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Meine Nachbarschaft: Kaulbachstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Prüfung einer Bedarfsampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Mörfelder Landstraße im Bereich zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße

18.02.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1716 entstanden aus Vorlage: OF 328/5 vom 30.01.2022 Betreff: Prüfung einer Bedarfsampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Mörfelder Landstraße im Bereich zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Bedarfsampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Mörfelder Landstraße im Bereich zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße circa auf Höhe des Blumenladens "Blütesiegel" (Mörfelder Landstraße 106) eingerichtet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass regelmäßig Fußgängerinnen und Fußgänger die Mörfelder Landstraße im genannten Bereich überqueren und es dabei zu gefährlichen Situationen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1441 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße

18.02.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1701 entstanden aus Vorlage: OF 285/5 vom 01.01.2022 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße Der Magistrat wird gebeten, die Umrüstung der Gaslaternen für die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße, insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße, vorzuziehen, damit die Gehwege in diesem Bereich baldmöglichst ausreichend beleuchtet werden. Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße ist insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße völlig unzureichend. Dies betrifft vor allem die Gehwege. Der Bodenbelag ist bei der Beleuchtung kaum zu sehen, Hindernisse und eventuelle Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden. Das ist besonders für ältere Menschen unzumutbar und gefährlich. Manche Anwohner sind mittlerweile mit Taschenlampen unterwegs. Es muss für Fußgänger möglich sein, sich nach Einbruch der Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1446 Aktenzeichen: 91 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger in der Grünanlage in der Hohlbeinstraße schaffen

21.01.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1506 entstanden aus Vorlage: OF 296/5 vom 05.01.2022 Betreff: Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger in der Grünanlage in der Hohlbeinstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die Überquerung der Unterbrechung des Fußgängerwegs in der Holbeinanlage durch die Schneckenhofstraße/Passavantstraße für Fußgänger sicherer gestaltet und erleichtert werden kann; 2. einen Fußgängerüberweg (StVO-Zeichen 293, 350) an der Kreuzung Holbeinstraße/Schwanthalerstraße/Nordheimstraße einzurichten. Begründung: Die Grünanlage in der Holbeinstraße bietet vielen Anwohnern aus dem Viertel eine Gelegenheit für Spaziergänge. Auch viele Familien mit Kindern sind hier unterwegs. Der Fußweg in der Mitte des Grünstreifens auf der Holbeinstraße wird durch mehrere Straßenkreuzungen unterbrochen. An der Kreuzung Holbeinstraße/Textorstraße/Thorwaldsenstraße befindet sich schon jetzt eine Ampelanlage, sodass Fußgänger hier die Straße sicher überqueren können und ihren Spaziergang fortsetzen können. An den mim Tenor mit den Ziffern 1. und 2. bezeichneten Kreuzungen (siehe auch Anlage mit entsprechender Nummerierung) fehlen derartige Überquerungsmöglichkeiten. An der Kreuzung Holbeinstraße/Schneckenhofstraße/Passavantstraße existieren Fußgängerampeln, jedoch nur an den jeweiligen Straßeneinmündungen, nicht aber im Bereich der Überquerung in der Mitte der Hohlbeinstraße, wo der Weg in der Grünanlage unterbrochen wird. Das führt dazu, dass Fußgänger Umwege nehmen und auf drei Ampelschaltungen warten müssen. Selbstverständlich kürzen viele Fußgänger den Weg ab, indem sie die Straße auf direktem Wege überqueren. Eine mit der bestehenden Ampelanlage abgestimmte weiter Fußgängerampel könnte die Situation für Spaziergänger hier deutlich sicherer und komfortabler gestalten. Ggf. genügt hier auch die kostengünstigere Einrichtung eines Fußgängerüberwegs. An der Holbeinstraße/Schwanthalerstraße/Nordheimstraße fehlt ebenfalls eine sichere Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger. Hier dürfte auch aufgrund des eher geringen Verkehrsaufkommens die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs durch Aufstellen entsprechender Schilder gemäß StVO, Zeichen 350 und Fahrbahnmarkierung Zeichen 293, ausreichen, um auch hier eine sichere Überquerungsmöglichkeit zu schaffen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1132 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Prüfung erfolgreich getesteter velofreundlicher Gleise auch in FrankfurtSachsenhausen

21.01.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1502 entstanden aus Vorlage: OF 286/5 vom 01.01.2022 Betreff: Prüfung erfolgreich getesteter velofreundlicher Gleise auch in Frankfurt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die VGF zu beauftragen, zu prüfen, ob die in Bern in den Regelbetrieb gehenden velofreundlichen Gleise auch im Frankfurter Süden Anwendung finden könnten. Als mögliche Teststrecken käme die Mörfelder Landstraße 173 bis 175 (Straßenbahnlinie 18 und 19) inf rage. Dieser Bereich ist für den Radverkehr besonders gefährlich. Begründung: Funktionstüchtige velofreundliche Gleise würden in Frankfurt viele Probleme lösen, um den begrenzten Straßenraum gerechter aufzuteilen und mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes hat die VGF bereits Interesse bekundet. Velofreundliche Gleise würden die Sicherheit von Radfahrern auf den Straßen mit Straßenbahnverkehr erheblich verbessern. Daher ist zu prüfen, ob diese Technik, die in der Schweiz bereits geprüft und zugelassen worden ist, auch bei uns Anwendung finden könnte. Bei erfolgreicher Prüfung durch die VGF wären velofreundliche Gleise, möglicherweise auch im Zuge der anstehenden Umgestaltung der Schweizer Straße, eine sinnvolle Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2129 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen in der Hans-Thoma-Straße

26.11.2021 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1109 entstanden aus Vorlage: OF 186/5 vom 05.10.2021 Betreff: Radfahrstreifen in der Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, eine der drei Autofahrspuren in der Hans-Thoma-Straße in zwei Fahrradstreifen, einen von der Gartenstraße/Ecke Holbeinstraße bis zur Schweizer Straße und einen von der Schweizer Straße bis zur Gartenstraße/Ecke Dürerstraße umzuwandeln. Begründung: Der Radweg endet abrupt von der Kennedyallee kommend in der Gartenstraße/Ecke Holbeinstraße. An dieser vielbefahrenen Kreuzung erhöht sich das Risiko für Radfahrerinnen und Radfahrer durch fehlende Radspuren. Durch Reduzierung von drei auf zwei Fahrbahnspuren in der Hans-Thoma-Straße könnten zwei sichere Radfahrstreifen entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 752 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4300 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel in der Kaulbachstraße

26.11.2021 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1224 entstanden aus Vorlage: OF 188/5 vom 11.10.2021 Betreff: Fahrradbügel in der Kaulbachstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kaulbachstraße zwischen Schweizer Straße und Oppenheimer Landstraße im Bereich der Straßenlaternen Sperrflächen zu markieren und Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Im genannten Bereich ist auf der Südseite Schrägparken halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Gehweg angeordnet. Die Straßenlaternen stehen auf den Bürgersteigen nahe der Fahrbahn, sodass dort nicht geparkt werden darf. Leider werden dort dennoch Fahrzeuge abgestellt, die häufig zu weit in die Fahrbahn hineinragen und den Verkehr behindern. Zugleich besteht offenkundig ein hoher Bedarf an Fahrradstellplätzen, da an praktisch jedem Pfahl Fahrräder angeschlossen sind. So könnten Fahrradstellplätze geschaffen werden, ohne dass Autostellplätze wegfallen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 595 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterstützung der Außengastronomie in der Diesterwegstraße

