Meine Nachbarschaft: Im Teller
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und dadurch werden alle gefundenen
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Vorlagen
Instandsetzung der Bänke, des Weges sowie der Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6708 entstanden aus Vorlage: OF 1351/5 vom 26.02.2025 Betreff: Instandsetzung der Bänke, des Weges sowie der Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Bänke, der Weg sowie die Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg Höhe Waldfriedhof und Wiener Straße Höhe Hausnummer 52 bis 54 wieder instand gesetzt werden. Begründung: Sowohl die Bänke als auch der Weg und die Rasenfläche drumherum auf dem oben genannten Spazierweg wurden verwüstet und es wurde wild gegrillt, was an den Brandspuren deutlich zu sehen ist. Auf dem Weg sind Rillen, die für Fahrradfahrer gefährlich sind. Um diese Bänke für die Oberräder Bevölkerung wieder ansprechend und zugänglich sowie den Weg sicher zu machen, ist eine Instandsetzung der Bänke und des Weges sowie der Rasenfläche erforderlich. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1008
Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6428 entstanden aus Vorlage: OF 1293/5 vom 03.01.2025 Betreff: Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg) Der Magistrat wird gebeten, dass die Bäume (überwiegend Platanus acerifolia) in der Buchrainstraße zwischen Wiener S traße und Burgenlandweg grundsaniert und stark zurückgeschnitten werden. Begründung: Die seit Jahren nicht geschnittenen und ungepflegten Bäume haben sich mittlerweile zu einem Sicherheitsrisiko sowohl für die dortigen Anwohner als auch für den fußläufigen und fahrenden Durchgangsverkehr entwickelt. Dadurch, dass die Bäume mittlerweile weit höher als die Häuser gewachsen sind und in direkter Nähe zu den Häusern stehen, haben die Anwohner jedes Jahr im Herbst ein Problem mit verstopften Regenrinnen und durch die Baumfrüchte verstopften Abflussrohren. Dies führt teilweise zu Schäden und regelmäßig zu nicht unerheblichen Kosten für Reinigung und Instandsetzung. Die Bäume haben im mittleren und oberen Bereich dürres Astwerk. Einige Äste ragen über die Straße. Hier ist des Öfteren schon Astbruch entstanden. Nach Rücksprache mit den Anwohnern sind Dellen in den geparkten Kfz keine Seltenheit, wobei ein Anwohner eine kleine Platzwunde durch herabfallendes Astwerk erhielt. Äste, die über die Straße ragen, sind ein Sicherheitsrisiko. Dadurch, dass die Bäume in den letzten Jahren nicht geschnitten wurden, haben sie, wie für diesen Standort notwendig, keinen vernünftigen Kronenaufbau. Die Bäume gehören konsequent auf Stock gesetzt. Gerade diese Baumart verträgt dies ohne Probleme und entwickelt eine dichte Krone mit vielen Austrieben. Abhilfe ist dringend erforderlich, um ggf. Unfälle durch auf Passanten und Autos herabfallende Äste zu vermeiden. Dies kann nur durch einen umfänglichen Baumschnitt der jeweiligen Bäume erfolgen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 724 Aktenzeichen: 67-0
Friedhofswärterhäuschen im Burgenlandweg 10 in Oberrad für Bürgerangebote herrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5934 entstanden aus Vorlage: OF 1182/5 vom 17.07.2024 Betreff: Friedhofswärterhäuschen im Burgenlandweg 10 in Oberrad für Bürgerangebote herrichten Der Magistrat wird gebeten, das Friedhofswärterhäuschen im Burgenlandweg 10 in Oberrad für Bürgerangebote barrierefrei herzurichten. Begründung: Das Friedhofswärterhäuschen im Burgenlandweg 10 in Oberrad steht seit Jahren leer und verfällt zusehends. Diesem Zustand muss entgegengewirkt werden. In Oberrad fehlt ein zentraler Ort, an dem vielfältige Hilfs- und Beratungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger gebündelt werden können. Das leer stehende Friedhofswärterhäuschen bietet sich hierfür hervorragend an. Es könnte zu einem Anlaufpunkt werden, an dem beispielsweise folgende Angebote bestehen: - Soziale Beratung: Allgemeine Lebensberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Seniorenberatung, etc. - Bildungsangebote: Kurse zu verschiedenen Themen wie Sprachen, EDV, Nachhilfe - Bürgeramt: Möglichkeit, verschiedene Behördengänge vor Ort zu erledigen - Veranstaltungen: Vorträge, Lesungen, Kulturveranstaltungen Die Erreichbarkeit des Friedhofswärterhäuschens ist durch die gute Busanbindung gegeben. Durch die barrierefreie Umgestaltung würde das Angebot auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich werden. Die Umgestaltung des Friedhofswärterhäuschens in ein Bürgerhaus mit vielfältigen Angeboten würde einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in Oberrad leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 209 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-4
