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Meine Nachbarschaft: Jordanstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Fahrradbügel vor dem Café Rabe

27.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7655 entstanden aus Vorlage: OF 1237/2 vom 08.10.2025 Betreff: Fahrradbügel vor dem Café Rabe Der Magistrat wird gebeten, vor dem Café Rabe in der Jordanstraße geeignete Flächen für die Einrichtung von mindestens fünf Fahrradbügeln zu identifizieren und diese Bügel zeitnah zu installieren. Begründung: Das Café Rabe in der Jordanstraße hat sich zu einem beliebten sozialen Treffpunkt entwickelt. Es finden zahlreiche Veranstaltungen für Familien, Kinder und Bürger*innen statt, die gut besucht sind. Viele Menschen aus dem näheren Umfeld kommen dafür mit dem Fahrrad. Leider fehlt es an ausreichenden und gut zugänglichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im unmittelbaren Umfeld des Café Rabe. Dies führt häufig dazu, dass Räder provisorisch auf Gehwegen oder in Einfahrten abgestellt werden, was wiederum zu Behinderungen für Fußgänger*innen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen führen kann. Um die Situation vor Ort zu verbessern, braucht es fest installierte Fahrradbügel, bestenfalls direkt vor dem Café Rabe, die auch das sichere Abstellen von Lastenrädern ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge

27.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7646 entstanden aus Vorlage: OF 1216/2 vom 11.08.2025 Betreff: Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Voltastraße stadteinwärts ein Fahrrad-Überholverbot für Kraftfahrzeuge einzurichten; 2. in Abständen von 50 Metern Fahrrad-Piktogramme auf der Voltastraße zu markieren; 3. mit einer roten Markierung auf Querstraßen hinzuweisen. Begründung: Die Voltastraße ist derzeit stadtauswärts mit einem baulichen Fahrradweg ausgestattet, stadteinwärts jedoch nicht. Stadteinwärts sind Symbole zur gemeinsamen Nutzung der einzige Hinweis auf den Radverkehr. Die Fahrspur ist jedoch sehr eng und durch die erhöht gebaute Gleisstrecke ist ein Ausweichen für Autos oder Lieferfahrzeuge insbesondere noch in Verbindung mit dort häufig haltendem Lieferverkehr in der Praxis nichts für schwache Radfahrernerven. Die Idee wäre nun, ähnlich der Schloßstraße, in der Voltastraße - allerdings nur stadteinwärts - ein Fahrrad-Überholverbot auszuweisen, um die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße

27.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7652 entstanden aus Vorlage: OF 1234/2 vom 10.10.2025 Betreff: Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Kiesstraße vor Hausnummer 15 angebrachte illegale Fahrbahnmarkierung zu entfernen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob es sich hierbei um einen ordnungswidrigen oder strafbaren Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum handelt, und ggf. die zuständigen Stellen mit der Ahndung des Sachverhalts zu beauftragen. Begründung: In der Kiesstraße wurde eine illegale Fahrbahnmarkierung angebracht, die offensichtlich von privater Hand vorgenommen wurde. Es handelt sich um eine vermeintliche Flächensperrung (siehe beigefügte Fotos), die sich vor dem Haus Kiesstraße 15 befindet. Die Markierung wurde vor einem abgesenkten Bordstein aufgebracht, ragt jedoch deutlich über diesen Bereich hinaus - sowohl nach vorne als auch seitlich und nach hinten. Bei genauerem Hinsehen ist erkennbar, dass die Linien mit einfacher Farbe gezogen wurden und somit keine amtliche Markierung darstellen. Besonders ärgerlich für die Anwohnerinnen und Anwohner ist, dass Fahrzeuge, die auch nur leicht auf die markierte Fläche ragen, regelmäßig beschmiert oder verdreckt werden. Teilweise werden auch Scheibenwischer hochgestellt oder Antennen abgeschraubt. Diese Vorfälle sind bereits mehrfach aufgetreten und sorgen in der Nachbarschaft für erhebliche Verärgerung und ein angespanntes Miteinander. Darüber hinaus wird die Fläche regelmäßig von einem einzelnen Fahrzeug genutzt, offenbar als private Parkfläche. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass die Markierung von einer beteiligten Person angebracht wurde, um sich den öffentlichen Straßenraum unrechtmäßig anzueignen. Da der öffentliche Verkehrsraum ausschließlich durch die zuständigen Behörden markiert und geregelt werden darf, stellt das eigenmächtige Anbringen einer solchen Markierung einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies kann gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) (Sachbeschädigung) oder § 315 b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) einen Straftatbestand darstellen. Die Stadt sollte daher nicht nur die Markierung entfernen, sondern auch prüfen, ob ein ordnungsrechtliches oder strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Situation in der Kiesstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Größere Abfalleimer für Bockenheim

27.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7656 entstanden aus Vorlage: OF 1239/2 vom 06.10.2025 Betreff: Größere Abfalleimer für Bockenheim Vorgang: OM 4508/23 OBR 2; ST 1697/24 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt an verschiedenen Standorten im Stadtteil Bockenheim größere Mülleimer zu installieren. Diese sollen insbesondere in der Lage sein, Pizzakartons und großformatigen Plastikmüll (leider) aufzunehmen. Der Antrag ergänzt die in der Stellungnahme vom 23.09.2024, ST 1697, bereits zugesagten zusätzlichen Aufstellungen von Mülleimern. Zusätzliche wichtige Standorte wären u. a. die östliche Seite der Jordanstraße/Ecke Homburger Straße sowie die westliche Seite der Homburger Straße/Ecke Adalbertstraße. Begründung: Die Vermüllung im Stadtteil Bockenheim nimmt derzeit leider wieder stark zu, insbesondere aus dem Grund, dass Mülleimer unzureichende Kapazitäten haben, um (insbesondere an den Wochenenden) den großvolumigen Müll aufzunehmen. Die Folge sind gestapelte Pizzakartons unter den Mülleimern, die dann z. B. bei Wind und Regen in alle Richtungen verteilt werden. Der Ortsbeirat begrüßt die Anstrengungen der Stadt und der FES, die Stadtteile sauberer zu halten und häufigere Reinigungsintervalle einzuführen. Letzteres findet an Wochenenden aber nicht statt. Die Aufstellung größerer Behälter hat sich mancherorts bereits bewährt, z. B. an der Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße (Pinto 100). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Sanierung der Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8

27.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7648 entstanden aus Vorlage: OF 1221/2 vom 20.08.2025 Betreff: Sanierung der Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 zeitnah saniert bzw. ersetzt wird. Begründung: Die vorhandene Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 ist in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und derzeit kaum nutzbar. Sie stellt jedoch ein wichtiges Angebot für Kinder, Jugendliche und Anwohner*innen dar, um sich niedrigschwellig sportlich zu betätigen und die gemeinschaftliche Nutzung des Innenhofes zu fördern. Eine Sanierung trägt zur Attraktivität der Wohnumgebung bei und unterstützt die Ziele einer bewegungsfreundlichen und lebenswerten Quartiersgestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße reduzieren

27.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7658 entstanden aus Vorlage: OF 1242/2 vom 08.10.2025 Betreff: Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße reduzieren Der Magistrat wird gebeten, in der Schloßstraße auf Höhe der Hausnummer 87 (vor dem Café Nostalgie) Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung durch Kraftfahrzeuge und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Dabei soll insbesondere die Verwendung des Verkehrszeichens 628 (sog. Klemmfix) geprüft und bei Möglichkeit punktuell umgesetzt werden, um zu erreichen, dass Kraftfahrzeuge in der für sie vorgesehenen Spur bleiben. Begründung: Anwohner*innen der Hausnummer 87 haben dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass es regelmäßig zu Lärmentwicklung kommt, wenn Kraftfahrzeuge die erhabenen, gestrichelten Fahrbahnmarkierungen vor den Grundstücksausfahrten überfahren. Einige Autofahrende orientieren sich vermutlich aufgrund der parallel verlaufenden Straßenbahnschienen zu weit rechts und geraten dadurch auf die angrenzenden Markierungen. Dies verursacht nicht nur eine erhöhte Geräuschentwicklung, sondern stellt auch ein Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar. Durch den punktuellen Einsatz von sogenannten Klemmfixen werden die jeweiligen Markierungen deutlicher hervorgehoben und besser voneinander abgegrenzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße

10.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2025, OF 1234/2 Betreff: Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die in der Kiesstraße vor Hausnummer 15 angebrachte illegale Fahrbahnmarkierung entfernt wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob es sich hierbei um einen ordnungswidrigen oder strafbaren Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum handelt, und die zuständigen Stellen mit der Ahndung des Sachverhalts zu beauftragen. Begründung: In der Kiesstraße wurde eine illegale Fahrbahnmarkierung angebracht, die offensichtlich von privater Hand vorgenommen wurde. Es handelt sich um eine vermeintliche Flächensperrung (siehe beigefügte Fotos), die sich vor dem Haus Kiesstraße 15 befindet. Die Markierung wurde vor einem abgesenkten Bordstein aufgebracht, ragt jedoch deutlich über diesen Bereich hinaus - sowohl nach vorne als auch seitlich und nach hinten. Bei genauerem Hinsehen ist erkennbar, dass die Linien mit einfacher Farbe gezogen wurden und somit keine amtliche Markierung darstellen. Besonders ärgerlich für die Anwohnerinnen und Anwohner ist, dass Fahrzeuge, die auch nur leicht auf die markierte Fläche ragen, regelmäßig beschmiert oder verdreckt werden. Teilweise werden auch Scheibenwischer hochgestellt oder Antennen abgeschraubt. Diese Vorfälle sind bereits mehrfach aufgetreten und sorgen in der Nachbarschaft für erhebliche Verärgerung und ein angespanntes Miteinander. Darüber hinaus wird die Fläche regelmäßig von einem einzelnen Fahrzeug genutzt, offenbar als private Parkfläche. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass die Markierung von einer beteiligten Person angebracht wurde, um sich den öffentlichen Straßenraum unrechtmäßig anzueignen. Da der öffentliche Verkehrsraum ausschließlich durch die zuständigen Behörden markiert und geregelt werden darf, stellt das eigenmächtige Anbringen einer solchen Markierung einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies kann gemäß § 303 StGB (Sachbeschädigung) oder § 315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) einen Straftatbestand darstellen. Die Stadt sollte daher nicht nur die Entfernung der Markierung veranlassen, sondern auch prüfen, ob ein ordnungsrechtliches oder strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Situation in der Kiesstrasse - Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik/Informatik-Gebäude, RobertMayerStraße 10, in eine Studentenwohnanlage, an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Un

10.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Betreff: Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik-/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage, an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Universität Siegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Magistrat wird gebeten, mit den Fachbereichen Architektur der University of Applied Sciences Frankfurt, der Technischen Universität Darmstadt und der Hochschule Siegen zu verhandeln, über einen Auftrag zur Vergabe einer Semesterarbeit zum Thema das Gebäude der Mathematik/Informatik in der Robert-Mayer-Straße 10 zu erhalten und die enthaltene Graue Energie zu verwenden. Ziel ist das Gebäude in seiner jetzigen Größe zu erhalten und es für studentisches Wohnen zu nutzen. Die Semesterarbeit soll folgende Punkte beachten: 1. Umwandlung in Studentenapartments 2. Modulare günstige Bauweise 3, Dach- und Fassadenbegrünung 4.Regenwasserrückgewinnung 5. Fotovoltaik Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein 10-geschossiges Seminargebäude der 60iger Jahre. Laut gültigem Bebauungsplan kann an dieser Stelle nur ein Bau in Höhe von 19 Metern entstehen. Allerdings genießt ein ungenutztes Gebäude Bestandsschutz.,so dass eine Umwandlung des Gebäudes zusätzliche studentische Wohnheimplätze schaffen könnte. Die Umnutzung durch den Bebauungsplan ist gedeckt ist, da er ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Günstiger Wohnraum für Studenten wird dringend benötigt. Nach neuesten Presseberichten stehen ca. 3000 Studenten auf den Wartelisten, und es stehen für ca.95 der Studenten Zimmer in Wohnheimen zur Verfügung. Durch Erhalt und Umnutzung des Gebäudes kann in Zeiten des Klimawandels die Freisetzung Grauer Energie verhindert werden; die Herstellung von Stahl und Beton trägt mit ca. 10% zur weltweiten CO2 Bilanz bei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.08.2025, OF 1195/2 Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen?

09.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2025, OF 1274/2 Betreff: Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wie viele bauliche Maßnahmen der Innenverdichtung (Gebäude in der "zweiten Reihe" von Wohnblöcken, Hinterhofbebauung) wurden in den letzten drei Jahren in Bockenheim und Westend genehmigt? Wie viele davon wurden umgesetzt? 2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bauaufsicht derzeit Bauanfragen und Bauanträge hinsichtlich Hinterhofbebauungen und Innenverdichtungen in den Gründerzeitquartieren, insbesondere in Bockenheim und Westend? 3. Welche Rolle spielt dabei die Klimaanpassung durch Bewahrung und Erweiterung von Urbanem Grün (Bäume, Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.)? 4. Welche Regeln werden bezüglich des Versiegelungsgrades angelegt? 5. Welche Regeln werden für den Erhalt vorhandener Freiflächen und Bäume angelegt? 6. Wie geht die Bauaufsicht mit Anträgen zur weiteren Unterbauung von Innenbereichen durch Tiefgaragen um? 7. Inwieweit wird bei Innenverdichtungen das Klimareferat einbezogen? 8. Welche Möglichkeiten werden gesehen, Innenverdichtungen auch dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben? 9. Wie gedenkt der Magistrat, mit den in der BauGB-Novelle (Stand 6/25) vorgesehenen wohnungsbaulichen "Erleichterungen" umzugehen, die vorsehen, Neubauten im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich) nicht mehr nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu bewerten, damit von Einfügungskriterien abzuweichen und noch höhere Innenverdichtungen zu ermöglichen? Begründung: In jüngster Vergangenheit wurden in Bockenheim zahlreiche Innenbereiche, insbesondere entlang der Leipziger Straße (z.B. Leipziger Straße 79 H 1-2) neu bebaut und zusätzlich stark versiegelt. Daneben bestehen immer noch langjährige Bauruinen (Leipziger Straße 32), die zu Versiegelung ohne Nutzen beitragen. Auch im derzeitigen Milieuschutzgebiet (z.B. Jordanstraße 5) werden neben Aufstockungen auch Hinterhofbebauungen auf bisherigen Freiflächen neu genehmigt. Diese waren im Zuge der Sanierung Bockenheim ausdrücklich als Freiflächen gesichert worden, um den Anliegern Grün und Wohnqualität zu gewährleisten. Kleinteilige Nachverdichtungen in Bestandsquartieren erfolgen in der Regel auf Grundlage von § 34 Abs.1 BauGB. Danach sind Baumaßnahmen zu genehmigen, wenn sie sich nach Art und Maß in die bauliche Umgebung einfügen. Das beinhaltet auch die Bebauung von Grundstücksteilen in der "zweiten Reihe" und von Freiflächen in den Hinterhofbereichen. Die Klimaanpassung in Bestandsquartieren zählt allerdings zu den größten Herausforderungen der Städte. Insbesondere die hochverdichteten Quartiere mit geschlossener Blockrandbebauung gelten als besonders hitzegefährdet und enthalten keine Wasserspeicherungsmöglichkeiten bei Starkregen. Zahlreiche Städte (z.B. Karlsruhe) haben das untersucht und plädieren bei der Innenverdichtung mit weiterem Wohnraum für ein äußerst vorsichtiges und klimaangepasstes Vorgehen, das die Zielkonflikte zwischen Wohnraumbeschaffung und Freiflächenerhalt berücksichtigt. Weder die Hessische Bauordnung (Neufassung) noch die BauGB-Novelle (s.o.) berücksichtigen derzeit diese Problematik und diese Zielkonflikte, sondern setzen ausschließlich auf den beschleunigten Bau von Wohnraum. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, weitere Innenverdichtungen nur zuzulassen, wenn Freiraum ausreichend erhalten bleibt, der Versiegelungsgrad gering ausfällt und keine neuen Hitzeinseln entstehen, wenn eine klimaangepasste Bauweise erfolgt (Begrünung) oder ein sonstiger stadtklimatischer Ausgleich erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrradbügel vor dem Café Rabe

08.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2025, OF 1237/2 Betreff: Fahrradbügel vor dem Café Rabe Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor dem Café Rabe in der Jordanstraße geeignete Flächen für die Einrichtung von mind. 5 Fahrradbügeln zu identifizieren und diese Bügel zeitnah zu installieren. Begründung: Das Café Rabe in der Jordanstraße hat sich zu einem beliebten sozialen Treffpunkt entwickelt. Es finden zahlreiche Veranstaltungen für Familien, Kinder, Bürger*innen statt, die gut besucht sind. Viele Menschen aus dem näheren Umfeld kommen dafür mit dem Fahrrad. Leider fehlt es an ausreichenden und gut zugänglichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im unmittelbaren Umfeld des Café Rabe. Dies führt häufig dazu, dass Räder provisorisch auf Gehwegen oder in Einfahrten abgestellt werden, was wiederum zu Behinderungen für Fußgänger*innen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen führen kann. Um die Situation vor Ort zu verbessern, braucht es fest installierte Fahrradstellplätze, bestenfalls direkt vor dem Café Rabe, die auch das sichere Abstellen von Lastenrädern ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße reduzieren

