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Meine Nachbarschaft: Gutleutstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker

28.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: Die_PARTEI

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Maßnahmen bei Starkregen

27.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegale Pkw-Parkplätze Radfahrenden zur Verfügung stellen

08.02.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1577 entstanden aus Vorlage: OF 303/1 vom 18.01.2022 Betreff: Illegale Pkw-Parkplätze Radfahrenden zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, den in der Grafik schraffiert gekennzeichneten Bereich zwischen Theatertunnel und Gabelung Bethmannstraße/Münzgasse mit Radbügeln ausstatten zu lassen. Begründung: Die dort regelmäßig abgestellten Pkw versperren die Sicht auf den Fußgängerüberweg. In diesem Bereich gibt es eine große Nachfrage nach weiteren Radbügeln. Im Übrigen hat der Magistrat die Absicht, in der Innenstadt nur noch bewirtschaftete Parkplätze anzubieten. Für bewirtschafteten Parkraum eignet sich dieser Bereich jedoch nicht. Skizze: Geoportal Frankfurt Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1388 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Toiletten im Ortsbezirk 1: Endlich Urinale für die Elbestraße!

08.02.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1593 entstanden aus Vorlage: OF 323/1 vom 18.01.2022 Betreff: Toiletten im Ortsbezirk 1: Endlich Urinale für die Elbestraße! Vorgang: OM 1777/17 OBR 1; ST 1822/17; OM 3705/18 OBR 1; ST 3/19; OM 894/21 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, ungeachtet eines evtl. existierenden oder in Arbeit befindlichen Toilettenkonzepts nunmehr endlich zwei Urinale in der Elbestraße aufstellen zu lassen. Begründung: Seit Jahren vertröstet der Magistrat die Menschen im Bahnhofsviertel mit dem Hinweis auf ein vermeintliches Toilettenkonzept. Inzwischen glaubt niemand mehr daran, dass mit der Arbeit je begonnen wurde. Schon gar nicht wird mit einer Fertigstellung und gar Umsetzung eines Toilettenkonzepts gerechnet. Offensichtlich diente das phantomhafte Toilettenkonzept nur dazu, Bürgerschaft und Ortsbeiräte ruhigzustellen. Mit Vorlage vom 13. Juni 2017, OM 1777, hat der Ortsbeirat 1 den Magistrat aufgefordert, zwei Urinale im Bereich der Elbestraße aufstellen zu lassen. Hierzu hat der Magistrat am 18. September 2017 mit der Vorlage ST 1822 Stellung genommen, dass er die Anregung aufgreifen und prüfen werde, ob eine öffentliche Toilette oder Urinale im Bereich der Elbestraße errichtet werden können. Sodann hat der Ortsbeirat mit der Vorlage vom 18. September 2018, OM 3705, den Magistrat gebeten, in der Elbestraße eine öffentliche Toilette, zumindest aber die bereits zuvor geforderten Urinale installieren zu lassen. Hierzu hat der Magistrat am 14. Januar 2019 mit der Vorlage ST 3 Stellung genommen, dass die Erstellung eines stadtweiten Toilettenkonzepts beauftragt worden sei und in diesem Zusammenhang eine Prüfung des Standorts Elbestraße erfolgen solle. Eine entsprechende Vorstellung hat der Magistrat bis zum Jahresende 2019 in Aussicht gestellt. Geschehen ist seither jedoch nach wie vor nichts; die Sachlage in der Elbestraße ist unverändert inakzeptabel. Auch auf die Vorlage vom 11. Oktober 2021, OM 894, mit der Forderung, zeitnah mobile Toiletten und Urinale aufzustellen, hatte der Magistrat bisher noch keine Zeit zu antworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1822 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 894 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2342 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz

08.02.2022 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1598 entstanden aus Vorlage: OF 333/1 vom 22.01.2022 Betreff: Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine sichere Querung der Speicherstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger , beispielsweise durch einen Fußgängerüberweg, gewährleistet werden kann, die vom Westhafenplatz in die Schleusenstraße oder umgekehrt gehen möchten. Begründung: Es gibt in diesem Bereich einen ausgeprägten Fußverkehr, der auf direktem Weg zwischen dem belebten Mainuferweg und der Schleusenstraße unterwegs ist, aber keine sichere Querungsmöglichkeit vorfindet. Es liegt eine unübersichtliche Verkehrsführung vor, bei der mehrere Fahrstreifen überquert werden müssen. Außerdem befindet sich dort ebenfalls eine Parkhauszufahrt, die die Übersichtlichkeit beeinträchtigt. Die Lichtzeichenanlage an der Ecke Werftstraße stellt einen signifikanten Umweg dar und wird daher vom Fußverkehr zwischen Schleusenstraße und Westhafenplatz nicht genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1356 Antrag vom 07.05.2024, OF 1265/1 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5530 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1 hier: Den Wiesenhüttenplatz erweitern und begrünen

