Meine Nachbarschaft: Im Steinchen
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Vorlagen
Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 311/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 2 GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenHolzbrücke über der Straße Neuer Weg durch neues Bauwerk ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6027 entstanden aus Vorlage: OF 306/16 vom 30.10.2024 Betreff: Holzbrücke über der Straße Neuer Weg durch neues Bauwerk ersetzen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die marode und laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu rettende Holzbrücke über der Straße Neuer Weg möglichst zeitnah durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt wird. Der derzeit in diesem Bereich als Ersatzmaßnahme geplante Fußgängerüberweg kann nur eine Übergangslösung sein. Begründung: Die seit mittlerweile mehreren Monaten gesperrte Holzbrücke über dem Neuen Weg ist laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu retten und soll noch im Dezember dieses Jahres abgebaut werden. Als Ersatzmaßnahme ist lediglich ein Fußgängerüberweg geplant, eine neue Brücke ist derzeit nicht vorgesehen. Als Begründung dafür werden Personalengpässe und fehlende Brückenbauingenieure beim ASE genannt. Unabhängig davon, dass diese Brücke seit Jahrzehnten zum Stadtbild von Bergen-Enkheim gehört, stellt sie schon alleine aus topografischen Gründen eine logische Verbindung für Fußgänger zwischen der Straße Am Rebenborn und dem Heinrich-Bingemer-Weg dar. Von daher ergibt diese Brücke Sinn und hat eine Daseinsberechtigung auch für die Zukunft, zumal sie Bestandteil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt für die Schule am Hang ist. Nur ein neues Brückenbauwerk kann Fußgängern und insbesondere Schulkindern an dieser Stelle das völlig gefahrlose Überqueren des Neuen Wegs ermöglichen. Anwohner zeigen sich entsetzt darüber, dass diese lieb gewonnene Brücke jetzt entfernt werden soll. Zudem würden durch den Fußgängerüberweg Parkplätze entfallen, die im Neuen Weg ohnehin bereits Mangelware sind. Der Verlust der Holzbrücke würde zudem zu einer weiteren Verödung des Stadtbilds von Bergen-Enkheim führen. Ein neues Bauwerk hingegen könnte sowohl architektonisch als auch gestalterisch einen positiven Akzent für den Stadtteil und seine Bewohner setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 424 Antrag vom 07.04.2025, OF 317/16 Beratung im Ortsbeirat: 16
Baumpflanzungen in der Straße Im Steinchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2024, OF 300/16 Betreff: Baumpflanzungen in der Straße Im Steinchen Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat aufgefordert wird, zu prüfen und zu berichten, was es mit den entfernten Baumpflanzungen in der Verlängerung des Weges der Straße "Im Steinchen" auf sich hat und ob diese ersetzt werden. Begründung: Entlang des Weges "Im Steinchen" (unterhalb des Spielplatzes am Ende der Straße "Am Villaberg") wurden Baumpflanzungen wieder herausgehoben und stehen seitdem leer. Die Kuhlen, welche den Weg säumen, zeugen noch davon. Werden diese wieder bepflanzt und wenn ja, wann? Anhang: Fotos der Kuhlen (eigene Aufnahmen) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 300/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 300/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 300/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 300/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 300/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 300/16 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielplatz Alfred-Göbel-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5696 entstanden aus Vorlage: OF 285/16 vom 18.06.2024 Betreff: Spielplatz Alfred-Göbel-Weg Der Ortsbeirat 16 begrüßt die Fertigstellung des sehr gelungenen Spielplatzes am Alfred-Göbel-Weg. Es fehlen jedoch noch Sitzgelegenheiten für die beaufsichtigenden Eltern. Der Magistrat wird daher gebeten, zwei Sitzbänke im unteren (südlichen) Teil des Geländes aufzustellen. Begründung: Der Spielplatz am Alfred-Göbel-Weg ist in zwei Teile geteilt, die durch ein größeres Gebüsch voneinander getrennt sind. Der obere Teil verfügt über Sitzgelegenheiten, die jedoch nur den oberen bzw. östlichen Bereich einsehen lassen. Der untere Teil hat bisher keine Sitzgelegenheiten. Südlicher Teil des Geländes ohne Sitzgelegenheiten. (Foto: FDP) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1727 Aktenzeichen: 67-2
Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5694 entstanden aus Vorlage: OF 283/16 vom 04.06.2024 Betreff: Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Riedstraße/Röhrborngasse verkehrssicherer zu gestalten. Hierzu könnte entweder ein Parkverbot auf der Riedstraße auf einer Strecke von mindestens 10 Metern vor der Kreuzung oder die Installation eines Verkehrsspiegels, der eine Sicht von der Röhrborngasse auf die Riedstraße ermöglicht, eingerichtet werden. Begründung: Autofahrer auf der Röhrborngasse, die rechts in die Riedstraße abbiegen möchten, geraten leicht in gefährliche Situationen, weil häufig Fahrer auf der Riedstraße bis zum Brunnen parkenden Autos ausweichen müssen, wodurch die Riedstraße fast zur Einbahnstraße wird. Die Einsicht in die Riedstraße an dieser Kreuzung ist dadurch sehr schwer, weil man zeitgleich auf Fahrzeuge aus beiden Richtungen achten muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2038 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenOrtsbeiratsmittel für die Neubeschilderung der Wege in das Naturschutzgebiet „Berger Hang“
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 255/16 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Neubeschilderung der Wege in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat die Neubeschilderung der vom Fritz-Schubert-Ring in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" abgehenden Wege - Am Hinkelrain - Wilhelm-Koch-Weg - Mittelweg zu veranlassen. Die Beschilderung soll so gestaltet sein, dass sie mit dem Charakter des Naturschutzgebiets sowie der dort befindlichen Streuobstwiesen harmoniert, aber zugleich gut lesbar, von beiden Seiten sichtbar und möglichst witterungsbeständig ausgeführt ist. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 3.000 EUR zu finanzieren. Begründung: Die derzeit am Fritz-Schubert-Ring vorzufindende Beschilderung der in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" führenden Wege "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" ist stark verwittert und vermoost (Fotos 1 + 2). Zudem sind die Schilder nur aus Richtung Enkheim kommend beschriftet, die Rückseite (von Bergen kommend) ist jeweils unbeschriftet. Die Beschilderung des Weges "Am Hinkelrain" weicht in der Ausführung von den vorgenannten Schildern komplett und ist ebenfalls stark verwittert (Foto 3). Das Naturschutzgebiet "Berger Hang" mit seinem kostbaren Kulturgut der Streuobstwiesen hat eine herausragende Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim und ist auch ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Menschen in unserer Stadt. Die derzeit vorzufindende Beschilderung der Wege am Fritz-Schubert-Ring, die in das Naturschutzgebiet führen, ist weder ästhetisch ansprechend noch wird sie dessen Bedeutung gerecht. Im Sinne der Verschönerung unseres Stadtteils ist daher die Erneuerung der Schilder in ansprechender Gestaltung eine sinnvolle Maßnahme, die dementsprechend mit Mitteln aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden kann. Eine leichtere Auffindbarkeit der Wege und damit eine bessere Orientierung für Spaziergänger und Erholungssuchende sind weitere positive Effekte, die aus deren Umsetzung resultieren. Fotos 1 bis 3 (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 255/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 3 CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen 2 CDU und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenWirtschaftswege im Naturschutzgebiet „Berger Hang“
