Meine Nachbarschaft: Am Henninger Turm
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Vorlagen
Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7824 entstanden aus Vorlage: OF 1619/5 vom 11.11.2025 Betreff: Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernen Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde anzuweisen, an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg die, nach der Verlegung der Parkbänke, verbliebenen Betonsockel zügig von dem Bürgersteig zu entfernen. Begründung: An oben genannter Ecke wurden die Parkbänke von der Straßenseite am Wendelsweg innerhalb der parkähnlichen Fläche an gleicher Stelle verlegt. Auf dem Bürgersteig sind jedoch die alten Befestigungen der Parkbänke zurückgeblieben. Diese Betonsockel stellen gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger wie auch für sehbehinderte Personen ein erhöhtes Risiko dar, dort zu stolpern und zu stürzen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich Wendelsweg/Miltenberger Straße
Antrag vom 27.11.2025, OF 1648/5 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich Wendelsweg/Miltenberger Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Kreuzungsbereich Wendelsweg / Miltenberger Straße Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit zu prüfen und umzusetzen. Hierzu werden insbesondere angeregt: Klare Markierungen an allen betroffenen Ecken: Gut sichtbare Fahrbahn- und Bordsteinmarkierungen, aus denen eindeutig hervorgeht, ab welchem Punkt das Halten und Parken unzulässig ist. Großzügige Freihaltung der Sichtdreiecke: Einrichtung ausreichend bemessener, parkfreier Bereiche an den Kreuzungsecken, um die Sichtbarkeit von und für Kinder deutlich zu verbessern. Regelmäßige Kontrolle und Ahndung von Parkverstößen: Verstärkte und regelmäßige Überwachung durch Polizei und Ordnungsamt, um die Einhaltung der Halte- und Parkregelungen sicherzustellen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Wendelsweg / Miltenberger Straße ist Teil eines ausgewiesenen Schulwegs und wird täglich von Schulkindern genutzt. Durch parkende Fahrzeuge im Kreuzungs- und Nahbereich sind die Sichtbeziehungen für Fußgänger und den fließenden Verkehr häufig eingeschränkt, wodurch insbesondere für Kinder gefährliche Situationen entstehen. Klare Markierungen, die konsequente Freihaltung der Sichtdreiecke sowie regelmäßige Kontrollen der Park- und Halteregelungen sind erforderlich, um die Übersichtlichkeit zu verbessern, Regelverstöße zu reduzieren und die Schulwegsicherheit nachhaltig zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald
Antrag vom 04.11.2025, OF 1587/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 89 2025 Die Vorlage OF 1587/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7410 entstanden aus Vorlage: OF 1467/5 vom 28.07.2025 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 (siehe Fotos) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird und Parkflächen eingezeichnet werden. Begründung: Der parallel zum Wendelsweg verlaufende Weg weist eine Breite von ca. 5,90 Metern auf. Es ist unklar, welche Widmung dieser derzeit hat. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass Behörden Ihnen mitgeteilt haben, dass es sich bei dem Weg um einen Fahrradweg handeln würde. Da eine Kennzeichnung als Fahrradweg fehlt und dieser zudem vorher und nachher nicht weitergeführt wird, ist dies aus Sicht des Ortsbeirates nicht nachvollziehbar. Um hier klare Verhältnisse zu schaffen und gleichzeitig der Parkplatznot in dem Bereich zu begegnen, bietet es sich an, den Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und Parkflächen einzuzeichnen. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 121 Beratung im Ortsbeirat: 5
Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7410 entstanden aus Vorlage: OF 1467/5 vom 28.07.2025 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 (siehe Fotos) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird und Parkflächen eingezeichnet werden. Begründung: Der parallel zum Wendelsweg verlaufende Weg weist eine Breite von ca. 5,90 Metern auf. Es ist unklar, welche Widmung dieser derzeit hat. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass Behörden Ihnen mitgeteilt haben, dass es sich bei dem Weg um einen Fahrradweg handeln würde. Da eine Kennzeichnung als Fahrradweg fehlt und dieser zudem vorher und nachher nicht weitergeführt wird, ist dies aus Sicht des Ortsbeirates nicht nachvollziehbar. Um hier klare Verhältnisse zu schaffen und gleichzeitig der Parkplatznot in dem Bereich zu begegnen, bietet es sich an, den Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und Parkflächen einzuzeichnen. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7017 entstanden aus Vorlage: OF 1413/5 vom 30.04.2025 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III) Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben erneut mitgeteilt, dass die Verkehrssituation an der genannten Stelle gerade in Zeiten des Berufsverkehrs sehr unübersichtlich ist und es häufig zu einem kompletten Erliegen des Verkehrsflusses kommt. Es ist daher ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch das Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und in die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von ca. 80 Metern, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1639
Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6875 entstanden aus Vorlage: OF 1388/5 vom 08.04.2025 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, die Liegenschaft Wendelsweg 113 vor illegalem Zutritt zu sichern und zu prüfen, ob dieses Grundstück für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen hergerichtet werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als zehn Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule (Die Mühlbergschlümpfe) eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider zusehends. Personen haben sich zwischenzeitlich illegal Zugang zur Liegenschaft verschafft und nächtigen wohl auch dort. Auch aufgrund der Lage, angrenzend an den Spielplatz des Seehofparks, besteht dringend Handlungsbedarf. Die Stadt sollte schnellstmöglich ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und das Grundstück, solange die Liegenschaft nicht in Stand gesetzt ist, vor dem Zutritt durch spielende Kinder und andere Personen sichern. Ferner sollte die Stadt prüfen, wie sie die Liegenschaft für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen ertüchtigen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1739 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 entstanden aus Vorlage: OF 1233/5 vom 16.10.2024 Betreff: Anbringen des Verkehrsschilds "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich nach dem Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg am Anfang des Reversbrunnenweges ein Verkehrsschilder Nr. 136 "Vorsicht, Kinder" wegen spielender Kinder im Bereich des Seehofparks anbringen zu lassen. Begründung: In der ST 1526 entschied der Magistrat sich gegen eine Weiterführung der Tempo-30-Zone bzw. eine "Runde 30", da an dieser Stelle keine Gefahrenlage bestehe. Der Seehofpark erfreut sich jedoch zunehmender Beliebtheit. Durch die neue Basketballanlage und Hundeauslauffläche werden immer mehr Bürger, groß wie klein, von dem Park angezogen. Der Kiosk "Nox", der sich gegenüber des Parks im Wendelsweg befindet, zieht ebenso Gäste an. Der Spielplatz, der auch von der Kita Grüne Soße gerne genutzt wird, ist regelmäßig sehr gut besucht. Umso mehr verwundet es, dass der Magistrat hier von einer "geringen Gefahrenlage" ausgeht, zumal dort aufgrund des Durchgangsverkehrs kein Tempo 30 angeordnet werden kann. Wenn man hier die Geschwindigkeit in einem Bereich von ca. 400 Metern nicht reduzieren "darf", sollte man zumindest Warnschilder aufstellen, die auf spielende Kinder hinweisen. Zur Information: Der Reversbrunnenweg ist keine Einbahnstraße und besitzt keinen Bürgersteig, sodass dort keinerlei Fußgängersicherheit gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 553 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1932 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6112 entstanden aus Vorlage: OF 1231/5 vom 10.10.2024 Betreff: Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark Der Magistrat gebeten, in den an den Seehofpark unmittelbar angrenzenden Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) zu installieren (siehe Karte). Begründung: Die Mitarbeitenden der Kita Grüne Soße und im Umfeld wohnende Familien wünschen sich sichere Verhältnisse für Kinder, die die Straßen um den Seehofpark herum queren, um die Kita oder zum Beispiel den Kiosk zu erreichen. Dies bezieht sich auf den Seehofsweg, den Reversbrunnenweg und den am Seehofpark entlangführenden Abschnitt des Wendelswegs. Deswegen sollte in den drei oben genannten Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden, um andere Verkehrsteilnehmende dafür zu sensibilisieren, dass dort verstärkt Kinder unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 375 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 entstanden aus Vorlage: OF 1249/5 vom 04.11.2024 Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen. Begründung: Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVO heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauung „Schubert Park“ im Wendelsweg/Sachsenhausen
