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Vorlagen
Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6902 entstanden aus Vorlage: OF 731/11 vom 19.03.2025 Betreff: Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Magistrat wird gebeten, die Baustelle für die Nordmainische S-Bahn nicht mitten durch die Riederwaldsiedlung zu erschließen und die in der Stellungnahme ST 300 genannte Zufahrt über Lahmeyerstraße - Harkortstraße - Iselinstraße - Motzstraße auszuschließen. Die Anbindung der Baustelle im Bereich des Riederwalds soll ausschließlich über die Riederspießstraße direkt vom Ratsweg aus erfolgen. Außerdem soll die Deutsche Bahn die Bevölkerung umgehend ausführlich über die geplanten Baumaßnahmen unterrichten. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Nordmainischen S-Bahn. Die Bewohner in Baustellennähe sollten aber so wenig wie möglich belastet werden, zumal ihnen Gärten und Waldflächen dauerhaft sowie Rad- und Fußwege bauzeitlich verloren gehen. Eine Anlieferung durch die engen Siedlungsstraßen muss unbedingt verhindert werden; Lkws würden dort stecken bleiben. Es ist zu beachten, dass gleichzeitig auf der Nordseite des Riederwalds mit dem Bau des Riederwaldtunnels begonnen wird. Die beiden Großbaustellen müssen logistisch getrennt werden, um das Chaos so klein wie möglich zu halten. Quelle: Geoportal Frankfurt, ST 300 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mieterhöhungen in der Weberstraße
Antrag vom 16.10.2025, OF 941/3 Betreff: Mieterhöhungen in der Weberstraße Im Jahr 2022 kündigte der Projektentwickler Max Baum Immobilien GmbH die Neubebauung und Sanierung des Karrees Weberstraße / Marschnerstraße / Neuhofstraße / Eckenheimer Landstraße an. 2023 sollte Baubeginn sein, der Neubau 2024 fertiggestellt werden. Die Sanierung der Bestandsgebäude sollte mietenneutral vonstattengehen und die Miete bei um die sechs Euro pro Quadratmeter bleiben: https://www.fnp.de/frankfurt/neubau-bietet-mehr-platz-fuer-kinder-91443666.html. Heute sehen wir keinerlei Baufortschritte für den Neubau, außer dass das Gelände abgesperrt ist. Die Wohnungen in der Weberstraße wurden saniert und Bewohnende bekamen im Oktober 25 saftige Mieterhöhungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um folgende Auskünfte: - Was wurde bisher im Karree Weberstraße / Marschnerstraße / Neuhofstraße / Eckenheimer Landstraße gemacht? - Wird weiterhin an den Plänen zum Neubau festgehalten? - Wieviel Leerstand gibt es und seit wann? - Um wieviel sind die Bestandsmieten erhöht worden und ist das dem Bestandsschutz angemessen? Sollte der Magistrat hierzu keine Auskünfte haben, wird er gebeten, mit dem Projektentwickler in Kontakt zu treten, um diese Informationen zu erhalten. Der Projektentwickler ist sicherlich ebenfalls daran interessiert, die Öffentlichkeit auf dem Laufenden zu halten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1309 2025 Die Vorlage OF 941/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Ersatzflächen für den KGV Ostend
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6154 entstanden aus Vorlage: OF 674/11 vom 08.11.2024 Betreff: Ersatzflächen für den KGV Ostend Durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn gehen dem Kleingartenbau-Verein Ostend e. V. (KGV Ostend) in der Motzstraße Flächen verloren, die für die Baustraße und die Lagerung von Material benötigt werden. Direkt neben diesem Gelände befindet sich der Geflügelzuchtverein Riederwald e. V. Dort werden nach äußerem Augenschein viele Parzellen nicht mehr genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die ungenutzten Flächen an den KGV Ostend übergeben werden können. Die Ersatzflächen sollen nicht als Ausgleichsflächen gewertet werden. Begründung: Die Wohnsituation im Riederwald ist sehr beengt. Für viele Familien bieten die Kleingärten eine wichtige Möglichkeit zur Freizeitgestaltung und zur Selbstversorgung. Bei den Kleingartenvereinen gibt es lange Wartelisten, während bei den Geflügelzuchtvereinen die Aktivitäten eher abnehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zäune am Riederwald erneuern
