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Wie chaotisch wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8?
Antrag vom 10.11.2025, OF 652/8 Betreff: Wie chaotisch wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die folgenden Fragen zu beantworten: - Wie viele Erstklässler werden im Ortsbezirk 8 im nächsten Jahr voraussichtlich eingeschult? - Wie viele Eltern der Erstklässler werden Ihren Anspruch auf Ganztagesbetreuung nach der Erwartung / Planung des Magistrats geltend machen? - Wie viele Betreuungsplätze im Ortsbezirk 8 werden im nächsten Jahr durch Abgänge von Viertklässlern voraussichtlich frei? - Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Hortplätze? - Wer koordiniert die Vergabe der Plätze? - Sind die Horte verpflichtet, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen? - Wie wird eine Benachteiligung der Zweit-, Dritt- und Viertklässlern, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze vermieden? - Wie wirkt sich die neue Regelung auf die pädagogische Arbeit freier Träger aus, wenn keine jahrgangsgemischten Gruppen mehr gebildet werden könnten? Angesichts der Dringlichkeit des Anliegens bittet der Ortsbeirat um eine Stellungnahme des Magistrats innerhalb von drei Monaten. Begründung: Ab dem 01.01.2026 hat jeder Erstklässler im Ortsbezirk 8 einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung durch Schule oder ortsansässige Einrichtungen. Aktuell ist im Ortsbezirk 8 jedoch kein Pakt für die Ganztagsschule umgesetzt. Die beiden Grundschulen - Heinrich-Kromer-Schule und Erich-Kästner-Schule - sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht ganztagsfähig. Besonders an der Heinrich-Kromer-Schule fehlt die Infrastruktur für eine Mittagsversorgung in den bestehenden Räumlichkeiten. Wenn die Horte verpflichtet sind, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen, werden die Zweit-, Dritt- und Viertklässlern, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze benachteiligt, da insgesamt zu wenig Plätze zur Verfügung stehen. Die Horte im Ortsbezirk 8 arbeiten bislang häufig mit altersgemischten Gruppen, die altersübergreifendes Lernen ermöglichen und pädagogisch fördern. Wenn in einer Einrichtung künftig nur Erstklässler aufgenommen werden könnten, entstehen homogene Gruppen, was die Arbeitsweise und das pädagogische Konzept grundlegend verändert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1339 2025 Die Vorlage OF 652/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "chaotisch" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 30 auf dem Abschnitt der Gießener Straße gegenüber der TheobaldZieglerSchule
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6959 entstanden aus Vorlage: OF 1055/10 vom 28.04.2025 Betreff: Tempo 30 auf dem Abschnitt der Gießener Straße gegenüber der Theobald-Ziegler-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Teilstück der Gießener Straße gegenüber der Theobald-Ziegler-Schule zwischen den Ampeln an der Haltestelle "Theobald-Ziegler-Schule" eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen und ein Blitzer installiert werden kann. Begründung: Auf dem oben genannten Teilstück sind zwei Ampeln für den Schulweg mit Drucktasten ausgerüstet worden. Es wird sehr häufig bei Dunkelgelb oder sogar bei Rot über diese Ampeln gefahren. Deshalb wäre es hilfreich, dort Tempo 30 anzuordnen und einen Blitzer zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1583
Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf Versorgung mit Hort- und Schulplätzen im Ortsbezirk 9
Antrag vom 20.10.2025, OF 1124/9 Betreff: Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf Versorgung mit Hort- und Schulplätzen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die jüngsten Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung in den nördlichen Stadtteilen zeigen eine Stagnation bzw. leichten Rückgang der Geburtenzahlen. Dies wird sich zwangsläufig auf die Versorgung mit Hort- und Schulplätzen bzw. den Bedarf im Ortsbezirk auswirken. Der Magistrat wird daher gebeten, zeitnah dem Ortsbeirat den aktuellen Stand sowie die erwarteten Auswirkungen für die kommenden 10 Jahre vorzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1124/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); Linke und fraktionslos (= Enthaltung)
Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6838 entstanden aus Vorlage: OF 978/9 vom 30.03.2025 Betreff: Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen Auf dem Weg zwischen Victor-Gollancz-Weg und Ziegenhainer Straße (in Verlängerung/Teil der Sigmund-Freud-Straße) teilen sich verschiedene Verkehrsteilnehmende den Weg. Da es dort gelegentlich zu Missverständnissen und Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrenden kommt, wird der Magistrat gebeten, in diesem Abschnitt Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" anzubringen. Begründung: Die verkehrsrechtlichen Regelungen an dieser Stelle sind klar. Eine Reflektion des eigenen Verkehrsverhaltens mithilfe der Piktogramme kann dazu beitragen, mögliche Stress- und Konfliktsituationen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1726 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 30 auf dem Abschnitt der Gießener Straße gegenüber der TheobaldZieglerSchule
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6959 entstanden aus Vorlage: OF 1055/10 vom 28.04.2025 Betreff: Tempo 30 auf dem Abschnitt der Gießener Straße gegenüber der Theobald-Ziegler-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Teilstück der Gießener Straße gegenüber der Theobald-Ziegler-Schule zwischen den Ampeln an der Haltestelle "Theobald-Ziegler-Schule" eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen und ein Blitzer installiert werden kann. Begründung: Auf dem oben genannten Teilstück sind zwei Ampeln für den Schulweg mit Drucktasten ausgerüstet worden. Es wird sehr häufig bei Dunkelgelb oder sogar bei Rot über diese Ampeln gefahren. Deshalb wäre es hilfreich, dort Tempo 30 anzuordnen und einen Blitzer zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1583
Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildern
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6949 entstanden aus Vorlage: OF 1030/10 vom 06.04.2025 Betreff: Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildern Der Magistrat wird gebeten, folgende Schilder am Beginn der Huswertstraße Richtung Frankfurter Bogen anzubringen: 1. gefährliche Doppelkurve zunächst links (Verkehrsschild 105-10) oder eine entsprechende Beschilderung; 2. zulässige Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h; 3. Fußgängerverbot (Verkehrsschild 259), auch in der Gegenrichtung an geeigneter Stelle. Stattdessen soll für Radfahrende und zu Fuß Gehende eine angemessene Verkehrsführung durch die Straßen Am Dorfgarten und Oberwiesenstraße ausgewiesen werden. Begründung: Die Huswertstraße ist in diesem Abschnitt nachts nicht beleuchtet. Besonders die Rechtskurve vor der Autobahnbrücke ist sehr eng und fällt auch noch seitlich ab. Hier fahren Busse der Linie 63. Wer die gefährliche Situation zu spät erkennt, kann in den Gegenverkehr geraten. Die erlaubten 50 km/h sind hierbei viel zu hoch. Besonders gefährdet sind Rad fahrende Personen. Fußgänger haben keinen Platz für das Ausweichen. Sie werden durch die Dunkelheit zudem viel zu spät gesehen. Ihnen steht auf der anderen Seite der Autobahn eine ungefährliche Alternative zur Verfügung, um in den Frankfurter Bogen zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1585
Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, AugustSchanzStraße und Am Dorfgarten
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6793 entstanden aus Vorlage: OF 1039/10 vom 07.04.2025 Betreff: Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark von Überflutungen gefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde im Jahr 2024 stark beschädigt; 2. welche weiteren diesbezüglichen Aspekte noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden beziehungsweise welche Maßnahmen nicht eingeleitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Weinstraße - Heckenüberstand
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6781 entstanden aus Vorlage: OF 1025/10 vom 07.04.2025 Betreff: Weinstraße - Heckenüberstand Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Hecken und Sträucher in der Weinstraße so weit zurückgeschnitten werden, dass der Bürgersteig wieder vollständig nutzbar und als solcher erkennbar ist. Begründung: Die Hecken und Sträucher wachsen über den Bürgersteig, sodass Fußgänger:innen teilweise nicht mehr auf diesem laufen können und auf die Straße ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1284
Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6780 entstanden aus Vorlage: OF 1023/10 vom 07.04.2025 Betreff: Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße Seit mehreren Monaten besteht bereits die Treppe, welche den Bahnsteig der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" mit der Omega-Brücke Homburger Landstraße verbindet. Leider ist sie aber noch immer nicht zur Nutzung freigegeben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die augenscheinlich fertiggestellte Treppenverbindung noch immer gesperrt ist und wann die Freigabe erfolgt. Ferner wird der Magistrat gebeten, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die uneingeschränkte Nutzbarkeit schnellstmöglich hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V.