08.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2025, OF 1242/2 Betreff: Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße reduzieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Schloßstraße auf Höhe der Hausnummer 87 (vor dem Café Nostalgie) Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung durch Kraftfahrzeuge und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Dabei soll insbesondere die Verwendung des Verkehrszeichens 628 (sog. "Klemmfix") geprüft und bei Möglichkeit punktuell umgesetzt werden, um zu erreichen, dass Kraftfahrzeuge in der für sie vorgesehenen Spur bleiben. Begründung: Anwohner*innen der Hausnummer 87 haben dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass es regelmäßig zu Lärmentwicklung kommt, wenn Kraftfahrzeuge die erhabenen, gestrichelten Fahrbahnmarkierungen vor den Grundstücksausfahrten überfahren. Einige Autofahrende orientieren sich vermutlich aufgrund der parallel verlaufenden Straßenbahnschienen zu weit rechts und geraten dadurch auf die angrenzenden Markierungen. Dies verursacht nicht nur eine erhöhte Geräuschentwicklung, sondern stellt auch ein Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar. Durch den punktuellen Einsatz von sogenannten "Klemmfixen" werden die jeweiligen Markierungen deutlicher hervorgehoben und besser voneinander abgegrenzt. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung!

07.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Betreff: Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit der ABG dahingehend zu verhandeln, dass diese innerhalb ihrer Bestände aber auch im umgebenden Außenraum Dienstleiter einsetzt, die sich als Kümmerer (Kiezhausmeister*innen) u.a. für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen; 2. hierbei insbesondere die Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45-47) in den Fokus zu nehmen; 3. dabei auch den Mieterinnen und Mietern in regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung zu stehen. 4. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, auch mit anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u.a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dementsprechend über mehr Verantwortungsübernahme hinsichtlich Sauberkeit der eigenen und umliegenden öffentlichen Räume zu verhandeln. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (siehe Fotos anbei) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schloßstraße nicht sauber gehalten. Falschparker*innen, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Der Ortsbeirat begrüßt die Neubau- und Energiepolitik der ABG (FR vom 26.09.25) ebenso wie die angeblich mehr als 145 Mio. Euro, die die ABG im Jahr 2024 in bauliche Instandhaltungsmaßnahmen investiert hat. In die Pflege der Bestände und insbesondere ihrer Quartiersumgebung wird jedoch zu wenig investiert. Hier braucht es Kümmerer und Ansprechpersonen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Regelmäßige Sperrmüllprobleme stellen sich auch in und vor den Siedlungsbeständen (Große Seestraße und Schloßstraße) und der Vonovia (Schloßstraße/ Friesengasse). Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z.B. in Köln-Kalk hin. Kiezhausmeister*innen haben einen explizit weiteren Handlungsraum als klassische Hausmeisterinnen und Hausmeister. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. Siehe auch: https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Größere Abfalleimer für Bockenheim

06.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1239/2 Betreff: Größere Abfalleimer für Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt an verschiedenen Standorten im Stadtteil Bockenheim größere Mülleimer zu installieren. Diese sollen insbesondere in der Lage sein, Pizzakartons und großformatigen Plastikmüll (leider!) aufzunehmen. Der Antrag ergänzt die in der ST 1697 vom 23.9.2024 bereits zugesagten zusätzlichen Mülleimer-Aufstellungen. Zusätzliche wichtige Standorte wären u.a. die östliche Seite Jordanstraße/ Ecke Homburger Straße sowie die westliche Seite Homburger Straße/ Adalbertstraße. Begründung: Die Vermüllung im Stadtteil Bockenheim nimmt derzeit leider wieder stark zu, insbesondere aus dem Grund, dass Mülleimer unzureichende Kapazitäten haben, um (insbesondere an den Wochenenden) den großvolumigen Müll aufzunehmen. Die Folge sind gestapelte Pizzakartons unter den Mülleimern, die dann z.B. bei Wind und Regen in alle Richtungen verteilt werden. Der Ortsbeirat begrüßt die Anstrengungen der Stadt und der FES, die Stadtteile sauberer zu halten und häufigere Reinigungsintervalle einzuführen. Letzteres findet an Wochenenden aber nicht statt. Die Aufstellung größerer Behälter hat sich mancherorts bereits bewährt, z.B. an der Ecke Homburger Straße/ Robert-Mayer-Straße (Pinto 100 l). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Gedenken an die Synagoge Bockenheim: Wo sie wirklich stand

08.09.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7398 entstanden aus Vorlage: OF 1201/2 vom 31.07.2025 Betreff: Gedenken an die Synagoge Bockenheim: Wo sie wirklich stand Vorgang: OIB 304/24 OBR 2; OM 6038/24 OBR 2; ST 232/25 Der Magistrat wird gebeten, die Gedenktafel zur Erinnerung an die Synagoge Bockenheim an den ehemaligen Standort in der Schloßstraße 5 zu versetzen und zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge dessen eine Erhöhung/Schrägstellung der Gedenkplatte zum Zwecke der besseren Sichtbarkeit möglich ist. Der Ortsbeirat begrüßt das Angebot des Kulturdezernats, die Platte regelmäßig zu reinigen und die Anbringung eines URL-Codes zwecks Nutzung der Frankfurt History App zu installieren und bittet, beides zeitnah umzusetzen. Begründung: Im Rahmen eines Ortstermins mit einer Vertreterin des Kulturdezernats und Mitgliedern des Vereins Freunde Bockenheims e. V. hat das Kulturdezernat angeboten, die Platte regelmäßig zu reinigen und die Anbringung eines URL-Codes zwecks Nutzung der Frankfurt History App zu installieren, beides begrüßten die Anwesenden sehr. Der Ortsbeirat unterstützt das nachvollziehbare Anliegen der Freunde Bockenheims, die Gedenkplatte sichtbarer zu machen, jedoch ist dem Ortsbeirat die verkehrliche Situation durchaus bewusst. Zu einem Austausch mit den zuständigen Ämtern steht der Ortsbeirat sowie die Initiative Freunde Bockenheims e. V. gerne zur Verfügung. Im Jahre 2024 (OIB 304) hat der Ortsbeirat dem Verein Freunde Bockenheims e. V. 1.500 Euro zur Verfügung gestellt, um über die ehemalige Synagoge Bockenheims zu forschen und Vorschläge zur besseren Sichtbarkeit zu unterbreiten. Am 6. April 2025 hat der Verein Freunde Bockenheims e. V. gemeinsam mit dem Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 im Rahmen der jährlichen Veranstaltungsreihe "Denk Mal Am Ort" (siehe ausführliche Info: www.denkmalamort.de) an den Standort der ehemaligen Synagoge erinnert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.03.2024, OIB 304 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6038 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 232

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Bebauung im Hinterhof Jordanstraße 5

08.09.2025 · Aktualisiert: 27.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7402 entstanden aus Vorlage: OF 1220/2 vom 20.08.2025 Betreff: Bebauung im Hinterhof Jordanstraße 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für den Hinterhof der Liegenschaft Jordanstraße 5 mittelfristig eine Bebauung oder bauliche Verdichtung vorgesehen ist. Sofern entsprechende Planungen bestehen, wird der Magistrat gebeten, die Details dieser Planungen (Art und Umfang der Maßnahme, zeitlicher Horizont, beteiligte Akteure) dem Ortsbeirat offenzulegen. Begründung: Von Anwohner*innen wurde an Mitglieder des Ortsbeirats herangetragen, dass Unsicherheit über eine mögliche Bebauung oder Verdichtung im Hinterhof der Jordanstraße 5 besteht. Um Transparenz herzustellen und die betroffenen Mietparteien frühzeitig zu informieren, ist eine entsprechende Auskunft des Magistrats erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1760

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Zukunft der heutigen Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank)

08.09.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7397 entstanden aus Vorlage: OF 1200/2 vom 24.08.2025 Betreff: Zukunft der heutigen Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Gebäude, das derzeit noch von der dwpbank genutzt wird (Gräfstraße 109/Wildunger Straße 14), künftig beispielsweise einer schulischen Nutzung zugeführt werden könnte. Begründung: Die dwpbank wird das Gebäude in sehr zentraler Lage, wie der Ortsbeirat im Rahmen eines Termins im Stadtplanungsamt am 18.06.2025 erfuhr, verlassen und umziehen. Zuletzt kam es immer wieder zu Engpässen, auch im Berufsschulbereich. Der Ortsbeirat bittet um Information, ob das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht wurde/wird, um das Gebäude beispielsweise einer schulischen Nutzung zuzuführen. Berufsschulen sind mitunter weniger auf großzügige Außengelände angewiesen als Grundschulen/Sekundarstufen I. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-Straße

