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Meine Nachbarschaft: In der Römerstadt

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Vorlagen

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Europäische Schule im Stadtteil der Quartiere ansiedeln

20.05.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 20.05.2025, OA 558 entstanden aus Vorlage: OF 499/7 vom 07.04.2025 Betreff: Europäische Schule im Stadtteil der Quartiere ansiedeln Vorgang: V 1433/15 OBR 7; ST 866/16; OM 2239/17 OBR 7 Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.09.2025 Die Verlagerung der Europäischen Schule ist weiterhin ungelöst. Zwar wird ein Standort auf dem Festplatz Ratsweg favorisiert und eingehend geprüft. Allerdings könnte der erwartete Platzbedarf die Verlagerung von Kleingärten notwendig machen. Zudem gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Ersatzstandort sehr schwierig. Zeitgleich muss der aktuelle Standort mit viel Geld nochmal erweitert und saniert werden, obwohl ein dauerhafter Verbleib dort nicht darstellbar ist. Am jetzigen Standort sind die Verkehrsprobleme zudem ungelöst und der Flächenbedarf der Europäischen Schule droht die Entwicklungsmöglichkeiten der Ernst-Reuter-Schulen zu behindern. Letztmals im Jahr 2017 (OM 2239) hat sich der Ortsbeirat 7 - in der Verantwortung für eine schnelle und nachhaltige Lösung des Standortproblems - für einen Standort im Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße ausgesprochen. In der vorherigen Stellungnahme ST 866 hieß es seinerzeit u. a.: "Das genannte Planungsgebiet wurde vom Magistrat hinsichtlich einer kurzfristigen Bebaubarkeit geprüft. Da dies wegen fehlender planungsrechtlicher Voraussetzungen verneint werden musste, wurde der Standort dem zuständigen Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht als neuer Schulstandort für die Europäische Schule vorgeschlagen." Dieser Standort wurde von den Entscheidungsträgern der Europäischen Schule also nie abgelehnt, wie oftmals behauptet wird. Mittlerweile ist klar, dass der seinerzeit beabsichtigte B-Plan zu Schaffung eines Gewerbegebiets nicht weiterverfolgt wird. Im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme soll in diesem Bereich ein Teil des Stadtteils der Quartiere entstehen. In diesem Zuge ist im Bereich Praunheim aktuell ein "urbanes Mischgebiet" vorgesehen. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme werden zudem die Besitzverhältnisse der Grundstücke neu geordnet. Nördlich der Heerstraße wird ein leistungsfähiger Verknüpfungspunkt zwischen U-Bahn und Regionaltangente West entstehen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschießen: Für den Fall, dass die Europäische Schule nicht wie geplant an den Ratsweg verlagert werden kann, z. B. weil kein Ausweichstandort für den Festplatz gefunden werden kann, wird der Magistrat gebeten, Standorte für die Europäische Schule im Stadtteil der Quartiere zu prüfen. Im Gebiet des Ortsbezirks 7 sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Die Standortprüfung und Entscheidung muss vor dem Hintergrund des perspektivischen Flächenbedarfs der Europäischen Schule getroffen werden; 2. es ist zu prüfen, ob vom beabsichtigten Park-and-Ride-Parkplatz an der BAB 5 eine direkte Zuwegung zu einem Parkplatz der Europäischen Schule geschaffen werden kann, der nur über diesen Weg zu erreichen ist; 3. es ist zu prüfen, ob im Gegenzug eine weitestgehende Verkehrsberuhigung für die Heerstraße und den Bereich Alt-Praunheim realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1433 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 866 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2239 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 558 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke (= Ablehnung) sowie AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 558 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Ablehnung), BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 558 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6308, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025 § 6756, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 71 Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit Investitionen für den Kinderverein Kalbach e. V.

06.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 24.11.2025, OF 647/12 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 71 Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit Investitionen für den Kinderverein Kalbach e. V. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Kinderverein Kalbach e. V. werden für Investitionen in die Kinder- und Jugendarbeit Mittel von bis zu 10.000,- € zur Verfügung gestellt. Hieraus sollen insbesondere finanziert werden: - Neue Büchertische und Bestuhlung für die Kinderbuchmesse in der Alten Turnhalle (ca. 4.000 €) - Laptop und Beamer für das "Bilderbuchkino" (ca. 1.500 €) - Lesesofas und ein zweiter Schreibtisch für die Kinderbücherei (ca. 2.000 €) - Regale für das Archiv der Bücherei und den Container an der Alten Turnhalle (ca. 1.000 €) - Bücher und digitale Medien für die Kinderbücherei (ca. 1.500 €) Begründung: Der Kinderverein Kalbach e. V. setzt sich seit über 40 Jahren für das Wohl aller Kinder und Familien im Stadtteil Kalbach-Riedberg und darüber hinaus ein. In Kalbach-Riedberg betreibt er aus eigenen Mitteln seit 1987 eine Kinderbücherei, die kostenlos und öffentlich zugänglich ist - unabhängig davon, ob die Kinder und Eltern Mitglieder des Vereins sind oder nicht. Sie verfügt über einen Medienbestand von über 4.500 Büchern und Digitalmedien, die über einen Online-Katalog erfasst und recherchierbar sind und in den Räumlichkeiten der Bücherei im Alten Rathaus in Kalbach ausgeliehen werden können. Über die Buchausleihe hinaus engagiert sich die Kinderbücherei mit einer Fülle von Aktivitäten zur Leseförderung, die in Frankfurt und auch bundesweit einmalig sind. So veranstaltet das Büchereiteam unter anderem Bücherflohmärkte, Hörbuchnächte sowie Bilderbuchkinos für die Kleinsten, und sie ist maßgeblich an der Organisation und Durchführung der alljährlichen "Kalbacher Klapperschlange" beteiligt, dem ersten Kinderbuch-Literaturpreis in Deutschland mit einer reinen Kinderjury. Die Angebote der Kinderbücherei wurden auch im Jahr 2024 wieder hervorragend angenommen, was die beachtlichen Zahlen von 8.269 Ausleihen und 62 Neuanmeldungen belegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 119 2025 Die Vorlage OF 647/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Wartehäuschen im Ortsbezirk 8 klimagerecht ausstatten und begrünen

29.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7085 entstanden aus Vorlage: OF 569/8 vom 05.05.2025 Betreff: Wartehäuschen im Ortsbezirk 8 klimagerecht ausstatten und begrünen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, um die im Ortsbezirk 8 aufgestellten Buswartehäuschen mit einem besseren Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitzeeinwirkung auszustatten. Insbesondere ist zu prüfen, ob die genormten Tonnendächer aus Acrylglas, z. B. durch weiter auskragende, sonnenlichtundurchlässige Bauteile zu ersetzen sind. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob verschattende Grünpflanzen an den Seiten- oder Rückwänden hochwachsen könnten, die durch Drainagen im Boden oder im Dach mit Feuchtigkeit versorgt werden. Begründung: Die Wartehäuschen einiger Bushaltestellen (U-Bahnhof Heddernheim, Niederurseler Landstraße, Ernst-Kahn-Straße, Mithrasstraße, Praunheimer Weg) im Ortsbezirk sind im Sommer während der Mittagszeit starker Hitze ausgesetzt, vor allem, wenn in der südwestlichen Richtung keine Schatten spendende Pflanzung und auch keine Bebauung ist, die einen Schatten wirft. Steigen die Temperaturen z. B. über 30 Grad, kann die Wartezeit für Ältere und körperlich eingeschränkte Personen sehr anstrengend und gesundheitsgefährdend sein. Die eingefärbten Tonnendächer sind sehr kurz, ein Luft- und Temperaturausgleich findet kaum statt. Zudem bieten sie auch keinen Schutz gegen plötzlichen Starkregen. Grünpflanzen könnten an einem Spalier an einer Seite des Wartehäuschens emporwachsen, sie brauchen wenig Feuchtigkeit, sorgen aber für CO2- und Ozonabbau und verbessern die Luft durch Abgabe von Sauerstoff. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1532 Aktenzeichen: 92-13

