Meine Nachbarschaft: Jügelstraße
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Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 630/2 vom 28.02.2023 Betreff: Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Siesmayerstraße, zwischen Bockenheimer Landstraße und Siesmayerstraße Hausnummer 15, die Parkplätze zugunsten eines rot markierten Fahrradstreifens umzuwidmen. Die rote Markierung ist bis zum Schwenk auf den Bürgersteig fortzuführen; 2. zwischen Bockenheimer Landstraße und Grüneburgweg, in nördlicher und südlicher Richtung, sollten Fahrradpiktogramme aufgebracht werden. Begründung: Die Siesmayerstraße ist am Knotenpunkt zur Bockenheimer Landstraße von Kfz und Radfahrenden stark belastet. Insbesondere die aus Richtung Grüneburgweg kommenden Fahrradfahrenden nutzen aus Sicherheitsgründen auch den Gehweg, um an den häufig auftretenden Fahrzeugschlangen vor der Ampel zum Abbieger auf der Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Auch Fahrradfahrende, die die Straße benutzen, werden ohne ausreichenden Abstand überholt und auch geschnitten. Radfahrende bewegen sich oft in der gefährlichen Dooring-Zone neben den parkenden Fahrzeugen. Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2017 wurden die Verkehrsströme von Rad und Kfz auch am Knotenpunkt Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße gemessen. In der Stellungnahme vom 23.02.2018, ST 419, kann der hohe Anteil von Radfahrenden erkannt werden, der inzwischen sicherlich noch zugenommen hat. Aus diesen Gründen sind Radfahrende schützenswerter als parkende Fahrzeuge. Anlage: Auszug aus der ST 419: Einfädelung zur Bockenheimer Landstraße Richtung Bockenheimer Landstraße Richtung Grüneburgweg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1487 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1487) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2
Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2023, OF 626/2 Betreff: Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, wie lange die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich der Wohngebiete und Nebenstrassen, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, im Rahmen der Energiesparmaßnahmen noch "gedimmt" bleibt. Wünschenswert wäre eine Rückkehr zur normalen Leuchtstärke. Falls dies nicht geplant ist, möge der Magistrat die Gründe dafür aufführen. Begründung: Beleuchtung wegen der Energiekrise im vergangenen Winter. Inzwischen hat sich die Lage am Energiemarkt entspannt. Aufgrund des längeren Tageslichtes in den Frühlings- und Sommermonaten kann die Strassenbeleuchtung ohnehin später eingeschaltet werden. Daher könnte man bei gleichem Energieverbrauch während der dunklen Abend- und Nachtstunden die Beleuchtungsintensität wieder erhöhen. Die gedimmten Laternen geben sehr wenig Licht, das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl und hellere Strassen wirken auch präventiv gegen etwaige Drogendealer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 626/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBegrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 entstanden aus Vorlage: OF 567/2 vom 01.01.2023 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Umständen die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben versehen werden können: - Leipziger Straße/Am Weingarten - Voltastraße/Ecke Kuhwaldstraße - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße - Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung der oben genannten Litfaßsäulen vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Kosten der Ausstattung von Litfaßsäulen und Haltestellen mit Frankfurter Hauben zu informieren. Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass einem Roll-out der Frankfurter Haube auch in Bockenheim und Westend nichts im Wege stehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Aktenzeichen: 79-0
Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke Senckenberganlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3427 entstanden aus Vorlage: OF 559/2 vom 02.01.2023 Betreff: Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke Senckenberganlage Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. wie der aktuelle Stand der Planung für das ehemalige "Institut für vergleichende Irrelevanz" (früher "Englisches Seminar und Amerika-Institut" der J. W. Goethe-Universität) im Kettenhofweg 130 ist; 2. wie sich die aktuellen Eigentumsverhältnisse darstellen; 3. in welchem baulichen Zustand sich das Gebäude befindet; 4. wie dem Denkmalschutz entsprochen wird; 5. ob nach wie vor die Absicht des Eigentümers besteht, das Gebäude in ein Hotel umzubauen (FR 03.11.2020); 6. wenn ja, welche Zeitplanung besteht; 7. ob es Bauvoranfragen gibt, oder ob bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde; 8. ob es Möglichkeiten einer erneuten Zwischennutzung gibt. Begründung: Das funktionalistische Gebäude des früheren Instituts für vergleichende Irrelevanz, das von Ferdinand Kramer erbaut wurde und unter Denkmalschutz steht, steht im Jahr 2023 nunmehr erneut seit zehn Jahren leer. Das ehemalige Institutsgebäude des Englischen Seminars und Amerika-Instituts war zwischen 2003 und 2013 von Studierenden besetzt worden, wurde im Sinne einer alternativen Universität genutzt und von der Universität in dieser Funktion geduldet. Es fanden zeitweise regelmäßig Vorträge von in- und ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Institut statt - bis es das Land Hessen an den Immobilieneigentümer Franconofurt AG verkaufte. Am 22. April 2013 wurden die Besetzung und die bisherige Nutzung durch eine polizeiliche Räumung beendet. Seitdem verfällt das Gebäude zusehens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1316 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1316) vorgelegt hat.
SAALBAU: Bitte wieder näher bei den Menschen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3301 entstanden aus Vorlage: OF 517/2 vom 13.10.2022 Betreff: SAALBAU: Bitte wieder näher bei den Menschen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Stockwerk des Juridicums an der Senckenberganlage durch die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH angemietet und derart umgestaltet werden kann, dass dort als Ersatz für die bisher ersatzlos weggefallenen Räumlichkeiten der SAALBAU an der Schwälmer Straße Tagungs- und Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Ebenso wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dort dann gleichsam Vereine unterkommen können, die derzeit von der Zwischennutzung des ehemaligen Gebäudes der Europäischen Akademie der Arbeit auf dem Campus Bockenheim profitieren. Begründung: Seit der Schließung der SAALBAU an der Schwälmer Straße steht Vereinen und anderen Gruppen nur noch ein extrem eingeschränktes Angebot der SAALBAU in Bockenheim zur Verfügung (nur noch SAALBAU Schönhof, welcher allerdings keine Barrierefreiheit aufweist). Andere Gruppierungen sind als Zwischennutzende in der ehemaligen Akademie der Arbeit untergekommen. Diese Zwischennutzung wird in absehbarer Zeit enden. Das Juridicum wird bald in Teilen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine und für die AdA-Kantine genutzt werden. Darüber hinaus bietet das Gebäude ausreichend Platz und Möglichkeiten für eine Nutzung durch die SAALBAU. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 658 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3724 Aktenzeichen: 91-8
Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3292 entstanden aus Vorlage: OF 503/2 vom 13.10.2022 Betreff: Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche der bisher angedachten Frankfurter Kultureinrichtungen weiterhin planen, auf den Kulturcampus umzuziehen und diesen Umzug weiterhin befürworten; 2. welchen Raum die jeweiligen Einrichtungen an ihrer derzeitigen Stätte einnehmen; 3. welcher Raumbedarf für die jeweiligen Einrichtungen am Kulturcampus angemeldet wird; 4. ob inzwischen bekannt ist, wie die viel erwähnte Synergie zwischen den Kultureinrichtungen untereinander und mit der Hochschule konkret ausgestaltet werden soll und inwieweit hierdurch tatsächlich der Raumbedarf dieser Einrichtungen gesenkt werden kann; 5. ob hierbei sichergestellt ist, dass das Frankfurt LAB mit der Hochschule einen großen Saal gemeinsam nutzen wird; 6. wie der im Bebauungsplan festgesetzte Mindestanteil Wohnen von 30 bis 40 Prozent im Mischgebiet angesichts der Raumbedarfe der Kultureinrichtungen und der Hochschule realisiert werden soll: a) wenn das Juridicum erhalten bliebe und auch für Wohnungen genutzt würde, b) wenn das Juridicum nicht erhalten bliebe; 7. ob für den Fall, dass die benötigte Fläche für Kultureinrichtungen auf dem Kulturcampus nicht ausreicht, vorgesehen ist, eine oder mehrere dieser Einrichtungen an ihrem bisherigen Standort zu belassen. Begründung: Bisher ist bekannt, dass die folgenden Kultureinrichtungen neben der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst auf den Kulturcampus umziehen sollen: - Junge Deutsche Philharmonie - Ensemble Modern - Dresden Frankfurt Dance Company - Frankfurt LAB - Hindemith Institut - Hessische Theaterakademie Es ist immer wieder die Rede von Synergie zwischen den Einrichtungen und der Hochschule. Allerdings fehlt es noch immer an einer genaueren Beschreibung, worin die Synergie nun tatsächlich bestehen könnte. Wenn dieser Begriff nicht nur zu einer Phrase werden soll, ist hier dringend eine Klärung vonnöten. Derzeit scheinen die Raumbedarfe der angedachten Kultur- und Hochschuleinrichtungen den zulässigen Anteil im Mischgebiet des Bebauungsplanes zu übersteigen. Sollte hier keine Einsparung der Raumbedarfe erfolgen, könnten wohl nicht alle geplanten Einrichtungen auf den Kulturcampus umziehen. Gleichzeitig ist im Mischgebiet ein Mindestanteil von Wohnungen von 30 bis 40 Prozent festgesetzt, der dringend herzustellen ist. Hierbei geht es auch um die Wohnungen im ersten Förderweg, die ursprünglich auch für den nördlichen Teil des Kulturcampus, nördlich der Bockenheimer Landstraße, vorgesehen waren und nun im mittleren Bereich des Bebauungsgebietes realisiert werden sollten. Dass hierbei das Juridicum mit seiner enormen Nutzfläche eine tragende Rolle spielen könnte, liegt auf der Hand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 657 Aktenzeichen: 41
