Meine Nachbarschaft: Jean-Monnet-Straße
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Vorlagen
Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6780 entstanden aus Vorlage: OF 1023/10 vom 07.04.2025 Betreff: Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße Seit mehreren Monaten besteht bereits die Treppe, welche den Bahnsteig der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" mit der Omega-Brücke Homburger Landstraße verbindet. Leider ist sie aber noch immer nicht zur Nutzung freigegeben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die augenscheinlich fertiggestellte Treppenverbindung noch immer gesperrt ist und wann die Freigabe erfolgt. Ferner wird der Magistrat gebeten, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die uneingeschränkte Nutzbarkeit schnellstmöglich hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6778 entstanden aus Vorlage: OF 1021/10 vom 08.04.2025 Betreff: Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanieren Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahndecke in dem abknickenden Straßenabschnitt der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 (Tennisclub Phönix Eckenheim e. V. ) und weiter über die Brücke bis zur Gärtnerei Werner zu sanieren. Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist ein von Radfahrern, die den Tennisclub Phönix Eckenheim e. V. erreichen wollen oder diesen auch als Verbindungsweg über die Brücke nutzen, stark befahrener Weg. Der Straßenbelag gleicht einem Schweizer Käse und ist eine direkte Gefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1280
Aufsuchende Jugendarbeit in Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6774 entstanden aus Vorlage: OF 1017/10 vom 06.04.2025 Betreff: Aufsuchende Jugendarbeit in Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, die Aufsuchende Jugendarbeit auch in Eckenheim zu etablieren. Begründung: In Eckenheim, zum Beispiel in der Gebrüder-Hommel-Anlage, entlang der Jean-Monnet-Straße, im Kirschwäldchen und auf weiteren öffentlichen Plätzen, sind immer wieder Jugendliche vor Ort anzutreffen, die zu wenig angemessene Angebote im Stadtteil vorfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1084
Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6775 entstanden aus Vorlage: OF 1018/10 vom 06.04.2025 Betreff: Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es bauliche Maßnahmen gibt, um das illegale Rechtsabbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße zu erschweren und die Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten an dieser Stelle verstärkt werden kann. Begründung: Das Durchfahrtsverbotsschild wird vorsätzlich missachtet. Anwohnerinnen und Anwohner berichten über eine spürbare Zunahme auf der Schwabstraße und der Flensburger Straße. Dieser Bereich ist auch Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1281
Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangenen Jahren gab es in oben genannten Abschnitt weder Behinderungen noch Unfälle. Ebenso gab es im Bereich des Straßenabzweiges der Kurhessenstraße zur Straße "Am Schwalbenschwanz" bei der bewährten rechts vor links Regelung keine Behinderungen oder Unfälle. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll die Straße in oben genannten Bereich während der Bauarbeiten für fast zwei Jahre gesperrt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner, ÖPNV-Verbindung der Buslinie 69 entlang der Baustraße. Ebenso wird sich während dieser Zeit der Verkehr auf den Abschnitt "Eschersheimer Landstraße" - "Hügelstraße" verlagern und gerade in den Morgen und Abendstunden in beiden Richtungen für zusätzliche Staus, mit Auswirkungen auf den Zeitplan der Buslinie 39 (Verspätungen) sorgen, da eine Alternativroute in diesem Abschnitt nicht gegeben ist. Da sich für die Mai Sitzung 2025 ein Vertreter des ASE die Pläne zur Umgestaltung der Straße angekündigt hat, sollte nach dieser Sitzung entschieden werden ob die vorgestellten Pläne in dieser Form umgesetzt werden, auch wenn es mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht. Anwohner und Gewerbetreibende sollten hierzu auch gehört werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenMessung der Lärmbelastung durch Lokal „Omonia“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6770 entstanden aus Vorlage: OF 857/3 vom 27.03.2025 Betreff: Messung der Lärmbelastung durch Lokal "Omonia" Der Magistrat wird gebeten, eine Dauermessung der Lärmbelastung durch das Lokal "Omonia" in den Wohnungen der Eckenheimer Landstraße 124 über einen Zeitraum von einem Monat zu veranlassen bzw. durchzuführen. Begründung: Die Beschwerden der Anwohner reißen nicht ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 878
Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße von Hausnummer 144 bis Ecke Händelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6767 entstanden aus Vorlage: OF 850/3 vom 07.03.2025 Betreff: Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße von Hausnummer 144 bis Ecke Händelstraße Vorgang: OM 1943/22 OBR 3; ST 1982/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 05.09.2022, ST 1982, zugesagte Umwandlung der Schrägparkplätze in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen der Hausnummer 144 und der Händelstraße schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die in der Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1943, geschilderte Problemlage hat sich nochmals verschlechtert. Die genannte Strecke ist die schmalste Stelle der Eckenheimer Landstraße unterhalb des Alleenrings. Auf engstem Raum drängen sich Fahrbahn, Fahrradweg, Schrägparkplätze und Gehweg nebeneinander. Die schräg parkenden Autos (insbesondere längere Autos oder Lieferwagen) ragen regelmäßig in den Fahrradweg hinein oder verschmälern den Gehweg so weit, dass Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen und Rollator nicht mehr durchkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1943 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1071
Kinderladen „Rote Eule“ erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6759 entstanden aus Vorlage: OF 854/3 vom 18.03.2025 Betreff: Kinderladen "Rote Eule" erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. sich für den Erhalt der Traditionseinrichtung "Rote Eule" und der damit verbundenen Arbeits- und Betreuungsplätze einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Stadt Frankfurt langfristig den Weiterbetrieb der "Roten Eule" unter städtischer Trägerschaft übernimmt; 2. den Standort der "Roten Eule" kurzfristig in den Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht (z. B. durch Sanierung, Aufstellen von Containern etc.), bzw. alternativ die Bereitstellung eines anderen Gebäudes/Geländes zum Erhalt der "Roten Eule" zu prüfen; 3. mit der Elternvertretung der "Roten Eule" in den Dialog zu treten, um den Informationsbedarf zu klären und Lösungen zu finden. Begründung: Kürzlich erfuhr der Ortsbeirat von der bevorstehenden Schließung der Kindertagesstätte "Rote Eule" in der Eckenheimer Landstraße im Nordend. Begründet wurde dies damit, dass das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand ist und die Stadt nicht bereit sei, die Kosten von über 300.000 Euro zu tragen, bzw. den Träger entsprechend zu unterstützen. Der Träger hat daraufhin den Betreuungsvertrag mit der Stadt gekündigt. Der Schülerladen für die Grundschulkinder wird zum Ende des Jahres dicht gemacht, der Kinderladen für die unter drei- bis sechsjährigen Kinder schon am 31.07.2025. Insgesamt gehen 20 Hortplätze und 20 Kindergartenplätze verloren. Dies ist nach der Kindertagesstätte St. Michael bereits die zweite Tagesstätte in wenigen Monaten im Nordend, die wegen baulicher Mängel Gefahr läuft, geschlossen zu werden. Insbesondere den Abbau von Hortplätzen kann sich die Stadt angesichts der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 nicht leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1104
Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6691 entstanden aus Vorlage: OF 354/15 vom 04.03.2025 Betreff: Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Feldweg entsprechend des in der Begründung beigefügten Ausbauplans (Skizze und Luftbild) entlang des Taunengrabens so zu verlegen und auszubauen, dass die Einmündung in die Homburger Landstraße nicht im spitzen Winkel, sondern in einem 90-Grad- Winkel erfolgt und direkt auf den gegenüber von Osten einmündenden Feldweg trifft. Die Ausführung ist mit dem Ortslandwirt abzustimmen. Begründung: Zurzeit können lange Fuhrwerke wie beispielsweise Lkw zur Zuckerrübenabfuhr oder Traktoren mit Hänger bzw. langen Anbaugeräten nur in Richtung Nieder-Eschbach ausfahren. Die vornehmliche Zielrichtung ist nach Aussagen der Landwirte und Gemüsegärtner jedoch meistens Richtung Anna-Lindh-Allee/Ober-Eschbach. Mit der geänderten Zufahrt kann der landwirtschaftliche Verkehr auf einem Teilstück der Homburger Landstraße und damit einhergehend Fahrbahnverschmutzungen verringert werden. Vor allem werden mit dieser Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße mit direkter Anbindung der dann beidseitigen Feldwege die bisweilen verkehrsbehindernden bzw. schwierigen Ein- und Ausfahrtmanöver der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verhindert, was auch zu einer verkehrssicheren Zufahrt für alle Verkehrsteilnehmer führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1343
Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 entstanden aus Vorlage: OF 962/9 vom 01.03.2025 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 152, dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1779, alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6684 entstanden aus Vorlage: OF 961/9 vom 28.02.2025 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Übergänge der westlichen Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße derart zu beleuchten, dass querende Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich besser gesehen werden. Bislang liegen einige Übergänge zu sehr im Dunkeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1274
