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Frankfurt/Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil
Antrag vom 14.12.2025, OF 1410/6 Betreff: Frankfurt/Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil In der Alzeyer und Dürkheimer Straße in Nied werden aktuell vermehrt Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen festgestellt, die über Wochen hinweg den öffentlichen Raum blockieren und dringend benötigte Parkflächen belegen. Der Ortsbeirat wolle darum beschließen, der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Entfernen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen deutlich zu beschleunigen. Dabei soll eine deutlich verkürzte Regelfrist von maximal zwei Wochen eingeführt werden, innerhalb derer - wie in anderen Großstädten üblich - Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum überprüft und unter Anwendung des Abfallrechts (§ 3 Abs. 1 KrWG) oder des Straßenrechts entfernt werden. Begründung: Die bisherige Verwaltungspraxis in Frankfurt, Fahrzeuge erst nach mehreren Wochen (teilweise bis zu 6 Wochen) zu entfernen, ist nicht hilfreich. In mehreren deutschen Großstädten - unter anderem Berlin, Hamburg, Köln, Nürnberg und München - werden Fahrzeuge ohne Kennzeichen oder ersichtliche Verkehrstauglichkeit deutlich schneller entfernt. Dort kommen insbesondere das Abfallrecht, kurze Prüf- und Umsetzungsfristen sowie gezielte Schwerpunktaktionen zum Einsatz. In Frankfurt hingegen dauert die Entfernung solcher Fahrzeuge bislang häufig vier bis sechs Wochen. Diese lange Frist ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine interne Arbeitsweise, die den öffentlichen Raum unnötig belastet und Parkflächen blockiert. Abgestellte Fahrzeuge ohne Kennzeichen wirken herrenlos, ziehen Abfall und teilweise Vandalismus an, verringern das Sicherheitsgefühl im Stadtteil. Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott, den eine Minderheit entsorgt und wodurch die Mehrheit der Bürger leidet. Gerade im Stadtteil Nied häufen sich seit Monaten Fälle von Autos ohne Kennzeichen oder offensichtlich nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugen, die wochenlang im Straßenraum stehen. Ein schnelleres und konsequenteres Vorgehen ist daher dringend erforderlich. Wenn Fahrzeuge ohne Kennzeichen konsequent entfernt werden, entsteht ein klares Signal: Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott. Werkstätten oder Privatpersonen überlegen sich zweimal, ob sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug einfach "zwischenparken". In Frankfurt wird die lange Frist oft mit der Halterermittlung begründet. Aber: Diese Ermittlung kann auch nach der Entfernung erfolgen - das Fahrzeug muss nicht wochenlang im öffentlichen Raum stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Nied: Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in NiedSüd - Anpassung der Parkregelung
Antrag vom 14.12.2025, OF 1411/6 Betreff: Nied: Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in Nied-Süd - Anpassung der Parkregelung Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Betreiber des Nahkauf-Marktes in der Dürkheimer Straße 40 geeignete verkehrsregelnde Maßnahmen zu ergreifen, um die tägliche Warenanlieferung sicherzustellen und Behinderungen des Straßenverkehrs künftig zu vermeiden. Begründung: Die Warenanlieferung des Nahkauf-Marktes erfolgt täglich in den Morgenstunden und an bestimmten Tagen zusätzlich zur Mittagszeit. Der Liefer-LKW fährt dabei in Höhe der Hausnummer 8 von der Dürkheimer Straße aus auf den hinter dem Markt gelegenen Parkplatz ein. Da die Dürkheimer Straße in diesem Abschnitt sehr schmal ist und der Einbiegewinkel zum Parkplatz eng ausfällt, kommt es regelmäßig zu Problemen, wenn Fahrzeuge bis kurz vor den Markteingang auf den derzeit erlaubten Stellplätzen parken. In diesen Fällen kann der Liefer-LKW nicht in den Parkplatz einfahren, blockiert die Dürkheimer Straße vollständig und es entstehen teils längere Verkehrsbehinderungen. Häufig muss erst der jeweilige Fahrzeughalter gesucht werden, was zu zusätzlichen Verzögerungen und Belastungen für die Anwohner führt. Um diese regelmäßig auftretenden Probleme zu verhindern, sollte der betroffene Stellplatz bzw. der entsprechende Bereich so geregelt werden, dass parkende Fahrzeuge die Zufahrt des Lieferverkehrs nicht mehr behindern können. In Betracht kommen insbesondere: - eine zeitlich eingeschränkte Parkregelung (z. B. Halteverbot während der Anlieferzeiten), - eine bauliche oder markierungstechnische Anpassung, - oder eine entsprechende Kennzeichnung/Absperrlösung in Absprache mit dem Marktbetreiber. Ziel ist eine dauerhaft verlässliche und störungsfreie Anlieferung, ohne dass es zu Blockaden der Straße oder vermeidbaren Belastungen für die Nachbarschaft kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern
Antrag vom 25.02.2025, OF 1572/1 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261-263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009< /p> Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1144 2025 Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 entstanden aus Vorlage: OF 1515/1 vom 02.02.2025 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1898, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der Stellungnahme und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2025 ) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus der Anregung an den Magistrat, OM 3934, verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 842
EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6358 entstanden aus Vorlage: OF 1499/1 vom 10.12.2024 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Magistrat wird gebeten , die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fußball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 937 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6360 entstanden aus Vorlage: OF 1502/1 vom 05.01.2025 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanlage vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 777 Beratung im Ortsbeirat: 1
Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 1128/6 vom 08.12.2024 Betreff: Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen Der Magistrat wird gebeten, eine Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf Höhe der Mainzer Landstraße 533 vorzunehmen. Die Fußgängerampel wird von Schüler*innen auf dem Schulweg genutzt, die aktuell oft bei roter Signalschaltung die Straßenseite wechseln, da die Wartezeit zu lange ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 784 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1
Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6299 entstanden aus Vorlage: OF 1136/6 vom 12.12.2024 Betreff: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Magistrat wird gebeten, mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) für den Stadtteil Nied zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 Quadratmetern die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat rund 67 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund, die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kindern haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3. Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: Siehe Tenor und unten stehende Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main. Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Mit dieser Grafik wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte sind, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6253 entstanden aus Vorlage: OF 1454/1 vom 08.10.2024 Betreff: Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren Der Magistrat wird gebeten, den Rechtsabbieger im Bahnhofsviertel von der Mainzer Landstraße in Richtung Francois-Mitterrand-Platz stillzulegen, um die Abbiegeunfälle zwischen Pkws und Radfahrenden zuverlässig zu verhindern. Die Verkehrsführung rund um den Platz kann durch Änderung der Einbahnstraßenrichtung im östlichen Bereich und Stilllegung der Fahrbahn im westlichen Bereich für den Individualverkehr optimiert werden. Begründung: Jedes Jahr werden Radfahrende entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Alte Oper durch unachtsame, abbiegende Pkw-Fahrende, Taxen und Lkws gefährdet oder gar verletzt. Die Unfallstatistik weist trotz Maßnahmen wie einem Poller zwischen Pkw-Fahrspur und Radschutzstreifen weiterhin Unfälle auf. Der Magistrat soll daher im Zuge der Überarbeitung der Mobilitätsplanung im Bahnhofsviertel diese Unfallstelle gezielt betrachten und entschärfen. Ein geeignetes Mittel ist der Entfall es Rechtsabbiegers aus der Mainzer Landstraße. Grafik: Magistratsbericht B205/2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 535
Emser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6261 entstanden aus Vorlage: OF 1463/1 vom 12.11.2024 Betreff: Emser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere und zeitgemäße Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit bereits bewährten, temporären Elementen gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro, dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich erst eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstand und deren Anbindung auch durch die inzwischen fahrradfreundliche Nebenstraße Robert-Mayer-Straße verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen auf der Brücke sind aber zu schmal, nicht durchgängig und nicht mehr zeitgemäß, teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel ist ein qualitativ hochwertiger und sicherer Lückenschluss für den Radverkehr, damit die Nord-Süd-Verbindung ihren vollen Nutzen entfalten kann und ein sicheres Befahren auch für Kinder möglich ist. Sowohl während der EUROBIKE-Messen als auch während einer Baustelle im Mai 2022 wurde die Emser Brücke zur Einbahnstraße oder komplett für den Kraftverkehr gesperrt. Beschwerden gab es im Ortsbeirat 1 deswegen keine, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Auswirkungen auf den Pkw-Verkehr gering sein werden. Fotos: Frankfurter Neue Presse Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 825 Beratung im Ortsbeirat: 1
Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6260 entstanden aus Vorlage: OF 1462/1 vom 07.11.2024 Betreff: Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Wartezeit für Fußgänger an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße deutlich zu reduzieren. Begründung: Die vorbezeichnete Ampelschaltung ist insofern sehr fußgängerunfreundlich, als die Wartezeit nach Grünanforderung viel zu lang ist. Dies führt dazu, dass ungeduldige Fußgänger bei Rot die Mainzer Landstraße überqueren, etwa um eine Straßenbahn zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 533
Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6227 entstanden aus Vorlage: OF 1014/2 vom 16.10.2024 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke gewährleisten zu können. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 773 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Radbügel an der Galluswarte instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6003 entstanden aus Vorlage: OF 1414/1 vom 13.10.2024 Betreff: Radbügel an der Galluswarte instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die kaputten Radbügel an der Abstellanlage Galluswarte (Mainzer Landstraße) instand setzen zu lassen. Begründung: Die Abstellanlage für Fahrräder an der Galluswarte (Mainzer Landstraße) wird sehr gut genutzt. Leider sind hier einige Radbügel kaputt. Um die Kapazitäten voll nutzen zu können, sollten diese repariert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2171
Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6008 entstanden aus Vorlage: OF 1421/1 vom 08.10.2024 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europa-A llee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europa-Allee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 451 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6004 entstanden aus Vorlage: OF 1415/1 vom 13.10.2024 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Magistrat wird gebeten , einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 278
Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5833 entstanden aus Vorlage: OF 1354/1 vom 13.08.2024 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße; 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche; 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts; 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der Lichtsignalanlage im Rechtsabbiegerbereich; 5. Aufstellen von mindestens fünf Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase; 6. barrierefreier Umbau der Kreuzung. Begründung: Die Rotphasen für zu Fuß Gehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstau von Pkws auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende Pkws achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Zu Fuß Gehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die Lichtsignalanlage muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1962 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1101
Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5835 entstanden aus Vorlage: OF 1356/1 vom 13.08.2024 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden sowohl den Fahrzeugverkehr als auch zu Fuß Gehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 1
Parksituation NiedSüd
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5806 entstanden aus Vorlage: OF 1079/6 vom 25.07.2024 Betreff: Parksituation Nied-Süd Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, im Bereich Nied-Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 - für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält; 2. e ndlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer Straße, Alzeyer Straße und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertiggestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremd abgestellte Fahrzeuge, u. a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 102 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Angekündigte Bepflanzung im Wendekreisel Nieder Kirchweg endlich realisieren