25.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 1183/2 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Kettenhofwegs und der Robert-Mayer-Straße gemäß den Empfehlungen (Kap. 9.3) des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zur Pilotphase der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" und in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 zu verstetigen. Insbesondere sollen folgende Punkte umgesetzt werden: - Bauliche Verstetigung der bisher nur testweisen Gehwegnasen sowie weiterer temporärer Maßnahmen, einschließlich fester Markierungen und der dazugehörigen Beschilderungen. - Modalfilter und Einbahnstraßenregelungen bleiben als Instrumente zur Reduzierung des motorisierten Durchgangsverkehrs und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an bestimmten Stellen notwendig und daher bestehen. - Dauerhafte Ausführung der farblichen Markierungen und Sicherheitstrennstreifen im gesamten Straßenverlauf. - Beibehaltung der derzeitigen Regelungen für den ruhenden Verkehr, insbesondere der ausgewiesenen Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr und der Fahrradabstellanlagen. - Herstellung durchgängig barrierefreier Querungen mit Nullabsenkung sowie eine einheitliche Gestaltung der Fahrbahnhöhen zur Vermeidung von Barrieren und Stolperfallen sowie Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung. Der Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt ist im Planungsprozess einzubeziehen. - Die bauliche Gestaltung umfasst ausdrücklich auch die dauerhafte Einrichtung und Pflege von Aufenthaltsbereichen, einschließlich Sitzgelegenheiten und Möblierung sowie zusätzliche Begrünung - vorrangig durch Baumpflanzungen - zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. Der Ortsbeirat spricht sich explizit für die Verlegung von Versorgungstrassen aus, sollten diese zusätzlichen Baumpflanzungen im Wege stehen. Eine zusätzliche Begrünung durch Sträucher oder Pflanzkübel sollte nur dort alternativ zum Einsatz kommen, wo die örtlichen Gegebenheiten schlechterdings keine Pflanzung von neuen Stadtbäumen zulassen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der Frankfurt University of Applied Sciences zeigt, dass die im Rahmen der Pilotphase umgesetzten Maßnahmen im Kettenhofweg und in der Robert-Mayer-Straße eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation bewirkt haben. Insbesondere konnte der Radverkehr gesteigert und der Kfz-Verkehr signifikant reduziert werden, ohne dass es hierbei zu negativen Auswirkungen auf das lokale Gewerbe oder zu einer unzumutbaren Belastung der angrenzenden Nebenstraßen gekommen ist. Auch die objektive und subjektive Verkehrssicherheit wurde durch Maßnahmen wie Markierungen, Gehwegnasen und Einbahnstraßenregelungen deutlich erhöht. Um diese positiven Effekte langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln, ist die bauliche Verstetigung der Maßnahmen erforderlich. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.09.2025, OF 1225/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1183/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1225/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Uni

20.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2025, OF 1195/2 Betreff: Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik-/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Universität Siegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird aufgefordert an den Fachbereichen Architektur der University of Applied Sciences Frankfurt, der Technischen Universität Darmstadt und der Hochschule Siegen eine Semesterarbeit anzuregen, das Gebäude der Mathematik/Informatik in der Robert-Mayer-Straße 10 zu erhalten und die enthaltene Graue Energie zu verwenden. Ziel ist das Gebäude in seiner jetzigen Größe zu erhalten und es für studentisches Wohnen zu nutzen. Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein 10-geschossiges Seminargebäude der 60iger Jahre. Laut gültigem Bebauungsplan kann an dieser Stelle nur ein Bau in Höhe von 19 Metern entstehen. Allerdings genießt ein ungenutztes Gebäude Bestandsschutz.,so dass eine Umwandlung des Gebäudes zusätzliche studentische Wohnheimplätze schaffen könnte. Die Umnutzung durch den Bebauungsplan ist gedeckt ist, da er ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Günstiger Wohnraum für Studenten wird dringend benötigt! Durch Erhalt und Umnutzung des Gebäudes kann in Zeiten des Klimawandels die Freisetzung Grauer Energie verhindert werden; die Herstellung von Stahl und Beton trägt mit ca 10% zur weltweiten CO2 Bilanz bei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1195/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Sanierung der Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8

20.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2025, OF 1221/2 Betreff: Sanierung der Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6-8 zeitnah saniert bzw. ersetzt wird. Begründung: Die vorhandene Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6-8 ist in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und derzeit kaum nutzbar. Sie stellt jedoch ein wichtiges Angebot für Kinder, Jugendliche und Anwohner*innen dar, um sich niedrigschwellig sportlich zu betätigen und die gemeinschaftliche Nutzung des Innenhofes zu fördern. Eine Sanierung trägt zur Attraktivität der Wohnumgebung bei und unterstützt die Ziele einer bewegungsfreundlichen und lebenswerten Quartiersgestaltung. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 1221/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge

11.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 1216/2 Betreff: Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Voltastraße stadteinwärts ein Fahrrad-Überholverbot für Kraftfahrzeuge einzurichten. 2. in Abständen von 50 Metern Fahrrad-Piktogramme auf der Voltastraße zu markieren. 3. mit einer roten Markierung auf Querstraßen hinzuweisen. Begründung: Die Voltastraße ist derzeit stadtauswärts mit einem baulichen Fahrradweg ausgestattet, stadteinwärts jedoch nicht. Stadteinwärts sind Symbole zur gemeinsamen Nutzung der einzige Hinweis auf den Radverkehr. Die Fahrspur ist jedoch sehr eng und durch die erhöht gebaute Straßenbahn ist ein Ausweichen für Autos oder Lieferfahrzeuge insbesondere noch in Verbindung mit dort häufig haltendem Lieferverkehr in der Praxis nichts für schwache Radlernerven. Die Idee wäre nun, ähnlich der Schloßstraße, in der Voltastraße - allerdings nur stadteinwärts - ein Fahrrad-Überholverbot auszuweisen, um die um die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.08.2025, OF 1226/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1216/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1226/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Mehr Fahrradparkplätze vor der Schloßstraße 119

23.06.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7143 entstanden aus Vorlage: OF 1159/2 vom 02.06.2025 Betreff: Mehr Fahrradparkplätze vor der Schloßstraße 119 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Anzahl der Fahrradbügel vor der Hausnummer 119 um drei bis vier weitere Fahrradbügel zu erhöhen bzw. die vorhandenen so anzuordnen, dass in diesem Bereich erheblich mehr Fahrräder abgestellt werden können; 2. alternativ zu prüfen, ob zusätzliche Fahrradbügel an anderer geeigneter Stelle in unmittelbarer Nähe der Hausnummern 117 und 119 installiert werden können und dies bei positiver Prüfung umzusetzen, oder 3. zusätzliche Fahrradbügel an der Kreuzung Schloßstraße/Robert-Mayer-Straße gegenüber dem Außenbereich des Restaurants "Immer Satt" zu installieren. Begründung: Die derzeit vorhandenen sechs Fahrradbügel vor der Hausnummer 119 werden überwiegend von Mieter*innen der Wohngemeinschaften des Studentischen Wohnens genutzt. Anwohnende, u. a. der Hausnummer 117, können diese daher nur sehr eingeschränkt verwenden. Der Bedarf an Fahrradabstellplätzen übersteigt die bestehende Kapazität deutlich. Aktuell sind dreimal zwei Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn angeordnet (siehe Fotos) - möglicherweise lässt sich bereits durch eine Erweiterung und geänderte Anordnung zusätzlicher Platz schaffen. Alternativ könnten weitere Fahrradbügel an nahegelegenen, geeigneten Standorten ergänzt werden. (Quelle: Street View von Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1709

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren

23.06.2025 · Aktualisiert: 01.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1158/2 vom 02.06.2025 Betreff: Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren Vorgang: B 166/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. den aktuellen Stand der Planungen zur Umgestaltung der Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr sowie die Gestaltung des Überwegs Schloßstraße darzustellen und mitzuteilen, ob und wann mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen ist; 2. zu bestätigen, dass die im Magistratsbericht B 166 genannten Vorhaben - insbesondere die Einbindung der Achse in den "Stadtspaziergang Fußverkehr" sowie die angestrebte Förderung durch die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - weiterhin verfolgt werden; 3. zu erläutern, ob es im Zusammenhang mit Haushaltskürzungen oder Priorisierungen in der Stadtverwaltung zu einer Veränderung der Planungs- oder Umsetzungsabsicht gekommen ist. Begründung: Die Achse Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße wurde bereits 2021 vom Ortsbeirat als zentrale Verbindung für den Fuß- und Radverkehr hervorgehoben. Der Magistrat hat daraufhin im Jahr 2022 zugesichert, die Anregungen des Ortsbeirats aufzugreifen und die Achse im Rahmen des Programms "Stadtspaziergang Fußverkehr" gemeinsam mit Bürger*innen und dem Ortsbeirat zu begutachten und planerisch weiterzuentwickeln. Trotz erfolgtem Stadtspaziergang im Jahr 2022 ist bisher keine konkrete Planung bekannt. Zur Wiedervorlage des Themas im Sinne einer nachhaltigen Mobilitäts- und Stadtgestaltung ist eine erneute Befassung durch den Magistrat notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1438