11.01.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1353 entstanden aus Vorlage: OF 256/1 vom 11.10.2021 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1 hier: Den Wiesenhüttenplatz erweitern und begrünen Der Magistrat wird gebeten, den gepflasterten Fahrbahnbereich über den Wiesenhüttenplatz, der als U-Turn genutzt und als Parkplatz missbraucht wird, in einem ersten Schritt abpollern sowie mittelfristig entsiegeln und begrünen zu lassen. Begründung: Der gepflasterte Fahrbahnbereich über den Wiesenhüttenplatz war als Wendemöglichkeit gedacht, da ein Linksabbiegen in die Gutleutstraße nicht möglich ist. Diese Fläche wird jedoch regelmäßig verkehrswidrig zugeparkt und steht dem fließenden Verkehr oder gar Einsatzkräften nicht in benötigtem Umfang zur Verfügung. Feuerwehr und Einsatzkräfte dürfen im Notfall jedoch Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren und benötigen den U-Turn nicht. Das Abpollern dieser Fläche zu beiden Fahrbahnseiten hin verhindert kurzfristig zuverlässig das verbotene Abstellen von Pkw und fördert den Schutz der zu Fuß Gehenden. Mittelfristig sollen der gepflasterte Fahrbahnbereich und ein Teil des überbreiten Gehwegbereiches an der Gutleutstraße jedoch entsiegelt, begrünt und den zu Fuß Gehenden zugänglich gemacht werden. Die Fläche leistet somit einen Beitrag zur Versickerung von Regenwasser und gegen die sommerliche Überhitzung der Stadt. Foto: Petra Thomson Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 934 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Radbügel für die Wiesenhüttenstraße

11.01.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1354 entstanden aus Vorlage: OF 257/1 vom 11.10.2021 Betreff: Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Radbügel für die Wiesenhüttenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Wiesenhüttenstraße gegenüber dem Hotel Roomers den Bürgersteig gegen unbefugtes Parken zu sichern und zu diesem Zweck Fahrradbügel entlang des Gehweges aufstellen zu lassen, sodass die vorgeschriebene Fußwegbreite eingehalten wird. Begründung: Der Gehweg wird durch die parkenden Pkw dermaßen verengt, dass insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, Eltern mit Kinderwagen und Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren kein Durchkommen mehr ist. Foto: Petra Thomson/Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 935 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das lange versprochene Toilettenkonzept endlich vorlegen!

11.01.2022 · Aktualisiert: 25.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1355 entstanden aus Vorlage: OF 259/1 vom 11.10.2021 Betreff: Das lange versprochene Toilettenkonzept endlich vorlegen! Vorgang: OM 1349/07 OBR 1; ST 348/07; OM 1778/17 OBR 1; ST 1931/17; OM 3705/18 OBR 1; ST 3/19; OM 5154/19 OBR 1; ST 232/20; OM 6008/20 OBR 1; ST 1379/20; OM 676/21 OBR 1; OM 894/21 OBR 1; Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich den aktuellen Sachstand zum lange angekündigten Toilettenkonzept für Frankfurt und einen konkreten Zeitplan zur Realisierung zu nennen, sodass der Zeitraum für schnelle, provisorische Lösungen an den neuralgischen Stellen besser abgeschätzt werden kann (siehe Vorlage OM 854 ). Der Magistrat wird zudem gebeten, folgende Fragen zeitnah zu beantworten: 1. Ist die Erstellung des Toilettenkonzepts abgeschlossen? 2. Welche Planungen bestehen bereits? 3. Wann ist frühestens mit einer Realisierung zu rechnen? 4. Wann beabsichtigt der Magistrat, das Toilettenkonzept in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen? 5. Welche konkreten Standorte kann der Magistrat im Ortsbezirk 1 heute schon benennen? Begründung: Die Liste der Anregungen ist lang, in denen Toiletten im öffentlichen Raum Frankfurts gefordert werden, alleine im Jahr 2021 gab es dazu neun Vorlagen im Ortsbeirat 1, u. a. die Vorlage OM 676 "Öffentliche Toilette in der Niddastraße bereitstellen". Im Folgenden eine Auswahl aus vergangenen Zeiten: Vorlage OM 1349 aus 2007 "Dringend erforderlich ein Pissoir in der unteren Gutleutstraße" Vorlage OM 1778 aus 2017 "Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel" Vorlage OM 3705 aus 2018 "Urinale für die Elbestraße" Vorlage OM 5154 aus 2019 "Dringend benötigte Pissoirs im Bahnhofsviertel" Vorlage OM 6008 aus 2020 "Uritrottoirs III" Es grenzt schon an Unverfrorenheit und absolute Ignoranz, mit der alle Anregungen bisher abgebügelt wurden, immer mit dem Hinweis, dass ein allumfassendes Konzept in Arbeit sei. Dieses Konzept hat sich wohl inzwischen in Luft aufgelöst, während der Magistrat weiterhin beharrlich schweigt und die Anwohnenden im Bahnhofsviertel, aber auch in der Innenstadt bald Amok laufen ob der Zustände des Wildpinkelns und öffentlichen Defäkierens. Andere Städte sind da bereits weiter. Hier sei das Beispiel Köln genannt: SessionNet | Evaluierungsbericht zum Strategiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln (stadt- koeln.de) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2007, ST 348 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2007, OM 1349 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5154 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 232 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6008 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1379 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 676 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2465 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 748 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1406 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alkoholverbot im Bahnhofsviertel teilweise aufheben