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der Lokalen Ökonomie in Seckbach auflegen

28.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 04.11.2025, OF 796/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der Lokalen Ökonomie in Seckbach auflegen Vorgang: EA 26/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden für das Auflegen eines Förderprogramms zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zum Anreiz zur Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen für Gesamt-Seckbach die notwendigen Mittel eingestellt. Das Förderprogramm sollte, wenn keine EU-, Bundes- oder Landesförderprogramme zur Verfügung stehen, ausschließlich mit städtischen Fördermitteln, analog des ehemaligen Fechenheimer Programms Lokale Ökonomie, durchgeführt werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: In Seckbach ist seit Jahren ein Sterben der kleinen Einzelhandelsgeschäfte sowie die Schließung von Filialen größerer Institutionen zu beobachten. So hat neben anderen in Jahr 2021 die Postbank ihr Angebot eingestellt und die Frankfurter Sparkasse ihre Filiale geschlossen. Das beantragte Förderprogramm soll die kleinen und mittleren Unternehmen sowie den kleinteiligen und inhabergeführten Einzelhandel im Stadtteil stärken bzw. deren Neuansiedlung unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 11 2025 Die Vorlage OF 796/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der FranzWerfelStraße

24.04.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6850 entstanden aus Vorlage: OF 996/9 vom 03.04.2025 Betreff: Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Franz-Werfel-Straße Derzeit werden in diesem Bereich zahlreiche Fahrzeuge, darunter Autos, Wohnmobile und Anhänger, teils dauerhaft abgestellt. Dies führt dazu, dass der öffentliche Raum nicht optimal genutzt werden kann. Die genannte Fläche bietet Potenzial für eine verbesserte Nutzung als Begegnungsraum für die Anwohnerinnen und Anwohner. Bereits in der Vergangenheit wurden hier unter der Hochstraße durch das Quartiersmanagement Ginnheim und das Nachbarschaftsbüro der aktiven Nachbarschaft Veranstaltungen organisiert, die auf positive Resonanz stießen. Eine autofreie Gestaltung würde diesen Bereich weiter aufwerten und den Anwohnerinnen und Anwohnern mehr Platz für soziale und kulturelle Begegnungen bieten. Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zur Umgestaltung des genannten Bereichs zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Einrichtung einer autofreien Zone zu ergreifen. Die Parkplätze für die Deutsche Bundesbank sollen hiervon nicht betroffen werden. Die Durchfahrt soll davon unberührt bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1442 Beratung im Ortsbeirat: 9

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/HeinzHerbertKarryStraße

07.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 14.12.2025, OF 813/11 Betreff: Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Verkehrssituation an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße / Heinz-Herbert-Karry-Straße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Wegeführung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ermöglichen. Zudem wird um Auskunft zur Unfallstatistik gebeten (Vergleich der letzten 5 Jahre). Begründung: An der Kreuzung Wilhelmshöher Straße / Heinz-Herbert-Karry Straße kommt es laut Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Insbesondere nach Abschluss des 1. Bauabschnitts der Wilhelmshöher Straße, in der die Wegeführung an der Kreuzung verändert war, kommt es nun immer wieder zu Unfällen (z. B. von Bornheim kommend wird die Kreuzung relativ schnell angefahren und die Vorfahrt der Fahrzeuge, die von der Wilhelmshöher Straße kommen, missachtet). Mögliche Ansatzpunkte könnten eine weiter vor der Kreuzung beginnende Geschwindigkeitsbeschränkungen, eine optimierte Beschilderung, Piktogramme auf der Fahrbahn, eine Verbesserung des Fahrbahnzustands oder ggf. auch bauliche Veränderungen sein. Der Magistrat soll bitte Optionen prüfen und dem Ortsbeirat vorlegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2025

05.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 23.09.2025, OF 768/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2025 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird von der SRM an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim-Süd wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachts-bäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instandgehalten. In Fechenheim, nördlich der Hanauer Landstraße wird die Betreuung durch das Quartiersmanagement, Stadtbezirksvorsteherin und den Kindergärten im Stadtteil organisiert. Die Stromverbrauchskosten übernimmt der lokale Gewerbeverein. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.100 bis 4.500 Euro brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 427 2025 Die Vorlage OF 768/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE SPD CDU LINKE FDP fraktionslos
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Ausbreitung der Beifuß-Ambrosie-Pflanze im Ortsbezirk 9

03.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 21.08.2025, OF 1092/9 Betreff: Ausbreitung der Beifuß-Ambrosie-Pflanze im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, sich mit dem Grünflächenamt in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob im Ortsbezirk 9 die gemeinhin als gesundheitliche Beschwerden auslösende Pflanze Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) ausfindig gemacht wurde. Wenn ja, welche Mittel zur Bekämpfung dieser Pflanze bestehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1092/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und Linke

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Auch in Heddernheim: 100 Jahre Neues Frankfurt

