Meine Nachbarschaft: Kleine Rittergasse
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Vorlagen
Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4729 entstanden aus Vorlage: OF 952/5 vom 23.10.2023 Betreff: Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße zu intensivieren. Begründung: Im genannten Bereich wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von Autofahrern - teilweise deutlich - überschritten. In letzter Zeit sind wiederkehrend "Raser" auf dem o. g. Straßenabschnitt mit Abfahrt auf die Textorstraße in Richtung Darmstädter Landstraße festzustellen. Hierbei wird immer wieder stark auf deutlich über 50 km/h beschleunigt, was ebenfalls von lauten Motorengeräuschen begleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 544 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes Wartegäßchen
Antrag vom 14.11.2023, OF 987/5 Betreff: Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes Wartegäßchen Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für das Eckgrundstück an der Darmstädter Landstraße / I. Wartegässchen beabsichtigt ist? Begründung: Auf dem obigen Grundstück befand sich eine Verkaufsstelle für Gartenskulpturen, die in der Zwischenzeit aufgelöst ist. Das Grundstück ist geräumt. Insoweit besteht ein Informationsinteresse im Hinblick auf die zukünftige Nutzung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 843 2024 Die Vorlage OF 987/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen
Antrag vom 04.11.2023, OF 955/5 Betreff: Parkverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, weshalb er ein Parkverbot in der Willemerstraße kürzlich verfügt hat. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben dem Ortsbeirat von einem kürzlich verfügten Parkverbot in der Willemerstraße berichtet. Bei dem betroffenen Parkstreifen handelt es sich um eine der letzten Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger ein Auto ohne Einschränkung abstellen zu können. Eine etwaige Begründung, dass das Parkverbot aufgrund des umgeleiteten Busverkehrs verhängt worden sei, trägt nicht, da es zuvor schon Schwerlastverkehr gegeben hat. Bürgerinnen und Bürger empfinden das Vorgehen als Auto- und Bürgerfeindlichkeit. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 785 2023 Die Vorlage OF 955/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Piktogramm Spielstraße auf der Straße Affentorplatz aufbringen
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4661 entstanden aus Vorlage: OF 920/5 vom 20.09.2023 Betreff: Piktogramm Spielstraße auf der Straße Affentorplatz aufbringen Der Magistrat wird gebeten, das Piktogramm Spielstraße (325.1 Straßenverkehrsordnung ) auf der Straße Affentorplatz/Ecke Schifferstraße aufzubringen. Begründung: Die Straße Affentorplatz wird regelmäßig von den Kindern des Kinderhauses Sachsenhausen frequentiert und ist ordnungsgemäß mittels des Verkehrszeichens 325 Straßenverkehrsordnung (StVO) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Jedoch wird es von vielen Pkw-Fahrenden übersehen. Das Aufbringen des Piktogramms Spielstraße auf der Straße könnte die Sichtbarkeit der Spielstraße erhöhen und damit tatsächlich für Schritttempo gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Antrag für erledigt erklärt wird und der Ortsbeirat auf die Vorlage einer Stellungnahme verzichtet.
Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) V
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 entstanden aus Vorlage: OF 882/5 vom 01.09.2023 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) V Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18; OM 4709/19 OBR 5; ST 1835/19; OM 2318/22 OBR 5; ST 2251/22 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2019, ST 1835, und vom 26.09.2022, ST 2251, mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Alt-Sachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden. Es fehlen noch Stellen in der Großen Rittergasse sowie der Paradiesgasse und auf dem Paradiesplatz. Insofern wird der Magistrat erneut gebeten, die Verfugung möglichst zeitnah zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1835 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 7 Aktenzeichen: 66-0
Grenzmarkierung aufbringen und Fahrradbügel aufstellen an der Ecke Schifferstraße/Bodenstedtstraße
Antrag vom 01.09.2023, OF 892/5 Betreff: Grenzmarkierung aufbringen und Fahrradbügel aufstellen an der Ecke Schifferstraße/Bodenstedtstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat an der Ecke Schifferstraße / Bodenstedtstraße Sperrfläche aufzubringen sowie Fahrradbügel aufzustellen Begründung: Gegenüber der Schifferstraße 46 wird regelmäßig bis zur Ecke Schifferstraße/ Bodenstedtstraße geparkt, obwohl ein absolutes Halteverbot besteht. Das führt oft zu Verengungen auf der Schifferstraße, so dass z.B. Müllfahrzeuge kaum bis gar nicht durchkommen. Hier würde eine Sperrfläche sowie Fahrradbügel die Verkehrssituation stark entschärfen. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 892/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 9 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 892/5 ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahin gehend ab, dass im Tenor das Wort "Grenzmarkierung" durch das Wort "Sperrfläche" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 892/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE und fraktionslos (= Annahme)
Poller und Piktogramm vor der Schifferstraße 46
Antrag vom 17.08.2023, OF 891/5 Betreff: Poller und Piktogramm vor der Schifferstraße 46 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Schifferstraße 46 auf der bereits vorhandenen Sperrfläche einen Poller anzubringen und ein Piktogramm Fußgänger auf den Asphalt aufzubringen. Begründung: Trotz aufgezeichneter Sperrfläche wird der Platz vor der Schifferstraße 46 als Parkplatz missbraucht. Für Fußgänger oder Eltern mit dem Kinderwagen ist es oft nicht möglich, die Straßenseite zu wechseln, da kein Platz zum Überqueren ist. Besonders gefährlich ist es, wenn größere Autos parken, da dann die Schifferstraße so verengt ist, dass ein Durchkommen kaum möglich ist. Beispiel für das Piktogramm Bilder: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 891/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 891/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme)
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Lokalbahnhof schaffen
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4295 entstanden aus Vorlage: OF 844/5 vom 26.06.2023 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Lokalbahnhof schaffen Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Fahrradbügel bzw. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder direkt am Ausgang der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" - Hedderichstraße/Ecke Darmstädter Landstraße zu installieren. Begründung: Der Bedarf an zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ist gegeben. An der oben genannten Stelle gibt es ausreichend Fläche, um diese zusätzlichen Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2414 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4298 entstanden aus Vorlage: OF 847/5 vom 08.06.2023 Betreff: Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten Der Magistrat wird gebeten, eine Schaltanlage für Menschen mit einer Sehbehinderung auf der Darmstädter Landstraße/Höhe Binding-Areal zu in stallieren. Begründung: Jeder Mensch soll Straßen sicher queren können. Sämtliche Lichtsignalanlagen sollen zeitgemäß und für alle Bürgerinnen und Bürger Frankfurts verlässlich sein. Dazu gehört auch das Anbringen von Schaltanlagen, die Menschen mit einer Sehbehinderung verwenden, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2411 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Schaffung eines Bereichs für den Fußverkehr auf dem Schulweg zur Willemerschule
