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Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 62/4 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Der Ortsbeirat gewährt dem Gewerbeverein Bornheim Mitte für Auf- und Abbau sowie Lagerung der diesjahrigen Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße einen Zuschuss von 2350 Euro. Begründung: Der Gewerbeverein sorgt alljährlich für eine Illumination von Teilen der Berger Straße zur Advents- und Weihnachtszeit. Dabei entstehen Kosten für Auf- und Abbau sowie die Lagerung. Die Mittel dafür werden üblicherweise durch Vereinsveranstaltungen wie das "Weinfest" eingespielt. Solche Veranstaltungen konnten dieses Jahr nicht stattfinden. Der Gewerbeverein hat sich deshalb an den Ortsbeirat mit der Bitte um einen Zuschuss gewandt. Der genannte Zuschuss würde etwa die Hälfte der Kosten abdecken. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 34 2021 Die Vorlage OF 62/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, dFfm
Weiter lesenSchilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd?
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Partei: dFfm
Weiter lesenPilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 570 entstanden aus Vorlage: OF 76/3 vom 08.07.2021 Betreff: Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule Vorgang: OIB 28/21 OBR 3 Der Merianschulhof ist mittlerweile fertig umgestaltet. Bis zur Sanierung war der Schulhof im Quartier um die Merianschule ein beliebter Treffpunkt am Nachmittag. Aufgrund der erweiterten Betreuungsmöglichkeiten ist die Schule aktuell bis 17 Uhr in Betrieb. Dann wird der Schulhof durch den Hausmeister abgeschlossen, dessen Dienst dann endet. Der Schulhof sollte allerdings auch nach 17 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit, an den Wochenenden und in den Schulferienzeiten für die Kinder des Quartiers geöffnet sein. Bevor endlich ein stadtweites Konzept zur Öffnung der Schulhöfe umgesetzt wird, möchte der Ortsbeirat einen Piloten auf dem Merianschulhof testen. Der Ortsbeirat 3 sucht derzeit Paten für die Betreuung des Schulhofes und ist dazu mit z. B. dem Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. und dem CVJM im Gespräch. Dafür wird der Ortsbeirat Gelder aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung stellen (siehe OIB 28). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die geplante testweise Öffnung des Schulhofes der Merianschule wie folgt zu unterstützen: 1. Am Eingang zum Schulhof in der Burgstraße wird in geeigneter Weise auf die geltenden Regeln zur Nutzung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten hingewiesen. Dazu gehört das Verbot des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Drogen, das Grillverbot und die Verpflichtung zur Mitnahme des eigenen Abfalls (insbesondere Windeln). Weiterhin sollte auf die Haftung für Schäden hingewiesen werden. Zusätzlich soll dort auf das Fehlen von Toiletten hingewiesen werden mit dem Hinweis auf die nächste öffentliche Toilette am Merianplatz. 2. Die Paten müssen einen Schlüssel für den Schulhof erhalten. 3. Mit Blick auf die aktuelle Corona-Situation und die weitere Entwicklung sollte der Magistrat prüfen und zu berichten, ob für das stadtweite Projekt Schulhoföffnung aus dem aktuellen Programm "Aufholen nach Corona" für Kinder und Jugendliche des Bundesfamilienministeriums Mittel beantragt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 28 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 474 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 578 entstanden aus Vorlage: OF 71/3 vom 23.06.2021 Betreff: Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49 Der Magistrat wird gebeten, zum Schutze des Baumes vor der Burgstraße 49 Baumschutzbügel zu installieren oder eine andere geeignete Schutzvorrichtung anzubringen. Begründung: Die Umrandung des Baumes wird immer wieder von Autofahrern als Parkplatz missbraucht. Dadurch kann es am Baum zu Schäden am Wurzelwerk kommen. Dies soll durch Schutzmaßnahmen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1755 Aktenzeichen: 67 0
Aufstellen einer weiteren Parkbank im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage und Kastanienallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 279 entstanden aus Vorlage: OF 45/3 vom 27.05.2021 Betreff: Aufstellen einer weiteren Parkbank im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage und Kastanienallee Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage zwischen Wolfsgangstraße und Fürstenbergerstraße eine weitere Parkbank in der dafür vorgesehenen Einbuchtung wieder aufzustellen. Die Anlage lädt zum Verweilen ein. An der entsprechenden Stelle (siehe Foto) ist eine Einbuchtung vorhanden, an der ursprünglich eine Parkbank stand. Diese sollte dort wieder - wie vorgesehen - aufgestellt werden. In der Kastanienallee sollten ebenfalls zusätzliche Bänke aufgestellt werden. An allen Standorten sollten Bänke möglichst mit Armlehnen in der Mitte und an den Rändern aufgestellt werden. Diese Armlehnen ermöglichen es gerade älteren oder mobilitätseingeschränkten Personen besser wieder aufzustehen. Bänke mit Seitenlehnen stehen auf der Berger Straße vor dem Basic und in der Friedberger Anlage im Bereich des Eingangs an der Palmstraße. Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1477 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsberuhigung Heideplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 272 entstanden aus Vorlage: OF 13/3 vom 22.04.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung Heideplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Straße Heideplatz im Sinne all der umliegenden Einrichtungen und einer gut funktionierenden Nachbarschaft dauerhaft verkehrsberuhigt und attraktiver gestaltet (begrünt) werden kann. Der Bürgersteig auf der Seite des Jugendhauses ist besonders schmal und die Straßenecken werden zugeparkt. Es sind dort viele Kinder unterwegs, die die benachbarten Kindereinrichtungen und den Spielplatz besuchen (Ki.Bi.Z Schopenhauer, Frankfurter Kinderbüro, Jugendhaus Heideplatz). Die Straße soll möglichst nur Anwohnern vorbehalten sein, um Parksuchverkehr aus der Berger Straße fernzuhalten (es ist die nächste Parallelstraße zur Berger Straße, sodass häufig auf Parkplatzsuche um den Block gefahren wird und alle Ecken so zugeparkt werden, dass weder Personen mit Kinderwagen noch Fußgänger durchkommen und auf die Straße ausweichen müssen). Es sollen möglichst grüne Inseln im Straßenraum geschaffen werden. Für den kleinen Platz neben der Sporthalle hat sich jemand für eine Patenschaft zur Pflege angeboten. An der Einmündung aus der Schopenhauerstraße kommend könnte durch eine Gehwegnase die Einfahrt verschmälert werden, dem Cafébetreiber eine großzügigere Außengastronomie angeboten werden, aber Durchgangsbreiten für die Fußgänger erhalten bleiben. Die Straße Heideplatz wird regelmäßig temporär als Spielstraße genutzt. Die Räumung gestaltet sich dabei oft schwierig. Die angedachten Maßnahmen sollen hierfür weitere Verbesserungen bringen. Der Spielplatz soll im Randbereich mit weiteren Sitzgelegenheiten versehen werden. Es fehlen am Standort öffentliche Toiletten. Mütter mit den Kindern fragen ständig im Jugendhaus nach. Ferner soll die Möglichkeit zur Einrichtung von Fahrradstraßen in der Schleiermacherstraße und/oder Schopenhauerstraße geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2182 Antrag vom 01.02.2022, OF 219/3 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1764 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 43/3 Betreff: Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Raumaufteilung der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße so umgestaltet werden kann, dass die Platzaufteilung zwischen KFZ-, Rad- und Fußverkehr gerechter erfolgen kann. Am drängendsten ist das Problem der Restgehwegbreiten durch das Quer- und Schrägparken. Begründung: Die vornehmlich durch Fahrbahn und Parkstreifen dominierte Raumnutzung geht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs. Außerdem besteht wenig Fläche für öffentlichen Begegnungsraum, Stadtgrün sowie Parkfläche für Lieferverkehr und Handwerksbetriebe. Anwohner*innen wünschen sich genau hierfür mehr Raum. Das Anliegen wurde auf der Ideenplattform Frankfurt mit Unterstützung von 200 Anwohnern eingestellt. Vom Magistrat wurde eine Beauftragung zur Prüfung der Möglichkeiten durch den Ortsbeirat angeregt. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.08.2021, OF 83/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 43/3 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 43/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 83/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 83/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenWann wird der Eskisehir-Platz eingeweiht?
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 34/4 Betreff: Wann wird der Eskisehir-Platz eingeweiht? Vorgang: B 335/20; K 159/19 Wann ist die Einweihung bzw. die Benennung des kleinen Platzes zwischen Neebstraße, Heidestraße und Saalburgstraße im Ortsbezirk 4 vorgesehen - Und gibt es bereits Vorstellungen für eine kleine Feierlichkeit? Begründung: Im Jahre 2013 wurde die Städtepartnerschaft mit der türkischen Stadt Eskişehir vertraglich vereinbart. Dem voraus gingen jahrelange Bemühungen bis endlich eine türkische Partnerstadt gefunden wurde, zumal der größte Anteil der in Frankfurt lebenden Migranten bzw. Deutschen mit Migrationshintergrund aus der Türkei stammt. Die Wahl fiel seinerzeit glücklicherweise auf die Stadt Eskişehir, da zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 4 aus Eskişehir stammten bzw. dorthin familiäre Beziehungen hatten. Dies war ausschlaggebend für damalige Wahl der anatolischen Stadt. Der Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend) begrüßte die Anregung K 159 vom 22.10.2019 der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) eine geeignete Straße oder einen geeigneten Platz nach der Frankfurter Partnerstadt Eskişehir in der Türkei benennen. Der Ortsbeirat 4 forderte daraufhin die Anregung zu übernehmen und im dem Ortsbezirk 4 einen geeigneten Ort zu benennen, da die Anregung für die Städtepartnerschaft mit Eskişehir ursprünglich aus dem Ortsbezirk 4 stammte. Dies geschah mit der OF 507/4 vom 12.10.2020. Die Wahl des Ortes im Ortsbezirk 4 fiel auf den kleinen Platz zwischen Neebstraße, Heidestraße und Saalburgstraße. Zwischenzeitlich wurde seitens des Magistrats grünes Licht für die Benennung des Platzes in Bornheim nach Eskişehir gegeben. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 22.10.2019, K 159 Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B 335 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 43 2021 Die Vorlage OF 34/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE
Partei: dFfm
Weiter lesenBedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 83 entstanden aus Vorlage: OF 4/4 vom 20.04.2021 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem wiedereröffneten Lebensmittelgeschäft in der Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße einige Fahrradbügel montieren zu lassen, beispielsweise je zwei hinter den ersten drei Bäumen ab der Kreuzung mit der Eichwaldstraße. Begründung: Das große Eckgebäude wurde über einige Jahre umgebaut. Nun hat der dortige Öko-Lebensmittelmarkt wiedereröffnet, mit Eingang von der Burgstraße her. Wie zu beobachten ist, gibt es den Bedarf der Kundschaft, das Fahrrad in der Nähe des Eingangs abzustellen. Es gibt hinreichend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1553 Antrag vom 19.06.2023, OF 321/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4237 Beratung im Ortsbeirat: 4
Verhinderung von Falschfahrten zwischen oberer Inheidener Straße und Enkheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 82 entstanden aus Vorlage: OF 3/4 vom 20.04.2021 Betreff: Verhinderung von Falschfahrten zwischen oberer Inheidener Straße und Enkheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen das Fahren gegen die Einbahnstraße im genannten Straßenabschnitt (s. Anlage) zu ergreifen, beispielsweise durch deutlichere Markierungen und Beschilderungen. Begründung: In dem Abschnitt Inheidener Straße zwischen Buswendeschleife und Enkheimer Straße gilt bereits Einbahnverkehr von der Enkheimer Straße in die Inheidener Straße. Dieser wird häufig missachtet. Pkws fahren gegen die Einbahnstraße als Abkürzung von der Inheidener Straße durch besagten Abschnitt, um in die Eulengasse/Berger Straße zu gelangen. Dabei werden Radfahrende und teilweise auch zu Fuß Gehende übersehen. Nicht selten kommt es zu Beinaheunfällen. Da dieser Abschnitt auch von vielen Jugendlichen und Kindern auf dem Weg zu den Sportanlagen der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V. genutzt wird, besteht hier besondere Gefahr. Anlage: Planausschnitt Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1552 Antrag vom 24.01.2025, OF 470/4 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6518 Beratung im Ortsbeirat: 4
Geschwindigkeitskontrolle auf der Habsburgerallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 85 entstanden aus Vorlage: OF 7/4 vom 05.04.2021 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle auf der Habsburgerallee Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Habsburgerallee zwischen Wittelsbacherallee und Röderbergweg in Richtung Danziger Platz in die Überwachung durch städtische Geschwindigkeitsmessungen mit aufzunehmen. Begründung: In dem beschriebenen Bereich kommt es nach Schilderungen von Anwohnenden angesichts des langen, weitgehend geraden Straßenverlaufs immer wieder zu gefährlichen Situationen, da sich scheinbar einige Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die Geschwindigkeitsregeln halten. Der Ortsbeirat würde diese Situation gerne entschärfen. Neben der Kontroll- und ggf. Sanktionsfunktion der Messungen könnte der Bericht der Messungen auch die Grundlage für weitergehende Überlegungen zu dem Straßenabschnitt liefern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1342
Finanzierung der temporären Spielstraße Heidestraße 2021
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 15/3 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heidestraße 2021 Aufgrund der Corona-bedingten Sparzwänge des Haushalts 2021 kann von der Stadt für die Einrichtung der temporären Spielstraße Heidestraße 2021 nur noch die Hälfte der Kosten von 12.000 €, d.h. 6.000 €, übernommen werden. Diese sind auch bereits fest zugesagt. Der Ortsbeirat stellt daher zusätzlich zu den von ihm bereits zur Verfügung gestellten 4.000 € weitere 2.000 € bereit, um den Betrieb der Spielstraße bis zum Ende der Herbstferien am 20.10.2021 zu gewährleisten. Dieser Betrag könnte sich gegebenenfalls sogar noch auf 800 € reduzieren, falls nach dem 29.09.2021 in der Heidestraße Straßenbauarbeiten durchgeführt werden (die im Moment auch schon angekündigt sind). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 4 2021 Die Vorlage OF 15/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Heidestraße" durch das Wort "Heideplatz" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7301 entstanden aus Vorlage: OF 539/4 vom 24.01.2021 Betreff: Bewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim im Bereich zwischen Habsburgerallee, Wittelsbacherallee, Saalburgallee, Am Buchwald und Röderbergweg ebenfalls entsprechend des neuen Parkraumbewirtschaftungskonzepts eine (oder falls notwendig zwei) Zone(n) mit Be wohnerparken einzuführen. Begründung: Der Parkdruck in dem beschriebenen Bereich hat mit der Ausweisung von neuen Parkzonen in Bornheim massiv zugenommen. Darüber hinaus befinden sich in den angrenzenden Bereichen jenseits der Wittelsbacherallee und Habsburgerallee schon länger Bewohnerparkzonen, die in absehbarer Zeit auf das neue Konzept umgestellt werden dürften. Durch eine striktere Regelung in den Bewohnerparkzonen ist mit einer teilweisen Verlagerung aus diesen Gebieten in nahe unreglementierte Bereiche zu rechnen. Das Gebiet sollte somit nicht dauerhaft in einer Sandwichposition verbleiben und unter dem Ausweichdruck der angrenzenden Gebiete leiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 958 Antrag vom 18.02.2024, OF 390/4 Auskunftsersuchen vom 12.03.2024, V 902
