot. Daher ist es dringend geboten, den Baubestand in einem Zustand zu erhalten, der der gesamten Umgebung gerecht wird, und zugleich Wohnraum nutzbar zu machen. Die Bürgervereinigung Höchster Altstadt hat auf die angesprochenen Beispiele aufmerksam gemacht. Beispiel Bolongarostraße 132: Quelle: Wiebe Beispiel Höchster Schloßplatz 7: Beispiel Kronengasse 15: Quelle: Wiebe Quelle: Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2291 Antrag vom 25.08.2023, OF 825/6 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4360 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1032 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Unberechtigtes Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße beenden!

26.04.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1979 entstanden aus Vorlage: OF 431/6 vom 28.03.2022 Betreff: Höchst: Unberechtigtes Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße beenden! Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die das unberechtigte Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße, wie zum Beispiel durch das Setzen eines abschließbaren Pollers, verhindern. Begründung: Seit geraumer Zeit fordert die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt Maßnahmen zur Verhinderung des täglichen unberechtigten Parkens und der damit verbundenen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße in Höchst. Die Bürgervereinigung schlägt das Setzen eines abschließbaren Pollers vor, um die Zufahrten der Liegenschaften Bolongarostraße 180 und 182 für die Anlieger frei zu halten. Dieser Vorschlag erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung des Garagenmieters. Wegen des täglichen unberechtigten Parkens in der an sich schon recht schmalen Rosengasse ist die Zufahrt zu Hof und Garage der Liegenschaft Bolongarostraße 180 häufig blockiert (Die Zufahrt zur Bolongarostraße 182 ist zu eng und wird nicht genutzt.). Aufgrund dessen kommt es täglich zu Engpässen für andere Straßenteilnehmerinnen und Straßenteilnehmer, insbesondere Personen mit Kinderwagen, Fahrrad- sowie Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer. Die häufige Ablagerung von Sperrmüll genau an dieser Stelle spitzt diese unhaltbare Situation noch um ein Weiteres zu. Anlässlich eines im September 2019 anberaumten Ortstermins mit der ehemaligen Leiterin des Baubezirks West, Amt für Straßenbau und Erschließung, wurde der Bürgervereinigung der Regelungsbedarf bestätigt. Dessen ungeachtet hat eine Prüfung des Straßenverkehrsamtes zu der nicht nachvollziehbaren Beurteilung der Situation geführt, dass eine Absperrung nicht erfolgen könne, weil dadurch die privaten Zufahrten Bolongarostraße 180 und 182 nicht erreichbar wären. Dieser schon etwas verblüffenden Argumentation kann nicht entsprochen werden. Gerade weil sich die privaten Zufahrten in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße befinden, ist das Setzen eines Pollers vonnöten. Die Poller, die stattdessen links und rechts der Einmündung in die Rosengasse gesetzt wurden, verhindern zwar das Parken links und rechts der Einmündung in die Rosengasse, aber nicht das Parken in der Rosengasse selbst. Das Setzen eines abschließbaren Pollers ist kostengünstig zu realisieren, unterbindet das tägliche unberechtigte Parken und ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern der Zufahrten einen zuverlässigen Zugang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1840 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142

15.03.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 entstanden aus Vorlage: OF 387/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142 Vorgang: OM 362/21 OBR 6; ST 142/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 142 abgelehnte Maßnahme der Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Seilerbahn am Mainufer in Höchst nochmals zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Situationen für die Bürgerinnen und Bürger zu ergreifen. Begründung: Der Magistrat verweist in seiner Stellungnahme ST 142 auf das Fehlen eines Querungsbedarfs des Fußgängerverkehrs sowie auf niveaugleiche Gehwege. Beides würde eine verkehrsberuhigte Zone nicht erforderlich machen. Zum einen befindet sich der in der Stellungnahme erwähnte abgesetzte, sehr schmale Gehweg in Richtung Bolongaropalast hinter einer langen Reihe von parkenden Autos und wird demzufolge nicht als Fußgängerweg wahrgenommen sowie fast nie benutzt. Zudem wird er von einer Mauer begrenzt. Zum anderen besteht sehr wohl ein Querungsbedarf, allein schon durch die ankommenden und abfahrenden Autos. Zu bestimmten Zeiten (Wochenende, schönes Wetter) ist der "niveaugleiche" Gehweg in südlicher Richtung mit Ausflüglerinnen und Ausflüglern, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern stark frequentiert. Radfahrerinnen und Radfahrern ist es gestattet, an dieser Stelle gegen die Einbahnstraße zu fahren. Der Gehweg reicht in diesen Situationen für die Menge an Menschen nicht aus, folglich wird auf die Fahrstraße ausgewichen, was immer wieder zu gefährlichen Situationen führte. Durch Initiative der Bürgervereinigung Höchst gab es 2021 Kontakt zum Straßenverkehrsamt in derselben Angelegenheit. Das Straßenverkehrsamt befürwortete daraufhin die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches an dieser Stelle, die jedoch durch den Ortsbeirat anzuregen sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 362 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 142 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1551 Antrag vom 11.09.2022, OF 573/6 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2783 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren

15.03.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 entstanden aus Vorlage: OF 388/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) einen Fußgängerüberweg zu markieren. Begründung: Im gesamten Bereich der Kreuzung Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße besteht keine Möglichkeit, die Straßen sicher zu überqueren, obwohl hier viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind und sich am Andreasplatz die Kita St. Josef befindet. Es ist erkennbar, dass an der genannten Stelle einmal ein Fußgängerüberweg markiert war (siehe Foto). Aufgrund der beschriebenen Situation ist es dringend erforderlich, dass zumindest hier wieder ein sicherer Fußgängerüberweg geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Antrag vom 22.08.2022, OF 539/6 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung der Seilerbahn Kunst Kultur e. V.

07.03.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 375/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung der Seilerbahn Kunst Kultur e. V. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für eine Anschubfinanzierung der "Seilerbahn Kunst Kultur e.V.", Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 203 2022 Die Vorlage OF 375/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Mittel für eine Anschubfinanzierung in Höhe von 100.000 Euro der Seilerbahn Kunst Kultur e.V., Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzustellen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fahrradbügel an der Einmündung der Gerlachstraße in die Zuckschwerdtstraße installieren

08.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1550 entstanden aus Vorlage: OF 359/6 vom 07.02.2022 Betreff: Höchst: Fahrradbügel an der Einmündung der Gerlachstraße in die Zuckschwerdtstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Einmündung d er Gerlachstraße in die Zuckschwerdtstraße auf beiden Straßenseiten Parkwinkel und bis zur Einmündung eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren (siehe Fotos) sowie 2. auf den dann vorhandenen Sperrflächen Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Wie auf den Fotos zu sehen ist, wird an diesen beiden Stellen vor dem Amtsgericht bis zur Einmündung und den für Fußgängerinnen und Fußgänger abgesenkten Randsteinen geparkt und die Sicht für andere Verkehrsteilnehmer versperrt. Um das Parken zu verhindern und Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem Amtsgericht zu schaffen, sollten Parkwinkel und Sperrflächen markiert sowie Fahrradbügel installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1326 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestalten

08.02.2022 · Aktualisiert: 16.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1549 entstanden aus Vorlage: OF 333/6 vom 18.01.2022 Betreff: Höchst: Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestalten Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 zu einem verkehrsberuhigten Bereich ohne Gehweg und mit Ausweisung einer ausreichenden Zahl von Parkmöglichkeiten, unter Umständen abwechselnd auf beiden Seiten der Straße, für die Anwohnerinnen und Anwohner umzugestalten. Begründung: Die Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 ist eine schmale Straße, die Zuckschwerdtstraße und Gerlachstraße verbindet, aber dennoch als Durchgangsstraße nicht notwendig ist und lediglich den dort wohnenden Anliegern als Zufahrt und zum Parken dient. Auf der einen Seite ist dieser Straßenbereich durch den Zaun einer Wohnanlage begrenzt, auf der anderen Seite befindet sich ein Gehweg direkt an der Häuserzeile. Auf dem Gehweg ist Parken weitgehend erlaubt, sodass dieser für Fußgängerinnen und Fußgänger schlicht unbrauchbar ist und auch die Zugänge zu den Häusern dadurch stark eingeengt werden. Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den Schülerinnen und Schülern der anliegenden Robert-Blum-Schule, bleibt keine andere Wahl, als die Fahrbahn zu benutzen. Die Umgestaltung dieses Bereichs zu einem verkehrsberuhigten Bereich ohne Gehweg und mit Ausweisung einer ausreichenden Zahl von Parkplätzen, unter Umständen abwechselnd auf beiden Seiten der Straße, käme allen Verkehrsteilnehmern zugute. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1325 Antrag vom 06.11.2023, OF 883/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4771 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212

08.02.2022 · Aktualisiert: 29.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1552 entstanden aus Vorlage: OF 336/6 vom 21.01.2022 Betreff: Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212 Vorgang: OM 652/21 OBR 6; ST 2212/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 2212 geäußerten Aussagen gegen geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße in Höchst ernsthaft zu überdenken, wie zum Beispiel das Anbringen von Pollern im Abschnitt zwischen der Königsteiner Straße und der Albanusstraße. Begründung: Laut Stellungnahme ST 2212 seien in der Melchiorstraße die straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen, wie z. B. Beschilderungen und Markierungen, ausgeschöpft, wie seitens des Magistrats argumentiert wird. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner können und wollen dieser Sichtweise nicht folgen. Nach wie vor sind die Bürgersteige vollgeparkt, trotz sporadisch durchgeführter Kontrollen. Dass eine Bepflanzung aufgrund definierter Standards nicht einfach durchzuführen ist, sei dahingestellt. Das Eingeständnis des Magistrats, dass eine angemessene Kontrollintensität durch die Verkehrspolizei weder in Höchst noch im übrigen Stadtgebiet zu gewährleisten sei, lässt darauf schließen, dass die Stadt in diesem Punkt resigniert hat. Der Einwand, dass aufgrund des beengten Straßenraumes weitere bauliche Maßnahmen nicht zu realisieren seien, ist jedoch falsch. Poller am Straßenrand behindern den Durchfahrtsverkehr inkl. Rettungseinsätze und Feuerwehr wenig bis gar nicht, im Gegensatz dazu, wenn falsch parkende Pkw beidseitig die Straße deutlich verengen. Nach einer nochmaligen Begehung der Melchiorstraße gemeinsam mit Anwohnerinnen und Anwohnern hält der Ortsbeirat die Anbringung von Pollern für eine gute Möglichkeit, das Problem zwar nicht zu lösen, aber erheblich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 652 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1327 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2789 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit am Höchster Markt für Fußgängerinnen und Fußgänger

08.02.2022 · Aktualisiert: 23.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1553 entstanden aus Vorlage: OF 337/6 vom 22.01.2022 Betreff: Verkehrssicherheit am Höchster Markt für Fußgängerinnen und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, das Falschparken am Höchster Markt in der Antoniterstraße auf Höhe der Markthalle durch das Aufstellen von mobilen Bänken zu verhindern. Ein Pate ist dem Ortsbeirat bekannt. An jedem Markttag wird die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger durch verkehrswidriges Parken direkt an der Markthalle gefährdet. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern einen eigenen sicheren Raum zu geben, gilt es den Fußweg von der Straße baulich abzugrenzen und Falschparken zu verhindern. Wegesperren, Drängelgitter etc. aus Metall sind an dieser Stelle nicht sinnvoll, da diese sogleich von Radfahrenden für die Fahrräder genutzt würden und damit erneut der Fußweg verstellt würde. Die mobilen Bänke stellen keine Veränderung des Verkehrsflusses und keine Beeinträchtigung des Marktbesuches dar, sondern dienen vielmehr der Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung im Sinne der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger. Für das Einkaufserlebnis Höchster Markt ist eine sichere und entspannte Atmosphäre wichtig. Für Pkw stehen neben den Parkplätzen rund um den Höchster Markt im Stadtteil Höchst zwei Parkhäuser und an der Batterie Parkplätze zur Verfügung. Begründung: Durch den an Markttagen durchgängigen Parksuchverkehr und die vielen verkehrswidrig abgestellten Pkw kommt es rund um den Höchster Markt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die durch den Ortsbeirat 6 in den letzten Jahren mehrfach angeregte erhöhte Kontrolldichte, um Falschparken zu verhindern, kann durch die zuständige Behörde nicht gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1168 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Stadttaubenprojekt

08.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1556 entstanden aus Vorlage: OF 341/6 vom 18.01.2022 Betreff: Höchst: Stadttaubenprojekt Vorgang: OM 4468/19 OBR 6; ST 1194/19 Verunreinigungen durch Taubenkot beschäftigen den Ortsbeirat immer wieder. Um die Taubenpopulation in Grenzen zu halten, wurden Maßnahmen wie das Austauschen ihrer Eier durch Eierattrappen angeregt, die das Stadttaubenprojekt durchführt, wie im südlichen Bereich der Eisenbahnbrücke unter der Königsteiner Straße. Laut Stellungnahme vom 24.06.2019, ST 1194, berichtet der Magistrat, dass nach "Aussagen des Stadttaubenprojektes ... bisher rund 280 Taubeneier ausgetauscht" wurden. "Die Taubenpopulation ist augenscheinlich zurückgegangen und damit verbunden auch die Verschmutzungen durch Taubendreck. Diese Entwicklung wird durch den Magistrat bestätigt." Doch auch der Höchster Bahnhof selbst ist von Verunreinigungen von Tauben betroffen (siehe Fotos). Die Vögel finden Nistgelegenheiten im Bahnhofsgelände. Hier sollte ebenfalls nach Lösungen gesucht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn und dem Stadttaubenprojekt notwendige Schritte zu ergreifen, um die Taubenpopulation im Bereich des Höchster Bahnhofs einzudämmen. Dabei soll die Möglichkeit geprüft werden, ein Taubenhaus samt artgerechter Fütterung in oder am Höchster Bahnhof einzurichten oder ein Eieraustauschprojekt am jetzigen Nistort analog zum Projekt an der Eisenbahnbrücke Königsteiner Straße zu etablieren. Begründung: Die Maßnahmen versprechen eine gesteigerte Lebensqualität von Menschen und Vögeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4468 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1194 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1271 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Sauberere historische Eisenbahnbrücke (Königsteiner Straße)/steigende Taubenpopulation am Dalbergkreisel/Bruno-Asch-Anlage