04.03.2025 · Aktualisiert: 07.05.2025

Antrag vom 04.03.2025, OF 545/8 Betreff: Auch in Heddernheim: 100 Jahre Neues Frankfurt Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: a) Das Jubiläum "100 Jahre Neues Frankfurt" wird auch in der Ernst-May Siedlung in Heddernheim gefeiert. Im Denkmalamt der Stadt liegt ein erster Entwurf der "Siedlung Römerstadt" von 1925 vor, Ernst May nannte sie "Niddatalprojekt". Mit dem Jubiläum soll die Idee und Bauweise dieser Siedlung vor Ort besonders sichtbar und erlebbar werden, für Einheimische und für Besucher:innen. b) Regelmäßig sollen für interessierte Besucher:innen Vorträge stattfinden, z.B. in der Geschwister-Scholl-Schule, d.h. Expert:innen oder Wissenschaftler:innen referieren über Planung, Bebauung, Fertigstellung sowie über die technische, organisatorische, finanzielle Pionierarbeit beim Siedlungsbau und die Entwicklung der Siedlung in nachfolgenden Jahren. Sie bieten die Diskussion mit Bürger:innen an. c) Führungen mit Themen zur Architektur, Ausstattung der Häuser, zur Gartenanlage und Bastionsmauer sollen regelmäßig durchgeführt werden. d) Diese kostenlosen Vorträge und Führungen sollen ab 2026 monatlich angeboten werden und öffentlich bekannt gegeben werden, durch Haushaltsflyer und über Werbezeitungen. Schulklassen und vhs-Kurse im Stadtteil werden eingeladen. e) Die Kosten für Veranstaltungen und Führungen vor Ort, ebenso wie für Umzüge und Kinderfeste aus Anlass der Jubiläumsfeier werden aus dem städtischen Budget "100 Jahre Neues Frankfurt" getragen. f) Die Wirtschaftsförderung Frankfurt, die für die Organisation von Festen in der Innenstadt zuständig ist, wird beauftragt, die Inhaber:innen der Gaststätten und Cafès in der Straße "In der Römerstadt" bei der Vorbereitung hinsichtlich eines vermehrten Bedarfs an Öffnungszeiten und Angeboten für die Besucher:innen zu unterstützen. g) Um die Bekanntheit des Jubiläums zu steigern, sollen ab 2026 Transparente über der Straße In der Römerstadt angebracht werden: "Ernst May Siedlung - 100 Jahre Neues Frankfurt". h) In der Straße sollen zudem mehrere Hinweistafeln angebracht werden (Stoer), die Informationen zur Siedlung bieten und z.B. den Grundriss, Haustypen und historische Aufnahmen des Siedlungsbaus zeigen. Begründung: Die Ernst May Siedlung in der Römerstadt in Heddernheim gilt als gelungenes Beispiel einer frühen Trabantenstadt, die die Kernstadt durch eine Wohnsiedlung am Stadtrand entlasten sollte und zugleich der städtischen Industriearbeiterschaft eine gesundes und naturnahes Wohnumfeld bieten sollte. Die nördlichen Gemeinden der Taunus-Ausläufer waren deshalb unter OB Franz Adickes eingemeindet worden und in Heddernheim bot sich die vom Fluss ansteigende Fläche der zerfallenen römischen Stadt NIDA als geographisch ideale Lage für das Siedlungsprojekt an. Schon der frühe Entwurf zeigt, wie gut sich die geplante Siedlung in die geographische Lage einpasst. Die Bewerbung der Ernst-May Siedlung Römerstadt zum Weltkulturerbe war bisher leider nicht erfolgreich, die Bewerbung soll aber neu eingereicht werden. Die Feierlichkeiten zu "100 Jahre - Neues Frankfurt" sind ein wichtiger Anlass, die Siedlung in der Römerstadt weiter bekannt zu machen und die historische Architektur zu würdigen, aber bieten auch die Gelegenheit, dass sich viele Menschen mit den Vor- und Nachteilen der Architektur und der sozialen Zielsetzung aus heutiger Sicht auseinandersetzen. Der Rundgang und die Anschauung vor Ort sind dafür unverzichtbar und mit den vorbereiteten und veröffentlichten Angeboten gewinnt der Weg vieler Interessent:innen in den Frankfurter Stadtrand an Attraktivität. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 545/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 545/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Verkehrssituation in der Karl-Ritscher-Anlage

04.03.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 13.06.2025, OF 616/12 Betreff: Verkehrssituation in der Karl-Ritscher-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) zu schreiben mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Einfahrtsbereich der Karl-Rischer-Anlage ist eine Sperrfläche durch Schraffierung auf der Straße aufzubringen, um eindeutig für parkende Fahrzeuge zu signalisieren, dass im Einfahrtskurvenbereich weder ein Halten noch ein Parken zulässig ist. Ferner ist ab ca. der Karl-Rischer-Anlage 1-3 in Verlängerung des weißen Strichs auf der linken Seite entweder ein Verkehrszeichen 283 StVO mit Pfeil Richtung Max-Holder-Straße (gegebenenfalls zeitlich wochentags beschränkt) oder ebenfalls eine Sperrfläche durch Schraffierung rechtsseitig bis Max-Holder-Straße aufzutragen (s. Fotos) oder eine andere Lösung zu finden, die eine Anlieferung möglich macht. Begründung: Die Karl-Rischer-Anlage ist eine schmale Verbindungsstraße zwischen der Heinrich-Lanz-Allee und der Max-Holder-Straße. Da inzwischen beidseitig geparkt wird, ist es andienenden Lastkraftwagen für die Gewerbebetriebe in Hausnummer 1-3 oder 5 oftmals nicht möglich die Grundstückseinfahrten anzudienen oder gefahrenlos auszufahren, da der Einschlagwinkel der LKW' s mehr Platz benötigt. Fotos: privat Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 616/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE SPD FDP LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Konsolidierung von OIB-Anträgen

20.02.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6574 entstanden aus Vorlage: OF 950/9 vom 19.02.2025 Betreff: Konsolidierung von OIB-Anträgen Vorgang: OIB 66/21 OBR 9; OIB 146/22 bis OIB 151/22 OBR 9; OIB 336/24 OBR 9 1. Die OIB 66 (Spielmobil) wird aufgehoben. 2. Die OIB 146 (Außenbereich Anne-Frank-Schule) wird aufgehoben. 3. Die OIB 147 (Außenbereich Ludwig-Richter-Schule) wird aufgehoben. 4. Die OIB 148 (Außenbereich Ziehenschule) wird aufgehoben. 5. Die OIB 149 (Außenbereich Fried-Lübbecke-Schule) wird aufgehoben. 6. Die OIB 150 (Außenbereich Johann-Hinrich-Wichern-Schule) wird aufgehoben. 7. Die OIB 151 (Spielgerät für Spielplatz Birkholzweg) wird aufgehoben. 8. Die OIB 336 (Unterstützung von Umgestaltungsmaßnahmen unter der Rosa-Luxemburg-Straße) wird aufgehoben. Der Magistrat wird gebeten, die frei werdenden Beträge dem entsprechenden Budget des Ortsbeirats (EHH rsp. TFHH) gutzuschreiben und die Gutschrift zu bestätigen. Begründung: zu 1.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 2.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 3.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 4.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 5.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 6.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 7.: Der Platz wurde umgestaltet. Die Maßnahme ist derzeit nicht erforderlich. zu 8.: Die Maßnahme wurde aus anderen Mitteln finanziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.12.2021, OIB 66 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 146 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 147 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 148 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 149 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 150 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 151 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.07.2024, OIB 336 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 827 Antrag vom 20.08.2025, OF 1094/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7345 Aktenzeichen: 10-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Sandplackenstraße bis Steinbacher Hohl für Radfahrende sicherer gestalten

11.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6649 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 04.03.2025 Betreff: Sandplackenstraße bis Steinbacher Hohl für Radfahrende sicherer gestalten Vorgang: B 74/24 In Praunheim hat sich die Sandplackenstraße über den Praunheimer Kreisel in den Steinbacher Hohl als intensiv genutzte Radfahrverbindung für Schüler:innen und erwachsene Radfahrpendler:innen etabliert. Dem ist bereits durch die Möglichkeit für Radfahrende, die Sandplackenstraße in beide Richtungen zu befahren, Rechnung getragen worden. Es entstehen dort aber immer wieder gefährliche Situationen, da die Straße teilweise zu eng und zu unübersichtlich ist. Auch die Einfahrt in den Kreisel aus der Sandplackenstraße ist für Radfahrende gefährlich, da die Autofahrer:innen sich vor allem nach links orientieren, um in den Kreisel einfahren zu können. Bei der Ausfahrt aus dem Kreisel nach Alt-Praunheim werden dann die Radfahrenden zu spät gesehen. Laut dem letztem Bericht zum Sachstand auf dem Weg zu einem fahrradfreundlichen Frankfurt (B 74, 19.02.2024) werden noch einmal fahrradfreundliche Nebenstraßen/Fahrradstraßen als Teil des Gesamtkonzepts aufgeführt. Das Radkonzept Nord befindet sich derzeit immer noch in Erarbeitung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat zur Verbesserung der Situation aufgefordert, - die Sandplackenstraße in eine Fahrradstraße/fahrradfreundliche Nebenstraße umzuwandeln; - die Querung des Kreisels für Radfahrende in Richtung Norden sicherer zu gestalten; - den Steinbacher Hohl für Radfahrende sicherer zu gestalten, vor allem die Möglichkeit des Wildparkens im Steinbacher Hohl durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 74 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1116

