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Meine Nachbarschaft: Im Kalk

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Abstellmöglichkeiten für Harheim

27.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7699 entstanden aus Vorlage: OF 248/14 vom 25.08.2025 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Harheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den Bushaltestellen "Tempelhof" und "Im Niederfeld" Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Roller geschaffen werden können. Begründung: Nicht nur Schüler auf ihrem Weg zum Gymnasium Nord, zum Gymnasium Riedberg, zur Otto-Hahn-Schule oder zur Ziehenschule frequentieren die erwähnten Haltestellen, sondern auch etliche Bürger Harheims, in Richtung zentrumsnaher Stadtteile. Jedoch fehlen an diesen Knotenpunkten sichere Abstellplätze für Fahrräder oder E-Roller, um den Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern, das Wildparken zu verhindern und die Nutzung einer nachhaltigen Mobilität zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs

11.10.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 254/14 Betreff: Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Bebauungsplan 910 für das Neubaugebiet "südöstlich des Urnbergwegs" befindet sich gegenwärtig in der Umsetzung und nimmt mit zahlreich geplanten Grünflächen im Verkehrsbereich Gestalt an. Hierbei zeichnet sich nun ab, dass sowohl das Straßenbegleitgrün mit Bäumen und Großsträuchern als auch die Wesersandsteine als Poller unmittelbar an den privaten Grundstücksgrenzen angelegt werden und teilweise die Zugänge zu den Gartenbereichen erschweren und verhindern. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: - Wie und in welchen Abständen soll die Pflege und der Schnitt der Grünflächen im gesamten Gebiet erfolgen, um ein Zuwuchern zu vermeiden? - Laut Begründung zum Bebauungsplan 910 sollen im rückwärtigen Bereich des Allgemeinen Wohngebiets WA-1 die Wege das Abstellen der eigenen Fahrräder in den Gärten ermöglichen. Sogar Fahrradabstellboxen sollen in den rückwärtigen nichtüberbaubaren Flächen zulässig sein. Wie werden die Gartenzugänge zu den Adressen "Eckstraße 55-63" trotz Grünfläche und Poller dauerhaft gewährleistet? - Werden die Fluchtwege und damit eventuelle Evakuierungen über die Gartenausgänge der Adressen "Eckstraße 55-63" durch die Platzierung der Bäume, Großsträucher und Wesersandsteine beeinträchtigt? - Wie hoch sind die Kosten für die Installierung der Poller in Form von Wesersandsteinen und welche Alternativen wären denkbar gewesen? Begründung: Zahlreiche Anwohner im Neubaugebiet "südöstlich des Urnbergwegs" wurden erst unmittelbar zu Beginn der Baumaßnahmen über die tatsächliche Gestaltung der Verkehrsflächen informiert und zeigen sich zunehmend irritiert, da neben der Entfernung zahlreicher Parkplatzmöglichkeiten auch Zu- und Ausgänge zu den rückwärtigen Flächen (Gärten) teilweise deutlich erschwert werden oder sogar das Mitführen eines Fahrrads unmöglich machen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Öffentliche Parkplatzflächen südöstlich des Urnbergwegs

