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Vorlagen
Antrag auf Aufnahme in das Projekt „Schulstraße“ in Frankfurt
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7056 entstanden aus Vorlage: OF 1146/2 vom 06.05.2025 Betreff: Antrag auf Aufnahme in das Projekt "Schulstraße" in Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, die neue Außenstelle (Grundschule) der Georg-Büchner-Schule (GBS) an der Kaufunger Straße/Ecke Schloßstraße, ehemals DIPF, die am 15. August 2025 eröffnet werden soll, in das Projekt "Schulstraßen" in Frankfurt aufzunehmen. Die Schulleitung der GBS unterstützt diesen Antrag. Begründung: Sogenannte "Schulstraßen" sind Straßen im Umfeld von Schulen, die zur Hauptverkehrszeit, also zu Schulbeginn, je eine Stunde lang für den Autoverkehr gesperrt sind. Die Vorteile liegen auf der Hand: Elterntaxis, die Kinder morgens eilig zur Schule bringen, sind eine Gefahrenquelle für alle Kinder außerhalb des Autos. Weniger Pkws bedeuten also mehr Sicherheit für diese Kinder. Kommen Kinder stattdessen mit dem Rad oder zu Fuß zur Schule, fördert das zudem ihre Selbstständigkeit, ihre Gesundheit, soziale Kontakte und nachweislich auch die Aufmerksamkeit später in der Schulstunde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1598 Aktenzeichen: 32-1
Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 1149/2 vom 11.05.2025 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang Folgendes umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße; 2. Errichtung einer weiteren Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse sowie Aufstellen großer Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern; 3.Sicherung der ersten Meter der linken Straßenseite (Fünf-Meter-Bereich) in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. Unterbindung von behinderndem Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erscheint . Der Ortsbeirat begrüßt die Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggf. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "De Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich wegen der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte die Robert-Mayer-Straße als Beispiel dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627 Aktenzeichen: 66-0
Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7054 entstanden aus Vorlage: OF 1129/2 vom 08.04.2025 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende entlang der Homburger Straße durchgängig zu gewährleisten. Insbesondere ist die Breite der Gehwege zu überprüfen und - wo erforderlich - zu verbreitern. Zudem sind Maßnahmen zu ergreifen, um das Zuparken der Gehwege durch Pkws wirksam zu unterbinden. Auch sind barrierefreie Querungen sicherzustellen - insbesondere bei Starkregen und stehender Nässe; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Fahrbahnbreite durchgängig den geltenden "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) entspricht. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer Bürgerin. Die Gehwege entlang der Homburger Straße sind an vielen Stellen sehr schmal. Für zu Fuß Gehende - insbesondere Personen mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl - ist ein barrierefreies Passieren häufig nicht möglich. Zusätzliche Hindernisse wie Strom- und Verteilerkästen oder temporäre Baustellenschilder verschärfen die Situation. Wird dann auch noch auf den Gehwegen geparkt, ist das Durchkommen vielerorts vollständig blockiert. Ergänzend sollte überprüft werden, ob die Fahrbahnbreite entlang der Straße durchgängig den Anforderungen für sicheren Begegnungsverkehr entspricht - sowohl zwischen zwei Pkws als auch zwischen Pkws und Zweirädern. An einzelnen Stellen scheint der Abstand zwischen den schräg- und den längsparkenden Fahrzeugen sehr knapp bemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten!
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 10.05.2025 Betreff: Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten! Vorgang: OM 6041/24 OBR 2; ST 2177/24 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirats vom 04.11.2024, OM 6041, zum Thema Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot verfügen und durchsetzen, endlich abschließend zu bearbeiten und umzusetzen. Der Magistrat wird zudem gebeten, die gesamte Sache als Eilfall gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Der Ortsbeirat hat die Problematik vor Ort in seiner ordentlichen Sitzung vom 04.11.2024 mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Beteiligten ausführlich erörtert und die Eilanregung OM 6041 hierzu beschlossen. Die Stellungnahme ST 2177 verwies lediglich auf die wohl noch ausstehende ämterübergreifenden Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und dem Ordnungsamt sowie der "sorgfältigen rechtlichen Prüfung" der im Beschluss angeregten Nutzungsbeschränkungen. An der problematischen Situation für die Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlage, des Spielplatzes sowie des Schülerhorts hat sich im letzten halben Jahr nichts geändert. Momentan ist leider lediglich festzustellen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für ihr Anliegen in der Bürgerfragestunde ihres Ortsbeirats vor einem halben Jahr engagiert haben und die Ämter des Magistrats daraufhin nach inzwischen mehr als einem halben Jahr noch keine inhaltliche Stellungnahme abgaben. Daher appelliert der Ortsbeirat nun abermals an den Magistrat, schnellstmöglich eine inhaltliche Stellungnahme zu der Eilanregung OM 6041 in der neuen Eilfrist abzugeben. Die Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7052 entstanden aus Vorlage: OF 1138/2 vom 10.05.2025 Betreff: Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten (siehe auch Fotos in der Begründung) jeweils Fahrradbügel einzurichten: 1. vor der Hausnummer 26 in der Jordanstraße (drei bis vier Fahrradbügel); 2. Kiesstraße 18 (zwei bis drei Fahrradbügel). Begründung: Anwohnende der Jordanstraße im Bereich der Hausnummer 26 wünschen sich weitere Fahrradparkplätze. Es gibt zwar Fahrradparkplätze im näheren Umfeld, die aber schon weidlich genutzt werden. In der Jordanstraße leben sehr viele Anwohnende, die auf die öffentlichen Parkplätze angewiesen sind, da sie in den Hinterhöfen meist keine Möglichkeit haben ihre Fahrräder sicher abzustellen. Auch die Anregung für Fahrradparkplätze in der Kiesstraße kommt aus der Anwohnerschaft. Beide Standorte liegen zwischen einem Blumenbeet und einer Hofeinfahrt. Es ergibt sich hier an beiden Standorten die Situation, dass der Bereich der jeweiligen Hofeinfahrten durch parkende Pkws beeinträchtigt wird. Auch vor diesem Hintergrund erscheinen dem Ortsbeirat beide Standorte als sehr geeignet für Fahrradparkplätze. Lediglich im Falle der Jordanstraße 26 geht ein Pkw-Stellplatz verloren. Am Standort der Kiesstraße 18 reicht der wegfallende Stellraum kaum für einen Pkw. Das auf dem Foto zu sehende Lastenfahrrad soll offensichtlich momentan den Raum für ordnungswidrig parkende Pkws sperren. Kiesstraße 18 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1597 Aktenzeichen: 66-2
Illegale Rechtsabbieger auf dem Fahrradstreifen Schloßstraße/Rödelheimer Straße
Antrag vom 09.04.2025, OF 1132/2 Betreff: Illegale Rechtsabbieger auf dem Fahrradstreifen Schloßstraße/Rödelheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das illegale Rechtsabbiegen auf dem Fahrradstreifen an der Schloßstraße / Ecke Rödelheimer Straße schnellstens zu unterbinden und den Fahrradstreifen durch eine rote Markierung für die Fahrradfahrenden abzusichern. Begründung: Der abgesetzte Fahrradstreifen an der Schloßstraße / Ecke Rödelheimer Straße wurde seinerzeit zum Schutz der Fahrradfahrenden durch Poller geschützt, die nicht überfahren werden konnten. Da die Fahrzeugschlange vor der Ampel oft sehr lang war, gab es für die stehenden Fahrzeuge keine Möglichkeit auszuweichen, wenn Polizei und Krankenwagen mit Blaulicht und Sonderzeichen heranfuhren. Damit die Fahrzeugschlange den Weg frei machen konnte, mussten die Fahrzeuge in die Kreuzung einfahren, damit Rettungswagen oder Polizei freie Fahrt bekommen konnten. Dieser Umstand führte dazu, dass die Poller entfernt wurden, damit die Fahrzeuge vor der Ampel auf den Fahrradstreifen ausweichen konnten. Da jetzt die Poller fehlen, wird der Fahrradstreifen zum illegalen Rechtsabbiegen genutzt, was nicht im Sinne des Erfinders ist. Anlage: Blick auf den Fahrradstreifen auf dem sich Illegal Fahrzeuge befinden, um rechts in die Rödelheimer Straße abzubiegen. Der Fahrradweg soll durch eine rote Markierung als Fahrradweg gekennzeichnet werden. Diese beiden Fahrzeuge befinden sich Illegal auf dem Fahrradstreifen! (Quelle: Bilder des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/2 wurde zurückgezogen.
