Meine Nachbarschaft: Heidestraße
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Vorlagen
Veränderte Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2070 entstanden aus Vorlage: OF 184/4 vom 12.04.2022 Betreff: Veränderte Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern Veränderungen von Formen der Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen) denkbar und mittelfristig umsetzbar sind und mit welchen benennbaren Folgen, insbesondere bei einer Sperrung für den Durchgangsverkehr, zu rechnen ist. Zudem soll die Möglichkeit evaluiert werden, barrierefrei und optisch hochwertig die Berger Straße mit dem Bornheimer Fünffingerplätzchen zu verbinden. Begründung: 1. Die Berger Straße ist in diesem Teil eine Mischung aus Einzelhandelsgeschäften, zwei größeren Lebensmittelgeschäften, einer Bankfiliale, Restaurants sowie einem Bistro und Eissalon. Zudem gibt es Wohnhäuser, die zum Teil auch Arztpraxen und weitere Dienstleistungen beherbergen. Fast ausnahmslos werden die Geschäfte von Kunden besucht, die auch jetzt schon in diesem Straßenabschnitt keinen der wenigen Parkplätze besetzen. 2. Es wäre vorstellbar, hier eine Zone zu schaffen, die nur für Anliegerinnen und Anlieger sowie Lieferverkehr befahrbar wäre. Die Berger Straße könnte ebenerdig mit dem Bornheimer Fünffingerplätzchen barrierefrei verbunden werden. Das wäre nicht nur optisch hochwertig, sondern ergäbe insbesondere für ältere Mitmenschen und Familien - in dem gerade neu errichteten Gebäude wird es eine Kita geben - eine Flanier- und Aufenthaltszone. 3. Die Straße ist recht schmal und wird auch jetzt schon - nicht nur wegen der momentanen Baustellen - von Autos, Fahrradfahrern und Fußgängern gleichzeitig benutzt, was immer wieder zu Gefahren- und Stresssituationen führt. 4. Der Anlieferverkehr ist gering und auf bestimmte Zeiten begrenzt. 5. Bei der Fertigstellung des Neubaus auf dem sogenannten Gaumergelände käme noch unterirdischer Parkraum hinzu. Auch der Anlieferverkehr für das neue Wohngebäude mit einem weiteren Vollversorger ist nicht über diesen Teil der Berger Straße vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2070 Beratung im Ortsbeirat: 4
Saalburgstraße: Busse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2069 entstanden aus Vorlage: OF 183/4 vom 11.04.2022 Betreff: Saalburgstraße: Busse Der Magistrat wird gebeten, die Pausens tationen der Busse in der Saalburgstraße zu verlagern. Begründung: Bornheim-Mitte ist sehr gut an den ÖPNV angebunden! Dabei soll es belassen, aber auch eine gute Wohnqualität für die Anwohnenden geschaffen werden! Bevor die E-Busse 2025 kommen, ist die Verlagerung der Pausenstationen eine Möglichkeit, den Lärm für die Anwohnenden zu reduzieren. Des Weiteren führt die unübersichtliche Verkehrslage oft zu gefährlichen Situationen - gerade für Radfahrende. Es ist an der Zeit, jetzt eine Verbesserung zu schaffen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrerinnen und Fahrer der Busse mit geeigneten Maßnahmen in den Prozess der Umgestaltung miteinzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2069 Beratung im Ortsbeirat: 4
Zusätzlicher Flaschencontainer an der Berger Straße/Ecke Bornheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 276/3 Betreff: Zusätzlicher Flaschencontainer an der Berger Straße/Ecke Bornheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Berger Straße, Ecke Bornheimer Landstraße einen zusätzlichen Flaschencontainer aufzustellen oder freitags eine zusätzliche Leerung durchzuführen. Begründung: Das Fassungsvermögen der zwei vorhandenen Container reicht regelmäßig nicht aus, um die zahlreichen Weinflaschen, die freitagabends nach Besuchen auf Friedberger- und Luisenplatz dort entsorgt werden, aufzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenSchulwegsicherheit Merianschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 entstanden aus Vorlage: OF 252/3 vom 14.03.2022 Betreff: Schulwegsicherheit Merianschule Vorgang: OM 1474/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen im Rahmen der Verbesserung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Merianschule und des Martin-Luther-Platzes umzusetzen: 1. Überprüfung des Schulwegeplans der Merianschule, insbes. im Bereich des neuen Eingangs auf der Burgstraße, hier fehlt ein gesicherter Übergang vom vorgesehenen Schulweg auf der östlichen Seite der Burgstraße in die Merianschule, die Minimalforderung wäre eine Querungshilfe auf der östlichen Seite gegenüber der Hofeinfahrt, d ie beste Lösung wäre die Einrichtung eines Zebrastreifens; 2. Verkehrsschild "Kinder" im Bereich des neuen Hofzugangs; 3. Piktogramm "Spielende Kinder" im Bereich der Burgstraße vor der Schachbrettmarkierung; 4. Roteinfärbung des Spielstraßenbereiches auf der Fahrbahn am Martin-Luther-Platz. Begründung: In einem Ortstermin mit der Elternvertretung der Merianschule wurde deutlich, dass sich die Situation durch die neue Zugangsmöglichkeit nochmals verändert und die Querungen auf der Burgstraße nochmals zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund wurde die seitens des Ortsbeirates 3 vorgeschlagene Verkehrsführungsänderung auf der Burgstraße zwischen Martin-Luther-Platz und Bornheimer Landstraße (Vorlage OM 1474) begrüßt. Im Bereich des Martin-Luther-Platzes sollte die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf Rädern durch die Roteinfärbung ebenfalls erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1681 Aktenzeichen: 32 1
Merianplatz, Luisenplatz und Friedberger Platz grundreinigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1950 entstanden aus Vorlage: OF 255/3 vom 10.03.2022 Betreff: Merianplatz, Luisenplatz und Friedberger Platz grundreinigen Vorgang: V 220/21 OBR 3; ST 274/22 Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterten Platzbereiche auf dem Merianplatz, Luisenplatz und Friedberger Platz einer gründlichen Reinigung zu unterziehen, die auch die Glasscherben in den Pflastersteinzwischenräumen entfernt. Künftig soll darauf geachtet werden, dass die Reinigung auch die Zwischenräume einschließt. Begründung: Alle Platzbereiche sind in den Pflastersteinzwischenräumen mit Scherben übersät. Gemäß Stellungnahme ST 274 dürfte die Reinigung der Zwischenräume kein Problem darstellen, deshalb wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass dies auch geschieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 220 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 274 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1242 Aktenzeichen: 79 4
Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1944 entstanden aus Vorlage: OF 241/3 vom 09.03.2022 Betreff: Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße Vorgang: OM 1035/21 OBR 3; ST 496/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 496 aufgeführten Maßnahmen in den Punkten 1. bis 3. umzusetzen. Dem in Punkt 4. genannten Lösungsvorschlag, zur Einrichtung einer Ladezone auf der Südseite, stimmt der Ortsbeirat zu und bittet auch hier um Umsetzung. Begründung: Mit seiner Anregung OM 1035 möchte der Ortsbeirat 3 eine sichere und gerechte Nutzung des östlichen Abschnitts der Bornheimer Landstraße für alle Verkehrsteilnehmenden ermöglichen. Radfahrende sind, durch in zweiter Reihe parkende Paketdienste, bislang einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Fehlende Parkstreifen gehen zulasten des Fußverkehrs, da parkende Kraftfahrzeuge sehr weit auf dem Gehweg abgestellt werden. Auf der Südseite der Bornheimer Landstraße wird aktuell durch das vorhandene Schrägparken auf dem Gehweg die geforderte Mindestgehwegbreite von 2,50 Metern nicht eingehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1035 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 496 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1679 Aktenzeichen: 60 10
Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 172/4 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des "Ostermarktes für Kinder" am Gründonnerstag 2022 einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit einem Jahrzehnt nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich daraus, dass die Antragsteller einerseits erst nach Antragsschluss von der Veranstaltung und der entsprechenden Bitte des Veranstalters erfuhren und andererseits eine Beschlussfassung auf der nächsten Sitzung ausscheidet, weil diese erst nach dem Ereignis stattfindet. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 100 2022 Die Vorlage OF 172/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm
Weiter lesenStatus barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 entstanden aus Vorlage: OF 165/4 vom 20.02.2022 Betreff: Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk Vorgang: OM 522/21 OBR 4; ST 327/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann mit einem barrierefreien Ausbau/Umbau der noch nicht barrierefreien Straßenbahnstationen in Bornheim/Ostend zu rechnen ist. Hinsichtlich der Straßenbahnstationen "Habsburger-/Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte" wird der Magistrat, die angekündigten Umsetzungen im Ortsbeirat vorzustellen, sobald die Planung vorstellungswürdig ist. Begründung: In seiner sehr ausführlichen Stellungnahme zur Verkehrsplanung im Ortsbezirk vom 04.02.2022, ST 327, listet der Magistrat unter anderem den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnstationen "Burgstraße", "Saalburg-/Wittelsbacherallee", "Ernst-May-Platz", "Bornheim Mitte" und "Habsburger-/Wittelsbacherallee" als durch die VGF geplant. Aus dem Nahverkehrsplan 2025+ ergeben sich noch weitere umzubauende Straßenbahnstationen, namentlich "Freiligrathstraße", "Waldschmidtstraße", "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" (vergleiche Nahverkehrsplan 2025+ Anlagenband Kartenteil, Seite 12). Einige Termine in der Liste legen die Vermutung nahe, dass schon detailliertere Planungen vorliegen müssten: Besonders relevant wären Informationen zu den Straßenbahnstationen "Habsburger-/ Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte", für die die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen laut Nahverkehrsplan 2025+ im Jahr 2022 (Straßenbahnstation "Habsburger-/Wittelsbacherallee") bzw. 2023 (Straßenbahnstation "Bornheim Mitte") geplant war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816
Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1777 entstanden aus Vorlage: OF 157/4 vom 25.02.2022 Betreff: Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse Vorgang: OM 1419/22 OBR 4 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wo ein zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse geplant werden kann. Begründung: Auf der gesamten Länge der Eulengasse gibt es derzeit nur einen Fußgängerüberweg, der sich an der Ecke zur Berger Straße befindet. Häufig überqueren die Anwohnerinnen und Anwohner die Eulengasse deshalb abseits des Fußgängerüberweges. Das stellt sich inzwischen jedoch immer schwieriger und vor allem für Kinder und Menschen, die geheingeschränkt sind, als gefährlich dar. Grund hierfür sind zumeist zugeparkte Straßenränder und -ecken, die den Fußgängerinnen und Fußgängern erschweren, in alle Richtungen Ausschau zu halten. Gleichzeitig werden Personen, insbesondere Kinder, zwischen den parkenden Autos von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern leicht übersehen. Die Warnhinweise, die zum Schutz der anwohnenden Kinder auf der Fahrbahn angebracht wurden, führen leider nicht zur gewünschten Entschleunigung des Verkehrs. Hier ist also kein ausreichender Schutz geboten. Während sich die Parksituation in der Eulengasse hoffentlich zeitnah verbessern wird (siehe Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419), kann ein weiterer Fußgängerüberweg die Situation für die Fußgängerinnen und Fußgänger womöglich entspannen und für mehr Sicherheit sorgen. . Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1599
Kinderbetreuungsplätze im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2022, OF 254/3 Betreff: Kinderbetreuungsplätze im Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wie viele Kinder von 0-3 Jahren, von 3-6 Jahren und von 6-10 Jahren leben aktuell im Nordend? b) Wie viele Kinderbetreuungsplätze gibt es derzeit im Nordend, aufgeteilt nach U3 und Ü3? c) Wie viele Hortplätze gibt es derzeit im Nordend? d) Wie haben sich die Platzangebote von beiden Angeboten seit 2018 entwickelt? e) Wie sind aktuell die Bedarfszahlen bei beiden Angeboten, konnten die Nachfragen im Kindernet alle erfüllt werden? f) Gibt es mittlerweile für die mit Beginn des nächsten Schuljahres wegfallenden Betreuungsplätze der ehemaligen Kindertagesstätte in der Burgstraße, die aktuell noch in der Containeranlage auf dem ehem. Betriebshof im Günthersburgpark ausgelagert sind, Ersatz? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 371 2022 Die Vorlage OF 254/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Trinkbrunnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 234/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Trinkbrunnen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle EUR 120.000,00 einzustellen für die Einrichtung von 4 zusätzlichen Trinkbrunnen im Nordend an folgenden Standorten: Merianplatz Friedberger Platz Holzhausenpark Luisenplatz Sollte es an diesen Standorten nicht möglich sein, sollen in Absprache mit dem Ortsbeirat 3 Alternativstandorte im Ortsbezirk gefunden werden. Begründung: Das Nordend gehört zu den erwärmtesten und am dicht besiedelsten Stadtteilen in Frankfurt. Deshalb sollten gerade hier zusätzliche Angebote der kostenlosen Trinkwasserabgabe geschaffen werden. Geplant ist aktuell nur ein zusätzlicher Trinkbrunnen im Günthersburgpark. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 228 2022 Die Vorlage OF 234/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung der Stadtteilzentren durch zukunftsorientierte Umgestaltung
