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Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1227 entstanden aus Vorlage: OF 211/2 vom 15.11.2021 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/den Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg/Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg/Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den Pkw-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kundinnen und Kunden sowie Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 5. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die Pkw-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat wird gebeten, diesen Vorschlag zu prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umzusetzen (Begründung s. u.). 8. Im Kettenhofweg sollen Pkw-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße sollen als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insbesondere zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr) auf der fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u. a. ein Planungsziel der Vorlage M 47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zulasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d. h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, bis auf Weiteres auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Ziffer 6.: Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden, und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Ziffer 7.: Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d. h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende Pkw häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu Pkw-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer fahrradfreundlichen Nebenstraße. Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Pkw verbessern. Ziffer 12.: Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich und es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 795 Aktenzeichen: 66 0
Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2021, OA 98 entstanden aus Vorlage: OF 167/2 vom 18.10.2021 Betreff: Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen Vorgang: OM 5520/19 OBR 2; ST 1028/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr attraktiv zu gestalten: 1. Bei der Erneuerung des Westbahnhofs soll die Funktion des Bahnhofs als Tor nach Bockenheim bedacht und die Kurfürstenstraße als zentrale Achse im Zentrum betont werden. 2. Beim Umbau der Schloßstraße soll die Achse Kurfürstenstraße mit bedacht und offen gehalten werden (möglichst keine Haltestelle in der Achse). Eine attraktive und sichere Querungsmöglichkeit ist für zu Fuß Gehende in der Achse zu schaffen. 3. Die gesamte Achse soll attraktiver für den Fußverkehr gestaltet werden: u. a. barrierefreie verkehrsberuhigte Zone, breite Gehwege (kein Gehwegparken), bei allen die Achse querenden Straßen gute und sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, Verweilmöglichkeiten (Bänke), Begrünung (im Idealfall Baumpflanzungen), Beschilderung (Gehwegzeit bis zur Einkaufsstraße Leipziger Straße bzw. zum Westbahnhof). 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markgrafenstraße - mit der Markuskirche in der Blickachse - so gestaltet werden kann, dass ein attraktiver Quartiersplatz am Ende der Achse Westbahnhof/Leipziger Straße und in der Mitte der Leipziger Straße entsteht. 5. Die Bürgerinnen und Bürger im Quartier sollen bei der Gestaltung mit einbezogen werden. Ggf. eignet sich diese städtebauliche Chance auch für einen studentischen Ideenwettbewerb. 6. Die Radverkehrsanbindung zum Westbahnhof soll, wie in der Stellungnahme ST 1028 versprochen, in diesem Zusammenhang beachtet und weiterverfolgt werden. Begründung: Die Kurfürstenstraße mit dem Park auf dem Kurfürstenplatz bildet eine städtebauliche Achse vom Westbahnhof bis zur Quartiersstraße Leipziger Straße. Aktuell ist der Blick auf diese Achse durch unattraktive Querungsmöglichkeiten und fehlende Betonung verstellt. Gerade im Zuge der Aufwertung des Westbahnhofs durch den Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ und durch die geplante Renovierung des Westbahnhofes sowie die anstehende Umgestaltung der Schloßstraße bietet sich die große Chance, diese städtebauliche Achse wieder zu betonen und eine attraktive Verbindung für den Fußverkehr vom Westbahnhof zur Einkaufsstraße zu schaffen. Neben der Förderung des Fußverkehrs unterstützt eine attraktive fußläufige Verbindung vom Knotenpunkt Westbahnhof zur Leipziger Straße den Einzelhandel auf der Quartiersstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5520 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1028 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 166 vom 19.04.2022) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 948, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 66 0
Tempo 30 in der City West
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 entstanden aus Vorlage: OF 192/2 vom 18.10.2021 Betreff: Tempo 30 in der City West Vorgang: OM 458/21 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. die City West als Ganzes zur Tempo-30-Zone zu deklarieren und dies durch entsprechende Schilder an den Einfahrtsstraßen zur City West (Galvanistraße, Voltastraße, Heinrich-Hertz-Straße, Kreuznacher Straße, Kuhwaldstraße) deutlich auszuweisen; 2. in der Ohmstraße jeweils einen Pkw-Stellplatz neben den Feuerwehrzufahrten vor den Restaurants (einmal auf Höhe Solmsstraße, einmal auf Höhe Celsiusplatz) in einen Lieferparkplatz umzuwandeln; 3. die City West priorisiert und so bald wie möglich im Zuge der stadtweiten Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung zu berücksichtigen; 4. das ordnungswidrige Parken auf den Gehwegnasen im Kreuzungsbereich Ohmstraße/Pfingstbrunnenstraße durch Aufstellung von Fahrradbügeln (oder sofern dies nicht möglich ist von Pollern) zu unterbinden. Begründung: Die Anregung erfolgt auf Hinweis eines Bürgers. Zu den einzelnen Punkten: 1. Die City West ist bereits zum großen Teil Tempo-30-Zone (die Ausweisung der Voltastraße als Tempo-30-Straße hat der Ortsbeirat bereits in der Anregung OM 458 vom 05.07.2021 beschlossen). Die aktuelle Beschilderung in der City West führt zu Verwirrung bei den Autofahrerinnen und Autofahrern. Auf einzelnen Straßenabschnitten ist nicht unbedingt eindeutig ersichtlich, welche Geschwindigkeitsbegrenzung hier gilt. 2. Dies würde die Anlieferung für die Restaurants erleichtern und Parken auf den Feuerwehrzufahrten vermeiden. 3. Die City West eignet sich in besonderem Maße für die Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung und könnte daher priorisiert werden. Fast sämtliche Wohnblocks sind zweigeschossig mit Tiefgaragen unterkellert. In diesen wird jedoch ein großer Teil der Parkplätze nicht genutzt, da es günstiger ist, den Pkw kostenlos auf der Straße abzustellen. Das Mercure Hotel verfügt ebenfalls über eine große Tiefgarage, in der Stellplätze öffentlich zur Vermietung zur Verfügung stehen, sodass auch Pendlerinnen und Pendler in einer Tiefgarage parken können. Auch in den Tiefgaragen der Wohnblocks werden Stellplätze teilweise öffentlich zu Vermietung angeboten. 4. Die Kreuzung Ohmstraße/Pfingstbrunnenstraße ist aktuell sehr schlecht einzusehen. Dies stellt eine gefährliche Situation für zu Fuß Gehende sowie für Auto- und Radfahrende dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 502 Antrag vom 03.04.2022, OF 337/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 Aktenzeichen: 32 1
