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Das Festival Kulturcampus Open Air 2026 unterstützen
Antrag vom 04.01.2026, OF 1334/2 Betreff: Das Festival Kulturcampus Open Air 2026 unterstützen Vorgang: E 160/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), das nicht-kommerzielle Stadtteilfest Κulturcampus OpenAir am 6. Juni 2026 mit einem Betrag in Höhe von € 3.800,- aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. Sie teilen sich in € 1.500,- für die Busumleitung und € 2.800,- für die Umleitungsbeschilderung (Kosten lt. 2025) auf. Begründung: Das Kulturcampus OpenAir etabliert sich im OBR-Bezirk (Bockenheim, Westend) zu einem regelmäßigen jährlichen Festival, bei dem niedrigschwellige kulturelle Teilhabe angeboten wird. Nicht nur das Kinderprogramm und die Musik werden kostenlos für alle angeboten, auch die Diskussion über die Entwicklung des Kulturcampus wird vorangebracht. Das Bündnis Zweite Chance Campus Bockenheim setzt sich unverändert für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Das nicht-kommerzielle Straßenfest präsentiert eine Vision, wie der ehemalige Unicampus als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche und zugleich als Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung genutzt werden könnte. Mit der geplanten Bebauung des derzeitigen Campusplatzes vor dem Juridicum wird ein beliebter OpenAir-Veranstaltungsort wegfallen. Das Kulturcampus OpenAir verwandelt die Fläche zwischen Depot und Kfz-Referat zu einem Veranstaltungsort, indem einen Tag lang die Bockenheimer Landstraße vom Verkehr befreit und mit Kultur, Musik und Informationsangeboten bespielt wird. Der Kulturcampus blickt bereits auf eine langjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für eine nachhaltige Stadtentwicklung zurück. Im Hinblick auf den Weg, den der Kulturcampus bereits hinter sich hat, und angesichts der Chancen, die die Teilhabe unterschiedlichster Menschen an der Stadtentwicklung in Frankfurt bieten, hält es der Ortsbeirat für sinnvoll, dieses besondere bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen. Die beantragten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa € 50.000,- kalkuliert wird. Der VCD Hessen e. V. ist - wie letztes Jahr - Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung und die Busumleitung. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 106 Beratung im Ortsbeirat: 2
Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen
Antrag vom 14.11.2025, OF 1316/2 Betreff: Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig unter Einbeziehung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" und zusammen mit der FES das Pilotprojekt eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin als Kümmerer / Kümmerin im Stadtteil Bockenheim zu starten; Ziel soll die regelmäßige, systematische und rasche Beseitigung von Sperrmüll und anderen Vermüllung-Situationen sein. Der Ortsbeirat beschließt für diesen Zweck bis zu 15.000 Euro aufzuwenden, gemäß der Beschlüsse E 201/24 und NR 1378/25. Der Magistrat wird ferner gebeten, mit der ABG und anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u. a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dahingehend zu verhandeln, dass diese sich in Zukunft ggf. am Einsatz eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin beteiligen, mindestens aber innerhalb ihrer Bestände und in deren Umkreis Dienstleister*innen einsetzen, die sich als Kümmerer und Kümmerinnen für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen sowie die Mieter*innen beraten; hierbei sind insbesondere die ABG-Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45 - 47) sowie entlang Große Seestraße und Schlossstraße in den Fokus zu nehmen. Der Magistrat wird dabei gebeten, vertraglich zu verhindern, dass der Einsatz derartiger Dienstleister*innen zu Mietensteigerungen in den Beständen führt. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, für mehr Aufklärung, häufigere Reinigungsintervalle und zusätzliche Müllbehälter zu sorgen. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (Sackgasse / Fotos) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schlossstraße nicht sauber gehalten. Falschparkende, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Hier braucht es Kümmerinnen und Kümmerer und Ansprechpartner*innen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Der Ortsbeirat begrüßt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" einzurichten, das entsprechende Budget zu erhöhen und die bisherige Deckelung aufzuheben. Um hiermit jedoch vor Ort Erfolge zu verzeichnen, sind Personen erforderlich, die sich regelmäßig und systematisch kümmern. Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z. B. in Köln-Kalk hin. Stadtteil- (Kiez-) Hausmeister*innen haben einen explizit weiteren räumlichen Handlungsraum als normale Hausmeister*innen von Wohnungsbaugesellschaften. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: Situation in der Jordanstraße und der Große Seestraße (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 127 2025 1. Die Vorlage OF 1238/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1316/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Palmengarten wieder für alle Menschen an den ÖPNV anschließen
Antrag vom 12.10.2025, OF 1260/2 Betreff: Palmengarten wieder für alle Menschen an den ÖPNV anschließen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Verkehrsbetriebe einzuwirken, daß die Buslinie 36 wieder den Palmengarten-Eingang Siesmayerstraße anfährt. Begründung: Seit längerem wird der Palmengarten nicht mehr wie früher von der Linie 36 angefahren, sondern nur noch von der 75. Diese ist aber kein akzeptabler Ersatz, weil sie nur in einer Richtung die Haltestelle Siesmayerstarße anfährt und außerdem nur einen sehr eng begrenzten Linienweg umfaßt. Die Besucher des Palmengartens kommen aber von überall her. Die Linie 36 hat ein weites Einzugsgebiet in der Stadt. Die meisten Besucher kommen entweder direkt oder mit einemmal Umsteigen ans Ziel. Der Zwang, zusätzlich noch auf den 75er umzusteigen, verlängert die Fahrt durch zusätzliche Umsteigezeiten. Besonders für ältere und behinderte Personen ist es seit der Umleitung der 36 sehr beschwerlich geworden, den Palmengarten zu erreichen. Reisezeiten von einer Stunde (innerstädtisch !) für die einfache Verbindung sind zusätzlich untragbar. Weiter verkompliziert wird die Situation durch die derzeitige langzeitig vorgesehene Sperrung der Bockenheimer Landstraße. Um den Frankfurt-üblichen Antworten "Geht nicht" oder "Haben wir noch nie gemacht" entgegenzuwirken, ist der Antragsteller gern bereit, praktikable Vorschläge zur Problemlösung beizutragen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1260/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1260/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7811 entstanden aus Vorlage: OF 1603/5 vom 07.11.2025 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg wieder für parkende Fahrzeuge sowie für temporäre Nutzungen wie den Weihnachtsbaumverkauf oder saisonale Verkaufsstände zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Parkplatz an der Darmstädter Landstraße/Bischofsweg ist seit Mitte 2024 im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gesperrt. Diese Maßnahme war seinerzeit notwendig, um die Verbreitung der Tierseuche zu verhindern. Da sich die Situation zwischenzeitlich entspannt hat, sollte geprüft werden, ob eine Wiederöffnung des Parkplatzes möglich ist. Die Fläche hat eine zentrale verkehrliche Funktion als Park-and-Ride-Möglichkeit für Pendlerinnen und Pendler und trägt zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs bei. Gleichzeitig besitzt sie eine soziale und nachbarschaftliche Bedeutung, da sie regelmäßig für saisonale Angebote wie den Weihnachtsbaumverkauf oder regionale Marktstände genutzt wurde. Die fortdauernde Sperrung führt zu vermeidbaren Einschränkungen in der Nutzung des öffentlichen Raums und mindert die Aufenthaltsqualität im Quartier. Eine kontrollierte Wiederfreigabe - gegebenenfalls unter Auflagen - wäre daher im öffentlichen Interesse und würde den Stadtteil spürbar beleben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee?