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Weitere Fragen zur Bockenheimer Grundschule an der Kaufunger Straße/Schloßstraße

26.05.2025 · Aktualisiert: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7057 entstanden aus Vorlage: OF 1147/2 vom 30.01.2025 Betreff: Weitere Fragen zur Bockenheimer Grundschule an der Kaufunger Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich zu prüfen und zu berichten, wie der Stand der Umbauarbeiten sowohl im Innen- als auch im Außenbereich der Bockenheimer Grundschule ist und den Zeitplan für Umbau und Bezug vorzustellen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie soll das Verkehrskonzept für die neue Grundschule aussehen? 2. Wo werden sich die Pkw-Parkplätze für Lehrer auf dem Gelände befinden? Wie viele Pkw-Parkplätze sind geplant? 3. Wo werden sich die Fahrradstellplätze für die Schulgemeinde befinden? Wie viele Fahrradstellplätze sind geplant? 4. Wann werden die gegenwärtig durch die Bauarbeiten blockierten Pkw-Parkplätze auf der Kaufunger Straße wieder freigegeben? Begründung: Es handelt sich um eine Anregung der Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten

26.05.2025 · Aktualisiert: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7054 entstanden aus Vorlage: OF 1129/2 vom 08.04.2025 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende entlang der Homburger Straße durchgängig zu gewährleisten. Insbesondere ist die Breite der Gehwege zu überprüfen und - wo erforderlich - zu verbreitern. Zudem sind Maßnahmen zu ergreifen, um das Zuparken der Gehwege durch Pkws wirksam zu unterbinden. Auch sind barrierefreie Querungen sicherzustellen - insbesondere bei Starkregen und stehender Nässe; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Fahrbahnbreite durchgängig den geltenden "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) entspricht. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer Bürgerin. Die Gehwege entlang der Homburger Straße sind an vielen Stellen sehr schmal. Für zu Fuß Gehende - insbesondere Personen mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl - ist ein barrierefreies Passieren häufig nicht möglich. Zusätzliche Hindernisse wie Strom- und Verteilerkästen oder temporäre Baustellenschilder verschärfen die Situation. Wird dann auch noch auf den Gehwegen geparkt, ist das Durchkommen vielerorts vollständig blockiert. Ergänzend sollte überprüft werden, ob die Fahrbahnbreite entlang der Straße durchgängig den Anforderungen für sicheren Begegnungsverkehr entspricht - sowohl zwischen zwei Pkws als auch zwischen Pkws und Zweirädern. An einzelnen Stellen scheint der Abstand zwischen den schräg- und den längsparkenden Fahrzeugen sehr knapp bemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18

26.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7052 entstanden aus Vorlage: OF 1138/2 vom 10.05.2025 Betreff: Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten (siehe auch Fotos in der Begründung) jeweils Fahrradbügel einzurichten: 1. vor der Hausnummer 26 in der Jordanstraße (drei bis vier Fahrradbügel); 2. Kiesstraße 18 (zwei bis drei Fahrradbügel). Begründung: Anwohnende der Jordanstraße im Bereich der Hausnummer 26 wünschen sich weitere Fahrradparkplätze. Es gibt zwar Fahrradparkplätze im näheren Umfeld, die aber schon weidlich genutzt werden. In der Jordanstraße leben sehr viele Anwohnende, die auf die öffentlichen Parkplätze angewiesen sind, da sie in den Hinterhöfen meist keine Möglichkeit haben ihre Fahrräder sicher abzustellen. Auch die Anregung für Fahrradparkplätze in der Kiesstraße kommt aus der Anwohnerschaft. Beide Standorte liegen zwischen einem Blumenbeet und einer Hofeinfahrt. Es ergibt sich hier an beiden Standorten die Situation, dass der Bereich der jeweiligen Hofeinfahrten durch parkende Pkws beeinträchtigt wird. Auch vor diesem Hintergrund erscheinen dem Ortsbeirat beide Standorte als sehr geeignet für Fahrradparkplätze. Lediglich im Falle der Jordanstraße 26 geht ein Pkw-Stellplatz verloren. Am Standort der Kiesstraße 18 reicht der wegfallende Stellraum kaum für einen Pkw. Das auf dem Foto zu sehende Lastenfahrrad soll offensichtlich momentan den Raum für ordnungswidrig parkende Pkws sperren. Kiesstraße 18 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1597

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Antrag auf Aufnahme in das Projekt „Schulstraße“ in Frankfurt

26.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7056 entstanden aus Vorlage: OF 1146/2 vom 06.05.2025 Betreff: Antrag auf Aufnahme in das Projekt "Schulstraße" in Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, die neue Außenstelle (Grundschule) der Georg-Büchner-Schule (GBS) an der Kaufunger Straße/Ecke Schloßstraße, ehemals DIPF, die am 15. August 2025 eröffnet werden soll, in das Projekt "Schulstraßen" in Frankfurt aufzunehmen. Die Schulleitung der GBS unterstützt diesen Antrag. Begründung: Sogenannte "Schulstraßen" sind Straßen im Umfeld von Schulen, die zur Hauptverkehrszeit, also zu Schulbeginn, je eine Stunde lang für den Autoverkehr gesperrt sind. Die Vorteile liegen auf der Hand: Elterntaxis, die Kinder morgens eilig zur Schule bringen, sind eine Gefahrenquelle für alle Kinder außerhalb des Autos. Weniger Pkws bedeuten also mehr Sicherheit für diese Kinder. Kommen Kinder stattdessen mit dem Rad oder zu Fuß zur Schule, fördert das zudem ihre Selbstständigkeit, ihre Gesundheit, soziale Kontakte und nachweislich auch die Aufmerksamkeit später in der Schulstunde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1598

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten!

26.05.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 10.05.2025 Betreff: Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten! Vorgang: OM 6041/24 OBR 2; ST 2177/24 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirats vom 04.11.2024, OM 6041, zum Thema Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot verfügen und durchsetzen, endlich abschließend zu bearbeiten und umzusetzen. Der Magistrat wird zudem gebeten, die gesamte Sache als Eilfall gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Der Ortsbeirat hat die Problematik vor Ort in seiner ordentlichen Sitzung vom 04.11.2024 mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Beteiligten ausführlich erörtert und die Eilanregung OM 6041 hierzu beschlossen. Die Stellungnahme ST 2177 verwies lediglich auf die wohl noch ausstehende ämterübergreifenden Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und dem Ordnungsamt sowie der "sorgfältigen rechtlichen Prüfung" der im Beschluss angeregten Nutzungsbeschränkungen. An der problematischen Situation für die Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlage, des Spielplatzes sowie des Schülerhorts hat sich im letzten halben Jahr nichts geändert. Momentan ist leider lediglich festzustellen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für ihr Anliegen in der Bürgerfragestunde ihres Ortsbeirats vor einem halben Jahr engagiert haben und die Ämter des Magistrats daraufhin nach inzwischen mehr als einem halben Jahr noch keine inhaltliche Stellungnahme abgaben. Daher appelliert der Ortsbeirat nun abermals an den Magistrat, schnellstmöglich eine inhaltliche Stellungnahme zu der Eilanregung OM 6041 in der neuen Eilfrist abzugeben. Die Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Illegales Parken in der Falkstraße wirksam unterbinden

26.05.2025 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7060 entstanden aus Vorlage: OF 1156/2 vom 26.05.2025 Betreff: Illegales Parken in der Falkstraße wirksam unterbinden Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Falkstraße, zwischen der Gräfstraße und Clemensstraße, ein Parken auf der nordöstlichen Seite zwischen den beiden Halteverbotsschildern durch Poller zu verhindern; 2. zu prüfen und zu berichten, ob auf Höhe der Clemensstraße ein Lieferparkplatz eingerichtet werden kann und diesen bei positiver Prüfung umzusetzen. Begründung: Bürger*innen berichten dem Ortsbeirat über die anhaltende und inakzeptable Parksituation in der Falkstraße/Ecke Gräfstraße. Trotz einer deutlich gekennzeichneten absoluten Halteverbotszone parken täglich bis zu sieben Fahrzeuge in dieser Zone, teilweise sogar bis in den Kreuzungsbereich Gräfstraße hinein. Dies behindert den Verkehr, der von der Gräfstraße in die Falkstraße einbiegen möchte. Fahrzeugführer*innen berichten, dass sie nicht in die Falkstraße einbiegen konnten, weil in der Halteverbotszone Autos standen und auf der Gegenfahrbahn Autos an der roten Ampel warteten. Diese Situation besteht nun schon seit Jahren und hat sich im Laufe der Zeit verschlimmert. Obwohl die Stadtverwaltung gelegentlich "Knöllchen" verteilt, hat dies keine nachhaltige Verbesserung gebracht. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1384