11.01.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1377 entstanden aus Vorlage: OF 284/1 vom 09.01.2022 Betreff: Alkoholverbot im Bahnhofsviertel teilweise aufheben Der Magistrat wird dringend gebeten, im Hinblick auf die durch die Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 erfolgte Gleichbehandlung von Ungleichem und dem daraus folgenden Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes 1. das mit der Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 angeordnete Alkoholverbot in den folgenden Bereichen aufzuheben: a) Niddastraße zwischen Weserstraße und Moselstraße b) Moselstraße zwischen Niddastraße und Taunusstraße c) Kaisersack 2. Hilfsweise wird der Magistrat dringend gebeten, in der Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 eine Ausnahmeregelung vorzusehen, wonach das Alkoholverbot gegen solche Menschen nicht durchgesetzt wird, die den zuständigen Ordnungsbehörden als wohnungslos und alkoholabhängig bekannt sind. Begründung: Mit der erneuten Anordnung eines Alkoholverbots schießt die Stadt über das Ziel hinaus. Das Bahnhofsviertel ist nun fast vollständig eine Alkoholverbotszone, was sichtlich überzogen ist. Zumindest einzelne Straßen des Bahnhofsviertels sollten - wie bislang nur die Wilhelm-Leuschner-Straße - vom Alkoholverbot ausgenommen werden. Hierfür bieten sich diejenigen Bereiche an, in denen die Durchsetzung eines Alkoholverbots ohnehin eine unbillige Härte für einige Personengruppen schafft. Darüber hinaus erscheint es sinnlos, Verbote anzuordnen, die die Stadt nicht durchsetzen kann, weil mit großer Regelmäßigkeit absehbar ist, dass immer wieder dagegen verstoßen werden wird. Im Gebiet des Ortsbezirks 1 leben insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot soll eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt es jedoch eine unbillige Härte dar. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o. Ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im Ortsbezirk 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Die Erlassbehörde der Allgemeinverfügung muss in ihre Grundrechtsabwägung einstellen, dass alkoholkranke, wohnungslose Menschen stärker vom fast für das komplette Bahnhofsviertel angeordnete Alkoholverbot betroffen sind als andere Menschen. Art. 3 des Grundgesetzes fordert jedoch nicht nur, Gleiches gleich, sondern auch Ungleiches ungleich zu behandeln. Um für die Betroffenen Rückzugsräume zu schaffen, sollen die oben genannten Teile des Bahnhofsviertels vom Alkoholverbot ausgenommen werden. Da die Allgemeinverfügung am 6. Februar 2022 außer Kraft tritt, ist Eile geboten, sodass dieser Antrag als Eilantrag gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 585 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 53 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ist die Villa Kleyer als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße überhaupt geeignet?

06.01.2022 · Aktualisiert: 24.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2022, OF 283/1 Betreff: Ist die Villa Kleyer als Interimsquartier für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße überhaupt geeignet? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat - allen voran das Dezernat Bildung und Neues Wohnen - wird aufgefordert, schnellstmöglich folgende Fragen zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der Planung zur Villa Kleyer, Wiesenhüttenplatz 33, als Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße zu beantworten: 1. Welche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen werden notwendig? 2. Welche Kosten wurden für diese Maßnahmen budgetiert? 3. Die Villa Kleyer, erbaut gegen Ende des 19. Jahrhunderts, gilt im Rhein-Main-Gebiet als Kulturdenkmal und steht dementsprechend unter Denkmalschutz. Wurde geprüft, ob die Umbaumaßnahmen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind? 4. Ist überhaupt eine kindgerechte Unterbringung in diesen Räumlich-keiten möglich? 5. Wurden die Bedürfnisse der Kinder, Erzieher*innen und Eltern im Vorfeld abgefragt? 6. Ist geplant, Kinder, Erzieher*innen und Eltern an der Planung zu beteiligen? 7. Ist ein Rückbau der Maßnahmen nach dem Rückzug der KiTa an ihren Ursprungsort vorgesehen? 8. Ist ein Schutzzaun vorgesehen, der den Gesamteindruck des Gebäudes trüben und möglichweise auch dem Denkmalschutz entgegen stehen könnte? 9. Ist die Beautragung eines Sicherheitsdienstes außerhalb der Öffnungszeiten vorgesehen und wer würde für diese zusätzlichen Kosten aufkommen? 10. Wurden Alternativen zur Nutzung der Villa Kleyer geprüft vor dem Hintergrund, dass viele gemeinwohlorientierte Initiativen im Bahnhofsviertel eine Bleibe suchen? 11. Wurden andere Ausweichquartiere für das Kinderzentrum gesucht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 275 2022 Die Vorlage OF 283/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltebucht für Lieferdienste in der Speicherstraße

23.11.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1129 entstanden aus Vorlage: OF 235/1 vom 05.11.2021 Betreff: Haltebucht für Lieferdienste in der Speicherstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welcher Stelle der Speicherstraße eine Haltebucht für Lieferdienste eingerichtet werden kann. Insbesondere geht es hier um den nördlichen Straßenabschnitt zwischen Hafenstraße und Zanderstraße. Begründung: Im genannten Straßenabschnitt auf der nördlichen Seite gibt es eine Fahrspur für den fließenden Verkehr und Parkplätze daneben. Da die Parkplätze immer belegt sind, halten Lieferdienste teilweise in der Tiefgarageneinfahrt oder direkt auf der Straße. Dies führt dazu, dass der gesamte Verkehr blockiert wird. Auch Anwohner haben keine Möglichkeit, für das Ausladen von Einkäufen kurz anzuhalten. Deshalb wäre eine Haltebucht in diesem Bereich hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 735 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltestellen Münchener Straße aufräumen

23.11.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1116 entstanden aus Vorlage: OF 215/1 vom 07.11.2021 Betreff: Haltestellen Münchener Straße aufräumen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Wartebereiche der Straßenbahnhaltestellen "Hauptbahnhof/Münchener Straße" sowie "Weser-/Münchener Straße" für die wartenden ÖPNV-Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzer freigehalten werden. Begründung: Die Wartebereiche der Straßenbahnhaltestellen "Hauptbahnhof/Münchener Straße" sowie "Weser-/Münchener Straße" sind häufig zugestellt. Nicht nur stellen die ansässigen Händler bei diesen Haltestellen ihre Waren und Lieferungen auf die Straße, sondern hier werden auch immer wieder Fahrräder und E-Roller abgestellt. Dadurch ist die zum Warten nutzbare Fläche der Gehwege sehr schmal, zumal auch viele Fußgänger den Wartebereich passieren. Andererseits ist es auch schwierig, durch die abgestellten Fahrräder und E-Roller hindurch zu den haltenden Straßenbahnen zu kommen. Der Magistrat wird daher gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 573 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteine absenken - Hilfsübergang Untermainkai

