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Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 149/2 Betreff: Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Verkehrsschilder im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße beseitigt werden, die ihren Zweck verloren haben, und hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Rund um die Leipziger Straße im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße (Bezirk) befinden sich an vielen Stellen Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder, die ursprünglich insbesondere zur Einrichtung von Baustellen und Straßenarbeiten aufgestellt worden sind, siehe Fotos vom 25. August 2021 als Anlage. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder in diesem Bezirk, die ihren Zweck verloren haben (z.B. da die Baustelle finalisiert wurde, zu deren Sicherung sie ursprünglich aufgestellt wurden), entfernt werden und der dadurch frei werdende Platz wieder allen Verkehrsteilnehmern oder als Parkplätze zur Verfügung steht. Hintergrund: Beschwerde von Anwohnern Fotos vom 25. August 2021 mit Beispielen aus dem Bezirk rund um die Leipziger Str., Frankfurt am Main, für Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder ohne erkennbaren Zweck 1. Vor Butlers, Leipziger Str. 26, Frankfurt am Main 2. Vor Mixx, Leipziger Str. 35, Frankfurt am Main 3. Vor Tchibo und adrett, Leipziger Str. 37, Frankfurt am Main 4. U-Bahn Haltestelle Leipziger Str., Frankfurt am Main 5. Markgrafenstr. 17, Frankfurt am Main 6. Große Seestr. 26a/ 28, Frankfurt am Main und gegenüber davon Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 149/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenKiosk Mitscherlichplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 479 entstanden aus Vorlage: OF 108/2 vom 21.06.2021 Betreff: Kiosk Mitscherlichplatz Vorgang: V 1699/20 OBR 2; ST 1693/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. den bis zum 31.03.2024 laufenden Mietvertrag für das Grundstück mit dem aufstehenden Kiosk Ecke Kurfürstenstraße/Grüneburgweg (Mitscherlichplatz) nicht zu verlängern und fristgerecht zu kündigen; 2. gemeinsam mit dem derzeitigen Mieter zu prüfen, ob eine vorzeitige, kostenfreie Beendigung des Mietvertrags möglich wäre; 3. das aufstehende Gebäude vom derzeitigen Eigentümer rückzuerwerben; 4. das Gebäude zukünftig wieder durch die Stadt Frankfurt an geeignete Bewerberinnen bzw. Bewerber zu verpachten. Begründung: Nach Ablauf der Mietzeit müsste der derzeitige Mieter den Aufbau entfernen. Daher soll der Magistrat den, aus Sicht des Ortbeirates ohnehin unverständlichen, Verkauf des Gebäudes an einen Investor korrigieren und dafür möglichst nicht mehr finanzielle Mittel aufwenden, als der derzeitige Eigentümer für den Abbruch aufwenden müsste. Hiernach tritt die Stadt wieder als Verpächterin auf. Eine würdige Entwicklung des Platzes, der an das Leben und Werk von Margarete und Alexander Mitscherlich erinnert, ist nur zu gewährleisten, wenn die Stadt und die Initiative Mitscherlichplatz die Flächen gemeinsam weiterentwickeln; unter Einbeziehung des Teils der Freifläche, die im Eigentum des Investors des benachbarten Baugrundstückes steht. Das entsprechende Freiflächenkonzept wurde 2017 erarbeitet und von der Bauaufsicht genehmigt. Die Planung und Abstimmung der Grünfläche obliegt ohnehin dem Grünflächenamt, und der bestehende Kiosk möge in die Flächengestaltung mit einbezogen werden. Somit liegt auf der Hand, dass dieser auch deshalb wieder in den städtischen Schoß zurückkehren muss, um alle Stellschrauben für eine würdige Gestaltung des Mitscherlichplatzes in einer Hand zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1693 Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2252 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1315 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Barrierefreiheit im Bereich Rohmerstraße 12
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 462 entstanden aus Vorlage: OF 82/2 vom 21.06.2021 Betreff: Barrierefreiheit im Bereich Rohmerstraße 12 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Querungsbereich Rohmerstraße/Greifstraße vor dem Anwesen Rohmerstraße 12 der Gehsteig derart abgesenkt wird, dass Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen sind, den Bereich barrierefrei und sicher passieren können. Begründung: Anregung von Bürgerinnen bzw. Bürgern, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Bild: Thomas Gutmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 461 entstanden aus Vorlage: OF 81/2 vom 21.06.2021 Betreff: Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der temporäre Zebrastreifen über die Leipziger Straße, auf Höhe der Volksbank-Filiale, barrierefrei nutzbar ist, damit Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen oder in sonstiger Weise mobilitätseingeschränkt sind, die Straße auch in der aktuellen Situation sicher queren können. Der Magistrat wird zudem gebeten, für eine barrierefreie Nutzung des temporären Zebrastreifens geeignete Gehsteigrampen zu installieren. Begründung: Die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Bürgerinnen bzw. Bürger, für die Gehsteigkanten eine Barriere darstellen, den temporären Zebrastreifen als sichere Straßenquerung nutzen können. Barrierefreiheit ist auch bei solch temporären Maßnahmen zu gewährleisten. Der hohe Bordstein stellt eine Barriere beispielsweise für Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Personen mit Kinderwagen dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1849 Aktenzeichen: 32 1
Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466 entstanden aus Vorlage: OF 118/2 vom 02.07.2021 Betreff: Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee Vorgang: OM 257/16 OBR 2; ST 529/17 Der Magistrat wird gebeten, in Bockenheim am Park Zeppelinallee den Eingang gegenüber der Zeppelinallee 57 jeweils mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein entsprechend abzuflachen. Begründung: Der Eingang zum Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße (Eingang A, siehe Foto 1) ist nach der Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529, aufgrund der gegebenen Höhenverhältnisse nicht barrierefrei umbaubar. Am nächsten Eingang am Park Zeppelinallee gegenüber der Zeppelinallee 57 (circa 20 Meter von Eingang A entfernt) befindet sich eine Treppe für Fußgänger, jedoch keine Rampe für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer und Radfahrer (Eingang B, siehe Foto 2). Aufgrund seiner Gestaltung können Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, den Park Zeppelinallee durch den Eingang B ebenfalls nicht betreten und Radfahrer sind zum Absteigen gezwungen. Da Eingang A nicht barrierefrei gestaltet werden kann, ist es umso wichtiger, Eingang B barrierefrei zu gestalten. Beide Eingänge befinden sich auf dem wichtigen Verbindungsweg aus Bockenheim auf dem Weg zum Grüneburgpark und Niddapark als Naherholungsgebiete und wichtige Ausflugsziele am Wochenende und unter der Woche, gerade in Coronazeiten. Außerdem werden beide Eingänge auf dem Weg vom Diplomatenviertel (z. B. der Straße Am Leonhardsbrunn) zur Leipziger Straße als Einkaufsstraße genutzt. Um diesen wichtigen Verbindungsweg familien- und radfahrerfreundlich sowie senioren- und behindertengerecht zu gestalten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Eingang B mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein vor der Rampe entsprechend abzuflachen. Foto 1: Eingang in Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße, 60487 Frankfurt am Main Foto 2: Eingang in Park Zeppelinallee gegenüber Zeppelinallee 57, 60487 Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1776 Aktenzeichen: 67 0