Antrag vom 06.10.2025, OF 1115/10 Betreff: Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V., der seit über 50 Jahren besteht, soll wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 lässt dem Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V. für die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 1.000 Euro zukommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V. wurde vor mehr als 50 Jahren gegründet, um die von Frau Prof. Dr. Helga Einsele eingerichtete gemeinsame Unterbringung inhaftierter Mütter mit ihren kleinen Kindern im Frauengefängnis der JVA III in Frankfurt am Main - Preungesheim zu unterstützen. Einige Kinder werden von Mitarbeiterinnen der JVA in eine KiTa gebracht; zurzeit noch mit privatem Pkw. Nun will dazu der Verein das E-Lastenfahrrad "Cargobike Long John F900E Family taupe" von Decathlon zum Preis von 4.999 Euro anschaffen. Diese hilfreiche und umweltfreundliche Anschaffung wollen wir unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 433 2025 Die Vorlage OF 1115/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Informationen zur Baumaßnahme „Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)“
Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6769 entstanden aus Vorlage: OF 856/3 vom 13.03.2025 Betreff: Informationen zur Baumaßnahme "Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)" Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 3 über die aktuellen Pläne und den Ablauf der Baumaßnahmen für die neue Autobahnauffahrt und den Verflechtungsstreifen zu informieren. Inbesondere sollte berichtet werden: a) Wird die Fuß- und Radwegebeziehung auf der östlichen Seite der Friedberger Landstraße während der Baumaßnahme offen gehalten? Wenn ja, wie wird sie gesichert? b) Wann beginnt und endet die Baumaßnahme? c) Welche weiteren Einschränkungen auf der Friedberger Landstraße wird es im Rahmen der Baumaßnahme geben? d) Wie wird die Fuß- und Radwegequerung der neuen Auffahrt gestaltet? Begründung: Die Auffahrt liegt nicht auf dem Gebiet des Ortsbeirates 3, allerdings an der Grenze, und die Verbindung in die Naherholungsgebiete Huthpark und Lohrberg ist für die Nordendbevölkerung sehr wichtig. Deshalb interessiert den Ortsbeirat 3 der Ablauf der Baumaßnahme. Zumal Einschränkungen auf der Friedberger Landstraße den Ortsbezirk 3 gleichermaßen betreffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6838 entstanden aus Vorlage: OF 978/9 vom 30.03.2025 Betreff: Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen Auf dem Weg zwischen Victor-Gollancz-Weg und Ziegenhainer Straße (in Verlängerung/Teil der Sigmund-Freud-Straße) teilen sich verschiedene Verkehrsteilnehmende den Weg. Da es dort gelegentlich zu Missverständnissen und Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrenden kommt, wird der Magistrat gebeten, in diesem Abschnitt Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" anzubringen. Begründung: Die verkehrsrechtlichen Regelungen an dieser Stelle sind klar. Eine Reflektion des eigenen Verkehrsverhaltens mithilfe der Piktogramme kann dazu beitragen, mögliche Stress- und Konfliktsituationen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1726 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hochwasserschutzmaßnahmen für Grundstücksbesitzer am Urselbach
Antrag vom 08.10.2025, OF 619/8 Betreff: Hochwasserschutzmaßnahmen für Grundstücksbesitzer am Urselbach Laut Aussagen einiger Grundstücksbesitzer entlang des Urselbachs im Ortsbezirk 8, insbesondere im Abschnitt vom Klärwerk bis zur Seibertsgasse, seien Bachanrainer zu Massnahmen aufgefordert worden. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu erläutern, um welche Maßnahmen es sich hierbei handelt Begründung: Der Ortsbeirat steht in seiner Gesamtheit wegen des Hochwassers unter erhöhter Beobachtung durch die Bevölkerung aus Niederursel. Das Thema ist von hohem Interesse aller durch das Hochwasser gefährdeter Anwohner. Um darüber Auskunft geben zu können, welche Maßnahmen im Einzelnen durch die Stadt angedacht und vollzogen werden sollen, ist auch eine regelmäßige Unterrichtung des Ortsbeirates notwendig. Daher bitte wir den Magistrat um eine adäquate Auskunft, um die Bürger entsprechend zu unterrichten Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 619/8 wurde zurückgezogen.
Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, AugustSchanzStraße und Am Dorfgarten
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6793 entstanden aus Vorlage: OF 1039/10 vom 07.04.2025 Betreff: Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark von Überflutungen gefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde im Jahr 2024 stark beschädigt; 2. welche weiteren diesbezüglichen Aspekte noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden beziehungsweise welche Maßnahmen nicht eingeleitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ampeln mit akustischem Blindensignal
