Meine Nachbarschaft: Heilsberger Straße
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Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 97/16 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Produktgruppe 16.03 die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/ Triebstraße in Enkheim in einen Kreisverkehr eingestellt. Begründung: Durch das Baugebiet in der Leuchte besteht seit Mitte/Ende 2021 ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Barbarossastraße und der Riedstraße durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, vielleicht sogar zunehmen. Ist das Neubaugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge zwar weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die beiden Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken, in erster Linie Anwohner, erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden!) Mit einem Kreisverkehr an o.g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Der aktuelle Zustand ist mittlerweile unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr vermittelbar. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenReduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2022, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 17.01.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11; B 165/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Tenor geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von circa 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in circa zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1399, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/ Borsigallee/Leuchte/Triebstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 entstanden aus Vorlage: OF 67/16 vom 03.11.2021 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/ Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich einen Kreisverkehr an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße zur Vermeidung von CO2-Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten einzurichten. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch, eine unnötig große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Ein Kreisel an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum sich Baulastwagen durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Antrag vom 17.04.2023, OF 170/16 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Aktenzeichen: 66 0
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zum barrierefreien Ausbau der beiden Bushaltestellen Budge-Heim (Lohrberg)?
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2022, OF 181/11 Betreff: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zum barrierefreien Ausbau der beiden Bushaltestellen Budge-Heim (Lohrberg)? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, nach dem aktuellen Stand der Planungen zum barrierefreien Ausbau der beiden Bushaltestellen Budge-Heim (Lohrberg) in Richtung Draisbornstraße und Richtung Vilbeler Landstraße. Begründung: Bereits im Februar 2017 wurden dem Ortsbeirat 11 die ersten Planungen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Budge-Heim (Lohrberg) durch das Amt für Straßenbau und Erschließung zur Verfügung gestellt. Im November 2021 wiederum wurden dem Ortsbeirat 11 die überarbeiteten Pläne der VGF zu den beiden Bushaltestellen sowie eine Haltestellenliste übermittelt. Aus den Unterlagen geht allerdings nicht hervor, wann der Ausbau der Bushaltestellen durchgeführt werden soll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 308 2022 Die Vorlage OF 181/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErtüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1173 entstanden aus Vorlage: OF 68/16 vom 07.11.2021 Betreff: Erstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der nördlichen Erlenseer Straße östlich des Frohngrundweges einen Gehweg zu erstellen, welcher vom Frohngrundweg bis zum Eingang zu einem Gartenstück reicht, das von einer Kita in Bergen-Enkheim als Außengelände genutzt wird. In diesem Bereich wäre eine sichere Straßenüberquerung durch einen dort einzurichtenden Fußgängerüberweg möglich. Begründung: Fußgänger, die vom Nordring oder Frohngrundweg kommen, können die Erlenseer Straße an der Kreuzung zum Nordring nur unter Risiko überqueren, um ihren Weg nach Osten fortzusetzen. Um an der Kreuzung den Übergang zu verhindern, wurde in der Innenkurve der Erlenseer Straße schon vor Jahren ein Geländer aufgestellt. Dies führt dazu, dass die dennoch querenden Fußgänger sich noch länger auf der Straße aufhalten. Abhilfe könnte geschaffen werden, indem an der nördlichen Seite der Erlenseer Straße ein Stück Gehweg erstellt wird, der vom Frohngrundweg bis zum Eingang zu einem Gartenstück reicht, das von einer Kita in Bergen-Enkheim als Außengelände genutzt wird. Hier wäre eine sichere Straßenüberquerung durch einen dort einzurichtenden Fußgängerüberweg möglich. Außerdem müssten die Kinder der Kita nicht von dem Freigelände über einen Graben direkt auf die Straße gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 708 Aktenzeichen: 66 2