Antrag vom 22.08.2024, OF 1197/5 Betreff: Bebauung "Schubert Park" im Wendelsweg/Sachsenhausen Wesentliche Teile des Schubert Parks im Wendelsweg werden derzeit entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans B 847 bebaut. Die dort realisierte Bebauung hat mit dem Bebauungsplan nichts mehr zu tun. Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan sind offenbar genehmigt worden: Insgesamt 6 Gebäude werden in Abweichung von den Baufenstern im Bebauungsplan realisiert und anstelle einer 2-geschossigen Bebauung plus Staffelgeschoss ist eine 3-geschossige Bebauung mit Staffelgeschoss genehmigt worden. Zur Erteilung der Baugenehmigungen müssen die folgenden Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt worden sein: - Mindestens für die sogenannten Häuser A, B, C und E musste eine Befreiung von der Art der Nutzung von Parkanlage in allgemeines Wohngebiet erteilt worden sein. - Für mehrere Häuser muss eine Befreiung von den Baugrenzen erteilt worden sein, da sie diese drastisch überschreiten. - Es sind mindestens ca. 30 im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzte Bäume gerodet worden, auch insoweit musste eine Befreiung ausgesprochen werden. Darüber hinaus mussten wenigstens drei denkmalschutzrechtliche Entscheidungen getroffen werden, um das Bauvorhaben entgegen dem Denkmalschutz realisieren zu können. Es handelt sich um die folgenden: - Die Parkanlage, in der die Häuser errichtet werden, ist denkmalfachlich als geschütztes Park Ensemble festgesetzt, davon musste Dispens erteilt werden. - Die denkmalgeschützte Villa Schubert wurde abgerissen. - Das sogenannte Haus A rückt viel näher an die denkmalgeschützte Henninger Villa, sodass hier Fragen des denkmalschutzfachlichen Umgebungsschutzes für diese Villa betroffen sind. Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat: 1. Welche Abweichungen von einem Bebauungsplan müssen noch erfolgen, damit ein Bebauungsplan geändert wird und damit die Stadtverordnetenversammlung darüber entscheiden kann, wie gebaut wird? 2. Wie soll ein Ersatz für die 30 gefällten Bäume geschaffen werden, auch in Anbetracht des Umstandes, dass alle Häuser von einer sehr großen Tiefgarage unterbaut sind? 3. Wie viel öffentlich geförderte Wohnungen entstehen bei der geschilderten Bebauung des Schubert Parks? 4. Ist der Investor im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages aufgrund der erteilten Befreiungen an den Kosten, die Voraussetzung oder Folge seines Vorhabens sind (siehe hierzu § 11 Baugesetzbuch), beteiligt worden und wenn ja, welche Leistungen hat der Investor danach übernommen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1024 2024 Die Vorlage OF 1197/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald
Antrag vom 04.04.2024, OF 1079/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2024/2025 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 180 2024 Die Vorlage OF 1079/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1026/5 vom 19.02.2024 Betreff: Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Baustellen-Lkw nicht über den Lettigkautweg zur Baustelle am Henningerareal (ehemaliges Areal Konsul Schubert) fahren sollen. Der Anfahrtsweg soll stattdessen über den Hainer W eg und die Geleitsstraße erfolgen und die Anfahrt über den Wendelsweg in Richtung Hühnerweg zur Offenbacher Landstraße. Begründung: Im Bereich Wendelsweg 72 (ehemaliges Areal Konsul Schubert) werden aktuell Aushubarbeiten für den Bau weiterer Wohnhäuser durchgeführt. Der damit verbundene Lkw-Verkehr führt aktuell zu einem großen Teil an der Mühlbergschule im Lettigkautweg vorbei. Die Schülerinnen und Schüler sind so auf ihrem Schulweg noch größeren Gefahren ausgesetzt als ohnehin schon. Da der Lettigkautweg schmal ist, staut sich im Bereich Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg der Verkehr des Öfteren am Tag mit einhergehendem Hupen, insbesondere im Bereich der Schule. Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4726 entstanden aus Vorlage: OF 924/5 vom 10.09.2023 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen zur sicheren Querung des Wendelswegs (Höhe Hausnummer 89, an der Kreuzung Miltenberger Straße) aufzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg der Schulkinder vom Areal Henninger Turm/Hainer Weg zur Mühlbergschule kreuzt an der Ecke Wendelsweg/Miltenberger Straße den Wendelsweg. Aktuell ist es für die Schulkinder unmöglich, den Wendelsweg an dieser Stelle sicher zu überqueren. Fahrzeuge auf beiden Seiten des Wendelswegs blockieren die Sicht und den Weg, was zu einer erheblichen Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer führt. Insbesondere während der morgendlichen Stoßzeiten ist das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle sehr hoch. Die Ecke Wendelsweg/Miltenberger Straße ist ein stark frequentierter Bereich, der auch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt wird. Daher ist es umso wichtiger, die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde dazu führen, dass die Fußgänger den Wendelsweg sicher überqueren können und so ein erhöhtes Maß an Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 307 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1489 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 521 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Liegenschaft Wendelsweg 113
Antrag vom 18.09.2023, OF 927/5 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, ob die Liegenschaft Wendelsweg 113 wieder zur Betreuung von Kindern genutzt werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als 10 Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule die "Mühlbergschlümpfe" eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider Zusehens. Der Standort sollte, gerade wegen seiner Lage, zur Kundenbetreuung reaktiviert werden. Foto: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 778 2023 Die Vorlage OF 927/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald
Antrag vom 04.04.2023, OF 749/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 165 2023 Die Vorlage OF 749/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Staudenstreifen im Hühnerweg
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3774 entstanden aus Vorlage: OF 625/5 vom 09.01.2023 Betreff: Staudenstreifen im Hühnerweg Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Hühnerweg, das heißt im Abschnitt zwischen Wendelsweg und Hainer Weg, die Flächen zwischen den Kastanienbäumen zu entsiegeln und in Staudenstreifen umzuwandeln. Begründung: Die Kastanienbäume haben in den trockenen Sommern sehr gelitten und mussten zum Teil stark beschnitten werden. Die Entsiegelung könnte den Zustand der Bäume verbessern. Der Staudenstreifen trägt ebenfalls zur Verbesserung des Stadtklimas bei und würde Insekten als Nahrungsquelle dienen. Die Bewässerung der Grünstreifen kann bei Bedarf von einer Nachbarschaftsinitiative übernommen werden, die sich mit dem Wunsch an den Ortsbeirat gewandt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1391
