Meine Nachbarschaft: Hansteinstraße
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Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6077 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 09.10.2024 Betreff: Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend In den letzten Jahren wurden viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze in ihrer Struktur für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und generell nur für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren zugelassen. Kinder über zwölf Jahren brauchen jedoch auch wohnortnahe Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Jugendliche wollen ebenfalls wohnortnahe Räume, um sich zu treffen. Leider wurde auch bei neuen Planungen, wie der Erweiterung des Günthersburgparks, diese Gruppe zu wenig bedacht. Bislang weniger genutzte Flächen im Stadtteil sollten deshalb nochmals auf den Prüfstand gestellt werden, ob sie so gestaltet werden können, dass sie insbesondere von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden können. Zugleich müssen natürlich auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Das gilt für öffentliche Plätze, aber auch für Grünanlagen. Wünschenswert wäre die Beteiligung der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bei Umgestaltungsmaßnahmen, etwa durch Anfragen bei Schulen, dem Jugendhaus Heideplatz, Kirchengemeinden und sonstigen Institutionen mit Jugendgruppen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf den Grünflächen - in der Klettenbergstraße; - in der Eysseneckstraße (z. B. unterer Teil zwischen Holzhausenstraße und Cronstettenstraße und/oder oberer Teil zwischen Cronstettenstraße und Adickesallee); - in der Hallgartenstraße; - im Oeder Weg zwischen Lersnerstraße und Fürstenbergerstraße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder im Alter von über zwölf Jahren zu schaffen. Diese könnten u. a. Folgende sein: - Tischtennisplatten; - Trampoline (siehe Hafenpark); - sonstige Fitnessgeräte; - ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk oder Ähnliches möglich, z. B. Eysseneckstraße unterer Teil). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradabstellmöglichkeiten Hansteinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6070 entstanden aus Vorlage: OF 751/3 vom 27.08.2024 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten Hansteinstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Hansteinstraße/Humboldtstraße anstelle der Poller Fahrradbügel zu setzen sowie einen Parkplatz auf Höhe der Hansteinstraße 13 (oder in der Nähe) und einen Parkplatz auf Höhe der Hansteinstraße 6 (oder in der Nähe) für Fahrradbügel umzuwidmen. Begründung: Die Hansteinstraße ist eine enge Straße ohne Vorgärten und mit schmalen Bürgersteigen. Auf der einen Seite darf sogar halb auf dem Gehweg geparkt werden. Es gibt keinen einzigen Fahrradbügel in der Straße. Als Konsequenz werden die Fahrräder (auch Lastenräder) auf dem Gehweg abgestellt und behindern zu Fuß Gehende. Darüber hinaus gab es schon eine Reihe von Beschädigungen der parkenden Autos an den Fahrrädern am Gehwegrand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 804 Beratung im Ortsbeirat: 3
Erhöhung der Aufenthaltsqualität untere Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5919 entstanden aus Vorlage: OF 748/3 vom 29.08.2024 Betreff: Erhöhung der Aufenthaltsqualität untere Eckenheimer Landstraße Vorgang: OM 4925/23 OBR 3; ST 1296/24 Der Magistrat wird gebeten, auf der Grundlage der Stellungnahme ST 1296 einen Plan vorzulegen, wie die Anpflanzung von klein- und schmalkronigen Bäumen im unteren Teil der Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1296, wird mitgeteilt, dass sich Baumpflanzungen aufgrund der beengten Situation als problematisch darstellen, jedoch die Bepflanzung mit klein- und schmalkronigen Bäumen geprüft werden könnte. Da es im unteren Teil der Eckenheimer Landstraße keine Bepflanzung gibt, die Straße aber sehr eng ist und durch die an der Ampel wartenden Autos stark belastet wird, sollte jede Möglichkeit geprüft werden, wie die Aufenthaltsqualität durch Begrünung und Verschattung verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1296 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 34 Aktenzeichen: 67-0
Begehung mit Einzelhändlern des Oeder Weges vor endgültiger Umgestaltung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5912 entstanden aus Vorlage: OF 723/3 vom 19.06.2024 Betreff: Begehung mit Einzelhändlern des Oeder Weges vor endgültiger Umgestaltung Der Magistrat wird gebeten, vor Umsetzung von Umgestaltungsmaßnahmen, die insbesondere die Einzelhändler betreffen (Aufenthaltsqualität, Ladezonen), gemeinsam mit den betroffenen Einzelhändlern und dem Ortsbeirat zu sprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 89 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Digitale Abstellorte für E-Scooter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5910 entstanden aus Vorlage: OF 885/10 vom 20.08.2024 Betreff: Digitale Abstellorte für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, das in der Innenstadt erprobte Konzept zur Abstellung von E-Scootern auf das ganze Stadtgebiet zu übertragen, insbesondere auf den Ortsbezirk 10. Zu prüfen sind unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeiten) die folgenden Plätze: Gravensteiner-Platz, Endhaltestelle der Linie U5, REWE-Markt am Frankfurter Berg, Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße (vor dem ehemaligen Postgiroamt), Nähe Bushaltestelle "Berkersheim-Mitte", Bonames Am Wendelsgarten. Begründung: Durch kontrollierte Parkflächen wird das Parken in allen anderen störenden Zusammenhängen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 entstanden aus Vorlage: OF 712/3 vom 05.05.2024 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs Vorgang: OM 5168/24 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts zur Umgestaltung des Oeder Wegs der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS) und in Absprache mit dem Ortsbeirat zu verstetigen. Insbesondere folgende Punkte sollen Berücksichtigung finden: - Bauliche Verstetigung