26.11.2021 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1189 entstanden aus Vorlage: OF 248/5 vom 08.11.2021 Betreff: Unterstützung der Außengastronomie in der Diesterwegstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es in der Diesterwegstraße im Bereich vor dem Lokal a Tavola! möglich ist, für die kommende Sommersaison einen zweiten Schirm für die Außengastronomie zu installieren. Begründung: Durch die Einrichtung der Außengastronomie in der Diesterwegstraße wurde der öffentliche Raum deutlich aufgewertet und der Bereich um den Schweizer Platz attraktiver gestaltet. Vor Ort wurden inzwischen auch Patenschaften für zwei Baumscheiben übernommen. Die dort stehenden Bäume und die von ihnen abgegebenen klebrigen Pollen schränken jedoch die Sitzmöglichkeiten erheblich ein. Ein Schirm könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 700 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überweg Oppenheimer Landstraße vor der Bahnüberführung fußgängerfreundlich gestalten

29.10.2021 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 949 entstanden aus Vorlage: OF 200/5 vom 19.09.2021 Betreff: Überweg Oppenheimer Landstraße vor der Bahnüberführung fußgängerfreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Oppenheimer Landstraße vor der Bahnüber führung so angepasst werden kann, dass es Fußgängerinnen und Fußgängern möglich ist, den Kreuzungsbereich in einer Grünphase zu überqueren. Begründung: Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist es wünschenswert, den Kreuzungsbereich in einer Grünphase zu überqueren und nicht auf der Verkehrsinsel warten zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 589 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Bereich Metzlerstraße/Schweizer Straße/Untermainbrücke erhöhen

29.10.2021 · Aktualisiert: 20.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 947 entstanden aus Vorlage: OF 198/5 vom 19.09.2021 Betreff: Verkehrssicherheit im Bereich Metzlerstraße/Schweizer Straße/Untermainbrücke erhöhen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Radweg zwischen Metzlerstraße und Untermainbrücke Fahrrad-Piktogramme aufzubringen. Begründung: In dem oben genannten Bereich verläuft ein getrennter Fuß- und Radweg. Um dort die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen, ist es sinnvoll, auf dem Boden Fahrrad-Piktogramme aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 386 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1906 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1345 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verwilderung des Kopfsteinpflasters in der Schwanthalerstraße und angrenzenden Seitenstraßen beenden

29.10.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 934 entstanden aus Vorlage: OF 154/5 vom 30.06.2021 Betreff: Verwilderung des Kopfsteinpflasters in der Schwanthalerstraße und angrenzenden Seitenstraßen beenden Der Magistrat wird gebeten, d ie Verwilderung des öffentlichen Straßenraumes sowie der Gehwege in den kopfsteingepflasterten Abschnitten der Schwanthalerstraße sowie der angrenzenden Schadowstraße und Morgensternstraße umgehend zu beseitigen und auch langfristig einem erneuten Unkrautbewuchs durch regelmäßige Entfernung vorzubeugen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Ausweitung von Grünflächen im Frankfurter Stadtgebiet. Die Straßen und Gehwege, welche dem Verkehr dienen, sind hierfür jedoch offensichtlich ungeeignet. Das historische Kopfsteinpflaster in den im Tenor aufgeführten Straßen (siehe auch Karte im Anhang) leidet stark unter dem Bewuchs, der durch die angehängten Fotoaufnahmen dokumentiert wird. Der Unkrautbewuchs hat mittlerweile ein nicht mehr hinnehmbares Maß erreicht. Die langfristigen Kosten für eine notwendige Erneuerung oder Ausbesserung der durch Wurzeln teilweise bereits angehobenen Pflastersteine dürfte weitaus höher ausfallen als die kurzfristige und in Zukunft regelmäßige Entfernung. Die Gefahr von Verkehrsunfällen für alle Verkehrsteilnehmer sowie der Beschädigung von Fahrzeugen ist bereits jetzt hoch und ein umgehendes Handeln angezeigt. Die Entfernung von Unkraut zwischen Pflastersteinen ist nach Empfehlung des Landes Hessen (für Privatpersonen: https://llh.hessen.de/pflanze/freizeitgartenbau/garten-wissen/unkrautbeseitigung -auf-wegen-und-flaechen/) ohne Einsatz chemischer Präparate problemlos durch Abflammen erreichbar. Fotos: privat Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 509 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünphase der Pkw-Ampel auf der Mörfelder Landstraße am Wendelsplatz in östlicher Richtung erheblich verlängern

10.09.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 774 entstanden aus Vorlage: OF 142/5 vom 30.07.2021 Betreff: Grünphase der Pkw-Ampel auf der Mörfelder Landstraße am Wendelsplatz in östlicher Richtung erheblich verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Pkw -Ampel auf der Mörfelder Landstraße am Wendelsplatz in östlicher Richtung im nachmittäglichen Berufsverkehr erheblich zu verlängern. Begründung: Die Grünphase der Pkw-Ampel auf der Mörfelder Landstraße am Wendelsplatz in östlicher Richtung ist derart kurz geschaltet, dass es häufig zu einem Rückstau, teilweise bis zur Schweizer Straße, kommt. Um diesen Stau zumindest zu umgehen, nutzen einige Pkw-Fahrer die Abkürzung über den Großen Hasenpfad, die Ossietzkistraße und den Grethenweg, was zur Belastung der dortigen Wohngebiete führt. Eine Verlängerung der Grünphase könnte hier für Entlastung sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 127 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