Bürgersteig nahe der Bushaltestelle „Goetheturm“ verlängern
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3788 entstanden aus Vorlage: OF 704/5 vom 25.02.2023 Betreff: Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" verlängern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg weitergeführt und befestigt wird. Begründung: Der Bürgersteig auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges endet kurz hinter der Bushaltestelle "Goetheturm". Der Bürgersteig wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die Richtung Goetheturm und Stadtwald unterwegs sind, genutzt. Leider endet dieser circa sieben Meter vor der Kreuzung des Sachsenhäuser Landwehrweges mit dem Wendelsweg. Passantinnen und Passanten weichen deshalb auf die Straße aus oder laufen über die dortige Grünfläche. Es wäre daher wünschenswert, wenn der Bürgersteig bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg verlängert wird. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Kastanien im nördlichen Hühnerweg vor Trockenheit schützen
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3776 entstanden aus Vorlage: OF 666/5 vom 30.01.2023 Betreff: Kastanien im nördlichen Hühnerweg vor Trockenheit schützen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Kastanien im nördlichen Hühnerweg auch in trockenen Zeiten ausreichend mit Wasser versorgt sind. Hierzu könnten die Bereiche zwischen den Kastanien im Abschnitt östlich der Kreuzung des Hühnerweges mit dem Wendelsweg mit wasserdurchlässigem Asphalt versehen werden. Ferner könnte der derzeit asphaltierte Bereich zwischen Kastanien und Straße entsiegelt und dort Stauden gepflanzt werden. Begründung: Um zu verhindern, dass die genannten Kastanienbäume durch immer häufiger auftretende Dürreperioden eingehen, sollte die Stadt eine bessere Bewässerung sicherstellen. Hierzu bieten sich die oben genannten Maßnahmen an, ohne dabei den dortigen Parkdruck durch Wegnahme von Parkraum zu verschärfen. Die Bewässerung der Flächen an den Kastanien würde auch von einer Nachbarschaftsinitiative unterstützt werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1394
Tempo-30-Zone Wendelsweg
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 entstanden aus Vorlage: OF 637/5 vom 11.01.2023 Betreff: Tempo-30-Zone Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone, die derzeit im Wendelsweg an der Ecke zum Bergesgrundweg endet, rund um den Seehofpark zu verlängern, d. h. den Reversbrunnenweg mit einzubeziehen. Quelle: Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt: Derzeitiges Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg Begründung: Der Seehofpark erfreut sich stetig steigender Beliebtheit. Dass Autofahrer über die derzeit dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus nicht in der Geschwindigkeit eingeschränkt werden, birgt an dieser Stelle vielfältige Risiken. An der Ecke Wendelsweg/Bergesgrundweg befinden sich ein mitunter sehr stark frequentierter Kiosk und die Reiterstaffel der Polizei. Ebenfalls spazieren hier weiter in Richtung Gärten in den Altebergsweg und Reversbrunnenweg viele Fußgängerinnen und Fußgänger und natürlich viele Eltern mit ihren Kindern, die den Spielplatz im Park nutzen. Zudem sind hier viele Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Aufheben der Vorfahrtsregelung auf dem Hainer Weg
Antrag vom 10.02.2023, OF 660/5 Betreff: Aufheben der Vorfahrtsregelung auf dem Hainer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Vorfahrtsregelung auf dem Hainer Weg von der Kreuzung am Am Sandberg bis zur Kreuzung Am Henninger Turm zugunsten der Rechts vor Linksregelung, aufzuheben. Begründung: Der Hainer Weg ist eine Tempo 30 Straße. Jedoch, das Überqueren des Hainer Wegs ist für Fußgänger gefährlich, weil viele Autofahrer die Tempo 30 Regel nicht einhalten. Um die Situation zu verbessern, haben sich Anwohner an den Ortsbeirat gewandt, mit der Bitte die Vorfahrtsregel zugunsten der Rechts vor Linksregelung von der Kreuzung am Am Sandberg bis zur Kreuzung Am Wassertempel aufzuheben, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 26 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 660/5 ändert die antragstellende Fraktion sie dahingehend ab, dass im Tenor die Ortsangabe "Am Henninger Turm" durch "Am Wassertempel" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 660/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Aufstellen eines Bücherschrankes auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg
Antrag vom 07.11.2022, OF 602/5 Betreff: Aufstellen eines Bücherschrankes auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg in Absprache mit dem Ortsbeirat einen Bücherschrank aufstellen zu lassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 9.000 Euro. Begründung: Aus der Bürgerschaft ist der Wunsch nach einem Bücherschrank im Bereich des Mühlbergs an den Ortsbeirat herangetragen worden. Der Ortsbeirat unterstützt den Wunsch. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 184 2022 Die Vorlage OF 602/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II)
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2142 entstanden aus Vorlage: OF 431/5 vom 30.03.2022 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II) Vorgang: OM 933/21 OBR 5; ST 511/22 Der Magistrat wird nochmals gebeten, wie während der Ortsbegehung am 14. September 2021 mit den zuständigen Ämtern besprochen, auf der westlichen Seite des Wendelsweges vor der Hausnummer 118 zumindest einen Parkplatz auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg geparkt wird, ohne dass es zu Beeinträchtigungen für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt, hier weiteren Parkraum zu schaffen. Während der Ortsbegehung wurde festgestellt, dass zumindest ein Parkplatz auf dem Gehweg vor der Liegenschaft Wendelsweg 118 möglich sei. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von circa 80 Meter, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, sein in der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 511, getroffenes Votum, welches zudem im Widerspruch mit den bei der Ortsbegehung am 14. September 2021 gemachten Aussagen der Ämter steht, zu überdenken. Es stößt auf Unverständnis, dass hier die Einschätzung des Ortsbeirates und die Anregungen aus der Bürgerschaft nach Erörterung vor Ort nicht beachtet wird und offenbar Mitteilungen der VGF maßgeblich sein sollen (vgl. Stellungnahme ST 511). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 933 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 511 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2036 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 933 entstanden aus Vorlage: OF 12/5 vom 02.04.2021 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite des Wendelsweges vor den Hausnummern 115 und 118 das Parken auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens Nr. 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen Nr. 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg geparkt wird, ohne dass es zu Beeinträchtigungen für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt, hier weiteren Parkraum zu schaffen. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 511 Antrag vom 30.03.2022, OF 431/5 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2142 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Anfrage bezüglich jahrelang leer stehendem Wohnhaus