und Anpassung bzw. Neuerrichtung von Gehwegnasen; - weitere Umnutzung von Kfz-Parkplätzen für Lieferparkplätze (groß genug auch für größere Lastwagen) und Multifunktionsstreifen in Absprache mit den Gewerbetreibenden; - Herstellung der Barrierefreiheit durch Nullabsenkung von Querungsbereichen sowie Orientierungshilfen für Sehbehinderte; - Absicherung von Zebrastreifen durch Poller oder Fahrradbügel wo nötig; - Verbreiterung von Gehwegen, insbesondere im südlichen Bereich; - Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, wo immer es möglich ist; - Abbau der Ampelanlagen, wo immer es möglich ist, und Ersetzen durch Zebrastreifen. Sollten Ampelanlagen zur Schulwegsicherung gebraucht werden, ist zu prüfen, ob diese durch Bedarfsampeln ersetzt werden können; - Erstellung und Umsetzung eines Superblockkonzepts, um Durchfahrtsverkehr auch von angrenzenden Straßen auf die Hauptstraßen zu verschieben. Um die Aufenthaltsqualität auch über eine Abwesenheit des Autoverkehrs hinaus zu steigern, sind dabei die Perspektiven der Bürger*innen einzubinden, um kreative Nutzungen des gewonnenen Verkehrsraums einzuführen; - bis zur Einführung eines Superblockkonzepts, das mehr umfasst als die Verschiebung des Durchfahrtsverkehrs, sind angrenzende Straßen z. B. durch die Errichtung weiterer Modalfilter zu beruhigen - um die auch bereits durch die Anregung OM 5168 des Ortsbeirats 3 an der Ecke Schwarzburgstraße und Humboldtstraße gebeten wurde; - Prüfung, auf welche weiteren Straßen sich in absehbarer Zeit das "Oeder Weg-Konzept" anwenden lässt. Hier sind vor allem vornehmlich "Einkaufsstraßen" mit hoher Fußgängerdichte, wie die untere Berger Straße im Nordend, zu prüfen, um auch hier durch die Reduktion des Autoverkehrs und eine Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität zu erreichen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der FUAS hat deutlich gemacht, dass der Umbau des Oeder Wegs positive bis sehr positive Effekte im Hinblick auf die Fahrradfreundlichkeit, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnqualität aufweist. Damit kann der Umbau der ersten der geplanten 18 "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" des Radentscheids als Erfolg betrachtet werden und als Blaupause für zukünftige Umbaumaßnahmen dienen. Da viele der Maßnahmen während der Pilotphase nur provisorisch und rückbaubar gestaltet wurden, ist nun die Zeit gekommen, diese Maßnahmen zu verstetigen und weitere Maßnahmen umzusetzen, die die Vorteile dieses Verkehrsprojektes verstetigen und die Aufenthaltsqualität weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2125 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5721 entstanden aus Vorlage: OF 732/3 vom 04.07.2024 Betreff: Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Der Magistrat wird gebeten, die Umrüstung der Gasleuchten zu einer energiesparenden und dauerhaft hellen Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen im Gasleuchten-Design, die das Gaslicht-Farbenspektrum wiedergeben, im Nordend schneller voranzutreiben. Die Egenolffstraße, Neuhofstraße und Weberstraße sollten als sehr lange dunkle Achsen zuerst angegangen werden, aber auch die Rotlintstraße, Vogelsbergstraße und Martin-Luther- Straße sind u. a. dunkel. Begründung: Geht man von der Glauburgstraße in die Weberstraße in Richtung Neuhofstraße, sieht man die Gesichter anderer Menschen oder die Gehwegplatten nicht mehr, man geht in ein "dunkles Loch". Dieser besonders düstere Abschnitt geht bis links in die Neuhofstraße. Beide Straßen sind auf etwa der Hälfte ihrer Länge immer wieder über Monate, bis zu einem halben Jahr, so dunkel, dass die Unfallgefahr zunimmt. Besonders ältere Menschen gehen am Eckgrundstück Neuhofstraße/Weberstraße in der Nähe des Metallzaunes, um sich festhalten zu können. Dieser Zustand muss schnellstens beendet werden. Reparaturen der alten Leuchten sind selten und bringen nur kurzfristig Erleichterung. Im Gegensatz dazu ist die Holzhausenstraße immer hell erleuchtet und wird schnell repariert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1810 Aktenzeichen: 66-0
Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5719 entstanden aus Vorlage: OF 717/3 vom 13.05.2024 Betreff: Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel Der Magistrat wird gebeten, am Anlagenring im Abschnitt zwischen der Einfahrt der U-Bahn- Linie U5 in den Tunnel und bis hinter den Fußgängerüberweg die innere Autospur dauerhaft abzusperren. Dies dient der Sicherheit der querenden Fußgänger und Radfahrer durch den verringerten Straßenquerschnitt (Räumungsdauer) und der besseren Einsehbarkeit im durch Büsche unübersichtlichen Kurvenbereich. Zusätzlich soll ein großer Gelbblinker zur Sicherheit der Fußgänger installiert werden. Mit der Einrichtung der geplanten Fahrradspuren auf dem Anlagenring an dieser Stelle kann die Maßnahme wieder entfallen. Begründung: Anlässlich wiederholter Baustellen auf dem Anlagenring an der Einfahrt der U-Bahn-Linie U5 in den Tunnel wurde die innere Fahrspur abgesperrt. Dies erfolgte kurz vor der U-Bahn-Einfahrt bis hinter den Fußgängerüberweg zwischen Grünanlage und Verkehrsinsel am unteren Ende der Eckenheimer Landstraße. Die Absperrungen hatten keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss (es blieben ja drei Fahrspuren übrig), brachten aber eine deutliche Verbesserung für den die Straße überquerenden Fußgängerverkehr. Der Querschnitt des breiten Anlagenrings war durch die gesperrte Spur reduziert und der Kurvenbereich war viel besser einzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2107 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