Radweg auf der Borsigallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1172 entstanden aus Vorlage: OF 65/16 vom 03.11.2021 Betreff: Radweg auf der Borsigallee Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg auf der Borsigallee von dem P+R-Haus (Borsigallee 24A) und der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen, die ein sicheres und komfortables Fahren für Radfahrerinnen bzw. Radfahrer und ein ebensolches Gehen für Fußgängerinnen und Fußgänger ermöglicht. Gefordert wird eine ordentliche Radfahrspur, die farblich markiert und vom Fußgängerweg getrennt ist. D er Fußgängerweg soll so ausgestaltet werden, dass er auch für mobilitätseingeschränkte Menschen geeignet ist (vor allem an der Anschlussstelle der A 66 auf die Borsigallee). Begründung: Der Radweg auf der oben genannten Strecke befindet sich mit auf dem Fußgängerweg, der auch noch an einigen Stellen deutlich zu schmal ist, bspw. entlang des Hessen-Centers. Entlang des Hessen-Centers steht zudem auch noch die Straßenbeleuchtung mitten auf dem Fußgängerweg/Radweg, was eine zusätzliche Behinderung darstellt. Der Fußgängerüberweg über die Anschlussstelle der A 66 auf die Borsigallee weist sehr hohe Bordsteinkanten auf, die weder mit einem Fahrrad vernünftig befahrbar sind noch mit einem Rollator oder einem Kinderwagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 826 Aktenzeichen: 66 2
Hortplätze in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 71/16 Betreff: Hortplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich aktuell die Zahl der tatsächlich vorhandenen Hortplätze im Verhältnis zu der tatsächlichen Nachfrage nach Hortplätzen in Bergen-Enkheim verhält. 2. Insbesondere, was der Wegfall des Horts "Kita Hohe Straße" (Umzug zu den Mauerspatzen und nur noch offen für Hangschüler*innen) für die Landgraben-Schülerinnen und Schüler für Auswirkungen hat. Wie entwickeln sich hier die Bedarfszahlen im Verhältnis zu den freiwerdenden Plätzen? 3. Was passiert mit den über 100 Kindern aus dem KiZ Röhrborngasse, wenn der Hort, der auf der zu sanierenden Hangschule steht, abgerissen wird? 4. Wie sieht der generelle Ausbau der offenen Ganztagsschule in Bergen-Enkheim aus? Ist das Konzept noch in Planung? Wie kann man dieses Konzept hier umsetzen? Begründung: Der Ortsbeirat und die Eltern warten schon 1,5 Jahre auf die Antwort von V1622. Inzwischen haben sich einige Fragen erledigt und neue Probleme treten auf. Wir möchten, dass die Hortsituation auch in Bergen-Enkheim weiterhin im Blick gehalten wird und fragen uns, wie sichergestellt werden soll, dass bis 2026 jedes eingeschulte Kind eine Ganztagsbetreuung bekommen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 245 2021 Die Vorlage OF 71/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradwege - 08 - Deutliche Markierung des Radwegbeginns und Wegeführung des Radweges von der Vilbeler Landstraße auf die alte Straßenbahntrasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 843 entstanden aus Vorlage: OF 98/11 vom 18.07.2021 Betreff: Fahrradwege - 08 - Deutliche Markierung des Radwegbeginns und Wegeführung des Radweges von der Vilbeler Landstraße auf die alte Straßenbahntrasse Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Einmündung der alten Straßenbahntrasse auf die Vilbeler Landstraße neu zu planen. - Bei der Neuplanung ist ein sicherer Übergang für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu gewährleisten, und zwar von nördlich kommend auf die Straßenbahntrasse sowie von der Straßenbahntrasse auf die Vilbeler Landstraße - dort gegebenenfalls über die Ampelanlage. - Die Nutzung des Fahrradweges in beide Richtungen ist zu kennzeichnen. Begründung: Der Übergang aus Bergen in Richtung Seckbach ist eine viel genutzte Fahrradstrecke und in die Gegenrichtung. Der Übergang ist schlecht markiert und häufig zugeparkt. Aus Sicht des Ortsbeirates sollte die Schranke und der Radweg dort neu geplant werden und der Radweg zur Straßenseite an der Schranke vorbeiführen. Bilderquelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 401 Aktenzeichen: 66 2
Einführung eines Schulbusses
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 537 entstanden aus Vorlage: OF 46/16 vom 06.07.2021 Betreff: Einführung eines Schulbusses Der Magistrat wird aufgefordert, für das neue Schuljahr (gemeint ist 2021/2022) eine Schulbusverbindung zur Beförderung der Schulkinder der Schule Am Hang für die gesamte Zeit der Ausgliederung der Schule Am Hang nach Enkheim einzurichten. Dabei soll der Schulbus mit so vielen Haltepunkten wie nötig, aber so wenig Haltepunkten wie möglich von der Schule Am Hang zum Container-Ausweichquartier in Enkheim fahren. Die genaue Route überlässt der Ortsbeirat ausdrücklich den für die Festlegung der Streckenführung zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt am Main. Zugleich wird der Magistrat aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem Stadtschulamt und dem Staatlichen Schulamt, die Schulbezirksgrenzen zwischen der Schule Am Landgraben und der Hangschule so zu verändern, dass möglichst viele Grundschüler aus Bergen die Schule Am Landgraben besuchen können und ihnen so der lange und beschwerliche Schulweg von Bergen nach Enkheim und zurück erspart bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1897 Aktenzeichen: 40 1
Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 entstanden aus Vorlage: OF 32/16 vom 20.06.2021 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16; B 64/18 Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Richtung ermöglicht werden kann; z. B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Die Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o. g. Maßnahmen würden für Anwohnerinnen bzw. Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine substanzielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni 2021) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OA 191) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer, schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2068 Aktenzeichen: 66 0
