Meine Nachbarschaft: Herderstraße
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Vorlagen
Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 18.07.2023, OM 4323 Betreff: Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Vorgang: OM 4134/23 OBR 3 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 15.06.2023, OM 4134, durch die Vorlage OM 4323 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: a) Die Baumscheiben werden eingefasst, sodass sie als Hochbeete bepflanzt werden können. Hierfür sollen Patenschaften für Anwohnende und Gewerbetreibende vergeben werden. Quelle: www.stadt-dortmund.de b) Die Beleuchtung wird auf energieeffiziente LED-Leuchten umgestellt und so gestaltet, dass sie trotz des dichten Baumbestandes den Straßenraum ausreichend ausleuchten. Insbesondere im Bereich des Merianplatzes muss die Beleuchtung verbessert werden. c) Nach Abschluss der Bautätigkeit im Bereich der Einmündung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg sollte dieser Bereich neu gestaltet werden und nicht nur in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Dazu gab es bereits mehrere Ortstermine. Es sollte jedoch mit Blick auf die Neubauten ein neues Konzept unter Beteiligung des Ortsbeirates und Anwohnenden erarbeitet werden. d) Das Teilstück der Merianstraße zwischen Merianplatz und Elkenbachstraße ist in eine temporäre Spielstraße zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr umzuwandeln und der Straßenbelag so zu gestalten, dass er auch zum Spielen geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4134 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2262 Aktenzeichen: 66-0
Ersatzangebot während der Betriebseinstellung der U 4
Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4269 entstanden aus Vorlage: OF 553/3 vom 28.06.2023 Betreff: Ersatzangebot während der Betriebseinstellung der U 4 Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF einzuwirken, dass sie während der Betriebseinstellung der U 4 vom 22.07.2023 bis zum 04.09.2023 entlang der Berger Straße ein Ersatzangebot des ÖPNV bereitstellt. Speziell die Stationen "Merianplatz" und "Höhenstraße" sind von den bisher veröffentlichen Ersatzangeboten durch die Straßenbahnlinien 12 und 16 sowie der Sonderlinie nicht betroffen. Ein alternatives Angebot während der sechswöchigen Betriebseinstellungen ist für diese Stationen bisher nicht zu erkennen. Begründung: Die Kompletteinstellung der U 4 über sechs Wochen in den Sommerferien ist für viele Familien und Angestellte eine Katastrophe. Dass die Nachrüstung der Strecke sinnvoll ist, um eine höhere Taktung zu ermöglichen, wird dabei nicht infrage gestellt. Jedoch drängt sich die Frage auf, welche Alternativangebote in dieser Zeit für die untere Berger Straße gemacht werden für Personen, die auf den ÖPNV angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2318 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Hinweis: Die Vorlage OM 4134 wird durch die Vorlage OM 4323 ersetzt.
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4134 entstanden aus Vorlage: OF 462/3 vom 06.02.2023 Betreff: Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Hinweis: Die Vorlage OM 4134 wird durch die Vorlage OM 4323 ersetzt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: 1. Die Baumscheiben werden eingefasst, sodass sie als Hochbeete bepflanzt werden können. Hierfür sollen Patenschaften für Anwohnende und Gewerbetreibende vergeben werden. Quelle: www.stadt-dortmund.de 2. Die Beleuchtung wird auf energieeffiziente LED-Leuchten umgestellt und so gestaltet, dass sie trotz des dichten Baumbestandes den Straßenraum ausreichend ausleuchten. Insbesondere im Bereich des Merianplatzes muss die Beleuchtung verbessert werden. 3. Nach Abschluss der Bautätigkeit im Bereich der Einmündung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg sollte dieser Bereich neu gestaltet werden und nicht nur in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Dazu gab es bereits mehrere Ortstermine. Es sollte jedoch mit Blick auf die Neubauten ein neues Konzept unter Beteiligung des Ortsbeirates und Anwohnenden erarbeitet werden. 4. Das Teilstück der Merianstraße zwischen Merianplatz und Elkenbachstraße ist in eine temporäre Spielstraße zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr umzuwandeln und der Straßenbelag so zu gestalten, dass er auch zum Spielen geeignet ist. 5. Auf der gesamten unteren Berger Straße analog der oberen Berger Straße wird eine Rechts-vor-links-Regelung eingeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2023, OM 4323
Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/Freihofstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4093 entstanden aus Vorlage: OF 315/4 vom 09.05.2023 Betreff: Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/Freihofstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Große Spillingsgasse/ Freihofstraße den Bordstein absenken zu lassen. Begründung: Der Bordstein soll an dieser Stelle abgesenkt werden, damit die Überquerung der Großen Spillingsgasse auch für Personen im Rollstuhl, mit Rollator oder für Kinder auf Fahrrädern möglich ist, ohne auf die Freihofstraße ausweichen zu müssen. Durch die Nähe der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V., mehrerer Kitas und der Musikschule auf der Berger Straße sind hier viele Kinder und Familien, und durch die Nähe zur Johanniskirche und Gemeinde auch viele ältere Personen, in den Straßen unterwegs. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1800
Unterstützung für Power am Tower 2023
