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Beschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5539 entstanden aus Vorlage: OF 1278/1 vom 07.05.2024 Betreff: Beschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos Während in anderen Städten Deutschlands "echte" Beschleunigungsprogramme für Straßenbahnen umgesetzt wurden und diese ermöglichen, dass Straßenbahnen meist ohne Zwischenhalt von Haltestelle zu Haltestelle fahren können, trödeln die Bahnen in Frankfurt weiterhin von Haltesignal zu Haltesignal, da diese nicht rechtzeitig freigeschaltet werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die Lichtsignalanlagen für Straßenbahnen, Busse und den motorisierten Individualverkehr (MIV) so zu optimieren, dass Straßenbahnen und Busse frühzeitiger als bisher ein Fahrsignal erhalten. Dadurch sollen unnötige Bremsvorgänge und Halte vermieden werden. Wo notwendig, sind im Sinne der Bevorrechtigung und Beschleunigung der Straßenbahn Zeiten für andere Verkehrsarten zu reduzieren. Im Ortsbezirk 1 sind folgende Strecken in beide Richtungen betroffen: - Konrad-Adenauer-Straße bis Börneplatz; - Allerheiligentor/Lange Straße bis Börneplatz; - Börneplatz bis Hauptbahnhof; - Hauptbahnhof bis Gallus; - Hauptbahnhof bis Gutleut/Baseler Platz. Begründung: Die aktuelle Einstellung der Lichtsignalanlagen führt dazu, dass Straßenbahnen häufig bremsen oder anhalten müssen, was der Intention einer Beschleunigung zuwiderläuft und den Energieverbrauch unnötig steigert. Im Vergleich zu erfolgreichen Beschleunigungsprogrammen in anderen deutschen Städten, wo Straßenbahnen weitgehend störungsfrei zwischen den Haltestellen verkehren, hinkt Frankfurt hinterher. Gesetzliche Grundlagen: Trotz der bundesweit geltenden Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), die eine solche Optimierung ermöglicht und unterstützt, wird diese in Frankfurt nur selten angewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Benennung des Platzes an dem Fanhaus des FSV Frankfurt 1899 e. V. vor dem Ostpark (Ratsweg 15) nach Alfred J. Meyers
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 407/4 Betreff: Benennung des Platzes an dem Fanhaus des FSV Frankfurt 1899 e. V. vor dem Ostpark (Ratsweg 15) nach Alfred J. Meyers Der Ortsberat 4 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte das Areal am FSV Fanhaus vor nordwestlichen Eingangsbereich zum Ostpark (aktuell Ratsweg 15) in "Alfred-J.-Meyers-Anlage" oder "Alfred-J.-Meyers-Platz" zu benennen. Begründung: Als Vereinspräsident knüpfte Alfred J. Meyers nahtlos an die Errungenschaften und Modernisierungen seines Vorgängers Dr. David Rothschild an. Unter der Führung der beiden Präsidenten wurde der FSV Frankfurt modernisiert und auf professionelle Beine gestellt. Unter der Präsidentschaft von Alfred Meyers wurde das Stadion am Bornheimer Hang errichtet und 1931 eingeweiht. Es galt zu damaliger Zeit als eine der modernsten Sportstätten in Europa. Der weithin - insbesonders auf dem Weg von Bornheim kommend - sichtbare Eingangsbereich zum Ostpark ist eine überaus geeignete Stelle für die Benennung nach Mayers, da hier sowohl die räumliche Nähe zu seiner ehemaligen Wirkungsstädte gegeben ist. Ebenso wird durch die Namensgebung ein deutlich sichtbares Zeichen gegen Antisemitismus gesetzt. Im Jahre 2022 wurde auf Initiative von jugendlichen Fans des FSV Frankfurt gemeinsam mit dem sozialpädagogischen Fanprojekt ihrem Präsidenten Alfred J. Meyers eine Gedächtniswand errichtet. Sie steht auch für die vielen unbekannten jüdischen Vereinsmitglieder und Sportler des Sportvereins, die den Verein unter dem Naziregime verlassen mussten. https://www.fsv-fanprojekt.de/alfred-j-meyers/ Weiterhin beginnt an der Gedächtniswand am FSV Fanhaus ein interaktiver Lernpfad gegen Antisemitismus, der auf einer Strecke von ca.4,5 km in einer spielerischen, modernen Art der Schitzeljagd durch die jüdischen Kapitel der Geschichte und Gegenwart des FSV Frankfurt führt. Man muß man Orte finden, Aufgaben lösen, Quiz-Fragen beantworten und wird rund um das FSV Fanprojekt, das Stadion am Bornheimer Hang und den Frankfurter Ostpark geführt. https://www.fsv-fanprojekt.de/lernpfad-gegen-antisemit ismus/ Anlagen zur Verdeutlichung von Lage und Raumbezug des Benennungsvorschlags Blick von oben auf den Bereich & Fanhaus Blick aus Richtung Bornheim kommend Blick aus Richtung der Ostendstraße Blick aus Richtung Ratsweg & Fanhaus Fotos: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 28.05.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 56 2024 Die Vorlage OF 407/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung, Kinderbüro Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße geteilten Stadtteil Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 611/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung, Kinderbüro Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße geteilten Stadtteil Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und die dafür notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt werden, dass eine zweite Stelle für eine Kinderbeauftragte in Fechenheim etabliert werden kann. Begründung: Der einkommensschwache aber kinderreiche Stadtteil, geographisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Um diese Arbeit bewältigen zu können, gibt es bereits jetzt schon für Fechenheim jeweils eine Stadt- und Sozialbezirksvorsteher*in sowie jeweils eine Quartiersmanager*in für den in Nord- und Süd getrennten Stadtteil. Nur die Position der Kinderbeauftragten ist bislang auf eine Stelle begrenzt. Dabei kommt ihr, in ihrer Funktion als Repräsentantin und Ansprechpartnerin aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil, eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen und von Anfang an, die richtigen Weichen zu stellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 35 2024 Die Vorlage OF 611/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung AltFechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 604/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 28 2024 Die Vorlage OF 604/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHinweis auf den Namensgeber des Ernst-Achilles-Platzes am Straßenschild anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 398/4 Betreff: Hinweis auf den Namensgeber des Ernst-Achilles-Platzes am Straßenschild anbringen Der Magistrat wird gebeten, am Straßenschild des Ernst-Achilles-Platzes eine ergänzende Hinweisbeschilderung auf den Namensgeber als Leiter der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main anzubringen. Begründung: Der Platz trägt den Namen von Ernst Achilles (1929-1999), der ab 1963 Brandrat, von 1966 bis 1989 als Direktor der Branddirektion Leiter der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main und ein international anerkannter Experte in Brandschutzfragen war. Es sollte über Achilles zumindest in Form einer Hinweisbeschilderung am Straßenschild informiert werden, zumal er für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben hat und neue Standards setzte. So gilt Achilles beispielsweise als Vorreiter der medizinischen Notfallrettung durch die Berufsfeuerwehren. Die Erinnerung an die Tätigkeit von Ernst Achilles, deren Etablierung im öffentlichen Gedächtnis kann in einer Zeit, in der Feuerwehr und Rettungskräfte vermehrt Angriffen ausgesetzt sind, deren wichtige gesellschaftliche Aufgabe unterstreichen helfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 398/4 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omegabrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 577/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omegabrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um für die Hanauer Landstraße im Bereich zwischen Omega-Brücke und Mainkur ein Verkehrsregelkonzept erstellen zu lassen mit dem Ziel ein Mehr an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, Vergrößerung der Aufstellflächen für den Radverkehr (vor allem Verkehrsinsel), Lärmminderung, Geschwindigkeitseinhaltung Tempo 50 (zur Zeit wg. Straßenschäden Tempo 30) zu erreichen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h (aktuell wegen Straßenschäden 30km/h) von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das ein erhebliches Sicherheitsrisiko sowohl für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer:innen zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr äußerst schwierig und risikobehaftet. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Es kommt immer wieder zu Nichtbeachtung der roten Ampelphasen vor allem stadtauswärts auf der Hanauer Landstraße mit erheblichem Risiko für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen an dieser hoch frequentierten Stelle. Zu schnelles Fahren, Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit, Beschleunigungsrennen stadtauswärts, polternde LKW-Fahrwerke auf defekter Straße führen zu nicht akzeptablen Lärm. Diese Beispiele stellen einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln und deren Folgen an der Kreuzung Mainkur dar. Eine kontinuierliche Überwachung des Verkehrs lehnt der Magistrat ab. Deshalb muss ein neu zu erarbeitendes Konzept für diesen Bereich erstellt werden, um die inakzeptable Situation an der Mainkur nachhaltig im Sinne aller zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 3 2024 Die Vorlage OF 577/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen der Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenz
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 584/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen der Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Vorgang: EA 14/23 OBR 11; B 399/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf die B 399 des Magistrats vom 20.10.2023 sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um die Realisierung einer Rad- und Fußwegsergänzung (ca. 500m an der Wegeverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West) über Wilhelmsbader Weg und Kilianstädter Straße nach Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu ermöglichen. Hiermit ist eine Wegeverbindung, die unter sicherheitsrelevanten Aspekten auch im Winterhalbjahr eine Alternative zur Wegeführung durch den Fechenheimer Wald darstellt, zu schaffen. Gegebenenfalls ist dieser Wegabschnitt als Teil des Schnellradwegs nach Hanau in seiner Realisierung vorzuziehen. Begründung: Lediglich eine ca. 500m lange Strecke fehlt für die oben beschriebene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine gute, sichere und schnelle Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren, um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. Auch heute schon wird diese Wegeführung durch den Radverkehr stark genutzt. Auf Grund des Landstraßencharakters und der oft überhöhten und nicht kontrollierten Geschwindigkeit des KFZ Verkehrs auf diesem Straßenstück, fahren die meisten Radfahrer:innen aus Sicherheitsgründen auf einem schmalen Gehweg, der sich in einem ungepflegten - Büsche, die in den Wegebereich hineinwachsen - und oberflächentechnisch schlechten Zustand befindet. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 14 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 399 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 10 2024 Die Vorlage OF 584/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 587/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße zu realisieren. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 800 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet Nördliche Dieburger Straße - Bebauungsplan Nr. 698 ) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 13 2024 Die Vorlage OF 587/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5305 entstanden aus Vorlage: OF 654/3 vom 08.02.2024 Betreff: Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage Der Magistrat wird gebeten, die Markierung der Fahrradwege an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts so zu ändern, dass Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmer/innen verhindert werden. Ergänzend zum Verkehrsschild "Gemeinsamer Geh-und Radweg" an beiden Enden des Fahrrad-/Gehwegs sollen Fahrradsymbole auf den geteilten Weg aufgebracht werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob es möglich ist, auf dem rot markierten Fahrradweg eine Linksabbiegerspur einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts ist so gestaltet, dass er der Kreuzungssituation nicht gerecht wird. Viele Fahrradfahrer/innen biegen links und rechts in den Anlagenring ab. Daher fahren viele an der Ampel in der Seilerstraße auf den gemeinsamen Geh- und Radweg, um dort geradeaus bis zur Friedberger Anlage zu fahren, um dann dort rechts in den Anlagenring Richtung Zoo abzubiegen. Allerdings kommt es häufig zu Konflikten mit Fußgänger/innen, denen nicht bewusst ist, dass neben dem roten Fahrradweg auf der Fahrbahn auch der Gehweg als "Rechtsabbieger-Fahrradweg" dient. Der Weg ist anhand von Schildern als gemeinsamer Weg ausgewiesen, was allerdings nicht wahrgenommen wird. Außerdem eignet sich der rote Fahrradstreifen am Friedberger Tor dazu, links in den Anlagenring einzubiegen, da man sich aufgrund der Bepflanzung bis zur Ampel nicht an der Ampel anstellen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1527 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zwischennutzung für die DondorfDruckerei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5274 entstanden aus Vorlage: OF 854/2 vom 25.02.2024 Betreff: Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei 1. Der Magistrat wird zur Vermeidung eines weiteren Leerstands aufgefordert, mit dem Land in Verhandlungen zur Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten. 2. Der Magistrat soll kurzfristig berichten, a) ob eine Zwischennutzung als Künstleratelier und Räume für Studierende der Hochschule für Bildende Künste-Städelschule und der Hochschule für Gestaltung (HFG) und/oder für die Kreativwirtschaft kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden; b) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern, wie basis e. V. oder ATELIERFRANKFURT e. V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie Radar-Kreativräume für Frankfurt; c) welche baulichen Maßnahmen unter Bezifferung der Kosten für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären; d) ob eine Raumvergabe für mindestens ein Viertel der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist. Begründung: Die Ansiedlung des Max-Planck-Instituts (MPI) wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür vorgesehen, dass das Grundstück dem MPI im Wege der Erbpacht kostenfrei überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut (MPI) für empirische Ästhetik die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf als Institutssitz zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat. Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen Besetzung ihre Ziele durchsetzen und staatliche, insbesondere kommunale, Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein entsprechendes Baufeld im Sondergebiet Kultur/Wissenschaft aus. Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, sodass eine Zwischennutzung als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen Eigentümer der Liegenschaft ist, muss bei einer Zwischennutzung durch die Stadt Frankfurt sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent. Deshalb ist es dringend geboten, ein Nutzungskonzept für die Zeit zu entwickeln, bis feststeht, was der derzeitige oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e. V., die bereits Künstlerateliers in der Gutleutstraße 8 bis 12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die vormals dem Land gehörte, anknüpfen. In Betracht kommen aber auch ATELIERFRANKFURT e. V. mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1 bis 3 in Frankfurt oder Radar-Kreativräume für Frankfurt (Hevelke & Wechs raum.219 GbR, Gutleutstraße 8 bis 12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige Nutzung der Dondorf-Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der Universität Frankfurt an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der Städelschule und der HfG wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete Raumvergabe für mindestens ein Viertel der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch das Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative. Über die zu erwartenden Kosten ist zu berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht. Diese Anregung ist im Wortlaut identisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion im Römer, den die Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Frau Akmazda, Herr Becker, Dr. Fabricius, Frau Friedrich, Herr Nagel, Dr. Kochsiek und Frau Serke verfasst und eingereicht hatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1351 Aktenzeichen: 00-40
Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen)Raum der Straße AltFechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5194 entstanden aus Vorlage: OF 563/11 vom 18.02.2024 Betreff: Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen-)Raum der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 4341/23 OBR 11; ST 60/24 Die Straße Alt-Fechenheim zwischen Pfortenstraße und Kleestraße ist die Haupteinkaufsstraße des Stadtteils Fechenheim. Neben Ladengeschäften, Friseuren, Gaststätten, Eisdiele, Bank und Apotheke befinden sich auf den ca. 350 Metern, die Gegenstand dieser Anregung sind, das Büro des Quartiersmanagements, eine Begegnungsstätte nicht nur für Senioren, eine Kindertagesstätte und das Bürgeramt des Stadtteils. Dies stellt in seiner Gesamtheit in diesem Straßenabschnitt ein Maximum an Aufenthaltsfunktionen dar. Des Weiteren wird die Straße Alt-Fechenheim von mehreren Tausend Pkw durchfahren, außergewöhnlich viele mit den Kennzeichen MKK und OF, meist entgegen der Ausweisung der Straße als "Anlieger frei" und oft zu schnell. Aus den oben beschriebenen Gründen und seiner Ablehnung der Anregung OM 4341, auf dem Streckenabschnitt Tempo 20 auszuweisen, wird der Magistrat gebeten, ein Konzept für die Straße Alt-Fechenheim im oben beschriebenen Abschnitt in enger Absprache mit dem Ortsbeirat zu erarbeiten und umzusetzen, das - eine Einhaltung der Geschwindigkeit im Straßenabschnitt gewährleistet; - ein sicheres Überqueren der Fahrbahn im gesamten Straßenabschnitt gewährleistet; - gewährleistet, dass Pkw in diesem Bereich Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nicht überholen, da kein ausreichender Sicherheitsabstand möglich ist. Anmerkung: Bei einer Temporeduzierung von 30 km/h auf 20 km/h im beschriebenen 350 Meter langen Straßenabschnitt benötigt der ÖPNV eine um 21 Sekunden verlängerte Fahrzeit. Begründung: (Google Streetview) Hanau Innenstadt: Hier funktioniert der ÖPNV und der verkehrsberuhigte Bereich, Tempo 20 und Fußgängerzone mit ÖPNV hervorragend. (Google Streetview) Hier funktioniert das Überholen Pkw - Fahrrad mit Sicherheitsabstand nicht, aber bei Tempo 30 wird es immer wieder versucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1110 Aktenzeichen: 32-1
Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5196 entstanden aus Vorlage: OF 565/11 vom 18.02.2024 Betreff: Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 1531/22 OBR 11; ST 1150/22 Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Alt-Fechenheim in Höhe der Hausnummer 68 einen Poller so anzubringen, dass ein Halten von Kraftfahrzeugen auf dem Radweg, direkt vor dem Kiosk, nicht mehr möglich ist. Begründung: In der Stellungnahme ST 1150 aus dem Jahr 2022 teilte der Magistrat mit, dass der Anregung entsprochen wird und der Radweg mit einem Poller vor widerrechtlichem Parken abgesichert wird. Die Maßnahme sollte voraussichtlich im dritten Quartal 2022 ausgeführt werden und ist bis heute (Stand März 2024) noch nicht umgesetzt. Da die Situation nach wie vor eine Gefährdung für Radfahrende und Fußgänger darstellt, ist die Maßnahme innerhalb kürzester Zeit auszuführen. Quelle: (S. Neubauer) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1150 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 970 Aktenzeichen: 66-2
Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern rund um das Kleedreieck in Fechenheim-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5193 entstanden aus Vorlage: OF 562/11 vom 18.02.2024 Betreff: Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern rund um das Kleedreieck in Fechenheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme rund um das Kleedreieck in Fechenheim zu erneuern und falls möglich zu verbessern. Konkret genannt sind die folgenden Standorte: - Der Zebrastreifen Alt-Fechenheim/Lappengasse ist nur noch zur Hälfte sichtbar; - Alt-Fechenheim/Kleestraße - Radführung vom Radweg auf die Fahrbahn; - Zebrastreifen Willmannstraße/Kleestraße durch Straßenbau "überpflastert", der Zebrastreifen ist nur in Teilen vorhanden; - Zebrastreifen Willmannstraße in Richtung der Jakobsbrunnenstraße - die Radwegeführung ist gegen die Einbahnstraße an einer gefährlichen Stelle teilweise nur schlecht erkennbar. Offensichtlich sind von den genannten Markierungen einige durch Baumaßnahmen zerstört worden. So sollte der Magistrat, falls er nicht selbst Bauausführender war, die Bauausführenden darauf hinweisen, dass nicht nur der Fahrbahnbelag, sondern auch die sich darauf befindlichen Markierungen wiederhergestellt werden müssen. Zumindest ist in diesen Fällen den Behörden mitzuteilen, dass diese wiederhergestellt werden müssen. Begründung: "Markierungen dienen dazu, den Verkehr zu regeln, optisch zu führen oder Verkehrsteilnehmer zu warnen." (RMS, Richtlinien für die Markierung auf Fahrbahnen) Leider dienen in einigen Teilen des Ortsbezirks 11 Markierungen im Straßenraum nicht mehr dieser Aufgabe, da sie nur noch schwer zu erkennen sind, zumal bei Regen und Dunkelheit, also dann, wenn ihr Vorhandensein eine besondere Wichtigkeit einnimmt. An dieser Stelle muss dringend und zeitnah Abhilfe geschaffen werden, um auch weiterhin im Straßenraum der Stadtteile des Ortsbezirks 11 ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Es muss an den beschriebenen Stellen mangels vorhandener Geschwindigkeitsüberwachung oft mit nicht regelkonformer Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer gerechnet werden. So fällt gut sichtbaren Markierungen eine besonders wichtige Rolle zu. (Google maps) Willmannstraße (Google maps) Willmannstraße, Kleestraße, Baumertstraße (Google maps) Alt-Fechenheim/Lappengasse Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1274 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Aufstockung des Personals mit 250 neuen Mitarbeitern für die Städtische Verkehrspolizei und das
