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Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5466 entstanden aus Vorlage: OF 1100/5 vom 12.04.2024 Betreff: Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Quartiersgarage in Form einer Tiefgarage miteinzubeziehen. Begründung: Die Umwidmung des öffentlichen Raums von Autostellplätzen in Gehwege, Radwege und Freizeitflächen macht es notwendig, in gewissem Umfang unterirdischen Ersatz zu schaffen. Das geht am besten in Zusammenhang mit ohnehin geplanten Bauvorhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 462 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30
Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im Schuljahr 2025/2026
Antrag vom 12.04.2024, OF 1105/5 Betreff: Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im Schuljahr 2025/2026 Der Magistrat wird aufgefordert zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Welche Lösung zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd ist geplant für den mehr als wahrscheinlichen Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Umzug aus dem jetzigen Provisorium nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang erfolgen kann? 2. Wie ist zu erklären, dass trotz jahrelanger Planung erst jetzt bekannt wird, dass der geplante Umzugstermin nicht gehalten werden kann? 3. Wie sieht der Notfallplan aus für den Fall, dass der Umzugstermin nicht gehalten werden kann? Begründung: FAZ, Frankfurter Rundschau und Frankfuter Neue Presse haben im Februar 2024 berichtet, dass das Gymnasium Süd voraussichtlich nicht wie geplant zum Schuljahresbeginn 2025/26 an die Seehofstraße umziehen kann. Der Geschäftsführer der städtischen ABG Holding, Frank Junker, hat erklärt, dass er nicht davon ausgeht, dass zum Schuljahresbeginn 2025/26 ein Provisorium steht. Die zuständige Dezernentin hat andererseits bestätigt, dass die im Aufbau befindliche Schule 2025 umziehen muss: "Dann ist definitiv kein Platz mehr auf dem Schulgelände." Da bis zum Beginn des kommenden Schuljahres nur noch wenig mehr als 16 Monate Zeit bleiben, muss unbedingt eine Notfalllösung, ein "Plan B" gefunden werden für den Fall, dass der nun in Frage stehende Umzugstermin nicht gehalten werden kann. Die Mitglieder der Schulgemeinde und die Familien der für das kommende Schuljahr angemeldeten Schüler*innen brauchen sofort Informationen, wie die schulische Versorgung sichergestellt werden wird, wenn der Umzug nicht möglich sein wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 945 2024 Die Vorlage OF 1105/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bereitstellung von Schienenersatzverkehr während der Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5340 entstanden aus Vorlage: OF 1054/5 vom 29.02.2024 Betreff: Bereitstellung von Schienenersatzverkehr während der Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" Der Magistrat wird gebeten, während der Umbaumaßnahmen für die barrierefreie Haltestelle im Bereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße einen Schienenersatzverkehr bereitzustellen. Es ist zu prüfen, ob eine Busverbindung bereits von Oberrad via Lettigkautweg und Mühlberg eingerichtet werden könnte, um Umsteigeverbindungen zwischen Oberrad und Sachsenhausen-Südbahnhof zu vermeiden. Begründung: In den Bauphasen 01 und 02 (also für circa zehn Monate, ab Mitte April 2024) wird wegen der Umbaumaßnahmen im Bereich Textorstraße/Lokalbahnhof der Straßenbahnverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof eingestellt. Kinder, die von Osten (Oberrad, Mühlberg etc.) die Schulen in der Nähe des Schweizer Platzes erreichen müssen, sollen vom Lokalbahnhof aus für eine Station in die S-Bahn Richtung Südbahnhof umsteigen. Mangels praktikabler Mobilitätsangebote wird dies dazu führen, dass Eltern-Taxis zu den Schulen fahren und das ohnehin hohe Stauaufkommen noch vergrößert wird. Die Straßenbahnlinien 15 und 16 sind wichtige Verbindungen und gehören zur Grundversorgung in den südlichen Stadtteilen. Die von der Stadt vorgeschlagenen Umsteigeverbindung zu den S-Bahnen sind Schulkindern und älteren oder bewegungseingeschränkten Menschen nicht zuzumuten. Die öffentlichen Verkehrsmittel in diesem Streckenabschnitt, auch S-Bahnen, sind bereits jetzt überlastet, verspätet, überfüllt oder fallen aus. Daher ist ein Schienenersatzverkehr hier dringend nötig. Die Stadt möge bitte dafür sorgen, dass Mobilität ohne Auto für alle Menschen möglich ist. Auch im Frankfurter Süden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1330 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5329 entstanden aus Vorlage: OF 1042/5 vom 26.02.2024 Betreff: Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, während der großen Umbauarbeiten im Bereich des Knotenpunkts Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning-, Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße (Holbeinkreisel) und im Bereich Textorstraße, Darmstädter Landstraße und Lokalbahnhof das nördliche Mainufer nicht erneut zu sperren. Begründung: Während des Umbaus im Kreuzungsbereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße werden über mehrere Monate Straßenabschnitte gesperrt bzw. die Anzahl der befahrbaren Fahrbahnen reduziert. Dies wird zwangsläufig zu einer Verlagerung des Verkehrs in die umliegenden Wohnstraßen führen. Außerdem werden die Straßenbahnlinien während der Bauzeit unterbrochen, was auch dazu führt, dass die Bürger vermehrt auf das Auto umsteigen müssen. Hinzu kommt die Baustelle im Bereich des neuen Holbeinkreisels. Zuletzt haben täglich rund 14.700 Autos und 1.700 Radfahrer den Knotenpunkt von Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning- und Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße genutzt - Tendenz steigend. Diese Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen sich jetzt neue Routen suchen. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung in den umliegenden Wohnstraßen. Unter diesen Umständen ist eine erneute Sperrung des nördlichen Mainufers den Menschen in Sachsenhausen nicht zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1534 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Vier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5330 entstanden aus Vorlage: OF 1043/5 vom 08.02.2024 Betreff: Vier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Vier-Feld-Sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, miteinzubeziehen. Begründung: Sachsenhäuser Sportvereine und Schulen fordern bereits seit geraumer Zeit eine (weitere) Turnhalle. Diverse Anträge, diese z. B. in den Neubau der Martin-Buber-Schule zu integrieren, wurden abgelehnt. Die Dreifelderhalle der IGS Süd soll zu gegebener Zeit einen Teil des bestehenden Bedarfs kompensieren. Ihr Bau verschiebt sich jedoch genauso wie die Auslagerung der IGS Süd für Jahre nach hinten. Die Sporthalle Süd wiederum ist baufällig. Dies erschwert den Schul- und Vereinssport in Sachsenhausen. Im Winter gibt es dort kaum Trainingsmöglichkeiten. Der finale Standort des Gymnasiums Süd - die Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße - sollte dafür Platz bieten. Grundsätzlich ist bisher die Errichtung einer Turnhalle erst für 2028 bzw. 2030 vorgesehen. Die Kinder benötigen von Beginn des Einzugs auf dem Gelände an eine dort vorhandene Turnhalle. Dem Bau der Turnhalle auf dem Gelände muss Priorität gegeben werden. Bevor die Turnhalle dort final errichtet werden kann, muss eine provisorische Lösung, beispielsweise in Form einer Traglufthalle, auf dem Schulgelände oder sich in der Nähe befindlichen Liegenschaften gewährleistet werden. Eine Verbringung der Schüler zum Sport in andere Stadtteile ist nicht zumutbar und würde in der Schüler- und Elternschaft die Akzeptanz für die schwierige Übergangsphase erheblich erschweren. Das gilt auch im Hinblick auf die wenigen Turnhallen in Sachsenhausen für die Sportvereine. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1164 Aktenzeichen: 40-33
Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5337 entstanden aus Vorlage: OF 1052/5 vom 29.02.2024 Betreff: Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Folgendes zu prüfen und zu berichten: Welche Lösung zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd ist geplant für den mehr als wahrscheinlichen Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Umzug aus dem jetzigen Provisorium nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang erfolgen kann? Begründung: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau und Frankfurter Neue Presse haben im Februar 2024 berichtet, dass das Gymnasium Süd voraussichtlich nicht, wie geplant, zum Schuljahresbeginn 2025/26 an die Seehofstraße umziehen kann. Der Geschäftsführer der städtischen ABG, Frank Junker, hat erklärt, dass er nicht davon ausgeht, dass zum Schuljahresbeginn 2025/26 ein Provisorium steht. Die zuständige Dezernentin hat andererseits bestätigt, dass die im Aufbau befindliche Schule 2025 umziehen muss: "Dann ist definitiv kein Platz mehr auf dem Schulgelände." Da bis zum Beginn des kommenden Schuljahres nur noch wenig mehr als vier Monate Zeit bleiben, muss unbedingt eine Notfalllösung, ein Plan B, gefunden werden, für den Fall, dass der nun infrage stehende Umzugstermin nicht gehalten werden kann. Die Mitglieder der Schulgemeinde und die Familien der für das kommende Schuljahr angemeldeten Schüler*innen brauchen sofort Informationen, wie die schulische Versorgung sichergestellt werden wird, wenn der Umzug nicht möglich sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1667 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“ einrichten
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5338 entstanden aus Vorlage: OF 1053/5 vom 29.02.2024 Betreff: Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" einrichten Der Magistrat wird gebeten, mit der VGF in Kontakt zu treten, um einen Schienenersatzverkehr (SEV) während der Bauzeit der Haltestelle einzurichten. Voraussichtlich ab Anfang April dieses Jahres wird die Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" mehrere Monate beidseitig barrierefrei ausgebaut. Während der Bauzeit ist der Bereich zwischen Darmstädter Landstraße und Martin-May-Straße für den gesamten Verkehr gesperrt. Laut Auskunft des ASE vom 23. Februar 2024 in der Sitzung des Ortsbeirats 5, wird im Zuge dessen kein SEV der VGF zwischen Lokal- und Südbahnhof eingerichtet. Fahrgäste sollen dann die S-Bahn vom Lokalbahnhof zum Südbahnhof nutzen und umgekehrt. Begründung: Für viele ältere und behinderte Menschen stellt dies eine große Herausforderung dar, zunächst einmal von der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof" einen längeren Weg zur S-Bahn zu laufen, wo des Öfteren die Rolltreppen nicht funktionieren, um dann eine Station zum Südbahnhof zu fahren, wo die gleichen Probleme vorhanden sind. Ebenso für Schülerinnen und Schüler, die ihren sicheren Schulweg per Straßenbahn unterbrechen müssen. Um diese Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen, wäre es zielführend, hier einen SEV einzurichten. Entweder - Variante 1: Busverkehr von Stadtgrenze/Oberrad über die Offenbacher Landstraße/Mühlberg/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück oder - Variante 2: Busverkehr von Haltestelle "Lokalbahnhof" über Darmstädter Landstraße/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1060 Aktenzeichen: 92-1
Auch bei Dunkelheit sicher unterwegs zu Fuß und per Rad zwischen FrankfurtSachsenhausen und Offenbach
Anregung vom 23.02.2024, OA 445 entstanden aus Vorlage: OF 1000/5 vom 29.01.2024 Betreff: Auch bei Dunkelheit sicher unterwegs zu Fuß und per Rad zwischen Frankfurt-Sachsenhausen und Offenbach Vorgang: OA 154/22 OBR 5; ST 1651/22 Zwischenbescheide des Magistrats vom 29.07.2024 und 03.12.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine verbesserte klima- und umweltfreundliche Nachtbeleuchtung des Rad- und Fußweges (südlicher Mainweg) zwischen Sachsenhausen (Deutschherrnufer/-brücke) und Offenbach (Hafen 2), insbesondere zur Entschärfung städtischer Angsträume, zu veranlassen. Etwaige bauliche Maßnahmen sollen im Einklang mit geltenden Biodiversitäts- und Naturschutzbestimmungen erfolgen, z. B. durch das Anbringen insektenfreundlicher Solarlampen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, seine Verweigerung der zeitnahen Verbesserung der Beleuchtungssituation des Rad- und Fußweges (südlicher Mainweg) zwischen Sachsenhausen (Deutschherrnufer/-brücke) und Offenbach (Hafen 2), wie in der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1651, mitgeteilt, zu überdenken. Die Umsetzung des FRM8 (Radschnellweg Frankfurt-Hanau), der Frankfurt und Offenbach abseits des Mains entlang der südmainischen Bahntrasse verbinden soll und zumindest die Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer langfristig verbessern könnte, wird noch weitere Jahre dauern. Laut einer im März 2023 veröffentlichten Machbarkeitsstudie des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain ist mit einer Fertigstellung erst in fünf bis acht Jahren zu rechnen, zudem ist eine Zustimmung der Stadtverordnetenversammlungen in Frankfurt, Offenbach, Mühlheim und Hanau zu den vorliegenden Plänen des FRM8 weiterhin ausstehend. Es besteht, unabhängig von den Planungen des FRM8, jedoch weiterhin unmittelbarer Handlungsbedarf direkt entlang des südlichen Mainufers (nicht nur für Radfahrerinnen und Radfahrer), da der sogenannte südliche Mainweg (vom Deutschherrnufer über die Gerbermühle und Schleuse Offenbach bis zum Offenbacher Hafen) bereits jetzt, und schon seit Jahren, von Radfahrerinnen und Radfahrern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Joggerinnen und Joggern sehr stark frequentiert wird, wie ein neu installierter Verkehrszähler in Offenbach bereits zeigt. Im aktuellen Zustand stellt der Weg aufgrund zahlreicher, gänzlich unbeleuchteter und schlecht asphaltierter Abschnitte nicht nur eine Gefahr für die Sicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sondern ebenfalls einen beträchtlichen städtischen Angstraum für viele Bewohnerinnen und Bewohner dar, der das individuelle Sicherheitsgefühl zu Fuß und auf dem Rad auf dem Nachhauseweg oder beim Spazierengehen stark beeinträchtigt. Insbesondere die gegenseitige Rücksichtnahme aufgrund der gemeinsamen Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer stellt aufgrund der schmalen Breite des Weges bei Dunkelheit eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Ein Mindestmaß an Beleuchtung im Einklang mit den erforderlichen umwelt- und klimapolitischen Zielen und Richtlinien zur Erhaltung der Biodiversität entlang des Mainufers, z. B. durch das Anbringen insektenfreundlicher Solarlampen, erscheint somit verhältnismäßig. Eine nächtliche Beleuchtung des Weges kann darüber hinaus ein wirtschaftliches, kulturelles und politisches Zusammenwachsen der beiden Städte innerhalb der Metropolregion FrankfurtRheinMain in Form eines ganzheitlichen, regional gedachten Verkehrswegekonzeptes fördern, welches sich am Mobilitätsbedarf der lokalen Bevölkerung orientiert und die Attraktivität des Mainuferweges als Verbindung zwischen Frankfurt und Offenbach erhöht. Dies erscheint umso wichtiger, insofern durch die unterschiedlichen Tarifzonen zwischen Frankfurt und Offenbach eine Nutzung des ÖPNV für viele Bürgerinnen und Bürger eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.02.2022, OA 154 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1651 Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 109 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.02.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 445 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 445 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 445 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Fristverlängerung um 5 Wochen) Beschlussausfertigung(en): § 4616, 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.04.2024 § 5143, 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 09.09.2024 § 5645, 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.01.2025 Aktenzeichen: 61-0
Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5179 entstanden aus Vorlage: OF 1003/5 vom 25.01.2024 Betreff: Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass entlang der Straßenbahnschienen vor der Liegenschaft Seehofstraße 41 rechtzeitig vor dem Umzug des Gymnasiums Süd im Jahr 2025 Drängelgitter installiert werden. Weiterhin soll ein Fußgängerüberweg mit Fußgängerampel auf Höhe der Seehofstraße 41 installiert werden. Begründung: Das Gymnasium Süd soll im Sommer 2025 an den finalen Standort zwischen der Seehofstraße und der Gerbermühlstraße ziehen. An erster Stelle soll das Gebäude, in dem sich zuvor das Stadtschulamt befunden hat, bezogen werden. Gegenüber des Eingangs, in unmittelbarer Nähe des Gebäudes, befinden sich Straßenbahngleise. Auf der Seite des künftigen Schulstandorts sind diese mit Parkbuchten versehen, was die Stelle noch unsicherer macht. Selbst Erwachsene sind mit der Querung an dieser Stelle über die Straßenbahngleise und die zweispurige Seehofstraße überfordert. Im Spätherbst 2022 ist dort bereits ein Mitarbeiter der FES am frühen Morgen von einer Straßenbahn tödlich verletzt worden. Bei Kindern bleibt Schubsen und unüberlegtes Handeln nicht aus, weshalb die Installation von Drängelgittern angebracht ist. Weiterhin erscheint es notwendig, in der Nähe des Schuleingangs einen Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zu installieren. Auch dieser sollte rechtzeitig vor Aufnahme des Schulbetriebs sondiert und umgesetzt werden. Da laut eigenen Aussagen der beteiligten Behörden die Umsetzung von verkehrssichernden Maßnahmen derzeit ziemlich langwierig ist, sollten diese bereits jetzt auf den Weg gebracht werden, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd
Antrag vom 18.02.2024, OF 1048/5 Betreff: Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft bezüglich des Gymnasiums Süd: 1. Ist der Endstandort des Gymnasium Süd weiterhin die Liegenschaft an der Seehofstraße/Gerbermühlstraße? 2. Ist der Umzug des Gymnasiums Süd in ein Provisorium am Endstandort Seehof-/Gerbermühlstrasse zum Schuljahr 2025/26 gewährleistet? a) Sofern ein Übergangsprovisorium am geplanten Endstandort nicht fertiggestellt werden kann, gibt es bereits einen Ausweichstandort für den erforderlichen Umzug zum Schuljahr 2025/26? b) Wo wird dieser Übergangsstandort sein? c) Kann dieser ohne weitere Umzüge bis zur Fertigstellung des Endstandorts genutzt werden? 3. Sind die erforderlichen Mittel zur Bereitstellung eines Interimsgebäudes für das Gymnasium Süd bereits bewilligt? a) Wenn nein - wann werden die Mittel für die Interimslösung dem Finanzausschuss zur Freigabe vorgelegt? b) Was muss konkret erfolgen, um die Mittelfreigabe zu erlangen? Begründung: Im Januar 2022 wurde die Gründung eines neuen Gymnasiums in Sachsenhausen bekannt gegeben. Zurzeit ist ein Umzug für das Jahr 2025/26 geplant. Die Verzögerung der Bautätigkeiten am vorgesehenen Endstandort und die daraus resultierenden Probleme führen zu Unsicherheiten bei den Schüler:innen, den Lehrer:innen und den Eltern. Deshalb bitte der Ortsbeirat den Magistrat, die oben stehenden Fragen schnellstens zu beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 922 2024 Die Vorlage OF 1048/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 65-0
Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5055 entstanden aus Vorlage: OF 984/5 vom 03.01.2024 Betreff: Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße sowie den Eingangsbereich der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. (BSBH) barrierefrei umzugestalten. Begründung: Der gesamte Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße samt Verkehrsinseln ist nicht barrierefrei. Auf der Mörfelder Landstraße 6 bis 8 befinden sich die Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen e. V. (BSBH). Für ihre Klienten ist es schwierig und gefährlich, diese Geschäftsräume aufzusuchen. Deshalb muss eine nachträgliche barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs an der Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße erfolgen. Die Umsetzung soll insbesondere Bodenindikatoren für Blinde und ein Bodenleitsystem umfassen, um die Sicherheit und Mobilität von Menschen mit Sehbehinderung zu gewährleisten. Des Weiteren sollen die Lichtsignalanlagen im genannten Kreuzungsbereich dringend mit Anforderungstastern sowie Zusatzfunktionen ausgestattet werden. Diese Zusatzfunktionen sollen das Auffinden der Signale und Freigabesignale sowie Vibratoren umfassen, um auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen eine sichere Überquerung zu ermöglichen. Im Kreuzungsbereich sollen die Mittelinseln, die teilweise abgesenkt sind, so umgebaut werden, dass sehbehinderte Menschen sie besser erkennen können. Dazu sollen Überquerungsstellen auf den Inseln angelegt und ein Blindenleitsystem installiert werden. Des Weiteren werden dringend Bodenindikatoren zum Auffinden des Eingangsbereiches der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen benötigt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wäre nicht nur ein bedeutender Schritt in Richtung Barrierefreiheit, sondern auch ein Schritt für die Inklusion und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem stark frequentierten Straßenraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1037 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Attraktivität der Buslinie 64 erhöhen
Antrag vom 07.01.2024, OF 821/2 Betreff: Attraktivität der Buslinie 64 erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge in Zusammenarbeit mit den städtischen Verkehrsbetrieben prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Buslinie 64 über den Baseler Platz hinaus zu verlängern über Museumsufer - Schulstraße - Elisabethenstraße bis zum Lokalbahnhof, womit das Museumsufer ebenso wie das Krankenhaus Sachsenhausen endlich einen akzeptablen ÖPNV-Anschluß bekämen, der auch für alte und gehbehinderte Menschen außerordentlich vorteilhaft wäre. Begründung: Das Museumsufer und das Krankenhaus Sachsenhausen sind aus den Stadtteilen nördlich des Mains extrem schlecht mit dem ÖPNV erreichbar, insbesondere für Menschen, die gehbehindert sind oder sich auch altersbedingt mit weiten Fußwegen schwer tun. Die Wege von der U-Bahn-Station Schweizer Platz und den Tramhaltestellen Schweizer/Gartenstraße, Otto-Hahn-Platz und Stresemannallee sind von allen Museen am Schaumainkai nur über längere Fußwege zu erreichen. Dies gilt verstärkt bei schlechtem Wetter. Da der 64er auch den Hauptbahnhof anfährt, wäre er auch die Verbindung der Wahl für auswärtige Museumsbesucher, die dort mit der S-Bahn ankommen. Zusätzlicher Vorteil der verlängerten Linie wäre ein direkter Anschluß an den Universitätscampus Westend für Studenten, Lehr- und Hilfskräfte, die in Sachsenhausen wohnen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 821/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 821/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Einrichtung einer öffentlichen Toilettenanlage am Affentorplatz
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4725 entstanden aus Vorlage: OF 919/5 vom 20.09.2023 Betreff: Einrichtung einer öffentlichen Toilettenanlage am Affentorplatz Der Magistrat wird gebeten, eine öffentliche Toilettenanlage am Affentorplatz zu errichten. Begründung: Am Affentorplatz befindet sich das Kinderhaus Sachsenhausen. In dem Park am Affentorplatz halten sich Menschen auf, die regelmäßig Alkohol konsumieren. Leider ist von den Anwesenden des Kinderhauses immer wieder zu sehen, dass die Menschen urinieren, sogar direkt an die Haustür des Kinderhauses. Dieser Zustand ist seit Jahren bekannt. Eine öffentliche Toilettenanlage könnte die Situation für alle Beteiligten akzeptabler gestalten. Eine Fläche neben den vorhandenen Mülltonnen ist gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 610 Antrag vom 13.06.2024, OF 1170/5 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5775 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 23-13
ParkandrideParkhaus mit direktem UBahnAnschluss auf dem Gebiet der Binding Brauerei