Schneiden der Hecken in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4433 entstanden aus Vorlage: OF 877/5 vom 23.08.2023 Betreff: Schneiden der Hecken in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die Hecken in Oberrad auf folgenden Wegen bzw. in folgenden Arealen zu schneiden: Da ist zum einen das Gebiet links der Wehrstraße bis zum Bahndamm und der Autobahn. Auf den Wegen wuchern die Büsche und sogar ganze Bäume auf den Fahrwegen, die von den Gärtnern benutzt werden, um zu ihren Feldern zu kommen. Für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind die Wege nicht mehr breit genug und für Pkws, die von den Gärtnern genutzt werden dürfen, sind die Wege unter Umständen breit genug, aber die Autos werden dabei total zerkratzt. Da ist zum Z weiten das Areal im östlichen Oberrad, das begrenzt wird von der Buchrainstraße, dem Burgenlandweg, der Straße Im Eichlehen bzw. der Autobahn und der Wiener Straße. Hier ragen Büsche und Bäume zum Teil bis zu einem Meter in die Wege hinein, die dadurch zugewachsen sind. Begründung: Es gibt durch die zugewachsenen Wege keine Möglichkeit der Zu- bzw. Durchfahrt für die Feuerwehr im Falle eines Brandes. Rettungsfahrzeuge haben ebenso Schwierigkeiten bei der Anfahrt. Gerade angesichts des Klimawandels können Brände schneller entstehen und sich besser ausbreiten, wenn der Feuerwehr der Weg versperrt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2409 Aktenzeichen: 66-0
Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft „Burgenlandweg 10“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3454 entstanden aus Vorlage: OF 621/5 vom 09.01.2023 Betreff: Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10" Der Magistrat wird gebeten, bei den weiteren Bemühungen, das Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, auch eine Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10" in Betracht zu ziehen, damit sich bis Ende 2023 eine Lösung abzeichnet. Begründung: Auf den FNP-Artikel vom 04.01.2023 - "Frankfurt lässt das Oberräder Friedhofswärterhaus verfallen", wird auf Facebook auf § 35 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) verwiesen, in dem es heißt: Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Ortsbeirat schließt sich den Ausführungen an und bittet den Magistrat, bei der Suche nach einer sinnvollen Nutzung auch eine Nutzungsänderung in Betracht zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1669 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-4
Aufbringen von Aufflasterungen in der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1214 entstanden aus Vorlage: OF 280/5 vom 25.11.2021 Betreff: Aufbringen von Aufflasterungen in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Wiener Straße/Ecke Goldbergweg und Einmündung Burgenlandweg zwei Aufpflasterungen aufzubringen. Die genaue Lage der Aufpflasterungen ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: In der Buchrainstraße ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Leider halten sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht daran. Die Straße wird unter anderem für den Freizeitverkehr als Zuwegung zum Scheerwald und zum Sportplatz Beckerwiese genutzt. Die viel zu schnell fahrenden Kraftfahrzeuge gefährden die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in unzumutbarer Weise. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 596 Aktenzeichen: 66 5
Strukturierung der Parkanordnung in der Straße Im Teller
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2021, OF 1899/5 Betreff: Strukturierung der Parkanordnung in der Straße Im Teller Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. das Parken in der Straße "Im Teller" derart anzuordnen, dass das Parken auf der östlichen Seite erlaubt und auf der westlichen Seite verboten ist. Die Parkplätze sind entsprechend einzuzeichnen. 2. die verkehrswidrige Durchfahrt durch die Straße "Im Teller" an geeigneter Stelle durch eine Schranke zu unterbinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass auf beiden Seiten der Straße "Im Teller" geparkt wird. Dies führt dazu, dass vor allem die Gärtnereibetriebe mit ihren großen Traktoren nebst Anhängern dort Slalom fahren müssen. Eine o.a. Strukturierung der Parkanordnung würde hier Abhilfe schaffen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1899/5 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenEhemaliges Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad, Burgenlandweg 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1839/5 Betreff: Ehemaliges Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad, Burgenlandweg 10 Bezugnehmend auf das Expose vom 23.10.2020 zur Vergabe des o.g. bebauten Grundstücks als gewerbliches Erbbaurecht wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wann wurde die Ausschreibung Burgenlandweg 10 im Amtsblatt veröffentlicht? 