11.01.2022 · Aktualisiert: 08.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1333 entstanden aus Vorlage: OF 318/6 vom 09.01.2022 Betreff: Höchst: Sauberere historische Eisenbahnbrücke (Königsteiner Straße)/steigende Taubenpopulation am Dalbergkreisel/Bruno-Asch-Anlage Der Magistrat wird gebeten, 1. die an der historischen Eisenbahnbrücke angebrachten, nicht funktionierenden Leuchtspots entsprechend zu warten (Herstellung der Funktionsfähigkeit); 2. die gesamte Brückenkonstruktion mitsamt den Sandsteinen entsprechend zu reinigen (Taubenkot sowie Graffitis an den Sandsteinen und der Tragwerkskonstruktion) und mit einer Graffitibeschichtung zu versehen; 3. auf die Deutsche Bahn dahin gehend einzuwirken, Maßnahmen zu ergreifen, die die steigende Population weiterer Tauben im Gebiet des Dalbergkreisels/Bruno-Asch-Anlage eindämmen (insbesondere: Sicherstellung des Verbotes der Fütterung der Tauben im genannten Gebiet). Begründung: Die oben genannte Brückenkonstruktion stellt eine historisch bedeutsame und zugleich ansehnliche Stelle im Stadtteil dar. Vor Jahren wurde daher das gesamte Bauwerk aufwendig saniert und entsprechende Leuchtspots zur Veranschaulichung der historischen Brückenkonstruktion angebracht. Mittlerweile befinden sich am Bauwerk im Antragstenor benannte Verschmutzungen/Beschädigungen. Zudem sind nicht mehr alle Leuchtspots funktionsfähig (Sicherheitsgefahr) und der Taubenkot, vermischt durch Regenwasser, stellt weiterhin eine Gefährdung (Rutschgefahr) für Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Es wäre daher wünschenswert, zeitnah eine Säuberung und Reparatur des für den Stadtteil bedeutenden Bauwerks vorzunehmen, damit kausal zusammenhängend ist auch die Population der Tauben mit entsprechenden Maßnahmen/Kontrollen (verbotene Fütterung) rund um den Dalbergkreisel/Bruno-Asch-Anlage einzudämmen, die größtenteils die Verschmutzungen im genannten Gebiet verursachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 956 Antrag vom 13.09.2022, OF 576/6 Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 494 Antrag vom 06.11.2022, OF 636/6 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2657 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3188 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 141 und OM 653 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112

11.01.2022 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 entstanden aus Vorlage: OF 288/6 vom 12.12.2021 Betreff: Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 141 und OM 653 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112 Vorgang: OM 141/21 OBR 6; OM 653/21 OBR 6; ST 1682/21; ST 2100/21 Der Magistrat wird gebeten, die in den Vorlagen OM 141 und OM 653 geforderten und erfolgreich durch den Magistrat durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen auf den oben genannten erweiterten Bereich der Bolongarostraße a uszuweiten. Begründung: Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner sind auf Ortsbeiratsmitglieder zugekommen und haben über Beeinträchtigungen durch Müllansammlungen und Ruhestörungen berichtet. Ferner beklagten entsprechende Anwohnerinnen und Anwohner über Geräuschbelästigungen in den späten Abendstunden, die durch einzelne dort ansässige gastronomieähnliche Ladengeschäfte verursacht werden. Die in der Stellungnahme ST 2100 aufgeführten Maßnahmen des Magistrats haben seitens der Anwohnerschaft für einen deutlichen Rückgang der Beschwerden geführt, weshalb es als sinnig erscheint, die in der Stellungnahme beschriebenen erfolgreichen Maßnahmen entsprechend auf den oben genannten Straßenabschnitt auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2100 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 913 Antrag vom 18.02.2024, OF 945/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 887 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6807 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Fußweg zum REWE

11.01.2022 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1321 entstanden aus Vorlage: OF 283/6 vom 04.12.2021 Betreff: Unterliederbach: Fußweg zum REWE Der Magistrat möge veranlassen, dass der Eigentümer des Fußwegs, der von der Loreleistraße zum REWE-Markt (Parkplatz) führt, den Teil des Fußweg s, der vom Gebüsch zugewachsen ist, freischneidet und regelmäßig von Laub und Müll sauber hält. Begründung: Dieser Fußweg wird gern von Anwohnerinnen und Anwohnern zum Einkaufen im REWE-Markt genutzt. Wenn das Gebüsch zu weit in den Gehweg ragt, können zwei Personen nicht mehr aneinander vorbeikommen. Zum anderen muss das Laub entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. Für ein gepflegtes Erscheinungsbild ist auch der Müll zu beseitigen. Fußweg von der Loreleistraße zur Königsteiner Straße neben dem REWE-Markt in Unterliederbach: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 871 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Wurzelaufbrüche auf Niddauferweg beseitigen

11.01.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1339 entstanden aus Vorlage: OF 304/6 vom 13.12.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Wurzelaufbrüche auf Niddauferweg beseitigen Der Magistrat wird gebeten, möglichst kurzfristig die Gefährdungen durch Wurzelaufbrüche u. Ä. auf dem Uferweg an der Nidda zu beseitigen. Begründung: Zwischen dem Sossenheimer Wehr und den Autobahnbrücken des Westkreuzes gefährden einige Wurzelaufbrüche die Sicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden auf der südlichen Seite des Niddauferweges. Im September kam es an dieser Stelle zu einem schweren Unfall zweier Radfahrerinnen, Anwohnende befürchten, dass auch die Bodenwellen dazu beigetragen haben könnten. Vor circa zehn Jahren wurden die Aufbrüche bereits einmal entfernt, sind aber inzwischen wieder so hoch wie zuvor. Besonders kritisch ist es im Herbst, wenn die Schäden von Laub verdeckt sind. Auch in Höchst gibt es auf der nördlichen Niddaseite zwischen Mainzer Landstraße und Amtsgasse (ausgeschilderte Umfahrung "Gaasebrickelsche") einige gefährliche Stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1028 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 294 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Engstelle unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-Glatt-Straße beseitigen