Namensgebung der Neuen Gymnasialen Oberstufe
S A C H S T A N D : Initiative vom 03.11.2021, OI 3 entstanden aus Vorlage: OS 14/2 vom 04.11.2021 Betreff: Namensgebung der Neuen Gymnasialen Oberstufe Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Neue Gymnasiale Oberstufe, Voltastraße 1A, 60486 Frankfurt am Main, in "Toni-Sender-Oberstufe" umzubenennen. Der Ortsbeirat folgt damit dem Vorschlag der Schulgemeinde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 10.11.2021
Stellplätze für studentische Kneipenbesucherinnen und Kneipenbesucher
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1048 entstanden aus Vorlage: OF 182/2 vom 18.10.2021 Betreff: Stellplätze für studentische Kneipenbesucherinnen und Kneipenbesucher Der Magistrat wird gebeten, an den folgenden drei Stellen auf der Jordanstraße jeweils einen Pkw-Parkplatz in einen Fahrradstellplatz mit Fahrradbügeln umzuwandeln: - Auf Höhe der Kreuzung Jordanstraße/Kiesstraße - Auf Höhe der Kreuzung Jordanstraße/Jungstraße - Auf Höhe der Kreuzung Jordanstraße/Homburger Straße Begründung: Aufgrund der Nähe zur Universität sowie der Vielzahl an studentischen Kneipen, attraktiven Restaurants und Cafés kommen viele Besucherinnen und Besucher der Jordanstraße mit dem Fahrrad dorthin. Die vorhandenen Fahrradstellplätze reichen dafür nicht aus, sodass eine Vielzahl an Restaurant- und Cafébesucherinnen bzw. -besuchern ihre Fahrräder an Schilder auf dem Gehweg anschließen muss (siehe Fotos). Dies wiederum beeinträchtigt die Fußgängerinnen und Fußgänger auf den ohnehin nicht besonders breiten Gehwegen, welche zugleich auch von der Außengastronomie genutzt werden. Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 477 Aktenzeichen: 66 2
Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1045 entstanden aus Vorlage: OF 169/2 vom 18.10.2021 Betreff: Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Gehweg eingelassene Plakette zum Gedenken an die Zerstörung der Bockenheimer Synagoge an der Ecke Schloßstraße/Ginnheimer Landstraße sachgemäß und umfassend zu reinigen und die Gedenkstätte wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Visibilität der Plakette erhöht werden kann; 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Plakette nicht verdeckt wird, z. B. durch Tische und Stühle der Außengastronomie. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Die Bodentafel ist zum Teil stark verschmutzt bzw. verwittert, sodass die Inschrift kaum noch lesbar ist. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher ist die Gedenkplakette kaum zu erkennen. In dem aktuellen Zustand erfüllt die Plakette so nicht ihren Zweck, das Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 604 Antrag vom 22.03.2022, OF 330/2 Antrag vom 11.04.2022, OF 329/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.05.2022, OIB 116 Aktenzeichen: 41
Nauheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 entstanden aus Vorlage: OF 170/2 vom 18.10.2021 Betreff: Nauheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, eine der zwei Autofahrspuren zwischen dem Ende des Radwegs von der Emser Brücke herunter bis zur Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrerinnen und Radfahrern noch mehr Sicherheit verleiht. Sollte dies nicht kurzfristig umsetzbar sein, wird angeregt, in der Zwischenzeit auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrradpiktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrerinnen und Autofahrern unmissverständlich signalisiert wird, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an. Begründung: Auf dem circa 150 Meter langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der Sieben-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrerinnen und Radfahrer häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohnerinnen- und Anwohnerparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Antrag vom 03.04.2022, OF 335/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2095 Antrag vom 22.08.2022, OF 433/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2742 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradständer an der Jordanstraße und Homburger Straße (Bockenheim)
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 181/2 Betreff: Fahrradständer an der Jordanstraße und Homburger Straße (Bockenheim) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Jordanstraße und Homburger Straße an folgenden Standorten Fahrradständer aufzustellen, s. Anlage mit Fotos: · Ecke Jordanstr./ Kiesstr. · Vor Jordanstr. 27 · Vor Homburger Str. 17 · Vor Homburger Str. 27 Begründung: Wunsch von Anwohnern aus dem dortigen Wohngebiet. An der Jordanstraße und Homburger Straße befindet sich ein belebtes Viertel mit u.a. Cafés, Kneipen/ Restaurants, Kiosks, Friseursalon, Copyshops und Thaimassage. Es gibt dort einen regen Fahrradverkehr und den Bedarf, Räder anzuschließen. Aktuell gibt es dort nur einzelne Fahrradständer, z.B. an der Kreuzung Jordanstr. 15/ Kiesstr., die diesen Bedarf nicht abdecken. Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer unter Erhalt aller Parkplätze dort aufzustellen. . 1. Ecke Jordanstraße/Kiesstraße 2. Vor Jordanstraße 27 . 3. Vor Homburger Straße 17 4. Vor Homburger Straße 27 . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 20 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlagen OF 181/2 und OF 182/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 181/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenMehr Sicherheit für Straßenbahnen/Straßenverkehr auf der Hamburger Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 180/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Straßenbahnen/Straßenverkehr auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es an der Hamburger Allee auf Höhe der Emil-Sulzbach Straße besonders häufig zu Kollisionen zwischen Straßenbahnen und Straßenverkehr kommt und wie diese Gefahrenzone gegebenenfalls entschärft werden kann. Begründung: Auf Höhe der Emil-Sulzbach Straße ist aus Richtung Messe kommend der U-Turn über die Hamburger Allee und Straßenbahn (Linien 16 und 17, relativ enge Taktung) hinweg nicht verboten, aber mit Andreaskreuzen wird auf die Schienen aufmerksam gemacht (Bild anbei). Dennoch kommt es zu Kollisionen, die neben dem Verletzungsrisiko und den Sachschäden auch zu erheblichen Verzögerungen des ÖPNV führen können. Aus Richtung Westbahnhof kommend ist der U-Turn nicht vorgesehen. Ob auch hier verkehrswidriges Verhalten zu Kollisionen führt, sollte ebenfalls geprüft werden. Schließlich ist festzuhalten, dass auf einem recht langen Stück, der U-Turn nicht möglich ist, weshalb ein absolutes Verbot nicht zielführend erscheint. Eine Verschiebung dieser Manöver auf die unübersichtliche Kreuzung auf Höhe der Varrentrappstraße (siehe separater Antrag) ist zu unterbinden. Vielleicht könnten noch weitere Beschilderungen, STOP-Zeichen o.ä. die Situation entschärfen. Hamburger Allee aus Richtung Messe kommend. Hamburger Allee aus Richtung Westbahnhof kommend. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 225 2021 Die Vorlage OF 180/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP
