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Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 entstanden aus Vorlage: OF 301/3 vom 18.05.2022 Betreff: Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 1271/21 OBR 3; ST 784/22 Der Magistrat wird beauftragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Tor und Dornbusch auf 30 km/h abzusenken. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784, argumentiert der Magistrat, "selbst bei äußerst wohlwollender Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens" seien die Maßgaben zur Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit nicht zu erfüllen. Um dem Magistrat bei der Argumentation für eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit Hilfestellung zu leisten, bezieht sich der Ortsbeirat auf die hessische Lärmaktionsplanung (https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/laerm/umgebungslaermrichtlinie/votraeg e/Laermaktionsplan_Strassenverkehr_RP_Darmstadt.pdf). Hessen hat für die Lärmaktionsplanung Auslösewerte von 65 dB tagsüber und 55 dB nachts festgelegt. Diese Werte entsprechen denen des Umweltbundesamtes zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren. Es sei erwähnt, dass die WHO bereits Werte von 53 dB bzw. 45 dB ansetzt. Handlungsbedarf besteht laut hessischem Lärmaktionsplan dann, wenn die Immissionswerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm überschritten werden. Die Richtwerte liegen in Wohngebieten bei 70 dB tagsüber und 60 dB nachts. Wie der beiliegenden Karte oder auch direkt der Lärmaktionskarte unter https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de zu entnehmen ist, liegen die Immissionswerte auf dem genannten Teilstück der Eschersheimer Landstraße durchweg über 70 dB. Quelle: Lärmkarte Hessen (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/ index.html?lang=de) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1271 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Antrag vom 01.06.2023, OF 539/3 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4149 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Auskunftsersuchen vom 07.12.2023, V 814 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Antrag vom 29.08.2024, OF 755/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5921 Antrag vom 10.05.2025, OF 1029/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 872 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Raser-/Tunerszene in der unteren Eschersheimer Landstraße stärker bekämpfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2768 entstanden aus Vorlage: OF 340/3 vom 23.06.2022 Betreff: Raser-/Tunerszene in der unteren Eschersheimer Landstraße stärker bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen wie vermehrte Geschwindigkeits- und Lärmmessungen die Belästigungen durch die Raser-/Tunerszene in der unteren Eschersheimer Landstraße stärker zu bekämpfen. Begründung: Es gibt aus der Bürgerschaft Beschwerden über Belästigungen durch die lautstarke Raser-/Tunerszene (extreme Lärmbelästigung durch starkes Gasgebern, Bremsmanöver oder Aufheulen der Motoren). Dies ist in einer dicht besiedelten, urbanen Umgebung nicht hinnehmbar und sollte mit geeigneten Maßnahmen unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 15 Aktenzeichen: 32 3
Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2709 entstanden aus Vorlage: OF 306/9 vom 19.08.2022 Betreff: Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für eine Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße zügig voranzutreiben und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Um die Verkehrssituation im o. g. Abschnitt für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern, begrüßt der Ortsbeirat eine schnelle Umsetzung einer sicheren Verkehrsführung auch für Radfahrende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61 10
Bestehende Kurzzeitparkplätze vor den Geschäften südlich des Dornbusches erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2706 entstanden aus Vorlage: OF 303/9 vom 05.09.2022 Betreff: Bestehende Kurzzeitparkplätze vor den Geschäften südlich des Dornbusches erhalten Am 14.06.2022 fand ein gemeinsamer Ortstermin zu dem im Betreff genannten Thema statt, bei dem auch der Geschäftsring Dornbusch und die betroffenen Geschäftsleute geladen waren. Fragestellung war der Erhalt der für den örtlichen Einzelhandel lebensnotwendigen Kurzzeitparkplätze südlich der Dornbuschkreuzung vor den Hausnummern 242 absteigend. Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planung der Radverkehrsanlagen im Bereich der Eschersheimer Landstraße ab Höhe der Hausnummern 242 bis zum nördlichen Bahnsteigende der U-Bahn-Station neben der bestehenden Fahrbahn und den geplanten Radverkehrsanlagen auch möglichst viele Kurzzeitparkplätze zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 203 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2707 entstanden aus Vorlage: OF 304/9 vom 19.08.2022 Betreff: Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen zu einer Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Humserstraße und Hügelstraße. Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Kurzzeitparkplätze im Abschnitt Eschersheimer Landstraße 238 bis 244 so in die Planungen einzubeziehen, dass diese soweit möglich erhalten werden können und in geeigneter Weise als Kurzzeitparkoptionen gekennzeichnet werden. Begründung: Die dort befindlichen Kurzzeitparkplätze sind für die ansässigen Gewerbetreibenden von großer Bedeutung. Da gerade im Straßenabschnitt Eschersheimer Landstraße 238 bis 244 eine ausreichende Fahrbahnbreite gegeben ist, sollten die dort befindlichen Parkplätze erhalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 204 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Buckelpiste in der Grotefendstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2683 entstanden aus Vorlage: OF 378/10 vom 30.08.2022 Betreff: Buckelpiste in der Grotefendstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, den Belag der Grotefendstraße zu erneuern und dabei die hochgedrückten Wurzeln der Bäume nicht zu beschädigen. Begründung: Der Weg ist im Verlauf vom Marbachweg Richtung Gummersbergstraße (zwischen Sozialzentrum und Kleingartenanlage) in einem sehr schlechten Zustand und behindert dadurch die Bewohner des Julie-Roger-Hauses, die mehrheitlich nicht mehr gut zu Fuß und teilweise mit Rollatoren oder Rollstühlen unterwegs sind, sowie die Radfahrenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 167 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1583 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 265 Aktenzeichen: 66-0
Öffentlicher Personennahverkehr in Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2684 entstanden aus Vorlage: OF 380/10 vom 29.08.2022 Betreff: Öffentlicher Personennahverkehr in Eckenheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann der teils fehlende ÖPNV im Bereich zwischen Engelthaler Straße und Marbachweg in Eckenheim verbessert werden kann. Begründung: Der ÖPNV ist künftig insgesamt deutlich zu stärken und zu verbessern. In Eckenheim bestehen Lücken im ÖPNV, die es schnellstens zu schließen gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 168 Aktenzeichen: 92 14
Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2752 entstanden aus Vorlage: OF 447/2 vom 25.08.2022 Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen Vorgang: OM 5857/20 OBR 3; ST 1029/20 1. Der Magistrat wird gebeten, über folgende Fragen zu berichten: a) Wie lange sind die Grünphasen der Ampeln für Fußgänger an der Eschersheimer Landstraße am Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße, auch im Vergleich zu anderen Ampeln für Fußgänger an den Kreuzungen der Eschersheimer Landstraße mit der Fürstenberger Straße, Holzhausenstraße und Hügelstraße, und entsprechen sie den Vorgaben des Magistrats in der Stellungnahme vom 25.05.2020, ST 1029? b) Welche andere Maßnahme kommt in Betracht, um ein verkehrswidriges Wenden von Autos an der Ecke Grüneburgweg/Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße zu unterbinden und so Fußgänger besser zu schützen? 2. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, das Verhalten von Autofahrern, insbesondere mit Blick auf ein verkehrswidriges Wenden im Bereich Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg und dort berichtete Autorennen (siehe Bild-Artikel unten) an der Eschersheimer Landstraße, mehrfach im Monat polizeilich zu kontrollieren und über die geplanten Kontrollen zu berichten, falls keine Maßnahmen nach Ziffer 1. b) getroffen werden. Begründung: Hintergrund zu dieser Anregung ist der schwere Unfall an der Fichardstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Anfang August 2022. Dabei wurde laut Bild-Zeitung vom 4. August 2022 (https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/unfallopfer-klagt-an-d iese-ecke-ist-lebensgefaehrlich-80907366.bild.html) eine 56-jährige Frau von einem Pkw schwer verletzt, der auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts an dieser Stelle verkehrswidrig gewendet hatte. Um Fußgänger und Menschen mit Bewegungseinschränkungen an dieser wichtigen Kreuzung, die viele Fußgänger auf dem Weg in den Grüneburgweg als bedeutsame Einkaufsstraße im Westend sowie als Verbindungsweg zum Nordend nutzen, besser zu schützen und solche Unfälle möglichst zu verhindern, ist die Klärung der o. g. Frage (Ziffer 1. a) und Prüfung anderer Maßnahmen (Ziffern 1. b) und 2.) wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5857 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1029 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 49 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
„Stolperschwelle“ zum Gedenken an das ehemalige jüdisch-christliche Budge-Heim in Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2022, OF 467/2 Betreff: "Stolperschwelle" zum Gedenken an das ehemalige jüdisch-christliche Budge-Heim in Frankfurt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Für die Herstellung und die Verlegung einer Stolperschwelle in Gedenken an das ehemalige jüdisch-christliche Budge-Heim in der Hansaallee 146 a stellt der Ortsbeirat aus seinem Budget € 1.700,00 zur Verfügung. Begründung: In der Hansaallee 146a befand sich das Altenheim der von dem jüdischen Ehepaar Henry und Emma Budge im Jahre 1920 gegründeten Stiftung. Als europaweit einzige Einrichtung ihrer Art hatte sie zum Ziel, gleichermaßen jüdische und christliche Menschen zu betreuen. Bis 1930 wurde hier auf dem Grünhof-Gelände nach Plänen der Architekten Mart Stam, Ferdinand Kramer, Werner Moser und Erika Habermann das im Stile des "Neuen Frankfurts" errichtete, zweigeschossige Gebäude errichtet, das noch heute an dieser Stelle steht. Im Mai 1930 zogen die ersten Bewohner*innen ein. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 nahm der Druck auf die jüdische Stiftung zu. Die letzten jüdischen Bewohner*innen wurden 1939 aus dem Heim vertrieben. Die Stiftung wurde zwangsweise aufgelöst, das Budge-Heim "arisiert" und unter dem neuen Namen "Heim am Dornbusch" weitergeführt. Wir wissen von 23 ehemaligen jüdischen Bewohner*innen, die nach ihrem Zwangsauszug deportiert und ermordet oder in den Suizid getrieben wurden. Nach Kriegsende zog bis 1995 eine Zahnklinik der amerikanischen Militärbehörden in die Gebäude ein. Heute werden sie wieder als Alten- und Pflegeheim genutzt. Die Auflösung der Budge-Stiftung wurde nach dem Krieg als unrechtmäßig erklärt, und den Wiedergutmachungsansprüchen der wieder erstandenen Stiftung wurde stattgegeben. Seit 1968 betreibt die Stiftung wieder ein großes interreligiöses und interkulturelles Pflegeheim im Frankfurter Stadtteil Seckbach. Hier wurde 2011 auch eine Gedenkstätte für die 23 Bewohner*innen eingerichtet, die die Verfolgung nicht überlebt hatten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 64 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 168 2022 Die Vorlage OF 467/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenMehrjährige Blumenbepflanzung auf dem Grünstreifen entlang der Hügelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 322/9 Betreff: Mehrjährige Blumenbepflanzung auf dem Grünstreifen entlang der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob zwecks Aufwertung des Stadtbildes auf dem Grünstreifen entlang der Hügelstraße zwischen der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße und der Eschersheimer Landstraße. Eine mehrjährige Bepflanzung mit Blumen möglich ist. Begründung: Eine attraktive Bepflanzung des Grünstreifens würde das Stadtbild an der hochfrequentierten Hügelstraße deutlich verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 322/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenNamensgebung für die öffentlichen Bücherschränke im Ortsbezirk 9 Liste der Bücherschränke im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 329/9 Betreff: Namensgebung für die öffentlichen Bücherschränke im Ortsbezirk 9 Liste der Bücherschränke im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Namensgebung der öffentlichen Bücherschränke zu beschließen und hierfür eine Arbeitsgruppe aus den Reihen der Mitglieder*innen des Ortsbeirates zu bestellen, um entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Im Ortsbezirk stehen bis jetzt zehn Bücherschränke, von denen ein Bücherschrank am Dornbusch den Namen "Anne Frank" trägt: 1. Offener Bücherschrank Dornbusch, Eschersheimer Landstraße (Bücherschrank "Anne Frank") 2. Offener Bücherschrank Dornbusch, Albert-Schweitzer-Siedlung, Grafenstraße/Reinhardtstraße 3. Offener Bücherschrank Dornbusch, Platenstraße 75 4. Offener Bücherschrank Dornbusch, Jean-Paul-Straße 5. Offener Bücherschrank Dornbusch, im Sinai Park 6. Offener Bücherschrank Eschersheim, Im Geeren 7. Offener Bücherschrank Eschersheim, Niedwiesenstraße 50 8. Offener Bücherschrank Eschersheim, Am Weißen Stein 9. Offener Bücherschrank Ginnheim, Ginnheimer Hohl 2/Ginnheimer Kirchplatz 10. Offener Bücherschrank Ginnheim, Höhenblick 2 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 329/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 329/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenNord-Süd-Radwegeverbindung
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 305/9 Betreff: Nord-Süd-Radwegeverbindung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Mierendorffstraße sowie die Bertramstraße zwischen Marbachweg und der südlichen Ortsbezirksgrenze als Fahrradstraße umzuwidmen, - sich mit den südlich angrenzenden Ortsbeiräten 2 und 3 ins Benehmen zu setzen, um eine Fortsetzung der Ausgestaltung der Bertramstraße als Fahrradstraße bis zum Alleenring zu erreichen. Dabei sollte die Möglichkeit einer weiteren Radwegeverbindung südlich des Alleenrings in das östliche Westend/Nordend hinein betrachtet werden, - eine Anbindung an in nördlicher Richtung durch den Sinaipark zu prüfen. Begründung: Fahrradstraßen sind geeignet, sowohl eine Bündelung des Radverkehrs als auch einen besseren Fluss desselben zu erreichen. Mierendorffstraße und Bertramstraße sind für den Kfz-Verkehr Nebenstraßen, erschließen aber auf direktem Wege wichtige Stätten der sozialen Infrastruktur (Schulen, Sportstätten) und große Arbeitgeber jenseits der Ortsbezirksgrenzen (Polizeipräsidium, HR), die bereits jetzt von vielen Radlern angefahren werden. Dagegen bildet die Eschersheimer Landstraße auf der Höhe der Haltestelle Dornbusch verkehrstechnisch ein Nadelöhr, das baulich nicht befriedigend so gelöst werden kann, dass sowohl Autoverkehr als auch Radverkehr sicher und zügig hindurchgeleitet werden können, als auch den wirtschaftlichen Interessen der dort ansässigen Gewerbetreibenden, die für ihren Fortbestand auf Parkplätze angewiesen sind, angemessen Rechnung getragen werden kann. Eine Umwidmung von Mierendorff- und Bertramstraße zur Fahrradstraße böte eine hervorragende Möglichkeit, den Radverkehr sicher und zügig durch den Stadtteil hindurchzuleiten. Darüber hinaus besteht Potential für einen Anschluss sowohl in nördlicher Richtung als auch an die südlicher gelegenen Stadtteile. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 13 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, im Sinne der Vorlage einen gemeinsamen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates und des Fahrradbüros zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenAlle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 451/2 Betreff: Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Einwohner des Westends, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, detailliert über die Pläne und ihre Folgen zu informieren; und zwar mindestens in den folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Dabei ist besonders hinzuweisen auf nachstehend gelistete zu erwartende Folgen: erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenSparkasse am Reuterweg muss bleiben!