Neues Schuljahr: Ist sichergestellt, dass alle Schüler tatsächlich Platz haben in Bockenheim?
Antrag vom 30.03.2025, OF 1125/2 Betreff: Neues Schuljahr: Ist sichergestellt, dass alle Schüler tatsächlich Platz haben in Bockenheim? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: 1. mit wie vielen Grundschülern im Bereich der Grundschulen Bockenheims, einschließlich Bockenheim-Süd, also City West und Rebstockviertel, im Schuljahr 2025/26 zu rechnen ist? 2. ob sichergestellt ist, dass die Grundschule in der Schlossstraße 29 ihren Betrieb zum neuen Schuljahr 2025/26 aufnehmen können wird, 3. ob die neue Grundschule die räumlichen Kapazitäten wird aufweisen können, dass alle Schüler des bestehenden Grundschulbezirks der Georg-Büchner Schule zuzüglich der zu erwartenden steigenden Schülerzahlen im Neubaugebiet Schönhofviertel wird aufnehmen können, 4. wann die Grundschule am Schönhofviertel fertiggestellt sein wird, 5. wie die zeitliche Planung zur Sanierung der Grundstufe der Georg Büchner Schule derzeit aussieht und 6. ob es bereits einen Zeitpunkt gibt, zu dem, wie lange geplant, die ehemalige Sophienschule durch die Erweiterung der Franckeschule genutzt werden kann? Was ist der neuste Stand zum endgültigen Standort der Johanna Tesch Schule? Begründung: Dringender Informationsbedarf. Aus den letzten ST (ST 349/2025, ST 343/2024, ST 2423/2023) geht nicht hervor, dass die laut Bauschild und nach Auskunft Frau Webers , zuletzt im Oktober 2024 im Rahmen eines Termins mit dem Ortsbeirat 2, getroffenen Aussage dreizügig geplante Grundschule an der Schloßstraße vorübergehend die gesamte ausgelagerte Grundstufe der Georg Büchner Schule zuzüglich der Schüler aus dem Neubaugebiet im Schönhofviertel aufnehmen soll. Der Ortsbeirat ist über die weitere Planung zu informieren, der auch die angrenzenden Schulbezirke tangiert, weshalb auch der Standort der Johanna Tesch Schule diesbezüglich von erheblichem Interesse ist. Schließlich hat sich die Baustelle an der Schloßstraße bereits verzögert, die Baustelle ist augenscheinlich auch noch nicht im Endstadium angelangt, weshalb der Ortsbeirat wenige Monate vor Schuljahresbeginn besorgt ist, ob die derzeitige Planung umsetzbar erscheint. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1175 2025 Die Vorlage OF 1125/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherheit und Barrierefreiheit für Busnutzer*innen (RMV) am Westbahnhof gewährleisten
Antrag vom 10.10.2025, OF 1265/2 Betreff: Sicherheit und Barrierefreiheit für Busnutzer*innen (RMV) am Westbahnhof gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorgen zu tragen, dass die Nutzer*innen der Buslinie 73 (Richtung Hausen/ Nordweststadt) auf ihren Bus in Sicherheit warten und diesen sicher und barrierefrei betreten können. Begründung: Der Wartebereich für die Buslinie 73 befindet sich vor dem vor dem Westbahnhof, auf dem Bürgersteig der Kasseler Straße/ gegenüber vom "City Chicken" bzw. des "van58 kiosk". Der Wartebereich erstreckt sich über einen nur ca. 1,2 m breiten und ungeschützten Gehweg, d.h. es gibt an dem schmalen Bereich keinen Schutz bzw. keine Abtrennung von der Kasseler Straße (siehe Fotos in Anlage). Bei einer nur kleinen Unachtsamkeit der Wartenden steht die- oder derjenige auf der Kasseler Straße und ggf. vor einem fahrenden Auto. Sollte eine Person mehr Platz benötigen, beispielsweise in einem Rollstuhl sitzend oder eine Person mit einem Kinderwagen- so hat diese Person keine Möglichkeit sich zu bewegen oder muss gar auf die Kasseler Straße treten oder fahren, um beispielsweis ein den Bus einsteigen zu können. Zudem stellt die Bordsteinkannte des schmalen Stegs des Wartebereichs eine Barriere dar. Anlage: (Fotos Antragstellerin+Völker) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1265/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1265/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6737 entstanden aus Vorlage: OF 1103/2 vom 03.03.2025 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten Vorgang: V 621/23 OBR 2; ST 1299/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende entlang der Schloßstraße durchweg zu gewährleisten. Vor allem die Breite der Gehwege sollte überprüft und, wo nötig, vergrößert werden. Außerdem sollten Pkw daran gehindert werden, die Gehwege zuzuparken; 2. an Stellen der Schloßstraße, an denen die Breite der Gehwege durch Stromkästen oder Ähnliches (siehe dazu auch Stellungnahme ST 1299) besonders eingeschränkt ist, einzelne Pkw-Parkplätze zugunsten von Fahrradparkplätzen umzuwidmen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Bürgerin. Die Gehwege entlang der Schloßstraße sind vor allem im Abschnitt zwischen Robert-Mayer-Straße und Nauheimer Straße sehr eng. Zu Fuß Gehende, vor allem solche, die auf einen Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl angewiesen sind, können sich an vielen Stellen nicht barrierefrei bewegen. Strom- und Verteilerkästen stellen zusätzliche Barrieren dar. In Kombination mit falschparkenden Pkw ist hier kein Durchkommen mehr möglich. Da es entlang der Schloßstraße an Fahrradparkplätzen fehlt, könnten an besonders eingeschränkten Stellen (siehe Foto anbei) einzelne Pkw-Stellplätze zugunsten von Fahrradbügeln umgewidmet und so gleich zwei Missstände behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.02.2023, V 621 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1299 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1322
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung!
Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Betreff: Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit der ABG dahingehend zu verhandeln, dass diese innerhalb ihrer Bestände aber auch im umgebenden Außenraum Dienstleiter einsetzt, die sich als Kümmerer (Kiezhausmeister*innen) u.a. für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen; 2. hierbei insbesondere die Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45-47) in den Fokus zu nehmen; 3. dabei auch den Mieterinnen und Mietern in regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung zu stehen. 4. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, auch mit anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u.a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dementsprechend über mehr Verantwortungsübernahme hinsichtlich Sauberkeit der eigenen und umliegenden öffentlichen Räume zu verhandeln. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (siehe Fotos anbei) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schloßstraße nicht sauber gehalten. Falschparker*innen, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Der Ortsbeirat begrüßt die Neubau- und Energiepolitik der ABG (FR vom 26.09.25) ebenso wie die angeblich mehr als 145 Mio. Euro, die die ABG im Jahr 2024 in bauliche Instandhaltungsmaßnahmen investiert hat. In die Pflege der Bestände und insbesondere ihrer Quartiersumgebung wird jedoch zu wenig investiert. Hier braucht es Kümmerer und Ansprechpersonen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Regelmäßige Sperrmüllprobleme stellen sich auch in und vor den Siedlungsbeständen (Große Seestraße und Schloßstraße) und der Vonovia (Schloßstraße/ Friesengasse). Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z.B. in Köln-Kalk hin. Kiezhausmeister*innen haben einen explizit weiteren Handlungsraum als klassische Hausmeisterinnen und Hausmeister. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. Siehe auch: https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.11.2025, OF 1316/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1238/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 127 2025 1. Die Vorlage OF 1238/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1316/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant?
Antrag vom 10.11.2025, OF 1135/9 Betreff: Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant? Die Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule ist weit überfällig. Dem Ortsbeirat wurden bereits die Pläne zur Errichtung eines Moduls im Schulhof vorgestellt. Dabei wurde auch erläutert, dass die Baustellenzufahrt über das ehemalige BMX-Gelände in der Platenstraße erfolgen soll. Mittlerweile ist an dieser Stelle der Spielpark fertiggestellt, der sehr gut angenommen wird und ein klarer Zugewinn für das das Viertel ist. Auf der Südseite des Geländes steht nun die Sanierung der städtischen Sportflächen an der Wilhelm-Epstein-Straße unmittelbar bevor. Auch aus dieser Richtung wäre dann keine Zufahrt mehr zum Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule möglich. Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat deshalb, über welchen Weg soll die Baustellenzufahrt zum Schulhof erfolgen? Und: Wie kann erreicht werden, dass weder der Park Schaden nimmt, noch die für die Sportvereine wichtige Erneuerung der Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße verzögert wird? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2025 Die Vorlage OF 1135/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Emser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6261 entstanden aus Vorlage: OF 1463/1 vom 12.11.2024 Betreff: Emser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere und zeitgemäße Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit bereits bewährten, temporären Elementen gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro, dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich erst eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstand und deren Anbindung auch durch die inzwischen fahrradfreundliche Nebenstraße Robert-Mayer-Straße verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen auf der Brücke sind aber zu schmal, nicht durchgängig und nicht mehr zeitgemäß, teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel ist ein qualitativ hochwertiger und sicherer Lückenschluss für den Radverkehr, damit die Nord-Süd-Verbindung ihren vollen Nutzen entfalten kann und ein sicheres Befahren auch für Kinder möglich ist. Sowohl während der EUROBIKE-Messen als auch während einer Baustelle im Mai 2022 wurde die Emser Brücke zur Einbahnstraße oder komplett für den Kraftverkehr gesperrt. Beschwerden gab es im Ortsbeirat 1 deswegen keine, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Auswirkungen auf den Pkw-Verkehr gering sein werden. Fotos: Frankfurter Neue Presse Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 825 Beratung im Ortsbeirat: 1
Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6227 entstanden aus Vorlage: OF 1014/2 vom 16.10.2024 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke gewährleisten zu können. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 773 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Mit dem Rad zum Westbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6226 entstanden aus Vorlage: OF 1045/2 vom 22.11.2024 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Vorgang: V 775/23 OBR 2; ST 414/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. möglichst zeitnah die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer-Straße/Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Brücke /Voltastraße sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr in einem Arbeitsgespräch mit Vertreter*innen der Fraktionen im Ortsbeirat 2 zu erörtern; 2. diese Planungen sodann öffentlich im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt Stellungnahme vom 19.02.2024, ST 414, auf das Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775) soll nach Auskunft der Ämter nunmehr eine Lösung absehbar sein. Damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 um Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung in der Bürgerfragestunde. Dass die Robert-Mayer-Straße zur Fahrradstraße umgebaut wurde, ohne dass man den Weg legalerweise zum Westbahnhof fortsetzen kann bzw. Richtung City West weiterfahren kann, entspricht nicht den Erwartungen an ein sinnvolles Radwegenetz. Es besteht daher Grund zur zeitnahen Umsetzung der lange ersehnten Verbindung. Da diese Planungen eine sehr komplexe Verkehrssituation betreffen, wird vor der öffentlichen Präsentation ein Arbeitsgespräch mit dem Ortsbeirat vorgeschlagen. Bei komplexen Planungsvorhaben hat sich das schon einige Male bewährt, so z. B. bei der Vorplanung zur U5-Verlängerung zum Römerhof oder der Gestaltung des Sally-Ride-Platzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 414 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 631 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Weitere Radbügel für die Kiesstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6232 entstanden aus Vorlage: OF 1030/2 vom 13.11.2024 Betreff: Weitere Radbügel für die Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kiesstraße auf Höhe der Häuser Nr. 37 bis 41, in Abstimmung mit den dort ansässigen gastronomischen Betrieben (z. B. Café Crumble) weitere Radbügel zu installieren. Hierfür sollte ein Pkw-Stellplatz entfallen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an der Kiesstraße/Ecke Adalbertstraße sind regelmäßig übervoll. Auf dem schmalen Gehweg entlang der beschriebenen Hausnummern können Fahrräder nicht abgestellt werden. Eine Erweiterung des Angebotes, insbesondere für die Kundschaft der Gastronomie, scheint daher erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 680 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6224 entstanden aus Vorlage: OF 1010/2 vom 21.10.2024 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Schloßstraße - zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzepts für die Gehwege Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege ermöglicht werden kann. Begründung: In der Schloßstraße ist zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies ist trotz doppelter Straßenbreite die gleiche Anzahl an Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, wodurch die Gefahr für Unfälle steigt. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Ampelschaltung an der Schloßstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6225 entstanden aus Vorlage: OF 1011/2 vom 23.09.2024 Betreff: Ampelschaltung an der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Schloßstraße/Homburger Straße/Robert-Mayer-Straße für Fußgänger zu überprüfen und ggf. die Grünphasen anzupassen. Begründung: Teilweise muss der Fußverkehr hier sehr lange warten. Die Fahrradfahrer und Autofahrer, die die Schloßstraße auf der Robert-Mayer-Straße queren, haben zuverlässigere Grünphasen als die Fußgänger, ggf. ließe sich das angleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 526 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6240 entstanden aus Vorlage: OF 1027/2 vom 13.11.2024 Betreff: Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der FES und dem Grünflächenamt Lösungen zu suchen und zu finden, um größere Heckenflächen, wie jene zwischen der Hamburger Allee/Emser Brücke und Robert-Mayer-Straße, nicht nur zu schneiden, sondern häufiger zu reinigen und besser zu pflegen. Begründung: Am 18. Oktober 2024 hat die FES aus der Heckenanlage Hamburger Allee/Robert-Mayer-Straße ca. zehn Kubikmeter Flaschen und sonstigen Müll (Schätzung von Mitarbeitenden der FES) herausgeholt, die dort offenbar im Laufe längerer Zeit deponiert worden waren (obwohl direkt neben der Anlage sechs Flaschencontainer aufgestellt sind). Die FES war dort mit zwei Transportwagen und ca. sechs Mitarbeitenden im Einsatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 322 Aktenzeichen: 79-4
„Wider das Vergessen II“ - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6038 entstanden aus Vorlage: OF 997/2 vom 21.10.2024 Betreff: "Wider das Vergessen II" - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten Vorgang: OIB 304/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, der Messe Frankfurt und dem Ortsbeirat 2 ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und zeitnah umzusetzen, um die bestehende Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 endlich würdevoll und angemessen aufzuwerten, bzw. neu zu gestalten. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich, neben dem ideellen Engagement, selbstverständlich auch dazu bereit, sich monetär an der Umsetzung zu beteiligen. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte, die das Projekt betreffen, sind mit dem Ortsbeirat abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: In wenigen Nächten (nach der Sitzung des Ortsbeirates am 4. November 2024) - vom 9. auf den 10. November - jährt sich die Reichspogromnacht zum 86. Mal. Der Ortsbeirat 2 erneuert in dieser Sitzung sein Bekenntnis, sich weiter und entschieden gegen jegliche Form des Antisemitismus zu stellen. Hierzu gehören auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, der Einsatz judenfeindlicher Symbole oder dem Staat Israel das Existenzrecht abzusprechen. Der Ortsbeirat 2 wird seine Arbeit auf diesem Gebiet selbstverständlich weiter fortsetzen und fortlaufend Projekte gegen Judenfeindlichkeit und zur Erhaltung der Erinnerungskultur politisch und finanziell unterstützen, bzw. mit hoher Priorität voranbringen. Ein wichtiger Baustein ist hier, an Menschen und Orte zu erinnern und diese im Gedächtnis des Ortsbezirks zu verankern. Mit der am 11. März diesen Jahres vom Ortsbeirat verabschiedeten Vorlage OIB 304 werden derzeit u. a. zwei Projekte unterstützt, welche sich mit den in den Pogromen 1938 geschändeten und zerstörten Synagogen im Ortsbezirk Unterlindau 23/Westend (mit der Konfirmandengruppe der evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt) und Schloßstraße 3 bis 5/Bockenheim (mit den Freunden Bockenheims e. V.) auseinandersetzen. Weitere Projekte des Ortsbeirats befinden sich in Vorbereitung. Nach der Reichspogromnacht der Nationalsozialisten 1938 - vom 10. bis 13. November - wurden mehr als 3.000 (nach heutigem Stand 3.155) jüdische Männer aus Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet verhaftet, zunächst in der Frankfurter Festhalle (zwischen 1907 und 1909 erbaut) zusammengetrieben, festgehalten, durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und danach in die Konzentrationslager Buchenwald und Dachau deportiert. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. 77 Jahre später, im Juni 2015, wurde auf dem Platz vor der Frankfurter Festhalle eine Gedenktafel enthüllt. Ihr Text lautet: "Vom 10. bis 13. November 1938 wurden nach der Reichspogromnacht mehr als 3.000 jüdische Mitbürger aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet in der Festhalle zusammengetrieben, festgehalten und durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und in Konzentrationslager verschleppt. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. Die Stadt Frankfurt am Main gedenkt der Opfer von Terror und Gewaltherrschaft." Die Tafel wird jedoch aufgrund ihrer Größe und Unscheinbarkeit kaum wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.03.2024, OIB 304 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 179 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7398 Aktenzeichen: 41
Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 entstanden aus Vorlage: OF 1006/2 vom 19.10.2024 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob derzeit mittels Sozialarbeit Kontakt zu den Gruppen besteht, die in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße (im Folgenden Grünanlage genannt) täglich Alkohol konsumieren; b) ob und wie in der Grünanlage ein noch zu verfügendes Alkohol- und Rauchverbot bzw. die Sanktion etwaiger Zuwiderhandlungen gegen ein solches Verbot vonseiten der Stadt Frankfurt effektiv durchgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat regt insoweit ein Konzept der Stadt Frankfurt an, in dem sowohl die Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen in der Grünanlage als auch Maßnahmen für ein Quartiersmanagement vorgesehen werden sollten, das den Alkohol- und Rauchwarenkonsum nach Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber AnwohnerInnen sowie Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schülerhorten und Spielplätzen aktiv steuert bzw. aktiv für mehr Rücksichtnahme im gesamten Stadtteilquartier im Umfeld der Jordanstraße wirbt. 2. Der Magistrat wird zudem gebeten, a) bei positiver Prüfung von Ziffer 1. b) ein allgemeines Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße über den Kinderspielplatz hinaus für die gesamte Grünanlage zu verfügen. Das Alkohol- und Rauchverbot ist nebst konkreten Sanktionsandrohungen im Falle der Zuwiderhandlung nach der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main durch mehrere Schilder in der Grünanlage gut sichtbar bekannt zu machen. b) die Öffnungszeit für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten auf 18:00 Uhr zu beschränken und auch diese Maßnahme gut sichtbar in der Grünanlage bekannt zu machen. 