Weiter lesenMehr Sicherheit für Fußgänger auf der Hamburger Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 179/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Varrentrappstraße/Hamburger Allee/Schloßstraße verbessert werden kann. Begründung: Auf Höhe der Varrentrappstraße befindet sich eine Y-Kreuzung, an der der Verkehr aus Richtung Messe kommend entweder die Hamburger Allee weiter Richtung Westbahnhof (Parallel zur Straßenbahnlinie 17) oder halb rechts in die Schloßstraße (entlang der Straßenbahnlinie 16) einbiegen kann. Die Hauptverkehrsstraße ist ab diesem Punkt die Schloßstraße, die Hamburger Allee wird hingegen eher zur Nebenstraße. Dies führt dazu, dass zahlreiche Autofahrer noch recht spät die Fahrspur wechseln und nach der Kreuzung umschwenken, obgleich die halbrechts Spur aus Richtung Messe kommend, im Gegensatz zur geradeaus-Ampel -Hamburger Allee; dort grün-, noch rot hat. Dies führt aufgrund geteilter Fußgängerampelphasen dazu, dass diesen trotz Grünlichts Autofahrer querkommen. Diese gefährlichen Situationen unweit der Bonifatiusschule gilt es zu unterbinden. Beispielsweise könnten die Ampelphasen zugunsten der Sicherheit so angepasst werden, dass die Autofahrer nur grün haben, wenn beide Richtungen befahrbar sind, also keine Straßenbahn quert. Die Ausschilderung der Schloßstraße als Verbindung Richtung Hausen/Rödelheim ist eindeutig. Ein zusätzliches Blinklicht, dass auf die Grünphasen der Fußgänger hinweist, oder ein Rotlicht an der Rückseite der Fußgängerampel Schloßstraße mit zusätzlicher Haltelinie könnte zusätzlich auf die Gefahrenstelle hinweisen. Laut Aussagen der Elternschaft der Bonifatiusschule kommt es hier regelmäßig zu sehr gefährlichen Situationen zwischen Schülern bzw. anderen Fußgängern und Autofahrern. Hamburger Alle aus Richtung Messe kommend. Auf Höhe der Litfaßsäule befindet sich der Fußgängerüberweg, der durch eine Verkehrsinsel geteilt wird, die Grünphasen sind nicht durchgehend, sondern richten sich nach den hier ersichtlichen unterschiedlichen Phasen für die Autofahrer. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 224 2021 Die Vorlage OF 179/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP
Weiter lesenSichere Wege auf der Hamburger Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 829 entstanden aus Vorlage: OF 159/2 vom 30.08.2021 Betreff: Sichere Wege auf der Hamburger Allee Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrspur in Richtung stadteinwärts, zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule, Fahrradpiktogramme auf der Hamburger Allee anzubringen und zugleich die Benutzungspflicht des dortigen Gehweg-Radwegs aufzuheben. Begründung: Der Geh- und Radweg auf der Hamburger Allee ist zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule sehr schmal (siehe beigefügtes Foto). Zugleich wird dieser von vielen Schulkindern genutzt. Den Radweg auf diesem schmalen Gehweg entlangzuführen, birgt unnötiges Unfall- und Konfliktpotenzial sowie Risiken für die Schulkinder. Der Autoverkehr fährt auf dem Abschnitt zwischen Nauheimer Straße und Bonifatius-Schule ohnehin langsam: Aufgrund der Schule gilt an dieser Stelle Tempo 30 und aufgrund der großen Vielzahl parkender Autos auf der Straße fahren die meisten Fahrzeuge sogar langsamer. Dass zügig fahrende Radfahrerinnen und Radfahrer über die Straße geführt werden, würde den Verkehrsfluss somit nicht stören. Zugleich könnten Schulkinder weiterhin den Radweg auf dem Gehweg nutzen und zu Fuß gehende Schulkinder könnten von einem sichereren Schulweg profitieren. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 168 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 828 entstanden aus Vorlage: OF 158/2 vom 30.08.2021 Betreff: Sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke Der Magistrat wird gebeten, für eine sichere Radverkehrsführung auf der Emser Brücke zu sorgen. Begründung: Zwischen den Einmündungen der Straßen Europa-Allee (auf Höhe des darunterliegenden Kreisels "Am Dammgraben") und Varrentrappstraße wird der Radstreifen zurzeit lediglich durch ein aufgestelltes Verkehrsschild und in einem Abschnitt durch stark abgetragene und kaum noch sichtbare weiße Farbe markiert. Die fehlende Markierung führt zu Verwirrung und Konflikten zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. Die Emser Brücke wird, gerade auch am Wochenende, von vielen Radfahrenden frequentiert. Insbesondere die Fahrtrichtung "stadtauswärts" wird dabei stark genutzt. Die aktuelle lückenhafte Markierung wird dieser Nutzung nicht gerecht und erschwert das Radfahren im Ortsbezirk. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 326 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Landgrafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 826 entstanden aus Vorlage: OF 152/2 vom 27.08.2021 Betreff: Landgrafenstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, die derzeit auf Höhe der Hausnummer 13 endende Ladezone auf der Landgrafenstraße bis zur Hausnummer 11 bzw. der dort montierten Fahrradbügel zu verlängern und die entsprechenden Parkverbote in Halteverbote, ausgenommen Lieferverkehr, zu ändern und Verstöße verstärkt zu ahnden. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Landgrafenstraße von Großer Seestraße bis Leipziger Straße zur Einbahnstraße gemacht werden könnte und wie der Verkehr in den umliegenden Straßen entsprechend, evtl. weitere Einbahnstraßen, geregelt werden könnte. Begründung: Insbesondere morgens circa 08:00 Uhr kommt es auf der Landgrafenstraße zu teilweise chaotischen Verkehrssituationen. Zu dieser Zeit wird regelmäßig der Supermarkt Alnatura beliefert und zugleich werden viele Kindergartenkinder mit dem Auto zu ihren Einrichtungen (Markuskindergarten, Landgrafenstraße 22, und Spielraum im Stadtteil im Hinterhof zwischen Leipziger Straße und Landgrafenstraße) gebracht. Zahlreiche Eltern missachten das Parkverbot und nutzen die Entladezonen zum Parken, während sie ihre Kinder in die Einrichtungen bringen. Zwar dauert dies jeweils tatsächlich nur wenige Minuten, aber der Vorgang wiederholt sich mehrfach, sodass die Entladezonen für den Lieferverkehr nicht nutzbar ist. In zweiter Reihe parkende Lastwagen gefährden nicht zuletzt Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Kindergarten gebracht werden in unzumutbarer Weise. Die Straße wird für Fußgänger, insbesondere Kinder, uneinsehbar. Neben diesen zeitnah umzusetzenden Maßnahmen ist eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen. Die Straße würde für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher, wenn nicht neben dem Lieferverkehr (teilweise große Lastwagen wegen des Supermarkts) auch noch Pkw in beide Richtungen die Straße befahren dürften. Von Fahrradfahrern könnte die Straße weiterhin in beide Richtungen befahren werden, wie es bereits in anderen Einbahnstraßen in Bockenheim üblich ist. Derzeitiger Beginn der Parkverbotszone. Derzeitiges Ende der Entladezone mit Hofeinfahrt Richtung Leipziger Straße/Adalbertstraße und Kindergarten Spielraum im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 169 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 812 entstanden aus Vorlage: OF 122/2 vom 27.08.2021 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A. Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen, um den Verkehrsraum von Kfz- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat, soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potenzielle Gefährdungssituationen) zwischen Pkw- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt, das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B. Aktuelle Anregungen und geplante Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten 1. Der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach circa einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: a) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs"; b) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln; c) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des Pkw- und Lkw-Verkehrs zum Tempo-30-Gebot auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 bis 25 km/h auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bittet der Ortsbeirat zu prüfen, ob die "grüne Welle" für Pkw-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des Pkw-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen; b) ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C. Verbindliche Zusagen und Konzepte, um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Soweit unter Berücksichtigung - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschlusses des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Anregung unter Buchstabe A.) - und nach einer Bewertung der aktuellen Anregung und ggf. noch folgender Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - frühestens ab April 2022 - (siehe Anregung unter Buchstabe B.) temporäre Maßnahmen zulasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Fragen - gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z. B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1. durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten - unter der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs - Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohner oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen, z. B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegenzunehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspur zeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße und diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten? 6. Hat der Magistrat ein Konzept, um für Anwohnerinnen und Anwohner eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße sozialverträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers z. B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, dass die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u. a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u. a. über die derzeitige Problematik und infrage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A. Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohnerinnen und Anwohner zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B. Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden, bevor der Ortsbeirat oder der Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C. Sollte erwogen werden, z. B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des Pkw-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 174 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1788 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 519 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 681 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Fahrradweg an der Theodor-Heuss-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 822 entstanden aus Vorlage: OF 146/2 vom 22.08.2021 Betreff: Fahrradweg an der Theodor-Heuss-Allee Vorgang: V 1331/19 OBR 2, ST 1943/19 Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg aus Richtung Kuhwaldsiedlung/Rebstock stadteinwärts an der Theodor-Heuss-Allee beispielsweise durch folgende Maßnahmen sicherer und benutzerfreundlicher zu gestalten: 1. Die Fußgängertreppe nach der Emser Brücke ist uneinsehbar für Radfahrer, und für Fußgänger ist nicht erkennbar, dass Radfahrer kreuzen. Hier sollten entsprechende Beschilderungen, evtl. Spiegel, montiert werden. 2. Die Absperrgitter sollten nicht den Fuß- vom Radweg, sondern die Fahrbahn trennen. 3. Der Radweg ist durchgehend als solcher deutlich (rot?) zu markieren, um auch bei Ein- und Ausfahrten ausreichend auf Radfahrer hinzuweisen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Sachstand zu der Stellungnahme vom 07.10.2019, ST 1943, ist. Begründung: Zu 1.: Die Ausstattung der Treppe mit Schildern und/oder Spiegeln trägt zur allgemeinen Sicherheit bei. Bessere Einsicht minimiert das Unfallrisiko. Zu 2.: Der Autoverkehr ist hier sehr dicht, und viele Autofahrer sind von der Autobahn kommend noch mit sehr hohen Geschwindigkeiten unterwegs, was die Sicherheit der Radfahrer beeinträchtigt. Zu 3.: Gerade bei Zufahrten sollten Autofahrer gezielt auf ggfs. kreuzende Radfahrer hingewiesen werden. Selbst bei Öffnung des Radwegs nördlich der Theodor-Heuss-Allee auch für den stadteinwärts fließenden Radverkehr sollte der südliche Weg entsprechend gesichert werden, da nicht an allen Zufahrten auch eine Kreuzung der Theodor-Heuss-Allee möglich ist. Treppe nach der Emser Brücke Schlechte Einsicht in Richtung Brücke für Radfahrer Absperrgitter Markierungen sind zu überarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1943 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 171 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 149/2 Betreff: Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Verkehrsschilder im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße beseitigt werden, die ihren Zweck verloren haben, und hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Rund um die Leipziger Straße im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße (Bezirk) befinden sich an vielen Stellen Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder, die ursprünglich insbesondere zur Einrichtung von Baustellen und Straßenarbeiten aufgestellt worden sind, siehe Fotos vom 25. August 2021 als Anlage. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder in diesem Bezirk, die ihren Zweck verloren haben (z.B. da die Baustelle finalisiert wurde, zu deren Sicherung sie ursprünglich aufgestellt wurden), entfernt werden und der dadurch frei werdende Platz wieder allen Verkehrsteilnehmern oder als Parkplätze zur Verfügung steht. Hintergrund: Beschwerde von Anwohnern Fotos vom 25. August 2021 mit Beispielen aus dem Bezirk rund um die Leipziger Str., Frankfurt am Main, für Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder ohne erkennbaren Zweck 1. Vor Butlers, Leipziger Str. 26, Frankfurt am Main 2. Vor Mixx, Leipziger Str. 35, Frankfurt am Main 3. Vor Tchibo und adrett, Leipziger Str. 37, Frankfurt am Main 4. U-Bahn Haltestelle Leipziger Str., Frankfurt am Main 5. Markgrafenstr. 17, Frankfurt am Main 6. Große Seestr. 26a/ 28, Frankfurt am Main und gegenüber davon Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 149/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenPlanungsstand Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2 bis 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 130/2 Betreff: Planungsstand Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2 bis 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der weitere Planungsstand für das im Betreff genannte laufende Bauvorhaben ist. Die Berichterstattung kann ggf. auch im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des OBR 2 erfolgen, idealerweise gemeinsam mit Vertretern der neuen Eigentümerin. Begründung: Im Zuge einer Baustellenbegehung zur anhaltenden Lärmbelästigung der Nachbarschaft wurde bekannt, dass eine Neuplanung für die weiteren Teile des Gebäudeensembles im Gespräch und in Abstimmung ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 181 2021 Die Vorlage OF 130/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWeitere Begrünung des Jordanstraßen-Quartiers gewünscht