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3823 entstanden aus Vorlage: OF 439/11 vom 15.03.2023 Betreff: Zäune am Riederwald erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Zäune entlang des Riederwalds im Zuge der Motzstraße in den Bereichen südlich und nördlich der Iselinstraße zu erneuern oder zu reparieren. Begründung: Weite Teile des Riederwalds sind von Trampelpfaden durchzogen und dadurch ökologisch entwertet. Entlang der Zäune kann sich die Vegetation (noch) einigermaßen ungestört entwickeln. Die Zäune weisen aber zunehmend Löcher und defekte Stellen auf. Zum Schutze des Waldes ist eine Instandsetzung dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1553 Aktenzeichen: 67-0
Verkehrssicherheit und Fahrradparken im Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3210 entstanden aus Vorlage: OF 347/11 vom 13.11.2022 Betreff: Verkehrssicherheit und Fahrradparken im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, im Riederwald Fahrradbügel angrenzend an die Fünf-Meter- Kreuzungsbereiche anzubringen, an denen die Sicht häufig, verschärft durch zum Teil falsch geparkte Autos, eingeschränkt wird. Erste Vorschläge zur Prüfung durch den Magistrat sind folgende Standorte: 1. vor der Rümelinstraße 20; 2. Rümelinstraße/Ecke Max-Hirsch-Straße; 3. Lassallestraße/Einmündung Schäfflestraße; 4. Johanna-Tesch-Platz/Einmündung Theodor-Haubach-Weg; 5. vor der Motzstraße 1; 6. Roscherstraße/Ecke Max-Hirsch-Straße. Begründung: Solche Maßnahmen sind laut Radfahrbüro bereits an zahlreichen Stellen in der Stadt umgesetzt worden. Die vorgeschlagene Maßnahme trägt zur Erreichung folgender Ziele bei: - Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Vermeidung eingeschränkter Sicht; - Schaffung sicherer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Straßenzügen mit Geschosswohnungsbau, deren Baulichkeit keine Unterbringung von Fahrrädern im Keller oder an anderen sicheren Stellen zulässt; - Erleichterung beim Abbiegen für große Fahrzeuge, z. B. der Müllabfuhr, die derzeit häufig durch falsch geparkte Fahrzeuge behindert werden; - Sicherung der Durchfahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge im Notfall. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 814 Antrag vom 22.02.2024, OF 573/11 Anregung an den Magistrat vom 15.04.2024, OM 5344 Aktenzeichen: 66 2
Keine Durchfahrt durch den Wald im Stadtteil Riederwald
Anregung vom 07.02.2022, OA 139 entstanden aus Vorlage: OF 153/11 vom 01.12.2021 Betreff: Keine Durchfahrt durch den Wald im Stadtteil Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt durch den Wald des Stadtteils Riederwald für Pkw und Lkw zu unterbinden. Dafür wird die Zufahrt zum Zwischenlagerplatz an der Riederspießstraße auf den Eingang Riederspießstraße reduziert. Die Ein- und Ausfahrt am Volgersbrunnenweg wird geschlossen. Durch die Schließung des Volgersbrunnenwegs wird die Nutzung des Schleichweges durch den Riederwald unterbunden. Begründung: Durch die tagsüber offene Ein- und Ausfahrt zum Zwischenlagerplatz Riederwald ist es für Kfz möglich, den Erlenbruch zu umfahren und den Weg durch den Wald abzukürzen. Außerdem wird durch die Ausfahrt Volgersbrunnenweg in Kauf genommen, dass viele Lkw sich durch die engen Straßen des Stadtteils quälen, anstatt über die Riederspießstraße die direkte Ausfahrt ins Gewerbegebiet zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.06.2022, B 243 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 17.03.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 139 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1398, 6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 17.03.2022 Aktenzeichen: 79 3
Beleuchtung der Straßen im Riederwald verbessern
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1066 entstanden aus Vorlage: OF 138/11 vom 05.11.2021 Betreff: Beleuchtung der Straßen im Riederwald verbessern Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig sicherzustellen, dass die Beleuchtung in der Motzstraße im Riederwald verbessert wird. Gleichzeitig muss ein Konzept erstellt werden, wie alle Straßenzüge östlich der neu gestalteten Schäfflestraße besser beleuchtet werden können. Begründung: Viele Straßen im Stadtteil Riederwald werden noch mit Gaslaternen beleuchtet. Dies ist nicht nur ökologisch bedenklich, sondern die geringe Helligkeit entspricht auch nicht mehr dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen. Durch die Motzstraße laufen die meisten Einkäuferinnen und Einkäufer zum einzigen Lebensmittelmarkt des Riederwaldes im Volgersbrunnenweg. Da die Wirkung der vorhandenen Laternen durch die Bäume des Riederwalds zusätzlich beeinträchtigt wird und die Motzstraße nicht für eine Umrüstung auf LED-Lampen vorgesehen ist, sollte die Beleuchtung kurzfristig ergänzt werden. Für den gesamten Stadtteil östlich der Schäfflestraße muss ein Konzept erstellt werden, wie die Straßenbeleuchtung wesentlich verbessert werden kann. Beschwerden gibt es aus der Karl-Marx-Straße und mehreren anderen unzureichend beleuchteten Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2145 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße
Antrag vom 10.10.2021, OF 116/11 Betreff: Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Raiffeisenstraße umfassend umzugestalten. Dabei sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. Die Raiffeisenstraße wird in der ganzen Länge zur Fahrradstraße erhoben. 2. Die Durchfahrt der Raiffeisenstraße wird in der Höhe der Hausnummer 69, Einfahrt zum evangelischen Kindergarten, für Kraftfahrzeuge gesperrt. Eine Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge bleibt dabei gewährleistet, zum Beispiel durch versenkbare Poller. Begründung: Die Raiffeisenstraße verläuft vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Lahmeyerstraße parallel zum Erlenbruch und ist damit sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer eine attraktive Umgehung des überlasteten Erlenbruchs. Dabei kommt es immer wieder zum Fahren von Kraftfahrzeugen und Mopeds gegen die Einbahnstraße und zu gravierenden Überschreitungen des Tempolimits. Dies ist gefährlich für die Anwohner und insbesondere für die Kinder der anliegenden Kitas. Der Bereich zwischen des Friedrich-Manz-Weg und der Motzstraße hat sich zudem zum Zentrum des Stadtteils entwickelt. Nach Umgestaltung des Cäcilie-Breckheimer Platzes und des Marie Juchacz Platzes wird dieser Bereich auch von den Kindern aus den drei umliegenden Kindergärten immer stärker genutzt. Eine Neufassung und Etablierung dieses Bereiches wird zur Sicherheit für die spielenden Kinder beitragen und die Belebung des Stadtteils stärken. Die Etablierung der Raiffeisenstraße als Fahrradstraße wird zudem den Fahrradverkehr sicherer und attraktiver machen. Als vor zwei Jahren die Baumassnahmen an der Schäfflestraße stattgefunden haben, war die Durchfahrt der Raiffeisenstraße über Monate hinweg gesperrt, ohne dass dies zu negativen Auswirkungen geführt hat. Eine erneute Sperrung hat nur Vorteile und keine Nachteile. Eine umfassende und weitreichende Planung soll dazu dienen, es der Verwaltung zu erschweren, den Wunsch nach Verkehrsberuhigung erneut einfach wegzuwischen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 116/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)
Fußgängerüberweg Riederspießstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 801 entstanden aus Vorlage: OF 66/11 vom 20.06.2021 Betreff: Fußgängerüberweg Riederspießstraße Der Magistrat wird gebeten, im Riederwald an der Einmündung der Kirschenallee in die Riederspießstraße einen Zebrastreifen oder eine andere geeignete Markierung anzulegen, die Menschen zu Fuß und auf dem Rad eine sichere Überquerung der Riederspießstraße ermöglicht. Begründung: Erfreulicherweise hat der Magistrat die Verbindung vom Riederwald zum Ostbahnhof über die genannte Kreuzung für den Radverkehr ausgeschildert. Wie bereits in der Vorlage OM 6611 ausgeführt, ist der Übergang wegen der 90-Grad-Kurve der Riederspießstraße aber sehr unübersichtlich und gefährlich. Im Haus Riederspießstraße 7 bis 9 leben Kinder, die die Kreuzung für den Schulweg und alle anderen Zwecke überqueren müssen. Die Anwohner bitten um eine Sicherung. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 186 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1014 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2
Poller am Ende der Riederspießstraße setzen, um die Zufahrt für Radfahrerinnen und Radfahrer in den Ostpark frei zu halten