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 256/16 Betreff: Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet "Berger Hang" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1) möglichst zeitnah die Instandsetzung der Wirtschaftswege "Am Hinkelrain", "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" im Naturschutzgebiet "Berger Hang" in Bergen-Enkheim zu veranlassen und diese wieder passierbar zu machen, da der aufgeweichte Untergrund an zahlreichen Stellen von tiefen Furchen durchzogen ist und die Wege dort kam noch passierbar sind (Fotos 1 -3, jeweils nur beispielhaft) 2.) die Entfernung eines umgestürzten Baumes im "Wilhelm-Koch-Weg" zu veranlassen, der diesen bereits seit mehreren Monaten komplett blockiert (Foto 4) 3.) zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, ob - und falls ja, von welchen Fahrzeugen bzw. von welchem Personenkreis - der Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" befahren werden darf, da der Magistrat in seiner ST 288 vom 27.01.2023 ausführt, dass dieser Bereich nicht befahren werden dürfe und daher eine Schotterung auf der gesamten Wegelänge nicht erforderlich sei. Diese Aussage des Magistrats steht jedoch im Widerspruch zu dem dort angebrachten Vorschriftzeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), welches durch Zusatzzeichen 1024-17 "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei" eingeschränkt ist (Foto 5). Zudem zeigen die tiefen Fahrspuren und auch eine durch Rasengitter und Pflasterplatten befestigte Zufahrt zu einem privaten Grundstück (Foto 6), dass die Anlieger diesen Weg auch mit ihren Kfz nutzen 4.) die Verkehrszeichen an der Zufahrt zum Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" vom Fritz-Schubert-Ring aus gegebenenfalls neu anzuordnen. Begründung: Nach der Winterperiode 2023/24 und den ergiebigen Niederschlägen der letzten Monate sind die Wirtschafts-wege "Am Hinkelrain", "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" im Naturschutzgebiet "Berger Hang" in Bergen-Enkheim nur noch schwer passierbar, da der stark aufgeweichte Untergrund von tiefen Furchen durchzogen ist. Im "Wilhelm-Koch-Weg" blockiert zudem seit mehreren Monaten ein umgestürzter Baum den gesamten Weg. Das Problem der Durchnässung und des schlechten Zustands der Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet "Berger Hang" ist nicht neu, zuletzt hatte der Ortsbeirat mit der OM 1860 vom 22.03.2022 darum gebeten, den Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" wieder in Stand zu setzen. Dem ist der Magistrat gemäß seiner ST 288 vom 27.01.2023 im Sommer letzten Jahres auch nachgekommen, jedoch hat er den Weg "Am Hinkelrain" nur partiell mit Schotter ausgebessert. Der Hinweis des Magistrats in seiner Stellungnahme, dass dieser Bereich nicht befahren werden dürfe und daher eine Schotterung auf der gesamten Wegelänge nicht erforderlich sei, steht jedoch nicht nur im Widerspruch zu den dort vorzufindenden Verkehrszeichen, sondern offensichtlich auch im Gegensatz zur gelebten Realität. So berichten Spaziergänger, die dort regelmäßig im Matsch stehen und sich mit unpassierbaren Wegen konfrontiert sehen, davon, dass diese Wege mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art, teils auch mit Anhänger, befahren werden, um Material in die dort befindlichen Gärten zu transportieren. Daher erscheint es dringend geboten, dass der Magistrat jetzt nicht wieder nur eine partielle Ausbesserung an den derzeit betroffenen Wegstücken veranlasst, sondern die Gesamtsituation einer grundlegenden Prüfung unterzieht und geeignete Maßnahmen einleitet, die der Zerstörung der Wirtschaftswege dauerhaft entgegenwirken, damit Spaziergänger diese zukünftig bei jedem Wetter mit ungetrübter Freude nutzen können. Foto 1: Ludwig-Emmel-Weg, Foto 2: Wilhelm-Koch-Weg, (c) Dorothe Bogner (c) Dorothe Bogner Foto 3: Mittelweg, (c) Dorothe Bogner Foto 4: Wilhelm-Koch-Weg, (c) Dorothe Bogner Foto 5: Verkehrszeichen Ludwig-Emmel-Weg, Foto 6: Zufahrt privates Grundstück am (c) Dorothe Bogner Ludwig-Emmel-Weg, (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 256/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenTermin Fertigstellung und Wiedereröffnung Spielplatz Alfred-Göbel-Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 218/16 Betreff: Termin Fertigstellung und Wiedereröffnung Spielplatz Alfred-Göbel-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat darüber Auskunft zu erteilen, zu welchem konkreten Termin die Fertigstellung und Wiedereröffnung des Spielplatzes Alfred-Göbel-Weg erfolgen wird. Begründung: Der Spielplatz Alfred-Göbel-Weg befindet sich seit geraumer Zeit in einem halbfertigen Zustand und ist zum Verdruss vieler Kinder und Eltern im Stadtteil nach wie vor nicht nutzbar (siehe Fotos Antragsrückseite). Ein echter Baufortschritt ist seit mehreren Monaten nicht zu erkennen. Der Magistrat wird daher gebeten, dem Ortsbeirat darüber Auskunft zu geben, zu welchem konkreten Termin jetzt endlich die Fertigstellung und Wiedereröffnung des Spielplatzes erfolgt, die von Kindern und Eltern im Stadtteil herbeigesehnt wird. Foto 1 + 2 (c) Dorothe Bogner: Halbfertiger Spielplatz Alfred-Göbel-Weg Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 218/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenBußgeldflut in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 207/16 Betreff: Bußgeldflut in Bergen-Enkheim An vielen Stellen in Bergen-Enkheim häufen sich die, von den Ordnungsbehörden erteilten Bußgelder für falsches Parken, obwohl nicht anders geparkt wird, als bisher üblich. Verzweifelte ANWOHNER wenden sich an den Ortsbeirat mit der Bitte um Unterstützung. Aktuell hat sich im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße eine Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um Klarheiten zu finden. Eine Umfrage unter den Anwohnern ergab Anregungen, die nun vor Ort besprochen werden sollten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, baldmöglichst einen Ortstermin im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße zu organisieren, zu dem Anwohner, Polizei, Straßenverkehrsamt und evtl. Presse sowie weitere potentiell betroffene Ämter oder Behörden eingeladen werden. Bei diesem Ortstermin sollen folgende, in einer Umfrage bei Anwohnern ermittelten Vorschläge erörtert werden: Unisono wird von den Anwohnern gefordert, das "halbhüftige" Parken auf dem Gehweg wie bisher zu erlauben. Sollte dies nicht möglich sein, votieren: 45,24 % für Versetztes Parken 33,33 % für Parkverbot auf einer Straßenseite 14,29 % für Einbahnstraßenregelung 7,14 % sind Uneinsichtig Begründung: Seit einigen Monaten häufen sich die Beschwerden von verärgerten Bürgerinnen und Bürgern aus der Röhrborngasse, Am Weißen Turm und andere Bergen-Enkheimer Straßen, weil von Seiten der Stadt Frankfurt ein besonderes Augenmerk auf verbotenes halbhüftiges Parken geworfen wird und Bergen-Enkheim davon ganz besonders betroffen zu sein scheint. Der Ortsbeirat hatte diesbezüglich bereits vor einigen Monaten, als erste Beschwerden eingingen nachgefragt, warum so streng geahndet wird und auch in der Stadtverordnetenversammlung war das "verbotene halbhüftige Parken auf Gehwegen" bereits ein Thema. Die Antworten aus dem Magistrat waren vielschichtig und haben andernorts sogar dazu geführt, dass Halteverbote expliziter ausgeschildert wurden und weitere Parkplätze weggefallen sind. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass Gehwege Sonderwege für Fußgänger/innen sind und Parken auf Gehwegen unzulässig ist, außer es ist explizit mittels Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen erlaubt. Gemäß StVO darf das Parken auf dem Gehweg aber nur zugelassen werden, wenn genügend Platz (im Normalfall 2,50 Meter) für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern bleibt. Weiterhin seien Gehwege nicht so belastbar wie Straßen, weshalb das stetige Gewicht von Fahrzeugen die Gehwege beschädigen würden. Auch die Sichtweise und Erwartungshaltung der Bevölkerung habe sich verändert, was die Ahndung solcher Parkverstöße angeht. Es würde allgemein verstärkt gefordert, den Bedürfnissen schwächerer Verkehrsteilnehmender mehr Priorität beizumessen, was auch zu einer veränderten Aufgabenwahrnehmung der städtischen Verkehrspolizei führt. Bei dem Ortstermin soll im Allgemeinen über die Situation im Allgemeinen und die Wünsche der Betroffenen im Besonderen eingegangen werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 207/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
