Meine Nachbarschaft: Ginnheimer Hohl
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Vorlagen
Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, Ginnheim
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5590 entstanden aus Vorlage: OF 767/9 vom 21.05.2024 Betreff: Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, in der Unterführung zwischen Woogstraße und Am Ginnheimer Wäldchen in der ersten Kurve (aus Richtung Woogstraße kommend, unten rot markiert) einen Verkehrsspiegel anzubringen. Im weiteren Verlauf der Unterführung (unten blau markiert) ist bereits ein Spiegel montiert. Da die erste Kurve deutlich enger und dementsprechend schwerer einzusehen ist, sollte an dieser Stelle erst recht ein Spiegel angebracht werden, um Gefahrensituationen zu verhindern. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2004 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66
Linksabbiegen aus der JacobSchiff-Straße unmöglich machen
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5582 entstanden aus Vorlage: OF 749/9 vom 13.05.2024 Betreff: Linksabbiegen aus der Jacob-Schiff-Straße unmöglich machen Der Magistrat wird gebeten, durch Aufbringung einer durchgezogenen Linie auf der Straße das Linksabbiegen aus der Jacob-Schiff-Straße zu verhindern. Begründung: Viel zu häufig biegen Fahrzeuge auf der Hügelstraße nach links ab, auch wenn sie aus der Jacob-Schiff-Straße kommen. Möglich ist dies, weil die Straßenmarkierung dies zulässt. Dadurch entstehen gefährliche Situationen und Rückstaus in der Jacob-Schiff-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1796 Aktenzeichen: 32-1
Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab JeanMonnetStraße
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5434 entstanden aus Vorlage: OF 724/9 vom 10.04.2024 Betreff: Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab Jean-Monnet-Straße Vorgang: OM 2294/22 OBR 9; ST 2112/22 Der Magistrat wird gebeten, die Hügelstraße an der Einmündung zur Jean-Monnet-Straße auf eine Fahrspur zu verengen, um eine sichere Fahrradspur an der nordöstlichen Hügelstraße zur Verfügung zu stellen. Dadurch würde der Bürgersteig nur von den zu Fuß gehenden Passanten genutzt. In seiner Stellungnahme vom 16.09.2022, ST 2112, weist der Magistrat auf die Zweispurigkeit des Autoverkehrs hin, der allerdings nur aus Richtung Eckenheim besteht und durch das herrschende Verkehrsaufkommen nicht zu rechtfertigen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2294 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2112 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1849 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Drängelgitter im Bereich „Storzegässchen“ hin zur Straße Alt-Ginnheim installieren
Antrag vom 14.04.2024, OF 731/9 Betreff: Drängelgitter im Bereich "Storzegässchen" hin zur Straße Alt-Ginnheim installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Bereich "Storzegässchen" hin zur Straße "Alt Ginnheim" zwei versetzte Drängelgitter zu installieren, damit Fußgänger und Radfahrer ungehindert passieren können. Das Fehlen der Drängelgitter stellt in diesem Bereich eine erhöhte Gefahr für Kinder dar, welche von der Straße "Am Wiesenrain" kommend auf die Straße "Alt-Ginnheim" treffen. Durch den schmalen Bürgersteig und keine Sicht auf den fließenden Verkehr stellt diese Stelle eine erhöhte Gefahr für die Kinder auf den Weg von der Diesterwegschule dar. Begründung: ergibt sich aus dem Antrag Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 731/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Inbetriebnahme eigene Gleise S 6
Antrag vom 14.04.2024, OF 745/9 Betreff: Inbetriebnahme eigene Gleise S 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu fragen, warum die Inbetriebnahme der eigenen Gleise der S6 im Februar dieses Jahres stattgefunden hat, obwohl noch nicht alle Arbeiten ausgeführt waren. Es fehlten in bestimmten Bereichen zum Beispiel Ginnheim (Nähe Unterführung Woogstraße Richtung Eschersheim) noch die Schallschutzwände, wobei hier ein ebenerdiger Einstieg ins Gleisbett ungehindert möglich wäre. Durch Absperrzäune war der Bahnsteig der S-Bahn-Station Eschersheim nicht im sonst erforderlichen Abstand begehbar und zudem durch Poller eine Unfallgefahr gegeben. Wurde vor Inbetriebnahme ein Prüfprotokoll mit den noch nicht ausgeführten Arbeiten erstellt? Waren hier auch die involvierten Stellen der Stadt anwesend? Warum konnte die Inbetriebnahme nicht verschoben werden, bis alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt worden sind Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 745/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Ginnheimer Wochenmarkt auf dem Gelände des alten Friedhofs errichten
Antrag vom 14.04.2024, OF 733/9 Betreff: Ginnheimer Wochenmarkt auf dem Gelände des alten Friedhofs errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob die Einrichtung eines Wochenmarktes auf dem Gelände des alten Friedhofs (im oberen Bereich - Richtung der Straße Fuchshohl) möglich wäre. Es ist noch der einzige verbleibende Bereich im alten Ginnheimer Stadtkern, wo die Etablierung eines Wochenmarktes umzusetzen wäre. Durch das Einsetzen von Rasensteinen und Einsaat von Rasensamen im oberen Bereich wäre zudem gewährleistet, dass der jetzige Zustand des spärlichen Rasens eine Verbesserung erfährt. An- und Abfahrt der Händler ist über die Auffahrt in der Ginnheimer Hohl gewährleistet. Die Einrichtung eines Wochenmarktes ist zudem eine mögliche Kommunikations- und Begnungsstätte. Die Stadtteilfeste in früheren Jahren haben es gezeigt. Begründung: ergibt sich aus dem Antrag Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 733/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5287 entstanden aus Vorlage: OF 702/9 vom 22.02.2024 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße Im genannten Abschnitt der Hügelstraße wird in beiden Richtungen oftmals deutlich zu schnell gefahren, was zu erhöhten Abgasemissionen und Lärmbelästigungen für die Anwohner führt. Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen mittels fester oder mobiler Blitzer durchzuführen, die für mehr Sicherheit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1511 Aktenzeichen: 32-1
Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5288 entstanden aus Vorlage: OF 703/9 vom 04.03.2024 Betreff: Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen In Höhe des Hauses Aja Textor-Goethe ist der Mittelstreifen auf der Hügelstraße sehr ungepflegt und ähnelt einer braunen Einöde. Diese ist auch immer wieder Zwischenstation für Personen, die die Hügelstraße an dieser Stelle überqueren, statt die Ampeln zu nutzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Der Magistrat wird gebeten, den Mittelstreifen mit Bäumen zu bepflanzen, die mit einer gut ausgeführten Baumgrube an dieser Stelle gut stehen können. Wenn dies nicht möglich ist, sollte eine Hecke - ähnlich der auf dem Eckenheimer Teil der Hügelstraße - gepflanzt werden. Des Weiteren sind zahlreiche ehemalige Baumstandorte auf der Südseite der Hügelstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße heute gar nicht oder nur mit Büschen bepflanzt. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche dieser bereits bestehenden Baumscheiben wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1321 Aktenzeichen: 66-0
