Meine Nachbarschaft: Höhenstraße
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Verbesserte Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf der unteren Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1272 entstanden aus Vorlage: OF 91/3 vom 26.08.2021 Betreff: Verbesserte Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der unteren Berger Straße zwischen Höhenstraße und Anlagenring das bestehende Schrägparken für Fahrzeuge zukünftig vollständig in Parallelparken am Straßenrand zu ändern. Im Zuge dieser Maßnahme sollen alle Straßenecken auf der gesamten unteren Berger Straße auf illegale Parkmöglichkeiten und Hindernisse auf den Bürgersteigen überprüft werden, um so nach deren Beseitigung übersichtliche und sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, zu schaffen. Sommergärten, die zu Verengungen auf dem Bürgersteig führen, sollen ganz oder teilweise auf einzelne Parkplätze am Straßenrand verlagert werden. Fehlende Ruhebänke sollen ergänzt werden. Am Straßenrand sollen außerdem, soweit noch nötig, fehlende Lieferzonen eingerichtet und Fahrradbügel installiert werden. Die gepflasterten Straßenschwellen auf der unteren Berger Straße sollen in ihrer Funktion erhalten und instand gesetzt werden, um schnelles Fahren von Autos und auch Fahrradfahrern zu verhindern. Eventuell sollen Fahrradschutzstreifen im S traßenraum am Rande markiert werden. Alle Maßnahmen sollen schrittweise und in Absprache mit Geschäftsleuten, Anwohnern und dem Ortsbeirat erfolgen. Entsprechende Vorschläge sollen von den verantwortlichen Ämtern erarbeitet und vorgestellt werden. Begründung: Die Anregung verfolgt folgende Ziele: - Reduzierung des stehenden Verkehrs durch Änderung von Schrägparken in Parallelparken und Nutzung einzelner Parkplätze für Sommergärten, Lieferzonen und Fahrradbügel; - einfache und sichere Querungsmöglichkeiten und Barrierefreiheit für Fußgänger an allen Straßenecken im gesamten Straßenverlauf; - mehr Platz für Geschäftsauslagen und größere Aufenthaltsqualität auf den Bürgersteigen durch (teilweise) Verlagerung von größeren Sommergärten auf den Straßenrand; - mehr Sicherheit für Fahrradfahrer, vor allem beim Fahren entgegen der Einbahnstraße, durch breiteren Straßenraum und ggf. Markierung von Schutzstreifen, kein plötzliches gefährliches Zurückstechen von schrägparkenden Fahrzeugen mehr; - Reduzierung des Fahrradfahrens auf dem Bürgersteig durch größere Sicherheit für Fahrradfahrer auf der dann breiteren Straße, damit erhöhte Sicherheit für Fußgänger auf dem Bürgersteig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 785 Antrag vom 28.09.2022, OF 387/3 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2364 Antrag vom 09.01.2023, OF 431/3 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 Stellungnahme des Magistrats vom 23.05.2023, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 10 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1555 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 551 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Baustelle in der unteren Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1273 entstanden aus Vorlage: OF 164/3 vom 01.12.2021 Betreff: Baustelle in der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, a) dass für die Zeit der Baumaßnahme auf dem Grundstück der ehemaligen Videothek Tomin auf der unteren Berger Straße Querungsmöglichkeiten für Fußgänger eingerichtet werden, in diesem Zusammenhang sollte endlich die bestehende Querungsmöglichkeit (Bordsteinabsenkungen) im Bereich der Kreuzung Herbartstraße wirksam frei gehalten werden; b) dass die Baustelleneinrichtung auf das Mindestmaß beschränkt wird und nur für den Zeitraum in dem auch tatsächlich Ba umaßnahmen stattfinden; c) dass ein gut sichtbares Baustellenschild mit den Ansprechpersonen und Verantwortlichen für die Durchführung der Baumaßnahme am Bauzaun befestigt wird; d) bei der Bauherrenschaft eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Baustellenlogistik (kleinere Baufahrzeuge, abgestimmte Liefertermine) einzufordern; e) dass die im Rahmen der Baumaßnahme eingezogene Freifläche mit Bänken wieder im ursprünglichen Zustand instand gesetzt wird. Begründung: Im Bereich der unteren Berger Straße laufen aktuell zwei größere Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe. Im Hinblick auf die engen angrenzenden Wohnstraßen und die benachbarte Einkaufsstraße ist ein gutes abgestimmtes Baustellenlogistikkonzept unerlässlich, um das Quartier nicht unnötig stark zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 690 Aktenzeichen: 66 0
Ortstermin auf der unteren Berger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.12.2021, OF 163/3 Betreff: Ortstermin auf der unteren Berger Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wir gebeten die das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung zu einem kurzfristigen Ortstermin auf der unteren Berger Straße einzuladen zum Thema "Außengastronomie". Begründung: Der Ortsbeirat 3 unterstützt die Erleichterungen für die Außengastronomie um die Coronafolgen abzumildern. Die mittlerweile auf der unteren Berger Straße und im direkten Umfeld entstandenen Aufbauten schießen allerdings eindeutig über das Ziel hinaus und werfen die Frage auf, ob dies auch noch von der Ausnahmeregelung abgedeckt ist. Beispielhaft sei hier genannt der Merianplatz, die Kantstraße im Bereich der Fußgängerzone, die Kreuzungsbereiche Bornheimer Landstraße und Schopenhauer Str. Teilweise ergeben sich erhebliche Sichteinschränkungen im Bereich von Fußgängerquerungen, der Platz für zu Fuß Gehende, insbes. mobilitätseingeschränkte Personen wird extrem eingeschränkt und teilweise mit Hindernissen verstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 86/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 260 2021 1. Die Vorlage OF 86/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 