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Mehr Parkflächen im Bereich Steinhausenstraße 24 ausweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2163 entstanden aus Vorlage: OF 580/5 vom 15.09.2017 Betreff: Mehr Parkflächen im Bereich Steinhausenstraße 24 ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die befestigte Fläche zwischen Grünfläche und Steinhausenstraße auf Höhe der Steinhausenstraße 24, die unmittelbar am Ende der Grünanlage in eine Ausfahrt und anschließend in Querparkplätze übergeht, durch Beschilderung eindeutig als Parkplätze auszuweisen und kenntlich zu machen. Begründung: Die Anregung folgt nachvollziehbaren Anregungen von Anwohnerinnen und Anwohnern. Seit geraumer Zeit ist die Parkplatzsituation im Bereich Steinhausenstraße/Wendelsweg sehr angespannt. Die angesprochene Fläche wird aufgrund dieser Tatsache im Alltag seit Langem als Pakfläche genutzt, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie gar nicht als "Gehweg" erkennbar ist. Sie hat zur Straße hin über die gesamte Länge einen abgesenkten Bordstein und geht in der Verlängerung direkt, d. h. ohne Absatz oder Kante, in eine Fläche mit Querparkplätzen über. Den Fußgängern stehen weiterhin in diesem Bereich auf beiden Straßenseiten ausreichend Gehwegsflächen zur Verfügung: Vor dem Haus Steinhausenstraße 24 ist ein voll ausgebauter Geweg zwischen Grünfläche und Häuserfront. Außerdem ist auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein voll ausgebauter Gehweg. Die Zielsetzung der Anregung wird in Unterschriftenlisten von 92 Anwohnerinnen und Anwohnern unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2469 Aktenzeichen: 32 1
Durchgangsverkehr durch die Straße „An der Goetheruh“ verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 439/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße "An der Goetheruh" verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Durchgangsverkehr in der Straße "An der Goetheruh" zu unterbinden. Der Ortsbeirat hält eine für den Radverkehr leicht umfahrbare Umlaufsperre auf der Mitte der Strecke zwischen Wendelsweg und dem Parkplatz des Waldspielparks Scheerwald für eine geeignete Maßnahme. Begründung: Bis zur Freigabe des Wendelsweg für den öffentlichen Verkehr war die Straße "An der Goetheruh in beiden Richtungen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Beschilderung erlaubte nur den Anliegerverkehr zu den Gärten. Selbst die Zufahrt zum Parkplatz des Waldspielplatzes ist durch den Anwohnerbereich nicht erfasst. Kraftfahrzeuge dürfen nicht vom Parkplatz über die "Goetheruh" nach Sachsenhausen fahren. Derzeit ist nur noch die Fahrtrichtung Westen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße ist aber für eine Freigabe nicht geeignet, weil auf Grund der geringen Breite ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Kraftfahrzeuge müssen dann zurücksetzen, Fußgänger und Radfahrer sind gezwungen, auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen. Anlässlich eines Ortstermins am 26.4. d.J. wurden von Nachbarn, Anliegern und dem Straßenverkehrsamt Argumente gegen eine Schließung des Weges vorgetragen, die einer sorgfältigen Abwägung nicht standhalten: Der Weg sei ohnehin auf Grund seiner geringen Breite nicht für den Durchgangsverkehr attraktiv. Während des etwa zwanzig minütigen Ortstermins befuhren allerdings insgesamt vier Kraftfahrzeuge offensichtlich im Durchgangsverkehr aus der noch jetzt verbotenen östlichen Richtung den Weg. In der Hauptverkehrszeit ist sicher mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Einige Anwohner verwiesen den Fuß- und Radverkehr auf den parallel verlaufenden Sachsenhäuser Landwehrweg. Die "Goetheruh" hat eine für den Radverkehr bestens geeignete Bitumendecke, während der Landwehrweg mit seiner wassergebundenen Decke besser für den Freizeitverkehr geeignet ist. Es ist erwünscht, dass der Radverkehr nicht mit dem reinen Freizeitverkehr in Konflikt kommt und deshalb auf der "Goetheruh" fährt. Eine Sperrung würde den Anwohnerverkehr zu großen Umwegen zwingen. Dieses Argument wäre stichhaltig, wenn der Weg wirklich nur durch die Anwohner mit Kraftwagen benutzt werden würde. Tatsächlich ist der Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger die Ausnahme. Wer ohne Auto anfährt, hat weiterhin keine Beeinträchtigung. In Abwägung der großen Probleme, die der illegale Autoverkehr verursacht, müssen leider die Umwege in Kauf genommen werden. Der Weg werde kaum von Fußgängern und Radfahrern benutzt. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass Radfahrer bei einer Durchfahrt fast sicher mit Begegnungsverkehr rechnen müssen und nach der Straßenverkehrsordnung zum Ausweichen auch in den unbefestigten Seitenbereich verpflichtet sind. In der gleichen Richtung fahrende Kraftfahrzeuge sind ein noch größeres Problem, weil das Überholen auf Grund der geringen Straßenbreite verboten ist. Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Radler durch Kraftfahrer bedrängt werden und der Wunsch zu überholen durch hupen, aufheulen lassen des Motors oder lautes Rufen bekundet wird oder aber einfach mit viel zu geringem Seitenabstand vorbeigefahren wird. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass der illegale Autoverkehr die Radler in den parallel verlaufenden schmutzigen und holprigen Sachsenhäuser Landwehrweg zwingt. Die "Goetheruh" werde als Rettungsweg für den Sportplatz am Scheerpark benötigt. Hier wäre der Ortsbeirat überrascht, wenn die Einsatzfahrzeuge der schmalen "Goetheruh" der viel breiteren Buchrainstraße den Vorzug geben würden. Die Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zum Gelände erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Vertreter des Straßenverkehrsamtes bekundeten geringes Interesse, in den Schleichverkehr einzugreifen. Der Verkehr würde sich dann andere Routen suchen. Das Argument passt nicht ganz zu dem ebenfalls vorgebrachten Einwand, dass es gar nicht so viel Schleichverkehr gebe. Bei einer Sperrung müsste jedenfalls der Verkehr auf die legalen Wege ausweichen. Genau das ist Ziel der Maßnahme. Der Ortsbeirat stellt fest, dass vom Straßenverkehrsamt seit einiger Zeit, das Verkehrsschild "Anlieger frei" zusammen mit einem Durchfahrtsverbot nicht mehr wieder aufgestellt wird, wenn es durch anderweitige Maßnahmen entfernt wurde, wie hier an der "Goetheruh" oder im Hansenweg. Diese Vorgehensweise ist zwar insoweit konsequent als es in der Praxis keinerlei Sanktionen gegen das illegale Befahren gibt. Gesetzestreue Bürgerinnen fühlen sich ja verhöhnt, wenn die verbotene Fahrweise Augen zwinkernd hingenommen wird. Die Öffnung der Wege würde jedoch Fußgängern und Radfahrern die letzten Rückzugsräume nehmen, in denen sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Es ist daher geboten, den Kraftfahrzeugverkehr in den Freizeitflächen wie hier in der "Goetheruh" zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDurchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 286/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schleichverkehr in der schmalen Straße "An der Goetheruh" mit einer Sperre entweder am Anfang in Höhe Wendelsweg oder an geeigneter Stelle im Verlauf zu verhindern. Begründung: Dieser Weg wird besonders nachmittags und abends als Zufahrt von Sachsenhausen zu den Sportplätzen am Scheerwald genutzt. Leider wird er aber auch als Schleichweg nach Oberrad und Offenbach zunehmend in Anspruch genommen. Er ist für den Zweirichtungsverkehr von Kraftfahrzeugen jedoch nicht ausgelegt, da auf Grund der mangelnden Breite schwer ausgewichen werden kann. Fußgänger und Radfahrer müssen dann den unbefestigten Seitenstreifen benutzen, was auf der unbeleuchteten Strecke bei Dunkelheit besonders gefährlich ist. Da sich in diesem Bereich keine Wohnhäuser und kein Gewerbe befinden, ist die Sperrung für den Kfz-Verkehr zumutbar. Ab Frühjahr 2017 ist durch die Sperrung der Offenbacher Landstraße mit zusätzlichem Schleichverkehr zu rechnen. Daher besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 9 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich beauftragt, im Sinne der Vorlage OF 286/5 