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4727 entstanden aus Vorlage: OF 928/5 vom 24.09.2023 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus mit direktem U-Bahn-Anschluss auf dem Gebiet der Binding Brauerei Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf dem Gebiet der Binding Brauerei ein modernes und komfortables Park-and-ride-Parkhaus mit direktem U-Bahn-Anschluss zu den Linien 1, 2, 3 und 8 eingerichtet werden kann. Die bestehende Wendeanlage der U-Bahn vom Südbahnhof ist nahezu auf gleicher Höhe unter dem Spielplatz Grethenweg und lediglich ca. 100 Meter von dem Gebiet der Binding Brauerei entfernt. Weiterhin ist zu prüfen, wie das Park-and-ride-Parkhaus als multimodaler Umsteigehub mit Leihrädern und Parkflächen für Fahrräder ausgestattet und an ein sicheres Rad- und Fußwegenetz in die Innenstadt angeschlossen werden kann. Begründung: Aufgrund der verkehrlichen Planungen in der Innenstadt ist die Verkehrssituation auch in Sachsenhausen untragbar geworden. Der Pendlerverkehr wird durch ein dicht besiedeltes Wohngebiet geführt - in eine Innenstadt, die zunehmend autofrei sein soll. Der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt muss endlich reduziert und Sachsenhausen vom Pendlerverkehr entlastet werden. Ein komfortables, multimodales Park-and-ride-Parkhaus nach Wiener Vorbild mit eng getakteter und schneller U-Bahn-Verbindung in die Innenstadt könnte dazu beitragen. Vorhandene Ressourcen sollten genutzt werden - gleich vier U-Bahn-Linien würden auf diese Weise verlängert werden. In wenigen Minuten wäre man von dem Gebiet der Binding Brauerei an der Darmstädter Landstraße direkt in der Innenstadt. Dies wäre eine echte Alternative zur Autofahrt in die Stadt. Darüber hinaus wäre die Schweizer Straße für die Menschen im bergigen Süden Sachsenhausens auch ohne Auto schnell und komfortabel zu erreichen. Das neue Viertel am Henninger Turm würde erheblich aufgewertet werden. Im Vergleich zu einem Park-and-ride-Parkhaus an der Sachsenhäuser Warte wären wegen der Nähe zu der vorhandenen Infrastruktur Bauzeit und Kosten erheblich geringer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 689 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4730 entstanden aus Vorlage: OF 953/5 vom 23.10.2023 Betreff: Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse Der Magistrat wird gebeten, sich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG für den Bau eines barrierefreien Fußgängerstegs als Ersatz für den kürzlich abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse einzusetzen. Begründung: In der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 2023 wurde der Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg abgerissen. Mitte September kommunizierte das ASE diesbezüglich: "Dauerhaft werden sich jene, die diesen Steg gerne genutzt haben, aber wohl nicht mit der dann fehlenden Verbindung abfinden müssen. Das ASE plant einen Ersatz. Dieser soll dann auch den heutigen Ansprüchen an die Barrierefreiheit genügen. Dafür gibt es allerdings noch keinen konkreten Zeitplan. Alternativ stehen in der Zwischenzeit natürlich die Unterführungen an der Seehofstraße und am Speckweg zur Verfügung." Würde dies so zeitnah erfüllt, wäre das wunderbar. Der Fußgängersteg wurde viel von Anwohnerinnen und Anwohnern, Spaziergängerinnen und Spaziergängern und vor allem von Pendlerinnen und Pendlern aus dem Umland, die mit der S-Bahn an der Haltestelle "Mühlberg" ankamen und im Gerbermühlviertel, zum Beispiel in der Oberfinanzdirektion, tätig sind, genutzt. Auch zur Sportanlage Mainwasen, die mit ihrer tollen Integrations- und Inklusionsarbeit v. a. für die Frankfurter Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung ist, bot der Fußgängersteg Zugang. Schon jetzt kommt es wieder zu lebensgefährlichen Gleisübertritten, was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass im Bereich Länderweg/Haltestelle "Mühlberg"/Beginn des Strahlenberger Wegs nicht ersichtlich ist, dass die Brücke nicht mehr vorhanden ist. Weiterhin ist auch nicht erkennbar, dass die Gleise "nicht nur" von S-Bahnen befahren werden. Im Umkreis der Abrissarbeiten wurde geäußert, dass ein Neubau gar nicht durchführbar und somit auch gar nicht geplant sei. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen für den Fall einer Zugentgleisung gäbe es keinen Platz für den Brückenpfeiler. Oder man müsse den nördlichen Strahlenberger Weg der Brücke opfern. Zu Anfang des Ahornhains oder auf dem schmalen Grundstück westlich des Ahornhains ist jedoch Platz vorhanden. Optional könnte man die T-Kreuzung bei VW-Sachsenhausen für eine Unterführung sondieren. Das Resultat des Brückenabrisses wird bei Pendlerinnen und Pendlern genauso wie bei Anwohnerinnen und Anwohnern eine verstärkte Nutzung des Autos nach sich ziehen. Dies kann nicht die Zielsetzung der Stadt Frankfurt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 402 Antrag vom 07.06.2025, OF 1453/5 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230 Antrag vom 18.09.2025, OF 1539/5 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7598 Aktenzeichen: 66-2
Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4729 entstanden aus Vorlage: OF 952/5 vom 23.10.2023 Betreff: Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße zu intensivieren. Begründung: Im genannten Bereich wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von Autofahrern - teilweise deutlich - überschritten. In letzter Zeit sind wiederkehrend "Raser" auf dem o. g. Straßenabschnitt mit Abfahrt auf die Textorstraße in Richtung Darmstädter Landstraße festzustellen. Hierbei wird immer wieder stark auf deutlich über 50 km/h beschleunigt, was ebenfalls von lauten Motorengeräuschen begleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 544 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes Wartegäßchen
Antrag vom 14.11.2023, OF 987/5 Betreff: Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes Wartegäßchen Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für das Eckgrundstück an der Darmstädter Landstraße / I. Wartegässchen beabsichtigt ist? Begründung: Auf dem obigen Grundstück befand sich eine Verkaufsstelle für Gartenskulpturen, die in der Zwischenzeit aufgelöst ist. Das Grundstück ist geräumt. Insoweit besteht ein Informationsinteresse im Hinblick auf die zukünftige Nutzung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 843 2024 Die Vorlage OF 987/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen
Antrag vom 04.11.2023, OF 955/5 Betreff: Parkverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, weshalb er ein Parkverbot in der Willemerstraße kürzlich verfügt hat. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben dem Ortsbeirat von einem kürzlich verfügten Parkverbot in der Willemerstraße berichtet. Bei dem betroffenen Parkstreifen handelt es sich um eine der letzten Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger ein Auto ohne Einschränkung abstellen zu können. Eine etwaige Begründung, dass das Parkverbot aufgrund des umgeleiteten Busverkehrs verhängt worden sei, trägt nicht, da es zuvor schon Schwerlastverkehr gegeben hat. Bürgerinnen und Bürger empfinden das Vorgehen als Auto- und Bürgerfeindlichkeit. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 785 2023 Die Vorlage OF 955/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Piktogramm Spielstraße auf der Straße Affentorplatz aufbringen
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4661 entstanden aus Vorlage: OF 920/5 vom 20.09.2023 Betreff: Piktogramm Spielstraße auf der Straße Affentorplatz aufbringen Der Magistrat wird gebeten, das Piktogramm Spielstraße (325.1 Straßenverkehrsordnung ) auf der Straße Affentorplatz/Ecke Schifferstraße aufzubringen. Begründung: Die Straße Affentorplatz wird regelmäßig von den Kindern des Kinderhauses Sachsenhausen frequentiert und ist ordnungsgemäß mittels des Verkehrszeichens 325 Straßenverkehrsordnung (StVO) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Jedoch wird es von vielen Pkw-Fahrenden übersehen. Das Aufbringen des Piktogramms Spielstraße auf der Straße könnte die Sichtbarkeit der Spielstraße erhöhen und damit tatsächlich für Schritttempo gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Antrag für erledigt erklärt wird und der Ortsbeirat auf die Vorlage einer Stellungnahme verzichtet.
Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) V
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 entstanden aus Vorlage: OF 882/5 vom 01.09.2023 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) V Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18; OM 4709/19 OBR 5; ST 1835/19; OM 2318/22 OBR 5; ST 2251/22 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2019, ST 1835, und vom 26.09.2022, ST 2251, mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Alt-Sachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden. Es fehlen noch Stellen in der Großen Rittergasse sowie der Paradiesgasse und auf dem Paradiesplatz. Insofern wird der Magistrat erneut gebeten, die Verfugung möglichst zeitnah zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1835 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 7 Aktenzeichen: 66-0
Grenzmarkierung aufbringen und Fahrradbügel aufstellen an der Ecke Schifferstraße/Bodenstedtstraße
Antrag vom 01.09.2023, OF 892/5 Betreff: Grenzmarkierung aufbringen und Fahrradbügel aufstellen an der Ecke Schifferstraße/Bodenstedtstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat an der Ecke Schifferstraße / Bodenstedtstraße Sperrfläche aufzubringen sowie Fahrradbügel aufzustellen Begründung: Gegenüber der Schifferstraße 46 wird regelmäßig bis zur Ecke Schifferstraße/ Bodenstedtstraße geparkt, obwohl ein absolutes Halteverbot besteht. Das führt oft zu Verengungen auf der Schifferstraße, so dass z.B. Müllfahrzeuge kaum bis gar nicht durchkommen. Hier würde eine Sperrfläche sowie Fahrradbügel die Verkehrssituation stark entschärfen. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 892/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 9 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 892/5 ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahin gehend ab, dass im Tenor das Wort "Grenzmarkierung" durch das Wort "Sperrfläche" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 892/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE und fraktionslos (= Annahme)
Poller und Piktogramm vor der Schifferstraße 46
Antrag vom 17.08.2023, OF 891/5 Betreff: Poller und Piktogramm vor der Schifferstraße 46 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Schifferstraße 46 auf der bereits vorhandenen Sperrfläche einen Poller anzubringen und ein Piktogramm Fußgänger auf den Asphalt aufzubringen. Begründung: Trotz aufgezeichneter Sperrfläche wird der Platz vor der Schifferstraße 46 als Parkplatz missbraucht. Für Fußgänger oder Eltern mit dem Kinderwagen ist es oft nicht möglich, die Straßenseite zu wechseln, da kein Platz zum Überqueren ist. Besonders gefährlich ist es, wenn größere Autos parken, da dann die Schifferstraße so verengt ist, dass ein Durchkommen kaum möglich ist. Beispiel für das Piktogramm Bilder: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 891/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 891/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme)
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Lokalbahnhof schaffen
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4295 entstanden aus Vorlage: OF 844/5 vom 26.06.2023 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Lokalbahnhof schaffen Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Fahrradbügel bzw. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder direkt am Ausgang der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" - Hedderichstraße/Ecke Darmstädter Landstraße zu installieren. Begründung: Der Bedarf an zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ist gegeben. An der oben genannten Stelle gibt es ausreichend Fläche, um diese zusätzlichen Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2414 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4298 entstanden aus Vorlage: OF 847/5 vom 08.06.2023 Betreff: Sicheren Ampelübergang für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Sehbehinderung einrichten Der Magistrat wird gebeten, eine Schaltanlage für Menschen mit einer Sehbehinderung auf der Darmstädter Landstraße/Höhe Binding-Areal zu in stallieren. Begründung: Jeder Mensch soll Straßen sicher queren können. Sämtliche Lichtsignalanlagen sollen zeitgemäß und für alle Bürgerinnen und Bürger Frankfurts verlässlich sein. Dazu gehört auch das Anbringen von Schaltanlagen, die Menschen mit einer Sehbehinderung verwenden, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2411 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fahrradschutzstreifen in der Siemensstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4302 entstanden aus Vorlage: OF 854/5 vom 20.06.2023 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Fahrradschutzstreifen in der Siemensstraße markiert werden kann. Begründung: Das Verkehrsaufkommen in der Siemensstraße, gerade in den Morgen- und Abendstunden, lässt den Entfall einer Fahrspur auf der Siemensstraße zugunsten eines Fahrradweges derzeit nicht zu. Zudem soll der Fahrradweg auf der parallel zur Siemensstraße verlaufenden Seehofstraße verbessert werden. Zum Schutz von Fahrradfahrenden ist es aber angezeigt, auf der Siemensstraße einen Fahrradschutzstreifen zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2412 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Schaffung eines Bereichs für den Fußverkehr auf dem Schulweg zur Willemerschule
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4304 entstanden aus Vorlage: OF 857/5 vom 20.06.2023 Betreff: Schaffung eines Bereichs für den Fußverkehr auf dem Schulweg zur Willemerschule Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Affentorplatz im Bereich zwischen Schifferstraße und Darmstädter Landstraße auf dem Bürgersteig der südlichen Seite einen Bereich für Fußgänger einzurichten. Die Straße ist als Schulweg zur Willemerschule ausgewiesen. Allerdings befindet sich auf dem Bürgersteig ein Radweg. Für den Fußverkehr bleibt nur eine kleine Restfläche. Begründung: Eltern und Anwohner beschweren sich bereits seit längerer Zeit darüber, dass auf der südlichen Seite der Straße Affentorplatz (zwischen Schifferstraße und Darmstädter Landstraße) der Bereich für den Fußverkehr wohl vergessen worden ist. Dies ist befremdlich, da es sich hier nicht nur um den Schulweg zur Willemerschule, sondern auch um den Weg zur Kita und Krippe am Affentorplatz handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2291 Aktenzeichen: 32-1
Quartiersmanagement für Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4098 entstanden aus Vorlage: OF 800/5 vom 28.05.2023 Betreff: Quartiersmanagement für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in Sachsenhausen, insbesondere für die Fritz-Kissel-Siedlung und den Bereich Affentorplatz/Alt-Sachsenhausen, einzurichten. Begründung: Sachsenhausen ist einer der größten Stadtteile von Frankfurt und wächst stetig. Es leben hier viele Jugendliche, Kinder, Seniorinnen und Senioren, um nur einige soziale Gruppen zu nennen. Ein gutes Quartiersmanagement kann dazu beitragen, das Zusammenleben aller sozialen Gruppen und Akteure im Stadtteil zu verbessern. Dazu zählen Bewohnerinnen und Bewohner, lokale Unternehmen, Stadtverwaltung, Bildungs-, Kultur- und soziale Einrichtungen in einer Gemeinschaft. Alle sozialen Gruppen würden sich sicherer und wohler fühlen und soziale Interaktionen würden gefördert. Der Ortsbeirat greift diese Anfrage aus dem Stadtteilarbeitskreis Sachsenhausen auf und unterstützt ein Quartiersmanagement für die Fritz-Kissel-Siedlung und den Affentorplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1898 Aktenzeichen: 51
Fahrradbügel vor der Hedderichstraße 2 installieren
Antrag vom 02.06.2023, OF 796/5 Betreff: Fahrradbügel vor der Hedderichstraße 2 installieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat Fahrradbügel vor der Hedderichstraße 2 auf der Fahrbahn zu installieren. Begründung: Gegenüber der Hedderichstraße 2 ist der Eingang zur S-Bahnstation Lokalbahnhof. Viele Radfahrende bevorzugen Fahrradbügel gegenüber der umständlich zu bedienenden Doppelparkeranlage und stellen ihre Räder weiterhin auf dem Gehweg ab. Das behindert den Fußgängerverkehr. Insbesondere vor der Eisdiele L'Incontro in der Darmstädter Landstraße 50 gibt es einen hohen Bedarf an Fahrradabstell- und -anschließmöglichkeiten, da viele Besucher mit dem Fahrrad anreisen und keine geeigneten Optionen finden, ihr Fahrrad sicher abzustellen. Auch für Geschäfte in der Darmstädter Landstraße ist die Situation ähnlich. Des Weiteren entfällt das illegale Befahren der Busspur für die Falschparker vor der Hedderichstraße 2. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 796/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung)
Umwandlung des Parkplatzes vor dem Geschäft Møbel in der Darmstädter Landstraße 50 in einen Platz mit Fahrradbügeln