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 223/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung der Stadtteilzentren durch zukunftsorientierte Umgestaltung Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat aufzufordern, für die Steigerung der Attraktivität von Stadtteilzentren Budget im Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Die Pandemielage hat gezeigt, wie wichtig attraktive Stadtteilzentren als Begegnungsorte sind und dass der Bedarf hierzu nicht ausreicht. Zusätzlich haben Gewerbetreibende in den Stadtteilzentren mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Ein Beispiel hierzu aus dem Nordend ist die Berger Straße. Hier passen die Strukturen nicht mehr zum Bedarf und es wird eine integrierte Planung benötigt, die die Situation von Gewerbe, Verkehr und Verweilorte mit den Anforderungen aus Gegenwart und Zukunft zusammenbringt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 218 2022 Die Vorlage OF 223/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerbesserungen für Fuß- und Radverkehr in der Schleiermacherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1745 entstanden aus Vorlage: OF 162/3 vom 18.11.2021 Betreff: Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr in der Schleiermacherstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Halteverbotszone unmittelbar vor dem Eingang des Kindergartens in der Schleiermacherstraße 15 einzurichten. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, Fahrradbügel in der Schleiermacherstraße zu errichten, z. B. im Straßenbereich der Kreuzung mit der Heidestraße. Begründung: Auf den Gehwegen in der Schleiermacherstraße ist der Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger durch Gehwegparken eingeschränkt, insbesondere vor den Kindergarten ist während der Bring- und Abholzeiten der Gehweg überfüllt. Dies führt zu gefährlichen Situationen durch eine schlechte Sicht auf die Fahrbahn. Durch eine Halteverbotszone von circa fünf Metern Länge vor dem Eingang des Kindergartens, ggf. mit Bordsteinabsenkung, könnte die Situation auf dem Gehweg deutlich entlastet werden, auch weil dadurch eine Nutzung der Fahrbahn bis unmittelbar vor den Kindergarten für Eltern mit Fahrrädern ermöglicht würde. Aktuell ist ein Zugang zum Kindergarten nur über einen Umweg über den schmalen Gehweg möglich. Weiterhin gibt es in der gesamten Straße, abgesehen von den Fahrradstellplätzen des Jugendhauses, keine Fahrradbügel. Eine Initiative auf der Ideenplattform der Stadt hat 153 Unterstützungen erhalten und in den Kommentaren wurde die Dringlichkeit des Anliegens deutlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1402 Aktenzeichen: 32 1
Gehwegnasen Heideplatz/Ecke Schleiermacherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1764 entstanden aus Vorlage: OF 219/3 vom 01.02.2022 Betreff: Gehwegnasen Heideplatz/Ecke Schleiermacherstraße Vorgang: OM 272/21 OBR 3; ST 2182/21 Der Magistrat wird gebeten, an den Straßenecken Heideplatz/Ecke Schleiermacherstraße Gehwegnasen analog wie an den Straßenecken Heideplatz/Ecke Schopenhauerstraße einzurichten. Begründung: Mit der Anregung OM 272 hat der Ortsbeirat 3 um Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Sicherungen der Straßenecken in der Straße Heideplatz gebeten. Der Magistrat hat mit der Stellungsname ST 2182 die eingeschränkten Möglichkeiten aufgezeigt. Übernommen wurde jedoch der Vorschlag, die Straßenecken an allen Einmündungen der Straße Heideplatz als Gehwegnasen auszugestalten. An der Einmündung zur Schopenhauerstraße ist das bereits im Rahmen von Bauarbeiten geschehen. An der Ausfahrt zur Schleiermacherstraße befindet sich derzeit noch eine Baustelle. Es wird darum gebeten, hier ebenfalls die Gehwegnasen einzurichten und mit Fahrradständern abzupollern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 272 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2182 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1405 Aktenzeichen: 66 0
Baumschutzring vor U-Bahn-Abgang „Bornheim Mitte“ instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1675 entstanden aus Vorlage: OF 149/4 vom 28.01.2022 Betreff: Baumschutzring vor U-Bahn-Abgang "Bornheim Mitte" instand setzen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der beschädigte Baumschutzring im Bereich der Berger Straße, Höhe U-Bahn-Abgang Station "Bornheim Mitte" (in Höhe Hausnummer 204, siehe Foto), möglichst zeitnah instand gesetzt wird und diese Gefahrenquelle beseitigt wird. Begründung: Der Baumschutzring aus Metall ist an einer Stelle aufgebrochen, die scharfen Metallenden stellen eine potenzielle Verletzungsgefahr, z. B. für spielende Kinder, dar. Er ist daher möglichst zeitnah instand zu setzen. Fotos: Beschädigter Baumschutzring im Bereich Berger Straße/U-Bahn-Station "Bornheim Mitte" ((c) Michael Roscher) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1122
Poller Eulengasse/Bereich Fußgängerüberweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1663 entstanden aus Vorlage: OF 133/4 vom 01.02.2022 Betreff: Poller Eulengasse/Bereich Fußgängerüberweg Der Magistrat wird gebeten, in der Eulengasse auf der nördlichen Straßenseite vom Glascontainer bis zum Fußgängerüberweg (Bereich zwischen den Straßen Am Stiegelschlag und Berger Straße) eine ausreichende Anzahl an Pollern zu installieren. Bereich zur Installation der Poller Schmaler Restfußweg Bereich zur Installation der Poller Schmaler Restfußweg (Foto: privat) (Foto: privat) (Foto: Google Maps) Begründung: Auf dem Stück (ab Fußgängerüberweg bis Glascontainer) ist der Fußweg schmal und somit eine gute Nutzung für Passantinnen und Passanten ohnehin nur bedingt möglich; insbesondere für Menschen mit z. B. Rollator oder Rollstuhl oder Familien mit Kinderwagen. Zu jeder Tages-/Nachtzeit ist der Bereich durch zwei, manchmal sogar drei parkende Autos zusätzlich stark verengt, sodass ein Durchkommen kaum möglich ist. Oftmals sind Passantinnen und Passanten sowie Kinder zu beobachten, die auf die Straße ausweichen. Durch die Installation von Pollern wird der Fußweg nutzbar für zu Fuß Gehende, wodurch die Verkehrssicherheit in dem Bereich deutlich verbessert wird, da kein Ausweichen auf die Straße mehr nötig ist und Autofahrerinnen und Autofahrer den Bereich besser einsehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1310