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 455/2 Betreff: Sparkasse am Reuterweg muss bleiben! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Frankfurter Sparkasse 1822 einzuwirken, um die Filiale Reuterweg / Ecke Grüneburgweg zu erhalten. Begründung: Die Bevölkerung des umliegenden Wohngebietes weist einen hohen Anteil an älteren Menschen auf - und darunter zahlreiche Gehbehinderte -, denen weite Wege zur Bankfiliale schwer fallen. Nachdem bereits die Commerzbank auf der Eschersheimer Landstraße und die Deutsche Bank im Grüneburgweg ihre Filialen geschlossen haben, wäre ein Wegfall nun auch der Sparkassenfiliale mit unannehmbaren Beschwernissen für große Teile der Bürgerschaft des östlichen Westends verbunden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 455/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 455/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 455/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenBelastung der Westend-Bewohner
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 450/2 Betreff: Belastung der Westend-Bewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Belastung der Einwohner des Westends sein wird, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, durch erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Dabei sind nicht nur die Bewohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern auch die der folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenSchulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2541 entstanden aus Vorlage: OF 341/3 vom 07.07.2022 Betreff: Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule Vorgang: OM 1275/21 OBR 3; ST 788/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Erwägungen und Gründe dazu geführt haben, dass gegenüber der Privaten Kant-Schule eine Schulbushaltestelle eingerichtet wurde. Des Weiteren wird darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum Alternativvorschläge nicht in die Entscheidungsfindung mit eingeflossen sind. 1. Wer hat über die Widmung der Bushaltestelle an diesem Standort entschieden? 2. Wurden alle Instanzen, die gewöhnlich für eine Entscheidungsvorbereitung eingebunden sind, in diesem konkreten Fall involviert? 3. Welche Schulbusse dürfen auf der Schulbushaltestelle von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den Ein- und Ausstieg der Schüler halten? 4. Wird die Schulbushaltestelle auch für Schulbusse der Phorms-Schule, der Elisabethenschule und der Fürstenbergerschule zur Verfügung stehen? 5. Gibt es für Fahrzeuge eine Größenlimitierung für die Nutzung der Schulbushaltestelle(Aktuell ragen die Busse regelmäßig in die Einfahrt zur Garage der Anwohner der Liegenschaft Hammanstraße 12, weil sie Rangierabstand zum Vordermann lassen.)? 6. Wieso hat der Magistrat einen gemeinsam nutzbaren Busparkplatz für drei Schulen (mit der Elisabethens chule und der Fürstenbergerschule) auf der Eschersheimer Landstraße außerhalb eines Innenstadtwohngebietes an einer breiten Ausfallstraße, nicht bedacht bzw. nicht weiter verfolgt? Begründung: Mit den Ortsterminen am 21.03.2014, 29.03.2016 und der Anregung OM 1275 für einen Ortstermin bzw. eine Schulwegbegehung sollte eine über Jahre bestehende Gefahrensituation an der Hammanstraße/Ecke Fürstenbergerstraße, Spielstraße Holzhausenpark und Eingangsbereich Holzhausenpark entschärft werden. Schulkinder von sechs Schulen (Elisabethenschule, Fürstenbergerschule, Private Kant-Schule, Phorms-Schule, Engelbert-Humperdinck-Schule und Lessing Gymnasium) sowie Parknutzer kreuzen diesen neuralgischen Verkehrsknotenpunkt. Ziel der zahlreichen Initiativen des Ortsbeirates 3 war eine Entzerrung des Busbetriebes und der Elterntaxis vor der Privaten Kant-Schule an einer engen und unübersichtlichen Verkehrskreuzung mit überdurchschnittlich hohem Parteienverkehr. Gleichzeitig sollte die ungehinderte Zufahrt von Einsatz-, Kranken- oder Müllfahrzeugen gewährleistet sein. Seit dem 06.04.2022 ist auf einer öffentlichen Fläche eine Schulbushaltestelle für einen großen Schulbus direkt gegenüber der Privaten Kant-Schule eingerichtet. Die Einrichtung erfolgte laut dem Schulleiter der Privaten Kant-Schule auf Zusage des Verkehrsdezernats. Diese erfolgte allerdings ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat 3, dem Kinderbeauftragten, dem Stadtschulamt-Schulwegsicherung oder dem Fahrradbüro. Die Private Kant-Schule betreibt in Maintal eine Außenstelle und unterhält dazu eine Busflotte von aktuell vier Bussen. Der Großraumbus verunfallte am 08.10.2021, sodass dieser Bus aktuell nicht in Betrieb ist. Schüler, die an der neu eingerichteten Haltestelle aus dem Bus aussteigen, müssen die Hammanstraße überqueren, um die Private Kant-Schule zu erreichen. Ein hoher Bus verhindert die frühzeitige Sicht des Verkehrs auf querende Schulkinder. Die Standortwahl der Bushaltestelle stellt aus Sicht des Ortsbeirates nicht eine Entschärfung, sondern eine deutliche Erhöhung des Gefahrenpotenzials der ohnehin überlasteten Kreuzung dar. Rangierbetrieb der Busse der Privaten Kant-Schule, der Fußgänger bzw. Radfahrer gefährdet, findet trotz Haltestelle weiterhin mit aktuell drei Bussen statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1275 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 788 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2644 Antrag vom 10.02.2023, OF 474/3 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3800 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2535 entstanden aus Vorlage: OF 329/3 vom 18.06.2022 Betreff: Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße Laut BUND ist der lokale Kraftfahrzeugverkehr der größte Verursacher von Stickoxidemissionen (NOX) in Innenstädten. Maßnahmen zur Minderung der innerstädtischen NO2-Konzentrationen müssen daher hauptsächlich beim Kraftfahrzeugverkehr ansetzen. Bei den Kraftfahrzeugen sind die Diesel-Pkw mit 67 Prozent mit Abstand die größten Verschmutzer. Nutzfahrzeuge (Lkw) erzeugen etwa ein Fünftel, Busse fünf Prozent und Mopeds zwei Prozent. Weitere Pkw (Benziner und Hybrid) verursachen vier Prozent des NO2-Ausstoßes. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat nach mehr als 15 Jahren im September 2021 neue Leitlinien zur Luftqualität veröffentlicht. Sie enthalten Empfehlungen für neue Richtwerte bei verschiedenen Schadstoffen. Vor allem die Belastungen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) müssten demnach deutlich gesenkt werden. Eine der nur vier Messstationen in Frankfurt am Main befindet sich in der Friedberger Landstraße - hier handelt es sich um eine verkehrsbezogene Messstation, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt. Hier werden selbst die Grenzwerte der EU für Feinstaubbelastung, die weit über denen der WHO liegen (siehe nächste Seite), fast überschritten, die gemessenen Werte bewegen sie sich häufig an der oberen Grenze. Aufgrund der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verkehrsbelastung der Parallelstraßen - vor allem Eschersheimer Landstraße und Eckenheimer Landstraße - enorm zugenommen. Bei Letzterer handelt es sich auch um eine Straßenschlucht mit mittlerweile hoher Verkehrsbelastung, dichter Bebauung, wenig Begrünung und Baumbestand. Verschärft wird das Problem des zunehmenden Verkehrs noch durch die oberirdisch fahrenden Bahnen der Linie U 5, die an zwei Haltestellen auf der Eckenheimer Landstraße ("Glauburgstraße" und "Musterschule") hält und langsam die Straße hinunterfährt. Aufgrund der vielen Ampeln, aber auch der oberirdisch fahrenden U-Bahn ist die Eckenheimer Landstraße sehr stauanfällig, sodass sich in der recht engen Straße die Kraftfahrzeuge und Lkw im Durchgangsverkehr stark stauen. Die Belastung der Luft ist hier noch einmal ein besonderes Problem, weil sich direkt an der Eckenheimer Landstraße zwei Schulen sowie zwei Krabbelstuben befinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an der Eckenheimer Landstraße eine weitere Messstation für verkehrsbezogene Feinstaubmessung, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt, einzurichten. Diese Erkenntnisse sollen auch in die Auswertung der Folgen der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs mit einfließen. Quelle: Tagesschau, 22.09.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2380 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 905 Aktenzeichen: 79-3
Übergang Marbachweg: mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Höhe Pilz-Park
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2510 entstanden aus Vorlage: OF 286/9 vom 12.06.2022 Betreff: Übergang Marbachweg: mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Höhe Pilz-Park Der Magistrat wird gebeten, an der westlichen Seite der Kaiser-Sigmund-Straße auf Höhe Marbachweg 299 Haltestriche für Fahrzeuge derart zu gestalten, dass Fußgänger und Fahrradfahrer innerhalb ebenfalls neuer Markierungen die Straße gefahrlos überqueren können, wenn die Ampelschaltung für die Autofahrenden Rot zeigt. Wie permanent zu beobachten ist, queren viele Fußgänger und Fahrradfahrer den Marbachweg an dieser Kreuzung in Verlängerung der Grünanlage und eben nicht an der vorhandenen Ampel. Begründung: Die direkte Verbindung Pilz-Park und Kaiser-Sigmund-Straße ist stark frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2567 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden Richtungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2511 entstanden aus Vorlage: OF 289/9 vom 23.06.2022 Betreff: Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden Richtungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße in beiden Richtungen durchgehend eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h durchgeführt werden kann. Begründung: In oben genanntem Straßenabschnitt gibt es zurzeit unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen (50 km/h und 30 km/h), wobei die Geschwindigkeitsbegrenzungen bei drei Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) 50 km/h beträgt. Durch die einheitliche Einführung von 30 km/h im gesamten Bereich würde die Sicherheit der querenden Fußgänger und Schulkinder in diesem Bereich größer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2562 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Auskunft zu Straßensperrungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 397/2 vom 12.05.2022 Betreff: Auskunft zu Straßensperrungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es neben Mainziel Frankfurt am Main andere Internetseiten oder Hotlines gibt, über die Bürger eine Übersicht zu Straßensperrungen im Ortsbezirk 2 erhalten können; 2. welche Straßensperrungen auf der o. g. Internetseite von Mainziel unter > Verkehr > Sperrungen abgerufen werden können, insbesondere ob darin, neben Sperrungen aufgrund von Baustellen, auch Sperrungen infolge von Sportveranstaltungen und anderen angemeldeten Veranstaltungen eingestellt werden und mit welchem zeitlichen Vorlauf dies erfolgt; 3. ob und wenn ja, wo und wie die Stadt zu Straßensperrungen bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen z. B. Demonstrationen informiert. Begründung: Es gab Anregungen von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Westend. Der Ortsbezirk ist sehr lebendig und es ist erfreulich, dass dort immer wieder Sportveranstaltungen, wie z. B. das traditionelle Radrennen am 1. Mai oder der JP Morgan Corporate Challenge, stattfinden und politische Themen, wie z. B. zur Ukraine oder Corona, diskutiert werden. Solche Veranstaltungen finden aktuell nahezu jedes Wochenende statt. Dabei kommt es häufig zu Straßensperrungen, u. a. an der Bockenheimer Landstraße, der Eschersheimer Landstraße, dem Reuterweg und dem Grüneburgweg. Immer wieder sind Anwohnerinnen und Anwohner hiervon überrascht. Es kommt für sie zu Unannehmlichkeiten, wenn sie z. B. ihr Auto aufgrund von Sperrungen nicht nutzen können, oder nicht klar ist, wie gesperrte Bereiche umfahren werden können. Ziel ist, durch die o. g. Anregung entsprechende Anfragen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsbezirks direkt beantworten zu können und die entsprechenden städtischen Stellen hiervon zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2538 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 2
Parkplätze für behinderte Menschen und die Belieferung des Einzelhandels schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2022, OF 280/9 Betreff: Parkplätze für behinderte Menschen und die Belieferung des Einzelhandels schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planung der Radverkehrsanlagen im Bereich der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Hausnummern 236 - 242 neben der bestehenden Fahrbahn und den geplanten Radverkehrsanlagen auch möglichst viele Parkplätze für behinderte Menschen und die Belieferung des Einzelhandels zu schaffen. Begründung: Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass mit der Schaffung von sicheren Radverkehrsanlagen auf der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Hausnummern 228 - 234 aufgrund des vorhandenen Fahrbahnquerschnittes von ca. 6 Metern lediglich ausreichend Platz für einen einzigen Fahrstreifen mit ca. 3,5 Metern Breite und eine ausreichend breite und geschützte Radverkehrsanlage mit ca. 2,5 Metern ist. Für zusätzliche Parkplätze ist auf dieser Höhe der Eschersheimer Landstraße schlicht nicht der notwendige Platz. Auf Höhe der Hausnummern 236 - 242 hingegen beträgt der Fahrbahnquerschnitt ca. 9 Meter, so dass hier die Möglichkeit zur Schaffung weiterer Parkplätze bestünde. Wenngleich der Ortsbeirat sichere Geh- und Radwege befürwortet, ist auch die Förderung des Einzelhandels ein wichtiges Anliegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 280/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 280/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenParkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 279/9 Betreff: Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs Am 14.6. 