Meine Nachbarschaft: Grafenstraße
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Vorlagen
Rotlichtüberwachung an der Kreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7785 entstanden aus Vorlage: OF 1127/9 vom 11.11.2025 Betreff: Rotlichtüberwachung an der Kreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ampelkreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick eine stationäre Rotlichtüberwachungsanlage installiert werden kann. Dabei sollte auch geprüft werden, ob die bereits vorhandene Anlage im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Platenstraße versetzt werden kann. Sollte beides nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, durch verstärkte Kontrollen und erhöhte Präsenz der Verkehrsüberwachung vor Ort für die Einhaltung der Verkehrsregeln zu sorgen. Begründung: Die Ampelkreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick ist ein wichtiger Schulweg zur Diesterwegschule und zu anderen Kinderbetreuungseinrichtungen. Täglich überqueren an dieser Stelle viele Kinder - auch unbegleitete Grundschüler*innen - die Straße. Anwohnerinnen beobachten regelmäßig, dass Autofahrer*innen an dieser Kreuzung das Rotlicht missachten. Diese Verstöße gefährden insbesondere Kinder auf dem Schulweg erheblich. Die morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten verstärken die Gefahr zusätzlich. Eine stationäre Rotlichtüberwachung würde nicht nur abschreckend wirken und die Ahndung von Verstößen ermöglichen, sondern vor allem die Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen deutlich erhöhen. Falls eine technische Installation nicht umsetzbar ist, muss die Einhaltung der Verkehrsregeln durch verstärkte Kontrollen sichergestellt werden. Der Ortsbeirat sieht an dieser Stelle dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der Schulkinder im Ortsbezirk 9. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7786 entstanden aus Vorlage: OF 1128/9 vom 11.11.2025 Betreff: Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes Tempo 30 auf dem Abschnitt der Hügelstraße im Bereich des Zebrastreifens Felix-Dahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße eingeführt werden kann. Begründung: Erst vor Kurzem wurde am Zebrastreifen Hügelstraße/Felix-Dahn-Straße eine Schülerin auf dem Fahrrad von einem Auto erfasst, das mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und den Zebrastreifen missachtete. Das Kind stürzte schwer und das Fahrrad wurde stark beschädigt. Nur durch glückliche Umstände kam es nicht zu schwereren Verletzungen. Der Zebrastreifen ist breit, gut einsehbar und verfügt über eine Verkehrsinsel in der Mitte, dennoch reichte diese Infrastruktur nicht aus, um den Unfall zu verhindern. Dies zeigt deutlich, dass überhöhte Geschwindigkeiten die zentrale Gefahr darstellen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung dringend erforderlich ist. Obwohl der offizielle Schulwegeplan für die Diesterwegschule eine andere Route vorsieht, nutzen faktisch viele Kinder täglich diesen Zebrastreifen, da er den schnellsten und direktesten Weg zur Schule darstellt. Eine Anpassung des Schulwegeplans an die tatsächlich genutzten Wege wäre sinnvoll, um die realen Gefahrenpunkte besser zu erfassen und entsprechend zu sichern. Anwohner*innen berichten, dass überhöhte Geschwindigkeiten und die Missachtung des Zebrastreifens an dieser Stelle regelmäßig zu beobachten sind. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, ermöglicht ausdrücklich die Einrichtung von Tempo 30 entlang von hochfrequentierten Schulwegen. Erstmals werden Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes neben der Sicherheit des Verkehrs im Gesetz genannt. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift liegt seit Mai 2025 vor. Der aktuelle Unfall zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Der Magistrat wird daher gebeten zu prüfen, ob die neuen gesetzlichen Möglichkeiten genutzt werden können, um die Verkehrssicherheit für Kinder im Ortsbezirk 9 zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Verlängerung der Rotmarkierung für Radfahrende an der Kreuzung Kirschwaldstraße/Hügelstraße/Engelthalerstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7742 entstanden aus Vorlage: OF 1106/10 vom 03.10.2025 Betreff: Verlängerung der Rotmarkierung für Radfahrende an der Kreuzung Kirschwaldstraße/Hügelstraße/Engelthalerstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Begehung an den o. g. Straßen durchzuführen, um eine mögliche Rotmarkierung für Rad fahrende Schulkinder anzubringen. Begründung: Der Schulweg vieler Kinder in die Wöhlerschule führt am Kastanienhof vorbei in die Kirschwaldstraße. Dort haben die Radfahrer und der links abbiegende Verkehr gleichzeitig Grün. Eventuell könnte an dieser Stelle die rote Markierung des Radwegs über die Kreuzung geführt werden, um den Weg für die Kinder sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung SigmundFreudStraße/Ecke Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7753 entstanden aus Vorlage: OF 1170/10 vom 04.11.2025 Betreff: Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Ecke Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Ecke Hügelstraße eine mobile Messstation zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt werden kann. Begründung: Pkws auf der Sigmund-Freud-Straße Richtung Hügelstraße werden vor der Kreuzung oftmals beschleunigt, um die grüne Ampelphase zu erreichen. Das ist insbesondere für Fußgänger gefährlich. Eine mobile Geschwindigkeitsmessung in diesem Bereich ist notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße (stadtauswärts)
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7679 entstanden aus Vorlage: OF 1098/9 vom 14.10.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße (stadtauswärts) Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, wie die Verkehrsführung im Bereich der Abbiegespur von der Eschersheimer Landstraße (stadtauswärts) in die Hügelstraße so umgestaltet werden kann, dass die Sicherheit für Radfahrende nachhaltig verbessert wird. Dabei soll insbesondere die vom Amt für Straßenbau und Erschließung bereits im Rahmen der Vorstellung des Radwegs präsentierte Perspektive erneut aufgegriffen und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Verlängerung der Rotmarkierung für Radfahrende an der Kreuzung Kirschwaldstraße/Hügelstraße/Engelthalerstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7742 entstanden aus Vorlage: OF 1106/10 vom 03.10.2025 Betreff: Verlängerung der Rotmarkierung für Radfahrende an der Kreuzung Kirschwaldstraße/Hügelstraße/Engelthalerstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Begehung an den o. g. Straßen durchzuführen, um eine mögliche Rotmarkierung für Rad fahrende Schulkinder anzubringen. Begründung: Der Schulweg vieler Kinder in die Wöhlerschule führt am Kastanienhof vorbei in die Kirschwaldstraße. Dort haben die Radfahrer und der links abbiegende Verkehr gleichzeitig Grün. Eventuell könnte an dieser Stelle die rote Markierung des Radwegs über die Kreuzung geführt werden, um den Weg für die Kinder sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße (stadtauswärts)