Landwirtschaftliche Wirtschaftswege zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege freischneiden oder freischneiden lassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 529 entstanden aus Vorlage: OF 19/16 vom 17.05.2021 Betreff: Landwirtschaftliche Wirtschaftswege zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege freischneiden oder freischneiden lassen 1. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass alle Wirtschaftswege zwischen "Frohngrundweg" und Haingasse entlang des Nordrings so freigeschnitten werden, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge diese gefahrlos befahren können. Dazu gehört auch, dass vier Meter Luftraum über den Wegen freigeschnitten werden, damit z. B. hohe Fahrzeuge und Maschinen nicht von tief überhängenden Ästen von Bäumen und Büschen, die zu nahe an den Weg gepflanzt wurden, beschädigt werden. 2. Am "Frohngrundweg" sind im Bereich der Hochhäuser auch die dort auf den beschädigten östlichen Wegrändern illegal parkenden Pkw zu entfernen und der beschädigte Weg zu verbreitern, weil sonst die großen landwirtschaftlichen Maschinen auf den Bürgersteig auf der Westseite des Weges ausweichen müssen, dort unter anderem Fußgänger gefährden und den Bürgersteig beschädigen. Die östliche Seite des "Frohngrundweges" ist zu reparieren, da sonst zu wenig Platz für Erntemaschinen ist. 3. Auch die parallel zur L 521 verlaufenden Wirtschaftswege sind von den anliegenden Grundbesitzern freizuschneiden oder von der Stadt zulasten der Grundstückseigentümer freizuräumen, weil die von Büschen und Bäumen zugewachsenen Wege die landwirtschaftlichen Fahrzeuge beschädigen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1760 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 491 entstanden aus Vorlage: OF 83/11 vom 21.05.2021 Betreff: Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsregelung auf dem Lohrberg zeitnah umzusetzen und mittelfristig ein vollumfängliches Verkehrskonzept mit automatischer Zugangsregelung zu erarbeiten. Kurzfristige Maßnahmen ab Sommer 2021: - Die Regelung eines beschränkten Zugangs gilt ganztägig und unabhängig von der Auslastung des Lohrpark-Parkplatzes für die Wochenenden und Feiertage von Samstagmorgen bis zum späten Sonntagabend in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober. Falls die Wetterlage es erforderlich machen sollte, sollen die Zufahrtsbeschränkungen bereits vor Ostern beginnen und nach dem Oktober enden. - Die Zufahrt zum Lohrberg, in Höhe Seckbacher Kreuzweg/Berger Weg, ist mittels einer mobilen Sperre zu unterbinden. Die Sperre Berger Weg/Nußgartenstraße wird nicht mehr benötigt. - Auf dem Seckbacher Kreuzweg darf in beide Richtungen gefahren werden. Die unechte Einbahnstraße wird aufgehoben. - Der Berger Weg wird ab dem Seckbacher Kreuzweg Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Osten. Der 83er Bus darf entgegen der Einbahnstraße fahren. - Die Schranke am Klingenweg zur Wohnbebauung Bergen hin wird geöffnet. - Die Richtung der Einbahnstraße im Klingenweg ist vom Berger Weg kommend in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße zu drehen. - Die temporäre Beschilderung ist mit sog. "Klappschildern" durchzuführen. Somit entfällt der ständige Auf- und Abbau der Verkehrsschilder. - Falschparken ist konsequenter als bisher mit Strafmandat zu ahnden. Abgestellte Fahrzeuge, welche die Rettungsfahrzeuge und den Shuttle-Bus behindern, sind unverzüglich abzuschleppen. - Die Baumstämme auf der nördlichen Seite des Berger Wegs sind zu entfernen und die Bankette durch Granitstelen gegen unberechtigtes Parken zu sichern. Bis zur Aufstellung der Granitstelen sind Baumstämme, die ohne Einverständnis der Grundstückseigentümer abgelegt wurden, an die Grundstücksgrenze zu verlegen. - Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke ist mittels einer Sonderlösung zu gewährleisten; z. B. durch die Abholung Gehbehinderter an der Lohrpark-Zufahrtsschranke mittels Golf-Caddy durch den Gaststättenbetreiber. - Personen mit berechtigten Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohnerinnen und Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstwiesenbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. - Zur Verstärkung der überlasteten Stadt- und Landespolizei ist bis zur Einführung der nachgenannten mittelfristigen Maßnahmen die Verkehrswacht Obertaunus zur Überwachung der Absperrungen einzusetzen. Von dem gemeinnützigen Verein Verkehrswacht-Obertaunus liegt dem Ortsbeirat 11 ein entsprechendes Angebot vor. Der Magistrat wird gebeten, mit der Verkehrswacht Obertaunus umgehend Kontakt aufzunehmen. Mittelfristige Maßnahmen: - Planung und Einführung eines vollumfänglichen Verkehrskonzepts, welches die Beschränkung der Zufahrt zum Lohrberg, in Abhängigkeit von der Parkplatzauslastung, automatisch regelt. Teil des Verkehrskonzepts soll die Sperrung der Zufahrt Berger Weg/Seckbacher Kreuzweg zum Lohrberg mittels automatischer Schranke sein. Bei Einführung des Zweirichtungsverkehrs im Seckbacher Kreuzweg sowie der Drehung der aktuellen (Einbahn-) Fahrtrichtung im Klingenweg werden keine weiteren Sperren erforderlich. Begründung: Die Kernproblematik des illegalen Parkens und des nicht vertretbaren Verkehrschaos bei hohem Ansturm auf das Gelände besteht seit Jahrzehnten unverändert. Zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächterinnen und Pächter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Streuobstwiesen. Die Verkehrswacht-Obertaunus bietet sich an, die Frankfurter Ordnungskräfte bei der Überwachung der Zufahrtssperren zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1922 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1016 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2629 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1230 Antrag vom 02.11.2023, OF 519/11 Auskunftsersuchen vom 27.11.2023, V 788 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 275 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1438 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1
Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 33/16 Betreff: Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Sperrung der Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße nach Osten unverzüglich rückgängig gemacht wird. Begründung: Die Anfang Juni 2021 erfolgte schlechte Umsetzung der Vorlage OF 270/16 bzw. OM 5343 vom Oktober 2019 durch das Dezernat VI Verkehr hat zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Inhalt und Absicht der Vorlage war, den Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Philipp-Puth-Straße zu unterbinden, in dem die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße von der Vilbeler Landstraße kommend gesperrt wird. Mit Umsetzung der Maßnahme wurde jedoch auch die Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße Richtung Osten gesperrt. Diese Linksabbiegespur wurde von den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Der Kurvenradius ist zwar eng, Pkws und kleine Lkws konnten die 180°-Kurve aber jahrzehntelang in einem Zug durchfahren. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegespur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun über große Umwege hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße geführt. Eine Veränderung der Ampelsteuerung ist nicht erforderlich, da die bisherige Schaltung schon seit Jahrzehnten funktioniert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 33/16 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenU-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenAnpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 23 entstanden aus Vorlage: OF 26/11 vom 21.05.2021 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 für die Dauer der Bauarbeiten, abhängig vom Fahrgastaufkommen, der Fahrbetrieb der Buslinie 38 an die Gegebenheiten angepasst und auf der Buslinie 40 der Takt zumindest in den Hauptverkehrszeiten verdichtet wird. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Es wird das Fahrgastaufkommen auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen "Atzelberg Ost", "Atzelberg Mitte" und "Atzelberg West" nach Aufhebung der coronabedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021) ermittelt. 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er- und M43er- Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich, sollte die Buslinie M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Buslinie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Buslinie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Haltestellen "Hufeland-Haus", "Altebornstraße", "Atzelberg Ost" und "Atzelberg Mitte" entfallen). 5. Die Buslinie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle "Atzelberg West" sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die vom 15. März 2021 bis voraussichtlich zum 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße verkehrt die Buslinie 38 nur noch bis zur Haltestelle "Atzelberg West". Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er-Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird die Buslinie M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus M43 fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5 Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle acht bis zehn Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Buslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75 Minutentakt verdichtet werden. Die Buslinie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim" und "Bergen Ost" (via Vilbeler Landstraße), werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle "Atzelberg West" aufnehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2021, OA 78 Anregung vom 14.03.2022, OA 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11
Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 18 entstanden aus Vorlage: OF 16/16 vom 15.05.2021 Betreff: Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe beschlossen, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße die unten angeführten Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen: a) Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße gelten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. b) Die sich daraus ergebende, eventuelle Fahrplanänderung ist zum nächsten planmäßigen Fahrplanwechsel (12.12.2021) vorzunehmen. Begründung: Die Buslinie 40 bietet direkte und schnelle Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit wird erwartet, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Bus zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste aufnehmen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11
Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg Präambel Das Überfahren der durchgezogenen Linie im Bereich der viel befahrenen Vilbeler Landstraße/Klingenweg ist aus gutem Grund eine gefährliche Ordnungswidrigkeit und kostet richtig Geld. Fahrradfahrende sind nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet auf einem, in diesem Fall für Fahrräder ausgewiesenen Fußgängerüberweg mit Ampel abzusteigen und das Rad zu schieben. Damit ist auch für Radfahrer ein sicherer Übergang über diese Hauptverkehrsstraße gefahrlos möglich. Eine zusätzliche Fahrradampel würde den fließenden Verkehr mit farbiger Abbiegespur enorm behindern und alle Abbieger in den Klingenweg, die Marktstraße und die Vilbeler Landstraße unnötig aufstauen, von den Kosten einer solchen Aktion mal ganz abgesehen. Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Radfahrenden mit einem etwas größeren Schild auf die vorhandene Ampelkreuzung hinzuweisen und das für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Überfahren der durchgezogenen Fahrbahnteilung auch zu ahnden. Begründung siehe oben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenSichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg zu prüfen. Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und ist auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig kenntlich zu machen (z.B. durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links und durch eine kombinierte Fußgänger-/Fahrradfahrer*innenampel oder eine zusätzliche Fahrradampel) oder eine Alternative vorzuschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenCall-A-Bike in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2021, OF 21/16 Betreff: Call-A-Bike in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, daß sich der Magistrat beim Bike-Sharing Anbieter Call-A-Bike dafür einsetzt, das Kerngebiet Frankfurt um den Stadtteil Bergen-Enkheim zu erweitern. Begründung: Bike-Sharing ist eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr, um insbesondere die individuelle und flexible Verbindung zwischen Zielort und Nahverkehrshaltestelle zu überbrücken. Call-A-Bike arbeitet mit festen Rückgabestationen, durch Zuzahlung ist die Rückgabe an einem beliebigen Ort im Kerngebiet möglich. Es gibt somit einen Anreiz, die Rückgabestationen zu nutzen. Es handelt sich um ein Angebot der DB Bahn mit soliden Fahrrädern, welches sich seit fast zwei Jahrzehnten in Frankfurt bewährt hat. Sharing Angebote sind praktisch, nutzen der Umwelt, sind ressourcenschonend und stellen einen Beitrag zur Verbesserung der Parkplatz- und Verkehrssituation dar. Gegenwärtig ist der Stadtteil Bergen-Enkheim von der Nutzung des Call-A-Bike-Angebotes ausgeschlossen - die Abdeckung endet westlich der Vilbeler Landstraße. Foto 1: Die Call-A-Bike Station mit Fahrrädern in Enkheim (eigene Aufnahme) Foto 2/3: Das Call-A-Bike Kerngebiet Frankfurt mit Ausschluss von Bergen-Enkheim (Quelle: eigene Aufnahmen von https://www.callabike.de/de/rad-finden?city=50.110556%7C8.682222) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 21/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, FDP und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße/Klingenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7090 entstanden aus Vorlage: OF 347/16 vom 15.12.2020 Betreff: Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße/Klingenweg Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Markstraße/Klingenweg erstellen zu lassen und dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im Baugebiet Rosenträger und insbesondere in der Amaliestraße ist eine erhebliche Zunahme des Durchgangsverkehrs zu verzeichnen. Da sich nicht alle Autofahrer rücksichtsvoll verhalten, ist dies mit Gefahren für die dort regelmäßig spielenden Kinder verbunden. Ziel sollte eine Verkehrsberuhigung sein, für die ein Kreisverkehr oder eine Linksabbiegerspur Voraussetzung wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1060 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2088 Aktenzeichen: 66 0
Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 348/16 Betreff: Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in dem oben aufgeführten Bereich regelmäßig eine Überwachung des ruhenden Verkehrs anzuordnen, um die überhandnehmenden Parkverstöße in den zum Teil sehr schmalen Wohnstraßen zu ahnden. Im Neubaugebiet "Hinter den Obergärten" sind teilweise beide Straßenseiten zugeparkt, so daß bei einem entgegenkommenden Fahrzeug einer mangels Ausweichmöglichkeiten zurückfahren muss. An T-Kreuzungen, wie z.B. der Hohen/Straße/Erlenseer Straße oder Schelmenburgweg/Schalksbornstrasse werden die Fahrzeuge bis direkt an die abbiegende Kurve zugeparkt, so daß man den Gegenverkehr nicht sehen kann. Im Feldwegeanschluss Frohngrundweg stehen direkt ab dem Halteverbotsschild Richtung Norden fast immer Fahrzeuge auf dem unbefestigten Wegrand und die Abzweigung der Hohen Straße über eine kleine Grünanlage wird im Wohngebiet zum "grünen Parkplatz" und im Wirtschaftsweg, der historischen Hohen Straße zum gern genutzten Wandererparkplatz, auf dem die parkenden Fahrzeuge am Wegrand die schweren Bulldogs und Erntefahrzeuge der Landwirte massiv behindern. Dazu kommen noch Pendler aus dem Umland, die wegen der Tarifgrenze in ganz Bergen-Enkheim ihre Fahrzeuge in der Nähe der Bus- und U-Bahnhaltestellen teilweise den ganzen Arbeitstag über abstellen, um in den ÖPNV umzusteigen. Begründung: Dieser aus dem Ruder gelaufene Parkverkehr muss wieder regelmäßig kontrolliert und ggf. sanktioniert werden, um den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und sicherer zu gestalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 348/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
Weiter lesenSofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6967 entstanden aus Vorlage: OF 795/11 vom 16.11.2020 Betreff: Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 6747/20 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich mit Hessen Mobil Maßnahmen zu ergreifen, die die Unfallgefahr an oben genannter Kreuzung deutlich reduzieren. Begründung: Die Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747, hat bereits auf die Gefahr des Kreuzungsbereiches hingewiesen. Der tödliche Verkehrsunfall vom 08.11.2020 an eben jener Stelle zeigt die Wichtigkeit sofort greifender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 645 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1921 Aktenzeichen: 66 0
Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6966 entstanden aus Vorlage: OF 794/11 vom 16.11.2020 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Magistrat wird in Absprache mit dem Ortsbeirat 16 gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voranzutreiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße/Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf zwei reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neu gestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o. Ä. an. An geeigneter Stelle wird durch Einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1874 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 entstanden aus Vorlage: OF 784/11 vom 11.10.2020 Betreff: Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an oben genanntem Verkehrspunkt einen Kreisverkehr einzurichten. Sofern ein Kreisverkehr nicht möglich ist, freut sich der Ortsbeirat über geeignete Alternativvorschläge. Begründung: Genannter Verkehrspunkt ist sehr stark frequentiert. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten bilden sich häufig Rückstaus, sowohl von der Wilhelmshöher Straße kommend als auch von Enkheim kommend, auf die Wilhelmshöher Straße. Auch wenn der Kreuzungsbereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt ist, bietet ein Kreisverkehr eine deutliche Steigerung des Verkehrsflusses. Die Geschwindigkeit auf der Vilbeler Landstraße wird reduziert, und durch die Errichtung von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs tritt eine erhebliche Besserung für Fußgänger ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.11.2020, OF 795/11 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6967 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 410 Aktenzeichen: 66 0
Neubau/Umbau/Renovierung Hofgut-Landgraben 11 und 11a
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2020, OF 345/16 Betreff: Neubau/Umbau/Renovierung Hofgut-Landgraben 11 und 11a Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge umgehend prüfen und berichten: - Warum finden seit ca. 3-4 Monaten auf der Baustelle keine Bautätigkeiten mehr statt? - Wann werden die Bautätigkeiten wieder aufgenommen? - Bis wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? - Warum wird die im Hinterhof bestehende Scheune nicht fachgerecht vor Witterungseinflüssen geschützt? Begründung: Die Baustelle auf dem Hofgut-Landgraben 11&11a ist schon seit ein paar Monaten verweist. Das Vorderhaus wurde entkernt, im Hof steht ein Baukran. Ebenfalls im Hof befindet sich eine Scheune mit Nebengebäuden. Die Scheune ist baulich verwaist und enthält seit Jahren schon ein großes Loch im Dach. Da sie unter Denkmalschutz steht und durch den nahenden Winter weiter einzustürzen droht, sollte hier schnellstens das Denkmalamt und die Bauaufsicht eingeschaltet werden, damit das Dach fachgerecht gesichert wird. Es besteht der Verdacht, dass der Bauherr es darauf anlegt, dass die Scheune nicht mehr zu erhalten ist. Unter www.hofgut-landgraben.de wird die Immobilie ganz toll angepriesen und bebildert auch noch der alte Zustand dargestellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 345/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenVerwilderte Brachflächen am Berger Nordhang
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2020, OM 6630 entstanden aus Vorlage: OF 332/16 vom 21.08.2020 Betreff: Verwilderte Brachflächen am Berger Nordhang Der Magistrat wird gebeten, 1. schnellstmöglich die völlig verwilderten Brachflächen "Am Taubenrain", Flur 19, Flurstück 19/1, in der Verlängerung zum Landgraben, und das Flurstück 91 bis hin zum jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße vom Wildwuchs von bis zu zwei Meter hohen Disteln, Brombeerhecken, jungen Birken und anderen Jungbäumen zu befreien, um den Samenflug der schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden zu unterbinden, die vom Wind über den ganzen Nordhang verteilt werden; 2. auf den als Ausgleichsflächen für das Neubaugebiet Leuchte geschaffenen Flächen nach der jetzt erforderlichen, sehr aufwendigen Rekultivierung endlich, wie ursprünglich geplant, Streuobstwiesen anzulegen und dauerhaft zu pflegen oder alternativ die Flurstücke wieder den Landwirten zur Bewirtschaftung zu verpachten. Begründung: Den in dieser undurchdringlichen Dickung zur Plage gewordenen Wildschweinen ist die Deckung zu entziehen, da sie die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen bei der Futtersuche verwüsten und plündern. Der Samenflug der mehr als zwei Meter hohen Disteln führt, insbesondere bei starkem Wind, zur Verunkrautung großer Ackerflächen am ganzen Berger Nordhang. Insbesondere die sehr schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden sowie die mehr als zwei Meter hoch wuchernden Brombeerhecken und die mindestens acht Jahre alten Gehölze wie Birken, Ahorn und Holunder haben sich zu einem undurchdringlichen Dickicht und Refugium für immer mehr Wildschweine entwickelt, die aus dem Schutz der Dornenwildnis die angrenzenden Felder verwüsten und auch für Spaziergänger am Nordhang nicht ganz ungefährlich sind, wenn sie sich belästigt oder z. B. von stöbernden Hunden angegriffen fühlen. Deshalb muss vom Eigentümer, der Stadt Frankfurt, umgehend ein für alle Landwirte, Spaziergänger und sonstige Anlieger zumutbarer Zustand hergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2152 Aktenzeichen: 23 20