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel

23.01.2025 · Aktualisiert: 22.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6445 entstanden aus Vorlage: OF 508/8 vom 07.01.2025 Betreff: Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel Vorgang: B 41/23; OI 20/23 OBR 8; B 369/23 OBR 8; OM 6131/24 OBR 8; B 415/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Umsetzung des Vorhabens "Ein Schloss für Heddernheim", das eine umfassende bestandserhaltende Sanierung der denkmalgeschützten Gesamtanlage zur Voraussetzung hat, schnellstmöglich eine Bau- und Finanzierungsplanung vorzubereiten und ein erstes Konzept dafür zunächst im Rahmen des bei dem Ämterortstermin am 23.09.2024 vereinbarten Folgetermins bzw. im Rahmen des gewünschten Runden Tischs (OM 6131 vom 07.11.2024 ) vorzustellen. 2. für die Sanierung des historischen Schlossbaus auch Fördermittel des Landes Hessen, von Hessen Lotto und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sowie Spenden in Betracht zu ziehen und dafür rechtzeitig die entsprechenden Förderanträge und Fundraising-Strategien vorzubereiten. Begründung: Nach dem aktuellen Zwischenbericht des Magistrats ist für eine Sanierung des 1740 erbauten Schlosses, heute Alt-Heddernheim 30, und für eine bestmögliche Kombination der verschiedenen Nutzungswünsche (zusätzlicher Kita-Raum, Vereinstreff, Heimatmuseum, Wohnungen usw.) mit Gesamtkosten von mindestens 3drei Millionen Euro zu rechnen. Das Gebäude ist weiterhin in einem nicht angemessenen Zustand und soll für alle in Heddernheim aufgewertet werden. Besonders das städtische Kinderzentrum und die Vereine sind Bedarfsträger. Eine schnellstmögliche Vorgehensweise bei der Planung ist nötig, damit daraus kein Generationenprojekt wird. Sollten aufgrund von Sparzwängen alle städtischen Finanzierungsquellen für Leistungen on top ausgeschöpft sein, zum Beispiel für den Wiederaufbau des kriegszerstörten Mansarddaches, können Spenden, Landeszuschüsse aber auch Lotteriemittel und Zuwendungen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eingeworben bzw. beantragt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 41 Initiative vom 15.06.2023, OI 20 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 369 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6131 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 415 Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27 Antrag vom 03.03.2025, OF 542/8 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1522 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten: Bereits verfügte Sperrfläche bis spätestens zum 15. März 2025 markieren

21.01.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6338 entstanden aus Vorlage: OF 470/7 vom 29.12.2024 Betreff: Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten: Bereits verfügte Sperrfläche bis spätestens zum 15. März 2025 markieren Vorgang: OM 4552/23 OBR 7; ST 113/24; ST 1550/24; B 407/24 Mit der Vorlage OM 4552 hat der Ortsbeirat beschlossen, im Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten eine Veränderung der Verkehrsführung und eine Verschiebung der Sperrfläche an den Fahrbahnrand umzusetzen. Damit sollen temporäre Nutzungen der Fläche durch die Bürgerschaft ermöglicht werden. Dem Bericht B 407 war zu entnehmen, dass diese Maßnahme bereits verfügt wurde und eine Umsetzung nach Abschluss der aktuellen Trassenbauarbeiten vor Ort umgesetzt werden soll. Nach mehreren Nachfragen beim Amt für Straßenbau und Erschließung wurde im Dezember mitgeteilt, dass eine Umsetzung der Maßnahme erst im Frühjahr 2025 erfolgen kann und damit ein Jahr nach dem ursprünglich angedachten Termin. Die Initiative, die die Sperrfläche begrünen möchte, hat nun darum gebeten, diese Maßnahme spätestens in der ersten Märzhälfte abzuschließen, um die Pflanzzeit optimal nutzen zu können, zumal das Einbringen von Pflanzkübeln nach Abschluss der Arbeiten ehrenamtlich organisiert werden muss. Die vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten sicherzustellen, dass die bereits seit geraumer Zeit verfügte Maßnahme im o. g. Kreuzungsbereich spätestens zum 15. März 2025 abgeschlossen wird und die Initiative vier Wochen vorher über den Termin informiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4552 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 113 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1550 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 407 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 655 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Fahrradweg auf „Steinstraße“ zurückbauen

05.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6281 entstanden aus Vorlage: OF 502/8 vom 18.11.2024 Betreff: Fahrradweg auf "Steinstraße" zurückbauen Der Magistrat wird gebeten, den ausgewiesenen Fahrradweg auf dem Niederurseler Hang zwischen Marie-Curie-Straße/Rosa-Luxemburg-Straße und den Bio-Instituten der Goethe-Universität (ungefähr Verlauf römische "Steinstraße") aus der Radewegeliste zu streichen und in einen für Fußgänger nutzbaren Zustand zu versetzen und den Bewuchs beidseitig zurückzuschneiden. Dabei sollen eventuell noch vorhandene Reste der ursprünglichen römischen Straße erhalten werden. Für den Radweg in Richtung Bad Homburg/Riedberg wird eine alternative Streckenführung eingerichtet. Begründung: Seit Langem ist der Weg beidseitig von dichten Brombeersträuchern gesäumt, daraus wuchsen an mehreren Stellen kräftige Zweige auf Augenhöhe in den Weg hinein, was zu Verletzungen führen könnte. Der Belag ist so schwer beschädigt, dass der aktuelle Zustand ein Unfallrisiko für Radfahrende darstellt. Der Weg ist auch nach Rückschnitt der Hecken zu schmal, dass sich begegnende Radfahrende nicht genügend Platz zum ungefährdeten Vorbeifahren haben. Daher ist der Weg als Fahrradverbindung nicht geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 488 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

S-Bahn-Station „Ginnheim“ - Zuwegung von Ginnheimer Seite

20.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Antrag vom 20.11.2024, OF 871/9 Betreff: S-Bahn-Station "Ginnheim" - Zuwegung von Ginnheimer Seite Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat kurzfristig zu berichten, wie ab 15. Dezember 2024 die neue S-Bahn-Station Ginnheim von östlicher "Ginnheimer" Seite zügig erreicht werden kann. Wenn in Kürze die neue S-Bahn-Station in Betrieb genommen wird, kann Sie barrierefrei nur von Ginnheimer Seite durch die Unterführung der Woogstraße und der Straße "Am Ginnheimer Wäldchen" und den hier vorhandenen Aufzug erreicht werden. Ein barrierefreier Zugang Seitens der Endhaltestelle der Straßenbahn und U-Bahn in Ginnheim ist auf Grund von Stufen und Treppen kommend von der Ginnheimer Landstraße parallel verlaufend der Rosa-Luxemburg-Straße in Richtung U-Bahn Haltestelle Niddapark nicht möglich. Diese Mängel wurden bereits im Rahmen der OBR-Sitzung am 13.11.2022 moniert, aber bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt. Wenn im Frühjahr die Aufzüge der U-Bahn-Station Niddapark Instand gesetzt werden und die Station barrierefrei umgebaut wird, sollte auch der oben genannte Zugang fertiggestellt worden sein. Aus diesem Grund ist eine schnelle Behebung erforderlich Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 871/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 temporär ausschalten