23.11.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1132 entstanden aus Vorlage: OF 239/1 vom 05.11.2021 Betreff: Bordsteine absenken - Hilfsübergang Untermainkai Der Magistrat wird gebeten , die Bordsteine am Hilfsübergang am Untermainkai auf Höhe der Hausnummer 21 auf nördlicher und südlicher Straßenseite absenken zu lassen. Begründung: Fußgänger, die von der Mainluststraße kommend zum Mainufer laufen, nutzen gerne den Hilfsübergang mit der kleinen Verkehrsinsel, um die viel befahrene Straße Untermainkai zu queren. Jedoch sind die Bordsteine dort auf beiden Seiten der Straße sehr hoch und nicht abgeflacht. Das ist ein großes Hindernis, insbesondere für Rollstuhlfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 576 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtsignalanlage Hafenstraße/Ecke Gutleutstraße für Fahrradfahrende sicherer gestalten

23.11.2021 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131 entstanden aus Vorlage: OF 237/1 vom 02.11.2021 Betreff: Lichtsignalanlage Hafenstraße/Ecke Gutleutstraße für Fahrradfahrende sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hafenstraße/Ecke Gutleutstraße für Fahrradfahrende sicherer zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen vor allem in nördlicher und südlicher Richtung vorgezogene Haltlinien markiert werden, sodass sich Menschen mit Fahrrädern vor den Autos positionieren können. Des Weiteren müssen in nördlicher und südlicher Richtung sinnvolle und sichere Möglichkeiten zum Linksabbiegen geschaffen und die entsprechenden Fahrradwege früher auf die Straße verschwenkt werden. Begründung: Die Kreuzung ist, insbesondere von nördlicher und südlicher Fahrtrichtung und beim Linksabbiegen, für Fahrradfahrende sehr unübersichtlich und gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 889 Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5818 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße

23.11.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verständliche Informationen für die Fahrgäste im ÖPNV bei geänderter Streckenführung

23.11.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1134 entstanden aus Vorlage: OF 241/1 vom 03.11.2021 Betreff: Verständliche Informationen für die Fahrgäste im ÖPNV bei geänderter Streckenführung Der Magistrat wird gebeten, auf RMV, traffiQ und VGF einzuwirken, dass die durch Bauarbeiten veränderten temporären Streckenführungen von Straßenbahnen, U-Bahnen und Bussen früher und verständlicher an die Fahrgäste kommuniziert werden. Denn nicht immer liegt es zuletzt bei den Fahrgästen, welche der angebotenen Informationen sie bereit sind aufzunehmen, sondern an komplizierten Grafiken und unverständlichen Texten. Begründung: Wann immer gerade zu Ferienzeiten baustellenbedingt Streckenführungen von öffentlichen Verkehrsmitteln geändert werden, entsteht Konfusion. Plötzlich fahren Straßenbahnen auf ungewohnten Wegen, wie jetzt gerade während der Herbstferien die Straßenbahnlinien 16 und 17, die plötzlich im Gallus verkehren. Dafür werden bekannte Straßenbahnlinien wie die Linien 14 und 21 eingestellt. Das Problem dabei sind die Kundeninformationen, die man an den Haltestellen findet, wenn man Glück hat. Selbst ortskundige Verkehrsteilnehmende kommen darüber in das Grübeln. Wie sollen sich erst Ortsfremde anhand dieser Grafiken und Beschreibungen orientieren? Besser wären klare Aussagen wie: "In der Zeit vom 11. bis 25. Oktober fährt die Straßenbahnlinie 11 von Fechenheim nicht mehr über den Hauptbahnhof nach Höchst. Bitte steigen Sie an der Haltestelle ‚Hauptbahnhof/Münchener Straße' aus und in die S-Bahn-Linien 3, 4, 5 und 6 im Hauptbahnhof tief, Gleis 104, um. Fahren Sie bis zur S-Bahn-Haltestelle ‚Galluswarte' und steigen Sie dort in die Straßenbahnlinien 11 oder 17 um in Richtung Höchst." Bilder: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 578 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nutzungsvertrag Sommergarten Wiesenhüttenplatz

02.11.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 206/1 Betreff: Nutzungsvertrag Sommergarten Wiesenhüttenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortbeirat stimmt der Ausweitung des Nutzungsvertrages für den Sommergarten am Wiesenhüttenplatz zu. Begründung: Der Betreiber hat angefragt, ob er den Sommergarten das ganze Jahr betreiben kann und nicht nur wie bisher in der Zeit von April bis Oktober. Die Stadt würde dem Antragsteller gerne entgegenkommen und der Ausweitung für die Nutzungszeiten gerne zustimmen, vorbehaltlich der Zustimmung des OBR 1. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 206/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatzsituation in der Wurzelsiedlung (Gutleut) verbessern