„Turbobaustelle“ Holbeinkreisel

10.09.2021 · Aktualisiert: 25.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2021, OA 71 entstanden aus Vorlage: OF 139/5 vom 24.08.2021 Betreff: "Turbobaustelle" Holbeinkreisel Vorgang: B 185/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Baumaßnahme Holbeinkreisel unter Berücksichtigung der noch zu beschließenden Verbesserungen als Turbobaustelle mit einer maximalen Bauzeit von 15 Monaten auszuführen. 2. Zur Information der Bevölkerung wird der Magistrat gebeten, unter Darlegung der einzelnen Teilbaumaßnahmen einschließlich der Maßnahmen beteiligter Dritter zu erläutern, mit welchem zeitlichen Rahmen jeweils zu rechnen ist und welche Abschnitte einschließlich der am Bau beteiligter Dritte nach Ansicht des Magistrats nicht zeitgleich durchgeführt werden können, sodass er im Magistratsbericht vom 20.04.2020, B 185, zu der Feststellung gelangt, die Bauzeit beträgt "mindestens 24 Monate". Begründung: Der geplante Holbeinkreisel wird die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Holbeinstraße, Burnitzstraße, Oppenheimer Landstraße, Hedderichstraße und Nell-Breuning-Straße erheblich verbessern, sämtliche heute notwendigen Ampelanlagen können abgebaut werden. Der neu entstehende Platz hat das Potenzial, im Bereich dieses für Sachsenhausen wichtigen Verkehrsknotenpunktes eine erhebliche städtebauliche Aufwertung zu bewirken. Leider hat die Planung Mängel, die die Bevölkerung und die Verkehrsteilnehmer über Gebühr belasten wird, wenn keine Änderung eintritt. Nach Angaben des Magistrats im Bericht vom 20.04.2020, B 185, soll die Bauzeit mindestens 24 Monate betragen. Leidvolle Erfahrungen bei anderen städtischen Baumaßnahmen zeigen, dass die Angabe "mindestens" ernst gemeint ist, sodass von einer erheblich über zwei Jahre liegenden Bauzeit auszugehen ist. Diese überlange Bauzeit ist bei der überschaubaren Baumaßnahme nicht hinnehmbar. Im Interesse der angrenzend wohnenden Bevölkerung und der Verkehrsteilnehmer ist die Dauer von zu erduldendem Lärm, Staub, Dreck, Umleitungen und eingeschränkte Erreichbarkeit der Wohnungen auf das absolute Minimum zu reduzieren. Der Holbeinkreisel soll im Rahmen einer "Turbobaustelle" errichtet werden, damit der zeitliche Rahmen von 15 Monaten nicht überschritten wird. Wichtig ist, dass alle am Bau Beteiligten einschließlich der Unternehmen, die Leitungen unter der Erde haben, von Beginn an eingebunden werden. Möglichst alle Arbeiten sollen parallel durchgeführt werden. Dies ist schon in der Ausschreibung festzuschreiben, ebenso verbindliche Ausführungszeiten. Der Baugrund ist vorab intensiv zu untersuchen, damit unerwartete Überraschungen während der Bauphase mit anschließenden Zeitverzögerungen nicht eintreten. Die Arbeiten auf der Baustelle einschließlich derjenigen für eventuelle Leitungsarbeiten müssen minutiös geplant, jeder Handgriff vorab besprochen und festgelegt werden. Die Bauaufträge sollen nicht nach dem preismäßig günstigsten Angebot, sondern nach der bestmöglichen Leistung vergeben werden. Die ausführenden Firmen müssen z. B. angeben, mit wie viel Arbeitnehmern und Maschinen sie arbeiten und wie schnell sie bei einem Ausfall Personal und Maschinen ersetzen werden, um die gesetzten Fristen einzuhalten. Für eine kurze Bauzeit werden die Anwohner und Verkehrsteilnehmer den beteiligten städtischen Ämtern und Firmen dankbar sein. Bei einem Ortstermin haben sich die Anwesenden überrascht über die bisher prognostizierte Bauzeit von mindestens 24 Monaten gezeigt. Sie wünschen sich eine Aufschlüsselung der einzelnen Gewerke nach Dauer und zeitlicher Abfolge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 185 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 71 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 753, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Versetzung der Glascontainer am geplanten Holbeinkreisel

10.09.2021 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 172/5 Betreff: Versetzung der Glascontainer am geplanten Holbeinkreisel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die zu überarbeitende Planung zum Holbeinkreisel im Rahmen der Vorlage M 81 zu verändern und einen geeigneteren Standort für die unterirdischen Glassammelbehälter zu finden, sodass keine Bäume geopfert werden müssen, insbesondere nicht der Baum 44 in der genannten Magistratsvorlage. Begründung: Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Holbeinkreisels sollen in der Grünanlage der Holbeinstraße unterirdische Glascontainer angelegt werden. Deshalb ist gemäß Begründung der M 81/2021 der daneben befindliche Baum Nr. 44 "potenziell gefährdet". Es besteht allerdings keine zwingende Notwendigkeit, unterirdische Glascontainer in einer alleeartigen Grünanlage mit hochgewachsenen alten Bäumen zu positionieren und dadurch den Bestand der Bäume zu gefährden. Denkbar wäre zum Beispiel der Platz gegenüber der Allee auf der Restfläche an der Ecke Oppenheimer Landstraße/Nell-Breuning-Straße. Prinzipiell sollten gesunde alte Bäume nur gefällt werden, wenn dies absolut notwendig ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.08.2021, OF 139/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bürgerbeteiligung und Neugestaltung Schweizer Straße/Schweizer Platz

08.09.2021 · Aktualisiert: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2021, OF 173/5 Betreff: Bürgerbeteiligung und Neugestaltung Schweizer Straße/Schweizer Platz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schweizer Platz und die Schweizer Straße zwischen Textorstraße und Hans-Thoma-Straße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20, max. Tempo 30 auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen. Dazu ist eine Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Interessensgemeinschaft Schweizerstraße erforderlich. Es ist weiterhin zu prüfen, ob durch die Ausweisung der Schweizer Straße als Anlieger frei Bereich Durchgangsverkehr verhindert wird. Tempo 20 gilt auch für den Radverkehr, für den keine getrennte Fahrspur ausgewiesen wird. Zur Sicherheit müssen die Schienen der Straßenbahn in diesem Bereich mit einem Schienen Verschlusssystem ausgestattet werden. Als erste kurzfristige Maßnahme soll eine Entrümpelung des Straßenraums und abgestimmte Neumöblierung, auch teilweise mit mobilen Sitzgelegenheiten angeordnet werden. Begründung: Durch die Ausweisung als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 werden die separaten Fahrradspuren überflüssig. Dies führt insbesondere am Schweizer Platz zu einer deutlichen Verbesserung, da die Bereiche bis zur Straßenbahn/markierter Fahrspur für den Autoverkehr, durchgehend als Platz genutzt werden können. Das Konzept des "Shared Space" mit Tempo 20 hat sich bereits in anderen Ländern gut bewährt. Durch eine wertige Pflasterung (beispielsweise Porphyr wie in der Altstadt, auf der Fressgass und auf dem Römerberg) und zum Teil mobilen Sitzgelegenheiten wird die Aufenthaltsqualität erhöht. Als Begrünung sind auch Bäume oder Palmen in Kübeln z.B. aus dem Palmengarten denkbar. So könnte aus der Schweizer Straße und dem Schweizer Platz mit der intakten städtebaulichen Struktur ein charmantes neues Zentrum mit südlichem Flair in Sachsenhausen entstehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OF 173/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Schaumainkai sicherer und fußgängerfreundlicher gestalten

