Meine Nachbarschaft: Gaußstraße
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Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 381/3 vom 18.08.2022 Betreff: Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen das illegale Wenden auf der Eschersheimer Landstraße, hier insbesondere im Bereich der Kreuzung mit der Fichardstraße, und auf der Friedberger Landstraße, hier insbesondere im Bereich Nibelungenplatz stadteinwärts, sowie in den Kreuzungsbereichen mit der Münzenberger Straße/Rat-Beil-Straße sowie der Dortelweiler Straße, jeweils stadteinwärts und -auswärts, verhindert werden kann. Begründung: Verbotene Wendemanöver führen immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere mit zu Fuß Gehenden. An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße kam es Anfang August wieder zu einem schweren Unfall, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde. Die Fußgängerin hatte die Ampel bei Grün überquert und war von dem wendenden Pkw erfasst worden. Schwere Verkehrsunfälle durch illegales Wenden sind leider keine Seltenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 346 Aktenzeichen: 32 1
Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2981 entstanden aus Vorlage: OF 396/3 vom 29.09.2022 Betreff: Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Friedberger Warte dahin gehend neu geregelt werden kann, dass - die Linksabbieger, die stadteinwärts Richtung Dortelweiler Straße abbiegen wollen, längere Grünphasen erhalten, - Fußgänger die komplette Friedberger Landstraße in einer Grünphase überqueren können. Begründung: Der Verkehr auf der Friedberger Landstraße, der stadteinwärts fahrend nach Bornheim auf die Dortelweiler Straße einbiegen will, verursacht wegen der kurzen Grünphase nicht nur im Feierabendverkehr lange Rückstaus und vergrößert die Unfallgefahr. Durch eine längere Grünphase könnte der Verkehr besser abfließen. Auch für Fußgänger stellt die Kreuzung ein Ärgernis dar. Weil sich verschiedene Nahversorger auf beide Seiten der Friedberger Landstraße verteilen, müssen Fußgänger die Straße mehrfach überqueren. Leider ist die Grünphase so kurz, dass je Phase nur die Verkehrsinsel in der Mitte mit der Straßenbahnhaltestelle erreicht werden kann. Bei einer Veränderung der Ampelschaltung sollte deshalb auch darauf geachtet werden, dass sich die Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte in einer Grünphase überqueren lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 341 Aktenzeichen: 32 1
Haltbarkeit der roten Fahrradstreifen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 374/3 Betreff: Haltbarkeit der roten Fahrradstreifen Bei der in den Osterferien dieses Jahr erfolgten Umgestaltung des Oeder Weges wurde der Straßenraum 14 Tage gesperrt u.a. mit dem Hinweis, darauf, dass die Farbe gut trocknen müsse. Offensichtlich hat diese Trocknungsphase die Haltbarkeit auch nicht verbessert. Bereits nach kurzer Zeit ist ein großer Abnutzungseffekt sichtbar. Gleiches gilt für die Radstreifen auf der Friedberger Landstraße. Auch hier hat die Signalwirkung durch die Abnutzung bereits stark abgenommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, Welche Erfahrungen gibt es bzgl. der Haltbarkeit der roten Farbe die für die Fahrradstreifen Verwendung findet? Warum sind hier bereits nach kurzer Zeit Abnutzungen durch Abrieb zu erkennen? Nach welchen Zeiträumen muss die Farbe um die Signalwirkung aufrecht zu erhalten erneuert werden? Wie wird der Umweltaspekt bzgl. des anfallenden Abriebs beurteilt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 524 2022 Die Vorlage OF 374/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenUmgang mit Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße durch Autobahnausbau
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2780 entstanden aus Vorlage: OF 367/3 vom 17.08.2022 Betreff: Umgang mit Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße durch Autobahnausbau Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wieviel Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße durch den Ausbau der A 661 zu erwarten ist. Welche Pläne bestehen, dieses erhöhte Verkehrsaufkommen aufzufangen? Begründung: Wie die Bürgerinitiative Riederwaldtunnel errechnet hat, sollen durch den Ausbau der A 661 31 Prozent Mehrverkehr entstehen. Seit der Veröffentlichung der Zahlen (siehe z. B. https://www.fr.de/frankfurt/riederwald-ort904338/zu-viel-verkehr-wegen-des-riede rwaldtunnels-91415210.html) wurde keine Reaktion des Magistrats bekannt. Das Nordend ist massiv von den Folgen des Autobahnausbaus betroffen und der Ortsbeirat sollte über die Zahlen und den geplanten Umgang mit dieser Herausforderung informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 401 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2054 Antrag vom 09.04.2025, OF 864/3 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1164 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Wann werden die Grünflächen im Bereich des Gebietes nördlich der Friedberger Landstraße für alle zugänglich sein?
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2022, OA 244 entstanden aus Vorlage: OF 323/3 vom 13.06.2022 Betreff: Wann werden die Grünflächen im Bereich des Gebietes nördlich der Friedberger Landstraße für alle zugänglich sein? Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 11.01.2023, 17.05.2023, 19.10.2023 und 25.01.2024 Zitat aus dem Koalitionsvertrag zu dem Bereich des Bebauungsplans Nr. 880 (ehemals Günthersburghöfe): " Der Erhalt der Vegetation auf den Flächen der Klein- und Freizeitgärten soll auch mit einer Neuplanung und einer Öffnung für diese Grünflächen einhergehen, die wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie Initiativen erarbeiten wollen. Konzepte wie zum Beispiel das des für alle offenen, gemeinschaftlichen Gärtnerns sollen hier aufgegriffen werden." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über Folgendes zu berichten: 1. Wie weit ist die Planung für die o. g. Öffnung der Grünflächen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 880 bereits vorangeschritten? 2. Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung? 3. Wie soll die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung erfolgen? 4. Was passiert in der Zwischenzeit mit den derzeit ungenutzten freien Flächen etwa im Bereich der Münzenberger Straße/Ecke Friedberger Landstraße? Begründung: Aktuell stehen weite Teile des genannten Gebietes der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. Der Bedarf an weiteren Freiflächen ist im Nordend sehr hoch. Die bestehenden Flächen bedürfen baldiger Entlastung und nicht erst in Jahren, deshalb sollten die Planungen zur Öffnung des Gebietes jetzt forciert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 333 Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage OA 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 244 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 244 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 244 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 244 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 244 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2426, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 § 2928, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 § 3545, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 § 4087, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023 § 4654, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024 Aktenzeichen: 79-3
Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2760 entstanden aus Vorlage: OF 306/3 vom 01.06.2022 Betreff: Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche, auf der die Gebrauchtwagenhändler oberhalb des Schlinkenwegs neben der Friedberger Landstraße angesiedelt sind/waren, im Rahmen einer Zwischennutzung für entsprechende Unterkünfte für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende möglichst unbürokratisch und schnell bereitgestellt werden könnte. Begründung: Es gibt in Frankfurt einen eklatanten Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende. Die Fläche der Gebrauchtwagenhändler an der Friedberger Landstraße stellt eine versiegelte Fläche dar und könnte daher bis zur endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Geländes der ehemaligen Günthersburghöfe auch für eine bauliche Zwischennutzung für die Unterbringung der genannten Zielgruppen genutzt werden. Selbst wenn es sich dabei nur um eine befristete Zwischennutzung und um entsprechende Interimsgebäude/Container handelt, würde die angespannte Unterbringungssituation auf diese Weise erheblich entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2807 Aktenzeichen: 51
Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2762 entstanden aus Vorlage: OF 319/3 vom 20.06.2022 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten Vorgang: OM 913/12 OBR 3; B 100/12; ST 955/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der verkehrsberuhigte Bereich der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Friedberger Platz auch als Ort zum Spielen für Kinder aufgewertet werden kann. Dabei sollten folgende Fragen erörtert werden: 1. Woran liegt es, dass auf dem beschriebenen Straßenabschnitt keine Kinder spielen, obwohl er als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist? 2. Sind gegebenenfalls weitere Verkehrsmaßnahmen erforderlich, um den Straßenabschnitt für Kinder attraktiver und sicherer zu machen? 3. Welche Aktivitäten können in Betracht kommen, um Kinder dort zum Spielen zu motivieren bzw. zu signalisieren: "Ihr dürft das. "? Begründung: Die Rotlintstraße ist im beschriebenen Bereich als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Das bedeutet, dass dort Autos Schritttempo fahren müssen, Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen dürfen und dass Kinder auf der Straße spielen dürfen. Jedoch: Spielende Kinder sieht man auf der Straße nie. Dabei hatte der Magistrat vor zehn Jahren in einer Stellungnahme erklärt, dass die Einrichtung einer "temporären Spielstraße" in der Rotlintstraße "entbehrlich" sei, da diese als "Begegnungszone" mittels Verkehrszeichen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen sei. Der Ortsbeirat 3 hatte dies in einem Beschluss gefordert (vgl. Stellungnahme vom 15.06.2012, ST 955). Der Magistrat hatte zuvor im Rahmen der Gesamtverkehrsplanung ausgewählte Wohnstraßen mit verschiedenen Maßnahmen als sogenannte "Begegnungszonen" eingerichtet, in denen Fußverkehr und motorisierter Verkehr gleichberechtigt sind. Dabei sollten auch die Perspektive der Kinder berücksichtigt werden (vgl. Bericht des Magistrats vom 27.02.2012, B 100). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2012, OM 913 Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 955 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 184 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1942 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67-2
Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2766 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 23.06.2022 Betreff: Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruieren Der Magistrat wird gebeten, die ökologischen Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 ("Bethmanns am Park") zu eruieren. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte untersucht werden: 1. Auswirkungen der geplanten schwarzen Fassade auf das Stadtklima; 2. mögliche Einschränkungen der Frischluftschneise durch die Bebauung sehr nahe an der Straße; 3. mögliche Erhöhung der Stickoxid-Belastung. Begründung: Das geplante Gebäude wirkt in den veröffentlichten Plänen (https://www.bethmanns-am-park.de/) wenig ökologisch und nicht vorteilhaft für das Klima im Nordend. Es sollte sicher gestellt werden, dass hier keine negativen Folgen drohen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2541 Aktenzeichen: 79 2
Welche Rolle spielt der Magistrat bei der Vermietung der Zimmer im Couva Boarding House?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2767 entstanden aus Vorlage: OF 339/3 vom 23.06.2022 Betreff: Welche Rolle spielt der Magistrat bei der Vermietung der Zimmer im Couva Boarding House? Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob Apartments des Couva Boarding House (Merianstraße 5 bis 9) städtisch angemietet werden, um sie Menschen mit dringendem Wohnungsbedarf als Übergangsunterkunft zur Verfügung zu stellen. Wenn dies der Fall ist, wird der Magistrat um die Offenlegung der Bedingungen gebeten, und um die Beantwortung der Frage, wer in welcher Höhe die Kosten für die Unterbringung übernimmt. Der Magistrat wird auch gebeten offenzu legen, ob er in sonstiger Weise - z. B. durch Vermittlung der Unterkunft - Geschäftsbeziehungen mit dem Couva Boarding House pflegt. Begründung: Im Gespräch mit Betroffenen stellte sich heraus, dass Familien - zum Teil mit mehreren Kindern - im Couva Boarding House übergangsweise untergebracht sind. Es handelt sich sowohl um geflüchtete Familien, als auch um Familien, die wegen der Gentrifizierung im Stadtviertel oder gravierender Gebäudeschäden durch Luxusbauprojekte unverschuldet ihre Wohnung im Nordend verloren. Auf der Internetseite des Boarding Houses (https://couva-boardinghouse.de/merianplatz-mehr/#apartments) werden horrende Preise für die Zimmer aufgerufen und es drängt sich die Frage auf, ob und unter welchen Bedingungen der Magistrat eine Kooperation mit einem solchen Vermieter eingegangen sein könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2675 Aktenzeichen: 51
Wildwiesenwuchs auf der Verkehrsinsel vor der Endhaltestelle der U 5 in Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2696 entstanden aus Vorlage: OF 390/10 vom 30.08.2022 Betreff: Wildwiesenwuchs auf der Verkehrsinsel vor der Endhaltestelle der U 5 in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, eine ökologisch und optisch sinnvolle Bepflanzung auf den beiden Verkehrsinseln vor der Endhaltestelle der U 5 vorzunehmen. Begründung: Der derzeitige Bewuchs dieser Fläche hat sicherlich auch seine ökologische Wertigkeit, sollte aber an dieser exponierten Stelle nicht nur ökologisch ausgerichtet, sondern auch optisch aufgewertet und mit ganzjährigen Stauden gestaltet werden. Auch fördert diese aktuelle Wildbepflanzung das Ablegen von Abfällen (siehe Fotos). Die Einfahrt nach Preungesheim sieht zurzeit ziemlich verwahrlost aus. Lobendes Beispiel ist die Bepflanzung auf dem Friedberger Platz. Anlage (ca. 948 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2705 Antrag vom 24.01.2023, OF 516/10 Aktenzeichen: 67 0
Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2535 entstanden aus Vorlage: OF 329/3 vom 18.06.2022 Betreff: Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße Laut BUND ist der lokale Kraftfahrzeugverkehr der größte Verursacher von Stickoxidemissionen (NOX) in Innenstädten. Maßnahmen zur Minderung der innerstädtischen NO2-Konzentrationen müssen daher hauptsächlich beim Kraftfahrzeugverkehr ansetzen. Bei den Kraftfahrzeugen sind die Diesel-Pkw mit 67 Prozent mit Abstand die größten Verschmutzer. Nutzfahrzeuge (Lkw) erzeugen etwa ein Fünftel, Busse fünf Prozent und Mopeds zwei Prozent. Weitere Pkw (Benziner und Hybrid) verursachen vier Prozent des NO2-Ausstoßes. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat nach mehr als 15 Jahren im September 2021 neue Leitlinien zur Luftqualität veröffentlicht. Sie enthalten Empfehlungen für neue Richtwerte bei verschiedenen Schadstoffen. Vor allem die Belastungen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) müssten demnach deutlich gesenkt werden. Eine der nur vier Messstationen in Frankfurt am Main befindet sich in der Friedberger Landstraße - hier handelt es sich um eine verkehrsbezogene Messstation, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt. Hier werden selbst die Grenzwerte der EU für Feinstaubbelastung, die weit über denen der WHO liegen (siehe nächste Seite), fast überschritten, die gemessenen Werte bewegen sie sich häufig an der oberen Grenze. Aufgrund der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verkehrsbelastung der Parallelstraßen - vor allem Eschersheimer Landstraße und Eckenheimer Landstraße - enorm zugenommen. Bei Letzterer handelt es sich auch um eine Straßenschlucht mit mittlerweile hoher Verkehrsbelastung, dichter Bebauung, wenig Begrünung und Baumbestand. Verschärft wird das Problem des zunehmenden Verkehrs noch durch die oberirdisch fahrenden Bahnen der Linie U 5, die an zwei Haltestellen auf der Eckenheimer Landstraße ("Glauburgstraße" und "Musterschule") hält und langsam die Straße hinunterfährt. Aufgrund der vielen Ampeln, aber auch der oberirdisch fahrenden U-Bahn ist die Eckenheimer Landstraße sehr stauanfällig, sodass sich in der recht engen Straße die Kraftfahrzeuge und Lkw im Durchgangsverkehr stark stauen. Die Belastung der Luft ist hier noch einmal ein besonderes Problem, weil sich direkt an der Eckenheimer Landstraße zwei Schulen sowie zwei Krabbelstuben befinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an der Eckenheimer Landstraße eine weitere Messstation für verkehrsbezogene Feinstaubmessung, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt, einzurichten. Diese Erkenntnisse sollen auch in die Auswertung der Folgen der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs mit einfließen. Quelle: Tagesschau, 22.09.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2380 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 905 Aktenzeichen: 79-3
Angekündigte Fahrradständer im Nordend endlich installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 entstanden aus Vorlage: OF 293/3 vom 19.05.2022 Betreff: Angekündigte Fahrradständer im Nordend endlich installieren Vorgang: OM 5206/19 OBR 3; ST 238/20; OM 6981/20 OBR 3; ST 621/21; OM 92/21 OBR 3; ST 1551/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die, teilweise schon für 2020, angekündigten Fahrradständer aus den folgenden Stellungnahmen endlich installiert werden: 1. Stellungnahme ST 238/20: Hegelstraße/Musikantenweg/Martin-Luther-Straße (zugesagt für das zweite Quartal 2020); 2. Stellungnahme ST 621/21: Sandweg (war angekündigt für das zweite Quartal 2021); 3. Stellungnahme ST 1551/21: Gaußstraße (zugesagt für das vierte Quartal 2021). Begründung: Es ist unbefriedigend, dass zugesagte Maßnahmen nicht umgesetzt werden und der Ortsbeirat die Zusagen nachhalten muss, dies noch dazu bei einem Thema, bei dem der Bedarf an weiteren Fahrradabstellplätzen groß ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 238 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6981 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 621 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 92 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1551 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2246 Antrag vom 18.04.2023, OF 512/3 Auskunftsersuchen vom 04.05.2023, V 663 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5047 Aktenzeichen: 66 2
Barrierefreiheit auf der oberen Friedberger Landstraße sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2285 entstanden aus Vorlage: OF 308/3 vom 01.06.2022 Betreff: Barrierefreiheit auf der oberen Friedberger Landstraße sicherstellen Seit der letzten Maiwoche werden an den Haltestellen der Straßenbahnlinie 18 Bauarbeiten durchgeführt. Hierzu wurden die Haltestellen mit Bauzäunen abgesperrt. Leider wurden dabei auch zum Teil die Bereiche versperrt, welche über einen abgesenkten Bordstein verfügen. Da die Haltestellen auf der oberen Friedberger Landstraße zugleich mit den Fußgängerampeln verbunden sind, ist nun das barrierefreie Überqueren der Friedberger Landstraße nicht mehr möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend aufgefordert, ein barrierefreies Überqueren der oberen Friedberger Landstraße an allen Fußgängerampeln auch während der Bauarbeiten sicherzustellen. Der Ortsbeirat bittet, bei zukünftigen Baustellen sicherzustellen, dass die Barrierefreiheit gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2239 Aktenzeichen: 66 2
Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNB
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2275 entstanden aus Vorlage: OF 277/3 vom 21.04.2022 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNB Vorgang: OM 720/21 OBR 3; ST 279/22 Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) zu bitten, den Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Erweiterungsgelände der DNB auch nach 2035 zu sichern. Sollte die DNB dies ablehnen und auch keine Möglichkeit sehen, auf dem Gelände einen Lebensmittelmarkt zu integrieren, wird der Magistrat gebeten, einen alternativen Standort für ein Lebensmittelgeschäft in unmittelbarer Nähe zu finden. Begründung: In der Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 279, teilte der Magistrat mit, dass die Entscheidung über den Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf ihrem Gelände ab 2035 allein der DNB obliegt. Grundlage hierfür seien die zwischen der Stadt Frankfurt und der DNB geschlossenen Verträge. Im gesamten Bereich zwischen Eckenheim und der Glauburgstraße sowie zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Friedberger Landstraße ist kein weiterer Lebensmittelmarkt vorhanden. Daher ist es für die Anwohnerinnen und Anwohner von großer Bedeutung, hier einen Lebensmittelmarkt zu erhalten. Wenn der Verkehr in einer "Stadt der kurzen Wege" reduziert werden soll, ist es geboten, die Infrastruktur des täglichen Lebens in Wohngebieten aufrechtzuerhalten und zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 720 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 279 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2214 Aktenzeichen: 92 31
Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2022, OF 309/3 Betreff: Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18 Zum 30. Mai hat die VGF auf der Friedberger Landstraße oberhalb der Nibelungenallee mit Gleisbauarbeiten begonnen, die voraussichtlich bis zum 19. Juni andauern sollen. Für diese Zeit ist ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, der die Linie 18 zwischen Gravensteiner Platz und Nibelungenplatz/University of Applied Sciences ersetzen soll. Dieser SEV verbindet jedoch nicht Preungesheim und das obere Nordend mit der Innenstadt - wie die Linie 18 -, sondern er endet an der Rothschildallee, wo Passagiere auf die Linie 12 oder die umgeleitete Linie 18 umsteigen sollen. Für Passagiere aus dem oberen Nordend fällt damit eine - an Sonn- und Feiertagen die einzige - direkte Verbindung in die Innenstadt weg, ebenso wie auch Studierenden der UAS nur noch eine direkte Verbindung von der Konstablerwache zu den Haltestellen Nibelungenplatz und Münzenberger Straße zur Verfügung steht. Die Bauarbeiten fallen darüber hinaus ausgerechnet zu einem Zeitpunkt an, da mit Einführung des 9-Euro-Tickets mit einer höheren Frequentierung des ÖPNV zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit der VGF zu veranlassen, das SEV-Angebot dahingend nachzubessern, dass die Konstablerwache als zentraler Knotenpunkt in der Innenstadt weiterhin direkt und mindestens in derselben Frequenz wie bisher aus dem oberen Nordend erreicht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage OF 309/3 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenFahrradstellplätze in Kreuzungsbereichen hier: Feststraße und Merianstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2110 entstanden aus Vorlage: OF 268/3 vom 31.03.2022 Betreff: Fahrradstellplätze in Kreuzungsbereichen hier: Feststraße und Merianstraße Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungsbereichen Fahrradständer zu installieren: - Kreuzungsbereich Feststraße/Ecke Merianstraße, - Kreuzungsbereich Feststraße/Ecke Bornheimer Landstraße, - Kreuzungsbereich Merianstraße/Ecke Gaußstraße. An allen Standorten sollte ein Abstellangebot für mindestens ein Lastenfahrrad vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1903 Aktenzeichen: 66 2
Merianplatz, Luisenplatz und Friedberger Platz grundreinigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1950 entstanden aus Vorlage: OF 255/3 vom 10.03.2022 Betreff: Merianplatz, Luisenplatz und Friedberger Platz grundreinigen Vorgang: V 220/21 OBR 3; ST 274/22 Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterten Platzbereiche auf dem Merianplatz, Luisenplatz und Friedberger Platz einer gründlichen Reinigung zu unterziehen, die auch die Glasscherben in den Pflastersteinzwischenräumen entfernt. Künftig soll darauf geachtet werden, dass die Reinigung auch die Zwischenräume einschließt. Begründung: Alle Platzbereiche sind in den Pflastersteinzwischenräumen mit Scherben übersät. Gemäß Stellungnahme ST 274 dürfte die Reinigung der Zwischenräume kein Problem darstellen, deshalb wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass dies auch geschieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 220 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 274 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1242 Aktenzeichen: 79 4
Leitschwellen für den Radweg auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2022, OF 246/3 Betreff: Leitschwellen für den Radweg auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radspur auf der Friedberger Landstraße in beide Richtungen wo möglich mit Leitschwellene und an besonders gefährdeten Stellen zusätzlich mit flexiblen Pollern zu sichern. Begründung: Die breite Radspur auf der Friedberger Landstraße stellt einen großen Fortschritt im Sinne einer sozial-ökologischen Verkehrswende dar. Nichtsdestotrotz trauen sich weiterhin viele Menschen - Kinder, Senior:innen, ungeübte Radfahrende etc. - nicht zu, die Radspur zu verwenden. Die stark und oft mit hoher Geschwindigkeit befahrene Friedberger Landstraße soll daher baulich so getrennt werden, dass die Radspur auch für die genannte Personengruppe nutzbar wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 246/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2022, OF 236/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Flaschencontainer Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle EUR 150.000,00 einzustellen für im Boden versenkbare Flaschencontainer im Ortsbezirk 3. Begründung: Die bestehenden Flaschencontainer sind teilweise überfüllt, sodass sich das Leergut auf der Straße ansammelt. Im Boden versenkbare Flaschencontainer bieten sowohl hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes als auch hinsichtlich der geringeren Lautstärke beim Einwurf der Flaschen bewährt. Versuchsweise sollten auf der Bergerstraße (Ecke Bornheimer Landstraße), auf der Friedberger Landstraße (Ecke Vogelsbergstraße) sowie auf der Glauburgstraße (Ecke Lenaustraße) im Boden versenkbare Flaschencontainer installiert werden. Die Kosten pro Flaschencontainer belaufen sich auf 26.000,00 Euro, hinzu kommen pro Flaschencontainer ca. 50-70.000,00 Euro Einbaukosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 230 2022 Die Vorlage OF 236/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Trinkbrunnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 234/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Trinkbrunnen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle EUR 120.000,00 einzustellen für die Einrichtung von 4 zusätzlichen Trinkbrunnen im Nordend an folgenden Standorten: Merianplatz Friedberger Platz Holzhausenpark Luisenplatz Sollte es an diesen Standorten nicht möglich sein, sollen in Absprache mit dem Ortsbeirat 3 Alternativstandorte im Ortsbezirk gefunden werden. Begründung: Das Nordend gehört zu den erwärmtesten und am dicht besiedelsten Stadtteilen in Frankfurt. Deshalb sollten gerade hier zusätzliche Angebote der kostenlosen Trinkwasserabgabe geschaffen werden. Geplant ist aktuell nur ein zusätzlicher Trinkbrunnen im Günthersburgpark. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 228 2022 Die Vorlage OF 234/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
Weiter lesenAmpelphasen in der oberen Friedberger Landstraße fußgängerfreundlicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1759 entstanden aus Vorlage: OF 211/3 vom 03.02.2022 Betreff: Ampelphasen in der oberen Friedberger Landstraße fußgängerfreundlicher gestalten Die Bus- und Straßenbahnhaltestellen an der oberen Friedberger Landstraße "Münzenberger Straße", "Wasserpark" und insbesondere "Friedberger Warte" befinden sich alle in der Mitte der in beide Richtungen zweispurig geführten Friedberger Landstraße und können über Fußgängerampeln erreicht werden. Die Ampelphasen reichen aus, damit Fußgänger vom Bürgersteig auf die Haltestelleninsel gelangen können. Sie reichen aber nicht aus, um in einer Ampelphase die Friedberger Landstraße vollständig zu queren. Die Ampeln werden jedoch nicht allein dazu genutzt, zur Haltestelle zu gelangen. Insbesondere im Bereich der Friedberger Warte zerteilt die Friedberger Landstraße ein Ensemble verschiedener Nahversorger. Anwohner müssen so bei ihren täglichen Einkäufen vier lange Rotphasen in Kauf nehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelphasen in der oberen Friedberger Landstraße, an den Haltestellen "Münzenberger Straße", "Wasserpark" und insbesondere "Friedberger Warte" , so gestaltet werden können, dass Fußgänger die Friedberger Landstraße in einer Ampelphase überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1404 Aktenzeichen: 32 1
Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2022, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 17.01.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11; B 165/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Tenor geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von circa 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in circa zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1399, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1
Alkoholverbotszonen im Nordend aufheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 215/3 Betreff: Alkoholverbotszonen im Nordend aufheben Die Coronaschutzverordnung des Landes Hessen gibt den Kommunen den nötigen Rechtsrahmen, um bei hohen Inzidenzen (über 350) sogenannte "Besondere regionale Schutzmaßnahmen" (§27) ergreifen zu können. Zu diesen zählt auch der Alkoholkonsum an publikumsträchtigen öffentlichen Orten (Abs. 1 Nr. 1). Die Stadt Frankfurt hat für das Nordend den Friedberger Platz, den Luisenplatz, den Günthersburgpark, den Merianplatz, den Matthias-Beltz-Platz sowie den unteren Oeder Weg ausgewiesen. Angesichts der sehr hohen Inzidenzen in Frankfurt muss jede geeignete Maßnahme ergriffen werden, die eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert. Das Alkoholverbot ist dazu jedoch aus folgenden Gründen nicht geeignet: 1. Auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie ist kein Zusammenhang zwischen dem Konsum von Alkohol und der Verbreitung des Virus nachgewiesen. 2. Es geht beim Alkoholverbot nicht darum, das Trinken in der Gruppe zu unterbinden, denn der Konsum ist an den ausgewiesenen Orten grundsätzlich untersagt, auch wenn er allein geschieht. 3. Ginge es um das Trinken in Menschenansammlungen, würde der Alkoholgehalt des Getränks keine Rolle spielen. 4. Der Alkoholkonsum ist an publikumsträchtigen öffentlichen Orten wie auf dem Oeder Weg untersagt, in den Bars und Restaurants des Oeder Wegs - auch in den Innenräumen - aber erlaubt. 5. Das Verbot ist nicht kontrollierbar, weil nicht jedem Getränk sein Alkoholgehalt sofort anzusehen ist. Das gilt insbesondere für selbst gemischte Getränke. 6. Als Alkoholverbotszonen wurden im Nordend nicht alle Orte, an denen Menschen zusammenkommen, aufgelistet, sondern genau jene Straßen und Plätze ausgewiesen, in denen sich während der warmen Jahreszeit die Beschwerden über abendliche Versammlungen und die Störung der Nachtruhe häufen. So ist der Alkoholkonsum im Günthersburgpark verboten, im Holzhausenpark aber weiterhin erlaubt. Die Coronaschutzmaßnahmen müssen verhältnismäßig und kontrollierbar sein, sonst verlieren sie ihre Akzeptanz. Vor allem aber dürfen sie nur und ausschließlich der Pandemiebekämpfung dienen und dürfen nicht als Vorwand missbraucht werden, um eine weitere Handhabe gegen missliebige Rituale wie bspw. die wochenendlichen Zusammenkünfte auf den Plätzen des Nordends zu haben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die fürs das Nordend ausgewiesenen Alkoholverbotszonen aufzuheben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 215/3 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenAbzweigung Radweg Friedberger Landstraße/Rotlintstraße besser beschildern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 210/3 Betreff: Abzweigung Radweg Friedberger Landstraße/Rotlintstraße besser beschildern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird augefordert, die Abzweigung der Fahrradspur von der Friedberger Landstraße in die Rotlintstraße besser auszuschildern. Begründung: Die Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße (nordwärts) wird am Friedberger Platz in die Rotlintstraße umgeleitet. Ein Schild, das den Weg entsprechend anweist ist zwar vorhanden, es ist jedoch sehr hoch angebracht und auch zu detailliert um im laufenden Verkehr richtig wahrgenommen zu werden. Die meisten Radfahrer nehmen den Weg daher nicht entsprechend und fahren weiter auf der Friedberger Landstraße. Eine bessere Lösung zur Ausschilderung sollte gefunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 210/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Volt (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradbügel an Kreuzungsbereichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 entstanden aus Vorlage: OF 126/3 vom 08.10.2021 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19; OM 6986/20 OBR 3; ST 624/21 Erneut wird der Magistrat aufgefordert, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße mit Scheffelstraße und Eschenheimer Anlage zu sorgen. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs kommt es erwartungsgemäß zu größerem Verkehrsaufkommen in anderen Straßen, so auch in der Eckenheimer Landstraße und dem Anlagenring. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen sind die Gefahren noch gestiegen, es ist besonders brisant, dass die gestiegene Zahl der Autos mit dem Schulbeginn in Hessen zusammengefallen ist. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Der Ortsbeirat hat nun schon zweimal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 624 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 810 Antrag vom 28.09.2022, OF 398/3 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2363 Auskunftsersuchen vom 13.10.2022, V 526 Antrag vom 20.04.2023, OF 513/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 147/3 Betreff: Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin vereinbart einen Ortstermin, um die Verkehrssituation an der unteren Günthersburgallee (verkehrsberuhigter Bereich am Friedberger Platz) zusammen mit dem Magistrat und Vertretern der Nachbarschaft zu analysieren und mögliche Lösungen für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erarbeiten. Begründung: Bewohner der unteren Günthersburgallee haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass sich durch die Verkehrsänderung der Friedberger Landstraße zur einspurigen Straße der Autoverkehr in der verkehrsberuhigten Günthersburgallee deutlich erhöht hat. Da sich an diesem Ort ein Spielplatz, eine Kita und ein Kinderladen befinden, ist zu prüfen, welche Vorkehrungen getroffen werden können, damit die Sicherheit der Kinder weiterhin gewährleistet ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 147/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenParken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 146/3 Betreff: Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes verhindern Das verbotswidrige Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes beschäftigt den Ortsbeirat 3 in der Vergangenheit schon häufiger. Leider hat sich an der Situation nach wie vor nichts geändert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten Maßnahmen umzusetzen, die das Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes im Bereich des dortigen Spielplatzes wirksam unterbinden. Folgende