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5808 entstanden aus Vorlage: OF 1081/6 vom 30.07.2024 Betreff: Angekündigte Bepflanzung im Wendekreisel Nieder Kirchweg endlich realisieren Vorgang: OM 3518/23 OBR 6; ST 1237/23 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, weshalb die gemäß Stellungnahme ST 1237 angekündigte Bepflanzung in der zweiten Jahreshälfte 2023 nicht erfolgte und wann die Bepflanzung nun erfolgen soll. Ferner wird der Magistrat gebeten, eine Umplanung gegen unerlaubtes Parken in diesem Bereich vorzunehmen und diese Umplanung den Bürgern in Nied vorzustellen. Begründung: Bisher wurde dort nur der abgestorbene Baum/Strauch entfernt. Dies ist aber keine Bepflanzung wie angekündigt. Wie schon geschildert, ist diese Straße eine Sackgasse mit Wendekreisel unter dem Kirchweg. Der Kreisel befindet sich zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 15 a bis 19 und den Kleingärten. Die Fläche im Kreisel wurde vor über 30 Jahren neu gepflastert. Zwischen den beiden dort vorhandenen Bäumen und auf den Gehwegen wird regelmäßig unerlaubt geparkt. Die Fläche im Kreisel ist zum Queren der Straße nicht erforderlich. Um die Wasseraufnahme der Bäume zu verbessern und das unerlaubte Parken zu verhindern, erscheint die Entsiegelung des Bodens und eine Bepflanzung sowie die Aufstellung von Findlingen oder Holzpollern geeignet. Im äußeren Bereich des Kreisels wird regelmäßig auf den Gehwegen geparkt. Häufig stehen dort sechs bis acht Fahrzeuge und Anhänger. Dadurch werden Fußgänger und wendende Fahrzeuge, insbesondere die Müllabfuhr, stark behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3518 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1237 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 143 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5838 entstanden aus Vorlage: OF 1359/1 vom 13.08.2024 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit Pkw zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30 Metern und 2,50 Metern empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50 Metern gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 141 Beratung im Ortsbeirat: 1
Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5742 entstanden aus Vorlage: OF 1309/1 vom 11.06.2024 Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen Der Magistrat wird gebeten, die seitliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Heinrichstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für Radfahrende, so umsetzen zu lassen, dass sie seitlich des Baumstamms sichtbar wird. Begründung: Bei blendender Sonne ist die obere Ampel am Ausleger nur schwer erkennbar. Auto- und Radfahrende sind dann umso mehr auf die Lichtzeichen am Fahrbahnrand angewiesen. Für Radfahrende sind diese erst "im letzten Moment" erkennbar und verursachen damit des Öfteren gefährliche Situationen. Eine Meldung im Mängelmelder führte bisher leider nicht zu einer Umsetzung. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2170 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter?
Antrag vom 07.05.2024, OF 1020/6 Betreff: Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter? Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Areal des sogenannten "Nieder Lochs" (Bereich zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied) zu beantworten: - Wann wird mit dem 2. Bauabschnitt zur Schließung des Nieder Lochs begonnen? - Welche Gründe stehen der Realisierung dieses 2. Bauabschnitts aktuell entgegen? - Ist dieser Bauabschnitt mit der Neuplanung des "Nieder Tors" / Wendeschleife verknüpft? - Sofern in den nächsten Jahren keine Baufortführung geplant ist: Soll der wie eine Bauruine wirkende unbebaute Bereich des Nieder Lochs unverändert jahrelang einen hässlichen Anblick bieten oder würde es hier auch ohne 2. Bauabschnitt eine bauliche Veränderung geben? Begründung: Seit einigen Jahren wurde das zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied gelegene Areal zu einem großen Teil mit Wohnhäusern bebaut und hat sich sehr gut in den Stadtteil Nied eingefügt. Allerdings lässt die weitere Bebauung des noch übrig gebliebenen Teils des Nieder Lochs zwischen 1. Bauabschnitt und der Straßenbahn-Wendeschliefe immer noch auf sich warten. Hier war auch ein neuer Supermarkt geplant. Der noch nicht bebaute Bereich ist eine hässliche Bauruine und sollte darum entweder zügig bebaut oder zumindest baulich so verändert werden, dass der Bereich wieder gepflegt aussieht. Im Dezember 2018 berichtete der ehemalige OB Feldmann, dass mit dem 2. Bauabschnitt begonnen werde, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft die Bauarbeiten für eine neue Wendeschleife der Straßenbahn und einen Kreisverkehr abgeschlossen seien. Wenn diese Aussage noch aktuell ist, würde der nächste Bauabschnitt erst am "St. Nimmerleinstag" beginnen, weil mit den Planungen für das Vorhaben "Nieder Tor" / Wendeschleife nach Aussagen der Stadt frühestens in diesem Jahr begonnen wird. Dieser unfertige Bereich sollte aber auf keinen Fall die nächsten 20 Jahre im gleichen Zustand verbleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 953 2024 Die Vorlage OF 1020/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5395 entstanden aus Vorlage: OF 1216/1 vom 09.04.2024 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Vorgang: M 17/24 Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum viergleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für zu Fuß Gehende, Fahrradfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof/Ecke Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1816 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Taubenschutzgitter an der Galluswarte - Ausgang Frankenallee
Antrag vom 06.04.2024, OF 1206/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Taubenschutzgitter an der Galluswarte - Ausgang Frankenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Taubenschutzgitter unter der Brücke der S-Bahn-Station Galluswarte, Ausgang Frankenallee, werden die nötigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Zustände unter der Bahnbrücke an der Galluswarte, Ausgang Frankenallee sind seit Jahren katastrophal. Die Gehwege sind mit Taubenkot übersät. Die Radbügel in der Mitte der Frankenallee werden nicht benutzt, da jeder Radfahrer befürchten muss, dass sein Rad mit Taubenkot verschmutzt wird. Entsprechend sieht auch die Bushaltestelle aus. Der Ortsbeirat hat schon öfter Maßnahmen gefordert, passiert ist nichts. An der Bahnunterführung Galluswarte, Ausgang Mainzer Landstraße, wurden bereits Taubenschutzgitter an der Unterseite der Bahnbrücke angebracht. Die Zustände haben sich daraufhin erheblich verbessert. Dies soll auch an der Bahnunterführung Ausgang Frankenallee umgesetzt werden, so dass Passanten, wartende Busnutzer, Radfahrer u.a. nicht fürchten müssen, dass sie von oben Taubenkot trifft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 87 2024 Die Vorlage OF 1206/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen
Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Nied: Umbenennung der ehemaligen „Werner-Haustein-Straße“ in „Unter dem Kirchweg“
Antrag vom 25.03.2024, OF 992/6 Betreff: Nied: Umbenennung der ehemaligen "Werner-Haustein-Straße" in "Unter dem Kirchweg" Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die ehemalige "Werner-Haustein-Straße", die vor Jahren dem "Nieder Kirchweg" zugeschlagen wurde und heute ebenfalls "Nieder Kirchweg" heißt, umzubenennen in "Unter dem Kirchweg". Begründung: Die ehemalige Werner-Haustein-Straße ist eine Seitenstraße des Nieder Kirchwegs ohne reguläre Hausnummern und führt zu einigen Kleingärten am Main. Da die spätere Forschung dem Namensgeber Werner Haustein nachwies, dass er ein überzeugter Nazi gewesen ist, war er als Namensgeber einer Straße in der Stadt Frankfurt nicht mehr tragbar. Auf diesen Umstand hatte damals der Nieder Vereinsringvorsitzende Hauke Hummel den Ortsbeirat hingewiesen und auch schon den Flurnamen "Unter dem Kirchweg" als Namensalternative vorgeschlagen. Die Stadt hatte allerdings vor ca. 5 Jahren die betreffende Straße dem Nieder Kirchweg zugeschlagen, welche seitdem ebenfalls die Bezeichnung Nieder Kirchweg trägt. Diese Bezeichnung hat sich mit den Jahren als ungünstig erwiesen. Ohne Hausnummern ist es schwierig, mit der bloßen Bezeichnung "Nieder Kirchweg" beispielsweise auf Begebenheiten in dieser Straße hinzuweisen. So hat sich in Nied für diese Seitenstraße der Begriff "Ehemalige Werner-Haustein-Straße" durchgesetzt, was aufgrund des Verstoßes des ehemaligen Namensgebers gegen einschlägige Wertvorstellungen während der NS-Zeit nicht gut ist. Es ist ja gerade das Ziel, diesen Mann nicht durch eine Straßenbenennung zu ehren. Da diese Straße in alten Karten den jahrhundertealten Flurnamen "Unter dem Kirchweg" trägt, liegt es nahe, sie nach diesem Flurnamen zu benennen. Der Antragsteller hat hierzu den Nieder Vereinsringvorsitzenden Hauke Hummel und den Vorsitzenden des Nieder Heimat- und Geschichtsvereins (Hans Schmitz) kontaktiert, die eine Umbenennung der Seitenstraße in "Unter dem Kirchweg" einhellig begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Initiative OI 51 2024 Die Vorlage OF 992/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5201 entstanden aus Vorlage: OF 940/6 vom 18.02.2024 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg hoch zur A 5 zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befinden sich auf der östlichen Seite Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass die Angsträume beseitigt und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1220 Aktenzeichen: 66-2
Kunstobjekte der FAZ für die Nachwelt sichern
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5098 entstanden aus Vorlage: OF 1150/1 vom 04.02.2024 Betreff: Kunstobjekte der FAZ für die Nachwelt sichern Der Magistrat wird gebeten, die Kunstobjekte auf den abzureißenden Liegenschaften im FAZ-Areal für die Nachwelt zu sichern. Insbesondere handelt es sich dabei um - das weltbekannte männliche FAZ-Emblem; - das weiße, weibliche FAZ-Emblem am FAZ-Hochhaus in der Mainzer Landstraße; - die Plastik "Die Lesenden"; - die sog. "Ackermänner" (zehn große Betonplatten), die allesamt von Mitarbeitenden des Historischen Museums und des Kulturamts bereits als erhaltenswert eingeschätzt werden. Die Kunstobjekte sollen im Idealfall in den städtischen Bestand aufgenommen werden. Hilfsweise wird der Magistrat gebeten, den Erhalt der Kunstobjekte durch die derzeitigen Eigentümer sicherzustellen. Begründung: Der Abriss der Bestandsgebäude auf dem ehemaligen FAZ-Areal an der Hellerhofstraße schreitet voran. Erst am Wochenende hat den Ortsbeirat die Nachricht erreicht, dass die "Ackermänner" bereits demontiert sind. Um den Erhalt der Kunstobjekte sicherzustellen, ist ein schnelles Eingreifen des Magistrats geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 607
Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße
Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 4571, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 66-2
Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße frei halten
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5077 entstanden aus Vorlage: OF 1120/1 vom 19.01.2024 Betreff: Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Gehwege rund um die Autovermietung in der Flörsheimer Straße 1/Ecke Mainzer Landstraße frei gehalten werden. Dort parken und rangieren nahezu dauerhaft zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung, obwohl kaum Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden sind. Außerdem soll der Magistrat Grundstückseigentümer und Mieter auffordern, die legalen Stellplätze eindeutig markieren zu lassen. Sollten Eigentümer und Mieter nicht tätig werden, soll der Magistrat Poller anbringen lassen, um eine Gefährdung von zu Fuß Gehenden zu minimieren. Begründung: Zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung "enterprise" und deren Kunden parken teilweise oder ganz auf den Gehwegen der Flörsheimer Straße und Mainzer Landstraße. Sie schränken die Gehwegbreite erheblich ein, blockieren sie gänzlich oder gefährden zu Fuß Gehende beim Rangieren. Fotos: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 904
Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5094 entstanden aus Vorlage: OF 1143/1 vom 17.01.2023 Betreff: Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass künftig inmitten von Wegebeziehungen anstatt grauer Poller nur noch StVO-konforme, kontrastreiche, rot-weiße Poller verwendet werden, die auch von Menschen mit schlechterer Sehkraft erkannt werden. Weiterhin sollen an folgenden Stellen entweder die grauen Poller durch kontrastreiche rot-weiße Poller ersetzt oder mit deutlichen rot-weißen Aufklebern sichtbarer gemacht werden: - Südlicher Fuß-/Radweg um das Skyline-Plaza, ein Poller am Geh-/Radweg; - Camberger Straße /Mainzer Landstraße unter der Eisenbahnbrücke: ein Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 193 bis 197, Einfahrt 195 bis 197: acht Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 191 bis 193, Einfahrt 191 bis 193: drei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 42 bis 44, Zufahrt Tiefgarage Nr. 42: zwei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 2, Fußgängerüberweg, sechs Poller am Fußgängerüberweg; - Weilburger Straße 3 bis 5, Zufahrt Parkplatz Ärztehaus: vier Poller auf Gehweg; - Weilburger Straße 17, Zufahrt Hinterhof: zwei Poller auf Gehweg; - Pariser Straße 2 bis 10, zwei Zufahrten, acht Poller auf Gehweg. Begründung: Wenn inmitten eines Weges ein "unsichtbarer" Poller steht, so ist dies sehr gefährlich für die zu Fuß Gehenden, insbesondere für sehbehinderte Menschen. Gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 StVO müssen Sperrpfosten rot-weiß gestreift sein. Kontrastreicher rot-weißer Poller (Hafenstraße), grauer Poller vs. kontrastreicher rot-weißer Poller (Skyline Plaza) - Fotos: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1153
Nied: Wann wird endlich die Kiezhausmeisterstelle ausgeschrieben?