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6614 entstanden aus Vorlage: OF 759/11 vom 22.07.2020 Betreff: Poller am Ende der Riederspießstraße setzen, um die Zufahrt für Radfahrerinnen und Radfahrer in den Ostpark frei zu halten Der Magistrat wird gebeten, am Ende der Riederspießstraße vor der Abfahrt/Rampe zum Ostpark Poller zu setzen, um das Parken zu verhindern. Begründung: Die Auf- und Abfahrt/Rampe für Radfahrerinnen und Radfahrer in den Ostpark am Ende der Riederspießstraße wird häufig genutzt, um verkehrsberuhigt in die Innenstadt zu fahren. Zu bestimmten Zeiten, z. B. während diverser Veranstaltungen in der Umgegend, kommt es vor, dass dort viele Autos parken. Das Setzen von Pollern soll verhindern, dass der besagte Weg zugeparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 392 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Radverkehr: Hinweisschilder an den Waldausgängen Riederwald Richtung Ostpark/Innenstadt
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 758/11 vom 22.07.2020 Betreff: Radverkehr: Hinweisschilder an den Waldausgängen Riederwald Richtung Ostpark/Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, an den Waldausgängen Riederbruch und Riederspießstraße Richtungsschilder für Radfahrerinnen und Radfahrer zu installieren. Und zwar: 1. Am Waldausgang (ohne Namen) gegenüber Hessengarage: ein Richtungsschild nach rechts - Richtung Ostpark/Innenstadt und dann weiter nach links über die Fußgängerüberwege zum Ostpark/Innenstadt; 2. am Waldausgang Kirschenallee auf die Riederspießstraße: ein Richtungsschild nach links - Richtung Ostpark/Innenstadt; 3. am Ende der Riederspießstraße - zwei Richtungsschilder: a) nach links über Abfahrt/Rampe in den Ostpark und im weiteren Verlauf in die Innenstadt; b) nach rechts über die Fußgängerampel auf den Ratsweg und weiter über die Fußgängerampeln in den Ostpark/Innenstadt. Begründung: Der Radverkehr nimmt stetig zu, und insbesondere Familien suchen Strecken, auf denen sie verkehrsberuhigt und ohne Gefährdung durch den Autoverkehr ihr Ziel erreichen. Alternative Routen sind nicht jedem bekannt und sollten daher ausgeschildert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 411 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Müllbehälter am Marie-Juchacz-Platz, in der Motzstraße und am Volgersbrunnenweg, gegenüber Netto-Parkplatz, aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6617 entstanden aus Vorlage: OF 762/11 vom 22.07.2020 Betreff: Müllbehälter am Marie-Juchacz-Platz, in der Motzstraße und am Volgersbrunnenweg, gegenüber Netto-Parkplatz, aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Marie-Juchacz-Platz und in der Motzstraße, neben den beiden Bänken, sowie im Volgersbrunnenweg, gegenüber dem Netto, Müllbehälter aufzustellen. Begründung: Die Sitzmöglichkeiten auf dem Marie-Juchacz-Platz und in der Motzstraße werden gerne und oft genutzt. Leider wird häufig Müll hinterlassen, weil Müllbehälter fehlen. Im Volgersbrunnenweg gegenüber dem Netto-Parkplatz am Anfang des schmalen Waldweges (ohne Namen) gibt es zwar einen Müllbehälter, jedoch ist dieser sehr klein und schnell voll. Müll liegt häufig daneben und verteilt sich dann bei Wind im Wald. Da nach dem Einkauf beim Netto Getränke und Mahlzeiten direkt verzehrt werden, ist an dieser Stelle ein großer Müllbehälter erforderlich. Quelle: google maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 17 Aktenzeichen: 79 4
Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6615 entstanden aus Vorlage: OF 760/11 vom 22.07.2020 Betreff: Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren Der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Straßenecken je nach Möglichkeit entweder Poller zu installieren oder Sperrflächen zu markieren, um das Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern (§ 12 Absatz 3 Nr. 1 StVO): 1. Motzstraße/Ecke Iselinstraße und Friedrich-List-Straße; 2. Schlettweinstraße/ Ecke Nebeniusstraße, Friedrich-List-Straße, Karl-Marx-Straße und Motzstraße; 3. Lahmeyerstraße/Ecke Lassallestraße. Begründung: In letzter Zeit häufen sich in o. g. Bereichen Beschwerden, dass die Ecken zugeparkt werden. Es wurde berichtet, dass es schon häufiger vorkam, dass die Müllabfuhr nicht anfahren konnte und die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge nur eingeschränkt möglich war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Am Riederbruch/Riederspießstraße: Verkehrssicherheit für Radverkehr gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6611 entstanden aus Vorlage: OF 756/11 vom 22.07.2020 Betreff: Am Riederbruch/Riederspießstraße: Verkehrssicherheit für Radverkehr gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Am Riederbruch und in der Verlängerung Riederspießstraße folgende Maßnahmen durchzuführen, um die Verkehrssicherheit für den Radverkehr zu gewährleisten: 1. Installation von Warnschildern - "Achtung Radverkehr kreuzt" vor dem Waldweg (ohne Namen) gegenüber Hessengarage; 2. Installation von Warnschildern - "Achtung Radverkehr kreuzt" vor dem Waldausgang; 3. Am Riederbruch und in der Verlängerung Riederspießstraße: Einführung durchgängig Tempo 30 km/h; 4. in der Riederspießstraße: Aufbringen von Bodenmarkierungen - Radverkehr in beide Richtungen - ggf. auch ein eingezeichneter Radweg, falls möglich; 5. Am Riederbruch: Installation eines Schildes - geteilter Fuß- und Radweg. Begründung: Die Strecke durch den Forst Riederwald, über den Riederbruch/Riederspießstraße, wird häufig von Radfahrern genutzt, um möglichst verkehrsberuhigt durch den Ostpark in die Innenstadt zu gelangen. Dennoch gibt es einige Gefahrenpunkte, und es ist daher erforderlich, dass Autofahrerinnen und Autofahrer darauf hingewiesen werden, dass hier mit Radverkehr zu rechnen ist. Autos, die auf den genannten Straßen unterwegs sind, haben eine hohe Geschwindigkeit, was auch damit zusammenhängt, dass es sich um den Zubringer zur A 661 handelt. Durch lang gezogene Kurven haben die Autofahrer zudem keine Sicht auf den Radverkehr. Der Fußweg von der Kirschenallee Richtung Ostpark ist zu schmal, um ihn für Fußgänger und Radfahrer freizugeben. Der Radverkehr nimmt stetig zu, dem ist Rechnung zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 390 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke – ausgeruht mobil“ auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen
Antrag vom 10.11.2019, OF 634/11 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, eine zusätzliche Sitzbank aufzustellen: - Riederwald, Motzstraße 16 Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 634/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 634/11 wurde zurückgezogen.
Einrichtung einer „verkehrsberuhigten Zone“ für die gesamte Schlettweinstraße
Anregung vom 13.05.2019, OA 396 entstanden aus Vorlage: OF 545/11 vom 24.04.2019 Betreff: Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" für die gesamte Schlettweinstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die komplette Schlettweinstraße im Riederwald ab Harkortstraße als "verkehrsberuhigte Zone" auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen (z. B. Bodenwellen) die Einhaltung der notwendigen Schrittgeschwindigkeit zu gewährleisten. Begründung: Die Schlettweinstraße beginnt an der Harkortstraße und endet an der Motzstraße. Es ist auf der gesamten Länge kein Bürgersteig vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgt nur durch farblich unterschiedliche Verbundsteinpflasterung, wobei diese kaum noch zu erkennen ist. Zwischen den Kreuzungen Friedrich-List-Straße und Motzstraße ist die Schlettweinstraße bereits als "verkehrsberuhigte Zone" ausgewiesen. Es ist nicht ersichtlich, warum dieses nicht auch für den Abschnitt von der Kreuzung Harkortstraße bis zur Friedrich-List-Straße möglich ist. Die ABG Frankfurt Holding hat entlang der Schlettweinstraße im Rahmen von Wohnraumverdichtung neue Häuser errichtet und im näheren Umfeld (Nebeniusstraße/Friedrich-List-Straße) Wohnungen saniert, in welche zwischenzeitlich junge Familien mit Kindern eingezogen sind. Diese Kinder leben und spielen im Umfeld ihrer Wohnungen und werden durch den Straßenverkehr dort stark gefährdet. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten, wenn auf dem Erlenbruch Stau herrscht, wird die Schlettweinstraße von ortsfremden Pendlern gern als "Abkürzung" benutzt. Durch die Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" über die gesamte Strecke könnte möglicherweise der "Fremdverkehr" entsprechend reduziert werden. Allerdings müsste dazu sichergestellt sein, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Nach bisheriger Kenntnis wird auf dem bereits beruhigten Abschnitt nämlich keine Rücksicht genommen und teilweise sogar mit mehr als 30 km/h durchgefahren. Deshalb sollten geeignete Maßnahmen, wie z. B. Errichtung von Bodenwellen, vorgenommen werden, um die Geschwindigkeitsreduzierung "technisch" einzufordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 67 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 396 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage OA 396 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4268, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 32 1