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7666 entstanden aus Vorlage: OF 1249/2 vom 12.10.2025 Betreff: Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee? Vorgang: V 351/22 OBR 2; ST 1463/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. erneut beim Auswärtigen Amt nachzufragen, welche Entwicklungsoptionen es für das ehemalige Türkische Generalkonsulat in Frankfurt in der Zeppelinallee gibt; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Planungen eines Türkischen Kulturzentrums noch realisiert werden sollen. In seiner Stellungnahme ST 1463 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er das Auswärtige Amt um eine Stellungnahme gebeten, bisher aber keine Rückmeldung erhalten hat und daher um Fristverlängerung bittet. Die Rückmeldung sollte zwischenzeitlich erfolgt sein. Der Ortsbeirat bittet um Information und ggf. Einbeziehung in die künftige Planung und in Nutzungsüberlegungen. Begründung: Das denkmalgeschützte neoklassizistische Gebäude wird nach wie vor dem Verfall überlassen. Eine Sanierung findet trotz angedeuteter Umbaumaßnahmen nicht statt. Es besteht nach wie vor Informationsbedarf, ob und wann das Gebäude einer künftigen Nutzung zugeführt wird. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass das Gebäude durch den Leerstand zunehmend schwieriger zu sanieren sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 351 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1463 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 178
Größere Abfalleimer für Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7656 entstanden aus Vorlage: OF 1239/2 vom 06.10.2025 Betreff: Größere Abfalleimer für Bockenheim Vorgang: OM 4508/23 OBR 2; ST 1697/24 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt an verschiedenen Standorten im Stadtteil Bockenheim größere Mülleimer zu installieren. Diese sollen insbesondere in der Lage sein, Pizzakartons und großformatigen Plastikmüll (leider) aufzunehmen. Der Antrag ergänzt die in der Stellungnahme vom 23.09.2024, ST 1697, bereits zugesagten zusätzlichen Aufstellungen von Mülleimern. Zusätzliche wichtige Standorte wären u. a. die östliche Seite der Jordanstraße/Ecke Homburger Straße sowie die westliche Seite der Homburger Straße/Ecke Adalbertstraße. Begründung: Die Vermüllung im Stadtteil Bockenheim nimmt derzeit leider wieder stark zu, insbesondere aus dem Grund, dass Mülleimer unzureichende Kapazitäten haben, um (insbesondere an den Wochenenden) den großvolumigen Müll aufzunehmen. Die Folge sind gestapelte Pizzakartons unter den Mülleimern, die dann z. B. bei Wind und Regen in alle Richtungen verteilt werden. Der Ortsbeirat begrüßt die Anstrengungen der Stadt und der FES, die Stadtteile sauberer zu halten und häufigere Reinigungsintervalle einzuführen. Letzteres findet an Wochenenden aber nicht statt. Die Aufstellung größerer Behälter hat sich mancherorts bereits bewährt, z. B. an der Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße (Pinto 100). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 46
Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee?
Antrag vom 12.10.2025, OF 1249/2 Betreff: Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. beim Auswärtigen Amt erneut nachzufragen, welche Entwicklungsoptionen es für das Ehemalige Türkische Generalkonsulat in Frankfurt, Zeppelinallee gibt, 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Vorstellungen eines Türkischen Kulturzentrums noch realisiert werden sollen. In seiner ST 1463/2022 hatte der Magistrat mitgeteilt, dass er das Auswärtige Amt um eine Stellungnahme gebeten, bisher aber keine Rückmeldung erhalten hat und daher um Fristverlängerung bittet. Die Rückmeldung sollte zwischenzeitlich erfolgt sein. Der Ortsbeirat bittet um Information und ggf. Einbeziehung in die künftige Planung und in Nutzungsüberlegungen. Begründung: Das denkmalgeschützte neoklassizistische Gebäude wird nach wie vor dem Verfall überlassen. Eine Sanierung findet trotz angedeuteter Umbaumaßnahmen nicht statt. Es besteht nach wie vor Informationsbedarf, ob und wann das Gebäude einer künftigen Nutzung zugeführt wird. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass das Gebäude durch den Leerstand zunehmend schwieriger zu sanieren sein wird. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Palmengarten wieder für alle Menschen an den ÖPNV anschließen