Maßnahmen sind zu prüfen: - Verstärkte Kontrollen - Fahrradständer anstatt Poller (mit Ausnahme der nötigen Einfahrt für die Wochenmarktbeschicker) im Bereich zw. Spielplatz und Bornheimer Landstraße - im Bereich des U-Turns wird entlang des Zauns zum Spielplatz ein schmaler Pflanzstreifen mit Büschen angelegt, der das Parken verhindert und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität auf dem Spielplatz verbessert Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 146/3 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 146/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenErhalt der Filiale der Frankfurter Sparkasse auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1036 entstanden aus Vorlage: OF 93/3 vom 15.08.2021 Betreff: Erhalt der Filiale der Frankfurter Sparkasse auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit dem Vorstand der Frankfurter Sparkasse darauf hin zuwirken, dass der Standort Friedberger Landstraße 125 für die Bevölkerung erhalten bleibt. Begründung: Der Ortsbeirat versteht, dass auch die Sparkassen in Zeiten der Strafzinsen auf ihre Finanzlage achten müssen. Auf der anderen Seite haben die Sparkassen auch die Aufgabe, als Institutionen der Hessischen Landesbank für die Versorgung von Bankdienstleistungen zu sorgen. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat kein Verständnis, wenn in einem sehr dicht besiedelten Stadtteil wie dem Nordend aus dem kurzen Weg zur Sparkasse eine Wanderung wird, die für den älteren Teil der Bevölkerung schlicht unzumutbar ist. Der Ortsbeirat bittet deshalb darum, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken, und die Grundversorgung mit Bankdienstleistungen in angemessener Entfernung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 554 Aktenzeichen: 92 31
Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1040 entstanden aus Vorlage: OF 125/3 vom 21.10.2021 Betreff: Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob über die deutliche Erhöhung von Kosten für Bewohnerparkausweise für besonders schwere und breite Pkw oder andere Maßnahmen die Zahl dieser Pkw zurückgedrängt werden kann. Begründung: Es entstehen immer wieder gefährliche Situationen aufgrund der Nutzung schmaler Einbahnstraßen im Nordend durch besonders breite Fahrzeuge, da die Straßen nicht für Fahrzeuge dieser Breite ausgelegt sind. So entstehen Gefährdungssituationen, die bei der Befahrung kleinerer Fahrzeuge nicht entstehen. Besonders Kinder, ältere Personen und Personen mit Rollstühlen, Gehhilfen oder Kinderwagen sind von dieser Gefährdung betroffen. Des Weiteren sind der unverhältnismäßig hohe Kraftstoffverbrauch solcher großen Wagen und somit auch der Ausstoß von Schadstoffen, der CO2-Ausstoß und die Feinstaubbildung eine Belastung des sowieso bereits stark von Schadstoffbelastung betroffenen Nordends. Die Werte der Luftmessstation auf der Friedberger Landstraße belegen dies. Um Anwohnende für den Kauf kleinerer, den engen Gassen des Nordends angemessenerer Pkw zu gewinnen, bietet eine solche Maßnahme eine Möglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 249/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1078 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1676 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1005 entstanden aus Vorlage: OF 139/10 vom 18.10.2021 Betreff: Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg auf der Goldpeppingstraße Richtung Friedberger Landstraße ausgebaut werden kann. Hierbei ist der Ortsbeirat 11 miteinzubeziehen. Begründung: Viele Einwohnerinnen und Einwohner nutzen die Goldpeppingstraße bzw. in der Fortsetzung die Hofhausstraße (siehe Skizze), um aus Preungesheim zu Fuß auf die Friedberger Landstraße nach Seckbach zu kommen. Dabei sind sie oft mit Kindern oder Hunden unterwegs. Allerdings endet der Fußgängerweg bereits nach der A 661-Überführung. Der restliche Weg bis zur Friedberger Landstraße erweist sich als gefährlich. Ohne einen Gehweg, der Fußgängerinnen und Fußgänger vom Autoverkehr trennt, ist die Unfallgefahr in diesem Verkehrsbereich zu hoch. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 628 Anregung vom 03.05.2022, OA 187 Aktenzeichen: 66 2
Komplette Einhausung der A 661 für den Klimaschutz
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2021, OA 82 entstanden aus Vorlage: OF 97/11 vom 25.08.2021 Betreff: Komplette Einhausung der A 661 für den Klimaschutz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf Basis der bisherigen Beschlüsse des Ortsbeirates wird der Magistrat aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie für eine komplette Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Ratswegkreisel zu erstellen. Die Studie soll die Auswirkungen einer Begrünung der Einhausung für das Klima im Frankfurter Osten berücksichtigen und dabei auch die Entwicklung der Frischluftschneisen dokumentieren und der Situation der Klimaveränderungen ohne Einhausung gegenüberstellen. Begründung: Den Klimaschutz ernst zu nehmen bedeutet auch, Baumaßnahmen und ihre Auswirkungen zu berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem, viele Jahrzehnte alte Planungen zu überprüfen und unter den neuen Anforderungen zu betrachten. Die Trasse der A 661 verläuft auf einer der wichtigen Frischluftschneisen, die die Luft von den Taunushängen ins Maintal leitet. Die asphaltierten Straßen erzeugen zusätzlich Hitze und hohe Lärmschutzwände brechen die Zufuhr der Frischluft. Eine begrünte Einhausung könnte die Hitzeentwicklung deutlich reduzieren und sogar kältefördernd wirken. Die Stadt Frankfurt könnte dem Klimawandel aktiv begegnen und damit den Lebensstandard der Bevölkerung sichern, wenn sie statt einer heißen Asphaltpiste eine grüne Schneise durch den Frankfurter Osten führt. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie ist ein erster Schritt dazu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 105 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 82 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, SPD, CDU und Volt 3. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 25.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 942, 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 30.11.2021
Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 842 entstanden aus Vorlage: OF 96/11 vom 18.07.2021 Betreff: Fußweg besser zugänglich machen - Brücke Unfallklinik bis zum Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, den Bereich am Fuße der Brücke über die B 521 an der BG Unfallklinik Frankfurt am Main bis zum Zebrastreifen besser für Fußgängerinnen und Fußgänger zugänglich zu machen. Begründung: In einem Ortstermin am 8. Juli wurde die Ertüchtigung der Brücke für Radfahrerinnen und Radfahrer ausdrücklich gelobt. Einzig der Übergang vom Brückenende bis zum Zebrastreifen wurde ausdrücklich bemängelt. Dieser ist unklar markiert, häufig mit Autos trotz Halteverbot zugeparkt und durch Kleider- und Glascontainer versperrt. Dieser Weg über den Zebrastreifen ist aber für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Kinder auf Rädern bis acht Jahre der einzige Weg, um sicher die Friedberger Landstraße an dieser Stelle queren zu können. Bildquelle: Beate Brink Bildquelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 400 Aktenzeichen: 66 2