Pilotprojekt „Parkplätze für Lastenräder“: Standortvorschläge
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 227 entstanden aus Vorlage: OF 56/2 vom 21.05.2021 Betreff: Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder": Standortvorschläge Vorgang: Schreiben des Straßenverkehrsamtes vom 08.02.2021, 36.34 CU Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Pilotprojektes "Parkplätze für Lastenräder" die folgenden Standorte vorzusehen: Voltastraße 70-72 (vor dem Tegut) Kuhwaldstraße 61 (vor dem REWE) Leipziger Straße 67 (in der Nähe des REWE) Arndtstraße 22 (vor dem REWE) Bremer Straße 21 (vor dem REWE) Eschersheimer Landstraße 221 (vor dem REWE) Begründung: Der Ortsbeirat möchte sich für die Errichtung von Stellplätzen für Lastenfahrräder vor einigen Supermärkten des Ortsbezirkes aussprechen. Dies erleichtert es den Lastenfahrradbesitzerinnen bzw. -besitzern, ihre Einkäufe mit dem Lastenfahrrad zu erledigen. Noch wichtiger ist darüber hinaus die Signalwirkung, die von diesen Stellplätzen ausgeht: Die Stellplätze werden, an prominenter Stelle vor den Supermärkten, von sehr vielen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern des Ortsbezirkes wahrgenommen. Dies birgt das Potenzial, weitere Einwohnerinnen bzw. Einwohner dazu zu inspirieren, sich ebenfalls ein Lastenfahrrad anzuschaffen und damit (unter anderem) ihre Einkäufe zu erledigen. Dies kann ein wertvoller Beitrag zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs und damit zur Senkung von CO2-Emissionen im Ortsbezirk sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 797 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2572 Aktenzeichen: 32 1
Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 224 entstanden aus Vorlage: OF 51/2 vom 19.05.2021 Betreff: Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz Der Magistrat wird gebeten, an der nordwestlichen Seite des Kurfürstenplatzes Ecke Große Seestraße einen Sperrpfosten oder Sperrbügel zur Begrenzung des ersten Parkplatzes fest zu installieren. Es soll zudem geprüft werden, ob dies für alle Parkplätze entlang der Kurfürstenstraße zwischen Große Seestraße und Schloßstraße möglich ist. Begründung: Die parkenden Autos halten zumeist die markierte Parkplatzbegrenzung nicht ein und stehen auf dem Gehweg (siehe Fotos). Dies führt dazu, dass Fußgängerinnen bzw. Fußgänger schlecht und gehbehinderte Menschen oder Personen mit Kinderwagen gar nicht passieren können. Dies ist auch deshalb von Relevanz, da sich aktuell auf dem Kurfürstenplatz noch eine Krabbelstube befindet und häufig Menschen mit Kinderwagen die Stelle passieren wollen. Ein Ausweichen ist wegen des unmittelbar danebenstehenden Glascontainers nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1647 Aktenzeichen: 66 0
Glascontainer versetzen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 39/2 Betreff: Glascontainer versetzen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Versetzung des Altglascontainers im Bereich der Leipziger Straße 91/93 in den Bereich vor der Leipziger Straße 86 (Woolworth) technisch möglich wäre und ob dies aus Sicht des Lärmschutzes sinnvoll wäre. 2. ob es in absehbarer Zeit zu einem Austausch der Altglascontainer hin zu geräuscharmen Modellen kommen wird. Begründung: Zu 1.: Anfrage von Bürger*innen Zu 2.: Im Bereich der Stadt Hanau sind beispielsweise Altglascontainer aufgestellt, die beim Einwurf nur ein Minimum an Lärm verursachen. Bei den Frankfurter Modellen ist genau das Gegenteil der Fall. Da Niederflurcontainer nur bei Neugestaltungen eines Platzes berücksichtigt werden, wäre ein sukzessiver Austausch der bestehenden Container sehr wünschenswert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 38 2021 Die Vorlage OF 39/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenCorona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 137 entstanden aus Vorlage: OF 23/2 vom 10.05.2021 Betreff: Corona-Schlangen auf der Leipziger Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren, um den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße Raum zu geben, damit diese nicht unbedingt auf dem schmalen Bürgersteig in der Schlange stehen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen hiervon ausgenommen bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1282 Antrag vom 27.08.2021, OF 151/2 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 825 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel Kreuzung Rohmerstraße/Große Seestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 127 entstanden aus Vorlage: OF 6/2 vom 23.04.2021 Betreff: Fahrradbügel Kreuzung Rohmerstraße/Große Seestraße Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe des Kreuzungsbereiches Rohmerstraße/Große Seestraße mindestens zwei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: In diesem Bereich werden regelmäßig Fahrräder auf dem Bürgersteig abgestellt (siehe Foto), sodass der Bedarf an dem Standort für einen oder mehrere Fahrradbügel gegeben ist. Der nahe Kreuzungsbereich erscheint als geeigneter Standort, da hierdurch auch verbotswidriges Parken von Pkw im Kreuzungsbereich unterbunden würde. Foto: Martin Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1544 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Straßenbeleuchtung und Sitzbank
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7239 entstanden aus Vorlage: OF 1306/2 vom 20.01.2021 Betreff: Straßenbeleuchtung und Sitzbank Der Magistrat wird gebeten, 1. die Straßenbeleuchtung Am Weingarten und in der Falkstraße zu prüfen, da diese von den Bewohnern der Seniorenwohnanlage des Frankfurter Verbands jeweils als zu dunkel empfunden wird; 2. auf der Leipziger Straße im Abschnitt zwischen Adalbertstraße/Einmündung Leipziger Straße und Am Weingarten eine Sitzbank aufzustellen. Ortsbeirat 2 und Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe stehen gerne bereit, im Rahmen einer Begehung einen geeigneten Standort zu identifizieren. Beispielhaft wird eine Sitzbank am Standort Leipziger Straße/ Ecke Landgrafenstraße vor der Parfümerie Lehr vorgeschlagen: Begründung: Hinweis und Bitte des Frankfurter Verbands und betroffener Seniorinnen und Senioren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1207
Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos versuchsweise draußen lassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241 entstanden aus Vorlage: OF 1312/2 vom 04.02.2021 Betreff: Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos versuchsweise draußen lassen Vorgang: OM 4956/19 OBR 2; ST 1705/20 1. Der Magistrat wird mit Bezug auf die Stellungnahme ST 1705 gebeten, die Leipziger Straße versuchsweise zu einer autofreien Straße zu machen. Dazu soll die Sperrung, wenn die Corona-Pandemie ein "normales Einkaufsverhalten" der Bevölkerung wieder zulässt, im Frühjahr und Sommer (April bis September) 2021 an den Samstagen und gegebenenfalls den verkaufsoffenen Sonntagen jeweils von der Einmündung an der Bockenheimer Warte bis zur Einmündung Rohmerstraße eingerichtet werden. Der Einzelhandel und die Geschäftsinhaber sollen an den Tagen der Sperrung jeweils die Möglichkeit erhalten, die Bürgersteige für den Außenverkauf und die Warenauslage zu nutzen. Bereits im Vorfeld soll durch Beschilderung darüber informiert werden, dass im Testzeitraum das Parken von Pkw im genannten Straßenabschnitt untersagt ist. Idealerweise wird den betroffenen Anwohnern ein Angebot gemacht, für die Tage der Sperrung die umliegenden Parkhäuser kostenfrei oder vergünstigt nutzen zu können. Nach Abschluss des Testversuchs sollen die Akzeptanz und die wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Auswirkungen der Maßnahme unter allen "Stakeholdern" wissenschaftlich evaluiert werden: den Unternehmen und Gewerbetreibenden, den Anwohnern und den Passanten und Besuchern der Straße. Die Ergebnisse sollen in einen partizipativen Prozess mit dem Ziel einer langfristigen Verkehrsentwicklung der Leipziger Straße einmünden. 2. Der Ortsbeirat 2 ist bereit, sich an der (Ko-) Finanzierung der Maßnahme, insbesondere an deren Bewerbung/öffentlicher Bekanntmachung sowie deren wissenschaftlicher Evaluation, zu beteiligen. Der Magistrat wird daher gebeten, sich bezüglich der Finanzierungserfordernisse mit dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. 3. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zur Planung und Begleitung des Testversuchs eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Gewerbevereins Bockenheim, der Wirtschaftsförderung Frankfurt und des Ortsbeirates 2 einzurichten, die den Versuch begleitet und als Ansprechpartnerin für alle Beteiligten dient. Begründung: In der Stellungnahme ST 1705 wird die versuchsweise autofreie Leipziger Straße explizit als Option erwähnt. Der Ortsbeirat erwartet nun vom Magistrat die Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4956 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1705 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1208 Antrag vom 12.12.2021, OF 229/2 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1397
Kaufe am Main, nicht am Amazonas! Die Frankfurter E-Plazza
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1330/2 Betreff: Kaufe am Main, nicht am Amazonas! Die Frankfurter E-Plazza Vorgang: M 203/20 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Stadt Frankfurt am Main eine Kommerzplattform nach dem Vorbild der Online City Wuppertal (OCW) erhält. Hiermit soll ein Angebot zur Verknüpfung des stationären Einzelhandels mit dem Online-Handel geschaffen werden. Als Frankfurter Besonderheit soll dabei kieznah aufgefächert werden - so drängt sich hierzu beispielsweise die strukturabbildende Subkategorie "E-Plazza Leipziger Straße" geradezu auf. Begründung: Mit der Frankfurter E-Plazza wird ein lokaler Online-Marktplatz geschaffen, der Dienstleistungs- & Einzelhandelsangebote der Stadt vereint. Durch die Schaffung eines zusätzlichen Vertriebsweg werden diese ertüchtigt, gegenüber globalen Playern bestehen zu können und lokale Vorteile auszuspielen. Dies gilt vor allem für die kleinen und inhabergeführte Läden, die bis dahin nicht in Online-Shops aktiv sein konnten, aber gerne Services wie beispielsweise Click & Collect bereitstellen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1330/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und Piraten gegen 3 GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradbügel Am Weingarten/Ecke Sophienstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2021, OF 1313/2 Betreff: Fahrradbügel Am Weingarten/Ecke Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem schraffierten Kurvenbereich Am Weingarten / Ecke Sophienstraße Fahrradbügel aufzustellen: Begründung: Bitte von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1932 2021 Die Vorlage OF 1313/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem schraffierten Kreuzungsbereich Am Weingarten/Ecke Sophienstraße Fahrradbügel so aufgestellt werden können, dass damit garantiert ist, dass Verkehrsteilnehmer (insbesondere Fußgänger, Radfahrer und Kinder) weiterhin ausreichende Einsehbarkeit erhalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFriesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7084 entstanden aus Vorlage: OF 1276/2 vom 31.12.2020 Betreff: Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen Der Magistrat wird gebeten, in der Friesengasse auf ganzer Länge zwischen Schloß- und Grempstraße Piktogramme auf der Fahrbahn anzubringen, die verdeutlichen, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt ist. Begründung: Im benannten Straßenabschnitt fehlen diese Hinweise gänzlich (im Gegensatz zur sich anschließenden Leipziger Straße). Anwohnerinnen bzw. Anwohner berichten, dass es immer wieder zu Konfliktsituationen kommt, die durch die Piktogramme entschärft werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1206 Beratung im Ortsbeirat: 2
Blumenkübel an der Leipziger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7083 entstanden aus Vorlage: OF 1274/2 vom 31.12.2020 Betreff: Blumenkübel an der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass ein durch Bauarbeiten verschobener großer Pflanzkübel an der Ecke Leipziger Straße/Am Weingarten (Eingang U-Bahn-Station) wieder an den ursprünglichen Platz verbracht wird. Begründung: Im Zuge von Straßenbauarbeiten ist im Oktober 2020 ein großer Blumenkübel auf dem Bürgersteig Am Weingarten (Höhe Hausnummer 1) Richtung Leipziger Straße verschoben worden. Nach den Bauarbeiten ist der Kübel nicht wieder an die richtige Stelle zurückgebracht worden und steht jetzt unglücklich an der Ecke Leipziger Straße/Am Weingarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1069 Aktenzeichen: 66 5
Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7074 entstanden aus Vorlage: OF 1275/2 vom 27.12.2020 Betreff: Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern und Leichtkrafträdern, siehe Foto unten), das auf der Schloßstraße umgesetzt wurde, auch für die Leipziger Straße eingesetzt werden kann, um dort die Geschwindigkeit des Pkw-Verkehrs weiter zu drosseln. Im Falle einer positiven Bewertung der Anregung wird der Magistrat um Umsetzung gebeten . Begründung: Die Leipziger Straße ist die von Pkw, Fahrradfahrern und Fußgängern am meisten frequentierte Straße im Stadtteil. Solange dem Magistrat offensichtlich der gemeinsame politische Wille fehlt, eine autofreie Leipziger Straße zu erproben, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden, die Leipziger Straße zu entschleunigen. Dies kann durch ein Verbot für Pkw zum Überholen von Fahrradfahrern umgesetzt werden. Zumal es auf der schmalen Leipziger Straße häufig nicht möglich ist, Mindestabstände für Überholmanöver einzuhalten. Quelle: www.faz.net Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1034 Aktenzeichen: 32 1
Weihnachtsbeleuchtung 2020 Leipziger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2020, OF 1226/2 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung 2020 Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur zweckgebundenen Co-Finanzierung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung der Leipziger Straße stellt der OBR 2 dem Gewerbeverein Bockenheim Aktiv e.V. aus seinem Budget einen Zuschuss i.H.v. EUR 650,- zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wie im Vorjahr direkt mit dem Gewerbeverein abzuwickeln. Begründung: Unterstützung des Einzelhandels in der der Leipziger Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 488 2020 Die Vorlage OF 1226/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 750 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 FDP und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 CDU, 1 FDP und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenBedarf an Abstellplätzen für Autos und Fahrräder auf der Leipziger Straße ermitteln