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4304 entstanden aus Vorlage: OF 857/5 vom 20.06.2023 Betreff: Schaffung eines Bereichs für den Fußverkehr auf dem Schulweg zur Willemerschule Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Affentorplatz im Bereich zwischen Schifferstraße und Darmstädter Landstraße auf dem Bürgersteig der südlichen Seite einen Bereich für Fußgänger einzurichten. Die Straße ist als Schulweg zur Willemerschule ausgewiesen. Allerdings befindet sich auf dem Bürgersteig ein Radweg. Für den Fußverkehr bleibt nur eine kleine Restfläche. Begründung: Eltern und Anwohner beschweren sich bereits seit längerer Zeit darüber, dass auf der südlichen Seite der Straße Affentorplatz (zwischen Schifferstraße und Darmstädter Landstraße) der Bereich für den Fußverkehr wohl vergessen worden ist. Dies ist befremdlich, da es sich hier nicht nur um den Schulweg zur Willemerschule, sondern auch um den Weg zur Kita und Krippe am Affentorplatz handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2291 Aktenzeichen: 32-1
Quartiersmanagement für Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4098 entstanden aus Vorlage: OF 800/5 vom 28.05.2023 Betreff: Quartiersmanagement für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in Sachsenhausen, insbesondere für die Fritz-Kissel-Siedlung und den Bereich Affentorplatz/Alt-Sachsenhausen, einzurichten. Begründung: Sachsenhausen ist einer der größten Stadtteile von Frankfurt und wächst stetig. Es leben hier viele Jugendliche, Kinder, Seniorinnen und Senioren, um nur einige soziale Gruppen zu nennen. Ein gutes Quartiersmanagement kann dazu beitragen, das Zusammenleben aller sozialen Gruppen und Akteure im Stadtteil zu verbessern. Dazu zählen Bewohnerinnen und Bewohner, lokale Unternehmen, Stadtverwaltung, Bildungs-, Kultur- und soziale Einrichtungen in einer Gemeinschaft. Alle sozialen Gruppen würden sich sicherer und wohler fühlen und soziale Interaktionen würden gefördert. Der Ortsbeirat greift diese Anfrage aus dem Stadtteilarbeitskreis Sachsenhausen auf und unterstützt ein Quartiersmanagement für die Fritz-Kissel-Siedlung und den Affentorplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1898 Aktenzeichen: 51
Umwandlung des Parkplatzes vor dem Geschäft Møbel in der Darmstädter Landstraße 50 in einen Platz mit Fahrradbügeln
Antrag vom 02.06.2023, OF 797/5 Betreff: Umwandlung des Parkplatzes vor dem Geschäft Møbel in der Darmstädter Landstraße 50 in einen Platz mit Fahrradbügeln Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den schräg liegenden, nicht nutzbaren KFZ-Parkplatz vor dem Geschäft Møbel in der Darmstädter Landstraße 50 in einen Platz mit Fahrradbügeln umzuwandeln. Begründung: Die Geschäftsinhaberin bittet darum, den schräg liegenden KFZ-Parkplatz Darmstädter Landstraße 50 in einen Fahrradabstellplatz umzuwandeln. Dieser Parkplatz wird zurzeit nur selten bis nie genutzt, da er sehr schwierig anzufahren ist. Durch die Umwandlung in einen Platz mit Fahrradbügeln könnte eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder geschaffen werden, die dort auch dringende benötigt werden, da viele Kundinnen und Kunden die Geschäfte mit dem Fahrrad anfahren und keine sicheren Abstellmöglichkeiten haben. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 797/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Fahrradbügel vor der Hedderichstraße 2 installieren
Antrag vom 02.06.2023, OF 796/5 Betreff: Fahrradbügel vor der Hedderichstraße 2 installieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat Fahrradbügel vor der Hedderichstraße 2 auf der Fahrbahn zu installieren. Begründung: Gegenüber der Hedderichstraße 2 ist der Eingang zur S-Bahnstation Lokalbahnhof. Viele Radfahrende bevorzugen Fahrradbügel gegenüber der umständlich zu bedienenden Doppelparkeranlage und stellen ihre Räder weiterhin auf dem Gehweg ab. Das behindert den Fußgängerverkehr. Insbesondere vor der Eisdiele L'Incontro in der Darmstädter Landstraße 50 gibt es einen hohen Bedarf an Fahrradabstell- und -anschließmöglichkeiten, da viele Besucher mit dem Fahrrad anreisen und keine geeigneten Optionen finden, ihr Fahrrad sicher abzustellen. Auch für Geschäfte in der Darmstädter Landstraße ist die Situation ähnlich. Des Weiteren entfällt das illegale Befahren der Busspur für die Falschparker vor der Hedderichstraße 2. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 796/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung)
Illegale Müllablagerungen in Alt-Sachsenhausen unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3966 entstanden aus Vorlage: OF 781/5 vom 19.04.2023 Betreff: Illegale Müllablagerungen in Alt-Sachsenhausen unterbinden Der Magistrat wird gebeten, über die Stabsstelle Sauberes Frankfurt und die FES darauf hinzuwirken, die seit Schließung der Apfelweinwirtschaft "Zu den 3 Steubern" in Alt-Sachsenhausen immer häufiger auftretenden Ablagerungen von wildem Sperrmüll im Bereich Klappergasse/Dreieichstraße durch eine schnellere Entsorgung sowie weitere geeignete Maßnahmen, z. B. regelmäßige Sichtkontrollen des betreffenden Bereichs, zu unterbinden. Begründung: Seitdem die alteingesessene Apfelweinwirtschaft "Zu den 3 Steubern" in Alt-Sachsenhausen geschlossen ist, sind im Bereich Klappergasse/Dreieichstraße immer häufiger Ablagerungen von wildem Sperrmüll zu beobachten (siehe Fotos). Diese wachsen mitunter innerhalb eines Tages zu riesigen Müllbergen an und werden teilweise über mehrere Wochen hinweg nicht abtransportiert. Kein schöner Anblick, der die Verwahrlosung dieses ohnehin bereits problembehafteten Stadtteils weiter vorantreibt und zudem noch mehr Ratten anlockt. Daher erscheint es dringend geboten, illegale Müllablagerungen in diesem Bereich schneller als bisher zu lokalisieren und zu entsorgen. 20. März 2023 27. März 2023 18. April 2023 Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel: Alt-Sachsenhausen, Klappergasse/Dreieichstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1560 Aktenzeichen: 79-4
Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Brunnen in Sachsenhausen erhalten und sanieren