20.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Antrag vom 20.11.2024, OF 866/9 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 temporär ausschalten Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 in beiden Richtungen ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ebenfalls abgeschaltet werden kann. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station "Niddapark" bis zur Brücke der Titusstraße (OBR8) die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet, während Sie im Bereich der Kurve (Ginnheimer Bogen) eingeschaltet ist. Aus Sicht des Ortsbeirates 9 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, nicht konsequent verfolgt wird. Bis zum Fernsehturm könnte die Beleuchtung ausgeschaltet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 866/9 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1089 2024 Die Vorlage OF 866/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekottütenspender und Abfallbehälter

07.11.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6151 entstanden aus Vorlage: OF 861/9 vom 28.10.2024 Betreff: Hundekottütenspender und Abfallbehälter Der Magistrat wird gebeten, unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Franz-Werfel-Straße und der Platenstraße Abfallkörbe zu installieren. Ebenfalls wird der Magistrat gebeten, einen Hundekottütenspender in diesem Bereich aufzustellen. Ein Pate für diesen Spender ist vorhanden. Begründung: Die Wegeverbindung zwischen der Franz-Werfel-Straße und der Platenstraße wird von zahlreichen Hundehaltern frequentiert. Bedauerlicherweise kommt es häufig vor, dass diese die Hinterlassenschaft ihrer Tiere nicht richtig entsorgen. Die Installation eines Spenders für Hundekotbeutel und Abfallbehälter könnte diesem Problem entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 154 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-BahnGleise zu einem „Tiny Forest“ für Niederursel/Heddernheim kultivieren

07.11.2024 · Aktualisiert: 19.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6130 entstanden aus Vorlage: OF 487/8 vom 21.09.2024 Betreff: Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-Bahn-Gleise zu einem "Tiny Forest" für Niederursel/Heddernheim kultivieren Der Magistrat wird aufgefordert, den naturwüchsigen Pflanzenbestand neben den U-Bahn-Gleisen der U3 auf zehn Meter Breite zu erweitern und zu verlängern. Auf dem erweiterten Streifen sollen pro Quadratmeter mindestens drei verschiedene Baum-Sträucher-Setzlinge eingepflanzt werden. Die bereits bewachsene Fläche soll ebenso verdichtet werden und von Dorngehölzen befreit werden. Angestrebt wird zwischen dem eingezäunten Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke und der Haltestelle "Wiesenau" die Bedingungen für einen "Tiny Forest" herzustellen. Begründung: Der kleine verdichtete Wald soll an dieser Stelle die Aufnahme von Feinstaub, Ruß und Stickstoff der Rosa-Luxemburg-Straße, der Marie-Curie-Straße und des MHKW Nordweststadt ermöglichen, das Regenwasser der angrenzenden Wiesen aufnehmen und speichern und die Luftqualität in den nahen Wohnquartieren durch Abgabe von Sauerstoff verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 340 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 806 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Unterstützung der Umgestaltungsmaßnahmen der Aktiven Nachbarschaft unter der Brücke in der RosaLuxemburg-Straße

28.10.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Antrag vom 28.10.2024, OF 855/9 Betreff: Unterstützung der Umgestaltungsmaßnahmen der Aktiven Nachbarschaft unter der Brücke in der Rosa-Luxemburg-Straße Durch die "Mal-Aktion, Kreative Riesen", unter der Rosa-Luxemburg-Brücke wurde ein Teil des Raumes unterhalb der Hochstraße verschönert und dadurch die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich gesteigert. Weitere Säulen in Richtung Platenstraße sollen ebenfalls mit Farbe gestaltet werden. Nach Rücksprache mit der aktiven Nachbarschaft, übernimmt diese, die Restkosten für die farbliche Gestaltung der verbleibenden Säulen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Umgestaltung des Raumes unter der Rosa-Luxemburg-Straße und beteiligt sich mit 1000 Euro an den anfallenden Kosten weitere Säulen farblich zu verschönern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 855/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 855/9 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verbesserung der Verkehrsführung an der LidlKurve in Ginnheim

28.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

Antrag vom 28.10.2024, OF 846/9 Betreff: Verbesserung der Verkehrsführung an der Lidl-Kurve in Ginnheim Ein Verkehrskreisel im Bereich der Kreuzung Platenstraße und Zubringer der Rosa-Luxemburg-Straße könnte die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich erhöhen. Ein weiterer Vorteil des Kreisverkehres bietet sich für den Autoverkehr von der westlichen Platenstraße aus kommend an. Diese könnten durch den Kreisel sicher in die östliche Platenstraße fahren, was zurzeit nicht erlaubt ist. Gegebenenfalls böte sich auch ein Anschluss der Stefan-Zweig-Straße an den Kreisel an. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher möge mit den zuständigen Ämtern einen Ortstermin vereinbaren, um zu prüfen, ob es verkehrstechnisch sowie bautechnisch möglich ist die Kreuzung zu einem Kreisel umzubauen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 846/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Parteien: CDU SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Termin zur Schulwegsicherung nach Umzug der Diesterwegschule auf das Gelände Auf der Schloßhecke/Ecke Ginnheimer Waldgasse

26.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

Antrag vom 26.10.2024, OF 852/9 Betreff: Termin zur Schulwegsicherung nach Umzug der Diesterwegschule auf das Gelände Auf der Schloßhecke/Ecke Ginnheimer Waldgasse Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher mit den zuständigen Ämtern einen Termin zur Schulwegsicherung am Auslagerungsstandort der Diesterwegschule zu vereinbaren. Bei einem Termin vor Ort machten Eltern auf den schlechten Zustand des Weges: Auf der Schloßhecke zwischen Ginnheimer Waldgasse und Rosa-Luxemburg-Straße aufmerksam. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 852/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "mit den zuständigen Ämtern" durch den Wortlaut "mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Fahrradweg auf „Steinstraße“ nutzbar machen oder zurückbauen

21.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

Antrag vom 21.10.2024, OF 485/8 Betreff: Fahrradweg auf "Steinstraße" nutzbar machen oder zurückbauen Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern, den ausgewiesenen Fahrradweg auf dem Niederurseler Hang zwischen Marie-Curie-Straße/Rosa-Luxemburg-Straße und den Bio-Instituten der Goethe-Universität (ungefähr Verlauf Steinstraße 50,1692061, 8,6284119 -50,1706776, 8,6276056 ) in einen nutzbaren Zustand zu versetzen. Stand Juli 2024 war der Weg beidseitig von dichten Brombeersträuchern gesäumt, daraus wuchsen an mehreren Stellen kräftige Zweige auf Augenhöhe in den Weg hinein, was zu Verletzungen führen könnte. Der Belag ist so schwer beschädigt, dass nur Besitzern von Gravelbikes daran Freude haben und der jetzige Zustand ein Unfallrisiko für andere Radfahrende darstellt. Der Weg ist so schmal, dass zwei Fahrräder bei Begegnung nicht ausweichen können. Aus diesen Gründen soll der Weg ertüchtigt werden, in dem - Der Bewuchs beidseitig zurückgeschnitten wird - Der Belag idealerweise mit wasserdurchlässigem Material erneuert wird - er entsprechend der aktuellen Standards und Normen verbreitert wird. Sollte das nicht möglich sein, so ist der Weg zurückzubauen und die Beschilderung zu entfernen, um Radfahrende nicht zu verwirren oder einer Gefährdung auszusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 485/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Umbenennung einer Straße im Neubaugebiet Sandelmühle in „AnnaLandsbergStraße“