23.08.2021 · Aktualisiert: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 130/5 Betreff: Den Schaumainkai sicherer und fußgängerfreundlicher gestalten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schaumainkai zwischen Alter Brücke und Schweizer Straße als zweispurige Straße umzugestalten und einen zusätzlichen Fußgängerüberweg mit Querungshilfe einzuplanen. Begründung: Der Schaumainkai zwischen Museumsufer und Main, mit dem alten Baumbestand und Blick auf die Skyline, ist eine viel befahrene Durchgangsstraße und trennt den Stadtteil mit dem Museumsufer und Parks von den Grünflächen am Mainufer. Die mehrspurige Straße lädt zum Rasen ein. Oft wird das Tempolimit nicht eingehalten. Daher sollte der Schaumainkai in diesem Bereich ähnlich wie zwischen Schweizer Straße und Friedensbrücke für alle VerkehrsteilnehmerInnen zweispurig und damit sicherer gestaltet werden. Dadurch könnte auch der Bürgersteig auf der Seite der Museen breiter gestaltet und damit der kulturellen Bedeutung dieser bundesweit einmaligen Kulturmeile Rechnung getragen werden. Darüber hinaus gibt es zu wenige Fußgängerüberwege. Daher versuchen viele Menschen, selbst Familien mit Kindern, besonders am Metzlerpark diese Straße "wild" zu überqueren, um ohne lange Umwege zum Mainufer gelangen zu können. Das ist gefährlich. Die Verbindung vom Stadtteil Sachsenhausen, den Parks und Museen über den Schaumainkai zum Mainufer ist offenkundig für viele Menschen eine natürliche und wichtige Wegebeziehung. Dies sollten wir respektieren und zumindest zwischen Metzlerpark und der Rampe zum unteren Mainufer einen zusätzlichen Fußgängerüberweg mit Querungshilfe einplanen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 130/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen

22.06.2021 · Aktualisiert: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 126/5 Betreff: Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen Der Ortsbeirat lehnt den Magistratsvortrag M 81 ab. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, 1. den Magistratsvortrag ebenfalls abzulehnen, 2. den Magistrat aufzufordern, a) Radverkehrsanlagen im Anschlussbereich des Kreisels mit einer Breite von mindestens 2,50 Metern je Fahrtrichtung zu planen und so die hier geplante Führung der Radroute Frankfurt - Darmstadt zu ermöglichen. Dazu sind beide Parkstreifen in der Unterführung aufzuheben. b) Den freien Rechtsabbieger für den Fahrzeugverkehr von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße, der eine zusätzliche, unübersichtliche Straßenquerung und Gefährdung für zu Fuß gehende Kinder auf dem Schulweg darstellt, aus der vorgelegten Planung zu streichen. Begründung: Durch Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße und Ziegelhüttenweg wird die künftige Raddirektverbindung Frankfurt Darmstadt geführt. Das hat der Magistrat ganz richtig in seinem Vortrag festgestellt. Auf die Idee, seine Planung entsprechend anzupassen ist er nicht gekommen. Auf einer Raddirektverbindung soll der Radverkehr durchgängig zügig fahren können. Dazu ist eine Mindestbreite von 2,50 Metern erforderlich, um freie Überholvorgänge auf der Radverkehrsanlage zu ermöglichen. Der erforderliche Platz wird durch Wegfall der Parkplätze in der Unterführung gewonnen, die überflüssig sind, weil sie in erster Linie Pendlerverkehr anziehen. Enttäuscht ist der Ortsbeirat über die Planung des sogenannten Bypass von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße. Der Planer stellte bei der Präsentation der Vorplanung im Ortsbeirat im Jahr 2019 dar, dass der Bypass in der Verwaltung umstritten, aber seine bevorzugte Variante sei. Der Ortsbeirat hat in seiner damaligen Anregung zur Vorplanung den Bypass ausdrücklich gestrichen (nachzulesen in Punkt 2 im Protokoll der 36. Sitzung der XI. Wahlperiode). Es sei hier noch einmal dargestellt, warum der Ortsbeirat die freien Rechtsabbieger speziell in Wohnbereichen als Relikt aus der autogerechten Stadt nicht wünscht: Der Fußverkehr wird gezwungen, den von hinten kommenden Fahrzeugverkehr zu beachten. Da Fußgänger nicht mit Rückspiegeln ausgestattet sind, muss durch Richtungswechsel die Einsicht in den rückwärtigen Verkehr sichergestellt werden. Für junge Erwachsene ist das ein Routinevorgang, aber immer ein unerwünschter Umweg. In der Mobilität eingeschränkte Personen belastet selbst kleine Umwege. Sie müssen einmal zusätzlich anhalten, zusätzlich Sicht nehmen und zusätzliche Gefälle auf ihrer Wegstrecke überwinden. Für Kinder sind die freien Rechtsabbieger eine besondere Qual. Sie haben einen zusätzlichen Zebrastreifen zu überwinden. Ein Zebrastreifen signalisiert ihnen nicht Sicherheit, sondern Gefahr. Sie müssen auf dem Fußweg vor dem Zebrastreifen warten, bis alle Autos vorbei gefahren sind oder wirklich vor dem Zebrastreifen anhalten. Daher müssen sie auch die Autos passieren lassen, die gar nicht den Abbieger nutzen, sondern geradeaus in den Kreisel einfahren. Auch die Eltern wollen ihre Kinder vor solcherart gefährlichen Schulwegen schützen. Bei Bau des freien Rechtsabbiegers ist deshalb mit einer höheren Anzahl "Elterntaxis" auf dem Kreisel zu rechnen. Der Fahrzeugverkehr kann leicht auf den Bypass verzichten. Die Wegebeziehung von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße ist von untergeordneter Bedeutung. Geübte PkwFahrerinnen können auch im spitzen Winkel abbiegen. Größere Fahrzeuge müssen eine Runde um den Kreisel nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 126/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen

19.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7341 entstanden aus Vorlage: OF 1907/5 vom 03.02.2021 Betreff: Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann nach dem derzeitigen Planungsstand damit zu rechnen ist, dass die in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen, realisiert sein werden . Begründung: Mit der Vorlage NR 895 wurden 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung u. a. auch für den Ortsbezirk 5 zahlreiche sinnvolle Maßnahmen beschlossen, die den Fuß- und Fahrradverkehr in den Bereichen Schwarzwaldstraße/Rennbahnstraße, Schweizer Straße, Mörfelder Landstraße und Offenbacher Landstraße, Gutzkowstraße, Oberräder Fußweg und Brückenstraße sicherer machen sollen. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 5 ist es äußerst wünschenswert, dass die vorgesehenen Maßnahmen sich nicht verzögern. Damit möglichst frühzeitig Verzögerungen entgegengewirkt werden kann, ist es sinnvoll, nachdem nun mehr als 18 Monate seit Beschlussfassung verstrichen sind, zu überprüfen, ob der ursprünglich ins Auge gefasste Zeitplan voraussichtlich eingehalten werden kann oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit die vorgesehenen Maßnahmen ohne Verzögerung realisiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Park- und Fahrradplätze im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße

19.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7340 entstanden aus Vorlage: OF 1905/5 vom 21.01.2021 Betreff: Park- und Fahrradplätze im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße schraffierte Fläche zur Einrichtung weiterer Fahrradabstellplätze zu nutzen. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich ist eine relativ große Freifläche schraffiert und abgepollert. Diese Fläche kann für weitere Fahrradabstellplätze genutzt werden. Hierfür besteht auch in diesem Bereich ein erheblicher Bedarf. Hier können drei bis vier Fahrradbügel angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1159 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee

12.12.2020 · Aktualisiert: 03.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 Betreff: Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Füttern der Tauben im Bereich der Eisenbahnunterführung Stresemannallee unverzüglich unterbunden wird. Der Ortsbeirat bittet darum, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Aufstellen von Schildern "Taubenfütterungverboten" mit der Zusatzinformation der Strafbarkeit. 2. Sicherstellung der Vergrämung der Tauben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn. 3. Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen. 4. Dass eine empfindliche Bestrafung der Täterin erfolgt, da das Fütterungsverbot bekannt ist und die Bürgerin mehrfach vergeblich von der Bevölkerung darauf hingewiesen wurde und wird. 5. Da das Problem durch die Bürger mehrfach den Ordnungsbehörden gemeldet wurde - erstmals am 27.1.2020 und danach des Öfteren - ist dem Ortsbeirat darzulegen, warum hier nicht gehandelt wurde und das Problem somit - seit Anfang 2020 - permanent zugenommen hat. Zwar wurden die Futterauslagen dokumentiert, aber darüberhinaus sei nichts geschehen, so die verärgerten Bürger. 6. Inzwischen haben Bürger das Fahrzeug mit dem Kennzeichen (wird dem Magistrat separat mitgeteilt) identifiziert und die fütterungswütige Person auch fotografiert. Diese Person erzählt den Bürgern jedoch, dass sie Mitarbeiterin der Stadt und berechtigt sei, so zu handeln. Aufgrund auch dieser Meldung an die Ordnungsbehörden, ist wiederum nichts geschehen. Der Ortsbeirat fragt, warum geschah auch daraufhin nichts? 7. Da hier die Gesundheit der Bevölkerung durch Tauben und Ratten stark belastet ist, fordert der Ortsbeirat nunmehr den Magistrat zu schnellstem Handeln auf und weist darauf hin, dass gerade in den derzeitigen schweren Coronazeiten Sauberkeit und Hygiene höchstes Gebot sind. Die Bevölkerung hat einen Anspruch auf gesundheitlichen Schutz. 8. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat darum, auch die nachfolgend genannten Plätze auf Fütterung durch die vorstehende Person zu überprüfen, denn Bürger machen darauf aufmerksam, dass diese Plätze alle mit identischem Futter versehen werden: 1. Am Südbahnhof - Schweizer Straße Bahnunterführung, Aufgang zu den Gleisen 1-4 2. Richard Strauß Allee / Ecke Mörfelder Landstraße . 3. Diesterwegplatz am Südbahnhof (Bushaltestelle Linie 47/48) Begründung: Bürger beschweren sich permanent über die ständig zunehmende Taubenpopulation. Umherfliegende Federn und Schuppen der Tiere belasten ihre Atemwege. Kontinuierlich vorhandene Ratten in diesem Bereich werden angelockt. Durch die tägliche, also sehr regelmäßige säckeweise Fütterung - nach Einbruch der Dunkelheit und morgens - wird die Vermehrung von Ratten und Tauben stark vorangetrieben. Eine anfänglich erträgliche Taubenpopulation von etwa 50 Tieren ist inzwischen auf etwa 350 bis 600 Tiere angewachsen (hier erschöpft sich dann das Zählen). Die Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung im o.g. Bereich der Straßenbahnhaltestelle, der Ampelanlage, der Fußwege und Straßen sowie des nahen Restaurants Casa Nova ist stark eingeschränkt. Da der Stein des Anstoßes auf städtischem Gebiet liegt - direkt an der Kreuzung Stichstraße Stresemannallee / Restaurant Casanova - ist u.E. eine Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG/VGF nicht gegeben. Letztere stellt jedoch im Hinblick auf die Problematik Rattenfallen auf. Für das Gesamtproblem allerdings im Endeffekt zu wenig hilfreich. Zur Verdeutlichung des Problems, nachfolgend einige aussagekräftige Fotos. Weitere können angefordert werden! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 Auskunftsersuchen vom 22.01.2021, V 1927 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1893/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1927 2021 1. Die Vorlage OF 1872/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1893/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung das Wort "Intensivtäter" durch das Wort "Täter" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken

27.11.2020 · Aktualisiert: 18.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an der Ecke Gutzkowstraße/Souchaystraße

27.11.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6955 entstanden aus Vorlage: OF 1848/5 vom 11.11.2020 Betreff: Anbringung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an der Ecke Gutzkowstraße/Souchaystraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Gutzkowstraße/Souchaystraße noch zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten in Form von Fahrradbügeln einzurichten. Begründung: Die obige Ecke ist abgepollert und schraffiert. Auf der schraffierten Fläche besteht die Möglichkeit, weitere Fahrradbügel anzubringen. Der Bedarf für Fahrradabstellplätze ist in diesem Bereich aufgrund der Nähe zur Schweizer Straße sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 633 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren

30.10.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 entstanden aus Vorlage: OF 1815/5 vom 14.10.2020 Betreff: Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren Vorgang: OM 1643/17 OBR 5; ST 1130/18 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner o. a. S tellungnahme angekündigten Maßnahmen zeitnah umzusetzen, nämlich: 1. die Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße sowie zwischen Schweizer Straße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen zu integrieren; 2. die noch vorhandenen Lichtsignalanlagen abzubauen und die angekündigten Ersatzmaßnahmen umzusetzen und außerdem 3. die Diesterwegstraße im Abschnitt zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben. Begründung: In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen entfällt die Vorfahrtsregelung und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit kann besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden. Die Ampeln können entfallen, wenn zum Beispiel durch Aufpflasterungen die Sicherheit des Fußverkehrs anderweitig verbessert wird. Die Diesterwegstraße kann für den Radverkehr in Fahrtrichtung Textorstraße freigegeben werden, weil kein gesondertes Lichtsignal erforderlich wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 468 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen

30.10.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6856 entstanden aus Vorlage: OF 1817/5 vom 14.10.2020 Betreff: Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landespolizei ins Benehmen zu setzen, um die Autoraser in Sachsenhausen-Süd, insbesondere an Wochenenden abends ab 18:00 Uhr, vermehrt zu kontrollieren. Erneute tödliche Unfälle in Sachsenhausen durch verantwortungslose Autofahrer sollen verhindert werden. Kritische Bereiche sind: 1. Schweizer Straße; 2. südliches Mainufer; 3. Textorstraße; 4. Elisabethenstraße/Darmstädter Landstraße; 5. Walter-Kolb-Straße/Gartenstraße. Begründung: Anwohner beklagen, dass seit einigen Wochen unter der Woche und insbesondere an den Wochenenden abends ab 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr und dann bis spät in den Abend immer wieder Autoraser andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Teilweise fahren die Autos mit Geschwindigkeiten von über 100 km/h und es wurden auch rote Ampeln überfahren. Die Anwohner befürchten, dass bald ein weiterer schwerer Unfall passiert. Der Ortsbezirk 5 war im Jahr 2019 derjenige in Frankfurt mit der höchsten Zahl an Verkehrstoten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 472 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße

30.10.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6855 entstanden aus Vorlage: OF 1816/5 vom 14.10.2020 Betreff: Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße Vorgang: V 1121/19 OBR 5; ST 891/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Walter-Kolb-Straße und der Gartenstraße Richtung Westen den anfangs vorhandenen Radfahrstreifen bis zur Schweizer Straße unter Wegfall einer Kfz-Fahrspur zu verlängern; 2. auch in der Gegenrichtung einen Radfahrstreifen zu markieren und dem Überfahren des Radstreifens durch Fahrzeuge auf der verbleibenden überbreiten Kfz-Spur durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: In der o. a. Stellungnahme hat der Magistrat die Fortsetzung des Radfahrstreifens bis zur Schweizer Straße vom Platzbedarf für eine Rechtsabbiegerspur an der Schweizer Straße im Zusammenhang mit der Mainkaisperrung gemacht. Trotz der eingeschränkten Aussagekraft der probeweisen Sperrung kann festgestellt werden, dass der Platzbedarf nicht eingetreten ist. Ebenso hat sich in Gegenrichtung kein zusätzlicher Platzbedarf ergeben. Die Mainkaisperrung wurde zudem inzwischen aufgehoben. Im Stadtgebiet sind zahlreiche Radfahrstreifen neben überbreiten Spuren markiert worden. Gegen das in der o. a. Stellungnahme angesprochene Überfahren des Radfahrstreifens hat der Magistrat offenbar geeignete Maßnahmen entwickelt. Die Walter-Kolb-Straße ist bis zur Oppenheimer Landstraße durchgehend, einschließlich Abbiegespuren, vier- bis fünfspurig, im weiteren Verlauf ist die Gartenstraße bis zur Schweizer Straße dreispurig. Die Strecke ist für das heutige Kraftfahrzeugaufkommen überdimensioniert. Die Markierung von Radfahrstreifen zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs erscheint daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2019, V 1121 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 891 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen

21.08.2020 · Aktualisiert: 21.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2020, OA 598 entstanden aus Vorlage: OF 1702/5 vom 26.07.2020 Betreff: Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen Vorgang: OM 5185/19 OBR 5; ST 600/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entgegen der Stellungnahme ST 600 im Interesse von Fußgängern und Fahrradfahrern die im Sommer 2019 eingerichtete Linksabbiegemöglichkeit aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße in Richtung Osten wieder aufzuheben und so zu verhindern, dass der Schleichverkehr von der Schweizer Straße in südlicher Richtung durch die Wohngebiete in Sachsenhausen geleitet wird. Begründung: Der neue Abbieger eröffnet insbesondere die Stegstraße als neue Rennstrecke zur ampelfreien Umgehung der Schweizer Straße. Autofahrer fahren in hohem Tempo und ohne Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer bis zum Diesterwegplatz, wo sie wieder auf die ursprüngliche Route einbiegen. Die in der Stellungnahme ST 600 vorgetragene Ansicht, der Schleichverkehr entstünde durch die Abbiegerestriktion, trifft nicht zu, denn die Autofahrer konnten bisher und jetzt auch von der Schweizer Straße und dann Gutzkowstraße kommend in den südlich gelegenen Teil des Viertels einbiegen. Der nördliche Teil ist über das Mainufer erschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5185 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 600 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 598 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage OA 598 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6461, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-Straße

21.08.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2020, OA 599 entstanden aus Vorlage: OF 1703/5 vom 26.07.2020 Betreff: Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-Straße Vorgang: OM 1168/17 OBR 5; ST 2070/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Interesse von Fußgängern und Fahrradfahrern zur sicheren und zügigen Passierbarkeit der Kreuzung Schweizer Straße/Hans-Thoma-Straße die Anregung OM 1168 umzusetzen: 1. Die Ampelschaltung, die die Querung der Hans-Thoma-Straße für Fußgänger regelt, soll stets eine Fußgängerquerung in einem Zug ermöglichen. Die Grünphase der Fußgängerquerung über die Hans-Thoma-Straße soll stets zeitgleich mit der Grünphase des Autoverkehrs auf der Schweizer Straße geschaltet werden. 2. Das Drängelgitter an der Schweizer Straße/Ecke Hans-Thoma-Straße ist in der Hans-Thoma-Straße um zwei Meter zu kürzen (vor dem Eingang zum Café Wacker). Dadurch kann die Fußgängerquerung weniger schräg markiert werden und ist für Autofahrer, die aus der Schweizer Straße rechts in die Hans-Thoma-Straße abbiegen, besser einsehbar. Damit wird die Kreuzungssituation zu einer "normalen" Abbiegesituation. 3. Der Rechtsabbieger aus der Schweizer Straße in die Hans-Thoma-Straße soll auf eine Fahrspur verengt werden. Um das zu erreichen, soll gegebenenfalls vor dem gekürzten Drängelgitter eine Sperrfläche markiert und mit Pollern oder Pflanzkästen abgesichert werden (siehe Punkt 4.). 4. Im Rechtsabbieger soll ein Fahrradstreifen für rechtsabbiegende Fahrradfahrer markiert werden. 5. Nach der Abzweigung der Städelstraße verengt sich die Fahrbahnbreite der Hans-Thoma-Straße derzeit von zwei auf eine Spur in westlicher Fahrtrichtung. Da infolge der obigen Maßnahmen die zweite Spur nicht mehr besteht, sollen Parkplätze auf der Hans-Thoma-Straße im Bereich zwischen der Abzweigung und der Städelstraße 1 eingerichtet und zwei der drei Glascontainer vom Gehweg auf die Straße verlegt werden. Der dritte Glascontainer ist zu entfernen. Begründung: Die vorgeschlagene Regelung ist die am wenigsten konflikt- und unfallträchtige für Fußgänger und Autofahrer, da alle Verkehrsteilnehmer diese Form des Rechtsabbiegens kennen und an jeder Kreuzung davon ausgehen, dass der Verkehr so geregelt ist. Sie entspricht dem in der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Normalfall für Rechtsabbieger und dem überall in Deutschland und überall in Europa gelebten Straßenverhalten und genießt eine hohe Akzeptanz bei allen Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat befürwortet diese Regelung, um zu vermeiden, dass sich auf der sehr kleinen Verkehrsinsel immer wieder große Fußgängergruppen sammeln, die durch den Autoverkehr gefährdet werden. Die obigen Maßnahmen zu 1., 2. und 3. wurden in einem Ortstermin im Juli 2016 besprochen. Die Punkte 4. und 5. sind Ergänzungen aus dem Ortsbeirat. Die Aussage des Magistrats in der Stellungnahme ST 2070, ein gelbes Blinklicht sei erforderlich, um wie in 1. gefordert, eine gleichzeitige Grünphase für die die Hans-Thoma-Straße querenden Fußgänger und den in die Hans-Thoma-Straße rechts abbiegenden MIV einzurichten, wird vom Ortsbeirat zurückgewiesen. Die vom Ortsbeirat geforderte Einrichtung der Kreuzung entspricht der Standardsituation an Tausenden von Rechtsabbiegern mit ampelgeregelten Fußgängerüberwegen im gesamten Bundesgebiet, immer ohne gelbes Blinklicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1168 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2070 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1013 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 599 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6365, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.09.2020 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rotlichtverstöße in der Schweizer Straße

05.08.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2020, OF 1695/5 Betreff: Rotlichtverstöße in der Schweizer Straße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht, Rotlichtverstöße im Bereich der Schweizer Straße zukünftig zu unterbinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten vermehrten von Rotlichtverstößen im Bereich der Schweizer Straße. Deshalb fragt der Ortsbeirat 5 den Magistrat, welche Möglichkeiten (Blitzer, häufigere Kontrollen, verbesserte Ampelschaltung usw.) er sieht, diese zukünftig zu unterbinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1728 2020 Die Vorlage OF 1695/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzzeitparken Textorstraße