Antrag vom 02.06.2023, OF 797/5 Betreff: Umwandlung des Parkplatzes vor dem Geschäft Møbel in der Darmstädter Landstraße 50 in einen Platz mit Fahrradbügeln Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den schräg liegenden, nicht nutzbaren KFZ-Parkplatz vor dem Geschäft Møbel in der Darmstädter Landstraße 50 in einen Platz mit Fahrradbügeln umzuwandeln. Begründung: Die Geschäftsinhaberin bittet darum, den schräg liegenden KFZ-Parkplatz Darmstädter Landstraße 50 in einen Fahrradabstellplatz umzuwandeln. Dieser Parkplatz wird zurzeit nur selten bis nie genutzt, da er sehr schwierig anzufahren ist. Durch die Umwandlung in einen Platz mit Fahrradbügeln könnte eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder geschaffen werden, die dort auch dringende benötigt werden, da viele Kundinnen und Kunden die Geschäfte mit dem Fahrrad anfahren und keine sicheren Abstellmöglichkeiten haben. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 797/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Illegale Müllablagerungen in Alt-Sachsenhausen unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3966 entstanden aus Vorlage: OF 781/5 vom 19.04.2023 Betreff: Illegale Müllablagerungen in Alt-Sachsenhausen unterbinden Der Magistrat wird gebeten, über die Stabsstelle Sauberes Frankfurt und die FES darauf hinzuwirken, die seit Schließung der Apfelweinwirtschaft "Zu den 3 Steubern" in Alt-Sachsenhausen immer häufiger auftretenden Ablagerungen von wildem Sperrmüll im Bereich Klappergasse/Dreieichstraße durch eine schnellere Entsorgung sowie weitere geeignete Maßnahmen, z. B. regelmäßige Sichtkontrollen des betreffenden Bereichs, zu unterbinden. Begründung: Seitdem die alteingesessene Apfelweinwirtschaft "Zu den 3 Steubern" in Alt-Sachsenhausen geschlossen ist, sind im Bereich Klappergasse/Dreieichstraße immer häufiger Ablagerungen von wildem Sperrmüll zu beobachten (siehe Fotos). Diese wachsen mitunter innerhalb eines Tages zu riesigen Müllbergen an und werden teilweise über mehrere Wochen hinweg nicht abtransportiert. Kein schöner Anblick, der die Verwahrlosung dieses ohnehin bereits problembehafteten Stadtteils weiter vorantreibt und zudem noch mehr Ratten anlockt. Daher erscheint es dringend geboten, illegale Müllablagerungen in diesem Bereich schneller als bisher zu lokalisieren und zu entsorgen. 20. März 2023 27. März 2023 18. April 2023 Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel: Alt-Sachsenhausen, Klappergasse/Dreieichstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1560 Aktenzeichen: 79-4
Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Brunnen in Sachsenhausen erhalten und sanieren
Antrag vom 14.04.2023, OF 748/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Brunnen in Sachsenhausen erhalten und sanieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme von Brunnen in Sachsenhausen eingestellt; konkret: Brunnen im Museumspark, Bockenheimer Brunnen, Dreikönigsbrunnen, Affenbrunnen, Brunnen am Diesterwegplatz. Begründung: Leider sind viele der in Sachsenhausen befindlichen Brunnen seit Jahren außerbetrieb und teilweise ungepflegt. Bürgerinnen und Bürger wünschen sich, dass Brunnen wieder reaktiviert werden. Sie sollen wieder Treffpunkte für Bürgerinnen und Bürger sein: Junge und Ältere, Eltern mit Kindern, Teenager, Lesende oder einfach nur Erholung Suchende. Gerade in heißen Sommern können diese kleine Oasen sein. Nach der Instandsetzung bzw. Wiederbelebung könnten zum Schutz der Brunnen und im Hinblick auf eine nachhaltige Pflege Patinnen und Paten benannt werden (nach Vorbild des Hirschbrunnens; https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page151.html?id=206) . Auch könnte die Brunnen- und Kerbegesellschaft Sachsenhausen 1953 e.V. bei der Pflege einbezogen werden. Zu den obengenannten Brunnen im Einzelnen: Brunnen im Museumspark (https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=220& ;stadtteil=16) Es gibt hier Wasserbecken und Wasserfontänen. Das Becken ist mit einer Stein-Sitzgelegenheit eingefasst. Die Wasserstelle ist außer Betrieb und leer. Bockenheimer Brunnen auf dem Oppenheimer Platz( https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=213& stadtteil=16) In der Nähe des Eingangs von der Gartenstraße/Walter-Kolb-Str. befindet sich ein Wasserbecken mit einer Skulptur. Diese ist Dr. Bockenheimer gewidmet, der als Arzt in Sachsenhausen tätig war. Das Wasserbecken ist leer. Einige Platten der Beckeneinfassung sind beschädigt. Dreikönigsbrunnen (an der Dreikönigskirche; https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html?id=194& stadtteil=16) Der Brunnen steht an der Ecke Dreikönigsstr./Oppenheimer Str. von Parkplätzen umgeben. Das Wasser sollte aus einer wie ein Fischmaul geformten Metallöffnung in einen davorstehenden Trog fließen. Der Brunnen ist außer Betrieb. Affenbrunnen (Neuer Wall; https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page215.html) Auch der Affenbrunnen ist seit Beginn der Corona-Pandemie außer betrieb. Um den Brunnen herum stehen Bänke und Tische der Lokale Struwwelpeter und Dauth-Schneider. Brunnen am Diesterwegplatz (Südbahnhof vor Fitness First) Der Wassertrog wird von einem Betonrand eingefasst, das Wasser sollte aus einer Öffnung an der Mauer über eine Rutsche fließen. Die Wasserstelle ist offenbar seit langem aufgegeben worden. Der Wassertrog ist zugewachsen. Der Bereich um den Brunnen wird derzeit als Fahrrad- und Scooterabstellfläche genutzt. Die Wasserstelle könnte mit Bänken an den Mauern nebenan aufgewertet werden. Der Brunnen dürfte sich nach der Berichterstattung in der Presse im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden (https://www.fnp.de/frankfurt/sachsenhausen-steht-brunnen-keiner-haben-will-1044 4219.html). Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 164 2023 Die Vorlage OF 748/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3775 entstanden aus Vorlage: OF 710/5 vom 23.03.2023 Betreff: Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen Vorgang: OM 2138/22 OBR 5 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah die Nutzung des Areals "Paradieshof" in Alt-Sachsenhausen neu auszuschreiben; 2. im Rahmen der Ausschreibung über den baulichen Zustand des Paradieshofes zeitnah zu berichten und vorhandene Gutachten, Grundrisse und Flächenberechnungen - auch mit Blick auf die Möglichkeit der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum im Bestand - dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen; 3. als Alternative zur Nutzung des Bestandsgebäudes auch einen möglichen Abriss und die Neugestaltung des Areals zu prüfen, z. B. nach dem Vorbild des in der Presse diskutierten Konzepts eines gemischtgenutzten Ankerprojekts unter Berücksichtigung des historischen Stadtgrundrisses; 4. dem Ortsbeirat über die Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Alternativen - Bestandsnutzung vs. Neubau - zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit seiner Anregung vom 06.05.2022, OM 2138, den Magistrat gebeten, die Nutzung des Paradieshofs neu auszuschreiben. In der Presseberichterstattung erklärte das zuständige Baudezernat, dass es noch bis "Jahresende" 2022 zu einer Ausschreibung kommen solle. Bislang ist allerdings nichts geschehen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da der Paradieshof weiter verfällt und die Qualität des Platzareals dadurch abgewertet wird, obwohl gerade hier Potenzial besteht, die Lebensqualität des Viertels aufzuwerten. Die Zeit des Wartens hat dazu geführt, dass in der öffentlichen Debatte Ideen diskutiert werden konnten, die angesichts der noch ausstehenden Ausschreibung Berücksichtigung verdienen. Hierunter ist auch eine neue, besonders vielversprechende Idee, die in der Planung mitberücksichtigt und geprüft werden sollte (FAZ vom 12.06.2022‚ "Vielleicht ein Gegenpol zum Halligalli im Viertel", abrufbar unter: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/neue-ausschreibung-fuer-paradie shof-in-alt-sachsenhausen-18095784.html; FNP vom 07.01.2023, S. 19). Die bisherigen Versuche der Stadt Frankfurt, den Paradieshof einer neuen Nutzung zuzuführen, sahen die Erhaltung des Bestandsgebäudes vor. Das Scheitern dieser Versuche drängt dazu, diese Prämisse zu überdenken. Es bestehen Zweifel an der Qualität der Bausubstanz, die vor der Neuausschreibung geklärt werden sollten. Die Stadt sollte insbesondere prüfen und dem Ortsbeirat hierüber berichten, in welchem Zustand sich das derzeitige Gebäude befindet und welche Arbeiten erforderlich wären, um das Bestandsgebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Insbesondere sollte ermittelt werden, inwieweit im Bestand eine Neuaufteilung des Gebäudes in kleinere Einheiten (Geschäfte, Cafés, Wohnungen etc.) möglich wäre und den Aufwand der Umbauten mit dem Aufwand eines Neubaus zu vergleichen. Anknüpfend