Zufahrt zur B 521 über den Landgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.08.2020, OM 6422 entstanden aus Vorlage: OF 331/16 vom 25.08.2020 Betreff: Zufahrt zur B 521 über den Landgraben Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt zur B 521 über den Landgraben mittels des Verkehrszeichens 267 - Einfahrt verboten - mit der zeitlichen Begrenzung von Montag bis Freitag zwischen 06:00 bis 10:00 Uhr zu verbieten. Das Verkehrszeichen ist auf dem Landgraben nach der Einfahrt zum Sportplatz des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim aufzustellen. Eine Sperrung des Landgrabens würde in der oben genannten Zeit nur für circa 20 Meter gelten. Begründung: Durch diese Maßnahme kann der Schleichverkehr in den Morgenstunden vom Nordring über den Landgraben auf die B 521 unterbunden werden, ohne die Zufahrt zum Sportplatz des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim oder zu den Glas-/Altkleiderbehältern zu beeinträchtigen. Eine Wendemöglichkeit wäre an dieser Stelle auch gegeben, die Fahrzeuge könnten ganz normal wenden und zurückfahren. Bei einer Ortsbegehung am 10.03.2020 wurde diese Maßnahme mit Vertretern vom Straßenverkehrsamt und dem Schutzmann vor Ort besprochen, die diese Maßnahme befürworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1982 Aktenzeichen: 32 1
Schutzstreifen für Fahrradfahrer in der Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2020, OM 6244 entstanden aus Vorlage: OF 321/16 vom 06.06.2020 Betreff: Schutzstreifen für Fahrradfahrer in der Victor-Slotosch-Straße D er Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Viktor-Slotosch-Straße, einseitig auf der nördlichen Seite, einen Schutzstreifen für Fahrradfahrer einzurichten. Begründung: Da immer mehr Kunden der großen Supermärkte, hauptsächlich ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße mit dem Fahrrad zum Einkaufen fahren und der Radweg am Kreisel nach ein paar Metern in der Victor-Slotosch-Straße endet, würde ein durchgehender Schutzstreifen den Radfahrern im Verkehr einen sicheren Raum zum Fahren schaffen. Sogenannte Schutzstreifen sind Flächen für Radfahrer, die auf der Fahrbahn eingerichtet sind. Sie sind durch eine unterbrochene weiße Linie gekennzeichnet und oft ebenfalls mit dem Fahrradpiktogramm markiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1534 Aktenzeichen: 32 1
Fehlende Baugebiete
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2020, OM 6052 entstanden aus Vorlage: OF 317/16 vom 18.05.2020 Betreff: Fehlende Baugebiete Vorgang: B 194/20 Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts amtlich geordnete Verhältnisse herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keiner Weise der im Bericht des Magistrats, B 194, gegebenen Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht. Begründung: Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch der Grundwasserschutz sind hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2020, ST 1454 Aktenzeichen: 61 0
Zugänge für mobilitätseingeschränkte Schüler und Lehrer
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2020, OF 316/16 Betreff: Zugänge für mobilitätseingeschränkte Schüler und Lehrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob in den Schulgebäuden der Bergen-Enkheimer Schulen (Schule am Landgraben, Schule am Hang, Schule am Ried) der Zugang zu allen Klassenräumen und zu allen Fachräumen auch für mobilitätseingeschränkte Schüler und Lehrer möglich ist. Sind Aufzüge bzw. Rampen für die Befahrung mit Rollstühlen vorhanden? Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob bauliche Maßnahmen geboten sind, um mobilitätseingeschränkten Menschen den Zugang zu den Schulen zu ermöglichen und somit am Unterricht uneingeschränkt teilnehmen zu können. Begründung: Erfolgt mündlich Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 316/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenSanierung des Bürgersteigs im Bereich Kirchbergweg/Klingenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2020, OF 739/11 Betreff: Sanierung des Bürgersteigs im Bereich Kirchbergweg/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, den Bürgersteig im oben genannten Bereich in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen und die gefahrlose Nutzung durch die Bürger zu ermöglichen. Begründung: Im oben genannten Bereich ist der Bürgersteig durch das tägliche überfahren mit Kfz / Lkw / Bussen vollständig Plan zur Straße. Der Bürgersteig bietet keinerlei Sicherheitsbereich für Fußgänger, da er problemlos als Straßenersatz genutzt werden kann. Durch das häufige Befahren des Bürgersteigs haben sich Verschiebungen des Pflasters ergeben. Eine Nutzung mit Kinderwagen / Rollator / Rollstuhl ist nicht mehr gegeben. Daher muss in diesem Bereich auf die Straße ausgewichen werden, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Da der Bürgersteig im Nahbereich einer Seniorenwohnanlage verläuft ist umgehend eine Instandsetzung nötig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 739/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 739/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 739/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 739/11 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenBuslinie 83 als Ringbuslinie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5822 entstanden aus Vorlage: OF 304/16 vom 18.02.2020 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Vorgang: B 495/19 Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Linie 83 verkehrt dann über folgende Route: "Friedberger Warte" - Berger Weg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - BAB 521 zurück zur "Friedberger Warte". Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Linie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in seinem Bericht vom 16.12.2019, B 495, den guten Vorschlag des Ortsbeirates mit einer momentan nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die oben genannte Fahrstrecke verbindet die Linie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Buslinie 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahnlinie 18 sowie den Bus der Linie 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über andere Vorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 757 Aktenzeichen: 92 11