11.10.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 253/14 Betreff: Öffentliche Parkplatzflächen südöstlich des Urnbergwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der gegenwärtig in Umsetzung befindliche Bebauungsplan 910 südöstlich des Urnbergwegs sieht den Wegfall zahlreicher öffentlicher Abstellmöglichkeiten für PKWs und motorisierte Zweiräder vor. Der Magistrat wird daher aufgefordert, unverzüglich Korrekturmaßnahmen zu veranlassen und ergänzend zu den geplanten Maßnahmen - wie ursprünglich im Bebauungsplan 226 vorgesehen - mindestens 13 weitere öffentliche PKW-Stellplätze an den folgenden Plätzen zu installieren: 1. Ergänzung eines Parkstreifens gegenüber der "Eckstraße 2", 2. Erweiterung des Parkstreifens gegenüber der "Eckstraße 2" um einen weiteren Abstellplatz, 3. Einrichtung von vier Parkstreifen für bis zu acht PKWs zwischen den geplanten fünf Straßenbäumen im Bereich gegenüber der "Eckstraße 41 bis 55" (parallel der Nidda), 4. Ergänzung eines Parkstreifens gegenüber "Im Kalk 18" sowie 5. Erweiterung von zwei Parkstreifen gegenüber "Urnbergweg 8" und "Urnbergweg 12" um je einen weiteren Abstellplatz. Begründung: Im gesamten Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs befinden sich mit 89 Einfamilienhäusern und einem Mehrfamilienhaus insgesamt 92 Wohneinheiten. Demgegenüber stehen 111 private Abstellstellplätze und Garagen. Der Großteil dieser Wohneinheiten verfügt jedoch mindestens über zwei PKWs und/oder motorisierte Zweiräder. Dies ist der Randlage des Stadtteils Harheim in Frankfurt am Main und der verhältnismäßig schwachen Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr insbesondere in den frühen Morgen- und den späten Abendstunden geschuldet. Dementsprechend sind die ansässigen Anwohner auch auf öffentliche Parkplatzmöglichkeiten angewiesen. Dieses Anliegen kollidiert jedoch unter anderem mit Kunden, Patienten und Mitarbeitern der in diesem Gebiet ansässigen Gewerbebetriebe (Bauunternehmen, Schreinerei und Versicherungs-Hauptvertretung), Selbständigen und der Arztpraxis. Auch Anwohner vom "Am Auweg 10-14" und "14a-14c" sowie "Im Niederfeld 110-130", deren Haus-/Hofeingänge über den Urnbergweg erreichbar sind, müssen künftig zum Abstellen ihrer Fahrzeuge auf andere Straßen ausweichen und werden die Parkplatzsuche in den umliegenden Gebieten beeinträchtigen. Das Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs wird zusätzlich nicht nur von Besuchern der Anwohner frequentiert. Auch das unmittelbar angrenzende Naherholungsgebiet an der Nidda mit seinen Streuobstwiesen und seiner Artenvielfalt lockt regelmäßig Teilnehmer von Hundeschulen sowie Fortbildungen zur Naturkunde und umweltpädagogischen Erziehung an. Weder der prognostizierte Schlüssel von im Durchschnitt etwa 1,5 Fahrzeugen je Wohneinheit, noch die im aktuellen Bebauungsplan nunmehr lediglich 23 vorgesehenen öffentlichen Parkplätze decken aufgrund der vorangegangenen Gründe den tatsächlichen und qualifizierten Bedarf ab. Durch die Wiederaufnahme der öffentlichen Parkstreifen im Bereich gegenüber der "Eckstraße 41-55" (parallel der Nidda) werden weder die fünf geplanten Straßenbäume noch der Trampelpfad zur Erschließung der Streuobstwiesen beeinträchtigt. Auch die Ergänzung der ursprünglich geplanten Parkstreifen gegenüber der "Eckstraße 2" und gegenüber "Im Kalk 18" sowie die Erweiterung der Parkstreifen gegenüber "Urnbergweg 8 und 12" wären hinsichtlich der Begrünung unbedenklich, da aufgrund der geplanten Grünflächen genügend alternative Pflanzorte vorhanden sind. Darüber hinaus ist zu beachten, dass in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Bäumen innerhalb der Bewohnergrundstücke privat gepflanzt und die damit geänderten Randbedingungen bereits erfüllt wurden. Karte: Zu ergänzende Parkstreifen und Abstellmöglichkeiten (bearbeitete Plankarte mit 13 Kreisen als Platzhalter für zusätzliche öffentliche Stellplätze) Quelle: Stadt Frankfurt am Main, Bericht des Magistrats vom 17.07.2017, B 226, Anlage Plan 3, B_226_2017_AN_Plan_3 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 11 Es besteht Einvernehmen, ein Schreiben an das Dezernat XII zu richten und um einen Ortstermin zu bitten. Beschluss: Die Vorlage OF 253/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Endausbau der Straßen im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs

05.06.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2025, OF 241/14 Betreff: Endausbau der Straßen im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs Wir bitten den Magistrat um einen Sachstand zum finalen Endausbaus der Straßen im Baugebiet südöstlich des Urnbergwegs. Begründung: Der Magistrat teilte in der Stellungnahme ST284/2024 mit, dass der Erschließungsträger voraussichtlich in 2024 die Straßen im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges umbauen und in ihren Endzustand überführen wird. Augenscheinlich sind die Bauarbeiten im letzten Bauabschnitt nun seit einigen Monaten abgeschlossen. Wir bitten daher um einen aktuellen Sachstand darüber, wann nun final mit einer Fertigstellung der Straßen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg rund um das Baugebiet gerechnet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1213 2025 Die Vorlage OF 241/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "finalen" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten

28.10.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5967 entstanden aus Vorlage: OF 202/14 vom 12.08.2024 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung zu finden, um den Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße für Fußgänger sicherer zu gestalten und die Verkehrssituation am Ende der Straße Am Auweg sowie in der Haintalstraße zu entschärfen. Begründung: Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße Im Niederfeld auf die Straße Am Auweg einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße Am Auweg in die Straße Im Niederfeld den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird. Dies gilt ebenso an der Kreuzung Im Niederfeld/Haintalstraße. Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er an diesen Stellen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für die Betroffenen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs

16.10.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4605 entstanden aus Vorlage: OF 157/14 vom 29.09.2023 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs Der Magistrat wird gebeten, Teile des Plangebiets Harheim südöstlich des Urnbergwegs (Eckstraße, beginnend mit der Hausnummer 31, Im Kalk 2 bis 24 sowie Im Niederfeld 110 bis 130) im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 910 in einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich als Spielstraße bezeichnet, umzuwidmen. Begründung: Die Wohnbebauung dieses Gebiets besteht fast nur aus Einfamilienhäusern, in denen zum großen Teil Familien mit jüngeren Kindern eingezogen sind. Da das Verkehrsaufkommen insgesamt gering und der Fußgängerverkehr hoch ist, überwiegt zwischen dem Urnbergweg sowie den Straßen Im Kalk und Eckstraße die Aufenthaltsfunktion. Schon heute spielen in diesem Bereich zahlreiche Kinder in ihrer Freizeit auf der Straße "vor dem Haus". Ihr Bedürfnis nach einer verkehrsberuhigten Zone wurde bisher nicht berücksichtigt. Entsprechend häufen sich die Beschwerden zahlreicher Anwohner über viel zu schnell und rücksichtslos fahrende Besucher der Grünflächen, Transporter der Paketboten sowie Lastkraftwagen der Baubetriebe, obwohl sich dort spielende Kinder aufhalten. Aufgrund des ohnehin geplanten Umbaus der Verkehrsflächen ließe sich die Umwidmung zu einem verkehrsberuhigten Bereich zum jetzigen Zeitpunkt deutlich leichter umsetzen. Eine Zone, in denen die Fahrzeuge nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, ist im Sinne der Verkehrssicherheit und ausdrücklich erwünscht. Quelle: Google Maps inklusive eigener Skizze Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 284 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Hermannspforte

05.06.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4017 entstanden aus Vorlage: OF 140/14 vom 22.05.2023 Betreff: Spielplatz Hermannspforte Vorgang: V 604/23 OBR 14; ST 1019/23 Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme ST 1019 vom 05.0 5.2023 entschieden zurück und verlangt den unverzüglichen Planungs- und Baubeginn der angefragten Erweiterung. Begründung: Der Inhalt der Stellungnahme lässt sich aus der Sicht des Ortsbeirats nur damit erklären, dass sie in Unkenntnis des Hintergrunds der Anfrage (Auskunftsersuchen vom 13.02.2023, V 604) erstellt wurde. Nach zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen wurde dem Ortsbeirat im Jahr 2019 der Plan eines fertig konzipierten Spielplatzes vorgelegt. Avisierter Baubeginn: unverzüglich. Er befand sich direkt an die Bebauung angrenzend nördlich des Regenrückhaltebeckens. Aus für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbaren Gründen wurde der Bau durch das Umweltamt verhindert. Die Erweiterung und Renovierung des Spielplatzes Hermannspforte war ein daraufhin gefundener Kompromiss und stellt den Ersatz für den aus Ökogründen verhinderten Spielplatz direkt im Baugebiet dar. Das Projekt hat daher nichts auf einer "Prioritätenliste" zu suchen, sondern ist endlich zu realisieren! Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass im angrenzenden Neubaugebiet Urnbergweg/Eckstraße der von der Stadt Frankfurt fest zugesagte Spielplatz ebenfalls nicht realisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.02.2023, V 604 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1019 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1853 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 441 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg PhilippSchnellStraße/Hermannspforte

13.03.2023 · Aktualisiert: 01.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3642 entstanden aus Vorlage: OF 130/14 vom 27.02.2023 Betreff: Schulweg Philipp-Schnell-Straße/Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit dem Eigentümer der Liegenschaft Philipp-Schnell-Straße 47 zu führen, um von ihm bei einer Neubebauung des Grundstücks eine Abtretung gegen Entschädigung von Grundstücksteilflächen zug unsten eines öffentlichen Gehwegs entlang der Grundstücksgrenze zur Straße Hermannspforte zu erreichen. Begründung: Die Straße Hermannspforte hat in diesem Teilstück nur einen einseitigen Gehweg, dazu mit einer nur sehr geringen Breite von ca. einem Meter, die den Anforderungen an öffentliche Gehwege gemäß den aktuellen Richtlinien zur Anlage von Straßen (RASt 06) nicht entspricht. Die Regelbreite beträgt 2,50 Meter. Die Straße Hermannspforte ist neben der Straße Am Auweg und der Spitzenstraße eine wichtige Verbindung für Fußgänger zur Erreichung der westlichen Teile des Stadtteils. Außerdem ist sie gemäß Schulwegplan der Stadt Frankfurt eine der direktesten Verbindungen für Grundschüler und Kinder unter sechs Jahren. Der Magistrat soll deshalb mit dem Eigentümer der o. g. Liegenschaft bei einer eventuell bevorstehenden Umnutzung des Grundstücks Gespräche zur Abtretung gegen Entschädigung einer Teilfläche des Grundstücks führen, um einen öffentlichen Gehweg in Regelbreite (2,50 Metern) entlang der Grenze zur Straße Hermannspforte zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflege der Obstgehölze auf der Ausgleichsfläche „Im Niederfeld“