11.01.2022 · Aktualisiert: 01.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1327 entstanden aus Vorlage: OF 290/6 vom 15.12.2021 Betreff: Unterliederbach: Engstelle unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-Glatt-Straße beseitigen Vorgang: OM 361/21 OBR 6; ST 2028/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Engstelle im Verlauf des Fußwegs unter der Bahnbrücke zu beseitigen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft werden: 1. Wegnahme von einem oder mehr Parkplätzen an der Engstelle, damit zumindest der freie Raum für die zu Fuß gehenden Menschen größer wird; 2. Verbreiterung des Gehwegs; 3. Beseitigung des Kaugummiautomaten, der an dieser Stelle nun wirklich äußerst unglücklich platziert ist. Begründung: Der Magistrat antwortete auf die Anregung des Ortsbeirats 6 (Vorlage OM 361) in seiner Stellungnahme vom 05.11.2021, ST 2028, dass der Straßenquerschnitt zu eng sei, um den Gehweg verbreitern zu können. Dies ist so nicht richtig. Der Straßenquerschnitt ist breit genug, sogar so breit, dass an der Seite sogar breite Fahrzeuge parken können. Die Engstelle auf dem Gehweg aber ist an der engsten Stelle nur 80 Zentimeter breit. Dies ist zu eng für viele Personen mit Rollstühlen oder Kinderwagen, zumal der freie Raum durch die daneben auf der Straße parkenden Fahrzeuge zusätzlich eingeschränkt wird. Fotos von der Engstelle: Vier Verbundsteine entsprechen genau 80 Zentimeter. Die lichte Weite zwischen Fahrzeug und Kaugummiautomat dürfte noch geringer sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 361 Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1090 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Radwegverbindung zwischen Unterliederbach und Sulzbach sicher gestalten

23.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1089 entstanden aus Vorlage: OF 234/6 vom 02.11.2021 Betreff: Unterliederbach: Radwegverbindung zwischen Unterliederbach und Sulzbach sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Radwegverbindung zwischen Unterliederbach (entlang der Königsteiner Straße) in Richtung Sulzbach sicher zu gestalten. Dabei sind nachfolgende Maßnahmen in Abstimmung mit der Gemeinde Sulzbach umzusetzen: 1. deutlichere bzw. bessere Beschilderung der Radwegeführung westlich entlang der Königsteiner Straße (vorbei am Main-Taunus-Zentrum); 2. Anbringung ergänzender Absicherungen bzw. Stoppschilder an den (provisorischen) Wegen, die die Auffahrten auf die A 66 bzw. die Abfahrt von der A 66 queren (Fotos 1 bis 3), sodass Fahrradfahrer und Fußgänger nicht ohne Stopp die Rampen queren können; 3. Radweg in der Königsteiner Straße zwischen der Ampel und der Einmündung des Rad- bzw. Fußwegs des Cheruskerwegs in die Königsteiner Straße (circa 25 Meter) für beide Richtungen markieren/beschildern; 4. Einwirken auf die Gemeinde Sulzbach, dass die Beschilderung der Radwegverbindung von Sulzbach aus in Richtung Unterliederbach/Höchst (Foto 4) dahin gehend angepasst wird, dass sie auf die westliche Seite der B 8 zum Main-Taunus-Zentrum hinweist. Zudem wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil und der Gemeinde Sulzbach den Bau einer Brücke für Radfahrer (als langfristige Maßnahme) zu prüfen und darüber zu berichten. Begründung: Rund um die Anschlussstelle Höchst/Sulzbach zu der A 66 hat sich für Fußgänger und Fahrradfahrer eine gefährliche Situation dahin gehend entwickelt, dass die Auf- und Abfahrten zur Autobahn hier zwar überquert werden können, dabei aber äußerste Vorsicht geboten ist, weil die Autofahrer oft sehr zügig unterwegs sind. Querungen an Autobahnen sind eigentlich gar nicht erlaubt, doch hier hat sich ein Feldweg bzw. ein Radwegprovisorium entwickelt, auch gefördert dadurch, dass hier Markierungen auf der Straße angebracht waren. Diese irritierenden Markierungen, die eigentlich gar nicht zulässig waren, wurden zwar zwischenzeitlich entfernt und dafür Stoppschilder für Radfahrer und Fußgänger angebracht, doch die Situation bleibt trotzdem noch gefährlich. Um die Situation zu entschärfen, sollte deshalb in erster Linie auf die alternative und sichere Radwegverbindung westlich entlang der Königsteiner Straße (vorbei am Main-Taunus-Zentrum), die mittels Unterführung und Brücken bequem genutzt werden kann, hingewiesen werden. Derzeit ist hier lediglich an der Ampel ein unscheinbarer Radwegweiser angebracht, der jedoch leicht übersehen wird. Wenn man bspw. vom Cheruskerweg aus auf die Königsteiner Straße kommt, fehlt ein Hinweis. Stattdessen führt der Radweg auf den Gehweg und man wird schnell dazu verleitet, nach rechts zur Autobahnabfahrt zu fahren oder zu gehen. Eine entsprechende Beschilderung bzw. Markierung könnte hier Abhilfe schaffen. Damit auch der Rückweg nicht über die Autobahnauffahrten bzw. -abfahrten auf Sulzbacher Seite führt, muss zumindest die Beschilderung auf Sulzbacher Seite in Richtung Höchst/Unterliederbach geändert werden (Foto 4). Auch ein Hinweis darauf, dass der Weg an der Stadtgrenze Frankfurt gesperrt ist, wäre sinnvoll. Ziel der Maßnahmen sollte sein, dass sich Radfahrer und Fußgänger nicht unnötig in Gefahr begeben. Foto 1: Auffahrt A 66 Richtung Foto 2: Auffahrt A 66 in Richtung Frankfurt in Unterliederbach Wiesbaden in Sulzbach Foto 3: Abfahrt A 66 in Sulzbach Foto 4: Radwegbeschilderung in Sulzbach Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 729 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Kein smarter Parkplatz

23.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1097 entstanden aus Vorlage: OF 244/6 vom 02.11.2021 Betreff: Höchst: Kein smarter Parkplatz Der Magistrat wird gebeten, in der Bolongarostraße/Ecke Kranengasse neben den vorhandenen Fahrradbügeln einen weiteren Fahrradbügel o. Ä. zu setzen, der verhindert, dass durch das Parken kleiner Autos ein Abstellen und Ausparken von Fahrr ädern behindert wird. Begründung: Die Bilder sprechen für sich (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 662 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied/Höchst: Barrierefreies „Gaasebrickelsche“ (Niddabrücke) zwischen Nied und Höchst

23.11.2021 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1082 entstanden aus Vorlage: OF 222/6 vom 07.11.2021 Betreff: Nied/Höchst: Barrierefreies "Gaasebrickelsche" (Niddabrücke) zwischen Nied und Höchst Die Niddabrücke oder auch "Gaasebrickelsche" bzw. "Seufzerbrücke" ist eine malerische Brücke, die Nied und Höchst verbindet. Die Brücke ist sehr beliebt und deshalb sehr stark frequentiert. Für Naherholungssuchende, berufliche Fahrradpendlerinnen und Fahrradpendler zum Industriepark Höchst sowie Besucherinnen und Besucher des Höchster Marktes, der Königsteiner Straße oder Familien, die den Spielplatz an der Wörthspitze besuchen wollen, ist die Brücke eine sehr wichtige Verbindung. Für viele Menschen ist die Brücke an der Wörthspitze der wichtigste Zugang zum Frankfurter Grüngürtel, insbesondere zu der Grünanlage zwischen Nidda und Main. Zum Leidwesen von Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen, mit großen Fahrrädern oder Kinderwagen unterwegs sind, ist der Zugang durch Barrieren sehr erschwert oder ein Überqueren nicht möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein gefahrloses Passieren aller Menschen ermöglicht werden kann. Begründung: Die Nutzbarkeit der Brücke wird durch die aktuelle Situation unzumutbar eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 618 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2101 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fußgängerüberquerung in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Hospitalstraße sicherer gestalten