3. Der Magistrat wird gebeten, diese gesamte Angelegenheit als Eilanregung nach § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Die Grünanlage Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und einem Schülerladen bzw. -hort für Grundschulkinder (Spielraum im Stadtteil e. V.); insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden dort seit geraumer Zeit im Bereich der Sitzgelegenheiten an diesem öffentlichen Weg regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Rauchwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Dies alles findet in unmittelbarer Nähe zu dem Kinderspielplatz sowie dem Schülerladen statt, was den jüngsten und schutzbedürftigsten NutzerInnen der Grünanlage nicht länger zugemutet werden sollte. Nicht zuletzt finden die genannten Verhaltensweisen auch in einem Innenhof einer Wohnanlage für SeniorInnen statt, die sich als AnwohnerInnen nachvollziehbar massiv belästigt und teilweise durch das Verhalten einzelner Personen bedroht fühlen und von Beleidigungen berichten. Die genannten Verhaltensweisen sind durch die Aussagen insbesondere von AnwohnerInnen, die eine Unterschriftensammlung hierzu in der Anwohnerschaft durchgeführt haben, sowie der Elternschaft von Kindern, die den Spielplatz oder den Schülerladen besuchen, sowie durch die häufigen Einsätze des 13. Polizeireviers belegbar. Das beschriebene - leider auch sehr regelmäßig feststellbare - Verhalten verstößt aus Sicht des Ortsbeirates gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ist insbesondere in dieser Grünanlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den AnwohnerInnen der Seniorenwohnanlage und der Kindereinrichtungen nicht länger tolerierbar. Klargestellt sei, dass der Ortsbeirat nicht die Öffentlichkeit oder auch nur einzelne NutzerInnen, sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten aufgrund der Umstände in dieser konkreten Grünanlage unterbinden möchte. Mit einem Alkohol- und Rauchverbot würden die Regelungen, die auf dem Kinderspielplatz sowieso gelten, auf die gesamte Grünanlage ausgeweitet werden. Neben einem Alkoholverbot sollte auch ein Rauchverbot angeordnet werden, da offensichtlich neben Zigaretten regelmäßig auch Marihuana konsumiert wird, was nach Meinung des Ortsbeirates an diesem Ort schon aus den genannten Gründen des Kinderschutzes nicht gestattet sein sollte. Zumal die Grünanlagensatzung vorsieht, Regelungen wie angeregt z. B. für die Grünanlage zu treffen: "Sofern [...] insbesondere gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird [...] Einschränkungen der Benutzung der jeweiligen Grünanlage vorzunehmen". Die zunächst temporäre Beschränkung der Öffnungszeit auf 18:00 Uhr (momentan 20:00 Uhr) für ein Jahr wird insbesondere die schwerer zu kontrollierenden Abendstunden im Sinne der Anwohnerschaft befrieden. Schließlich sind die angeregten Maßnahmen umzusetzen. Nicht hinreichend wäre es aus Sicht des Ortsbeirates, die Umsetzung allein der (Landes-)Polizei bzw. dem 13. Polizeirevier überlassen zu wollen. Zumal es sich bei etwaigen Zuwiderhandlungen um Ordnungswidrigkeiten in einer Grünanlage handeln wird, ist die Stadt Frankfurt als Ordnungsbehörde angesprochen und sollte der Umsetzung konzeptionell, ggf. durch regelmäßige Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Ordnungsamts (Stadtpolizei), begegnen. Hierbei sollte über die Grünanlage hinaus im Stadtteilquartier für "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" insbesondere beim öffentlichen Konsum von Alkohol- und Rauchwaren geworben werden. Dieses Verständnis für die Sicht des jeweils anderen könnte z. B. durch Flyer oder Plakate (ggf. im Umfeld von Kneipen und Kiosken) erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 996
Wann kommt der nächste Güterzug am Bockenheimer Güterbahnhof? Fast 40 Jahre nach der Schließung des Bockenheimer Güterbahnhofs und dem Bau des Ökohauses Kasseler Straße 1 dafür sorgen, dass das Ende der SalvadorAllendeStraße sowie vor der Kasseler Straß
Antrag vom 21.10.2024, OF 1013/2 Betreff: Wann kommt der nächste Güterzug am Bockenheimer Güterbahnhof? Fast 40 Jahre nach der Schließung des Bockenheimer Güterbahnhofs und dem Bau des Ökohauses Kasseler Straße 1 dafür sorgen, dass das Ende der Salvador-Allende-Straße sowie vor der Kasseler Straße 1a endlich barrierefrei ausgebaut wird Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Straße vor dem Ökohaus auf der Kasseler Straße 1a und die Salvador-Allende-Straße Hausnummer 1 bis zur Hersfelder Straße fußgängerfreundlich und barrierefrei auszubauen Begründung: An dem Weg in der Salvador-Allende-Straße befindet sich das Jobcenter,das Sozialrathaus, und in der verlängerten Kasseler Straße das sogenannte Ökohaus (Kasseler Straße 1a) mit Arztpraxen. Der Weg wird auch von Besuchern des Jobcenters und des Sozialrathauses auf dem Weg zum Westbahnhof genutzt. Das Ökohaus wurde vor ca. 40 Jahren gebaut, der ehemalige Güterbahnhof wurde parallel geschlossen. Das Jobcenter, das Sozialrathaus, als auch das Ökohaus werden Personen mit Handicap, als auch Mütter mit Kinderwagen frequentiert. Auf dem Weg vor dem Ökohaus liegen noch die ehemaligen Bahngleise. Der Weg vom Jobcenter zum Westbahnhof durch die Salvador-Allende-Straße besteht aus Rasengittern besteht, so dass bei Nässe erhöhte Unfallgefahr besteht. Der Ortsbeirat 2 Anträge fordert seit Jahren, beide Straßen entsprechend ertüchtigt wird. Es wird Zeit, hier endlich etwas für Fußgänger zu tun! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1013/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1013/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1013/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1013/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu dem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 7 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1013/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 2 CDU und SPD gegen 1 CDU, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 Linke und BFF (= Enthaltung)
Fahrradparkplätze für die Jungstraße 2.0
Antrag vom 14.10.2024, OF 1016/2 Betreff: Fahrradparkplätze für die Jungstraße 2.0 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im vorderen Bereich der Jungstraße, Richtung Robert-Mayer-Straße, mindestens 16 zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Anregung von Anwohnenden. Die auf Grundlage der OM 3297 installierten Fahrradständer erfreuen sich großer Beliebtheit. Es besteht ein Bedarf an zusätzlichen Fahrradparkplätzen, damit alle Anwohnenden ihre Räder in Hausnähe sicher abstellen können. Vor allem im vorderen Bereich der Jungstraße, bei den Hausnummern 3, 4, 16 und 32 (Robert-Mayer-Straße, Bereich Jungstraße), fehlen noch jeweils vier Fahrradbügel pro Hausnummer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1016/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1016/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und 1 Linke (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)
Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31
Antrag vom 21.08.2024, OF 986/2 Betreff: Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des Zustandes des Eckhauses Schloßstraße 15 / Ecke Friesengasse 31 vor? 2. Gibt es Hinweise auf die Gründe für die bisherige Vernachlässigung des Gebäudes aus den 70er Jahren? 3. Gibt es Hinweise auf Sanierungsabsichten des neuen Eigentümers Vonovia (seit 1.1.2023)? 4. Gibt es Hinweise auf Abrissabsichten oder bereits einen Abrissantrag des Eigentümers? 5. Gibt es die Möglichkeit, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um die derzeit mindestens 50 Prozent leerstehenden Wohnungen instand zu bringen und zwischenzunutzen? 