Heidestraße - Parken - Parkhaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7304 entstanden aus Vorlage: OF 542/4 vom 09.02.2021 Betreff: Heidestraße - Parken - Parkhaus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Funktion des Parkhauses des ehemaligen Elektrokaufhauses, Einfahrt von der Heidestraße in Höhe des Germaniaplatzes, als Quartiersgarage irgendwie gefördert werden kann. Begründung: Verschiedentlich wird Klage darüber geführt, dass die Bürgersteige in der Heidestraße im Abschnitt zwischen Höhenstraße und Saalburgstraße wegen des halbseitigen Bürgersteigparkens nur eingeschränkt nutzbar seien - dies falle gerade in Coronazeiten, wo enge Begegnungen tunlichst zu vermeiden sind, besonders auf. Das erwähnte Parkhaus stand während des langjährigen Umbaus wohl leer, wird erst langsam wieder befüllt und hat nicht mehr die Funktion, die es für die überregionale Kundschaft des Elektrokaufhauses hatte. Daher die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, die zu einer stärkeren Entspannung der Parksituation in der Umgebung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1311 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7210 entstanden aus Vorlage: OF 1049/3 vom 02.02.2021 Betreff: Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend! Vorgang: B 299/19 In der Vorlage B 299 aus 2019 wird ausgeführt, dass die beschlossene Parkraumbewirtschaftung zunächst nur innerhalb des Alleenrings eingeführt wird. Der zeitliche Ablauf soll sich an der NOx-Belastung und dem Parkdruck in den unterschiedlichen Ortsbezirken orientieren. Einige Quartiere im Nordend, die an die bereits eingerichteten Parkraumbewirtschaftungsgebiete in Bornheim angrenzen, sind aktuell durch Parkausweichverkehr einem hohen zusätzlichen Parkdruck ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wann das Parkraumbewirtschaftungskonzept im Nordend umgesetzt wird; b) ob die Umsetzung im gesamten Nordend erfolgen kann, zumindest in den Gebieten, die an das Bornheimer Parkbewirtschaftungskonzept direkt angrenzen, das heißt Quartiere oberhalb des Alleenrings von Burgstraße/Comeniusstraße/Dortelweiter Straße bis zur Eckenheimer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 969 Aktenzeichen: 32 1
Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3
Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7165 entstanden aus Vorlage: OF 1030/3 vom 27.11.2020 Betreff: Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsüberwachung zu optimieren. Viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zu verstärkten Verkehrskontrollen, zur Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Rotlichtverstößen und Falschparken werden abschlägig beantwortet oder nur auf besonderen Nachdruck umgesetzt. Den Mitgliedern des Ortsbeirates sind Straßen bekannt, auf denen durch rücksichtsloses Verhalten von Autofahrern immer wieder Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer bestehen. Beispielsweise ist in der Nibelungenallee und der Höhenstraße nachts Tempo 30 vorgeschrieben. Dieses Tempolimit wird aber nicht überwacht. Gleiches gilt auch für die Strecke des Anlagenrings vom Sandweg bis zum Eschenheimer Tor. Regelmäßigere Schwerpunktkontrollen wären ausdrücklich erwünscht. Begründung: Auf viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zur Überwachung des Straßenverkehrs werden unter Hinweis auf beschränkte Ressourcen, nicht gegebener Zuständigkeit oder dem Nichtvorliegen eines Unfallschwerpunktes immer wieder abschlägige Antworten gegeben. Dabei gibt es Fußgängerüberwege, auch Schulwege, auf denen regelmäßig noch über die Kreuzung gefahren wird, wenn die Fußgängerampel schon Grün zeigt. Es gibt Straßenabschnitte, auf denen immer wieder zu schnell gefahren oder unnütz stark beschleunigt wird. Autos werden abgestellt, wo es gefällt und ohne Sicherheitsaspekte anderer zu bedenken. Dass Kontrollen und ein Eingreifen aber sinnvoll sind, zeigte sich im Nordend beispielsweise in der Hallgartenstraße. Auch in dieser Straße fanden Autorennen statt, die dann aber durch die Polizeieinheit KART beendet wurden. Leider gingen dieser Maßnahme aber auch mehrere Anläufe von Anliegern und Ortsbeiratsmitgliedern voraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 787 Aktenzeichen: 32 1
Leibnizstraße 12: Warum wird die Schaffung von zwei Wohnungen verhindert?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7163 entstanden aus Vorlage: OF 1027/3 vom 05.01.2021 Betreff: Leibnizstraße 12: Warum wird die Schaffung von zwei Wohnungen verhindert? Der Eigentümer der Liegenschaft Leibnizstraße 12 hat sich an Mitglieder des für das Nordend zuständigen Ortsbeirats 3 gewandt und berichtet, dass ihm die Aufstockung seines Wohnhauses in der Leibnizstraße 12 bei gleichzeitigem Abriss eines Gebäudes im Hof und Entsiegelung der Hoffläche mit Hinweis auf die Milieuschutzsatzung verweigert worden sei. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der Dachausbau zur Schaffung von zwei neuen Wohnungen in der Liegenschaft nicht genehmigt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1276 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0