Stolperfalle für Passantinnen und Passanten in der Peterweilstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1672 entstanden aus Vorlage: OF 146/4 vom 28.01.2022 Betreff: Stolperfalle für Passantinnen und Passanten in der Peterweilstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Absenkung im Verbundsteinpflaster des Gehweges in der Peterweilstraße im Bereich vor den Hausnummern 58 bis 68 (siehe Fotos) möglichst zeitnah ausgebessert wird, um diese Gefahrenquelle für Passantinnen und Passanten zu beseitigen. Begründung: Die Absenkung im Verbundsteinpflaster stellt eine potenzielle Gefahrenquelle für Fußgängerinnen und Fußgänger dar, insbesondere für geh- und sehbehinderte Personen, aber auch ein Hindernis für Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren und Rollstühlen und sollte daher möglichst zeitnah beseitigt werden. Fotos: Stolperfalle Bürgersteig Peterweilstraße, Höhe Hausnummer 58 bis 68, privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.1977, ST 1316
Fahrradbügel Habsburgerallee/Ecke Arnsburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1668 entstanden aus Vorlage: OF 139/4 vom 24.01.2022 Betreff: Fahrradbügel Habsburgerallee/Ecke Arnsburger Straße Der Magistrat wird gebeten, die an der Habsburgerallee/Ecke Arnsburger Straße vorhandenen Fahrradbügel zu erweitern bzw. die vorhandenen Fahrradbügel durch Entsorgung von Langzeitparkern wieder nutzbar zu machen. Begründung: Die in dem Bereich vorhandenen Fahrradbügel sind fast immer belegt, oft doppelt oder dreifach und teilweise von augenscheinlichen Langzeitparkern (zum Beispiel stark verrostete Fahrräder ohne Sattel oder Vorderrad). Die neben den Fahrradbügeln halb in den Büschen abgestellten Fahrräder zeigen, dass es hier einen zusätzlichen Bedarf an Abstellmöglichkeiten gibt. Am bestehenden Ort ist Platz für zusätzliche Bügel, darüber hinaus wäre auch im Mittelstreifen Platz für zusätzliche Bügel. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1315
Fahrradbügel Berger Straße 170 bis 176 (gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie Tchibo)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1674 entstanden aus Vorlage: OF 148/4 vom 24.01.2022 Betreff: Fahrradbügel Berger Straße 170 bis 176 (gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie Tchibo) Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße auf der stadtauswärts rechten Seite gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie T chibo in zweiter Reihe ausreichend permanente Fahrradbügel anzubringen (als Erweiterung oder als Ersatz für den dort vorhandenen Fahrradständer). Begründung: In diesem Bereich der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Wiesenstraße gibt es aktuell sehr wenige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Außer drei ad-hoc Fahrradbügel an der beschriebenen Stelle bleiben nur Baumbegrenzungen und Laternen oder Schilder, die aber nicht für das Abstellen von Fahrrädern positioniert sind, wodurch dann potenziell Parkplätze blockiert oder schwerer nutzbar gemacht werden. Für so einen langen Abschnitt ist diese Situation inakzeptabel, Fahrradbügel etwa in der Mitte dieses Abschnitts wären ein erster Schritt in die richtige Richtung. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
Veränderte Mobilität Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1673 entstanden aus Vorlage: OF 147/4 vom 31.01.2022 Betreff: Veränderte Mobilität Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern Veränderungen von Formen der Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Höhenstraße bis Bornheim Mitte denkbar und kurz-, mittel- und langfristig umsetzbar sind und mit welchen benennbaren Folgen zu rechnen ist. Inwiefern ist in diesem Abschnitt eine andere Verteilung auf die verschiedenen Verkehrsträger bzw. Verkehrsmittel (Modal Split) denkbar und wünschenswert, um eine größere Umweltverträglichkeit wie auch eine für alle Beteiligten stressfreiere Nutzung zu gewährleisten? Um zu einer Lösung zu kommen, die eine breite Mehrheit der Nutzer - hier sollten besonders die Anwohner und Gewerbetreibenden beachtet werden - auf Dauer zufrieden stellt, ist natürlich eine Betrachtung der Folgen von Veränderungen zu benennen. Begründung: Die Berger Straße ist die Straße, wo das Herz Bornheims schlägt. Sie wird als Einkaufsstraße wie als Flanierzeile mit Cafés und Restaurants wahrgenommen. Allerdings ist eine entspannte Nutzung zunehmend erschwert. Insbesondere ältere Menschen wie auch Kinder sehen sich regelmäßig Gefahrensituationen ausgesetzt. Viele Bürger wünschen ein besseres Miteinander der oft konkurrierenden und sich gegeneinander als störende Beeinträchtigung erlebenden Verkehrsteilnehmer - Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer, Rollerfahrer, Anwohner und Gewerbetreibende - auf diesem hochfrequentierten Straßenabschnitt. Für nachhaltige, insbesondere umweltverträgliche Mobilität bedarf es nicht nur der konsequenten Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs. Insgesamt muss es um eine deutliche Reduktion von Emissionen und Lärm gehen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auch auf die sichere und angstfreie Nutzung der Verkehrswege und Verkehrsmittel durch jüngere und ältere Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1317
Alkoholverbotszonen im Nordend aufheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 215/3 Betreff: Alkoholverbotszonen im Nordend aufheben Die Coronaschutzverordnung des Landes Hessen gibt den Kommunen den nötigen Rechtsrahmen, um bei hohen Inzidenzen (über 350) sogenannte "Besondere regionale Schutzmaßnahmen" (§27) ergreifen zu können. Zu diesen zählt auch der Alkoholkonsum an publikumsträchtigen öffentlichen Orten (Abs. 1 Nr. 1). Die Stadt Frankfurt hat für das Nordend den Friedberger Platz, den Luisenplatz, den Günthersburgpark, den Merianplatz, den Matthias-Beltz-Platz sowie den unteren Oeder Weg ausgewiesen. Angesichts der sehr hohen Inzidenzen in Frankfurt muss jede geeignete Maßnahme ergriffen werden, die eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert. Das Alkoholverbot ist dazu jedoch aus folgenden Gründen nicht geeignet: 1. Auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie ist kein Zusammenhang zwischen dem Konsum von Alkohol und der Verbreitung des Virus nachgewiesen. 