22 fand ein gemeinsamer Ortstermin zu diesem Thema statt, bei dem auch der Geschäftsring Dornbusch und die betroffenen Geschäftsleute geladen waren. Anlass des Ortstermins war die beabsichtigte Einrichtung von Fahrradwegen entlang der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und dem südlichen Ende des Ortsbezirks an der Eberhard-Beckmann-Anlage. Nach Aussage eines anwesenden Vertreters des Straßenverkehrsamts würden bei der Umsetzung eines solchen Plans die derzeit bestehenden Kurzzeitparkplätze zwischen der Dornbuschkreuzung und der Eduard-Rüppel-Straße komplett wegfallen. Konservativ gerechnet wären dies 10 Parkmöglichkeiten. Die bei Ortstermin anwesenden Geschäftsleute und der Vertreter des Geschäftsrings lehnten dies ab, da der Wegfall der Kurzzeithalteplätze die meistens noch eigentümergeführten Ge- schäfte wirtschaftlich hart treffen würde. Auch der Ortsbeirat lehnt eine solche Radikale Lösung ab, es muss eine allseitig auskömmliche Lösung gefunden werden. Die Stadt wird deshalb aufgefordert, falls es weiterhin Absicht ist die Fahrradroute an der Eschersheimer Landstraße zu führen, eine Lösung zu finden, die den Erhalt der Kurzzeitparkplätze ermöglicht, notfalls durch die Einrichtung einer kombinierten Fahrrad-Autofahrerspur ähnlich wie in der Bockenheimer Schlossstraße. Die Planung ist auf jedem Fall vor ihrer Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenErhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNB
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2275 entstanden aus Vorlage: OF 277/3 vom 21.04.2022 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNB Vorgang: OM 720/21 OBR 3; ST 279/22 Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) zu bitten, den Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Erweiterungsgelände der DNB auch nach 2035 zu sichern. Sollte die DNB dies ablehnen und auch keine Möglichkeit sehen, auf dem Gelände einen Lebensmittelmarkt zu integrieren, wird der Magistrat gebeten, einen alternativen Standort für ein Lebensmittelgeschäft in unmittelbarer Nähe zu finden. Begründung: In der Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 279, teilte der Magistrat mit, dass die Entscheidung über den Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf ihrem Gelände ab 2035 allein der DNB obliegt. Grundlage hierfür seien die zwischen der Stadt Frankfurt und der DNB geschlossenen Verträge. Im gesamten Bereich zwischen Eckenheim und der Glauburgstraße sowie zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Friedberger Landstraße ist kein weiterer Lebensmittelmarkt vorhanden. Daher ist es für die Anwohnerinnen und Anwohner von großer Bedeutung, hier einen Lebensmittelmarkt zu erhalten. Wenn der Verkehr in einer "Stadt der kurzen Wege" reduziert werden soll, ist es geboten, die Infrastruktur des täglichen Lebens in Wohngebieten aufrechtzuerhalten und zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 720 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 279 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2214 Aktenzeichen: 92 31
Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2296 entstanden aus Vorlage: OF 266/9 vom 10.05.2022 Betreff: Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnen Der Magistrat wird gebeten, die Nußzeil im Abschnitt zwischen der Straße Im Wörth und Zehnmorgenstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben und entsprechend zu beschildern. Begründung: Die Nußzeil wird in diesem Abschnitt als Einbahnstraße einspurig geführt, ist aber in dem Bereich sehr breit und gut zu überblicken. Es ist nicht ersichtlich, warum hier für Radfahrende kein Fahren gegen die Einbahnstraße gestattet ist, was die Wege für diese Richtung Süden erheblich verkürzen und Verkehrskonflikte im Bereich Zehnmorgenstraße/Eschersheimer Landstraße/Im Wörth erheblich reduzieren würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2114 Antrag vom 11.10.2022, OF 362/9 Antrag vom 27.04.2023, OF 528/9 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3855 Antrag vom 02.03.2025, OF 971/9 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1146 Aktenzeichen: 32 1
Übergang zwischen REWE- und DM-Markt an der Eschersheimer Landstraße fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher und fahrradfreundlicher sowie sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2254 entstanden aus Vorlage: OF 383/2 vom 04.05.2022 Betreff: Übergang zwischen REWE- und DM-Markt an der Eschersheimer Landstraße fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher und fahrradfreundlicher sowie sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und zu berichten und bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. Inwieweit das Konzept der gesamten Ampelschaltung an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Polizeimeister-Kaspar-Straße im Sinne aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängerinnen und Fußgängern, verbessert werden kann. 2. Ob eine Absenkung der Bordsteinkanten an dem gleichen Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerübergang beim Aufgang von der Straße zum REWE-Markt umgesetzt werden kann. 3. Ob es angebracht ist, ein Schild für rechts abbiegende Fahrzeuge, welche in die REWE-Tiefgarage einfahren, aufzustellen, welches auf den passierenden Fuß- und Fahrradverkehr vor der Tiefgarageneinfahrt aufmerksam macht. 4. Ob die Fahrradspur vor der Tiefgarage deutlicher abmarkiert und bis zur großen Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Adickesallee fortgeführt werden kann. 5. Ob die Fahrradspur im Bereich ab Überführung des Radweges auf die Eschersheimer Landstraße bis zur Kreuzung mit der Miquel-/Adickesallee breiter angelegt werden könnte. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung so konzipiert, dass Fußgängerinnen bzw. Fußgänger vom REWE-Markt kommend nahezu direkt über die Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerinsel zum DM-Markt die Straßenseite wechseln können. Möchten die Fußgängerinnen bzw. Fußgänger wieder zurück, ist die Ampelschaltung für den zweiten Straßenabschnitt allerdings zu kurz konzipiert. Dadurch sind die zu Fuß Gehenden gezwungen, auf der Insel stehenzubleiben. Dies ist während eines hohen Verkehrsaufkommens unangenehm und auch unsicher. Es mindert ebenso das Einkaufserlebnis, da viele Kundinnen bzw. Kunden beide Märkte für ihren Einkauf nutzen und die Straße überqueren müssen. Es ist nicht ersichtlich, wieso die Ampelschaltung entsprechend konzipiert ist. Autos aus der Polizeimeister-Kaspar-Straße können trotz Querung der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger problemlos rechts auf die Eschersheimer Landstraße abbiegen. Drei von vier Bordsteinkanten sind auf dem Fahrradweg abgeflacht, jedoch die Kante vor dem REWE-Markt nicht (siehe angehängtes Foto). Dies stellt eine Barriere für mobilitätseingeschränkte Personen (mit Rollstuhl, Rollatoren, Kinderwagen etc.) und auch für Radfahrende dar. Es besteht aktuell Unfallgefahr, denn abbiegende Fahrzeuge können nicht genügend auf den passierenden Fahrrad- und Fußgängerinnen- und Fußgängerverkehr achten. Durch ein Hinweisschild, oder eine deutlichere Markierung der Radfahrspur in roter Farbe würde der passierende Verkehr deutlicher hervorgehoben werden. Zudem verengt sich die Fahrradspur zur Kreuzung mit der Adickesallee hin deutlich, wodurch sich Gefahrensituationen ergeben können. Gerade kurz vor der Kreuzung, an der Autos ohne Ampel rechts abbiegen können, können Radfahrende leicht übersehen werden. Hier kann ein breiterer Radweg helfen. < img border=0 width=251 height=190 id="Grafik 2" src="/parlisobj/OM_2254_2022_image002.png" alt="https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/OF_383-2_2022_image002.png"> Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2090 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 941 Aktenzeichen: 32-1
Anwohnerparken am Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2114 entstanden aus Vorlage: OF 217/9 vom 08.03.2022 Betreff: Anwohnerparken am Dornbusch Im Stadtteil Dornbusch zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring herrscht ein hoher Parkdruck. Dieser wird u. a. durch zahlreiche Pendler verursacht, die zu ihrer Arbeitsstätte am Hessischen Rundfunk oder dem Polizeipräsidium fahren. Um die Verkehrssituation für Radfahrende sicherer zu machen, sind zudem Parkplätze am Marbachweg entfallen. Der Magistrat wird daher gebeten, in dem zum Ortsbezirk 9 gehörenden Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring eine Anwohnerparkzone einzurichten sowie den Parkraum - auch an der Bertramswiese - zu bewirtschaften. Die sukzessive Ausweitung von Anwohnerparkzonen soll in diesem Gebiet zeitnah vorgezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1719 Aktenzeichen: 32 1
Rillenplatten an der Abfahrt der Brücke über die A 661 Ende Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2036 entstanden aus Vorlage: OF 296/10 vom 18.04.2022 Betreff: Rillenplatten an der Abfahrt der Brücke über die A 661 Ende Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Abfahrt der Brücke über die A 661 Ende Marbachweg z. B. Rillenplatten als Aufmerksamkeitserreger und Abbremser für den Radverkehr verlegt werden können. Begründung: Nach der Wegnahme der Drängelgitter wurde die Geschwindigkeit der Radfahrenden brückenabwärts sehr beschleunigt. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit zu Fuß gehenden Personen, die unter anderem aus den Schrebergärten treten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2316 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 863 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Zeitgemäße Busse für die Linie 34 statt Ringstraßenbahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2042 entstanden aus Vorlage: OF 309/10 vom 18.04.2022 Betreff: Zeitgemäße Busse für die Linie 34 statt Ringstraßenbahn Der Magistrat wird um Prüfung und um ausführliche Berichterstattung gebeten, ob es nicht sinnvoller, schneller, einfacher, kostengünstiger und umweltfreundlicher wäre, statt einer teuren Trasse für eine Ringstraßenbahn nunmehr einfach die Busse der auch durch Eckenheim und Preungesheim führenden Linie 34 zu modernisieren, beispielsweise mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Begründung: Die sehr lange Bauphase, weitreichende Umleitungen und Staus, aber auch die platzraubende Trassenführung werden nicht nur in Eckenheim und Preungesheim zu massiven Nachteilen führen und viel Geld kosten. Gerade der Marbachweg gehört zu den wenigen wichtigen Straßen in Frankfurt, die in Ost-West-Richtung bestehen. Dies gilt auch, da die A 66 in und aus Frankfurt an zwei Stellen endet (ohne dass für den gescheiterten Alleentunnel sinnvolle Lösungen gefunden wurden). Zu einer ehrlichen Politik gehören klare Aussagen bezüglich Leistung und Preis. Dies umfasst auch die Antwort, dass die Buslinie 34 entfallen soll und künftig so mehr Umsteigebeziehungen erforderlich werden. Dies stärkt den ÖPNV nicht. All dies wird sehr viele Menschen (Fahrgäste, aber auch Anwohner entlang der Linienführung im oder aus dem Ortsbezirk 10) betreffen. Letztlich müssten nicht nur Bäume im Bereich der neuen Trasse entfallen. Die Buslinie 34 zu modernisieren ist deshalb ganzheitlich sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2014 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92 14
Verkehrsprojekte in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 hier: ÖPNV
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2031 entstanden aus Vorlage: OF 256/10 vom 06.03.2022 Betreff: Verkehrsprojekte in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 hier: ÖPNV Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welchen Planungsstand nachfolgende Projekte haben, wie hoch die Investitionssummen hierfür sind und wann mit der Inbetriebnahme der folgenden ÖPNV-Projekte zu rechnen ist: 1. Buslinie Nieder-Erlenbach-Harheim-Berkersheim-Preungesheim; 2. U 2 - neue U-Bahn-Station an der ebenfalls neuen Umgehungsstraße im Bereich Bonames/Harheim; 3. U 5 - Verlängerung Frankfurter Berg (inklusive Endstation an der S-Bahn-Station); 4. Buslinie 39/63 mit der Option Anbindung an den Gravensteiner-Platz; 5. Zukunft der Buslinien 27/66; 6. Straßenbahnringlinie im Bereich Marbachweg bis zur Friedberger Warte; 7. Straßenbahnverlängerung der Linie 18 bis Bad Vilbel; 8. S 6-Ausbau, hier Anbindung Buslinien an den Frankfurter Berg/Berkersheim; 9. Fahrzeittaktung - Vernetzung mit Busl inien, U-Bahn nach der Inbetriebnahme vom viergleisigen Ausbau der S 6-Strecke. Begründung: Der Umbau der Verkehrsinfrastruktur ist aus Gründen des Klimaschutzes (z. B. Lärmentlastung und Luftreinhaltung), der Sicherheit z. B. auf Gehwegen und des besseren Verkehrsflusses durch weniger Autos auf den Straßen zwingend notwendig. Besonders gefördert werden soll der Umstieg vom Pkw hin zum ÖPNV. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2438 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14