6. Welche Möglichkeiten werden gesehen, bezüglich der gewerblichen Flächen im Erdgeschoss zu Neuvermietungen und neuen Nutzungen zu kommen? Begründung: Das Eckhaus Schloßstraße 15 / Friesengasse 31 aus den 70er Jahren mit ca. 50 Wohneinheiten und mehreren gewerblichen Flächen im Erdgeschoss ist in einem verwahrlosten Zustand. Mindestens 50 Prozent der vorhandenen Wohnungen stehen nach Auskunft von Mieter*innen bereits sei 3 bis 5 Jahren leer und werden nicht wieder vermietet. Der Voreigentümer des Gebäudes, die Deutsche Wohnen, beabsichtige offenbar den Abbruch des Gebäudes. Auch der seit Anfang 2023 neue Eigentümer, Vonovia, macht nach Auskunft der noch vorhandenen Mietparteien keine Anstalten, das Haus zu sanieren und die Leerstände auf den Markt zu bringen. Wasserversorgungs- und Heizungsprobleme kommen immer wieder vor, werden aber i.d.R. einigermaßen kurzfristig beseitigt. Die Mieten im Gebäude sind trotz sofortiger Mieterhöhungen nach Übernahme durch Vonovia noch tragbar. Angesichts des hohen Wohnungsbedarfs in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, sich um das Gebäude zu kümmern und mindestens Zwischennutzungen der leerstehenden Wohneinheiten zu verhandeln und durchzusetzen. Das Gleiche gilt für die Gewerbeeinheiten, für die ebenfalls Bedarf besteht. Der Magistrat wird gebeten, grundsätzlich auf eine Sanierung des Gebäudes hinzuwirken, um die Graue Energie zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1015 2024 Die Vorlage OF 986/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5688 entstanden aus Vorlage: OF 969/2 vom 10.06.2024 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Übergang von und zu der Rad- und Fußgänger*innenbrücke in der Rödelheimer Straße sicher zu gestalten. Der Ortsbeirat schlägt folgende kurzfristige Maßnahmen vor: 1. Erneuerung des Piktogramms "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten; 2. Versetzen des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) vor den Beginn der Kurve an der Straße An den Bangerten; 3. Aufbringen eines Piktogramms "Achtung Fußverkehr" auf der Rödelheimer Straße auf Höhe des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10); 4. Aufbringen einer "Wartelinie für den Radverkehr" am Ende der Rampe, um querende Fußgänger*innen zu schützen. Über kurzfristige Maßnahmen hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Knotenpunkt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere für Fußgänger*innen - sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sind auch bauliche Veränderungen zu prüfen. Begründung: Die Querung der Rödelheimer Straße am Zu- und Abgang der Fuß- und Fahrradbrücke ist für die Nutzenden in Richtung Salvador-Allende-Straße sehr unsicher gestaltet. Insbesondere die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Schloßstraße fahrenden Kraftfahrzeuge können im Kurvenbereich zur Rödelheimer Straße erst spät querende Fußgänger*innen und Fahrradfahrende wahrnehmen. Aus diesem Grund ist das bestehende Piktogramm "Achtung Fußgänger" zu erneuern und das Schild "Achtung Fahrradverkehr" an den Kurvenbeginn zu versetzen. Auch aus Richtung der Schloßstraße fehlt auf Höhe des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) ein Piktogramm "Achtung Fußgänger", um auf querende Fußgänger*innen aufmerksam zu machen. Manche Radfahrende kommen mit höherer Geschwindigkeit von der Fahrradbrücke und können querende Fußgänger*innen in Bedrängnis bringen. Als Abhilfe soll eine weiße Haltelinie dazu dienen, dass Radfahrende abbremsen/anhalten und auf Fußgänger*innen achten. Durch das entstehende Schönhofquartier ist mit einem erheblichen Zuwachs an Fuß- und Radverkehr über die Brücke zu rechnen, da diese die derzeit einzige geplante direkte Verbindung zwischen dem neuen Quartier und Zentralbockenheim rund um die Leipziger Straße darstellt. Übergang zur Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Rödelheimer Straße. "Wartelinie für den Fahrradverkehr" aufbringen, um Fußgänger zu schützen. Piktogramm "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten vor dem Kurvenbereich. Sicht von der Schloßstraße Das Schild "Achtung Fahrradverkehr" (138 10) sollte vor den Kurvenbeginn versetzt werden. (Quelle: Geoportal Frankfurt) Versetzen des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) an den markierten Punkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2116 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33
Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wegweiser ins Nirgendwo entfernen
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5488 entstanden aus Vorlage: OF 919/2 vom 12.05.2024 Betreff: Wegweiser ins Nirgendwo entfernen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die immer noch auf den Saalbau Bockenheim verweisenden Hinweisschilder entfernt werden. Das betrifft mindestens folgende Standorte: 1. Adalbertstraße, vor Hausnummer 28. 2. Schloßstraße, vor der Einfahrt zum Kurfürstenplatz. 3. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße. 4. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 30, an der Einfahrt aus der Großen Seestraße, unter dem Straßenschild. alle Fotos: privat Begründung: Der Saalbau Bockenheim existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1693 Aktenzeichen: 23-20
Barrierefreiheit entlang der Nauheimer Straße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5495 entstanden aus Vorlage: OF 916/2 vom 05.05.2024 Betreff: Barrierefreiheit entlang der Nauheimer Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein am Übergang in der Nauheimer Straße - siehe Begründung - abzusenken, um eine barrierefreie Querung der Straße zu ermöglichen. Begründung: An der markierten Stelle ist derzeit keine barrierefreie Kreuzung möglich. (Quelle: Google Maps, Zugriff: 06.05.2023) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1413 Aktenzeichen: 66-0
Regentonnen für „Green it up“-Flächen in Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5489 entstanden aus Vorlage: OF 922/2 vom 06.05.2024 Betreff: Regentonnen für "Green it up"-Flächen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, für eine nachhaltige Bewässerung der neu entsiegelten "Green it up"-Flächen in der Kiesstraße und Jordanstraße öffentlich zugängliche Regentonnen bereitzustellen, deren Aufstellung an geeigneter Stelle im öffentlichen Raum zu gestatten bzw. mit den anliegenden Eigentümer*innen geeignete private Stellflächen für Regentonnen zu identifizieren. Begründung: Ende April wurden im Rahmen der Initiative "Green it up" erfolgreich vier Stellplätze in der Jordanstraße bzw. Kiesstraße im Sinne des Klimaschutzes und der Aufenthaltsqualität entsiegelt und mit großem ehrenamtlichen Engagement der Anwohnenden bepflanzt. Auch die Pflege und Bewässerung wird ehrenamtlich von den Anwohnenden übernommen, vor allem koordiniert von der Nachbarschaftsinitiative "Bockenheim außer Haus". Die Initiative hat die Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Regentonnen angeregt und auch die Bereitschaft der Eigentümer*innen für die Nutzung von privaten Flächen zu diesem Zweck erfragt. Die Regentonnen sollen einen Beitrag leisten, weniger kostbares Leitungswasser für die Bewässerung der Flächen zu verschwenden. Außerdem müsste das Gießwasser nicht länger über weite Strecken zu den Pflanzen transportiert werden. Von den Regentonnen würden auch Anwohnende profitieren, die sich um Mikrobeete beworben haben. Für ein Urban-Gardening-Projekt in Frankfurt-Höchst wurden öffentlich zugängliche Regentonnen bereits realisiert. Dieses Modellprojekt kann als Blaupause für die Bereitstellung von Regentonnen zur Bewässerung der "Green it up"-Flächen dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1488 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 633 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Platzbenennung in der City West - Karl Schwarzschild