KissanddropZonen an der Eschersheimer Landstraße und an der Holzhausenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2024, OF 724/3 Betreff: Kiss-and-drop-Zonen an der Eschersheimer Landstraße und an der Holzhausenstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Elisabethenschule an der Eschersheimer Landstraße und im Bereich der Einmündung der Justianstraße an der Holzhausenstraße "Kiss and drop Zonen eingerichtet werden können. Begründung: Im Quartier zwischen Wolfsgang und Holzhausstraße befinden sich vier Schulstandorte, zwei mit überörtlicher Schülerschaft. Zur Entzerrung der Hol- und Bringsituation sollte es Zonen geben, in denen Schülerinnen und Schüler, gefahrlos für sich und andere Verkehrsteilnehmer, abgesetzt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2024, OF 669/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 669/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 720/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 724/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenGedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am Glauburgplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5575 entstanden aus Vorlage: OF 708/3 vom 21.05.2024 Betreff: Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am Glauburgplatz Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem FSV Frankfurt 1899 e. V., den zuständigen Fachämtern und der Ortsvorsteherin des Ortsbeirate s 3 die Anbringung einer Gedenkplakette am großen Stein am Glauburgplatz an der Glauburgstraße zu ermöglichen. Begründung: Der FSV Frankfurt 1899 e. V. feiert dieses Jahr sein 125-jähriges Bestehen. Der Verein wurde am Glauburgplatz gegründet und würde dort gerne entsprechend daran erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1666 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 321
Betrieb der in der Humboldtstraße geplanten Alexander-Puschkin-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5581 entstanden aus Vorlage: OF 722/3 vom 05.06.2024 Betreff: Betrieb der in der Humboldtstraße geplanten Alexander-Puschkin-Schule Vorgang: OM 4692/23 OBR 3; ST 911/24 Der Magistrat wird gebeten, dem Recht auf Information von Bürgerinnen und Bürgern zu entsprechen und die in der o. g. Anregung gestellten Fragen inhaltlich und in gebotenem Umfang zu beantworten. Fragen zum Schulbetrieb (wie gestellt) berühren nicht die Fragestellung der Anerkennung als Privatschule (wie beantwortet). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4692 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 911 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1411
Umgestaltung Oeder Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2024, OF 713/3 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Die provisorischen Umgestaltungsmaßnahmen sollen angepasst und verstetigt werden. Oberstes Ziel aller Maßnahmen soll die Reduzierung der Geschwindigkeit aller Fahrzeuge incl. Fahrräder sein und die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Alle, die den Oeder Weg nutzen. Gleichzeitig soll der Oeder Weg als Einkaufsstraße, auch für Geschäfte mit überörtlichem Kundenstamm attraktiv bleiben. Eine einseitige Konzentration auf Gastronomie soll verhindert werden. Aufenthaltsflächen sollen die Straße beleben, aber keine Belastung darstellen für die Anwohnenden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der Magistrat aufzufordern folgende Maßnahmen des provisorisch umgestalteten Oeder Wegs umzusetzen und die aktuelle Gestaltung entsprechend anzupassen: - Die Lieferzonen werden in Liefer- und Kurzzeitparkzonen werktags zwischen 7:00 - 20:00 Uhr umgewandelt. Somit können sie auch von Kunden der Geschäfte genutzt werden. - es werden zusätzliche sichere, barrierefreie Querungsmöglichkeiten im Bereich, Hermannstraße und Fichardstraße eingerichtet. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob die Fahrspuren im Bereich einer oder mehrerer Querungen auf eine Fahrspur verengt werden können - die Kreuzungsbereiche an der Wolfsgangstraße und im Bereich Bornwiesenweg werden z.B. durch zusätzliche Aufpflasterungen des gesamten Kreuzungsbereiches sicherer gestaltet - die Querungsmöglichkeiten im Bereich des Bornwiesenwegs werden verbessert - alle Kreuzungsbereiche werden barrierefrei umgestaltet - Auf den jetzigen Flächen der Begrünungsmaßnahmen mit Pflanzgefäßen wird geprüft, ob dort stattdessen Bäume direkt in die Erde gepflanzt werden können und entsprechend gepflanzt - Die jetzigen Pflanzgefäße werden durch begrünte Beete in der Erde ersetzt. - In geeigneter Beteiligungsform werden die aktuellen Aufenthaltsbereiche in Lage und Gestaltung gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern überprüft und ggfls. angepasst. - die Zufahrtssperren am südlichen und nördlichen Ende des Oeder Wegs werden aufgehoben - die Anlieger frei - Verkehrszeichen werden entfernt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 713/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 713/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenUnterstützung des Gewerbes am Oeder Weg durch kostenloses Parken im Contipark Parkhaus Turmcenter
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2024, OF 715/3 Betreff: Unterstützung des Gewerbes am Oeder Weg durch kostenloses Parken im Contipark Parkhaus Turmcenter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Gespräche mit den Betreibern des Contipark Parkhaus Turmcenter zu führen und eine Vereinbarung zu treffen, die es Besuchern des Gewerbes im Oeder Weg ermöglicht, für eine Stunde kostenlos im Parkhaus zu parken. Diese Maßnahme soll zur Unterstützung des lokalen Gewerbes nach den Umbaumaßnahmen im Oeder Weg beitragen und gleichzeitig die Attraktivität des Einkaufsstandortes erhöhen. Durch die Kooperation mit dem Parkhausbetreiber und die Einführung der kostenlosen Parkstunde soll eine positive Wirkung auf die wirtschaftliche Lage der Geschäfte am Oeder Weg erzielt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 715/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 715/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenKosten und Ausschreibungen der temporären Umgestaltungsmaßnahmen bei den fahrradfreundlichen Nebenstraßen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 931/2 Betreff: Kosten und Ausschreibungen der temporären Umgestaltungsmaßnahmen bei den fahrradfreundlichen Nebenstraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die in der temporären Projektphase "Fahrradfreundliche Nebenstrassen" befindlichen Bereiche im Ortsbezirk 2 zu prüfen und zu berichten: - Was haben die temporären Umgestaltungsmassnahmen