Architekturwettbewerb zum Kulturcampus soll u. a. die Möglichkeit zum Erhalt des Gebäudes des Juridicums eröffnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2022, OF 522/2 Betreff: Architekturwettbewerb zum Kulturcampus soll u. a. die Möglichkeit zum Erhalt des Gebäudes des Juridicums eröffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass bei der Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus mit dem Land Hessen ausdrücklich die Möglichkeit des Erhalts des Juridicums vorgesehen wird. Sicherzustellen, dass zur Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus ausdrücklich der 2012 veröffentlichte Konsensplan als Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung sowie der rechtskräftige, daraus abgeleitete Bebauungsplans Nr. 569 Maßgabe sein muss. Dieser definiert das Baufeld südlich der Bockenheimer Landstraße als Mischgebiet, d.h. mindestens 30 % der Bebauung sind als Wohnbebauung zu entwerfen, das Zentrum der Künste ist in jedem Fall zu berücksichtigen, Sonderbauten (z.B. die Hochschule - HfMDK) dürften nicht mehr als die Hälfte ausmachen. Neben dem architektonischen Gesamteindruck sollen u.a. auch die voraussichtlichen Kosten der Umsetzung Bewertungsmaßstab sein. Sicherzustellen, dass im weiteren Verlauf des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus und vor Entscheidung für einen von mehreren Gestaltungsvorschlägen der Öffentlichkeit im Rahmen einer Sondersitzung des Ortsbeirats eine engere Auswahl von Entwürfen mit jeweils den voraussichtlichen Kosten der Umsetzung vorgestellt werden. Mindestens einer der Gestaltungsvorschläge sollte den Erhalt des Gebäudes des Juridicums vorsehen. Festzustellen, dass die HfMDK entgegen dem Konsensplan nicht auf dem Baufeld der heutigen Universitätsbibliothek, sondern zur Realisierung gemeinsam mit dem Frankfurt LAB und einer Wohnbebauung sowie Gewerbe auf dem südlichen Baufeld vorgesehen und gewollt ist. Schließlich sollen Stadt Frankfurt und Land Hessen - nach rund 12 Jahren Wartezeit für die Öffentlichkeit - nun möglichst zügig den Architektenwettbewerb für dieses für den Kulturcampus zentrale Baufeld endlich starten. Begründung: Ein Umbau des Juridicums im Zuge des Bauvorhabens könnte die Chance bieten, den Erhalt sogenannter grauer Energie zu sichern und die über dem definierten Maximum des jetzigen Bebauungsplans liegende Höhe des Gebäudes durch Bestandschutz zur weiteren Nutzung jeweils zu sichern, was der Ortsbeirat grundsätzlich begrüßen würde. Daher sollte der Architekturwettbewerb ausdrücklich den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als Möglichkeit im Wettbewerb an die BewerberInnen adressieren. Den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als zwingende Voraussetzung im Architekturwettbewerb einzufordern, wäre jedoch aus verschiedenen Gründen falsch, da dies die Möglichkeiten der Anordnungen der verschiedenen Baukörper im Wettbewerb drastisch einschränken und schon mehrere Vorentscheidungen hinsichtlich der architektonischen Gestaltung treffen würde. Hinzu tritt, dass durch eine möglichst breite Palette von Gestaltungsentwürfen auch die anfallenden Kosten der Umsetzung fairer durch die Öffentlichkeit und die öffentlichen Träger bewertet werden können. Klar muss allen Beteiligten auch sein: Der unbeliebte Kostenfaktor wird nicht nur bei Umsetzung des Gestaltungsentwurfes ein wichtiger Faktor sein, sondern auch die spätere Nutzung (z.B. für studentisches Wohnen) erheblich beeinflussen. Dies gilt insbesondere auch für den im Kern guten Gedanken, das insoweit funktionale Gebäude des Juridicums zu erhalten. Daher ist eine offene Formulierung der Ausschreibung, die den Erhalt ebenso wie den Abriss ermöglicht, die beste Grundlage dafür, dass der Wettbewerb zur für den Stadtteil besten Lösung führt, ohne dass die ArchitektInnenschaft durch Denkverbote in ihrer Kreativität beschränkt werden. Im 2012 als Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung veröffentlichten Konsensplan ist die Nutzung des südlichen Baufelds folgendermaßen festgelegt: "Kulturschwerpunkt (Institutionen des Kulturforums e.V., z.B. LAB), mögliche Erweiterung HfMDK, (kulturaffines) Gewerbe, Wohnen". Der geplante Hochschulbau ist nur durch die Kompromissbereitschaft des Magistrats vom komplexen Baufeld der UB auf dieses Baufeld gewechselt, eine zu dominante Ausnutzung des Raumes durch die HfMDK steht dem Konsensplan aber entgegen. Die Kernvorhaben für dieses Baufeld müssen nach wie vor die Errichtung des Frankfurt LAB und Schaffung von Wohnraum sein. Das Baufeld ist als Mischgebiet definiert, d.h. mindestens 30 % der Bebauung ist als Wohnbebauung zu errichten, Sonderbauten (d.h. die Hochschule) dürften nicht mehr als die Hälfte ausmachen. Das Zentrum der Künste bzw. das Frankfurt LAB sind für dieses Baufeld im Bebauungsplan ebenso wie das Wohnen ausdrücklich vorgesehen. Auf diese Festlegungen muss die Stadt Frankfurt bestehen! Insbesondere nachdem der Magistrat zunächst ja eine Zweiteilung des Zentrums der Künste angeboten hat, so dass auf dem südlichen Baufeld nur noch das Frankfurt LAB errichtet würde und dass in Gesprächen mit den NutzerInnen das Raumprogramm des Frankfurt LAB soweit reduziert werden konnte, dass es nunmehr weniger als 15 % des Baufeldes einnimmt. Für das Projekt "Kulturcampus" ist es nach 12 Jahren Wartezeit erforderlich, dass der Startschuss für das so wichtige südliche Baufeld bald fällt. Die Hochschule - HfMDK, die Institutionen des geplanten Zentrums der Künste sowie die Bockenheimer Bevölkerung wartet seit 12 Jahren darauf! Dies spricht im Übrigen auch klar -mindestens zu diesem Zeitpunkt- gegen eine gesonderte Machbarkeitsstudie oder gesonderten Wettbewerb für das Gebäude des Juridicums. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2022, OF 502/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenSpekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und beheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 515/2 Betreff: Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und beheben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat darüber, dass im östlichen Westend (Karree Taunusanlage, Bockenheimer Landstraße, Kettenhofweg, Niedenau und Guiollettstraße) Wohn- und Bürogebäude im Eigentum der Allianz (oder Tochterfirmen) zum Teil seit mehr als 10 Jahren leerstehen? 2. Welche Kenntnisse hat der Magistrat über die Absichten der Eigentümer*innen, die Gebäude zu sanieren und sinnvollen (Nach-)Nutzungen zuzuführen? 3. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über Verkaufsabsichten? 4. Welche Maßnahmen wurden seitens des Magistrats und der Verwaltung bereits ergriffen, um die Eigentümer*innen entsprechend zu beraten bzw. ihnen zu verdeutlichen, dass diese langjährigen Leerstände unerwünscht sind? 5. Für welche Liegenschaften liegen dem Magistrat Bauvoranfragen bzw. Bauanträge oder Abrissanträge vor? Begründung: Durch die monopolisierten Eigentümerstrukturen und das Verhalten der Eigentümer*innen im genannten Karree Taunusanlage, Bockenheimer Landstraße, Kettenhofweg, Niedenau und Guiollettstraße ist das östliche Westend zu einem weitgehend "toten" Quartier geworden. Auch ein Investor Allianz Real Estate hat sich in Bezug auf Stadtentwicklung transparent und verantwortlich zu verhalten und insbesondere Wohnraum wieder seiner Nutzung zuzuführen. Bei den Liegenschaften, um die es insbesondere geht, handelt es sich um - Guiollettstraße 18-24; Büros - Leerstand seit ca. 12 Jahren; - Kettenhofweg 3-7; Büros und Wohnen - Leerstand seit mindestens 10 Jahren; - Kettenhofweg 1; Gewerbe/Büros - Leerstand seit Januar 2022; - Taunusanlage 21; Gewerbe/ Büros - Leerstand seit Mitte 2021/Januar 2022 ; - Taunusanlage 20; ehem. Kameha-Suite/Kulturdenkmal; Leerstand seit 2021; - Kettenhofweg 23; unbebaut, aber nutzbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 515/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 571 2022 Die Vorlage OF 515/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKulturcampus - Juridicum langfristig erhalten und u. a. für studentischen Wohnraumbedarf umbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2022, OF 502/2 Betreff: Kulturcampus - Juridicum langfristig erhalten und u. a. für studentischen Wohnraumbedarf umbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Auslobungstext für den bevorstehenden Architektenwettbewerb zum Kulturcampus den Erhalt des Gebäudes Juridicum nicht nur als Option vorzugeben, sondern als Stadt klar einzufordern; 2. Einvernehmen innerhalb des Magistrats und insbesondere mit der ABG herzustellen, dass der für eine Zwischennutzung als Unterkunft für Geflüchtete erforderliche Umbau des Gebäudes so erfolgt, dass eine langfristige Nutzung (studentisches Wohnen und Gewerbe) vorbereitet und ermöglicht wird; 3. auf keinen Fall zuzulassen, dass das Gebäude im Laufe der Zwischennutzung Schaden nimmt, der ggf. zur Begründung für einen späteren Abriss herhalten könnte; 4. das Juridicum als Modellprojekt des "Umbauens im Bestand" vorzusehen und eine entsprechende Machbarkeitsstudie, bzw. einen eigenen Wettbewerb vorzusehen; 5. den Ortsbeirat und den Stadtteil baldmöglichst über den Wettbewerb zum Kulturcampus und die damit zusammenhängenden Planungen zu informieren. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt zwar Äußerungen des Magistrats, dass der Abriss des Juridicums (entsprechend B-Plan) im anstehenden Architektenwettbewerb von Land und Stadt nicht mehr vorgegeben werden soll, sondern den Architekten und der Wettbewerbsjury optional überlassen werden soll (FR 1.10.22). Gleichwohl besteht der Ortsbeirat nach einer Phase der Umnutzung und Zwischennutzung des Juridicums (die ebenfalls begrüßt wird) darauf, das Gebäude langfristig zu erhalten und insbesondere für studentischen Wohnraum neu zu nutzen. Der Hintergrund ist klar: Studierende finden immer seltener in Frankfurt Wohnraum; zudem ist der Kulturcampus ein geeigneter Ort für eine Mischung mit studentischem Wohnen. Entsprechende Forderungen zu Erhalt des Gebäudes und Neunutzung u.a. als studentischer Wohnraum hat mittlerweile auch die 4. Stadtteilversammlung am 28.9.22 erhoben. Angesichts der Tatsache, dass die Eigentümerin des Gebäudes, die städtische ABG, vehement für einen Abbruch des Juridicum plädiert (FR 12.7.22), muss damit gerechnet werden, dass ein nur optional vorgegebener Erhalt des Gebäudes nicht ausreicht, sondern dass klare Zielsetzungen für Erhalt und Weiternutzung des Juridicums in den Auslobungstext des Wettbewerbs eingefügt werden müssen. Dieser Erhalt ist insbesondere auch aus Gründen des Klima- und Baumaterialschutzes, des Erhalts "Grauer Energie"(bereits im Gebäude gespeicherte Energie) erforderlich. In Zeiten von Klimakrise und knapper werdenden Rohstoffen ist die Reaktivierung und Neunutzung von Bestandsgebäuden wichtiger denn je. Für innovative Beispiele gibt es bundes- und europaweit zahlreiche Beispiele, wie aktuell die Ausstellung des DAM im Ostend (Nichts Neues - Besser bauen mit Bestand/ bis 15.1.23) aufzeigt. Dass Umbau und Neunutzung des Gebäudes Juridicum mit seinen 17.500 qm BGF aufgrund seiner guten Bausubstanz und Gebäudestruktur möglich sind, zeigt u.a. eine neue Studie des Architektenbüros Schneider/Schumacher (https://www.skylineatlas.de). Gleichermaßen ist es problemlos möglich, sowohl die Baumassen des Gebäudes der HfMDK auf dem Areal südlich der Bockenheimer Landstraße unterzubringen als auch das Juridicum mit entsprechenden Abstandsflächen zur Hochschule zu erhalten. Entsprechende aktuelle Baumassenuntersuchungen weisen darauf hin. Die teilweise Wohnnutzung des Juridicums würde es Stadt und ABG zudem ermöglichen, einen hohen Wohnanteil auf dem Kulturcampus-Areal zu realisieren. Das Gebäude selbst ist aufgrund seiner Höhe zudem ein wichtiger Schallschutz für alle Campus-Nutzungen gegenüber der verkehrsreichen Senckenberganlage. Das Juridicum bietet die einmalige Chance, auch in Frankfurt anhand eines großen und innovativen Umbauprojektes zu zeigen, dass Abriss und Neubau nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern dass man die Zeichen der Zeit erkannt hat: die Verlängerung der Lebensdauer von Gebäuden ist die nachhaltigste Lösung, um Energie- und Materialressourcen sowie Deponiefläche und -kosten für Bauschutt einzusparen. Baudezernentin Sylvia Weber selbst forciert ein Umdenken in Richtung Bauen im Bestand. Der Ortsbeirat schließt sich dieser Auffassung vollumfänglich an und begrüßt diese Haltung, die die Dezernentin jüngst in einem Gastbeitrag im Magazin urban shorts dargelegt hat (https://www.urban-shorts.net/2022/09/22/graue-energie-weiternutzen/"). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2022, OF 522/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußgänger an der Bockenheimer Warte schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2736 entstanden aus Vorlage: OF 419/2 vom 17.06.2022 Betreff: Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage deutlich sichtbar zu markieren. Begründung: An der Bockenheimer Warte befindet sich parallel an der Bockenheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage ein Radweg auf dem Gehweg. Außerdem befindet sich direkt an diesem Radweg die Bushaltestelle und die U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte". Fußgänger, z. B. auf dem Weg zur Bushaltestelle oder zur U-Bahn-Haltestelle, bewegen sich dabei häufig auf dem Radweg, sodass es zu Konflikten zwischen Radfahrern/Personen auf E-Scootern und Fußgängern kommt, siehe Fotos. Der Magistrat wird gebeten, den Radweg deutlich sichtbar markieren zu lassen, als dringliche Maßnahme, bereits jetzt vor dem Umbau der Bockenheimer Landstraße, um so Fußgänger besser klar zu machen, dass der Radweg kein Gehweg ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, mögliche Maßnahmen, wie Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Radfahrern/Personen auf E-Scootern geschützt werden können, zu prüfen und zu berichten, insbesondere ob es möglich ist, dort einen separaten Weg für Fußgänger zu markieren, z. B. zwischen dem Eingang an der U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte" und Adalbertstraße. Fotos vom 17. Juni 2022 um die Mittagszeit Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 42 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2742 entstanden aus Vorlage: OF 433/2 vom 22.08.2022 Betreff: Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße Vorgang: OM 1046/21 OBR 2; ST 469/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße zu erneuern und auf voller Breite rot einzufärben; 2. zu prüfen und ggf. umzusetzen, ob vor der Aufstellfläche im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße auf der rechten Fahrspur ein roter Sicherheitsstreifen aufgebracht werden kann; 3. wie in der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 469, erwähnt, Fahrradpiktogramme mit Sharrows auf der rechten Fahrspur, zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße, aufzutragen. Begründung: Wie in der Anregung vom 03.11.2021, OM 1046, angeregt, sollte unter anderem die Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert werden, was in der Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469, aber keine Erwähnung gefunden hat. Im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße werden Fahrradfahrende, die in Richtung Adalbertstraße fahren, oft übersehen und damit gefährdet. Das Aufbringen der Fahrradpiktogramme auf der rechten Fahrspur der Nauheimer Straße wird in der Stellungnahme "geprüft und gegebenenfalls angeordnet". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 46 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Gedenkplakette für Siegmund und Rosette Una am Haus der Studierenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2594 entstanden aus Vorlage: OF 331/2 vom 09.04.2022 Betreff: Gedenkplakette für Siegmund und Rosette Una am Haus der Studierenden Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Land Hessen und der Goethe-Universität als Eigentümer und Nutzer der Villa in der Bockenheimer Landstraße 76 am Gebäude oder im Garten eine Gedenkplakette für Siegmund und Rosette Una mit folgender Inschrift anzubringen: "1896 - heute In Erinnerung an die Erbauer dieses Hauses Siegmund Una (13.09.1843 - 25.04.1904), Rosette Una, geb. Mayer (20.02.1854 - 11.05.1942) deren Familie von den Nationalsozialisten verfolgt wurde, deren Töchter nach Lodz deportiert und vernichtet wurden, deren Enkel nach Haft im KZ Buchenwald die Flucht gelang." Begrüßenswert wäre eine rasche, unbürokratische Umsetzung des Vorhabens. Begründung: Die Villa in der Bockenheimer Landstraße 76 wurde im Mai 1962 vom Land Hessen gekauft und seither als Studienkolleg für ausländische Studierende genutzt. Auch heute bereiten sich am internationalen Studienzentrum Studierende aus vielen Ländern auf ein Fachstudium an der Goethe-Universität vor. Auf die wechselvolle Geschichte des Hauses und seiner Erbauer deuten einzig die verschlungenen Initialen des Erbauers Siegmund Una in einem Medaillon über einem Mansardenfenster hin. Die Historikerin Christine Hartwig-Thürmer, die im Gebäude einen langen Abschnitt ihres Berufslebens verbracht hat, begann im Rahmen des Stadtlabor-Projektes zum "NS in Frankfurt" für das Historische Museum 2020 eine Spurensuche zum Schicksal der jüdischen Familie Una. Auch wenn diese die Villa schon 1926 verkauft hatte und Siegmund Una lange vor der NS-Zeit verstarb, war das Familienschicksal nicht minder bewegend. Rosette Una und ihre Töchter und Enkel wurden durch die Nationalsozialisten systematisch verfolgt: Enteignung des Vermögens, Haft für den Enkel im KZ Buchenwald, dem dann aber mit seiner Familie die Flucht nach Kenia gelang. Beide Töchter wurden 1941 nach Lodz deportiert und vernichtet, Rosette starb "nicht mehr wegfähig" im jüdischen Altersheim ("Judenhaus") in der Wöhlerstaße 6 und wurde neben ihrem Mann auf dem Jüdischen Friedhof bestattet - allerdings ohne Grabinschrift. Die Inschrift von Siegmund Una wurde von den Nationalsozialisten abmontiert und als Rohstoff für Kriegszwecke eingeschmolzen. (siehe Feldforschungstagebuch "Bockenheimer Landstraße 76. Ein Haus und seine verborgene Geschichte" von Christine Hartwig-Thürmer, S. 6f, S. 12ff.) Grundsätzlich sind Stolpersteine und Gedenktafeln ein haptisches, sehr konkretes Element der deutschen NS-Erinnerungskultur. Gerade vor dem Hintergrund der beängstigend umfassenden Machtergreifung des NS auch in Frankfurt, sollte - wo immer möglich - auf dieses dunkle Kapitel der Geschichte hingewiesen und Denkanstöße gegeben werden. Gerade im internationalen Studierendenhaus kommt dem konkreten Gedenken eine besonders wichtige Rolle zu - als Beispiel für die Ernsthaftigkeit, mit der man sich um die Aufarbeitung der Geschichte bemüht, als Mahnung und Inspiration für die jungen Studierenden. So schrieb Monica Camacho aus Kolumbien: "Als Kolumbianerin, Ausländerin, Studentin, Frau, Kulturanthropologin, Stadtlaborantin und als Erinnerungsträgerin möchte ich (...) die Erinnerung an Sie, liebe Frau Una, und Ihr Haus wachhalten. (...) Ich hoffe, dass sie (Ihre Nachkommen) sich nicht befremdet fühlen, dass das Haus heute ein internationaler Lernort ist. Ich würde mir wünschen, dass sie sich darüber freuen, dass ihr Haus für viele Studierende aus alle Welt, von großer Bedeutung ist." (siehe Feldforschungstagebuch, S. 34f.) Das Feldforschungstagebuch "Bockenheimer Landstraße 76. Ein Haus und seine verborgene Geschichte" von Christine Hartwig-Thürmer kann beim Besuch der Stadtlabor-Ausstellung im Historischen Museum Frankfurt mitgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 110 Antrag vom 26.02.2023, OF 611/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.03.2023, OIB 213 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 41
Auskunft zu Straßensperrungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 397/2 vom 12.05.2022 Betreff: Auskunft zu Straßensperrungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es neben Mainziel Frankfurt am Main andere Internetseiten oder Hotlines gibt, über die Bürger eine Übersicht zu Straßensperrungen im Ortsbezirk 2 erhalten können; 2. welche Straßensperrungen auf der o. g. Internetseite von Mainziel unter > Verkehr > Sperrungen abgerufen werden können, insbesondere ob darin, neben Sperrungen aufgrund von Baustellen, auch Sperrungen infolge von Sportveranstaltungen und anderen angemeldeten Veranstaltungen eingestellt werden und mit welchem zeitlichen Vorlauf dies erfolgt; 3. ob und wenn ja, wo und wie die Stadt zu Straßensperrungen bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen z. B. Demonstrationen informiert. Begründung: Es gab Anregungen von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Westend. Der Ortsbezirk ist sehr lebendig und es ist erfreulich, dass dort immer wieder Sportveranstaltungen, wie z. B. das traditionelle Radrennen am 1. Mai oder der JP Morgan Corporate Challenge, stattfinden und politische Themen, wie z. B. zur Ukraine oder Corona, diskutiert werden. Solche Veranstaltungen finden aktuell nahezu jedes Wochenende statt. Dabei kommt es häufig zu Straßensperrungen, u. a. an der Bockenheimer Landstraße, der Eschersheimer Landstraße, dem Reuterweg und dem Grüneburgweg. Immer wieder sind Anwohnerinnen und Anwohner hiervon überrascht. Es kommt für sie zu Unannehmlichkeiten, wenn sie z. B. ihr Auto aufgrund von Sperrungen nicht nutzen können, oder nicht klar ist, wie gesperrte Bereiche umfahren werden können. Ziel ist, durch die o. g. Anregung entsprechende Anfragen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsbezirks direkt beantworten zu können und die entsprechenden städtischen Stellen hiervon zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2538 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 2
Radfahrer auf Gehwegen trotz komfortabler Radwege