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 934 entstanden aus Vorlage: OF 143/5 vom 16.07.2016 Betreff: Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben Der Magistrat wird gebeten, den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg für den Verkehr insgesamt freizugeben und das Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) sowie das Zusatzschild "Anlieger frei" an der Ecke Wendelsweg/Sachsenhäuser Landwehrweg zu entfernen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, an die Stelle des Verkehrszeichens 250 (Durchfahrt verboten) ein Tempo-30-Schild (Verkehrszeichen 274) aufzustellen. Quelle: Googlemaps Grün = für den Verkehr insgesamt freizugebende Strecke Rot = überlastete Strecke mit gefährlichem Begegnungsverkehr und stauartigen Situationen Begründung: Gerade in den Sommermonaten wird der Goetheturm samt Spielpark und dem angrenzenden Stadtwald durch Besucherinnen und Besucher stark frequentiert. Diese reisen oft mit Pkws an und parken am Goetheturmparkplatz. Die An- und Abfahrt kann derzeit ausschließlich über den Sachsenhäuser Landwehrweg stattfinden. Ein Begegnungsverkehr ist am Sachsenhäuser Landwehrweg nur begrenzt möglich. Dies führt zu stauartigen Situationen an den besagten Tagen und bringt erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer mit sich, insbesondere für ein- und aussteigende Fahrgäste der Buslinie 48. Es wird daher angeraten, den Verkehr auch über den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg (Einbahnverkehr) abfließen zu lassen. So würde der Begegnungsverkehr am Sachenhäuser Landwehrweg deutlich reduziert und die mit ihm einhergehenden Gefahren gemindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 402
Verkehrskonzept Henninger Areal
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 1165/5 Betreff: Verkehrskonzept Henninger Areal Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zu erwartende Verkehrsaufkommen der vorliegenden Baugenehmigungen und Bauanträge auf aktueller Datenbasis darzustellen und das sich daraus ableitende Verkehrskonzept sowohl für den fließenden Verkehr als auch für den ruhenden Verkehr darzulegen. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Mit welchem PKW- und LKW-Verkehrsaufkommen wird für die Einzelhandels- und gewerbliche Nutzung im Basement des Henninger Turms gerechnet? 2. Wie viele Stellplätze wurden in den einzelnen Baufeldern genehmigt oder - soweit sie noch nicht genehmigt sind - bisher beantragt? Für den Fall, dass noch keine Anträge für die einzelnen Baufelder vorliegen, bitten wir um die Prognose der für diese Baufelder zu genehmigenden Stellplätze. 3. Wie viele Kunden-/Besucherparkplätze werden im Baugebiet Henninger Areal eingerichtet. Falls es hierfür zentrale Parkierungsanlagen gibt, bitten wir um die Mitteilung, wo diese liegen und wie diese angefahren werden können. 4. Ist an ein bevorrechtigtes Anwohnerparken in den umgebenden Straßen des Baugebietes Henninger Turm gedacht, wo dieses bislang nicht eingerichtet ist. Wenn ja, bitten wir um eine Darlegung, in welchen Straßenabschnitten dies in welchen Zeiträumen am Tag erfolgen soll. 5. Nach der Begründung des Bebauungsplanes B 847 soll der Ziel- und Quellverkehr ganz überwiegend über den Hainer Weg abgewickelt werden. Der hierzu erforderliche Anschluss an Hauptstraßen (im Wesentlichen die Darmstädter Landstraße) soll über die Geleitstraße erfolgen, bei der einen Zwei-Richtungsverkehr zulässig sein soll. Dieser ist schon seit einiger Zeit im Betrieb. Hierzu stellen wir folgende Fragen. a) Ist bekannt, um wie viel sich die Ausfahrtzeiten von der Geleitstraße auf die Darmstädter Landstraße in der morgendlichen rush hour nach Einführung des Zwei-Richtungsverkehrs verlängert haben? Um wie viel werden sich die Ausfahrtzeiten weiter verändern, wenn die Nutzung im neuen Baugebiet vollständig aufgenommen werden. b) Ist erwogen worden, ob zur Verbesserung des Abflusses von der Geleitstraße in die Darmstädter Landstraße in der morgendlichen rush hour eine Uhrzeit gesteuerte Aufhebung des Zwei-Richtungsverkehrs in Betracht