163/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung); SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBerger Straße - Querungshilfe für Hortkinder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1071 entstanden aus Vorlage: OF 96/4 vom 08.11.2021 Betreff: Berger Straße - Querungshilfe für Hortkinder Der Magistrat wird gebeten, Hortkindern auf der Berger Straße zwischen Höhenstraße und Eichwaldstraße einen sichereren Überweg zu ermöglichen, z. B. durch einen Fußgängerüberweg oder Piktogramme auf der Straße (Vorsicht Kinder) vor ihrer Einrichtung. Begründung: Im Ortsbeirat wurde berichtet, dass Kinder, die im Bereich Berger Straße 121 eine Kindertagesstätte besuchen, auf ihrem Weg von der Linnéschule die Straße queren müssen und dabei allerhand Unsicherheiten durch Kfz-Verkehr und Radverkehr (letzterer aus beiden Richtungen) ausgesetzt sind. Abhilfe könnte ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder wenigstens ein Piktogramm gegenüber dem Eingang zur Einrichtung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ausweichquartier für das KiZ 126
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1044 entstanden aus Vorlage: OF 133/3 vom 01.11.2021 Betreff: Ausweichquartier für das KiZ 126 Vorgang: NR 104/21 Der Magistrat wird gebeten, die bisher durch die Merianschule genutzte Containeranlage zumindest teilweise dem KiZ 126 als Ausweichquartier für die Dauer der Brandschutzsanierung der bisherigen Räume für das Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich kann während dieser Zeit die KT 4 (Burgstraße) weiterhin in den Containern untergebracht werden, bis ein Standort für diese gefunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2021, NR 104 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2384 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4
Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1035 entstanden aus Vorlage: OF 83/3 vom 02.08.2021 Betreff: Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße folgendermaßen umzugestalten: 1. Die Parkplätze auf der südlichen Seite des Straßenabschnitts werden von Quer- bzw. Schrägparkplätzen zu Längsparkplätzen umgewandelt. Eine entsprechende Markierung der Stellflächen soll dies den Parkenden verdeutlichen. 2. Vor den Hausnummern 6, 16 und 22 auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts werden drei Randparkplätze in Fahrradparkplätze umgewandelt und mit Fahrradbügeln ausgestattet. 3. Auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts werden durch weiße Linien auf dem Gehweg die Parkplätze so begrenzt, dass Autos nicht zu weit auf dem Gehweg parken und den Fußgängerinnen und Fußgängern wieder eine ausreichende Gehwegbreite zur Verfügung steht. 4. Auf der nördlichen Seite wird geprüft, ob die Parkfläche für eine Ladezone für Paketdienste umgewandelt werden kann. 5. Auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts wird geprüft, ob auf ausgewählten Parkplätzen Bäume gepflanzt werden können. Begründung: Die vornehmlich durch Fahrbahn und Parkstreifen dominierte Raumnutzung geht zulasten des Fuß- und Radverkehrs. Am drängendsten ist das Problem der zu geringen Restgehwegbreite auf beiden Seiten des Straßenabschnitts. Eine Orientierung für Parksuchende, z. B. durch entsprechende Markierungen, fehlt aktuell. Es besteht weiterhin ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für den Radverkehr durch in zweiter Reihe parkende Paketdienste. Außerdem besteht wenig Fläche für öffentlichen Begegnungsraum und Stadtgrün. Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich genau hierfür mehr Raum. Das Anliegen wurde auf der Ideenplattform Frankfurt mit Unterstützung von 200 Anwohnern eingestellt. Die Verwaltung hat in ihrer Antwort u. a. statt Schrägparken Längsparken auf der südlichen Seite vorgeschlagen (erster Punkt der Anregung), was von vielen Anwohnern begrüßt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 496 Antrag vom 09.03.2022, OF 241/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1944 Aktenzeichen: 60 10
Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter- Fahrerinnen und -Fahrern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 916 entstanden aus Vorlage: OF 76/4 vom 02.10.2021 Betreff: Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter- Fahrerinnen und -Fahrern Der Magistrat wird gebeten, eine verstärkte Kontrolle zum Schutz von Fußgängern auf Fußwegen vor Kitas, Schulen, Restaurants und Geschäften in den engen Straßen in Bornheim, im Ostend und auf dem Bornheimer Wochenmarkt vorzunehmen. Ziel muss es sein, rücksichtslose Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und - Fahrer zu belehren und gegebenfalls zu verwarnen. Begründung: In den dicht bevölkerten und engen Fußwegen in den Stadtteilen Bornheim und Ostend sowie dem Bornheimer Wochenmarkt fahren leider immer wieder E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer zum Teil zu zweit und auch Radfahrende mit hoher Geschwindigkeit zwischen den Fußgängern herum und gefährden diese dadurch. Hier wäre eine Aktion der Stadtpolizei oder anderer Ordnungskräfte wünschenswert, die solche Verkehrsteilnehmende eindringlich belehren und auf die Gefährdung, die von ihnen ausgeht, hinzuweisen. Die Kontrollaktion sollte zeitlich an Stoßzeiten an folgenden Orten stattfinden: Auf der Berger Straße/Ecke Saalburgstraße, Haltstelle "Bornheim Mitte", an Schulen und während des Wochenmarktes. Besonders betroffen neben dem Bornheimer Wochenmarkt und der Haltstelle "Bornheim Mitte" ist die Röhnstraße vor der Dahlmannschule, da hier Kopfsteinpflaster Fahrradfahrende veranlasst, auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies kann auch mit der im Herbst jahreszeitlich üblichen Aktion zur Kontrolle von Fahrradbeleuchtungen durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 522