Buslinie 83 als Ringbuslinie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5795 entstanden aus Vorlage: OF 711/11 vom 03.02.2020 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Vorgang: B 495/19 Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Linie 83 verkehrt dann über folgende Route: "Friedberger Warte" - Berger Weg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - BAB 521 zurück zur "Friedberger Warte". Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Linie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in seinem Bericht vom 16.12.2019, B 495, den guten Vorschlag des Ortsbeirates mit einer momentan nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die oben genannte Fahrstrecke verbindet die Linie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Buslinie 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahnlinie 18 sowie den Bus der Linie 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über andere Vorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2019, B 495 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 791 Aktenzeichen: 92 11
Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.01.2020 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50 Meter -Längen geplant) realisiert werden; 2. die vierwöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Zumindest die Busse der Linie 43 sollten durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können; 3. falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er-Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacherinnen und Seckbacher und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83)
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGelder aus dem Digitalpackt Schule für die Bergen-Enkheimer Schulen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2019, OF 289/16 Betreff: Gelder aus dem Digitalpackt Schule für die Bergen-Enkheimer Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie und in welchem Umfang die Gelder aus dem Digitalpackt Schule den Bergen-Enkheimer Schulen (Schule am Hang, Schule am Landgraben, Schule am Ried) zugutekommen sollen. - Welche Gelder stehen konkret zur Verfügung? - Welche Infrastrukturmaßnahmen sind geplant? - In welchem Umfang können die Schulen mit Endgräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? - Bis wann sind diese Maßnahmen geplant? - Ist sichergestellt, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpackt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen? Begründung: Erfolgt mündlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1514 2019 Die Vorlage OF 289/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: FDP
Weiter lesenÄnderung der Straßenführung - Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5343 entstanden aus Vorlage: OF 270/16 vom 23.09.2019 Betreff: Änderung der Straßenführung - Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße die Einfahrt von der Vilbeler Landstraße durch ein Einfahrtsverbotsschild (Verkehrszeichen 267) zu ändern. Zukünftig soll zur Vermeidung von Lkw- und Schleichverkehr die Einfahrt von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße und in die Siedlerstraße für alle Fahrzeuge außer Fahrräder untersagt werden. Dazu ist an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße/Vilbeler Landstraße ein Austausch des Verkehrszeichens 250 mit ZZ 1020-30 gegen 267 mit ZZ 1022-10 vorzunehmen. Um ein Ausweichen auf die noch schmalere Siedlerstraße zu verhindern, ist auch zu dieser Straße ein Einfahrtsverbot mit Verkehrszeichen 267 mit ZZ 1022-10 notwendig (siehe nachstehende Skizze). Begründung: Das derzeit an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße/Vilbeler Landstraße angebrachte Verkehrsschild 250 "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatz "Anlieger frei" bringt nicht die gewünschte Wirkung. Eine dauerhafte Kontrolle und Sanktionierung des derzeitigen Durchfahrtsverbots durch das Zusatzschild "Anlieger frei" ist mangels Personal der Stadtpolizei nicht möglich. Es ist aber permanent viel Durchgangsverkehr festzustellen, insbesondere Elterntaxis und Pendler aus Maintal, Abflussverkehr vom Hessen-Center sowie sonstiger Schleichverkehr. Durch verschiedene private Einzelbauvorhaben im südlichen Bergen-Enkheim sind außerdem bereits jetzt häufig unerlaubte Durchfahrten großer Lkw festzustellen, die schon zu Beschädigungen geführt haben und eine Gefährdung darstellen. Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Baubeginn im Neubaugebiet Leuchte, ist mit einer Verstärkung des Problems zu rechnen. Gestützt wird die Bitte durch eine durchgeführte Anliegerbefragung, die im Ergebnis brachte, dass sich 57 Prozent weniger Durchgangsverkehr wünschen und 46 Prozent befürworten, dass keine Einfahrt mehr von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße möglich sein soll. Der beantragte Schildertausch scheint die einzig wirksame und zielführende Maßnahme zur Entlastung der schmalen Straßen zu sein. Dem Durchgangsverkehr steht die weitaus besser geeignete Straße Leuchte zur Verfügung, über die auch die Anwohner mit nur geringem Umweg in das Siedlungsgebiet einfahren können. Quelle: Googel Maps Quelle: Eberhard Schwarz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 196 Aktenzeichen: 32 1
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