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen

26.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 1149/2 vom 11.05.2025 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang Folgendes umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße; 2. Errichtung einer weiteren Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse sowie Aufstellen großer Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern; 3.Sicherung der ersten Meter der linken Straßenseite (Fünf-Meter-Bereich) in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. Unterbindung von behinderndem Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erscheint . Der Ortsbeirat begrüßt die Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggf. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "De Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich wegen der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte die Robert-Mayer-Straße als Beispiel dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen

11.05.2025 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1149/2 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen: 1. auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße eine Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung einzusetzen, 2. eine weitere Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse zu errichten, sowie hier große Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern aufzustellen, 3. in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse die ersten Meter der linken Straßenseite (5-Meter-Bereich) durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen zu sichern. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße ein behinderndes Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten zu unterbinden. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erschiene. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt dir Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schlossstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggfs. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "Da Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich aufgrund der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte etwa das Beispiel der Robert-Mayer-Str. dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 2

Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPFGebäude?

28.04.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 554 entstanden aus Vorlage: OF 1123/2 vom 29.03.2025 Betreff: Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude? Vorgang: OM 3295/22 OBR 2; ST 666/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude konkret geplant und wie soll diese konkret umgesetzt werden? 2. Wie kommen die Grundschulkinder der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule sicher zur ausgelagerten Schule in das ehemalige DIPF-Gebäude und wie wird der Weg mittags von der Schule zum Hort bzw. vom Hort zur Schule gelöst? 3. Wird die Außenstelle bis zum 15.08.2025 für den Schulbetrieb fertiggestellt? Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den genannten Schüleröffnungstermin, 15.08.2025, neu zu prüfen und, falls dieser Termin gefährdet ist, einen Notfallplan zu erstellen und diesen zu kommunizieren. Begründung: Da die (noch nicht im Bau befindliche) Grundschule im neuen Schönhofviertel wohl frühestens erst ab 2027/2028 fertiggestellt werden soll, aber bereits immer mehr Familien mit Kindern in das Viertel ziehen, müssen die betreffenden Grundschulkinder aktuell in der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule (GBS) beschult werden. Da das aktuell viel zu kleine Schulgebäude in der Pfingstbrunnenstraße bereits jetzt schon völlig überbelegt ist, muss die GBS-Grundstufe die Überkapazität (2025/2026 wohl über 100 Prozent) durch eine temporäre Auslagerung im ehemaligen DIPF-Gebäude, Schloßstraße 29, auffangen. Dies bedeutet nun, dass alle bestehenden und neuen Grundschüler*innen, die in unmittelbarer Nähe der aktuellen GBS-Grundstufe wohnen, sowohl einen wesentlich weiteren Schulweg auf sich nehmen müssen (bis zu 1,8 Kilometer pro Strecke), zum Mittagessen wieder in die alten Horte zurückkehren müssen, die sich in unmittelbarer Nähe der alten Schule befinden (ca. ein Kilometer pro Strecke), um dann nach dem Mittagessen wieder zur Nachmittagsbetreuung in die neue Schule zu laufen (wieder ca. ein Kilometer pro Strecke). Einige Grundschulkinder (sechs bis neun Jahre) laufen somit knapp sechs Kilometer pro Tag. Erschwerend hinzu kommt, dass dieser längere, neue Weg, außerhalb des bestehenden Grundschulbezirks, an zahlreichen Stellen sehr unsicher ist - neben der Unterführung am Westbahnhof, mit anstehendem Umbau, müssen die Schüler*innen enge Gehwege entlang der Voltastraße/Hamburger Allee, diverse ungesicherte Überquerungen, viel zu kurze Grünphasen an den Ampelanlagen und schlecht einsehbare Straßenecken überwinden. Im Rahmen der am 28.03.2025 durchgeführten Schulwegbegehung mit dem zuständigen Amt, konnten sich einige Mitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen des Ortsbeirates 2 selbst ein Bild davon machen, wie schier verzweifelt die Eltern mit dieser Situation sind, da sie sehr große Angst um die Sicherheit ihrer Kinder haben und zudem die Hortsituation (zusätzlich anfallende Laufstrecke für das Mittagessen) bis dato weiterhin nicht gelöst scheint. Im Schreiben des Stadtschulamtes vom 10.04.2025 zur Schulwegsicherung wird weder auf diese Bedenken/Tatsachen eingegangen, sodass die Grundschüler:innen bis zu sechs Kilometer pro Tag laufen müssen, noch wird auf die Querung des Westbahnhofes/enge Tunnelsituation eingegangen, die zudem ja auch noch umgebaut werden soll. Die Planungen zur konkreten Auslagerung der Grundstufe inkl. der Hort-/Schulwegsituation sowie die neue Aufteilung der Grundschulbezirke hätten schon längst erfolgen müssen und wurden seitens des Ortsbeirates 2 bereits im Jahr 2022 gefordert. Die auf der Schulwegbegehung geäußerte Aussage der Amtsvertreter an zwei Eltern, die Schulleitung wäre an der späten Planung schuld, da sie erst kürzlich entschieden hat, mit der Grundstufe umzuziehen, wird von der Schule entschieden zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2022 war völlig klar, dass die Grundstufe umziehen muss (siehe u. a. Anregung OM 3295). Spätestens seit 2022 ist dem zuständigen Amt bekannt, dass die GBS-Grundstufe in das neue DIPF-Gebäude umziehen soll. Der Umzug wurde bereits um ein Schuljahr verschoben, da sich der Umbau verzögert; ob das Gebäude zum Sommer hin fertig wird, bleibt abzuwarten. Leider wurde den Eltern bis dato kein Notfallplan aufgezeigt für den Fall, dass die Schule bis August 2025 nicht fertig werden sollte. Die Eltern und Grundschulkinder brauchen dringend Planungssicherheit und konkrete Lösungsvorschläge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 554 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 554 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6191, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025 § 6755, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Illegale Taxistände und illegales Parken auf Geh- und Radwegen

28.04.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6911 entstanden aus Vorlage: OF 1118/2 vom 08.04.2025 Betreff: Illegale Taxistände und illegales Parken auf Geh- und Radwegen Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich geeignete (bauliche) Maßnahmen zu treffen, um illegale Taxistände bzw. illegales Parken auf dem Gehweg und Radweg im Bereich der Senckenberganlage, ab Kreuzung mit der Robert-Mayer-Straße, Fahrtrichtung Messe, zu unterbinden. Begründung: Im benannten Bereich kommt es immer wieder zur Bildung von illegalen Taxiständen. Der Taxivereinigung Frankfurt ist die Problematik bekannt und sie appelliert an ihre Mitgliedsbetriebe, dieses Verhalten abzustellen, und an die Stadtpolizei, intensiv zu kontrollieren und so hoch wie möglich zu sanktionieren. Leider kommt die Stadtpolizei diesem Appell nur sehr selten nach, sodass der genannte Bereich inzwischen auch als Busparkplatz, Lkw-Abstell- und Entladefläche genutzt wird (siehe Fotos anbei). Hierdurch werden zu Fuß Gehende und Radfahrende unnötigen Gefahren ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1365

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichern

28.04.2025 · Aktualisiert: 30.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6915 entstanden aus Vorlage: OF 1130/2 vom 06.04.2025 Betreff: Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichern Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang für den Fußverkehr am Fußgängerweg am bzw. um den Glascontainer am Kurfürstenplatz/Große Seestraße (siehe Foto) vor Barrieren, insbesondere parkenden Autos, zu sichern, um insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen den Durchgang zu erleichtern. Begründung: An der beschriebenen Stelle ergibt sich häufig die Situation, dass der Weg von der Grünanlage Kurfürstenplatz, der parallel zum Fußgängerweg auf der Großen Seestraße verläuft, häufig von parkenden Autos versperrt oder verengt ist. Dies macht den Durchgang auf dem Fußweg für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder z. B. mit einem Kinderwagen unterwegs sind, sehr schwer oder unmöglich. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass der Platz an einer der beiden Seiten an den Glascontainern geeignet sein sollte, um an dieser Stelle einen Durchgang für den Fußverkehr zu schaffen und durch verankerte Bügel zu sichern. Der Ortsbeirat steht gerne für einen Ortstermin zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1251

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Rückbau der vor Kurzem installierten Fahrradbügel in der Kaufunger Straße