Sitzbänke auf der Berger Straße von der Höhenstraße bis zum Bornheimer Fünffingerplätzchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 920 entstanden aus Vorlage: OF 85/4 vom 02.10.2021 Betreff: Sitzbänke auf der Berger Straße von der Höhenstraße bis zum Bornheimer Fünffingerplätzchen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung von flexiblen Sitzgelegenheiten, die von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr genutzt und von 18:00 Uhr bis 09:00 Uhr gesperrt werden können, möglich ist. Vorstellbar wären Bänke mit digitalen Schlössern, die tagsüber geöffnet und abends gesperrt werden. Es soll auch untersucht werden, ob Patenschaften für die flexiblen Sitzbänke von Gewerbetreibenden übernommen werden könnten. Eigenverantwortliche Betreuungen einzelner Bänke sollte gefördert werden. Ein entsprechendes Konzept sollte erstellt werden. Begründung: Viele Seniorinnen und Senioren, aber auch Familien mit Kindern möchten sich bei Erledigungen auf der Berger Straße ausruhen und finden dazu keine geeigneten Sitzplätze vor. Andererseits sind Bänke über Nacht oft Anziehungspunkte für unerwünschte Zusammenkünfte mit der Folge von Lautstärke und Müll. Um das in Einklang zu bringen, sollten entsprechende Sitzgelegenheiten untersucht und ein Versuchsprojekt in Bornheim gestartet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 316
Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 112/3 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsbeirat beteiligt sich mit bis zu 5.000 Euro aus seinem Budget an der Weihnachtsbeleuchtung in der Berger Straße. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der unteren Berger Straße wird alljährlich vom Interessenverein Untere Berger Straße e.V. finanziert. Die Gelder dafür werden für gewöhnlich mit dem Berger Straßenfest eingeworben, das der Verein organisiert. Da das Berger Straßenfest in diesem Sommer coronabedingt ausfallen musste, fehlen Gelder, um die Straßenbeleuchtung zu finanzieren. Damit die Berger Straße in der für den Einzelhandel so wichtigen Vorweihnachtszeit auch weihnachtlich erstrahlen kann und der Einzelhandel im Nordend gestärkt wird, beteiligt sich der Ortsbeirat mit einem Zuschuss aus seinem Budget. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 52 2021 Die Vorlage OF 112/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "5.000 Euro" durch den Wortlaut "3.000 Euro" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenBordsteine an der Fußgängerquerung Robert-Blum-Straße/Einmündung Habsburgerallee absenken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 755 entstanden aus Vorlage: OF 58/4 vom 26.08.2021 Betreff: Bordsteine an der Fußgängerquerung Robert-Blum-Straße/Einmündung Habsburgerallee absenken Der Magistrat wird gebeten, an der Fußgängerquerung der Robert-Blum-Straße an der Einmündung in die Habsburgerallee beidseitig die Bordsteine absenken zu lassen, damit Fußgänger mit Rollatoren und Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrer diesen problemlos nutzen können, ohne auf den Fahrradweg ausweichen zu müssen (siehe Fotos 1 und 2). Begründung: Da die Bordsteine an oben bezeichneter Fußgängerquerung nicht bzw. nur teilweise abgesenkt sind, nutzen Fußgänger mit Rollatoren und Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrer regelmäßig den Fahrradweg, um diese Barriere zu umgehen. Damit gefährden sie sowohl Fahrradfahrer wie auch sich selbst. Durch eine Absenkung der Bordsteine, auch im Bereich der Fußgängerquerung, lässt sich das Eintreten dieser Gefahrensituation vermeiden. Foto 1 und 2: Fußgängerquerung Robert-Blum-Straße/Einmündung Habsburgerallee ((c) Michael Roscher) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 116 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradbügel für die obere Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 763 entstanden aus Vorlage: OF 71/4 vom 29.08.2021 Betreff: Fahrradbügel für die obere Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf der oberen Berger Straße in Höhe der Hausnummer 418 mehrere Fahrradbügel zu installieren. Direkt vor der Berger Straße 418 könnte hierfür ein Parkplatz weggenommen werden. Eine Alternative wäre die Anbringung von Fahrradbügeln an der Einmündung der Nußbaumstraße in die Berger Straße, z. B. neben dem Glascontainer. Begründung: Da es auf der oberen Berger Straße kaum Fahrradabstellplätze in Form von Bügeln gibt, kam diese Anregung von einer neugegründeten Ateliergemeinschaft in der Berger Straße 418, dem Atelier Ursinn. Alle Mitglieder und die meisten Besucherinnen und Besucher kommen mit dem (Lasten-)Rad ins Atelier und müssen diese häufig auf dem Gehweg abstellen, was wiederum den dortigen Fußverkehr behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 120 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradbügel auf der oberen Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 762 entstanden aus Vorlage: OF 70/4 vom 09.08.2021 Betreff: Fahrradbügel auf der oberen Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel auf der oberen Berger Straße vor der Hausnummer 383/Ecke Nußbaumstraße (neben oder hinter dem Glascontainer) aufzustellen. Begründung: Bürger haben darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder fehlen. Zwar wurden Fahrradbügel vor dem Haus Berger Straße 418 gewünscht, was aber nur durch Wegfall eines Parkplatzes möglich wäre. Ganz in der Nähe, am oben beschriebenen Platz, ist die Aufstellung von Fahrradbügeln jedoch möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 343 Beratung im Ortsbeirat: 4