19.06.2020 · Aktualisiert: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6192 entstanden aus Vorlage: OF 1665/5 vom 26.05.2020 Betreff: Kurzzeitparken Textorstraße Vorgang: OM 5164/19 OBR 5; ST 2239/19 Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend auf seine Stellungnahme ST 2239, 1. in der Textorstraße auf der Seite der ungeraden Hausnummern zahlungspflichtige Kurzzeitparkplätze einzurichten, im Anschluss an die ortsfest vorhandenen Behindertenparkplätze, im Bereich der freien Stellplätze; 2. im Abschnitt der Textorstraße von der Kreuzung Stegstraße bis zur Kreuzung Oppenheimer Landstraße auf der Seite der geraden Hausnummern das Senkrechtparken halb auf der Straße anzuordnen; 3. anzuordnen, die Gastronomieterrassen frei zu halten; 4. sofern sich bei genauer Inaugenscheinnahme im Bereich von Baumscheiben, Schaltkästen etc. die Möglichkeit ergibt, davor Längsparkplätze einzurichten. Begründung: Die Anregung folgt der Stellungnahme des Magistrats ST 2239. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5164 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2239 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1846 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Café-Casino in der Textorstraße überprüfen

19.06.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6205 entstanden aus Vorlage: OF 1687/5 vom 16.06.2020 Betreff: Café-Casino in der Textorstraße überprüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Café im Erdgeschoss der Liegenschaft Textorstraße 89 alle rechtlichen Vorgaben einhält, sowie gegebenenfalls Zuwiderhandlungen zu unterbinden. Insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der zeitlichen Grenzen der Außengastronomie sowie der Höchstzahl an Spielautomaten bestehen diesbezüglich Zweifel. Ferner ist zu prüfen, ob der Inhaber des Cafés als Zweckveranlasser für die lautstarken nächtlichen Ansammlungen unmittelbar vor der Liegenschaft verantwortlich ist und dafür Sorge zu tragen hat, dass diese zukünftig unterbleiben. Begründung: Nachdem die Vorgängernutzung als Wettbüro rechtlich beanstandet wurde, wird die Liegenschaft nunmehr als gastronomische Einrichtung betrieben. Mittlerweile beschweren sich wiederholt Anwohner über nächtliche Ruhestörungen (teilweise deutlich nach 24 Uhr) durch Personen auf den Sitzgelegenheiten unmittelbar vor dem Café. Das umgebende Gebiet ist jedoch überwiegend von Wohnnutzung geprägt, daher erscheint die Beeinträchtigung als rechtlich unzulässig. Zudem befinden sich vier - statt der zulässigen drei - Spielautomaten in dem Café. Weiterhin erscheint es nach dem äußeren Gepräge als fraglich, ob der Schwerpunkt des ausgeübten Gewerbes tatsächlich in der Bewirtung liegt oder nicht vielmehr doch in den Spielautomaten. Nachdem nunmehr nächtlich zahlreiche Gäste die Außenbestuhlung des Cafés als Treffpunkt nutzen und lautstark Konflikte austragen und gegenseitig die Motorengeräusch ihrer Autos begutachten sowie Beleidigungen der Anwohnerschaft aussprechen, ist nunmehr insoweit Dringlichkeit gegeben, als ein Zuwarten über die Sommerpause hinaus für die Nachbarschaft unzumutbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1734 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt des Schulhofes zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße als Spielfläche für Kinder

19.06.2020 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6187 entstanden aus Vorlage: OF 1659/5 vom 01.06.2020 Betreff: Erhalt des Schulhofes zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße als Spielfläche für Kinder Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig den Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße auch weiterhin für Kinder zu öffnen und 2. unter Einbeziehung der Elternschaft, der Schulgemeinde und des Ortsbeirates ein "Schulhofpatenschaftskonzept" zu entwickeln, das den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Begründung: Mit Befremden hat der Ortsbeirat zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße in Zukunft nicht mehr für Kinder geöffnet sein soll. In Frankfurt am Main verfügen viele Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil Sachsenhausen nicht über eine Wohnung mit Garten, einem größeren Balkon oder einem Freizeitgarten. Daher sind diese Familien auf Flächen im öffentlichen Raum angewiesen. Zu den bestehenden Spielplätzen ist der Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße eine gute Ergänzung, die den Kindern auch in Zukunft wieder zur Verfügung stehen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1517 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anordnung des Parkens auf der Straße

15.05.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5986 entstanden aus Vorlage: OF 1643/5 vom 29.04.2020 Betreff: Anordnung des Parkens auf der Straße Der Magistrat wird gebeten, zur Sicherung einer ausreichenden Gehwegbreite in folgenden Bereichen das Parken auf der Straße anzuordnen: 1. Schwanthalerstraße im Bereich der Hausnummern 37 - 51; 2. Stegstraße im Bereich der Hausnummern 49 - 55; 3. Oppenheimer Straße im Bereich der Hausnummern 51 - 55. Begründung: Die Fahrbahnbreite ist ausreichend, um ganz auf der Fahrbahn zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1713 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Aufhebung der Parkplätze auf dem Schulhof der Freiherr-vom-Stein-Schule

15.05.2020 · Aktualisiert: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.05.2020, OA 551 entstanden aus Vorlage: OF 1611/5 vom 26.02.2020 Betreff: Aufhebung der Parkplätze auf dem Schulhof der Freiherr-vom-Stein-Schule Vorgang: V 628/17 OBR 5; ST 357/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Parkplätze auf dem Schulhof der Freiherr-vom-Stein-Schule aufzuheben und den dadurch gewonnenen Platz im Schatten der alten Platanen der Aufenthaltsfläche für die 871 Kinder zuzuschlagen, die momentan für den Aufenthalt während der Pausen viel zu klein ist; 2. zu beschließen, auf die Stellplatzablöse zu verzichten, da laut Stellungnahme des Magistrats ST 357 diese Kosten im Rahmen der PPP beim Bauträger anfallen würden und somit der Aufhebung der Parkplätze im Weg stehen. Begründung: Der jetzt verfügbare Pausenhof der Freiherr-vom-Stein-Schule ist für 871 Schüler viel zu klein und außerdem zwischen Mai und September zur Erholung in der Pause ungeeignet, da er voll sonnenbeschienen ist. Auf dem Schulhof ist ca. ein Viertel der Freifläche für Parkplätze der Verwaltung und der Lehrer reserviert. Die Freiherr-vom-Stein-Schule ist exemplarisch gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, denn sie liegt direkt am Südbahnhof, wo mehrere Linien der Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse sich kreuzen. Außerdem gibt es ganz in der Nähe (Hedderichstraße) eine öffentliche Tiefgarage, deren Plätze zu Schulzeiten i. d. R. noch frei sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 628 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 357 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1635 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 20.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 551 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.06.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 551 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5959, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 40 33

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von zwei Bänken und Abfalleimern in der Hans-Thoma-Straße 1 - 3