Antrag vom 12.11.2020, OF 1849/5 Betreff: Anfrage bezüglich jahrelang leer stehendem Wohnhaus Der Magistrat möge prüfen und berichten: Wie es um das nun schon jahrelang leerstehende Haus Steinhausenstrasse 23, Ecke Wendelsweg, bestellt ist, ob sich das Gebäude in Privatbesitz befindet und ob es eventuell Denkmalschutz steht möglicherweise einem Abriss rechtzeitig entgegengewirkt werden muss. Begründung: Anwohner*innen berichten, dass das Haus jahrelang lehrsteht und somit trotz Wohnungsmangel in Frankfurt nicht für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt wird. Möglicherweise wird mit dem Haus spekuliert. Es ist von allgemeinem Interesse, zu erfahren, ob und eventuell wie dem aktuellen Zustand abgeholfen werden kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1866 2020 Die Vorlage OF 1849/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6574 entstanden aus Vorlage: OF 1740/5 vom 27.08.2020 Betreff: Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der auf dem Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg - westlich der Einmündung des Schnappb ornwegs - befindliche Unrat zeitnah beseitigt wird. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich ein Grundstück, das mit Unrat zugepflastert ist. Ein Vor-Ort-Termin des Regierungspräsidiums Darmstadt brachte zwar die Erkenntnis zutage, dass das Grundstück insgesamt einen verlassenen und verwahrlosten Eindruck macht, bei den Hinterlassenschaften, wie z. B. ein Kfz, ist dies als Untertreibung zu verstehen. Der Ortsbeirat wünscht sich ein deutlich stringenteres Vorgehen gegen die Vermüllung der Umwelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 67 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0
Buslinie 47 baldmöglichst zeitlich verlängern und neue Haltestelle ergänzen
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6385 entstanden aus Vorlage: OF 1705/5 vom 08.06.2020 Betreff: Buslinie 47 baldmöglichst zeitlich verlängern und neue Haltestelle ergänzen Der Magistrat wird aufgefordert, die im Herbst 2019 beantragte Verlängerung des Dienstes der Buslinie 47 in den Abendstunden nicht weiter zu verzögern und auch im Streckenabschnitt Geleitsstraße - Wendelsweg - Dielmannstraße eine weitere Haltestelle einzurichten. Begründung: Der letzte Bauabschnitt mit Wohnungen auf dem ehemaligen Areal der früheren Henninger Brauerei ist nahezu fertiggestellt; mit dem Einzug der Bewohner ist in diesen Sommerwochen zu rechnen, deshalb ist a) von nennenswertem Anwachsen der ÖPNV-Nutzung und damit der Inanspruchnahme der Buslinie 47 auszugehen; sowohl durch dieses größere Wohngebiet als auch allgemein beiderseits des Wendelswegs ist der Bedarf der Busverbindung auch in den Abendstunden größer geworden. Die derzeitige Beschränkung (ca. 20:30 Uhr) ist längst nicht mehr zeitgemäß und mutet den Anwohnern lange Fußwegverbindungen oder teures Taxifahren zu. Eine Verlängerung bis Mitternacht ist nötig; b) eine zusätzliche neue Haltestelle "Villa Henninger" unmittelbar vor oder nahe dem Gebäude der ehemaligen Henninger-Verwaltung wünschenswert, zumal gerade da ein Verbindungsfußweg entstand, der den Wendelsweg nach Westen durch das gesamte neue Wohngebiet über einen neuen zentralen Platz zum Hainer Weg führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2026 Aktenzeichen: 92 11
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED
Antrag vom 03.01.2020, OF 1505/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haushaltsmittel für LED-Leuchten mit folgenden Prioriäten einzusetzen: Sachsenhausen - Gutzkowstraße - Textorstraße - Oskar-Sommer-Straße Oberrad - Nonnenpfad - Kinzigstraße - De-Neufville-Straße Begründung: Der Ortsbeirat ist erfreut, dass nach den Beschlüssen des Klimaschutzplans die Umrüstung der Gasleuchten auf LED mit höherer Priorität betrieben werden soll. Da nicht zu erwarten ist, dass schon in den nächsten zwei Jahren alle Leuchten umgerüstet sein werden, schlägt der Ortsbeirat vor, die oben angeführten Straßen mit höchster Priorität umzurüsten, da dort der Leidensdruck auf Grund von häufigen Ausfällen am größten ist. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1505/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, FDP, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 35 2020 Die Vorlage OF 1505/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Aufzählung der Straßen in Sachsenhausen wie folgt ergänzt wird: Walldorfer Straße, Niersteiner Straße und Wendelsweg. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald
Antrag vom 08.12.2019, OF 1515/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Vorgang: EA 37/17 OBR 5; ST 1448/17; EA 236/18 OBR 5; ST 795/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020/2021 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: Der Magistrat hat in seinen Stellungnahmen vom 14.08.2017, ST 1448 und 03.05.2019, St 795 mitgeteilt, dass er die Errichtung eines Trimm-Dich-Parcours im Frankfurter Stadtwald ablehnt, stattdessen aber die Einrichtung eines Sportparcours auf dem geplanten Bürgerparkgelände der ehemaligen Rennbahn befürwortet. Der Ortsbeirat 5 würde die Errichtung eines Sportparcours im Stadtwald bzw. in der Nähe zum Stadtwald begrüßt, auch wenn er eine Trimm-Dich-Strecke noch immer präferiert. Er regt zudem an für die Errichtung des Parcours auch die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise in Betracht zu ziehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 10.03.2017, EA 37 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1448 Etatanregung vom 23.11.2018, EA 236 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 795 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1515/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1514/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg
Antrag vom 30.10.2019, OF 1465/5 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat auf der westliche Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg das Parken auf dem Gehweg und ferner auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Lettigkautweg und Steinhausenstraße das Parken halb auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite in diesem Bereich ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). (siehe auch den rückseitigen Kartenauszug) Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg sowie auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Lettigkautweg und Steinhausenstraße geparkt wird ohne, dass es zu Beeinträchtigung für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt hier weiteren Parkraum zu schaffen. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite in diesem Bereich zu verfügen um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird zurückgestellt, bis der Ortstermin in dieser Angelegenheit stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu erfragen, wann der Ortstermin in dieser Angelegenheit stattfinden kann. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1465/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Buslinie 47 in den Abendstunden verlängern!
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5298 entstanden aus Vorlage: OF 1438/5 vom 02.10.2019 Betreff: Buslinie 47 in den Abendstunden verlängern! Der Magistrat wird gebeten, für eine Verbesserung der ÖPNV-Versorgung in Sachsenhausen/Mühlberg-Süd in den Abendstunden zu sorgen. Begründung: Die Buslinie 47 fährt in den Abendstunden nur sehr eingeschränkt. Der letzte Bus fährt um 20:37 Uhr ab Südbahnhof. Eine Verlängerung bis Mitternacht, wie auch bei der Buslinie 48, wäre angebracht, zumindest eine Verlängerung um zwei Stunden. Die Wohnbebauung des östlichen Areals (ehemals Henninger Brauerei) ist in der Endphase, der Bezug der Wohnungen hat begonnen und bringt erheblich mehr Nutzer der Buslinie 47. Die Bewohner beiderseits des Wendelswegs haben mit der derzeitigen Beschränkung in den Abendstunden keine ÖPNV-Versorgung und sind auf eine zu weitläufige Fußwegverbindung oder Taxis angewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 294 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 11
Aufstellen von zehn Sitzbänken auf dem Mühlberg
Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4607 entstanden aus Vorlage: OF 1205/5 vom 27.02.2019 Betreff: Aufstellen von zehn Sitzbänken auf dem Mühlberg Der Magistrat wird gebeten, an den genannten Stellen Sitzbänke (Frankfurter Bänke) aufzustellen: 1. Grünfläche Offenbacher Landstraße, Nähe S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg", Weg zur Treppenanlage; 2. Am Mühlkanal, rechts neben dem Treppenabgang zur Offenbacher Landstraße; 3. Gehweg Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße; 4. Ecke Dielmannstraße/Hühnerweg, auf der Rasenfläche; 5. Hühnerweg/Bürgermeister-Gräf-Haus, auf der Rasenfläche; 6. Hainer Weg/Ecke Aschaffenburger Straße, auf dem gesamten Hainer Weg fehlen Parkbänke, besonders rund um den Henninger Turm; 7. Hainer Weg, vor dem Friseursalon, nebenan sind noch eine Apotheke und ein Bäcker; 8. Am Sandberg, Bushaltestelle "Am Sandberg"; 9. Schweinfurter Weg, auf der Insel mit Grünfläche; 10. Gemündener Straße/Ecke Miltenberger Straße, auf dem Gehweg vor der Hecke. Begründung: Vor allem Seniorinnen und Senioren beklagen das Fehlen von Sitzbänken in diesem Bereich des Stadtteils Sachsenhausen, um sich auf ihren Wegen zwischendurch auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1469 Aktenzeichen: 67 0