Von Augsburg lernen - 22 öffentliche Trinkwasserbrunnen! ... und Frankfurt am Main?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 752 entstanden aus Vorlage: OF 44/4 vom 09.06.2021 Betreff: Von Augsburg lernen - 22 öffentliche Trinkwasserbrunnen! . . und Frankfurt am Main? In der am 8. Juni 2021 ausgestrahlten TV-Serie "Achtung Kontrolle" des Senders Kabel 1 gab es einen Beitrag unter der Überschrift: "Wasser Marsch! - Die Brunnenmeister Augsburg". Darin konnte man erfahren, dass die Stadt Augsburg 22 (in Zahlen: zweiundzwanzig) öffentliche Trinkwasserbrunnen betreibt, die kostenlos köstliches Trinkwasser an ihre Bewohner und Gäste spenden. Zum Vergleich: Die Fuggerstadt Augsburg hat 295.830 Einwohner (Stand: 31.12.2020), die Finanzmetropole Frankfurt 750.049 Einwohner (Stand. 31.12.2019). Dies bedeutet, dass Frankfurt circa 55 öffentliche Trinkwasserbrunnen bräuchte, um das Augsburg-Niveau zu erreichen. Weit gefehlt. Lediglich drei Trinkwasserbrunnen versorgen im Stadtgebiet der europäischen Finanzmetropole ihre Bewohner und Gäste mit frischem Trinkwasser! Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass schnellstmöglich im Ortsbezirk 4 mehrere öffentliche Trinkwasserbrunnen beziehungsweise Trinkwasserzapfstellen errichtet werden. Geeignete Plätze hierfür wären unter anderem der Hohe Brunnen in der oberen Berger Straße, die Rose-Schlösinger-Anlage, der Ostpark und der Paul-Arnsberg-Platz. Begründung: Insgesamt 22 öffentliche Trinkwasserbrunnen in der Augsburger Innenstadt spenden kostenlos köstliches Wasser. Neben den Trinkwasserbrunnen gibt es in Augsburg auch seit Jahrhunderten zahlreiche Prachtbrunnen. Die Trinkwasserbrunnen kommen bei den Augsburgern und den Touristen gut an. "Das Augsburger Trinkwasser aus dem Hahn ist von bester Qualität, besonders gesund und sollte auch unterwegs getrunken werden können. Deshalb wollen wir allen Augsburgern und Gästen die Möglichkeit bieten, kostenfrei Trinkwasser nachzufüllen", so der Leiter der Augsburger Trinkwasserversorgung der Stadtwerke Augsburg, Dr. Franz Otillinger. Die Trinkwasserbrunnen tragen aber auch aktiv zum Umweltschutz bei, denn durch ein mitgebrachtes Trinkgefäß wird Plastikmüll eingespart. "Wie wichtig es ist, Wasser aus der Leitung anstelle von Plastikflaschenwasser zu trinken, stellen immer mehr Menschen fest", so Roland Leuthe, technischer Angestellter bei den Stadtwerken Augsburg. Die Augsburger Trinkwasserbrunnen sind bundesweit ein Vorbild, viele Städte und Gemeinden sind dem Beispiel der Stadtwerke Augsburg bereits gefolgt. Auch Frankfurt kann von Augsburg lernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2270 Etatanregung vom 24.03.2022, EA 167 Antrag vom 18.06.2023, OF 482/11 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4163 Antrag vom 17.03.2024, OF 593/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 18 Antrag vom 04.02.2025, OF 945/9 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6572 Antrag vom 09.04.2025, OF 726/11 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900
Grundschulbezirke im Nordend neu aufteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 721 entstanden aus Vorlage: OF 40/3 vom 24.05.2021 Betreff: Grundschulbezirke im Nordend neu aufteilen Die Grundschulbezirke im Nordend sind noch aus einer Zeit, als die Straßenbahn auf der Berger Straße fuhr. Das ist z. B. ein Grund für die Grenzziehung des Bezirkes der Merianschule im östlichen Nordend. Gerade in den letzten Jahren wurden die Kapazitäten an den Grundschulen im Nordend erfreulicherweise erweitert. Letztes Beispiel ist die Merianschule, die durch die Sanierung nun 5-zügig geworden ist. Trotzdem herrscht in einigen Schulen noch Platzmangel, z. B. in der Schwarzburgschule. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Grundschulbezirke im Nordend neu festgelegt werden können. Dabei sollten das aktuelle Platzangebot und die Auslastung an den Schulen sowie die vorliegenden Schülerinnen- und Schülerzahlen der jeweiligen Quartiere berücksichtigt werden. Zusätzlich sollten allerdings auch Quartiersbezüge miteinbezogen werden. Dabei sollten auch die Grundschulen einbezogen werden, die außerhalb des Nordends liegen, aber deren Schulbezirke zum Teil auch in das Nordend reichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2285 Antrag vom 10.03.2022, OF 251/3 Auskunftsersuchen vom 28.03.2022, V 370 Aktenzeichen: 40 1
Glascontainer in der Günthersburgallee versetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 729 entstanden aus Vorlage: OF 103/3 vom 24.08.2021 Betreff: Glascontainer in der Günthersburgallee versetzen Der Magistrat wird gebeten, die Glascontainer in der Günthersburgalle auf Höhe der Rothschildallee so zu versetzen, dass sie nicht mehr auf dem Zebrastreifen stehen. Begründung: Im Rahmen der Bauarbeiten in diesem Bereich wurden die Glascontainer auf den Zebrastreifen versetzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten sollten sie wieder auf den vorherigen Standort versetzt werden, da momentan der Zebrastreifen nur sehr eingeschränkt benutzbar ist. Die Überquerung von Personen mit Kinderwagen als auch mit dem Rollstuhl wird durch die beengten Verhältnisse sehr schwierig (siehe Foto). Der Magistrat möge auf die FES einwirken, um diesen Missstand zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5
Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 62/4 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Der Ortsbeirat gewährt dem Gewerbeverein Bornheim Mitte für Auf- und Abbau sowie Lagerung der diesjahrigen Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße einen Zuschuss von 2350 Euro. Begründung: Der Gewerbeverein sorgt alljährlich für eine Illumination von Teilen der Berger Straße zur Advents- und Weihnachtszeit. Dabei entstehen Kosten für Auf- und Abbau sowie die Lagerung. Die Mittel dafür werden üblicherweise durch Vereinsveranstaltungen wie das "Weinfest" eingespielt. Solche Veranstaltungen konnten dieses Jahr nicht stattfinden. Der Gewerbeverein hat sich deshalb an den Ortsbeirat mit der Bitte um einen Zuschuss gewandt. Der genannte Zuschuss würde etwa die Hälfte der Kosten abdecken. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 34 2021 Die Vorlage OF 62/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, dFfm
Weiter lesenSchilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd?