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 1231/2 Betreff: Bedarf an Abstellplätzen für Autos und Fahrräder auf der Leipziger Straße ermitteln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit Einzelhandel und Gastronomie an der Leipziger Straße zu ermitteln, welcher Bedarf an Abstellplätzen für Fahrräder und Autos entlang der Leipziger Straße besteht. Diese Erkenntnisse sollen dazu beitragen, Abstellplätze dort einzurichten, wo sie benötigt werden und sollen in die Planungen für ein Gesamtkonzept einfließen. Begründung: Um den knappen Parkraum entlang der Leipziger Straße bestmöglich aufzuteilen, sollen die Interessen von Einzelhandel und Gastronomie entlang der Leipziger Straße berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1231/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE, 1 FDP und 1 LINKE. gegen CDU, 1 FDP und Piraten (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD und 1 LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenFranz Rücker tatsächlich mit einer Allee ehren - Teil 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6759 entstanden aus Vorlage: OF 1198/2 vom 09.10.2020 Betreff: Franz Rücker tatsächlich mit einer Allee ehren - Teil 2 Vorgang: EA 103/20 OBR 2; ST 1342/20 Der Magistrat wird in Bezug auf die Stellungnahme ST 1342 vom 27.07.2020 auf die Etatanregung EA 103 vom 20.01.2020 gebeten, bis zur angesprochenen Umgestaltung in eine Allee die Franz-Rücker-Allee mit großen Pflanzkübeln mitsamt Bäumen auszustatten. Die Bäume sollten so gewählt werden, dass sie einige Jahre in den Kübeln verbleiben können, ohne dass ihr Wurzelwerk diese "sprengt". Um das Grünflächenamt bei der Pflege zu entlasten, sind im Vorfeld die Anwohnerinnen bzw. Anwohner gezielt anzusprechen, um sie für eine Patenschaft eines Pflanzkübels oder mehrerer Pflanzkübel zu gewinnen. Begründung: Das grundsätzliche Votum des Ortsbeirates 2 in dieser Sache bleibt bestehen, obgleich dem Ortsbeirat die begrenzten Planungskapazitäten des Magistrats bewusst sind. Dennoch sollte die Franz-Rücker-Allee nicht weitere viele Jahre auf eine merkliche Begrünung warten müssen. Die Zeit kann zudem dazu genutzt werden, um die in den besagten Pflanzkübeln angepflanzten Bäume auf ihre Eignung am Standort zu testen, was die Chancen einer erfolgreichen Anpflanzung, sobald die Umgestaltung realisiert werden kann, erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 20.01.2020, EA 103 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1342 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 346 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1142 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0
Fahrstühle in U-Bahn-Stationen sollten besser beschriftet werden (nicht nur: es geht auf die Straße, den C- oder D-Bahnsteig)
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1205/2 Betreff: Fahrstühle in U-Bahn-Stationen sollten besser beschriftet werden (nicht nur: es geht auf die Straße, den C- oder D-Bahnsteig) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fahrstühle in U-Bahn-Stationen im Ortsbeiratsgebiet (gerne überall in Frankfurt) ergänzend mit der Information beschriftet werden können, in welche Fahrrichtung die Züge auf der jeweiligen Bahnsteig-Ebenen fahren. Hierbei wäre aus Sicht des Ortsbeirates zu beachten, diese Information in den Fahrstühlen auch in Blindenschrift zu ergänzen. Begründung: Von vielen Nutzern wird die Information in den Fahrstühlen als unzureichend empfunden. Siehe Bild Quelle: Foto von Martin Völker von Fahrstuhl, U-Bahn-Station Leipziger Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1791 2020 Die Vorlage OF 1205/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenCleanup-Day 2020 II: Pfandringe für Bockenheimer Mülleimer zur Weitergabe von Pfandflaschen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1210/2 Betreff: Cleanup-Day 2020 II: Pfandringe für Bockenheimer Mülleimer zur Weitergabe von Pfandflaschen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die seit einigen Monaten im Bahnhofsviertel und der Innenstadt probeweise zum Einsatz kommenden Pfandringe (siehe Foto nächste Seite) auch in Bockenheim an die Mülleimer an der Bockenheimer Warte, entlang der Leipziger Straße nebst Seitenstraßen, am Westbahnhof, am Kurfürstenplatz und am Kirchplatz durch die FES montiert werden könnten. Begründung: Die SPD-Bockenheim hat gemeinsam mit Bockenheimer BürgeInnen diesen Sommer bislang vier Cleanup-Aktionen am Kurfürstenplatz, am Kirchplatz, der Bockenheimer Warte und entlang der Leipziger Straße durchgeführt, die am vorletzten Oktoberwochenende nochmals mit einer weiteren Cleanup-Aktion fortgesetzt wird. Bockenheimer BürgerInnen waren die Pfandringe in der Innenstadt aufgefallen. Die Pfandringe sind sicher auch eine gute Idee für belebte Plätze und Straßen in Bockenheim! Hierdurch können insbesondere leere Pfandflaschen in den Wertstoffkreislauf zurückkehren und Flaschensammler hätten es auch einfacher. Auch im Rahmen der Probephase wären die Erfahrungen im Bockenheimer Stadtteil neben den Beobachtungen, die man in der Innenstadt macht, sicher von Interesse. Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/das-verspricht-sic h-frankfurt-von-pfandringen,pfandringe-100.html Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1799 2020 Die Vorlage OF 1210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGlascontainer Leipziger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6636 entstanden aus Vorlage: OF 1175/2 vom 01.09.2020 Betreff: Glascontainer Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die drei Glascontainer auf der Leipziger Straße, neben dem U-Bahn-Aufzug, als Unterflursystem umzubauen oder an einen alternativen Stellplatz, möglichst als Unterflursystem, zu verbringen. Ein Platz hierfür wäre sicherlich in der nahen Markgrafenstraße (Hausnummer 2) oder Kurfürstenstraße zu finden. Begründung: Allein der Anblick der drei blauen Altglascontainer, neben dem U-Bahn-Aufzug, ist alles andere als ästhetisch, ebenso strotzt das Umfeld vor Schmutz und Glasscherben, unsere Nasen spüren ebenfalls eine Wolke von unangenehmen Gerüchen, besonders an den warmen Tagen. Von Aufenthaltsqualität kann an dieser Stelle nicht gerade gesprochen werden, gerade an einer der wenigen öffentlichen Flächen in der Leipziger Straße, die zum Aufenthalt geeignet sind, befinden sich die "hässlichen" Altglascontainer und anderes Mobiliar, das eher an eine Industriebrache erinnert. Da die Leipziger Straße auch die Bockenheimer Einkaufsmeile ist und man neben dem Einkauf auch seine Glasflaschen entsorgen kann, ist die Stelle eigentlich ganz gut geeignet, wenn sie anders gestaltet wäre. Andere Kommunen sind da schon einen Schritt weiter, sie bringen die Altglascontainer unter die Erde, Beispiel Bochum. Der große Vorteil eines Unterflursystems: Es lässt sich unauffällig in die Umgebung einbetten, Einwurfgeräusche werden minimiert, da die Schütten geräuschdämpfend sind, und weniger Gerüche werden verbreitet. Bild: (c) Arno Völker Bilder: (c) USB Bochum GmbH Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 79 4
Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben ... auch als Baumpate - Ergänzungen am Carlo-Schmid-Platz - Teil 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6649 entstanden aus Vorlage: OF 1174/2 vom 31.08.2020 Betreff: Wo Bäume leben, kann auch der Mensch leben . . auch als Baumpate - Ergänzungen am Carlo-Schmid-Platz - Teil 3 Vorgang: OM 6060/20 OBR 2; ST 1387/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. aktiv Baumpaten für Neupflanzungen am Carlo-Schmid-Platz zu suchen. Hierzu möge der Magistrat mittels Briefwurfsendung gezielt an den angrenzenden Wohngebäuden die Bewohnerinnen bzw. Bewohner ansprechen und für eine Baumpatenschaft am Carlo-Schmid-Platz gewinnen. Die Bewohnerinnen bzw. Bewohner sind dabei über die Anforderungen an die Baumpatenschaft und Unterstützungen seitens der Stadt zu informieren; 2. sobald sich Bewohnerinnen bzw. Bewohner zur Übernahme einer Baumpatenschaft bereit erklären, die in der Anregung OM 6060 vom 27.05.2020 erbetene und in der Stellungnahme ST 1387 vom 03.08.2020 grundsätzlich befürwortete vorübergehende Begrünung des Carlo-Schmid-Platzes (Pflanzkübel und Sträucher) umzusetzen; 3. bei weiteren Orten insbesondere im Ortsbezirk 2, an denen eine Begrünung daran scheitert, dass der Stadt das Personal zur Pflege fehlt, und Baumpatenschaften Abhilfe schaffen könnten, wie im obigen Beispiel des Carlo-Schmid-Platzes aktiv auf Bewohnerinnen bzw. Bewohner angrenzender Wohnhäuser oder Betreiberinnen bzw. Betreiber von angrenzenden Lokalen oder Geschäften zuzugehen und bei positiver Rückmeldung die Begrünung umzusetzen. Begründung: Sollte eine zusätzliche Begrünung des Carlo-Schmid-Platzes und auch anderer Plätze tatsächlich "nur" am Personalmangel scheitern, ist dies zwar aufgrund der zunehmenden Ausweitung der Aufgaben (beispielsweise deutlich längere Bewässerung von Jungbäumen) nachzuvollziehen. Hier muss dann jedoch versucht werden, die Stadtbevölkerung "ins Boot" zu holen. Die Klimaanpassung der Stadt und insbesondere die Umkehr der starken Versiegelung auf den Plätzen kann nicht warten, bis die Personaldecke des Grünflächenamtes "auf natürlichem Wege nachwächst". Zusätzliche Bäume und andere Begrünung müssen angesichts steigender Temperaturen in der Stadt schnellstmöglich her. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6060 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1387 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1289 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 7 Aktenzeichen: 60 10
Verkehrssicherheit Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6646 entstanden aus Vorlage: OF 1163/2 vom 02.09.2020 Betreff: Verkehrssicherheit Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee (von der Zeppelinallee kommend) ein Stoppschild inklusive Halteliniemarkierung aufzustellen. Begründung: Bitte der Bewohner mit Verweis auf die wahrgenommene hohe Anzahl von (Beinahe-) Unfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Rohmerstraße Hausnummer 4, Fahrradbügel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6642 entstanden aus Vorlage: OF 1158/2 vom 01.09.2020 Betreff: Rohmerstraße Hausnummer 4, Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, an der Rohmerstraße auf Höhe der Hausnummer 4 auf der schraffierten Fläche drei bis vier Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 196 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
„Haste ‘ne Kippe?“: Neue Straßenaschenbecher für Bockenheim zum World Cleanup Day 2020
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1149/2 Betreff: "Haste 'ne Kippe?": Neue Straßenaschenbecher für Bockenheim zum World Cleanup Day 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in Wien seit vielen Jahren erfolgreich zum Einsatz kommenden Straßenaschenbecher von MA48 in Form einer Zigarette (siehe Foto) in Bockenheim im Rahmen eines Pilotprojektes für Frankfurt ausprobiert werden könnten. Die neuen Straßenaschenbecher (30 bis 50 Stück) sind an besonders von Rauchern frequentierten Orten entlang der Bockenheimer Warte, der Leipziger Straße bis zum Kirchplatz und dem Kurfürstenplatz aufzustellen. Der Wiener Slogan an den Straßenaschenbechern "Host an Tschick?" wäre für die Bockenheimer Bevölkerung verständlich abzuändern, z.B. in "Haste ne Kippe?". Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an dem Projekt zu beteiligen. Begründung: Die SPD-Bockenheim hat gemeinsam mit Bockenheimer BürgeInnen diesen Sommer drei Cleanup-Aktionen am Kurfürstenplatz, am Kirchplatz und der Bockenheimer Warte durchgeführt und wird am World Cleanup-Day, am Samstag den 19. September sich die Leipziger Straße von zwei Seiten aus von ca. 11 bis 14 Uhr vornehmen. Die bisherigen Aktionen haben gezeigt, das weggeworfene Zigarettenkippen zu den ärgerlichsten und durch ihre Menge am schwersten zu entsorgenden Straßenmüll gehören. Die Aschenbecher an den üblichen Frankfurter Mülleimern erscheinen im Gegensatz zu den in Wien verwandten Straßenaschenbecher unzureichend. Zumal von den Wiener Aschenbechern in Form einer Zigarette eine Signalwirkung ausgeht. Sie könnten die Mülleimer der Stadt ergänzen, die schon bisher mit kleinen Aschenrohren ausgestattet. Die Rohre der neuen Aschenbescher fassen über 1.000 Zigarettenstummel. Die Entleerung erfolgt mittels Klappe am unteren Ende. Quelle: Kronenzeitung Wien; https://www.krone.at/161513 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1776 2020 Die Vorlage OF 1149/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF sowie Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: SPD
Weiter lesenGeschwindigkeitsmessung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6416 entstanden aus Vorlage: OF 1120/2 vom 07.08.2020 Betreff: Geschwindigkeitsmessung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee Vorgang: OM 6249/20 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Sophienstraße/ Franz-Rücker-Allee sowie im weiteren Verlauf der beiden Straßen mobile Blitzanlage aufzustellen und häufiger Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Hinweis von Anwohnern auf angabegemäß häufige und sehr deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die beiden vergleichsweise breiten Straßen "laden" zum schnellen Autofahren ein. Mit der Max-Beckmann-Schule und der Johanna-Tesch-Schule bzw. demnächst wieder mit der Franckeschule wird der Kreuzungsbereich auch stark von Schülern frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6249 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1909 Aktenzeichen: 32 4