Renovierung bzw. Austauschen von sieben Sitzbänken auf dem Mühlberg in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4440 entstanden aus Vorlage: OF 1206/5 vom 27.02.2019 Betreff: Renovierung bzw. Austauschen von sieben Sitzbänken auf dem Mühlberg in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Sitzbänke zu renovieren bzw. auszutauschen: Bank 1: Lettigkautweg/Auf dem Mühlberg; Fuß gebrochen, Holz vermoost; Bank 2: Auf dem Mühlberg/Mariannenstraße; Holz vermoost; Bank 3: Lettigkautweg Nr. 27; Holz vermoost und beschädigt; Bank 4: Lettigkautweg/Nähe Zugang Wendelsweg; Holz vermoost; Bänke 5 und 6: Hühnerweg/gegenüber Eingang Wendelsweg; Holz vermoost und gebrochen; Bank 7: Ecke Hühnerweg/Mariannenstraße; Holz vermoost. Begründung: Das Holz der benannten Bänke ist verwittert und vermoost, das Metallgestell teilweise gebrochen. Vor allem Seniorinnen und Senioren benötigen Sitzmöglichkeiten, um sich auf ihren Spaziergängen ausruhen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1155 Aktenzeichen: 67 0
Straßenlaternen im Wendelsweg auf LED-Leuchtmittel umstellen
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4252 entstanden aus Vorlage: OF 1170/5 vom 20.01.2019 Betreff: Straßenlaternen im Wendelsweg auf LED-Leuchtmittel umstellen Vorgang: B 344/18 Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im Wendelsweg, soweit noch nicht geschehen, schnellstmöglich auf LED-Leuchtmittel umzustellen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass die bestehenden Gaslaternen von schlechter Qualität und häufig kaputt sind. Da die aktuell zum Einsatz kommenden Leuchtmittel aus Umweltschutzgründen ohnehin nur eine mäßige Leuchtkaft aufweisen, führt der Ausfall einzelner Laternen zu sehr dunklen Straßenabschnitten. In der dunklen Jahreszeit beeinträchtigt die sehr schwache Beleuchtung die Sicherheit stark. Blätter fallen herunter, bei Wind und Regen ist es glitschig, bei Schnee und Eis ist es ungleich gefährlicher. Die Straße ist offizieller Schulweg für Grundschulkinder der Mühlbergschule. Auch befindet sich am Wendelsweg eine Seniorenresidenz. Ein weiteres Hinausschieben der Umrüstung, wie dem Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344, zu entnehmen ist, ist daher inakzeptabel. Der Zustand ist schnellstmöglich zu beheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1005 Antrag vom 20.07.2019, OF 1318/5 Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1397 Aktenzeichen: 91 52
Haushalt 2019 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald
Antrag vom 08.11.2018, OF 1065/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Vorgang: EA 37/17 OBR 5; ST 1448/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 14.08.2017, ST 1448 mitgeteilt, dass er die Errichtung eines Trimm-Dich-Parcours im Frankfurter Stadtwald ablehnt, stattdessen aber die Einrichtung eines Sportparcours auf dem geplanten Bürgerparkgelände der ehemaligen Rennbahn befürwortet. Der Ortsbeirat 5 begrüßt die Errichtung eines Sportparcours im Stadtwald bzw. in der Nähe zum Stadtwald, auch wenn er eine Trimm-Dich-Strecke noch immer präferiert. Er regt zudem an für die Errichtung des Parcours auch die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise in Betracht zu ziehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 10.03.2017, EA 37 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1448 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1065/5 dahin gehend ab, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt lautet: "Er regt an, auf dem Gelände des Scheerwaldspielplatzes in Absprache mit dem Ortsbeirat 5 einen Sportparcours zu errichten." Beschluss: Die Vorlage OF 1065/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Hundekottütenspender am Goetheturm und Abfallbehälter
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2430 entstanden aus Vorlage: OF 652/5 vom 04.11.2017 Betreff: Hundekottütenspender am Goetheturm und Abfallbehälter Vorgang: OM 291/16 OBR 5; ST 1310/16 Der Magistrat wird gebeten, den in seiner Stellungnahme vom 23.09.2016, ST 1310, zugesagten Hundekottütenspender am Parkplatz am Goetheturm zeitnah zu installieren und sich mit dem Ortsvorsteher zwecks Mitteilung des Paten in Verbindung zu setzen. Weiterhin wird darum gebeten, an den Ecken "Scheerwaldschneise"/Wendelsweg, "Scheerwaldschneise"/F4 und Zum Goetheturm/"Klepperschneise" weitere Abfallbehälter, auch zwecks Entsorgung des Hundekots, aufzustellen (siehe auch Karte). Ferner wird darum gebeten, den an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/"Goetheschneise" aufgestellten Abfallbehälter häufiger zu leeren. Karte mit aufzustellenden Abfallbehältern (schwarzer Punkt = Behälter): Quelle der Karte: Planungsauskunftssystem der Stadt Frankfurt Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 23.09.2016, ST 1310, zugesagt, dass er den 2015 abgebauten Hundekottütenspender am Parkplatz am mittlerweile leider abgebrannten Goetheturm wieder aufstellen wird und sich mit dem Ortsvorsteher zwecks Mitteilung des Paten in Verbindung setzt. Beides ist bisher nicht geschehen, sodass der Ortsbeirat nun erneut um zeitnahe Installation des Hundekottütenspenders bittet. Bezüglich der Notwendigkeit des Hundekottütenspenders wird auf die Anregung des Ortsbeirates vom 01.07.2016, OM 291, verwiesen. Weiterhin kann durch Installation weiterer Abfallbehälter einer Entsorgung der gefüllten Tüten im Wald vorgebeugt werden. Der an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/"Goetheschneise" aufgestellte Abfallbehälter ist nahezu dauerhaft überfüllt. Hier könnte häufigeres Leeren für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 291 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1310 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 538 Antrag vom 25.08.2019, OF 1383/5 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5183 Antrag vom 25.01.2021, OF 1904/5 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7339 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0
Beleuchtung der Straße An der Goetheruh
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2316 entstanden aus Vorlage: OF 547/5 vom 29.08.2017 Betreff: Beleuchtung der Straße An der Goetheruh Der Magistrat wird gebeten, die Straße An der Goetheruh vom Wendelsweg bis zum Parkplatz der Spvgg. 05 Oberrad zu beleuchten. Begründung: Die Straße An der Goetheruh wird von zahlreichen Kindern und Jugendlichen auf ihrem Weg von Sachsenhausen zum Sportplatz der Spvgg. 05 Oberrad genutzt. Aufgrund der nicht vorhandenen Beleuchtung werden sie in den Abend- und Nachtstunden von den dort verkehrenden Autofahrern erst spät gesehen. Um die Sicherheit der Kinder sicherzustellen, ist es nötig, die Straße noch vor Beginn der dunklen Jahreszeit ausreichend zu beleuchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 241 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1911 Aktenzeichen: 91 52
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg
Antrag vom 30.09.2017, OF 601/5 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf der westliche Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg, das Parken auf dem Gehweg durch aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite in diesem Bereich ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg geparkt wird ohne, dass es zu Beeinträchtigung für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und wird durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals weiter zunehmen. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges, wird angeregt hier weiteren Parkraum zu schaffen. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite in diesem Bereich zu verfügen um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 601/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Mehr Parkflächen im Bereich Steinhausenstraße 24 ausweisen