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6908 entstanden aus Vorlage: OF 1095/2 vom 09.03.2025 Betreff: Rückbau der vor Kurzem installierten Fahrradbügel in der Kaufunger Straße Der Magistrat wird gebeten, die vor K urzem installierten Fahrradbügel ab der Diemelstraße Richtung Kaufunger Straße/Große Seestraße zurückbauen zu lassen. Begründung: Ohne die Anwohnerinnen und Anwohner zu informieren, wurden Fahrradbügel in der Kaufunger Straße auf Pkw-Stellplätzen installiert. Die Pkw-Stellplätze können somit nicht mehr zweck- und sachgerecht als solche verwendet werden. In dem Gebiet rund um die Kaufunger Straße bestand bereits vor der Entnahme von Pkw-Stellplätzen ein Mangel an Parkplätzen. Dies führt zu unerwünschtem Suchverkehr und verleitet zu kreativem Parken. Zudem ist auch das Angebot an kommerziellen Stellplätzen zu gering, so beträgt z. B. die Wartezeit auf einen Dauerstellplatz teilweise mehr als vier Monate und es werden Mieten von nicht selten 120 Euro pro Monat und Stellplatz aufgerufen. Die Installation der Fahrradbügel führt zu Bürgerinnen- und Bürgerprotesten, gepaart mit großem Unverständnis für diese Nacht- und Nebelmaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1628 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Illegale Rechtsabbieger auf dem Fahrradstreifen Schloßstraße/Rödelheimer Straße

09.04.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1132/2 Betreff: Illegale Rechtsabbieger auf dem Fahrradstreifen Schloßstraße/Rödelheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das illegale Rechtsabbiegen auf dem Fahrradstreifen an der Schloßstraße / Ecke Rödelheimer Straße schnellstens zu unterbinden und den Fahrradstreifen durch eine rote Markierung für die Fahrradfahrenden abzusichern. Begründung: Der abgesetzte Fahrradstreifen an der Schloßstraße / Ecke Rödelheimer Straße wurde seinerzeit zum Schutz der Fahrradfahrenden durch Poller geschützt, die nicht überfahren werden konnten. Da die Fahrzeugschlange vor der Ampel oft sehr lang war, gab es für die stehenden Fahrzeuge keine Möglichkeit auszuweichen, wenn Polizei und Krankenwagen mit Blaulicht und Sonderzeichen heranfuhren. Damit die Fahrzeugschlange den Weg frei machen konnte, mussten die Fahrzeuge in die Kreuzung einfahren, damit Rettungswagen oder Polizei freie Fahrt bekommen konnten. Dieser Umstand führte dazu, dass die Poller entfernt wurden, damit die Fahrzeuge vor der Ampel auf den Fahrradstreifen ausweichen konnten. Da jetzt die Poller fehlen, wird der Fahrradstreifen zum illegalen Rechtsabbiegen genutzt, was nicht im Sinne des Erfinders ist. Anlage: Blick auf den Fahrradstreifen auf dem sich Illegal Fahrzeuge befinden, um rechts in die Rödelheimer Straße abzubiegen. Der Fahrradweg soll durch eine rote Markierung als Fahrradweg gekennzeichnet werden. Diese beiden Fahrzeuge befinden sich Illegal auf dem Fahrradstreifen! (Quelle: Bilder des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Neues Schuljahr: Ist sichergestellt, dass alle Schüler tatsächlich Platz haben in Bockenheim?

30.03.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 1125/2 Betreff: Neues Schuljahr: Ist sichergestellt, dass alle Schüler tatsächlich Platz haben in Bockenheim? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: 1. mit wie vielen Grundschülern im Bereich der Grundschulen Bockenheims, einschließlich Bockenheim-Süd, also City West und Rebstockviertel, im Schuljahr 2025/26 zu rechnen ist? 2. ob sichergestellt ist, dass die Grundschule in der Schlossstraße 29 ihren Betrieb zum neuen Schuljahr 2025/26 aufnehmen können wird, 3. ob die neue Grundschule die räumlichen Kapazitäten wird aufweisen können, dass alle Schüler des bestehenden Grundschulbezirks der Georg-Büchner Schule zuzüglich der zu erwartenden steigenden Schülerzahlen im Neubaugebiet Schönhofviertel wird aufnehmen können, 4. wann die Grundschule am Schönhofviertel fertiggestellt sein wird, 5. wie die zeitliche Planung zur Sanierung der Grundstufe der Georg Büchner Schule derzeit aussieht und 6. ob es bereits einen Zeitpunkt gibt, zu dem, wie lange geplant, die ehemalige Sophienschule durch die Erweiterung der Franckeschule genutzt werden kann? Was ist der neuste Stand zum endgültigen Standort der Johanna Tesch Schule? Begründung: Dringender Informationsbedarf. Aus den letzten ST (ST 349/2025, ST 343/2024, ST 2423/2023) geht nicht hervor, dass die laut Bauschild und nach Auskunft Frau Webers , zuletzt im Oktober 2024 im Rahmen eines Termins mit dem Ortsbeirat 2, getroffenen Aussage dreizügig geplante Grundschule an der Schloßstraße vorübergehend die gesamte ausgelagerte Grundstufe der Georg Büchner Schule zuzüglich der Schüler aus dem Neubaugebiet im Schönhofviertel aufnehmen soll. Der Ortsbeirat ist über die weitere Planung zu informieren, der auch die angrenzenden Schulbezirke tangiert, weshalb auch der Standort der Johanna Tesch Schule diesbezüglich von erheblichem Interesse ist. Schließlich hat sich die Baustelle an der Schloßstraße bereits verzögert, die Baustelle ist augenscheinlich auch noch nicht im Endstadium angelangt, weshalb der Ortsbeirat wenige Monate vor Schuljahresbeginn besorgt ist, ob die derzeitige Planung umsetzbar erscheint. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1175 2025 Die Vorlage OF 1125/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten

24.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6737 entstanden aus Vorlage: OF 1103/2 vom 03.03.2025 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten Vorgang: V 621/23 OBR 2; ST 1299/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende entlang der Schloßstraße durchweg zu gewährleisten. Vor allem die Breite der Gehwege sollte überprüft und, wo nötig, vergrößert werden. Außerdem sollten Pkw daran gehindert werden, die Gehwege zuzuparken; 2. an Stellen der Schloßstraße, an denen die Breite der Gehwege durch Stromkästen oder Ähnliches (siehe dazu auch Stellungnahme ST 1299) besonders eingeschränkt ist, einzelne Pkw-Parkplätze zugunsten von Fahrradparkplätzen umzuwidmen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Bürgerin. Die Gehwege entlang der Schloßstraße sind vor allem im Abschnitt zwischen Robert-Mayer-Straße und Nauheimer Straße sehr eng. Zu Fuß Gehende, vor allem solche, die auf einen Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl angewiesen sind, können sich an vielen Stellen nicht barrierefrei bewegen. Strom- und Verteilerkästen stellen zusätzliche Barrieren dar. In Kombination mit falschparkenden Pkw ist hier kein Durchkommen mehr möglich. Da es entlang der Schloßstraße an Fahrradparkplätzen fehlt, könnten an besonders eingeschränkten Stellen (siehe Foto anbei) einzelne Pkw-Stellplätze zugunsten von Fahrradbügeln umgewidmet und so gleich zwei Missstände behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.02.2023, V 621 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1299 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1322

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Radweg Hamburger Allee

25.03.2025

Ausbau des Radwegs auf der Hamburger Allee zwischen Nauheimer Sraße und Adalbertstraße in Richtung Westbahnhof (entgegen der Einbahnstraße). Aktuell ist nur die Nutzung vom Westbahnhof kommend in Richtung Emser Straße/Nauheimer Straße möglich. In der entgegengesetzten Richtung müssen Radfahrer einmal ums Carreé fahren und weitere Ampeln sowie die große Kreuzung Adalbert-/Schlossstraße mitnehmen. Dies könnte mit wenigen Mitteln vereinfacht und sicherer gemacht werden.

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Pflegedienste sollten auf Lieferflächen halten dürfen

04.07.2024

In der Jordanstraße in Bockenheim treibt ein Abschleppdienst sein Unwesen und schleppt sogar Fahrzeuge von Pflegediensten ab, die kurz bei ihren Pfleglingen reinschauen. Meiner Meinung nach sollten Pfleger im Dienst auch auf den Anliefer-Halteflächen halten dürfen. Meist sind sie nur etwa 30 Minuten im Einsatz. Irgendwie muss eine gute Lösung für Pflegedienste her, die eine wichtige Leistung in unserer Gesellschaft erbringen und nicht noch mit Abschleppen belastet werden sollten.