Baumreihe entlang Main-Weser-Strecke
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5026 entstanden aus Vorlage: OF 651/9 vom 15.01.2024 Betreff: Baumreihe entlang Main-Weser-Strecke Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um nach Abschluss der Ausbauarbeiten an der Main-Weser-Strecke auf deren östlicher Seite im Bereich zwischen den EÜ Woogstraße und Niedwiesenstraße mindestens eine Reihe hochwachsender Bäume zu pflanzen. Begründung: Die Deutsche Bahn AG hat mehrfach darauf verwiesen, dass sie über die Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss hinaus keine weiteren Begrünungsmaßnahmen vornehmen wird. Eine Reihe hochwachsender Bäume entlang des Bahndammes könnte sowohl zum Lärmschutz in dem Bereich beitragen, in dem keine Lärmschutzwände errichtet worden sind, als auch insgesamt zur Wiederherstellung eines optisch ansprechenden Landschaftsbildes. Eine Begrünung der Lärmschutzwände ist nach mehrfacher Auskunft der Bahn nicht möglich, ohne die schallabsorbierende Funktion zu beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 809 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2006 Aktenzeichen: 66-0
Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4831 entstanden aus Vorlage: OF 622/9 vom 08.11.2023 Betreff: Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Stellen zwei bis drei Kurzladezonen für den Lieferverkehr auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße einzurichten. Parallel dazu sollten die vorhandenen oder weitere Steinquader den Grünstreifen möglichst umfassend schützen. Begründung: Der Lieferverkehr parkt aktuell oftmals kurzzeitig auf der Fahrbahn oder stellt sich ganz oder teilweise auf die Bereiche der Grünfläche, die noch nicht durch Steinquader abgetrennt sind. Dadurch kommt es zu Rückstaus, die auch den Busverkehr betreffen und dessen Pünktlichkeit beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 503 Aktenzeichen: 32-1
Erneuerung der Sitzbank auf dem Mittelstreifen Hügelstraße 177
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4832 entstanden aus Vorlage: OF 623/9 vom 15.11.2023 Betreff: Erneuerung der Sitzbank auf dem Mittelstreifen Hügelstraße 177 Die Sitzbank ist in keinem guten Zustand, welcher zum Sitzen und Verweilen einlädt. Der Magistrat wird gebeten, die kaputte Bank zu ersetzen, um deren Nutzung wieder möglich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 436 Aktenzeichen: 67-0
Anbringen von Fahrradständern in der Felix-Dahn-Straße
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4844 entstanden aus Vorlage: OF 641/9 vom 15.11.2023 Betreff: Anbringen von Fahrradständern in der Felix-Dahn-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Felix-Dahn-Straße direkt vor der Einmündung in die Hügelstraße auf der rechten Seite Fahrradbügel zu installieren. Der Wegfall eines Parkplatzes direkt vor der Kreuzung erhöht an dieser Stelle die Einsehbarkeit und somit die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 374 Aktenzeichen: 66-2
Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4846 entstanden aus Vorlage: OF 645/9 vom 10.11.2023 Betreff: Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten Der Ortsbezirk 9 ist eines der Gebiete, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (iSTEK) als Nachverdichtungsgebiete ausgewiesen sind. Um dabei das bestmögliche Ergebnis für die jeweiligen Quartiere zu erreichen, sollten bei dieser Gelegenheit alle städtebaulichen und verkehrspolitischen Optionen, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen können, ausgeschöpft werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei Nachverdichtungsprojekten im Ortsbezirk 9 beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) die Planungen sowohl auf ihren städtebaulichen Mehrwert als auch auf eine verbesserte Verkehrsführung hin zu prüfen. Begründung: Derzeit kommt es immer wieder zu Problemen im Verkehr, die im Rahmen einer neuen Verkehrsplanung bei eventuellen Nachverdichtungsmaßnahmen gelöst werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 373
Zusätzlicher Handlauf Treppenabgang Alter Friedhof Ginnheim zur Straße Am Mühlgarten
Antrag vom 15.11.2023, OF 643/9 Betreff: Zusätzlicher Handlauf Treppenabgang Alter Friedhof Ginnheim zur Straße Am Mühlgarten Am Treppenabgang fehlt auf der rechten Seite für FußgängerInnen eine Möglichkeit sich festzuhalten und somit eine sichere Benutzung der Treppe für alle zu gewährleisten. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den fehlenden Handlauf möglichst zeitnah anzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 643/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beleuchtung der Umleitung für Fußgänger Am Mühlgarten
Anregung an den Magistrat vom 12.10.2023, OM 4597 entstanden aus Vorlage: OF 604/9 vom 25.09.2023 Betreff: Beleuchtung der Umleitung für Fußgänger Am Mühlgarten Vor dem Hintergrund, dass die Straße Am Mühlgarten ab Oktober wegen der Baumaßnahmen am Gebäude der Diesterwegschule vollständig gesperrt werden soll, wird der Magistrat gebeten, entlang der geplanten und bereits ausgeschilderten Fußgängerumleitung entlang des Ginnheimer Friedhofs für ausreichende adaptive Beleuchtung zu sorgen, um eine sichere Nutzung dieses Fußweges auch in der bevorstehenden dunklen Jahreszeit zu ermöglichen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass Fußgänger die Straße Am Mühlgarten auch während der Sperrung in Richtung Ginnheimer Hohl passieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 37 Aktenzeichen: 66-2
Neubau Diesterwegschule: Barrierefreien Zugang zur Straße Am Mühlgarten
Anregung an den Magistrat vom 12.10.2023, OM 4598 entstanden aus Vorlage: OF 607/9 vom 23.09.2023 Betreff: Neubau Diesterwegschule: Barrierefreien Zugang zur Straße Am Mühlgarten In dem Schulwegsicherungstermin am 08.09.2023 wurden dem Ortsbeirat ausführlich und schlüssig die Maßnahmen erklärt, die im Rahmen der Bauarbeiten an der Diesterwegschule im Hinblick auf die Verkehrsführung ergriffen werden. Dabei wurde deutlich, dass für einen längeren Zeitraum die Zuwegung zur Straße Am Mühlgarten über den Ginnheimer Friedhof erfolgen soll und somit keine barrierefreie Zuwegung aus dem Ginnheimer Hohl mehr gegeben wäre. Da sich Am Mühlgarten u. a. die Turnhalle des TSV Ginnheim befindet, die nicht nur als Ausweichturnhalle für den Schulsportbetrieb dient, sondern auch von zahlreichen Familien für Sportkurse genutzt wird, stellt das Fehlen eines barrierefreien Zugangs vom Ginnheimer Hohl her eine erhebliche Behinderung auch im Hinblick auf Personen mit Kinderwagen, Kinderfahrräder oder Rollatoren u. Ä. dar. Der Magistrat wird deshalb gebeten, für die Zeit der Bauarbeiten an der Diesterwegschule eine barrierefreie Zuwegung für Fußgänger vom Ginnheimer Hohl aus herzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2451 Aktenzeichen: 32-1