Antrag vom 14.04.2023, OF 748/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Brunnen in Sachsenhausen erhalten und sanieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme von Brunnen in Sachsenhausen eingestellt; konkret: Brunnen im Museumspark, Bockenheimer Brunnen, Dreikönigsbrunnen, Affenbrunnen, Brunnen am Diesterwegplatz. Begründung: Leider sind viele der in Sachsenhausen befindlichen Brunnen seit Jahren außerbetrieb und teilweise ungepflegt. Bürgerinnen und Bürger wünschen sich, dass Brunnen wieder reaktiviert werden. Sie sollen wieder Treffpunkte für Bürgerinnen und Bürger sein: Junge und Ältere, Eltern mit Kindern, Teenager, Lesende oder einfach nur Erholung Suchende. Gerade in heißen Sommern können diese kleine Oasen sein. Nach der Instandsetzung bzw. Wiederbelebung könnten zum Schutz der Brunnen und im Hinblick auf eine nachhaltige Pflege Patinnen und Paten benannt werden (nach Vorbild des Hirschbrunnens; https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page151.html?id=206) . Auch könnte die Brunnen- und Kerbegesellschaft Sachsenhausen 1953 e.V. bei der Pflege einbezogen werden. Zu den obengenannten Brunnen im Einzelnen: Brunnen im Museumspark (https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=220& ;stadtteil=16) Es gibt hier Wasserbecken und Wasserfontänen. Das Becken ist mit einer Stein-Sitzgelegenheit eingefasst. Die Wasserstelle ist außer Betrieb und leer. Bockenheimer Brunnen auf dem Oppenheimer Platz( https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=213& stadtteil=16) In der Nähe des Eingangs von der Gartenstraße/Walter-Kolb-Str. befindet sich ein Wasserbecken mit einer Skulptur. Diese ist Dr. Bockenheimer gewidmet, der als Arzt in Sachsenhausen tätig war. Das Wasserbecken ist leer. Einige Platten der Beckeneinfassung sind beschädigt. Dreikönigsbrunnen (an der Dreikönigskirche; https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=194& stadtteil=16) Der Brunnen steht an der Ecke Dreikönigsstr./Oppenheimer Str. von Parkplätzen umgeben. Das Wasser sollte aus einer wie ein Fischmaul geformten Metallöffnung in einen davorstehenden Trog fließen. Der Brunnen ist außer Betrieb. Affenbrunnen (Neuer Wall; https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html) Auch der Affenbrunnen ist seit Beginn der Corona-Pandemie außer betrieb. Um den Brunnen herum stehen Bänke und Tische der Lokale Struwwelpeter und Dauth-Schneider. Brunnen am Diesterwegplatz (Südbahnhof vor Fitness First) Der Wassertrog wird von einem Betonrand eingefasst, das Wasser sollte aus einer Öffnung an der Mauer über eine Rutsche fließen. Die Wasserstelle ist offenbar seit langem aufgegeben worden. Der Wassertrog ist zugewachsen. Der Bereich um den Brunnen wird derzeit als Fahrrad- und Scooterabstellfläche genutzt. Die Wasserstelle könnte mit Bänken an den Mauern nebenan aufgewertet werden. Der Brunnen dürfte sich nach der Berichterstattung in der Presse im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden (https://www.fnp.de/frankfurt/sachsenhausen-steht-brunnen-keiner-haben-will-1044 4219.html). Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 164 2023 Die Vorlage OF 748/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3775 entstanden aus Vorlage: OF 710/5 vom 23.03.2023 Betreff: Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen Vorgang: OM 2138/22 OBR 5 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah die Nutzung des Areals "Paradieshof" in Alt-Sachsenhausen neu auszuschreiben; 2. im Rahmen der Ausschreibung über den baulichen Zustand des Paradieshofes zeitnah zu berichten und vorhandene Gutachten, Grundrisse und Flächenberechnungen - auch mit Blick auf die Möglichkeit der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum im Bestand - dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen; 3. als Alternative zur Nutzung des Bestandsgebäudes auch einen möglichen Abriss und die Neugestaltung des Areals zu prüfen, z. B. nach dem Vorbild des in der Presse diskutierten Konzepts eines gemischtgenutzten Ankerprojekts unter Berücksichtigung des historischen Stadtgrundrisses; 4. dem Ortsbeirat über die Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Alternativen - Bestandsnutzung vs. Neubau - zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit seiner Anregung vom 06.05.2022, OM 2138, den Magistrat gebeten, die Nutzung des Paradieshofs neu auszuschreiben. In der Presseberichterstattung erklärte das zuständige Baudezernat, dass es noch bis "Jahresende" 2022 zu einer Ausschreibung kommen solle. Bislang ist allerdings nichts geschehen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da der Paradieshof weiter verfällt und die Qualität des Platzareals dadurch abgewertet wird, obwohl gerade hier Potenzial besteht, die Lebensqualität des Viertels aufzuwerten. Die Zeit des Wartens hat dazu geführt, dass in der öffentlichen Debatte Ideen diskutiert werden konnten, die angesichts der noch ausstehenden Ausschreibung Berücksichtigung verdienen. Hierunter ist auch eine neue, besonders vielversprechende Idee, die in der Planung mitberücksichtigt und geprüft werden sollte (FAZ vom 12.06.2022‚ "Vielleicht ein Gegenpol zum Halligalli im Viertel", abrufbar unter: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/neue-ausschreibung-fuer-paradie shof-in-alt-sachsenhausen-18095784.html; FNP vom 07.01.2023, S. 19). Die bisherigen Versuche der Stadt Frankfurt, den Paradieshof einer neuen Nutzung zuzuführen, sahen die Erhaltung des Bestandsgebäudes vor. Das Scheitern dieser Versuche drängt dazu, diese Prämisse zu überdenken. Es bestehen Zweifel an der Qualität der Bausubstanz, die vor der Neuausschreibung geklärt werden sollten. Die Stadt sollte insbesondere prüfen und dem Ortsbeirat hierüber berichten, in welchem Zustand sich das derzeitige Gebäude befindet und welche Arbeiten erforderlich wären, um das Bestandsgebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Insbesondere sollte ermittelt werden, inwieweit im Bestand eine Neuaufteilung des Gebäudes in kleinere Einheiten (Geschäfte, Cafés, Wohnungen etc.) möglich wäre und den Aufwand der Umbauten mit dem Aufwand eines Neubaus zu vergleichen. Anknüpfend an den historischen Stadtgrundriss des Quartiers könnte als Alternative zur Bestandsnutzung in einem ergebnisoffenen Verfahren ein alternatives Konzept entwickelt werden, das ganz neue Möglichkeiten der Nutzung eröffnet. Konkret geht es darum, "Brauns Gässchen" (andere Bezeichnung: "Brunnengässchen") wiederzubeleben, das derzeit vom Bestandsgebäude "Paradieshof" überbaut ist. Solche "Stumpfengässchen" haben das historische Stadtbild Alt-Sachenhausens vor der Zerstörung durch den Krieg geprägt. Die Idee zielt jedoch nicht darauf ab, bloße Rekonstruktionen zu errichten, sondern nach dem erfolgreichen Vorbild der Frankfurter "Neuen Altstadt" nach klaren städtebaulichen Vorgaben einen Wettbewerb zur Gestaltung der einzelnen Häuser auszuschreiben. Bei der Vermietung des geschaffenen Wohnraums sollte dieser auch nach sozialen Kriterien vergeben werden (z. B. junge Familien, Wohngruppen), sodass die Durchmischung des Viertels erhalten bleibt. Realisierbar erscheint nach vorläufigen Schätzungen eine Wohnfläche von insgesamt 660 Quadratmetern (8 bis 12 Wohnungen). Bei der Auswahl der Gewerbeflächen (etwa 340 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Häuserzeile, die zum Paradiesplatz ausgerichtet ist, sollten insbesondere Geschäfte des täglichen Bedarfs (Bäckerei o. Ä.) sowie zur Tageszeit geöffnete Gastronomiebetriebe (Café) angezogen werden, die im Viertel bislang noch keinen Platz haben. Auch die Kreativwirtschaft (Mode, Kunst etc.), die schon im Brückenviertel ansässig ist, könnte hier einen Platz finden. Die Nutzungsmöglichkeiten des Areals würden dadurch diversifiziert. Das Ausgehviertel, welches erhalten bleiben soll, würde auch tagsüber an Lebensqualität gewinnen. Ein solches Ankerprojekt hätte eine positive Ausstrahlungswirkung auf das gesamte Viertel. Ganz konkret wäre zu erwarten, dass die umliegenden Grundstücke, die