Weiter lesenWasseraustritt in Bergen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4075 entstanden aus Vorlage: OF 161/16 vom 07.03.2023 Betreff: Wasseraustritt in Bergen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was die Ursache für den Wasseraustritt aus dem unbebauten Grundstück neben dem Hausgrundstück Im Steinchen 25 ist und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Seit einiger Zeit kommt es bei dem in Hanglage befindlichen unbebauten Grundstück neben dem Hausgrundstück Im Steinchen 25 zu einem Wasseraustritt. Das Wasser sammelt sich am Fuße des Grundstücks und läuft dann von dort schräg über die Straße Im Steinchen. Hier kam es schon während der kälteren Witterung zu Glättebildung. Im Übrigen fließt das Wasser von der Straße auf das Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite und hat dort bereits die Grundstücksmauer durchfeuchtet und beschädigt. Für den Ortsbeirat ist es von besonderem Interesse zu wissen, ob es sich bei dem Wasseraustritt aus dem Grundstück um eine Quelle oder einen Born handelt oder welche Ursache sonst der Wasseraustritt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1963 Aktenzeichen: 79-2
Rohrverbindung zwischen Wassergraben im Mittelweg und Kanal wiederherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3905 entstanden aus Vorlage: OF 180/16 vom 26.04.2023 Betreff: Rohrverbindung zwischen Wassergraben im Mittelweg und Kanal wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die unterirdische Rohrverbindung zwischen dem Wassergraben im Mittelweg und dem Kanal (gegenüber der Liegenschaft Fritz-Schubert-Ring 18) umgehend wiederhergestellt wird, um so zu verhindern, dass überschüssiges Oberflächenwasser oberirdisch über die Straße und den Gehweg in den weiter unten im Fritz-Schubert-Ring befindlichen Kanaldeckel abläuft. Begründung: Der Wassergraben im Mittelweg wird seit mehreren Jahren über eine von der Stadt Frankfurt hergestellte Rohrverbindung in den Kanal gegenüber der Liegenschaft Fritz-Schubert-Ring 18 entwässert. Diese Rohrverbindung ist offensichtlich nicht mehr intakt oder verstopft, sodass das Hangwasser - je nach Niederschlagsmengen in einer mehr oder weniger breiten "Fahne" - über die Straße und den Bürgersteig in den nächstgelegenen Kanaldeckel im Fritz-Schubert-Ring abläuft (siehe Fotos). Neben einer Beschädigung des viel befahrenen Wirtschaftswegeanschlusses durch die hieraus resultierende Durchnässung sowie der damit einhergehenden Verschmutzung kann das Oberflächenwasser bei Frost gefrieren, was früher bereits zu Unfällen in diesem Bereich geführt hat. Die Wiederherstellung der unterirdischen Rohrverbindung zwischen dem Wassergraben und dem Kanal sollte daher umgehend erfolgen. Foto 1 + 2 ((c) Dorothe Bogner): Defekte oder verstopfte Rohrverbindung zwischen Wassergraben und Kanal im Mittelweg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1761 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 290 Aktenzeichen: 66-0
EASY-Shuttle am Berger Hang
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3541 entstanden aus Vorlage: OF 158/16 vom 18.01.2023 Betreff: EASY-Shuttle am Berger Hang Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der derzeit im Riederwald getestete EASY-Shuttle auch in einer Hanglage wie in Bergen-Enkheim eingesetzt werden könnte und falls ja, ob in Zukunft in Bergen-Enkheim eine Teststrecke eingeführt werden kann. Begründung: Der autonome elektrische Shuttle EASY wird derzeit im On-Demand-Betrieb im Frankfurt-Riederwald getestet. Bergen-Enkheim ist von einer steilen Hanglage gekennzeichnet, was den Fußweg - insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Kinder mit Rucksäcken - trotz kilometermäßig kurzer Wege beschwerlich macht. Ein solcher Bus würde dementsprechend trotz einer kurzen Strecke in Bergen-Enkheim sehr viel Nutzen bringen. Gleichzeitig könnte so auch die Möglichkeiten der Technologie in einer Hanglage getestet werden - sofern das grundsätzlich technisch möglich ist. Wünschenswert wäre z. B. ein Pendelbetrieb ähnlich des Betriebs am Mainkai 2021 auf dem Fritz-Schubert-Ring zwischen dem Parkplatz Riedbad und dem Hotel Schöne Aussicht, einer Strecke von circa 900 Meter Länge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1213 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
Kunst- und Gestaltungsprojekt „Besitz und bespielbare Stadt“
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2022, OF 151/16 Betreff: Kunst- und Gestaltungsprojekt "Besitz und bespielbare Stadt" Der Ortsbeirat stellt aus seinem Ortsbeiratsbudget 15.000 Euro für das Kunst- und Gestaltungsprojekt "Besitz und bespielbare Stadt" des Ortsbeirates zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten ein Konzept erarbeitet, das es nun weiter umzusetzen gilt. In der aktuellen Wahlperiode sind Projektarbeiten an den Standorten a) unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring b) Schelmenburgplatz vor der Buchhandlung c) Fritz-Schubert-Ring, Verlängerung Speierlingweg geplant. Aktuell soll zusammen mit dem Grünflächenamt die Gestaltung des Standortes unter der Brücke des Fritz-Schubert-Rings realisiert werden. Hierfür entstehen Kosten für Künstlerhonorare, das Material sowie für die Gestaltung der Objekte in Höhe von insgesamt 15.000 Euro, die vom Ortsbeirat finanziert werden. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 186 2022 Die Vorlage OF 151/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenTempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 137/16 Betreff: Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt Fritz-Schubert-Ring talwärts zwischen der Straße Heinrich-Bingemer-Weg und der Riedstraße ein Tempolimit von 30 km/h anzuordnen. Die rechtliche Grundlage gemäß § 45 der StVO ist gegeben, da dort aufgrund des starken Gefälles häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und es in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt gekommen ist. Begründung: In seiner ST 2009 vom 09.09.2022 hat der Magistrat klargestellt hat, dass es Kommunen aufgrund der geltenden Rechtslage derzeit nicht möglich ist, die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit generell auf 30 km/h zu begrenzen. Ausnahmen von der innerörtlich grundsätzlich geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind nur unter sehr strengen Maßgaben zulässig. Der Fritz-Schubert-Ring erfüllt diese Maßgaben, denn dort ist derzeit schon eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h angeordnet. Die stark abschüssige Strecke verleitet Autofahrer jedoch regelmäßig dazu, sich dennoch mit überhöhter Geschwindigkeit fortzubewegen, was in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen leichteren und schwereren Unfällen auf dieser Gefällstrecke zur Folge hatte, auch mit Todesfolge. (siehe Bericht HR-Fernsehen vom 23.02.2022 "Wohnen am Unfallschwerpunkt | maintower", https://youtu.be/8GG8abAsRcc) Um zukünftigen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt vorzubeugen, erscheint die Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h talabwärts geboten, wozu § 45 der StVO die rechtliche Grundlage bietet. Da sich auch der Schulweg der Hangschule und das stark frequentierte Riedbad mit den Bushaltestellen der Linie 42 "Heinrich-Bingemer Weg" und "Riedbad" an diesem Straßenabschnitt befinden, bringt Tempo 30 in diesem Bereich auch eine erhöhte Verkehrssicherheit für Passanten, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit sich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 137/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, FDP und LINKE gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenSpielplätze in Bergen-Enkheim II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 13.06.2022 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim II Vorgang: OM 993/21 OBR 16; ST 412/22 1. Die Stellungnahme des Magistrats, ST 412, beantwortet bei Weitem nicht die Fragen aus der Anregung des Ortsbeirates. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, folgende fehlende Informationen nachzureichen. Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993: Der Ortsbeirat wollte eine Gesamtübersicht für den Stadtteil, wann welche Spielgeräte abgebaut wurden und wann sie ersetzt werden. Der Magistrat teilte aber lediglich mit, dass er eine Aufstellung von Spielgeräten, die ersetzt werden sollen, zur Verfügung stellen könne, ohne diese anzufügen. Auf die anderen Wünsche wird nicht eingegangen, wenn man davon absieht, dass Aussagen über den Zeitpunkt des Aufbaus von Ersatzspielgeräten nicht vorgenommen werden können. Zu Ziffer 2. der Anregung OM 993: Auf diese Fragen wurde in der Stellungnahme überhaupt nicht eingegangen. Im Gegenteil musste der Ortsbeirat feststellen, dass mit der bisherigen Praxis fortgefahren wurde. Spielgeräte in Bergen-Enkheim verschwinden und keiner weiß Bescheid, nicht einmal die Kinderbeauftragte wird informiert. Zu Ziffer 4. der Anregung OM 993: Der Magistrat teilt mit, dass die Spielplätze Röhrborngasse/Schule am Hang und Berger Marktplatz weiterhin im Investitionsprogramm stehen, aber was ist mit dem Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg? 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob Spielplätze im Bereich des Baugebietes Leuchte vorgesehen sind und wie aktuell die öffentlichen Spielplätze in Bergen-Enkheim ausgestattet sind. Begründung: Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993 Sieht es der Magistrat als notwendig an, dass Informationen mehrfach angefordert werden müssen, um nachzuweisen, dass ein echtes Interesse besteht? In diesem Fall bekräftigt der Ortsbeirat seinen Wunsch nach den erbetenen Informationen. Diese betreffen nicht nur die Liste, welche Spielgeräte aufgestellt werden, sondern alle Fragen der Ziffer 1. Bei allem Verständnis für die Situation im Grünflächenamt, ist es nicht hinnehmbar, dass der Magistrat die Kinderbeauftragten nicht in Entscheidungen einbindet oder den Ortsbeirat informiert. Es muss doch möglich sein, die Ortsbeiräte ebenso über die geplanten Maßnahmen auf Spielplätzen zu informieren, wie es bereits bei Baustellen oder zu fällenden Bäumen geschieht. Denkbar wäre auch ein regelmäßiger Besuch des zuständigen Mitarbeiters, der die im Ortsbezirk geplanten Maßnahmen vorträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2453 Aktenzeichen: 67 2
Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 120/16 Betreff: Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität Der Ortsbeirat möge beschließen, dass sich der Magistrat dafür einsetzt, bei der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes Frankfurt am Main (GVP) die Verlängerung der U-Bahn von der jetzigen Endstation in Enkheim über die Leuchte bis zur einer neuen Endstation Riedbad ins Vorschlagsnetz als empfohlene Maßnahme aufzunehmen und die entsprechende Planung sowie Umsetzung mit hoher Priorität voranzubringen. Begründung: Die Verlängerung der U-Bahn über die Leuchte bis zum Riedbad wurde bereits im GVP 2005 als Option aufgenommen. Eine entsprechende Planung wurde aber nicht weiter vorangetrieben. Die Verlängerung der U-Bahn sollte bei der Fortschreibung des GVP - Teil Schiene 2030+ - als empfohlene Maßnahme aufgenommen, so schnell wie irgend möglich geplant und mit hoher Priorität umgesetzt werden. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist für die Bevölkerung und die Stadt Frankfurt aus vielen Gründen erforderlich. Aufgrund der schwierigen Verkehrsanbindung des Stadtteils Bergen-Enkheim über die Straße ins Stadtzentrum besteht der dringliche Bedarf eines schienengebunden Anschlusses von ganz Bergen-Enkheim an das bestehende U-Bahn Netz. Die seit Jahrzehnten angedachte Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad ist zur Erreichung dieses Ziels die kostengünstigste, am wenigsten in die Natur eingreifende und nicht zuletzt am schnellsten umsetzbare Lösung. Die Leuchte ist bereits so gestaltet, dass in der Mitte Fahrspuren für die U-Bahn oberirdisch verlegt werden können - im zweiten Teil der Verlängerung wäre die Verlegung der Schienen parallel zu Fahrbahn ebenfalls ohne große baulichen Veränderungen möglich. Durch die Verlängerung der U7 kann neben den bestehenden Wohngebieten, das neue Wohngebiet an der Leuchte, das Schulzentrum an der Riedschule, das geplante Sportzentrum inkl. Riedbad und das Naherholungsgebiet Berger Hang mit der U-Bahn direkt mit der Innenstadt und den Stadtteilen verbunden werden. Die im Eingemeindungsvertrag zwischen der damaligen Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt 1978 vereinbarte Anbindung von Bergen an die U-Bahn kann streng genommen durch die Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad nicht erreicht werden. Die derzeit angedachten Lösungen zur Verlängerung der U4 über Seckbach und Lohrberg nach Bergen oder die Reaktivierung der alten Straßenbahnlinie nach Bergen ist allerdings in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Deswegen muss die Anbindung von Bergen an die U-Bahn-Station Riedbad bei der Planung der Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad zwingend mitgedacht und umgesetzt werden - für Nutzer und Umwelt nach dem modernsten Stand der Technik gestaltet. Die am Riedbad ankommenden Fahrgäste sollten in einen an der U-Bahn-Station bereit stehenden Shuttle-Bus steigen können und mit ein oder zwei Zwischenhaltestellen bis zur Ecke Im Sperber/Am Königshof fahren. Der Bus sollte dort unmittelbar wenden, damit eine enge Taktung der Bus-Verbindung gewährleistet werden kann. Der Shuttle-Bus von/zur U-Bahnstation sollte von der VGF mit voll-elektrischen Klein-Bussen betrieben werden, die autonom den Fritz-Schubert-Ring befahren und bis zu 20 Passagiere befördern können. Ein batterie-angetriebener Bus hat den großen Vorteil, dass er den Fritz-Schubert-Ring ohne Lärm- oder Ruß-Emissionen aufwärts fährt und bei der Talfahrt die Batterie mittels Rekuperation teilweise wieder aufgeladen wird. Der Einsatz von autonom fahrenden Bussen bietet sich auf dem Fritz-Schubert-Ring an, da er kaum Kreuzungsverkehr aufweist und auch wenig Fuß- oder Radverkehr. Weil die Erprobung autonom fahrender Busse von der EU, vom Bund und den Busherstellern sehr stark gefördert wird, kann der Betrieb jedenfalls in den ersten Jahren nahezu ohne Kosten für die Stadt Frankfurt respektive die VGF erfolgen. Der Stadt Frankfurt als auch Bergen-Enkheim wird eine mit neuester Technik verkehrende Busverbindung zu positiv belegter Aufmerksamkeit in der Fachwelt verhelfen - und als Anziehungspunkt für viele interessierte Besucher dienen. Der Verlauf der U-Bahntrasse bis zum Riedbad und des E-Busses bis zum Im Sperber in Bergen kann den beigefügten Abbildungen entnommen werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD und LINKE gegen CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Skateranlage unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 102/16 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Skateranlage unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushaltsplan 2022 werden die notwendigen finanziellen Mittel zur Aufstellung einer Skateranlage unter der Brücke im Fritz-Schubert-Ring bereitgestellt. Begründung: In den vergangenen fünf Jahren haben sich die Sport- und Spielgelegenheiten für Kinder und Jugendliche in Bergen-Enkheim stetig verschlechtert, viele Geräte wurden abgebaut und nicht erneuert. Fast leere Spielplätze stehen seit Jahren im Investivprogramm ohne dass sich etwas getan hätte. Trotzdem steigt die Zahl der jungen Familien im Stadtteil jährlich und der Anteil der Kinder und Jugendlichen ist hoch. Jugendliche fordern schon lange eine Möglichkeit sich im öffentlichen Raum zu treffen und gemeinsam Sport zu machen Im Rahmen der Aktion "Besitz- und bespielbare Stadt" des Ortsbeirates 16 soll die Fläche unter der Brücke im Fritz-Schubert-Ring mit Mitteln des Ortsbeirates auch mit Sitzgelegenheiten und kleineren Spielgeräten attraktiv gestaltet werden. Über die vom Ortsbeirat 16 vorgesehenen und finanzierten Maßnahmen hinaus bietet die Fläche geradezu perfekte Bedingungen für eine Skateranlage. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenFläche unter der Brücke des Fritz-Schubert-Rings