Führung der Radfahrer in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2045 entstanden aus Vorlage: OF 285/10 vom 19.04.2022 Betreff: Führung der Radfahrer in Bonames Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Führung für Radfahrer durch den Ortskern von Bonames endlich sinnvoller und sicherer gestaltet wird. Begründung: Der Ortsbeirat 10 weist seit Jahren auf die Gefahren für Radfahrer im Ortskern von Bonames hin, insbesondere auf der Homburger Landstraße, die wegen ihrer Unübersichtlichkeit aus gutem Grund nicht gegen die Einbahnstraße befahren werden kann, was für Radfahrer in Richtung Süden zu großen Umwegen führt. Trotz dieser hier im Gegenteil etwa zum Marbachweg im Dornbusch offensichtlichen Gefahr im Verzug werden die entsprechenden Anträge des Ortsbeirats 10 seit Jahren in Verstoß gegen die geltenden Regeln nicht beantwortet. Die ganze Situation grenzt nun endgültig an Hohn, da das Verkehrsdezernat genau diese Route als Ausweichroute für die am Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße gesperrte Hauptradroute Frankfurt nach Bad Homburg ausgewiesen hat, diese als sichere Alternative darstellt und auf den Karten für die Ausweichrouten nicht einmal darauf hinweist, dass die Homburger Landstraße auch für Radfahrer in Bonames nur in Süd-Nord-Richtung befahrbar ist. So kommt es in der Gegenrichtung zu noch weiteren Umwegen, als den auf den Karten ohnehin schon grenzwertig und ohne Entfernungsangaben dargestellten Alternativrouten. Obwohl der Ortsbeirat 10 auf diese Problematik wiederholt und frühzeitig vor der Sperrung der Radroute in Berkersheim hingewiesen hatte, hat das Verkehrsdezernat somit nach wie vor keine adäquate Lösung für Radfahrer angeboten. In Anbetracht der bis mindestens noch Ende 2023 andauernden Totalsperrung für Radfahrer in Berkersheim ist dieser Zustand nicht tragbar, sodass nicht zur Tagesordnung übergegangen werden kann und wenigstens in Bonames endlich eine Verbesserung herbeigeführt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Bunker im Marbachweg erhalten und wieder in den Katstrophenschutz einbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2022, OF 248/9 Betreff: Bunker im Marbachweg erhalten und wieder in den Katstrophenschutz einbinden Die Bundesinnenministerin hat den Abbau bestehender Schutzeinrichtungen beendet und weitere Haushaltsmittel für den Katastrophenschutz beantragt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bunker im Marbachweg - auch über einen Denkmalschutz - zu erhalten und wieder in seiner ursprünglichen Funktion teil zu ertüchtigen. Eine Sirene soll wieder auf dem Bunker installiert werden. Materialien für Katastrophenfälle könnten hier gelagert werden. Auch wäre hier eine für den OBR 9 zuständige Katastrophenschutz zuständige Anlaufstelle zu etablieren. Der Bunker soll zudem begrünt werden (Beispiel Hamburger St. Pauli Bunker). Außerdem soll er - so weit Platz verfügbar sein wird und der Hauptaufgabe Katastrophenschutz nichts entgegensteht - auch als Medienbunker wieder Musikern und Kulturschaffenden zur Verfügung gestellt werden. Der Rückbau einer der letzten Bunker in Frankfurt ist entschieden abzulehnen. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.04.2022, OF 258/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 248/9 wird durch die Vorlage OF 258/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 258/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)
Parteien: CDU, FDP, BFF
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S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2022, OF 258/9 Betreff: Bunker im Marbachweg als Medienbunker erhalten und wieder in den Katstrophenschutz einbinden Die Bundesinnenministerin hat den Abbau bestehender Schutzeinrichtungen beendet und weitere Haushaltsmittel für den Katastrophenschutz beantragt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem Eigentümer, der BIMA ins Benehmen zu setzen, um den Bunker im Marbachweg - auch über einen Denkmalschutz - zu erhalten, damit er wieder - wie in den letzten Jahrzehnten - von Musikern und Kulturschaffenden genutzt werden kann. Außerdem ist der Bunker für seine ursprüngliche Funktion dem Katastrophenschutz teil zu ertüchtigen. Eine Sirene soll wieder auf dem Bunker installiert werden. Materialien für Katastrophenfälle könnten hier gelagert werden. Auch wäre hier eine für den OBR 9 zuständige Anlaufstelle für den Katastrophenschutz zu etablieren. Der Bunker soll zudem begrünt werden (Beispiel Hamburger St. Pauli Bunker). Der Rückbau einer der letzten Bunker in Frankfurt ist entschieden abzulehnen. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.04.2022, OF 248/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 248/9 wird durch die Vorlage OF 258/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 258/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)
Parteien: CDU, FDP, BFF
Weiter lesenLinksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 271/3 Betreff: Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts auf Höhe der Querstraße eine Linksabbiegespur eingerichtet werden kann. Begründung: Das Parkhaus in der Querstraße stellt nach dem Wegfall zahlreicher Parkplatzflächen entlang des Oeder Wegs die einzige Möglichkeit dar, mit dem Auto in die Nähe des Oeder Wegs zu gelangen. Zwar wurde die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße zugunsten einer besseren Erreichbarkeit des Parkhauses von der Eschersheimer Landstraße aufgehoben, doch wer von Norden oder außerhalb kommt, muss nun, nach Errichtung der Diagonalsperre im Norden des Oeder Wegs, große Umwege in Kauf nehmen, um das Parkhaus überhaupt erreichen zu können. Wer von außerhalb kommt, muss entweder die Friedberger oder die Eckenheimer Landstraße bis zum Ende und dann über den Anlagenring fahren oder die gesamte Eschersheimer Landstraße bis zum Eschenheimer Turm nutzen, um über Bleichstraße und Petersstraße großzügig zu wenden. Auch ein Einbiegen in eine nördlich der Querstraße parallel verlaufende Straße - etwa die Holzhausenstraße - ist von Norden kommend nicht möglich, da Linksabbiegen nirgends vorgesehen ist. Diese Situation hat für den Oeder Weg entweder zur Folge, dass den Geschäften auf dem Oeder Weg Kunden verloren gehen, die auf eine Anfahrt mit dem Auto angewiesen sind, oder dass dieser Verkehr das Verkehrsaufkommen im Anlagenring sowie in der Eckenheimer Landstraße und den Straßen zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße erhöht. Eine Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße würde Autofahrenden einen schnellen Zugang zu den Geschäften im Oeder Weg gewähren und Ausweichverkehr sowie unnötigen Schadstoffausstoß durch großräumige Umfahrungen vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenGespräch mit dem Gewerbering Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2022, OF 246/9 Betreff: Gespräch mit dem Gewerbering Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Gewerbering Dornbusch und den zuständigen Ämtern zu organisieren, um die Parksituation auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Eberhard-Beckmann-Anlage (stadtauswärts) und Marbachweg/Am Dornbusch zu besprechen und die besonderen Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln. Vertreter*innen des Ortsbezirks 2, der für den entsprechenden