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Partei: dFfm
Weiter lesenBaumschutzbügel vor der Burgstraße 49
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 578 entstanden aus Vorlage: OF 71/3 vom 23.06.2021 Betreff: Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49 Der Magistrat wird gebeten, zum Schutze des Baumes vor der Burgstraße 49 Baumschutzbügel zu installieren oder eine andere geeignete Schutzvorrichtung anzubringen. Begründung: Die Umrandung des Baumes wird immer wieder von Autofahrern als Parkplatz missbraucht. Dadurch kann es am Baum zu Schäden am Wurzelwerk kommen. Dies soll durch Schutzmaßnahmen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1755 Aktenzeichen: 67 0
Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 570 entstanden aus Vorlage: OF 76/3 vom 08.07.2021 Betreff: Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule Vorgang: OIB 28/21 OBR 3 Der Merianschulhof ist mittlerweile fertig umgestaltet. Bis zur Sanierung war der Schulhof im Quartier um die Merianschule ein beliebter Treffpunkt am Nachmittag. Aufgrund der erweiterten Betreuungsmöglichkeiten ist die Schule aktuell bis 17 Uhr in Betrieb. Dann wird der Schulhof durch den Hausmeister abgeschlossen, dessen Dienst dann endet. Der Schulhof sollte allerdings auch nach 17 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit, an den Wochenenden und in den Schulferienzeiten für die Kinder des Quartiers geöffnet sein. Bevor endlich ein stadtweites Konzept zur Öffnung der Schulhöfe umgesetzt wird, möchte der Ortsbeirat einen Piloten auf dem Merianschulhof testen. Der Ortsbeirat 3 sucht derzeit Paten für die Betreuung des Schulhofes und ist dazu mit z. B. dem Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. und dem CVJM im Gespräch. Dafür wird der Ortsbeirat Gelder aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung stellen (siehe OIB 28). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die geplante testweise Öffnung des Schulhofes der Merianschule wie folgt zu unterstützen: 1. Am Eingang zum Schulhof in der Burgstraße wird in geeigneter Weise auf die geltenden Regeln zur Nutzung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten hingewiesen. Dazu gehört das Verbot des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Drogen, das Grillverbot und die Verpflichtung zur Mitnahme des eigenen Abfalls (insbesondere Windeln). Weiterhin sollte auf die Haftung für Schäden hingewiesen werden. Zusätzlich soll dort auf das Fehlen von Toiletten hingewiesen werden mit dem Hinweis auf die nächste öffentliche Toilette am Merianplatz. 2. Die Paten müssen einen Schlüssel für den Schulhof erhalten. 3. Mit Blick auf die aktuelle Corona-Situation und die weitere Entwicklung sollte der Magistrat prüfen und zu berichten, ob für das stadtweite Projekt Schulhoföffnung aus dem aktuellen Programm "Aufholen nach Corona" für Kinder und Jugendliche des Bundesfamilienministeriums Mittel beantragt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 28 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 474 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Verkehrsberuhigung Heideplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 272 entstanden aus Vorlage: OF 13/3 vom 22.04.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung Heideplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Straße Heideplatz im Sinne all der umliegenden Einrichtungen und einer gut funktionierenden Nachbarschaft dauerhaft verkehrsberuhigt und attraktiver gestaltet (begrünt) werden kann. Der Bürgersteig auf der Seite des Jugendhauses ist besonders schmal und die Straßenecken werden zugeparkt. Es sind dort viele Kinder unterwegs, die die benachbarten Kindereinrichtungen und den Spielplatz besuchen (Ki.Bi.Z Schopenhauer, Frankfurter Kinderbüro, Jugendhaus Heideplatz). Die Straße soll möglichst nur Anwohnern vorbehalten sein, um Parksuchverkehr aus der Berger Straße fernzuhalten (es ist die nächste Parallelstraße zur Berger Straße, sodass häufig auf Parkplatzsuche um den Block gefahren wird und alle Ecken so zugeparkt werden, dass weder Personen mit Kinderwagen noch Fußgänger durchkommen und auf die Straße ausweichen müssen). Es sollen möglichst grüne Inseln im Straßenraum geschaffen werden. Für den kleinen Platz neben der Sporthalle hat sich jemand für eine Patenschaft zur Pflege angeboten. An der Einmündung aus der Schopenhauerstraße kommend könnte durch eine Gehwegnase die Einfahrt verschmälert werden, dem Cafébetreiber eine großzügigere Außengastronomie angeboten werden, aber Durchgangsbreiten für die Fußgänger erhalten bleiben. Die Straße Heideplatz wird regelmäßig temporär als Spielstraße genutzt. Die Räumung gestaltet sich dabei oft schwierig. Die angedachten Maßnahmen sollen hierfür weitere Verbesserungen bringen. Der Spielplatz soll im Randbereich mit weiteren Sitzgelegenheiten versehen werden. Es fehlen am Standort öffentliche Toiletten. Mütter mit den Kindern fragen ständig im Jugendhaus nach. Ferner soll die Möglichkeit zur Einrichtung von Fahrradstraßen in der Schleiermacherstraße und/oder Schopenhauerstraße geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2182 Antrag vom 01.02.2022, OF 219/3 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1764 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Aufstellen einer weiteren Parkbank im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage und Kastanienallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 279 entstanden aus Vorlage: OF 45/3 vom 27.05.2021 Betreff: Aufstellen einer weiteren Parkbank im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage und Kastanienallee Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage zwischen Wolfsgangstraße und Fürstenbergerstraße eine weitere Parkbank in der dafür vorgesehenen Einbuchtung wieder aufzustellen. Die Anlage lädt zum Verweilen ein. An der entsprechenden Stelle (siehe Foto) ist eine Einbuchtung vorhanden, an der ursprünglich eine Parkbank stand. Diese sollte dort wieder - wie vorgesehen - aufgestellt werden. In der Kastanienallee sollten ebenfalls zusätzliche Bänke aufgestellt werden. An allen Standorten sollten Bänke möglichst mit Armlehnen in der Mitte und an den Rändern aufgestellt werden. Diese Armlehnen ermöglichen es gerade älteren oder mobilitätseingeschränkten Personen besser wieder aufzustehen. Bänke mit Seitenlehnen stehen auf der Berger Straße vor dem Basic und in der Friedberger Anlage im Bereich des Eingangs an der Palmstraße. Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1477 Aktenzeichen: 67 0
Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 43/3 Betreff: Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Raumaufteilung der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße so umgestaltet werden kann, dass die Platzaufteilung zwischen KFZ-, Rad- und Fußverkehr gerechter erfolgen kann. Am drängendsten ist das Problem der Restgehwegbreiten durch das Quer- und Schrägparken. Begründung: Die vornehmlich durch Fahrbahn und Parkstreifen dominierte Raumnutzung geht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs. Außerdem besteht wenig Fläche für öffentlichen Begegnungsraum, Stadtgrün sowie Parkfläche für Lieferverkehr und Handwerksbetriebe. Anwohner*innen wünschen sich genau hierfür mehr Raum. Das Anliegen wurde auf der Ideenplattform Frankfurt mit Unterstützung von 200 Anwohnern eingestellt. Vom Magistrat wurde eine Beauftragung zur Prüfung der Möglichkeiten durch den Ortsbeirat angeregt. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.08.2021, OF 83/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 43/3 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 43/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 83/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 83/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenWann wird der Eskisehir-Platz eingeweiht?