derzeit brachliegen und das Stadtbild negativ prägen, an Attraktivität gewinnen und private Investoren anziehen, die das Quartier ansprechend entwickeln und aufwerten. Das Vorhaben der Koalition, "endlich ein städtebauliches Gesamtkonzept zur Aufwertung" von Alt-Sachsenhausen zu entwickeln (GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Koalitionsvertrag für Frankfurt 2021-2026, Zeile 1079) könnte durch das Projekt angestoßen werden. Abbildung 1: Historischer Stadtgrundriss, Stadtkarte 1852 "Foltz-Eberle" (Quelle: Geoportal Frankfurt) Zwischen Paradiesgasse Nr. 9 und 27 ist Brauns Gässchen ("Brauns-Gn.") gut zu erkennen. Abbildung 2: Aktueller Stadtgrundriss (Quelle: Geoportal Frankfurt) Brauns Gässchen ist durch den hinteren Teil des Gebäudes "Paradieshof" überbaut. Abbildung 3: Mögliche Realisierung einer Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Abbildung 4: 3D-Visualisierung einer möglichen Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2138 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 548 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 904 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Den Schulweg zur Willemerschule sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3612 entstanden aus Vorlage: OF 624/5 vom 07.01.2023 Betreff: Den Schulweg zur Willemerschule sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, auf die gemeinsame Geh- und Radwegführung auf der Willemerstraße auf der Seite der Willemerschule zu verzichten und den Bereich für den Fußverkehr zu verbreitern. Bei einem Schulweg für Grundschulkinder handelt es sich um eine überdurchschnittlich hohe Nutzung des Seitenraums durch besonders schutzbedürftige Fußgänger. Begründung: Die gemeinsame Geh- und Radwegführung im Bereich der Grundschule bedeutet ein erhebliches Gefahrenpotenzial. Die Kinder sollten gefahrlos zur Schule gehen können, ohne dass es zu Kollisionen mit dem Radverkehr kommt. Vor allem direkt vor der Schule, wenn morgens oder bei Schulschluss Hunderte von Kindern gleichzeitig den Bereich vor der Schule nutzen, ist die Situation inakzeptabel. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1342 Beratung im Ortsbeirat: 5
Öffentliche Toilettenanlagen Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174
Anregung vom 24.02.2023, OA 329 entstanden aus Vorlage: OF 654/5 vom 30.01.2023 Betreff: Öffentliche Toilettenanlagen Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Vorgang: OM 782/21 OBR 5; OM 1184/21 OBR 5; ST 754/22; ST 1459/22; OM 3169/22 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in die Liste der zu errichtenden Toilettenanlagen den Seehofpark, den Theodor-Stern-Kai im Bereich der parkenden Touristenbusse und den Affentorplatz aufzunehmen und dort Systemtoiletten oder feste Toilettenanlagen zu errichten. Begründung: An den genannten Orten sind Toilettenanlagen dringend erforderlich. Die Bereiche sind aber bisher nicht in der Vorlage M 174 aufgenommen. Bezüglich Toiletten für den Seehofpark wird auf die Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1459, und am Theodor-Stern-Kai auf die Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 754, sowie die Vorlage OM 3169 Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 782 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 754 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3169 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 233 Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 132 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 61-0
Gestaltung der Verkehrsführung am Lokalbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3469 entstanden aus Vorlage: OF 653/5 vom 27.01.2023 Betreff: Gestaltung der Verkehrsführung am Lokalbahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat 5 über die verkehrliche Neugestaltung am Lokalbahnhof, insbesondere über den Verlauf der geplanten Änderung des Fahrradweges, zu informieren und die Planungen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Magistrat plant den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" sowie des Knotenpunktes Textorstraße/Darmstädter Landstraße inklusive der Bushaltestelle "Lokalbahnhof". Dies ist zu begrüßen. Im Zuge dessen soll die Radverkehrsführung im Haltestellen- und Knotenbereich aufgewertet werden, sodass den Radfahrern die Erhöhung der Sicherheit und des Verkehrsflusses im Haltestellen- und Knotenbereich ermöglicht werden kann. Die Magistratsvorlage war heute, am 27.01.2023, auf der Tagesordnung des Magistrats. Es ist erforderlich, dass der Ortsbeirat hier eingebunden und informiert wird, damit er ggf. durch entsprechende Anträge auf die Neugestaltung Einfluss nehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1134 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3158 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 18.10.2022 Betreff: Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Sperrflächen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Beuthener Straße 12/Liegnitzer Straße Nr. 1/Sperrfläche; 2. Beuthener Straße 22 bis 24/Ziegelhüttenweg 2/vor dem Zebrastreifen; 3. Bruchstraße Nr. 21/23/25/28/hinter den Baumscheiben; 4. Danneckerstraße 11/16/Kreuzung Laubestraße 11/15; 5. Oppenheimer Straße 55/freie Fläche; 6. Ossietzkystraße Nr. 5/vor dem Zebrastreifen; 7. Ossietzkystraße Nr. 2/vor dem Zebrastreifen; 8. Passavantstraße Nr. 30/Kreuzung Thorwaldsenstraße Nr. 28/Sperrfläche; 9. Paul-Ehrlich-Straße Nr.24/Sperrfläche; 10. Schwanthalerstraße Nr. 15/17/19/21/23/25/27/31/33/hinter den Baumscheiben je ein Bügel; 11. Tucholskystraße Nr. 41/43/Sperrfläche; 12. Willemerstraße 17/19/vor dem Zebrastreifen; 13. Willemerstraße 23/25 und 27/29/hinter den Baumscheiben; 14. Ziegelhüttenweg Nr. 74/Sperrfläche; 15. Zum Apothekerhof Nr. 1 und Nr.2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 16. Zum Brommenhof Nr. 1/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 17. Zum Gipelhof Nr. 1 und Nr. 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 18. Zum Gottschalkhof 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 19. Zum Gottschalkhof 4/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase. Begründung: Es werden in Sachsenhausen Fahrradabstellflächen benötigt. Die diversen Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen sowie Zebrastreifen eignen sich hervorragend dafür und haben dann auch noch eine nützliche Funktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 843 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Gefahr für Radfahrende zwischen Alter Brücke und Elisabethenstraße beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3046 entstanden aus Vorlage: OF 568/5 vom 19.10.2022 Betreff: Gefahr für Radfahrende zwischen Alter Brücke und Elisabethenstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die gefährliche Linksabbiegesituation für Radfahrende von der Alten Brücke in Richtung Elisabethenstraße fahrend z. B. durch veränderte Straßenmarkierungen zu beseitigen. Begründung: Radfahrenden ist es nur mit Schwierigkeiten möglich, hinter der Alten Brücke die Fahrbahn zu kreuzen, um links in die Elisabethenstraße einzubiegen, dabei begeben sie sich oft in große Gefahr. Diese schlechte Linksabbiegemöglichkeit von der Walter-Kolb-Straße in die Elisabethenstraße verursacht auch, dass die Radfahrenden häufig auf dem östlichen Radfahrstreifen der Alten Brücke fahren. Sie queren anschließend den östlichen Überweg über das Sachsenhäuser Ufer, um dann verbotswidrig auf dem Fußweg der Brückenstraße Richtung Süden weiterzufahren. Bild: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 476 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Schmierereien an Straßenlaternen in der Wallstraße, Willemerstraße und Dreieichstraße entfernen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3050 entstanden aus Vorlage: OF 578/5 vom 08.10.2022 Betreff: Schmierereien an Straßenlaternen in der Wallstraße, Willemerstraße und Dreieichstraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Schmierereien an Straßenlaternen in der Wallstraße, Willemerstraße und der Dreieichstraße zu entfernen. Begründung: In der Wallstraße, der Willemerstraße und der Dreieichstraße sind die Straßenlaternen besonders stark verschmiert. Um das Straßenbild zu verbessern und weiteren Schmierereien vorzubeugen, ist ein Entfernen dieser durch Überstreichen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-0