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6791 entstanden aus Vorlage: OF 1037/10 vom 07.04.2025 Betreff: Ampeln mit akustischem Blindensignal Der Magistrat wird gebeten, in Eckenheim und Preungesheim verstärkt Ampeln mit akustischen Blindensignalen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen und diese nach Erfordernis wiederherzustellen. Begründung: Durch die akustischen Signale können Blinde und Sehbehinderte sicherer über die Kreuzungen gelangen. Der Bedarf ist hoch. Leider fallen immer wieder defekte Ampeln nicht rechtzeitig auf, beispielsweise die Ampelanlagen mit akustischen Signalen von und zur U5-Haltestelle "Ronneburgstraße". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1447 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6784 entstanden aus Vorlage: OF 1029/10 vom 08.04.2025 Betreff: Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Homburger Landstraße ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße eine zeitlich begrenzte unauffällige Geschwindigkeitsmessung per Viacount (o. Ä .) durchzuführen. Begründung: Es wird regelmäßig von Anwohnern berichtet, dass Autofahrer diese Tempo-30-Zone besonders in den Abend- und Nachtstunden mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Der besonders schmale Fußweg, die reduzierte Breite der Straße und die nahe Bebauung der Wohnhäuser wirken wie ein Schalltrichter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1211
Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn
Antrag vom 03.03.2025, OF 1098/2 Betreff: Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und zu berichten: Welche Möglichkeiten werden gesehen, 1. auch die 4. Etage des Gebäudes nach einer Sanierung zur Nutzung freizugeben? 2. Welche genauen bautechnischen Gründe / Sanierungsbedarfe sprechen derzeit gegen eine Freigabe der 4. Etage? Sind die Untersuchungen hier bereits abgeschlossen? 3. Ist es denkbar, eine möglicherweise notwendige Sanierung der 4. Etage auch während der Nutzung der darunter liegenden Etagen durch die Schirn durchzuführen? 4. Sieht der Magistrat - sollte diese Sanierung derzeit an höheren Kosten scheitern - eine Möglichkeit, die entsprechenden Mittel im Haushalt zu mobilisieren bzw. einzustellen? 5. Was würde es längerfristig bedeuten, wenn eine Etage stillgelegt bleiben muss? Kann davon ausgegangen werden, dass nach Auslaufen der Schirn-Nutzung der Eigentümer Land Hessen eine grundlegende Sanierung durchführt? Gibt es hierzu Verabredungen / Verträge? Begründung: Der Antrag des Ortsbeirats beruht auf den Darstellungen des Leiters der Schirn sowie den Informationen durch Verwaltungspersonal aus Kulturdezernat und Planungsdezernat am 17. Februar 2025 im Ortsbeirat. Der Ortsbeirat hat sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Dondorf-Druckerei nach erfolgter Schadstoff-Sanierung und nach Umbau für die Bedarfe der Schirn in einzelnen Räumen auch anderen Nutzern (z.B. Bockenheimer Vereine sowie kreative Nutzungen) zur Verfügung steht. Wenn durch die Stilllegung einer ganzen Etage nunmehr große Raumbereiche entfallen, wäre das aus Sicht des Ortsbeirats mehr als bedauerlich und auf Dauer nicht zu akzeptieren. Um das Gebäude der Dondorf-Druckerei langfristig zu erhalten, sind umfassende gesamtheitliche Erneuerungen erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1153 2025 Die Vorlage OF 1098/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 Linke Aktenzeichen: 41
Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 06.02.2025 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg. Sie parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon schraffierten Flächen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2
Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
Anregung vom 11.02.2025, OA 526 entstanden aus Vorlage: OF 994/10 vom 27.01.2025 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann deutlich verbesserte Möglichkeiten für den Schulsport für die folgenden Schulstandorte in Eckenheim und Preungesheim zur Verfügung stehen: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle und fehlende Außenanlage); 3. künftig zwei Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude am Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 4. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 5. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es ist Eile geboten. Auch der örtliche Vereinssport leidet unter der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 396 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 526 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5987, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6549, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025
Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße in Preungesheim
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6477 entstanden aus Vorlage: OF 973/10 vom 27.01.2025 Betreff: Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße künftig 1. sauberer gehalten werden können; 2. von nicht erwünschten Dauerparkern frei gehalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 958 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6472 entstanden aus Vorlage: OF 955/10 vom 11.12.2024 Betreff: Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem kleinen Bürgersteig vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 zu unterbinden. Begründung: Die Homburger Landstraße vor der Hausnummer 182 ist besonders eng. Trotzdem parken Pkw mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig, sodass sämtliche Benutzerinnen und Benutzer des Bürgersteigs auf die Straße in den Gegenverkehr ausweichen müssen. Gerade die Kundschaft für ein Sanitätshaus muss mit Unterarmgehstützen, Rollatoren und Rollstühlen zur Rampe in das Geschäft kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 953 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 entstanden aus Vorlage: OF 987/10 vom 27.01.2025 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858