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7679 entstanden aus Vorlage: OF 1098/9 vom 14.10.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße (stadtauswärts) Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, wie die Verkehrsführung im Bereich der Abbiegespur von der Eschersheimer Landstraße (stadtauswärts) in die Hügelstraße so umgestaltet werden kann, dass die Sicherheit für Radfahrende nachhaltig verbessert wird. Dabei soll insbesondere die vom Amt für Straßenbau und Erschließung bereits im Rahmen der Vorstellung des Radwegs präsentierte Perspektive erneut aufgegriffen und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stadtteilküche für den Ortsbezirk 10
Antrag vom 24.11.2025, OF 1178/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stadtteilküche für den Ortsbezirk 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt eröffnet und betreibt in Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Aktiven eine öffentliche Küche für Alle im Rahmen der Erklärung von "Milan Urban Food Policy Pact" in Eckenheim und Preungesheim. Hierfür werden von der Stadt geeignete Räumlichkeiten angemietet. Angeboten werden soll gesundes Essen mit einem hohen Bio-Anteil und regional produzierten Lebensmitteln, wobei mindestens ein Mittag- und Abendessen für 1,50 Euro angeboten wird. Begründung: Durch steigende Lebensmittelpreise und die allgemeine Inflation ist es für viele Menschen in Frankfurt finanziell nicht möglich vorhandene gastronomischen Angebot zu besuchen. Stattdessen müssen Einkäufe genau kalkuliert werden und das Geld reicht nicht für eine gesunde, ausgewogene Ernährung. Eine städtische Stadtteil-Kantine, mit niedrigen Essenspreisen würde es den Menschen ermöglichen, trotz geringer finanzieller Mittel sich einerseits gesund zu ernähren und andererseits nicht auf die Erfahrung des "Essensgehens" zu verzichten. Gemeinsames Essen hierbei auch für den Erhalt von sozialen Kontakten und der gesellschaftlichen Teilhabe von erheblicher Bedeutung ist. Um ein solches Angebot in Eckenheim und Preungesheim realisieren zu können und es allen Bewohner*innen zu ermöglichen daran teilzuhaben, braucht es geeignete Räumlichkeiten. Hierfür würde sich z.B. der Frankfurter Verband in Eckenheim und der StadtRaum Preungesheim in Preungesheim sowie die Kirchengemeinden anbieten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 55 2025 Die Vorlage OF 1178/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Jugendhilfe an Schulen und Grundschulen
Antrag vom 24.11.2025, OF 1177/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Jugendhilfe an Schulen und Grundschulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zuweisung und Stellenbemessung von Mitarbeiter*innen im Bereich Jugendhilfe an Schulen im Ortsbeirat 10 wird ausgeweitet. Die Anzahl zusätzlicher Stellen im Bereich Jugendhilfe an den Schulen soll neben der Schulgröße und Anzahl der Schüler*innen auch nach dem Sozialindex des Einzugsgebietes der jeweiligen Schule bemessen werden. An allen Schulen im Ortsbeirat 10 wird eine Jugendhilfe eingerichtet. Die dafür notwendigen Mittel werden im Haushalt 2026 bereitgestellt. Begründung: Jugendhilfe an Schulen bildet einen wichtigen Baustein zur Verbesserung von Bildungschancen, gerade von strukturellen Benachteiligungen betroffenen Schüler*innen. Mit der Stärkung der Jugendhilfe an Schulen werden Benachteiligungen mit Hilfe von Schulsozialarbeit abgebaut. Dabei muss sich die Anzahl der Schulsozialarbeiter*innen nicht nur nach der Größe der Schule und Anzahl der Schüler*innen richten, sondern auch nach dem Sozialindex des Einzugsgebietes der jeweiligen Schule. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 54 2025 Die Vorlage OF 1177/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den Wortlaut "Jugendhilfe an Schulen und Grundschulen" erhält und im Tenor jeweils nach dem Wort "Schule" die Worte "und Grundschule" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Parklets für Frankfurt-Eckenheim
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7533 entstanden aus Vorlage: OF 1105/10 vom 03.10.2025 Betreff: Parklets für Frankfurt-Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man den Kreuzungsbereich Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße/Engelthaler Straße für Anwohner und Fußgänger freundlicher gestalten kann, z. B. durch den Aufbau einer kombinierten Pflanz- und Sitzgruppe, wie es vom Oeder Weg bekannt ist. Begründung: Die Plätze vor der Reinigung und der ehemaligen Schneiderei oder gegenüber auf der gesperrten Fläche vor dem italienischen Restaurant wären geeignet. Auch würde dies dazu führen, dass die Autofahrenden langsamer und aufmerksamer in die sich verengende Engelthaler Straße fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7335 entstanden aus Vorlage: OF 1081/9 vom 09.06.2025 Betreff: Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen Vorgang: OM 3692/23 OBR 9; ST 2346/23; ST 570/25 Am 30.06.2025 wurde auf der Dehnhardtstraße ein Kind von einem Pkw angefahren, als es die Straße in Höhe der Hausnummer 74 überqueren wollte. Dort verläuft ein Fußgängerweg, der eine vielgenutzte Verbindung zwischen der Kirchhainer Straße und der Grommetstraße darstellt. Die Straßenränder sind dort dicht beparkt und die Sichtbeziehungen schwierig. Darauf wurde bereits 2023 in einer Anregung hingewiesen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, an der genannten Stelle geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit für zu Fuß Gehende bei der Überquerung der Straße zu verbessern. Begründung: Die genannte Gefahrenstelle befindet sich an einer vielgenutzten Fußverbindung zwischen östlich der Dehnhardtstraße liegenden Wohngebieten und der U-Bahn-Linie auf der Eschersheimer Landstraße. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe der Gefahrenstelle eine Kita. Hier sind demnach nicht nur viele Erwachsene, sondern auch viele Kinder unterwegs. Die Situation an der Dehnhardtstraße ist unübersichtlich und aufgrund der parkenden Fahrzeuge sind gerade Kinder nur schwer zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2017
Radweg beim Haus Aja TextorGoethe (Hügelstraße) sichern!
Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7322 entstanden aus Vorlage: OF 1060/9 vom 17.08.2025 Betreff: Radweg beim Haus Aja Textor-Goethe (Hügelstraße) sichern! Parallel zur Hügelstraße verläuft ein Fahrradstreifen. Auf der Höhe des Hauses Aja Textor-Goethe quert die Ein-/Ausfahrt zum Parkplatz selbigen. Der Radstreifen ist an dieser Stelle nicht besonders farblich markiert und Hinweise für Pkw-Fahrer schlecht erkennbar. Dadurch ist es bereits durch herein- oder herausfahrende Pkw zu gefährlichen Situationen gekommen. Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen an dieser Stelle durch rote Farbe auf dem Boden entsprechend zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6993 entstanden aus Vorlage: OF 1025/9 vom 10.05.2025 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er-Jahre bezeichnet. Bereits mit der Anregung vom 21.01.2021, OM 7135, wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme vom 25.05.2021, ST 1139, stellte der Magistrat die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat mit Anfrage vom 22.02.2024, V 866, den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1578
Stadttauben in Preungesheim
Antrag vom 06.10.2025, OF 1114/10 Betreff: Stadttauben in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann der weiter steigenden Anzahl der Stadttauben in Preungesheim begegnet werden soll? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6993 entstanden aus Vorlage: OF 1025/9 vom 10.05.2025 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er-Jahre bezeichnet. Bereits mit der Anregung vom 21.01.2021, OM 7135, wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme vom 25.05.2021, ST 1139, stellte der Magistrat die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat mit Anfrage vom 22.02.2024, V 866, den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1578
Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 entstanden aus Vorlage: OF 1029/9 vom 10.05.2025 Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 784/22; ST 131/23; ST 1564/23; ST 164/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen für eine nächtliche Tempo-30-Regelung (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein sowie auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet- Straße vorliegen. Hierzu soll insbesondere 1. ein immissionsschutztechnischer Bericht erstellt werden, der die aktuelle nächtliche Lärmbelastung in diesem Abschnitt ermittelt; 2. die rechtliche Machbarkeit auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes 2024 geprüft werden; 3. ein zeitlicher Rahmen für eine mögliche Umsetzung dargestellt werden. Begründung: Die hohe Lärmbelastung entlang der Eschersheimer Landstraße ist ein anhaltendes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 9. Die Straße ist als Hauptverkehrsachse stark frequentiert und verursacht besonders in den Nachtstunden erhebliche Lärmemissionen, die zu Gesundheitsbelastungen führen können. Für den südlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch hatte der Ortsbeirat 3 bereits einen Antrag auf Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gestellt (OM 2758). Die dort festgestellten Lärmwerte liegen laut Lärmaktionskarte durchweg über 70 dB und überschreiten damit deutlich die Richtwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz. Laut aktuellem Lärmviewer Hessen (Umgebungslärmkartierung 2022) sind im Ortsbezirk 9 sowohl der Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein als auch der Bereich der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße mit Lärmwerten von mehr als 75 dB durch Verkehrslärm belastet. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, erleichtert die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes. Erstmals werden ausdrücklich Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gesetz genannt. In zahlreichen deutschen Städten werden auf dieser Grundlage bereits nächtliche Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen umgesetzt. Beispiele sind Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Freiburg mit zahlreichen Straßen. Eine nächtliche Tempo-30-Regelung würde zur deutlichen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortsbezirk 9 beitragen und ist angesichts der geänderten Rechtslage und der vielfachen positiven Erfahrungen in anderen Städten eine realistische Option zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Quelle: https://laerm.hessen.de/ -> Umgebungslärmkartierung 2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1544
Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6985 entstanden aus Vorlage: OF 1016/9 vom 06.05.2025 Betreff: Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der Ulrichstraße, vor allem im Bereich südlich des Langheckenweges, zu priorisieren. Der aktuelle Zustand ist für Fahrradfahrende wegen der tiefen Löcher gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1555
Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße
Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangenen Jahren gab es in oben genannten Abschnitt weder Behinderungen noch Unfälle. Ebenso gab es im Bereich des Straßenabzweiges der Kurhessenstraße zur Straße "Am Schwalbenschwanz" bei der bewährten rechts vor links Regelung keine Behinderungen oder Unfälle. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll die Straße in oben genannten Bereich während der Bauarbeiten für fast zwei Jahre gesperrt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner, ÖPNV-Verbindung der Buslinie 69 entlang der Baustraße. Ebenso wird sich während dieser Zeit der Verkehr auf den Abschnitt "Eschersheimer Landstraße" - "Hügelstraße" verlagern und gerade in den Morgen und Abendstunden in beiden Richtungen für zusätzliche Staus, mit Auswirkungen auf den Zeitplan der Buslinie 39 (Verspätungen) sorgen, da eine Alternativroute in diesem Abschnitt nicht gegeben ist. Da sich für die Mai Sitzung 2025 ein Vertreter des ASE die Pläne zur Umgestaltung der Straße angekündigt hat, sollte nach dieser Sitzung entschieden werden ob die vorgestellten Pläne in dieser Form umgesetzt werden, auch wenn es mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht. Anwohner und Gewerbetreibende sollten hierzu auch gehört werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)
Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 entstanden aus Vorlage: OF 962/9 vom 01.03.2025 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 152, dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1779, alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradabstellplätze am Haus der Chöre
Antrag vom 20.08.2025, OF 1071/9 Betreff: Fahrradabstellplätze am Haus der Chöre Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, sich mit den zuständigen Ämtern ins Benehmen zu setzen, um zu prüfen, ob und inwieweit rund um das Haus der Chöre mehr Fahrradabstellplätze zur Verfügung gestellt werden können, ohne ebenfalls benötigte Parkflächen dafür zu beseitigen. Begründung: Das Haus der Chöre in der Sigmund-Freud-Straße wird stark frequentiert. Viele Besucher kommen mit dem Fahrrad, finden aber nicht ausreichend Abstellmöglichkeiten vor, um ihre Räder sicher anschließen zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1071/9 wurde zurückgezogen.
Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6677 entstanden aus Vorlage: OF 954/9 vom 01.03.2025 Betreff: Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen das Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße zu ergreifen und als mögliche Maßnahme auch eine Teilentsiegelung und Begrünung im Randbereich des Gehwegs zu prüfen. Begründung: An der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße kommt es permanent und insbesondere in den Abendstunden zu widerrechtlichem Parken auf dem Gehweg, wodurch die Sichtbeziehungen, die Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich eingeschränkt werden. Die Gehwege werden durch das Falschparken missbraucht und verlieren ihre Funktion als sichere Verkehrsfläche für Menschen zu Fuß. Besonders betroffen sind Personen mit eingeschränkter Mobilität, ältere Menschen sowie Eltern mit Kinderwagen. Der Ortsbeirat regt an, durch bauliche Maßnahmen oder andere geeignete Vorrichtungen ein Befahren und Beparken der Gehwege zu verhindern. Gleichzeitig sollte die Gelegenheit genutzt werden, im Rahmen einer klimaangepassten Stadtgestaltung eine Teilentsiegelung der Flächen zu prüfen. Durch die Schaffung von kleineren Grünflächen könnte nicht nur das unbefugte Parken verhindert, sondern gleichzeitig ein Beitrag zur lokalen Klimaanpassung im Ortsbezirk 9 geleistet werden. "Eine verstärkte Kontrolle durch die Stadtpolizei könnte als begleitende Maßnahme dienen, bis bauliche Lösungen realisiert sind", wäre als einzige Antwort des Magistrats aber eine Enttäuschung, da die Verkehrspolizei besonders in den Abendstunden und in der Nacht keine Kontrollen durchführt und daher nicht von einer effektiven Lösung des Problems auszugehen ist. Der Ortsbeirat hat die Situation vor Antragstellung langfristig beobachtet und bittet den Magistrat daher um sein Vertrauen. Bild: Geoportal - Betroffene Fläche ist in rot eingezeichnet, Falschparker sind ebenfalls auf den Luftaufnahmen im Geoportal sichtbar Beispielbild: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1121
Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 entstanden aus Vorlage: OF 962/9 vom 01.03.2025 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 152, dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1779, alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6684 entstanden aus Vorlage: OF 961/9 vom 28.02.2025 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Übergänge der westlichen Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße derart zu beleuchten, dass querende Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich besser gesehen werden. Bislang liegen einige Übergänge zu sehr im Dunkeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1274
Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 entstanden aus Vorlage: OF 987/10 vom 27.01.2025 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858
Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6491 entstanden aus Vorlage: OF 986/10 vom 27.01.2025 Betreff: Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Errichtung der drei zugesagten Kunstrasen-Miniaturspielfelder realistisch gerechnet werden darf. Begründung: Der Vereinsführung des SV Viktoria Preußen 07 Ffm wurde auf deren Anfrage vom Magistrat mitgeteilt, dass die Errichtung von drei Kunstrasen-Miniaturspielfelder, welche zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenplatz verortet wurden, möglich ist und kommen wird. Inoffiziellen Zwischenberichten zufolge wird sich diese Maßnahme ohne detailliertere Zeitangaben weiter verzögern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1759 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6413 entstanden aus Vorlage: OF 916/9 vom 12.01.2025 Betreff: Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bei welchen U-Bahn-Stationen entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 seitliche Zu- und Abgänge mit Treppenstufen nachgerüstet werden können, analog zur bestehenden Möglichkeit an der U5-Haltestelle "Hauptfriedhof". Begründung: Die bestehenden Wegebeziehungen an den U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße zwingen Fußgänger*innen an manchen Stellen zu erheblichen Umwegen von mehreren hundert Metern. Bei der Vorstellung der Planungen für die oberirdische Querung zur U-Bahn-Station "Hügelstraße" hat ein Amtsvertreter eine Lösung mit seitlichen Treppenabgängen ausdrücklich empfohlen. Die Erfahrungen an bestehenden Stationen mit solchen Querungsmöglichkeiten seien positiv und es wurden bisher keine Unfälle registriert. An der Station "Hauptfriedhof" besteht eine solche Lösung nun seit fast zehn Jahren. Dies könnte auch daran liegen, dass die Fußgänger*innen sehr aufmerksam sind, bevor sie die Haltestelle verlassen, und die Autofahrenden durch die sichtbaren Treppen auf die Querungsmöglichkeit aufmerksam werden. Gerade angesichts der Unfälle im Bereich der U-Bahn-Stationen erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, den Vorschlag neuer Wegebeziehungen durch den Magistrat prüfen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 938 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Neuordnung der Buslinie 69
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6392 entstanden aus Vorlage: OF 857/9 vom 28.10.2024 Betreff: Neuordnung der Buslinie 69 Der Magistrat wird aufgefordert, die Buslinie 69 dergestalt neu zu ordnen, dass sich Start bzw. Ziel am Platz Am Weißen Stein befinden und der Einsatz von Kleinbussen zur Bedarfsdeckung ausreicht. Begründung: Die ursprünglich nur bis zum Platz Am Weißen Stein bestehende Buslinie 69, von der Hügelstraße startend, wurde bis zum Markus Krankenhaus erweitert, um dessen Erreichbarkeit zu verbessern. Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Busverbindung auch zu begrüßen. Allerdings führt der mit einem höheren Bedarf in dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Platz Am Weißen Stein begründete Einsatz von größeren Standardbussen in der Kurhessenstraße immer wieder zu Stausituationen - selbst im Bereich der als Begegnungsstellen ausgewiesenen Kreuzungen - sowie dazu, dass entweder Bus oder Begegnungsverkehr teilweise über den Gehweg ausweichen, was diesen bereits deutlich geschädigt hat. Da der Bedarf in dem Abschnitt zwischen den Haltestellen "Am Weißen Stein" und "Markus-Krankenhaus" problemlos mit Kleinbussen gedeckt werden kann, ist eine Neuordnung der Buslinie 69 angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 770 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6491 entstanden aus Vorlage: OF 986/10 vom 27.01.2025 Betreff: Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Errichtung der drei zugesagten Kunstrasen-Miniaturspielfelder realistisch gerechnet werden darf. Begründung: Der Vereinsführung des SV Viktoria Preußen 07 Ffm wurde auf deren Anfrage vom Magistrat mitgeteilt, dass die Errichtung von drei Kunstrasen-Miniaturspielfelder, welche zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenplatz verortet wurden, möglich ist und kommen wird. Inoffiziellen Zwischenberichten zufolge wird sich diese Maßnahme ohne detailliertere Zeitangaben weiter verzögern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1759 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 entstanden aus Vorlage: OF 987/10 vom 27.01.2025 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858
Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße
Antrag vom 21.11.2024, OF 873/9 Betreff: Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zukunft des ehemaligen Gebäudes der Post ist ungewiss, schlimmstenfalls droht hier der Abriss des gesamten Gebäudekomplexes, hierbei wäre auch der Verlust der dort aufgestellten Bronzefigur zu befürchten. Bürger haben den Ortsvorsteher angesprochen und ihn gebeten für eine Sicherung der Plastik im Falle eines Abrisses zu sorgen. Deshalb wird der Magistrat gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen möglich sind, diese Figur für den Ortsbeirat zu sichern. bzw. ob es möglich ist, dass der Ortsbeirat im Vorfeld einen anderen Standort für diese Statue auswählen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1090 2024 Die Vorlage OF 873/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kreuzung Lichtenbergstraße/Reinhardstraße: durch Markierungen das Zuparken verhindern
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6138 entstanden aus Vorlage: OF 840/9 vom 20.09.2024 Betreff: Kreuzung Lichtenbergstraße/Reinhardstraße: durch Markierungen das Zuparken verhindern Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Lichtenbergstraße/Reinhardstraße Markierungen auf dem Asphalt zu veranlassen, damit die Kreuzung nicht zugeparkt wird. Gerade der Bereich aus der Lichtenbergstraße heraus ist oftmals derart zugeparkt, dass Fußgänger auf die Reinhardstraße ausweichen müssen. Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer etc. finden zudem zwischen den an der Reinhardstraße parkenden Autos oftmals kein Durchkommen und müssen weite Umwege gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 397 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6137 entstanden aus Vorlage: OF 839/9 vom 26.10.2024 Betreff: Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189 Die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Hügelstraße 187/189 wird immer wieder mit widerrechtlich geparkten Autos zugestellt, sodass die Sicht vom Fußgängerüberweg auf die Hügelstraße sowie von der Straße aus auf die Fußgänger erheblich eingeschränkt wird. Durch die nicht entfernten, alten Parkplatzmarkierungen auf der Straße wird bei manchen Autofahrern der falsche Eindruck erweckt, dort parken zu können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Entfernung der alten Parkplatzmarkierungen vor dem Fußgängerüberweg an der Hügelstraße 187/189 zu veranlassen und eine zusätzliche Barke zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 599 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen
Antrag vom 28.10.2024, OF 828/9 Betreff: Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich den in den Herbstferien eingerichteten Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Hügelstraße in Teilen rückzubauen und insbesondere die baulichen Elemente (Sperren Poller, Omega-Bügel) zu entfernen und die weggefallenen KFZ-Parkplätze wiederherzustellen. Trotz Ferienzeit zeigt sich schon jetzt, dass der Verkehrsfluss massiv behindert wird und es vermehrt zu Staus kommt. Nach Ende der Ferien ist somit eine nicht hinnehmbare Fahrtzeitverlängerung vorprogrammiert. Die Positionierung der Sperrelemente erschwert zudem das Rechtsabbiegen. Die bereits eingetretenen negativen wirtschaftlichen Folgen für die ansässigen Gewerbetreibenden tun insoweit ihr Übriges. Idealerweise wird der Radweg, wie auf der anderen Seite der Eschersheimer Landstraße, auch im oben bezeichneten Abschnitt durch parallel verlaufende Straßen (Bertramstraße, Mierendorffstraße, etc) geführt. Sollte der Magistrat den Radweg auf der Eschersheimer Landstraße belassen wollen, so ist der Radweg in der Breite und sonstigen Ausgestaltung an den Radweg im nördlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße (ab der Kreuzung Hügelstraße) anzugleichen und entsprechend schmaler und ohne bauliche Trennelemente umzusetzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 828/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Aufpflasterung der Fontanestraße zur Geschwindigkeitsreduzierung
Antrag vom 28.10.2024, OF 841/9 Betreff: Aufpflasterung der Fontanestraße zur Geschwindigkeitsreduzierung AnwohnerInnen beobachten regelmäßig Pkw's, die mit überhöhter Geschwindigkeit in der Tempo 30 Zone unterwegs sind. Die Fontanestraße wird neben dem normalen Anliegerverkehr ebenfalls gerne zur Abkürzung von der Hügelstraße in Richtung Schwalbenschwanz als Durchfahrtsstraße genutzt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit den beteiligten Ämtern und Anwohnerinnen und Anwohnern einen Ortstermin zu organisieren, um über geeignete Maßnahmen (u.a.Aufpflasterung) zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Fontanestraße zu beraten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 841/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts
Antrag vom 28.10.2024, OF 831/9 Betreff: Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass der Magistrat den Ortsbeirat zu der Neuordnung der Fahrspuren vor der Kreuzung EL/Hügelstraße stadteinwärts (Einteilung in nur geradeaus-Spur links bzw. nur-Abbiegespur rechts) vorab weder informiert noch angehört und damit den Ortsbeirat in seinen Rechten aus § 3 Abs. 4 S. 2, 6. Spiegelstrich GOOBR verletzt hat. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 831/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Spielfläche in der Friedlebenstraße aufwerten
Antrag vom 28.09.2024, OF 838/9 Betreff: Spielfläche in der Friedlebenstraße aufwerten In der Grünfläche in der Friedlebenstraße, vor dem Lokal an den Tennisanlagen, stehen einzelne in die Jahre gekommene Spielgeräte (Wipptiere, Schaukel, Tischtennisplatte). Außerdem gibt es einen Sandkasten. Auf der Fläche wäre Platz für weitere, attraktivere Spielgeräte. Die Wipptiere müssten zumindest überholt oder besser ersetzt werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Den Spielpark aufzuwerten und unter Einbeziehung der Kinderbeauftragten sowie eventuell der Kinder aus der Waldorfkita und anwohnender Kinder die Fläche neu zu gestalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 838/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 838/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 838/9 wurde zurückgezogen.
Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die JeanMonnetStraße hinaus vermeiden
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5900 entstanden aus Vorlage: OF 864/10 vom 26.08.2024 Betreff: Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die Jean-Monnet-Straße hinaus vermeiden Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie insbesondere im Berufsverkehr Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die Jean-Monnet-Straße hinaus vermieden werden können. Dies kann beispielsweise im Berufsverkehr durch geringfügige Verlängerungen der Grünphasen um wenige Sekunden für die Ampelanlage auf der Hügelstraße an der Ecke Karl-von-Drais-Straße zeitgleich in nördliche, östliche und westliche Richtung erfolgen. Begründung: Vermeidbare Staus sollten bitte auch zur Vermeidung unnötigen CO2-Ausstoßes vermieden werden. Dies auch, weil dort unter anderem durch die Rückstaus immer auch der öffentliche Personennahverkehr bzw. die Buslinie 39 betroffen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 126 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben!
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 entstanden aus Vorlage: OF 800/9 vom 24.08.2024 Betreff: Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben! Der Magistrat wird gebeten, sofern die vom Ortsbeirat angeregten Gespräche mit der Deutschen Post zur Fortführung des Betriebs ihrer Filiale an der Hügelstraße nicht erfolgreich sind und die Post ihr Verteilzentrum auch weiterhin nicht fortführen will, umgehend zu prüfen und zu berichten, welche Bedarfe der Stadt Frankfurt auf dieser ca. 5.000 Quadratmeter großen Gemeinbedarfsfläche abzubilden wären und vom aus der Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche resultierenden Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Denkbar wären etwa Bedarfe für Kita- und Grundschulplätze oder eine soziale Einrichtung. Begründung: Sofern die Post die planungsrechtlich als Gemeinbedarf ausgewiesene Fläche an der Hügelstraße nicht mehr nutzen möchte, sollte die Stadt sich schnellstmöglich sortieren, welche dringenden Flächenbedarfe sie hat, um die Fläche einer anderen, dem Gemeinwohl dienenden Nutzung zuzuführen. Keineswegs sollte für die Deutsche Post AG die Aufgabe von Niederlassungen mit dem Erzielen eines maximalen Verkaufserlöses einhergehen. Stattdessen sollten dringende Bedarfe, wie etwa für eine Grundschule (für die z. B. im Bereich der Platensiedlung ein Standort gesucht wird), eine Kita (hier sind im Ortsbezirk kürzlich Plätze durch die ersatzlose Schließung einer Einrichtung weggefallen) oder eine andere soziale Nutzung, im Zweifel mindestens für ein Bauprojekt mit einem hohen Anteil an sozial gefördertem Wohnen, abgebildet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Antrag vom 01.03.2025, OF 962/9 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 92-3
Schließung der Postfiliale in der Hügelstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 entstanden aus Vorlage: OF 794/9 vom 04.07.2024 Betreff: Schließung der Postfiliale in der Hügelstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, auf die Zuständigen der Deutschen Post AG mit dem Ziel einzuwirken, dass es nicht zu einer Schließung der Filiale Hügelstraße in Frankfurt kommt. Der Ortsbeirat soll zeitnah bei allen Neuerungen unterrichtet werden. Begründung: Die Filiale ist gut besucht, oft stehen die Wartenden bis nach draußen. Was bietet diese Filiale alles an: Bargeld abheben über 1.500 Euro; Briefmarke kaufen; Wertbrief international abgeben; Postident durchführen; Parkplätze in der Nähe; Büro- und Schreibwaren kaufen; Express National abgeben; Paketausgabe; Bankleistungen wahrnehmen; Altersprüfung; Annahme von absenderfreigestempelten Sendungen und Nachnahmebriefen; Express International abgeben; Paketumleitung während Versand; Briefausgabe; Paket an Filiale/Packstation schicken lassen; Sonderbriefmarken kaufen; PRIO-Sendung abgeben; Bezahlung bei Lieferung; Warenpost International abgeben; mobile Paketmarken ausdrucken lassen; Brief versenden; Paketabholung; Post lagern lassen; Postaktuell abgeben; barrierefreier Zugang; Paket versenden. Die lokale Versorgung mit einem Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Seniorinnen und Senioren, von elementarer Bedeutung und muss beibehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Antrag vom 01.03.2025, OF 962/9 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Oberirdische Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße: Planungen wieder aufnehmen
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5708 entstanden aus Vorlage: OF 774/9 vom 19.06.2024 Betreff: Oberirdische Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße: Planungen wieder aufnehmen In der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 22.02.2024 wurden erneut die Pläne zum Bau einer oberirdischen Kreuzungsmöglichkeit der Eschersheimer Landstraße im Kreuzungsbereich Hügelstraße vorgestellt. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen und Verkehrsflüsse mittlerweile verändert haben, besteht das Bedürfnis an einer oberirdischen Kreuzungsmöglichkeit an dieser Stelle nach wie vor. Der Ortsbeirat spricht sich für eine Realisierung einer oberirdischen Querungsmöglichkeit aus, auch wenn diese eine Schließung der Unterführungen an der Kreuzung bedingen würde. Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Planung wieder aufzunehmen und dem Ortsbeirat eine aktualisierte Planung vorzulegen sowie ein entsprechendes Budget im Haushalt der Stadt Frankfurt einzustellen. Da diese Maßnahme erheblich zu einer barrierefreien Querung der Eschersheimer Landstraße beitragen würde, wird darüber hinaus gebeten, die Förderfähigkeit der Maßnahme aufgrund der Herstellung der Barrierefreiheit an dieser Stelle zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1795 Aktenzeichen: 66-3
Linksabbiegen aus der JacobSchiff-Straße unmöglich machen