S-Bahn-Station „Ginnheim“: Barrierefreien Anschluss an Ginnheim Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 319
Anregung vom 12.10.2023, OA 402 entstanden aus Vorlage: OF 602/9 vom 23.09.2023 Betreff: S-Bahn-Station "Ginnheim": Barrierefreien Anschluss an Ginnheim Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 319 Vorgang: B 172/11; M 140/11 Zwischenbescheide des Magistrats vom 06.12.2023 und 19.04.2024 Im Bericht vom 14.08.2023, B 319, wird davon gesprochen, dass die Entwurfsplanung für die S-Bahn-Station "einen späteren konstruktiven Anschluss für eine mögliche Rampenanbindung östlich der Gleise" vorsieht. Des Weiteren heißt es: "Der Wunsch einer Realisierung der zusätzlichen Anbindung der S-Bahn-Station über eine Rampe ... in Richtung Woogstraße ist nachvollziehbar." Der Ortsbeirat hat immer wieder geäußert, dass er eine weitere Anbindung über die Woogstraße für nicht zielführend hält, sondern sich eine Anbindung über die Reichelstraße wünscht, wie sie beispielsweise in der Planungsvariante 1.1.4 dargestellt wird, da diese eine erheblich kürzere Anbindung an den Ortsmittelpunkt von Ginnheim und die dort befindlichen Verkehrsanschlüsse und Wohngebiete bieten würde (ca. 500 Meter versus ca. 1,2 Kilometer). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, erneut eine Anbindung der S-Bahn-Station "Ginnheim" über einen barrierefreien Übergang in Richtung der U-Bahn-Station "Ginnheim" an der Reichelstraße zu prüfen und zu berichten, welche Optionen dafür bestehen und warum die entsprechenden Varianten in der Planung verworfen wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 319 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 172 Vortrag des Magistrats vom 01.08.2011, M 140 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 347 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 402 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 319 = Kenntnis, OA 402 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 402 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 319 = Kenntnis, OA 402 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 402 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 402 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 402 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 4008, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 § 4445, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 § 4814, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024 Aktenzeichen: 92-10
Umleitung für Fußgänger nach Sperrung der Straße Am Mühlgarten beleuchten
Anregung an den Magistrat vom 12.10.2023, OM 4596 entstanden aus Vorlage: OF 603/9 vom 27.09.2023 Betreff: Umleitung für Fußgänger nach Sperrung der Straße Am Mühlgarten beleuchten Die Straße Am Mühlgarten muss aufgrund der Bauarbeiten an der Diesterwegschule auch für Fußgängerinnen und Fußgänger gesperrt werden. Die Umleitung soll über den Park am alten Friedhof erfolgen. Der Magistrat wird gebeten, die zur Umleitung ausgewiesene Strecke über den alten Friedhof mit einer Beleuchtung (für die Dauer der Baustelle) möglichst adaptiv auszustatten, damit die Wege auch bei Dunkelheit nutzbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 251 Aktenzeichen: 66-2
Baumpflanzungen in der Straße Am Weimarfloß
Antrag vom 28.09.2023, OF 612/9 Betreff: Baumpflanzungen in der Straße Am Weimarfloß Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher kurzfristig bei den Ämtern nachzufragen, zu welchem Zeitpunkt die noch ausstehenden Baumpflanzungen im Bereich der Straße "Am Weimarfloß" erfolgen. Nach erfolgreicher Sanierung der Straße im letzten Jahr ist bisher ein Widwuchs an Unkraut festzustellen, wo eigentlich Bäume stehen sollten. Zudem sind die darauf abgestellten Poller vom Unkraut teilweise gar nicht mehr sichtbar! Anwohner/ -innen der Straße möchten gerne den aktuellen Sachstand erfahren. Die jetzt beginnende Herbstperiode würde sich hervorragend eignen die Pflanzung vorzunehmen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 612/9 in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Durchgangsverbot für Fußgänger im Abschnitt zwischen der Straße Ginnheimer Hohl - Einmündung Am Mühlgarten und dem Treppenabgang Am Mühlgarten auf der Seite des TSV Ginnheim in beiden Richtungen
Antrag vom 27.09.2023, OF 605/9 Betreff: Durchgangsverbot für Fußgänger im Abschnitt zwischen der Straße Ginnheimer Hohl - Einmündung Am Mühlgarten und dem Treppenabgang Am Mühlgarten auf der Seite des TSV Ginnheim in beiden Richtungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher kurzfristig bei den Ämtern einzuwirken, dass das Verbot für Fußgänger in oben genannten Bereich wiederhergestellt wird. Der jetzige Umleitungsweg über den "alten Friedhof" ist bei Dunkelheit und den Unebenheiten des Weges gefährlich, zudem ist die Treppe zur Straße am Mühlgarten nicht behinderten gerecht ausgebaut unsd somit für Menschen mit Behinderung, Rollatoren, Kinderwägen nicht zu überwinden. Zudem wurde der vom Ortsbeirat vor vielen Jahren geforderte Mittelhandlauf, sowie die Instandsetzung der Treppe noch nicht realisiert, sodass hier weiterhin eine Unfallgefahr vorherrscht, Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 605/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Untertunnelung der U-BahnStrecke der ALinie
Antrag vom 27.09.2023, OF 618/9 Betreff: Untertunnelung der U-Bahn-Strecke der A-Linie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Verkehrsführung der U-Bahnen der A-Linie von der Station "Dornbusch" bis zur Station "Weißer Stein" zu untertunneln. Folgende Vorteile würde es mit sich bringen: - Keinerlei Lärmbelästigung der Anwohner durch quietschen, fahrende Geräusche, - Nachtruhe der Anwohner ist gegeben, - Unfallgefahr ist im Gegensatz zur oberirdischen Führung minimal (keine Kollision mit dem Kfz-Verkehr, keine tödlichen Unfälle - jeder Tote Mensch ist einer zu viel!), - Geringere Instandhaltungskosten der VGF, - Keine Wartezeiten, (Ampeln entfallen), - Schnellere Taktung, Einhaltung der Zeiten der Fahrpläne (Pünktlichkeit), - Mehr Lebensqualität oberhalb der Straße (durch zum Beispiel eine Durchgehende Baumallee zwischen der Station "Dornbusch" und "Weißer Stein", - Mehr Möglichkeiten bei der Umgestaltung des Platzes "Am weißen Stein", - Oberirdische und somit kostensparende Bauweise ist möglich, - Untertunnelung an den Stationen Dornbusch, Fritz-Tarnow-Straße, Hügelstraße und Station Weißer Stein bereits gegeben, Es ist nie zu spät Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Mehr Transparenz bei verkehrslenkenden Maßnahmen im Straßenraum