Reinigung von öffentlichen Plätzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 119/3 Betreff: Reinigung von öffentlichen Plätzen Die Menschen drängte es auch in diesem Jahr wieder verstärkt nach draußen. Es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung auch nach den hoffentlich gelockerten Coronamaßnahmen in den nächsten Jahren nicht signifikant zurück gehen wird. Ein großes Problem des hohen Nutzerdrucks ist die Verschmutzung der öffentlichen Plätze im Nordend. Ihr Zustand verschlechtert sich sichtbar von Jahr zu Jahr. Mittlerweile sind Glasscherben auf dem Merianplatz und dem Friedberger Platz ein Dauerthema und das trotz ständiger Erhöhung der Reinigungsintensität. Daraus ergeben sich Fragen, deshalb möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten: a) Sind unsere Frankfurter Reinigungsgeräte in der Lage die Zwischenräume der Pflastersteine auf den Plätzen zu reinigen? b) Wenn nein, gibt es Reinigungsmaschinen, die dies leisten können? c) Wenn nein, wäre es nicht sinnvoll sich über die Umgestaltung der Beläge der entsprechenden Plätze Gedanken zu machen, damit die Glasscherben durch die Reinigung auch wirklich aufgenommen werden können? d) Wann werden endlich alle Plätze mit krähensicheren Mülleimern ausgestattet? e) Wie werden die gestiegenen Müllmengen in der nächsten Saison gesammelt? Werden alle öffentlichen Plätze mit Müllgaragen ausgestattet, oder sollen die blauen Mülltonnen der Standard bleiben? f) Ist sichergestellt, dass die Anwohnerschaft der öffentlichen Plätze nicht für das erhöhte Müllaufkommen und die höheren Reinigungsintervalle aufkommen muss? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 220 2021 Die Vorlage OF 119/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenFeiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich begrenzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 582 entstanden aus Vorlage: OF 80/3 vom 08.07.2021 Betreff: Feiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich begrenzen 1. Der Magistrat wird gebeten, dem guten Beispiel des R unden Tisches zum Friedberger Platz (2011) folgend, ein Konzept zur Begrenzung der Lärmbelästigung, der Vermüllung und Wildpinkelei durch Partygäste auf dem Friedberger Platz, dem Luisenplatz, dem Merianplatz und dem Matthias-Beltz-Platz vorzulegen. Der Martin-Luther-Platz soll prophylaktisch einbezogen werden. 2. Der Ortsbeirat arbeitet an einem Konzept, im Dialog und in Zusammenarbeit mit den Schülervertretungen der weiterführenden Schulen im Nordend einen Plan zur Beruhigung der Belastungen durch nächtliche Feiern im Günthersburgpark zu finden, und bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wie er die Zusammenarbeit des Ortsbeirates mit den Schulen zu diesem Thema unterstützen kann. 3. Der Magistrat wird gebeten, im innenstadtnahen Bereich Flächen zu identifizieren und so attraktiv zu gestalten, dass sie der Zielgruppe an den Wochenendabenden zwischen März und September als Alternativen angeboten werden können. Solche Orte müssen außerhalb von Wohngebieten liegen und fußläufig oder in Kombination mit dem ÖPNV gut erreichbar sein. 4. Der Magistrat wird gebeten, einen Runden Tisch (RT 2021) vorzubereiten, der sich im Herbst konstituiert. Dieser soll sich auf Ziele und Maßnahmen verständigen, um wirksam der Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner, der Vermüllung und Wildpinkelei entgegenzutreten. Dabei soll auch auf Lösungsansätze anderer Städte zurückgegriffen werden. 5. In der laufenden Saison soll sich der Magistrat mit dem Ortsbeirat auf wirksame Sofortmaßnahmen verständigen, dabei sind die bisher verfügbaren Handlungsmöglichkeiten (ausreichende Infrastruktur wie Mülltonnen, Dixi-Klos und Urinale, Einsatz von Kehrmaschinen ab 22 Uhr, die Ansagen und Aufforderungen der Polizei und Stadtpolizei) besser abgestimmt zum Einsatz zu bringen. Alle vorhandenen und neu entstehenden Hotspots im Nordend sollen dabei gleichermaßen im Blick behalten werden. Begründung: Die bisherigen Bemühungen, auf den Plätzen im dicht besiedelten Nordend eine verträgliche Lösung zur Begrenzung von Lärm und Müll zu finden, sind an ihre Grenzen gestoßen. Der Preis für die Verbesserungen auf und um den Friedberger Platz war und ist die Verlagerung des Problems auf benachbarte Plätze. Die Belastbarkeit der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere am Luisenplatz, an der Bornheimer Landstraße (zwischen Friedberger Landstraße und Luisenplatz) und am Matthias-Beltz-Platz, ist ausgereizt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1935 Antrag vom 18.11.2021, OF 142/3 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1283 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 0
Eklatante Verstöße bei Nachverdichtung in Gaußstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 81/3 Betreff: Eklatante Verstöße bei Nachverdichtung in Gaußstraße Vorgang: V 1592/20 OBR 3; ST 1303/20 In der Gaußstraße 12 wurde ein Bauvorhaben genehmigt, dass bereits in den ersten Schritten überdimensioniert schien. Der Ortsbeirat hat darauf aufmerksam gemacht und um Klärung gebeten (OF 822/3). In der Stellungnahme des Magistrats ST 1303 vom 20.07.2020 heißt es, dass sich ein Teil des Vorhabens, zu dem auch die Adresse Merianstraße 39h gehört, noch in der Genehmigung befände. Mittlerweile ruhen die Arbeiten seit einigen Monaten - das Hinterhaus der Merianstraße 33, das an die ausgehobene Baugrube grenzt, musste wegen Einsturzgefahr innerhalb weniger Stunden von den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie der kleinen Werkstatt im Erdgeschoss geräumt werden und darf nicht mehr betreten werden. Dies vorausgestellt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie konnte es trotz Warnungen so weit kommen? Wer ist dafür zuständig, die Bewohnerinnen und Bewohner sowie den/die Besitzer/in der Werkstatt des Hinterhauses Merianstraße 33 angemessen zu versorgen und zu entschädigen? 2. Ist das Hinterhaus überhaupt zu retten? Von zwei Seiten wird es durch Eisenträger gestützt - bleibt nur noch der Abriss dieses Hauses oder werden die Bewohnerinnen und Bewohner das Haus jemals wieder beziehen können? 3. Was ist der Sachstand der Räumung? Wie wird es nun weitergehen, was ist der Zeitrahmen für die Bewohnerinnen und Bewohner, die seit Monaten provisorisch untergebracht sind? 4. Was ist der Sachstand bzgl. der Bebauung, die derzeit ruht? Wird die Bebauung wie ursprünglich geplant, weiter durchgeführt? 5. Sollten die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wohnungen nicht wieder beziehen können, werden sie bei der Suche nach neuen Wohnungen der gleichen Preisklasse unterstützt? Werden die Besitzer/innen der Werkstatt im Erdgeschoss bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten in gleicher Lage unterstützt? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1592 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2020, ST 1303 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 120 2021 Die Vorlage OF 81/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und ÖkoLinX-ARL
Partei: SPD
Weiter lesenBebauung ehemaliges Südmilch-Gelände