21.10.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

Antrag vom 21.10.2024, OF 472/8 Betreff: Umbenennung einer Straße im Neubaugebiet Sandelmühle in "Anna-Landsberg-Straße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Straße "Am Heddernheier Gaswerk" im Neubaugebiet An der Sandelmühle in "Anna Landsberg Straße" umzubenennen. Begründung: Anna Landsberg war Ehegattin des Generaldirektors der "Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerk AG", Heinrich Landsberg. Aufgrund ihrer Verdienste in der freien Wohlfahrtspflege ergab die städtische Biografieprüfung, dass eine Namensvergabe in "Anna-Landsberg-Straße aus historischer Sicht befürwortet wird (der vollständige Bericht liegt dem Ortsbeirat 8 vor). Der im Institut für Stadtgeschichte archivierten Schulamtsakte "Kleinkinderschulwesen. Kindergarten 32 früher Anna Landsbergheim" ist zu entnehmen, dass Anna Landsberg in den frühen 20er Jahren die "Freie Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge" (mit-)geleitet hat. Ab 1921 übernahm die Arbeitsgemeinschaft den bis dahin vom "Verein Kinderschutz und Jugendhilfe" betriebenen und im evangelischen Gemeindehaus untergebrachten Kindergarten und Hort in Heddernheim. Als die infolge des weitgehend über Anleihen finanzierten Ersten Weltkriegs eingetretene Geldentwertung ab dem Jahreswechsel 1922/23 immer bedrohlichere Formen annahm, konnte sich der Kindergarten und Hort auch dank der Spenden der Heddernheimer Kupferwerke über Wasser halten. Nachdem die evangelische Kirchengemeinde im Frühjahr 1924 Eigenbedarf angemeldet hatte, wendete sich die Arbeitsgemeinschaft erfolgreich mit der Bitte an den Frankfurter Magistrat, dass dem Heddernheimer Kindergarten und Hort Räume im dortigen "Stift" zur Verfügung gestellt werden. Das gedruckte Programm für die Einweihungsfeier des Kindergartens und Horts am 18. Oktober 1924 im "Heddernheimer Stift (Alt-Heddernheim Nr. 31)" haben für die Arbeitsgemeinschaft Anna Landsberg und der Schulrektor August Jaspert unterzeichnet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22:40 Uhr bis 22:45 Uhr. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 472/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 473/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 472/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Die Geschichte von Nida wiederbeleben

05.09.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5859 entstanden aus Vorlage: OF 450/8 vom 17.06.2024 Betreff: Die Geschichte von Nida wiederbeleben Vorgang: B 486/23 Der Magistrat wird gebeten, die Straße In der Römerstadt mit einem zweiten Schild mit der Aufschrift "PLATEA PRAETORIA" zu versehen. Dieser römische Straßenname mit einem erklärenden Zusatzschild soll an der Kreuzung Im Weimel/In der Römerstadt, wo heute die Ortsbezirksgrenze zwischen Heddernheim und Praunheim verläuft, sowie im weiteren Verlauf der Straßenausschilderung an den Kreuzungen angebracht werden. Die Schrift auf dem zusätzlichen Straßenschild soll der römischen Schreibweise angeglichen werden: es soll ebenso breit und lang wie das Schild "In der Römerstadt", aber farblich deutlich unterscheidbar sein. Das A rchäologische Museum wird gebeten, einen kurzen erklärenden Text für das römische Straßenschild zu entwerfen, der unterhalb der neuen Straßenbezeichnung angebracht wird. Begründung: Am 15.02.2024 wurde der Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 486, mit dem Titel: "Zusammenhalt in Vielfalt - internationale und zweisprachige Straßenschilder" vom Ortsbeirat angenommen. Darin wird betont, dass die Ortsbeiräte befugt sind, eine bestehende Straßenbezeichnung durch eine weitere Beschilderung zu ergänzen. Im Bericht des Magistrats heißt es: "Die Entscheidung, welche weitere Sprache für das Straßenschild der ausgewählten Straße verwendet werden soll, muss aus Sicht des Magistrats ebenfalls vonseiten des Ortsbeirats getroffen werden." Der Straßenverlauf der Straße In der Römerstadt entspricht genau dem Verlauf der historischen römischen Straße PLATEA PRAETORIA. Darauf wurde vom Direktor des Archäologischen Museums beim Besichtigungstermin des restaurierten Holzkellers aus Nida hingewiesen. Die PLATEA PRAETORIA war die wichtigste militärische und wirtschaftliche Wegebeziehung nach Mainz (Mogontiacum, Hauptstadt der Provinz Germania superior). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 486 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1938 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 657 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1874

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke für Ersatzhaltestellen

05.09.2024 · Aktualisiert: 24.06.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5867 entstanden aus Vorlage: OF 468/8 vom 18.08.2024 Betreff: Sitzbänke für Ersatzhaltestellen Der Magistrat wird gebeten, an den Umsteige- und Ersatzhaltestellen im Ortsbezirk 8 mehrere Sitzbänke aufzustellen. Dies betrifft vor allem die Dillenburger Straße, die U-Bahn-Haltestellen "Frankfurt-Heddernheim" und "Heddernheimer Landstraße" sowie die Konstantinstraße und die Straße In der Römerstadt. Begründung: Durch die Gleisbauarbeiten in diesem Jahr - aber auch durch Wartungsarbeiten im vergangenen Jahr - waren im Gebiet des Ortsbezirks 8 viele Ersatzhaltestellen für die eingesetzten Busse notwendig. Besonders viele Personen mussten jeweils an den U-Bahn-Haltestellen umsteigen und es kam zeitweise zu großen Ansammlungen wartender Personen. Dabei gab es viel zu wenige Sitzplätze, auf der Dillenburger Straße gar keine Sitzplätze für ältere und bedürftige Personen, was die Wartezeit bei zunehmender Temperatur und schlechten Wetterverhältnissen zur Belastung werden ließ. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1985 Antrag vom 05.02.2025, OF 530/8 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6607 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 990

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station „Römerstadt“

05.09.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5866 entstanden aus Vorlage: OF 467/8 vom 19.08.2024 Betreff: Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat vor einer baulichen Umsetzung die Planungen für eine Verlegung der beiden Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn- Station "Römerstadt" zur Kenntnis zu geben. Begründung: Nach vorliegenden Informationen können die beiden Bushaltestellen nach Abschluss der Brückenbaumaßnahmen aus technischen Gründen nicht mehr an ihre ursprünglichen Standorte auf der Brücke zurückkehren, unter anderem wegen der Barrierefreiheit. So soll zum Beispiel die Haltestelle in Fahrtrichtung Nordwestzentrum in den Bereich etwa vor dem Alten Jüdischen Friedhof Frankfurt bzw. vor die Friedhofsgärtnerei mit der Adresse In der Römerstadt 106 verlegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 79 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 69-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kletterparcours zum Bouldern am Neumühlenweg