Übergang U5 - Ronneburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6481 entstanden aus Vorlage: OF 988/10 vom 27.01.2025 Betreff: Übergang U5 - Ronneburgstraße Der Übergang der Schienen der U5 in die Ronneburgstraße ist so uneben, dass insbesondere Nutzer von Zweirädern, E-Rollern und Elektrofahrstühlen beim Überqueren heftig durchgeschüttelt und Gefahrensituationen ausgesetzt werden. Um die häufigen Gefahrensituationen zu minimieren, sollte der Belag zwischen den Schienen und der Fahrbahn entsprechend höhengleich verändert werden. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, wie dieser Zustand schnell behoben und die Gefahrenstelle beseitigt werde n kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1728 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 14.12.2024 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung Vorgang: OM 4480/23 OBR 10; ST 1101/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und detailliert zu berichten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Streckenverlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle "Preungesheim" in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monnet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. Bei einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins; b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes; 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich; b) mittig; c) östlich; 3. gegebenenfalls weitere Varianten. Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden. Begründung: Es erscheint unverändert nicht sinnvoll, dass 1. die ehemals vorgesehene Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, sodass vorhersehbare Begegnungsverkehre und weitere nennenswerte Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind; 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte; 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Streckenverlängerung vermieden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4480 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1101 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965 Antrag vom 19.08.2025, OF 1092/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92-10
Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5Streckenverlängerung
Anregung vom 11.02.2025, OA 529 entstanden aus Vorlage: OF 969/10 vom 27.01.2025 Betreff: Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird unter Einbindung der Eigentümer der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße und in der August-Schanz-Straße gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten, 1. wie die bereits bisher schwierige Anbindung des Gewerbeverkehrs von und zu dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße ganzheitlich verbessert werden kann; 2. wie die künftig schwierigere Verkehrserschließung zu den Liegenschaften in der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung ganzheitlich verbessert werden kann. Von besonderem Interesse ist dabei jeweils die Zeit der erheblichen Baumaßnahmen in der Homburger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1265 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 529 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5990, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Nordwesten
Antrag vom 09.03.2025, OF 1091/2 Betreff: Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Nordwesten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten 1. Welche Fördermöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren zur digitalen Teilhabe existieren aktuell im Ortsbezirk 2 und welche sind geplant? 2. Wie können mit städtischer Unterstützung im Frankfurter Nordwesten für Seniorinnen und Senioren niedrigschwellige, kostenfreie Lern- und Schulungsangeboten unter Einbeziehung der Träger, die diese Angebote vorhalten bzw. zukünftig anbieten möchten, geschaffen werden? 3. Wie kann eine Öffentlichkeitskampagne entwickelt werden, die auf die bestehenden und zukünftigen Angebote besser aufmerksam macht? Begründung: Die zunehmende Digitalisierung droht, viele ältere Menschen in ihrer Alltagsbewältigung einzuschränken und von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Bereits bestehende Unterstützungsmöglichkeiten sind oft nicht bekannt. Die Stadt soll aktiv dafür sorgen, dass die digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren verbessert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1091/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1091/2 wurde zurückgezogen.
Frühstücksverhalten von Kindern in den Kitas und Schulen im Ortsbezirk 10
Antrag vom 03.06.2025, OF 1077/10 Betreff: Frühstücksverhalten von Kindern in den Kitas und Schulen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen zu Prüfen und Berichten, Liegen grundsätzliche Erkenntnisse über das Frühstücksverhalten der Kinder - in den KITAS - in den Grundschulen - und in den weiterführendenden Schulen vor. Wird in den KITAS/Schulen ein Frühstück angeboten? Wenn ja, in welcher Form? Wie viele Kinder kommen ohne ein Frühstück in die entsprechende Einrichtung? Ist bekannt, wenn zu Haus gefrühstückt wird, in welcher Qualität dieses geschieht? Begründung: Aus unterschiedlichen Quellen ist immer wieder zu hören, dass viele Kinder den Tag ohne ein Frühstück in der KITA oder in der Schule beginnen. Ein gutes Frühstück ist immer ein gelungener Start in den Tag. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1212 2025 Die Vorlage OF 1077/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Kinder" die Worte "des Ortsbezirks 10" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6406 entstanden aus Vorlage: OF 907/9 vom 12.01.2025 Betreff: Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln Der Magistrat wird gebeten, aufbauend auf den Erfolgen des Grünen Ypsilons ein stadtplanerisches Konzept für die Weiterentwicklung der Grünverbindungen im Stadtteil Dornbusch zu erstellen. Dies sollte möglichst in einem Rahmenplan resultieren, der nach und nach bei Umbauten umgesetzt werden könnte. Begründung: Eine große Besonderheit des Ortsbezirks 9 sind die weitestgehend zusammenhängenden oder aneinandergrenzenden Grünflächen und dadurch abseits des Straßennetzes bestehenden Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr. Dieses Netz bietet eine gute Grundlage für eine systematische Betrachtung. Einen Teil dieses Verbunds zu stärken war ein wichtiges Ziel des Grünen Ypsilons, aber auch außerhalb dieses Projektgebiets (und direkt daran anschließend) bestehen sie. So führt der Weg am nordöstlichen Ende des Grünen Ypsilons zum Beispiel direkt weiter über den Sinaipark, die Sinai-Wildnis, den "Pilz-Park" über den Marbachweg in die Kaiser-Sigmund-Straße und weiter zum Hauptfriedhof, über den das Nordend, Eckenheim und in der Verlängerung über den Wasserpark auch Bornheim auf einer fast durchgängigen grünen Achse erreicht werden können. In die nördliche Richtung führt der Weg über den Sinaipark zur Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage und von dort bis nach Eschersheim. Das Projekt Grünes Ypsilon hat eindrucksvoll gezeigt, wie sich Grünflächen im Stadtteil aufwerten lassen. Diese erfolgreiche Arbeit sollte nun weitergeführt werden. Mit dem neuen Konzept könnte ein durchgängiges Netz von kühlen, grünen, ruhigen und sicheren Wegen entstehen - vom Dornbusch bis in die Nachbarstadtteile. Besonders Familien mit Kindern, ältere Menschen und alle, die gerne zu Fuß unterwegs sind, würden von sicheren und attraktiven Verbindungen abseits der großen Straßen profitieren. Anders als beim Grünen Ypsilon sind hier keine großen Umbauten nötig. Viele Verbesserungen können schrittweise umgesetzt werden: verbesserte Wege, zusätzliche Bänke zum Ausruhen, bessere Beleuchtung, neue Bäume für mehr Schatten oder die Entsiegelung kleiner Flächen. Wichtig ist jetzt vor allem - zu erfassen, was schon gut funktioniert; - herauszufinden, wo es Verbesserungspotenzial und -bedarf gibt; - die bestehenden Wege besser bekannt zu machen; - neue Verbindungen zu identifizieren; - die verbundenen Grünflächen langfristig zu sichern. Ein zusammenhängendes Netz von Grünverbindungen dient nicht nur der Naherholung, sondern auch dem Klimaschutz und der Vernetzung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Der Dornbusch könnte damit seine Qualität als grüner, lebenswerter Stadtteil weiter ausbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 866 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
Übergang U5 - Ronneburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6481 entstanden aus Vorlage: OF 988/10 vom 27.01.2025 Betreff: Übergang U5 - Ronneburgstraße Der Übergang der Schienen der U5 in die Ronneburgstraße ist so uneben, dass insbesondere Nutzer von Zweirädern, E-Rollern und Elektrofahrstühlen beim Überqueren heftig durchgeschüttelt und Gefahrensituationen ausgesetzt werden. Um die häufigen Gefahrensituationen zu minimieren, sollte der Belag zwischen den Schienen und der Fahrbahn entsprechend höhengleich verändert werden. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, wie dieser Zustand schnell behoben und die Gefahrenstelle beseitigt werde n kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1728 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 entstanden aus Vorlage: OF 987/10 vom 27.01.2025 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858
Verschieben von Kleidercontainern an der Ecke Gießener Straße/Theobald-Ziegler-Schule auf die andere Straßenseite
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6311 entstanden aus Vorlage: OF 952/10 vom 11.12.2024 Betreff: Verschieben von Kleidercontainern an der Ecke Gießener Straße/Theobald-Ziegler-Schule auf die andere Straßenseite Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kleidercontainer auf die Seite der Schule stellen kann, damit bessere soziale Kontrolle das Hinzulegen von Müll reduziert. Begründung: An den jetzigen Standorten der Kleidercontainer ist die Einsehbarkeit nicht gegeben, sodass immer wieder Müll, Sperrmüll und sogar Hausmüll dazugelegt wird. Der Standort am Zaun gegenüber der Schule bringt mehr Einsehbarkeit und soziale Kontrolle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6319 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 11.12.2024 Betreff: Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kreuzung mit Fahrradbügeln/Pollern so absichern kann, dass die dort laufenden Schulkinder eine gute Einsicht in die Straße Prämäckerweg haben. Begründung: Der Prämäckerweg macht kurz vor der Einmündung in die Straße In den Gräben eine leichte Biegung und die Einmündung ist besonders breit. Ebenso wird in dem Bereich oft geparkt. Im Winter wird der anfallende Schnee der Fußwege und im Herbst das Laub der Bäume an dieser Stelle zu einem großen Haufen aufgeschüttet, sodass es noch unübersichtlicher ist. Doch auch ohne parkende Autos, Laub- oder Schneehaufen kann man den Prämäckerweg (kommend aus Richtung Grundschule in Richtung Homburger Landstraße) erst dann ausreichend einsehen, wenn man mindestens drei Meter auf die Straße gelaufen ist. Das ist vor allem für die Schulkinder der Berkersheimer Grundschule gefährlich, da die Kreuzung auf dem Schulweg liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1765
Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6306 entstanden aus Vorlage: OF 940/10 vom 19.11.2024 Betreff: Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Kurzzeitparkplätze (Brötchentaste) an allen Wochentagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr einzurichten und diese von der städtischen Verkehrspolizei überwachen zu lassen. Begründung: In diesem Kreuzungsbereich (Ronneburgstraße/Homburger Landstraße) besteht durch den Kundenverkehr von PENNY, der Frankfurter Sparkasse und der Filiale des Bäckers Eifler ein erhöhter Parkdruck, der dazu führt, dass auf dem Radweg oder auch in zweiter Reihe geparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Zufahrt Platz Am Dornbusch
Antrag vom 12.01.2025, OF 910/9 Betreff: Zufahrt Platz Am Dornbusch Leider kommt es häufiger vor, das PKW-Fahrer über den Marbachweg auf den Platz vor dem Haus Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstraße 248 fahren. Sie benutzen diesen als Parkplatz um z.B. zur Bank zu gehen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt wird der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, diese Möglichkeit der Einfahrt durch Zufahrtsperren -- die im Gefahrfall von Rettungsfahrzeugen - entschärft werden können - zu verhindern. Vorstellbar wären versenkbare Poller, herausnehmbare oder dreh-/schwenkbare Durchgangssperren, klappbare Durchgangs-/Wegesperren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird zurückgestellt, bis die Arbeitsgruppe eine Entscheidung getroffen hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche Seite
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 878/9 vom 20.11.2024 Betreff: TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche Seite Der Magistrat wird gebeten, die Gitter hinter dem Fußballtor (südliche Richtung) in Richtung der Kleingartenanlage KGV am Marbachweg e. V., Anlage 4, um bis zu zwei Meter zu erhöhen. Fußbälle landen bei Fußballspielen oder bei Trainingseinheiten wiederholt in den Gärten des Kleingärtnervereins. Um dieses zu verhindern, ist eine Erhöhung dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 477 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 52-2
Außerordentliche Verkehrsbelastung bei Umleitungen - Sigmund-Freud-Straße
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6212 entstanden aus Vorlage: OF 935/10 vom 18.11.2024 Betreff: Außerordentliche Verkehrsbelastung bei Umleitungen - Sigmund-Freud-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die außerordentliche Belastung der Sigmund-Freud-Straße als Ersatzstrecke bei Umleitungen reduziert werden kann. Begründung: Den Ortsbeirat erreichen Klagen von Anwohner:innen der Sigmund-Freud-Straße über die außerordentliche Verkehrsbelastung (Lärm, Abgase und eine verstopfte Straße) aufgrund der erneuten Sperrung der Brücke über die A 661. Viele Autofahrer:innen halten sich offenbar nicht an die ausgeschilderte Umleitung und wählen die vermeintliche Abkürzung durch die Sigmund-Freud-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 497 Aktenzeichen: 32-1
Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6210 entstanden aus Vorlage: OF 898/10 vom 21.10.2024 Betreff: Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von Lkws mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Siegmund-Freud-Straße verboten werden kann. Begründung: Da vermehrt Lkws auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder Parkverbot für Lkw und Verkehrszeichen 314 (Parken) mit dem Zusatzschild 1010-58 (Personenkraftwagen) der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 498 Aktenzeichen: 32-1
E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6220 entstanden aus Vorlage: OF 939/10 vom 19.11.2024 Betreff: E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg eine noch festzulegende Anzahl von E-Ladesäulen einzurichten. Begründung: Dieser Parkplatz wird besonders von Pendlern, Friedhofsbesuchern und Anwohnern benutzt und ist daher für eine länger andauernde Ladezeit ein idealer Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 335 Aktenzeichen: 66-3
Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg
Antrag vom 18.11.2024, OF 934/10 Betreff: Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, zum Beispiel dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, um Prüfung und umfassende Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: Steht das ehemalige Postbankgebäude am Marbachweg unter Denkmalschutz, gibt es sonstige (Architekten-)Rechte, die auf dem Gebäude lasten, bestehen Einschränkungen bezüglich der Nutzung oder bezüglich der Aus- und Umbaumöglichkeiten, konnten eventuelle frühere Einschränkungen behoben werden können und, wenn ja, wie, falls solche Einschränkungen bestanden: a) warum wurde das Gebäude trotzdem gekauft, b) warum wurden diese Einschränkungen nicht vorher behoben wurden, welche Umbauten können wann und wie erfolgen können, welche Umbauten können nicht erfolgen, ab wann kann dort der Schulsport auf welchen gedeckten und ungedeckten Sportflächen störungsfrei für Schulen und Vereine geregelt werden soll, wann ist mit der Einweihung des Schulstandortes zu rechnen, wie fällt die Kostenkalkulation zu den vorgenannten Fragen aus und wie wird diese geregelt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1069 2024 Die Vorlage OF 934/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lärmbelästigung durch Deckel auf der Straßenbahnlinie im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6076 entstanden aus Vorlage: OF 772/3 vom 23.10.2024 Betreff: Lärmbelästigung durch Deckel auf der Straßenbahnlinie im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, im Gespräch mit der VGF darauf hinzuwirken, dass die Lärmbelästigung an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße durch einen klappernden Deckel (eventuell Abdeckung des Weichenstellers) im Bereich der Straßenbahnschiene beim Überfahren durch geeignete Maßnahmen dauerhaft unterbunden wird. Begründung: Die Geräusche, insbesondere in den Nachtstunden, bringen Anwohnende teilweise um den Schlaf. An dieser Stelle könnte sicherlich mit einfachen Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 434 Beratung im Ortsbeirat: 3