kommt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? c) Für den Fall, dass der Magistrat die Meinung teilt, dass der Abfluss von der Geleitstraße in die Darmstädter Landstraße zumindest während der morgendlichen rush hour verkehrspolitisch unzuträglich ist, hat der Magistrat alternative Anschlüsse geprüft? Gibt es insbesondere eine Möglichkeit, die Aschaffenburger Straße zur Darmstädter Landstraße zu verlängern? Sind hierzu Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückeigentümern geführt worden? Wenn ja, wie werden die Erfolgsaussichten einer solchen Lösung eingeschätzt? d) Als weitere Alternative zum Anschluss an Hauptverkehrsstraßen wurden im Rahmen der Bebauungsplanung erwogen, den Hainer Weg auch in Fahrtrichtung Norden an die Offenbacher Landstraße anzuschließen? Ist dieses planerische Konzept weiterverfolgt worden und zu welchem Ergebnis hat es geführt? 6. Die inneren Erschließungsstraßen des Baugebietes Henninger Turm sind so ausgerichtet, dass der Verkehr weitestgehend über den Hainer Weg abfließen kann. Eine Ausnahme stellt eine Wegeverbindung dar, die auf Höhe des Wendelsweges 59/61 vom Wendelsweg in Richtung Hainer Weg abgeht. Sie ist im Bebauungsplan nicht als Verkehrsfläche gekennzeichnet. Es steht daher zu vermuten, dass es sich um eine private Fläche handeln soll, die gegebenenfalls mit Geh- und Fahrrechten zugunsten der Allgemeinheit belastet wird. Entsprechende Festsetzungen finden sich im Bebauungsplan jedoch nicht. Der straßenverkehrsrechtlichen Beurteilung dieser Straße kommt eine große Bedeutung zu für die Frage, ob der Verkehr des Baugebietes im Wesentlichen über den Hainer Weg abgewickelt werden kann. Sollte die verkehrliche Anbindung zum Wendelsweg eine durchgehende öffentliche Straße sein, würde erheblicher Verkehr in den Wendelsweg abfließen und damit der gesamte Mühlberg entsprechend belastet werden. Wir bitten daher, folgende Fragen zu beantworten: a) Wird es sich bei der bezeichneten Straße um eine private Straße oder eine öffentliche Straße handeln? b) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, dass die Straße nur von den unmittelbaren Anliegern genutzt wird? 7. Sind im Zusammenhang mit der Nutzungsaufnahme für das neue Baugebiet neue Bushaltestellen geplant, neue Buslinien vorgesehen oder ein verkürzter Takt vorhandener Busse geplant? Für den Fall, dass neue Bushaltestellen vorgesehen sind, bitten wir um Bekanntgabe der genauen Standorte, um möglicherweise Hinweise auf Optimierungen geben zu können. 8. Sind neue Radwege zur Erschließung des Baugebietes Henninger Areal vorgesehen und wenn ja, wo liegen diese? 9. Ist der Stadt bekannt, ob in dem neuen Baugebiet Carsharing oder E-Bike-Sharing angeboten werden sollen, um den motorisierten Individualverkehr, so gut es geht, zu begrenzen. Begründung: Die verkehrsplanerische Bewältigung des Neubaugebietes Henninger Areal war eines der herausragenden Probleme des schließlich verabschiedeten Bebauungsplans B 847. Mittlerweile hat sich die Faktenlage, die Grundlage eines Verkehrskonzeptes sein könnte, so verdichtet, dass seriös die notwendigen Maßnahmen geplant werden können, um ein allseits befriedigendes Verkehrskonzept zu entwickeln. Da mittlerweile fast ein Drittel des Gebietes, inklusive des neuen Henninger Turms mit den Einzelhandelsbetrieben in seinem Basement gebaut ist, weiß man, wie viele Stellplätze dort genehmigt wurden. Aufgrund der Kommunikation mit dem Investor haben die Anlieger den Eindruck, dass für weite Teile des restlichen Baugebietes Baugenehmigungen erteilt sind, so dass auch insoweit die Anzahl der Stellplätze feststeht. Neben der Anzahl der Stellplätze liegen damit auch die Zu- und Abfahrten zu den Tiefgaragen fest, so dass die Verknüpfung mit dem vorhandenen Straßennetz nunmehr auch im Detail bekannt ist. Ebenfalls im Vorgriff auf das angekündigte Verkehrskonzept sind verkehrslenkende Maßnahmen eingeführt worden, deren Erfolg man nun in der alltäglichen Wirklichkeit überprüfen kann. So ist bei der Geleitstraße ein Zwei-Richtungsverkehr eingeführt worden, was eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit dieses Anschlusses erlaubt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1508 2015 Die Vorlage OF 1165/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenPrüfung des Gebietes Wendelsweg und davon abgehende Straßen für das Bewohnerparken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3562 entstanden aus Vorlage: OF 935/5 vom 13.08.2014 Betreff: Prüfung des Gebietes Wendelsweg und davon abgehende Straßen für das Bewohnerparken Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Einrichtung des Bewohnerparkens im Wendelsweg und in den davon abgehenden Straßen zu prüfen und darüber zu berichten. Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner des Wendelswegs haben geäußert, dass der Parkdruck im Wendelsweg und den davon abgehenden Straßen sehr hoch ist. Seitens der Bevölkerung wurde mehrfach der Wunsch geäußert, in dem oben genannten Bereich Bewohnerparken einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 71 Aktenzeichen: 61 1
Witterungsschutz an der RMV-Haltestelle „Am Sandberg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3358 entstanden aus Vorlage: OF 872/5 vom 30.06.2014 Betreff: Witterungsschutz an der RMV-Haltestelle "Am Sandberg" Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem RMV an der Haltestelle "Am Sandberg"/Ecke Wendelsweg einen Witterungsschutz für die Fahrgäste zu installieren, da diese Haltestelle stark frequentiert ist. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen, aber auch Schülerinnen und Schüler warten ungeschützt auf die Busse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1537 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Absenkung der Bordsteinkante des Wendelsweges/Ecke Am Sandberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3359 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 30.06.2014 Betreff: Absenkung der Bordsteinkante des Wendelsweges/Ecke Am Sandberg Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkante des Wendelsweges/Ecke Am Sandberg abzusenken, damit ein barrierefreier Zugang zur Bushaltestelle gewährleistet wird. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen, die in der Seniorenwohnanlage im Wendelsweg Nr. 109 wohnen, nutzen rege die Busverbindung Am Sandberg und benötigen einen barrierefreien Zugang zur Haltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1357 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2258 entstanden aus Vorlage: OF 597/5 vom 07.05.2013 Betreff: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg II Vorgang: OM 1936/08; ST 501/08 Der Magistrat wird nochmals gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen im Hainer Weg die Freigabe des kurzen, überschaubaren Teilstücks zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg für den Radverkehr ermöglicht werden kann. Begründung: Die Argumente aus der Vorlage ST 501 sind nur zum Teil nachvollziehbar. Da im Hainer Weg Tempo 30 vorgeschrieben ist, kann das Argument eines regen Kraftfahrzeugverkehrs und einer Buslinie kein Hinderungsgrund sein. Ähnliche Situationen gibt es in der Stadt vielfach. Der Abschnitt ist nur kurz und überschaubar, daher nutzen auch jetzt schon viele Radfahrer den Abschnitt gegen die Einbahnstraße, zumal das letzte Stück des Hühnerweges bis zur Offenbacher Landstraße für alle Verkehrsteilnehmer freigegeben ist. Die vom Magistrat in der Vorlage ST 501 empfohlene Route über die Geleitsstraße mit Stau vor der ersten Ampel, zu schmalem Bordsteinradweg auf der Darmstädter Landstraße und einer zweiten Ampel auf der Rechtsabbiegerspur zur Offenbacher Landstraße ist verständlicherweise nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1277 Antrag vom 04.01.2018, OF 713/5 Auskunftsersuchen vom 19.01.2018, V 727 Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 666 Aktenzeichen: 32 1