23.11.2021 · Aktualisiert: 16.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1096 entstanden aus Vorlage: OF 243/6 vom 31.10.2021 Betreff: Höchst: Fußgängerüberquerung in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Hospitalstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Hospitalstraße einen Fußgängerüberweg zu markieren (Foto 1), und 2. auf der dem Finanzamt gegenüberliegenden Seite in der Einmündung eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren und Fahrradbügel aufzustellen (Foto 2). Begründung: An der genannten Stelle der stark befahrenen Zuckschwerdtstraße ist es für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht ganz ungefährlich, die Straße zu überqueren. Es ist zwar eine Mittelinsel vorhanden, aber kein Fußgängerüberweg markiert, der den Fahrzeugverkehr auf überquerende Fußgängerinnen und Fußgänger aufmerksam macht. Im Einmündungsbereich gegenüber dem Finanzamt ist ein Parkwinkel markiert. Um das Parken auf dem Platz bis zur Einmündung zu verhindern, sollte eine Sperrfläche markiert und Fahrradbügel aufgestellt werden. Damit wird auch die Sicht in die Zuckschwerdtstraße für überquerende Fußgängerinnen und Fußgänger erhöht und Abstellmöglichkeiten für die dort Wohnenden geschaffen. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 622 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2103 Antrag vom 06.11.2023, OF 884/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4772 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Parken in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße verhindern

23.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1095 entstanden aus Vorlage: OF 242/6 vom 31.10.2021 Betreff: Höchst: Parken in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße verhindern Vorgang: OM 360/21 OBR 6; ST 1970/21 Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Konrad-Glatt-Straße auf beiden Straßenseiten nicht nur die in der Stellungnahme ST 1970 angekündigten Parkwinkel, sondern zusätzlich bis zur Einmündung eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren und 2. auf den dann vorhandenen Sperrflächen Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1970 zur Vorlage OM 360 folgendes mitgeteilt: "Die Konrad-Glatt-Straße ist eine Einbahnstraße. Die Ausfahrt auf die Zuckschwerdtstraße ist sehr breit, da es sich hier früher um eine Straße mit Zweirichtungsverkehr handelte. Dadurch ist die Sicht auch bei einer engeren Beparkung recht gut. Das Hineintasten in die Vorfahrtsstraße ist daher gut möglich. Um die Parkregelung in der Zuckschwerdtstraße noch zusätzlich hervorzuheben, werden beidseitig der Einmündung Parkwinkel angeordnet." Zu Kontrollen heißt es zudem, "dass die Örtlichkeit nicht im Fokus der Kontrollen liegt. Aufgrund der geringen Verwarnungsgeldhöhe für Verstöße im Einmündungsbereich (ab 10 €) werden Verwarnungen billigend in Kauf genommen, demnach ist allein mit repressiven Mitteln keine strukturelle Verbesserung herbeizuführen. Aufgrund dieser geringen Verwarnungsgeldhöhe führt auch eine höhere Überwachungsdichte nicht nachhaltig zum Erfolg." Die Einschätzung der "recht guten Sicht" wird von den im Umfeld wohnenden Bürgerinnen und Bürgern nicht geteilt. Da Parkwinkel das Parken erfahrungsgemäß nicht verhindern und mit Kontrollen nicht nur nicht gerechnet werden kann, sondern diese angeblich sowieso erfolglos sind (siehe Stellungnahme), müssen eben bauliche Maßnahmen herangezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 360 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1970 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 736 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Höchst: Umleitungen besser ausschildern

07.11.2021 · Aktualisiert: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 245/6 Betreff: Höchst: Umleitungen besser ausschildern Die Höchster Bahnstraße ist zwischen den Preungesheimer Werkstätten und der Königsteiner Straße wegen Straßenbauarbeiten zeitweise voll gesperrt. Auch Fußgänger*innen können dann nicht mehr passieren. Will man zu Fuß vom Dalbergkreisel nördlich der Gleise zum Bahnhof gehen, erhält man keinen Hinweis auf die Sperrung und kann deshalb nicht schon frühzeitig eine Alternativstrecke über die Bruno-Asch-Anlage nehmen. Vom Bahnhof Richtung Königsteiner Straße Gehende werden zwar rechtzeitig auf die Sperrung hingewiesen, müssen dann aber feststellen, dass die Straße doch geöffnet war. Ein Umweg wäre unnötig gewesen (s. Fotos vom 02.11.2021). Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, nicht nur diese Baustelle mit Hinweisen so zu versehen, dass Verkehrsteilnehmer*innen und besonders Fußgänger*innen zuverlässig über die Passierbarkeit von Baustellen und mögliche Umleitungen informiert sind. Eine Information vor Ort, wie lange die Baustelle bestehen bleibt, wäre ebenfalls zu begrüßen. Begründung: Baustellenbedingte Sperren sind notwendig. Doch gerade Fußgänger*innen sollte man unnötige, von nicht ausreichender Beschilderung verursachte, Mehrwege ersparen. Hier fehlt nicht nur ein Schild für einen gemeinsamen Gehweg, sondern auch der Hinweis für eine Sperrung hinter der Brücke. Offensichtlich entspricht die Beschilderung nicht der aktuellen Situation. Erfreulicherweise ist in der Nacht (oder am Wochenende) die Absperrung soweit zurückgebaut, dass eine Durchfahrt möglich ist. Folgt man allerdings dem Schild, macht man unnötigerweise einen großen Umweg. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 245/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiterhin Verkehrsgefährdung im Schneidmühlenweg

26.10.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 879 entstanden aus Vorlage: OF 202/6 vom 11.10.2021 Betreff: Weiterhin Verkehrsgefährdung im Schneidmühlenweg Vorgang: OM 6357/20 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die bereits im August vorigen Jahres beantragte Ortsbesichtigung im Schneidmühlenweg (OM 6357) nun endlich mit der nötigen Ämterbeteiligung stattfinden kann. Begründung: Diese enge Verbindungsgasse in Einbahnrichtung von der Gotenstraße zur Königsteiner Straße in Unterliederbach besitzt keinerlei Gehwege, wird in unerlaubter Gegenrichtung von Lieferfahrzeugen befahren, die regelmäßig mit ihrem Ladevorgang auch die Ausfahrt zur Königsteiner Straße auf dem Gehweg blockieren. Durchfahrende Fahrzeuge missachten die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und parken vor Grundstücksausfahrten der Anlieger oder besetzen den dortigen einzigen Behindertenparkplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6357 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 356 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben

26.10.2021 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 866 entstanden aus Vorlage: OF 185/6 vom 09.10.2021 Betreff: Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben Anwohner der Straße An der Steinmühle in Nied haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um Hilfe bei der Bewältigung ihrer Verkehrs- und Parkprobleme in ihrer Straße gebeten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mögliche offensichtliche Verkehrsmissstände und Probleme (wie unten beschrieben) in der Straße An der Steinmühle in Nied unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Hierbei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Es sollte dem Verdacht der Anwohner nachgegangen werden, dass eine nahe gelegene Kfz-Werkstatt möglicherweise die Straße und Parkflächen An der Steinmühle als Betriebsfläche nutzt (Dauerparken eines Abschleppwagens auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche, Parken von teilweise nicht mehr fahrbereiten für die Reparatur vorgesehenen Unfallautos, Abstellen von Autos ohne Nummernschild, mögliches Blockieren von Parkflächen für Autos). 2. Da anscheinend öfters Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit die Straße durchfahren, ist zu prüfen, ob die Straße An der Steinmühle in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden könnte. 3. Unverzügliches Abschleppen von nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen (bei einem Ortstermin fiel ein nicht mehr zugelassener Sprinter mit geöffneter Tür ohne Motor auf). Es sollte deutlich mehr kontrolliert und im Parkverbot stehende Fahrzeuge regelmäßig abgeschleppt werden. 4. Prüfung, ob ein Teil der Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden könnte. 5. Gemeinsam mit der an der Straße An der Steinmühle ansässigen Alevitischen Gemeinde nach Lösungen für das große Parkplatzproblem infolge ihrer regelmäßigen Veranstaltungen suchen. Hierbei sollten mögliche Parkalternativen wie beispielsweise das Jobcenter, der Parkplatz des Netto-Marktes oder andere in der Nähe liegende Flächen (siehe unten unter "Zu 5. ") geprüft werden. 6. Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung in der Straße ergreifen. Begründung: Bei der Straße An der Steinmühle handelt es sich um eine kleine Sackgassenstraße in L-Form. Anwohner berichteten bei einem Ortstermin Anfang Oktober 2021 von folgenden Problemen: Zu 1.: Seit circa einem Jahr scheint ein in der Nähe ansässiger Kfz-Betrieb die Straße An der Steinmühle und die dort vorhandenen Parkplätze als eigenes Gewerbegebiet wie folgt zu nutzen: - Ein Abschleppwagen parkt permanent am Ende der Straße auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche. - Unfallautos (teilweise nicht mehr fahrbereit) parken längere Zeit (bis zu mehrere Wochen) auf den Parkplätzen, bevor sie repariert werden. - Anwohner haben beobachtet, dass aus manchen defekten Autos Öl auf die Parkplätze tropft. Es sind größere Ölflecken in der Straße und auf den Parkplätzen zu sehen. - Teilweise scheinen einige Fahrzeuge bewusst Parkplätze für eine zukünftige Nutzung zu blockieren (durch Querparken vor den Längsparkplätzen). - Autos ohne Nummernschild belegen oft und lange die Parkplätze (einem Ortsbeiratsmitglied fiel ein geöffneter Sprinter ohne Motor auf). Erhalten diese Fahrzeuge von der Stadt einen roten Aufkleber, scheinen sie zunächst auf den in der gleichen Straße parkenden Abschleppwagen geladen zu werden, bevor sie in die Werkstatt kommen. - Laut Anwohnern wurde mehrmals erfolglos mit dem betreffenden Kfz-Betrieb versucht, über die Missstände zu reden. Hierdurch sowie durch das vermehrte Parken von zum Teil ortsfremden Gewerbefahrzeugen komme es in der Straße An der Steinmühle nach Beschreibung der Anwohner zu einem täglichen Verkehrschaos: Die regulären Parkplätze seien oftmals belegt. Privatparkplätze, Toreinfahrten, Geh- und Fahrradwege würden zugeparkt. Müllabfuhr, Feuerwehr und Einsatzfahrzeuge könnten kaum durchfahren. Da es sich um eine Sackgasse handelt, kommt es zu aufwendigem Rangieren und lauten Fahrgeräuschen und Gesprächen der beteiligten Personen bis tief in die Nacht, sodass die Anwohner auch in der Nachtruhe gestört würden. Zu 2.: Den Bewohnern ist aufgefallen, dass oftmals Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit durch die Straße fahren und die Motoren aufheulen lassen. Hierdurch sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Teilweise spielten auch die Kinder der Anwohner auf der Straße, da Spielplätze weiter entfernt liegen. Hier gibt es den Vorschlag der Anwohner, durch Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich das schnelle Fahren zu verhindern. Zu 3. und 4.: Durch Einrichten von Bewohnerparkplätzen und regelmäßige Kontrollen könnte das Parkplatzproblem für die Anwohner gelöst werden. Dabei bräuchten nur circa zehn bis 15 Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. Zu 5: Die Alevitische Gemeinde Frankfurt ist An der Steinmühle ansässig. Sie besitzt vor Ort circa zehn private Parkplätze, die jedoch für ihre Veranstaltungen nicht ausreichen. Die Glaubensgemeinschaft ist eine der größten in Deutschland. Laut Auskunft ihres 1. Vorsitzenden kommt es jede Woche zu zwei bis drei Beerdigungsveranstaltungen, zu denen regelmäßig über hundert Gäste aus ganz Deutschland kommen. Hinzu kommen noch weitere Veranstaltungen der Gemeinde. Die Parkplätze der gesamten Straße reichen für diese Veranstaltungen nicht aus. Es kommt regelmäßig zu größeren Verkehrs- und Parkplatzproblemen (Verkehrschaos). Hier sollte gemeinsam mit der Alevitischen Gemeinde nach alternativen Parkflächen in der Nähe gesucht werden. Anwohner schlugen beispielsweise eine Prüfung der Nutzung des Parkhauses des Jobcenters in der Bolongarostraße 82 sowie der Parkfläche des Netto-Marktes in der Bolongarostraße schräg gegenüber der Straße An der Steinmühle vor. Anwohner und Alevitische Gemeinde haben versichert, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert seien. Straße An der Steinmühle in Nied Quelle: Google Maps Hier wird auf nicht als Parkplätze ausgewiesenen Flächen geparkt. Da die Straße An der Steinmühle eine Sackgasse ist, muss hier mit großen Fahrzeugen immer aufwendig gewendet werden. Dieser Sprinter steht seit Monaten mit offener Tür auf dem Parkplatz. Er besitzt keinen Motor mehr und wird anscheinend von Gewerbetreibenden als Arbeitsstätte und Lagerraum benutzt. Hinter den Autos in der Böschung wird regelmäßig Müll entsorgt. Parkplätze werden scheinbar bewusst blockiert. Der Abschleppwagen links parkt dauerhaft auf einer nicht als Parkplatz ausgewiesenen Fläche. Parkverbotsflächen werden missachtet. Kontrolliert wird selten. Gewerbetreibende nutzen für ihre Firmenautos verstärkt Parkplätze An der Steinmühle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 360 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2015 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Flächen für Insektenwiesen