Parken in der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7160 entstanden aus Vorlage: OF 1011/3 vom 11.11.2020 Betreff: Parken in der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob a) entweder das Haltverbotsschild am östlichen Fahrbahnrand der Martin-Luther-Straße im Bereich zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring endlich wieder aufgestellt und diese Regelung dann auch kontrolliert werden kann oder b) die Verkehrsführung in diesem Bereich geändert werden kann, sodass künftig die Martin-Luther-Straße zur Einbahnstraße und die Zufahrt vom Alleenring gesperrt wird. Die Zufahrt ins Quartier wäre dann nach wie vor über die Burgstraße möglich. Begründung: Das Parken am östlichen Fahrbahnrand führt immer wieder zu gefährlichen Situationen im Begegnungsverkehr zwischen allen Beteiligten. Durch die Wiedereinführung des Halteverbots, das bis zur Umgestaltung des Martin-Luther-Platzes bestanden hatte, wird die Situation wieder entschärft. Wenn die bisherige Reglung aufrechterhalten werden soll, dann müsste die Straße zur Einbahnstraße werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 789 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradparkplätze für die untere Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7154 entstanden aus Vorlage: OF 977/3 vom 16.10.2020 Betreff: Fahrradparkplätze für die untere Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen in der Berger Straße umzusetzen: 1. Auf der Fahrbahn wird im Bereich der Schrägparkplätze durchgängig eine weiße Begrenzungslinie markiert, um deutlich zu machen, bis wohin Parkplätze genutzt werden dürfen. 2. An der Einmündung mit der Hegelstraße werden auf der Straße vor der Litfaßsäule Fahrradständer installiert. 3. Die neu installierten Fahrradständer auf der östlichen Seite der Berger Straße zwischen Baumweg und Hegelstraße werden so installiert, dass sie bei Straßenfesten abmontiert werden können. Begründung: Die weiße Linie soll deutlich machen, wie weit die Pkws in die Straße ragen dürfen. Die neuen Fahrradabstellplätze dienen dem großen Bedarf, schaffen aber auch mehr Verkehrssicherheit durch bessere Einsehbarkeit. Die Fahrradständer zwischen Baumweg und Hegelstraße entsprechen nicht den Vorschlägen des Ortsbeirates 3, die in vielen Ortsterminen gefunden wurden, und sind so, wie sie jetzt installiert wurden, ein großes Problem für die Organisation des nächsten Straßenfestes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1071 Aktenzeichen: 66 2
Pilotprojekt „Zentrenkümmerer auf der Berger Straße“ auch auf der unteren Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7151 entstanden aus Vorlage: OF 915/3 vom 14.08.2020 Betreff: Pilotprojekt "Zentrenkümmerer auf der Berger Straße" auch auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, das Pilotprojekt "Zentrenkümmerer für die Berger Straße" auch auf die untere Berger Straße im Nordend auszudehnen und entsprechende Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen die Strukturen des beim Gewerbeverein Bornheim angesiedelten Projektes personell genutzt werden. Auch die Zusammenarbeit mit dem Verein "Lust auf besser Leben" wird erhalten und genutzt. Räumlich kann die Kümmerin/der Kümmerer auf Kapazitäten im Stadtteiltreff im Merianbad zurückgreifen und wäre dort zentral ansprechbar. Die Kümmerin/der Kümmerer unterstützt zukünftig auch die Interessengemeinschaft "Untere Berger Straße" sowie die Gewerbetreibenden und baut Kooperationsstrukturen zum Ortsbeirat 3 auf. Auch werden die Anliegerbetriebe bei Fragen der Digitalisierung und des Onlinehandels unterstützt. Begründung: Der stationäre Einzelhandel und das Gewerbe auf der Berger Straße werden gestärkt und im direkten Kontakt nachhaltig unterstützt. Mit dem Kümmerer-Projekt wurden auf der oberen Berger Straße gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein gemacht. Das Pilotprojekt der Wirtschaftsförderung auf der oberen Berger Straße lief zum Ende des Jahres 2020 aus. Die erprobten Strukturen sollen auf die gesamte Berger Straße ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1090 Antrag vom 30.05.2023, OF 310/4 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4090 Aktenzeichen: 92 31
Fahrradbügel in der Burgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7168 entstanden aus Vorlage: OF 1034/3 vom 08.01.2021 Betreff: Fahrradbügel in der Burgstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Burgstraße 61 (Ecke Eichwaldstraße) sowie in der Burgstraße 71 und 73 jeweils neben der Einfahrt zu dem Innenhof Radbügel anstelle der vorhandenen Stellvertreter aufzustellen. Begründung: Die jetzt am Straßenrand herumstehenden Stellvertreter haben im Grunde keine Funktion, sie können gut durch Radbügel ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1198 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Burgstraße zwischen Eichwaldstraße und Höhenstraße als Fahrradstraße kenntlich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7134 entstanden aus Vorlage: OF 532/4 vom 05.01.2021 