26.10.2021 · Aktualisiert: 27.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 834 entstanden aus Vorlage: OF 166/1 vom 10.10.2021 Betreff: Parkplatzsituation in der Wurzelsiedlung (Gutleut) verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Parkplatzsituation in der Wurzelsiedlung (Gutleut) durch folgende Maßnahmen zu verbessern: 1. Die Kontrollen des ruhenden Verkehrs in der gesamten Parkzone 3 finden unregelmäßig an verschiedenen Wochentagen zu unterschiedlichen Uhrzeiten statt. 2. Das Bewohnerparken in der Parkzone 3 wird zusätzlich zu den schon bestehenden Zeiten (07:00 Uhr bis 13:00 Uhr) durch die Zeiten 16:00 Uhr bis 21.00 Uhr ergänzt. 3. Im östlichen Bereich der Hirtenstraße (Höhe Hausnummer 3) wird ein Teil der Parkplätze zu einer Bewohnerparkzone. Begründung: Zu 1.: Wenn die Kontrollen des ruhenden Verkehrs immer zur selben Uhrzeit am gleichen Wochentag stattfinden, dann spricht sich das schnell herum und es wird nur an diesen Tagen ordnungsgemäß geparkt. Damit es keinen Gewöhnungseffekt bei den Falschparkern gibt, sollten die Kontrollen unregelmäßig stattfinden. Zu 2.: Die Bewohnerparkplätze gelten nur von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Dies ist wahrscheinlich der Tatsache geschuldet, dass sich in unmittelbarer Nähe eine Berufsschule befindet. Viele Schüler parken dann in den Straßen der Wurzelsiedlung (Hirtenstraße, Wurzelstraße, Erntestraße, ...). Jedoch gibt es an der Schule auch Nachmittagsunterricht. Somit haben Anwohner am Nachmittag oder frühen Abend, wenn sie von der Arbeit kommen, ein Problem einen Parkplatz zu finden. Zu 3.: Die Bewohnerparkzone befindet sich in der Hirten- und Erntestraße am westlichen Ende. Diese Parkzone ist für Bewohner der Halmstraße recht weit entfernt. Deswegen sollte auch im vorderen Bereich ein Teil der Parkplätze für Anwohner zur Verfügung stehen. (Bild: Michael Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 370 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße

26.10.2021 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 895 entstanden aus Vorlage: OF 175/1 vom 11.10.2021 Betreff: Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße Vorgang: M 220/19 Der Magistrat wird gebeten, dass der Bebauungsplan Nr. 938 Wilhem-Leuschner-Straße 43 bis 45 wie folgt abgeändert bzw. ergänzt werden soll: 1. Es soll das reguläre Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung gewählt werden anstelle des beabsichtigten beschleunigten Verfahrens nach § 13 (1) Nr.1 BauGB, um schädliche Umweltauswirkungen zuverlässig erkennen und vermeiden zu können. 2. Die geplante nachverdichtende Blockrandbebauung soll unterbrochen werden, um wirksam die Frischluftzufuhr ins Bahnhofsviertel gewährleisten zu können. 3. Die negativen Auswirkungen der ergänzenden Bebauung auf das historische Bestandsgebäude Villa Bonn sollen so gering wie möglich ausfallen. Die Neubebauung soll in Abstand und Höhe darauf Rücksicht nehmen. 4. Die geplante nachbarschützende Einhausung der Lkw-Andienung soll in Materialität und Beschaffenheit einen ausreichenden Lärmschutz, nachwachsende Materialien und eine Begrünung aufweisen. 5. Die Blockrandbebauung zur Wilhelm-Leuschner-Straße soll eine Wohnnutzung anstelle der geplanten Büronutzung beinhalten. 6.1 Über den Baulandbeschluss gemäß Vorlage M 220 hinaus (30 Prozent gefördertes Wohnen) sollen 50 Prozent für den sozialen Wohnungsbau (35 Prozent für den 1. und 15 Prozent für den 2. Förderweg), 15 Prozent für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren, 5 Prozent für u. a. Studierende, Auszubildende, weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf sowie 10 Prozent für frei finanzierten Mietwohnungsbau der Wohnungen vorgesehen werden. 6.2 Es soll eine Kita für die geplanten Wohnungen und das nähere Umfeld im Bahnhofsviertel vorgesehen werden. 7. Abweichend von der Gestaltungssatzung Nr. 4 aus dem Jahr 1981 sollen Fassadenbegrünung, Balkonbegrünung, nachhaltige Materialien und Oberflächen sowie Fotovoltaikanlagen zur nachhaltigen Stromerzeugung auf Dach- und Fassadenflächen vorgesehen werden, wo immer das möglich ist. 8. Es sollen nachhaltige Baustoffe wie z. B. Holz- oder Hybridbauweise sowie recycelte Materialien zum Einsatz kommen, wo immer das möglich ist. 9. Gemäß der Stellplatzsatzung Frankfurt soll nur die absolut notwendige Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen für die Hotel- und Wohnutzung auf dem Grundstück geplant werden. Fahrradstellplätze sind in ausreichender Menge vorzusehen. In der Tiefgarage soll eine Carsharing-Station mit mehreren Fahrzeugen für Anwohnende vorgesehen werden, die auch von Anwohnenden der umliegenden Bebauung genutzt werden können. Ladestationen für Elektrofahrzeuge sollen in ausreichender Anzahl vorgesehen werden. 10. Die geplante Pkw-Vorfahrt des Hotels, die den stark befahrenen Radweg zweimal queren würde, soll entfallen. Dadurch wird eine Gefährdung der Radfahrenden vermieden. Zudem ist die ÖPNV-Anbindung des Grundstücks aufgrund der Nähe zum Hauptbahnhof und der Münchener Straße exzellent. Anstelle der geplanten Pkw-Vorfahrt sollen Stellplätze für Fahrräder, Taxi und ein Lieferfahrzeug vorgesehen werden. Nicht benötigte Flächen sollen entsiegelt und begrünt werden. 11. Die öffentliche Durchwegung des Grundstücks soll mittels Baulast gesichert werden und darf zeitlich nicht beschränkt werden, um allen Menschen den Zugang zum Main zu ermöglichen. 12. Für die Baumaßnahmen oder die Einrichtung der Baustelle dürfen keine Bäume gefällt werden. Eventuell kranke oder abgestorbene Bäume müssen auf dem Grundstück nachgepflanzt werden. 13. Der Anteil der versiegelten Fläche auf dem Grundstück soll nicht erhöht werden. Flächen sind zu entsiegeln, wo immer das möglich ist. 14. Auf dem Grundstück sind eine Regenwassernutzung zur Bewässerung der Bepflanzung sowie geeignete Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorzusehen. 15. Der Vorhabenträger hat geeignete Maßnahmen zum Schutz des dort brütenden Turmfalkenpärchens auf dem Hoteldach zu ergreifen und weitere Untersuchungen vor Beginn der Abbruch- und Baumaßnahmen zum Schutz der auf dem Grundstück lebenden Tiere anzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 259