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2024, OF 576/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Aufstockung des Personals mit 250 neuen Mitarbeitern für die Städtische Verkehrspolizei und das Ordnungsamt Frankfurt Eine Außenstelle des Ordnungsamtes und der Städtischen Verkehrspolizei im Ortsbezirk 11 mit mindestens zwei ständigen Mitarbeitern Vorgang: EA 58/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: um die nötigen Aufgaben des Ordnungsamtes und der Städtischen Verkehrspolizei bedarfsgerecht erfüllen zu können, werden Mittel für 250 neu zu beschäftigende Mitarbeiter in den Haushalt eingestellt. Es sind jeweils mindestens zwei Vollzeitstellen im Ortsbezirk 11, für Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der städtischen Verkehrspolizei einzurichten. Begründung: Die Bürger Frankfurts werden vom Ordnungsamt angewiesen, in Eigenregie Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen, da die Kapazitäten des Ordnungsamts und der Städtischen Verkehrspolizei nicht ausreichen. Es ist daher unabdingbar, mehr Ordnungskräfte, besonders im Ortsbezirk 11, einzusetzen. Die Bürger haben das Gefühl: "In Frankfurt kann jeder machen, was er will." Das Ordnungsamt und die Städtische Verkehrspolizei sind, so selbst die Vertreter der Ämter, offensichtlich personell zu schwach besetzt, um im Ortsbezirk 11 für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Bürger werden aktiv aufgefordert als Hilfspolizisten tätig zu werden und zu unterstützen. Fast 80% dieser Anzeigen können aber dann nicht bearbeitet werden und gehen in den "Papierkorb". Sogar die Ortsbeiräte und das Amt für Straßenbau und Erschließung sind damit beschäftigt, die Verkehrspolizei zu ersetzen. Mit neuen Kosten verursachenden baulichen Maßnahmen, wie Pollern, Absperrungen, Sperrzonen, Verbotsschildern etc. versucht man immer öfter die Unzulänglichkeiten dieses unterbesetzten Amtes irgendwie aufzufangen. Trotzdem stehen im Straßenraum abgemeldete Altautos jahrelang herum, LKW parken auf Gehwegen, Autohäuser be- und entladen auf der Hanauer Landstraße ihre Autotransporter und verursachen kilometerlange Staus. Der Müll kann nicht mehr abgeholt werden und die Feuerwehr wird bei Einsätzen behindert. Darauf angesprochen kommen die achselzuckenden Hinweise auf die chronische Personalnot im Amt. Dieses Problem äußerte sich bereits eklatant in 2022, 61% aller privaten Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden "nicht bearbeitet". Im letzten Jahr waren es dann schon fast 80%. Ein Schlag ins Gesicht für engagierte Bürger, die nur helfen wollen und unzufrieden mit dem Chaos in der Stadt sind. Bürger nehmen sich die Zeit, machen Fotos, füllen Formulare aus und senden dann per selbstbezahlter Post alle Unterlagen an das Ordnungsamt. Nur um dort einmal angekommen, direkt in die Papiertonne zu wandern. Welchen Anteil aller Ordnungswidrigkeiten diese paar gemeldeten Fälle überhaupt an der Gesamtzahl der begangenen Ordnungswidrigkeiten in Frankfurt ausmachen, kann sich jeder selbst vorstellen. Die neue Melde-App würde zwar bald das Problem etwas verringern, man könne dann immerhin ein paar Anzeigen mehr abarbeiten, so das Amt. Dies hört sich nicht nach einem großen Wurf zur Lösung des Problems an. Ein überfordertes Ordnungsamt und eine dazu überforderte städtische Verkehrspolizei haben inzwischen den Begriff geformt: "In Frankfurt kann jeder machen, was er will." Besonders der Ortsbezirk 11 leidet besonders darunter, weil durch die große Entfernung vom Amt, die Einsatzkräfte im Bezirk ein sehr seltenes Bild sind. Ein guter Indikator dafür sind z.B. die fehlenden Einnahmen der Parkuhren in Fechenheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 58 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 2 2024 Die Vorlage OF 576/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerüberweg an der Ecke Ostbahnhofstraße/Danziger Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5103 entstanden aus Vorlage: OF 374/4 vom 01.02.2024 Betreff: Fußgängerüberweg an der Ecke Ostbahnhofstraße/Danziger Platz Vorgang: OM 1069/21 OBR 4; ST 611/21 Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich im Übergangsbereich von der Ostbahnhofstraße in den Danziger Platz wieder einen benutzbaren Fußgängerüberweg herzustellen. Für die ganze Bevölkerung nördlich der östlichen Ostbahnhofstraße und insbesondere rund um die Dörnigheimer Straße gibt es aktuell keine sichere Querungsmöglichkeit, um zu dem Abgang zur U-Bahn-Station "Ostbahnhof" oder den Einkaufsmöglichkeiten der Louis-Appia-Passage zu kommen. Begründung: Bis vor wenigen Jahren gab es eine Ampelanlage, welche von der Adresse Danziger Platz 1 zur Platzmitte überleitete (wo sich über einige Jahre auch der Frankfurter Garten befand). Von der Mitte konnte über einen Zebrastreifen der südliche Bereich von Ostbahnhofstraße und Danziger Platz erreicht werden, wo sich auch der U-Bahn-Abgang befindet. Nachdem wegen einer Verschmälerung der Straße erst die Ampelanlage abgebaut wurde, ist Ende 2023 im Zuge der Kennzeichnung von Fahrradwegen in der Ostbahnhofstraße und einer Einrichtung von E-Auto-Ladestationen und eines E-Scooter-Abstellplatzes (vor der Adresse Danziger Platz 2) der bisherige Zebrastreifen (siehe bitte Foto) komplett entfernt worden. Es ist für niemanden eine akzeptable Lösung, auf eine Ampelanlage in 170 Metern Entfernung an der Bärenstraße/dem Ernst-Achilles-Platz verwiesen zu werden, wie in der Stellungnahme des Magistrats, ST 611, aufgeführt, nur um von einem U-Bahn-Ausgang sicher über eine angrenzende Straße zu kommen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 611 Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1069 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1066
Bäume pflanzen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 378/4 Betreff: Bäume pflanzen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, ob an den folgenden Stellen Bäume gepflanzt werden können: A_ehemaliger Baumstandort an der Haltestelle "Saalburgstrasse" der Linie 12 in Richtung Fechenheim. B_ehemaliger Baumstandort in der Löwengasse 30. Der Bereich liegt hinter einem Zaun auf einem Grundstück, dass eventuell zu der Schule gehört. C_zwei ehemalige Baumstandorte in der Wittelsbacherallee 171 und 185. D_zwei ehemalige oder angelegte Baumstandorte in der Heidelbachstraße zwischen der Ettlingerstraße und der Litfaßsäule. E_angelegter oder ehemaliger Baumstandort in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen der Hausnummer 49 und 51. Begründung: Bäume verbessern das Stadtklima und bieten allerhand weitere Vorteile auf dem Weg in eine lebenswertere Stadt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 856 2024 Die Vorlage OF 378/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung dFfm
Partei: LINKE.
Weiter lesenFahrplanänderung Straßenbahnlinie 12 sofort rückgängig machen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5066 entstanden aus Vorlage: OF 550/11 vom 30.01.2024 Betreff: Fahrplanänderung Straßenbahnlinie 12 sofort rückgängig machen! Der Magistrat wird gebeten, die wichtige Straßenbahnverbindung der Straßenbahnlinie 12 wieder im Zehn-Minuten-Takt zur Hugo-Junkers-Straße fahren zu lassen. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, wird mit dem Fahrplanwechsel zum 27.01.2024 montags bis samstags jede zweite Fahrt aus der Innenstadt bereits an der Eissporthalle enden. Das Mobilitätsdezernat nennt als Grund den anhaltenden Mangel an Personal. Eine solche Maßnahme (Ausdünnung der Takte) ist eventuell in der Innenstadt mit einem breiten Mobilitätsangebot tragbar, aber nicht für einen Stadtteil wie Fechenheim-Süd, der ohnehin schon unter einer miserablen öffentlichen Verkehrsanbindung leidet. Die Fahrgäste, welche nun gezwungenermaßen an der Eissporthalle aussteigen müssen, haben nur folgende Optionen: unverhältnismäßig lange warten, zur Hanauer Landstraße laufen oder mit der U-Bahn zurück Richtung Ostbahnhof fahren, um dort in die Straßenbahnlinie 11 zu steigen. Diese Optionen tragen sicherlich nicht zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bei und auch nicht zu einer verkehrlichen Entlastung des Frankfurter Ostens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 888 Aktenzeichen: 92-11