Parkplatzanordnung im Hühnerweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2012, OF 363/5 Betreff: Parkplatzanordnung im Hühnerweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, das Parken im Hühnerweg wie in der Skizze anzuordnen. Begründung: Der Parkraum im Stadtteil Sachsenhausen ist knapp bemessen. Durch eine geänderte Anordnung des Parkens könnte ohne großen finanziellen Einsatz neuer Parkraum geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 24.08.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 468 2012 Die Vorlage OF 363/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenInformationstafel zur VIA REGIA am Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2011, OF 152/9 Betreff: Informationstafel zur VIA REGIA am Dornbusch Im Zusammenhang mit der Aufforderung an den Magistrat, eine Informationstafel am Dornbusch zu installieren, ist vom Ortsvorsteher ein Kostenvoranschlag für eine Bronze bzw. Metalltafel einzuholen. Die Tafel soll in erster Linie den Verlauf dieser alten Handelsstraße von Santiago de Compostella über Bordeaux, Paris, Frankfurt und Leipzig nach Krakau zeigen. Der Informationstext könnte folgendermaßen lauten: "Hier verlief die Reichsstraße Via Regia. Als kaiserliche Geleitstraße erstreckte sie sich von Spanien über Deutschland nach Osteuropa. Über die Ginnheimer Höhe führte sie als Diebsgrundweg den heutigen Marbachweg entlang zum Lohrberg und nach Bergen. Händler nutzten die königliche Straße als Handelsroute durch Europa; Pilger, Soldaten, Migranten und Boten bereisten sie." Je nach Ergebnis des Kostenvoranschlags kann die im Ortsbeirat-Budget eingestellte Summe nachgebessert werden. Anschließend ist das Kulturamt zu kontaktieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.11.2011, OF 215/9 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.04.2012, OF 333/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 22.09.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 152/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 152/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 215/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenChancen zur Optimierung im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs für das Henninger Areal nutzen Antrag von CDU, GRÜNEN und FDP vom 18.01.2011, NR 2148
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2011, OA 1276 entstanden aus Vorlage: OF 1233/5 vom 26.01.2011 Betreff: Chancen zur Optimierung im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs für das Henninger Areal nutzen Antrag von CDU, GRÜNEN und FDP vom 18.01.2011, NR 2148 Der Ortsbeirat 5 begrüßt außerordentlich, dass nun für die Entwicklung von Wohnungen und den Erhalt und möglichen Ausbau von Arbeitsplätzen der Weg auf dem Henninger Areal frei wurde und bedankt sich für die erfolgreichen Vermittlungen des Magistrats. Auch der Ortsbeirat 5 wünscht sich eine zügige Umsetzung und Entwicklung, freut sich auf die neuen Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser und eine gelungene Verbindung von Wohnen und Arbeiten. Die Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs sollte jedoch auch genutzt werden, um weitere Optimierungen des bisherigen Bebauungsplanes mit in den Blick zu nehmen, damit diese schon bei der Planung Berücksichtigung finden können und keine Zeit verloren geht. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung die NR 2148 mit folgenden Ergänzungen beschließen: 1. Im Bebauungsplan werden zwei zusätzliche Flächen zur öffentlichen Nutzung ausgewiesen, dies sind: a) Eine Grünfläche mit Kinderspielmöglichkeiten in der Nähe des Quartierszentrums; b) eine Aufenthaltsfläche für Jugendliche mit mindestens einem Bolzplatz im erweiterten Gewerbegürtel. Erforderlichenfalls sind Ausgleichsflächen durch Aufstockung der Geschosshöhe von einzelnen Gebäuden zuzulassen. 