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 129/2 Betreff: Weitere Begrünung des Jordanstraßen-Quartiers gewünscht Vorgang: V 1697/20 OBR 2; ST 1822/20; ST 852/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob in der Jordanstraße Baumpflanzungen oder sonstige Begrünungsmaßnahmen ggf. im Bereich von derzeitigen PKW-Parkplätzen (abschnittsweise versetzt in Abständen von ca. 20 bis 25 Metern) denkbar und zeitnah umsetzbar wäre. b) ob eine Grüninstallation bzw. Pflanzensysteme, wie "The Mobile Green Living Room" auf dem Goethe Platz, in einem entsprechend kleineren Umfang auch in einer Wohnstraße, wie dem Jordanstraße aus Sicht des Magistrats sinnvoll und umsetzbar wäre. c) ob der Magistrat für sein Förderprogramm "Fassadenbegrünung" für ausgewählte Quartiere im Stadtgebiet besondere Werbe- bzw. Anspracheaktionen gegenüber den Eigentümern plant. Falls ja, bitte die Jordanstraße aufnehmen. Falls nein, warum gibt es keine solchen besonderen Anspracheaktionen in Quartieren, in denen eine Fassadenbegrünung besonders wünschenswert ist? d) ob und wie eine weitere Begrünung der Jordanstraße vorangetrieben werden kann. Könnten aus Sicht des Magistrats entsprechend Maßnahmen zur Begrünung auch in der Kiesstraße und der Homburger Straße umgesetzt werden? e) Bei dieser Gelegenheit: Die Anregung des Ortsbeirats zur Dach- und Fassadenbegrünung der von der Stadt erworbenen Immobilie in der Jordanstraße 3 (siehe V 1697 vom 24.06.2020), zu der der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 19.04.2021, ST 852, auf seine noch ausstehende Detailplanung verweist, ist auch aufgrund der Vorbildfunktion für weitere Hauseigentümer in der Jordanstraße von Bedeutung und somit für die Begrünung der Jordanstraße insgesamt. Begründung: Anregungen aus der Bürgerschaft des Quartiers. Keine lange Rede: Zusätzlich zum Pflanzen von Bäumen ist der Ortsbeirat daran interessiert wie sonstige Pflanzsysteme in Wohngebieten zur Begrünung herangezogen werden könnten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1822 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 852 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 180 2021 Die Vorlage OF 129/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSituation auf der Voltastraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 73/2 vom 21.06.2021 Betreff: Situation auf der Voltastraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen an der Verkehrsinfrastruktur der Voltastraße (City West) vorzunehmen: - Die Höchstgeschwindigkeit in der Voltastraße auf 30 km/h festsetzen. - Die Benutzungspflicht des Bürgersteigradweges (Fahrtrichtung Rebstock, d. h. stadtauswärts) aufheben. - Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Rebstock (stadtauswärts) anbringen. - Weitere Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in Richtung Innenstadt anbringen. - Sämtliche oberirdischen Parkplätze in der Voltastraße als Liefer- oder Kurzzeitparkplätze ausweisen. Hierbei sollen die eine Hälfte der Parkplätze als reine Lieferparkplätze ausgewiesen werden und die andere Hälfte als Kurzzeitparkplätze. - Nach Einrichtung der Liefer- und Kurzzeitparkplätze sollen diese für die erste Zeit (zwei Monate) engmaschig von der Verkehrspolizei kontrolliert werden. - In diesem Zusammenhang soll auch die bestehende Lieferzone (eingeschränktes Halteverbot zwischen der Voltastraße 74 und 82 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) besser beschildert und markiert und daraufhin für eine kurze Zeit (zwei Monate) engmaschig von der Verkehrspolizei kontrolliert werden. - Das rechtswidrige Gehwegparken auf der Fahrbahnseite Richtung Innenstadt soll zumindest abschnittsweise durch entsprechende Maßnahmen (bspw. Poller) unterbunden werden. Begründung: Die obigen Vorschläge sind das Ergebnis eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins des Ortsbeirates mit einem Anwohner, welcher über die Verkehrssituation und den Lärm auf der Voltastraße klagte. Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist sowohl mit fehlender separater Radinfrastruktur als auch mit bestehenden schützenswerten Einrichtungen zu begründen: Stadteinwärts ist auf der Voltastraße keine separate Radinfrastruktur vorhanden. Stadtauswärts besteht ein Fahrradweg auf dem Bürgersteig. Da der Bürgersteig schmal und der Fahrradweg unzureichend markiert ist, befinden sich oft zu Fuß Gehende auf dem Fahrradweg. Um Konflikte und Gefahrensituationen zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zu vermeiden, sollte die Benutzungspflicht des Bürgersteigradweges aufgehoben, Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn angebracht und die Höchstgeschwindigkeit auf der Voltastraße beidseitig auf 30 km/h festgesetzt werden. In der Voltastraße befinden sich zudem die folgenden schützenswerten Einrichtungen: - Nezabudka Kinderbetreuung gGmbH, Voltastraße 75 - Neue Gymnasiale Oberstufe, Voltastraße 1A - Kindertagesstätte "Sternengucker", Voltastraße 79a Außerdem befindet sich ein Kinderspielplatz an der Voltastraße (Ecke Galvanistraße). Stellplätze für Anwohnerinnen bzw. Anwohner sind in der City West hinreichend vorhanden, da sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen unterkellert sind. Aufgrund der oft hohen monatlichen Gebühren stellen viele Anwohnerinnen bzw. Anwohner ihre Pkw jedoch lieber kostenfrei auf den oberirdischen Parkplätzen ab, während viele Tiefgaragenstellplätze leer stehen. Dies bringt die Lieferdienste (bspw. DHL) und örtlichen Gewerbe (bspw. Sushi Restaurant KAORU) in Bedrängnis: Diesen bleibt kaum etwas anderes übrig, als rechtswidrig halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu parken. Um den so parkenden Pkw und Lieferdiensten auszuweichen, müssen vorbeifahrende Pkw halb auf die Straßenbahntrasse (welche sich in der Mitte der Voltastraße befindet) hinauffahren. Da diese Straßenbahntrasse leicht erhöht liegt, führt dies zu starker Geräuschentwicklung und Abnutzung der Fahrbahn. Die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h kann diese Lärmbelastung zumindest abmildern. Die Ausweisung sämtlicher oberirdischer Parkplätze als Liefer- oder Kurzzeitparkplätze würde die Situation für die Lieferdienste und örtlichen Gewerbe entspannen. Diese könnten so kurzfristig Stellplätze finden und müssten weniger häufig rechtswidrig auf dem Gehweg parken. Um die Benutzung dieser neuen Lieferstellplätze auch tatsächlich sicherzustellen, wären zumindest abschnittsweise Maßnahmen zur Unterbindung des rechtswidrigen Gehwegparkens auf der Fahrbahnseite Richtung Innenstadt wünschenswert (bspw. Poller). Durch das so reduzierte rechtswidrige Gehwegparken würde die Benutzung der Voltastraße sicherer - sowohl für zu Fuß Gehende als auch für Radfahrende, die Straßenbahn und den MIV. Da die bisher bestehende Lieferzone (eingeschränktes Halteverbot zwischen der Voltastraße 74 und 82 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) nach Aussagen der Anwohner weitestgehend ignoriert wird, sind hinreichende Markierungen und Beschilderungen erforderlich. Zudem soll eine anfänglich engmaschige Kontrolle durch die Verkehrspolizei für einen initialen Lern- und Gewöhnungseffekt sorgen. Die ersten beiden Monate nach Einrichtung der neuen Liefer- und Kurzzeitparkplätze wären hierfür ein geeignetes Zeitfenster. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 101 Antrag vom 18.10.2021, OF 192/2 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Antrag vom 03.04.2022, OF 337/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 Aktenzeichen: 32 1
Bedarfsschaltung Fußgängerampel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 459 entstanden aus Vorlage: OF 76/2 vom 08.06.2021 Betreff: Bedarfsschaltung Fußgängerampel Der Magistrat wird gebeten, eine Bedarfsschaltung der Fußgängerampel über die Schloßstraße zwischen Kaufunger Straße und Von-Bernus-Park einzurichten. Begründung: Im/am Von-Bernus-Park befinden sich drei Kindertagesstätten. Eltern/Begleitpersonen und Kinder warten aktuell sehr lange, bis sie die Straße überqueren können. Eine schnellere "Reaktion" der Ampel auf das Drücken der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger würde zudem zu einer Entzerrung des Autoverkehrsflusses auf der Schloßstraße beitragen und somit Radfahrerinnen bzw. Radfahrer zusätzlich schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1803 Aktenzeichen: 32 1
Bitte Großpiktogramme „Überholverbot Fahrradverkehr“ für die Schloßstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 460 entstanden aus Vorlage: OF 117/2 vom 05.07.2021 Betreff: Bitte Großpiktogramme "Überholverbot Fahrradverkehr" für die Schloßstraße Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Schloßstraße jeweils in beiden Fahrtrichtungen mindestens zwei farbige geeignete Großpiktogramme von einem Durchmesser von circa drei Metern anzubringen, die insbesondere die Regeln zum Überholverbot des Fahrradverkehrs deutlich signalisieren. Leider erscheint das neue Verkehrszeichen auf der Schloßstraße als Vorlage für ein solches Signalpiktogramm auf der Fahrbahn wenig geeignet. Ggf. ist auch zu erwägen, durch rote Einfärbung der Fahrbahn die besondere Verkehrsregelsituation im Bereich der Schloßstraße zu signalisieren. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob auf der Schloßstraße mit Hilfe einer Absenkung der Bordsteinkanten zwischen Fahrbahn und Gleisbett die Fahrbahn provisorisch verbreitert werden kann, um so kurz- und mittelfristig für mehr Verkehrssicherheit auf der Schloßstraße zu sorgen, bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist; b) ob der Gleisbetreiber auf seine Dienstfahrten auf den Gleisen der Schloßstraße kurz- und mittelfristig verzichten kann, bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist, falls gesetzlich vorgeschriebene Abstände zwischen Fahrbahn und Gleisanlage durch die unter Buchstabe a) skizzierte Verbreiterung der Fahrbahn nicht eingehalten werden können. Begründung: Zunächst begrüßt der Ortsbeirat das "Abkreuzen" der Türöffnungszone in der Schloßstraße, was in Bezug auf diese Regel den Verkehrsteilnehmern schon mehr Klarheit vermittelt. Es müssen allerdings weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Verkehrsteilnehmern die besondere Verkehrsregel vor Augen zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 505 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Gefahrensituation für Radfahrende auf der Schloßstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 78/2 Betreff: Gefahrensituation für Radfahrende auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Den ruhenden Verkehr (bis auf Lieferzonen) auf der Schloßstraße zu Gunsten eines baulich getrennten Radweges aufzugeben. Begründung: Leider konnte trotz massiver Maßnahmen der Stadt (verstärkte Kontrollen und Straßenmarkierungen) nicht verhindert werden, dass Radfahrende weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt werden. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße von den Autofahrer*innen nicht befolgt wird. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden muss schnellstmöglich gehandelt werden. Deswegen bittet der Ortsbeirat den Magistrat nun, die ihm vom Radfahrbüro bereits vorgestellte und präferierte Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr" zeitnah umzusetzen. Der Ortsbeirat unterstreicht jedoch, dass die langfristige Lösung weiterhin die komplette Neuplanung der Schloßstraße ist, bei welcher sowohl das Gleisbett mit einbezogen wird, als auch die dringend benötigen Baumstandorte mitgeplant werden müssen und für den Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" eine sichere und angemessene Lösung nach dem RSW-Standard mit baulicher Trennung geschaffen wird, auch unter Einbeziehung der Fortführung südlich der Adalbertstraße. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenSituation auf der Voltastraße verbessern II
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 74/2 Betreff: Situation auf der Voltastraße verbessern II Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. wie das rechtswidrige Parken auf der Voltastraße (Fahrbahnseite Richtung Rebstock, d.h. stadtauswärts) verhindert werden kann, 2. ob es für den motorisierten Individualverkehr (MIV) zulässig oder rechtswidrig ist, die Straßenbahngleise in der Mitte der Voltastraße zu befahren. Begründung: Informationsbedarf im Nachgang eines Vor-Ort-Termins der Fraktionen des Ortsbeirats 2 mit einem Anwohner der Voltastraße. Die weitere Begründung kann dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen mit dem Titel "Situation auf der Voltastraße verbessern" entnommen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 101 2021 Die Vorlage OF 74/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenStrommast Fußweg Schloßstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 226 entstanden aus Vorlage: OF 53/2 vom 20.05.2021 Betreff: Strommast Fußweg Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Schloßstraße den Bürgersteig auf Höhe der Hausnummer 16 (nahe Ecke Hersfelder Straße) unter Wegfall von ein bis zwei Parkplätzen durch eine Ausbuchtung angemessen zu verbreitern. Begründung: Auf dem Bürgersteig steht ein Strommast, der den Bürgersteig in der Mitte teilt. Die zwischen Hauswand und Strommast gemessene Breite liegt bei circa 50 Zentimeter und die Breite zwischen Strommast und Bordsteinkante beträgt circa 80 Zentimeter. Insbesondere für Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstühlen, auf dem Gehweg Rad fahrende Kinder etc. ist dies viel zu schmal. Viele Kinderwagenmodelle sind um die 80 Zentimeter breit. Ein Ausweichen auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straße ist im vorliegenden Fall unzumutbar, da es sich zum einen um ein dauerhaftes Hindernis, anders Baustellensperrungen, und zum anderen um eine Straße mit einem erheblichen Hindernis in Form einer Gleisanlage in der Mitte und daher sehr wenigen Fußgängerüberwegen handelt. Dies hat derzeit für Fußgänger ein unverhältnismäßiges Maß an Umwegen zur Folge. Foto der schlecht passierbaren Stelle an der Schloßstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1801 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1299 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Ladezone für Geschäfte in der Schloßstraße 1 bis 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 225 entstanden aus Vorlage: OF 52/2 vom 19.05.2021 Betreff: Ladezone für Geschäfte in der Schloßstraße 1 bis 11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bestehende Parkfläche auf Höhe der Schloßstraße 11 bis 13 als Ladezone für die nachfolgenden Geschäfte ausgewiesen werden kann. Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Bitte der Geschäftsinhaber (m/w/d). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1649 Aktenzeichen: 32 1
Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 224 entstanden aus Vorlage: OF 51/2 vom 19.05.2021 Betreff: Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz Der Magistrat wird gebeten, an der nordwestlichen Seite des Kurfürstenplatzes Ecke Große Seestraße einen Sperrpfosten oder Sperrbügel zur Begrenzung des ersten Parkplatzes fest zu installieren. Es soll zudem geprüft werden, ob dies für alle Parkplätze entlang der Kurfürstenstraße zwischen Große Seestraße und Schloßstraße möglich ist. Begründung: Die parkenden Autos halten zumeist die markierte Parkplatzbegrenzung nicht ein und stehen auf dem Gehweg (siehe Fotos). Dies führt dazu, dass Fußgängerinnen bzw. Fußgänger schlecht und gehbehinderte Menschen oder Personen mit Kinderwagen gar nicht passieren können. Dies ist auch deshalb von Relevanz, da sich aktuell auf dem Kurfürstenplatz noch eine Krabbelstube befindet und häufig Menschen mit Kinderwagen die Stelle passieren wollen. Ein Ausweichen ist wegen des unmittelbar danebenstehenden Glascontainers nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1647 Aktenzeichen: 66 0
Pilotprojekt „Parkplätze für Lastenräder“: Standortvorschläge
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 227 entstanden aus Vorlage: OF 56/2 vom 21.05.2021 Betreff: Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder": Standortvorschläge Vorgang: Schreiben des Straßenverkehrsamtes vom 08.02.2021, 36.34 CU Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Pilotprojektes "Parkplätze für Lastenräder" die folgenden Standorte vorzusehen: Voltastraße 70-72 (vor dem Tegut) Kuhwaldstraße 61 (vor dem REWE) Leipziger Straße 67 (in der Nähe des REWE) Arndtstraße 22 (vor dem REWE) Bremer Straße 21 (vor dem REWE) Eschersheimer Landstraße 221 (vor dem REWE) Begründung: Der Ortsbeirat möchte sich für die Errichtung von Stellplätzen für Lastenfahrräder vor einigen Supermärkten des Ortsbezirkes aussprechen. Dies erleichtert es den Lastenfahrradbesitzerinnen bzw. -besitzern, ihre Einkäufe mit dem Lastenfahrrad zu erledigen. Noch wichtiger ist darüber hinaus die Signalwirkung, die von diesen Stellplätzen ausgeht: Die Stellplätze werden, an prominenter Stelle vor den Supermärkten, von sehr vielen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern des Ortsbezirkes wahrgenommen. Dies birgt das Potenzial, weitere Einwohnerinnen bzw. Einwohner dazu zu inspirieren, sich ebenfalls ein Lastenfahrrad anzuschaffen und damit (unter anderem) ihre Einkäufe zu erledigen. Dies kann ein wertvoller Beitrag zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs und damit zur Senkung von CO2-Emissionen im Ortsbezirk sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 797 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2572 Aktenzeichen: 32 1
Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 136 entstanden aus Vorlage: OF 22/2 vom 10.05.2021 Betreff: Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 -neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1432 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 53 1
Straßenbeleuchtung und Sitzbank
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7239 entstanden aus Vorlage: OF 1306/2 vom 20.01.2021 Betreff: Straßenbeleuchtung und Sitzbank Der Magistrat wird gebeten, 1. die Straßenbeleuchtung Am Weingarten und in der Falkstraße zu prüfen, da diese von den Bewohnern der Seniorenwohnanlage des Frankfurter Verbands jeweils als zu dunkel empfunden wird; 2. auf der Leipziger Straße im Abschnitt zwischen Adalbertstraße/Einmündung Leipziger Straße und Am Weingarten eine Sitzbank aufzustellen. Ortsbeirat 2 und Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe stehen gerne bereit, im Rahmen einer Begehung einen geeigneten Standort zu identifizieren. Beispielhaft wird eine Sitzbank am Standort Leipziger Straße/ Ecke Landgrafenstraße vor der Parfümerie Lehr vorgeschlagen: Begründung: Hinweis und Bitte des Frankfurter Verbands und betroffener Seniorinnen und Senioren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1207
Schloßstraße Höhe Hersfelder Straße Tempo 30 mehr Geltung verschaffen durch eine fest installierte Blitzanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7238 entstanden aus Vorlage: OF 1305/2 vom 02.02.2021 Betreff: Schloßstraße Höhe Hersfelder Straße Tempo 30 mehr Geltung verschaffen durch eine fest installierte Blitzanlage Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Schloßstraße von der Breitenbachbrücke aus stadteinwärts Höhe Hersfelder Straße kurzfristig (innerhalb der nächsten drei Monate) eine möglichst fest installierte Blitzanlage aufzubauen, um dem Tempo-30-Gebot auf diesem Straßenabschnitt Geltung zu verschaffen; 2. auf der Breitenbachbrücke stadteinwärts mit einer geeigneten Beschilderung den Kfz-Verkehr auf die baldige Tempo-30-Zone hinzuweisen; 3. sollte eine Blitzanlage in der eben genannten Drei-Monats-Frist nicht installiert werden können, die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers zu veranlassen, um Verkehrsteilnehmer auf Geschwindigkeitsübertretungen hinzuweisen. 4. Der Ortsbeirat wäre bereit, sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Begründung: Nach den Neuregelungen zugunsten des Fahrradverkehrs sind auf der Schloßstraße häufig Verstöße gegen die neuen Regelungen zu beobachten, die teilweise noch nicht verstanden und teilweise ignoriert werden. Eine Blitzanlage sowie ein Hinweisschild auf der Breitenbachbrücke versprechen gerade auf dieser Straße und in der gegenwärtigen Situation viel Nutzen, um den neuen Regelungen auf der Schloßstraße Geltung zu verschaffen. Aufgrund dieser Dringlichkeit sowie der Evidenz der Situation sollte eine gegebenenfalls vorab erforderliche Verkehrsanalyse beschleunigt durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1144 Aktenzeichen: 32 1