Schwammstadt Frankfurt: Rasengleise in der Lange Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4966 entstanden aus Vorlage: OF 1097/1 vom 17.12.2023 Betreff: Schwammstadt Frankfurt: Rasengleise in der Lange Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) heranzutreten mit dem Ziel, die Gleise der Straßenbahn in der Langen Straße im Abschnitt zwischen Allerheiligentor und Schöne Aussicht in Rasengleise umwandeln zu lassen. Begründung: Die Lange Straße schließt die östliche Altstadt ab. Mit Ausnahme des Bereichs um den Rechneigraben-Weiher sind die Straßenränder von Betonbauten gesäumt, die bis an den Straßenraum heranreichen. Diese Bebauung führt zu einer Hitzebelastung und Enge, die sich auch auf die Gesundheit der wenigen vorhandenen Bäume und die Lebensqualität der Menschen auswirkt. Um dem entgegenzuwirken und das Mikroklima zu verbessern, schlägt der Ortsbeirat vor, die Einführung von Rasengleisen zu prüfen. Begrünte und entsiegelte Gleise tragen dazu bei, dass Wasser besser versickert und verdunstet, was zu einer Abkühlung der Umgebung führt. Dies wiederum hat positive Auswirkungen auf das Stadtklima und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner. Die Implementierung von Rasengleisen bringt nicht nur ökologische Vorteile mit sich, sondern wertet auch das städtische Umfeld auf und macht es attraktiver und lebenswerter. Bereits umgesetzte Beispiele in Niederrad belegen dies eindrücklich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 908 Beratung im Ortsbeirat: 1
Benennung der Straßen „Am Städelshof“ und Lola-Montez-Gasse“ im Allerheiligenviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2023, OF 1094/1 Betreff: Benennung der Straßen "Am Städelshof" und Lola-Montez-Gasse" im Allerheiligenviertel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, folgende Straßenbenennungen im Allerheiligenviertel vorzunehmen: 1. Die neu geplante Straße zwischen der Kreuzung Lange Straße / Allerheiligentor und Breite Gasse / Albusstraße auf den Grundstücken des Bauprojektes "MainYard" erhält den Namen "Am Städelshof". 2. Die bestehende Gasse zwischen Breite Gasse und Lange Straße, die bisher den Namen "Am Städelshof" trug, erhält den Namen "Lola-Montez-Gasse". Begründung: Im Rahmen des Bauprojektes "MainYard" wird eine neue Fußwegeverbindung geschaffen zwischen der Kreuzung Lange Straße / Allerheiligentor und Breite Gasse / Albusstraße, die den bisherigen Arbeitstitel "Grüne Gasse" trägt. Die bisher namenlose Gasse soll laut Bauträger öffentlich zugänglich werden, Geschäfte und Gastronomie beinhalten, eine hohe Aufenthaltsqualität bieten und zur Ausstellung von Kunst im öffentlichen Raum genutzt werden. Sie stellt eine Abkürzung für Fußgehende zwischen dem Allerheiligentor und der Konstablerwache dar und wird voraussichtlich rege genutzt werden. Die bestehende Gasse "Am Städelshof" liegt versteckt zwischen bestehenden Gebäuden und durchquert eine Hauseinfahrt und einen Hinterhof. Die neu geschaffene Fußwegeverbindung soll den repräsentativen Namen "Am Städelshof" erhalten, der sowohl an den historischen einst dort befindlichen Städelshof erinnert als auch einen Bezug zum Museum "Städel" herstellt. Die bestehende, kleinere Gasse soll den Namen "Lola-Montez-Gasse" erhalten, der sowohl an den dort bis vor Kurzem ansässigen Kunstverein Lola Montez als auch an die Künstlerin und Tänzerin Elizabeth Rosanna Gilbert erinnern, die unter dem Namen Lola Montez zu Weltruhm gelangte. Mit der Benennung und Umbenennung wird die Erinnerung an den historischen Städelshof als auch an den Kunstverein Lola Montez im Allerheiligenviertel bewahrt und zugleich ein würdiger Rahmen geschaffen, um Kunst im öffentlichen Raum ausstellen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 1094/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Initiative OI 45 2024 Die Vorlage OF 1094/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRaser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 521/11 vom 07.11.2023 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Die Hanauer Landstraße wird durchschnittlich von 58.000 Fahrzeuge pro Tag befahren. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junkers-Straße oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 der StVO mit Zusatzzeichen zur Verhinderung des Schleichverkehrs entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere Hundert Autofahrer am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert. Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der Stellungnahme ST 808 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden genervter und gefährdeter Anwohner lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Antrag vom 23.01.2025, OF 681/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-5
Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen SBahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4617 entstanden aus Vorlage: OF 342/4 vom 29.09.2023 Betreff: Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn auf dem Danziger Platz dieser weiter für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer benutzbar ist. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei dem Fahrradverkehr von und zur Unterführung des Ostbahnhofs sowie dem Fußverkehr zu den Regionalbahnen gelten. Begründung: Der Danziger Platz ist eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen westlichem und östlichem Ostend. Der Durchgang unter den Gleisen vom Danziger Platz zur Ferdinand-Happ-Straße sowie etwas weiter südlich die Hanauer Landstraße sind in relativ weitem Umkreis die einzigen Möglichkeiten, um die Eisenbahnstrecke zu passieren. Die nächste Möglichkeit bietet sich aktuell ansonsten erst wieder am Main bzw. an der Ratswegbrücke. Gerade der Weg zu den verschiedenen Gewerben rund um die Hanauer Landstraße führt für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Ostends und von Bornheim über den Danziger Platz. Zudem ist dieser Bereich auch als Schulweg von Bedeutung. Insofern ist es in der erwarteten, vermutlich längeren Bauphase für die Nordmainische S-Bahn wichtig, dass dieser Verkehrsknotenpunkt weiterhin benutzbar bleibt und die Wegeführung sicher angeordnet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.10.2023, OA 398 entstanden aus Vorlage: OF 433/11 vom 12.02.2023 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Birsteiner Straße im gesamten Verlauf zur Fahrradstraße mit dem Zusatzschild "Einfahrt mit Kraftwagen/Motorrädern erlaubt" nach dem Bonner Modell umzuwandeln; 2. das alternierende Parken in der Birsteiner Straße aufzulösen und ne u zu regeln. Begründung: Die Radroute von Frankfurt nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort unerwartet und gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer am Kaufland-Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer den Fahrstreifen mit den Kraftfahrzeugen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, da es sich dort um eine Teststrecke für einen Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, dass mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge zu schnell fährt und bereits im "ahndungsfähigen" Bereich ist. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Vom Radfahrbüro wird den Fahrradfahrern gegenwärtig empfohlen, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg am Zebrastreifen beim Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtung einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es von Anwohnern des Wohnviertels Beschwerden über den Verkehr, bei dem Autofahrer durch das Wohnviertel abkürzen, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Selbst der Linienbus weicht regelmäßig aus, um die Fahrradfahrer (auch Schüler und Jugendliche auf dem Schulweg) auf der Wächtersbacher Straße zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger frei"-Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer den Kraftfahrzeugverkehr auf der Wächtersbacher Straße. Dadurch wird in der Birsteiner Straße dieser Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und es wird eine seit Langem geforderte Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler, Eltern mit ihren Kindern und sonstige Radfahrer fahren mit dem Fahrrad zu zwei im Gebiet liegenden Schulen und Kindergärten. Es ist ebenfalls eine Hauptroute für Fahrradfahrer aus Maintal, Bischofsheim, Fechenheim-Nord nördlich der Hanauer Landstraße und Fechenheim-Süd zu deren Arbeitsstellen. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger frei"-Bereichs oder verbessert dies für die Bewohner des Wohngebiets und die Fahrradfahrer. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und geringfügig Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Bewohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit der Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (z. B. Fahrradverkehr zur Schule) und Kraftfahrzeuge haben Fahrradfahrern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als fünf Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit geparkten Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., festgestellt, dass Fahrradstraßen sicher sind. Es ist zudem notwendig, dass diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, dass eine gesündere, sportlichere Bevölkerung, eine bessere, leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 398 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4052, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradweg in der Hanauer Landstraße sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4467 entstanden aus Vorlage: OF 329/4 vom 10.08.2023 Betreff: Fahrradweg in der Hanauer Landstraße sicher gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradweg in der Hanauer Landstraße in östliche Richtung in einen für Radfahrerinnen und Radfahrer verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Hierbei sind insbesondere die Gefahren zu beheben, die durch die mitten auf dem Fahrradweg stehenden Masten gegeben sind. Begründung: Auf dem genannten Fahrradweg stehen in regelmäßigen Abständen fast mittig Masten. Hier besteht die Gefahr, dass Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen wie etwa nachts, mit den Masten kollidieren, zumal diese eine dunkle Farbe aufweisen. Der Magistrat steht hier schon aus haftungsrechtlichen Gründen in der Pflicht, diese Gefahren zu beseitigen. Unabhängig davon ist die Funktionsfähigkeit des Radwegs deutlich beeinträchtigt. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 205 Beratung im Ortsbeirat: 4
Tempo 20 in der Straße AltFechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 entstanden aus Vorlage: OF 484/11 vom 26.08.2023 Betreff: Tempo 20 in der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alt-Fechenheim zwischen den Hausnummern 69 und 123 gemäß § 45 Abs. 1d StVO als Tempo-20-Zone "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" auszuweisen, um die Aufenthaltsqualität und Sicherheit in diesem Straßenabschnitt zu erhöhen. Begründung: Wie in der StVO vorgesehen, sollte die Straße Alt-Fechenheim als Straße mit vielen Läden und vorwiegend Geschäftsbereichen, hohem Fußgängeraufkommen und einer hohen Aufenthaltsfunktion mit einer Tempo-20-Zone in Form eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs ausgewiesen werden. Die Straße ist schmal, wird für die Zulieferung für die Läden in dieser Straße verwendet und wird von einer hohen Zahl von Besucherinnen und Besuchern sowie Einkäuferinnen und Einkäufern aufgesucht und häufig überquert. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nutzen die Straße in hohem Maße und würden von der erhöhten Sicherheit des geringeren Tempos des Autoverkehrs stark profitieren. Das enge "Vorbeiquetschen" von Autofahrern am Fahrradverkehr würde damit deutlich eingeschränkt werden, da das Tempo von Fahrradverkehr und motorisiertem Verkehr angeglichen werden würde. Die Aufenthaltsqualität und auch die Verringerung des Autolärms werden zu einer positiven Entwicklung dieser Straße führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Antrag vom 18.02.2024, OF 563/11 Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5194 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1
Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4342 entstanden aus Vorlage: OF 485/11 vom 26.08.2023 Betreff: Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah dafür Sorge zu tragen, dass auf dem nördlichen Bürgersteig des oben genannten Abschnitts der Hanauer Landstraße, der zurzeit überwiegend als Parkplatz dient, die Benutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für den Fahrradverkehr ermöglicht wird. Die teils lebensgefährliche Situation muss dringend beendet werden. Begründung: Zurzeit ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt nicht zu nutzen. Oft wird die komplette Fläche dauerhaft beparkt. Dass der Bürgersteig dort nicht genutzt werden kann, betrifft die Menschen, die dort leben, im gleichen Maße wie die Besucher und Menschen, die zu den dort ansässigen Dienstleistern gelangen wollen. Ein Ausweichen auf die Hanauer Landstraße, die in diesem Bereich vierspurig verläuft und oft mit deutlich erhöhtem Tempo, das kaum kontrolliert wird, befahren wird, wird den anderen Verkehrsteilnehmern zurzeit aufgezwungen, ist aber in keinster Weise zumutbar. Eine schnelle Veränderung der Situation ist zwingend, ein weiteres Zulassen des Zustandes fahrlässig. (Google Streetview Aufnahme September 2022) (Aufnahme privat, 26.08.2023) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2332 Aktenzeichen: 66-2
Heinrich-Heine-Denkmal - Unterstützung der öffentlichen Feier
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2023, OF 336/4 Betreff: Heinrich-Heine-Denkmal - Unterstützung der öffentlichen Feier Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, der Initiative 9. November e.V. zur Unterstützung bei der Durchführung eines Festes anlässlich der Neuaufstellung des Denkmals für Heinrich Heine am 20. September einen Betrag von 6000 Euro aus dem Topf "Stadtteilfeste unterstützen" zur Verfügung zu stellen. Begründung: Am 20. 9.2023 wird in einem öffentlichen, von der Initiative 9. November e.V. organisierten festlichen Akt die neugestaltete Friedberger Anlage eingeweiht, und das Heine-Denkmal kehrt auf seinen alten Vorkriegsort zurück. Sein neuer Platz wird schräg gegenüber und mit direktem Blickkontakt zum Hochbunker auf der anderen Straßenseite sein - dem Bunker, der 1942 von französischen Zwangsarbeitern auf dem Grund der am 9. November 1938 von den Nationalsozialisten zerstörten Synagoge der Israelitischen Religionsgesellschaft gebaut wurde. Dem Bunker, der Erinnerungs- und Gedenkort an jüdisches Leben und jüdische Kultur ist, an Widerstand gegen alte und neue Nazis, an Terror und Krieg. Seit 2010 hat sich die Initiative 9. November bemüht, das Heine-Denkmal an seinen alten Ort im Ostend zurückzuholen. Immer wieder wurde die Versetzung aufgeschoben. Jetzt endlich ist es so weit. Der Ortsbeirat begrüßt diese Umsetzung ausdrücklich, die für den Stadtteil besonders wichtig ist und durch die der alte - jüdische - Charakter des Ostends unterstrichen wird. Insbesondere hält er die konsequente und erfolgreiche Arbeit der Initiative 9. November, aktuell auch ihr Vorhaben, diese Feier zu organisieren, für absolut unterstützenswert und beantragt dafür finanzielle Unterstützung von der Stadt Frankfurt. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO II, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 31 2023 Die Vorlage OF 336/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
Weiter lesenWie geht es weiter mit der Schwedlerbrücke?