13.03.2023 · Aktualisiert: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3641 entstanden aus Vorlage: OF 129/14 vom 27.02.2023 Betreff: Pflege der Obstgehölze auf der Ausgleichsfläche "Im Niederfeld" Der Magistrat wird gebeten, die Obstbäume auf der im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Harheim-Süd angelegten Streuobstwiese mittels fachgerecht durchzuführendem Obstbaumschnitt pflegen zu lassen. Begründung: Die Neuanlage der Streuobstwiese soll einen Beitrag zur standortgerechten Artenvielfalt von Flora und Fauna liefern. Gleichzeitig soll sie künftig auch Obsterträge liefern sowie darüber hinaus ein prägender optischer Bestandteil der Landschaft sein, welcher zur Steigerung der Wohnqualität der umliegenden Wohngebiete dienen kann. Damit diese Funktionen nachhaltig erfüllt werden können, müssen die Bäume gesund erhalten werden. Dazu ist es notwendig, dass sie eine stabile, gut zugängliche und gut belichtete sowie belüftete Krone bilden. Dieses Ziel kann nur durch fachgerechten Baumschnitt erreicht werden. Der Ortsbeirat hat den Eindruck, dass die dazu notwendigen Arbeiten bisher unterlassen wurden (siehe Foto) und bittet daher den Magistrat, die entsprechenden Arbeiten zu veranlassen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1093

OF (Antrag Ortsbeirat)

Instandsetzung Fußweg zwischen Phillip-Schnell-Straße und Eckstraße

28.01.2023 · Aktualisiert: 17.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2023, OF 127/14 Betreff: Instandsetzung Fußweg zwischen Phillip-Schnell-Straße und Eckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, warum der Fußweg zwischen "Phillip-Schnell-Straße" und "Eckstraße" trotz Ankündigung in der ST 2066 vom 19.11.2021 noch nicht instandgesetzt wurde. Begründung: Der Magistrat hatte mit seiner Stellungnahme die Umsetzung dieser Maßnahme für das dritte Quartal 2022 anvisiert. Dies wurde bisher jedoch nur zum Teil (Abschnitt zwischen "In den Biegen" und "Phillip-Schnell-Straße") umgesetzt. Da für die Baumaßnahmen in diesem Bereich keine weiteren Schwerlasttransporte mehr erwartet werden - schließlich sind die dort gebauten Reihenhäuser in Kürze bezugsbereit - ist eine weitere Verzögerung der Instandsetzung nicht plausibel. Ohnehin wurde dieser Fußweg auch in der Vergangenheit nicht von Baustellenfahrzeugen genutzt. Alle Anlieferungen erfolgten über die Zufahrt zur Baustelle in der Eckstraße. Nach wie vor befinden sich jedoch in diesem Abschnitt Stolperfallen. Entsprechend wird ein anforderungsgerechter Unterbau zur Nutzung für Menschen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Gehhilfen begrüßt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 603 2023 Die Vorlage OF 127/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte

07.11.2022 · Aktualisiert: 14.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3065 entstanden aus Vorlage: OF 113/14 vom 23.10.2022 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte In der Hermannspforte zwischen Kreuzung Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte Hausnummer 3 ist der nur einseitig vorhandene Gehweg, der auch Schulweg ist, für einen sicheren und barrierefreien Fußgängerverkehr zu schmal. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auch dieser Abschnitt als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden kann. Begründung: Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50 Zentimeter und 105 Zentimeter breit. Das ist für Fußgängerbegegnungsverkehr, aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal. Alternative Fußwege zwischen Korffstraße und Haintalstraße sowie Am Auweg und Im Niederfeld sind für Fußgänger mit teilweise erheblichen Umwegen verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 431 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hitzeinsel im Niederfeld verhindern - Baum pflanzen

05.09.2022 · Aktualisiert: 30.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2649 entstanden aus Vorlage: OF 104/14 vom 22.08.2022 Betreff: Hitzeinsel im Niederfeld verhindern - Baum pflanzen Vorgang: M 105/19 Der Magistrat wird gebeten, an der auf dem Bild unten gelb markierten Stelle vor dem Gebäude Im Niederfeld 20 einen groß- und breitkronigen Straßenbaum zu pflanzen. Begründung: Vor dem Gebäude Im Niederfeld 20 ist beim endgültigen Ausbau der Straße Im Niederfeld ein großer, gepflasterter Gehweg- und Zufahrtsbereich entstanden. Der Bereich (siehe Foto) ist nahezu ganztägig von Süden her besonnt und heizt sich in den Sommermonaten stark auf. Dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (M 105 vom 05.08.2019) zufolge sollen solche Hitzeinseln durch sommerliche Beschattung (z. B. durch Bepflanzung) reduziert werden. Aus dem Leitungsplan geht hervor, dass an den gelb markierten Stellen (auf der einen oder anderen Seite der Telekom-Leitung) Platz für die Pflanzung eines Baumes vorhanden wäre. Ein solcher großkroniger Baum könnte durch den sommerlichen Schattenwurf helfen, die Temperaturen auf der benannten Fläche deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig bliebe bei einer Pflanzung an dieser Stelle die Zufahrt zum Gebäude Im Niederfeld 20 unbeeinträchtigt. Bild: geoportal.frankfurt.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 105 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 8 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1758 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 285 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1833 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz „Am Auweg“