2. Das Verkehrserschließungskonzept ist insbesondere hinsichtlich des zusätzlich abzuwickelnden gewerblichen Verkehrs zu überprüfen und die Leistungsfähigkeit der Kreuzung Geleitsstraße/Darmstädter Landstraße ebenso darzustellen, wie mögliche bauliche Veränderungen für eine Linksabbiegerspur vom Wendelsplatz in den Hainer Weg. Begründung: Wohnbebauung mit zusätzlichen bewohner- und familienaffinen Gebäudezuschnitten verlangt nach einer entsprechenden Infrastruktur. Eine Kita wurde adäquat eingeplant, leider aber keine Spielfläche. Wie auch in den Erläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 847 ausgeführt, stehen in erreichbarer Nähe und Umgebung des neuen Quartiers keine Kinderfreiflächen und Spielflächen zur Verfügung. Spielmöglichkeiten mit anderen Kindern im unmittelbaren Wohnumfeld sind jedoch nicht nur für die Kinder wichtig, sondern für die gesamte Familie. Sie erleichtern die Vereinbarung von Beruf und Familie, und durch kurze Wege wird darüber hinaus motorisierter Individualverkehr vermieden. Für Jugendliche gibt es ohnehin in Sachsenhausen in Quartiersnähe sehr wenig Aufenthaltsfläche. In einem Stadtteil mit etwa 5.000 Jugendlichen gibt es insgesamt nur drei Bolzplätze (Oppenheimer Platz, Seehofpark, Tiroler Park). An den Ortsbeirat 5 wenden sich immer wieder Eltern, die nach Betätigungsflächen im Freien für ihre heranwachsenden Kinder fragen. Im ursprünglichen Bebauungsplan ist die Wohnbebauung so verdichtet, dass ein Platz für Jugendliche genauso wenig konfliktarm anzusiedeln war, wie eine Brauerei. Im zusätzlichen Gewerbegürtel wäre diese für die Jugendlichen so wichtige Entfaltungsmöglichkeit jedoch zu realisieren. Zwar sind im Bebauungsplanentwurf erfreulich viele Baumpflanzungen und ökologisch wertvolle Grünschneisen vorgesehen, eine kleine Grünfläche zum Aufenthalt für alle Bewohner fehlt jedoch. Die im Gelände befindlichen Parks befinden sich im Privatbesitz. Die Erschließung des MIV (motorisierten Individualverkehrs) über die Geleitsstraße im Zweirichtungsverkehr bei dem geringen Straßendurchmesser und der Verkehrsfrequenz auf der Darmstädter Landstraße, war dem Ortsbeirat 5 bisher so auch nicht vorstellbar. Zusätzliche Gewerbeansiedlungen verlangen erfahrungsgemäß nach An- und Abfahrtswegen, die nicht nur von Pkw befahren werden können. Radeberger verfügt über eigene, direkte Zu- und Abwege, die neuen Gewerbetreibenden nicht. Die Abwicklung von Zweirichtungs-Schwerverkehr über die Geleitsstraße erscheint dem Ortsbeirat 5 nicht angemessen. Der Ortsbeirat 5 befürchtet insgesamt zusätzliche Rückstaus mit der Folge noch stärkerer Feinstaub- und Lärmbelästigung der zahlreichen Bewohner der Darmstädter Landstraße und die Zunahme von weiterem illegalem Pendlerverkehr über die anliegenden Wohnstraßen. Bei der Vorstellung des Verkehrserschließungskonzeptes im Ortsbeirat 5 wurde auch ein möglicher Linksabbieger am Wendelsplatz von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg ins Spiel gebracht. Hier bittet der Ortsbeirat 5 um konkrete Vorstellungen und die Darstellung der notwendigen baulichen Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2011, NR 2148 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 233 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.02.2011 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 2148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2155 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 1277 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2155) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 2155, OA 1276 und OA 1277) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (NR 2148 und NR 2155 = Annahme) NPD (NR 2148 und NR 2155 = Enthaltung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 2148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2155 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. a) Die Vorlage OA 1277 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Tafel-Stein, Dr. von Beckh, Sautner, Majer, Volpp, zu Löwenstein und Dr. Dr. Rahn sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. 5. Die Vorlage M 211 wird im Rahmen der Vorlage NR 2148 an den Magistrat zurückverwiesen. 6. Die Vorlage NR 1638 wird für erledigt erklärt. 7. Die Vorlage NR 1689 wird für erledigt erklärt. 8. a) Die Vorlage OA 1052 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Tafel-Stein, Dr. von Beckh, Sautner, Majer, Volpp, zu Löwenstein und Dr. Dr. Rahn sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2155) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 2155, OA 1276 und OA 1277); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung im Rahmen NR 2148 und NR 2155); NPD (= Enthaltung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 8. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9304, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 61 00