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Fußgängerampel in der Schloßstraße, Höhe Lidl

22.05.2024

Fußgänger:innen müssen von einer zur anderen Straßenseite der Schloßstraße über Gleise und eine unübersichtliche stark befahrene Straße laufen, um einkaufen gehen zu können… Warum es hier keine Fußgängerampel gibt ergibt keinen Sinn!

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6

Fehlende Fußgängerampel

27.02.2024

In der Schloßstraße, Ecke Ederstraße fehlt eine Fußgängerampel. Menschen die von der einen Seite der Schloßstraße zur anderen zB beim Lidl einkaufen wollen - und das wollen VIELE - müssen über zwei stark befahrene Straßen/ Kreuzung und Straßenbahngleise laufen: und das OHNE FUSSGÄNGERAMPEL!

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Überholverbot auf Abschnitt der Eschersheimer Landstraße deutlich machen

14.01.2024

Auf meine Anfrage zum Überholverbot auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2575) bekam ich diese Antwort "In der Eschersheimer Landstraße ist das Überholverbot folglich bereits wirksam, was sich durch den allgemeinen Überholmindestabstand von innerorts 1,50 Metern ergibt, der dort im Normalfall nicht eingehalten werden kann. Rein informativ dürfen Verkehrszeichen jedoch nicht aufgestellt werden." Da dieses AutofahrerInnen entweder nicht bekannt oder egal ist und diese Antwort keinem Radfahrer weiterhilft, könnte zumindest den unwissenden AutofahrerInnen das Überholverbot durch das Aufmalen des Verkehrszeichens 277.1 klar gemacht werden. Wie in der Schloßsstraße ist in der Eschersheimer das Überholverbot alleine durch die geringe Fahrbahnbreite begründet und daran könnte daher ebenso durch diese Zeichen erinnert werden.

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Überholverbot auf Abschnitt der Eschersheimer Landstr ausschildern

06.10.2023

Auf dem Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts besteht aufgrund der Einspurigkeit faktisch ein Überholverbot. Trotzdem werden hier Radfahrer oft mit großem Geschwindigkeitsunterschied ohne ausreichenden Sicherheitsabstand (innerorts mindestens 1,5m) überholt. Dieses Überhollverbot sollte nach dem Vorbild Schloßstraße (zwischen Adalbertstr u Friesengasse) deutlich mit Schildern, Linien und Piktogrammen gekennzeichnet werden. Um die Sicherheit Radfahrender weiter zu erhöhen sollte ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.

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Eine Furt zwischen parkenden PKW

16.10.2022

Ich wohne in Bockenheim in der Homburger Straße, die mittlerweile ein permanenter Parkplatz geworden ist, auf dem Fahrzeuge sehr eng parken, dass es sehr schwierig ist als Fußgänger auf den breiteren gegenüberliegenden Gehweg zu wechseln. In Berlin sah ich vor einigen Wochen eine sehr gute Idee, um diesem Missstand abzuhelfen (siehe Fotos): eine ständige Art Furt zwischen parkenden PKW für Fußgängerinnen (Mütter/Väter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende)Dienstleister wie Briefträger, Paketdienst, Mitarbeitende der Entsorgung …. Ich denke, was Berlin kann - kann Frankfurt doch auch!

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Fehlende Fußgängerampel über die Schloßstraße

06.07.2022

Die Höhe Schloßstraße/Ecke Ederstraße hat die vielbefahrene Straße keine Fußgängerampel. Personen, die zum Einkaufen in den Lidl wollen, oder zur Bushaltestelle Ederstraße, sowie weiter zum Westbahnhof wollen, müssen neben der stark frequentierten Straße noch zusätzlich über Straßenbahnschienen laufen. Dazu kommt noch die Kreuzung, wastes nicht übersichtlicher macht! Oft sind Kinder und alte Menschen zu beobachten, die die Straße überqueren und sich dabei in Gefahr bringen!

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Fahrradständer statt Falschparker

28.08.2020

In der Jungstraße herrscht wildes Rowdytum was das Parken angeht. Nicht nur Autos ohne Anwohnerparkausweis, sondern auch völlig wild abgestellte Fahrzeuge blockieren die komplette Straße. Wie wäre es hier, statt ebenfalls überall abgestellter Fahrräder, mit einigen Fahrradständern und weiteren Bepflanzungen? Das ganze Viertel beneidet uns um eine schöne Straße - auf das es weiter so bleibt!

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Optimieren der Ampelphase

20.05.2020

Die Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies eine viel verwendete Ampel ist (Verbindung Westbahnhof - Leipziger Straße) sollte über eine schnellere Ampelschaltung nachgedacht werden. Dies würde auch den unzähligen Kindern, die diese Ampel auf dem Weg zur Kita oder Schule überqueren zu Gute kommen, da sie weniger "schlechte Beispiele" zu sehen bekommen.

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Ampel Schloßstraße

07.10.2019

Eine Fußgängerampel im Bereich Schloßstraße/ Ederstraße wäre sinnvoll, damit die Fußgänger nicht wild die Straße überqueren müssen

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Stadtbus Linie 39: Linienwegsverlängerung Markus Krankenhaus <-> Westbahnhof

06.10.2019

Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -&gt; Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -&gt; Ginnheimer Straße -&gt; Kirchplatz -&gt; Rödelheimer Straße -&gt; Schloßstraße -&gt; Adalbertstraße -&gt; zum Westbahnhof. Entlastung der stark nachgefragten (hohes Fahrgastaufkommen) sowie verspätungsanfälligen Linie 34 &amp; erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -&gt; Schönhof (tagsüber 5 statt 10 Minuten-Takt). Hierdurch würden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen werden. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ca. 2-3 mehr Fahrzeuge benötigt.

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38

Stadtbus Linie 39: Linienwegsverlängerung Markus Krankenhaus <-> Westbahnhof

06.10.2019

Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -&gt; Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -&gt; Ginnheimer Straße -&gt; Kirchplatz -&gt; Rödelheimer Straße -&gt; Schloßstraße -&gt; Adalbertstraße -&gt; zum Westbahnhof. Entlastung der stark nachgefragten (hohes Fahrgastaufkommen) sowie verspätungsanfälligen Linie 34 &amp; erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -&gt; Schönhof (tagsüber 5 statt 10 Minuten-Takt). Hierdurch würden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen werden. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ca. 2-3 mehr Fahrzeuge benötigt.

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Anwohnerparkplätze in Bockenheim

27.06.2019

Im Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird

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30

Graue Schloßstraße

02.06.2019

In der Schloßstraße Höhe der Polizei stehen keine Bäume oder Sträucher. Die Straße ist breit genug für ein paar Pflanzenkübel oder kleinere Bäume. Im Sommer heizt es sich extrem auf, mit ein bisschen grün wäre ein positiver Effekt für das Klima im Viertel gegeben. Man könnte auch einige Parkplätze entfernen und dort größere Bäume pflanzen.

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401

Außengastronomie nicht ausufern lassen

30.04.2019

Ich bin ein großer Freund vom Kaffetrinken in der Sonne und genieße die warme Jahreszeit gerne im Freien. Nichtsdestotrotz werden durch Außengastronomie immer mehr Flächen von Fußgängern weggenommen. Ein gutes Beispiel ist die Schweizer Straße, wo man auf dem Bürgersteig wegen irgendwelcher Tische und Stühle nicht mal mehr an einem entgegenkommenden Kinderwagen vorbeikommt, geschweige denn mit einem anderen Kinderwagen. Auf der Adalbertstraße muss man als Fußgänger teilweise auf den Radweg ausweichen, zum Leidwesen der Radfahrer. Auch an anderen stellen der Stadt findet man solche Situationen. Oft kommt es auch durch die Sitzgelegenheiten auf der einen und einem Straßenverkauf auf der anderen (oft bei Bäckereien und Eisdielen) noch zu einer Verschärfung der Situation. Ich weiß nicht nach welchem Verfahren die Konzessionen für den Außenbereich vergeben werden, aber entweder sollte man sich darüber Gedanken machen und dem Fußgänger wieder mehr Platz einräumen oder, wenn eigentlich genug Platzt da sein müsste, sollte man ab und zu mal nachmessen.

Idee
63

Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)

22.11.2018

Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.

Idee
63

Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)

22.11.2018

Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.

Idee
63

Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)

22.11.2018

Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.

Idee
5

Linksabbiegen für Fahrradfahrer Schloss-Adalbertstraße erleichtern

28.10.2014

Für Fahrradfahrer ist es nicht einfach und auch nicht ungefährlich, von der Schlossstraße auf die Adalbertstraße abzubiegen, da sie sich auf der mittleren von drei Fahrspuren zwischen den Autos positionieren müssen, wobei die Autos auf ihrer Spur ebenfalls links abbiegen, oder aber auch gerade aus fahren können. Eine mögliche Lösung wäre hier ein extra Abbiegestreifen für Radler, sodass sie vor und nicht zwischen den Autos stehen.