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 entstanden aus Vorlage: OF 46/3 vom 24.05.2021 Betreff: Bebauung ehemaliges Südmilch-Gelände Vorgang: V 1880/20 OBR 3; ST 891/21 Das sog. ehemalige Südmilch-Gelände (Merianstraße/Elkenbachstraße) ist das letzte große Areal innerhalb des Nordends, das in absehbarer Zeit neu bebaut werden könnte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sind die Eigentumsverhältnisse für das Gelände? 2. Steht der vorhandene Schornstein als letzter Rest der ursprünglichen Industriebebauung unter Denkmalschutz? 3. Wie könnte an die Geschichte des Geländes als ehemaliger Industriestandort in geeigneter Weise dauerhaft erinnert werden? 4. Welche Bebauung wäre auf dem o. g. Grundstück möglich? 5. Welche Einflussmöglichkeiten auf die Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe) hat die Stadt? 6. Wie könnte möglichst viel preiswerter Wohnraum geschaffen werden? 7. Könnte die Stadt die Einrichtung einer Kindertagesstätte als Auflage vorgeben? 8. Wäre dort eine Anwohnerquartiersgarage genehmigungsfähig? 9. Ist es möglich, dass der städtische Liegenschaftsfond oder die ABG aktiv an den Eigentümer herantritt, um Veräußerungsabsichten zu erfragen und gegebenenfalls das Vorkaufsrecht auszuüben? Begründung: Offensichtlich liegen dem Stadtplanungsamt aktuell keine Bauvoranfragen vor (siehe Stellungnahme ST 891). Normalerweise erfährt der Ortsbeirat erst nachdem bereits die Baugenehmigung erteilt wurde von geplanten Bauvorhaben. Hier nun möchte der Ortsbeirat bereits im Vorfeld die genehmigenden Behörden sensibilisieren und Ideen einbringen. Das Gelände war früher ein Industriestandort, der das östliche Nordend geprägt hat, deshalb hält der Ortsbeirat eine geeignete Form der Erinnerung an diese Geschichte für wichtig. Die Kindertagesstätte, die früher in der Merianschule ihren Standort hatte, sucht seit Jahren vergeblich einen Ersatzstandort. Das Gelände liegt im direkten Umfeld des alten Standorts und könnte dort die entstandene Lücke schließen. Das Gebiet rund um die Berger Straße leidet besonders unter dem Parkdruck und bietet auch wenig private Parkmöglichkeiten. Auf dem Areal könnte man bei einer Neubebauung mit Anwohnerquartiersparkplätzen oberirdisch Freiraum für Umgestaltungsmaßnahmen schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 891 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1745 Antrag vom 18.11.2021, OF 152/3 Antrag vom 06.01.2022, OF 170/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1471 Antrag vom 23.06.2022, OF 330/3 Antrag vom 23.06.2022, OF 331/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2536 Aktenzeichen: 63 0
Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 249 entstanden aus Vorlage: OF 38/4 vom 25.05.2021 Betreff: Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann. Geeignete Maßnahmen könnten die Umwidmung in eine Anliegerstraße sein oder - hilfsweise - die abschnittsweise und wechselseitige Verbreiterung der Gehwege bzw. das Einrichten von sogenannten Gehwegnasen. Begründung: Die Dortelweiler Straße stellt eine Verbindung von der Seckbacher Landstraße zur Friedberger Landstraße (und umgekehrt) dar. Da dies auch die kürzeste Verbindung ist, wird diese Straße entsprechend stark von Pkws genutzt. Hinzu kommt die Linienführung der Buslinie 34 ab der Comeniusstraße/Ecke Dortelweiler Straße (und umgekehrt). Dies führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, von denen die Anwohnerinnen und Anwohner besonders betroffen sind. Die Straße als solche und die vorhandenen Gehwege sind von so geringer Breite, sodass weitere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (Radfahrende, zu Fuß Gehende) nicht annähernd gleichberechtigt und gefahrlos diesen Verkehrsweg nutzen können. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1662
Erweiterungsfläche Maingau-Krankenhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 47/3 Betreff: Erweiterungsfläche Maingau-Krankenhaus Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten Trägervertreter*innen des Maingau Krankenhauses in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen um die aktuellen Pläne des Krankenhauses für die aktuell als Parkplatz genutzte Fläche an der Mercatorstraße vorzustellen. Begründung: Das freie Gelände des Maingau Krankenhauses hat den Ortsbeirat schon häufiger beschäftigt (letztmalig 2016), stets mit dem Ziel das Grundstück einer sinnvolleren Nutzung als nur als Parkfläche zu zuführen. Bislang hatten die Rotkreuz Kliniken als Träger des Maingau Krankenhauses immer auf den Bedarf nach Erweiterungsflächen hingewiesen. Eventuell gibt es hier mittlerweile konkrete Pläne für eine neue Nutzung des Geländes. Deshalb sollte der Ortsbeirat erneut das Gespräch mit dem Krankenhausträger aufnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 47/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNeue Fahrradbügel im Bereich Gaußstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 92 entstanden aus Vorlage: OF 4/3 vom 20.04.2021 Betreff: Neue Fahrradbügel im Bereich Gaußstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in folgenden Bereichen Fahrradbügel zu installieren: 1. Gaußstraße/Ecke Baumweg im Kurvenbereich auf der östlichen Seite; 2. Gaußstraße/Ecke Merianstraße auf dem letzten Parkplatz auf der südlichen Seite der Merianstraße vor der Einmündung in die Gaußstraße. Begründung: Die Bürgersteige sind in diesem Bereich eng, und es gibt keine Fahrradabstellmöglichkeiten. Zusätzlich wird damit die Einsehbarkeit der Kreuzungen und damit die Verkehrssicherheit verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1551 Antrag vom 19.05.2022, OF 293/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 96 entstanden aus Vorlage: OF 20/3 vom 07.04.2021 Betreff: Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße Vorgang: V 1309/19 OBR 3; ST 1824/19 Bereits im Jahr 2018 hat der Ortsbeirat 3 auf eine CDU-Initiative hin den Magistrat gebeten, im Mittelstreifen der Gießener Straße Bäume zu pflanzen. Eine Nachfrage im Jahr 2019 ergab, dass aktuelle Trassenpläne Baumstandorte möglich machen würden, eine abschließende Prüfung erfolgen und der Ortsbeirat 3 unaufgefordert unterrichtet würde (Stellungnahme ST 1824). Mittlerweile sind mehr als eineinhalb Jahre vorbei und der Ortsbeirat wartet immer noch auf Nachricht. Zu Beginn des Jahres wurde der Grünstreifen im gesamten Bereich zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße aufgegraben und wieder verschlossen. Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, neue Bäume gleich mit zu planen und zu pflanzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Werden grundsätzlich bei Straßenbaumaßnahmen mögliche weitere Baumstandorte geprüft und dann auch mit umgesetzt? 2. Wird bei Straßenbaumaßnahmen geprüft, ob eventuell auch andere Versorgungsleitungen (z. B. auch die Umrüstung von Gaslaternen) in absehbarer Zeit erneuert werden müssen und dies bei dieser Gelegenheit gleich mit eingeplant? 3. Wann erfolgen auf der Gießener Straße im Bereich des Grünstreifens zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße die bereits seit 2018 geplanten neuen Baumpflanzungen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1824 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1411 Aktenzeichen: 66 0
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