an den historischen Stadtgrundriss des Quartiers könnte als Alternative zur Bestandsnutzung in einem ergebnisoffenen Verfahren ein alternatives Konzept entwickelt werden, das ganz neue Möglichkeiten der Nutzung eröffnet. Konkret geht es darum, "Brauns Gässchen" (andere Bezeichnung: "Brunnengässchen") wiederzubeleben, das derzeit vom Bestandsgebäude "Paradieshof" überbaut ist. Solche "Stumpfengässchen" haben das historische Stadtbild Alt-Sachenhausens vor der Zerstörung durch den Krieg geprägt. Die Idee zielt jedoch nicht darauf ab, bloße Rekonstruktionen zu errichten, sondern nach dem erfolgreichen Vorbild der Frankfurter "Neuen Altstadt" nach klaren städtebaulichen Vorgaben einen Wettbewerb zur Gestaltung der einzelnen Häuser auszuschreiben. Bei der Vermietung des geschaffenen Wohnraums sollte dieser auch nach sozialen Kriterien vergeben werden (z. B. junge Familien, Wohngruppen), sodass die Durchmischung des Viertels erhalten bleibt. Realisierbar erscheint nach vorläufigen Schätzungen eine Wohnfläche von insgesamt 660 Quadratmetern (8 bis 12 Wohnungen). Bei der Auswahl der Gewerbeflächen (etwa 340 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Häuserzeile, die zum Paradiesplatz ausgerichtet ist, sollten insbesondere Geschäfte des täglichen Bedarfs (Bäckerei o. Ä.) sowie zur Tageszeit geöffnete Gastronomiebetriebe (Café) angezogen werden, die im Viertel bislang noch keinen Platz haben. Auch die Kreativwirtschaft (Mode, Kunst etc.), die schon im Brückenviertel ansässig ist, könnte hier einen Platz finden. Die Nutzungsmöglichkeiten des Areals würden dadurch diversifiziert. Das Ausgehviertel, welches erhalten bleiben soll, würde auch tagsüber an Lebensqualität gewinnen. Ein solches Ankerprojekt hätte eine positive Ausstrahlungswirkung auf das gesamte Viertel. Ganz konkret wäre zu erwarten, dass die umliegenden Grundstücke, die derzeit brachliegen und das Stadtbild negativ prägen, an Attraktivität gewinnen und private Investoren anziehen, die das Quartier ansprechend entwickeln und aufwerten. Das Vorhaben der Koalition, "endlich ein städtebauliches Gesamtkonzept zur Aufwertung" von Alt-Sachsenhausen zu entwickeln (GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Koalitionsvertrag für Frankfurt 2021-2026, Zeile 1079) könnte durch das Projekt angestoßen werden. Abbildung 1: Historischer Stadtgrundriss, Stadtkarte 1852 "Foltz-Eberle" (Quelle: Geoportal Frankfurt) Zwischen Paradiesgasse Nr. 9 und 27 ist Brauns Gässchen ("Brauns-Gn.") gut zu erkennen. Abbildung 2: Aktueller Stadtgrundriss (Quelle: Geoportal Frankfurt) Brauns Gässchen ist durch den hinteren Teil des Gebäudes "Paradieshof" überbaut. Abbildung 3: Mögliche Realisierung einer Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Abbildung 4: 3D-Visualisierung einer möglichen Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2138 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 548 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 904 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Öffentliche Toilettenanlagen Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174
Anregung vom 24.02.2023, OA 329 entstanden aus Vorlage: OF 654/5 vom 30.01.2023 Betreff: Öffentliche Toilettenanlagen Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Vorgang: OM 782/21 OBR 5; OM 1184/21 OBR 5; ST 754/22; ST 1459/22; OM 3169/22 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in die Liste der zu errichtenden Toilettenanlagen den Seehofpark, den Theodor-Stern-Kai im Bereich der parkenden Touristenbusse und den Affentorplatz aufzunehmen und dort Systemtoiletten oder feste Toilettenanlagen zu errichten. Begründung: An den genannten Orten sind Toilettenanlagen dringend erforderlich. Die Bereiche sind aber bisher nicht in der Vorlage M 174 aufgenommen. Bezüglich Toiletten für den Seehofpark wird auf die Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1459, und am Theodor-Stern-Kai auf die Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 754, sowie die Vorlage OM 3169 Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 782 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 754 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3169 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 233 Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 132 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 61-0
Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums Süd
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3622 entstanden aus Vorlage: OF 667/5 vom 30.01.2023 Betreff: Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums Süd Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der DB Netz AG die Lärmschutzwand an der Bahntrasse, welche vom Südbahnhof Richtung Osten verläuft, zu verlängern, auf der nördlichen Seite der Trasse bis mindestens auf Höhe der Gerbermühlstraße 48 und auf der südlichen Seite bis mindestens auf Höhe des Strahlenberger Weges 6. Begründung: Die Containerschulanlage im Länderweg befindet sich in unmittelbarer Nähe zur genannten Bahntrasse. Derzeit ist in der Anlage die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode untergebracht. Bereits während der Auslagerung der Mühlbergschule an diesen Standort wurde wiederholt angemahnt, dass die Lage an der DB-Trasse dazu führe, dass man wegen der damit einhergehenden Lautstärke kaum bei offenem Fenster unterrichten könne. Gleiches galt für die Mitarbeiter der bis letztes Jahr in dem Bereich angesiedelten Behörden Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien, die ebenfalls massiv durch den Bahnlärm beeinträchtigt wurden. Dies ist nicht besonders verwunderlich. Ein Güterzug in 7,5 Metern Entfernung bringt eine Lärmbelastung von 96 dbA mit sich. Dies entspricht dem Lärm eines sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Presslufthammers. Die Pavillonanlage am Länderweg soll weiterhin als Auslagerungsstandort im Rahmen der fortschreitenden Sanierung von Schulen dienen. Dazu ist nach derzeitigem Informationsstand ein Austausch der vorhandenen Container durch Holzmodule geplant. Nach Auszug der Schule für Bekleidung und Mode soll planmäßig die IGS Süd dort temporär untergebracht werden. Weiterhin soll am ehemaligen Behördenstandort zwischen Seehofstraße und Gerbermühlstraße im kommenden Jahr das Gymnasium Süd einziehen. Beide Schulstandorte werden sich dann also direkt an der Bahntrasse befinden. Dann stellt sich selbstverständlich die berechtigte Frage, warum die Lärmschutzwand direkt vor den beiden Standorten aufhört. Der Lidl-Einzelhandelsmarkt verfügt über eine Lärmschutzwand, die Schulstandorte nicht. Der Bahnlärm gefährdet u. a. die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Falls die Bahn sich außer Stande sieht, auf eigene Kosten die Lärmschutzwände anzubringen, sollte eine kommunale Kostenträgerschaft erwogen werden. Im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner könnte weiterhin eine Fortsetzung der Lärmschutzwand mindestens auf der nördlichen Seite in Betracht gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1278 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 8 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 40-33
Den Schulweg zur Willemerschule sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3612 entstanden aus Vorlage: OF 624/5 vom 07.01.2023 Betreff: Den Schulweg zur Willemerschule sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, auf die gemeinsame Geh- und Radwegführung auf der Willemerstraße auf der Seite der Willemerschule zu verzichten und den Bereich für den Fußverkehr zu verbreitern. Bei einem Schulweg für Grundschulkinder handelt es sich um eine überdurchschnittlich hohe Nutzung des Seitenraums durch besonders schutzbedürftige Fußgänger. Begründung: Die gemeinsame Geh- und Radwegführung im Bereich der Grundschule bedeutet ein erhebliches Gefahrenpotenzial. Die Kinder sollten gefahrlos zur Schule gehen können, ohne dass es zu Kollisionen mit dem Radverkehr kommt. Vor allem direkt vor der Schule, wenn morgens oder bei Schulschluss Hunderte von Kindern gleichzeitig den Bereich vor der Schule nutzen, ist die Situation inakzeptabel. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1342 Beratung im Ortsbeirat: 5