Antrag vom 07.05.2024, OF 909/2 Betreff: Platzbenennung in der City West - Karl Schwarzschild Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den Platz Ohmstraße 55 & 57 bzw. Voltastraße 72 & 74 "Karl-Schwarzschild-Platz" zu benennen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und dem Physikalischen Verein eine würdige Einweihungszeremonie vorzubereiten. Sollten hierfür Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget nötig sein, dient es zur Kenntnis, dass der Ortbeirat sich in angemessenem Rahmen hieran beteiligen wird. In diesem Fall wird der Magistrat um eine Kostenaufstellung gebeten, damit der Ortsbeirat eine entsprechende OIB beschließen kann. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Physikalische Verein in der Sitzung des Ortsbeirates am 22. April 2024 ausdrücklich für eine Benennung einer der beiden bisher unbenannten Stadtplätze in der City West nach Karl Schwarzschild ausgesprochen hat. Begründung: Der Platz ist bisher unbenannt. Karl Schwarzschild (1873 - 1916) wurde als Sohn einer jüdischen Familie in Frankfurt geboren und hat so wesentliche theoretische wie experimentelle Beiträge zur Astronomie geleistet, dass er als Wegbereiter der modernen Astrophysik gilt. So wird der Ereignishorizont eines kugelförmigen schwarzen Loches, der Radius, ab dem selbst Licht nicht mehr aus diesem schwarzen Loch entweichen kann und der damit die Grenze beschreibt, jenseits der Ereignisse für Beobachter außerhalb des schwarzen Loches nicht mehr sichtbar sind, als Schwarzschild-Radius bezeichnet. Der Physikalische Verein steht mit Nachkommen Karl Schwarzschilds in Großbritannien in Kontakt und ist bestrebt diese für eine Einweihungszeremonie zu gewinnen. Ausschnitt mit den beiden bisher unbenannten Plätzen (Quelle: www.openstreetmaps.org, eigene Bearbeitung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2024, OF 852/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Die Vorlagen OF 908/2 und 909/2 werden zu gemeinsamen Anträgen von GRÜNE, CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Initiative OI 54 2024 Initiative OI 55 2024 1. Die Vorlage OF 852/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 908/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 909/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 910/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Platzbenennung in der City West - Gisela Eckhardt
Antrag vom 07.05.2024, OF 908/2 Betreff: Platzbenennung in der City West - Gisela Eckhardt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den Platz Ohmstraße 63 & 65 bzw. Voltastraße 80 & 82 "Gisela-Eckhardt-Platz" zu benennen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und dem Physikalischen Verein eine würdige Einweihungszeremonie vorzubereiten. Sollten hierfür Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget nötig sein, dient es zur Kenntnis, dass der Ortbeirat sich in angemessenem Rahmen hieran beteiligen wird. In diesem Fall wird der Magistrat um eine Kostenaufstellung gebeten, damit der Ortsbeirat eine entsprechende OIB beschließen kann. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Physikalische Verein in der Sitzung des Ortsbeirates am 22. April 2024 ausdrücklich für eine Benennung einer der beiden bisher unbenannten Stadtplätze in der City West nach Gisela Eckhardt ausgesprochen hat. Begründung: Der Platz ist bisher unbenannt. Die Straßen- und Platzbenennungen in der City West orientieren sich sehr stark an Physikern (sic!), sowohl deutschen als auch internationalen. Frauen sind hier bisher deutlich unterrepräsentiert - bisher einzig durch die Lise-Meitner-Straße. Weitere Platz- und Straßenbenennungen sollten dem entgegenwirken. Dass es deutlich mehr Männer als Frauen gibt, die durch ihre wissenschaftlichen Erfolge Berühmtheit erlangen, ist der Rolle geschuldet, die Frauen vielfach in der Vergangenheit in Familie und Gesellschaft einnehmen mussten. Eine der wenigen, die trotz dieser gesellschaftlichen Hindernisse dennoch wissenschaftliche Erfolge und Berühmtheit erlangen konnte, ist Gisela Eckhardt (1926 - 2020). Sie wurde in Frankfurt geboren, studierte hier Physik und promovierte auch in Frankfurt, was ihr jedoch durch ihren Doktorvater erschwert wurde. Auch anschließend in den USA erfuhr sie zunächst Benachteiligungen im Hinblick auf Entlohnung und Anerkennung ihrer Leistungen, trotz Forschungserfolgen. 1962 war sie schließlich maßgeblich an der Entwicklung des ersten Raman-Lasers beteiligt. Bei diesem Lasertypus kann, im Gegensatz zu anderen Lasertypen, die Wellenlänge des ausgesendeten Lichts variiert werden, was neue Anwendungsbereiche ermöglichte. Trotz ihrer negativen Erfahrungen in Frankfurt während der Promotion unterstützte Gisela Eckhardt in ihrem Testament den Physikalischen Verein sehr großzügig. Ausschnitt mit den beiden bisher unbenannten Plätzen (Quelle: www.openstreetmaps.org, eigene Bearbeitung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2024, OF 852/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Die Vorlagen OF 908/2 und 909/2 werden zu gemeinsamen Anträgen von GRÜNE, CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Initiative OI 54 2024 Initiative OI 55 2024 1. Die Vorlage OF 852/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 908/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 909/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 910/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Hundekotbeutelspender für die City West
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5281 entstanden aus Vorlage: OF 855/2 vom 22.02.2024 Betreff: Hundekotbeutelspender für die City West Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Spielplatzes/der Grünfläche (noch unbenannt) zwischen der Ohmstraße und der Voltastraße an einem geeigneten Ort einen Hundekotbeutelspender aufstellen zu lassen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden, die auch die Patenschaft für den Hundekotbeutelspender übernehmen werden. Kontaktdaten sind über den Ortsvorsteher zu beziehen. Quelle: Openstreetmap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1227 Aktenzeichen: 67-0
Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5275 entstanden aus Vorlage: OF 856/2 vom 20.02.2024 Betreff: Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn auf ihre Pflichten hinzuweisen, bei Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben und andere Tiere die Stadt Frankfurt einzubinden und die bestehenden Gesetze zu beachten. Begründung: Am 02.02.2024 hatte die DB Netzvergrämungsmaßnahmen gegen Tauben in der Unterführung zwischen Voltastraße und Hamburger Allee vorgenommen. Dabei wurden zwölf Tiere eingeschlossen und wären verhungert, wären sie nicht rechtzeitig befreit worden. Die Maßnahmen wurden ohne Einbindung der Stadt Frankfurt durchgeführt. Eine solche Einbindung hätte geschehen müssen, da es sich um Baumaterialien der Stadt Frankfurt und Arbeiten im öffentlichen Raum handelt. Eine Mahnung seitens des Magistrats soll sicherstellen, dass sich derartige Verstöße nicht wiederholen und Tierleid verhindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1650 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 23-20
Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 -
Antrag vom 26.02.2024, OF 851/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 - Der Ortsbeirat möge beschließen: - der Konfi-Gruppe der Evangelisch-Reformierten-Gemeinde Frankfurt, sowie - den Freunden Bockenheims und ihren Mitstreitern aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Die ehem. Synagoge Unterlindau 23/ Westend war seit 1893 die erste Synagoge im westlichen Stadtgebiet Frankfurts (bis 1910 wenige hundert Meter entfernt von ihr die sog. "Westend-Synagoge" erbaut und eingeweiht wurde). Die ehem. Synagoge Schloßstraße 3-5 in Bockenheim (damals eigenständig) wurde 1874 eingeweiht. Die Synagogen wurden in der Reichsprogromnacht 1938 geschändet und in Brand gesetzt. Rabbiner beider Gemeinden war zunächst Markus Horovitz* (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz* (1873-1939) die Gemeinden. Er wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet und im KZ Buchenwald interniert und im selben Jahr, nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Heute erinnern Gedenktafeln an die ehemals religiösen Orte, welche in Ihrer Sichtbarkeit, Gestaltung, bzw. ihrem inhaltlichen Zugang allerdings nicht mehr den Standards einer würdigen, bzw. angemessenen Erinnerungskultur entsprechen. Das Projekt wird von den Projektbeteiligten in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. * Auf Initiative des Ortsbeirats 2 wurde der Platz vor der Universitätsbibliothek an der Bockenheimer Warte im Oktober 2023 nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann benannt. Markus Horovitz (1844-1910) war der Vater von Therese Freimann, Jakob Horovitz (1873-1939) ihr Bruder. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 304 2024 Die Vorlage OF 851/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Platzbenennung in der City West