Asphaltierung Grempstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6409 entstanden aus Vorlage: OF 1119/2 vom 05.08.2020 Betreff: Asphaltierung Grempstraße Vorgang: V 1458/19 OBR 2; ST 267/20 Der Magistrat wird gebeten, mit Verweis auf die Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 267, zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflasterstraßenbelag der Grempstraße durch hellen Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung und Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 im Hinblick auf die Ausgestaltung der Detailplanung und zur Abstimmung weiterer Gestaltungsmaßnahmen (Gehwegnasen, Blumenkübel etc.) gebeten. Begründung: Zum einen haben Anwohner darauf hingewiesen, dass sie als Rollstuhlfahrer mit dem Kopfsteinpflaster schwieriger zurechtkommen, wenn die Bürgersteige zugestellt sind. Zum anderen wurden mit der Asphaltierung der Leipziger Straße auch gute Erfahrungen gemacht, dass sich z. B. der Aufwand für die Straßenreinigung reduziert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1458 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 267 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 235 Antrag vom 05.01.2024, OF 831/2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6408 entstanden aus Vorlage: OF 1118/2 vom 07.08.2020 Betreff: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße (2) Vorgang: V 1464/19 OBR 2; ST 265/20 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung der in der Stellungnahme ST 265 avisierten Maßnahmen zu veranlassen, dass die als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesene Freifläche im Bereich Greifstraße/Ecke Rohmerstraße auch in der Raumgestaltung als liegenschaftlich zugehörig zur Fläche Rohmerplatz wahrnehmbar wird. Hierzu ist - zu entsiegeln, angemessen zu bepflanzen und gegebenenfalls mit Rasengittersteinen zu arbeiten; - die Eigentümerschaft der Immobilie Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 dazu anzuhalten, von der Aneignung öffentlichen Gutes abzulassen und die angebrachte Beschilderung "Parken nur für Hausbewohner" zu entfernen; - die Möglichkeit zur Ausstattung der Fläche beispielsweise mit Sitzbank oder Fahrradabstellmöglichkeit zu prüfen. Begründung: Historische Ansichten aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts legen nahe, dass das betrachtete Areal der Bestimmung nach als öffentliche Grünfläche zu werten ist. Demnach sollte hier rückgebaut und die Parkplatzpiraterie beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1464 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 265 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 241 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2020, OF 1125/2 Betreff: Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Hat die seinerzeit für die Eröffnung einer Kleinmarkthalle erteilte Baugenehmigung auf dem Gelände der Liegenschaft Leipziger Straße 32 noch Bestand? 2. Sind die Planungen der derzeitigen Eigentümer bekannt? 3. Ist nach der bereits vor mehr als zehn Jahren erfolgten Einstellung der Bautätigkeit auf diesem Grundstück beabsichtigt, ein Bau- bzw. Instandsetzungsgebot zu erlassen? 4. Welchem Zweck diente der Aufbau des kleinen Backsteingebäudes auf dem ursprünglich zweigeschossigen Gebäude? Lag hierfür eine Baugenehmigung vor? Wurde ein Abbruchgebot geprüft? 5. Wurden mit dem Eigentümer Verhandlungen bezüglich einer angemessenen Bebauung der Liegenschaft zu Wohnzwecken aufgenommen oder schließt die derzeitige Gewerbenutzung nach Einschätzung der zuständigen Behörden den Bau von Wohnraum de facto aus? Begründung: Auf dem Gelände Leipziger Straße 32 befindet sich im Hinterhof eine "Bauruine", die sich zusammensetzt aus einem zweigeschossigen Gebäude, - das Mitte der 90er Jahre errichtet wurde, um dort eine Kleinmarkthalle einzurichten - sowie einem ca. 2007 errichteten Backsteinaufbau, der angeblich für Wohnraumnutzung vorgesehen war. Aus unbekannten Gründen stockt der Bau seit dem Jahr 2010. Um die Bauruine in der Leipziger Straße 32 nach über 25 Jahren zu beseitigen, ist nunmehr ein behördlicher Eingriff dringend erforderlich. Ggf. ist eine Vermittlung zwischen den Eigentümern der Liegenschaft Leipziger Straße 32 und den Eigentümern der direkt an das Grundstück angrenzenden Wohnungen vorzunehmen, um den Bau von Wohnraum zu ermöglichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1739 2020 Die Vorlage OF 1125/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenRichtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1140/2 Betreff: Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten? Vorgang: V 1316/19 OBR 2; M 125/19; M 126/19; ST 2018/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der Stand der bundesweit geführten "intensive(n) Debatte" über die Gestaltung von Mietverträgen nach Ablauf der Bindungsfristen im geförderten Wohnraum und welche Gesetzesinitiativen wurden nach Kenntnis des Magistrats bisher veranlasst? 2. In welchem Umfang konnte die Neufassung der Richtlinien zum Erwerb von Belegrechten (M 125/126/2019) bisher zur Steigerung des Erwerbs von Belegungsrechten im privaten Wohnungsbestand genutzt werden? 3. Welche Belegungsrechte konnten in den letzten Jahren im zuvor geförderten Wohnungsbestand im Ortsbezirk 2 erworben werden? 4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den aktuellen Eigentümern der Wohnanlage Adalbertstraße/Leipziger Straße (Ablauf der Bindungsfrist Ende 2021)? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats St 2018/2019 zum Abschluss von Staffelmietverträgen in den seit diesem Jahr aus der Bindung gefallenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße wird auf die fehlenden Eingriffsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Mietverträgen im zuvor geförderten Wohnungsbestand hingewiesen. Zugleich wird auf eine angeblich "intensive Debatte über die angerissenen wohnungspolitischen Fragestellungen" Bezug genommen. Über die Ergebnisse dieser Debatte würde der Ortsbeirat gern Näheres erfahren. Da entgegen der Vereinbarung, im Rahmen von Neubauvorhaben für einen 30 %igen Anteil geförderter Wohnungen zu sorgen, auch nach Angaben des Planungsdezernenten der Anteil an allen Formen "geförderter Mietwohnungen" im Jahr 2019 noch unter 10 % lag (259 geförderte Wohnungen bei einer Gesamtzahl von 3583 Neubauwohnungen), konzentriert sich der Magistrat zur Schaffung des dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums auf den Erwerb von Belegungsrechten in Liegenschaften, die nach Rückzahlung der Wohnungsbaudarlehen nicht mehr der Bindung unterliegen. Im Hinblick auf die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften - hier vor allem die städtische ABG - sind dabei durchaus Erfolge zu verzeichnen. Im Jahr 2017 waren 247 der insges. 292 neu gebundenen Wohnungen in ABG-Besitz. Dagegen ist die Aktion "Schlauvermieter", die Privateigentümer/innen zu Vereinbarungen bzgl. Belegrechten für die von ihnen vermieteten Wohnungen animieren soll, nur als Fehlschlag zu bezeichnen. 2018 wurden nach Tätigkeitsbericht des AfWs lediglich in sieben Fällen Belegungsrechte erworben. Auch bei finanzieller Förderung der Privateigentümer kann das AfW deren Renditeerwartungen angesichts der Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt offensichtlich nicht befriedigen. Die leicht modifizierten "weiteren Richtlinien" (s. M 125/2019 und M 126/2), die vor allem Vereinbarungen bzgl. kleinerer Mietwohnungen fördern sollen, werden daran nichts Entscheidendes verändern können. Es ist daher mehr als fraglich, ob die Aktion "Schlauvermieter" den erforderlichen finanziellen Aufwand rechtfertigen kann. Da nach Angaben des AfW bis zum Jahr 2023 zusätzlich mindestens 4400 geförderte Wohnungen - vor allem bedingt durch die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen, was die ohnehin geringe Bindungsfrist noch verkürzt - aus der Belegungsbindung fallen werden, können die Ergebnisse der derzeitigen Wohnungsbaupolitik nicht überzeugen. Als Standort (überwiegend früher) geförderten Wohnraums ist auch Bockenheim von dieser Entwicklung massiv betroffen. Hier laufen Ende 2021 u.a. Belegungsbindungen für die mehrfach verkaufte Wohnanlage Adalbert-/Leipzigerstraße aus. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1316 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 125 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2018 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1741 2020 Die Vorlage OF 1140/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenSophienstraße und Schloßstraße: Geschwindigkeitsübertretungen und sogenannte „Poser“ bremsen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6249 entstanden aus Vorlage: OF 1103/2 vom 28.05.2020 Betreff: Sophienstraße und Schloßstraße: Geschwindigkeitsübertretungen und sogenannte "Poser" bremsen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Verbindung mit der Landespolizei die Sophienstraße und die Schloßstraße durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen und sogenannte "Poser" aufzuspüren, die besonders in den Abendstunden die Sophienstraße und die Schloßstraße als Rennstrecke benutzen. Begründung: Wie Anwohner der Sophienstraße berichten, "hat sich die Sophienstraße leider zu einer Raserstrecke entwickelt - glücklicherweise vor allem abends, wenn keine Kinder mehr unterwegs sind. Mit schätzungsweise 80 km/h und schneller fahren hier sogenannte ‚Poser' durch Bockenheim." In diesen, durch die COVID-19-Pandemie erzeugten Freiräumen, mit weniger Verkehrsaufkommen, scheinen sich manche dazu eingeladen, ihre lauten PS-strotzenden Fahrzeuge über die Gesetze zu stellen. Dieses Phänomen scheint nicht nur in der Sophienstraße und der Schloßstraße aufzutreten, sondern auch an vielen weiteren Straßenabschnitten in der Stadt, wenn die Voraussetzungen, breite Straßen und kaum eine Verkehrsüberwachung findet statt, zusammenkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6416 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1828 Antrag vom 03.11.2020, OF 1229/2 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1873 Aktenzeichen: 32 4
Bitte die Toilettenanlagen der U-Bahn-Stationen „Bockenheimer Warte“ und „Leipziger Straße“ durch ein Nutzungskonzept vor Vandalismus schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1078/2 Betreff: Bitte die Toilettenanlagen der U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" und "Leipziger Straße" durch ein Nutzungskonzept vor Vandalismus schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Nutzung der Toilettenanlagen jeweils auf der B-Ebene der U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" sowie "Leipziger Straße" nach Wieder-Instandsetzung konzeptionell gestaltet werden kann, um künftig mögliche Schäden durch Vandalismus nachhaltig zu verhindern. Begründung: Die Schließung der Toilettenanlage "Bockenheimer Warte" war (wieder einmal) durch Vandalismus verursacht und so für viele Wochen nicht nutzbar. Gut wäre, wenn die Instandsetzung der Toiletten bald erfolgt und wenn ein Konzept für die Toiletten erarbeitet werden könnte, indem mögliche Schäden durch Vandalismus künftig verhindert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit sich an dieser konzeptionellen Arbeit zu beteiligen. Gebraucht werden diese Toilettenanlagen allemal. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2020, OF 1065/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1695 2020 1. Die Vorlage OF 1065/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1078/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErsatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. 3. Sollten diese beiden Varianten nicht möglich sein, könnte a) Wie Frau Dezernentin Weber auf der letzten OBR Online Bürgerfragestunde erklärte, auf dem Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Keufunger Straße 9, ein 3-4 geschossiger Bau in Holz Vervundbauweise entstehen, wir beim Adorno- Gymnasium, b) Der Magistrat beauftragt werden im Stadtteil Bockenheim ein geeignetes Gebäude zu finden, um ein solches Zentrum einzurichten. Eventuell die Alte Fabrik in der Leipziger Straße 36 Hinterhaus. Nicht aber das Studierenden Haus (Offenes Haus der Kulturen) Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozialrathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Mieterhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteilmuseums. Wie Dezernentin Frau Weber auf der letzten Online Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 2 erklärte stünde das Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Kaufunger Straße 9 eventuell zur Verfügung. Da die Baracke schon 50 Jahre alt ist, und erneuert werden müsste, bestünde die Möglichkeit, auf dem gelände, unter Beibehaltung des Baumbestandes, ein 3 - 4 geschossiges Gebäude in Holz Verbund Bauweise zu errichten, wie beim Adorno Gymnasium. Falls Alle diese Möglichkeiten nicht machbar sind, soll der Magistrat beauftragt werden, ein geeignetes Gebäude für diesen Zweck zu suchen. Von der Größe her ginge z.B. die alte Fabrik in der Leipziger Straße 69 HH. Es soll aber auf keinen Fall das Studierenden Haus ( Offenes Haus der Kulturen ) sein. Der Magistrat hat es bei der Entwicklung des Kulturkampus versäumt, ein Soziales Zentrum dort anzusiedeln Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenWie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet?
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1057/2 Betreff: Wie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Der Ortsbezirk 2, insbesondere der Stadtteil Bockenheim, ist Standort einer ganzen Reihe von Wohnheimen, Übergangsunterkünften und Hotels, die als Notunterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete im Auftrag des Jugend- und Sozialamts belegt werden. Hinsichtlich der Sicherstellung des aktuell erforderlichen Infektionsschutzes stellen sich folgende Fragen: 1. Wie viele Menschen leben z. Zt. im Bereich des Ortsbezirks 2 in Einrichtungen der Obdachlosen- bzw. Flüchtlingshilfe? 2. Wird bei der Belegung der Unterkünfte für Alleinstehende, Paare und Familien den aktuellen Erfordernissen des Infektionsschutzes Rechnung getragen? a) Erfolgt vor der Einweisung eine Testung auf den Corona-Virus? b) Ermöglichen Größe und Gestaltung der dicht belegten Unterkünfte den aus Sicht des Infektionsschutzes erforderlichen Abstand zwischen den Bewohner/innen? c) Werden in ausreichendem Maß Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt? Wer ist für die Wahrung der Hygiene-Standards verantwortlich? d) Wie ist in den einzelnen Unterkünften incl. der Hotels die Ausstattung mit eigenen Kochgelegenheiten und eigenen sanitären Anlagen? 3. Wurden bereits Corona-Infektionen in den Unterkünften festgestellt und wie haben die zuständigen Behörden ggf. darauf reagiert? 4. Wurden Konzepte für die Sicherung des Infektionsschutzes in den einzelnen Unterkünften bereits ausgearbeitet und die Stadtverordnetenversammlung darüber in Kenntnis gesetzt? Begründung: Wenn sich Passant/innen auf der Leipziger Straße Gedanken machen, ob sie die gebotenen Abstände voneinander einhalten können, stellt sich die Frage, wie sorg- fältig der Infektionsschutz für sog. vulnerable Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften organisiert ist. Neben zwei größeren Einrichtungen für Geflüchtete und den beiden Wohnheimen des Ev. Vereins für Wohnraumhilfe (der auch im Auftrag des Jugend-und Sozialamts die Belegungen vornimmt) befinden sich im Bereich des Ortsbezirks 2 eine Reihe weiterer als Notunterkünfte verwandte Wohnheime, Übergangsunterkünfte und Hotels, die für Geflüchtete und örtliche Obdachlose genutzt werden. Aufgrund der bestehenden Wohnungsnot leben die Betroffenen in der Regel mehrere Monate, in Einzelfällen auch Jahre in diesen Unterkünften. Die Unterbringung erfolgt auf engem Raum, für eine Person gelten 8 qm als aus- reichend, für zwei Personen 12 qm. Kommerziell genutzte Häuser wie das Wohn- heim Juliusstraße oder Pensionen verfügen oft über keine oder nur Gemeinschafts- kochgelegenheiten, die sanitären Anlagen werden gemeinschaftlich genutzt, so dass die Vorgaben bzgl. der zu wahrenden Abstände - wenn überhaupt - nur mit großer Disziplin einzuhalten sind. Soweit keine Sozialarbeiter/innen vor Ort eingesetzt sind, gibt es in den Unterkünften auch in Konfliktfällen keinen Ansprechpartner. Die Sozialdienste im Jugend- und Sozial- bzw. Gesundheitsamt sind z. Zt. telefonisch kaum erreichbar. Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes ist in dieser Funktion nicht mehr tätig, sondern bedient die Corona-Hotline des Gesundheitsministeriums. Erschwerend kommt hinzu, dass das Jugend-und Sozialamt Alleinstehende grundsätzlich mit ihnen zuvor nicht bekannten Personen aufgrund des Mangels an Einzelzimmern oder unter Kostenaspekten in Doppelzimmer einweist. Die Bewohner/innen können unter diesen Umständen auch nicht ansatzweise ihre Privatsphäre schützen, an wirksamen Infektionsschutz ist nicht zu denken. Viele Menschen in Notunterbringung haben Vorerkrankungen, sind suchtkrank oder leiden unter psychischen Auffälligkeiten. Während die Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen noch überwiegend durch weitgehende Absperrung der Häuser durchgesetzt werden, verlassen die meisten Bewohner/innen von Notunterkünften tagsüber das Haus, um Arbeit oder Ausbildung nachgehen oder ggf. auch an Sprachkursen teilnehmen zu können. Außerdem sind sie für den Kauf ihrer Lebensmittel selbst zuständig. Covid-19-Infizierte unter den Bewohner/innen könnten demnach Kontaktpersonen infizieren oder selbst infiziert werden. Bund und Länder haben bereits Mitte April die Erstellung von Konzepten zur Sicherung des Infektionsschutzes in den entsprechenden Einrichtungen für "vulnerable Gruppen" gefordert. So müssten die erforderlichen Hygienestandards in den jeweiligen Einrichtungen festgeschrieben werden. Nach Angabe des Hess. Gesundheitsministeriums werden auch "zum Schutz vulnerabler Gruppen und zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung aktuell Konzepte für Testungen im Sinne eines Screenings erarbeitet". (zit. nach Frankfurter Rundschau vom 06.04.20). Trotz gegenteiliger langjähriger Behördenerfahrung bleibt in diesem Fall zu hoffen, dass die gewünschten Konzepte, wenn es sie denn gibt, auch umgehend umgesetzt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1628 2020 Die Vorlage OF 1057/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenBau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1066/2 Betreff: Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Beim Umbau des Westbahnhofs wird ein barrierefreier Zugang von der Kasseler Straße zur Solmsstraße geschaffen. Die Rampe soll, wie im Papier des ADFC vorgeschlagen, mit einer Steigung von 5,2 % erstellt werden (Variante 3). Die Stadt Frankfurt soll der Bahn die für den Bau notwendigen Grundstücke zur Verfügung stellen, soweit sie sich in ihrem Eigentum befinden. Begründung: Der Durchgang unter dem Westbahnhof ist ein wichtiger Verbindungsweg zwischen Bockenheim- Süd und der Leipziger Straße mit ihren Einkaufsmöglichkeiten. Ein regulärer barrierefreier Zugang kann nur - wie in Rödelheim geschehen - durch den Bau einer Rampe geschaffen werden. Der vorgesehene Aufzug ist allein nicht ausreichend, da mit häufigeren Ausfällen ggf. auch durch Vandalismus gerechnet werden kann. Ein Ausfall des Aufzugs bedeutet für mobilitätseingeschränkte Personen - Eltern mit Kinderwagen, Radfahrer etc.- den Umweg über die Voltastraße nehmen zu müssen. Der Bau einer Rampe ist daher erforderlich (s. Papier des ADFC vom 17.02.2020). Anlage 1 (ca. 1,9 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1066/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1044/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenErsatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. . Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozial-rathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Miet- erhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteil- museums. Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenDie Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle „MarkusKrankenhaus“ zum Westbahnhof verlängert
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenPotenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5618 entstanden aus Vorlage: OF 1012/2 vom 15.01.2020 Betreff: Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die neue Werbetafel der Firma Ströer auf der Leipziger Straße auf Höhe der Hausnummer 11 wieder abzumontieren und, falls unbedingt notwendig, an einem anderen, übersichtlicheren und mit dem Orts beirat abgestimmten Abschnitt der Leipziger Straße aufzubauen. Begründung: Hinter der Werbetafel zwischen einem Geschäft für Textilien und einem Sanitätshaus (und nun für Autofahrerinnen und Autofahrer verdeckt) befindet sich eine Feuerwehrzufahrt und zugleich der Zugang zu einem Kinderladen sowie zu einem Spielplatz. Durch die neue Werbetafel wird dieser Abschnitt der Leipziger Straße noch enger und unübersichtlicher und stellt insbesondere für Eltern und Kinder eine Gefährdung dar, die hier häufig die Straße überqueren. Ohnehin wird die Einfahrt bereits nicht selten von Falschparkerinnen und Falschparkern genutzt, was die unübersichtliche Verkehrssituation zusätzlich verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 931 Aktenzeichen: 61 0
Schulwegsicherung Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5619 entstanden aus Vorlage: OF 992/2 vom 06.12.2019 Betreff: Schulwegsicherung Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Sophienstraße vor den Hausnummern 71 und 73 Fahrradbügel und ggf. rot-weiße Poller zur Schulwegsicherung anzubringen; 2. in dem besagten Abschnitt die Beschilderung zu überprüfen, da nicht eindeutig erkennbar ist, für welchen Bereich sie gilt. Begründung: Vor den Hausnummern 71 und 73 befindet sich eine Bushaltestelle und ein Einmündungsbereich des Fahrradwegs vor der Ampel an der Ecke Juliusstraße. In diesem Abschnitt wird schon seit Längerem auf dem Gehweg bzw. auf dem entwidmeten Fahrradweg illegal geparkt. Der alte Radweg ist aber auch Schulweg für die Franckeschule (Auslagerungsstandort), Kinder, die mit den Fahrrad unterwegs sind, müssen regelmäßig ein Ausweichmanöver ausführen, um an den illegal geparkten Fahrzeugen vorbeizukommen. Dieser Abschnitt der Sophienstraße scheint aber auch unzureichend beschildert zu sein, da eindeutige Halteverbotsschilder fehlen. Quelle: Arno Völker Quelle: Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 758 Aktenzeichen: 32 1
Ausbau Blindenleitsystem am Zebrastreifen Kurfürstenplatz/Große Seestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5616 entstanden aus Vorlage: OF 1001/2 vom 03.01.2020 Betreff: Ausbau Blindenleitsystem am Zebrastreifen Kurfürstenplatz/Große Seestraße Der Magistrat wird gebeten, ein Blindenleitsystem insbesondere für den Zebrastreifen am Kurfürstenplatz auf Höhe der Großen Seestraße nebst ggf. weiteren notwendigen Maßnahmen einzurichten, damit für blinde Menschen der Weg von der Leipziger Straße zum Westbahnhof besser wahrgenommen werden kann. Begründung: Der Weg vom Westbahnhof zur Leipziger Straße führt direkt über den Kurfürstenplatz. Die Querung der Großen Seestraße mittels Zebrastreifen zur Kurfürstenstraße ist richtigerweise links versetzt, allerdings für Blinde bisher nicht wahrnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 756 Aktenzeichen: 66 0
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