Antrag vom 15.09.2023, OF 617/9 Betreff: Mehr Transparenz bei verkehrslenkenden Maßnahmen im Straßenraum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in Zukunft verkehrslenkende Maßnahmen wie zum Beispiel das Aufstellen von Halteverbotsschildern oder die Abmarkierung von Fahrradstreifen die zu größeren Veränderungen im Verkehrsablauf führen , dem Ortsbeirat und den betroffenen Anwohnern im Vorfeld rechtzeitig anzuzeigen. Vorbild könnte die Praxis des Grünflächenamtes sein, jede Baumfällung frühzeitig der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Begründung: Verkehrslenkungsmaßnahmen mit einschränkendem Charakter für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer werden zunehmend ohne vorherige Information für die Betroffenen durchgeführt, auch nachträglich erfolgt in den seltensten Fällen, selbst auf Nachfrage, eine plausible Erklärung. Letzte Beispiele sind zusätzliche Halteverbotsschilder in der Henry Budge Straße und im Fuchshohl. Auch von der Einrichtung eines extrabreiten Radwegs im Zuge der Maybachbrücke wurden die anderen Verkehrsteilnehmer völlig überrascht. Die Folgen sind Verkehrsstaus im verbliebenen Verkhrsraum, teilweise bis in den benachbarkten Ortsbezirk. Mehr Transparenz seitens des Mobilitätsdezernats wäre hier gefordert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 617/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 617/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4415 entstanden aus Vorlage: OF 571/9 vom 30.08.2023 Betreff: Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a. Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen der Verkehrsführung vorzunehmen: 1. Änderung der Fahrtrichtung in der Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Gottfried-Keller-Straße; 2. Änderung der Fahrtrichtung in der Gottfried-Keller-Straße; 3. durchgehende Einbahnstraßenregelung in der Chamissostraße zwischen Hügelstraße und Am Schwalbenschwanz. Begründung: Die Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Chamissostraße dient derzeit sowohl den Anliegern der Gottfried-Keller-Straße sowie der Fontanestraße bis zur Chamissostraße zur Erschließung, wird aber auch vom Durchgangsverkehr genutzt. Insbesondere der hintere Teil der Fontanestraße ist jedoch sehr eng und für den Durchgangsverkehr zum nördlichen Bereich des Wohnquartiers ungeeignet. Diesem Umstand wurde insoweit Rechnung getragen, als dass am Anfang der Fontanestraße ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen und Busse eingerichtet wurde. Dieses hat sich jedoch als wirkungslos erwiesen. Die Straße wird immer wieder auch vom Schwerlastverkehr genutzt, um Staus auf der nur noch einspurigen Hügelstraße zu umfahren. Die Fahrzeuge fahren sich fest und stellen außerdem eine Gefahr für die vielen in diesem Bereich wohnenden Kinder dar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind geeignet, den genannten Straßenbereich von diesem Durchgangsverkehr frei zu halten. Die Chamissostraße wiederum ist deutlich breiter und daher in der Lage, einen Zweirichtungsverkehr aufzunehmen. Ein solcher trägt auch dazu bei, die Geschwindigkeit innerhalb des gewünschten Limits von 30 km/h zu halten. Die Maßnahmen erfordern nur einen geringen finanziellen Aufwand. Anlage 1 (ca. 435 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 48 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1546 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen
Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4228 entstanden aus Vorlage: OF 554/9 vom 20.06.2023 Betreff: Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen Vorgang: V 582/23 OBR 9; ST 1085/23 In der o. g. Stellungnahme führt der Magistrat aus, dass keine neuen Planungen für einen oberirdischen Übergang über die Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße vorliegen und noch der Planungsstand aus 2009 Stand der Dinge ist. Der Magistrat wird gebeten, diesen nun noch einmal dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Eine oberirdische Querungsmöglichkeit im o. g. Bereich ist ein Wunsch, der immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern geäußert wird, und dessen Umsetzung sich mittlerweile am Dornbusch bewährt hat. Die Planungen für eine ähnliche Lösung an der Hügelstraße sollten deshalb wieder aufgegriffen und diskutiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 582 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1988 Aktenzeichen: 66-0
Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4225 entstanden aus Vorlage: OF 566/9 vom 06.07.2023 Betreff: Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße Vorgang: NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, die Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Dornbusch dahin gehend zu überprüfen, wo neue Baumpflanzungen möglich sind. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen im Ortsbezirk 9 durchzuführen, sodass weitere Baumpflanzungen im Straßenraum von Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim möglich werden. Begründung: In der Vergangenheit, vor mehr als 20 Jahren, gab es bereits einmal eine Voruntersuchung zur weiteren Begrünung der Eschersheimer Landstraße. Die Pläne wurden nicht umgesetzt und sind in der Schublade verschwunden. Häufiges Problem für eine weitere Begrünung war auch die Unkenntnis über die Lage unterirdisch verlaufender Versorgungsleitungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2077 Aktenzeichen: 66-0
Busstrecke 39 in der Sigmund-FreudStraße frei halten
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4030 entstanden aus Vorlage: OF 617/10 vom 18.05.2023 Betreff: Busstrecke 39 in der Sigmund-Freud-Straße frei halten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Busstrecke der Linie 39 auf der Sigmund-Freud-Straße zwischen Niederbornstraße und Hügelstraße in Eckenheim frei gehalten werden kann. Begründung: Immer wieder stehen Pkws und weitere Fahrzeuge behindernd auf der Fahrbahn und machen es dem Bus unmöglich, die Straße zu befahren. Das wiederholte Falschparken auf der Fahrbahn verzögert den Zeitplan des Busses und ist eine Sicherheitsgefahr durch die erschwerte Sicht auf die Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 811 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4039 entstanden aus Vorlage: OF 619/10 vom 18.05.2023 Betreff: Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten Insektenfreundliche Leuchtmittel sind auf den notwendigen Streubereich konzentriert und setzen energiesparende Leuchten ein. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf solche insektenfreundlichen Leuchtmittel vorangeschritten ist. Hierbei sollten auch Vorgänge und Pläne der Verwaltungen und Ämter einbezogen werden, die nicht in städtischer Verantwortung liegen (wie zum Beispiel Hessen Mobil oder die Autobahn GmbH des Bundes ). Begründung: Lichtverschmutzung verstärkt das Insektensterben. Insbesondere leuchten immer noch einige Straßenleuchten im Straßenverlauf und an den Autobahnauf- und abfahrten der Friedberger Landstraße, Homburger Landstraße und im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße mit gelben Intensivlichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2222 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3984 entstanden aus Vorlage: OF 533/9 vom 22.05.2023 Betreff: Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166 Die Sparkassenfiliale an der Kreuzung Kurhessenstraße/ Ginnheimer Hohl wird am 30.06.2023 zum letzten Mal öffnen und anschließend Geschichte sein. Danach gibt es lediglich als letzte Bankfiliale im Stadtteil das Sparkassen SB-Terminal in der Ginnheimer Landstraße 118, welches mit Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern ausgestattet ist. Die nächste Sparkassenfiliale befindet sich dann in der Eschersheimer Landstraße 238 im Stadtteil Dornbusch. Gerade für ältere Anwohnerinnen und Anwohner sind die Strecken zu beiden Alternativen eine Zumutung und zu Fuß kaum zu schaffen. Dadurch wird ihnen die wohnortnahe analoge Erledigung ihrer Bankgeschäfte durch die Schließung der Filiale erschwert und teils unmöglich gemacht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der Frankfurter Sparkasse ins Gespräch zu kommen, um die Möglichkeit zu erwägen, vor Ort zeitweise einen Sparkassenbus als mobile Filiale einzusetzen, um zumindest noch eine gewisse Zeit im Stadtteil präsent zu sein, damit der Service der persönlichen Beratung und die wohnortnahe Versorgung mit Bargeld möglich bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1909 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eschersheim: Sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger an der Kreuzung Ulrichstraße/Körberstraße
Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3858 entstanden aus Vorlage: OF 496/9 vom 13.04.2023 Betreff: Eschersheim: Sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger an der Kreuzung Ulrichstraße/Körberstraße Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich eine Aufstellfläche für Fußgänger zu markieren, ähnlich der Markierung im Kreuzungsbereich Woogstraße/Ginnheimer Waldgasse (siehe Foto). Dadurch können sowohl für Fußgänger eine sichere Querungsmöglichkeit geschaffen werden als auch für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bessere Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich hergestellt werden. Bild: privat Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die aktuelle Situation beschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1717 Aktenzeichen: 32-1
Die mittlere straßenbegleitende Grünfläche auf der Hügelstraße zwischen der Fontanestraße und Chamissostraße mit Findlingen schützen
Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3863 entstanden aus Vorlage: OF 501/9 vom 16.04.2023 Betreff: Die mittlere straßenbegleitende Grünfläche auf der Hügelstraße zwischen der Fontanestraße und Chamissostraße mit Findlingen schützen Der Magistrat wird gebeten, die straßenbegleitende Grünfläche in der Mitte der Hügelstraße in den Bereichen zwischen der Fontanestraße und Chamissostraße mit Findlingen zu schützen, um das Überfahren bzw. das Parken von Autos auf der Grünfläche zu verhindern. Begründung: Autofahrerinnen und Autofahrer parken inzwischen regelmäßig auf den mittleren Grünstreifen. Dies führt dazu, dass der Rasen beschädigt wird und nicht mehr schön aussieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1716 Aktenzeichen: 67-0
Widerrechtliches Parken auf Absperrflächen vor den Fußgängerüberwegen Hügelstraße/Ricarda-Huch-Straße und Hügelstraße/Felix-Dahn-Straße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3695 entstanden aus Vorlage: OF 483/9 vom 02.03.2023 Betreff: Widerrechtliches Parken auf Absperrflächen vor den Fußgängerüberwegen Hügelstraße/Ricarda-Huch-Straße und Hügelstraße/Felix-Dahn-Straße verhindern Die bereits schon markierten Sicherheitszonen vor den Überwegen werden häufig kurzzeitig zugeparkt. Dadurch kommt es immer wieder zu einer gefährlichen Sichtbehinderung für Fußgängerinnen und Fußgänger , insbesondere Kindern auf ihrem Schulweg. Der Magistrat wird gebeten, auf den Flächen vor den genannten Überwegen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein rechtswidriges Zuparken verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1710 Aktenzeichen: 32-1
Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 474/9 vom 26.02.2023 Betreff: Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen Vorgang: OM 1264/21 OBR 9; ST 2470/22; M 174/22 In der Sitzung des Ortsbeirates am 16.02.2023 berichtete Frau Stadträtin Weber, dass weitere Prüfanträge für Standorte öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk 9 entgegengenommen werden können. Der Magistrat wird deshalb gebeten, entlang der A-Linie an der Eschersheimer Landstraße einen weiteren Standort für eine öffentliche Toilettenanlage zu prüfen. Dieser könnte am Umstiegspunkt an der Station "Hügelstraße" sinnvoll platziert werden. Begründung: In den derzeitigen Planungen des Toilettenkonzepts ist der Ortsbezirk 9 bisher noch ein fast weißes Blatt. Das Ziel des Toilettenkonzepts, im Radius von etwa 600 Metern je eine öffentliche Toilette erreichbar zu machen, wird hier in keiner Weise erreicht. Insbesondere an der sehr stark frequentierten A-Linie entlang der Eschersheimer Landstraße ist aber ein Bedarf an öffentlichen Toiletten gegeben und wurde gegenüber dem Ortsbeirat auch schon mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern eingefordert. Daher wird der Magistrat gebeten, diese Versorgungslücke zwischen dem Alleenring und der Station "Am Weißen Stein" zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2470 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Antrag vom 21.05.2023, OF 546/9 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3991 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Absperrung Grünfläche an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Kur-hessenstraße
Antrag vom 01.02.2023, OF 468/9 Betreff: Absperrung Grünfläche an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Kur-hessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, weshalb der Innenbereich der Grünfläche an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Kur-hessenstraße seit mehreren Monaten mit Flatterbändern abgesperrt ist und wann mit einer Entfernung dieser Absperrung zu rechnen ist. Begründung: Erfolgt ggf. mündlich Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 468/9 wurde zurückgezogen.