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5582 entstanden aus Vorlage: OF 749/9 vom 13.05.2024 Betreff: Linksabbiegen aus der Jacob-Schiff-Straße unmöglich machen Der Magistrat wird gebeten, durch Aufbringung einer durchgezogenen Linie auf der Straße das Linksabbiegen aus der Jacob-Schiff-Straße zu verhindern. Begründung: Viel zu häufig biegen Fahrzeuge auf der Hügelstraße nach links ab, auch wenn sie aus der Jacob-Schiff-Straße kommen. Möglich ist dies, weil die Straßenmarkierung dies zulässt. Dadurch entstehen gefährliche Situationen und Rückstaus in der Jacob-Schiff-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1796 Aktenzeichen: 32-1
Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab JeanMonnetStraße
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5434 entstanden aus Vorlage: OF 724/9 vom 10.04.2024 Betreff: Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab Jean-Monnet-Straße Vorgang: OM 2294/22 OBR 9; ST 2112/22 Der Magistrat wird gebeten, die Hügelstraße an der Einmündung zur Jean-Monnet-Straße auf eine Fahrspur zu verengen, um eine sichere Fahrradspur an der nordöstlichen Hügelstraße zur Verfügung zu stellen. Dadurch würde der Bürgersteig nur von den zu Fuß gehenden Passanten genutzt. In seiner Stellungnahme vom 16.09.2022, ST 2112, weist der Magistrat auf die Zweispurigkeit des Autoverkehrs hin, der allerdings nur aus Richtung Eckenheim besteht und durch das herrschende Verkehrsaufkommen nicht zu rechtfertigen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2294 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2112 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1849 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5287 entstanden aus Vorlage: OF 702/9 vom 22.02.2024 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße Im genannten Abschnitt der Hügelstraße wird in beiden Richtungen oftmals deutlich zu schnell gefahren, was zu erhöhten Abgasemissionen und Lärmbelästigungen für die Anwohner führt. Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen mittels fester oder mobiler Blitzer durchzuführen, die für mehr Sicherheit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1511 Aktenzeichen: 32-1
Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5288 entstanden aus Vorlage: OF 703/9 vom 04.03.2024 Betreff: Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen In Höhe des Hauses Aja Textor-Goethe ist der Mittelstreifen auf der Hügelstraße sehr ungepflegt und ähnelt einer braunen Einöde. Diese ist auch immer wieder Zwischenstation für Personen, die die Hügelstraße an dieser Stelle überqueren, statt die Ampeln zu nutzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Der Magistrat wird gebeten, den Mittelstreifen mit Bäumen zu bepflanzen, die mit einer gut ausgeführten Baumgrube an dieser Stelle gut stehen können. Wenn dies nicht möglich ist, sollte eine Hecke - ähnlich der auf dem Eckenheimer Teil der Hügelstraße - gepflanzt werden. Des Weiteren sind zahlreiche ehemalige Baumstandorte auf der Südseite der Hügelstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße heute gar nicht oder nur mit Büschen bepflanzt. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche dieser bereits bestehenden Baumscheiben wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1321 Aktenzeichen: 66-0
Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Anbringen von Fahrradständern in der Felix-Dahn-Straße
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4844 entstanden aus Vorlage: OF 641/9 vom 15.11.2023 Betreff: Anbringen von Fahrradständern in der Felix-Dahn-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Felix-Dahn-Straße direkt vor der Einmündung in die Hügelstraße auf der rechten Seite Fahrradbügel zu installieren. Der Wegfall eines Parkplatzes direkt vor der Kreuzung erhöht an dieser Stelle die Einsehbarkeit und somit die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 374 Aktenzeichen: 66-2
Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4846 entstanden aus Vorlage: OF 645/9 vom 10.11.2023 Betreff: Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten Der Ortsbezirk 9 ist eines der Gebiete, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (iSTEK) als Nachverdichtungsgebiete ausgewiesen sind. Um dabei das bestmögliche Ergebnis für die jeweiligen Quartiere zu erreichen, sollten bei dieser Gelegenheit alle städtebaulichen und verkehrspolitischen Optionen, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen können, ausgeschöpft werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei Nachverdichtungsprojekten im Ortsbezirk 9 beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) die Planungen sowohl auf ihren städtebaulichen Mehrwert als auch auf eine verbesserte Verkehrsführung hin zu prüfen. Begründung: Derzeit kommt es immer wieder zu Problemen im Verkehr, die im Rahmen einer neuen Verkehrsplanung bei eventuellen Nachverdichtungsmaßnahmen gelöst werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 373
Ideen
Bus 69 zur Eckenheimer Ldstr, statt Rückkehr zur Eschersheimer Ldstr
Der Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen. Andernfalls muß man 2 x umsteigen, wenn man zum Hauptfriedhof will (oder nur mit U-Linien den Umweg mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz (Theaterplatz) auf sich nehmen. Auch der Mieterschutzverein an der Ecke Marbachweg und andere Einrichtungen sind dann leichter erreichbar.
Überholverbot auf Abschnitt der Eschersheimer Landstraße deutlich machen
Auf meine Anfrage zum Überholverbot auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2575) bekam ich diese Antwort "In der Eschersheimer Landstraße ist das Überholverbot folglich bereits wirksam, was sich durch den allgemeinen Überholmindestabstand von innerorts 1,50 Metern ergibt, der dort im Normalfall nicht eingehalten werden kann. Rein informativ dürfen Verkehrszeichen jedoch nicht aufgestellt werden." Da dieses AutofahrerInnen entweder nicht bekannt oder egal ist und diese Antwort keinem Radfahrer weiterhilft, könnte zumindest den unwissenden AutofahrerInnen das Überholverbot durch das Aufmalen des Verkehrszeichens 277.1 klar gemacht werden. Wie in der Schloßsstraße ist in der Eschersheimer das Überholverbot alleine durch die geringe Fahrbahnbreite begründet und daran könnte daher ebenso durch diese Zeichen erinnert werden.