27.06.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2344 entstanden aus Vorlage: OF 90/14 vom 10.06.2022 Betreff: Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz "Am Auweg" Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz "Am Auweg" Verbotsschilder für das Mitführen von Hunden aufstellen zu lassen. Begründung: Obwohl das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen grundsätzlich nicht gestattet ist, wird der oben genannte Spielplatz in aller Regelmäßigkeit mit Hundekot verschmutzt. Die Gründe dafür können nur Ignoranz, Bequemlichkeit und fehlendes Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer gegenüber dort spielenden Kindern sein. Folglich ist dieser Kindervergnügungsplatz mit einer entsprechenden Beschilderung zu versehen. Diese fehlt nämlich bislang leider gänzlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2179 Aktenzeichen: 67 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim

10.06.2022 · Aktualisiert: 17.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 92/14 Betreff: Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die ausgewiesenen Schulwege im Stadtteil Harheim sicherer zu gestalten und gegebenenfalls zu überarbeiten. Dabei sollten unter anderem die folgenden Gesichtspunkte Beachtung finden: 1. Das verkehrswidrige Parken auf dem Gehweg gegenüber von der Liegenschaft "Alt-Harheim 20" bis zur Straßenmündung "Zur Untermühle" muss unterbunden und weitere Stahlabweiser installiert werden. Die vom Magistrat am 23.08.2019 (ST 1591) beschlossenen und mittlerweile umgesetzten zwei Stahlabweiser reichen nicht aus. 2. Entlang der Maßbornstraße fehlt zur Überquerung der Straße "Harheimer Stadtweg" ein Zebrastreifen, mindestens jedoch eine Querungshilfe bzw. Straßenschraffierung. 3. Die folgenden Abschnitte wurden für ausgewiesene Schulwege bisher nicht berücksichtigt und bedürfen einer Aktualisierung: a) zwischen "Urnbergweg", "Im Kalk" und "Eckstraße", b) "An der Pfarrwiese" und "In den Biegen" sowie c) große Teile von "Am Römerbrunnen" und "Bürgerstraße". Begründung: Die Einschulung zahlreicher Schulanfänger Anfang September kommt mit großen Schritten auf Harheim zu. Dies beinhaltet für viele Kinder, den Schulweg nach einer Eingewöhnungszeit in Eigeninitiative (ohne Eltern) zu meistern. Da die ausgewiesenen Schulwege in Harheim vereinzelte Gefahrenpunkte bzw. Schwachstellen aufweisen, müssen diese dringend noch vor dem Einschulungstermin in diesem Jahr behoben werden. zu 1.: Der Einsatz von zusätzlichen Stahlabweisern verhindert, dass Fahrzeuge, deren Halter das Café besuchen oder ein Paket abgeben, verkehrswidrig abgestellt werden. Kinder müssen häufig auf die Straße ausweichen, um den teilweise komplett zugeparkten Gehweg zu umgehen. zu 2.: Der "Harheimer Stadtweg" wird durch die Großbaustelle zum Ausbau der S6 bis zum Berkersheimer Bahnhof permanent von Lastkraftwagen und Besuchern der Sportvereine genutzt. Das Überqueren der Straße ist mit Schwierigkeiten verbunden, da Kinder dazu mit Fahrzeugen aus drei Richtungen, nämlich Abbieger aus der "Maßbornstraße" sowie Fahrzeuge aus dem "Harheimer Stadtweg", rechnen müssen. Ein Zebrastreifen oder eine andere Straßenbelagsschraffierung könnte an dieser Stelle zu einer erhöhten Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer führen und den ausgewiesenen Schulweg deutlich gefahrenloser gestalten. zu 3.: Die Sichtung der offiziell ausgewiesenen Schulwege haben Lücken offenbart, die dringend zu überprüfen sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Urnbergweg

23.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2158 entstanden aus Vorlage: OF 75/14 vom 20.02.2022 Betreff: Instandsetzung des Urnbergweg Der Magistrat wird gebeten, den Urnbergweg, insbesondere die letzten Ausläufer, bevor dieser in den Feldweg gen Nidda mündet, instand zu setzen, sodass die Anwohner trockenen Fußes ihre Häuser erreichen können. Begründung: Der Zugang zu den Häusern Im Niederfeld 110 bis 126 ist ausschließlich über den im Anhang skizzierten Feldweg/Ausläufer des Urnbergweg möglich. Dieser befindet sich offensichtlich in einem sehr schlechten Zustand. Die hier befindlichen Gefahrenstellen (Löcher, Unebenheiten und dadurch entstehende Pfützen) wurden zwar mit Warnbaken markiert, jedoch wurde die Ursache bis dato nicht behoben. (siehe Foto und Lagebeschreibung) Quellen: Eigene Aufnahme und Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1994 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Straßenschilder und mangelnde Straßenbeleuchtung