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sauberkeit im Ortsbezirk 1 hier: Mobile Toiletten für das Bahnhofsviertel

26.10.2021 · Aktualisiert: 25.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 894 entstanden aus Vorlage: OF 174/1 vom 11.10.2021 Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk 1 hier: Mobile Toiletten für das Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig provisorische, umweltfreundliche, chemiefreie Toilettenanlagen und Urinale an neuralgischen Stellen im Bahnhofsviertel aufstellen zu lassen wie z. B. an der Gutleutstraße/Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße/Elbestraße, Niddastraße/Weserstraße, Kaisersack und auf der südlichen Seite des Bahnhofsvorplatzes, bis das versprochene Toilettenkonzept realisiert wird. Begründung: Der an manchen Stellen unerträgliche Gestank und die Verunreinigung nehmen im Zuge der Wiederbelebung der Straßen und Gehwege in Post-Coronazeiten extrem zu. Die Beschwerden entnervter Anwohnender und Gewerbetreibender werden auch immer häufiger. Das einzige Urinal in der Moselstraße stellt auch nicht die Lösung des Problems dar - schon gar nicht für Frauen. Die Menschen glauben schon nicht mehr daran, dass der Magistrat jemals ein umfassendes Toilettenkonzept vorlegen wird. Über die jahrelange Ankündigung eines Konzepts wird nur noch gespottet. Saisonale mobile Anlagen, stationäre Container wie beispielsweise am Mainufer oder Mieturinale können an Stelle einiger Pkw-Stellplätze aufgestellt werden. Sie wären leistungsfähig, weithin sichtbar und müssen so aufgestellt werden, dass sie mit Trinkwasser versorgt und das Abwasser direkt in Gullys entsorgt werden kann. Umweltfreundliche chemiefreie Systeme sind dabei unbedingt zu nutzen. Städte wie Freiburg oder Basel haben nachhaltige Systeme ohne Chemie wie z. B. von der Firma Kompotoi schon seit Jahren im Einsatz. Link: https://www.kompotoi.ch/plnung/ecosec/ Bild: Kompotoi Ecosec Pica mit Solar/Dachbegrünung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2022, OF 323/1 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1593

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sachstand Radwegeführung an der Galluswarte

11.10.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 183/1 Betreff: Sachstand Radwegeführung an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, was die aktuellen Planungen sind, den Knotenpunkt Galluswarte für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: An der Galluswarte gibt es in allen Hauptrichtungen nur unzulängliche Infrastruktur für Radfahrende: 1. Entlang der Mainzer Landstraße wird der Verkehr mittlerweile auf nur noch einem Fahrstreifen mit Radschutzstreifen geführt. Nur im Bereich der Galluswarte existiert kein solcher Schutzstreifen, die Radfahrenden müssen hier im Mischverkehr fahren. 2. Von der Camberger Straße kommend müssen Radfahrende sich kurz vor der Kreuzung in den Mischverkehr einordnen und dafür bergab den Rechtsabbiegestreifen queren. 3. Radfahrende, die aus bzw. in die Kleyerstraße fahren, müssen dafür mehrere Fahrstreifen überqueren, ohne dass dort gesonderte Infrastruktur existiert. Angesichts des steigenden Anteils des Radverkehrs in Frankfurt und der Bedeutung dieses Verkehrsknotenpunkts ist es notwendig, dort den Verkehrsraum neu zu ordnen und sichere und angenehme Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 195 2021 Die Vorlage OF 183/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Die_PARTEI

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sperrfläche in der Hafenstraße sichern

09.10.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 194/1 Betreff: Sperrfläche in der Hafenstraße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Sperrfläche im Bereich der Hafenstraße 21, kurz vor der Kreuzung mit der Gutleutstraße, derart mit Pollern, Radbügeln o.Ä. zu sichern, dass Autos dort nicht länger illegal parken können. Begründung: Der Sperrflächenbereich ist sichtbar aufgemalt, wird jedoch regelmäßig von Autos zum (längeren) Parken genutzt und macht die Verkehrssituation v.a. für Radfahrerinnen und Radfahrer, die aus dem Norden kommen, unübersichtlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 194/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 194/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Endlich Sicherheit und Komfort für Radfahrende am Hauptbahnhof