Poller am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und Feldscheidenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6643 entstanden aus Vorlage: OF 1010/10 vom 25.02.2025 Betreff: Poller am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und Feldscheidenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Feldscheidenstraße an allen vier Ecken mit einem Poller abzusichern. Begründung: Auf unten zu sehender Grafik ist zum Beispiel eine Ecke auf der linken Seite zu sehen, über welche immer wieder Autos gelenkt werden ohne Rücksicht auf Kinder, die den Zebrastreifen überqueren. Die Ausfahrt aus dem Fitnessstudio sowie die zu enge Straßenführung führen immer wieder zu kritischen Situationen. Poller an den Ecken könnten Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1143
Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6634 entstanden aus Vorlage: OF 1004/10 vom 03.03.2025 Betreff: Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann und wie der Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße vor zu schnell fahrenden Fahrzeugen (insbesondere solchen, die von der Huswertstraße zur Homburger Landstraße fahren) spürbar sicherer gestaltet werden kann. In Betracht kommen zum Beispiel eine optische oder tatsächliche Fahrbahnverengung, eine Erhöhung des Fußgängerüberweges mit den üblichen Warnhinweisen für die Fahrzeugführer sowie eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung. Begründung: Die Berichte über gefährliche Situationen werden nicht weniger. An dieser Stelle besteht eine besonders unübersichtliche Kurvenlage sowie eine teils abschüssige Fahrbahn, auf der Fahrzeuge leider teils auch ungewollt schneller werden als angebracht. Dies gilt insbesondere morgens im Berufsverkehr, wenn auch die Kita-Kinder dort über die Straße zur Kita Weltreise möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1148
RE: Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6565 entstanden aus Vorlage: OF 931/9 vom 04.02.2025 Betreff: RE: Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße gewährleisten Vorgang: OM 5848/24 OBR 9; ST 160/25 Der Magistrat wird gebeten, seine dem Ortsbeirat 9 in der Stellungnahme ST 160 dargelegte Position zu überdenken und eine Lösung im Sinne der Verkehrssicherheit für die Kirschwaldstraße zu erarbeiten und umzusetzen. Eine nachhaltige bauliche Lösung ist im Sinne der Verkehrssicherheit unerlässlich. Begründung: Die Aussage des Magistrats, die Städtische Verkehrspolizei kontrolliere die Situation "im Rahmen der Streife", ist weder zielführend noch zeugt sie von Vertrauen oder Respekt gegenüber der Arbeit und Ortskenntnis des Ortsbeirats. Die Situation ist dem Ortsbeirat bestens bekannt und führt vor allem im Sommer zu großen Beeinträchtigungen. Die Argumentation, dass Elemente, die das Falschparken verhindern könnten, die Situation verschlechtern würden, ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr führt das aktuelle halb auf der Grünfläche und halb auf der Straße erfolgende illegale Parken zu einer größeren Verengung der Fahrbahn. Auf die völlig durchfurchten und zerstörten Grünflächen wird nicht ausgewichen. Durch bauliche Maßnahmen würde hingegen eine klare, verlässliche Situation geschaffen, auf der die Wege in ihrer vollen Breite frei bleiben könnten, sodass sich Fuß-, Rad- und Pkw-Verkehr begegnen und gut ausweichen können. Um Missverständnissen vorzubeugen, wurde der vom Ortsbeirat konkret gemeinte Teilbereich der Kirschwaldstraße in diesem Bild (Quelle: Geoportal, inklusive zahlreicher falsch parkender Pkw) rot eingezeichnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5848 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 160 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 984 Antrag vom 18.08.2025, OF 1059/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7321 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6491 entstanden aus Vorlage: OF 986/10 vom 27.01.2025 Betreff: Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Errichtung der drei zugesagten Kunstrasen-Miniaturspielfelder realistisch gerechnet werden darf. Begründung: Der Vereinsführung des SV Viktoria Preußen 07 Ffm wurde auf deren Anfrage vom Magistrat mitgeteilt, dass die Errichtung von drei Kunstrasen-Miniaturspielfelder, welche zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenplatz verortet wurden, möglich ist und kommen wird. Inoffiziellen Zwischenberichten zufolge wird sich diese Maßnahme ohne detailliertere Zeitangaben weiter verzögern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1759 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5Streckenverlängerung
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 529 entstanden aus Vorlage: OF 969/10 vom 27.01.2025 Betreff: Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird unter Einbindung der Eigentümer der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße und in der August-Schanz-Straße gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten, 1. wie die bereits bisher schwierige Anbindung des Gewerbeverkehrs von und zu dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße ganzheitlich verbessert werden kann; 2. wie die künftig schwierigere Verkehrserschließung zu den Liegenschaften in der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung ganzheitlich verbessert werden kann. Von besonderem Interesse ist dabei jeweils die Zeit der erheblichen Baumaßnahmen in der