Standorte für Lastenräder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7245 entstanden aus Vorlage: OF 1338/2 vom 15.02.2021 Betreff: Standorte für Lastenräder 1. Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen gemäß dem Schreiben zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem REWE-Markt; - Bockenheimer Warte; - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura; - Schloßstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz); - Leonardo-da-Vinci-Allee 8, beim Tegut. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021: Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1148 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2206 Aktenzeichen: 66 5
Schloßstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1337/2 Betreff: Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird daher aufgefordert die Situation mit geeigneten Sofortmaßnahmen zu verbessern. Zu diesen zählen unbedingt a) eine deutlichere und umfassendere Beschilderung der Straße b) das großflächige Aufbringen des Hinweises auf Tempo 30 auf der Fahrbahn selbst c) das Aufbringen eines auf für den MIV gut erkennbaren Hinweises "Radfahrer überholen verboten" als Schriftzug auf der Fahrbahn an der Schloßstraße mindestens kurz nach der Kreuzung Adalbert-/Schloßstraße in Richtung Breitenbachbrücke und nach der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße im Richtung Adalbertstraße d) konsequente Überwachung der Einhaltung der dortigen Verkehrsregeln, insbesondere Tempo 30 (siehe hierzu OF 1305/2), des Überholverbotes und des Sicherheitsabstandes zur*m vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer*in e) regelmäßige Bestreifung der Schloßstraße durch die Fahrradstaffel der Frankfurter Polizei, wobei diese explizit I. Radfahrende darauf aufmerksam machen sollen auf der Fahrspur und nicht in der "dooring zone" zu fahren und II. MIV-Nutzer*innen auf Tempo 30, Überholverbot, nicht zu dichtes Auffahren und nicht hupen hinzuweisen 2. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert weitere Möglichkeiten der Verbesserung der Sicherheit zu prüfen und umzusetzen. 3. Im übrigen ist sich der Ortsbeirat darüber im Klaren, dass eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation nur durch einen Umbau der Straße erreicht werden kann und bestärkt daher seine Forderung nach einem raschen Umbau der Schloßstraße. Der Magistrat wird daher aufgefordert die nötigen Planungen deutlich zu beschleunigen. Begründung: Der Ortsbeirat erachtet die derzeitige Situation auf der Schloßstraße weder im Hinblick auf Klarheit noch im Hinblick auf die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden als angemessen. Hier Sei auf die Begründung der OM 6763 vom 26.10.2020 verwiesen. Die Situation hat sich seit der Verabschiedung der OM 6763 weder verbessert noch hat der Magistrat auf die Anregung bisher reagiert. Dagegen häufen sich die Beschwerden von Radfahrenden, die die Situation unverändert als bedrohlich wahrnehmen. Dichtes Auffahren von PKW, Anhupen der Radfahrenden und dichtes Überholen derselben durch PKW führen nicht zu dazu, dass sich Radfahrende bedroht fühlen und die Schloßstraße als Radweg gemieden wird, es handelt sich hierbei auch keineswegs um einfache Delikte sondern um den Tatbestand der Nötigung. Dies wird nun vielfach noch Radfahrenden auch bei der Polizei angezeigt. Gleichwohl gehört es zur Aufgabe der Stadtverwaltung ihr Möglichstes zu tun solche Situationen zu vermeiden. Hiervon ist bisher bedauerlicherweise wenig zu bemerken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1337/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielstraße für Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1320/2 Betreff: Spielstraße für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist 1. im südlichen Bockenheim an allen Samstagen ab 14. Mai bis einschließlich 17. Juli 2021 jeweils von 13h bis 19h eine temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße in der Kiesstraße (zwischen Robert-Mayer- und Jordanstraße) als Pilotprojekt einzurichten. Details zum Standort und den notwendigen Beschilderungen sind in Anlage 2 spezifiziert. 2. ggf. zu prüfen und zu berichten, welche Straße südlich der Adalbertstraße ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr alternativ als temporäre Spielstraße eingerichtet werden könnte. 3. einen Parkplatz umzuwidmen, um die Möglichkeit zu schaffen, eine Container-Box für die Laufzeit des Pilotprojekts aufzustellen. In dieser können Spielgeräte sowie eventuell Sitzmöbel für die temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße gelagert werden. Zudem kann die Container-Box dazu dienen, dass Aushänge (zu Aktionen auf der Spielstraße oder von Nachbarschaftsinitiativen) gemacht werden können. (Siehe auch Anlage 4). Die Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS übernimmt die Patenschaft der Spiel- und Nachbarschaftsstraße und der Container-Box. 4. der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS ein Budget für die Planung weiterer temporärer und permanenter Maßnahmen für Begrünung, Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Spielräume zur Verfügung zu stellen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen sind für Kinder und Anwohner:innen enorm wichtig. Speziell während der andauernden Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche Flächen im Stadtteil für Kinder und Anwohner:innen sind. Eine Abfrage in Bezug auf die Zustimmung der Anwohner:innen zu einer Spielstraße im Karrée Adalbert-, Gräf-, Robert-Mayer- und Schloßstraße ist mit einer Flyer-Aktion erfolgt. Die Rückmeldungen der Anwohner:innen waren fast ausschließlich positiv (siehe Anlage 3). Positive Stimmen für eine temporäre Sperrung an Samstagnachmittagen kamen auch von der ansässigen Gastronomie und dem Handel. Die Kinderbeauftragte für Bockenheim unterstützt die Einrichtung einer Spiel- und Nachbarschaftsstraße. Was ist eine Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraße? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind ein einfaches Instrument, um die Straße gelegentlich wieder anders zu nutzen: mit Ballspielen, Rollschuhen, Straßenkreide etc. oder mit Klappstuhl und Kaffee, um mit Nachbar:innen ins Gespräch zu kommen - für ein nachbarschaftliches Miteinander. Konkret funktioniert das so, dass in der schönen Jahreszeit ein geeignetes Stück Nebenstraße an einzelnen Tagen für den Autoverkehr gesperrt wird, z.B. einmal pro Woche. Anlieferungen sowie die Zufahrt für Anwohner:innen und Gehbehinderte sind weiterhin möglich. Der ruhende Verkehr sollte durch die Beschilderung für die Zeit der Sperrung weitestgehend umgeparkt sein. Temporäre Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind sehr flexibel und jederzeit reversibel. Dadurch, dass kein Umbau erforderlich ist, entstehen fast keine Kosten. Beispiele für Spiel- und Nachbarschaftsstraßen, die oft auch Sommerstrassen genannt werden, gibt es in zahlreichen Städten, unter anderem in Berlin, München und Wien. [1] Anlage: Anlage 1 Vorstellung der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS Anlage 2 Lage und Verkehrszeichenplan Anlage 3 Auswertung der Bürgerbefragung Anlage 4 Beispiel der Container-Box Anlage 1 (ca. 551 KB) Anlage 2 (ca. 798 KB) Anlage 3 (ca. 54 KB) Anlage 4 (ca. 1,1 MB) Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1934 2021 Die Vorlage OF 1320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., Piraten
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