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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Anlage 5 zur M 21 .Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. vom 13.01.2012

02.03.2012 · Aktualisiert: 22.03.2012

Antrag vom 02.03.2012, OF 242/5 Betreff: Anlage 5 zur M 21 "Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" vom 13.01.2012 Der Magistrat wird gebeten Anlage 5 zur M 21 für Oberrad überarbeiten zu lassen, da die Situationsbeschreibung gravierende Fehler aufweist und die Handlungsempfehlungen folglich weitgehend falsch sind. Begründung: Die Vorlage des Magistrats M 21 vom 13.01.2012 behandelt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. Laut Anlage 1, Seite 1 "(ist) die Steuerung des Einzelhandels nach räumlich-funktionalen Kriterien die oberste Handlungsmaxime". Lt. Anlage 1, Seite 3, dieser Vorlage verfügt das Konzept der Stadt "über detaillierte Situationsbeschreibungen und Profile für alle aktuell insgesamt 55 Versor-gungszentren . .", die in Anlage 5 unter dem Titel "Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenstruktur Frankfurt am Main 2010" auf über 260 Seiten enthalten sind. Zwar wird Anlage 5 nicht zur Abstimmung gestellt, doch sind die Angaben dieser Studie natürlich wesentlich für die Entscheidungen von Investoren und Stadtplanungsamt sowie im Falle von Baugenehmigungen für die Bauaufsicht - insbesondere in Kapitel IV "Empfehlungen zur Weiter-entwicklung des Einzelhandelsstandortes Frankfurt am Main", S. 50 ff. Für den Stadtteil Frankfurt-Oberrad maßgeblich sind die Seiten 53 bis 55 ("Branchenkonzept/Standortempfehlungen" und "Vergleich der Verkaufsflächenpotenziale mit den Einzelhandelsplanungen" sowie die Seiten 129 bis 131 ("Zentraler Versorgungsbereich Oberrad") Ein Vergleich der dortigen Angaben über die Einzelhandelssituation, die Entwicklungsflächen sowie die "Entwicklungsperspektiven" ergibt, dass die Angaben der Studie zur Einzelhandelssituation in Oberrad äußerst fehlerhaft sind und deshalb auf Seite 53, 54 und 130 weitgehend falsche Empfehlungen enthält. 1. Im Bereich "Nahversorgung" sieht die Studie für Lebensmittelanbieter "noch umfangreiche Potenziale für zusätzliche Verkaufsfläche" u.a. auch in Oberrad: Kein Wunder, denn der lt. Geschäftsführer 1.000 qm große Rewe-Supermarkt in zentraler Lage am Buchrainplatz wird in der Karte für Oberrad auf Seite 131 mit nur "unter 100 qm" angegeben - ein massiver Fehler! Ferner besteht zentral ein Rewe-Getränkemarkt mit einem Mindestangebot billiger Lebensmittel (Offenbacher Landstraße 309), ein kurdisches Lebensmittelgeschäft (Offenbacher Landstraße 302) mit einem Angebot an Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch und Lebensmitteln bis hin zu Großpackungen., ein circa 600 qm großer Getränke-Discounter (Offenbacher Landstraße 339/341) sowie als sog. solitärer Ergänzungsstandort ein nahkauf (Wiener Straße 57) mit rund 500 qm sowie dezentral drei Kiosk-Geschäfte, (Offenbacher Landstraße 238, Goldbergweg 3, Wiener Straße 57) und der Hofladen im Teller sowie der Bio-Laden der Werkstatt Frankfurt für Gemüse (Im Bärengarten). Nach Meinung