Homburger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1265 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 529 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5990, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6472 entstanden aus Vorlage: OF 955/10 vom 11.12.2024 Betreff: Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem kleinen Bürgersteig vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 zu unterbinden. Begründung: Die Homburger Landstraße vor der Hausnummer 182 ist besonders eng. Trotzdem parken Pkw mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig, sodass sämtliche Benutzerinnen und Benutzer des Bürgersteigs auf die Straße in den Gegenverkehr ausweichen müssen. Gerade die Kundschaft für ein Sanitätshaus muss mit Unterarmgehstützen, Rollatoren und Rollstühlen zur Rampe in das Geschäft kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 953 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße in Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6477 entstanden aus Vorlage: OF 973/10 vom 27.01.2025 Betreff: Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße künftig 1. sauberer gehalten werden können; 2. von nicht erwünschten Dauerparkern frei gehalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 958 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 entstanden aus Vorlage: OF 987/10 vom 27.01.2025 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858
Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 14.12.2024 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung Vorgang: OM 4480/23 OBR 10; ST 1101/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und detailliert zu berichten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Streckenverlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle "Preungesheim" in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monnet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. Bei einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins; b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes; 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich; b) mittig; c) östlich; 3. gegebenenfalls weitere Varianten. Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden. Begründung: Es erscheint unverändert nicht sinnvoll, dass 1. die ehemals vorgesehene Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, sodass vorhersehbare Begegnungsverkehre und weitere nennenswerte Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind; 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte; 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Streckenverlängerung vermieden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4480 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1101 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965 Antrag vom 19.08.2025, OF 1092/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92-10
Installation einer adaptiven Beleuchtung auf dem Fußweg parallel zur JeanMonnetStraße zwischen dem Haus Aja TextorGoethe und dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6407 entstanden aus Vorlage: OF 908/9 vom 12.01.2025 Betreff: Installation einer adaptiven Beleuchtung auf dem Fußweg parallel zur Jean-Monnet-Straße zwischen dem Haus Aja Textor-Goethe und dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Fußweg parallel zur Jean-Monnet-Straße im Abschnitt zwischen dem Haus Aja Textor-Goethe (Kreuzung Hügelstraße) und dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße mit einer adaptiven und ökologisch verträglichen Beleuchtung ausgestattet werden kann. Begründung: Der unbeleuchtete Fußweg wird regelmäßig von Anwohnenden, insbesondere von Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses Aja Textor-Goethe, genutzt. In den Abendstunden und während der dunkleren Jahreszeit stellt die fehlende Beleuchtung ein Hindernis für die Anwohnerinnen und Anwohner dar. Eine adaptive Beleuchtung, die sich bei Annäherung einschaltet und nach Passage wieder dimmt, würde das Sicherheitsgefühl und die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen und den Weg auch in den Abendstunden nutzbar machen. Gleichzeitig würde diese energiesparende Lösung die Lichtverschmutzung minimieren und nachtaktive Tiere im angrenzenden Grünbereich schützen. Dies ist besonders wichtig für die älteren Menschen aus dem Haus Aja Textor-Goethe, die auf sichere Wege in ihrer unmittelbaren Umgebung angewiesen sind, aber auch für alle anderen Anwohnenden, die diese wichtige Wegeverbindung nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1087 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neuordnung der Buslinie 69