07.09.2021 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 66 entstanden aus Vorlage: OF 121/1 vom 23.08.2021 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Endlich Sicherheit und Komfort für Radfahrende am Hauptbahnhof Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich im Bereich der Straße Am Hauptbahnhof zwischen Niddastraße und Gutleutstraße sowie der Baseler Straße in Richtung Süden den rechten Fahrstreifen als Radweg rot markieren und beschildern zu lassen. Im Bereich des Hauptbahnhofsvorplatzes wird der Radweg entlang der westlichen Fahrspur geführt. Zu- und Abfahrten für Bus und Taxi sind zu berücksichtigen. Begründung: Seit vielen Jahren fordern die Bürgerinnen und Bürger einen sicheren Radweg entlang des Hauptbahnhofs zwischen Platz der Republik und der Friedensbrücke. Genauso lange wurden die Radfahrenden vertröstet. Begründet wurde die Verzögerung mit baulichen Maßnahmen, unklaren Zuständigkeiten, noch nicht vorliegenden Planungen, z. B. der Neugestaltung des Vorplatzes, und vielem mehr. In der Zwischenzeit hat der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr deutlich zugenommen und immer mehr Radfahrende wagen die gefährliche Fahrt entlang des Hauptbahnhofs. Seit wenigen Wochen wurde nun ein Fahrstreifen der nördlichen Fahrbahn vom Baseler Platz bis Am Hauptbahnhof als Radweg ausgewiesen und rot markiert, wodurch nur noch ein Fahrstreifen und eine Abbiegespur für motorisierte Fahrzeuge zur Verfügung steht. Begründet wurde das unter anderem wegen der Baustelle am Baseler Platz. Eine Zunahme der Verkehrsstaus ist seitdem nicht zu beobachten. Die westliche Fahrbahn in Richtung Süden weist sogar noch einen Fahrstreifen mehr auf und fächert sich vor dem Hauptbahnhofsvorplatz auf. Es steht also mehr Platz zur Verfügung als auf der östlichen Fahrbahnseite in Richtung Norden. Zwar schränkt die Baustellenfläche den Taxistand räumlich ein, aber die Markierung eines Radwegs auf einer Fahrspur ist problemlos möglich. Lageplan Am Hauptbahnhof mit Markierung der Radwegeführung (Foto: Google Maps) Straße Am Hauptbahnhof Blick nach Norden, Bestand (links) und Visualisierung (rechts) . Straße Am Hauptbahnhof Blick nach Süden, Bestand (links) und Visualisierung (rechts) Fotos und Visualisierung: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 40 Bericht des Magistrats vom 08.08.2022, B 309 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 32 Bericht des Magistrats vom 30.06.2023, B 282 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 8 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 66 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass am Ende des ersten Satzes die Worte "und baulich abzusichern" ergänzt werden) sowie FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 751, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 675 entstanden aus Vorlage: OF 120/1 vom 23.08.2021 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendlerinnen und Berufspendler, zu Fuß Gehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden Pkw und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht vom 09.08.2021, B 288, wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahnh altestellenkaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer Pkw-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzerinnen und ÖPNV-Nutzer müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der Pkw und Lkw und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. Pkw-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z. B. in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1714 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat)

Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289

07.09.2021 · Aktualisiert: 08.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 65 entstanden aus Vorlage: OF 118/1 vom 23.08.2021 Betreff: Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage (Ampel) im Bereich der Kaiserstraße/Moselstraße zu entfernen und die Kreuzung mit einer deutlich markierten und beschilderten Rechts-vor-links-Regelung sowie Querungshilfen für zu Fuß Gehende (Zebrastreifen) ausstatten zu lassen. Zusätzlich sind die Belange des Radverkehrs durch entsprechende Markierungen zu berücksichtigen. Begründung: Das Bahnhofsviertel durchqueren erfreulicherweise immer mehr zu Fuß Gehende und Radfahrende, die aber unangenehm lange Wartezeiten an nach wie vor autofreundlich gestalteten Ampelanlagen in Kauf nehmen müssen. Zebrastreifen bieten einen guten Schutz auch für Schülerinnen bzw. Schüler und beschleunigen zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende gleichermaßen. Die Aufforderung zum Warten wird von der Mehrheit aller Verkehrsteilnehmenden ohnehin ignoriert, da der Straßenraum der Kaiserstraße bereits jetzt als Flaniermeile und verkehrsberuhigter Bereich wahrgenommen wird und die Ampeln aufgrund der zahlreichen Schilder nicht auffallen. Somit kann die Stadt das Geld für Wartung und Unterhalt der Ampeln einsparen. Zudem steht der Magistrat in seinem Bericht vom 09.08.2021, B 289, einer Ausweisung zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich positiv gegenüber. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 102 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 289 = Kenntnis, OA 65 = Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 289 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage OA 65 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 818, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 § 1020, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderfreundliche Gestaltung des Sommerhoffparks