Betreff: Burgstraße zwischen Eichwaldstraße und Höhenstraße als Fahrradstraße kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, per Beschilderung und Markierung auf der Fahrbahn deutlich zu machen, dass dieses Teilstück der Burgstraße eine Fahrradstraße ist, auf der Radverkehr Vorrang hat. Auch der Übergang von der gemischt genutzten Fahrbahn zu den Radstreifen, vor der Hausnummer 68, sollte deutlich markiert werden. Begründung: Seit mehr als 20 Jahren ist das angesprochene Teilstück der Burgstraße eine offizielle Fahrradstraße. Davon zeugt ein verblichenes Schild, sonst aber ist davon kaum etwas bemerkbar. Deutliche Markierungen auf der Fahrbahn und an der Einmündung der Höhenstraße können hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1076 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2207
Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz in 2021
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2021, OF 1025/3 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz in 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: für die Einrichtung der Spielstraße Heidestraße im Jahre 2021 vom 31.3. bis 20.10.2021 werden aus den Mitteln des Ortsbeirates 4000 € zur Verfügung gestellt. Damit wird die temporäre Spielstraße Heidestraße mitfinanziert. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 501 2021 Die Vorlage OF 1025/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF
Weiter lesenNeuordnung der Sozialbezirke im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6985 entstanden aus Vorlage: OF 992/3 vom 14.11.2020 Betreff: Neuordnung der Sozialbezirke im Nordend Vorgang: M 210/16; OM 6277/20 OBR 3; ST 1862/20 In der Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1862, folgt der Magistrat der Argumentation in der Anregung des Ortsbeirates 3 (siehe Vorlage OM 6277), mit der schon darauf Bezug genommen wurde, dass es nicht zielführend ist, an der Trennung von Nordend-West und Nordend-Ost festzuhalten, um die Sozialbezirke neu zu regeln. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Die Sozialbezirke 201, 202 und 203 im Nordend-West gehören zum Sozialrathaus Dornbusch, alle anderen Sozialbezirke (auch der weiter westlich liegende Bezirk 120) zum Sozialrathaus Bornheim. Es ist für die Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sinnvoll, nur in der Zuständigkeit eines Sozialrathauses tätig zu sein. Darüber hinaus haben die drei Sozialbezirke 120 (West) sowie 130 und 230 (Ost) alle ähnlich niedrige Einwohnerzahlen, sodass es sinnvoll erscheint, aus diesen drei Bezirken zwei zu machen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Sozialbezirk 130 aufzuteilen, und zwar so, dass der Teil westlich der Berger Straße an den Sozialbezirk 120 und der Teil östlich der Berger Straße an den Sozialbezirk 230 abgegeben wird. Die beiden hierdurch neu entstehenden Sozialbezirke reduzieren die Sozialbezirke im Nordend auf fünf und erfüllen in der Sache damit das Anliegen der Vorlage M 210. Begründung: Bei der Anhörung der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher im Nordend zum o. g. Magistratsvortrag stellte sich heraus, dass sie die bisherige Anzahl von sechs Sozialbezirken durchaus weiterhin für nötig erachten. Da der Magistrat aber auf dem Kriterium der Einwohnerzahl pro Sozialbezirk bestand, konnte als Kompromiss der Vorschlag erarbeitet werden, aus den drei einwohnerschwächsten Bezirken zwei zu machen, bei denen dann aber die West-Ost-Trennung aufgehoben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6277 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1862 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 526 Antrag vom 26.05.2021, OF 51/3 (nicht öffentlich) Antrag vom 08.07.2021, OF 78/3 (nicht öffentlich) Aktenzeichen: 51
Einsatz von Sperrmüllvorermittlerinnen/Sperrmüllvorermittlern
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2020, OF 1009/3 Betreff: Einsatz von Sperrmüllvorermittlerinnen/Sperrmüllvorermittlern Vorgang: EA 119/20 OBR 3; ST 1219/20 Der Ortsbeirat begrüßt die Tatsache, dass die Stabsstelle Sauberes Frankfurt zur Ermittlung "möglicher Verursacherinnen und Verursacher von wilden Ablagerungen" bereits jetzt "Sperrmüllvorermittler" einsetzt, und "die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Vermeidung, Erfassung und Beseitigung dieser Ablagerungen" befürwortet, wie der oben genannten Stellungnahme vom 26. 6. 2020 zu entnehmen ist. Allerdings konnte zum damaligen "Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden, welche Bereiche hier vorrangig zum Zuge kommen werden." Angesichts der Tatsache, dass unterdessen runde 5 Monate vergangen sind, stellt sich dem Ortsbeirat die Frage, ob der Magistrat unterdessen klären konnte, "welche Bereiche" das sein werden, zumal dringender Handlungsbedarf u. a. im Bereich der Heidestraße besteht, und zwar Ecke Höhenstraße (stadteinwärts) und insbesondere bei den Glascontainern am Jugendhaus Heideplatz. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.01.2020, EA 119 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1219 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 51 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1883 2020 Die Vorlage OF 1009/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und FDP
Partei: LINKE.
Weiter lesenLeerstandsmeldungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2020, OF 994/3 Betreff: Leerstandsmeldungen Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20 Wie der oben genannten Stellungnahme zu entnehmen ist, "geht der Magistrat Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden nach", was sehr zu begrüßen ist. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft darüber, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgegangen ist. Bezüglich des Leerstandes u. a. die Burgstraße 56 - sowie die Bergerstraße 6-8 - betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf besagten Leerstand aufmerksam gemacht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1878 2020 Die Vorlage OF 994/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenEinsatz der Polizeieinheit „KART“ im Bereich Sandweg/Alleenring/Berger Straße/ Eschenheimer Anlage Ecke Scheffeleck
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6865 entstanden aus Vorlage: OF 958/3 vom 20.09.2020 Betreff: Einsatz der Polizeieinheit "KART" im Bereich Sandweg/Alleenring/Berger Straße/ Eschenheimer Anlage Ecke Scheffeleck Der Magistrat wird gebeten, die Hessische Landespolizei zu bitten, die Einheit "KART" im Bereich Sandweg/Alleenring/Berger Straße verstärkt zu Kontrollen einzusetzen. In diesem Bereich gibt es häufig Fahrten von extrem lauten Kfz und Motorrädern auch in den späten Abend- und Nachtstunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 448 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 4
Antrag zur Durchsetzung der Vorgartensatzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6861 entstanden aus Vorlage: OF 904/3 vom 09.06.2020 Betreff: Antrag zur Durchsetzung der Vorgartensatzung Vorgang: OM 5369/19 OBR 3; ST 430/20 Wie der Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 430, zur Durchsetzung der Vorgartensatzung zu entnehmen ist, wurde die flächendeckende Überprüfung der Vorgärten im Nordend Ende 2013 abgeschlossen. Nicht beantwortet wurde vonseiten des Magistrats leider die Frage des Ortsbeirates nach dem Warum. Angesichts der Tatsache, dass unzählige Vorgärten leider nach wie vor dauerhaft unbegrünt sind, scheint die "Schaffung von zwei Planstellen" seinerzeit nicht ausgereicht zu haben, um gegen die zahlreichen Verstöße vorzugehen. Zahlreich, um nur ein Beispiel zu nennen, sind die Verstöße beispielsweise in der Heidestraße - zwischen Höhenstraße und Leibnizstraße. Dort befinden sich auf der einen Straßenseite ganze drei Häuser, nicht einer der drei Vorgärten entspricht der nämlichen Vorgartensatzung. Angesichts der Vielzahl an Verstößen, sieht sich der Ortsbeirat - schon allein aus zeitlichen Gründen - leider auch nicht in der Lage, der Bitte des Magistrats "um Benennung der entsprechenden Liegenschaften" nachzukommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Nordend mit Blick auf die Vorgartensatzung noch einmal flächendeckend überprüfen zu lassen und die vielen Verstöße zu ahnden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5369 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 430 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 436 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Piktogramme für Maskenpflicht auf der Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6806 entstanden aus Vorlage: OF 517/4 vom 15.10.2020 Betreff: Piktogramme für Maskenpflicht auf der Berger Straße Der Magistrat wird aufgefordert, um die Verbreitung des Coronavirus in Frankfurt am Main zu verlangsamen, in den von ihm ausgewiesenen Einkaufsstraßen und -passagen Piktogramme anzubringen, die einen menschlichen Kopf mit Maske zeigen. Wie sie bereits in zahlreichen anderen deutschen Städten ausgehängt wurden. Dies betrifft im Ortsbezirk 4 (Bornheim/Ostend) die Berger Straße. Begründung: Seit dem 9. Oktober 2020 besteht eine Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt zur Maskenpflicht in Einkaufsstraßen und -passagen, doch viele Menschen sind darüber nicht informiert, da sie weder ausreichend Deutsch können, noch Zeitungen lesen oder die Nachrichten im Fernsehen oder im Rundfunk verfolgen. Doch gerade in einer internationalen Stadt mit Metropolencharakter ist das Tragen von Masken ein zivilisatorisches Muss. Bei Nachfrage mehrerer Personen ohne Masken auf der Berger Straße, die speziell in den städtischen Informationen zur Maskenpflicht aufgeführt ist, gaben diese zum Teil die Unkenntnis der Allgemeinverfügung als Begründung an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1961 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fehlende Parkdisziplin in der südlichen Arnsburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6802 entstanden aus Vorlage: OF 505/4 vom 13.10.2020 Betreff: Fehlende Parkdisziplin in der südlichen Arnsburger Straße Der Magistrat wird gebeten, den ruhenden Verkehr in der Arnsburger Straße zwischen Alleenring und Saalbau Bornheim insbesondere an den Wochenenden und in den Abendstunden zu überwachen. Begründung: Mit der vorübergehenden Baustelle an der Ecke Arnsburger Straße/Habsburgerallee hat sich auf der Westseite der Arnsburger Straße ein permanentes Missachten des dortigen Halteverbotes etabliert. Das Parkhaus der Saalbau zeigt gleichzeitig die Leuchtanzeige "frei". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 371 Beratung im Ortsbeirat: 4