2. Es geht beim Alkoholverbot nicht darum, das Trinken in der Gruppe zu unterbinden, denn der Konsum ist an den ausgewiesenen Orten grundsätzlich untersagt, auch wenn er allein geschieht. 3. Ginge es um das Trinken in Menschenansammlungen, würde der Alkoholgehalt des Getränks keine Rolle spielen. 4. Der Alkoholkonsum ist an publikumsträchtigen öffentlichen Orten wie auf dem Oeder Weg untersagt, in den Bars und Restaurants des Oeder Wegs - auch in den Innenräumen - aber erlaubt. 5. Das Verbot ist nicht kontrollierbar, weil nicht jedem Getränk sein Alkoholgehalt sofort anzusehen ist. Das gilt insbesondere für selbst gemischte Getränke. 6. Als Alkoholverbotszonen wurden im Nordend nicht alle Orte, an denen Menschen zusammenkommen, aufgelistet, sondern genau jene Straßen und Plätze ausgewiesen, in denen sich während der warmen Jahreszeit die Beschwerden über abendliche Versammlungen und die Störung der Nachtruhe häufen. So ist der Alkoholkonsum im Günthersburgpark verboten, im Holzhausenpark aber weiterhin erlaubt. Die Coronaschutzmaßnahmen müssen verhältnismäßig und kontrollierbar sein, sonst verlieren sie ihre Akzeptanz. Vor allem aber dürfen sie nur und ausschließlich der Pandemiebekämpfung dienen und dürfen nicht als Vorwand missbraucht werden, um eine weitere Handhabe gegen missliebige Rituale wie bspw. die wochenendlichen Zusammenkünfte auf den Plätzen des Nordends zu haben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die fürs das Nordend ausgewiesenen Alkoholverbotszonen aufzuheben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 215/3 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenEndlich wieder Trinkwasser aus dem Hohen Brunnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 153/4 Betreff: Endlich wieder Trinkwasser aus dem Hohen Brunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aus dem historischen Hohen Brunnen in der oberen Berger Straße wieder Wasser in Trinkwasserqualität laufen zu lassen. Zumal es im Koalitionspapier der neuen Stadtverordnetenkoalition von Grünen, SPD, FDP und Volt der erklärte Wille ist, endlich die Errichtung neuer Trinkwasserstellen und Toiletten im Stadtgebiet zu errichten. Begründung: Der im Jahre 1827 errichtete Hohe Brunnen war die erste kommunale Wasserleitung für das damalige zu Frankfurt gehörige Dorf. Im Eingemeindungsvertrag von 1877 verpflichtete sich die Stadt Frankfurt den Hohen Brunnen an die Quellwasserleitung anzuschließen und den Bornheimer(innen) einwandfreies Trinkwasser zu gewähren. Durch den aktuellen Klimawandel und die damit verbundenen längeren Hitzeperioden erinnern wir hiermit an die damals eingegangene Verpflichtung. Nachfolgend § 12 des Eingemeindungsvertrages von 1877: "Die städtischen Behörden verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die Frankfurter Quellwasserleitung in Bornheim in möglichst naher Zeit, spätestens aber binnen 5 Jahren eingeführt und nicht bloß den Hausbesitzern der Bezug des Wassers unter denselben Bedingungen, wie solche für Frankfurt selbst festgestellt sind, ermöglicht, sondern auch da, wo dies notwendig ist, öffentliche Brunnen und Feuerkranen auf städtische Kosten errichtet werden. Bei der Vorstellung des Koalitionspapiers der neuen Stadtverordnetenkoalition wurde als Standort für eine neu zu schaffende Trinkwassereinrichtung das "Bornheimer Fünffinger-plätzchen" vorgeschlagen, aber bereits 150 Meter nördlich steht seit 227 Jahren, eines der Bornheimer Wahrzeichen, der Hohe Brunnen. Er spendet zeitweilig immer noch Wasser und sogar aus der Trinkwasserleitung. Nur muss der Brunnen entsprechend der Hygienerichtlinien ertüchtigt werden. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 4 am 15.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 153/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 153/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 4 am 03.05.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 153/4 wurde zurückgezogen.
Partei: dFfm
Weiter lesenVerkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 entstanden aus Vorlage: OF 181/3 vom 05.01.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit In einigen Straßen im Nordend ist die Fahrbahnbreite so gering, dass Zweirichtungsverkehr kaum möglich ist, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Verkehrsführungsänderungen im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch der Verkehrsreduzierung möglich sind: 1. Einbahnstraßenregelung auf der Burgstraße zwischen Bornheimer Landstraße und Martin-Luther-Platz in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Bornheimer Landstraße möglich); 2. Einbahnstraßenregelung auf der Wetteraustraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Hallgartenstraße in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Hartmann-Ibach-Straße möglich). Begründung: Bei beiden Verkehrsführungsänderungen sind keine nennenswerten Verkehrsverlagerungen in die Nachbarstraßen zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 252/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1
Bezahlbarer Wohnraum im Neubau zwischen Berger Straße und Musikantenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1479 entstanden aus Vorlage: OF 190/3 vom 03.01.2022 Betreff: Bezahlbarer Wohnraum im Neubau zwischen Berger Straße und Musikantenweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele Wohnungen (mit welcher Quadratmeteranzahl) im geplantem Neubau zwischen Berger Straße und Musikantenweg (ehemalige Tomin-Videothek) als geförderter Wohnraum (inklusive Förderweg) geschaffen werden. Begründung: Es fehlt im Nordend an bezahlbarem Wohnraum. Aus diesem Grund wurde die Vorgabe gestellt, bei jedem neuen Bauprojekt einen bestimmten Anteil an gefördertem Wohnraum zu erschaffen. Der Ortsbeirat wünscht Information darüber, in welchem Ausmaß das in diesem konkreten Projekt erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1338 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Spielplatzsanierung Germaniaplatz und Bornheim Nußbaumplatz (Bolzplatz)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1418 entstanden aus Vorlage: OF 109/4 vom 17.12.2021 Betreff: Spielplatzsanierung Germaniaplatz und Bornheim Nußbaumplatz (Bolzplatz) Der Magistrat wird gebeten, den Germania-Spielplatz sowie den Bolzplatz des Nußbaum-Spielplatzes zeitnah zu sanieren und mit barrierefreien Spielgeräten auszustatten. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen, wann die übrigen Bornheimer Spielplätze saniert werden können. Begründung: Der Statusbericht zur Spielplatzbegehung vom 11.11.2021 durch die Kinderbeauftragte für den Stadtteil Bornheim zeigt eindrücklich, dass unter den Bornheimer Spielplätzen, insbesondere im Falle des Germania-Spielplatzes und des Bolzplatzes des Nußbaum-Spielplatzes, dringender Sanierungsbedarf besteht. Der in die Jahre gekommene (Statusbericht der Kinderbeauftragten) Germania-Spielplatz benötigt, wie bereits mehrfach von der Anwohnerschaft beanstandet, eine grundlegende Erneuerung mit zeitgemäßer Ausstattung (z. B. Klettergerüst, Schaukel, Basketballkorb). Der Belag des Bolzplatzes am Nußbaum-Spielplatz muss dringend erneuert werden. Ferner äußerten Erzieherinnen und Erzieher der nahe gelegenen Kindertagesstätte und Eltern den Wunsch nach Wasserspielen, Toren an den Eingängen zum Spielplatz sowie eine Beschattung am Sandkasten für den Sommer. Mit Verweis auf mehrere Anträge in sämtlichen Frankfurter Ortsbeiräten sollte bei der Sanierung der Spielplätze auf einen barrierefreien Zugang zum Spielplatz und eine barrierefreie Nutzung der Spielgeräte geachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 867 Antrag vom 20.03.2024, OF 395/4 Etatanregung vom 16.04.2024, EA 40
Vorfahrt für Fußgängerinnen und Fußgänger - zugeparkte Straßenecken in der Eulengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419 entstanden aus Vorlage: OF 110/4 vom 17.12.2021 Betreff: Vorfahrt für Fußgängerinnen und Fußgänger - zugeparkte Straßenecken in der Eulengasse Der Magistrat wird gebeten, in der Eulengasse Straßenbepflanzung zur Abhilfe gegen zugeparkte Straßenecken anzubringen. Begründung: Die Straßenecken in der Eulengasse hin zu ihren Nebenstraßen sind in der Regel täglich durch Pkws und Kleinbusse zugeparkt. Dies führt zu stark verengten Gehwegen an den Straßenecken, die kaum Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger, Personen mit Gehhilfen, Rollstühlen und Kinderwagen sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer lassen. Die an den Straßenecken parkenden Fahrzeuge stehen nicht nur im absoluten Halte- und Parkverbot, sie erschweren zusätzlich die sichere Überquerung der Fahrbahn, insbesondere für Kinder, die den herannahenden Verkehr so nur schwer erkennen und einschätzen können. Hier kommt erschwerend hinzu, dass es in der Eulengasse nur einen Fußgängerüberweg (Ecke Berger Straße) gibt. Eine Begrünung der Straßenecken (z. B. in Form von Pflanzenkübeln oder schmalen Bäumen), die den Anwohnerinnen und Anwohnern ein sicheres Vorbeikommen ermöglichen, kann die Eulengasse für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer machen und ist zudem dem Stadtklima zuträglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 947
Fahrradpiktogramme Wiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1423 entstanden aus Vorlage: OF 115/4 vom 03.01.2022 Betreff: Fahrradpiktogramme Wiesenstraße Vorgang: OM 5734/20 OBR 4; ST 1075/20 Der Magistrat wird gebeten, in der Wiesenstraße von der Berger Straße bis zur Heidestraße auf der rechten Fahrbahnseite Fahrradpiktogramme aufzubringen. Begründung: In der Wiesenstraße wird auf dem genannten Teilstück - hauptsächlich zu Wochenmarktzeiten - der Bürgersteig mehr oder minder zugeparkt. Der Fußverkehr wird auf die Fahrbahn abgedrängt, wo er dem Fahrrad- und Autoverkehr in die Quere kommt. Das Phänomen hält seit vielen Jahren an. Ebenso lange versucht der Ortsbeirat, den Magistrat von der Notwendigkeit von Maßnahmen zu überzeugen. Alle Vorschläge wurden bisher abgelehnt und mit dem freundlichen Hinweis ergänzt, dort sei ja Haltverbot (vgl. Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1075). Der Hinweis geht indes ins Leere, da namentlich samstags keine Kräfte zur Verfügung stehen, um die Regelung auch durchzusetzen. Mit Fahrradpiktogrammen könnte zusätzlich darauf hingewiesen werden, dass an dieser Stelle das Parken von Kraftfahrzeugen nicht gewollt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5734 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1015 Antrag vom 21.06.2023, OF 320/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4236
Kreuzung Habsburgerallee/Berger Straße: Gefahrenstelle für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer entschärfen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1424 entstanden aus Vorlage: OF 117/4 vom 08.11.2021 Betreff: Kreuzung Habsburgerallee/Berger Straße: Gefahrenstelle für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer entschärfen! Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der Gefahrenstelle auf dem Bürgersteig Habsburgerallee/Berger Straße die mit seiner Stellungnahme ST 1423 bereits zugesagte Maßnahme zeitnah umzusetzen. Die in der damaligen Anregung geforderte Maßnahme war: "Dabei sollte der Radverkehr vor der Einmündung Berger Straße auf die Fahrbahn geführt werden." Begründung: Die bestehende Engstelle für Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Habsburgerallee an der Ampelanlage Ecke Berger Straße überqueren wollen, führt dazu, dass diese regelmäßig den dort entlangführenden Fahrradweg blockieren, insbesondere dann, wenn sie mit Kinderwagen, Rollatoren oder auch mit geschobenen Fahrrädern unterwegs sind. Aber auch bei einem plötzlichen Schritt zurück können an dieser Stelle sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch Radfahrerinnen und Radfahrer gefährliche Situationen entstehen. . Fotos: Fußgängerquerung der Ampelanlage Habsburgerallee/Berger Straße ((c) Michael Roscher) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1017
Maskenpflicht auf der Berger Straße und im Sandweg erkennbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1430 entstanden aus Vorlage: OF 129/4 vom 16.01.2022 Betreff: Maskenpflicht auf der Berger Straße und im Sandweg erkennbar machen Der Magistrat wird gebeten, zügig umfangreicher auf die auf der Berger Straße und im Sandweg bestehende Maskenpflicht aufmerksam zu machen und durch vermehrte Kontrollen Passantinnen und Passanten dafür zu sensibilisieren. Begründung: Seit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet vom 07.01.2022 gilt auf der Berger Straße von der Friedberger Anlage bis zum Bornheimer Fünffingerplätzchen sowie im Sandweg wieder die Pflicht zum Tragen einer OP-Maske oder FFP2-Schutzmaske. Dazu wird auf der Berger Straße durch einige wenige DIN A3-Plakate hingewiesen; auf dem Sandweg hängen jedoch gar keine Hinweisplakate. Kontrollen scheinen gar nicht stattzufinden, was zur Folge hat, dass auf der Berger Straße nur rund zwei Drittel der Passantinnen und Passanten und im Sandweg so gut wie niemand Maske trägt. Dieser Zustand ist angesichts der aktuellen Corona-Welle mit der hoch ansteckenden Omikron-Variante und der bestehenden Maskenpflicht unzureichend und sollte so schnell wie möglich durch das Anbringen weiterer Hinweisplakate und die Durchführung regelmäßiger Kontrollen geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 945