07.09.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 703 entstanden aus Vorlage: OF 155/1 vom 22.08.2021 Betreff: Kinderfreundliche Gestaltung des Sommerhoffparks Der Magistrat wird gebeten, 1. den Spielplatz im Sommerhoffpark attraktiver zu gestalten, indem a) eine der beiden vorhandenen Brettschaukeln durch eine Kleinkind-/Babyschaukel ersetzt wird; b) das auf dem Schönplatz abmontierte "Zebra" auf diesem Spielplatz aufgestellt wird. Begründung: Der Sommerhoffpark im westlichen Gutleutviertel erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrums (JoKi), aber auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft auf der dem JoKi gegenüberliegenden Straßenseite der Gutleutstraße ist er ein willkommener Ort der Erholung. Insbesondere an Wochenenden füllt sich der Park auch mit Kindern, Enkeln und Urenkeln der Bewohnerinnen und Bewohner des JoKi. Deshalb ist es wichtig, den Spielplatz attraktiver zu gestalten. Dies kann zum Teil bereits mit vorhandenem Material erreicht werden: 1. Auf dem Rottweiler Platz gibt es zwei Schaukeln mit Kleinkind-/Babyschaukelsitz und keine für größere Kinder geeignete Schaukel mit Brettsitz. Tauschte man zwei Sitze aus, könnten auf beiden Spielplätzen größere und kleinere Kinder gleichzeitig schaukeln. 2. Das "Zebra" auf dem Schönplatz erfreute sich bei den Kindern dort sehr großer Beliebtheit. Nachdem die Verankerung beschädigt war, wurde es dort ab- und nicht mehr aufgebaut, weil es auf dem sogenannten Erwachsenenteil des Platzes stand und auf dem "Kinderteil" kein ausreichender Platz war. Im Sommerhoffpark gibt es genügend Platz: das Zebra würde die Beliebtheit des Spielplatzes erheblich steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2022

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg am Baseler Platz gegen missbräuchliche Nutzung sichern

07.09.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 702 entstanden aus Vorlage: OF 154/1 vom 22.08.2021 Betreff: Fußgängerüberweg am Baseler Platz gegen missbräuchliche Nutzung sichern An der nordöstlichen Ecke des Baseler Platzes, an der Ampelanlage, die entlang der Baseler Straße über die Gutleutstraße führt, ist die ehemals linke Fahrbahn der Gutleutstraße durch Trennelemente abgesperrt. Das dadurch entstandene "Niemandsland" wird als Abstellfläche insbesondere für Pkw missbraucht, die bei der Ein- und Ausfahrt über die Fußgängerfurt der Ampelanlage fahren und dabei Passantinnen und Passanten behindern und gefährden. Im Gutleutviertel sind Freiflächen rar. Der Klimawandel stellt die Stadtgesellschaft vor Herausforderungen, die auch durch eine Begrünung der Stadt angegangen werden müssen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die asphaltierte Fläche links neben den Trennelementen entweder zu entsiegeln, zu begrünen und baulich gegen parkende Fahrzeuge zu schützen oder zumindest Blumenkübel beziehungsweise Hochbeete dort aufzustellen, um die Fläche einer sinnvolleren Nutzung zuzuführen und die entstehenden Gefahrensituationen, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, zu verhindern. Begründung: Wie auf der Abbildung ersichtlich, nutzen Pkw den freien Parkraum und gelangen dorthin, indem sie den Fußgängerüberweg missbrauchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 54 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1677 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Kita im Westhafen

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 701 entstanden aus Vorlage: OF 153/1 vom 23.08.2021 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kita im Westhafen Der Magistrat wird gebeten , in der Hafenstraße vor der Kita mit der Hausnummer 9 die Stellplätze mit eingeschränktem Halteverbot mit dem Zusatzschild "Bei Zuwiderhandlung wird abgeschleppt" zu versehen und verbotswidrig geparkte Fahrzeuge (sogenannte Dauerparker) engmaschiger zu kontrollieren bzw. abschleppen zu lassen. Begründung: Vor der Kita in der Hafenstraße befinden sich vier Stellplätze auf dem Seitenstreifen mit dem Verkehrszeichen VZ 286-10 "eingeschränktes Halteverbot" mit dem Zusatzschild "Mo-Fr 7-17 Uhr auf dem Seitenstreifen". Die Parkplätze sind für Eltern gedacht, die ihre Kinder zur Kita bringen und abholen und dort nur kurzzeitig parken. Nach Beobachtung von Anwohnenden werden die Stellplätze jedoch häufig von Handwerkerfahrzeugen mit Sondergenehmigung oder Dauerparkern belegt, weshalb Eltern ihre Pkw teilweise auf dem Radweg abstellen. Das wiederum gefährdet alle Verkehrsteilnehmenden. Foto: Yvonne Bertrams Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 52 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Teilstück Gutleutstraße für Pkw-Verkehr sperren

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 700 entstanden aus Vorlage: OF 152/1 vom 23.08.2021 Betreff: Teilstück Gutleutstraße für Pkw-Verkehr sperren Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel zwischen Mainluststraße und Untermainanlage für den motorisierten Verkehr sperren zu lassen. Die Zufahrt für Lieferverkehr und Anwohnende ist über die Untermainanlage zu gewährleisten. Zugleich soll eine Möglichkeit zum Linksabbiegen aus der Mainluststraße in die Gutleutstraße geschaffen werden, um Umwegverkehre zu vermeiden und eine Abflussmöglichkeit für den Verkehr bei gesperrtem Tunnel zu schaffen. Begründung: Dieses Straßen-Teilstück wird praktisch nur genutzt, um am Ende der Tunnelzufahrt zu wenden und in die Gutleutstraße in Richtung Baseler Platz zu gelangen. Die meisten dort angetroffenen Fahrzeuge werden von Ortsunkundigen gesteuert, die sich verfahren haben, oder werden von Posern genutzt. Das Straßenteilstück stellt einen Außengastronomiestandort dar, dessen Kundinnen und Kunden von den unmittelbar daran vorbeifahrenden Fahrzeugen belästigt und gefährdet werden. Zudem ist derzeit wegen einer Baustelle der Fußweg zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainluststraße auf dieser Straßenseite gesperrt, die Pkw-Zufahrt aber weiterhin erlaubt, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen Pkw und zu Fuß Gehenden führt. Visualisierung: Alexander Mitsch (Luftbild Geoportal Frankfurt) Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 51 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1675 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 611 Beratung im Ortsbeirat: 1

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