26.10.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 883 entstanden aus Vorlage: OF 219/6 vom 09.10.2021 Betreff: Unterliederbach: Flächen für Insektenwiesen Vorgang: OM 6898/20 OBR 6; OM 7113/21 OBR 6; ST 546/21; ST 1795/21 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.10.2021, ST 1795, Flächen aufgeführt, die als Insektenwiese geeignet sein können. Der Magistrat wird daher gebeten, die notwendigen Schritte zu ergreifen, um folgende Flächen in Insektenwiesen umzuwandeln: - Grünfläche zwischen Cheruskerweg, Königsteiner Straße und Auffahrt A 66; - Randstreifen Teutonenweg, sofern die Flächen nicht dem Projekt Urban Gardening zur Verfügung gestellt werden (vgl. OM 6898/ST 546); - Naturspielplatz Mattiakerweg; - Wiese am Westeingang des Friedhofs Höchst; - Emil-Siering-Park und Spielplatz Grauer Stein, soweit sie nicht als Spielfläche genutzt werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die nicht in der Stellungnahme vom 01.10.2021, ST 1795, genannte Grünfläche zwischen Sossenheimer Weg 71/73, Friedhof Höchst und Grünflächenamt ebenfalls umgewandelt werden kann. Schon jetzt wird sie aktiv mit Bienen bewirtschaftet und bietet mit ihrer schwer zugänglichen Lage idealen Rückzugsort für vielfältige Tier- und Pflanzenarten. Begründung: Im Zuge der wachsenden Einsicht, dass ökologische Vielfalt auch eine wichtige Bereicherung in der Stadt darstellt, sollten die als geeignet erachteten Flächen sukzessive umgewandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6898 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7113 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 546 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1795 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 211 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner Straße

26.10.2021 · Aktualisiert: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 863 entstanden aus Vorlage: OF 180/6 vom 10.10.2021 Betreff: Höchst: Sicherheitsbedenken (beidseitige Stolpergefahr) auf der Fußgängerzone Königsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, den auf dem Bildmaterial ersichtlichen Übergang zwischen Fußweg und der Bepflasterung der Fußgängerzone (Rinne) zu erneuern, um eine Stolpergefahr, die insbesondere durch abstehende Metalldeckel der Rinne verursacht wird, für Fußgänger zu vermeiden. Begründung: Mehrere Gewerbetreibende und Bürgerinnen und Bürger sind im Rahmen eines Sicherheitsrundgangs auf Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zugekommen. Sie äußerten, dass die abstehenden Gehäuse der Rinnen gerade für gehbeeinträchtigte Menschen und Kinder ein Sicherheitsrisiko darstellen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 359 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1891 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4770 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Weggeworfener Müll auf Fußweg

26.10.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 881 entstanden aus Vorlage: OF 203/6 vom 09.10.2021 Betreff: Unterliederbach: Weggeworfener Müll auf Fußweg Seitdem der Penny-Markt auf die Gotenstraße umgezogen ist, gehen die Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erhard-Schule in ihren Pausen dorthin und kaufen sich Essen und Trinken. Dazu benutzten sie den Fußweg, der Hörselbergstraße/Inselsbergstraße mit der Königsteiner Straße verbindet. Auf dem Rückweg zur Schule wird das Essen verzehrt und die dazugehörigen Verpackungen werden unterwegs wild weggeschmissen. Der Müll bleibt liegen und landet meistens durch Wind und Regen in Gullydeckeln und im Grün. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Vermüllung des Weges zwischen Penny-Markt und Ludwig-Erhard-Schule zu unterbinden. Diese Maßnahmen sollen in Betracht gezogen werden: - Kontakt zur Schulleitung aufnehmen, und die Schulleitung sollte die Schülerinnen und Schüler auf die Müllproblematik aufmerksam machen und dafür sensibilisieren, beispielsweise mit einer Clean-up-Aktion. - Der Weg zwischen Penny-Markt und Ludwig-Erhard-Schule soll mit zusätzlichen Mülleimern ausgestattet werden. Insbesondere sollte man den Anfang und das Ende der Fußgängergasse zwischen Königsteiner Straße und Hörselbergstraße mit Mülleimern ausstatten. Begründung: Dies ist ein gewaltiges Problem und Ärgernis für die Nachbarschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 317 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Unfallgefahr an der Batterie

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 654 entstanden aus Vorlage: OF 138/6 vom 01.08.2021 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Batterie, insbesondere an der Stelle zwischen Spielplatz und Fähre, die Fugen zwischen den Pflastersteinen so aufzufüllen und gegen Abtrag zu sichern, dass keine Räder mit schmalen Reifen dort stecken bleiben, es besteht Unfallgefahr; 2. an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite ein Schild "Achtung Fußgänger" anzubringen. Begründung: Es wurden schon brenzlige Situationen beobachtet, wo Radfahrerinnen und Radfahrer mit ihrem Rad in den Fugen zwischen den Pflastersteinen hängen geblieben sind und beinahe gestürzt wären. Die Unfallgefahr soll so schnell wie möglich beseitigt werden. Zum anderen fahren Radfahrerinnen und Radfahrer auf dem asphaltierten Streifen von Westen her in Richtung Fähre und sehen wegen des Häuschens nicht die Fußgängerinnen und Fußgänger, die von der Fähre kommend über die Batterie gehen. Ein Achtungsschild könnte sie auf die Fußgänger hinweisen. Quelle: Bild der Rad AG Höchst Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 Antrag vom 30.07.2022, OF 541/6 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2565 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße)

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 652 entstanden aus Vorlage: OF 136/6 vom 01.08.2021 Betreff: Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße) Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten, die das Falschparken im Bereich der Melchiorstraße zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße effektiv verhindern. Als geeignete Möglichkeiten bieten sich neben dichteren und kontinuierlichen Kontrollen durch die Verkehrspolizei wo möglich die Bepflanzung der entsprechenden Bereiche oder die Anbringung von Pollern an. Begründung: Im Bereich der Melchiorstraße von der Königsteiner Straße bis zur Albanusstraße besteht absolutes Halte- und Parkverbot. Gelegentliche Kontrollen konnten bisher nicht verhindern, dass täglich die Bürgersteige vollgeparkt werden (siehe Fotos). Anwohnerinnen und Anwohner beklagten sich schon mehrmals über diesen unhaltbaren Zustand: Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen müssen regelmäßig auf die Straße ausweichen, weil der Bürgersteig nicht benutzt werden kann. Für Radfahrerinnen und Radfahrer ist die Straße dann zu eng. Gegenüber dem Büro der ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes (Melchiorstraße 5) wird die sog. REWE-Garage regelmäßig zur Anlieferung von Waren genutzt. Ebenfalls regelmäßig stehen Fahrzeuge links neben der Garage im Parkverbot. Sie behindern damit die Zu- bzw. Ausfahrt des Lieferverkehrs, was zu komplizierten und nicht ungefährlichen Wendemanövern, die gefährlich nahe an das Büro der ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes heranreichen, führt. Auch die Müllabfuhr, Feuerwehr und größere Rettungsfahrzeuge werden behindert. Es ist höchste Zeit, dass hier im Sinne und zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, Anwohnerinnen und Anwohner, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie den Beschäftigten der angrenzenden Büros und Läden Abhilfe geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2212 Antrag vom 21.01.2022, OF 336/6 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1552 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Einmündung der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße sicherer gestalten