Antrag vom 12.10.2025, OF 1260/2 Betreff: Palmengarten wieder für alle Menschen an den ÖPNV anschließen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Verkehrsbetriebe einzuwirken, daß die Buslinie 36 wieder den Palmengarten-Eingang Siesmayerstraße anfährt. Begründung: Seit längerem wird der Palmengarten nicht mehr wie früher von der Linie 36 angefahren, sondern nur noch von der 75. Diese ist aber kein akzeptabler Ersatz, weil sie nur in einer Richtung die Haltestelle Siesmayerstarße anfährt und außerdem nur einen sehr eng begrenzten Linienweg umfaßt. Die Besucher des Palmengartens kommen aber von überall her. Die Linie 36 hat ein weites Einzugsgebiet in der Stadt. Die meisten Besucher kommen entweder direkt oder mit einemmal Umsteigen ans Ziel. Der Zwang, zusätzlich noch auf den 75er umzusteigen, verlängert die Fahrt durch zusätzliche Umsteigezeiten. Besonders für ältere und behinderte Personen ist es seit der Umleitung der 36 sehr beschwerlich geworden, den Palmengarten zu erreichen. Reisezeiten von einer Stunde (innerstädtisch !) für die einfache Verbindung sind zusätzlich untragbar. Weiter verkompliziert wird die Situation durch die derzeitige langzeitig vorgesehene Sperrung der Bockenheimer Landstraße. Um den Frankfurt-üblichen Antworten "Geht nicht" oder "Haben wir noch nie gemacht" entgegenzuwirken, ist der Antragsteller gern bereit, praktikable Vorschläge zur Problemlösung beizutragen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 11.10.2025, OF 1253/2 Betreff: Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. über den aktuellen Stand der Bauplanung im Bereich der Bockenheimer Landstraße zu informieren, insbesondere über den tatsächlichen Beginn der Arbeiten und den vorgesehenen Zeitplan bis zum Jahr 2029, 2. die derzeitige Verkehrsführung im Umfeld - insbesondere in der Beethovenstraße, Mendelssohnstraße und Schubertstraße - darzustellen, 3. kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Beethovenstraße und den angrenzenden Straßen zu prüfen und umzusetzen, 4. darzulegen, welche verkehrlichen Simulationen und Planungen im Vorfeld der Sperrung durchgeführt wurden, 5. zu erläutern, warum die Bauarbeiten über mehrere Jahre angesetzt sind, obwohl die Bockenheimer Landstraße auf weiten Strecken vollständig gesperrt ist, 6. darzustellen, welche Vorkehrungen für die Dauer der Bauarbeiten vorgesehen sind, um eine dauerhafte Überlastung der Beethovenstraße und der angrenzenden Wohnstraßen zu vermeiden. Begründung: Seit Beginn der Absperrungen im Zusammenhang mit den geplanten Bauarbeiten an der Bockenheimer Landstraße kommt es in der Beethovenstraße zu massiven Verkehrsproblemen. Insbesondere in den frühen Abendstunden zwischen etwa 17:00 und 19:30 Uhr staut sich der Verkehr regelmäßig bis in den Bereich der Messe. Einige Anwohnerinnen und Anwohner können in dieser Zeit ihre Grundstücksausfahrten nicht nutzen. Nach Beobachtungen der Anwohnerschaft weicht der fließende Verkehr derzeit über die Mendelssohnstraße und anschließend über die Schubertstraße in die Beethovenstraße aus. Die Zielrichtung ist überwiegend die Westendstraße; dort staut sich der Verkehr regelmäßig bis zur Ampel an der Senckenbergstraße zurück. Besonders ärgerlich ist, dass bislang keine Bautätigkeit auf der Bockenheimer Landstraße zu erkennen ist, obwohl die Absperrungen bereits bestehen. Dadurch werden Anwohnerinnen, Anwohner und der Durchgangsverkehr gleichermaßen belastet, ohne dass erkennbar Fortschritte erzielt werden. Darüber hinaus wird auch der Fuß- und Radverkehr in Mitleidenschaft gezogen, da die enge Fahrbahnführung und das hohe Verkehrsaufkommen die Sicherheit und Nutzbarkeit der Wege deutlich einschränken. Mit Blick auf den angekündigten Bauzeitraum bis 2029 ist unverständlich, warum die Arbeiten so lange dauern sollen, obwohl die Straße auf ganzer Länge gesperrt und somit grundsätzlich ungehindert bearbeitbar wäre. Aus der Bürgerschaft wird die Frage