Barrierefreie Überwege über die Bahngleise Am Grünen Graben und Maybachstraße (Batschkapp)
Antrag vom 21.11.2022, OF 393/9 Betreff: Barrierefreie Überwege über die Bahngleise Am Grünen Graben und Maybachstraße (Batschkapp) Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach der Einsetzung der beiden Brücken durch die Bahn ist es Aufgabe der Stadt Frankfurt, die Übergänge barrierefrei auszustatten. Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, folgende Informationen bereitzustellen: 1. Wie sind die Breiten und wie sind die Steigungen der Brücken. 2. Wie lautet die geltende Vorschrift über die Mindestbreite und die höchste Steigung, um Schieberinnen für die Querung von Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit Rollatoren anzubringen. 3. Wie ist die Breite und wie die Steigung der bestehenden U-Bahn-Unterführungen, Hügelstraße, Lindenbaum und Weißer Stein. 4. Welche Möglichkeiten der barrierefreien Überquerung der Bahnstrecke gibt es und bis wann wird diese realisiert sein. Begründung: Momentan sind nur jeweils an beiden Seiten des Geländers je eine Schieberinne montiert, d.h. mit Kinderwagen oder Rollator können die Gleise nicht überquert werden. Menschen fühlen sich diskriminiert. Nur für Radfahrer, die den Umweg leichter überwinden können als Fußgänger wurde eine Lösung geschaffen. Auch Kinder auf ihrem Schulweg müssen diese Gleis queren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 23 Vor der Beschlussfassung ändert der Antragsteller die Vorlage OF 393/9 dahin gehend ab, dass die Ziffer 4. gestrichen wird. Beschluss: Auskunftsersuchen V 566 2022 Die Vorlage OF 393/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Buslinie 69 - Einsatz von Minibussen
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3153 entstanden aus Vorlage: OF 377/9 vom 30.10.2022 Betreff: Buslinie 69 - Einsatz von Minibussen Vorgang: OM 1911/22 OBR 9; ST 1585/22 Der Magistrat wird gebeten, den Betreiber der Buslinie 69, Transdev GmbH, aufzufordern, nur noch Minibusse einzusetzen. Die Fahrgastzahlen sind sehr niedrig, die derzeit eingesetzten Midibusse aber so groß, dass sie im Begegnungsverkehr auf der Kurhessenstraße immer wieder entweder selbst auf die Gehwege ausweichen müssen oder aber den entgegenkommenden Verkehr dazu zwingen. Dadurch kommt es nicht nur zu Gefährdungen von Fußgängern, sondern auch zu Beschädigungen der Gehwege, die auf diese Belastungen nicht ausgerichtet sind. Begründung: Ausweislich der Stellungnahme vom 08.07.2022, ST 1585, haben in der Spitze 24 Fahrgäste das im Dezember 2021 neu eingerichtete Angebot auf der Strecke zwischen dem Platz "Weißer Stein" und dem "Markus-Krankenhaus" genutzt. Auf der alten Strecke zwischen Hügelstraße und dem Platz "Weißer Stein" waren es 36, insbesondere im morgendlichen Schülerverkehr. Im Durchschnitt fahren auf dem neuen Streckenabschnitt 4,1 Personen mit, auf dem alten 6,2. Demgegenüber steht ein Platzangebot in den laut Transdev GmbH eingesetzten Typen von Midibussen von 27 + 1 Sitz- und 60 Stehplätzen. Diese Busse sind demzufolge völlig überdimensioniert, unwirtschaftlich und auf der fraglichen Strecke nur unter Inkaufnahme der Gefährdung von Fußgängern und der Beschädigung von öffentlicher Infrastruktur zu betreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1911 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1585 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 802 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 20
Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3081 entstanden aus Vorlage: OF 439/10 vom 25.10.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, den seinerzeit vom Radbüro im Rahmen des Gesamtkonzepts für die Eckenheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße zugesagten Fahrradbügel auf der Sperrfläche auf der Eckenheimer Landstraße vor der Fahrradampel stadteinwärts an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße endlich zu setzen. Begründung: Besagte Sperrfläche wird ständig zugeparkt, auch weil diese zur Andienung des dort aufgestellten Glascontainers genutzt wird. Da sie aber für Kfz zu kurz ist, stehen die Kfz gleichzeitig auch auf dem Fahrradweg, der hier für die Aufstellung der Fahrradfahrer stadteinwärts erforderlich ist, was an der unübersichtlichen Kreuzung zu Gefährdungssituationen führt. Deshalb sollte der zugesagte Fahrradbügel, der dieses unerlaubte Halten und Parken verhindert, endlich gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 444 Aktenzeichen: 66 2
Einrichtung einer Lieferzone in der Straße Am Mühlgarten 2 hinter den Fahrradabstellplätzen bis zum Treppenabgang des Alten Friedhofes
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2923 entstanden aus Vorlage: OF 354/9 vom 28.09.2022 Betreff: Einrichtung einer Lieferzone in der Straße Am Mühlgarten 2 hinter den Fahrradabstellplätzen bis zum Treppenabgang des Alten Friedhofes Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Möglichkeit besteht, in der Straße Am Mühlgarten 2 im Bereich hinter den Fahrradabstellplätzen bis zum Treppenabgang des Alten Friedhofes eine zeitlich begrenzte Lieferzone einzurichten. In oben genanntem Abschnitt werden neben diversen Anlieferungen durch Lkw auch Fahrzeuge für die Fettabsaugung mittels Tankwagen benötigt. Um den Platz entsprechend frei zu halten, wird um Prüfung gebeten, ob in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr die Einrichtung einer Lieferzone (gemäß nachfolgenden Beispielen) möglich wäre. Foto: privat -Beispiel Raimundstraße Foto: privat -Beispiel Raimundstraße Begründung: Durch die Einrichtung der Lieferzone wird eine Behinderung des fließenden Verkehrs in der Straße verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 270 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung im Übergang RicardaHuchStraße und Eichendorffstraße bei dem Kinderzentrum Eichendorffstraße (KiZ 089)