bisher gekostet? - Wie setzen sich die Kosten für die Umgestaltungsmaßnahmen genau zusammen - wie verteilen sich die Kosten auf den Grüneburgweg und den Kettenhofweg? - Was war das ursprünglich geplante Budget und liegen die Kosten der Umgestaltungsmaßnahmen bisher im Rahmen des Budgets? - Was hat die wissenschaftliche Begleitung durch die Frankfurt University of Applied Sciences für die einzelnen umgestalteten Strassen bisher gekostet? Welche Kosten sind bis zum Abschluß des Projektes je Strasse (Grüneburgweg, Kettenhofweg und Oeder Weg) noch zu erwarten? - Gab es eine Ausschreibung der Wissenschaftlichen Begleitung, an der sich mehrere Unisversitäten in Deutschland beteiligen konnten? Begründung: Die obigen Fragen kamen von Anwohnern, die sich angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage Frankfurts zunehmend Sorgen machen, ob die Kosten eines temporären Umbau-Experimentes den etwaigen Nutzen rechtfertigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 931/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 787/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit des Quartiersmanagements im Nachbarschaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für dieses Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 100 2024 Die Vorlage OF 787/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 879/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Im Haushalt 2024/2025 werden Mittel eingestellt, um in der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" an den Bahnsteigenden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen einzurichten, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31 Absatz 5 BOStrab angepasst. Begründung: Die Argumente in der ST 1529 vom 04.07.2022 sind sehr ungenau und widersprüchlich. So wird darauf hingewiesen, dass nach dem Bau der Aufzüge die Station im Rahmen einer technischen Untersuchung abgenommen wurde, inklusive der Unterschreitung der Mindestbreite der Bahnsteige . Dies ist besonders erstaunlich, da durch das Setzen der Aufzüge mitten auf den Bahnsteig die sicherheitsrelevante Breite des Bahnsteigs rapide abgenommen hat. Besonders Interessant ist das Argument, dass die im Jahre 2008 abgenommene Nachrüstung der Station, den Anforderungen der BOStrab §31 Absatz 5 Satz 1, wonach die U-Bahn Stationen dem steigenden Verkehrsaufkommen angepasst werden müssen , vom Magistrat mit der Begründung abgelehnt wurde, es sei im Jahre 2008 alles den Vorschriften entsprechend gewesen. Seit dem Jahr 2008 hat sich die Anzahl der Benutzer der Station Holzhausenstraße vervielfacht. Auch hat die Zahl der Fachbereiche am Uni Campus Westend stark zugenommen. Demnach ist die Station der steigenden Nutzeranzahl anzupassen und mit zusätzlichen Fluchttreppen auszustatten. Eines der Hauptargumente des Magistrats für die Notwendigkeit des Baus der Station Adorno Platz im Campus Westend ist die Überlastung der Station Holzhausenstraße. Wenn die Station Holzhausenstraße überlastet ist, muss sie nachgerüstet werden. So äusserte sich u.A. der amtierende Präsident der Goethe Universität mehrfach,das die Haltestelle Holzhausenstraße völlig überlastet ist. Es ist zu fragen, welche der Aussagen des Magistrats richtig ist. Besonders interessant ist die Aussage in der Stellungnahme, dass zwar laut Hessischer Bauordnung bei Veranstaltungsräumen zwei unabhängige Fluchttreppen notwendig sind, in der BOStrab aber nicht. Weil in der BOStrab keine zusätzlichen Fluchttreppen notwendig sind, so ist zu vermuten, werden sie trotz Bedarf nicht gebaut Sind die Benutzer einer U-Bahn gegenüber den Benutzern eines Veranstaltungsraumes Menschen 2.er Klasse? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 879/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenÄnderung der Ampelphase an der Glauburgstraße/Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5308 entstanden aus Vorlage: OF 658/3 vom 29.02.2024 Betreff: Änderung der Ampelphase an der Glauburgstraße/Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase für die Linksabbieger aus der Glauburgstraße in den Oeder Weg zu verlängern. Begründung: Die Schaltung der Ampelphase führt zu häufigem Rückstau auf der Glauburgstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1530 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wartehäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5307 entstanden aus Vorlage: OF 656/3 vom 21.02.2024 Betreff: Wartehäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle in der Holzhausenstraße zwischen Eysseneckstraße und Eschersheimer Landstraße in Richtung Goethe-Universität mit einem kleinem Wartehäuschen auszustatten. Begründung: Die Wetterverhältnisse, Starkregen und Stürme, machen es notwendig, überall ein Wartehäuschen aufzustellen. Für einen servicefreundlichen ÖPNV sollte das selbstverständlich sein. Falls Leitungen im Weg sind, kann dort ein kleineres Wartehäuschen aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1680 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5306 entstanden aus Vorlage: OF 655/3 vom 21.02.2024 Betreff: Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42 Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel inklusive zwei Stellplätzen für Lastenfahrräder auf zwei Parkplätzen vor dem Haus Neuhofstraße 42 im Mindestabstand von 70 Zentimetern zu installieren. Bei den äußeren Fahrradbügeln ist eine Abstandssicherung vorzusehen. Begründung: Die Fahrradständer an den Ecken Weberstraße und Gluckstraße sind in der Regel belegt und in den Hausdurchgängen und an den Zäunen sind immer mehr Fahrräder abgestellt. Dazu kommen vermehrt Gäste mit Fahrrädern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1529 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mittelweg verkehrssicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5309 entstanden aus Vorlage: OF 660/3 vom 29.02.2024 Betreff: Mittelweg verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1946/17; OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21; B 128/22; OM 417/23 OBR 3; ST 143/24 Der Magistrat wird gebeten, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich und vor allem verkehrssicher zu gestalten. Aufgrund des Umzugs der privaten Alexander-Puschkin-Schule in die Humboldtstraße (vgl. OM 4517) wird mit erhöhtem Verkehrsaufkommen durch Elterntaxis in der engen Straße gerechnet (vgl. ST 143). Als erste Maßnahme vor dem Einzug der Schule wird der Magistrat gebeten, die verkehrsberuhigenden und -sichernden Maßnahmen durchzuführen, die der Ortsbeirat 3 im Jahr 2020 beschlossen hat und für die nun seit vier Jahren ein Aufstellungsbeschluss vorliegt. Zur Erinnerung nochmals die beschlossenen Maßnahmen: Auf der Sperrfläche Mittelweg/Ecke Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, die u. a. Autos daran hindern, auf dem Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Des Weiteren wird geprüft, ob ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, durch Fahrradabstellplätze ersetzt werden kann. Begründung: Anstatt die Belastung der engen Straßen Mittelweg und Humboldtstraße durch Elterntaxis und Anlieferverkehr für eine Grundschule mit 160 Schülerinnen und Schülern abzuwarten und dann erst Maßnahmen zu ergreifen (vgl. ST 143), wird empfohlen, bereits im Vorfeld verkehrsberuhigende Maßnahmen umzusetzen. Da Pläne für verkehrsberuhigende bzw. -sichernde Maßnahmen (bessere Sichtachsen vor allem auch für die Kinder, die in den engen Straßen wohnen und diese als Schulweg nutzen) dem Magistrat bereits seit vier Jahren vorliegen, wäre es angesichts der zu erwartenden unsicheren Verkehrslage angebracht, diese nun in Angriff zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1946 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 143 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1526 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Weberstraße/Ecke Zeißelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5314 entstanden aus Vorlage: OF 666/3 vom 28.02.2024 Betreff: Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Weberstraße/Ecke Zeißelstraße Der Magistrat wird gebeten, die Straßenecken an der Ecke Weberstraße und Zeißelstraße mit Fahrradbügeln abzupollern und Durchgänge für zu Fuß Gehende sicherzustellen. Begründung: Einwohner der Weberstraße haben dringenden Bedarf an weiteren Fahrradbügeln angemeldet. An der genannten Ecke werden regelmäßig die Straßenecken zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1528 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Planungsstand für das Wohngebäude Oeder Weg 74 bis 78
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 676/3 Betreff: Planungsstand für das Wohngebäude Oeder Weg 74 bis 78 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet um Auskunft über den Planungsstand für das Wohngebäude im Oeder Weg 74 - 78. Seit Jahren steht dieser Wohnkomplex wegen angeblich statischer Mängel leer. Maßnahmen zur Wiederherstllung von bezahlbarem Wohnraum sind nicht zu erkennen. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, ob das Gebäude durch die Stadt, die KEG oder die ABG angekauft und hier bezahlbarer Wohnraum hergestellt werden kann. Begründung: Der akute Wohnraummangel in Frankfurt lässt es nicht zu, Möglichkeiten zur Herstellung bezahlbaren Wohnraums links liegen zu lassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 919 2024 Die Vorlage OF 676/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenDurchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 entstanden aus Vorlage: OF 652/3 vom 21.02.2024 Betreff: Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, a) umgehend einen Modalfilter an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Humboldtstraße einzurichten. Zwei Varianten sind dafür denkbar, siehe beigefügte Skizzen. Mit der Umsetzung wird nicht auf ein Gesamtverkehrskonzept gewartet, dessen Umsetzung frühestens 2025 erfolgen kann; b) unabhängig von Punkt a) die Möglichkeit zum Linksabbiegen auf der Glauburgstraße, von Westen kommend, in die Eckenheimer Landstraße zu prüfen. Begründung: Diese Wohnstraßenverkehrsberuhigung findet in einer Ecke statt, die ein umfassendes Verkehrsberuhigungskonzept um den Oeder Weg nicht tangiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1230 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 Aktenzeichen: 32-1
Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5161 entstanden aus Vorlage: OF 683/9 vom 06.02.2024 Betreff: Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße ein großes Materiallager für den Glasfaserausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim Amt für Straßenbau und Erschließung ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung der Glasfaserleitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaserleitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden; 2. das Materiallager unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und abzusichern. Sofern bekannt, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, zu berichten, welche weiteren Ausbauplanungen im Ortsbezirk bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1096 Aktenzeichen: 66-0
Litfaßsäule vor Glauburgstraße 74 entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2024, OF 648/3 Betreff: Litfaßsäule vor Glauburgstraße 74 entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die marode und nicht benutzte Litfaßsäule vor der Glauburstraße 74 entfernen zu lassen und an dieser Stelle einen Baum zu pflanzen. Sofern ein Baumpflanzung nicht möglich ist, wäre auch an Büsche oder ein Beet zu denken. Begründung: Vor der Glaubugstraße 74 steht eine Litfaßsäule, die seit vielen Jahren nicht mehr genutzt wird, marode (leicht geneigt) wirkt und an der alte Plakatfetzen herunterhängen. Anwohnende beschweren sich über diese unschöne "Schrottsäule" und den Eindruck der Verwahrlosung, die durch diese Säule im Straßenbild entsteht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 648/3 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 entstanden aus Vorlage: OF 660/9 vom 12.01.2024 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574 Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23 In seiner Anregung vom 16.03.2023, OM 3687, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Der Magistrat antwortet