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 84/16 Betreff: Fläche unter der Brücke des Fritz-Schubert-Rings Der Ortsbeirat soll beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten: Ob der Platz unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring (50.1545264, 8.7570587) für die Besitz-und Bespielbare Stadt hergerichtet werden kann. Es sollen dabei neben Sitz- und Spielmöglichen Objekten befahrbare Parcours geschaffen werden. All das wird in einem gesonderten Antrag eingereicht, zunächst muss geklärt werden, ob der Platz dafür zur Verfügung steht. Begründung: Der Platz unter der Brücke befindet sich in einem traurigen Zustand, hat aber aufgrund seiner Überdachung durch die Brücke und zentralen Lage in Bergen-Enkheim enormes Potential, ein Ort der Begegnung für alle Altersgruppen zu werden. Angedacht sind bespielbare Sitzmöglichkeiten, ein Skateplatz und/oder eine Boulebahn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 11 Die Vorlage wird zum Interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 329 2022 Die Vorlage OF 84/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 88/16 Betreff: Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt Fritz-Schubert-Ring talwärts zwischen der Straße Heinrich-Bingemer-Weg und der Riedstraße ein Tempolimit von 30 km/h anzuordnen. Die rechtliche Grundlage gemäß § 45 der StVO ist gegeben, da dort aufgrund des starken Gefälles häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und es in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt gekommen ist. Begründung: Der stark abschüssige Fritz-Schubert-Ring verleitet Autofahrer regelmäßig dazu, sich dort mit überhöhter Geschwindigkeit fortzubewegen, was in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen leichteren und schwereren Unfällen auf dieser Gefällstrecke zur Folge hatte, auch mit Todesfolge. Um zukünftigen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt vorzubeugen, erscheint die Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h talabwärts geboten, wozu § 45 der StVO die rechtliche Grundlage bietet. Da sich auch der Schulweg der Hangschule und das stark frequentierte Riedbad mit den Bushaltestellen der Linie 42 "Heinrich-Bingemer Weg" und "Riedbad" an diesem Straßenabschnitt befinden, bringt Tempo 30 in diesem Bereich auch eine erhöhte Verkehrssicherheit für Passanten, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit sich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 88/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und SPD gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei drei Enthaltungen GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenGedenkstein Fritz-Schubert-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 70/16 Betreff: Gedenkstein Fritz-Schubert-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Einen ca 50 cm großen Gedenkstein für Unfallopfer in der Kurve des Fritz Schubert Rings/Höhe Speierlingsweg aufzustellen. Darauf soll die Inschrift zu lesen sein: "Im Gedenken an alle Verunglückten. Für ein achtsames Fahrverhalten und ein gutes Miteinander im Straßenverkehr" Begründung: Das kleine Holzkreuz für Atze hat lange dort in der Kurve gestanden und wurde vor einer Weile entfernt. Leider haben sich danach noch andere Unfälle auf dem Fritz Schubert-Ring und anderswo in Bergen-Enkheim ereignet. Ein Gedenkstein soll allen Angehörigen einen Ort der Erinnerung geben und alle Verkehrsteilnehmer um ein vorsichtiges Fahrverhalten bitten. Bei einer spontanen Aktion hat sich ergeben, dass sowohl die Angehörigen als auch andere Bergen-Enkheimer dieses Gedenken schätzen würden. Einige Mitbürger*innen haben Blumen und Kerzen zu der Stelle gebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 70/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen 2 GRÜNE (= Zustimmung) bei zwei Enthaltungen GRÜNE
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHortplätze in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 71/16 Betreff: Hortplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich aktuell die Zahl der tatsächlich vorhandenen Hortplätze im Verhältnis zu der tatsächlichen Nachfrage nach Hortplätzen in Bergen-Enkheim verhält. 2. Insbesondere, was der Wegfall des Horts "Kita Hohe Straße" (Umzug zu den Mauerspatzen und nur noch offen für Hangschüler*innen) für die Landgraben-Schülerinnen und Schüler für Auswirkungen hat. Wie entwickeln sich hier die Bedarfszahlen im Verhältnis zu den freiwerdenden Plätzen? 3. Was passiert mit den über 100 Kindern aus dem KiZ Röhrborngasse, wenn der Hort, der auf der zu sanierenden Hangschule steht, abgerissen wird? 4. Wie sieht der generelle Ausbau der offenen Ganztagsschule in Bergen-Enkheim aus? Ist das Konzept noch in Planung? Wie kann man dieses Konzept hier umsetzen? Begründung: Der Ortsbeirat und die Eltern warten schon 1,5 Jahre auf die Antwort von V1622. Inzwischen haben sich einige Fragen erledigt und neue Probleme treten auf. Wir möchten, dass die Hortsituation auch in Bergen-Enkheim weiterhin im Blick gehalten wird und fragen uns, wie sichergestellt werden soll, dass bis 2026 jedes eingeschulte Kind eine Ganztagsbetreuung bekommen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 245 2021 Die Vorlage OF 71/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVergünstigtes Schülerticket Hessen für Hangschüler mit Hort in Bergen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 994 entstanden aus Vorlage: OF 63/16 vom 12.05.2021 Betreff: Vergünstigtes Schülerticket Hessen für Hangschüler mit Hort in Bergen Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Entfernungsgrenze "Im Hermeshain" zu verzichten und sämtliche Anträge von Schülerinnen und Schüler der Schule am Hang auf ein vergünstigtes Schülerticket Hessen nach dem Eingemeindungsvertrag positiv zu bescheiden, wenn sie in einen Hort in Bergen gehen. Dies soll zeitlich auf die Sanierung der Hangschule begrenzt sein und kann danach wieder neu diskutiert werden. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass ein Schulbus/Shuttlebus für alle Kinder der 1. und 2. Klasse eingerichtet wird, die eine Hort-Einrichtung oberhalb knapp südlich der Marktstraße besuchen. Es gibt zwei Horteinrichtungen (Mauerspatzen, Schüli auf dem Berg) auf der Südseite der Marktstraße, die nicht aus der Definition fallen sollten. Begründung: Ein Kind, das in Enkheim Südwest (z. B Alte Gießerei) wohnt, hat nun nur noch einen Schulweg von 1.800 Meter und bekommt deshalb kein vergünstigtes Ticket mehr nach § 161 Hessisches Schulgesetz. Es muss aber nach der Schule einen Fußweg bergauf von 1.700 Meter zurücklegen, um zu einem Hort unterhalb der Marktstraße in Bergen, beispielsweise "Mauerspatzen", zu gelangen. Der Rückweg vom Hort nach Hause sind dann sogar 2.200 Meter. Somit wird diesem Kind ein täglicher Spaziergang mit Rucksack von 5,7 Kilometer zugemutet. Ein weiteres Rechnenbeispiel für ein Kind, das unterhalb des Grenzstraße Im Hermeshain wohnt, aus der Bruderhofstraße: Schulweg: 950 Meter, Hortweg (Schüli auf dem Berg, Marktstraße 82) 1,6 Kilometer, Heimweg: 850 Meter, Gesamt: "nur" 3,4 Kilometer, dennoch verbunden mit starker Steigung. Alle Möglichkeiten, zu den Horten in Bergen zu Fuß zu gelangen, sind mit größerer Steigung verbunden, daher sollte allen Kindern ein vergünstigtes Schülerticket gewährt werden. Auf eine Anhörung kann dann auch verzichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2492 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2329 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 1