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 391/2 Betreff: Radfahrer auf Gehwegen trotz komfortabler Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es Pläne für Maßnahmen gibt, Fußgänger vor Radfahrern zu schützen, die trotz komfortabler paralleler Radwege auf den Gehwegen fahren, 2. wenn ja, welche Maßnahmen dabei angedacht sind, und 3. wann in diesem Fall mit der Einleitung und Wirksamwerdung dieser Maßnahmen zu rechnen ist, aber 4. wenn nein, warum es keine derartigen Pläne gibt, und speziell 5. ob der Grund dafür jahrzehntelang geübte Mißachtung der Fußgänger ist. Begründung: Selbst da, wo neue, überbreite, rot gefärbte Radwege angelegt sind, fahren viele Radfahrer parallel auf den Gehwegen und belästigen und gefährden Fußgänger. In der vergangenen Woche beobachtet - auf der Alten Brücke Richtung Sachsenhausen: kein Radfahrer auf dem Radweg, 1 Radfahrer auf dem Gehweg im Slalom um Fußgänger herum, - in der Kurt-Schuhmacherstraße zwischen Rechneigrabenstraße und Battonstraße: 2 Radfahrer auf dem riesigen breiten roten Radweg, 1 Radfahrerin parallel dazu auf dem Gehweg, - an der Konstablerwache neben der Haltestelle auf der Platzseite: 1 Radfahrer im Slalom um Fußgänger neben unbenutztem Radweg. Auch besonders in der Bockenheimer Landstraße fahren zahlreiche Radfahrer auf den Gehwegen trotz vorhandenem Radweg. Und nein, das sind keine wenigen Ausnahmen, sondern es ist die Regel in der gesamten Stadt, daß Radfahrer Gehwege benutzen und daß die Stadt trotzdem seit Jahrzehnten es nicht für nötig hält, etwas dagegen zu tun. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenSchulwegsicherheit: Stichweg zur Gräfstraße Nr. 100 (Höhe nach „REWE-Block“)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2077 entstanden aus Vorlage: OF 268/2 vom 26.01.2022 Betreff: Schulwegsicherheit: Stichweg zur Gräfstraße Nr. 100 (Höhe nach "REWE-Block") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob ggf. durch Poller der Bürgersteig vor dem Stichweg, der von der Gräfstraße (ungefähr nach Nr. 98) nach der Lieferzufahrt für den REWE-Markt in den Wohnblock führt (u. a. zur Gräfstraße Nr. 100) und u. a. Kindern aus dem Block als Schulweg auf die Gräfstraße dient, abgesichert werden könnte, um u. a. die Fußgängersicherheit zu erhöhen und ggf. verkehrswidriges Parken, insbesondere zu Lieferzeiten, im Zugang zum Stichweg zu unterbinden; 2. ob die Lieferzufahrt zum REWE-Markt noch besonders gesichert werden sollte, soweit in unmittelbarer Nähe über den in Ziffer 1. benannten Stichweg Schulkinder täglich ihren Weg finden müssen. Begründung: Besorgte Anwohnerinnen und Mütter haben auf die angesprochene Verkehrssituation aufmerksam gemacht. Beigefügt noch ein Foto von der Örtlichkeit (an einem Sonntagnachmittag aufgenommen). Foto: Sabine Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2061 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2061) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Bahnunterführung City West
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2095 entstanden aus Vorlage: OF 335/2 vom 03.04.2022 Betreff: Bahnunterführung City West Vorgang: OM 1046/21 OBR 2; ST 469/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es bereits eine Planung zu einer Umgestaltung der Anbindung der City West an das übrige Bockenheim, an der Bahnunterführung der Voltastraße und dem Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Robert-Mayer-Straße/Voltastraße gibt. 2. Falls ja, a) diese im Ortsbeirat vorzustellen; b) die dort befindlichen Bäume unbedingt zu erhalten. Begründung: In der Stellungnahme ST 469 ist von einer Umgestaltung dieses Knotenpunktes die Rede. Daher besteht Informationsbedarf. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf eine Umgestaltung dieses Knotenpunktes unter Erhalt des Baumbestandes hingewirkt, um die Verkehrsanbindung, insbesondere auch für Radverkehr aus Bockenheim kommend, in die City West zu verbessern. Bisher gab es aber keine Anzeichen seitens des Magistrats, diesen Anregungen zu entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1897 Aktenzeichen: 32 1
Aufzuginsel auf der Bockenheimer Landstraße sicher genug?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 entstanden aus Vorlage: OF 333/2 vom 28.03.2022 Betreff: Aufzuginsel auf der Bockenheimer Landstraße sicher genug? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum auf der neu errichteten Aufzuginsel der U-Bahn-Station "Westend" zwei verschieden Arten von Pollern installiert sind. Auf der westlichen Seite befinden sich drei sehr stabile Poller mit einem Durchmesser von mehr als 20 Zentimeter. Auf der östlichen Seite sind es fünf Poller mit einem wesentlich geringeren Durchmesser von circa acht Zentimeter. Begründung: Seit bekannt wurde, dass der Aufzug für die U-Bahn-Station "Westend" in der Straßenmitte platziert werden wird, gab es Stimmen, die um die Sicherheit der Menschen, die auf der Aufzuginsel mit dem Aufzug direkt zum Bahnsteig der U-Bahn-Station fahren wollen oder wegen der roten Fußgängerampel auf der Aufzuginsel warten müssen, fürchteten. Das Schlimmste wäre, wenn ein Fahrzeug auf diese Aufzuginsel aufprallen würde und dort befindliche Menschen schwer verletzen oder gar töten würde. Fahrzeugen, die aus westlicher Richtung kommen, wird es durch die drei erwähnten stabilen Poller und dem dahinter liegenden Aufzugsschacht sehr erschwert, Schaden anzurichten. Gegen Fahrzeuge, die aus östlicher Richtung auf die Aufzuginsel prallen, bieten die fünf dünnen Poller keinen großen Schutz für die auf der Aufzuginsel befindlichen Menschen, besonders dann, wenn ein schweres Fahrzeug oder ein Lastkraftwagen den Unfall verursacht. Die Frage ist doch, verdient der Fahrstuhl den höheren Schutzaufwand oder sollten es Menschen sein, die den höheren Schutz benötigen? Quelle: Aufnahme eines Mitglieds des Ortsbeirates Quelle: Aufnahme eines Mitglieds des Ortsbeirates Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2063) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13
Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2081 entstanden aus Vorlage: OF 339/2 vom 10.04.2022 Betreff: Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann! Vorgang: B 299/19 Der Magistrat wird gebeten, umgehend mit den Planungen und der Umsetzung der monetären Parkraumbewirtschaftung für den Stadtteil Bockenheim zu beginnen. Im ersten Schritt soll das Gebiet zwischen den Bahngleisen (westliche Grenze), der BAB 66 (nördliche Grenze), der Zeppelinallee/Senckenberganlage (östliche Grenze) und der Theodor-Heuss-Allee (südliche Grenze) umgestellt werden. Ein zweiter Schritt umfasst die City West, die Kuhwaldsiedlung, das Rebstockviertel und den Biegwald. Begründung: Laut derzeitigen Planungen wird im Gebiet des Stadtteils Bockenheim erst in mehreren Jahren die monetäre Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Ein genaues Datum ist seitens der beteiligten Ämter nicht einmal im Ansatz nennbar, was auf einen Zeitraum von deutlich mehr als fünf Jahren hindeutet. Bockenheim gilt inzwischen als ganz heißer Tipp unter auswärtigen Parkplatzsuchenden, die umsonst parken möchten. In dem genannten Gebiet wird der öffentliche Parkraum zunehmend von Pendlern genutzt, die ihr Fahrzeug abstellen und die letzte Strecke zum Arbeitsplatz in der Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Darüber hinaus beklagen Anwohnerinnen und Anwohner zunehmend langfristig, über mehrere Tage bis hin zu Wochen abgestellte Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen. Die guten Anbindungen an den Hauptbahnhof und den Flughafen führen dazu, dass Reisende die kostenlosen Stellplätze mit ihren Fahrzeugen längerfristig blockieren. In den genannten Bereichen besteht dringender Bedarf, die Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1881 Aktenzeichen: 32 2
Barrierefreiheit an der Bockenheimer Warte gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2083 entstanden aus Vorlage: OF 343/2 vom 12.04.2022 Betreff: Barrierefreiheit an der Bockenheimer Warte gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Bushaltestellen und Zugänge zu Stationen des ÖPNV, auch an der "Bockenheimer Warte" , barrierefrei zugänglich sind. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Aufzüge als Zugang zur U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" auch donnerstags zu Marktzeiten barrierefrei zugänglich sind; 2. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die Vorgaben der Sondernutzungsverordnung für E-Scooter auch in Brennpunktbereichen außerhalb des zunächst angedachten Regelungsbereichs, wie der Bockenheimer Warte, zur Anwendung kommen können, bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung gebeten; 3. zu prüfen und zu berichten, ob in der Gräfstraße ein Pkw-Parkplatz zu einem festen Abstellplatz für E-Scooter umgewidmet werden kann, bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung dieser Maßnahme gebeten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob das unmittelbare Umfeld bzw. die Zugänge zu Bushaltestellen und Eingängen (inkl. Aufzügen) zur Station "Bockenheimer Warte" als Sperrzone für Leihfahrräder und E-Roller ausgewiesen/markiert werden können, bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung dieser Maßnahme gebeten. Begründung: Seit Monaten besteht das Problem, dass immer donnerstags zu Zeiten des Wochenmarktes Bockenheim, der Zugang zum Aufzug an der Bockenheimer Warte (siehe Fotos) durch E-Scooter versperrt ist. Um das Problem zu beheben, wurden bereits Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH geführt, die allerdings bislang zu keiner Lösung geführt haben. Der Magistrat hat zuletzt sinnvolle Maßnahmen zur Regulierung von E-Scootern im öffentlichen Raum auf den Weg gebracht. Leider befindet sich die Bockenheimer Warte aktuell außerhalb des zunächst angedachten Regulierungsbereichs. Dabei wäre auch an der stark frequentierten Bockenheimer Warte eine entsprechende Lösung dringend geboten. Zuletzt wurde außerdem beobachtet, dass an der Bushaltestelle am Rande des Carlo-Schmid-Platzes (Bockenheimer Landstraße) regelmäßig Leihfahrräder auf dem Blindenleitsystem abgestellt werden und den Zugang zur Haltestelle sowie zur U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" vor allem für Menschen mit Einschränkungen erschweren. (Quelle: Der Ersteller der Aufnahme ist dem Ortsbeirat mit Name und Anschrift bekannt) (Quelle: Die Aufnahme stammt von einem Mitglied des Ortsbeirates) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2067 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2067) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 3
Wohnprojekt „adaptiv“ in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1861 entstanden aus Vorlage: OF 323/2 vom 21.03.2022 Betreff: Wohnprojekt "adaptiv" in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern Vorgang: OM 6054/20 OBR 2; ST 1950/20 1. Der Magistrat wird gebeten, a) dem Wohnprojekt "adaptiv" für die Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Akademie der Arbeit auf dem städtischen Grundstück in der Mertonstraße ein Angebot zu machen, das sich an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der künftigen Bewohner bzw. den Bodenwerten vor Ort zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Ausschreibung sowie des eingereichten Wohnkonzepts orientiert bzw. dies angemessen berücksichtigt (zu den Bedingungen der Ausschreibung siehe unten); b) das insoweit angepasste Angebot der Stadt Frankfurt entweder durch einen entsprechend reduzierten Erbbauzins, eine Vereinbarung der Höchstgrenze der Nutzungskosten oder andere geeignete Maßnahmen umzusetzen; c) dabei in jedem Fall eine spätere Miethöhe von maximal 15 Euro zugrunde zu legen; d) der Projektgruppe "adaptiv" eine Beratung "aus einer Hand" zu gewährleisten, die immobilienpolitische, planungs- und baupolitische Aspekte einschließt. Ziel müssen Planungssicherheit, die baldmöglichste Verbindlichkeit einer Bauvoranfrage sowie möglichst flexible Auslegungen des Bauordnungsrechts (ggf. Ausnahmen) sein, die ein solches Projekt befördern und nicht behindern; e) das angepasste Angebot in jedem Fall mit der verbindlichen Verpflichtung für das Wohnprojekt zu verbinden, die Erdgeschossflächen des Gebäudes der ehemaligen Akademie der Arbeit einer gemeinwohlorientierten Nutzung für den Stadtteil Bockenheim/Westend zur Verfügung zu stellen. Das Konzeptverfahren "Akademie der Arbeit Mertonstraße 30" vom 30. April 2020 ist abrufbar unter: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/amt-fuer-wohnungswesen/pdf/64_s1/64_s1_ada-ausschreibung-konzep tverfahren.ashx. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie sich aus seiner Sicht die Situation des Wohnprojekts "adaptiv" finanziell sowie hinsichtlich der baulichen Umsetzung darstellt; b) an welchen Parametern sich aktuell die Ermittlung des Erbpachtzinses bemisst (Bodenwerte/Geschossflächen, Gewerbeflächen?); c) ob, z. B. durch Senkung des Erbpachtzinses auf beispielsweise 0,5 Prozent vom Bodenwert, die Nutzungskosten von aktuell kalkuliert 14,80 Euro pro Quadratmeter um 2,33 Euro auf 12,47 Euro effektiv gesenkt werden könnten. Falls eine solche Senkung möglich erscheint, sollte sie mit der verbindlichen Auflage an das Wohnprojekt "adaptiv" verbunden werden, geförderten Wohnraum nach dem ersten und zweiten Förderweg bereits bei Einzug zu verwirklichen; d) ob durch den Liegenschaftsfonds in der Perspektive finanzielle Härten für gemeinschaftliche Wohngruppen und genossenschaftliche organisierte Wohnungsbaugesellschaften bei Erwerb städtischer Grundstücke abgemildert werden können, damit die politische Zielstellung der Stadt Frankfurt zur Schaffung geförderten Wohnraums besser verwirklicht werden kann; e ) warum die Projektgruppe "adaptiv" bisher nicht für den Einbezug unter dem Liegenschaftsfonds bei Erwerb der Immobilie der Akademie der Arbeit in Frage kam. Begründung: Rapide gestiegene Bodenwerte vor Ort haben zum Ergebnis, dass der effektive Erbbauzins nach derzeitiger Berechnung ca. das Doppelte betragen würde als zur Zeit der Ausschreibung des Wohnprojekts bzw. der Einreichung des Wohnkonzepts durch die Projektgruppe "adaptiv", sodass das Modellprojekt in dem Gebäude der ehemaligen Akademie der Arbeit auf dem städtischen Grundstück in der Mertonstraße in seiner Umsetzung gefährdet ist. Durch eine Verlängerung der Anhandgabe hat die Projektgruppe zwar mehr zeitlichen Spielraum erhalten, die Steigerung des Erbpachtzinses verunmöglicht allerdings eine Wirtschaftlichkeit. Zudem kostet jeder Monat der Anhandgabe die Projektgruppe circa 1.000 Euro - ohne bisher planerisch eine Sicherheit zu erreichen. Bisher ist es nicht gelungen, die Planung und Aufstockung des Gebäudes für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt zu stabilisieren. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, hier eine Anpassung für den Bereich Nutzungsentgelt/Erbbauzins zu veranlassen. Das neuerliche Angebot ist verknüpft mit dem grundsätzlichen Willen der Stadt Frankfurt (wie ihn auch der neueste Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen 2020 dokumentiert), der Projektgruppe eine Umsetzung des ausgewählten Wohnprojektes entsprechend des seinerzeit eingereichten Wohnkonzeptes auch nach der rapiden Steigerung jeweils der Bodenwerte vor Ort sowie der Baukosten wirtschaftlich zu ermöglichen. Dabei ist der vom Wohnprojekt angestrebte durchschnittliche Mietzins für spätere Bewohnerinnen und Bewohner zu berücksichtigen. Eine Senkung des Erbbauzinses hatte der Ortsbeirat 2 schon in seinem Beschluss vom 27.05.2020, OM 6054, im Rahmen einer Anregung an den Magistrat abstrakt gefordert und hatte genau dieses Areal der ehemaligen Akademie der Arbeit zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee vor Augen. Für die Konzeptvergabe sollte der niedrigste Erbbauzins aufgerufen werden, der in der Anregung von 2020 genannt wurde. Der Bockenheimer Ortsteil würde von einer gemeinwohlorientierten Nutzung der Erdgeschoßflächen besonders profitieren. Im Koalitionsvertrag von 2021 zwischen GRÜNEN, SPD, FDP und Volt wurde eine Absenkung des Erbbauzinses um 1,5 Prozent und weniger angekündigt. Eine deutliche Absenkung unter die im Koalitionsvertrag genannten 1,5 Prozent ist aufgrund der extrem hohen Bodenrichtwerte an der Stelle gerechtfertigt, vor allem deswegen, um die späteren Nutzungskosten für die ausgewählte Projektgruppe "adaptiv" möglichst in einem öffentlich-geförderten Rahmen zu halten, damit möglicherweise in Zukunft noch bezahlbarer Wohnraum im Gebäude der ehemaligen Akademie der Arbeit entstehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6054 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1950 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Fahrradbügel im Bereich Alte Oper/Opernplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1828 entstanden aus Vorlage: OF 356/1 vom 22.02.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Fahrradbügel im Bereich Alte Oper/Opernplatz 1. Der Magistrat wird gebeten, entlang der Längsseite zwischen den Bäumen im hinteren Bereich (nördlich) der Alten Oper auf dem Opernplatz eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln errichten zu lassen. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob anstelle der Terrorsperren, der sogenannten "Legosteine", im Rahmen der Erstellung eines Gesamtkonzeptes Einrichtungen für sichere Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden können. Begründung: Am Übergang von der Bockenheimer Landstraße zum Opernplatz treffen zwei Erfordernisse zusammen: die zunehmende Nachfrage nach sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder sowie der Schutz des Opernplatzes gegen terroristische Anschläge. Die Terrorsperren verschandeln jedoch das Stadtbild und werden von der Bevölkerung abgelehnt. Eine Kombination von Lkw-sicheren Pflanzkübeln und Fahrradbügeln würde zu einer Aufwertung des Opernplatzes führen und gleichzeitig sichere Radabstellplätze schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1577 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 469
Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 669/2 Betreff: Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, wie lange die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich der Wohngebiete und Nebenstrassen, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, im Rahmen der Energiesparmaßnahmen noch "gedimmt" bleibt. Wünschenswert wäre eine Rückkehr zur normalen Leuchtstärke. Falls dies nicht geplant ist, möge der Magistrat die Gründe dafür aufführen. Begründung: Klagen von Anwohnern: Es besteht Verständnis für eine temporäre Reduktion der Beleuchtung wegen der Energiekrise im vergangenen Winter. Inzwischen hat sich die Lage am Energiemarkt entspannt. Aufgrund des längeren Tageslichtes in den Frühlings- und Sommermonaten kann die Strassenbeleuchtung ohnehin später eingeschaltet werden. Daher könnte man bei gleichem Energieverbrauch während der dunklen Abend- und Nachtstunden die Beleuchtungsintensität wieder erhöhen. Die gedimmten Laternen geben sehr wenig Licht, das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl und hellere Strassen wirken auch präventiv gegen etwaige Drogendealer. Leider konnten weder Mainova noch das Bürgeramt Auskunft geben. Die Entscheidung liegt bei der Stadt, aber es weiß keiner einen Ansprechpartner. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 669/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 669/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 669/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 755 2023 Die Vorlage OF 669/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 für das Produkt 5.007519 "Neue Baumstandorte im Straßenraum" jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand abzudecken wird im Stellenplan in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer) geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Die angestrebte Budgetierung entspricht einer Verdopplung des derzeit anvisierten Investitionsvolumens im genannte Produkt. Lediglich 100.000 € pro Jahr in Baumpflanzungen zu investieren ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt nicht angemessen. Ebenso unangemessen ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 ein neues Produkt "Potenzial für Baumpflanzungen im Straßenraum" in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen mit jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE, Amt 66) in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt (Amt 67) sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand in den beteiligten Ämtern abzudecken wird im Stellenplan - in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer), sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist, - und in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen ebenfalls eine weitere Stelle geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 194 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Bisher werden für Baumpflanzungen im Straßenraum lediglich 100.000 € pro Jahr beim Grünflächenamt (Produktgruppe 22.09) zur Verfügung gestellt. Hierbei geht es zudem um kleinere Maßnahmen und nicht die flächendeckende Ausstattung von Straßen mit Bäumen. Das ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt im Investitionsvolumen und der Zielrichtung ein richtiger Baustein aber allein nicht ausreichend. Ebenso wenig ausreichend ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. So zielen beide Änderungen des Stellenplans nicht einer Erhöhung sondern einer Beibehaltung der Stellenzahl. Da die technischen Arbeiten insbesondere die Trassenuntersuchungen vom Amt für Straßenbau und Erschließung durchgeführt bzw. beauftragt werden, ist die systematische Potentialanalyse für Baumpflanzungen hier anzusiedeln, nicht im Grünflächenamt. Die Bäume im Straßenraum sind im Eigentum und Zuständigkeitsbereich des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Das Grünflächenamt ist hier eher Dienstleister für das Amt für Straßenbau und Erschließung bei der Planung und der Pflege der Bäume. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenRad- und Fußweg auf der Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 entstanden aus Vorlage: OF 254/2 vom 31.01.2022 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Sicherheitszone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten, dies zu prüfen und die Sicherheitszone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der Pkw-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße Am Weingarten soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen zu Fuß Gehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein Pkw-Stellplatz (in der Straße Am Weingarten) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und Am Weingarten befinden sich aktuell Halteverbotszonen und Pkw-Stellplätze (davon ein Großteil nur nachts und wochenends als solche ausgewiesen). Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen Am Weingarten und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Sicherheitszone zu den rechts daneben liegenden Pkw-Parkplätzen, die durchgehend in Längsparken umgewandelt werden sollten, soll hinreichend breit abmarkiert werden. In Bereichen, in denen das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist, sind deutliche Markierungen vorzunehmen, um dem Zuparken des Gehwegs vorzubeugen. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardstraße/Am Weingarten auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich, soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte beispielsweise auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. An der Kreuzung Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße sollte vorne ein Haltebereich für Radfahrende eingezeichnet werden, gegebenenfalls wäre dann der weitere Verlauf des Radwegs am Rande des Gehwegs deutlich zu markieren. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und Am Weingarten so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Nach Aussage eines Vertreters der Stadt ist es nach heutigem Standard nicht mehr üblich, Radwege auf dem Gehweg zu führen. Daher sollen die Radspuren auf der Fahrbahn erweitert und die Breite der Sicherheitszonen überprüft werden. Diese Anregung erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch quer parkende Pkw sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen Am Weingarten und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden Pkw und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Die Anregung zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d. h. Straßenbahn- und Pkw-Fahrspuren und Stellplätze sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Parklets für Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1633 entstanden aus Vorlage: OF 274/2 vom 30.01.2022 Betreff: Parklets für Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah zu prüfen und zu berichten, an welchem Standort im Karree zwischen Schloßstraße und Gräfstraße sowie Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße ab Anfang Juni 2022 ein dauerhaftes Parklet errichtet und dafür die Nutzung einer Pkw-Abstellfläche (entspricht etwa 12 Quadratmetern ) umgewidmet werden kann. Als Anlage sind entsprechende Überlegungen der Initiative Bockenheim außer Haus beigefügt. Es wird weiterhin darum gebeten, den entsprechenden Standort dann auch gleich für die Realisierung des Parklets zu genehmigen. Es dient zu Kenntnis, dass mit Einverständnis des Magistrats die Initiative Bockenheim außer Haus unter Beteiligung der Anwohner (m/w/d) die weitere Konzeption und Errichtung des Parklets übernehmen kann. Im Rahmen der Spendenaktion "Stark für Dein Projekt" der Nassauischen Heimstätte wurde die Projektidee der Initiative "10m2 fürs StadteilKlima - ein Parklet für Bockenheim" 2021 als eine Gewinnerin ausgewählt und mit 4.000 Euro prämiert, sodass die Finanzierung des Parklets ohne Mittel der Stadt gesichert ist (siehe auch: www.starkfuerdeinprojekt.de/projektdetail/zehn-quadratmeter-fuers-stadtteilklima ); 2. in Ergänzung zu Ziffer 1. weiter zu prüfen und zu berichten, wie ein Gesamtkonzept für die zusätzliche Begrünung Bockenheims durch Parklets mit Blick auf die in den Quartieren bereits bestehenden Grünflächen, potenzielle Wärmeinseln, die wünschenswerte Anzahl an Standorten, den zu erwartenden Pflegeaufwand etc. aussehen kann. Die Berichterstattung kann gerne im Rahmen einer öffentlichen Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 erfolgen. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 nach Vorliegen eines solchen Konzepts grundsätzlich bereit ist, die Realisierung weiterer Parkletstandorte mit Mitteln aus seinem Budget zu unterstützen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen vor und zwischen unseren Häusern sind für Kinder sowie Anwohnerinnen und Anwohner enorm wichtig, Hitzesommer machen längere Begegnungen auf unbegrünten Straßen kaum noch möglich. Mit der Errichtung eines Parklets möchte Bockenheim außer Haus für mehr Begegnung im Quartier sorgen. Es soll ein Begegnungsort entstehen, der die Menschen dieses diversen und internationalen Viertels zum Verweilen einlädt und die Nachbarschaft stärkt. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Mobilitätswende und zur innerstädtischen Begrünung geleistet. Speziell während der andauernden Coronapandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche nicht kommerzielle Flächen im Stadtteil für alle Nachbarinnen und Nachbarn sind. Eine Abfrage in Bezug auf den Standort erfolgte unter reger Beteiligung und großer Zustimmung der Anwohnerinnen und Anwohner am 18. September 2021 im Rahmen der Spätsommerstraße in der Kiesstraße. Eine Standortanalyse wurde durchgeführt. Was ist ein Parklet? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Autos nehmen nicht nur den größten Raum der Straße für sich ein, wenn sie fahren. Der Anblick vieler Straßen - so auch in unserem Quartier - wird von langen Reihen parkender Autos geprägt. Dadurch werden alle, die zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren, an den Rand gedrängt, und ein Straßenleben kann sich nicht entfalten. Doch es gibt einfache Mittel, etwas gegen diese ungerechte Flächenverteilung zu tun und für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen. Eines dieser Mittel sind Parklets. Dabei handelt es sich um meist nicht kommerzielle Aufbauten, die die Parkplatzflächen für den Fußverkehr zurückgewinnen. Sie schließen direkt an den Gehweg an und werten die Straße mit einem kleinen Garten, einer Sitzecke oder einer Kombination aus diesen Elementen auf. Besonders geeignet sind Standorte in Straßen mit wenig Grünflächen oder mit schmalen Gehwegen, die ansonsten wenig Platz zum Verweilen bieten - wie auch am ausgewählten Standort. Parklets sind ein einfaches Instrument und ein Impuls, um die Straße wieder anders zu nutzen und darüber hinaus Elemente der Begrünung zu etablieren - für ein nachbarschaftliches Miteinander mit gutem Klima. Ein nicht kommerzieller Ort zum Verweilen, zum Lesen, Arbeiten, Sein, für Nachbarschaft, Begegnung und Gemeinschaft, für mehr Grün in der Stadt und eine Aufwertung des Straßenraums. Beispiele für Parklets finden sich weltweit, auch in vielen deutschen und europäischen Großstädten wie z. B. München (GreenCity e. V.), Berlin (Förderprogramm des Senats für Kiezparklets), Wien (Grätzloasen) oder London (London Living Streets) und sind bereits etabliert. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 999 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1415 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2728 Aktenzeichen: 61 10
Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1629 entstanden aus Vorlage: OF 285/2 vom 11.02.2022 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage! Der Magistrat gebeten, den geplanten Umbau der Bockenheimer Landstraße so umzusetzen, dass der baulich getrennte Radweg stadtauswärts bereits ab der Kreuzung Bockenheimer Anlage/Bockenheimer Landstraße beginnt und nicht auf der Straße lang geführt wird (siehe Abbildung). Da hierdurch der Straßenquerschnitt der Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung zu eng für vier Pkw-Fahrspuren (eine Fahrspur stadtauswärts, drei Abbiegespuren stadteinwärts) wird, soll auf eine der zwei Rechtsabbiegespuren stadteinwärts verzichtet werden. Begründung: Der Umbau der Bockenheimer Landstraße wird ausdrücklich begrüßt. In vergangenen Planungsgesprächen mit Vertretern des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass die Planung stadtauswärts jedoch nicht am Beginn der Bockenheimer Landstraße, an der Kreuzung zur Bockenheimer Anlage beginnt. In der Umsetzungsplanung gemäß der am 04.02.2022 per Mail verschickten Werksmitteilung besteht dieser Umstand leider weiterhin. Es ist jedoch nicht zielführend, die Straße jetzt grundlegend umzubauen, dies aber nicht vollständig zu tun und in absehbarer Zeit hier wieder eingreifen zu müssen. Stattdessen sollte jetzt für einen vollständigen baulich getrennten Radweg auf der ganzen Länge der Bockenheimer Landstraße gesorgt werden. Quelle: Entwurfsplanung der Stadt Frankfurt am Main, Lageplan, Blatt 6 (verschickt mit der Werksmitteilung am 04.02.2022) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 890 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2587 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Reifenplatzer auf der Senckenberganlage vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1631 entstanden aus Vorlage: OF 272/2 vom 31.01.2022 Betreff: Reifenplatzer auf der Senckenberganlage vermeiden Der Magistrat wird gebeten, die im angehängten Schema eingekreiste Kante des Bürgersteigradwegs auf der Senckenberganlage durch geeignete Maßnahmen abzusenken bzw. instand zu setzen. Die Bordsteinabsenkung soll dabei über die gesamte Radfurtbreite erfolgen (siehe rot eingekreister Abschnitt unten). Die "Hänger" (d. h. die schräg liegenden Borde, welche die Verbindung zwischen dem abgesenkten und dem nicht-abgesenkten Teil der Bordsteinkante darstellen), sollen außerhalb der Radfurt liegen. Begründung: Wie im angehängten Schema ersichtlich ist, führt der Radweg an der eingekreisten Stelle von einem Fahrbahnradweg auf einen Bürgersteigradweg. Die Kante ist an dieser Stelle hoch und abrupt. Radfahrende mit aufgepumpten Reifen riskieren an dieser Stelle Reifenplatzer - dies sollte auf ausgewiesenen Radwegen nicht der Fall sein. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1264 Aktenzeichen: 66-0
Ein Radweg für die Hamburger Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1398 entstanden aus Vorlage: OF 231/2 vom 28.11.2021 Betreff: Ein Radweg für die Hamburger Allee Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge zu prüfen und sie - sofern er sie für umsetzbar erachtet - umzusetzen: 1. Auf der linken Spur der Hamburger Allee (stadtauswärts), auf dem Abschnitt zwischen Friedrich-Ebert-Anlage und Schloßstraße, einen breiten, durchgängig rot eingefärbten und baulich getrennten Radweg errichten (siehe unten stehendes Schema). Die bauliche Trennung ist auf Höhe der Emil-Sulzbach-Straße für einen kurzen Abschnitt aufzuheben. 2. An der Ampel auf der Hamburger Allee, an der Kreuzung mit der Schloßstraße, eine breite durchgängig eingefärbte Aufstellfläche für Radfahrende über beide Fahrspuren abmarkieren, damit Radfahrende an dieser Kreuzung auch gefahrlos rechts abbiegen können (siehe unten stehendes Schema). 3. Dem Pkw-Verkehr auf der verbleibenden Fahrspur an der Kreuzung sowohl das Rechtsabbiegen in die Schloßstraße als auch das Geradeausfahren in den hinteren Abschnitt der Hamburger Allee ermöglichen. 4. Dafür sorgen, dass von der Senckenberganlage kommende Radfahrende sicher rechts in die Hamburger Allee einbiegen können. Begründung: Ziffern 1. bis 3.: Auf dem beschriebenen Abschnitt der Hamburger Allee besteht bislang keine Radinfrastruktur. Es bestehen jedoch zwei Fahrspuren für Pkw sowie Pkw-Stellplätze neben der rechten Fahrspur. Die linke Fahrspur wird von Pkw (nach Eindruck des Ortsbeirats) kaum genutzt, da sie lediglich geradeaus in das Wohngebiet am hinteren Ende der Hamburger Allee führt. Auch die rechte Fahrspur wird von Pkw (nach Eindruck des Ortsbeirats) nicht viel genutzt, sodass eine Fahrspur an dieser Stelle ausreichend erscheint. Dadurch, dass die rechte Fahrspur befahrbar bleibt, können die neben der rechten Fahrspur liegenden Pkw-Stellplätze weiterhin problemlos angesteuert werden. Neben der linken Fahrspur gibt es ohnehin keine Pkw-Stellplätze. Ziffer 4.: Die aktuelle Situation für Radfahrende, welche von der Senckenberganlage kommend rechts in die Hamburger Allee einbiegen wollen, ist gefährlich: Der Pkw-Verkehr fährt an dieser Stelle mit hoher Geschwindigkeit. Auch ältere Rad fahrende Menschen, welche nicht in der Lage sind, ihren Kopf extrem weit nach links hinten zu drehen, sollten sich in Frankfurt sicher auf dem Fahrrad bewegen können. Schematische Darstellung des Vorschlags: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1088 Aktenzeichen: 66 2
Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1400 entstanden aus Vorlage: OF 235/2 vom 27.12.2021 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen für mehr Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit in der Feuerbachstraße umzusetzen: 1. Der Magistrat wird gebeten, für die Einhaltung des geltenden Parkverbots zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße zu sorgen. Da es sich um ein temporäres Halteverbot aufgrund der Baustelle - deren Ende derzeit angabegemäß nicht absehbar ist - handelt, könnte dies beispielsweise durch Aufstellen von Sicherheitsbaken entlang der Bordsteinkante geschehen. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Pkw-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen oder auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umzusetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten , ob die Pkw-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße nach den ersten drei Häusern (in Fahrtrichtung nach Norden) zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen oder (ganz oder zur Hälfte) auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. Dieser Punkt ist als nachrangig zu Ziffer 2. anzusehen, Ziffer 2. hat Vorrang. Begründung: Diese Anregung erfolgt auf Anregung eines Anwohners der Feuerbachstraße. Zu Ziffer 1.: Zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße ist die Fahrspur der Feuerbachstraße durch einen langen Bauzaun stark verengt. Auf der gegenüberliegenden Seite besteht daher Parkverbot. Dieses wird jedoch, nach Beobachtungen der Anwohnerinnen und Anwohner, regelmäßig missachtet. Die aufgestellten Halteverbotsschilder reichen zu diesem Zweck erkennbar nicht aus. Viele Pkw parken dort halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn. Die Fahrspur ist dadurch so stark verengt, dass die Müllabfuhr regelmäßig Schwierigkeiten hat hindurchzufahren. Zugleich wird der Gehweg dadurch so stark verengt, dass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen die Gehwege nicht mehr passieren können. Zu Ziffer 2.: Zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist der Gehweg (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser sehr schmal, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diesen kaum passieren können. Die Maßnahme dient der Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit und der Barrierefreiheit. Zu Ziffer 3.: Nach den ersten drei Häusern in Fahrtrichtung nach Norden zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist ein schöner moderner breiter Gehweg angelegt worden, welcher Platz zum ausgiebigen Flanieren oder auch Verweilen bieten könnte. Stattdessen wird er zur Hälfte als Parkfläche genutzt, sodass es letztlich wieder ein schmaler Gehweg ist. Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten sich nach dem Bau zunächst über den schönen breiten neuen Gehweg gefreut und waren dann sehr enttäuscht, dass dieser als Parkfläche und nicht als breiter Boulevard zum Flanieren und Verweilen dient. Ein schöner breiter Gehweg könnte an dieser Stelle für mehr Aufenthaltsqualität und Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2362 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2362) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1403 entstanden aus Vorlage: OF 241/2 vom 12.12.2021 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstraße, Mainzer Landstraße und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstraße und Arndtstraße - Savignystraße zwischen Arndtstraße und Rheinstraße Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung: - Lindenstraße ab Bockenheimer Landstraße bis Westendstraße - Bettinastraße - Westendstraße zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstraße - Beethovenstraße zwischen Kreisel Mendelssohnstraße und Friedrich-Ebert-Anlage Dabei sollen folgende Punkte beachtet werden: 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel; 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201?; 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft; 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen. Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbruch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 940 Aktenzeichen: 91 52
Rosskastanien mehr Luft und Wasser gönnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1405 entstanden aus Vorlage: OF 246/2 vom 01.01.2022 Betreff: Rosskastanien mehr Luft und Wasser gönnen Der Magistrat wird gebeten, vom Wurzelwerk von neun Rosskastanien (Aesculus hippocastanum - Baumannii -) mit den Nummern 5 bis 12 sowie 31 und 32 entlang der Bockenheimer Landstraße auf dem Uni-Campus Bockenheim die schweren bodendeckenden Eisenteile zu entfernen. Begründung: Das Regenwasser kann bei offenem Boden in eine größere Fläche in größeren Mengen zu den Wurzeln gelangen. Die Kastanien, 1987 gepflanzt, können dann besser gedeihen und die Wurzeln werden besser belüftet. Das Betreten der Wurzelflächen wird jetzt schon durch ringförmige Metallabsperrungen verhindert, an denen Fahrräder abgestellt werden. Eine der zehn Rosskastanien ist bereits länger vom Eisengitter befreit. Eine Bodenlockerung oder ein Austausch des obersten Bodenmaterials kann darüber hinaus erwogen werden. Quelle: geoportal.frankfurt.de/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 919 Antrag vom 25.08.2022, OF 459/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2754 Aktenzeichen: 67 0
Wohnen auf dem Campus Bockenheim?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1406 entstanden aus Vorlage: OF 247/2 vom 01.01.2022 Betreff: Wohnen auf dem Campus Bockenheim? A. Der Magistrat wird gebeten, folgende Sachverhalte zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele Wohnungen wurden seit Beginn der Entwicklung des Campus Bockenheim zum "Kulturcampus" auf dem entsprechenden Areal gebaut? Wie viele davon sind geförderte Wohnungen aufgeschlüsselt nach erstem und zweitem Förderweg? 2. Warum wurde in diesem Zusammenhang ggf. das Ziel von 30 Prozent gefördertem Wohnraum bei Neubau auch durch die ABG Frankfurt Holding nicht umgesetzt? 3. Wie gedenkt der Magistrat sicherzustellen, dass dieses bisherige Versäumnis der Erstellung von ausreichend sozialem Wohnraum insbesondere im Förderweg 1 auf dem Areal des Campus sich in Zukunft nicht fortsetzt und sowohl die ABG Frankfurt Holding als auch private Investoren das Ziel von 30 Prozent geförderten Wohnungen (15 Prozent im ersten und 15 Prozent im zweiten Förderweg) umsetzen? 4. (Wann) ist damit zu rechnen, dass die Wohngruppen, die bereits seit 2014 eine Zusage für die Errichtung gemeinschaftlicher Wohnprojekte auf dem Campus haben, auch entsprechende Grundstücke bekommen? Und um welche Grundstücke handelt es sich? 5. Hält die Stadtregierung daran fest, an der Senckenberganlage keine Wohnbebauung zuzulassen? Wie wird diese Entscheidung vor dem Hintergrund einer geplanten Verkehrswende und dem Ziel der Reduktion des motorisierten Individualverkehrs gerechtfertigt? B. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, interessierten Bürgerinnen und Bürgern den aktuellen Stand der Planungen zur weiteren Entwicklung des Campusareals sowie den aktuellen Bebauungsplan vorzustellen und Fragen zu beantworten. Dies kann im Rahmen einer Sondersitzung des Ortsbeirates 2 geschehen. Begründung: Zu A.: Die bereits unter der vorigen Stadtregierung als Ziel gesetzten 30 Prozent geförderten Mietwohnungsbaus bei Neubauten erscheinen als absolutes Minimum angesichts auch in Bockenheim allgemein steigender Mieten sowie aus der Bindung fallender Sozialwohnungen und der damit verbundenen Verdrängung unterer Einkommensschichten. Zu B.: Die Informationslage hinsichtlich der Planungen erscheint unübersichtlich. Die Aufzeichnungen auf den offiziellen Seiten der Stadt Frankfurt am Main und des Stadtplanungsamtes enden im Jahr 2016. Da nun im Koalitionsvertrag der neuen Stadtregierung unter anderem eine erneute Bürgerbeteiligung angekündigt wird, erscheint es notwendig, zunächst alle Interessierten umfassend zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1104 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 61 0
Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1227 entstanden aus Vorlage: OF 211/2 vom 15.11.2021 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/den Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg/Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg/Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den Pkw-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kundinnen und Kunden sowie Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 5. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die Pkw-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat wird gebeten, diesen Vorschlag zu prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umzusetzen (Begründung s. u.). 8. Im Kettenhofweg sollen Pkw-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße sollen als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insbesondere zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr) auf der fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u. a. ein Planungsziel der Vorlage M 47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zulasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d. h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, bis auf Weiteres auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Ziffer 6.: Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden, und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Ziffer 7.: Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d. h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende Pkw häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu Pkw-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer fahrradfreundlichen Nebenstraße. Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Pkw verbessern. Ziffer 12.: Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich und es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 795 Aktenzeichen: 66 0
Nauheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 entstanden aus Vorlage: OF 170/2 vom 18.10.2021 Betreff: Nauheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, eine der zwei Autofahrspuren zwischen dem Ende des Radwegs von der Emser Brücke herunter bis zur Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrerinnen und Radfahrern noch mehr Sicherheit verleiht. Sollte dies nicht kurzfristig umsetzbar sein, wird angeregt, in der Zwischenzeit auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrradpiktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrerinnen und Autofahrern unmissverständlich signalisiert wird, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an. Begründung: Auf dem circa 150 Meter langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der Sieben-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrerinnen und Radfahrer häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohnerinnen- und Anwohnerparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Antrag vom 03.04.2022, OF 335/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2095 Antrag vom 22.08.2022, OF 433/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2742 Aktenzeichen: 32 1
Neustart für den Kulturcampus!