2. Wann und von wem wurde das Gebäude begutachtet? 3. Wurde es inzwischen ausgemessen? Welche Daten wurden festgestellt? 4. Wann und durch wen wurde der Wert des Gebäudes ermittelt? 5. Auf welchen Berechnungsgrundlagen basierte die Wertermittlung? Welcher Wert ergab sich daraus? 6. Wann hat die Bauaufsicht einer gewerblichen Nutzung zugestimmt? 7. Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung zur Vergabe des Gebäudes in Erbbaupacht? 8. Wer hat einen Verkauf avisiert bzw. beschlossen? 9. Wer entscheidet über die Vergabe des Gebäudes in Erbbaupacht oder Verkauf? 10. Welche Kriterien liegen der Wahl der jeweiligen Möglichkeiten (Erbbaupacht / Kauf) zugrunde? 11. Wie wurde die Kaufpreisvorstellung der Stadt Frankfurt ermittelt? 12. Bei der Besichtigung am 3.11.2020 lag kein Energieausweis vor. Wurde dieser inzwischen ausgestellt und wann? Wie lautet das Ergebnis? 13. Am Pforteneingang wurde ein neues Schild über die Öffnungs- und Schließzeiten des Friedhofes angebracht. Welche Relevanz haben diese Angaben für künftige Mieter bzw. Erwerber? Soll ein Schließdienst zu dessen Aufgaben gehören? 14.Der letzte Absatz der Vergabekonditionen lautet:" Die Stadt Frankfurt behält sich eine freihändige Vergabe ebenso wie Nachverhandlungen oder die Abstandnahme von der Ausschreibung vor" Dieser Passus ist erklärungsbedürftig. Er stellt sich wie ein Freibrief für die Stadt dar. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert dieser? Begründung: In dem genannten Expose befinden sich Unklarheiten und Ungereimtheiten, die Bürger bei der Besichtigung ebenfalls aufgeworfen haben. So war vom Kauf bislang keine Rede. Vielmehr hat das Grünflächenamt mit Schreiben v. 06.09.2017 die Rücknahme der Schlüssel damit begründet, dass der Magistrat beschlossen habe, die Liegenschaft in Erbbaupacht zu vergeben. Diese Absicht wurde noch einmal mit der Stellungnahme des Magistrats vom 9.3.2018 (ST 603) bestätigt "....... "das Gebäude in Erbpacht zu vergeben. Nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten wird die Vergabe in Erbpacht öffentlich bekannt gemacht." Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1865 2020 Die Vorlage OF 1839/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenKeine Entsorgung privaten Grünschnitts und anderer Gartenabfälle in der Grünanlage zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße!
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1801/5 Betreff: Keine Entsorgung privaten Grünschnitts und anderer Gartenabfälle in der Grünanlage zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße! Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Grünanlage auf der linken Seite entlang des Zaunes Burgenlandweg 10, Richtung Wiener Straße, von privatem Schnittgut und sonstigen Gartenabfällen nachhaltig befreit wird. Anschließend ist dieser Teil der Anlage wieder in gepflegten Zustand zu versetzen. Die Verursacher sind angemessen auf künftige Unterlassung hinzuweisen. Begründung: Bürger beklagen sich darüber, dass die Gartenabfälle von privaten Gartenbetreibern in großen Mengen einfach über den Zaun in die Grünanlage geworfen werden, anstatt sie zu entsorgen. Eine komplette Pflege der Anlage ist dadurch nicht möglich und unterbleibt. Erholung suchende stört dieser Zustand. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1801/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1801/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1801/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1801/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenMüll in den Oberräder Gärten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5981 entstanden aus Vorlage: OF 1634/5 vom 28.04.2020 Betreff: Müll in den Oberräder Gärten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Abladen von Schutt jeglicher Art in den Oberräder Gärten so erlaubt ist, wie auf den als Anlage beigefügten Fotos zu sehen ist. Begründung: Die als Anlage beigefügten Fotos sind in dem Geviert Offenbacher Landstraße/Wege zum Friedhof von der Wiener Straße aus kommend (in Höhe der Hausnummer 50), Im Eichlehen/ Burgenlandweg gemacht worden. Auf der Suche nach einem Bolzplatz für Jugendliche war der Regionalrat vor einigen Jahren innerhalb dieses Areals fündig geworden. Damals ist den Oberrädern von der Stadt beschieden worden, dass in diesem Gebiet keine Tore aufgestellt werden dürften, da das vorgeschlagene Grundstück sich im Grüngürtel befände. Für die Jugendlichen ist dann ein anderer Standort für die Tore gefunden worden - auf dem Platz hinter der Villa Bonn. Nur müssen hier die Tore bei jeder Veranstaltung ab- und wieder aufgebaut werden. Die Tore hätten dem Grundgürtel viel weniger Schaden zugefügt als es die in der Anlage zu sehenden Ablagerungen nun tun. Anlage 1 (ca. 354 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1448 Aktenzeichen: 79 4
Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle vor dem Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber, Burgenlandweg 15
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3909 entstanden aus Vorlage: OF 1002/5 vom 13.10.2018 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle vor dem Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber, Burgenlandweg 15 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, vor dem Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber, Burgenlandweg 15, 60599 Frankfurt am Main, eine zusätzliche Bushaltestelle in beide Richtungen einzurichten. Begründung: Besucherinnen und Besucher des Waldfriedhofs Oberrad kaufen häufig ihren Grabschmuck im Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber. Das Geschäft liegt jedoch genau zwischen den beiden existierenden Haltestellen "Burgenlandweg" und "Waldfriedhof Oberrad". Somit sind Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV gezwungen, das Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber zu Fuß zu erreichen. Dies ist besonders für ältere Besucherinnen und Besucher beschwerlich. Hier wäre eine zusätzliche Haltestelle hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 190
Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung „Im Teller“ (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3295 entstanden aus Vorlage: OF 867/5 vom 20.05.2018 Betreff: Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung "Im Teller" (III) Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass die Geschwindigkeit in der Straße Im Teller regelmäßig kontrolliert wird und 2. dass die Durchfahrtsgenehmigungen für die "Tellerbrücke" häufiger kontrolliert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich zunehmend über zu schnell fahrende Fahrzeuge, die durch die Straße Im Teller fahren. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich jedoch nicht um Anlieger oder forst- und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, sondern um Pkw mit auswärtigen Nummernschildern. Der Ortsbeirat erachtet die Geschwindigkeitskontrollen und die Kontrollen der Durchfahrtsgenehmigungen als ein sinnvolles Mittel, um Schleichverkehr und eine zusätzliche Belastung der im südlichen Oberrad lebenden Menschen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1731 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 346 Aktenzeichen: 32 4
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 725/5 vom 25.12.2017 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II) Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg erneut Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich weiterhin über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Nach übereinstimmenden Aussagen hat sich die Situation verschärft, was aus Sicht des Ortsbeirates eine erneute Messung und eine daraus resultierende Bewertung rechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 684 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 entstanden aus Vorlage: OF 166/5 vom 13.09.2016 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße Vorgang: OM 4506/15 OBR 5; ST 240/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund seiner Stellungnahme vom 01.02.2016, ST 240, verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße notwendig sind, und wenn ja, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat hat mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506, eine Messung mittels ViaCount-Geräten beantragt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240, werden die Messdaten dargelegt. Da von rund einem Viertel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, stellt sich hier die Frage, ob aus Sicht des Magistrats Handlungsbedarf besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1744 Aktenzeichen: 32 4
Neue Beschilderung auf dem Oberräder Waldfriedhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 573 entstanden aus Vorlage: OF 127/5 vom 20.08.2016 Betreff: Neue Beschilderung auf dem Oberräder Waldfriedhof Der Magistrat wird gebeten, auf dem Oberräder Waldfriedhof eine neue Beschilderung anbringen zu lassen. Am ersten Eingang des Burgenlandwegs - von der Buchrainstraße her kommend - ist der Lageplan des Friedhofs mit der Auflistung der Gewande sehr verblasst, diese Tafel soll ersetzt werden. Das Gleiche gilt für die Tafel mit Lageplan an dem mittleren Eingang am Burgenlandweg. Am Eingang, der zur Trauerhalle führt, gibt es überhaupt keine Tafel. Hier soll die gleiche Tafel wie an den übrigen Eingängen angebracht werden. Begründung: Immer wieder stehen Besucher vor dem Eingang zum Friedhof, der zur Trauerhalle führt, und wissen nicht, wie sie zu den Gräbern kommen sollen. Eine Übersicht, wie sie an den anderen Eingängen angebracht ist, wäre hier am notwendigsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1672 Aktenzeichen: 67 4