Spielplätze in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 entstanden aus Vorlage: OF 62/16 vom 19.10.2021 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, 1. einen aktuellen Bericht zu allen Spielplätzen in Bergen-Enkheim, die der Stadt Frankfurt gehören, zu geben. Insbesondere soll mitgeteilt werden, auf welchen Spielplätzen in den letzten fünf Jahren welche Spielgeräte abgebaut wurden und wie diese ersetzt wurden bzw. bis wann sie wie ersetzt werden; 2. künftig dem Ortsbeirat und der Kinderbeauftragten mindestens einmal jährlich unaufgefordert einen solchen Bericht vorzulegen. In diesem Bericht ist auch aufzuführen, a) wie viel Geld im vergangenen Jahr in Bergen-Enkheimer Spielplätze investiert wurde; b) welche Maßnahmen im kommenden Jahr vorgesehen sind und dabei auch Wiederbeschaffungspreise aufzuführen; c) welche Maßnahmen notwendig sind, aber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen; 3. mitzuteilen, welche Bergen-Enkheimer Spielplätze aktuell im Investivprogramm "Grundüberholung von Spielplätzen" gelistet sind und wann sie beplant und umgesetzt werden; 4. mitzuteilen, was aus den vom Grünflächenamt am 21.11.2018 der Ortsvorsteherin und der Kinderbeauftragten vorgetragenen Projekten geworden ist, hier interessieren insbesondere folgende Maßnahmen: a) Spielplatz Röhrborngasse/Schule am Hang: Dieser Spielplatz sollte bis 2019 umgestaltet werden, was bis heute nicht passiert ist; b) Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg: Dieser Spielplatz sollte im zeitnahem Bezug zum Bau des Spielplatzes Röhrborngasse aufgewertet werden. c) Spielplatz Berger Marktplatz: Der Spielplatz sollte in das Investitionsprogramm "Grunderneuerung von Spielplätzen" aufgenommen werden. Gemäß einer Auskunft vom Januar 2021 wurde vom Grünflächenamt noch einmal bestätigt, dass der Spielplatz am Berger Markt sanierungsbedürftig sei und die noch vorhandenen Geräte in einem Alter sind, die eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr ermöglichen. Es wurde bestätigt, dass der Platz längst hätte grundsaniert werden sollen und mitgeteilt, dass die Finanzierung über investive Mittel gesichert sei. Passiert ist bisher leider nichts. Auch für den vom Ortsbeirat finanzierten und vom Magistrat aus Sicherheitsgründen abgebauten Pumptrack auf dem Berger Marktplatz gibt es noch keine Aussicht auf Ersatz. Der Magistrat prüft seit dem Jahr 2020 Möglichkeiten zur Errichtung eines Pumptracks in einer dauerhafteren Bauweise und versprach, "in gewohnter Weise im Rahmen des Planungsprozesses auf den Ortsbeirat zu zukommen". Begründung: Für immer mehr Stadtkinder sind Bewegung und Naturerleben leider keine Selbstverständlichkeit, obwohl bekannt ist, dass kindliche Bewegungsarmut die körperlichen und psychisch-emotionalen Fähigkeiten hemmt. Spielplätze sind deshalb ein essenzelles Element der öffentlichen Infrastruktur und oftmals die einzige Möglichkeit für Kinder, im Freien zu spielen. Darüber hinaus werden Spielplätze von Kindereinrichtungen als Spielflächen genutzt und sind ein Ort der sozialen Bildung. In den Sommerferien sind sie auch Ersatz für Ferienfreizeiten oder Urlaubsreisen. Kinder sind auf Spielplätze angewiesen, denn hier können sie sich entwickeln, toben und ihre Freunde treffen. Umso bedauerlicher ist der beklagenswerte Verfall der Bergen-Enkheimer Spielplätze, die mehr und mehr nur noch teilfunktionsfähig oder gar nicht nutzbar sind. Diese Situation wird seit Jahren nicht besser, sondern schlechter. Bemühungen der Kinderbeauftragten scheinen nicht im Ansatz zu einem einigermaßen akzeptablen Erfolg zu führen, seit Jahren gemachte Zusagen sind bis heute nicht umgesetzt. Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 6 in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass er wegen Geld- und Personalmangel keine komplette Instandsetzung der im Frankfurter Westen befindlichen Spielgeräte vornehmen kann. Dies trifft augenscheinlich auf das gesamte Stadtgebiet, zumindest auch auf Bergen-Enkheim, zu. Der Ortsbeirat 16 schließt sich der Auffassung des Ortsbeirates 6 vollständig an, dass dies ein Armutszeugnis der Stadt Frankfurt am Main ist, das dringend angegangen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Antrag vom 13.06.2022, OF 128/16 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 Aktenzeichen: 67 2
Mobile Lichtzeichenanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 749 entstanden aus Vorlage: OF 51/16 vom 30.08.2021 Betreff: Mobile Lichtzeichenanlage Der Magistrat wird gebeten, die mobile Lichtzeichenanlage (Bitte langsam/Danke), die im Wechsel Neuer Weg/Heinrich-Bingemer-Weg und Fritz-Schubert-Ring steht, um einen weiteren Standort zu erweitern. Und zwar vor dem Tempo-30-Geschwindigkeitsschild vor dem Haus Neuer Weg 60 nach Bergen zeigend. Begründung: Der Neuer Weg verleitet durch die abschüssige Lage ab dem Friedhofsparkplatz zu erhöhter Geschwindigkeit. Dies führt dazu, dass die Geschwindigkeit in der Tempo-30-Zone in diesem Bereich nicht eingehalten wird. Die im Wechsel aufgestellte Anlage würde so zur Einhaltung der Geschwindigkeit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 159 Aktenzeichen: 32 1
Heinrich-Bingemer-Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 534 entstanden aus Vorlage: OF 41/16 vom 14.06.2021 Betreff: Heinrich-Bingemer-Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer öffnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einbahnstraße des Heinrich-Bingemer-Weg zwischen Neuem Weg und Röhrborngasse für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer geöffnet werden kann. Die Straße wirkt im Querschnitt breit genug. Bei Sicherheitsbedenken wird darum gebeten, geeignete Maßnahmen zu prüfen. Begründung: Für alle Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, welche von der Mitte des Berger Hangs kommen und in gleicher Höhe nach Westen fahren möchten (z. B. zum Fahrradweg Richtung Seckbach, welcher einer der Hauptwege in die zentralen Frankfurter Stadtteile ist), gibt es derzeit drei Umwege, welche mit viel zusätzlicher Steigung verbunden und/oder aufgrund von mehr Autoverkehr unattraktiv sind. Dies ist besonders für ältere Menschen und Kinder eine Herausforderung. Wohl aus diesem Grund wird der Heinrich-Bingemer-Weg derzeit von vielen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ohne Erlaubnis gegen die Einbahnstraße genutzt. Aufgrund einer Kombination der Kurven der Straße und der Tatsache, dass manche Autofahrerinnen und Autofahrer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, ist dies sehr gefährlich. Die Vorteile einer Erlaubnis zur Durchfahrt für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer wäre neben einer sehr gesteigerten Attraktivität des Radfahrens von der Mitte des Hanges aus, dass die Autos möglicherweise sicherer und langsamer durch die Straße fahren. Das wäre sowohl für die Anwohnerinnen und Anwohner als auch für die Grundschülerinnen und Grundschüler, die den Heinrich-Bingemer-Weg als Schulweg nutzen, positiv (und ist bei dem Zustand des Straßenbelags sowieso angebracht). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1834 Aktenzeichen: 32 1
Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 entstanden aus Vorlage: OF 32/16 vom 20.06.2021 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16; B 64/18 Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Richtung ermöglicht werden kann; z. B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Die Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o. g. Maßnahmen würden für Anwohnerinnen bzw. Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine substanzielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni 2021) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OA 191) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer, schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2068 Aktenzeichen: 66 0