10.01.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1295 entstanden aus Vorlage: OF 49/14 vom 10.12.2021 Betreff: Fehlende Straßenschilder und mangelnde Straßenbeleuchtung Der Magistrat wird gebeten, im Neubaugebiet, welches zwischen den Straßen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg liegt (siehe Planskizze), 1. das Anbringen von Schildern mit den Straßennamen sowie 2. die mangelnde Straßenbeleuchtung zu überprüfen und gegebenenfalls eine Optimierung der Situation zu veranlassen. Begründung: Im genannten Bereich befinden sich zahlreiche Häusereingänge sowie Anwohnerparkplätze. Zur besseren Orientierung für Post- und Paketboten sowie Besucherinnen und Besucher sollten Straßenschilder angebracht werden. Diese fehlen in den Zwischenstraßen gänzlich. Hinsichtlich einer besseren Ausleuchtung, insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie der Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls in den Abend- und Nachstunden, bedarf es einer Straßenbeleuchtung. Auch diese fehlt in diesem Bereich gänzlich. Planskizze Neubaugebiet zwischen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 904 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung der Planungen zur Erweiterung des Spielplatzes „Hermannspforte“

25.10.2021 · Aktualisiert: 09.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 33/14 vom 10.10.2021 Betreff: Vorstellung der Planungen zur Erweiterung des Spielplatzes "Hermannspforte" Vorgang: V 1478/19 OBR 14; ST 292/20 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen zur Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte und die bereits vor gut eineinhalb Jahren zugesagte Berücksichtigung von barrierefreien Spielgeräten dem Ortsbeirat vorzustellen (Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 292). Begründung: Das Neubaugebiet "Im Niederfeld" sollte eine ausgewiesene Spielfläche erhalten. Diese wurde verworfen. Stattdessen sollte der Spielplatz "Hermannspforte" über die angrenzende Grünfläche hinaus erweitert werden - auch um Spielgeräte für größere Kinder. Leider gibt es bisher keinerlei Pläne oder Zeitvorstellungen in Richtung des Ortsbeirates. Dies möge mit einer Zeiteinschätzung für die Umsetzung nachgeholt werden. In Neubaugebieten leben Familien mit kleinen Kindern. Diese brauchen die Spielplätze jetzt und nicht erst in fünf Jahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2019, V 1478 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 292 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 73 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbäume Harheimer Weg

25.10.2021 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 835 entstanden aus Vorlage: OF 38/14 vom 09.10.2021 Betreff: Straßenbäume Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Randstreifen an der Nordseite des Harheimer Wegs zwischen den Straßen Im Niederfeld und Korffstraße mit geeigneten Bäumen zu bepflanzen. Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt sich um den Grünstreifen zwischen der Kreisstraße und dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg. Begründung: Der genannte Straßenabschnitt eignet sich aus Sicht des Ortsbeirats dafür, die zahlreichen positiven Aspekte der Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen im Stadtgebiet auszunutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1726 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 487 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2097 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen

05.07.2021 · Aktualisiert: 14.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 450 entstanden aus Vorlage: OF 16/14 vom 17.06.2021 Betreff: Instandsetzung Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen Vorgang: OM 5706/20 OBR 14; ST 811/20 Der Magistrat hat mit seiner Stellungnahme vom 27.04.2020, ST 811, der Anregung des Ortsbeirates entsprochen und wollte den Bereich zwischen den Straßen In den Biegen und Phillip-Schnell-Straße im 2. Quartal 2020 instand setzen. Der Bereich zwischen Phillip-Schnell-Straße und Eckstraße sollte instand gesetzt werden, sobald die Bauarbeiten im Neubaugebiet beendet sind (siehe Planskizze). Der Magistrat wird daher gebeten, den genannten Weg umgehend instand zu setzen. Die geplante Bebauung des Grundstücks/Ecke Eckstraße ist von der Eckstraße aus befahrbar und stellt insofern kein Hindernis für die Sanierung des Weges dar. Begründung: Über den gesamten Fußweg hinweg sind unter anderem zahlreiche tiefe Bodenwellen vorhanden. Auch die Kanaldeckel, die sich mitten auf dem Weg befinden, ragen deutlich heraus. Insbesondere für Kinder, ältere und behinderte Menschen stellt die gegenwärtige Wegequalität eine Herausforderung dar. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Rollator oder im Rollstuhl, über den gesamten Weg erstrecken sich die Stolperfallen. Die Beseitigung der Mängel ist zwingend erforderlich, zumal die Bauarbeiten im angrenzenden Neubaugebiet seit Ende 2019 abgeschlossen sind und es keinen plausiblen Grund für ein weiteres Aufschieben der angekündigten Maßnahmen gibt. Planskizze Fußweg zwischen Eckstraße und In den Biegen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2020, OM 5706 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 811 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2066 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Halteverbot im Kurvenbereich „Im Niederfeld“