Sperrung Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum
Antrag vom 19.10.2022, OF 567/5 Betreff: Sperrung Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er kurzfristig mit folgenden Maßnahmen die Umgehung bzw. Umfahrung der Baustelle vor dem Ikonenmuseum erleichtern kann: - Hinweisschild, dass die Querung des kleinen Platzes zwischen Walter-Kolb-Straße und Brückenstraße vorübergehend über den Fußweg der Elisabethen- und Brückenstraße erfolgen muss, - provisorische Abdeckung der Streuscheiben der aus diesem Grund funktionslos gewordenen Fußgängerampel über die Elisabethenstraße, - provisorische Montage eines Grünpfeils für den Radverkehr (Zeichen 721) an der Rechtsabbiegeampel von der Elisabethenstraße in die Walter-Kolb-Straße, - Hinweisschild speziell für den Radverkehr über die Umfahrung via Walter-Kolb-Straße. Begründung: Fußgängerinnen tappen über die Grünfläche, weil der gewohnte Weg durch die Baustelle gesperrt wurde. Der dichte Bewuchs lässt keine alternative Wegführung über die Grünfläche zu. Eine ordentliche Ausweisung der Verkehrsführung über die Elisabethenstraße soll den Fußverkehr unterstützen. Da die Fußgängerüberführung wegen der Baustelle funktionslos geworden ist, braucht zumindest der Radverkehr vor dem Überweg nicht bei Rotlicht zu warten. Die Weiterfahrt bei entsprechender Vorsicht kann mit dem Grünpfeil erlaubt werden. Die Baustellensicherung wurde offenbar am Schreibtisch entworfen, ohne zu berücksichtigen, wie die Verkehrsteilnehmer tatsächlich ihre Wege wählen. Die Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum war auch vor Einrichtung der Baustelle für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, wurde aber intensiv vom Radverkehr genutzt. Das ist bei der Erstellung der Baustellenabsicherung wohl nicht aufgefallen, zumal das kurze Straßenstück nicht im Radwegnetz enthalten ist. Leider sind es Radfahrende gewohnt, dass ihre Wege an Baustellen unvermittelt enden. Sie wählen dann die nächstliegende Umfahrung, die häufig, wie hier, über Fußwege führt. Dem Ortsbeirat liegt eine Beschwerde aus der angrenzenden Krabbelstube über diese verbotene und gefährliche Fahrweise vor. Es ist daher erforderlich eine Umfahrung auszuschildern, so wie es für den Kraftfahrzeugverkehr eine Selbstverständlichkeit wäre. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 567/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 549 2022 Die Vorlage OF 567/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Betonabsperrungen zur Terrorabwehr in Alt-Sachsenhausen ersetzen
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2854 entstanden aus Vorlage: OF 542/5 vom 26.09.2022 Betreff: Betonabsperrungen zur Terrorabwehr in Alt-Sachsenhausen ersetzen D er Magistrat wird gebeten, die in Alt-Sachsenhausen zur Terrorabwehr genutzten provisorischen Betonabsperrungen durch Schutzmaßnahmen zu ersetzen, die sich nicht als Ablageplätze eignen. Diese neuen, fest verbauten Schutzelemente mögen sich positiv in das Bild der Straßen und Plätze einfügen. Hierbei sollten Elemente bevorzugt werden, die sich begrünen lassen, um mehr Pflanzen in den öffentlichen Raum zu bringen. Es sind auch Pollersysteme denkbar. Dies ist je nach Standort zu prüfen. Begründung: An den Wochenenden, zum Teil auch unter der Woche, sind diese Betonblöcke am Paradieshof und in der Klappergasse regelmäßig Anziehungspunkte für die Feiernden in dem beliebten Ausgehviertel. Anwohner berichten, dass das Geschehen sich vornehmlich außerhalb der Lokale an diesen Hotspots abspielt. Da die derzeit vorhandenen Betonquader sich hervorragend als Abstellfläche für Getränke und Essen eignen (siehe Foto), nimmt hier die Lärmbelästigung und Vermüllung unerträgliche Ausmaße an. Obwohl sich Anwohner regelmäßig an Polizei und Ordnungsamt wenden, um diese Missstände anzuzeigen, wird die Situation immer dramatischer. Regelmäßige Schlägereien, dröhnend laute Musik aus Boxen, Drogendelikte etc. verschlimmern hier die Situation im Viertel und insbesondere der Anwohner. . Foto (c) Claus Folger, Frankfurt: Betonquader als Abstellfläche für die Lachgas- und Partyszene in Alt-Sachsenhausen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 195 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1764 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 6 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1557 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 266 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1603 Beratung im Ortsbeirat: 5
Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2857 entstanden aus Vorlage: OF 547/5 vom 15.09.2022 Betreff: Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, 1. Verkehrskartenanbietern (wie z. B. Google Maps) die Einbahnstraßenregelung des Bischofswegs zwischen Darmstädter Landstraße und Einmündung Lerchesbergring mitzuteilen und 2 . zwei Induktionsschleifen mit Blitzer in diesem Abschnitt fest zu installieren, welche das Fahren gegen die Einbahnstraße anzeigen. Begründung: Derzeit fahren viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Bischofsweg entgegen der Einbahnstraße. Neben Nötigungen und Bedrohungen entstehen sehr gefährliche Situationen, die vermieden werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 98 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradaufstellflächen vor Lichtzeichenanlagen auf der Mörfelder Landstraße markieren
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2858 entstanden aus Vorlage: OF 548/5 vom 10.09.2022 Betreff: Fahrradaufstellflächen vor Lichtzeichenanlagen auf der Mörfelder Landstraße markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Mörfelder Landstraße an den Kreuzungen mit der Darmstädter Landstraße, dem Grethenweg, dem Großen Hasenpfad, der Schweizer Straße und der Oppenheimer Landstraße vor den jeweiligen Lichtzeichenanlagen Fahrradaufstellflächen zu markieren. Begründung: Durch Fahrradaufstellflächen wird die Sicherheit für Radfahrende weiter verbessert. Diese ermöglicht es dem Radverkehr, vor dem Autoverkehr in die gewünschte Spur oder entsprechende Radwege einzufädeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 96 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Produktion der Binding-Brauerei in Frankfurt-Sachsenhausen erhalten!