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 34/4 Betreff: Wann wird der Eskisehir-Platz eingeweiht? Vorgang: B 335/20; K 159/19 Wann ist die Einweihung bzw. die Benennung des kleinen Platzes zwischen Neebstraße, Heidestraße und Saalburgstraße im Ortsbezirk 4 vorgesehen - Und gibt es bereits Vorstellungen für eine kleine Feierlichkeit? Begründung: Im Jahre 2013 wurde die Städtepartnerschaft mit der türkischen Stadt Eskişehir vertraglich vereinbart. Dem voraus gingen jahrelange Bemühungen bis endlich eine türkische Partnerstadt gefunden wurde, zumal der größte Anteil der in Frankfurt lebenden Migranten bzw. Deutschen mit Migrationshintergrund aus der Türkei stammt. Die Wahl fiel seinerzeit glücklicherweise auf die Stadt Eskişehir, da zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 4 aus Eskişehir stammten bzw. dorthin familiäre Beziehungen hatten. Dies war ausschlaggebend für damalige Wahl der anatolischen Stadt. Der Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend) begrüßte die Anregung K 159 vom 22.10.2019 der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) eine geeignete Straße oder einen geeigneten Platz nach der Frankfurter Partnerstadt Eskişehir in der Türkei benennen. Der Ortsbeirat 4 forderte daraufhin die Anregung zu übernehmen und im dem Ortsbezirk 4 einen geeigneten Ort zu benennen, da die Anregung für die Städtepartnerschaft mit Eskişehir ursprünglich aus dem Ortsbezirk 4 stammte. Dies geschah mit der OF 507/4 vom 12.10.2020. Die Wahl des Ortes im Ortsbezirk 4 fiel auf den kleinen Platz zwischen Neebstraße, Heidestraße und Saalburgstraße. Zwischenzeitlich wurde seitens des Magistrats grünes Licht für die Benennung des Platzes in Bornheim nach Eskişehir gegeben. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 22.10.2019, K 159 Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B 335 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 43 2021 Die Vorlage OF 34/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE
Partei: dFfm
Weiter lesenVerhinderung von Falschfahrten zwischen oberer Inheidener Straße und Enkheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 82 entstanden aus Vorlage: OF 3/4 vom 20.04.2021 Betreff: Verhinderung von Falschfahrten zwischen oberer Inheidener Straße und Enkheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen das Fahren gegen die Einbahnstraße im genannten Straßenabschnitt (s. Anlage) zu ergreifen, beispielsweise durch deutlichere Markierungen und Beschilderungen. Begründung: In dem Abschnitt Inheidener Straße zwischen Buswendeschleife und Enkheimer Straße gilt bereits Einbahnverkehr von der Enkheimer Straße in die Inheidener Straße. Dieser wird häufig missachtet. Pkws fahren gegen die Einbahnstraße als Abkürzung von der Inheidener Straße durch besagten Abschnitt, um in die Eulengasse/Berger Straße zu gelangen. Dabei werden Radfahrende und teilweise auch zu Fuß Gehende übersehen. Nicht selten kommt es zu Beinaheunfällen. Da dieser Abschnitt auch von vielen Jugendlichen und Kindern auf dem Weg zu den Sportanlagen der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V. genutzt wird, besteht hier besondere Gefahr. Anlage: Planausschnitt Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1552 Antrag vom 24.01.2025, OF 470/4 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6518 Beratung im Ortsbeirat: 4
Geschwindigkeitskontrolle auf der Habsburgerallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 85 entstanden aus Vorlage: OF 7/4 vom 05.04.2021 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle auf der Habsburgerallee Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Habsburgerallee zwischen Wittelsbacherallee und Röderbergweg in Richtung Danziger Platz in die Überwachung durch städtische Geschwindigkeitsmessungen mit aufzunehmen. Begründung: In dem beschriebenen Bereich kommt es nach Schilderungen von Anwohnenden angesichts des langen, weitgehend geraden Straßenverlaufs immer wieder zu gefährlichen Situationen, da sich scheinbar einige Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die Geschwindigkeitsregeln halten. Der Ortsbeirat würde diese Situation gerne entschärfen. Neben der Kontroll- und ggf. Sanktionsfunktion der Messungen könnte der Bericht der Messungen auch die Grundlage für weitergehende Überlegungen zu dem Straßenabschnitt liefern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1342
Bedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 83 entstanden aus Vorlage: OF 4/4 vom 20.04.2021 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem wiedereröffneten Lebensmittelgeschäft in der Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße einige Fahrradbügel montieren zu lassen, beispielsweise je zwei hinter den ersten drei Bäumen ab der Kreuzung mit der Eichwaldstraße. Begründung: Das große Eckgebäude wurde über einige Jahre umgebaut. Nun hat der dortige Öko-Lebensmittelmarkt wiedereröffnet, mit Eingang von der Burgstraße her. Wie zu beobachten ist, gibt es den Bedarf der Kundschaft, das Fahrrad in der Nähe des Eingangs abzustellen. Es gibt hinreichend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1553 Antrag vom 19.06.2023, OF 321/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4237 Beratung im Ortsbeirat: 4
Finanzierung der temporären Spielstraße Heidestraße 2021
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 15/3 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heidestraße 2021 Aufgrund der Corona-bedingten Sparzwänge des Haushalts 2021 kann von der Stadt für die Einrichtung der temporären Spielstraße Heidestraße 2021 nur noch die Hälfte der Kosten von 12.000 €, d.h. 6.000 €, übernommen werden. Diese sind auch bereits fest zugesagt. Der Ortsbeirat stellt daher zusätzlich zu den von ihm bereits zur Verfügung gestellten 4.000 € weitere 2.000 € bereit, um den Betrieb der Spielstraße bis zum Ende der Herbstferien am 20.10.2021 zu gewährleisten. Dieser Betrag könnte sich gegebenenfalls sogar noch auf 800 € reduzieren, falls nach dem 29.09.2021 in der Heidestraße Straßenbauarbeiten durchgeführt werden (die im Moment auch schon angekündigt sind). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 4 2021 Die Vorlage OF 15/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Heidestraße" durch das Wort "Heideplatz" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7301 entstanden aus Vorlage: OF 539/4 vom 24.01.2021 Betreff: Bewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim im Bereich zwischen Habsburgerallee, Wittelsbacherallee, Saalburgallee, Am Buchwald und Röderbergweg ebenfalls entsprechend des neuen Parkraumbewirtschaftungskonzepts eine (oder falls notwendig zwei) Zone(n) mit Be wohnerparken einzuführen. Begründung: Der Parkdruck in dem beschriebenen Bereich hat mit der Ausweisung von neuen Parkzonen in Bornheim massiv zugenommen. Darüber hinaus befinden sich in den angrenzenden Bereichen jenseits der Wittelsbacherallee und Habsburgerallee schon länger Bewohnerparkzonen, die in absehbarer Zeit auf das neue Konzept umgestellt werden dürften. Durch eine striktere Regelung in den Bewohnerparkzonen ist mit einer teilweisen Verlagerung aus diesen Gebieten in nahe unreglementierte Bereiche zu rechnen. Das Gebiet sollte somit nicht dauerhaft in einer Sandwichposition verbleiben und unter dem Ausweichdruck der angrenzenden Gebiete leiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 958 Antrag vom 18.02.2024, OF 390/4 Auskunftsersuchen vom 12.03.2024, V 902