16.06.2021 · Aktualisiert: 02.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 15/14 Betreff: Halteverbot im Kurvenbereich "Im Niederfeld" Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im Niederfeld" im Bereich der Hausnummern 20-26 ein absolutes Halteverbot einzurichten (siehe Planskizze). Begründung: Durch regelmäßig abgestellte Fahrzeuge im Bereich "Im Niederfeld 20-26", unmittelbar vor der Kurve, kommt es insbesondere morgens und nachmittags zu gefährlichen Verkehrssituationen. Aus diesem Grund ist ein Fahrer, der sich Richtung "Harheimer Weg" bewegt, zu einem Ausweichmanöver auf die Gegenfahrbahn gezwungen. Durch die Schärfe der Kurve ist jedoch der entgegenkommende Verkehr weder für den stadteinwärts noch für den stadtauswärts fahrenden Fahrrad- und Motorradfahrer, PKW und LKW einsehbar. Diese Situation ist nur durch eine entsprechende Beschilderung - in diesem Fall ein absolutes Halteverbot - zu lösen. Planskizze "Im Niederfeld", Quelle: Google Maps Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anlage einer Gehwegverbindung

07.06.2021 · Aktualisiert: 25.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 212 entstanden aus Vorlage: OF 11/14 vom 25.05.2021 Betreff: Anlage einer Gehwegverbindung Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Feldrandweg am Baugebiet Harheim-Süd und dem Wendehammer der Straße Im Niederfeld einen Gehweg am nordwestlichen Rand des Regenüberlaufbeckens anzulegen. Begründung: Bei der Fläche handelt es sich um eine parkähnlich angelegte Ausgleichsfläche für die Bebauung in Harheim-Süd. In den vergangenen Jahren hat sich an der Stelle, an der nun ein Gehweg angelegt werden soll, ein Trampelpfad gebildet, der die Grünfläche stark beeinträchtigt. Jedoch zeigt das "Abstimmen mit den Füßen" auch, dass an dieser Stelle eine Wegeverbindung fehlt. Dies erschließt sich auch aus einem Blick auf das unten abgebildete Luftbild. Die beantragte neue Wegeverbindung ist grün eingezeichnet. Der alternative Weg, der einen großen Umweg bedeutet, ist rot markiert. Die Anlage eines neuen (Kies-) Weges durch die Ausgleichsfläche würde diese zwar geringfügig beeinträchtigen, jedoch Flurschäden durch Trampelpfade verhindern und auch, sofern mit einem Poller abgesperrt, das mitunter vorkommende unbefugte Befahren mit Kfz unterbinden. Bei dem auf dem Luftbild sichtbaren grauen Weg handelt es sich um eine inzwischen wieder entfernte Baustraße. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1630 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen

23.05.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrplan Schulbus 29 (Harheim - Otto-Hahn-Schule - Harheim)

23.11.2020 · Aktualisiert: 11.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6871 entstanden aus Vorlage: OF 275/14 vom 07.11.2020 Betreff: Fahrplan Schulbus 29 (Harheim - Otto-Hahn-Schule - Harheim) Der Magistrat wird gebeten, auf die Fahrplangestaltung der o. g. Buslinie in dem Sinne Einfluss zu nehmen, dass 1. das Neubaugebiet Harheim-Süd in den Schulbusfahrplan integriert wird, das heißt, die Haltestelle "Im Niederfeld" soll angefahren werden; 2. die morgendlichen Abfahrtzeiten besser an den Stundenplan angepasst werden. Die Ankunftszeiten an der Haltestelle "Otto-Hahn-Schule" sollen jeweils zehn Minuten vor Beginn der ersten und zweiten Unterrichtsstunde liegen; 3. zwei zusätzliche Busse nach dem Nachmittagsunterricht der achten und neunten Stunde eingefügt werden. Diese sollen jeweils zehn Minuten nach Unterrichtsende abfahren. Begründung: zu 1.: Die Kinder des Neubaugebietes im Niederfeld benutzen den Schulbus nicht, da sie bis zum Friedhof oder Rathaus laufen müssen. Sie fahren mit dem Bus nach Kalbach und dann mit der U-Bahn nach Nieder-Eschbach. Da die Wartehaltebucht ohnehin Im Niederfeld liegt, sollte diese Haltestelle leicht in den Fahrplan integrierbar sein. zu 2.: Die Otto-Hahn-Schule hat ein Ganztagskonzept und Lernzeiten, dadurch wurden die Schulstunden-Anfangsszeiten geändert und Nachmittagsunterricht hinzugefügt. Um den Weg durch die Schule von der Haltestelle zum Klassenzimmer in einer angemessenen Zeit zu bewältigen, benötigen die Kinder einen Puffer von zehn Minuten. zu 3.: Der Mittagsfahrplan (14:00 bis 15:00 Uhr = alle 30 Minuten) ist mit dem Nachmittagsunterricht nicht kompatibel. Alle Schüler der 5. bis 13. Klasse haben mindestens zweimal pro Woche Nachmittagsunterricht zur achten und neunten Stunde. Die jetzigen Abfahrtszeiten berücksichtigen das unzureichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 434 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz - Modellversuch „klimafreundlicher Straßenbelag“