Antrag vom 20.01.2024, OF 930/6 Betreff: Nied: Wann wird endlich die Kiezhausmeisterstelle ausgeschrieben? Vorgang: EA 76/22 OBR 6; B 135/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, bezüglich der im Jahr 2022 genehmigten Kiezhausmeisterstelle in Nied folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird die Kiezhausmeisterstelle für Nied, für welche bereits Personalkosten i.H.v. 50.000 EUR in den Haushalt 2023 übertragen worden sind, ausgeschrieben? 2. Welche der im Vortrag des Magistrats B135 vom 10.03.2023 aufgeführten Voraussetzungen sind bereits geschaffen worden und welche sind noch offen? Was sind aktuell noch die Hindernisse, aufgrund derer die Stelle noch nicht ausgeschrieben worden ist? Begründung: Das Pilotprojekt einer Kiezhausmeisterstelle für Nied wurde in 2022 genehmigt. Am 10.03.2023 berichtete der Magistrat, dass aufgrund der späten Genehmigung des Haushalts die Übertragung der Mittel in das Jahr 2023 beantragt worden sei. Dies ist mittlerweile schon 11 Monate her, ohne dass es neue Informationen zum Fortschritt dieses Projekts gegeben hat. Aufgabe eines Kiezhausmeisters in Nied soll sein, insbesondere in den beiden am schlimmsten von Müll betroffenen Nieder Bereichen Coventrystraße und Dürkheimer Straße präventiv zu arbeiten und durch regelmäßigen Dialog mit den Anwohnern und Wohnungsgesellschaften zu einer Verbesserung der Müllproblematik beizutragen und das Sicherheitsgefühl zu steigern. Da sich die dortige Situation in den vergangenen 2 Jahren nicht verbessert hat, wäre eine baldige Ausschreibung und Besetzung nun dringend geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 76 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 135 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 846 2024 Die Vorlage OF 930/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sind die Planungen zum Güterplatz noch zeitgemäß?
Antrag vom 17.12.2023, OF 1085/1 Betreff: Sind die Planungen zum Güterplatz noch zeitgemäß? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Magistrat der Meinung, dass die mittlerweile veraltete Planung den Anforderungen an eine klimaresiliente Planung und den Vorgaben des mittlerweile gültigen Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung entspricht? 2. Beabsichtigt der Magistrat, anhand dieser Leitlinien die Planungen der Grünfläche klimaangepasst überarbeiten zu lassen? 3. Beabsichtigt der Magistrat, die östliche Fahrbahn und Parkplätze zwischen Mainzer Landstraße und Hohenstaufenstraße dauerhaft zu schließen und als Platz für Gastronomie und Fußgehende umzuwandeln? 4. Beabsichtigt der Magistrat, den bevorstehenden barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Güterplatz in Richtung Westen mit der Planung des Güterplatzes und dem Übergang zur U-Bahn zu koordinieren? 5. Hat der Magistrat dazu bereits Kontakt zum Wettbewerbsgewinner, dem Büro Kulka aufgenommen? 6. Hat der städtebauliche Vertrag mit Fa. Bosch noch Bestand, obwohl sich entlang des Güterplatzes gar keine Liegenschaften der Fa. Bosch mehr befinden? 7. Wie sieht der Zeitplan des Magistrats aus und wann sollen Planung, Ausschreibung, Baubeginn und Fertigstellung sein? Begründung: Die Menschen im Europaviertel und Gallus warten schon sehr lange auf die Umgestaltung und Nutzung der Grünfläche Güterplatz. Die Planungen des Büros Kulka aus 2007/2008 wurden vor den Planungen der Stadtbahn ins Europaviertel und der U-Bahn-Station Güterplatz prämiert. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur und an Grünflächen und müssen daher auf den Prüfstand. Die Umplanungen sollten rechtzeitig erfolgen, um die barrierefreie Umgestaltung der Tramhaltestelle zu berücksichtigen und eine Fertigstellung bis zur Inbetriebnahme der U-Bahn nicht zu gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 828 2024 Die Vorlage OF 1085/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4799 entstanden aus Vorlage: OF 1038/1 vom 13.11.2023 Betreff: Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410 Der Magistrat wird gebeten, für eine Bepflanzung mit Bäumen und/oder Sträuchern entlang der Mainzer Landstraße 404 bis 410 unter Beachtung der Verkehrssicherheit insbesondere des Radweges zu sorgen. Begründung: Sommer mit immer höheren Temperaturen gehören inzwischen zur Normalität. Gerade in der Stadt trägt jeder einzelne Baum oder Strauch zur Verbesserung des Stadtklimas bei und spendet Schatten. An der Mainzer Landstraße 404 bis 410 in Höhe des Autohauses gibt es einen rund 250 Meter langen Bürgersteig ohne Bäume und somit auch ohne Schatten. In der heißen Jahreszeit ist es eine regelrechte "Durststrecke" für alle Menschen, die diesen Weg an der Mainzer Landstraße nutzen. Eine Begrünung wäre zum einen gut für das Klima und zum anderen würde auch die heiße Wegstrecke im Sommer etwas erträglicher. Quelle: Eigene Bilder Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 907 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Gehwegparken Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4801 entstanden aus Vorlage: OF 1040/1 vom 12.11.2023 Betreff: Gehwegparken Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken an der Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße mittels Poller zu unterbinden und die Bordsteinabsenkung so zu verbreitern, dass der gesamte Fußweg barrierefrei nutzbar ist. Begründung: Aktuell parken Kraftfahrzeuge auf dem Gehweg, wodurch die Nutzung des Gehwegs behindert wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 362