in seiner Stellungnahme vom 31.07.2023, ST 1574: "Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wird die Überwachungsdichte in diesem Bereich kurzfristig erhöhen und verstärkt kontrollieren. Eine Abpollerung käme als ultima ratio in Betracht, wenn durch verstärkte Überwachung kein Effekt eintreten sollte. Eine im Gegensatz zu Abpollerung stadtbildverträglichere bauliche Umgestaltung wäre im Rahmen einer grundhaften Sanierung des Fahrbahnbereiches möglich, die derzeit jedoch nicht absehbar geplant ist." An der Situation hat sich seit dieser Antwort wenig geändert. Abgesehen von den Sommerferien ist es nicht die Regel, sondern die Ausnahme, dass dieser Bereich nicht durch Falschparkende blockiert wird. Insbesondere zu Abendzeiten, zu denen die Städtische Verkehrspolizei ohnehin nicht kontrolliert, entstehen durch das Falschparken ausgelöst gefährliche Verkehrssituationen. Diese sollen so schnell wie möglich abgestellt werden, bevor es zu Unfällen kommt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zügig eine wie mit Anregung vom 16.03.2023, OM 3687, erbetene Umgestaltung zugunsten der Verkehrssicherheit umzusetzen. Die durch den Magistrat angekündigte Erhöhung der Überwachungsdichte hat zu keinerlei Verbesserung beigetragen. Nach wie vor wird in diesem Bereich vor allem während der Berufsschulzeiten und in den Abendstunden falsch geparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 883 Antrag vom 10.05.2025, OF 1015/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 Aktenzeichen: 32-1
Mehr Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5044 entstanden aus Vorlage: OF 634/3 vom 10.01.2024 Betreff: Mehr Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße für die Fußgänger erhöht werden kann. Insbesondere sollen folgende Maßnahmen geprüft werden: 1. Installation eines größeren Blinklichtes an der südlichen Überquerung der Kreuzung für die Autofahrer, die von der Rohrbachstraße aus nach links stadteinwärts in die Friedberger Landstraße abbiegen; 2. eine zeitlich noch weiter nach hinten gesetzte Grünphase für die Autofahrer, die von der Rohrbachstraße aus nach links stadteinwärts in die Friedberger Landstraße abbiegen. Zur Prüfung weiterer möglicher Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger wird der Magistrat explizit aufgefordert. Begründung: Die Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße weist ein extrem hohes Verkehrsaufkommen durch Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, die Straßenbahn und den Bus auf. Insbesondere die nach links abbiegenden Autos - sowohl aus der Rohrbachstraße stadteinwärts in die Friedberger Landstraße als auch aus der Glauburgstraße stadtauswärts in die Friedberger Landstraße - haben zeitgleich mit den Fußgängern der entsprechenden Überquerungen der Friedberger Landstraße die Grünphase. Hierbei kommt es täglich zu gefährlichen Situationen, insbesondere zu Vollbremsungen und Beinahe-Unfällen, denn die Autos fahren mit einer hohen Geschwindigkeit in die Kurve und beachten hierbei nicht rechtzeitig, dass die Fußgänger ebenfalls Grün haben und die Straße überqueren. Vor allem in der dunklen Jahreszeit in den Morgen- und Abendstunden ist die Gefahr von Unfällen besonders hoch. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1043 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5043 entstanden aus Vorlage: OF 633/3 vom 05.01.2024 Betreff: Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße Vorgang: OM 1477/22 OBR 3; ST 1073/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung an der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße abgebaut wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in Zukunft sicherzustellen, dass es künftig bei Beeinträchtigungen dieser Art sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können. Begründung: Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit ca. zwei Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. In der Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1073, wurde ein Rückbau zum 18.08.2022 in Aussicht gestellt. Die letzte Genehmigung lief im Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende; in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1073 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2123 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Reflektoren für Fahrradständer auf der Straße hier: Koselstraße/Ecke Weberstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5046 entstanden aus Vorlage: OF 638/3 vom 02.01.2024 Betreff: Reflektoren für Fahrradständer auf der Straße hier: Koselstraße/Ecke Weberstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradbügel auf der südlichen Seite der Koselstraße/Ecke Weberstraße, vor dem Obst- und Gemüsegeschäft, mit Reflektoren auszustatten, damit er auch nachts erkennbar ist, wenn kein Fahrrad angeschlossen ist. Begründung: An der o. g. Kreuzung war in den letzten Wochen bedingt durch eine Baustelle die Fahrbahn verengt. Der Fahrradständer steht völlig frei und ist im Dunkeln überhaupt nicht zu erkennen. Bereits kurz nach Einrichtung der Baustelle wurde der Fahrradständer beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1047 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Kanalbauarbeiten Holzhausenstraße und Humbrachtstraße: Öffnung der Sperren in Cronstettenstraße und Falkensteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2024, OF 640/3 Betreff: Kanalbauarbeiten Holzhausenstraße und Humbrachtstraße: Öffnung der Sperren in Cronstettenstraße und Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Durchfahrtssperre für PKWs an der Cronstettenstraße und Falkensteiner Straße, die nach Entfernung der Poller im Rahmen der Kanalbaumaßnahmen angebracht wurde, zu entfernen. Begründung: Die Durchfahrtsfahrtsbeschränkung führt zu unnötigen Umwegefahrten durch Wohnstraßen und verlängerten Fahrzeiten während der Baumaßnahme. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 640/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) ; 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenSachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses)