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6392 entstanden aus Vorlage: OF 857/9 vom 28.10.2024 Betreff: Neuordnung der Buslinie 69 Der Magistrat wird aufgefordert, die Buslinie 69 dergestalt neu zu ordnen, dass sich Start bzw. Ziel am Platz Am Weißen Stein befinden und der Einsatz von Kleinbussen zur Bedarfsdeckung ausreicht. Begründung: Die ursprünglich nur bis zum Platz Am Weißen Stein bestehende Buslinie 69, von der Hügelstraße startend, wurde bis zum Markus Krankenhaus erweitert, um dessen Erreichbarkeit zu verbessern. Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Busverbindung auch zu begrüßen. Allerdings führt der mit einem höheren Bedarf in dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Platz Am Weißen Stein begründete Einsatz von größeren Standardbussen in der Kurhessenstraße immer wieder zu Stausituationen - selbst im Bereich der als Begegnungsstellen ausgewiesenen Kreuzungen - sowie dazu, dass entweder Bus oder Begegnungsverkehr teilweise über den Gehweg ausweichen, was diesen bereits deutlich geschädigt hat. Da der Bedarf in dem Abschnitt zwischen den Haltestellen "Am Weißen Stein" und "Markus-Krankenhaus" problemlos mit Kleinbussen gedeckt werden kann, ist eine Neuordnung der Buslinie 69 angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 770 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
Schlechte Beleuchtung Grafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6393 entstanden aus Vorlage: OF 876/9 vom 21.11.2024 Betreff: Schlechte Beleuchtung Grafenstraße Bürger berichten, dass die Straßenbeleuchtung der Grafenstraße im südlichen Teil bis zur Einmündung in die Hügelstraße unzureichend sei. Die auf der östlichen Seite installierten Laternen dringen mit ihrer Beleuchtung bei dieser breiten baumbestandenen Straße nicht bis zur gegenüberliegenden Straßenseite durch. Es sollen schon Passanten bei Dunkelheit in das Straßenbegleitgrün gestürzt sein. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, mit geeigneten Maßnahmen für eine bessere Beleuchtung zu sorgen, um so seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1088 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6413 entstanden aus Vorlage: OF 916/9 vom 12.01.2025 Betreff: Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bei welchen U-Bahn-Stationen entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 seitliche Zu- und Abgänge mit Treppenstufen nachgerüstet werden können, analog zur bestehenden Möglichkeit an der U5-Haltestelle "Hauptfriedhof". Begründung: Die bestehenden Wegebeziehungen an den U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße zwingen Fußgänger*innen an manchen Stellen zu erheblichen Umwegen von mehreren hundert Metern. Bei der Vorstellung der Planungen für die oberirdische Querung zur U-Bahn-Station "Hügelstraße" hat ein Amtsvertreter eine Lösung mit seitlichen Treppenabgängen ausdrücklich empfohlen. Die Erfahrungen an bestehenden Stationen mit solchen Querungsmöglichkeiten seien positiv und es wurden bisher keine Unfälle registriert. An der Station "Hauptfriedhof" besteht eine solche Lösung nun seit fast zehn Jahren. Dies könnte auch daran liegen, dass die Fußgänger*innen sehr aufmerksam sind, bevor sie die Haltestelle verlassen, und die Autofahrenden durch die sichtbaren Treppen auf die Querungsmöglichkeit aufmerksam werden. Gerade angesichts der Unfälle im Bereich der U-Bahn-Stationen erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, den Vorschlag neuer Wegebeziehungen durch den Magistrat prüfen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 938 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Aufstellen einer Sitzbank auf der Grünfläche an der Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg im Bereich der Haltestelle „Hauptfriedhof“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6410 entstanden aus Vorlage: OF 913/9 vom 12.01.2025 Betreff: Aufstellen einer Sitzbank auf der Grünfläche an der Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg im Bereich der Haltestelle "Hauptfriedhof" Der Magistrat wird gebeten, am Rand der Grünfläche an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg möglichst direkt an den Gehweg angrenzend und in direkter Nähe zur Haltestelle "Hauptfriedhof" eine Sitzbank zu installieren (siehe Bild für angedachten Bereich). Die Installation soll so erfolgen, dass möglichst keine oder nur minimale Versiegelung der Grünfläche notwendig ist. Begründung: Die betreffende Grünfläche liegt im Schatten mehrerer Bäume und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur U-Bahn-Haltestelle. Während der Wartezeit auf die U-Bahn müssen Fahrgäste derzeit in der prallen Sonne stehen oder lange Zeit stehen bleiben. Besonders für ältere Menschen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder an heißen Sommertagen stellt dies eine unnötige Belastung dar. Eine Sitzbank im Schatten der Bäume würde den Aufenthalt für wartende Fahrgäste deutlich angenehmer gestalten und zugleich den öffentlichen Raum aufwerten. Der Standort eignet sich aufgrund der vorhandenen Beschattung durch den Baumbestand besonders gut für eine solche Sitzgelegenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 480 Aktenzeichen: 67-0
Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6306 entstanden aus Vorlage: OF 940/10 vom 19.11.2024 Betreff: Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Kurzzeitparkplätze (Brötchentaste) an allen Wochentagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr einzurichten und diese von der städtischen Verkehrspolizei überwachen zu lassen. Begründung: In diesem Kreuzungsbereich (Ronneburgstraße/Homburger Landstraße) besteht durch den Kundenverkehr von PENNY, der Frankfurter Sparkasse und der Filiale des Bäckers Eifler ein erhöhter Parkdruck, der dazu führt, dass auf dem Radweg oder auch in zweiter Reihe geparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6314 entstanden aus Vorlage: OF 958/10 vom 16.12.2024 Betreff: Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße so einzurichten, dass gefährliche Begegnungen vermieden werden. Geringfügig zeitversetzte Grünphasen (z. B. um fünf Sekunden) in Nord- und Südrichtung können vielleicht Abhilfe schaffen und sollten erwogen werden. Begründung: An der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße gibt es häufig Folgendes zu beobachten: Ist der links abbiegende Verkehr aus Richtung Norden nach längerem Warten (wegen des Gegenverkehrs) in die Weilbrunnstraße eingefahren, preschen die Pkw-Fahrer:innen, die ungeduldig hinter dem links abbiegenden Verkehr warten mussten, geradeaus in Richtung Süden los, obwohl ihre Ampel bereits auf Rot steht. Damit gefährden sie die Menschen, die am südlichen Fußgängerüberweg die Homburger Landstraße überqueren, da die dortige Fußgängerampel inzwischen Grün zeigt. Besonders bei hohem Verkehrsaufkommen ist diese große Gefährdung zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6319 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 11.12.2024 Betreff: Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kreuzung mit Fahrradbügeln/Pollern so absichern kann, dass die dort laufenden Schulkinder eine gute Einsicht in die Straße Prämäckerweg haben. Begründung: Der Prämäckerweg macht kurz vor der Einmündung in die Straße In den Gräben eine leichte Biegung und die Einmündung ist besonders breit. Ebenso wird in dem Bereich oft geparkt. Im Winter wird der anfallende Schnee der Fußwege und im Herbst das Laub der Bäume an dieser Stelle zu einem großen Haufen aufgeschüttet, sodass es noch unübersichtlicher ist. Doch auch ohne parkende Autos, Laub- oder Schneehaufen kann man den Prämäckerweg (kommend aus Richtung Grundschule in Richtung Homburger Landstraße) erst dann ausreichend einsehen, wenn man mindestens drei Meter auf die Straße gelaufen ist. Das ist vor allem für die Schulkinder der Berkersheimer Grundschule gefährlich, da die Kreuzung auf dem Schulweg liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1765
Außerordentliche Verkehrsbelastung bei Umleitungen - Sigmund-Freud-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6212 entstanden aus Vorlage: OF 935/10 vom 18.11.2024 Betreff: Außerordentliche Verkehrsbelastung bei Umleitungen - Sigmund-Freud-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die außerordentliche Belastung der Sigmund-Freud-Straße als Ersatzstrecke bei Umleitungen reduziert werden kann. Begründung: Den Ortsbeirat erreichen Klagen von Anwohner:innen der Sigmund-Freud-Straße über die außerordentliche Verkehrsbelastung (Lärm, Abgase und eine verstopfte Straße) aufgrund der erneuten Sperrung der Brücke über die A 661. Viele Autofahrer:innen halten sich offenbar nicht an die ausgeschilderte Umleitung und wählen die vermeintliche Abkürzung durch die Sigmund-Freud-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 497 Aktenzeichen: 32-1
Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6210 entstanden aus Vorlage: OF 898/10 vom 21.10.2024 Betreff: Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von Lkws mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Siegmund-Freud-Straße verboten werden kann. Begründung: Da vermehrt Lkws auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder Parkverbot für Lkw und Verkehrszeichen 314 (Parken) mit dem Zusatzschild 1010-58 (Personenkraftwagen) der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 498 Aktenzeichen: 32-1
Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 873/9 Betreff: Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zukunft des ehemaligen Gebäudes der Post ist ungewiss, schlimmstenfalls droht hier der Abriss des gesamten Gebäudekomplexes, hierbei wäre auch der Verlust der dort aufgestellten Bronzefigur zu befürchten. Bürger haben den Ortsvorsteher angesprochen und ihn gebeten für eine Sicherung der Plastik im Falle eines Abrisses zu sorgen. Deshalb wird der Magistrat gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen möglich sind, diese Figur für den Ortsbeirat zu sichern. bzw. ob es möglich ist, dass der Ortsbeirat im Vorfeld einen anderen Standort für diese Statue auswählen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1090 2024 Die Vorlage OF 873/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenOrtstermin Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 798/3 Betreff: Ortstermin Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung einen Ortstermin an der Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße zu vereinbaren. Die Kreuzung ist insbesondere bei Querung der Eckenheimer Landstraße von Westen nach Osten schwer einsehbar. Querende Verkehrsteilnehmende stehen regelmäßig auf dem Radstreifen. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen mit den aus Norden, mit teilweise hoher Geschwindigkeit kommenden Radfahrenden. Deshalb soll in einem Ortstermin mögliche Lösungen gefunden werden. Insbesondere mit Blick auf die erwartbar steigenden Fahrradfahrenden in diesem Bereich bei Umsetzung der Fahrradfreundlichen Nebenstraße "Nordendstraße" ist die Entschärfung dieser Gefahrenstelle wichtig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 798/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenEntfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6137 entstanden aus Vorlage: OF 839/9 vom 26.10.2024 Betreff: Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189 Die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Hügelstraße 187/189 wird immer wieder mit widerrechtlich geparkten Autos zugestellt, sodass die Sicht vom Fußgängerüberweg auf die Hügelstraße sowie von der Straße aus auf die Fußgänger erheblich eingeschränkt wird. Durch die nicht entfernten, alten Parkplatzmarkierungen auf der Straße wird bei manchen Autofahrern der falsche Eindruck erweckt, dort parken zu können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Entfernung der alten Parkplatzmarkierungen vor dem Fußgängerüberweg an der Hügelstraße 187/189 zu veranlassen und eine zusätzliche Barke zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 599 Beratung im Ortsbeirat: 9
Verlängerung des Radweges auf der Nibelungenallee vor der Nationalbibliothek
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6079 entstanden aus Vorlage: OF 778/3 vom 19.09.2024 Betreff: Verlängerung des Radweges auf der Nibelungenallee vor der Nationalbibliothek Vorgang: OM 4041/18 OBR 3; ST 466/19 Der Magistrat wird gebeten, einen Fahrradweg auf der Nibelungenallee auf Höhe der Deutschen Nationalbibliothek von West nach Ost auf dem Bürgersteig einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg auf der Nibelungenallee, welcher von West nach Ost führt, befindet sich auf dem Bürgersteig. Er endet plötzlich auf Höhe der Nationalbibliothek. Dies führt dazu, dass sich auf dem an dieser Stelle sehr breiten Bürgersteig zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende in die Quere kommen. Ab der Kreuzung Nibelungenallee/Eckenheimer Landstraße beginnt der Fahrradweg auf dem Bürgersteig wieder. Für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer wäre die Einrichtung des Fahrradweges an dieser Stelle sinnvoll. Mit der Vorlage OM 4041 wurde der Magistrat bereits gebeten, auf dem Bürgersteig eine Markierung anzubringen, die auf den dort verlaufenden Fahrradweg hinweist. Mit der Stellungnahme ST 466 wurde mitgeteilt, dass dem durch das Aufbringen von Fahrradpiktogrammen entsprochen wird. Dies ist auch an zwei Stellen geschehen, allerdings sind die Piktogramme leicht zu übersehen und von zu Fuß Gehenden werden diese überhaupt nicht wahrgenommen. Nur die Einrichtung eines deutlich erkennbaren Fahrradweges, beispielsweise durch einen anderen Bodenbelag und/oder eine Abgrenzung zwischen Fahrrad- und Fußweg würde das Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4041 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 466 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 432 Beratung im Ortsbeirat: 3
Gießener Straße - Überschwemmungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6051 entstanden aus Vorlage: OF 901/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gießener Straße - Überschwemmungen Der Magistrat wird gebeten, den Bereich in der Gießener Straße zwischen Weinstraße/Sigmund-Freud-Straße und Homburger Landstraße sowie den Kreuzungsbereich Marbachweg/Gießener Straße prioritär in die Reinigungsliste der Sinkkästen aufzunehmen, insbesondere vor erwarteten Starkregenereignissen. Begründung: Der genannte Abschnitt ist Teil einer intensiv genutzten Verkehrsverbindung. Bei Starkregen kann das Wasser nicht zügig durch die vorhandenen Kanäle abfließen. Es entstehen auf der Gießener Straße verkehrsgefährdende Überschwemmungen, ein größerer See wie zuletzt am 26.09.2024, den Pkws nicht durchfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im Niddatal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6048 entstanden aus Vorlage: OF 894/10 vom 21.10.2024 Betreff: Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im Niddatal Der Magistrat wird gebeten, die auffallend große Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im Niddatal angemessen zu reduzieren und bei fehlendem Bedarf abbauen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 412 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6062 entstanden aus Vorlage: OF 912/10 vom 21.10.2024 Betreff: Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5 Die Straße Am Burghof ist als einzige verbindende Straße in Richtung Frankfurter Berg entsprechend stark frequentiert. Insbesondere bewegungseingeschränkte Personen, welche von der nördlichen Seite kommend die Bushaltestelle "Alt-Bonames" sicher erreichen wollen, sind derzeit sehr verunsichert. Bürgerinnen und Bürger haben den Ortsbeirat 10 zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass auf Höhe der Straße Am Burghof 5 eine sichere Querung fehlt. Ferner weist der aktuelle Schulweg, für die von der südlichen Seite der Straße Am Burghof kommenden Kinder eine ungesicherte Querung vor der Homburger Landstraße 623 aus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Fußgängerüberweg auf Höhe der Straße Am Burghof 