Antrag vom 24.05.2023, OF 312/4 Betreff: Unterstützung für Power am Tower 2023 Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget den Stadtteilarbeitskreis Nordend/Bornheim bei der Ausrichtung seines Kinder- und Jugendfestes Power am Tower am 22.09.2023 am Bornheimer Uhrtürmchen mit 350 Euro für die Musikbühne (das entspricht der Hälfte dieser Kosten). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im September findet wieder das traditionelle Kinder- und Jugendfest statt, an dem über 25 Einrichtungen aus den Ortsbezirken 3 und 4 teilnehmen. An diesem Fest, das ein sichtbares Zeichen einer lebendigen und vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen darstellt, sollte sich der Ortsbeirat mit dem oben genannten Betrag beteiligen und sich die Bühnenkosten mit dem Ortsbeirat 3 teilen. Zu den Hauptaufgaben des Stadtteilarbeitskreises, der das Fest veranstaltet, zählen die Vernetzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Darüber hinaus trägt die Veranstaltung zur Belebung der mittleren Berger Straße bei und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die zahlreichen Einrichtungen und ihre Angebote in einem lockeren Umfeld zu informieren. Für Kinder und Jugendliche bietet es ein buntes Programm. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO II, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 235 2023 Die Vorlage OF 312/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterstützung für das Berger Straßenfest
Antrag vom 02.05.2023, OF 524/3 Betreff: Unterstützung für das Berger Straßenfest Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt das kommende Berger Straßenfest 2023 mit 5000€. Begründung: Besonders durch den Anstieg der Energiepreise sind die Frankfurter Stadtfeste gefährdet. Dies gilt auch für das Berger Straßenfest in unserem Stadtteil, das noch auf der dringenden Suche nach finanzieller Unterstützung ist. Als Ortsbeirat sollen wir helfen, wo wir können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 225 2023 Die Vorlage OF 524/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen 1 GRÜNE und ÖkoLinX (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3847 entstanden aus Vorlage: OF 286/4 vom 06.04.2023 Betreff: Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10 Der Magistrat wird aufgefordert, alle gesetzlichen Möglichkeiten sowie alle persönlichen Einflussmöglichkeiten seitens der städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Vorstand der Pestalozzi-Stiftung Frankfurt zu nutzen, um den Verkauf des Hauses zu verhindern und/oder eine sozialverträgliche Lösung für die Mieterinnen und Mieter zu erreichen, insbesondere die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrechts im Rahmen der Milieuschutzsatzung (hier: Erhaltungssatzung Nr. 51 vom 04.12.2018) oder die Vermittlung an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer über die Genossenschaftliche Immobilienagentur (GIMA). Begründung: Laut Erhaltungssatzung Nr. 51 - Berger Straße -, die das genannte Mietshaus mit zehn Parteien umfasst, besteht bereits seit Jahren ein erheblicher Verdrängungsdruck in diesem Teil von Bornheim. Die Mieterinnen und Mieter des Hauses wohnen bislang zu sehr günstigen Bedingungen, da sich das Gebäude im Besitz der gemeinnützigen Pestalozzi-Stiftung Frankfurt befindet (Stiftungszweck: Förderung der Ausbildung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studienhilfe für Personen, die in Frankfurt am Main oder in der Region Rhein-Main wohnen). Obwohl das Haus der Stiftung durch das Ehepaar Hoffmann zu gemeinnützigen Zwecken übereignet wurde (siehe Stiftungsurkunde, Abb. 1), wurde es nach Auskunft der Mieterinnen und Mieter nun jedoch auf dem freien Markt angeboten (s. Abb. 2). Hausbesichtigungen von Interessierten haben bereits stattgefunden und finden weiterhin statt. Laut Auskunft der Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, Dr. Helga Budde, an die Mieterinnen und Mieter handle es sich um eine Verkaufsprüfung; ein Verkauf sei ggf. notwendig, um dem Satzungszweck der Stiftung weiter nachkommen zu können und die Stiftung in ihrer Substanz erhalten zu können. Dem entgegen berichten die Mieterinnen und Mieter, dass die Eigentümerin dem substanziellen Erhalt des Hauses nicht nachgekommen sei und die letzten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen 2001 (Dach) bzw. 2008 (Fenster) vorgenommen wurden. Dies bestätigte der Geschäftsführer der Stiftung, Werner Wiegand, in der Frankfurter Rundschau vom 14.03.2023 und schätzte die möglichen Kosten auf 300.000 Euro bis 500.000 Euro. Die Stiftung ist somit nicht nur ihren Verpflichtungen als Eigentümerin nicht nachgekommen, sondern hat auch Stiftungskapital mindestens fahrlässig im Wert gemindert. Der Verkauf an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer dient beiden Zwecken, dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung eines zeitgemäßen Zustands und dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung. Abb. 1: Stiftungsurkunde zur Übereignung des Hauses an die Pestalozzi-Stiftung Frankfurt durch das Ehepaar Hoffmann für gemeinnützige Zwecke (Foto: Privat). Abb. 2: Immobilien-Verkaufsangebot der LBS für das Haus Fechenheimer Straße 12 (Foto: Privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2306 Beratung im Ortsbeirat: 4
Neuanlage Straßenbegleitgrün Alleenring Querung der Berger Straße
Antrag vom 18.04.2023, OF 514/3 Betreff: Neuanlage Straßenbegleitgrün Alleenring Querung der Berger Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Entspricht die Neugestaltung des Straßenbegleitgrüns auf dem Alleenring Höhe der Querung der Berger Straße einer aktuellen klimaangepassten Stadtgestaltung? b) Warum wurden hier nicht Blühwiesen anstatt der Schotterflächen angelegt? c) Ist geplant im Sinne der Artenvielfalt noch weitere Blühpflanzen in die Fläche einzubringen? Begründung: Gerade wurde die städtische Freiflächensatzung beschlossen, die detailierte Anforderungen an private Hauseigentümer bei der Gestaltung ihrer Freiflächen stellt. Schottergärten sind verboten. Es mutet merkwürdig an, dass in der heutigen Zeit noch Flächen in dieser Form gestaltet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 514/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 514/3 wurde zurückgezogen.
Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3801 entstanden aus Vorlage: OF 476/3 vom 06.02.2023 Betreff: Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, entsprechende Markierung vorzunehmen und Schilder einzurichten, die dem Fuß- und Radverkehr eine Umfahrung der Baustelle entlang der Friedberger Landstraße in Richtung Norden, zwischen Mauerweg und Gaußstraße, aufzeigen. Weiterhin soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 20 entlang der Baustelle gelten und eine sichere Einfädelung für den Radverkehr auf die Fahrspur des Kfz-Verkehrs eingerichtet werden. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, in Zukunft den Fuß- und Radverkehr bei Planung und Genehmigung von Baustelleneinrichtungen, die die Nutzung von Radwegen und Bürgersteigen einschränken, stärker zu berücksichtigen, indem klare Handlungsempfehlungen für das Umfahren von Baustellen ausgewiesen werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht in der Art der Einrichtung der Baustelle entlang des betroffenen Bereichs auf der Friedberger Landstraße eine Gefahrenquelle für den Fuß- und Radverkehr. Insbesondere durch die langanhaltende Einschränkung für die Nutzerinnen- und Nutzergruppen ist eine klare Handlungsempfehlung zur Umfahrung der Baustelle notwendig. Ein reines Wegfallen der Radspur auf der Friedberger Landstraße lässt Radfahrende vor der Baustelle ratlos zurück. Der Kfz-Verkehr rechnet an dieser Stelle nicht damit, dass er sich die Fahrspur mit dem Radverkehr teilen muss. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Sonnensegel für den Spielplatz am Merianplatz
Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3794 entstanden aus Vorlage: OF 370/3 vom 21.09.2022 Betreff: Sonnensegel für den Spielplatz am Merianplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie insbesondere der westliche Teil des Spielplatzes am Merianplatz mit Sonnensegeln verschattet werden kann. Für solche Maßnahmen stehen zusätzliche Haushaltsmittel für Klimaprogramme zur Verfügung. Begründung: Der Spielplatz am Merianplatz ist wegen seiner Lage äußerst beliebt. Allerdings sind in Hitzesommern insbesondere die Spielgeräte und der Sandkasten für Kleinkinder kaum nutzbar, weil die Sonne gnadenlos herunterbrennt. Da sich aufgrund der Klimakatastrophe die Hitzesommer leider verschärfen werden, sollen Sonnensegel eine Abhilfe schaffen und den Kindern auch während der großen Hitze das Spielen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1397 Aktenzeichen: 67-2
Bornheimer Weinfest 2023, Unterstützung der Bühnentechnik
Antrag vom 14.03.2023, OF 284/4 Betreff: Bornheimer Weinfest 2023, Unterstützung der Bühnentechnik Der Ortsbeirat 4 unterstützt die Bühnentechnik des Bornheimer Weinfestes am Fünffingerplätzchen für das Jahr 2023 (27. April bis 1. Mai) mit 1000 Euro aus seinem Budget. Begründung: Das Bornheimer Weinfest wird vom Gewerbeverein Bornheim Mitte seit einigen Jahren auf dem Bornheimer Fünffingerplätzchen und einem Teil der Berger Straße veranstaltet, um durch nettes Erleben die Aufmerksamkeit auf diesen Teil Bornheims zu lenken. In den meisten Jahren konnten auch Überschüsse erwirtschaftet werden, die in andere Aktivitäten einflossen, wie z.B. eine festliche Beleuchtung der Berger Straße zur Adventszeit. Das Fest erfreut sich wachsender Beliebtheit in Bornheim und darüber hinaus. In zwei Corona-Jahren fiel es aus. Mittlerweile sind durch verschärfte Vorschriften und rasant verteuerte Dienstleistungen im Einkauf die zu kalkulierenden Kosten enorm gestiegen, so dass in verschiedenen Richtungen nach Unterstützung für das Fest gesucht wird. Vor diesem Hintergrund sollte der Ortsbeirat mit der o.g. Unterstützung zum Gelingen der Veranstaltung beitragen. Zur Dringlichkeit: Das Ausmaß der Kostenerhöhung wurde erst bei Antragsschluss bekannt und stellte das Vorhaben kurzfristig in Frage. Man hat sich aber doch zum "Go" entschlossen. Die nächste Ortsbeirats-Sitzung läge nur zwei Tage vorm Termin. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 4 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 208 2023 Die Vorlage OF 284/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); bei Abwesenheit dFfm
Bedarf an Fußgängerschild für den Verbindungsweg entlang des Schulgeländes der Kirchnerschule zwischen Berger Straße und Löwengasse
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3652 entstanden aus Vorlage: OF 275/4 vom 22.02.2023 Betreff: Bedarf an Fußgängerschild für den Verbindungsweg entlang des Schulgeländes der Kirchnerschule zwischen Berger Straße und Löwengasse Der Magistrat wird gebeten, vor dem Verbindungsweg entlang des Schulgeländes der Kirchnerschule zwischen Berger Straße und Löwengasse aus Richtung Berger Straße ein Fußgängerschild (Zeichen 239: Sonderweg für Fußgängerinnen und Fußgänger) anzubringen. Begründung: Aus Richtung Löwengasse gibt es ein solches Fußgängerschild - aus der anderen Richtung nicht. Um diese Unklarheit zu beseitigen, soll aus beiden Richtungen ein Fußgängerschild angebracht werden. Dies soll auch Zusammenstöße zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Familien, die den angrenzenden Spielplatz/Außenbereich der Krippe verlassen, verringern. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1729 Beratung im Ortsbeirat: 4
Die untere Berger Straße attraktiver, sicherer und grüner gestalten
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 entstanden aus Vorlage: OF 431/3 vom 09.01.2023 Betreff: Die untere Berger Straße attraktiver, sicherer und grüner gestalten Vorgang: OM 1272/21 OBR 3; OM 2773/22 OBR 3; ST 2364/22; OM 3119/22 OBR 3; ST 2726/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die untere Berger Straße zu einem attraktivem Verweilort zu gestalten: 1. Umsetzen der Maßnahmen aus der Anregung vom 02.12.2021, OM 1272, und der Stellungnahme vom 09.12.2022, ST 2726; 2. Erhöhen der Reinigungsintervalle auf dem Abschnitt der Berger Straße und dem Merianplatz; 3. Anbringen von mehr Mülleimern mit Pfandringen und speziell Müllgaragen am Merianplatz; 4. Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, wo die Laufbreite für den Fußverkehr auf dem Bürgersteig 2,20 Meter unterschreitet, insbesondere vor den Hausnummern 12 bis 14, 15, 18, 26, 30, 59, 62, 65, 67, 70, 81, 84 bis 86 und 101; 5. Aufstellen von Parklets auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 16, 56, 75 und 102; 6. Entsieglung auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 26, 62 und 69, am Merianplatz 1 und auf dem Bürgersteig vor den Hausnummern 16, 66 und 108; 7. Einrichten von Lieferzonen auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern Berger Straße 94 bis 96 und Baumweg 44; 8. zu prüfen und zu berichten, ob der Behindertenparkplatz 13527 vor der Hausnummer 99 noch benötigt wird, und falls nein, soll hier ebenfalls eine Lieferzone eingerichtet werden; 9. Einrichten von Kurzzeitparkplätzen für den Zeitraum von montags bis samstags von 9 Uhr bis 19 Uhr auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 38 bis 40, 66, 88, 106 und 118 bis 120; 10. Einrichten von Parkplätzen für Motorräder und Motorroller auf den bestehenden Stellflächen vor den Hausnummern 28 (Eckhaus Herderstraße 19) und 98; 11. Aufstellen von Fahrradbügeln auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 23, 73, 76 und 104 sowie zusätzlich Fahrradbügel auf dem Bürgersteig in Schräganordnung vor den Hausnummern 58 bis 60, 92, 96 und 118; 12. Aufstellen von jeweils einem Fahrradbügel pro Seite an den Fußgängerüberwegen bei den Straßeneinmündungen/-kreuzungen zur Leibnizstraße, Schleiermacherstraße, Schopenhauerstraße (siehe Anregung OM 3119) und zum Baumweg zur Vermeidung von Falschparken; 13. Aufstellen einer Sitzbank vor der Hausnummer 62; 14. Einrichten eines zusätzlichen Fußgängerüberweges zwischen den Hausnummern 89 und 108, der durch eine Rampe barrierearm umgesetzt werden soll; 15. zu prüfen und zu berichten, ob die Taxistellflächen am Merianplatz weiter auf den Bürgersteig verlagert werden können, mit Reduzierung der Stellflächenanzahl auf die Länge der Hausnummer 46 sowie - falls dies nicht möglich sein sollte - eine alternative Verlagerung auf die Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor der Hausnummer 52; 16. Aufbringen von roten Markierungen für eine Fahrradspur in Richtung Norden (entgegen der Fahrtrichtung für Kraftfahrzeuge) in den Bereichen der Hausnummern 10 bis 24 (Kfz-Stellflächen entfallen), 42 bis 52 und hinter 88 bis 92; 17. Verbreitern der Streifen des Fußgängerüberweges am Merianplatz (Zeichen 293); 18. Installieren von Trinkbrunnen am Merianplatz und im Bethmannpark; 19. prüfen des Angebots eines kleinen Wochenmarktes auf dem Merianplatz (nicht freitags) und hierüber zu berichten; 20. zu prüfen und zu berichten, ob die Tiefgaragen der SAALBAU Bornheim und des Mousonturms im Ortsbezirk 4 teilweise als Quartiersgarage genutzt werden können; 21. Durchführen eines Pilotvorhabens, bei dem über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten (bestenfalls über die Sommerzeit) die Einfahrt für Kraftfahrzeuge in die untere Berger Straße an Sonntagen in den Zeiten zwischen 9 Uhr bis 17 Uhr gesperrt wird und ein begleitendes kulturelles und sportliches Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten werden soll - in Abstimmung mit den ortsansässigen Organisationen. Begründung: Die Berger Straße ist ein belebtes Stadtteilzentrum in Nordend. Die Coronakrise, die Energiekrise und das geänderte Konsumverhalten, hin zu mehr Onlinehandel, setzen dem Gewerbe vor Ort schwer zu. Der Ortsbeirat möchte durch diese Maßnahmen die Berger Straße kurz- bis mittelfristig deutlich attraktiver gestalten, um das Einkaufen vor Ort zu unterstützen. Gleichzeitig haben viele Anwohnende den Wunsch nach Veränderungen gefordert, da die vorhandene Flächenaufteilung nicht mehr zur gewünschten Flächennutzung passt. Die Dominanz parkender Autos, die fehlenden Verweilmöglichkeiten und die teilweise zugestellten Fußgängerwege machen eine Umgestaltung notwendig. Sicherheit im Straßenverkehr für den Fuß- und Radverkehr sowie mehr Angebote an Grünflächen, im Sinne der Attraktivitätssteigerung, stehen hier im Vordergrund der Interessen. Diese Maßnahmen wurden im Ortsbeirat durch eine überfraktionelle Arbeitsgruppe erarbeitet, die Gewerbetreibende, Anwohnende und Verkehrsexperten zur Situation in der unteren Berger Straße befragt hat. Die Sammlung an Umgestaltungsmaßnahmen wurde unter Berücksichtigung der knappen Haushaltslage zusammengetragen, im Sinne einer zeitnahen Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1272 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2773 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2364 Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3119 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2726 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1948 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5037 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5039 Etatanregung vom 25.04.2024, EA 136 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Wiederbepflanzung der Baumscheiben im Bereich obere Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3529 entstanden aus Vorlage: OF 273/4 vom 09.01.2023 Betreff: Wiederbepflanzung der Baumscheiben im Bereich obere Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, sämtliche leere Baumscheiben im Bereich der oberen Berger Straße (Nähe Turngemeinde Bornheim 1860 e. V.) wieder zu bepflanzen. Begründung: Im Bereich der oberen Berger Straße, insbesondere in der Nähe der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V., sind mehrere Baumscheiben zurzeit unbepflanzt (z. B. Berger Straße/Falltorstraße, siehe Foto). Um das Mikroklima des Stadtteils zu verbessern, ist eine Begrünung vorhandener Flächen, wie u. a. der genannten Baumscheiben, notwendig. Leere Baumscheibe (Berger Straße/Falltorstraße) (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1338 Beratung im Ortsbeirat: 4
Instandsetzung der Pflastersteine auf der oberen Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3528 entstanden aus Vorlage: OF 272/4 vom 09.01.2023 Betreff: Instandsetzung der Pflastersteine auf der oberen Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, lose und fehlende Pflastersteine auf der oberen Berger S traße instand zu setzen. Begründung: Lose oder gar fehlende Pflastersteine sorgen auf der oberen Berger Straße (u. a. Höhe Hausnummer 287, siehe Foto) für gefährliche Verkehrssituationen, insbesondere für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Um die Verkehrssicherheit auf diesem Straßenabschnitt zu sichern, ist es notwendig, die Schäden zu beheben. Lose Pflastersteine (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1269 Beratung im Ortsbeirat: 4
Entsiegelung Merianplatz
Antrag vom 06.02.2023, OF 469/3 Betreff: Entsiegelung Merianplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, das Entsiegelungsprojekt der Nachbarschaftsgruppe "Mikrokosmos Merianplatz" auf dem Merianplatz zu unterstützen. An der Nord-Westseite des Merianbades soll ein 1,5 m breites Band entsiegelt und eine vertikale Fassadenbegrünung errichtet werden. Eine Holz/Stahlkonstruktion bietet Platz für Spalierobst, Naschgarten mit Beeren, Kräutern, Gemüse und Blumenbeete und ist jahreszeitlich bepflanzt. Die Ausführung geschieht durch Fachfirmen, die Pflege der Anlage übernimmt die Nachbarschaftsgruppe "Mikrokosmos Merianplatz". Die geplante Konstruktion ist kein Eingriff in den Denkmalschutz, aber ein wirkungsvoller Graffiti-Schutz. Das Projekt ist eines von 5 Finalisten der Kampagne "Green it up" des gemeinnützigen Unternehmens "Lust auf besser Leben". Im Rahmen dieser Kampagne erhalten die Gewinner einen finanziellen Zuschuss. Sollte das Projekt einer der Gewinner sein, ist der Ortsbeirat bereit, sich angemessen finanziell an der Entsiegelung und Begrünung zu beteiligen. Dazu werden vom Ortsbeirat derzeit 5.000 Euro zugesagt. Begründung: "Lust auf besser leben" ist ein gemeinnütziges, parteipolitisch unabhängiges Unternehmen, welches u.a. durch Projekte und Kampagnen die Quartiersentwicklung unterstützt. Im Rahmen des Projektes "Green it up" hat "Lust auf besser leben" 28 Projektvorschläge erhalten für graue öffentliche Orte, die durch Entsiegelung und Begrünung zu einer klimagerechteren, schöneren und gesünderen Stadt beitragen könn(t)en. Eine Projektjury hat "Mikrokosmos Merianplatz" in die Gruppe der 5 Finalisten gewählt. Eigentümer der Fläche sind das ASE und das Grünflächenamt. Der OBR 3, das ASE und das Grünflächenamt müssen der Entsiegelung zustimmen. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Pilotvorhaben der Nachbarschaftsgruppe und "Lust auf besser Leben". Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 469/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 219 2023 Die Vorlage OF 469/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen
Antrag vom 31.01.2023, OF 271/4 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des "Ostermarktes für Kinder" am Gründonnerstag 2023 einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit vielen Jahren nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 4 am 14.02.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 198 2023 Die Vorlage OF 271/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Kümmerer-Projekt auch auf der unteren Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3441 entstanden aus Vorlage: OF 430/3 vom 12.01.2023 Betreff: Kümmerer-Projekt auch auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, das Kümmerer-Projekt, das bereits in der mittleren Berger Straße im Ortsbezirk 4 sehr erfolgreich ist, auch für die untere Berger Straße zu übernehmen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass das Kümmerer-Projekt seitens der Wirtschaftsförderung finanziert wird. Der Ortsbeirat bittet um regelmäßige Information. Begründung: Das Kümmerer-Projekt ist deshalb erfolgreich, weil der Einzelhandel im Stadtteil bei seinen Aktivitäten vor Ort und im Bereich der Digitalisierung unterstützt wird, für allgemeine Sauberkeit gesorgt wird und es eine Kommunikation der Geschäftswelt untereinander fördert. Auch der "Draht zur Kommunalpolitik" wird so verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.05.2023, OF 310/4 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2192 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Einkaufsstraßen-Kümmerer-Projekt fortsetzen
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3371 entstanden aus Vorlage: OF 256/4 vom 03.01.2023 Betreff: Einkaufsstraßen-Kümmerer-Projekt fortsetzen Der Magistrat wird gebeten, das noch neuartige Projekt, eine Kümmerin oder einen Kümmerer für Frankfurter Einkaufsstraßen zu haben, für die nächsten Jahre fortzusetzen, insbesondere in der Einkaufslage Berger Straße. Begründung: Einzelhandelsgeschäfte - und auch örtliche Dienstleister - stehen verschiedenen Herausforderungen gegenüber, wie zum Beispiel der Gestaltung und dem Zustand der örtlichen Umgebung, aber auch der Veränderung des Kundenverhaltens in Zeiten der Digitalisierung. Vonseiten der Kommunalpolitik macht man sich Gedanken um die Vitalität von Stadtzentren und Einkaufsstraßen. Rund um Bornheim-Mitte ist mit einem Kümmerer-Projekt experimentiert worden, in dem die örtlichen Akteure in vielerlei Hinsicht unterstützt wurden; während der Coronapandemie hatten sich die Aktivitäten noch erweitert (Digitalisierung, gemeinsame werbliche Aktivitäten). 2022 wurde damit gestartet, das Projekt mit städtischer Unterstützung auf andere Frankfurter Straßen auszuweiten. Der Ortsbeirat begrüßt das Projekt und wünscht sich eine Fortsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.05.2023, OF 310/4 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2193
Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2023
Antrag vom 13.01.2023, OF 442/3 Betreff: Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2023 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auch in 2023 für die Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien die erforderlichen Mittel von circa 12.000 Euro bereitzustellen. An diesem Betrag beteiligt sich der Ortsbeirat mit 4.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 195 2023 Die Vorlage OF 442/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz auch nachts ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3265 entstanden aus Vorlage: OF 415/3 vom 27.10.2022 Betreff: Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz auch nachts ermöglichen Vorgang: OM 1029/21 OBR 3; ST 2212/22 Mit der Stellungnahme vom 26.09.2022, ST 2212, rät der Magistrat von einer Rund-um-die-Uhr-Öffnung der öffentlichen Toilette am Merianplatz ab. Es sei mit einer erheblichen Verunreinigung der Sanitäranlage zu rechnen. Nach eingehender Beratung und Ortsbesichtigung durch Mitglieder aller Fraktionen des Ortsbeirats wurde die Anregung OM 1029 auf durchgehende Nutzungsmöglichkeit bewusst so gestellt. Die Situation rund um die Plätze im Nordend ist bekannt. Ansammlungen von Menschen finden hier nicht nur zu Öffnungszeiten der anliegenden Gastronomiebetriebe statt. Die Verunreinigung der Umgebung wie öffentlicher Flächen oder Vorgärten durch Fäkalien ist auch dem Magistrat bekannt. Zur Verhinderung wird eine durchgängig zugängliche öffentliche Toilette benötigt. Auch Kinder, ältere oder obdachlose Menschen sollten nicht an Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben gebunden sein. Soweit dem Ortsbeirat bekannt, ist die Reinigung der Toilette dem Erbbaunehmer vertraglich auferlegt. Sollte hier ein Nachtrag im Erbbauvertrag nötig sein, wird der Magistrat gebeten, diesen anzustreben oder eine anderweitige Möglichkeit der durchgehenden Nutzung der öffentlichen Toilette zu finden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat erneut gebeten, den Zugang zur öffentlichen Toilette am Merianplatz als Pilotprojekt so zu ermöglichen, dass ein schlüsselloser Zugang unter Wahrung hygienischer Bedingungen möglich ist. Nach einem halben Jahr soll ausgewertet und berichtet werden, ob dieses Verfahren funktioniert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1029 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2466 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22
Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3205 entstanden aus Vorlage: OF 254/4 vom 13.11.2022 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen zur sicheren Querung der Berger Straße (Höhe Hausnummer 150 an der Kreuzung Eichwaldstraße) aufzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg der Hortkinder der Einrichtung Spielstube Bornheim e. V. (Berger Straße 121 A) kreuzt an der Berger Straße/Ecke Eichwaldstraße die Berger Straße. Momentan ist das sichere Überqueren der Berger Straße an dieser Stelle nicht möglich, weil Fahrzeuge und Roller, die auf beiden Seiten der Berger Straße stehen, die Sicht und den Überweg versperren. Die Einrichtung und Markierung eines Fußgängerüberwegs erscheint als einzige praktische Möglichkeit, andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer davon zu überzeugen, dass die Passage frei gehalten und nicht zugestellt werden soll. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 775 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2024 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1304
Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum
Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bürgersteig in der Schopenhauerstraße frei halten
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3119 entstanden aus Vorlage: OF 392/3 vom 20.09.2022 Betreff: Bürgersteig in der Schopenhauerstraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in dem Halteverbot zwischen der Berger Straße 83 und der Schopenhauerstraße 4 Fahrradbügel auf der nördlichen Straßenseite montiert werden können, um Falschparken zu unterbinden. Begründung: Den Ortsbeirat erreichen Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über das Falschparken in dem oben genannten Bereich. Durch das regelwidrige Abstellen von Kraftfahrzeugen wird dem Fußverkehr an dieser Stelle so viel Platz weggenommen, dass Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer auf die Straße ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.01.2023, OF 431/3 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 584 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1734 Aktenzeichen: 66-2
Sitzbank Heidestraße/Ecke Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3012 entstanden aus Vorlage: OF 243/4 vom 18.10.2022 Betreff: Sitzbank Heidestraße/Ecke Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Sitzbank am Rande des Gehwegs vom Bornheimer Fünffingerplätzchen zur Heidestraße abzubauen. Begründung: Die Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern über Verlärmung und Verschmutzung durch Nutzerinnen und Nutzer der Sitzbank sind zahlreich. Die Sitzbank war vor einigen Jahren Teil eines Bestuhlungskonzepts für das Bornheimer Fünffingerplätzchen, indem der Abbau der dortigen Sitzgelegenheiten und deren Ersatz durch wegräumbare orangene Stühle vorgesehen waren. Lediglich zwei Sitzbänke sollten stationär bleiben, die genannte Sitzbank ist eine davon. Das Bestuhlungskonzept wird aber derzeit nicht weiterverfolgt. Die Nachteile des Standortes der Sitzbank überwiegen den Vorteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 312
Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein
Antrag vom 18.10.2022, OF 244/4 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Der Ortsbeirat gewährt dem Gewerbeverein Bornheim Mitte für Auf- und Abbau sowie Lagerung der diesjahrigen Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße einen Zuschuss von 2350 Euro. Begründung: Der Gewerbeverein sorgt alljährlich für eine Illumination von Teilen der Berger Straße zur Advents- und Weihnachtszeit. Dabei entstehen Kosten für Auf- und Abbau sowie die Lagerung. Die Kosten haben sich gegenüber früheren Jahren dadurch erhöht, dass weniger Eigenleistung bei diesen Arbeiten eingebracht werden kann. Der Gewerbeverein hat sich deshalb an den Ortsbeirat mit der Bitte um einen Zuschuss gewandt. Der genannte Zuschuss würde etwa die Hälfte der Kosten abdecken. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 172 2022 Die Vorlage OF 244/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Sicheres Fahrradfahren in der Schellingstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2974 entstanden aus Vorlage: OF 383/3 vom 20.09.2022 Betreff: Sicheres Fahrradfahren in der Schellingstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Sicherheit für Fahrradfahrende in der als Fahrradstraße ausgewiesenen Schellingstraße zu erhöhen: 1. Anbringen von gut sichtbaren Spurtrennern ab der Kreuzung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg in Richtung Südosten auf der bereits vorhandenen Markierung für die Fahrradspur; 2. Anbringen der Verkehrszeichen Nr. 267 "Einfahrt verboten" und Nr. 1022-10 "Radverkehr frei" an der Kreuzung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg in Richtung Südosten an dem bereits vorhandenen Schild mit dem Verkehrszeichen Nr. 244.1 "Fahrradstraße"; 3. Aufbringen von einem Fahrtrichtungspfeil (Verkehrszeichen Nr. 297) auf der Fahrbahn der Schellingstraße an der Kreuzung zum Musikantenweg für die aus Richtung Südosten kommenden Kraftfahrzeuge. Begründung: An der Kreuzung werden regelmäßig im bestehenden Haltverbot auf der Nordseite regelwidrig Kraftfahrzeuge abgestellt. Dadurch muss der Kraftverkehr auf die Fahrradspur ausweichen, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen Kraftverkehr und Fahrradverkehr an dieser Kreuzung führt. Die in Punkt 1. geforderten Spurtrenner sollen die Fahrradspur in Richtung Südosten frei halten. Anwohnerinnen und Anwohner berichten an dieser Stelle wiederholt von Kraftfahrzeugen, die die Schellingstraße aus Richtung Westen entgegen der Einbahnstraße befahren. Offensichtlich wird die einseitige Befahrbarkeit der Schellingstraße nicht ausreichend wahrgenommen. Hierzu sollen die Punkte 2. und 3. den Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern mehr Orientierung bieten. Alle drei Punkte dienen einer erhöhten Sicherheit für den Fahrradverkehr in der Schellingstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 337 Aktenzeichen: 66 2
Stadtteile stärken, Einrichtungen der Grundversorgung für die Bürger erhalten
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2982 entstanden aus Vorlage: OF 397/3 vom 28.09.2022 Betreff: Stadtteile stärken, Einrichtungen der Grundversorgung für die Bürger erhalten Vorgang: V 261/21 OBR 3; ST 776/22 In seiner Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 776, bezüglich des Auskunftsersuchens des Ortsbeirats 3 vom 02.12.2021 die "Verwaisung der Stadtteile" betreffend, wies der Magistrat unter Punkt 1. darauf hin, dass er "zahlreiche Projekte ins Leben gerufen (habe), um dem Trend der Verwaisung der Stadtteile entgegenzuwirken und gegen den Leerstand in den Stadtteilen proaktiv gestaltend vorzugehen. So vermittelt u. a. die Agentur ,RADAR Kreativräume für Frankfurt am Main' verfügbare Gewerberäume im Stadtgebiet Frankfurt an Akteure der Kreativwirtschaft, organisiert objektbezogene Zwischennutzungen und begleitet Förderanträge für Umbaumaßnahmen. Zudem verfolgt die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH bereits seit vielen Jahren ein aktives Leerstandsmanagement." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um einen vollumfänglichen Bericht gebeten, ob die genannten Maßnahmen im Einzelnen überhaupt - und, wenn ja welche - Erfolge im Nordend nach sich gezogen haben, zumal allein die Berger Straße nach wie vor jede Menge Ladenleerstände vorzuweisen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 261 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 776 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 28 Antrag vom 09.04.2025, OF 869/3 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1167 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2840 entstanden aus Vorlage: OF 237/4 vom 02.10.2022 Betreff: Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch Vorgang: OM 2714/18 OBR 4; ST 852/18; OM 4883/19 OBR 4; ST 2106/19 Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Uhrtürmchen die Sitzgelegenheiten zu installieren, die bereits mit den Stellungnahmen des Magistrats vom 04.08.2018, ST 852, sowie vom 18.11.2019, ST 2106, zugesagt wurden. Die damals erwähnten Lieferschwierigkeiten sollten inzwischen überwunden sein und der Ortsbeirat würde gerne die seit Anfang 2018 geforderten Bänke vor den Hausnummern Berger Straße 184 (alternativ 178) und 164 endlich verwirklicht sehen. Begründung: Durch Abbau sind viele Sitzgelegenheiten entlang der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße verschwunden. Die Bürgerinnen und Bürger, gerade ältere, benötigen die Sitzgelegenheiten aber, um auf Berger Straße ihre Einkäufe und Erledigungen zu tätigen. Dies wurde wie oben erwähnt vom Ortsbeirat schon mehrfach beantragt und jüngst auch wieder in der Bürgerfragestunde deutlich gefordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2018, OM 2714 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 852 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4883 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2106 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 36
Barrierefreiheit auf der Kantstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2779 entstanden aus Vorlage: OF 366/3 vom 18.08.2022 Betreff: Barrierefreiheit auf der Kantstraße Die Kantstraße ist eine wichtige Fußgängerroute von der U-Bahn-Haltestelle "Merianplatz" zum Mousonturm und zum GDA Wohnstift. Die Querung des Musikantenweges ist insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen aktuell kaum möglich, zusätzlich gibt es im Bereich des Bürgersteiges einige Stolperfallen und der Bürgersteig hat auf der südlichen Seite ein starkes Gefälle bekommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wann die Stolperfallen auf dem Gehweg der Kantstraße in Höhe der Hausnummern 9/11 und 10 beseitigt werden; b) welche Möglichkeit besteht, das starke Gefälle des südlichen Gehweges in Höhe der Hausnummer 8 bis 10 auszugleichen; c) wann die Kreuzung Musikantenweg/Ecke Kantstraße so gestaltet wird, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen sicher die Straßenkreuzung überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 154 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4515 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand?
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2759 entstanden aus Vorlage: OF 303/3 vom 18.05.2022 Betreff: Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand? Der Ortsbeirat 3 hat mehrere Ortstermine beschlossen, bei der sich die Ortsvorsteherin schon längere Zeit erfolglos um Terminvereinbarungen bemüht. Sicherlich war die Coronapandemie ein Hemmschuh, aber gerade bei Außenterminen wären hier schon länger wieder Termine möglich gewesen. Es sollten jetzt zügig die aufgeschobenen Termine nachgeholt werden. Zum Beispiel: Antrag vom 21.04.2021, OF 18/3: Der Ortsbeirat hatte beschlossen, in einer der nächsten Sitzungen das Amt für Bau und Immobilien zur Vorstellung des Toilettenkonzeptes einzuladen. Antrag vom 25.08.2021, OF 98/3: Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee, "Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren." Antrag vom 01.12.2021, OF 163/3: Der Ortsbeirat hatte einen Ortstermin zum Thema Außengastronomie auf der unteren Berger Straße beschlossen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die vom Ortsbeirat 3 teilweise schon vor Monaten erbetenen Ortstermine jetzt endlich zügig durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Welche Rolle spielt der Magistrat bei der Vermietung der Zimmer im Couva Boarding House?
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2767 entstanden aus Vorlage: OF 339/3 vom 23.06.2022 Betreff: Welche Rolle spielt der Magistrat bei der Vermietung der Zimmer im Couva Boarding House? Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob Apartments des Couva Boarding House (Merianstraße 5 bis 9) städtisch angemietet werden, um sie Menschen mit dringendem Wohnungsbedarf als Übergangsunterkunft zur Verfügung zu stellen. Wenn dies der Fall ist, wird der Magistrat um die Offenlegung der Bedingungen gebeten, und um die Beantwortung der Frage, wer in welcher Höhe die Kosten für die Unterbringung übernimmt. Der Magistrat wird auch gebeten offenzu legen, ob er in sonstiger Weise - z. B. durch Vermittlung der Unterkunft - Geschäftsbeziehungen mit dem Couva Boarding House pflegt. Begründung: Im Gespräch mit Betroffenen stellte sich heraus, dass Familien - zum Teil mit mehreren Kindern - im Couva Boarding House übergangsweise untergebracht sind. Es handelt sich sowohl um geflüchtete Familien, als auch um Familien, die wegen der Gentrifizierung im Stadtviertel oder gravierender Gebäudeschäden durch Luxusbauprojekte unverschuldet ihre Wohnung im Nordend verloren. Auf der Internetseite des Boarding Houses (https://couva-boardinghouse.de/merianplatz-mehr/#apartments) werden horrende Preise für die Zimmer aufgerufen und es drängt sich die Frage auf, ob und unter welchen Bedingungen der Magistrat eine Kooperation mit einem solchen Vermieter eingegangen sein könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2675 Aktenzeichen: 51
Querungsmöglichkeit des Radverkehrs über den Alleenring im Bereich der Berger Straße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2772 entstanden aus Vorlage: OF 348/3 vom 21.08.2022 Betreff: Querungsmöglichkeit des Radverkehrs über den Alleenring im Bereich der Berger Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Querungsmöglichkeit des Radverkehrs aus südlicher Richtung über den Alleenring im Bereich der Berger Straße verbessert und von der Querung der zu Fuß Gehenden getrennt werden kann. Begründung: Die Querung des Radverkehrs aus nördlicher Richtung läuft über eine separat eingezeichnete Spur. Der aus südlicher Richtung kommende Radverkehr wird zur Ampel für die zu Fuß Gehenden geleitet. Dies führt regelmäßig zu Konflikten zwischen den beiden Mobilitätsgruppen. Zumal die Aufstellfläche auf der südlichen Seite sehr eng ist und durch den Radweg begrenzt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 179 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Sitzbänke Merianplatz und untere Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2773 entstanden aus Vorlage: OF 349/3 vom 18.08.2022 Betreff: Sitzbänke Merianplatz und untere Berger Straße Die Sitzbänke im Bereich der Lüftungsschächte auf dem Merianplatz und ein Großteil der Bänke auf der unteren Berger Straße benötigen dringend eine Aufarbeitung. Dies dient zum Schutz der Bänke, aber auch zum Schutz der darauf Platznehmenden. Außerdem dient es zur Verbesserung des Gesamteindrucks dieser für das Nordend wichtigen Einkaufsstraße. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Bänke im Bereich Merianplatz und untere Berger Straße grundüberholt werden. Dabei soll geprüft werden, ob mindestens eine multifunktionale Solarsitzbank installiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2726 Antrag vom 09.01.2023, OF 431/3 Aktenzeichen: 67 0