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 331/4 Betreff: Wie geht es weiter mit der Schwedlerbrücke? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie die geplanten Maßnahmen zur Revitalisierung der Schwedlerbrücke in den nächsten Jahren verwirklicht werden können und welche Probleme aktuell die Sanierung verzögern. Begründung: Die Fußgängerbrücke zwischen Ostparkstraße und Schwedlerstraße/Ferdinand-Happ-Straße ist seit über 10 Jahren gesperrt und damit die Wegeverbindung zwischen dem nördlichem Ostend und der mittleren Hanauer Landstraße/Osthafen für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich beeinträchtigt. Die schon lange erhoffte Sanierung (Teilneubau) der Schwedlerbrücke sollte eigentlich bereits in 2022 baulich vorangetrieben werden. Im Januar 2021 wurde einigen Mitgliedern des alten Ortsbeirats in einem Ortstermin die Situation und Neugestaltung dargelegt. Die Umsetzung lässt aber weiter auf sich warten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 751 2023 Die Vorlage OF 331/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRuhender Verkehr am Danziger Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2023, OF 334/4 Betreff: Ruhender Verkehr am Danziger Platz Auf der Fläche des ehemaligen Standorts des Frankfurter Gartens am Danziger Platz hat sich nach dessen Umzug der ruhende Verkehr etabliert (siehe Fotos 1 - 3). Auch die Freifläche im Bereich des Straßendreiecks Ostbahnhofstraße / Danziger Platz (siehe Foto 2) wird regelmäßig zum Parken von Fahrzeugen genutzt. Inwieweit diese Nutzungen legal erfolgen, ist fraglich. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit es sich bei den vorgenannten Flächen um Anlagen des ruhenden Verkehrs handelt und - sofern dies nicht der Fall sein sollte - welche konkreten Maß-nahmen er zu ergreifen gedenkt, um in diesen Bereichen das Parken von Fahrzeugen zukünftig zu unterbinden bzw. zu regulieren und damit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Fotos 1 - 3: Ruhender Verkehr am Danziger Platz, (c) Michael Roscher Foto 2: Ruhender Verkehr im Bereich Straßendreieck Ostbahnhofstraße / Danziger Platz, (c) Michael Roscher Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 334/4 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenSicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4160 entstanden aus Vorlage: OF 476/11 vom 18.06.2023 Betreff: Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen Vorgang: OM 3214/22 OBR 11; ST 817/23 Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 817 "Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke", wird der Magistrat gebeten, auf die Gefährlichkeit der Straßenschäden im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Omega-Brücke und Altem Zollhaus durch entsprechende Beschilderung, z. B. mit dem Verkehrszeichen 101 "Gefahrstelle" mit dem Zusatz "Vorsicht Straßenschäden", aufmerksam zu machen. Weiterhin ist zu prüfen, ob es nicht erforderlich ist, im Sinne der Sicherheit, gerade auch für Motorradfahrer und aufgrund der Einfädelsituation durch den von der Rampe der Omega-Brücke abfahrenden Verkehr, den Bereich mit reduziertem Tempo (30 oder 40 km/h), wie es in solchen Fällen in anderen Straßen Frankfurts üblich ist, auszuweisen. Die Maßnahmen sollten bis zur abgeschlossenen Durchführung der Sanierung durchgeführt werden. Begründung: Insgesamt ist der Bereich rund um die Mainkur als im Sinne der Verkehrssicherheit kritischer Bereich zu betrachten. Es wird schnell gefahren - oft auch weit über 50 km/h. Dies wird äußerst selten - viel zu selten - und dann nur angekündigt von den Ordnungsbehörden überwacht. Unerlaubtes Wenden oder auf die gegenüberliegende Fahrbahn fahren, bei Rot über die Ampel fahren - dies gilt für Autoverkehr, Motorradverkehr, Fahrradverkehr etc. -, quer über alle Fahrbahnen laufen und das nicht an der Ampel gehören zum täglichen Verkehrsaufkommen in diesen Bereichen. Wenn dazu noch eine marode Fahrbahnoberfläche kommt, die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer zu Ausweichmanövern zwingt, führt das zweifelsohne zu gefährlichen Situationen für Leib und Leben. Eine Sanierung erst im Jahre 2024 ist spät. Diese Zeitspanne muss dringend mit den im Tenor vorgeschlagenen Maßnahmen überbrückt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3214 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 817 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2216 Aktenzeichen: 66-0
Öffnung der Cassellastraße statt neuer Fußgängerbrücke über das Allessa-Gelände
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2023, OF 475/11 Betreff: Öffnung der Cassellastraße statt neuer Fußgängerbrücke über das Allessa-Gelände Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wird in Erwägung gezogen statt eines Neubaus der Cassellabrücke die alte Cassellastraße auf dem Gelände der Allessa wieder für die Öffentlichkeit als Fußweg- und Fahrradverbindung zu öffnen? Ist in der Vergangenheit mit den Betreibern der Allessa über diese Thematik gesprochen worden.? Wie verhält sich der Magistrat zu dieser Thematik im Falle eines Verkaufs des Cassella-Geländes an Dritte, werden die neuen Eigentümer zu diesem Sachverhalt befragt werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 475/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGeschwindigkeitskontrollen in der Uhlandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4085 entstanden aus Vorlage: OF 304/4 vom 29.05.2023 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Uhlandstraße Vorgang: OA 2340/90 OBR 4; ST 992/22 Der Magistrat wird gebeten, in der Uhlandstraße zukünftig regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. Begründung: In der Uhlandstraße fahren Autos trotz der 30er-Zone regelmäßig zu schnell. Das stellt eine Gefahr für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch Schülerinnen und Schüler dar, die die Uhlandstraße zwischen Weiherstraße und Martin-Elsässer-Platz als offiziell von der Stadt Frankfurt am Main ausgewiesenen Schulweg nutzen. Laut Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 992, wurden im Jahr 2021 dort keinerlei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 992 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2189 Beratung im Ortsbeirat: 4
Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4082 entstanden aus Vorlage: OF 301/4 vom 30.05.2023 Betreff: Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch folgende Maßnahmen einige störende Nebeneffekte bei der Zufahrt auswärtiger Besucherinnen und Besucher zum Clementinen Kinderhospital verringert werden können: 1. Deutlichere Beschilderung des Verkehrszeichens "Einfahrt verboten" am Alfred-Brehm-Platz an der Einmündung der Theobald-Christ-Straße, z. B. durch ein zweites entsprechendes Schild auf der linken Straßenseite der Einmündung. 2. Herausnehmen des Fußweg-Hinweisschildes aus dem Blickfeld der Autofahrerinnen und Autofahrer (z. B. durch Versetzung auf die andere Straßenseite der Theobald-Christ-Straße). 3. Hinweise auf eine Blockumfahrung über Bernhard-Grzimek-Allee, Zobelstraße, Hanauer Landstraße, Theobald-Christ-Straße, um die von Anwohnerparken geprägte Hölderlinstraße zu entlasten. 4. Demontage des Hinweisschildes an der Hölderlinstraße. 5. Hinweise zum Vermeiden des Motorlärms wartender Fahrzeuge in der Theobald-Christ-Straße vor dem Eingang des Krankenhauses (z. B. "Motor aus" oder "Bitte Stellplätze im Hof benutzen"). 6. Hinweise auf Parkmöglichkeit in der Tiefgarage der Zoopassage. Über die Ausweisung der Parkmöglichkeiten für Patientengruppen und Besucherinnen und Besucher, die aus medizinischen Gründen nicht unmittelbar auf dem Parkplatz des Clementinen Kinderhospitals parken müssen, kann mit der Öffentlichkeitsarbeit des Krankenhauses das Gespräch gesucht werden, um entsprechende Informationen zu Parkmöglichkeiten im weiteren Umfeld des Krankenhauses im Vorfeld des Krankenhausbesuches in geeigneter Form an die Besucherinnen und Besucher zu kommunizieren. Begründung: Ortsfremde Fahrzeugsteuernde mit Ziel Kinderhospital machen aus Sicht von Ortskennern oft zwei typische Fehler: 1. Bei Anfahrt aus Richtung Pfingstweidstraße über den Alfred-Brehm-Platz suchen sie die Zufahrt zum Hospital und folgen intuitiv dem ersten vorhandenen Hinweisschild, das aber für Fußgängerinnen und Fußgänger gedacht ist. Dabei übersehen sie das rechter Hand sehr weit oben angebrachte Schild "Einfahrt verboten" und geraten in hupenden Konflikt mit dem Gegenverkehr. 2. Holende und Bringende stehen gerne mit laufendem Motor vor dem Eingang in der Theobald-Christ-Straße im Parkverbot. Die Zufahrt auf den Hof von der Hölderlinstraße aus war früher mal möglich, heutzutage aber nicht mehr. Möglicherweise stammt das Hinweisschild am oberen Ende der Hölderlinstraße aus dieser früheren Zeit. Ob man die Hölderlinstraße als Teil einer Blockumfahrung empfehlen soll, scheint zweifelhaft, weil sie sehr eng ist. Für eine Blockumfahrung scheint die o. g. Route geeigneter. Wenn eine Empfehlung zum Parken ausgesprochen werden soll, erscheint das genannte Parkhaus geeigneter als die umliegenden Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2191 Beratung im Ortsbeirat: 4
Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3998 entstanden aus Vorlage: OF 463/11 vom 10.05.2023 Betreff: Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, den Betrieb des automatisch fahrenden EASY-Shuttles im Riederwald zu verstetigen, auf den gesamten Stadtteil auszuweiten und es dadurch als regelhaftes Angebot Teil des öffentlichen Nahverkehrs zu machen. Konkret soll das EASY-Shuttle - über die dann für Autos gesperrte Raiffeisenstraße zusammen mit Fahrrädern eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bis zur Seniorenwohnanlage fahren, womit die andere Hälfte des Riederwalds angeschlossen werden würde; - über die Lahmeyerbrücke zur Hanauer Landstraße fahren, um den Anschluss an die Straßenbahn zu ermöglichen. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Der Operator könnte eventuell erforderliche abschließbare Poller manuell öffnen - später kann dies automatisch erfolgen. Begründung: Neue Mobilitätsangebote - insbesondere im ÖPNV - sind wichtig, um die Mobilitätswende nachhaltig und klimaverträglich zu gestalten. Die Stärkung und der konsequente Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sind grundlegend für die Mobilitätswende. Voll elektrisch, CO2-frei, leise, sicher, effizient und perspektivisch als On-Demand-Lösung bietet das automatisierte Fahren eine vollkommen neue Möglichkeit, mobil zu sein - insbesondere in Stadtteilen, die bisher nur eingeschränkt an den ÖPNV angeschlossen sind. Die zahlreichen positiven Erfahrungen der Riederwälderinnen und Riederwälder mit dem seit mehreren Monaten im Test befindlichen EASY-Shuttle spiegeln dies wider. So wurde das Angebot von zunächst einem Bus auf zwei Busse ausgeweitet. Exemplarisch sei ein Zitat einer 80-jährigen Seniorin dargestellt, welche den EASY-Shuttle regelmäßig benutzt: "Die zwei Kilometer hin und zurück von der Seniorenwohnanlage zum Netto-Supermarkt schaffe ich nicht mehr. Mit dem EASY-Bus sind es insgesamt nur noch 400 Meter zu laufen. Damit kann ich wieder selbstständig einkaufen." Um künftig allen Riederwälderinnen und Riederwäldern eine nahe gelegene Haltestelle vor ihrer Haustür zu ermöglichen, soll das bestehende Angebot, welches aktuell nur im Osten des Riederwalds verfügbar ist, auf den ganzen Stadtteil und um eine Verbindung zur Hanauer Landstraße ausgeweitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 812 Antrag vom 01.06.2024, OF 630/11 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5636 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2023, OA 353 entstanden aus Vorlage: OF 446/11 vom 24.01.2023 Betreff: Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, analog der Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Westen, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einzurichten. Sollte dies zeitnah nicht umsetzbar sein, sind Ordnungsbeamte der Stadtpolizei dem Ortsbezirk 11 direkt vor Ort den Stadtteilen fest und in ausreichender Anzahl zuzuordnen. Begründung: Bürger haben seit Langem das Gefühl, im Frankfurter Osten könne jeder machen was er will. Es gibt nur unzureichende Kontrollen. Bürger werden aufgefordert, selbst als "Hilfssheriff" aktiv zu werden und sollen Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt selbst anzeigen. Abgemeldete Autos stehen oft Jahre auf Parkplätzen im öffentlichen Raum und keiner kümmert sich darum. Das Fahren und Parken auf Fußwegen, sogar vor Schulen und Kindergärten, scheint "legalisiert". Geschwindigkeitsüberschreitungen sind inzwischen kein Grund mehr, aktiv zu werden. Radwege werden zugeparkt. In Landschaftsschutzgebieten werden Autos rechtswidrig geparkt. Großveranstaltungen mit nicht zulässigem Lärmpegel und Beeinträchtigungen werden ohne Genehmigungen an Sonntagen durchgeführt. Zu den Sitzungen des Ortsbeirates kommen regelmäßig Bürger, die sich über die Mängel und fehlende Kontrollen beschweren. Am Wochenende ist schon überhaupt nicht mehr an Kontrollen jeglicher Art zu denken, weil nur zwei Fahrzeuge des Ordnungsamtes für die gesamte Stadt Frankfurt vorhanden sind. In der Innenstadt allerdings sieht man an allen Orten und zu jeder Zeit Ordnungsbeamte in Zweiergruppen. Überprüfungen, wer z. B. auf dem öffentlichen Parkplatz in Alt-Fechenheim ein Parkticket zieht, finden fast gar nicht statt. Kurzzeitparkplätze werden als Dauerparkplätze genutzt. Behindertenparkplätze werden von Nichtberechtigten zugeparkt. Bürgersteige werden laufend vollflächig zugeparkt. Bei Anrufen beim Ordnungsamt kommen dann beispielsweise folgende Antworten: "Das ist zu weit weg.", "Da ist der Wagen ja, nur für diese eine Sache, den halben Tag unterwegs." oder "Wir brauchen die Wagen in der Innenstadt.", "Leider gehen andere Veranstaltungen/Gebiete vor." oder "Eines der Fahrzeuge ist kaputt.", oder "Wir haben kein Personal dafür.". Mehrfach wurde der Zustand angemahnt, aber im Frankfurter Osten passiert einfach nichts. Das muss sich ändern. Der Einsatz der Bürger als Hilfssheriffs führt weder zum gewollten Ziel/Erfolg noch ist dies im Gesetz vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358 Antrag vom 24.11.2023, OF 532/11 Anregung vom 27.11.2023, OA 413 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 19.06.2023, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 353 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OA 353 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3464, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023
Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden V
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 448/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße nicht akzeptablen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist nach eigener Aussage personell zu schwach besetzt ("mir komme nur noch auf Anfrage"), um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 27 2023 Die Vorlage OF 448/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU
Weiter lesenMainkur Bahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3827 entstanden aus Vorlage: OF 444/11 vom 01.02.2023 Betreff: Mainkur Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, den Grünflächenbereich an der Straßenbahnhaltestelle "Mainkur Bahnhof" neu zu bepflanzen und zu verschönern. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle "Mainkur Bahnhof" ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Der Bahnhof und die alten Restaurant- und Hotelgebäude sind stark durch Witterung und Autoverkehr in Mitleidenschaft gezogen. Eine Erneuerung der Bepflanzung sowie eine Einzäunung der Grünfläche hinter der Straßenbahnhaltestelle, die auch als Trampelpfad und Müllabladeplatz genutzt wird, unterstützt einen positiven ersten Eindruck unserer Stadt und wertet den gesamten Platz inklusive Haltestelle auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1751 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1270 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Das Clementine Kinderhospital mit dem Pkw elegant ansteuern
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 292/4 Betreff: Das Clementine Kinderhospital mit dem Pkw elegant ansteuern Der Magistrat wird gebeten, - an der Einmündung der Theobald-Christ-Straße in den Alfred-Brehm-Platz ein zweites "Einfahrt verboten"-Schild zum Hinweisschild für Fußgänger zu hängen sowie - in der Theobald-Christ-Straße einen geeigneten Hinweis auf die Zufahrt zum Gelände von der Hölderlinstraße aus anzubringen. Begründung: Ortsfremde Fahrzeugsteuernde mit Ziel Kinderhospital machen aus Sicht von Ortskennern oft zwei typische Fehler: - Bei Anfahrt aus Richtung Pfingstweidstraße über den Alfred-Brehm-Platz suchen sie die Zufahrt zum Hospital und folgen intuitiv dem ersten vorhandenen Hinweisschild, das aber für Fußgänger gedacht ist. Dabei übersehen sie das rechter Hand sehr weit oben angebrachte Schild "Einfahrt verboten" und geraten in hupenden Konflikt mit dem Gegenverkehr. - Holende und Bringende stehen gerne mit laufendem Motor vor dem Eingang in der Theobald-Christ-Straße, vermutlich, weil sie nicht wissen, dass man von der Rückseite - also der Hölderlinstraße - aus zu Stellplätzen auf dem Hof fahren kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 4 am 25.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 292/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 292/4 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
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