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2163 entstanden aus Vorlage: OF 580/5 vom 15.09.2017 Betreff: Mehr Parkflächen im Bereich Steinhausenstraße 24 ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die befestigte Fläche zwischen Grünfläche und Steinhausenstraße auf Höhe der Steinhausenstraße 24, die unmittelbar am Ende der Grünanlage in eine Ausfahrt und anschließend in Querparkplätze übergeht, durch Beschilderung eindeutig als Parkplätze auszuweisen und kenntlich zu machen. Begründung: Die Anregung folgt nachvollziehbaren Anregungen von Anwohnerinnen und Anwohnern. Seit geraumer Zeit ist die Parkplatzsituation im Bereich Steinhausenstraße/Wendelsweg sehr angespannt. Die angesprochene Fläche wird aufgrund dieser Tatsache im Alltag seit Langem als Pakfläche genutzt, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie gar nicht als "Gehweg" erkennbar ist. Sie hat zur Straße hin über die gesamte Länge einen abgesenkten Bordstein und geht in der Verlängerung direkt, d. h. ohne Absatz oder Kante, in eine Fläche mit Querparkplätzen über. Den Fußgängern stehen weiterhin in diesem Bereich auf beiden Straßenseiten ausreichend Gehwegsflächen zur Verfügung: Vor dem Haus Steinhausenstraße 24 ist ein voll ausgebauter Geweg zwischen Grünfläche und Häuserfront. Außerdem ist auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein voll ausgebauter Gehweg. Die Zielsetzung der Anregung wird in Unterschriftenlisten von 92 Anwohnerinnen und Anwohnern unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2469 Aktenzeichen: 32 1
Durchgangsverkehr durch die Straße „An der Goetheruh“ verhindern
Antrag vom 03.05.2017, OF 439/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße "An der Goetheruh" verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Durchgangsverkehr in der Straße "An der Goetheruh" zu unterbinden. Der Ortsbeirat hält eine für den Radverkehr leicht umfahrbare Umlaufsperre auf der Mitte der Strecke zwischen Wendelsweg und dem Parkplatz des Waldspielparks Scheerwald für eine geeignete Maßnahme. Begründung: Bis zur Freigabe des Wendelsweg für den öffentlichen Verkehr war die Straße "An der Goetheruh in beiden Richtungen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Beschilderung erlaubte nur den Anliegerverkehr zu den Gärten. Selbst die Zufahrt zum Parkplatz des Waldspielplatzes ist durch den Anwohnerbereich nicht erfasst. Kraftfahrzeuge dürfen nicht vom Parkplatz über die "Goetheruh" nach Sachsenhausen fahren. Derzeit ist nur noch die Fahrtrichtung Westen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße ist aber für eine Freigabe nicht geeignet, weil auf Grund der geringen Breite ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Kraftfahrzeuge müssen dann zurücksetzen, Fußgänger und Radfahrer sind gezwungen, auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen. Anlässlich eines Ortstermins am 26.4. d.J. wurden von Nachbarn, Anliegern und dem Straßenverkehrsamt Argumente gegen eine Schließung des Weges vorgetragen, die einer sorgfältigen Abwägung nicht standhalten: Der Weg sei ohnehin auf Grund seiner geringen Breite nicht für den Durchgangsverkehr attraktiv. Während des etwa zwanzig minütigen Ortstermins befuhren allerdings insgesamt vier Kraftfahrzeuge offensichtlich im Durchgangsverkehr aus der noch jetzt verbotenen östlichen Richtung den Weg. In der Hauptverkehrszeit ist sicher mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Einige Anwohner verwiesen den Fuß- und Radverkehr auf den parallel verlaufenden Sachsenhäuser Landwehrweg. Die "Goetheruh" hat eine für den Radverkehr bestens geeignete Bitumendecke, während der Landwehrweg mit seiner wassergebundenen Decke besser für den Freizeitverkehr geeignet ist. Es ist erwünscht, dass der Radverkehr nicht mit dem reinen Freizeitverkehr in Konflikt kommt und deshalb auf der "Goetheruh" fährt. Eine Sperrung würde den Anwohnerverkehr zu großen Umwegen zwingen. Dieses Argument wäre stichhaltig, wenn der Weg wirklich nur durch die Anwohner mit Kraftwagen benutzt werden würde. Tatsächlich ist der Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger die Ausnahme. Wer ohne Auto anfährt, hat weiterhin keine Beeinträchtigung. In Abwägung der großen Probleme, die der illegale Autoverkehr verursacht, müssen leider die Umwege in Kauf genommen werden. Der Weg werde kaum von Fußgängern und Radfahrern benutzt. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass Radfahrer bei einer Durchfahrt fast sicher mit Begegnungsverkehr rechnen müssen und nach der Straßenverkehrsordnung zum Ausweichen auch in den unbefestigten Seitenbereich verpflichtet sind. In der gleichen Richtung fahrende Kraftfahrzeuge sind ein noch größeres Problem, weil das Überholen auf Grund der geringen Straßenbreite verboten ist. Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Radler durch Kraftfahrer bedrängt werden und der Wunsch zu überholen durch hupen, aufheulen lassen des Motors oder lautes Rufen bekundet wird oder aber einfach mit viel zu geringem Seitenabstand vorbeigefahren wird. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass der illegale Autoverkehr die Radler in den parallel verlaufenden schmutzigen und holprigen Sachsenhäuser Landwehrweg zwingt. Die "Goetheruh" werde als Rettungsweg für den Sportplatz am Scheerpark benötigt. Hier wäre der Ortsbeirat überrascht, wenn die Einsatzfahrzeuge der schmalen "Goetheruh" der viel breiteren Buchrainstraße den Vorzug geben würden. Die Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zum Gelände erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Vertreter des Straßenverkehrsamtes bekundeten geringes Interesse, in den Schleichverkehr einzugreifen. Der Verkehr würde sich dann andere Routen suchen. Das Argument passt nicht ganz zu dem ebenfalls vorgebrachten Einwand, dass es gar nicht so viel Schleichverkehr gebe. Bei einer Sperrung müsste jedenfalls der Verkehr auf die legalen Wege ausweichen. Genau das ist Ziel der Maßnahme. Der Ortsbeirat stellt fest, dass vom Straßenverkehrsamt seit einiger Zeit, das Verkehrsschild "Anlieger frei" zusammen mit einem Durchfahrtsverbot nicht mehr wieder aufgestellt wird, wenn es durch anderweitige Maßnahmen entfernt wurde, wie hier an der "Goetheruh" oder im Hansenweg. Diese Vorgehensweise ist zwar insoweit konsequent als es in der Praxis keinerlei Sanktionen gegen das illegale Befahren gibt. Gesetzestreue Bürgerinnen fühlen sich ja verhöhnt, wenn die verbotene Fahrweise Augen zwinkernd hingenommen wird. Die Öffnung der Wege würde jedoch Fußgängern und Radfahrern die letzten Rückzugsräume nehmen, in denen sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Es ist daher geboten, den Kraftfahrzeugverkehr in den Freizeitflächen wie hier in der "Goetheruh" zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wurde zurückgezogen.
Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern
Antrag vom 03.01.2017, OF 286/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schleichverkehr in der schmalen Straße "An der Goetheruh" mit einer Sperre entweder am Anfang in Höhe Wendelsweg oder an geeigneter Stelle im Verlauf zu verhindern. Begründung: Dieser Weg wird besonders nachmittags und abends als Zufahrt von Sachsenhausen zu den Sportplätzen am Scheerwald genutzt. Leider wird er aber auch als Schleichweg nach Oberrad und Offenbach zunehmend in Anspruch genommen. Er ist für den Zweirichtungsverkehr von Kraftfahrzeugen jedoch nicht ausgelegt, da auf Grund der mangelnden Breite schwer ausgewichen werden kann. Fußgänger und Radfahrer müssen dann den unbefestigten Seitenstreifen benutzen, was auf der unbeleuchteten Strecke bei Dunkelheit besonders gefährlich ist. Da sich in diesem Bereich keine Wohnhäuser und kein Gewerbe befinden, ist die Sperrung für den Kfz-Verkehr zumutbar. Ab Frühjahr 2017 ist durch die Sperrung der Offenbacher Landstraße mit zusätzlichem Schleichverkehr zu rechnen. Daher besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 9 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich beauftragt, im Sinne der Vorlage OF 286/5 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wurde zurückgezogen.
Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 934 entstanden aus Vorlage: OF 143/5 vom 16.07.2016 Betreff: Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben Der Magistrat wird gebeten, den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg für den Verkehr insgesamt freizugeben und das Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) sowie das Zusatzschild "Anlieger frei" an der Ecke Wendelsweg/Sachsenhäuser Landwehrweg zu entfernen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, an die Stelle des Verkehrszeichens 250 (Durchfahrt verboten) ein Tempo-30-Schild (Verkehrszeichen 274) aufzustellen. Quelle: Googlemaps Grün = für den Verkehr insgesamt freizugebende Strecke Rot = überlastete Strecke mit gefährlichem Begegnungsverkehr und stauartigen Situationen Begründung: Gerade in den Sommermonaten wird der Goetheturm samt Spielpark und dem angrenzenden Stadtwald durch Besucherinnen und Besucher stark frequentiert. Diese reisen oft mit Pkws an und parken am Goetheturmparkplatz. Die An- und Abfahrt kann derzeit ausschließlich über den Sachsenhäuser Landwehrweg stattfinden. Ein Begegnungsverkehr ist am Sachsenhäuser Landwehrweg nur begrenzt möglich. Dies führt zu stauartigen Situationen an den besagten Tagen und bringt erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer mit sich, insbesondere für ein- und aussteigende Fahrgäste der Buslinie 48. Es wird daher angeraten, den Verkehr auch über den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg (Einbahnverkehr) abfließen zu lassen. So würde der Begegnungsverkehr am Sachenhäuser Landwehrweg deutlich reduziert und die mit ihm einhergehenden Gefahren gemindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 402
Verkehrskonzept Henninger Areal
Antrag vom 21.10.2015, OF 1165/5 Betreff: Verkehrskonzept Henninger Areal Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zu erwartende Verkehrsaufkommen der vorliegenden Baugenehmigungen und Bauanträge auf aktueller Datenbasis darzustellen und das sich daraus ableitende Verkehrskonzept sowohl für den fließenden Verkehr als auch für den ruhenden Verkehr darzulegen. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Mit welchem PKW- und LKW-Verkehrsaufkommen wird für die Einzelhandels- und gewerbliche Nutzung im Basement des Henninger Turms gerechnet? 2. Wie viele Stellplätze wurden in den einzelnen Baufeldern genehmigt oder - soweit sie noch nicht genehmigt sind - bisher beantragt? Für den Fall, dass noch keine Anträge für die einzelnen Baufelder vorliegen, bitten wir um die Prognose der für diese Baufelder zu genehmigenden Stellplätze. 3. Wie viele Kunden-/Besucherparkplätze werden im Baugebiet Henninger Areal eingerichtet. Falls es hierfür zentrale Parkierungsanlagen gibt, bitten wir um die Mitteilung, wo diese liegen und wie diese angefahren werden können. 4. Ist an ein bevorrechtigtes Anwohnerparken in den umgebenden Straßen des Baugebietes Henninger Turm gedacht, wo dieses bislang nicht eingerichtet ist. Wenn ja, bitten wir um eine Darlegung, in welchen Straßenabschnitten dies in welchen Zeiträumen am Tag erfolgen soll. 5. Nach der Begründung des Bebauungsplanes B 847 soll der Ziel- und Quellverkehr ganz überwiegend über den Hainer Weg abgewickelt werden. Der hierzu erforderliche Anschluss an Hauptstraßen (im Wesentlichen die Darmstädter Landstraße) soll über die Geleitstraße erfolgen, bei der einen Zwei-Richtungsverkehr zulässig sein soll. Dieser ist schon seit einiger Zeit im Betrieb. Hierzu stellen wir folgende Fragen. a) Ist bekannt, um wie viel sich die Ausfahrtzeiten von der Geleitstraße auf die Darmstädter Landstraße in der morgendlichen rush hour nach Einführung des Zwei-Richtungsverkehrs verlängert haben? Um wie viel werden sich die Ausfahrtzeiten weiter verändern, wenn die Nutzung im neuen Baugebiet vollständig aufgenommen werden. b) Ist erwogen worden, ob zur Verbesserung des Abflusses von der Geleitstraße in die Darmstädter Landstraße in der morgendlichen rush hour eine Uhrzeit gesteuerte Aufhebung des Zwei-Richtungsverkehrs in Betracht kommt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? c) Für den Fall, dass der Magistrat die Meinung teilt, dass der Abfluss von der Geleitstraße in die Darmstädter Landstraße zumindest während der morgendlichen rush hour verkehrspolitisch unzuträglich ist, hat der Magistrat alternative Anschlüsse geprüft? Gibt es insbesondere eine Möglichkeit, die Aschaffenburger Straße zur Darmstädter Landstraße zu verlängern? Sind hierzu Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückeigentümern geführt worden? Wenn ja, wie werden die Erfolgsaussichten einer solchen Lösung eingeschätzt? d) Als weitere Alternative zum Anschluss an Hauptverkehrsstraßen wurden im Rahmen der Bebauungsplanung erwogen, den Hainer Weg auch in Fahrtrichtung Norden an die Offenbacher Landstraße anzuschließen? Ist dieses planerische Konzept weiterverfolgt worden und zu welchem Ergebnis hat es geführt? 6. Die inneren Erschließungsstraßen des Baugebietes Henninger Turm sind so ausgerichtet, dass der Verkehr weitestgehend über den Hainer Weg abfließen kann. Eine Ausnahme stellt eine Wegeverbindung dar, die auf Höhe des Wendelsweges 59/61 vom Wendelsweg in Richtung Hainer Weg abgeht. Sie ist im Bebauungsplan nicht als Verkehrsfläche gekennzeichnet. Es steht daher zu vermuten, dass es sich um eine private Fläche handeln soll, die gegebenenfalls mit Geh- und Fahrrechten zugunsten der Allgemeinheit belastet wird. Entsprechende Festsetzungen finden sich im Bebauungsplan jedoch nicht. Der straßenverkehrsrechtlichen Beurteilung dieser Straße kommt eine große Bedeutung zu für die Frage, ob der Verkehr des Baugebietes im Wesentlichen über den Hainer Weg abgewickelt werden kann. Sollte die verkehrliche Anbindung zum Wendelsweg eine durchgehende öffentliche Straße sein, würde erheblicher Verkehr in den Wendelsweg abfließen und damit der gesamte Mühlberg entsprechend belastet werden. Wir bitten daher, folgende Fragen zu beantworten: a) Wird es sich bei der bezeichneten Straße um eine private Straße oder eine öffentliche Straße handeln? b) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, dass die Straße nur von den unmittelbaren Anliegern genutzt wird? 7. Sind im Zusammenhang mit der Nutzungsaufnahme für das neue Baugebiet neue Bushaltestellen geplant, neue Buslinien vorgesehen oder ein verkürzter Takt vorhandener Busse geplant? Für den Fall, dass neue Bushaltestellen vorgesehen sind, bitten wir um Bekanntgabe der genauen Standorte, um möglicherweise Hinweise auf Optimierungen geben zu können. 8. Sind neue Radwege zur Erschließung des Baugebietes Henninger Areal vorgesehen und wenn ja, wo liegen diese? 9. Ist der Stadt bekannt, ob in dem neuen Baugebiet Carsharing oder E-Bike-Sharing angeboten werden sollen, um den motorisierten Individualverkehr, so gut es geht, zu begrenzen. Begründung: Die verkehrsplanerische Bewältigung des Neubaugebietes Henninger Areal war eines der herausragenden Probleme des schließlich verabschiedeten Bebauungsplans B 847. Mittlerweile hat sich die Faktenlage, die Grundlage eines Verkehrskonzeptes sein könnte, so verdichtet, dass seriös die notwendigen Maßnahmen geplant werden können, um ein allseits befriedigendes Verkehrskonzept zu entwickeln. Da mittlerweile fast ein Drittel des Gebietes, inklusive des neuen Henninger Turms mit den Einzelhandelsbetrieben in seinem Basement gebaut ist, weiß man, wie viele Stellplätze dort genehmigt wurden. Aufgrund der Kommunikation mit dem Investor haben die Anlieger den Eindruck, dass für weite Teile des restlichen Baugebietes Baugenehmigungen erteilt sind, so dass auch insoweit die Anzahl der Stellplätze feststeht. Neben der Anzahl der Stellplätze liegen damit auch die Zu- und Abfahrten zu den Tiefgaragen fest, so dass die Verknüpfung mit dem vorhandenen Straßennetz nunmehr auch im Detail bekannt ist. Ebenfalls im Vorgriff auf das angekündigte Verkehrskonzept sind verkehrslenkende Maßnahmen eingeführt worden, deren Erfolg man nun in der alltäglichen Wirklichkeit überprüfen kann. So ist bei der Geleitstraße ein Zwei-Richtungsverkehr eingeführt worden, was eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit dieses Anschlusses erlaubt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1508 2015 Die Vorlage OF 1165/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Prüfung des Gebietes Wendelsweg und davon abgehende Straßen für das Bewohnerparken