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4821 entstanden aus Vorlage: OF 1078/1 vom 28.11.2023 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich! Vorgang: OM 3943/23 OBR 1; ST 2317/23 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Anregung an den Magistrat OM 3943 unter Ziffer 1. gefordert, die generelle Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Rudolfstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern. Wie in der Stellungnahme vom 06.11.2023, ST 2317, erörtert, entfallen die bestehenden Stellplätze ersatzlos zugunsten zusätzlichen Platzes für den Fußverkehr - mit Ausnahme einer auf dem Hochbord neu einzurichtenden Lieferzone. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat OM 3943 beabsichtigte der Ortsbeirat nicht, statt dem Gehwegparken das Parken auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zu erlauben. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dies dort unmöglich ist, und es ginge am Ziel der ursprünglichen Anregung (mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr) vorbei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 534
Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4779 entstanden aus Vorlage: OF 890/6 vom 11.11.2023 Betreff: Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern Das Restaurant in der Mainzer Landstraße 793 wird von vielen Reisebussen angefahren, um die Gäste dort hinzubringen. Es wird jedoch dort nicht nur zum Aussteigen gehalten. Vielmehr ist es häufig zu beobachten, dass die Busfahrer während der gesamten Verweildauer der Gäste vor dem Lokal auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg parken. Der Abschnitt ist ein von vielen Radfahrenden benutzter Zweirichtungsradweg, d. h. Radfahrende kommen vom Mainufer aus Richtung Schwanheimer Brücke und fahre n hinter der Niddabrücke runter zur Nidda (und umgekehrt). Dazu wird der Weg von vielen Radfahrenden von Höchst in Richtung Griesheim/Stadtmitte genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Bordsteinabweiser ab der Parkplatzeinfahrt bis hinter dem Eingang zum Lokal anzubringen. Das wären ca. 100 bis 150 Meter, um das Parken auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg zu verhindern. Begründung: Da viele der Reisebusse nicht in Deutschland zugelassen sind, scheinen Bußgeldbescheide keinen Eindruck zu machen. Deshalb sollte auf bauliche Maßnahmen zurückgegriffen werden. (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1221 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke
Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024 Aktenzeichen: 66-2
Nied: Verkehrsspiegel und Barrierefreiheit im Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Ausfahrt zwischen den Hausnummern 57 und 59
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4780 entstanden aus Vorlage: OF 891/6 vom 07.11.2023 Betreff: Nied: Verkehrsspiegel und Barrierefreiheit im Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Ausfahrt zwischen den Hausnummern 57 und 59 Der Magistrat wird gebeten, im o. g. Kreuzungsbereich 1. einen Verkehrsspiegel für Verkehrsteilnehmer anzubringen, die aus der ehemaligen Werner-Haustein-Straße auf den Nieder Kirchweg abbiegen; 2. Maßnahmen zu ergreifen, um ein Zuparken zu verhindern; 3. die Bordsteine abzusenken, damit Personen mit Beeinträchtigung dort sicherer den Bürgersteig im Nieder Kirchweg entlanglaufen können. Begründung: Da der Kreuzungsbereich oftmals zugeparkt ist, haben Verkehrsteilnehmer große Probleme beim Abbiegen aus der ehemaligen Werner-Haustein-Straße in den Nieder Kirchweg. Auch ein Herantasten führt dennoch zu gefährlichen Situationen. Für Menschen mit Beeinträchtigung sind die hohen Bordsteine im Kreuzungsbereich Hindernisse, welche abgesenkt werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 537 Aktenzeichen: 66-0
Nied: Spielplätze Mumm-von-Schwarzenstein-Straße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4782 entstanden aus Vorlage: OF 893/6 vom 07.11.2023 Betreff: Nied: Spielplätze Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Im Bereich der Mumm-von-Schwarzenstein-Straße/Mainzer Landstraße gibt es zwei Spielplätze. Aktuell ist der kleine Spielplatz komplett gesperrt. Beim größeren Spielplatz ist ein Spielgerät (Drehscheibe) umzäunt bzw. gesperrt. Da dieser Zustand schon seit längerer Zeit besteht und es anscheinend dort nicht weitergeht, wird der Magistrat gebeten, 1. m itzuteilen, warum der kleinere von beiden Spielplätzen gesperrt ist und wann er wieder geöffnet werden soll; 2. die Drehscheibe am größeren Spielplatz zu reparieren und wieder für die Kinder freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 314 Aktenzeichen: 67-2
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4797 entstanden aus Vorlage: OF 1036/1 vom 02.11.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts an der Kreuzung zur Rebstöcker Straße den Schutzstreifen für Radfahrende vollständig durchzumarkieren. Derzeit hört der Schutzstreifen vor der Hausnummer 405 auf und beginnt erst wieder nach 130 Metern nach der Kreuzung bei der Hausnummer 403. Sollte dies nicht umsetzbar sein, so sollen die Fahrradpiktogramme mittiger positioniert werden, damit diese auch für Autofahrende sichtbarer sind. Begründung: Eine durchgehende Fläche für Radfahrende ist sinnvoll, um für alle Verkehrsteilnehmenden eine verlässliche Situation zu gewehrleisten. An dieser Stelle wurde vermutlich aufgrund des Linksabbiegers bisher auf eine durchgehende Markierung verzichtet. Jedoch spricht aus Sicht des Ortsbeirates nichts dagegen, den Schutzstreifen weiter durchzuziehen. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 660 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Buslinie 87 soll am REWEMarkt halten