Verkehrssicherung im Bereich Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 1179/5 Betreff: Verkehrssicherung im Bereich Buchrainstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Abschnitt in der Buchrainstraße zwischen Burgenlandweg und dem Sportplatz der Spiel Vereinigung Oberrad durch die Anbringung von Verkehrsschwellen in entsprechenden Abständen verkehrssicherer zu machen. Begründung: In dem dortigen Bereich kommt es sehr oft zu Geschwindigkeitsübertretungen von Seiten der Autofahrer, die den Weg zum Sportplatz der Spielvereinigung Oberrad nutzen. Dies gefährdet die dort befindlichen Fußgänger. Da Geschwindigkeitskontrollen wenig zielführend sind und Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder offensichtlich nicht beachtet werden, besteht die einzige Möglichkeit der Verkehrssicherung darin, in regelmäßigen Abständen Schwellen auf der Fahrbahn anzubringen, um das Tempo entsprechend zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und Herr Kehrmann (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenMessung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 entstanden aus Vorlage: OF 1129/5 vom 23.08.2015 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Antrag vom 13.09.2016, OF 166/5 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4
Einrichtung zusätzlicher Haltestellen für die Buslinien 81 und 82
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3830 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 04.01.2015 Betreff: Einrichtung zusätzlicher Haltestellen für die Buslinien 81 und 82 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es 1. ohne finanziellen Mehraufwand und 2. ohne bauliche Veränderungen möglich ist, bei den Buslinien 81 und 82 zusätzlich eine Haltestelle a) im Bereich der Siedlung "Im Teller" und b) am Parkplatz "An der Goetheruh" zu installieren. Begründung: Die Buslinien 81 und 82 werden von den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Aus der Bevölkerung kam der Wunsch, dass man zusätzlich eine Haltestelle im Bereich der Siedlung "Im Teller" und am Parkplatz "An der Goetheruh" installieren möge. Mit Blick auf die Haushaltslage möchte der Ortsbeirat daher wissen, ob diesem Wunsch ohne finanziellen Mehraufwand und ohne bauliche Veränderungen entsprochen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 639 Aktenzeichen: 92 13
Markierungen in der südlichen Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3218 entstanden aus Vorlage: OF 835/5 vom 24.05.2014 Betreff: Markierungen in der südlichen Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, im südlichen Teil der Buchrainstraße zwischen der Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg 1. zur Verbesserung der Parkplatzsituation Parkplatzmarkierungen anzubringen und 2. zur Verminderung der Geschwindigkeit a) vor der Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49 eine Wartelinie anzubringen und b) zu prüfen und zu berichten, ob auf der östlichen Seite das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße angeordnet werden kann. Begründung: Im südlichen Teil der Buchrainstraße werden Fahrzeuge teilweise vor den Hauszufahrten geparkt oder blockieren die Wege, daher ist es sinnvoll, in diesem Teil der Buchrainstraße Parkplatzmarkierungen anzubringen. Die aus Süden kommenden Autofahrerinnen und Autofahrer fahren teilweise ohne zu bremsen über die Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49. Hier gilt jedoch rechts vor links. Des Weiteren ist eine andere Parkanordnung zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1195 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung Im Teller (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2412 entstanden aus Vorlage: OF 648/5 vom 11.08.2013 Betreff: Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung Im Teller (II) Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Geschwindigkeit in der Straße Im Teller regelmäßig kontrolliert wird, und dass die Durchfahrtsgenehmigungen für die Tellerbrücke häufiger kontrolliert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich zunehmend über zu schnell fahrende Fahrzeuge, die durch die Straße Im Teller fahren. Es handelt sich jedoch nicht um Fahrzeuge der Anliegerinnen und Anlieger oder um forst- und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, sondern um Pkws mit auswärtigen Nummernschildern. Der Ortsbeirat erachtet die Geschwindigkeitskontrollen und die Kontrollen der Durchfahrtsgenehmigungen als ein sinnvolles Mittel, um Schleichverkehr und eine zusätzliche Belastung der im südlichen Oberrad lebenden Menschen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1727 Aktenzeichen: 32 4