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 202/2 Betreff: Neustart für den Kulturcampus! Nach bisherigem Kenntnisstand haben sich Stadt und Land in einem Letter of Intent auf einen zweigeteilten Architektenwettbewerb geeinigt, der städtebauliche Fragestellungen für den zentralen Teilbereich des gesamten Areals mit einem baulichen Realisierungswettbewerb für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) und das Zentrum der Künste / FrankfurtLab verbindet. Die vorgesehene Auslobung bietet die Chance, auch bestimmte Vorgaben des B-Plans zu überprüfen, zu korrigieren und nach angemesseneren Lösungen zu suchen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welchen Stand hat die Auslobung des Architektenwettbewerbs? 2. Welche Bauherrenschaft ist für welche Baufelder vorgesehen? 3. Gibt es die im Koalitionsvertrag angekündigte "politische Steuerungsgruppe" der Stadt bereits und wenn ja, welche Personen sind darin vertreten? Ist eine Beteiligung des Ortsbeirats 2 vorgesehen? 4. Von welchem Zeitplan der baulichen Umsetzung in den unterschiedlichen Teilen des Kulturcampus geht der Magistrat aktuell aus? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Zwischennutzungen sowohl in Gebäuden / Gebäudeteilen als auch zum Beispiel für "Urban Gardening" auf dem Areal, solange die Universitätsnutzungen nicht vollständig umgezogen sind? 6. Wie gedenkt der Magistrat, derartige Zwischennutzungen gemeinsam mit Land, Universität und ABG zu befördern? 7. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen mit dem erhöhten Bedarf nach Grün- und Freiräumen, Versickerungsflächen und Durchlüftungsschneisen auf dem (nach bisheriger Planung) auch weiterhin hoch bebauten und versiegelten Gelände umzugehen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang, den Freiraum auf dem Gelände so zu gestalten, dass der derzeitige Campus-Charakter weitgehend erhalten wird? 9. Wie gedenkt der Magistrat mittel- und langfristig mit dem hohen Verkehrsaufkommen entlang der Senckenberganlage umzugehen und welche Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung / Umgestaltung des Straßenraums werden hier ggf. gesehen? 10. Welche Möglichkeiten werden mittel- und langfristig für Verkehrsberuhigung, Umgestaltung (bessere Fassung des Platzes), Begrünung und attraktivere Nutzungsmöglichkeiten des Platzes um die Bockenheimer Warte gesehen? 11. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der stärker werdenden Diskussion um eine Bauwende (Material- und Ressourcenschutz, Erhaltung Grauer Energie) mit den auf dem Universitätsgelände vorhandenen Baubeständen umzugehen? 12. Welche Möglichkeiten des Bestandserhalts und der Neunutzung (Juridicum? Teile der Hörsaal-Gebäude? Bisherige Tiefgarage?) werden gesehen? 13. Wie gedenkt der Magistrat das Studentische Wohnen auf dem Kulturcampus zu erhalten und zu erweitern? 14. Wie gedenkt der Magistrat, die Bockenheimer Bevölkerung, die sich in früheren Workshops/ Planungswerkstätten engagiert eingebracht hat, in die derzeitigen Planungsüberlegungen einzubeziehen? Begründung: Die Entwicklung des Kulturcampus und die Hoffnungen, die sich mit diesem Projekt verbinden, beschäftigen auch weiterhin die Bevölkerung im Stadtteil. Nach mehr als zehn Jahren Stillstand, Bau- und Umzugsverzögerungen der Universität und zahlreichen ungeklärten Fragen zwischen Stadt, Land und Universität hat der neue Magistrat einen Neustart für die Planungen auf dem alten Bockenheimer Universitätsgelände angekündigt. Hierzu bietet der auszulobende Architektenwettbewerb eine Chance, denn vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen stellen sich auch verschiedene städtebauliche Fragen neu. Diese werden von dem alten Bebauungsplan 569 - Senckenberganlage / Bockenheimer Warte bislang nur unzureichend beantwortet. Die nach B-Plan vorgesehene extrem hohe Dichte sowohl im Bereich der Kultureinrichtungen als auch beim Wohnen entlang der Gräfstraße dürfte aus klimatologischen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß sein. Auf keinen Fall sollte auf dem verbleibenden Campusgelände die hohe Verdichtung fortgesetzt werden, die Maßstab für die südlichen Baufelder war. Nach B-Plan-Vorgaben würde sowohl der Grad der Bebauung und Unterbauung mit Tiefgaragen als auch der generelle Versiegelungsgrad auf dem gesamten Areal deutlich zunehmen. Von 300 vorhandenen Bäumen werden nur 120 als zu erhaltend festgesetzt. Laut Klimaatlas der Stadt stellt das alte Universitätsgelände bereits heute aufgrund seines hohen Versiegelungs- und Bebauungsgrades einen "intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich mit eingeschränktem Luftaustausch" dar. Der geplante schmale Nord-Süd-Grünzug wird daran ebenso wenig ändern wie eine geplante Dachbegrünung. Bezüglich des Erhalts von Beständen ist zu bedenken, dass eine Mischung aus Bestand und Neubau in der Regel sowohl städtebaulich als auch von den Nutzungsmöglichkeiten her attraktivere und vielseitigere Strukturen erreichen kann als ausschließlich Neubauten. Beispielsweise wäre der teilweise Umbau des Juridicums zu (Studenten-)Wohnungen zu überlegen. Kulturelle, gewerbliche und experimentelle Ansätze (z. B. analog "Haus der Statistik", Berlin), umgesetzt im ehemaligen Juridicum, würden einem Kulturcampus guttun. Wenn das Hörsaalgebäude in baulich gutem Zustand ist, sollte es ebenfalls für eine Weiternutzung z.B. für die Universität des 3. Lebensalters zur Verfügung stehen. Die Wohnheime Bockenheimer Landstraße mit 80 Plätzen, Studierendenhaus mit 80 Plätzen und die Auszubildenden-Plätze in der ehemaligen Akademie für Arbeit (35) sind derzeit bedroht. Das Wohnen von Studierenden auf dem Campus sollte allein aus Gründen einer lebendigen Sozialstruktur erhalten und ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 226 2021 Die Vorlage OF 202/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit an der Mendelssohnstraße stärken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 824 entstanden aus Vorlage: OF 150/2 vom 26.08.2021 Betreff: Verkehrssicherheit an der Mendelssohnstraße stärken Der Magistrat wird gebeten, 1. den Straßenbelag der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße an den Kanaldeckeln sowie weitere Löcher/Beschädigungen im Straßenbelag auszubessern und 2. hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Die Mendelssohnstraße ist im Frankfurter Westend eine bedeutende Hauptverkehrsstraße. Sie verbindet insbesondere die ebenfalls verkehrstechnisch wichtige Bockenheimer Landstraße mit der Bundesstraße B 44 (Friedrich-Ebert-Anlage) und der Messe. Sie ist eine wichtige Verkehrsachse, die insbesondere die Stadtteile Bockenheim, Westend, Innenstadt und Gallus miteinander verbindet. An der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße befinden sich insbesondere drei Kanaldeckel, an denen der Straßenbelag massive Löcher/Beschädigungen aufweist sowie weitere Löcher im Straßenbelag, siehe Fotos vom 26. August 2021 als Anlage. Diese können zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fahrradfahrer und, im Ampelbereich, Fußgänger sowie behinderte und ältere Menschen führen. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, dass diese Löcher/Beschädigungen im Straßenbelag an dieser wichtigen Verkehrsstraße zeitnah ausgebessert werden, idealerweise in den nächsten Monaten vor Eintritt des Winters. Fotos vom 26. August 2021 an der Mendelssohnstraße zu Beschädigungen des Straßenbelages: 1. Kreuzung Bockenheimer Straße/Mendelssohnstraße an Ampel, Frankfurt am Main 2. Bushaltestelle Schubertstraße an Mendelssohnstraße, Frankfurt am Main 3. Kreuzung Mendelssohnstraße/ Schubertstraße, Frankfurt am Main 4. Vor Mendelssohnstraße 71 Straßenmitte, Frankfurt am Main 5. Nähe Mendelssohnstraße/Corneliusstraße, Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1159 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 entstanden aus Vorlage: OF 143/2 vom 22.08.2021 Betreff: Beschilderung des Übergangs der Gräfstraße, Rechtsabbieger Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen bzw. Fußgänger- und Radfahrerübergang der Gräfstraße, Rechtsabbieger in die Sophienstraße (Ecke am Mainova-Gebäude), durch Beschilderung auszuweisen. Begründung: Zahlreiche Autofahrer konzentrieren sich ausschließlich auf den Straßenverkehr beim Einbiegen in die Sophienstraße und überrollen den Fußgänger- und Radfahrerübergang. Dies soll durch ein entsprechendes Verkehrsschild (Zebrastreifen) möglichst unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Antrag vom 10.05.2024, OF 912/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5498 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 7
Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 144/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Gräfstraße/Ludolfusstraße/Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße fußgängerfreundlicher gestaltet werden kann. Begründung: Die Wartezeiten sind teilweise sehr lang. Es ist zu beobachten, dass die Straßenbahnschaltung dazu führt, dass nicht etwa die Fußgänger zusätzliche Grünphasen erhalten, sondern beispielsweise Rotlicht auch an der Gräfstraße auf der Hälfte haben, die nicht von der Straßenbahn gequert wird. Auch wird im Falle der Durchfahrt einer Straßenbahn die Grünphase der Autofahrer aus Richtung Süden, Gräfstraße, verlängert, sodass Fußgänger längere Rotphasen vor Querung der Ludolfusstraße abzuwarten haben. Insgesamt sind die Wartezeiten aufgrund der geteilten Ampelphasen sehr lang. Die Kreuzung ist nicht nur vom motorisierten Individual- und Straßenbahnverkehr stark frequentiert, sondern auch durch Fußgänger und Radfahrer. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 177 2021 Die Vorlage OF 144/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenRad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 145/2 Betreff: Rad- und Fußweg an der Sophienstraße ab Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der Fußgänger- und Radverkehr auf der Sophienstraße bis zur Kreuzung Gräfstraße/ Ludolfusstraße/ Sophienstraße sicherer geführt werden kann und zu diesem Zweck: - Zwischen der Juliusstraße und der Straße "Am Weingarten" das Parken auf dem Seitenstreifen weiter eingeschränkt bzw. das Falschparken geahndet werden kann, - Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" so geführt wird, dass Fußgänger und radelnde Kinder gut daran vorbeifahren können, - Zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße das Beparken der Bürgersteige überprüft wird, insbesondere an tagen, an denen Mülltonnen abgestellt werden und/oder - Zwischen Wildunger Straße und Gräfstraße das Parken so eingeschränkt wird, dass Radfahrer vor der Kreuzung rechtzeitig vor der Kreuzung den dort beginnenden Radweg befahren können. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrern vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/ Gräfstraße/ Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrer noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Auf Höhe der Kreuzung "Am Weingarten" ist der Bürgersteig erheblich durch Außengastronomie eingeschränkt. Schließlich führt das Ausweisen von Längsparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und "Wildunger Straße" dazu, dass insbesondere an Tagen, an denen Mülltonnen hinausgestellt werden, der Bürgersteig schlecht passierbar ist. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind Familien mit Kindern gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Hier sollte eine Mindestbreite freigehalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 145/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenDem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: SPD, LINKE.
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