Heidestraße - Parken - Parkhaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7304 entstanden aus Vorlage: OF 542/4 vom 09.02.2021 Betreff: Heidestraße - Parken - Parkhaus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Funktion des Parkhauses des ehemaligen Elektrokaufhauses, Einfahrt von der Heidestraße in Höhe des Germaniaplatzes, als Quartiersgarage irgendwie gefördert werden kann. Begründung: Verschiedentlich wird Klage darüber geführt, dass die Bürgersteige in der Heidestraße im Abschnitt zwischen Höhenstraße und Saalburgstraße wegen des halbseitigen Bürgersteigparkens nur eingeschränkt nutzbar seien - dies falle gerade in Coronazeiten, wo enge Begegnungen tunlichst zu vermeiden sind, besonders auf. Das erwähnte Parkhaus stand während des langjährigen Umbaus wohl leer, wird erst langsam wieder befüllt und hat nicht mehr die Funktion, die es für die überregionale Kundschaft des Elektrokaufhauses hatte. Daher die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, die zu einer stärkeren Entspannung der Parksituation in der Umgebung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1311 Beratung im Ortsbeirat: 4
Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3
Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7210 entstanden aus Vorlage: OF 1049/3 vom 02.02.2021 Betreff: Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend! Vorgang: B 299/19 In der Vorlage B 299 aus 2019 wird ausgeführt, dass die beschlossene Parkraumbewirtschaftung zunächst nur innerhalb des Alleenrings eingeführt wird. Der zeitliche Ablauf soll sich an der NOx-Belastung und dem Parkdruck in den unterschiedlichen Ortsbezirken orientieren. Einige Quartiere im Nordend, die an die bereits eingerichteten Parkraumbewirtschaftungsgebiete in Bornheim angrenzen, sind aktuell durch Parkausweichverkehr einem hohen zusätzlichen Parkdruck ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wann das Parkraumbewirtschaftungskonzept im Nordend umgesetzt wird; b) ob die Umsetzung im gesamten Nordend erfolgen kann, zumindest in den Gebieten, die an das Bornheimer Parkbewirtschaftungskonzept direkt angrenzen, das heißt Quartiere oberhalb des Alleenrings von Burgstraße/Comeniusstraße/Dortelweiter Straße bis zur Eckenheimer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 969 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7165 entstanden aus Vorlage: OF 1030/3 vom 27.11.2020 Betreff: Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsüberwachung zu optimieren. Viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zu verstärkten Verkehrskontrollen, zur Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Rotlichtverstößen und Falschparken werden abschlägig beantwortet oder nur auf besonderen Nachdruck umgesetzt. Den Mitgliedern des Ortsbeirates sind Straßen bekannt, auf denen durch rücksichtsloses Verhalten von Autofahrern immer wieder Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer bestehen. Beispielsweise ist in der Nibelungenallee und der Höhenstraße nachts Tempo 30 vorgeschrieben. Dieses Tempolimit wird aber nicht überwacht. Gleiches gilt auch für die Strecke des Anlagenrings vom Sandweg bis zum Eschenheimer Tor. Regelmäßigere Schwerpunktkontrollen wären ausdrücklich erwünscht. Begründung: Auf viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zur Überwachung des Straßenverkehrs werden unter Hinweis auf beschränkte Ressourcen, nicht gegebener Zuständigkeit oder dem Nichtvorliegen eines Unfallschwerpunktes immer wieder abschlägige Antworten gegeben. Dabei gibt es Fußgängerüberwege, auch Schulwege, auf denen regelmäßig noch über die Kreuzung gefahren wird, wenn die Fußgängerampel schon Grün zeigt. Es gibt Straßenabschnitte, auf denen immer wieder zu schnell gefahren oder unnütz stark beschleunigt wird. Autos werden abgestellt, wo es gefällt und ohne Sicherheitsaspekte anderer zu bedenken. Dass Kontrollen und ein Eingreifen aber sinnvoll sind, zeigte sich im Nordend beispielsweise in der Hallgartenstraße. Auch in dieser Straße fanden Autorennen statt, die dann aber durch die Polizeieinheit KART beendet wurden. Leider gingen dieser Maßnahme aber auch mehrere Anläufe von Anliegern und Ortsbeiratsmitgliedern voraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 787 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel in der Burgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7168 entstanden aus Vorlage: OF 1034/3 vom 08.01.2021 Betreff: Fahrradbügel in der Burgstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Burgstraße 61 (Ecke Eichwaldstraße) sowie in der Burgstraße 71 und 73 jeweils neben der Einfahrt zu dem Innenhof Radbügel anstelle der vorhandenen Stellvertreter aufzustellen. Begründung: Die jetzt am Straßenrand herumstehenden Stellvertreter haben im Grunde keine Funktion, sie können gut durch Radbügel ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1198 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Leibnizstraße 12: Warum wird die Schaffung von zwei Wohnungen verhindert?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7163 entstanden aus Vorlage: OF 1027/3 vom 05.01.2021 Betreff: Leibnizstraße 12: Warum wird die Schaffung von zwei Wohnungen verhindert? Der Eigentümer der Liegenschaft Leibnizstraße 12 hat sich an Mitglieder des für das Nordend zuständigen Ortsbeirats 3 gewandt und berichtet, dass ihm die Aufstockung seines Wohnhauses in der Leibnizstraße 12 bei gleichzeitigem Abriss eines Gebäudes im Hof und Entsiegelung der Hoffläche mit Hinweis auf die Milieuschutzsatzung verweigert worden sei. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der Dachausbau zur Schaffung von zwei neuen Wohnungen in der Liegenschaft nicht genehmigt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1276 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0