Aufstellen von Bänken an den Bushaltestellen der Buslinien 81 und 82
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1584 entstanden aus Vorlage: OF 379/5 vom 10.09.2012 Betreff: Aufstellen von Bänken an den Bushaltestellen der Buslinien 81 und 82 Der Magistrat wird gebeten, an den unten aufgeführten Haltestellen der Buslinien 81 und 82 im Stadtteil Oberrad Bänke aufstellen zu lassen: 1. Buchrainplatz; 2. Buchrainstraße (beide Haltestellen); 3. Burgenlandweg (beide Haltestellen); 4. Mathildenstraße; 5. Hansenweg; 6. Goldbergweg; 7. Georg-Treser-Straße; 8. Melanchthonplatz; 9. Schafheckstraße; 10. Grazer Weg; 11. Wiener Straße. Begründung: Die Buslinien 81 und 82 im Stadtteil Oberrad werden sehr gut angenommen. Besonders ältere und gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger freuen sich über die Erweiterung des ÖPNV. Bedauerlicherweise befinden sich an den genannten Haltestellen keine Bänke, auf denen die Mitbürgerinnen und Mitbürger auf den Bus warten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 263 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13
Fahrzeiten und Linienführung der Buslinien 81 und 82
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2012, OF 356/5 Betreff: Fahrzeiten und Linienführung der Buslinien 81 und 82 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, 1. ob es ohne Mehrkosten möglich ist 1.1 die Anfahrtszeiten des Waldfriedhofs besser mit den Beerdigungszeiten zu koordinieren, 1.2 die Buslinie bis zum Sportplatz Beckerwiese fahren zu lassen und 1.3 die Buslinie bis zur Siedlung "Im Teller" fahren zu lassen und 2. wie hoch evt. anfallende Mehrkosten sind. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung der Buslinien 81 und 82 ausdrücklich. Bedauerlicherweise harmonieren Anfahrtszeiten des Waldfriedhofes und die Beerdigungszeiten auf diesem nicht miteinander, so dass hier eine bessere Abstimmung sinnvoll wäre. Der Sportplatz Beckerwiese wird von der SpVgg Oberrad 05 benutzt, die dort viele Kinder und Jugendliche trainiert. Auch hier wäre es durchaus sinnvoll, dass der Sportplatz - vor allem abends - direkt angefahren werden würde. Die Siedlung "Im Teller" ist nur mangelhaft an den ÖPNV angebunden. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung sowie die Kundschaft des Hofladens wäre eine Anbindung mit dem Bus wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 24.08.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 466 2012 Die Vorlage OF 356/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAnlage 5 zur M 21 .Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. vom 13.01.2012
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2012, OF 242/5 Betreff: Anlage 5 zur M 21 "Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" vom 13.01.2012 Der Magistrat wird gebeten Anlage 5 zur M 21 für Oberrad überarbeiten zu lassen, da die Situationsbeschreibung gravierende Fehler aufweist und die Handlungsempfehlungen folglich weitgehend falsch sind. Begründung: Die Vorlage des Magistrats M 21 vom 13.01.2012 behandelt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. Laut Anlage 1, Seite 1 "(ist) die Steuerung des Einzelhandels nach räumlich-funktionalen Kriterien die oberste Handlungsmaxime". Lt. Anlage 1, Seite 3, dieser Vorlage verfügt das Konzept der Stadt "über detaillierte Situationsbeschreibungen und Profile für alle aktuell insgesamt 55 Versor-gungszentren . .", die in Anlage 5 unter dem Titel "Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenstruktur Frankfurt am Main 2010" auf über 260 Seiten enthalten sind. Zwar wird Anlage 5 nicht zur Abstimmung gestellt, doch sind die Angaben dieser Studie natürlich wesentlich für die Entscheidungen von Investoren und Stadtplanungsamt sowie im Falle von Baugenehmigungen für die Bauaufsicht - insbesondere in Kapitel IV "Empfehlungen zur Weiter-entwicklung des Einzelhandelsstandortes Frankfurt am Main", S. 50 ff. Für den Stadtteil Frankfurt-Oberrad maßgeblich sind die Seiten 53 bis 55 ("Branchenkonzept/Standortempfehlungen" und "Vergleich der Verkaufsflächenpotenziale mit den Einzelhandelsplanungen" sowie die Seiten 129 bis 131 ("Zentraler Versorgungsbereich Oberrad") Ein Vergleich der dortigen Angaben über die Einzelhandelssituation, die Entwicklungsflächen sowie die "Entwicklungsperspektiven" ergibt, dass die Angaben der Studie zur Einzelhandelssituation in Oberrad äußerst fehlerhaft sind und deshalb auf Seite 53, 54 und 130 weitgehend falsche Empfehlungen enthält. 