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 629/3 Betreff: Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses) Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu berichten, a) Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan 903? Ist der Bebauungsplan bereits rechtskräftig? b) Wenn ja, ist damit die Krankenhausnutzung festgelegt? c) Wenn nein, wie ist das weitere Verfahren? Begründung: Der o.g. Bebauungsplan legt für das Planungsgebiet rechts und links der Richard-Wagner-Straße eine Krankenhausnutzung fest. Der Presse war zu entnehmen, dass der ursprünglich geplante Umzug des Clementinen Kinderkrankenhauses an die Richard-Wagner-Straße nun doch nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund ist der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan für den Ortsbeirat 3 von Interesse. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 840 2024 Die Vorlage OF 629/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradbügel und Blumenkübel auf dem Platz vor Eiscafé Olimpio, Oeder Weg 58
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4924 entstanden aus Vorlage: OF 608/3 vom 22.07.2023 Betreff: Fahrradbügel und Blumenkübel auf dem Platz vor Eiscafé Olimpio, Oeder Weg 58 Die Errichtung von drei bis vier Fahrradbügeln und Blumenkübeln auf dem kleinen Platz vor dem Eiscafé Olimpio soll gemäß der beigefügten Planung umgesetzt werden. (Kreuz für Blumenkübel, Kreis für Fahrradbügel) Quelle: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Begründung: Im Zuge des Ausbaus des Oeder Wegs zur Fahrradstraße wurde der kleine Platz vor dem Eiscafé Olimpio neu gestaltet. Dabei wurden Poller auf dem Platz, die die Einfahrt zum Hinterhof des Optikerfachgeschäftes absicherten (siehe Bild 1), sowie Poller, die den kleinen Platz an der Einfahrt zum Hinterhof des Eiscafés Olimpio abgrenzten (siehe Bild 2), abgebaut. Zusätzlich wurden eine Reihe von Fahrradbügeln direkt auf dem kleinen Platz gegenüber dem Friseursalon "Tony Basato" zwischen den Bäumen (siehe Bild 3) entfernt. Bild 1 Quelle: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Bild 2 Quelle: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Bild 3 Quelle: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Im Resultat führen die nunmehr nicht mehr vorhandenen Poller zu einer erheblich erhöhten Anzahl von wildparkenden Pkws auf dem kleinen Platz. Hierzu liegen von allen relevanten Betrieben Fotodokumente vor. Der Platz wird in seiner Nutzung für Menschen und Betriebe eingeschränkt, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie insbesondere Kinder sind durch die zusätzlichen Hindernisse gefährdet. Die Gewerbetreibenden bitten um Abhilfe. Einige strategisch platzierte Blumenkübel an der Stelle, wo ehemals Poller standen, würden das illegale Parken verhindern. Der Betreiber des Eiscafés Olimpio hat die Pflege der Blumenkübel zugesagt. Darüber hinaus wurden auf dem kleinen Platz alle Fahrradbügel entfernt. Da dieser Platz stark von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern frequentiert wird, insbesondere im Sommer, bitten die Gewerbetreibenden darum, wieder einige Fahrradbügel aufzubauen. Bild 4 Quelle: Apple Maps (eigene Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 699 Aktenzeichen: 66-2
Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 entstanden aus Vorlage: OF 612/3 vom 21.11.2023 Betreff: Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22; OM 4137/23 OBR 3 Aufgrund der rapide zunehmenden Leerstände an der Eckenheimer Landstraße, des zunehmenden Autoverkehrs und der fehlenden Begrünung der Straße fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, ein Konzept für die Eckenheimer Landstraße vorzulegen, das folgende Bereiche abdeckt: 1. Gewerbeförderung bzw. Vermeidung von Leerständen; 2. Kfz- und Fahrradverkehr sowie öffentliche Verkehrsmittel und 3. Begrünung der Straße. Dies sollte analog zu der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs geplant werden, um eine holistische Verkehrsplanung im gesamten Viertel zu erreichen und Ungleichgewichte zwischen den Straßen zu vermeiden. Die Eckenheimer Landstraße ist eine belebte Einkaufsstraße mit abwechslungsreicher Gastronomie, die trotz Gentrifizierungsdruck in weiten Teilen noch ihren ursprünglichen Charakter behalten hat. Nun droht aufgrund von Verkehrsbelastung, Wegzug von Gewerbe und fehlender Aufenthaltsqualität der Charakter der Straße verlorenzugehen. Begründung: Im Einzelnen: 1. Vermeidung von Leerständen, Unterstützung von Gewerbe In den letzten Monaten hat der Leerstand in der Eckenheimer Landstraße rapide zugenommen. Weitere Gastronomen berichten, dass sie aufgrund überzogener Mieterhöhungen auch werden schließen müssen, sollte keine Einigung gefunden werden. Hier wird vor allem auf die Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931, in der das Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Magistrats von 2018 dargestellt wird, sowie auf die Anregung OM 4173 vom 15.06.2023, verwiesen, in dem bereits eine Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe gefordert wird. 2. Zunahme des Autoverkehrs Die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verlagerung von Verkehrswegen zur Folge. Viel Verkehr fließt nun durch die Eckenheimer Landstraße, was zur Folge hat, dass die U5 häufig im Stau steht und dass die Situation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger insgesamt gefährlicher geworden ist. Es bedarf eines Verkehrskonzepts, das sich der Situation pragmatisch annimmt. 