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2870 entstanden aus Vorlage: OF 564/5 vom 07.10.2022 Betreff: Produktion der Binding-Brauerei in Frankfurt-Sachsenhausen erhalten! Der Magistrat wird gebeten, umgehend Gespräche mit dem Vorstand der Radeberger Gruppe KG aufzunehmen und gemeinsam mit diesem nach Möglichkeiten zu suchen, wie der Verlust der traditionsreichen Binding-Brauerei doch noch abgewendet werden und die Produktion am Standort in Frankfurt-Sachsenhausen weiter aufrechterhalten werden kann. Sofern sich abzeichnen sollte, dass dieses Ziel nicht zu erreichen ist, wird der Magistrat weiterhin darum gebeten, gemeinsam mit der Radeberger Gruppe KG für betroffene Mitarbeiter tragbare Lösungen zu entwickeln und möglichst viele von ihnen in andere Beschäftigungsverhältnisse am Standort Frankfurt zu überführen. Begründung: Die Binding-Brauerei ist die letzte am Standort Frankfurt befindliche Großbrauerei und seit ihrer Gründung im Jahr 1870 eng mit der Geschichte und auch mit dem Bild unserer Stadt verknüpft. Das in den 50er-Jahren errichtete Sudhaus an der Darmstädter Landstraße war lange Zeit das größte Europas und ist auch heute noch ein architektonisches Schmuckstück im Stadtteil Sachsenhausen. Dass die Biermarke "Binding" zukünftig nicht mehr am Traditionsstandort Frankfurt produziert werden soll, ist kaum vorstellbar und wäre im wahrsten Sinne des Wortes ein "Etikettenschwindel". Zudem wird hier seit 1995 der "Binding-Kulturpreis" von der Binding-Kulturstiftung verliehen, die anlässlich des 125-jährigen Jubiläums von der Binding-Brauerei zum Zeichen ihrer Verbundenheit mit der Heimatstadt Frankfurt gegründet wurde. Daher ist der Magistrat aufgefordert, umgehend das Gespräch mit den Verantwortlichen der Radeberger Gruppe KG darüber zu suchen, wie der Verlust der Produktion und damit auch der Beschäftigungsverhältnisse von 157 Menschen in unserer Stadt noch abzuwenden ist bzw. sofern sich dieses Ziel nicht erreichen lässt, welche sozialverträglichen Lösungen für die betroffenen Mitarbeiter entwickelt werden und wie möglichst viele von ihnen in andere Beschäftigungsverhältnisse in Frankfurt überführt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 227 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 30
Linksabbiegen vom Deutschherrnufer in die Walter-Kolb-Straße
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2667 entstanden aus Vorlage: OF 501/5 vom 20.08.2022 Betreff: Linksabbiegen vom Deutschherrnufer in die Walter-Kolb-Straße Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen vom Deutschherrnufer (aus Oberrad kommend) in die Walter-Kolb-Straße teilweise zu ermöglichen. Begründung: Autofahrer, die auf dem Deutschherrnufer (aus Oberrad kommend) fahren, haben keine Möglichkeit, zwischen Frankensteiner Platz und Dürerstraße direkt in die Walter-Kolb-Straße zu fahren. Einzige Möglichkeit ist die viel zu kleine Schulstraße. Die Schulstraße ist eine einspurige Einbahnstraße, in der oft Rückstaus bis an das Mainufer entstehen. In der Schulstraße befindet sich das Krankenhaus Sachsenhausen. Die Rettungskräfte haben bei Staus oft Probleme, in das Krankenhaus zu gelangen bzw. herauszukommen. Erschwerend kommt hinzu, dass links Autos parken. Das Deutschherrnufer ist auf der nördlichen Seite zweispurig. Es kann problemlos eine dritte Linksabbiegerspur eingerichtet werden. Die Autofahrer, die in das Sachsenhausener Parkhaus möchten, brauchen dann nicht mehr den Umweg über die Schulstraße fahren. Auch Lkws, die weiter in die Gartenstraße fahren, können dann direkt in die Walter-Kolb-Straße abbiegen. Die Linksabbiegerspur würde die Schulstraße wirklich entlasten. Foto: OpenstreetMap Deutschland Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 61 Aktenzeichen: 32 1
Zufahrtsmöglichkeiten zum Restaurant Oberschweinstiege über die Darmstädter Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2376 entstanden aus Vorlage: OF 481/5 vom 08.06.2022 Betreff: Zufahrtsmöglichkeiten zum Restaurant Oberschweinstiege über die Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrtsmöglichkeiten mit dem Auto zu dem Restaurant Oberschweinstiege über die Darmstädter Landstraße mit Ausnahme der Monate März und April wieder dauerhaft einzurichten. Begründung: Das Restaurant Oberschweinstiege im Stadtwald kann seit geraumer Zeit mit dem Auto nicht mehr über die Darmstädter Landstraße angefahren werden, weil die Zufahrt durch eine Schranke am Eingang der Zufahrtsstraße und die Einfahrt zum Parkplatz der Gaststätte durch zwei Steinquader versperrt wurde. Es besteht aber ein großes Interesse daran, dass die Gaststätte sowohl von der Isenburger Schneise als auch von der Darmstädter Landstraße angefahren werden kann. Dies wird auch vonseiten der Betreiber der Gaststätte so gesehen. Die jetzige Regelung führt dazu, dass Besucher der Gaststätte, die normalerweise über die Darmstädter Landstraße fahren, nunmehr einen Umweg über die Isenburger Schneise nehmen müssen. Dies verursacht mehr Autoverkehr und eine Mehrbelastung der Umwelt. In den Monaten März und April sollte die Zufahrtsmöglichkeit geschlossen werden, da zu dieser Zeit die Krötenwanderung stattfindet. Auch sollte die Möglichkeit einer direkten Durchfahrt von der Darmstädter Landstraße zur Isenburger Schneise durch eine entsprechende Sperre in der Mitte verhindert werden, wie dies auch in der Vergangenheit schon der Fall war. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2270
Verfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 entstanden aus Vorlage: OF 461/5 vom 27.04.2022 Betreff: Verfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, das Kopfsteinpflaster am Paradiesplatz in Alt- Sachsenhausen neu zu verfugen. Begründung: Die Fugen sind so tief ausgewaschen, dass regelmäßig Glasscherben darin stecken bleiben und es so zu Verletzungen bei Fußgängern und Radfahrern kommt. Manche Fugen sind so breit, dass auch ein Fahrradreifen darin stecken bleibt und der Radfahrer stürzt. Des Weiteren führen die Glasscherben zu defekten Fahrradreifen und Autoreifen. Die Anwohner Elisabethenstraße 2 bis 4 sowie Paradiesgasse 12 erreichen ihre Parkplätze im Innenhof nur über die Zufahrt Große Rittergasse und Paradiesgasse. Hier gab es bereits diverse Risse in den Autoreifen. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Antrag vom 18.10.2022, OF 573/5 Antrag vom 18.10.2022, OF 574/5 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3048 Auskunftsersuchen vom 04.11.2022, V 540 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Einhaltung von Sicherheit und Ordnung im Bereich des Anwesens Große Rittergasse 45 in Alt-Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2140 entstanden aus Vorlage: OF 429/5 vom 11.04.2022 Betreff: Einhaltung von Sicherheit und Ordnung im Bereich des Anwesens Große Rittergasse 45 in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, durch entsprechende Überprüfung durch das Ordnungsamt (Task- Force) die Sicherheit und Ordnung im Bereich des Anwesens Große Rittergasse 45 in Alt-Sachsenhausen zu gewährleisten. Begründung: Das Anwesen in der Großen Rittergasse 45 in Alt-Sachsenhausen befindet sich in einem toten Winkel. Da dieser Ort von der Großen Rittergasse aus nicht einsehbar ist, dient er als Rückzugsort vieler feiernder Menschen. Die Fensterbank des Anwesens wird gerne als Partytheke benutzt. Da sich die aggressive Stimmung in diesem Bereich leider stärker entwickelt hat, kommt es zurzeit vermehrt zu nächtlichen Schlägen gegen die Haustür, Sturmklingeln, Zertreten von Fahrrädern, Zerschlagen von Blumentöpfen, Werfen von Backsteinen und Flaschen, Umwerfen von Mülltonnen sowie Urinieren und Erbrechen vor der Haustür. Die dortigen Anwohner leiden sehr stark unter dieser Belästigung. Eine Nachtruhe ist kaum möglich. Der Aufenthalt draußen wird als problematisch angesehen. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1942 Antrag vom 18.10.2022, OF 573/5 Antrag vom 18.10.2022, OF 574/5 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3048 Auskunftsersuchen vom 04.11.2022, V 540 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 3
Graffiti am Zaun/Sichtschutz des Kinderzentrums in der Willemerstraße 1 entfernen
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1925 entstanden aus Vorlage: OF 398/5 vom 20.02.2022 Betreff: Graffiti am Zaun/Sichtschutz des Kinderzentrums in der Willemerstraße 1 entfernen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Graffitis am Zaun/Sichtschutz des Kinderzentrums in der Willemerstraße 1 entfernt werden. Ferner wird der Magistrat gebeten, den Zaun/Sichtschutz z. B. mit Efeu zu begrünen oder den Sichtschutz gänzlich durch eine Bepflanzung zu ersetzen, um so weiteren Graffitis vorzubeugen. Begründung: Rund um den Lokalbahnhof und den Affentorplatz kommt es immer wieder zu Graffiti-Schmierereien. So auch am Zaun/Sichtschutz des Kinderzentrums in der Willemerstraße 1. Um weiteren Graffiti-Schmierereien vorzubeugen, ist es geboten die Graffitis umgehend zu entfernen und den Sichtschutz anderweitig zu gestalten, wie z. B. durch Efeu zu begrünen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1992 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 40 1
Linksabbiegen vom Deutschherrnufer in die Walter-Kolb-Straße
Antrag vom 10.03.2022, OF 395/5 Betreff: Linksabbiegen vom Deutschherrnufer in die Walter-Kolb-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Linksabbiegen vom Deutschherrnufer (aus Oberrad kommend) in die Walter-Kolb-Straße zu ermöglichen. Begründung: Autofahrer, die auf dem Deutschherrnufer (aus Oberrad kommend) fahren, haben keine Möglichkeit, zwischen Frankensteiner Platz und Dürerstraße direkt in die Walter-Kolb-Straße zu fahren. Die einzige Möglichkeit ist die viel zu kleine Schulstraße. Die Schulstraße ist eine einspurige Einbahnstraße, in der oft Rückstaus bis ans Mainufer entstehen. In der Schulstraße befindet sich das Krankenhaus Sachsenhausen. Die Rettungskräfte haben bei Rückstaus oft Probleme in das Krankenhaus zu gelangen bzw. heraus zu kommen. Erschwerend kommt hinzu, dass links Autos parken. Das Deutschherrnufer ist auf der nördlichen Seite zweispurig. Es kann problemlos eine Linksabbiegerspur eingerichtet werden. Das ist ein dringliches Anliegen von den Anwohnern und würde die Schulstraße entlasten. Photo: OpenstreetMap Deutschland Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 395/5 wurde zurückgezogen.