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 entstanden aus Vorlage: OF 1028/1 vom 03.10.2023 Betreff: Buslinie 87 soll am REWE-Markt halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Am 21. März 2023 forderte der Ortsbeirat in seiner Anregung an den Magistrat, OM 3754, dass die Buslinie 87 auch am REWE-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31. Juli 2023, ST 1600, dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am REWE-Markt hält. Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie Hafenstraße 54 oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz") sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und Hafenstraße 19 bis 23 oder Gutleutstraße 146 bis 148. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1055 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße
Antrag vom 14.09.2023, OF 858/6 Betreff: Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die südlich der Mainzer Landstraße zwischen Lärchenstraße und Ernst-Wiss-Straße verlaufende unbenannte Straße wie folgt zu benennen: An der Schelteich. Begründung: Dieses vorgenannte Straßenstück ist bisher nicht benannt und soll aus polizeilichen und Orientierungsgründen geändert werden. Adressen selbst befinden sich in dieser Straße zur Zeit nicht, so dass auch keine Kosten wegen Adressänderungen auf Anlieger zukommen. Bei dem Namen handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Neben Baumnamen gibt es in Griesheim Mitte bereits Straßen, die nach Flurbezeichnungen benannt sind. Auch das Vermessungsamt hat seine Zustimmung zur Namensgebung bereits signalisiert. Das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) deutet darauf hin, dass die Bezeichnung "Schelteich" offenbar von einer Eiche herrührt (Schelt-Eiche). Womit sich der Kreis wieder schließen würde zu einer Benennung nach einem Baum. In der Anlage finden Sie die Markierung der zu benennenden Straße und den Auszug aus einer alten Flurkarte. Quelle: Geoportal Quelle: Geschichtsverein Griesheim Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 34 2023 Die Vorlage OF 858/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4398 entstanden aus Vorlage: OF 964/1 vom 25.08.2023 Betreff: Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße nördlich der Mainzer Landstraße anzupassen, damit diesen häufiger Grünphasen geboten werden. Begründung: Während es etwa dem Verkehr stadtauswärts auf der Mainzer Landstraße sehr lange ermöglicht wird, rechts in die Ludwigstraße einzubiegen, warten Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße sehr lang an der Ampel, um diese bei Grün überqueren zu können. Es handelt sich um eine beliebte Wegebeziehung für den Fußverkehr. Die lange Wartezeit auf eine Grünphase scheint regelmäßig zu beobachtendes Überqueren der Straße bei Rot zu begünstigen. Der Magistrat würde dem geänderten Nutzungsverhalten auf der Kreuzung gerecht werden, wenn er Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße besserstellt als bisher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 360 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4412 entstanden aus Vorlage: OF 986/1 vom 12.09.2023 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder Der Magistrat wird gebeten, für die Hufnagelstraße (Schulweg) auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Ebenso soll geprüft werden, ob die Fahrbahnbreite sinnvoll reduziert werden kann, um mehr Begrünung zu ermöglichen. Das Beparken der Gehwege ist möglichst mit Fahrradbügeln zu unterbinden, da entsprechender Bedarf besteht. Ersatzweise sind Poller aufzustellen. Die bestehenden offiziellen Stellplätze in den Parkbuchten bleiben erhalten. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, teilweise in zweiter oder sogar dritter Reihe, wodurch immer wieder der Verkehr behindert wird, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso zu Fuß Gehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Ständig wird Müll an den Baumscheiben abgelegt, was durch die zugeparkten Flächen begünstigt wird und die Umwelt beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 198 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Baugebiet Bergen Nord
Antrag vom 17.08.2023, OF 203/16 Betreff: Baugebiet Bergen Nord Vorgang: V 640/23; ST 1437/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zu seiner Stellungnahme ST 1437 die darin enthaltenen Ausführungen unter Beachtung der nachfolgenden Auffassung des Ortsbeirates 16 zu konkretisieren und erneut zu prüfen. Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat mit seiner vorbezeichneten Stellungnahme ST 1437 vom 10.7.2023 die mit großer Mehrheit verabschiedete Anfrage des Ortsbeirats 16 vom 21.3.2023 beantwortet. Die Anfrage des Ortsbeirates lautete: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Planung für ein mögliches Baugebiet "Bergen Nord" weiter vorangetrieben wird und gegebenenfalls wie der derzeitige Stand der Planung ist. Im Grundsatz hat der Magistrat mit seiner Stellungnahme eine Bebauung zwischen der Ortslage Bergen und der B 521 abgelehnt bzw. mitgeteilt, dass diese Bebauung derzeit nicht weiter verfolgt wird. Die zur Begründung dieser ablehnenden Haltung aufgeführten Gründe sind jedoch nicht tragfähig und enthalten teilweise nicht zutreffende und teilweise nicht nachvollziehbare Angaben. Zunächst verweist der Magistrat auf die Eigentümerstruktur, die sehr kleinteilig sei, wobei die meisten Grundstücke in