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3562 entstanden aus Vorlage: OF 935/5 vom 13.08.2014 Betreff: Prüfung des Gebietes Wendelsweg und davon abgehende Straßen für das Bewohnerparken Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Einrichtung des Bewohnerparkens im Wendelsweg und in den davon abgehenden Straßen zu prüfen und darüber zu berichten. Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner des Wendelswegs haben geäußert, dass der Parkdruck im Wendelsweg und den davon abgehenden Straßen sehr hoch ist. Seitens der Bevölkerung wurde mehrfach der Wunsch geäußert, in dem oben genannten Bereich Bewohnerparken einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 71 Aktenzeichen: 61 1
Absenkung der Bordsteinkante des Wendelsweges/Ecke Am Sandberg
Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3359 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 30.06.2014 Betreff: Absenkung der Bordsteinkante des Wendelsweges/Ecke Am Sandberg Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkante des Wendelsweges/Ecke Am Sandberg abzusenken, damit ein barrierefreier Zugang zur Bushaltestelle gewährleistet wird. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen, die in der Seniorenwohnanlage im Wendelsweg Nr. 109 wohnen, nutzen rege die Busverbindung Am Sandberg und benötigen einen barrierefreien Zugang zur Haltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1357 Aktenzeichen: 66 2
Witterungsschutz an der RMV-Haltestelle „Am Sandberg“
Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3358 entstanden aus Vorlage: OF 872/5 vom 30.06.2014 Betreff: Witterungsschutz an der RMV-Haltestelle "Am Sandberg" Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem RMV an der Haltestelle "Am Sandberg"/Ecke Wendelsweg einen Witterungsschutz für die Fahrgäste zu installieren, da diese Haltestelle stark frequentiert ist. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen, aber auch Schülerinnen und Schüler warten ungeschützt auf die Busse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1537 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Parkplatz an der Sportanlage Beckerwiese
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4431 entstanden aus Vorlage: OF 1078/5 vom 26.05.2010 Betreff: Parkplatz an der Sportanlage Beckerwiese Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz an der Sportanlage Beckerwiese die wassergebundene Decke auszubessern, sodass sich bei Regen das Wasser nicht mehr stundenlang in tiefen Pfützen staut. Begründung: Besucher des Stadtwalds benutzen gerne diesen Parkplatz, da der besser ausgestattete Parkplatz am Wendelsweg oft sehr stark ausgelastet ist. Außerdem wird die Parkfläche von den Besuchern der SpVgg Oberrad 05 genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1457 Aktenzeichen: 66 3
Aufstellen eines Verkehrsspiegels im Wendelsweg gegenüber der Einmündung Schnappbornweg
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3860 entstanden aus Vorlage: OF 936/5 vom 10.11.2009 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels im Wendelsweg gegenüber der Einmündung Schnappbornweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Wendelsweg gegenüber der Einmündung Schnappbornweg wieder ein Verkehrsspiegel aufgestellt wird. Begründung: Früher gab es an oben bezeichneter Stelle einen Verkehrsspiegel. Diesen gibt es schon längere Zeit nicht mehr. Um aus dem Schnappbornweg nach links in den Wendelsweg einzubiegen, muss man sich sehr weit in den Wendelsweg hineintasten, da man sonst die bergab fahrenden Fahrzeuge (Autos, Fahrräder und seit kurzem die Buslinie 48) nicht sehen kann. Erschwerend kommt hinzu, dass der Wendelsweg in diesem Bereich eine Kurve bildet, die nicht einsehbar ist. Es wäre ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wenn dort wieder ein Spiegel aufgestellt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2010, ST 330 Aktenzeichen: 66 7
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Offenbacher Landstraße und Wendelsweg
Ideen
Zebrastreifen Kreuzung Hainer Weg & Am Henninger Turm
Errichtung Zebrastreifen an der Kreuzung Hainer Weg und Am Henninger Turm, um gefahrlos den Hainer Weg entlanglaufen zu können Förderung des Fussgängerverkehrs
Zebrastreifen auf dem Schulweg zur Mühlbergschule
Auf dem Schulweg zur Mühlbergschule im Umfeld des Henninger Turms, gibt es ein drängendes Problem, das die Sicherheit der Kinder im Viertel betrifft. In den letzten Monaten und Jahren nimmt der Verkehr im Bereich des Hainer Wegs an der Wertheimer Straße sowie des Wendelswegs an der Ecke Miltenberger Straße zunehmend an Intensität zu. In diesen Bereichen gibt es auch Baustellen mit LKW-Verkehr, sowie auf der Fahrbahn parkende Autos, sodass es zunehmend zu gefährlichen Situationen kommt. Dieses Verkehrschaos erschwert den Kindern erheblich, diese Straßen sicher zu überqueren, insbesondere auf dem Schulweg. In Anbetracht dieser Herausforderung haben wir zwei wichtige Anträge beim Ortsbeirat einreichen lassen, die auf die Installation von Zebrastreifen an den genannten Standorten abzielen. Die Anträge mit den Bezeichnungen "OM 4299 Sicheres Überqueren des Hainer Weges" und "OF 924/5/2023 Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße" wurden bereits von allen Fraktionen des Ortsbeirats angenommen. Obwohl in beiden Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besteht, ignorieren viele Autofahrer diese Geschwindigkeitsbegrenzung, was die Gefahr für Fußgänger erheblich erhöht. Die Zebrastreifen sind nicht nur ein Mittel zur Verkehrsberuhigung, sondern vor allem ein Schutz für die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund sollten Zebrastreifen so schnell wie möglich installiert werden.
Halteverbot Ecke Wendelsweg / Am Sandberg
An besagter Stelle (Siege rote Markierung) kann es, sofern auf der gegenüberliegenden Seite Autos parken, zu erheblichen Platzproblemen im beiderseitig befahrenen Wendelsweg kommen, insb. beim Abbiegen aus dem Sandberg in den Wendelsweg oder wenn der Bus die Strecke befährt. Das Problem/entsprechende Gefährdungslagen beim Abbiegen könnten durch ein (absolut sinnvolles) Parkverbot an besagter Stelle beseitigt werden.
Mehr Einbahnstraßen am Mühlberg/Sachsenhausen
Sowohl in der Dielmannstraße als auch in der Bornemannstraße gibt es bei Gegenverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten; eine Seite der Straße dient komplett als Parkraum. Hier sollte die Dielmannstraße vom Wendelsweg bzw. Hühnerweg kommend eine Einbahnstraße werden, ebenso wie die Bornemannstraße von der Steinhausenstraße kommend. Und wenn ich schon dabei bin: Man sollte mit Neueröffnung der Mühlbergschule nach Sanierung/Erweiterung die komplette Sperrung der unteren Steinhausenstraße in Erwägung ziehen (als Spielstraße, erweiterter Schulhof, Haltemöglichkeit für bringende Eltern oder Parkmöglichkeit für Lehrer).