Straßenabschnitt stadteinwärts zuständig ist, sollen ebenfalls hinzugeladen werden. Begründung: Die Gewerbetreibenden klagen über eine angespannte Parksituation vor Ort, die ihren Belangen nicht entgegenkommt. Zusätzlich handelt es sich um eine Engstelle in der Verkehrsführung, für die mittelfristig bessere Lösungen gefunden werden müssen. Um die Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln, erscheint es sinnvoll, diese in den Prozess mit einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 246/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 246/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "Dornbusch" die Worte "und den ortsansässigen Gewerbetreibenden" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenDenkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1907 entstanden aus Vorlage: OF 218/9 vom 11.03.2022 Betreff: Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz Vorgang: OM 711/21 OBR 9; ST 161/22 Der Magistrat wird gebeten, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) einen Schutzantrag auf Ensembleschutz nach § 2 Absatz 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) für das Bertramsviertel zwischen Spenerstraße, Eberhard-Beckmann-Anlage, Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße zu stellen. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 161 verweist der Magistrat darauf, dass eine Anfrage auf Schutz nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Einzelschutz als Kulturdenkmal) abschließend vom LfDH verneint wurde. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob eine Unterschutzstellung als Ensemble gemäß § 2 Absatz 3 HDSchG nicht möglich ist. Anlage Anlage 1 (ca. 485 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1754 Aktenzeichen: 60 3
Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1903 entstanden aus Vorlage: OF 213/9 vom 13.03.2022 Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen; 2. dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist. Begründung: Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbachwegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Fahrradwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebotenen Form davon in Kenntnis zu setzen, sodass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahrnehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatorische E-Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1711 Aktenzeichen: 66 0
Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1906 entstanden aus Vorlage: OF 216/9 vom 13.03.2022 Betreff: Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und inwieweit in dem in Richtung Eckenheim verlaufenden Abschnitt des Marbachwegs zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Bertramstraße Bäume gepflanzt werden können, wobei der Abstand zwischen den Bäumen so zu bemessen wäre, dass zwischen ihnen Kfz- Stellplätze eingerichtet werden können, die im Bedarfsfall auch als Behindertenparkplätze nutzbar sind; 2. ob und inwieweit dieses Konzept auch im Fall einer Sanierung des Marbachwegs in dessen weiteren Verlauf bis zur Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme im Bereich des Marbachwegs ist insgesamt unbefriedigend. Selbst bei Berücksichtigung der Bedürfnisse der Radfahrer ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein überbreiter Radweg zur Verfügung gestellt werden soll, obwohl auf der anderen Straßenseite ein Radweg in der Gegenrichtung vorhanden ist. Nicht nur wurde die vorhandene Breite nicht optimal genutzt, sondern auch die Gelegenheit zur Schaffung von dem Mikroklima begünstigenden Flächen für die Pflanzung von Bäumen versäumt. Die in Ziffer 1. beschriebene Korrektur erscheint, auch wenn nicht alle vorher vorhandenen Stellplätze wieder eingerichtet werden könnten, den Bedürfnissen aller Beteiligten besser gerecht zu werden als die aktuelle Situation. Eine entsprechende Lösung auch für den weiteren Verlauf des Marbachwegs wäre zu begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1713 Aktenzeichen: 66 0
Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 entstanden aus Vorlage: OF 274/10 vom 07.03.2022 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße Die Verkehrsführung auf der Gießener Straße, in Richtung Marbachweg, erlaubt zurzeit nicht das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße. Die Gießener Straße soll die Homburger Landstraße entlasten. Die Homburger Landstraße wurde in Preungesheim zum Schutz der Anwohner gänzlich auf Tempo 30 gesetzt. Die jetzige Verkehrsführung zwingt vom Norden kommende Fahrzeuge, mit Ziel Ronneburgstraße, die Homburger Landstraße zu befahren. Der auf der Fahrbahn der Gießener Straße aufgebrachte Richtungspfeil geradeaus (Zeichen 297 StVO) wird häufig nicht beachtet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Antrag vom 06.03.2023, OF 551/10 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 Aktenzeichen: 32 1
U-Bahnhaltestelle „Prieststraße/Neuer Jüdischer Friedhof“ (U Bahnlinie U 5)
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 276/10 Betreff: U-Bahnhaltestelle "Prieststraße/Neuer Jüdischer Friedhof" (U Bahnlinie U 5) Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Abstimmung mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau einer zusätzlichen U-Bahnhaltestelle Priesstraße/Neuer Jüdischer Friedhof, insbesondere bei den voraussichtlichen Kosten von ca. 6 bis 7 Millionen Euro und der geringen Entfernung zu den bereits vorhandenen U-Bahnhaltestellen Hauptfriedhof und Marbachweg/Sozialzentrum, weiterverfolgt werden soll. Begründung: Die U-Bahnstation Priesstraße wurde 2016 außer Betrieb genommen, da sie wegen des damals erforderlichen Neubaus eines 80 cm hohen Bahnsteiges inkl. Rampe für behindertengerechten Zugang nicht weiter angefahren werden konnte. Da die Entfernung zwischen den bereits vorhanden U-Bahnhaltestellen Hauptfriedhof und Marbachweg/Sozialzentrum nur ca. 600 Meter beträgt, halten wir die Inbetriebnahme für nicht dringend notwendig und angebracht. Die Kosten für einen Neubau einer Haltestelle würden sich auch auf ca. 6 bis 7 Millionen Euro belaufen und wären unverhältnismäßig hoch und wohl auch unangemessen. Wir haben von den beiden U-Bahnstationen Hauptfriedhof und Marbachweg/Sozialzentrum eine relativ geringe und zumutbare Entfernung (maximal 300 Meter) zum Haupteingang des Neuen Jüdischen Friedhof bzw. der Rachow-Schule. Zusätzlich besteht für die Besucher des Neuen Jüdischen Friedhofs die Möglichkeit den bereits vorhandenen Zu- und Ausgang zum nördlichen Eingang des Neuen Jüdischen Friedhofes (Entfernung ca. 100 Meter von der U-Bahnhaltestelle Marbachweg/Sozialzentrum bis Zugang Drehkreuz Marbachweg), zu nutzen. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 276/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD
Partei: AfD
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