05.09.2024 · Aktualisiert: 25.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5863 entstanden aus Vorlage: OF 463/8 vom 19.08.2024 Betreff: Kletterparcours zum Bouldern am Neumühlenweg Der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung einer Boulder-Kletteranlage am Neumühlenweg im Bereich der Hochbrücke der Rosa-Luxemburg-Straße zu prüfen. Eine Patenschaft oder Kooperation mit dem Abenteuerspielplatz der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in der Nordweststadt, dem Abenteuerspielplatz Riederwald, der Sektion Frankfurt am Main des Deutschen Alpenvereins e. V. oder mit einem Sportverein im Ortsbezirk 8 soll in die Prüfung miteinbezogen werden. Begründung: Die bestehenden Spiel- und Freizeitflächen - Spinnenspielplatz Emil-von-Behring-Straße/Neumühlenweg und Fußballfeld westlich der Rosa-Luxemburg-Straße - würden mit einer vom "Dach" der Hochbrücke wettergeschützten Kletterwand für den Trendsport Bouldern aufgewertet. Vorbild könnte die in 2022 eröffnete Boulder-Wand unter der Candidbrücke in München sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2067 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 315 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70

04.07.2024 · Aktualisiert: 15.07.2024

Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 - Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70 vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes (Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist. Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil: Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind. Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen. Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt 400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein, zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten), die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26 Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in Frage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024

Parteien: CDU GRÜNE SPD LINKE FDP FREIE_WÄHLER fraktionslos
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Schmähung der Polizei am Heddernheimer Schloss beseitigen

04.07.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

Antrag vom 04.07.2024, OF 465/8 Betreff: Schmähung der Polizei am Heddernheimer Schloss beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird ersucht, umgehend die Fassade des Heddernheimer Schlosses zu reinigen und dabei insbesondere die Schmiererei "ACAB" zu beseitigen. Begründung: Seit Jahren wird das Schloss Alt-Heddernheim 30 mit Graffiti beschmiert. Die Initiativen des Ortsbeirates zur Instandsetzung und Aufwertung des Gebäudes liegen dem Magistrat vor. Kürzlich ist an der Fassade das Akronym "ACAB" hinzugekommen, eine Parole, die gemeinhin zur Beleidigung von Polizistinnen und Polizisten dient. Der Ortsbeirat geht auch angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Sicherheitskräfte in Deutschland (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW usw.) davon aus, dass der Magistrat dieses beleidigende Kürzel nicht auf städtischen Gebäuden akzeptiert und bereit ist, diese Formel schnellstmöglich zu entfernen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 465/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 466/8 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a

04.07.2024 · Aktualisiert: 21.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5700 entstanden aus Vorlage: OF 446/8 vom 16.06.2024 Betreff: Zukunft des ehemaligen Getränkemarktes In der Römerstadt 170a Nachdem die Prüfung einer Wohnbebauung des vorbezeichneten Grundstücks durch die ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH leider negativ ausgefallen ist, drängt der Ortsbeirat auf alternative Nutzungen, damit die de facto brachliegende Fläche mit ihrem negativen Erscheinungsbild entwickelt wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. alternative Nutzungen für das Grundstück zu prüfen (z. B. Kindertagesstätte, Grünfläche, Mobility Hub mit E-Lademöglichkeiten); 2. als Zwischennutzung das Grundstück an den Bauträger zu vermieten, der aktuell die Baustelleneinrichtung im Straßenbereich zwischen In der Römerstadt 152a und In der Römerstadt 170a betreibt, und damit die Parallelstraße In der Römerstadt wieder vollständig für den Fahrzeugverkehr freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Unterstützung für Umgestaltungsmaßnahmen des Quartiersmanagements unter der Rosa-Luxemburg-Straße

19.06.2024 · Aktualisiert: 12.07.2024

Antrag vom 19.06.2024, OF 787/9 Betreff: Unterstützung für Umgestaltungsmaßnahmen des Quartiersmanagements unter der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: aus den investiven Mitteln des Ortsbeirats wird dem Quartiersmanagement Ginnheim der Betrag von 1000,- Euro zur Verfügung gestellt, um eine mit den zuständigen Ämtern bereits abgestimmte Gestaltung der Säulen unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Platenstraße (parallel zum Lidl) mit goldener Farbe zu unterstützen. Begründung: Das Projekt und die Bitte zur Unterstützung des Projekts wurde in der letzten Sitzung an den Ortsbeirat herangetragen und sollte daher keiner weiteren Erläuterung bedürfen - sonst gerne mündlich. Grundsätzlich ist der Ortsbeirat über das Engagement des Quartiersmanagements hocherfreut und unterstützt das Anliegen daher gerne - insbesondere, da die Mittel des Magistrats für die Arbeit im Quartier in diesem Jahr gekürzt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 336 2024 Die Vorlage OF 787/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Holzkeller wieder nach Nida bringen

17.06.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

Antrag vom 17.06.2024, OF 449/8 Betreff: Holzkeller wieder nach Nida bringen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, den restaurierten Holzkeller dauerhaft auf dem Ausgrabungsgelände der römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" auszustellen. Die Besichtigung des Kellers soll leicht zugänglich sein und der Keller gleichzeitig vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt sein. Zudem ist es wichtig, dass den Besucher:innen vor Ort die Besonderheit des Fundes und der Restaurierung erläutert werden. Begründung: Der Holzkeller, der bei den Ausgrabungen des Denkmalamtes 2022 auf dem Terrain der Römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" gefunden, abgetragen und zur Restaurierung ausgelagert wurde, war am 29.05.2024 in der Dependance des archäologischen Museums in der Borsigallee der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die von der Straße "In der Römerstadt" (platea novi vici) hinabführenden Treppenstufen, die Holzverschalung des Raumes, die Stützvorrichtungen für Gefäße sind eindrucksvolle Zeugnisse des römischen Alltagslebens, das vor 1900 Jahren in der römischen Großstadt Nida bzw. auf dem heutigen Gebiet Heddernheim/Praunheim stattfand. Der Ortsbeirat setzt sich dafür ein, mit diesem Fundstück die römische Geschichte vor Ort wieder in Erinnerung zu rufen; dies sollte auch durch die weitere wissenschaftliche Bearbeitung der Ausgrabung ergänzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 449/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst ein Regenschutz

06.06.2024 · Aktualisiert: 19.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5602 entstanden aus Vorlage: OF 437/8 vom 21.05.2024 Betreff: Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst ein Regenschutz Der Magistrat wird aufgefordert, bei Ersatzverkehr mit Bussen, der durch Baumaßnahmen (z. B. an den U-Bahn-Gleisen) notwendig wird, in Zukunft an allen Ersatzhaltestellen im Ortsbezirk 8 mindestens eine Sitzbank und möglichst auch eine mobile Regenüberdachung zu installieren. Begründung: An den Ersatzhaltestellen in Heddernheim, vor allem in der Dillenburger Straße, haben zu bestimmten Zeiten sehr viele Menschen auf den Bus gewartet, die z. B. weiter ins Nordwestzentrum wollten. Darunter waren auch ältere Menschen mit Gehhilfen. Es ist für einen längeren Zeitraum des Ersatzverkehrs unabdingbar, dass an den Ersatzhaltestellen Bänke/Sitze aufgestellt werden, da der Bus nicht immer sofort kommt und die Aufstellflächen begrenzt sind. Diese Sitzgelegenheiten fehlen in der Dillenburger Straße. An der Ecke Konstantinstraße/In der Römerstadt hat traffiQ daran gedacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 881 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Spielhalle Heddernheimer Kirchstraße 26c