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2918 entstanden aus Vorlage: OF 347/9 vom 29.09.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung im Übergang Ricarda-Huch-Straße und Eichendorffstraße bei dem Kinderzentrum Eichendorffstraße (KiZ 089) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ricarda-Huch-Straße/ Jean-Paul-Straße/ Eichendorffstraße bauliche Maßnahmen, z. B. eine Aufpflasterung im gesamten Kreuzungsbereich, durchzuführen, die geeignet sind, die Geschwindigkeit des Autoverkehrs herabzusetzen. Begründung: Sowohl die Leitung des Kindergartens als auch Anwohner haben den Ortsbeirat gebeten, an dieser Stelle verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen, da hier sehr oft zu schnell gefahren wird. Außerdem befindet sich neben dem Kinderzentrum eine Berufsschule und viele Schüler kommen mit überhöhten Geschwindigkeiten mit Roller, Moped oder Kfz. Es handelt sich um Durchgangsverkehr zwischen der Hügelstraße und der Straße Am Dornbusch sowie Ziel- und Quellverkehr für die dort ansässige Berufsschule. Auch der Schulweg zur Astrid-Lindgren-Schule und anderen Schulen ist betroffen. Eine plateauartige Aufpflasterung könnte hilfreich sein, zumal in diesem Bereich eine Wegebeziehung des Grünen Ypsilons den Straßenzug quert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 361 Aktenzeichen: 66 0
Schutz für Gartenstadt
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2909 entstanden aus Vorlage: OF 337/9 vom 26.09.2022 Betreff: Schutz für Gartenstadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob für die Gartenstadt - Wohnviertel Hügelstraße/Grafenstraße/Reinhardstraße/ Adelheidstraße/Ulrichstraße/Dehnhardstraße - bereits eine Untersuchung durch das Landesamt für Denkmalschutz im Hinblick auf einen möglichen Ensembleschutz oder den Denkmalwert einzelner Häuser erfolgt ist und dieses andernfalls um eine Einschätzung zu bitten und dazu zu berichten; 2. ob eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart erlassen werden könnte; 3. welche anderen Wege der Magistrat für geeignet hält, um eine ungesteuerte Nachverdichtung der großen Grundstücke zu verhindern. Begründung: Das Viertel nördlich der Hügelstraße wurde nach Anwohnerinformationen Anfang des 20. Jahrhunderts in Anlehnung an die englische Gartenstadt-Bewegung konzipiert, was heute noch an Half-Timbered-Elementen in verschiedenen Giebeln zu erkennen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 451 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61 00
Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrszeichens 315 genehmigen
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2915 entstanden aus Vorlage: OF 343/9 vom 28.09.2022 Betreff: Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrszeichens 315 genehmigen Der Magistrat wird gebeten, das halbseitige Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk generell zu genehmigen und durch das Aufstellen des Verkehrszeichens 315 Rechtssicherheit zu schaffen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zusätzlich dem Ortsbeirat Möglichkeiten zur Reduzierung der Geschwindigkeit aufzuzeigen und unaufgefordert bis spätestens Ende dieses Jahres zu berichten. Begründung: Durch zunehmende Bauaktivitäten (Verdichtung) kommt es zu einem erhöhten Parkdruck in vielen Teilen des Ortsbezirkes. Die Auswirkungen machen sich vor allen Dingen bei fehlenden Parkplätzen bemerkbar. Für viele Anwohner vor Ort ist dies nicht hinnehmbar. Ähnliches ist zu beobachten bei bisher von der Verdichtung nicht betroffenen, aber seit Jahrzehnten ohne Probleme durchgeführtem Abstellen der Fahrzeuge. Beispiel: Bei Aufstockung aller Gebäude im Bereich der Stefan-Zweig-Straße ist zu beobachten, dass hier kein vernünftiges Parkkonzept vorhanden ist. Bei so vielen Anwohnerinnen und Anwohnern, welche hier jetzt zusätzlich wohnen, hätte man deutlich mehr Parkplätze oder Tiefgaragen einplanen müssen. Daher weichen die Anwohner dann dahin aus, wo Parkplätze vorhanden sind, zum Beispiel in der Pflugstraße und Schönbornstraße. Seitdem jetzt mehrmals Strafzettel verteilt wurden und sich die Anwohner nun mehr oder weniger ordnungsgemäß verhalten, ist ein Teil der Schönbornstraße jetzt sehr schön und schnell befahrbar. Das regt bei einer Durchgangsstraße (speziell für Verkehrsteilnehmer, welche die Ampelanlage Hügelstraße/Raimundstraße umfahren wollen) dazu an, möglichst schnell durch die Straße zu fahren, um ein bis zwei Minuten Zeit zu gewinnen. Die Schönbornstraße ist durch das beidseitige Parken in gewisser Weise verkehrsberuhigt gewesen. In der Vergangenheit wurde hier mit größter Regelmäßigkeit mit Geschwindigkeiten oberhalb von 30 km/h gefahren, allerdings hat sich diese nun deutlich erhöht. 60 bis 70 km/h sind, laut Beobachtungen von Anwohnerinnen und Anwohnern, in letzter Zeit keine Seltenheit. Seitdem die eine Seite frei von parkenden Fahrzeugen ist, ist es schon fast mehrfach zu Unfällen gekommen. Die Schönbornstraße ist in beide Richtungen befahrbar. Es kommen Fahrzeuge aus beiden Richtungen, die dann aneinander vorbeifahren müssen. Fußgänger/Rollstuhlfahrer/Personen mit Kinderwagen sind dann einer erhöhten Gefahr ausgesetzt. Gerade in diesem Bereich leben viele Familien mit Kindern, welche durch die Rücksichtslosigkeit einiger Verkehrsteilnehmer diesen Gefahren ausgesetzt sind. Das frühere beidseitige Nutzen (wenn auch ordnungswidrig) hat zu zweierlei beigetragen: Verkehrsberuhigung und Fußgängersicherheit. Im Bereich der Schönbornstraße sind zwei Kindergärten, am Anfang und am Ende der Straße. Es würde also nicht nur für die Anwohner Vorteile (Verkehrsberuhigung und Sicherheit für Fußgänger) bringen, sondern auch einen enormen Schutz für die Kinder. Dieses Beispiel existiert in weiteren Straßen des Ortsbezirkes 9, mit und ohne Kindergarten. Entsprechende Schreiben gingen vermehrt in der Vergangenheit entweder auf direktem Weg über den Ortsvorsteher oder bei Mitgliedern des Ortsbeirates ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 362 Aktenzeichen: 32 1