Gestaltung der Verkehrsführung am Lokalbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3469 entstanden aus Vorlage: OF 653/5 vom 27.01.2023 Betreff: Gestaltung der Verkehrsführung am Lokalbahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat 5 über die verkehrliche Neugestaltung am Lokalbahnhof, insbesondere über den Verlauf der geplanten Änderung des Fahrradweges, zu informieren und die Planungen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Magistrat plant den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" sowie des Knotenpunktes Textorstraße/Darmstädter Landstraße inklusive der Bushaltestelle "Lokalbahnhof". Dies ist zu begrüßen. Im Zuge dessen soll die Radverkehrsführung im Haltestellen- und Knotenbereich aufgewertet werden, sodass den Radfahrern die Erhöhung der Sicherheit und des Verkehrsflusses im Haltestellen- und Knotenbereich ermöglicht werden kann. Die Magistratsvorlage war heute, am 27.01.2023, auf der Tagesordnung des Magistrats. Es ist erforderlich, dass der Ortsbeirat hier eingebunden und informiert wird, damit er ggf. durch entsprechende Anträge auf die Neugestaltung Einfluss nehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1134 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3158 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 18.10.2022 Betreff: Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Sperrflächen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Beuthener Straße 12/Liegnitzer Straße Nr. 1/Sperrfläche; 2. Beuthener Straße 22 bis 24/Ziegelhüttenweg 2/vor dem Zebrastreifen; 3. Bruchstraße Nr. 21/23/25/28/hinter den Baumscheiben; 4. Danneckerstraße 11/16/Kreuzung Laubestraße 11/15; 5. Oppenheimer Straße 55/freie Fläche; 6. Ossietzkystraße Nr. 5/vor dem Zebrastreifen; 7. Ossietzkystraße Nr. 2/vor dem Zebrastreifen; 8. Passavantstraße Nr. 30/Kreuzung Thorwaldsenstraße Nr. 28/Sperrfläche; 9. Paul-Ehrlich-Straße Nr.24/Sperrfläche; 10. Schwanthalerstraße Nr. 15/17/19/21/23/25/27/31/33/hinter den Baumscheiben je ein Bügel; 11. Tucholskystraße Nr. 41/43/Sperrfläche; 12. Willemerstraße 17/19/vor dem Zebrastreifen; 13. Willemerstraße 23/25 und 27/29/hinter den Baumscheiben; 14. Ziegelhüttenweg Nr. 74/Sperrfläche; 15. Zum Apothekerhof Nr. 1 und Nr.2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 16. Zum Brommenhof Nr. 1/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 17. Zum Gipelhof Nr. 1 und Nr. 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 18. Zum Gottschalkhof 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 19. Zum Gottschalkhof 4/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase. Begründung: Es werden in Sachsenhausen Fahrradabstellflächen benötigt. Die diversen Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen sowie Zebrastreifen eignen sich hervorragend dafür und haben dann auch noch eine nützliche Funktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 843 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Schmierereien an Straßenlaternen in der Wallstraße, Willemerstraße und Dreieichstraße entfernen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3050 entstanden aus Vorlage: OF 578/5 vom 08.10.2022 Betreff: Schmierereien an Straßenlaternen in der Wallstraße, Willemerstraße und Dreieichstraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Schmierereien an Straßenlaternen in der Wallstraße, Willemerstraße und der Dreieichstraße zu entfernen. Begründung: In der Wallstraße, der Willemerstraße und der Dreieichstraße sind die Straßenlaternen besonders stark verschmiert. Um das Straßenbild zu verbessern und weiteren Schmierereien vorzubeugen, ist ein Entfernen dieser durch Überstreichen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-0
Gefahr für Radfahrende zwischen Alter Brücke und Elisabethenstraße beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3046 entstanden aus Vorlage: OF 568/5 vom 19.10.2022 Betreff: Gefahr für Radfahrende zwischen Alter Brücke und Elisabethenstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die gefährliche Linksabbiegesituation für Radfahrende von der Alten Brücke in Richtung Elisabethenstraße fahrend z. B. durch veränderte Straßenmarkierungen zu beseitigen. Begründung: Radfahrenden ist es nur mit Schwierigkeiten möglich, hinter der Alten Brücke die Fahrbahn zu kreuzen, um links in die Elisabethenstraße einzubiegen, dabei begeben sie sich oft in große Gefahr. Diese schlechte Linksabbiegemöglichkeit von der Walter-Kolb-Straße in die Elisabethenstraße verursacht auch, dass die Radfahrenden häufig auf dem östlichen Radfahrstreifen der Alten Brücke fahren. Sie queren anschließend den östlichen Überweg über das Sachsenhäuser Ufer, um dann verbotswidrig auf dem Fußweg der Brückenstraße Richtung Süden weiterzufahren. Bild: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 476 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Sperrung Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum
Antrag vom 19.10.2022, OF 567/5 Betreff: Sperrung Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er kurzfristig mit folgenden Maßnahmen die Umgehung bzw. Umfahrung der Baustelle vor dem Ikonenmuseum erleichtern kann: - Hinweisschild, dass die Querung des kleinen Platzes zwischen Walter-Kolb-Straße und Brückenstraße vorübergehend über den Fußweg der Elisabethen- und Brückenstraße erfolgen muss, - provisorische Abdeckung der Streuscheiben der aus diesem Grund funktionslos gewordenen Fußgängerampel über die Elisabethenstraße, - provisorische Montage eines Grünpfeils für den Radverkehr (Zeichen 721) an der Rechtsabbiegeampel von der Elisabethenstraße in die Walter-Kolb-Straße, - Hinweisschild speziell für den Radverkehr über die Umfahrung via Walter-Kolb-Straße. Begründung: Fußgängerinnen tappen über die Grünfläche, weil der gewohnte Weg durch die Baustelle gesperrt wurde. Der dichte Bewuchs lässt keine alternative Wegführung über die Grünfläche zu. Eine ordentliche Ausweisung der Verkehrsführung über die Elisabethenstraße soll den Fußverkehr unterstützen. Da die Fußgängerüberführung wegen der Baustelle funktionslos geworden ist, braucht zumindest der Radverkehr vor dem Überweg nicht bei Rotlicht zu warten. Die Weiterfahrt bei entsprechender Vorsicht kann mit dem Grünpfeil erlaubt werden. Die Baustellensicherung wurde offenbar am Schreibtisch entworfen, ohne zu berücksichtigen, wie die Verkehrsteilnehmer tatsächlich ihre Wege wählen. Die Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum war auch vor Einrichtung der Baustelle für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, wurde aber intensiv vom Radverkehr genutzt. Das ist bei der Erstellung der Baustellenabsicherung wohl nicht aufgefallen, zumal das kurze Straßenstück nicht im Radwegnetz enthalten ist. Leider sind es Radfahrende gewohnt, dass ihre Wege an Baustellen unvermittelt enden. Sie wählen dann die nächstliegende Umfahrung, die häufig, wie hier, über Fußwege führt. Dem Ortsbeirat liegt eine Beschwerde aus der angrenzenden Krabbelstube über diese verbotene und gefährliche Fahrweise vor. Es ist daher erforderlich eine Umfahrung auszuschildern, so wie es für den Kraftfahrzeugverkehr eine Selbstverständlichkeit wäre. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 567/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 549 2022 Die Vorlage OF 567/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Betonabsperrungen zur Terrorabwehr in Alt-Sachsenhausen ersetzen
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2854 entstanden aus Vorlage: OF 542/5 vom 26.09.2022 Betreff: Betonabsperrungen zur Terrorabwehr in Alt-Sachsenhausen ersetzen D er Magistrat wird gebeten, die in Alt-Sachsenhausen zur Terrorabwehr genutzten provisorischen Betonabsperrungen durch Schutzmaßnahmen zu ersetzen, die sich nicht als Ablageplätze eignen. Diese neuen, fest verbauten Schutzelemente mögen sich positiv in das Bild der Straßen und Plätze einfügen. Hierbei sollten Elemente bevorzugt werden, die sich begrünen lassen, um mehr Pflanzen in den öffentlichen Raum zu bringen. Es sind auch Pollersysteme denkbar. Dies ist je nach Standort zu prüfen. Begründung: An den Wochenenden, zum Teil auch unter der Woche, sind diese Betonblöcke am Paradieshof und in der Klappergasse regelmäßig Anziehungspunkte für die Feiernden in dem beliebten Ausgehviertel. Anwohner berichten, dass das Geschehen sich vornehmlich außerhalb der Lokale an diesen Hotspots abspielt. Da die derzeit vorhandenen Betonquader sich hervorragend als Abstellfläche für Getränke und Essen eignen (siehe Foto), nimmt hier die Lärmbelästigung und Vermüllung unerträgliche Ausmaße an. Obwohl sich Anwohner regelmäßig an Polizei und Ordnungsamt wenden, um diese Missstände anzuzeigen, wird die Situation immer dramatischer. Regelmäßige Schlägereien, dröhnend laute Musik aus Boxen, Drogendelikte etc. verschlimmern hier die Situation im Viertel und insbesondere der Anwohner. . Foto (c) Claus Folger, Frankfurt: Betonquader als Abstellfläche für die Lachgas- und Partyszene in Alt-Sachsenhausen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 195 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1764 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 6 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1557 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 266 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1603 Beratung im Ortsbeirat: 5
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