Antrag vom 25.02.2024, OF 852/2 Betreff: Platzbenennung in der City West Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die beiden bisher unbenannten Plätze in der City West zwischen Ohmstraße und Voltastraße und westlich bzw. östlich des Celsiusplatzes (siehe Anlage) werden nach zwei Physiker*innen benannt. Dabei soll mindestens einer der beiden Plätze nach einer Physikerin benannt werden. Der Ortsbeirat schlägt die folgenden Persönlichkeiten als Namensgeber*innen für in Rede stehenden Stadtplätze vor (die endgültige Diskussion, Priorisierung, Entscheidung und Zuordnung erfolgen in einer Ortsbeiratssitzung): - Gisela Eckhardt - Caroline Herschel - Karl Schwarzschild Es dient zur Kenntnis, dass die gegebenen Vorschläge mit dem Physikalischen Verein vordiskutiert wurden. Dieser wird in der Ortsbeiratssitzung am 22.04.2024 die bisherigen Vorschläge aus Sicht des Vereins in die Diskussion einbringen. Begründung: Beide Plätze sind bisher unbenannt. Die Straßen- und Platzbenennungen in der City West orientieren sich sehr stark an Physikern (sic!), sowohl deutschen als auch internationalen. Frauen sind hier bisher deutlich unterrepräsentiert - bisher einzig durch die Lise-Meitner-Straße. Weitere Platz- und Straßenbenennungen sollten dem entgegenwirken. Dass es deutlich mehr Männer als Frauen gibt, die durch ihre wissenschaftlichen Erfolge Berühmtheit erlangen, ist der Rolle geschuldet, die Frauen vielfach in der Vergangenheit in Familie und Gesellschaft einnehmen mussten. Entsprechend enthält diese Vorschlagsliste auch nur einen Mann. Karl Schwarzschild (1873 - 1916): Schwarzschild wurde als Sohn einer jüdischen Familie in Frankfurt geboren und hat derart wesentliche theoretische wie experimentelle Beiträge zur Astronomie geleistet, dass er als Wegbereiter der modernen Astrophysik gilt. So wird der Ereignishorizont eines kugelförmigen schwarzen Loches, der Radius ab dem selbst Licht nicht mehr aus diesem schwarzen Loch entweichen kann und der damit die Grenze beschreibt, jenseits der Ereignisse für Beobachter außerhalb des schwarzen Loches nicht mehr sichtbar sind, als Schwarzschild-Radius bezeichnet. Der Physikalische Verein steht mit Nachkommen Karl Schwarzschilds in Großbritannien in Kontakt. Gisela Eckhardt (1926 - 2020): Eckhardt wurde ebenfalls in Frankfurt geboren und studierte hier Physik und promovierte auch in Frankfurt, was ihr jedoch durch ihren Doktorvater erschwert wurde. Auch anschließend in den USA erfuhr sie zunächst Benachteiligungen im Hinblick auf Entlohnung und Anerkennung ihrer Leistungen, trotz Forschungserfolgen. 1962 war sie schließlich maßgeblich an der Entwicklung des ersten Raman-Lasers beteiligt. Bei diesem Lasertypus kann, im Gegensatz zu anderen Lasertypen, die Wellenlänge des ausgesendeten Lichts variiert werden, was neue Anwendungsbereiche ermöglichte. Trotz ihrer negativen Erfahrungen in Frankfurt während der Promotion unterstützte Gisela Eckhardt in ihrem Testament die Goethe-Universität durch Einrichtung einer Professur sehr großzügig. Die Förderung von Frauen in der Physik war Gisela Eckhardt ein wichtiges Anliegen. Caroline Herschel (1750 - 1848): Herschel ist in Hannover und nicht in Frankfurt geboren - wie andere Namensgeber*innen für Straßen und Plätze der City West auch. Trotz der Möglichkeit einer Karriere als Konzertsängerin, wendete sie sich in der Unterstützung ihren Bruders Wilhelm einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Astronomie zu. Sie galt zu Lebzeiten lange als "nur" Assistentin ihres Bruders Wilhelm. Erst später wurde sie für ihre zahlreichen Entdeckungen von Sternen und Berechnungen anerkannt. So fügte sie 1797 dem damals maßgeblichen Sternenkatalog der englischen Royal Society, dem Flamsteeds Atlas, einen Ergänzungskatalog mit 561 neuen Sternen und diversen Korrekturen des bestehenden Katalogs hinzu. Darüber hinaus entdeckte sie eine Vielzahl von Kometen, Sternenhaufen und Sternnebel. Ihr Werdegang verweist eindrucksvoll auf die Hindernisse, die Frauen auf ihrem Weg zu Anerkennung im wissenschaftlichen Bereich erfuhren und noch immer erfahren. Anlage: (Quelle: www.openstreetmaps.org (eigene Bearbeitung), Ausschnitt mit den beiden bisher unbenannten Plätzen) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.05.2024, OF 908/2 Antrag vom 07.05.2024, OF 909/2 Antrag vom 12.05.2024, OF 910/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 852/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 852/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Die Vorlagen OF 908/2 und 909/2 werden zu gemeinsamen Anträgen von GRÜNE, CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Initiative OI 54 2024 Initiative OI 55 2024 1. Die Vorlage OF 852/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 908/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 909/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 910/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5136 entstanden aus Vorlage: OF 825/2 vom 29.12.2023 Betreff: Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Großen Seestraße 1. auf Höhe der Hausnummer 61 in westlicher Richtung durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag zu schnell fahrende Fahrzeuge, die z. B von der Adalbertstraße/Landgrafenstraße einfahren, auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam gemacht werden können; 2. auf Höhe der Hausnummer 29 in südlicher Richtung, durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag, zu schnell fahrende Fahrzeuge auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam gemacht werden können; 3. vor der Krabbelstube Moses/Musikzentrum (Hausnummer 32 bis 34) ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen angebracht werden kann. Die hier beheimatete Krabbelstube und das Musikzentrum, das auch Kurse zur frühkindlichen Erziehung anbietet, benötigen für die Kinder einen besonderen Schutz; 4. im Bereich des Ausgangs des Kurfürstenplatzes ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen angebracht werden kann. Der auf dem Kurfürstenplatz gelegene Kinderspielplatz wird von vielen Kindern der Umgebung genutzt, die besonderen Schutz benötigen; 5. eine mobile Geschwindigkeitsanzeige, für mindestens zwei Monate, vor der Hausnummer 32 bis 34 installiert werden kann, da in diesem Bereich die Tempo-30-Regelung häufig missachtet wird; 6. die Stadtpolizei beauftragt werden kann, in diesem Bereich weitere Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und darüber dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Anwohnende der Großen Seestraße berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone in beiden Fahrtrichtungen. Hierzu wurde von Anwohnenden auch schon die Stadtpolizei angesprochen, die Geschwindigkeitsübertretungen geprüft hat, aber gegenüber den Anwohnenden keine Auskunft zu Übertretungen geben konnte. Zwei besonders heikle Einrichtungen befinden sich in der Großen Seestraße, zum einen die vom Diakonischen Werk Frankfurt/Offenbach betriebene Krabbelstube Moses und das Musikzentrum, das Kurse der frühkindlichen Erziehung unterhält. Der nahe gelegene Kinderspielplatz auf dem Kurfürstenplatz wird von vielen Kindern aus dem Umfeld besucht, die auch die Große Seestraße überqueren müssen, daher ist es unsere Pflicht, diesen Kindern einen bestmöglichen Schutz bei der Querung der Straße zu ermöglichen. In der Anlage 1 zur StVO ist das Verkehrszeichen (136) mit "Kinder" bezeichnet. Das Zeichen ist ein Gefahrenzeichen gemäß § 40 StVO und warnt Verkehrsteilnehmende davor, dass mit Kindern zu rechnen ist und daher besondere Vorsicht angesagt ist. Oftmals ist das Verkehrszeichen (136) vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1091 Aktenzeichen: 32-1
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