vieler Einwohner und des Gewerbevereins könne in Oberrad nur noch ein Lebensmittel-Billiganbieter mit einer Größe unter 800 qm ohne Non-Food-Sortiment angesiedelt werden, um eine Verdrängung der inhabergeführten Einzelhandels-geschäfte in Oberrad zu vermeiden. Die Studie gibt fälschlicherweise noch die Existenz eines PENNY-Marktes an. Im Angebotsbereich Blumen, Pflanzen. verlangt die Studie auf Seite 53 zwar keinen Ausbau in Oberrad, verlangt jedoch im Stadtteilbereicht auf Seite 130 eine "Angebotsergänzung" für Oberrad, ein schwerwiegender Fehler, denn in Oberrad gibt es mehrere Gärtnereien mit Blumen- und Pflanzenzucht und entsprechendem Verkauf (Gräfendeichstraße, Im Bärengarten, Burgenlandweg, Im Teller) sowie zwei Blumengeschäfte (zentral: Offenbacher Landstraße 285, dezentral: Burgenlandweg) sowie ein Blumen - und Pflanzenangebot im Supermarkt am Buchrainplatz und im nahkauf in der Wiener Straße. 2. Für den mittelfristigen Bedarf ist lt. Studie "die Erweiterung des Schreib- und Spielwaren-sortiments und bei Büchern/Zeitschriften . . wirtschaftlich tragfähig und versorgungsstrukturell sinnvoll" (S. 53 und S. 130). Zudem werden "begrenzte rechnerische Entwicklungspotenziale für Bekleidung, Schuhe und Sport" gesehen, u.a. auch für Oberrad. Dies entspricht überhaupt nicht der Realität im Stadtteil. Schreibwaren und Zeitschriften (und Zeitungen) werden zentral mit großem Angebot in den zwei Schreibwarenläden Offenbacher Landstraße 329/331 mit Poststelle und Bleiweißstraße/Ecke Offenbacher Landstraße und im Supermarkt am Buchrainplatz angeboten sowie in den drei dezentralen Kiosk-Geschäften und im nahkauf (Wiener Straße 57). Zeitungen gibt es auch in einer Bäckerei/Cafe auf der Offenbacher Landstraße 305. Es gibt zentral ein Schuh-Geschäft (Offenbacher Landstraße 306). Eine vorhandene Stadtteilbibliothek wurde in der letzten Legislaturperiode geschlossen (29.02.2004). Je ein Geschäft für Herren- und Damen-Bekleidung wurde nicht fortgeführt. 3. Für den Bereich des langfristigen Bedarfs werden auf Seite 53 u.a. für Oberrad "Entwicklungsflächen für die zentrenrelevanten Sortimente Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik und Heimtextilien und Optik" auf S. 54 empfohlen, allerdings nicht im Oberrad-Teil auf Seite 130. Die Realität sieht völlig anders aus. Bei Heimtextilien wurden seitens der Studie u.a. stadtweit bekannte Geschäfte übersehen: Tilo Ramm (Offenbacher Landstraße 301) mit Dependance in der Hochstraße im Stadtzentrum, Genthes & Heinz (Offenbacher Landstraße 237) und ein Raumausstattungsgeschäft am Buchrainplatz (de Neufville-Straße 1). Ein Optiker (Offenbacher Landstraße 335) und ein Haushaltswarengeschäft (Offenbacher Landstraße 325) sind vorhanden. Soweit Sortimente ausgedünnt wurden, ist dies den vielen Einzelhandelszentren und der Bau- und Großmarktkonkurrenz in Frankfurt geschuldet (s. auch Seite 54/55 der Studie!) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2012 1. Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 241/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 242/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