20.05.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

Antrag vom 20.05.2024, OF 434/8 Betreff: Spielhalle Heddernheimer Kirchstraße 26c Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit kurzem deutet sich für die Räume des bisherigen Wettbüros Heddernheimer Kirchstraße 26c durch entsprechende Kennzeichnungen im Außenbereich ein Betreiberwechsel an. Offensichtlich soll eine "Spielhalle" eröffnet werden. Es ist allgemein bekannt, dass besonders Geldspielautomaten das Suchtrisiko verstärken. Die Spielhalle befindet sich kaum 100 Meter von der Robert-Schumann-Grundschule entfernt. Nach dem Hessischen Spielhallengesetz (HSpielg) müssen Spielhallen zu Schulen der Sekundarstufen I und II einen Mindestabstand von 300 Metern einhalten. Für Grundschulen gilt dieses Gesetz leider nicht. Der Ortsbeirat begrüßt, wenn im zentralen Versorgungsbereich von Heddernheim die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur gesichert und fortentwickelt wird und die für dieses Ziel schädlichen Nutzungen, zum Beispiel Spielhallen, durch eine Änderung des Bebauungsplanes NW 82 a Nr. 1 ausgeschlossen werden. Begründung: Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Liegt der Verwaltung ein Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis vor bzw. ist ggf. dieser bereits beschieden worden? 2. Sind, falls eine Erlaubnis vorliegt, dem Betreiber Auflagen erteilt worden, wenn ja, welche? 3. Handelt es sich um eine "mischgebietstypische" Spielhalle mit maximal 100 qm Spielfläche und höchstens acht Spielautomaten? 4. Ist dem Magistrat zum Betrieb dieser Spielhalle eine gewerbliche Umnutzung der Räume anzuzeigen und dazu eine Baugenehmigung zu erwirken und wenn ja, liegt diese vor? 5. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, die Spielhallenerlaubnis zu versagen bzw. wieder zu entziehen, da sich diese ca. 100 Meter von der Robert-Schumann-Schule befindet und wenn nein, hält der Magistrat eine Ausweitung des HSpielG auf alle vom Gesetz nicht erfassten Schulformen für erforderlich (Grundschulen, Berufsschulen)? 6. Welche Schritte unternimmt der Magistrat, um den Betrieb von Spielhallen im Zentrum von Heddernheim zu unterbinden, zum Beispiel durch eine Änderung des Bebauungsplanes? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 972 2024 Die Vorlage OF 434/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leinenzwang im Niddagebiet Niddatal kontrollieren

18.04.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5422 entstanden aus Vorlage: OF 421/8 vom 02.04.2024 Betreff: Leinenzwang im Niddagebiet Niddatal kontrollieren Der Magistrat wird aufgefordert, in den kommenden Sommermonaten im Niddagebiet Niddatal inklusive der vorgelagerten Grünflächen (Bereich Hadrianstraße/Minigolfplatz, Bubeloch und Fritz-Lennig-Anlage) Schwerpunktkontrollen der Stadtpolizei zur Durchsetzung des Leinenzwangs durchzuführen. Dabei sind insbesondere Hundehalter in den Blick zu nehmen, die Hunde mitführen, die als gefährlich im Sinne der Hessischen Hundeverordnung gelten. Begründung: Laut Grünanlagensatzung dürfen Hunde in Frankfurt generell nur in eigens hierfür gekennzeichneten Flächen unangeleint laufen. Gefährliche Hunde dürfen zudem nur Halter haben, die eine Erlaubnis der zuständigen Behörde besitzen. Vermehrt ist zu beobachten, dass der Leinenzwang immer weniger Beachtung findet. Erst kürzlich kam es im Bereich der Fritz-Lennig-Anlage zu einem dem Ortsbeirat berichteten Übergriff eines großen, mutmaßlich gefährlichen Hundes auf einen kleinen Hund, der mit Spaziergängern unterwegs war. Die Begleitpersonen des aggressiven Hundes machten keine Anstalten, den Hund anzuleinen und setzten sogar körperliche Gewalt gegen das Spaziergängerpaar ein, die ihren Hund beschützen wollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1382 Aktenzeichen: 32-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement besser ausstatten

02.04.2024 · Aktualisiert: 10.05.2024

Antrag vom 02.04.2024, OF 408/8 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement besser ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für eine Verstärkung des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt erhält das Quartiersmanagement eine zusätzliche halbe Stelle. Die hierzu erforderlichen Zuschussmittel werden bewilligt. Die jährlichen Fördermittel für das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" in der Nordweststadt (für Sachkosten und Projekte) werden von 15.000 EUR im Planansatz wieder auf den bisherigen Sockel von 25.000 EUR angehoben und jeweils 2024 und 2025 um 5.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht. Begründung: Als im Dezember 2004 von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst wurde, die Nordweststadt zu einem Quartiergebiet des Projektes "Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften" (heute Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft) zu ernennen, wurde die Diakonie Frankfurt und Offenbach mit der Trägerschaft beauftragt. Seitdem wurde das Quartiergebiet kontinuierlich erweitert, der Stellenumfang und die städtischen Zuwendungen jedoch nicht. Seit beinahe 20 Jahren arbeitet jedes Quartiersmanagement in Frankfurt mit 25.000 EUR Jahresbudget für Projektausgaben. Die Mittel haben mit den seitdem erheblich gestiegenen Kosten nicht Schritt gehalten, viele Projekte für den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil sind unterfinanziert oder können nicht gestartet werden. In der Haushaltsplanung für 2024 und 2025 sollen diese Mittel jetzt sogar auf nur noch 15.000 EUR gesenkt werden. Das ist nicht akzeptabel, im Gegenteil: Die Gelder müssen für eine weiterhin ertragreiche, nachhaltige Arbeit angehoben werden. Zudem haben andere Quartiersbüros einen höheren Stellenanteil mit mehreren Mitarbeitern, wodurch die Arbeit aufgeteilt und effektiver wird; das wäre für die Nordweststadt auch wichtig, jedoch nicht als Stellensplitting wie aktuell im Riederwald, sondern als Stellenverstärkung. Die zentralen Bereiche Bezirk 482 (Thomas-Mann-Str./Gerhart-Hauptmann-Ring) sowie Bezirk 432 (Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt) gehören laut Segregationsmonitoring 2023 der Stadt Frankfurt zu den Stadtquartieren mit sehr hohem Bedarf an sozialen Stützungsmaßnahmen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, muss das Quartiersmanagement Nordweststadt daher sowohl finanziell als auch personell besser ausgestattet werden Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 70 2024 Die Vorlage OF 408/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE SPD LINKE FDP FREIE_WÄHLER fraktionslos
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versetzung eines Vorfahrtschildes in der Heddernheimer Kirchstraße

14.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5300 entstanden aus Vorlage: OF 399/8 vom 26.02.2024 Betreff: Versetzung eines Vorfahrtschildes in der Heddernheimer Kirchstraße Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrsschild "Vorfahrtsstraße" (Verkehrszeichen 306) im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße/Heddernheimer Landstraße näher an der Kreuzung anzubringen. Denkbar wäre dies beispielsweise am Mast mit dem Verkehrszeichen "Fußgängerüberweg". Begründung: Aktuell befindet sich das Verkehrsschild "Vorfahrtsstraße" an einem Mast mit zwei weiteren Verkehrszeichen und ist durch eine Hecke teilweise verdeckt. Auch ist die dahinterliegende gelbe Gebäudefarbe für die Erkennung abträglich. Durch den Abstand zum Verkehrszeichen "Fußgängerüberweg" und die schlechte Sichtbarkeit dieses Verkehrszeichens kommt es an der Kreuzung oft zu fehlerhaften "Rechts-vor-Links"-Situationen, die den Verkehrsfluss immer wieder unnötig abbremsen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1499 Aktenzeichen: 32-1

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