Privateigentum, also nicht im Eigentum der Stadt und in kleinem Rahmen einer stadtnahen Stiftung stehen. Dies kann kein Argument dagegen sein, hier die Vorbereitung und Einleitung eines Baugebietes und eines Bebauungsplanverfahrens in Angriff zu nehmen. Es ist gerade die Aufgabe einer Stadt, nach der Aufstellung eines Bebauungsplanes in einem Umlegungsverfahren Baugrundstücke in vernünftiger Größe zu bilden. Soweit die Stadt hierzu Bedarf sieht für eigenen Grundbesitz, steht ihr mit Einleitung des förmlichen Verfahrens bei jedem Grundstücksverkauf in dem Gebiet ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, das dann ausgeübt werden kann. Der Magistrat verweist des Weiteren in seiner ablehnenden Stellungnahme auf die vorhandenen und durch Bebauungsplan geschützten Kleingärten und genehmigten Sportanlagen. Insoweit hat niemand im Ortsbeirat 16 die Idee oder Vorstellung, dass durch das Neubaugebiet "Bergen Nord" die Kleingärten oder Sportanlagen in irgend einer Form beeinträchtigt werden sollen. Des Weiteren verweist die Stadt in ihrer ablehnenden Entscheidung auf "ökologisch wertvolle Flächen", die tatsächlich aber, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang vorhanden sind. Sowohl auf den Streuobstwiesen als auch bei den meisten Bäumen in den vorhandenen Freizeitgärten befinden sich abgestorbene oder im Absterben begriffene Bäume, die auch nicht mehr gerettet werden können. Soweit die Stadt hierzu auf ein sehr hohes Ausgleichsdefizit verweist, ist dieses nicht zu erkennen. Soweit tatsächlich für einzelne Flächen Ausgleichsflächen nachzuweisen sein sollten, ist dies eine praktisch in jedem neuen Baugebiet zu lösende Aufgabe der Stadt, weshalb mit dieser Begründung die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens sicherlich nicht abgelehnt werden kann. Soweit die Stadt auf das Erfordernis von Lärmschutzmaßnahmen verweist, sind diese doch selbstverständlich und gehören zum Schutz der Bürger in dem zukünftigen Baugebiet doch ebenfalls gerade zu den grundlegenden Verpflichtungen einer Stadt. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main verweist zudem auf naturschutzfachliche Rahmenbedingungen und beruft sich auf die Meinung der Unteren Naturschutzbehörde, dass dem Gebiet eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung in seiner Gesamtheit angeblich zukommen soll. Dabei wird von Ackerflächen gesprochen, denen eine wichtige Bedeutung als Vernetzungselement zukommen soll. Zunächst einmal ist fraglich und wäre klar und verständlich zu definieren, was in diesem Zusammenhang unter einem Vernetzungselement zu verstehen sein soll. Im Übrigen gab es in diesem Gebiet überhaupt nur vier Ackerflächen, von denen drei stillgelegt sind und die verbliebene letzte Ackerfläche eine äußerst geringe Bodenqualität aufweist. Woraus sich die "erheblichen Bedenken" der unteren Naturschutzbehörde ergeben, erschließt sich aufgrund der Argumentation beider Behörden auch nicht ansatzweise. Da gerade Vertreter des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main gerne das Erfordernis neu zu bauender Wohnungen betonen, was im Übrigen auch objektiv für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gilt, bleibt unerfindlich, warum der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main angesichts seiner ganz normalen und üblichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum und des Ausweises von bebaubaren Flächen sich auf den Standpunkt zurückziehen will, dass er dies oder jenes nicht leisten könne und wolle. Für den Ortsbeirat und die Bürger im Stadtteil ist diese widersprüchliche Einstellung und Handlungsweise des Magistrats völlig unnachvollziehbar, weshalb der Magistrat zur ergänzenden und im Ergebnis möglichst positiven Stellungnahme aufgefordert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2023, V 640 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1437 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 203/16 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und BFF gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung WBE
Nied: Versetzung der Glascontainer in der Dürkheimer Straße
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4175 entstanden aus Vorlage: OF 799/6 vom 12.06.2023 Betreff: Nied: Versetzung der Glascontainer in der Dürkheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, die sich im Zuweg zur Kindertagesstätte Elisabeth in Nied, Dürkheimer Straße 35, befindlichen Glascontainer zu versetzen bzw. der FES und Remondis die Genehmigung zu erteilen, die Glascontainer an einen anderen nahen Standort zu stellen. Gegebenenfalls kann ein neuer Standort durch einen Ortstermin gefunden werden, sollte der Magistrat dies für notwendig erachten. Begründung: Die Glascontainer stehen am Zuweg zur Kindertagesstätte. Einen anderen Eingang zum Gelände gibt es nicht. Nach Auskunft durch Elternvertreter ist der Weg zur Einrichtung gesäumt von Altglas, Scherben und Müll. Mehrmals die Woche müssen Mitarbeiter der Kita den Weg freiräumen und fegen, damit sich kein Kind verletzt, sollte es auf dem Weg zur oder von der Kindertagesstätte hinfallen. Es wurden schon Versuche der Elternvertreter bei der FES und Remondis unternommen, die Glascontainer anderweitig zu platzieren. Jedoch wurde den Elternvertreter beschieden, dass sie sich deshalb an den Ortsbeirat wenden möchten, da eine Genehmigung des Straßenbauamtes (ASE) der Stadt Frankfurt am Main notwendig sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1849 Aktenzeichen: 79-4
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