Weiterer Glascontainer an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2885 entstanden aus Vorlage: OF 412/10 vom 26.09.2022 Betreff: Weiterer Glascontainer an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch das Aufstellen von einem zweiten Glascontainer das Dilemma der leeren Flaschen vor dem einen behoben werden kann. Begründung: Es standen wohl einmal zwei Container an dieser Ecke, wovon einer - aus welchen Gründen auch immer - entfernt worden ist. Dadurch kommt es vermehrt zum Abstellen von Flaschen vor dem Container. Dies führt sehr zum Ärger von Anwohnenden und zum doppelten Arbeitsaufwand der Mitarbeitenden von Remondis, die die Flaschen händisch einsammeln müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2685 Aktenzeichen: 79 4
Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 62 d 1
Antrag vom 28.09.2022, OF 355/9 Betreff: Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 62 d 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es im unabhängig der kommenden Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen an der Diesterwegschule möglich wäre, die angrenzenden Areale auch hinsichtlich des absehbaren steigenden Bedarfs an Schulplätzen für weiterführende Schulen in die Planung eines größeren Schulstandortes einzubeziehen. Wäre es möglich, die schulischen Flurstücke 82/1 und 82/2, die sich innerhalb des Bebauungsplanes B62d Nr. 1 befinden, mit einer am kommenden Raumbedarf einer weiterführenden Schule orientierten, eigenständigen Bauleitplanung entsprechend des Bedarfs rechtssicher zu überplanen? Wäre diese Bauleitplanung zu einem späteren Zeitpunkt ggf. um weitere angrenzende Flurstücke wie beispielsweise 111 - 119/2 erweiterbar? Begründung: Ginnheim wächst. Die Anzahl der Schulplätze weiterführender Schulen muss schnell mitwachsen. Die Kapazitäten der weiterführenden Schulen im Ortsbezirk stoßen an ihre Grenzen. Durch viele neue Wohnungen, u. a. durch die Nachverdichtung in der Platensiedlung, werden auch viele neu hinzuziehende Kinder sehr bald einen Schulplatz an einer weiterführenden Schule benötigen. Gleichzeitig sind geeignete Grundstücke rar. Im Fall des Areals Am Mühlgarten/Ginnheimer Hohl bestünde vielleicht die Möglichkeit, dringend benötigte Schulplätze zu schaffen. Dies könnte mit einem ersten Schritt im Rahmen einer separaten Überplanung des Schulgrundstücks und evtl. angrenzende Nachbargrundstücke (unter Berücksichtigung der Interessen Eigentümern) grundsätzlich planungsrechtlich ermöglicht werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.02.2023, OF 444/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 355/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 355/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 355/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 355/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 355/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 444/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU, 1 SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
„Storze Gässchen“ schnellstens öffnen
Antrag vom 28.09.2022, OF 349/9 Betreff: "Storze Gässchen" schnellstens öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher umgehend mit den entsprechenden Ämtern in Verbindung zu treten mit der Aufforderung eine schnelle Öffnung des Verbindungsweges zwischen den Straßen "Alt Ginnheim" und "Am Wiesenrain", dem sogenannten "Storze Gässchen" zu erreichen, bzw. über die Ämter durch Einwirken auf den Bauträger zu erreichen, dass der Verbindungsweg durch ein Gerüst mit Durchgang begehbar zu machen. Begründung: Durch eine Baustelle in Alt Ginnheim ist der Verbindungsweg seit mehr als einem dreiviertel Jahr für die Anwohner der Straße "Am Wiesenrain" für den täglichen Einkauf in die umliegenden Geschäfte der Straße "Ginnheimer Hohl", oder durch Kirchgänge nur durch Umwege (ca. 600m) zu erreichen, da der Durchgang wegen der Bauarbeiten gesperrt wurde (siehe Abbildungen). Dieser Umweg ist gerade für ältere Bürger und Bürgerinnen nicht hinnehmbar. Aus Gesprächen mit Anwohner war zu hören, dass dieser Durchgang bereits im April dieses Jahres wieder begehbar sein sollte. Eine entsprechende Eingabe lag bereits für die Juni Sitzung des Ortsbeirates vor. Im Übrigen könnten die Schulkinder diesen Weg als "Abkürzung" zur jetzt ausgelagerten Diesterwegschule nutzen und dadurch etwas Zeit gewinnen. Abbildung 1, Quelle: Thomas Budenz Abbildung 2, Quelle: Thomas Budenz Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 349/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2707 entstanden aus Vorlage: OF 304/9 vom 19.08.2022 Betreff: Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen zu einer Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Humserstraße und Hügelstraße. Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Kurzzeitparkplätze im Abschnitt Eschersheimer Landstraße 238 bis 244 so in die Planungen einzubeziehen, dass diese soweit möglich erhalten werden können und in geeigneter Weise als Kurzzeitparkoptionen gekennzeichnet werden. Begründung: Die dort befindlichen Kurzzeitparkplätze sind für die ansässigen Gewerbetreibenden von großer Bedeutung. Da gerade im Straßenabschnitt Eschersheimer Landstraße 238 bis 244 eine ausreichende Fahrbahnbreite gegeben ist, sollten die dort befindlichen Parkplätze erhalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 204 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
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