Radweg zwischen Mainkur und Hafenpark
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1806 entstanden aus Vorlage: OF 215/11 vom 01.06.2017 Betreff: Radweg zwischen Mainkur und Hafenpark Der Magistrat wird gebeten, den schon heute in großen Teilen vorhanden Fuß- und Radweg (zwischen Mainkur, entlang der Wächtersbacher Straße, der Orber Straße, südlich des Licht- und Luftbades Riederwald (nördlich der Gleise), der Riederspießstraße, am südlichen Rand des Ostparks, der Ostparkstraße, Danziger Platz und Philipp-Holzmann-Weg) als zusammenhängenden Weg zwischen dem Frankfurter Osten und der Frankfurter City auszuweisen, in einen für Radfahrerinnen und Radfahrer sicheren Zustand zu bringen und als West-Ost-Route, alternativ zur Hanauer Landstraße weiterzuentwickeln. Hierzu ist eine Planung zu erstellen, diese dem Ortsbeirat vorzustellen und anschließend in Absprache mit dem Ortsbeirat umzusetzen. Begründung: Die Politik hat erkannt, dass das Fahrrad ein ernstzunehmendes Fortbewegungsmittel ist, um Menschen auf kurzen Distanzen, bis zehn Kilometer, von A nach B zu transportieren. Es ist eines der Instrumente der Mobilität, den Verkehrskollaps des Individualverkehrs in den Städten und deren Peripherie abzuwenden. Dieser Verkehrsträger muss dazu aber auch in die Lage versetzt werden, diese Rolle zu übernehmen. Gerade in den Wegebeziehungen zwischen der Peripherie und dem Stadtzentrum ist dringend eine Entwicklung und Verbesserung geboten. Die Hanauer Landstraße, als Weg für den Fahrradverkehr, stellt sich als gefährlich und absolut nicht adäquat ausgebaut dar. Firmenein- und -ausfahrten sind eine permanente Gefahrenquelle. Die Wegeführung ist nicht angepasst an eine flotte Fortbewegung mit dem Fahrrad. Der oben skizzierte Weg entlang der Eisenbahntrasse bietet die große Chance, dem Fahrradverkehr einen für ihn priorisierten Weg zur Verfügung zu stellen, der sicheres und schnelles Fortkommen gewährleisten kann. Ungefähre Routenführung (Google maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1866 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3163 Aktenzeichen: 61 1
Müllbeseitigung im Waldgebiet Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 253 entstanden aus Vorlage: OF 33/11 vom 27.07.2011 Betreff: Müllbeseitigung im Waldgebiet Riederwald Der Magistrat wird gebeten, den Weg entlang der Bahnschiene vom Geflügelzuchtverein in der Motzstraße bis zum Zwischenlagerplatz für kompostierbare Abfälle der Stadt Frankfurt, das Waldstück um das Licht- und Luftbad beziehungsweise um den Fußballplatz im Riederwald, das Waldgebiet bis zu den Kleingartenanlagen in Richtung Eissporthalle zwischen Johanna-Tesch-Platz und der Straße Am Riederbruch von den Müllstellen am Wegrand und im Wald zu befreien. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das Müllaufkommen am Weg entlang der Bahnschienen durch das Aufstellen von weiteren Mülleimern vermieden oder zumindest vermindert werden kann. Zudem sollten die vorhandenen Mülleimer im Waldgebiet mit Mülldeckel und kleinem Einwurf-Fenster versehen werden, damit Vögel und andere Waldtiere daran gehindert werden, den Müll nach Essensresten zu durchwühlen und den Müll im Wald zu verteilen. Die Leerung der Müllbehälter sowie die Reinigung des Umfeldes sollte alle 14 Tage durchgeführt werden. Begründung: Bei dem genannten Waldstück handelt es sich um ein beliebtes Naherholungsgebiet vieler Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Riederwald. Viele nutzen das Waldstück zum Joggen, Radfahren oder um mit dem Hund spazieren zu gehen. Beim Durchqueren des Waldes fällt schnell auf, dass an vielen Stellen am Wegrand und besonders an den aufgestellten Mülleimern der Müll verstreut herumliegt. Die geschilderten Maßnahmen sollen diesem Zustand entgegenwirken und der Aufrechterhaltung beziehungsweise der Aufwertung des Waldes für seine Besucher dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1146 Aktenzeichen: 67 0
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