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XIV) Kreuzungsbereiche Heidestraße/Leibnizstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2020, OF 966/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XIV) Kreuzungsbereiche Heidestraße/Leibnizstraße Der Kreuzungsbereich Heidestraße / Leibnizstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende FußgängerInnen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken im Kreuzungsbereich durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 966/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 966/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XIII) Kreuzungsbereiche Heidestraße/Schopenhauerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2020, OF 965/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XIII) Kreuzungsbereiche Heidestraße/Schopenhauerstraße Der Kreuzungsbereich Heidestraße / Schopenhauerstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende FußgängerInnen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Einmündungsbereichen durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 965/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 965/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLkw-Durchfahrtsverbot für die Cronstettenstraße und Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6664 entstanden aus Vorlage: OF 866/3 vom 13.05.2020 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot für die Cronstettenstraße und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, für folgende Straßen ein Durchfahrtsverbot für Lkws über 3,5 Tonnen zu erlassen: 1. Cronstettenstraße; 2. Berger Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 348 Antrag vom 22.04.2021, OF 7/3 Auskunftsersuchen vom 06.05.2021, V 14 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (IX) Burgstraße/Leibnizstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2020, OF 953/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (IX) Burgstraße/Leibnizstraße Der Einmündungsbereich Burgstraße/ Leibnizstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig an einer oder beiden Ecken verbotswidrig zugeparkt. Das hat Sichtbehinderung zur Folge und gefährdet dadurch sowohl FußgängerInnen, welche die Leibnizstraße queren wollen, als auch Radfahrende im Allgemeinen. Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen durch Poller oder Radbügel baulich verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 953/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 953/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 953/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsgefährdung/-behinderung durch Falschparker verhindern (VIII) Schopenhauerstraße/Luisenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2020, OF 952/3 Betreff: Verkehrsgefährdung/-behinderung durch Falschparker verhindern (VIII) Schopenhauerstraße/Luisenstraße An der Ecke Schopenhauerstr/ Luisenstr. vor dem Cafe Würfel stehen tagsüber häufig und abends regelmäßig KFZ verbotswidrig im Fußgängerbereich. Das hat Sichtbehinderung und damit Verkehrsgefährdungen zur Folge, da Radfahrende und FußgängerInnen, welche aus der Luisenstraße kommen, von Autofahrenden, welche aus Richtung Burgstraße kommen, erst spät gesehen werden; insbesondere, da Letztere trotz verkehrsberuhigtem Bereich oft deutlich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind. Auf Seite der Lutherkirche stehen insbesondere abends regelmäßig KFZ verbotswidrig direkt auf dem Fußgängerweg, oft sogar auf dem Blindenleitstreifen. Der Magistrat wird aufgefordert, die regelmäßig auftretenden Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen dadurch zu unterbinden, dass das Parken auf Fußgängerflächen an der Ecke Schopenhauerstr. / Luisenstr. vor dem Cafe Würfel und vor der Lutherkirche (gegenüber des Getränkemarkts) durch bauliche Maßnahmen wie z.B. Poller verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VII) Eichwaldstraße/Gabelsbergerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2020, OF 951/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VII) Eichwaldstraße/Gabelsbergerstraße Der Einmündungsbereich Eichwaldstraße / Gabelsbergerstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt, teilweise stehen dabei vier bis fünf Autos nebeneinander (!) im Halteverbot des 5-Meter-Bereichs. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen durch Poller oder Radbügel verhindert wird. Außerdem wird angeregt, im Bereich vor dem Zebrastreifen die hässlichen "Stellvertreter" zu entfernen und den freiwerdenden Platz durch Radbügel vor Falschparkern zu schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (IV) Kreuzungsbereich Heidestraße/Schleiermacherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2020, OF 948/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (IV) Kreuzungsbereich Heidestraße/Schleiermacherstraße Der Kreuzungsbereich Heidestraße / Schleiermacherstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende Fußgänger Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in allen 5-Meter-Bereichen der Kreuzung durch Poller oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 948/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 948/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 948/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
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