Dringende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an der kritischen Kreuzung Hügelstraße/Kurhessenstraße
Die Verkehrssituation an der Verkehrsverengung an der Kreuzung von Kurhessenstraße und Hügelstraße (vor der Bushaltestelle Kurhessenstraße) weist erhebliche Mängel hinsichtlich Sicherheit und Lärmemissionen auf. Während der Stoßzeiten kommt es regelmäßig zu Verkehrsunfällen, verursacht durch abruptes Beschleunigen und Vorfahrtskonflikte. Die hohe Frequenz von akustischen Signalen, insbesondere Hupen, summiert sich auf über 20 Vorfälle pro Tag. Zudem fördert das übermäßige Beschleunigen nach Ampelüberquerungen einen unakzeptabel hohen Lärmpegel. Diese Faktoren stellen nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern mindern auch die Lebensqualität in diesem urbanen Raum. Empfohlene Maßnahmen: Einrichtung einer klaren, visuell auffälligen Beschilderung vor der Straßenverengung, um Verkehrsteilnehmer vorab zu informieren und so das Unfallrisiko zu senken. Prüfung der Reaktivierung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, ergänzt durch regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung, um die Einhaltung sicherzustellen. Einbau von verkehrsberuhigenden Maßnahmen, wie beispielsweise Verkehrsinseln und klaren Straßenmarkierungen, zur effektiveren Verkehrsleitung. Es ist dringend geboten, diese Maßnahmen einer umgehenden Überprüfung zu unterziehen und bei positivem Ergebnis rasch zu implementieren, um die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in dieser Zone nachhaltig zu verbessern.
Überholverbot auf Abschnitt der Eschersheimer Landstr ausschildern
Auf dem Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts besteht aufgrund der Einspurigkeit faktisch ein Überholverbot. Trotzdem werden hier Radfahrer oft mit großem Geschwindigkeitsunterschied ohne ausreichenden Sicherheitsabstand (innerorts mindestens 1,5m) überholt. Dieses Überhollverbot sollte nach dem Vorbild Schloßstraße (zwischen Adalbertstr u Friesengasse) deutlich mit Schildern, Linien und Piktogrammen gekennzeichnet werden. Um die Sicherheit Radfahrender weiter zu erhöhen sollte ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.
Sichere Radwege durch klare Überholverbote (Zeichen 277.1) – Fokus Gefahrenbereiche Eschersheimer Landstraße & Mainzer Landstraße
Seit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m. Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit. Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt. Besonders kritisch ist dies in einspurigen Bereichen, in denen der vorgegebene Überholabstand durch bauliche Gegebenheiten, durchgezogene Linien, o.Ä. mit den meisten Fahrzeugen gar nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich befinden sich rechts des Radweges häufig Parkplätze oder Parkbuchten, zu denen man als Radfahrer mindestens 0,8m Abstand halten sollte bzw. muss, was den möglichen Abstand zu überholenden Autos weiter verringert. Prominente Abschnitte mit diesen Bedingungen sind insbesondere die nördliche Eschersheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Stationen Weißer Stein und Hügelstraße, sowie große Bereiche der Mainzer Landstraße zwischen dem Platz der Republik (bzw. Kreuzung Ludwigstrasse) und dem Gustavsburgplatz. Auf diesen Abschnitten kommt es durch das hohe Verkehrsaufkommen und die hohe Dichte an Radfahrern wohl täglich zu hunderten von Verstößen gegen die StVO und die Gefährdung von Radfahrern, durch das weiterhin kaum kontrollierte (teilweise) Halten / Parken auf Radwegen wird diese Situation sogar noch weiter verschärft. Um die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern und klare Verhältnisse zu schaffen, sollte in diesen Bereichen dringend in regelmäßigen Abständen das "neue" Verkehrszeichen 277.1 angebracht werden, das ein generelles Überholverbot von zweispurigen gegenüber einspurigen Fahrzeugen anzeigt. Idealerweise wird dies nach dem Vorbild der Schloßstrasse auch durch die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen inkl. der Dooring Zone (wo notwendig) deutlich gemacht. Gerade zu Stoßzeiten ist der Autoverkehr auf diesen Ausfallstraßen maximal geringfügig schneller als gut fließender Radverkehr, das Argument des "Ausbremsens" wiegt darüber hinaus kein Tolerieren von StVO Verstößen auf. Im Gegenteil wird zu diesen Zeiten gerade der Radverkehr verstärkt ausgebremst wenn man an Ampeln nicht selbst Autofahrer mit <1,5m Abstand überholt (und diesen Autos somit im Anschluss ebenfalls ein Überholen mit geringem Abstand zugesteht). Für ein ernstzunehmendes Bekenntnis zur Verkehrswende ist die konsequente Durchsetzung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer unerlässlich.
ÖPNV Frankfurt 2035
ÖPNV Frankfurt 2035 I. Integraler Fahrplantakt in Frankfurt u. Umgebung (ähnlich wie Dt.Takt) 1. (Regional-) und SBahn 2. U-Bahn 3. Straßenbahn 4. Bus Schnelles Umsteigen an allen größeren Halten ohne Wartezeit innerhalb Frankfurts II. Forderungen an das zukünftige U-Bahnnetz: Neubau 1. U-Bahnstation Sekbach Süd (Wilhelmshöherstr.) 2. Verbindung Heerstraße – Niederursel über das Neubaugebiet Ausbau 1. U-Bahnverlängerung (A-Strecke) über Louisa bis nach Neu-Isenburg 2. Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke 3. Verlängerung der U6 bis zur Gerbermühle (Oberrad) III. Forderungen an das zukünftige Straßenbahnnetz: Neubau 1. Straßenbahnlinie auf dem Alleenring zwischen Universitätssportanlagen und Ostbahnhof/Sonnemannstraße 2. Straßenbahnlinie zwischen Börneplatz und Lokalbahnhof/Schweizerstraße 3. Straßenbahnlinie von der Mainzer Landstraße über Taunusanlage, Alter Oper, Uni Campus Westend zur Holzhausenstraße 4. Straßenbahn in der Gutleutstraße 5. Straßenbahn auf der Hügelstraße statt Bus 39 6. Straßenbahnlinie von Rödelheim über Praunheim zum Nordwestzentrum 7. Straßenbahnverlängerung über Kleyerstraße bis Griesheim Bf 8. Straßenbahn Schönhof – Rödelheim Bf Ausbau 1. Verlängerung der Linie 15 nach Schwanheim 2. Verlängerung der Linie 16 bis Niddapark (Umstieg zur S-Bahn) 3. Verlängerung der Straßenbahn von Schwanheim über Nied nach Höchst 4. Verlängerung Straßenbahnlinie 17 zur Mönchhofstr. (- Nied Kirche) 5. Verlängerung der Linie 18 Richtung Preungesheim U 6. Anschluss Frankfurt West ans Straßenbahnnetz