Versetzen des „Durchfahrt-verboten-Schildes“ am Feldwegeanschluss FritzSchubertRing/Mittelweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 530 entstanden aus Vorlage: OF 25/16 vom 30.05.2021 Betreff: Versetzen des "Durchfahrt-verboten-Schildes" am Feldwegeanschluss Fritz-Schubert-Ring/Mittelweg t Der Magistrat wird gebeten, das völlig eingewachsene Durchfahrt-verboten-Schild am Feldwegeanschluss Fritz-Schubert-Ring/Mittelweg auf die gegenüberliegende Nordseite des Weges zu versetzen. Begründung: Der Weg wird rege als Parkplatz genutzt, deshalb und weil das Schild zugewuchert ist, kann man das Schild nicht sehen. Die Hecke auf der Nordseite dagegen wird regelmäßig geschnitten, sodass dann keine Ausreden mehr gelten. Offensichtlich können die Gärtner, wie auch die Polizei, das Schild nicht finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2087 Aktenzeichen: 66 7
U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenNeubau und Auslagerung der Schule am Hang hier: Kinderzentrum RÖHRBORNGASSE - KiZ 98
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 351/16 Betreff: Neubau und Auslagerung der Schule am Hang hier: Kinderzentrum RÖHRBORNGASSE - KiZ 98 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten Das KiZ 98 verblieb während des Neubau und der Auslagerung der Schule am Hang auf dem Gelände der Schule am Hang. Die Hortkinder der Schule am Hang laufen nun täglich nach ihrer Schulzeit von der Barbarossastraße zu ihrem Hort in die Röhrborngasse, dem Baulärm sind sie nun täglich nach der Schulzeit ausgesetzt. Warum wurde die KiZ 98 nicht auch während der Bauphase auf den Parkplatz der Riedschule in der Barbarossastraße ausgelagert? Was ist die Zukunft des KiZ 98 nach Abschluss der Bauarbeiten? Bisher wurden weder die Mitarbeiter der KiZ 98 noch die Eltern der Hortkinder über die Pläne des Stadtschulamtes mit der KiZ 98 informiert. Begründung: In den Informationen zum Neubau der Schule am Hang wird das KiZ 98 zwar in der Bestandsbeschreibung aufgeführt, kommt aber dann in der Beschreibung des Neubaus nicht mehr vor. Es ist nicht ersichtlich was mit der KiZ 98 geschehen soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1911 2021 Die Vorlage OF 351/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenNaturschutzgebiet Mühlbachtal: Regenrinnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6994 entstanden aus Vorlage: OF 339/16 vom 03.11.2020 Betreff: Naturschutzgebiet Mühlbachtal: Regenrinnen Der Magistrat wird aufgefordert, die angelegten Regenrinnen auf dem Hauptweg von der Röhrborngasse her kommend, die im weiteren Verlauf quer über den Weg führen, regelmäßig vom Unrat zu befreien. Begründung: Bei Regen sollen diese Regenrinnen dazu führen, dass das Wasser nicht nur den abschüssigen Weg hinabläuft, sondern auch seitlich in das Naturschutzgebiet abfließen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 606 Aktenzeichen: 66 0
Alle vom Fritz-Schubert-Ring ausgehenden Wirtschaftswege im Obstanbau- und Landschaftsschutzgebiet am Berger Südhang bis zur Gemarkungsgrenze des Naturschutzgebietes instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6995 entstanden aus Vorlage: OF 340/16 vom 14.11.2020 Betreff: Alle vom Fritz-Schubert-Ring ausgehenden Wirtschaftswege im Obstanbau- und Landschaftsschutzgebiet am Berger Südhang bis zur Gemarkungsgrenze des Naturschutzgebietes instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die parallel zum Hang verlaufenden Wirtschaftswege wieder instand zu setzen, die mit tiefen, wassergefüllten Fahrrinnen in sehr schlechtem Zustand und von normalen Pkw kaum noch zu befahren sind. Begründung: Bei feuchtem Wetter kann man die Tiefe der Spurrillen kaum ermessen und läuft Gefahr, im Schlamm hängen zu bleiben oder gar aufzusetzen. Auch Radfahrer und Spaziergänger sind auf diesen Pisten sehr unfallgefährdet, denn die tiefen, schlammigen Fahrspuren können leicht zu Stürzen führen. Ein großer Teil des Berger Hanges ist Obstanbaugebiet. Wer seine Grundstücke pflegen und nutzen will, muss Werkzeug und Leitern transportieren und die Ernte abfahren können. Da sich nicht jeder Grundstücksbesitzer einen Traktor anschaffen kann, um sein Grundstück bewirtschaften zu können, muss die Stadt dafür Sorge tragen, dass Eigentümer und Pächter die Grundstücke auch erreichen können und Spaziergänger und Radfahrer nicht gefährdet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 611 Aktenzeichen: 66 0
Sanierung der Grundnetzstraße Fritz-Schubert-Ring zwischen Speierlingweg und Riedstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6996 entstanden aus Vorlage: OF 343/16 vom 01.11.2020 Betreff: Sanierung der Grundnetzstraße Fritz-Schubert-Ring zwischen Speierlingweg und Riedstraße Der Magistrat wird gebeten, den unteren Fritz-Schubert -Ring zwischen Speierlingweg und Riedstraße endlich zu sanieren. Begründung: Nachdem der Rinnstein auf der Westseite des Fritz-Schubert-Rings zwischen Speierlingweg und Im Wickengarten im Kurvenbereich an vielen Stellen durch die Linienbusse beschädigt und zum Teil völlig zerbrochen und insbesondere bei den Sinkkästen abgesunken ist, muss der untere Fritz-Schubert-Ring zwischen dem Speierlingweg und der Riedstraße endlich saniert werden. Anträge zur Sanierung des stark abschüssigen, auch von Querrissen durchzogenen, talseitig rutschenden unteren Fritz-Schubert-Rings wurden immer wieder bis zur Baufertigstellung der drei Doppelhäuser Ecke Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg aufgeschoben. Vier Jahre nach Fertigstellung der Bebauung Ecke Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg zieht dieses Argument nicht mehr. Der Verkehr hat in den letzten Jahren durch massive Verdichtung im alten Baubestand und Neubauten in ganz Bergen-Enkheim ganz erheblich zugenommen, ganz zu schweigen vom Pendlerdruck Richtung U-Bahnen und Innenstadt aus dem Umland. Eine Sanierung dieser Grundnetz-Hangstraße mit Linienbusverkehr ist deshalb nach 50 Jahren dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 609 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrs- und Parkplatz-Leitplanung vor dem Bezug der Schulcontainer an der Schule am Ried für die Grundschüler der Schule am Hang
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2020, OF 341/16 Betreff: Verkehrs- und Parkplatz-Leitplanung vor dem Bezug der Schulcontainer an der Schule am Ried für die Grundschüler der Schule am Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem Bezug der inzwischen aufgestellten Schulcontainer auf dem Schulhof der Riedschule an der Leuchte/Fritz-Schubert-Ring ab der Pfaffenmauer die Höchstgeschwindigkeit bei der Talfahrt auf 30 km herabzusetzen und den Parkverkehr auf den vorgesehenen Parkplätzen rechts und links der Leuchte eindeutig auszuschildern und dem Ortsbeirat die Planungen vorzustellen. Gegebenenfalls sollte auch noch ein weiterer ausgebauter Fußweg vom kleinen Parkplatz auf der Westseite direkt auf den Fußweg zur Schule am Ried gebaut werden, damit die Kinder nicht die in den Hauptverkehrszeiten stark befahrene Leuchte queren müssen, um an die Unterführung unter der Leuchte zu gelangen. Außerdem sollte die neue Verkehrssituation vom Ordnungsamt überwacht und bei Verstößen auch sanktioniert werden. Begründung: Der Verkehr auf dem Fritz-Schubert-Ring/Leuchte hat in den letzten Jahren beständig erheblich zugenommen. Die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit von 40 kmh talwärts und 50 kmh bergauf im Fritz-Schubert-Ring und 50kmh ab dem Riedbad-Parkplatz Richtung Süden wird von sehr vielen Kfz-Lenkern erheblich überschritten, die schon auf dem Fritz-Schubert-Ring durch das stärkere Gefälle zum Schnellfahren Richtung Süden verleitet werden. Wenn jetzt noch der Park- und Suchverkehr von der Hangschule mit aussteigenden Schulkindern dazu kommt, ist ein gefährliches Chaos vorprogrammiert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 341/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP
Partei: BFF
Weiter lesenVerlegung der Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2020, OM 6629 entstanden aus Vorlage: OF 329/16 vom 10.08.2020 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring mit der Bezeichnung "Heinrich-Bingemer-Weg" nach unten an die Freifläche (Wiese) gegenüber Hausnummer 49 zu verlegen. Begründung: Da sich in unmittelbarer Nähe noch eine Bushaltestelle befindet, ist eine gerechte Auslastung nicht gegeben. Zudem wird durch die Verlegung der Weg zur Haltestelle für die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im unteren Teil des Gebietes wohnen, erheblich erleichtert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 324 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13