Umgestaltung Schweizer Straße und Schweizer Platz hier: Verdrängung von Autoverkehr in benachbarte Wohnstraßen
Antrag vom 04.03.2022, OF 404/5 Betreff: Umgestaltung Schweizer Straße und Schweizer Platz hier: Verdrängung von Autoverkehr in benachbarte Wohnstraßen Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, 1. Wie hoch ist in den Straßen - Gartenstraße, Morgensternstraße, Hans-Thoma-Straße, Schifferstraße, Oppenheimer Landstraße, Schwanthaler Straße, Textorstraße, Schadowstraße, Holbeinstraße, Schweizer Straße, Kaulbachstraße und Mörfelder Landstraße - die Verkehrsbelastung heute in absoluten Zahlen? 2. Wie wird sich die Verkehrsbelastung in diesen Straßen nach der Prognose des Magistrats absolut und prozentual bei Realisierung des Verkehrskonzepts am Schweizer Platz erhöhen? 3. Wie wird sich jeweils die Verkehrsbelastung in diesen Straßen zusätzlich erhöhen, wenn sich wegen der Schaffung neuer Radwege in der Walter-Kolb-Straße, Gartenstraße, Holbeinstraße, Gutzkowstraße und Mörfelder Landstraße deren Leistungsfähigkeit - insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten - vermindert? 4. Wie wird sich zusätzlich in diesen Straßen die Verkehrsbelastung erhöhen, wenn der Mainkai für den Verkehr gesperrt werden sollte? 5. Wie hoch war - jeweils in absoluten Zahlen - die zusätzliche Verkehrsbelastung in den oben genannten Straßen, als vor zwei Jahren der Mainkai gesperrt war? 6. Wieso soll sich nach Angaben des Magistrats die Verkehrsbelastung in der Cranachstraße vermindern, obwohl diese nach Wegfall der Verkehrsbeziehungen am Schweizer Platz die natürliche Straßenverbindung zwischen der Schneckenhofstraße und der Gartenstraße bzw. umgekehrt darstellt? 7. Wie hoch ist zurzeit jeweils der Anteil - absolut und prozentual - der Fahrbewegungen auswärtiger Verkehrsteilnehmer, die die Schweizer Straße oder die Gartenstraße befahren, ohne ihren Abfahrts- oder Zielort in Sachsenhausen zu haben? 8. Wie viele Personen leben jeweils an den vorgenannten Straßen gemäß des aktuellen Melderegisters? Begründung: Der Magistrat hat den Auftrag, die Schweizer Straße und den Schweizer Platz umzugestalten. In diesem Zusammenhang will er am Schweizer Platz die bisherige Verkehrsführung ändern. Zukünftig soll die Schweizer Straße geradeaus mitten über die Innenfläche des Schweizer Platzes geführt werden. Aus den fünf auf den Schweizer Platz speichenartig führenden Straßen soll es nicht mehr möglich sein, in die Schweizer Straße einzufahren. Gleichzeitig ist in diese Straßen ein Abbiegen aus der Schweizer Straße nicht mehr möglich. Der Magistrat teilt mit, dass diese neue Verkehrsplanung auf zwölf Straßen - zumindest abschnittsweise - zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen wird. In diesem Zusammenhang ergeben sich mehrere Fragen, welche insbesondere für die zukünftige Verkehrsbelastung wichtig sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 37 Die Vorlage OF 404/5 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 367 2022 Die Vorlage OF 404/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Versetzen des Glascontainers an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1717 entstanden aus Vorlage: OF 329/5 vom 25.01.2022 Betreff: Versetzen des Glascontainers an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg entweder auf den Grünstreifen vor dem Nahkauf an der Darmstädter Landstraße oder an den Grethenweg/Ecke Mörfelder Landstraße (östliche Seite) versetzen zu lassen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich, dass der Glascontainer an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg regelmäßig außerhalb der erlaubten Zeiten befüllt wird. Es wird nachts und sonntags containerweise Altglas entsorgt. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle. Um diesem Ärger ein Ende zu setzen, ist es erforderlich, den Glascontainer zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1685 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4
Lücke im Linienbusnetz schließen: Süd-Ost-Verbindung schaffen!
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1517 entstanden aus Vorlage: OF 313/5 vom 05.01.2022 Betreff: Lücke im Linienbusnetz schließen: Süd-Ost-Verbindung schaffen! Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie M32 vom Ostbahnhof über die Osthafenbrücke zum Deutscherrnviertel und nach Oberrad (alternierende Fahrten) zu verlängern. Begründung: Bis heute fehlt eine direkte Verbindung des Frankfurter Südens in das Ostend. Besonders leiden darunter die Anwohner im Deutschherrnviertel direkt am Main, aber auch die Bewohner von Oberrad. Beide Viertel/Stadtteile sind trotz ihrer geografischen Nähe zum Frankfurter Osten unzureichend an die ÖPNV-Verbindungen dorthin angebunden. Diese erreichen sie nur auf komplizierten Umwegen. Die Lücke im Liniennetz beträgt nur 1.400 Meter, die es zu überbrücken gilt (https://www.fnp.de/frankfurt/stadt-beharrt-auf-luecke-im-linienbusnetz-91208372 .html). Vorläufige Abhilfe würde eine Verlängerung der Buslinie M32 bieten. Den Kosten dieser Maßnahme steht ein erheblicher Nutzen (gesteigerte Mobilität, Anreize für Umstieg auf den ÖPNV für betroffene Anwohner) gegenüber. Durch alternierende Fahrten der Buslinie M32 zum Deutschherrnufer und nach Oberrad könnten beide Lücken mit relativ einfachen Mitteln geschlossen werden. Quelle: FNP Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1138 Aktenzeichen: 92 10
Verbesserung der Situation am Affentorplatz
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1193 entstanden aus Vorlage: OF 254/5 vom 10.11.2021 Betreff: Verbesserung der Situation am Affentorplatz Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung eines Urinals oder einer öffentlichen Toilette am Affentorplatz zu prüfen. Er wird um die Umsetzung der Zusage gebeten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, einen Austausch oder eine Verlegung der Lavasteine unter den zwei Bäumen vor dem Affentorplatz 8 zu prüfen und berichten , um ein Verkeilen des Notausgangs der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main zu vermeiden. Begründung: Bei der Neugestaltung des Platzes wurde der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die Einrichtung eines Müllplatzes zugesagt, jedoch nicht umgesetzt. Am Affentorplatz kommt es täglich zu Alkoholkonsum. Außerdem wird der Platz von Obdachlosen aufgrund der Nähe der Avetorstubb stark genutzt. Ohne ein gut erreichbares Urinal oder einer öffentlichen Toilette werden, zum Ärger der Anlieger, verschiedene Stellen am Affentorplatz als Toilette genutzt. Der Müllplatz trägt ebenfalls zur Sauberkeit des Platzes bei, außerdem kann der bisher verendete Platz wie vorgesehen für die Lagerung von Spielgeräten genutzt werden. Die Lavasteine liegen auf dem Wurzelbereich zweier Bäume und verkeilen den Notausgang, was für die reibungslose Nutzung nicht akzeptabel ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2388 Antrag vom 18.10.2022, OF 573/5 Antrag vom 18.10.2022, OF 574/5 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3048 Auskunftsersuchen vom 04.11.2022, V 540 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausreichende Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1194 entstanden aus Vorlage: OF 255/5 vom 11.11.2021 Betreff: Ausreichende Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, damit zeitnah ausreichende Straßenbeleuchtungen in der Launitzstraße, der Gutzkowstraße und der Stegstraße gewährleistet sind. Begründung: Anwohner berichten, dass in der Launitzstraße, der Gutzkowstraße und der Stegstraße die Straßenbeleuchtung nicht ausreichend hell ist. Die Stegstraße Ist beispielsweise als wichtige fußläufige Verbindung aufgrund der Kastanien dort sehr dunkel. Die Gutzkowstraße ist eine wichtige Verbindung zwischen Schweizer Platz und Darmstädter Landstraße, ebenfalls zu dunkel, und Letzteres gilt genauso für die Launitzstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 701 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52
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