Private Tiefgarage der Eigentümergemeinschaft Ringelstraße und Roßdorfer Straße mit Tiefgarageneinfahrt Bornheimer Landwehr neben Hausnummer 39
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1432 entstanden aus Vorlage: OF 131/4 vom 12.01.2022 Betreff: Private Tiefgarage der Eigentümergemeinschaft Ringelstraße und Roßdorfer Straße mit Tiefgarageneinfahrt Bornheimer Landwehr neben Hausnummer 39 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, - ob Kenntnisse vorliegen, wann mit der Widereröffnung der genannten Tiefgarage mit circa 150 Parkplätzen zu rechnen ist und - ob er Möglichkeiten sieht, die Vorgänge zu beschleunigen. Begründung: Die Tiefgarage der Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung Langknecht aus Hanau, ist seit circa Januar 2021 wegen baulicher Mängel außer Betrieb genommen worden. Bis heute sind keine Renovierungsarbeiten zu erkennen und die Eigentümer und vor allen sonstige Garagenmieter aus der Nachbarschaft, die dort nicht wohnen, müssen auf der Straße einen Parkplatz einnehmen. Dies führt in dem dicht bewohnten Gebiet zu einem erhöhten Parkdruck. Die Folge sind permanente Parkverstöße und Behinderungen auf Überwegen und an Straßeneinmündungen und Hofeinfahrten. Beim Neubau im Jahr 1969 war die Tiefgarage des Wohnblockes ein Bestandteil der Baugenehmigung. Dieser Bauauflage wird zum Nachteil aller Anwohner seit einem Jahr nicht mehr nachgekommen. Mieter der Tiefgarage erhalten keinerlei Informationen wann eine Instandsetzung erfolgen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 836
Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2022, OF 191/3 Betreff: Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20; V 1878/20 OBR 3; ST 889/21 In der Stellungnahme St 1815 vom 12. 10. 2020 steht zu lesen, dass der Magistrat "Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden" nachgeht, was sehr zu begrüßen ist. Bedauerlicherweise hat der Magistrat aber bis heute dem Ortsbeirat keine Auskunft darüber erteilt, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgeht (siehe Antrag vom 12. 11. 2020). Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat nunmehr erneut um Auskunft darüber, welche Konsequenzen er im Einzelnen aus seinen Kenntnissen um besagten Wohnungs- bzw. Wohngebäudeleerstand zieht. (Bezüglich des Leerstand u. a. die Burgstraße 56 - sowie die Bergerstraße 6-8 - betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf diesen Leerstand hingewiesen.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 295 2022 Die Vorlage OF 191/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenFahrradbügel an Kreuzungsbereichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Verbesserte Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf der unteren Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1272 entstanden aus Vorlage: OF 91/3 vom 26.08.2021 Betreff: Verbesserte Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der unteren Berger Straße zwischen Höhenstraße und Anlagenring das bestehende Schrägparken für Fahrzeuge zukünftig vollständig in Parallelparken am Straßenrand zu ändern. Im Zuge dieser Maßnahme sollen alle Straßenecken auf der gesamten unteren Berger Straße auf illegale Parkmöglichkeiten und Hindernisse auf den Bürgersteigen überprüft werden, um so nach deren Beseitigung übersichtliche und sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, zu schaffen. Sommergärten, die zu Verengungen auf dem Bürgersteig führen, sollen ganz oder teilweise auf einzelne Parkplätze am Straßenrand verlagert werden. Fehlende Ruhebänke sollen ergänzt werden. Am Straßenrand sollen außerdem, soweit noch nötig, fehlende Lieferzonen eingerichtet und Fahrradbügel installiert werden. Die gepflasterten Straßenschwellen auf der unteren Berger Straße sollen in ihrer Funktion erhalten und instand gesetzt werden, um schnelles Fahren von Autos und auch Fahrradfahrern zu verhindern. Eventuell sollen Fahrradschutzstreifen im S traßenraum am Rande markiert werden. Alle Maßnahmen sollen schrittweise und in Absprache mit Geschäftsleuten, Anwohnern und dem Ortsbeirat erfolgen. Entsprechende Vorschläge sollen von den verantwortlichen Ämtern erarbeitet und vorgestellt werden. Begründung: Die Anregung verfolgt folgende Ziele: - Reduzierung des stehenden Verkehrs durch Änderung von Schrägparken in Parallelparken und Nutzung einzelner Parkplätze für Sommergärten, Lieferzonen und Fahrradbügel; - einfache und sichere Querungsmöglichkeiten und Barrierefreiheit für Fußgänger an allen Straßenecken im gesamten Straßenverlauf; - mehr Platz für Geschäftsauslagen und größere Aufenthaltsqualität auf den Bürgersteigen durch (teilweise) Verlagerung von größeren Sommergärten auf den Straßenrand; - mehr Sicherheit für Fahrradfahrer, vor allem beim Fahren entgegen der Einbahnstraße, durch breiteren Straßenraum und ggf. Markierung von Schutzstreifen, kein plötzliches gefährliches Zurückstechen von schrägparkenden Fahrzeugen mehr; - Reduzierung des Fahrradfahrens auf dem Bürgersteig durch größere Sicherheit für Fahrradfahrer auf der dann breiteren Straße, damit erhöhte Sicherheit für Fußgänger auf dem Bürgersteig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 785 Antrag vom 28.09.2022, OF 387/3 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2364 Antrag vom 09.01.2023, OF 431/3 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 Stellungnahme des Magistrats vom 23.05.2023, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 10 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1555 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 551 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anhörung zu Konzepten für die öffentlichen Plätze im Ortsbezirk 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1283 entstanden aus Vorlage: OF 142/3 vom 18.11.2021 Betreff: Anhörung zu Konzepten für die öffentlichen Plätze im Ortsbezirk 3 Vorgang: OM 582/21 OBR 3; ST 1935/21 Die Situation an den zentralen Plätzen im Ortsbezirk 3 wie Luisenplatz, Martin-Luther-Platz, Matthias-Beltz-Platz und Merianplatz ist im letzten Jahr weiter eskaliert. Mittlerweile haben sich weitere Bürgerinnen und Bürger an den Ortsbeirat 3 gewandt und um eine Bürgeranhörung gebeten. Es hat in der Vergangenheit viele Gespräche und Initiativen gegeben, es ist an der Zeit, das Thema nochmals im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zusammenzufassen und die verschiedenen Punkte, die von der Anwohnerschaft immer wieder an den Ortsbeirat 3 herangetragen werden, abzuarbeiten. Der