Parkplatz an der Sportanlage Beckerwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4431 entstanden aus Vorlage: OF 1078/5 vom 26.05.2010 Betreff: Parkplatz an der Sportanlage Beckerwiese Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz an der Sportanlage Beckerwiese die wassergebundene Decke auszubessern, sodass sich bei Regen das Wasser nicht mehr stundenlang in tiefen Pfützen staut. Begründung: Besucher des Stadtwalds benutzen gerne diesen Parkplatz, da der besser ausgestattete Parkplatz am Wendelsweg oft sehr stark ausgelastet ist. Außerdem wird die Parkfläche von den Besuchern der SpVgg Oberrad 05 genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1457 Aktenzeichen: 66 3
Aufstellen eines Verkehrsspiegels im Wendelsweg gegenüber der Einmündung Schnappbornweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3860 entstanden aus Vorlage: OF 936/5 vom 10.11.2009 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels im Wendelsweg gegenüber der Einmündung Schnappbornweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Wendelsweg gegenüber der Einmündung Schnappbornweg wieder ein Verkehrsspiegel aufgestellt wird. Begründung: Früher gab es an oben bezeichneter Stelle einen Verkehrsspiegel. Diesen gibt es schon längere Zeit nicht mehr. Um aus dem Schnappbornweg nach links in den Wendelsweg einzubiegen, muss man sich sehr weit in den Wendelsweg hineintasten, da man sonst die bergab fahrenden Fahrzeuge (Autos, Fahrräder und seit kurzem die Buslinie 48) nicht sehen kann. Erschwerend kommt hinzu, dass der Wendelsweg in diesem Bereich eine Kurve bildet, die nicht einsehbar ist. Es wäre ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wenn dort wieder ein Spiegel aufgestellt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2010, ST 330 Aktenzeichen: 66 7
Wasserbecken an der Mauer zwischen Hühnerweg und Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.04.2008, OM 2186 entstanden aus Vorlage: OF 520/5 vom 19.03.2008 Betreff: Wasserbecken an der Mauer zwischen Hühnerweg und Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die in der Mauer zwischen Hühnerweg und Offenbacher Landstraße befindlichen Wasserbecken zu einer Bepflanzung nutzen lassen können. Begründung: Zwischen dem Hühnerweg und der Offenbacher Landstraße verläuft eine große alte Mauer, die den Hühnerweg abstützt. An der Offenbacher Landstraße, etwa in Höhe des Polizeireviers, befindet sich neben dem Treppenaufgang zum Hühnerweg ein Wasserbecken. Ein weiteres Becken befindet sich an der Ecke zum Mühlberg, dort ebenfalls neben der Treppe. Beide Becken sind leer und werden als Abfallbehälter zweckentfremdet. Die Verwaltung sollte prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Becken zu verschönern, etwa durch Bepflanzungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2008, ST 1100 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 513 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2008, OM 1936 entstanden aus Vorlage: OF 450/5 vom 14.11.2007 Betreff: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im Hainer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Hainer Weg zwischen Geleitstraße und Hühnerweg das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden kann. Begründung: Der Hainer Weg (zwischen Geleitstraße und Hühnerweg) ist eine Einbahnstraße in Bergaufrichtung. Dennoch benutzen viele Radfahrer den Hainer Weg bergab illegal als Radweg, da dies u. a. Richtung Offenbacher Landstraße kürzer ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2008, ST 501 Antrag vom 07.05.2013, OF 597/5 Aktenzeichen: 32 1
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Offenbacher Landstraße und Wendelsweg
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