3. Begrünung Anders als viele andere Einkaufsstraßen des Nordends ist die Eckenheimer Landstraße nur spärlich begrünt - vor allem im unteren Teil sind die Fußgängerwege eng, die Häuser stehen sehr nah an der Straße, es gibt insgesamt wenig Platz. Da die Begrünung des Oeder Wegs nun ganz vorbildlich geklappt hat und die Baumkästen und andere Mittel der flexiblen Begrünung die Aufenthaltsqualität der Straße stark gehoben haben, sollte diese Art der Begrünung auch in der Eckenheimer Landstraße eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1296 Antrag vom 29.08.2024, OF 748/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5919 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4926 entstanden aus Vorlage: OF 613/3 vom 20.11.2023 Betreff: Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten Vorgang: OM 2109/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, weitere vier Fahrradbügel auf dem Gehweg vor der Musterschule zu errichten. Anschließend an den vier bereits vorhandenen Bügeln vor der Jahnstraße 2 wäre dafür mehr als ausreichend Platz (siehe Foto). Gleichzeitig wird die Umsetzung der beiden Maßnahmen aus der Anregung OM 2109 aus dem Jahr 2022 (2. die beiden Fahrradständer vor dem Café im Oberweg östlich neben dem Laternenmast auf die westliche Seite im Anschluss an die bestehenden Fahrradständer zu verlegen und 3. auf der südlichen Seite des Oberweges durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Fahrzeuge direkt bis an den Fußweg auf der Eckenheimer Landstraße parken können, z. B. durch eine Sperrfläche) angemahnt. Begründung: Der Bedarf an sicheren öffentlichen Fahrradbügeln wächst im Nordend kontinuierlich. Vor der Musterschule ist die für weitere vier Bügel benötigte Fläche vorhanden. Der Bürgersteig ist entsprechend breit. Da die Praxis von Dr. Freimann und Dr. Lund ihren Zugang an der Eckenheimer Landstraße 39 hat, bliebe sie von der Errichtung weiterer Fahrradbügel unbeeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2109 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 698 Antrag vom 05.01.2025, OF 824/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6390 Aktenzeichen: 66-2
Zebrastreifen auf dem Radweg Nibelungenallee/Einmündung RichardWagnerStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4927 entstanden aus Vorlage: OF 615/3 vom 21.11.2023 Betreff: Zebrastreifen auf dem Radweg Nibelungenallee/Einmündung Richard-Wagner-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf dem ostwärts führenden Radweg an der Einmündung der Richard-Wagner-Straße auf die Nibelungenallee einen Zebrastreifen an der dortigen Fußgängerampel über den Radweg anzubringen. Begründung: Immer wieder ist zu beobachten, dass Radfahrende das Rot-Signal für die Nibelungenallee nicht beachten und so in Konflikt mit den Fußgängerinnen und Fußgängern kommen, welche die Nibelungenallee bei grün überqueren wollen. Ein schmaler Zebrastreifen stellt den Vorrang des Fußgängerverkehrs sicher und ist laut amtlicher Auskunft die kostengünstigste Lösung des Problems. Beispielhaft hierfür ist der Übergang Günthersburgallee/Rothschildallee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 901 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4929 entstanden aus Vorlage: OF 618/3 vom 20.11.2023 Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg Immer wieder kommt es zu Unfällen im Bereich der Eschersheimer Landstraße im o. g. Abschnitt, insbesondere aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Deshalb hält der Ortsbeirat eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in diesem Bereich für sehr wichtig. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg möglich ist und ob zusätzlich die Fußgängerampel an der Fichardstraße mit einem stationären Blitzgerät für Rotlichtverstöße ausgestattet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 669 Antrag vom 05.01.2025, OF 815/3 Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1107 Aktenzeichen: 32-1
Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) besser sichtbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4862 entstanden aus Vorlage: OF 702/10 vom 18.11.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) besser sichtbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) für die Autofahrenden durch einen neuen Farbauftrag und blau-weiße Poller besser kenntlich zu machen und gegen parkende Fahrzeuge abzugrenzen, sodass zu Fuß Gehende besser gesehen werden können. Begründung: Der Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) wird von vielen Anwohnenden, insbesondere Eltern von Schulanfängern, als unsicher empfunden. An dieser Stelle wird regelmäßig zu schnell gefahren und nicht angehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 631 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Einladung der Einheit „KART“ des Polizeipräsidiums Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 621/3 Betreff: Einladung der Einheit "KART" des Polizeipräsidiums Frankfurt Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, Vertreterinnen/Vertreter der Ermittlungsgruppe "Kart" des Polizeipräsidiums in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen um aktuelle Erkenntnisse zum Thema "Autoposer auf Nordendstraßen" vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat 3 hat in der Vergangenheit viele Stellen über die Stadtverwaltung an die Ermittlungsgruppe gemeldet, die von Bürgerinnen und Bürgern als Schwerpunkte von illegalem Auto-Posing und dadurch entstehende Lärmbelästigung genannt wurden. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse sind deshalb für den Ortsbeirat 3 und die Anwohnerschaft von Interesse. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 621/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und Volt gegen CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenVermietungsverbot für die Epiphaniasgemeinde
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 605/3 Betreff: Vermietungsverbot für die Epiphaniasgemeinde Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Ist ihm bekannt, dass die Epiphaniasgemeinde ihre Wohnung über dem Gemeindesaal aktuell nicht vermieten darf, weil ein zweiter Rettungsweg fehlt und eine Anleiterung wegen der neuen Sitzmöbel auf dem Oeder Weg nicht möglich ist? Wenn ja, welche Lösungsmöglickeiten sieht der Magistrat, damit die Gemeinde kurzfristig ihre Wohnung wieder vermieten kann? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 605/3 wird auf Wunsch von GRÜNEN und SPD zurückgestellt, bis das Treffen mit der Feuerwehr stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 605/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 605/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
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