5 einzurichten. Die Schulwegkommission wird im Anschluss daran gebeten, den Schulwegplan anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 407 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6063 entstanden aus Vorlage: OF 914/10 vom 21.10.2024 Betreff: Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung vor der Bäckerei Eifler die Sicherheit für Radfahrende erhöht werden kann, sodass weniger auf dem Radweg geparkt wird (zum Beispiel durch Klemmfixe und Rotfärbung oder Ähnliches). Begründung: Obwohl eindeutig ein Radweg eingezeichnet ist, parken immer wieder Fahrzeuge ganz oder teilweise auf dem Radweg vor der Bäckerei Eifler, um "schnell mal" einzukaufen. Das gefährdet den Radverkehr, der sich in der Kreuzungssituation in den Autoverkehr einfädeln muss. Insbesondere für Kinder und ältere Verkehrsteilnehmende ist das schwierig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 246 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1209
Rückstaus auf der Jean-Monnet-Straße vor der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6064 entstanden aus Vorlage: OF 915/10 vom 21.10.2024 Betreff: Rückstaus auf der Jean-Monnet-Straße vor der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Rückstaus an der Ampel auf der Jean-Monet-Straße vor der Homburger Landstraße durch Optimierung der Ampelphasen in Fahrrichtung Frankfurter Berg, zumindest im Berufsverkehr, vermeiden zu lassen. Begründung: Die Erreichbarkeit des Stadtteils Frankfurter Berg sowie des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße wird bisher durch Rückstaus verzögert und entspricht so nicht der Nachfrage. Abhilfe ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 408 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6016 entstanden aus Vorlage: OF 330/15 vom 15.10.2024 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist, Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen", explizit auch auf Wegen zu Schulen, und - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtsstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael-Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besuchen, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders für in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 766 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 828/9 Betreff: Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich den in den Herbstferien eingerichteten Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Hügelstraße in Teilen rückzubauen und insbesondere die baulichen Elemente (Sperren Poller, Omega-Bügel) zu entfernen und die weggefallenen KFZ-Parkplätze wiederherzustellen. Trotz Ferienzeit zeigt sich schon jetzt, dass der Verkehrsfluss massiv behindert wird und es vermehrt zu Staus kommt. Nach Ende der Ferien ist somit eine nicht hinnehmbare Fahrtzeitverlängerung vorprogrammiert. Die Positionierung der Sperrelemente erschwert zudem das Rechtsabbiegen. Die bereits eingetretenen negativen wirtschaftlichen Folgen für die ansässigen Gewerbetreibenden tun insoweit ihr Übriges. Idealerweise wird der Radweg, wie auf der anderen Seite der Eschersheimer Landstraße, auch im oben bezeichneten Abschnitt durch parallel verlaufende Straßen (Bertramstraße, Mierendorffstraße, etc) geführt. Sollte der Magistrat den Radweg auf der Eschersheimer Landstraße belassen wollen, so ist der Radweg in der Breite und sonstigen Ausgestaltung an den Radweg im nördlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße (ab der Kreuzung Hügelstraße) anzugleichen und entsprechend schmaler und ohne bauliche Trennelemente umzusetzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 828/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenNeuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 831/9 Betreff: Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass der Magistrat den Ortsbeirat zu der Neuordnung der Fahrspuren vor der Kreuzung EL/Hügelstraße stadteinwärts (Einteilung in nur geradeaus-Spur links bzw. nur-Abbiegespur rechts) vorab weder informiert noch angehört und damit den Ortsbeirat in seinen Rechten aus § 3 Abs. 4 S. 2, 6. Spiegelstrich GOOBR verletzt hat. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 831/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenAufpflasterung der Fontanestraße zur Geschwindigkeitsreduzierung
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 841/9 Betreff: Aufpflasterung der Fontanestraße zur Geschwindigkeitsreduzierung AnwohnerInnen beobachten regelmäßig Pkw's, die mit überhöhter Geschwindigkeit in der Tempo 30 Zone unterwegs sind. Die Fontanestraße wird neben dem normalen Anliegerverkehr ebenfalls gerne zur Abkürzung von der Hügelstraße in Richtung Schwalbenschwanz als Durchfahrtsstraße genutzt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit den beteiligten Ämtern und Anwohnerinnen und Anwohnern einen Ortstermin zu organisieren, um über geeignete Maßnahmen (u.a.Aufpflasterung) zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Fontanestraße zu beraten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 841/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
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