In der Bockenheimer Anlage werden keine Bäume für den Hotelbau gefällt!

09.02.2012 · Aktualisiert: 22.02.2012

Antrag vom 09.02.2012, OF 131/1 Betreff: In der Bockenheimer Anlage werden keine Bäume für den Hotelbau gefällt! Der Magistrat wird aufgefordert gemäß § 3 Abs. 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, der Beschluss vom 02.02.2012 zur M 3 /2012 wird aufgehoben. Auch frühere Beschlüsse zur Fällung von Bäumen wegen des Hotelbaus Opernplatz 14 und Hochstraße 44 - 46 werden aufgehoben. Es finden somit keine Baumfällungen wegen des Hotel- und Geschäftshauses Opernplatz 14 und Hochstraße 44 - 46 statt. Die Baumaschinen und die Zufahrten zum Baugrundstück sind nur innerhalb des genehmigten Baugrundstücks unterzubringen. Die Wallanlagen und die Bäume werden durch eine von der Stadt veranlaßte Absperrung gegen die Baustelle gesichert und regelmäßig kontrolliert. Begründung: Die Wallanlagen sind als Parkanlagen mit dem Bestand an Bäumen, Büschen, Wegen, Grün- und Wiesenflächen durch die Wallservitut geschützt. Alle Bäume in der Liesel-Christ-Anlage haben einen extrem hohen Wert. Durch das Umspannwerk der Mainova wurde die Wallanlage bereits ab dem Jahr 2007 stark zerstört, acht riesige Platanen vernichtet. Diese wertvollen Bäume wurden bisher an der Hochstraße - außer 2 Bäumen Anfang Januar 2012 - nicht nachgepflanzt. Die schriftliche Magistratszusage war Nachpflanzung von acht Platanen bis November 2011 (siehe B 319/ 2010). Ein Anwohner hat in der zweiten Februarwoche 2012 bei Gericht eine einstweilige Anordnung gegen die Baumfällungen gestellt (siehe FAZ 7.2.2012 "Klage gegen Baumfällungen in der Anlage"). Bäume und Wallanlagen sind ein hohes öffentliches Gut für die Umwelt, die Tierwelt, das Klima und die Naherholung. Ein privater Investor und die Stadt haben dem Rechnung zu tragen. Es gibt kein öffentliches Interesse an einem privaten Hotelkomplex, der sich mit Tiefgarage und Terrasse wie ein Krake in eine öffentliche Grünanlage hineinfressen will. Ersatzstandorte und Ersatzflächen stehen nachweislich für die Artenvielfalt der Bäume nicht zur Verfügung. Das Baugrundstück ist sehr groß, so daß die Baumaschinen, Container, und die Ab- und Anfuhr auf dem Baugrundstück erfolgen kann. Die öffentliche Parkfläche bleibt während der gesamten Bauzeit für die Öffentlichkeit zugänglich und wird durch eine entsprechende Absperrung zum Baugrundstück klar geregelt. Bereits die 3-jährige Bauzeit (2007 - 2011) des Mainova-Umspannwerks war eine Zumutung insofern, daß der Rundweg um den See und große Teile der Liesel-Christ-Anlage von einem schäbigen Bauzaun versperrt waren. Der Ortsbeirat 1 hatte die Magistratsvorlage M 3 /2012 einstimmig abgelehnt. Das war der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung von CDU, SPD, Grünen, FDP egal, indem sie den Beschluß des zuständigen Ortsbeirats 1 ignorierten. Der Ortsbeirat 2, der die AnwohnerInnen des Westends bei dem Naherholungsgebiet Wallanlagen (Bockenheimer Anlage inclusive Liesel-Christ-Anlage) zu vertreten hätte, wurde mit der M 3 / 2012 überhaupt nicht befaßt. Die Initiativgruppe "Rettet die Wallanlagen - Rettet die Bäume" hat mit Pressearbeit, Ortsterminen und Unterschriftensammlung die Öffentlichkeit auf die vom Magistrat beschlossene Baumvernichtung aufmerksam gemacht. Bürgerbeteiligung seitens der Stadt fand keine statt - sie war unerwünscht, um StadtGrün rigoros vernichten zu können. Anlage 1 (ca. 89 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 131/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Fahrradständer am Kopf der .Freßgasse. versetzen!

27.01.2012 · Aktualisiert: 29.03.2012

Antrag vom 27.01.2012, OF 123/1 Betreff: Fahrradständer am Kopf der "Freßgasse" versetzen! Der Magistrat wird aufgefordert gemäß § 3 Abs. 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, die Fahrradständer so zu versetzen, dass eine breitere Durchwegung von der Goethestraße zur Ampelanlage am Opernplatz entsteht! Wenn man von der Goethestraße zum Opernplatz läuft, können abgestellte Fahrräder den Weg versperren, so dass nur noch ein kleines Nadelöhr zum Durchkommen für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen übrig bleibt. Vom Standort aus gesehen befindet sich rechts eine Litfaßsäule - links befinden sich weitere Fahrradständer entlang der Goethestraße. Begründung: Für eine großzügige Durchwegung in Richtung Opernplatz muß gesorgt werden, dennoch sollten genügend Fahrradständer angeboten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2012, TO I, TOP 9 Die SPD stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 123/1 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angenommen. 2. Die Vorlage OF 123/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 20.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 123/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158

23.11.2011 · Aktualisiert: 14.12.2011

Antrag vom 23.11.2011, OF 237/9 Betreff: Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat ob eine Lärmschutzmauer gegenüber der Zufahrt Hügelstraße zur Auffahrt auf die Ginnheimer Landstraße errichtet werden kann, die die Anwohner im Ginnheimer Stadtweg vor dem durch die Zufahrt angestiegenen Lärm schützt. Bis zum Nachbargrundstück des Ginnheimer Stadtweg 158 besteht bereits eine begrünte Lärmschutzmauer von etwa 2m Höhe, die ggf. zu diesem Zweck verlängert werden könnte. Begründung: Durch das gestiegene Verkehrsaufkommen der letzte Jahre aus Richtung Hügelstraße in Richtung der Auffahrt auf die Hochstraße Rosa-Luxembourg, ist auch die Lärm- und damit auch die Staubbelastung exponentiell hoch angestiegen. Eine Mauer die den Lärm abhält besteht zwar bereits in der Gegend, schließt aber mit dem anliegenden Grundstück Hesselbach ab. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 203 2011 Die Vorlage OF 237/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor für das Wort "Ginnheimer Landstraße" die Worte "Platenstraße/Rosa-Luxemburg-Straße eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Schilder „Verbot der Einfahrt“ in der Innenstadt vergrößern!