Ortsbeirat hat mit der Anregung vom 08.07.2021, OM 582, den Magistrat gebeten, das Feiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich zu begrenzen und ein Konzept zur Begrenzung der Lärmbelästigung, der Vermüllung und der Wildpinkelei durch Partygäste vorzulegen. In seiner Stellungnahme ST 1935 hat der Magistrat Lösungsansätze in Aussicht gestellt. Die Zeit drängt. Es muss vermieden werden, dass sich die zum Teil völlig aus dem Ruder gelaufenen Feiern im kommenden Frühjahr, Sommer und Herbst wiederholen. Damit die in der Anregung OM 582 benannten Ziele bereits mit Saisonbeginn auch umgesetzt werden können, sollen die zuständigen Dezernate und Ämter (einschließlich FES und Landespolizei) dem Ortsbeirat ein möglichst dezernatsübergreifend abgestimmtes Handlungskonzept vorlegen und zur Diskussion stellen. Dies ist auch wichtig vor dem Hintergrund, dass sich im Magistrat personelle Veränderungen ergeben haben. Die neuen Dezernentinnen müssen sich zu den Fragestellungen positionieren und eingebunden werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema "Situation der öffentlichen Plätze im Nordend im Interesse der Anwohnerschaft verbessern" für Januar oder Februar 2022 einzuladen. Dazu sollen Vertreterinnen und Vertreter der städtischen Ämter sowie die Dezernentinnen für Sicherheit und Ordnung, für Klima und Umwelt, für Kultur und für Wirtschaft sowie die FES, die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, die Stadtpolizei und die Landespolizei eingeladen werden, um zu folgenden Themen Auskunft zu geben und Lösungsansätze vorschlagen zu können: - Sauberkeit/Müllentsorgung (Pizzakartons und Flaschen), öffentlich zugängliche Toiletten; - Platzgestaltung; - Gestaltung und Pflege der Grünflächen auf den besonders stark belasteten Plätzen im Nordend; - Gestaltung der Außengastronomie und Nachtkonzessionen von benachbarten gastronomischen Betrieben/Kioske; - "fliegende Getränkehändler"; - rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzung der Nachtruhe; - Identifizierung attraktiver alternativer Flächen und Lokalitäten, die der Zielgruppe an den Wochenendabenden zwischen März und September als Alternativen angeboten werden können. Die bestehenden Initiativen aus der Anwohnerschaft sollten im Vorfeld die Möglichkeit erhalten, weitere Fragen zur Vorbereitung der Anhörung einzureichen, um an der Anhörung möglichst bereits konkrete Lösungen für die Vorschläge der Anwohnerinnen und Anwohner unterbreiten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 582 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1935 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 558 Aktenzeichen: 32 0
Baustelle in der unteren Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1273 entstanden aus Vorlage: OF 164/3 vom 01.12.2021 Betreff: Baustelle in der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, a) dass für die Zeit der Baumaßnahme auf dem Grundstück der ehemaligen Videothek Tomin auf der unteren Berger Straße Querungsmöglichkeiten für Fußgänger eingerichtet werden, in diesem Zusammenhang sollte endlich die bestehende Querungsmöglichkeit (Bordsteinabsenkungen) im Bereich der Kreuzung Herbartstraße wirksam frei gehalten werden; b) dass die Baustelleneinrichtung auf das Mindestmaß beschränkt wird und nur für den Zeitraum in dem auch tatsächlich Ba umaßnahmen stattfinden; c) dass ein gut sichtbares Baustellenschild mit den Ansprechpersonen und Verantwortlichen für die Durchführung der Baumaßnahme am Bauzaun befestigt wird; d) bei der Bauherrenschaft eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Baustellenlogistik (kleinere Baufahrzeuge, abgestimmte Liefertermine) einzufordern; e) dass die im Rahmen der Baumaßnahme eingezogene Freifläche mit Bänken wieder im ursprünglichen Zustand instand gesetzt wird. Begründung: Im Bereich der unteren Berger Straße laufen aktuell zwei größere Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe. Im Hinblick auf die engen angrenzenden Wohnstraßen und die benachbarte Einkaufsstraße ist ein gutes abgestimmtes Baustellenlogistikkonzept unerlässlich, um das Quartier nicht unnötig stark zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 690 Aktenzeichen: 66 0
Ortstermin auf der unteren Berger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.12.2021, OF 163/3 Betreff: Ortstermin auf der unteren Berger Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wir gebeten die das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung zu einem kurzfristigen Ortstermin auf der unteren Berger Straße einzuladen zum Thema "Außengastronomie". Begründung: Der Ortsbeirat 3 unterstützt die Erleichterungen für die Außengastronomie um die Coronafolgen abzumildern. Die mittlerweile auf der unteren Berger Straße und im direkten Umfeld entstandenen Aufbauten schießen allerdings eindeutig über das Ziel hinaus und werfen die Frage auf, ob dies auch noch von der Ausnahmeregelung abgedeckt ist. Beispielhaft sei hier genannt der Merianplatz, die Kantstraße im Bereich der Fußgängerzone, die Kreuzungsbereiche Bornheimer Landstraße und Schopenhauer Str. Teilweise ergeben sich erhebliche Sichteinschränkungen im Bereich von Fußgängerquerungen, der Platz für zu Fuß Gehende, insbes. mobilitätseingeschränkte Personen wird extrem eingeschränkt und teilweise mit Hindernissen verstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 86/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 260 2021 1. Die Vorlage OF 86/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 163/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung); SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBerger Straße - Querungshilfe für Hortkinder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1071 entstanden aus Vorlage: OF 96/4 vom 08.11.2021 Betreff: Berger Straße - Querungshilfe für Hortkinder Der Magistrat wird gebeten, Hortkindern auf der Berger Straße zwischen Höhenstraße und Eichwaldstraße einen sichereren Überweg zu ermöglichen, z. B. durch einen Fußgängerüberweg oder Piktogramme auf der Straße (Vorsicht Kinder) vor ihrer Einrichtung. Begründung: Im Ortsbeirat wurde berichtet, dass Kinder, die im Bereich Berger Straße 121 eine Kindertagesstätte besuchen, auf ihrem Weg von der Linnéschule die Straße queren müssen und dabei allerhand Unsicherheiten durch Kfz-Verkehr und Radverkehr (letzterer aus beiden Richtungen) ausgesetzt sind. Abhilfe könnte ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder wenigstens ein Piktogramm gegenüber dem Eingang zur Einrichtung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 4
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