26.10.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6750 entstanden aus Vorlage: OF 268/14 vom 11.10.2020 Betreff: Klimaschutz - Modellversuch "klimafreundlicher Straßenbelag" Der Magistrat wird gebeten, dass nach der Fertigstellung der Bebauung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg die Straßen Urnbergweg, Eckstraße und Im Kalk mit hellem Asphalt (z. B. Klima Phalt) als Straßenbelag versehen und dessen Auswirkung im Vergleich zu Straßenzügen mit schwarzem Asphalt auf das Wohnklima in einer begleitenden Beobachtung oder Messung untersucht und ermittelt werden. Begründung: Nach der aktuellen CO2-Bilanz der Stadt Frankfurt müssen die Anstrengungen deutlich erhöht werden, um das ambitionierte Ziel zu erreichen, bis zum Jahr 2050 die CO2-Emissionen um 95 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Ein hellerer Straßenbelag, wie etwa "KlimaPhalt", könnte in großen Städten zu Klimaverbesserungen und gegen zunehmende Überhitzung der Wohnquartiere beitragen. Das Baugebiet "Südöstlich Urnbergweg" war bis 2016 das Firmengelände des Bauunternehmens Weiler und der Asphalt und Mischwerke GmbH (AM), die mit "KlimaPhalt" einen Straßenbelag entwickelt haben, der wasserdurchlässig ist und zugleich die Sonne reflektiert. Ein beschriebener Modellversuch hätte daher auch für den Stadtteil historischen Bezug und könnte die Spuren sichtbar machen, die das Bauunternehmen Weiler seit Mitte des 20. Jahrhunderts im Stadtteil hinterlassen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 437 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 437) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Versetzen eines Glascontainers in der Straße „Am Auweg“ gegenüber Haus Nr. 7

31.08.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 261/14 Betreff: Versetzen eines Glascontainers in der Straße "Am Auweg" gegenüber Haus Nr. 7 Der Glascontainer ist direkt neben und gegenüber der Wohnbebauung aufgestellt, was nachvollziehbar nicht der beste Aufstellungsort ist. Tag und Nacht werden hier die Flaschen und dergleichen, oft nicht leise in den Container gelegt, sondern hineingeworfen. Dieser Lärm ist nicht sonderlich angenehm für die Anwohner. Es ist zu prüfen, ob der Container versetzt und ggf. in der Nähe des Kreisels am Harheimer Weg / Spitzenstraße aufgestellt werden kann. Auf jeden Fall werden Glascontainer in diesem Wohngebiet benötigt! Begründung: Der Glascontainer wird seit dem Bezug der Häuser im Baugebiet Urnbergweg / Im Kalk / Eckstraße noch stärker frequentiert als in früheren Jahren. Dies bedingt, dass die Anwohner durch die Glasentsorgung auch rund um die Uhr, noch mehr gestört werden als früher. Dies ist nur zu beheben, wenn für den Container ein andere Aufstellungsort gesucht und der Container umgesetzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssicherheit an der Einmündung „Im Niederfeld“ in den Kreisverkehr am Harheimer Weg

31.08.2020 · Aktualisiert: 18.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 262/14 Betreff: Verkehrssicherheit an der Einmündung "Im Niederfeld" in den Kreisverkehr am Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, mittels baulicher oder sonstiger Maßnahmen das Einfahren in die Spitzenstraße mit überhöhter Geschwindigkeit zu verhindern. Dabei ist zu beachten, dass der landwirtschaftliche Verkehr ungehindert in den angrenzenden Feldweg einfahren kann. Begründung: Die in der Abbildung eingekreiste Mittelinsel wurde beim Endausbau der Straße im Niederfeld nicht mit ausgeführt. Es kommt daher immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen, wenn Verkehrsteilnehmer mit hoher Geschwindigkeit aus Richtung Bonames kommend in Pfeilrichtung auf direktem Weg in die Spitzenstraße fahren. Dies sollte durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. . Quelle: Stadtvermessungsamt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 262/14 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kinderspielplatz Harheim-Süd

08.06.2020 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2020, OF 247/14 Betreff: Kinderspielplatz Harheim-Süd Mit der ST 194 wurde dem OBR am 07.02.2020 mitgeteilt, dass die Erweiterung Spielplatz "Hermannspforte" bereits auf die Möglichkeit einer Erweiterung und attraktiveren Gestaltung hin geprüft wurde. Denkbar sei dies aber nur, wenn der Spielplatz in Richtung der Grünfläche erweitert werden würde! Wir fragen den Magistrat daher an, ob das Denkbare nämlich die Erweiterung des Spielplatzes in Richtung Westen und Norden in die Grünfläche, auch in die Realität umgesetzt werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat ist bemüht, auch für die Kinder im neuen Baugebiet Harheim - Süd, (Im Niederfeld, Im Kalk, und Eckstraße) einen adäquaten Spielplatz zur Verfügung zu haben. Daher sollte einer angedachten Erweiterung nichts im Weg stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1693 2020 Die Vorlage OF 247/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz das Wort "Erweiterung" gestrichen und im letzten Satz durch das Wort "Vergrößerung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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