Barrierefreier Zugang zum Bethmannpark
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2774 entstanden aus Vorlage: OF 350/3 vom 18.08.2022 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Bethmannpark Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Zugang zum Bethmannpark von der Berger Straße aus barrierefrei gestaltet wird. Aktuell ist eine Stufe zwischen Bordstein und Parkweg zu überwinden, die insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen hinderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 189 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2587 entstanden aus Vorlage: OF 211/4 vom 22.08.2022 Betreff: Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Fußwegs neben dem ALDI-Parkplatz und dem ALDI- Markt zwischen Seckbacher Landstraße (Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus) und Berger Straße mindestens zwei weitere Mülleimer aufstellen. Begründung: Aktuell gibt es entlang dieses Fußwegs nur einen einzigen Mülleimer kurz vor dem Eingang in den Supermarkt. Dieser Mülleimer ist meist überfüllt, weshalb Müll neben und auf dem Fußweg entsorgt wird. Mindestens zwei weitere Mülleimer würden hier Abhilfe schaffen und für ein saubereres Stadtbild sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2682
Sperrfläche Berger Straße mit Fahrradbügeln versehen
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2588 entstanden aus Vorlage: OF 212/4 vom 23.08.2022 Betreff: Sperrfläche Berger Straße mit Fahrradbügeln versehen Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken von Autos auf der vorhandenen Sperrzone auf der rechten Straßenseite der Berger Straße (in Fahrtrichtung der Autos) auf Höhe des Lokals "Zum alten Schlagbaum" zu verhindern. Fotos: privat - Mirko von der Weth Begründung: Unmittelbar vor der Einmündung gibt es einen Fußgängerüberweg zum sicheren Überqueren der Berger Straße in Richtung Löwengasse. Aufgrund der Straßenführung der Berger Straße an der Stelle wird der Bereich schnell unübersichtlich für alle Verkehrsteilnehmenden, was zusätzlich durch widerrechtlich geparkte Autos auf der Sperrfläche verstärkt wird. Außerdem ist der Straßenabschnitt der Berger Straße mit seinen Bars und Restaurants ein beliebtes Ziel der Bornheimer Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Frankfurterinnen und Frankfurter. Viele Gäste kommen gern mit dem Fahrrad, jedoch haben sie nur wenige Möglichkeiten, das Fahrrad sicher abzustellen. Somit schaffen die Fahrradbügel hier in mehrfacher Hinsicht mehr Verkehrssicherheit: besseres Blickfeld für den fahrenden Verkehr und die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie sichere und ordentliche Parkmöglichkeiten für Fahrräder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2779
Sonnensegel für den Spielplatz am Merianplatz
Antrag vom 01.09.2022, OF 359/3 Betreff: Sonnensegel für den Spielplatz am Merianplatz Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und wie insbesondere der westliche Teil des Spielplatzes am Merianplatz mit Sonnensegeln verschattet werden kann. Der Betrag wird bis zu einer Höhe von 2.000 Euro aus den Öffentlichkeitsmitteln des Ortsbeirates bestritten. Es sollte vor Ort eine Informationstafel über den Anlass "50-jähriges Bestehen der Ortsbeiräte" angebracht werden. Begründung: Der Spielplatz am Merianplatz ist wegen seiner Lage äußerst beliebt. Allerdings sind in Hitze-Sommern insbesondere die Spielgeräte und der Sandkasten für Kleinkinder kaum nutzbar weil die Sonne gnadenlos herunter brennt. Da sich aufgrund der Klimakatastrophe die Hitze-Sommer leider verschärfen werden, sollen Sonnensegel eine Abhilfe schaffen und den Kindern auch während der großen Hitze das Spielen ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.09.2022, OF 370/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 359/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 359/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 370/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 370/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beenden
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2536 entstanden aus Vorlage: OF 330/3 vom 23.06.2022 Betreff: Wohnungsleerstand in der Berger Straße 6 bis 8 schnellstens beenden Vorgang: V 1290/19 OBR 3; ST 432/20; OM 280/21 OBR 3; ST 1745/21; V 295/22 OBR 3; ST 1208/22 In der Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1208, gibt der Magistrat lapidar bekannt, er könne in diesem Fall keine weiteren Schritte unternehmen. Mehr als zwei Jahre zuvor, in der Stellungnahme vom 06.03.2020, ST 432, sah der Magistrat "keine Veranlassung dazu, Eigentümer leer stehender Wohnhäuser zu ermitteln und diese zu deren Veräußerungsansichten zu befragen". Zwischenzeitlich, in der Stellungnahme vom 27.09.2021, ST 1745, betonte der Magistrat, die stadteigene ABG Frankfurt Holding sei "ständig am Erwerb von Grundstücken interessiert" und machte die Möglichkeit bekannt, dass diese mit Eigentümern in Kontakt tritt, um eventuelle Veräußerungsabsichten zu erfragen. Bislang hat die ABG Frankfurt Holding nach Kenntnis des Ortsbeirates nichts unternommen, um ihr bekundetes Interesse in diesem Fall in die Tat umzusetzen. Die besagten Altbauten mit Blick auf den Bethmannpark stehen zum Schaden der Bausubstanz seit mehr als zwanzig Jahren leer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die ABG Frankfurt Holding anzuregen, den Kontakt mit den Eigentümern der Objekte Berger Straße 6 bis 8 aufzunehmen, sich über eventuell bestehende Veräußerungsabsichten zu erkundigen und das eigene Kaufinteresse zu bekunden. Falls Aussicht auf Erwerb besteht, wird der Magistrat gebeten, auf die ABG Frankfurt Holding einzuwirken, das Gelände zu erwerben und hier bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat um Information über die Ergebnisse des Bemühens des Magistrats in dieser Sache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1290 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 432 Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2525 Antrag vom 12.01.2023, OF 460/3 Auskunftsersuchen vom 26.01.2023, V 592 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
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