Grundsanierung der Straße ,,An der Pfaffenmauer“ verschieben
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2020, OF 319/16 Betreff: Grundsanierung der Straße ,,An der Pfaffenmauer" verschieben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll veranlassen, das die geplante Grundsanierung der Straße An der Pfaffenmauer verschoben wird, bis nach dem Ende des Neubaus und Sanierung der Schule Am Hang Begründung: Da es beim Neubau der zweiten Turnhalle an der Schule am Hang, zu größeren Erdarbeiten neben der bestehenden Turnhalle kommt, macht es keinen Sinn die Straße jetzt zu sanieren und ein halbes Jahr später wird ein großer Teil wieder aufgerissen für den Neubau. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 23.06.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 319/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenHortplätze in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 308/16 Betreff: Hortplätze in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1 . wie sich aktuell die Zahl der tatsächlich vorhandenen Hortplätze im Verhältnis zu der tatsächlichen Nachfrage nach Hortplätzen in Bergen-Enkheim verhält und 2. wie sich die Einstellung des Hort-Angebotes durch die Lehrerkooperative (ASB) in der Marktstraße zum Schuljahreswechsel auf das Verhältnis zwischen vorhandenen Hortplätzen zu den tatsächlich notwendigen Hortplätzen auswirkt und 3. wie sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main einen Ausgleich für die ab August wegfallenden Hortplätze und die sowieso schon aktuell in Bergen-Enkheim fehlenden Hortplätze vorstellt und ob und wie ab August eine vollständige Abdeckung mit Hortplätzen in Bergen-Enkheim sichergestellt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1622 2020 Die Vorlage OF 308/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende neue Ziffer 3. eingefügt wird: "was während des Umbaus der Schule am Hang mit dem Kiz Röhrborngasse, das laut Bericht abgerissen werden soll, geschieht. Soll der Hort auch im Container auf dem Riedschulparkplatz umziehen oder in die Klassenräume, bis das Konzept der offenen Ganztagsschule endlich greift? Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenTempo 30 am Fritz-Schubert-Ring ab der Pfaffenmauer, und Radarblitzer an der Ecke Speierlingweg anstatt mobiler Danksagung für Nichtraser
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 299/16 Betreff: Tempo 30 am Fritz-Schubert-Ring ab der Pfaffenmauer, und Radarblitzer an der Ecke Speierlingweg anstatt mobiler Danksagung für Nichtraser Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Fritz-Schubert-Ring ab der nördlichen Ecke Fritz-Schubert-Ring/ Pfaffenmauer Tempo 30 auszuschildern und an die südliche Ecke Fritz-Schubert-Ring/Speierlingweg die folgenlose Danksagung für Langsamfahrer durch einen kostenpflichtigen, dauerhaft installierten Blitzer zu ersetzen. Begründung: An der Einmündung des Speierlingweges in den Fritz-Schubert-Ring hat sich zum wiederholten Male ein Unfall ereignet. (Foto anbei) Ein zu schnell fahrender PKW ist auf die Querungshilfe für Fußgänger aufgefahren und hat die darauf angebrachten Verkehrsschilder abgeräumt. Tatsächlich wurden alle Querungshilfen am Fritz-Schubert-Ring in den vergangenen Jahren schon mehrmals umgefahren. Daß bisher keine Fußgänger verletzt wurden, ist reiner Zufall, denn der Fritz-Schubert gehört zum Schulweg der Hang- und der Riedschule. Da der Fritz-Schubert-Ring durch die Baustellen in Bergen immer mehr Durchgangsverkehr zu bewältigen hat, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung am stärkstem Gefälle dieser Straße, die aus einer riesigen Kurve besteht dringend angebracht. . Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 299/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme) bei Enthaltung WBE
Partei: BFF
Weiter lesenBürgersteig in der Marktstraße zwischen den Hausnummer 56 und 58 bzw. Einfahrt in die Straße am Königshof
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2019, OF 271/16 Betreff: Bürgersteig in der Marktstraße zwischen den Hausnummer 56 und 58 bzw. Einfahrt in die Straße am Königshof Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Der Magistrat möchte bitte prüfen, ob der Bürgersteig auf der Südseite Marktstraße zwischen den Hausnummern 56 und 58 (Einfahrt in die Straße Am Königshof) durchgezogen werden kann, ähnlich der Lösung für die Einfahrt in den Heinrich-Zinß-Weg von der Vilbeler Landstraße. Begründung: Bei dieser Lösung sind die Autofahrer die von der Marktstraße in die Straße "Am Königshof" einfahren gehalten, den Bürgersteig zu überfahren, dieses bringt für die Fußgänger auf diesem Bürgersteig eine Verbesserung der Sicherheit, auch ist dann die Anfangsgeschwindigkeit der Fahrzeuge in der Straße "Am Königshof geringer. Den die Autofahrer rechnen nicht beim Einfahren in die Straße mit Fußgängern und oder Radfahrer, die ihnen auf der Straße entgegenkommen. Blick aus dem Heinrich-Zinß-Weg Richtung Vilbeler Landstraße Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 271/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenTempo-30 für den Schleichweg Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring und mobile, den Standort wechselnde Radarkontrollen entlang der Talfahrt zwischen An der Pfaffenmauer und Schwimmbad
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2019, OF 277/16 Betreff: Tempo-30 für den Schleichweg Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring und mobile, den Standort wechselnde Radarkontrollen entlang der Talfahrt zwischen An der Pfaffenmauer und Schwimmbad Der Ortsbeirat wolle beschließen, angesichts der noch wenigstens 2 Jahre andauernden Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten am Berger Rathaus wird der Magistrat gebeten, 1. ab der Abbiegung Marktstraße/Am Königshof bis zum Schwimmbad/ Ecke Fritz-Schubert-Ring/Riedstraße Tempo 30 bei der Talfahrt auszuweisen, um die Raser und Drängler - man kann die Ampelphasen an den mit nicht ausreichendem Abstand bergabwärts rasenden Autokolonnen gut erkennen - und 2. die Einhaltung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung werktags insbesondere zwischen 7.30 und 9.30 Uhr regelmäßig mit Radar zu kontrollieren und auch zu sanktionieren Begründung: Der Fritz-Schubert-Ring gehört zum Schulweg der Schule am Ried und wird von den hier wohnenden Kindern auch so genutzt. Durch den ampelgesteuerten Engpaß am Berger Rathaus staut sich, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten der Anlieger- und vor allem der Schleichverkehr, der bei roter Ampel, oder auch nach der Bushaltestelle Marktstraße/Nikolauskapelle die Abkürzung über den Fritz-Schubert-Ring zur U-Bahn-Haltestelle Enkheim (Tarifgrenze) nimmt. Dazu kommen Elterntaxis zur Schule am Ried, Schwimmbadbesucher, Hessencenter-Kunden, Beschäftigte aus dem Industriegebiet, Arztbesucher usw., die täglich Enkheim vollparken, was jeder an den Nummernschildern der Dauerparker in ganz Enkheim feststellen kann. Mit dem Beginn der Arbeiten am Lückenschluss der A66 im Riederwald wird sich der Schleichverkehr noch erheblich ausweiten, weil jeder das Loch suchen wird, wo es zur Innenstadt oder wenigstens zur U-Bahn geht. Deshalb muss diese Rennstrecke durch reine Wohngebiete unbedingt verlangsamt werden und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auch in unregelmäßigen Abständen überwacht und Überschreitungen sanktioniert werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 277/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE, BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenIdeen
Parkverbotszone
Gegenüber der Tiefgaragenausfahrt der Liegenschaft Am Königshof 4 in 60388 Frankfurt am Main sollte eine Parkverbotszone mittels einer Bodenmarkierung angebracht werden. Immer wieder Parken Autos gegenüber der Ausfahrt, was ein Aus- und Einfahren in die Sammelgarage unmöglich macht. Ein Ausfahrt frei halten Schild hat nichts gebracht