29.06.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 360 entstanden aus Vorlage: OF 88/6 vom 07.06.2021 Betreff: Höchst: Einmündung der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das Einmünden von der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße für Verkehrsteilnehmer übersichtlicher bzw. sicherer macht. Begründung: Die stark befahrene Zuckschwerdtstraße ist für aus der Konrad-Glatt-Straße in beide Richtungen einmündende Fahrzeuge schlecht einsehbar und stellt daher eine Gefahrenstelle dar. Um einzubiegen, müssen diese regelmäßig auf dem Fußgängerüberweg stehen bleiben. Grund für die Unübersichtlichkeit sind unter anderem die zu nah an der Einmündung parkenden Kraftfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1970 Antrag vom 31.10.2021, OF 242/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1095 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie

29.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 363 entstanden aus Vorlage: OF 92/6 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass am Höchster Mainufer besonders in dem Bereich Maintor bis Leunabrücke Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer den Weg sicher und gefahrlos benutzen können. Begründung: E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer fahren häufig mit Maximalgeschwindigkeit auf Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer frontal zu und weichen im letzten Moment aus. In Höhe der Schiffsmeldestelle ist es mitunter ein gefährliches Unterfangen, den Rad- und Fußweg zu überqueren, um an das Mainufer zu gelangen. Immer wieder fahren auch Motorroller auf dem Rad- und Fußweg. Weiter gehört kontrolliert, ob E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer die Regeln einhalten. So ist häufig zu beobachten, dass zwei bis drei Personen einen E-Scooter gleichzeitig nutzen und das Mindestalter von 14 Jahren unterschritten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1972 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn

29.06.2021 · Aktualisiert: 22.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 362 entstanden aus Vorlage: OF 91/6 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn Der Magistrat wird gebeten, die Seilerbahn am Mainufer in Frankfurt Höchst als verkehrsberuhigte Zone einzurichten (Schild 325.1). Begründung: Bei der Seilerbahn handelt es sich zwar um einen niveaugleich ausgebauten Bereich, allerdings nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich. Daher wird hier meist viel zu schnell gefahren und außerdem dabei auch der quasi als Gehweg durch Pflaster abgegrenzte Bereich überfahren, selbst wenn sich dort Fußgänger befinden. Das geschieht sowieso immer dann, wenn große Transporter oder kleine Lkw in diesem Bereich parken, das heißt, wenn die Fahrbahn zu schmal für passierende Fahrzeuge ist. Der "Gehweg" grenzt übrigens direkt an die steile und somit nicht ungefährliche Uferböschung der Nidda. Da die Seilerbahn direkt in die Batterie übergeht, die bereits als verkehrsberuhigte Zone ausgeschildert ist, muss keine Aufhebung der verkehrsberuhigten Zone (Schild 325.2) vorgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 142 Antrag vom 22.02.2022, OF 387/6 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Gehweg unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-GlattStraße verbreitern

29.06.2021 · Aktualisiert: 01.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 361 entstanden aus Vorlage: OF 89/6 vom 07.06.2021 Betreff: Höchst: Gehweg unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-Glatt-Straße verbreitern Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg unter der Bahnbrücke in der Zuckschwerdtstraße (auf der Seite der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße) so zu verbreitern, dass ein problemloses Passieren der Engstelle gemeistert werden kann, z. B. für Bürgerinnen und Bürger mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator etc. Begründung: Aufgrund der Brückenkonstruktion bzw. des Brückenpfeilers wird der Gehweg an dieser Stelle immer schmaler und erreicht an der engsten Stelle eine maximale Breite von unter einem Meter. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Eltern mit Kinderwagen ist es schwer, diese Engstelle zu passieren. Ein entsprechendes Ausweichen auf die gegenüberliegende Straßenseite lässt sich an dieser Stelle über die stark befahrene Zuckschwerdtstraße nicht gefahrlos absolvieren. Des Weiteren ist der Gehweg Teil des Schulwegplans der Robert-Blum-Schule und sollte deshalb auch für die Schülerinnen und Schüler sicherer ausgestaltet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2028 Antrag vom 15.12.2021, OF 290/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1327 Aktenzeichen: 66 6

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

07.06.2021 · Aktualisiert: 23.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 25 entstanden aus Vorlage: OF 21/11 vom 24.05.2021 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Vorgang: M 168/15; M 22/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: 1. Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenflächen, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Fotovoltaikanlagen und die durchschnittliche Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE), Zahlen aller Rechenzentren. 2. Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete sollten mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. 3. Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z. B. Allessa Chemie Gelände. 4. Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z. B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. 5. Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut werden . Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. 6. Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCIE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. 7. Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinnerstraße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn-Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinnerstraße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. 8. Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. 9. Es werden die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschuss zur weiteren Begrünung der Fassaden und der Entsiegelung von Ausgleichsflächen unterstützt. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektgruppe war nicht ersichtlich, wie viel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig ist hier auch die Betrachtung der Tieffrequenzbeschallung. Notstrom: Die regelmäßigen Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen dürfen nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollten, den größten Nutzer von Prozesswärme miteinbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord". Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte "Gwinnerstraße" und S-Bahn-Station Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte inzwischen grundsätzlich Abstand genommen werden. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar, und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2-Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt im Ortsbezirk vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu Blockheizkraftwerken der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z. T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Vortrag nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 328 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 252 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 417, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept“

07.06.2021 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 22/11 vom 24.05.2021 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept" Vorgang: B 474/20; B 41/21; B 53/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (Vorlage B 474) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: 1. Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE) dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. 2. Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. 3. Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z. B. stundenlanges Testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. 4. Der "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" berichtet nur alle fünf Jahre und dient dazu, das Ziel 100 Prozent Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11, deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" (Vorlage B 53). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach", gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle Projekte der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV-Haltestellen platziert werden. So ist an der Haltestelle "Gwinnerstraße", auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2.500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo-Junkers-Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Haltestelle der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen, ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll, Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 474 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 53 Bericht des Magistrats vom 18.10.2021, B 376 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 253 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 418, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 79 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181

01.06.2021 · Aktualisiert: 11.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 entstanden aus Vorlage: OF 42/6 vom 11.05.2021 Betreff: Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181 1. Der Magistrat wird gebeten, im Areal rund um die Bolongarostraße 178 im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z. B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiter ausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Dabei treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.08.2021, OF 137/6 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Antrag vom 12.12.2021, OF 288/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 Antrag vom 18.02.2024, OF 945/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 887

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