26.10.2010 · Aktualisiert: 02.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4664 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 11.10.2010 Betreff: Die Schilder "Verbot der Einfahrt" in der Innenstadt vergrößern! Vorgang: OM 1596/07 OBR 1; ST 1818/07 Der Magistrat wird gebeten, die Straßenverkehrszeichen 267 StVO "Verbot der Einfahrt" zu vergrößern und damit die zahllosen Geisterfahrer zu stoppen. Begründung: Das Straßenverkehrszeichen 267 StVO "Verbot der Einfahrt" ist für Pkw-Fahrer durch die Größe und Position zu spät oder gar nicht sichtbar. Es kommt an dieser und anderen Stellen häufig zu gefährlichen Situationen zwischen den Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Fahrradfahrer und Autofahrer). Die Insellösung - Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße -, die wir in Frankfurt haben, ist landläufig nicht bekannt. Auch sollte das Verbotsschild immer größer sein als das Durchfahrtsberechtigungsschild! Die Hauptteilnehmer am Straßenverkehr sind immer noch die Pkws. Ein größeres Schild, entsprechend der Lösung in der Goethestraße, würde diese Gefahr mindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 281 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehemaliger Campus Bockenheim: Umspannwerk versenken

14.06.2010 · Aktualisiert: 06.06.2019

Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4279 entstanden aus Vorlage: OF 472/2 vom 23.04.2010 Betreff: Ehemaliger Campus Bockenheim: Umspannwerk versenken Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der laufenden Planung für die Zukunft des Gebietes des ehemaligen Campus der Universität in Bockenheim und des westlichen Westends das Umspannwerk an der Ecke Gräfstraße/Sophienstraße unter die Erde verlegt werden kann. Damit gewinnt man wertvolles Baugelände. Begründung: An der Hochstraße wurde ein Umspannwerk aus einem Hochbau unter die Erde verlegt - weil ein Hotel es so wollte. Dabei wurden wertvolle alte Bäume in der Wallanlage geopfert. Hier, am nördlichen Teil des Plangebietes "Ehemaliger Campus", ließe sich das Umspannwerk sehr viel leichter (und damit auch billiger) unter die Erde verlegen - in der Nachbarschaft gibt es nur als Parkplatz genutztes Brachland. Dafür erhielte man eine attraktive Zusatzfläche für die Planung. Für die Anwohner der Sophienstraße würde damit auch eine hässliche Umweltsituation endlich behoben: statt der kahlen, toten Wände des Umspannwerkes könnten sie in Zukunft auf die - hoffentlich - viel angenehmere Ansicht eines lebendigen, belebten Gebäudes hoffen - ob Wohnungen oder Büros, der Anblick wäre allemal besser als heute. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2010, ST 1228 Aktenzeichen: 91 51

OA (Anregung Ortsbeirat)

„Auf der lyrischen Oase wiegt als Palmbaum sich die Phrase“ Klimagutachten statt Binsenweisheiten für Ex-Campus und Umgebung Bericht des Magistrats vom 19.05.2008, B 260

01.12.2008 · Aktualisiert: 03.03.2021

Anregung vom 01.12.2008, OA 774 entstanden aus Vorlage: OF 284/2 vom 11.08.2008 Betreff: "Auf der lyrischen Oase wiegt als Palmbaum sich die Phrase" Klimagutachten statt Binsenweisheiten für Ex-Campus und Umgebung Bericht des Magistrats vom 19.05.2008, B 260 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, umgehend ein Klimagutachten für das Areal des ehemaligen Campus Bockenheim und der angrenzenden Gebiete in Auftrag zu geben. Insbesondere Bestand und Planung der Hochhausbebauung im Bereich "Mainzer Landstraße", "Bockenheimer Anlage" sowie "Bockenheimer Landstraße" muss hierbei Berücksichtigung finden. Begründung: Ein an aktuellen Maßstäben ausgerichtetes klimagutachterliches Gesamtbild besteht für das oben bezeichnete Areal noch nicht. Gleichwohl sind aufgrund anbahnender Entwicklungen entsprechende Belastungen für die Stadtteile Westend und Bockenheim zu befürchten. Es erscheint daher ratsam, nachhaltig zu agieren, bevor "Fernwirksamkeit" in Beton gegossen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.05.2008, B 260 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2009, ST 382 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 10.12.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.01.2009, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 774 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FAG (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2009, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 774 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG und ÖkoLinX-ARL (B 260 = Zurückweisung, OA 774 = Annahme) REP (B 260 = Kenntnis, OA 774 = vereinfachtes Verfahren) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2009, TO II, TOP 69 Beschluss: 1. Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 774 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und NPD gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5376, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2009 Aktenzeichen: 61 0

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