1. Im Bereich "Nahversorgung" sieht die Studie für Lebensmittelanbieter "noch umfangreiche Potenziale für zusätzliche Verkaufsfläche" u.a. auch in Oberrad: Kein Wunder, denn der lt. Geschäftsführer 1.000 qm große Rewe-Supermarkt in zentraler Lage am Buchrainplatz wird in der Karte für Oberrad auf Seite 131 mit nur "unter 100 qm" angegeben - ein massiver Fehler! Ferner besteht zentral ein Rewe-Getränkemarkt mit einem Mindestangebot billiger Lebensmittel (Offenbacher Landstraße 309), ein kurdisches Lebensmittelgeschäft (Offenbacher Landstraße 302) mit einem Angebot an Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch und Lebensmitteln bis hin zu Großpackungen., ein circa 600 qm großer Getränke-Discounter (Offenbacher Landstraße 339/341) sowie als sog. solitärer Ergänzungsstandort ein nahkauf (Wiener Straße 57) mit rund 500 qm sowie dezentral drei Kiosk-Geschäfte, (Offenbacher Landstraße 238, Goldbergweg 3, Wiener Straße 57) und der Hofladen im Teller sowie der Bio-Laden der Werkstatt Frankfurt für Gemüse (Im Bärengarten). Nach Meinung vieler Einwohner und des Gewerbevereins könne in Oberrad nur noch ein Lebensmittel-Billiganbieter mit einer Größe unter 800 qm ohne Non-Food-Sortiment angesiedelt werden, um eine Verdrängung der inhabergeführten Einzelhandels-geschäfte in Oberrad zu vermeiden. Die Studie gibt fälschlicherweise noch die Existenz eines PENNY-Marktes an. Im Angebotsbereich Blumen, Pflanzen. verlangt die Studie auf Seite 53 zwar keinen Ausbau in Oberrad, verlangt jedoch im Stadtteilbereicht auf Seite 130 eine "Angebotsergänzung" für Oberrad, ein schwerwiegender Fehler, denn in Oberrad gibt es mehrere Gärtnereien mit Blumen- und Pflanzenzucht und entsprechendem Verkauf (Gräfendeichstraße, Im Bärengarten, Burgenlandweg, Im Teller) sowie zwei Blumengeschäfte (zentral: Offenbacher Landstraße 285, dezentral: Burgenlandweg) sowie ein Blumen - und Pflanzenangebot im Supermarkt am Buchrainplatz und im nahkauf in der Wiener Straße. 2. Für den mittelfristigen Bedarf ist lt. Studie "die Erweiterung des Schreib- und Spielwaren-sortiments und bei Büchern/Zeitschriften . . wirtschaftlich tragfähig und versorgungsstrukturell sinnvoll" (S. 53 und S. 130). Zudem werden "begrenzte rechnerische Entwicklungspotenziale für Bekleidung, Schuhe und Sport" gesehen, u.a. auch für Oberrad. Dies entspricht überhaupt nicht der Realität im Stadtteil. Schreibwaren und Zeitschriften (und Zeitungen) werden zentral mit großem Angebot in den zwei Schreibwarenläden Offenbacher Landstraße 329/331 mit Poststelle und Bleiweißstraße/Ecke Offenbacher Landstraße und im Supermarkt am Buchrainplatz angeboten sowie in den drei dezentralen Kiosk-Geschäften und im nahkauf (Wiener Straße 57). Zeitungen gibt es auch in einer Bäckerei/Cafe auf der Offenbacher Landstraße 305. Es gibt zentral ein Schuh-Geschäft (Offenbacher Landstraße 306). Eine vorhandene Stadtteilbibliothek wurde in der letzten Legislaturperiode geschlossen (29.02.2004). Je ein Geschäft für Herren- und Damen-Bekleidung wurde nicht fortgeführt. 3. Für den Bereich des langfristigen Bedarfs werden auf Seite 53 u.a. für Oberrad "Entwicklungsflächen für die zentrenrelevanten Sortimente Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik und Heimtextilien und Optik" auf S. 54 empfohlen, allerdings nicht im Oberrad-Teil auf Seite 130. Die Realität sieht völlig anders aus. Bei Heimtextilien wurden seitens der Studie u.a. stadtweit bekannte Geschäfte übersehen: Tilo Ramm (Offenbacher Landstraße 301) mit Dependance in der Hochstraße im Stadtzentrum, Genthes & Heinz (Offenbacher Landstraße 237) und ein Raumausstattungsgeschäft am Buchrainplatz (de Neufville-Straße 1). Ein Optiker (Offenbacher Landstraße 335) und ein Haushaltswarengeschäft (Offenbacher Landstraße 325) sind vorhanden. Soweit Sortimente ausgedünnt wurden, ist dies den vielen Einzelhandelszentren und der Bau- und Großmarktkonkurrenz in Frankfurt geschuldet (s. auch Seite 54/55 der Studie!) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2012 1. Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 241/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 242/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenBurgenlandweg für neue Buslinie befahrbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2010, OM 4707 entstanden aus Vorlage: OF 1066/5 vom 28.05.2010 Betreff: Burgenlandweg für neue Buslinie befahrbar machen Vorgang: OM 1640/07 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Burgenlandweg in einen für Busse befahrbaren Zustand gebracht wird, damit der Waldfriedhof zukünftig von der neuen Buslinie angefahren werden kann. Begründung: Bereits im Jahr 2007 hat der Ortsbeirat 5 für das südliche Oberrad eine Buslinie gefordert, welche auch den Waldfriedhof an den ÖPNV anbindet. Diese Buslinie soll nun endlich eingerichtet werden. Dennoch kann diese Buslinie unter Umständen den Waldfriedhof nicht anfahren (was eine Teilforderung der Fraktionen im Ortsbeirat 5 war), weil die Straße bzw. der Parkplatz vor dem Waldfriedhof in einem Zustand ist, der es Bussen unmöglich macht, diesen Teil der Strecke zu passieren. Deshalb sollte dieser Teil der Strecke in einen für Busse befahrbaren Zustand versetzt werden, dass, wie gefordert, der Waldfriedhof Teil der neuen Busstrecke werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 286 Aktenzeichen: 66 0
Parken in der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2009, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 858/5 vom 10.08.2009 Betreff: Parken in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, betreffend des Parkens in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg folgendes zu verfügen: I. Westliche Seite der Buchrainstraße, nord-südliche Richtung 1. Vom Beginn der Buchrainstraße/Einmündung Goldbergweg bis zu Liegenschaft Buchrainstraße 66 ist das Parken ausschließlich auf der Fahrbahn zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). 2. Von der Liegenschaft Buchrainstraße 66 bis zur Liegenschaft Buchrainstraße 82 ist das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die jeweils in der Flucht der Baumscheiben verlaufen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). Zusätzlich werden entsprechende Beschilderungen angebracht (Zeichen 315 - Parken auf Gehwegen, § 42 (4) StVO). 3. Vor den Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken der Liegenschaften der Buchrainstraße sind die einschlägigen Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299, § 41 (3) 8 Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote, StVO) anzubringen. II. Östliche Seite der Buchrainstraße, süd-nördliche Richtung 1. Vom Beginn der Buchrainstraße/Einmündung Burgenlandweg bis zur Liegenschaft Buchrainstraße 49 ist das Parken auf der Fahrbahn zu erlauben, und nur dort, wo die Fahrbahnbreite nicht ausreicht, ist das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die jeweils in der Flucht der Baumscheiben verlaufen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). 2. Vor den Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken der Liegenschaften der Buchrainstraße sind die einschlägigen Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299, § 41 (3) 8 Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote, StVO) anzubringen. 3. Die Schilder, die das Halten im oben angegebenen Bereich untersagen, sind mitsamt den Zusatzschildern wegzuverfügen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich in letzter Zeit häufiger über das Parken im südlichen Teil der Buchrainstraße sowie die Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschwert. Der Ortsbeirat 5 ist der Ansicht, dass das Problem durch die oben angegebene Verfügung entschärft werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2009, ST 1462 Aktenzeichen: 32 1
Nutzungsänderung der Fläche „Im Brand“ im Burgenlandweg zugunsten eines Hundeübungsplatzes
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2008, OA 625 entstanden aus Vorlage: OF 509/5 vom 29.02.2008 Betreff: Nutzungsänderung der Fläche "Im Brand" im Burgenlandweg zugunsten eines Hundeübungsplatzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Einrichtung eines Hundeübungsplatzes auf der Fläche "Im Brand" Flur 43/Flurstücke 97-99/0 zuzustimmen. Begründung: Die Fläche ist zurzeit zur Nutzung als Erwerbsgartenbau ausgewiesen. Der betreffende Eigentümer hat sein Einverständnis zur Umnutzung gegeben. Der Verein der Hundefreunde Frankfurt Oberrad betreibt bereits einen Hundeübungsplatz, der wegen steigender Mitgliederzahl erweitert werden muss. Seit Jahren bemüht sich der Verein um ein größeres Grundstück und war auch schon erfolgreich - scheiterte bisher aber daran, dass die Fläche nicht für Kleintierhaltung und Hundedressur ausgewiesen war. Im entsprechenden Bereich gibt es keine weiteren geeigneten Plätze. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.07.2008, B 427 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.03.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.04.2008, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 625 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3785, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.04.2008 Aktenzeichen: 61 0
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