Fahrradständer Günthersburgallee/Rothschildallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7169 entstanden aus Vorlage: OF 1035/3 vom 07.01.2021 Betreff: Fahrradständer Günthersburgallee/Rothschildallee Der Magistrat wird gebeten, an dem Übergang von der Güntherburgallee in die Rothschildallee (vor der Hausnummer 20 in Fahrtrichtung Rohrbachstraße) vor dem Fußgängerüberweg beidseitig Fahrradständer zu installieren, damit der vorgegebene Mindestabstand zum Fußgängerüberweg nicht durch parkende Autos versperrt wird. Begründung: Die Günthersburgallee stößt als Einbahnstraße auf die Rothschildallee (vor der Hausnummer 20). Dort ist ein langer Fußgängerüberweg. Aufgrund der Parkplatzsituation und der ungewöhnlichen Länge des Fußgängerüberwegs parken dort regelmäßig Autos in Fahrtrichtung direkt vor dem Fußgängerüberweg. Um Klarheit in die unübersichtliche Situation zu bringen und die Fußgänger und Fahrradfahrer zu schützen, soll an dieser Stelle der geforderte Mindestabstand ausgewiesen und gleichzeitig der Bedarf an Fahrradständer gedeckt werden. Aufgrund des sowieso einzuhaltenden Mindestabstandes gehen auch keine Parkplätze verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1116 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradparkplätze für die untere Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7154 entstanden aus Vorlage: OF 977/3 vom 16.10.2020 Betreff: Fahrradparkplätze für die untere Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen in der Berger Straße umzusetzen: 1. Auf der Fahrbahn wird im Bereich der Schrägparkplätze durchgängig eine weiße Begrenzungslinie markiert, um deutlich zu machen, bis wohin Parkplätze genutzt werden dürfen. 2. An der Einmündung mit der Hegelstraße werden auf der Straße vor der Litfaßsäule Fahrradständer installiert. 3. Die neu installierten Fahrradständer auf der östlichen Seite der Berger Straße zwischen Baumweg und Hegelstraße werden so installiert, dass sie bei Straßenfesten abmontiert werden können. Begründung: Die weiße Linie soll deutlich machen, wie weit die Pkws in die Straße ragen dürfen. Die neuen Fahrradabstellplätze dienen dem großen Bedarf, schaffen aber auch mehr Verkehrssicherheit durch bessere Einsehbarkeit. Die Fahrradständer zwischen Baumweg und Hegelstraße entsprechen nicht den Vorschlägen des Ortsbeirates 3, die in vielen Ortsterminen gefunden wurden, und sind so, wie sie jetzt installiert wurden, ein großes Problem für die Organisation des nächsten Straßenfestes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1071 Aktenzeichen: 66 2
Pilotprojekt „Zentrenkümmerer auf der Berger Straße“ auch auf der unteren Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7151 entstanden aus Vorlage: OF 915/3 vom 14.08.2020 Betreff: Pilotprojekt "Zentrenkümmerer auf der Berger Straße" auch auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, das Pilotprojekt "Zentrenkümmerer für die Berger Straße" auch auf die untere Berger Straße im Nordend auszudehnen und entsprechende Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen die Strukturen des beim Gewerbeverein Bornheim angesiedelten Projektes personell genutzt werden. Auch die Zusammenarbeit mit dem Verein "Lust auf besser Leben" wird erhalten und genutzt. Räumlich kann die Kümmerin/der Kümmerer auf Kapazitäten im Stadtteiltreff im Merianbad zurückgreifen und wäre dort zentral ansprechbar. Die Kümmerin/der Kümmerer unterstützt zukünftig auch die Interessengemeinschaft "Untere Berger Straße" sowie die Gewerbetreibenden und baut Kooperationsstrukturen zum Ortsbeirat 3 auf. Auch werden die Anliegerbetriebe bei Fragen der Digitalisierung und des Onlinehandels unterstützt. Begründung: Der stationäre Einzelhandel und das Gewerbe auf der Berger Straße werden gestärkt und im direkten Kontakt nachhaltig unterstützt. Mit dem Kümmerer-Projekt wurden auf der oberen Berger Straße gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein gemacht. Das Pilotprojekt der Wirtschaftsförderung auf der oberen Berger Straße lief zum Ende des Jahres 2020 aus. Die erprobten Strukturen sollen auf die gesamte Berger Straße ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1090 Antrag vom 30.05.2023, OF 310/4 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4090 Aktenzeichen: 92 31
Parken in der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7160 entstanden aus Vorlage: OF 1011/3 vom 11.11.2020 Betreff: Parken in der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob a) entweder das Haltverbotsschild am östlichen Fahrbahnrand der Martin-Luther-Straße im Bereich zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring endlich wieder aufgestellt und diese Regelung dann auch kontrolliert werden kann oder b) die Verkehrsführung in diesem Bereich geändert werden kann, sodass künftig die Martin-Luther-Straße zur Einbahnstraße und die Zufahrt vom Alleenring gesperrt wird. Die Zufahrt ins Quartier wäre dann nach wie vor über die Burgstraße möglich. Begründung: Das Parken am östlichen Fahrbahnrand führt immer wieder zu gefährlichen Situationen im Begegnungsverkehr zwischen allen Beteiligten. Durch die Wiedereinführung des Halteverbots, das bis zur Umgestaltung des Martin-Luther-Platzes bestanden hatte, wird die Situation wieder entschärft. Wenn die bisherige Reglung aufrechterhalten werden soll, dann müsste die Straße zur Einbahnstraße werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 789 Aktenzeichen: 32 1
Burgstraße zwischen Eichwaldstraße und Höhenstraße als Fahrradstraße kenntlich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7134 entstanden aus Vorlage: OF 532/4 vom 05.01.2021 Betreff: Burgstraße zwischen Eichwaldstraße und Höhenstraße als Fahrradstraße kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, per Beschilderung und Markierung auf der Fahrbahn deutlich zu machen, dass dieses Teilstück der Burgstraße eine Fahrradstraße ist, auf der Radverkehr Vorrang hat. Auch der Übergang von der gemischt genutzten Fahrbahn zu den Radstreifen, vor der Hausnummer 68, sollte deutlich markiert werden. Begründung: Seit mehr als 20 Jahren ist das angesprochene Teilstück der Burgstraße eine offizielle Fahrradstraße. Davon zeugt ein verblichenes Schild, sonst aber ist davon kaum etwas bemerkbar. Deutliche Markierungen auf der Fahrbahn und an der Einmündung der Höhenstraße können hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1076 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2207
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