15.05.2020 · Aktualisiert: 25.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5987 entstanden aus Vorlage: OF 1645/5 vom 23.04.2020 Betreff: Aufstellung von zwei Bänken und Abfalleimern in der Hans-Thoma-Straße 1 - 3 Der Magistrat wird gebeten, das begrünte Dreieck an der Straßengabelung Hans-Thoma-Straße/Städelstraße in Sachsenhausen umzugestalten. Gewünscht wird die Aufstellung von zwei Bänken plus Abfalleimern. Begründung: Die Kreuzung Schweizer Straße mit der Hans-Thoma-Straße und der Städelstraße ist durch die mehrspurigen Fahrbahnen ein verkehrsstarker Dreh- und Angelpunkt, den auch Fußgängerströme in Richtung Sachsenhäuser Ufer, Park oder Schweizer Platz überqueren. Dort haben im letzten Jahr ein Café und eine kleine Pizzeria eröffnet, die gut besucht sind. Gegenüber befinden sich ein stadtbekanntes Eiscafé und eine Gaststätte. Die Aufstellung von Bänken in der Hans-Thoma-Straße macht den Ort attraktiver und bietet eine Möglichkeit zum Verweilen. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1389 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Steakhaus Fleischeslust, Schweizer Straße 77 - Genehmigung einer Außengastronomie in der Textorstraße und Unterbindung des Zuparkens des Gehweges in der Textorstraße

13.03.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5915 entstanden aus Vorlage: OF 1602/5 vom 24.02.2020 Betreff: Steakhaus Fleischeslust, Schweizer Straße 77 - Genehmigung einer Außengastronomie in der Textorstraße und Unterbindung des Zuparkens des Gehweges in der Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Steakhaus Fleischeslust, Schweizer Straße 77, im Bereich der Textorstraße das Einrichten einer Außengastronomie zu gestatten und somit sicherzustellen, dass das Zuparken des Bürgersteigs in diesem Abschnitt der Textorstraße unterbunden wird. Begründung: Als die Cantina Mescal noch in der Liegenschaft Schweizer Straße 77 angesiedelt war, verfügte diese über eine Außengastronomie in der Textorstraße. Auch der neue Pächter der Räumlichkeiten in der Liegenschaft Schweizer Straße 77 hatte sich um die Einrichtung einer Außengastronomie in der Textorstraße bemüht. Diese wurde ihm bedauerlicherweise verwehrt. Neben dem Wegfall an Sitzmöglichkeiten hat dies jedoch noch zur Folge, dass an der Stelle der Textorstraße der Bürgersteig - noch dazu im Kreuzungsbereich zur Schweizer Straße - derart zugeparkt wird, dass Eltern mit einem Kinderwagen oder Mitbürgerinnen und Mitbürger mit einem Rollator oder einem Rollstuhl diese Strecke nicht mehr passieren können. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1235 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-Straße

14.02.2020 · Aktualisiert: 17.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5781 entstanden aus Vorlage: OF 1581/5 vom 28.01.2020 Betreff: Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-Straße Vorgang: OM 1168/17 OBR 5; ST 707/17; OM 2429/17 OBR 5; ST 168/18; OM 4094/19 OBR 5; ST 2070/19 Der Magistrat wird nochmals gebeten, die in der Stellungnahme ST 707 zugesagten und in der Vorlage OM 4094 nochmals erbetenen Maßnahmen am Überweg der Hans-Thoma-Straße kurzfristig umzusetzen, nämlich a) Rückbau des Drängelgitters, b) Verengung des Rechtsabbiegers auf eine Fahrspur und Markierung einer Sperrfläche sowie c) die Markierung eines Radstreifens. Begründung: Der Ortsbeirat wartet seit drei Jahren auf die Umsetzung der in der Stellungname ST 707 zugesagten Maßnahmen. Er ist irritiert über die Verfahrenshindernisse, die der Magistrat in Anbetracht der eher simplen Maßnahme einer Fahrbahnverengung vorbringt. In der Stellungnahme ST 2070 ist es nun ein nicht installierbarer Gelbblinker. Gern verweist der Magistrat sonst auf die Überflüssigkeit dieser Gelbblinker, zuletzt in der Stellungnahme ST 168, in der es heißt: "Die angesprochene Fußgängerfurt ist für den abbiegenden Kfz-Verkehr gut einsehbar, auch wird dem Autofahrenden bedingt durch den engen Einmündungsbereich ein zu schnelles Abbiegen erschwert." Das trifft ja wohl für die Hans-Thoma-Straße genauso zu. Die vereinbarte Verengung des Rechtsabbiegers geschieht ja gerade zu dem Zweck, die Gefährdung von Fußgängern zu reduzieren. Auch der Verweis auf einen anstehenden Kreuzungsumbau und die Umgestaltung der Schweizer Straße im Zuge des Radentscheids überzeugen nicht. An beinahe jeder Ecke stehen langfristig Umbaumaßnahmen an. Mit der Argumentationsweise könnte der Magistrat praktisch jede Maßnahme auf die lange Bank schieben. Es geht darum, kurzfristig Verbesserungen für die Menschen zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1168 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 707 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2429 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 168 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4094 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2070 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 990 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Taubenvergrämung Unterführung „Schweizer Straße“

14.02.2020 · Aktualisiert: 19.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2020, OF 1597/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Taubenvergrämung Unterführung "Schweizer Straße" Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, zur Rettung und Unterbringung der an der Unterführung "Schweizer Straße" nistenden Tauben und deren Küken das Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. zu unterstützen Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.500,00 Euro. Begründung: Vom 17. bis 21. Februar 2020 wird die Taubenvergrämung an der Unterführung der Schweizer Straße durchgeführt. Den Tauben wird dadurch ihr bisheriger Lebensraum genommen. Um zu verhindern, dass sie in naheliegenden Gebäuden (Baikonen) nisten, muss ein anderer Platz für sie gefunden werden. Dies ist nur mit einem großen persönlichen und finanziellen Aufwand möglich. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 62 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 391 2020 Die Vorlage OF 1597/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung des Bewohnerparkens in der Kranichsteiner Straße

17.01.2020 · Aktualisiert: 31.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5598 entstanden aus Vorlage: OF 1531/5 vom 11.11.2019 Betreff: Erweiterung des Bewohnerparkens in der Kranichsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, das Bewohnerparken in der Kranichsteiner Straße auf alle Wochentage von montags bis sonntags und bis 22:00 Uhr auszuweiten. Begründung: Die dortige Parksituation ist nach 18:00 Uhr sowie an Wochenenden für die Anwohner äußerst problematisch. Die Parkplätze werden zunehmend von Besuchern der Gastronomie der näheren Umgebung belegt. Anwohner haben keine Möglichkeit, ab den oben genannten Zeitpunkten einen Parkplatz zu finden. Hier wäre es angezeigt, ähnlich wie bei anderen Straßen in Sachsenhausen, insbesondere Souchaystraße, Launitzstraße, Stegstraße, Gutzkowstraße, Schwanthaler Straße oder Hedderichstraße, eine Ausweitung auf die gesamte Woche bis zu einer Uhrzeit von 22:00 Uhr vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 775 Aktenzeichen: 32 1

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