Gießener Straße - Überschwemmungen
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6051 entstanden aus Vorlage: OF 901/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gießener Straße - Überschwemmungen Der Magistrat wird gebeten, den Bereich in der Gießener Straße zwischen Weinstraße/Sigmund-Freud-Straße und Homburger Landstraße sowie den Kreuzungsbereich Marbachweg/Gießener Straße prioritär in die Reinigungsliste der Sinkkästen aufzunehmen, insbesondere vor erwarteten Starkregenereignissen. Begründung: Der genannte Abschnitt ist Teil einer intensiv genutzten Verkehrsverbindung. Bei Starkregen kann das Wasser nicht zügig durch die vorhandenen Kanäle abfließen. Es entstehen auf der Gießener Straße verkehrsgefährdende Überschwemmungen, ein größerer See wie zuletzt am 26.09.2024, den Pkws nicht durchfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1865 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6052 entstanden aus Vorlage: OF 902/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße (Richtung Stadtmitte) so zu sichern, dass alle Verkehrsbeteiligten in diesem Bereich sicher fahren können (Beispiel siehe Anlage). Begründung: Die verstärkte Zunahme des Autoverkehrs in diesem Bereich zeigt recht deutlich, wie gefährlich ein Einbiegen auf die Friedberger Landstraße ist. Auch ist in diesem Zusammenhang der Radverkehr zu berücksichtigen. Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 411 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6063 entstanden aus Vorlage: OF 914/10 vom 21.10.2024 Betreff: Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung vor der Bäckerei Eifler die Sicherheit für Radfahrende erhöht werden kann, sodass weniger auf dem Radweg geparkt wird (zum Beispiel durch Klemmfixe und Rotfärbung oder Ähnliches). Begründung: Obwohl eindeutig ein Radweg eingezeichnet ist, parken immer wieder Fahrzeuge ganz oder teilweise auf dem Radweg vor der Bäckerei Eifler, um "schnell mal" einzukaufen. Das gefährdet den Radverkehr, der sich in der Kreuzungssituation in den Autoverkehr einfädeln muss. Insbesondere für Kinder und ältere Verkehrsteilnehmende ist das schwierig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 246 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1209
Ideen
Verkehrsführungsänderung wegen Dauerstau auf der Friedberger Landstraße!
Verkehrsführungsänderung wegen Dauerstau! Friedberger Landstraße von Friedberger Warte stadteinwärts - Linksabbieger Richtung Dortelweiler Straße. - Fußgängerampel an Straßenbahnhaltestelle Friedberger Warte sollte entfernt werden, da überflüssig.
Verkehrsmarkierungen am Dornbusch
Auf den Straßen, die über die U-Bahnschienen am Dornbusch fürhen (Marbachweg und Verlängerung zur Wilhelm-Epstein-Straße) besteht jeweils einige 100 Meter nach Überquerung der Schienen die Möglichkeit, einen U-Turn zu machen, da man direkt hinter den Schienen nicht links abbiegen kann. Diese Möglichkeit des Wendens mitten auf der Straße wird auf einem Schild angezeigt. Die dazu passenden Straßenmarkierungen auf dem Boden sind kaum noch zu sehen. Wenn man diesen U-Turn machen will und sich mitten auf der Straße quasi zum Abbiegen einordnet, wird dies von anderen Verkehrsteilnehmener mit völligen Unverständnis quittiert, da diese Möglichkeit nicht offensichtlich ist. Zumindest die Straßenmarkierungen sollten deutlicher (nach) gezeichnet werden. Vielleicht könnte man sich bei der Gelegenheit einmal grundsätzliche Gedanken über die Verkehrsführung am Dornbusch machen: Alte Straßenbahnschienen und Kopfsteinpflaster machen die Straße vor allem für Fahrradfahrer schwer zu befahren, ferner ist es an vielen Stellen nicht klar, ob die Verkehrsführung ein- oder zweispurig ist.
Verlängerung der Buslinie 27
Meine Idee ist es die Buslinie 27 bis zur Friedberger Warte zu Verlängern und zwar mit dem Linienverlauf - Weilbrunnstraße (39) - Kreuzstraße (39) - Theobald-Ziegler-Straße/JVA (diese Haltestelle um umzubenennen zur besseren Orientierung) (n4) - Wetzlarer Straße (34) - Friedberger Warte (18, 30, 34) und an der Warteposition der linie 30 wird dann wieder gedreht bzw. Pause gemacht. damit wäre eine direktere Verbindung zur Friedberger Warte und zur und bessere verknüpfung an die Linie 18 mit dem Bahnhof Frankfurter Berg gegeben.
Verlängerung der Buslinie 27
Meine Idee ist es die Buslinie 27 bis zur Friedberger Warte zu Verlängern und zwar mit dem Linienverlauf - Weilbrunnstraße (39) - Kreuzstraße (39) - Theobald-Ziegler-Straße/JVA (diese Haltestelle um umzubenennen zur besseren Orientierung) (n4) - Wetzlarer Straße (34) - Friedberger Warte (18, 30, 34) und an der Warteposition der linie 30 wird dann wieder gedreht bzw. Pause gemacht. damit wäre eine direktere Verbindung zur Friedberger Warte und zur und bessere verknüpfung an die Linie 18 mit dem Bahnhof Frankfurter Berg gegeben.