aufgeworfen, ob eine verkehrliche Simulation vor der Sperrung überhaupt erfolgt ist, und es besteht der Eindruck, dass die derzeitige Verkehrslenkung unzureichend vorbereitet wurde. Eine Überprüfung der Maßnahmen und eine transparente Information über den tatsächlichen Bauablauf sind daher dringend erforderlich. Situation in der Beethovenstrasse (Höhe Hausnummer 35) - Der Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Verkehrsbelastung in Wohnstraßen durch die baustellenbedingten Umleitungen im Bereich der Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 10.10.2025, OF 1252/2 Betreff: Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Verkehrsbelastung in Wohnstraßen durch die baustellenbedingten Umleitungen im Bereich der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Verkehrsstoßzeiten die Verkehrsbelastung in den durch die Umleitungen im Rahmen des Umbaus der Bockenheimer Landstrasse zu messen, zu evaluieren und ggf. Änderungen an dem Umleitungen vorzunehmen. Auch sollte der Magistrat mit Schildern dafür Sorge tragen, dass die Anwohner wissen, bis wann die Umleitungen andauern. Begründung: Klagen der Anwohner aus der Beethovenstrasse, die teilweise wegen der Rückstaus Ihre Wohnungen und Zufahrten nicht mehr erreichen können. Auch auf der Siesmayerstrasse staut es sich zeitweise so stark, dass v.a. die Anwohner nahe am Kreuzungsbereich der Bockenheimer Landstrasse Wohnungen und Zufahrten nicht mehr erreichen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Größere Abfalleimer für Bockenheim
Antrag vom 06.10.2025, OF 1239/2 Betreff: Größere Abfalleimer für Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt an verschiedenen Standorten im Stadtteil Bockenheim größere Mülleimer zu installieren. Diese sollen insbesondere in der Lage sein, Pizzakartons und großformatigen Plastikmüll (leider!) aufzunehmen. Der Antrag ergänzt die in der ST 1697 vom 23.9.2024 bereits zugesagten zusätzlichen Mülleimer-Aufstellungen. Zusätzliche wichtige Standorte wären u.a. die östliche Seite Jordanstraße/ Ecke Homburger Straße sowie die westliche Seite Homburger Straße/ Adalbertstraße. Begründung: Die Vermüllung im Stadtteil Bockenheim nimmt derzeit leider wieder stark zu, insbesondere aus dem Grund, dass Mülleimer unzureichende Kapazitäten haben, um (insbesondere an den Wochenenden) den großvolumigen Müll aufzunehmen. Die Folge sind gestapelte Pizzakartons unter den Mülleimern, die dann z.B. bei Wind und Regen in alle Richtungen verteilt werden. Der Ortsbeirat begrüßt die Anstrengungen der Stadt und der FES, die Stadtteile sauberer zu halten und häufigere Reinigungsintervalle einzuführen. Letzteres findet an Wochenenden aber nicht statt. Die Aufstellung größerer Behälter hat sich mancherorts bereits bewährt, z.B. an der Ecke Homburger Straße/ Robert-Mayer-Straße (Pinto 100 l). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 11.10.2025, OF 1253/2 Betreff: Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. über den aktuellen Stand der Bauplanung im Bereich der Bockenheimer Landstraße zu informieren, insbesondere über den tatsächlichen Beginn der Arbeiten und den vorgesehenen Zeitplan bis zum Jahr 2029, 2. die derzeitige Verkehrsführung im Umfeld - insbesondere in der Beethovenstraße, Mendelssohnstraße und Schubertstraße - darzustellen, 3. kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Beethovenstraße und den angrenzenden Straßen zu prüfen und umzusetzen, 4. darzulegen, welche verkehrlichen Simulationen und Planungen im Vorfeld der Sperrung durchgeführt wurden, 5. zu erläutern, warum die Bauarbeiten über mehrere Jahre angesetzt sind, obwohl die Bockenheimer Landstraße auf weiten Strecken vollständig gesperrt ist, 6. darzustellen, welche Vorkehrungen für die Dauer der Bauarbeiten vorgesehen sind, um eine dauerhafte Überlastung der Beethovenstraße und der angrenzenden Wohnstraßen zu vermeiden. Begründung: Seit Beginn der Absperrungen im Zusammenhang mit den geplanten Bauarbeiten an der Bockenheimer Landstraße kommt es in der Beethovenstraße zu massiven Verkehrsproblemen. Insbesondere in den frühen Abendstunden zwischen etwa 17:00 und 19:30 Uhr staut sich der Verkehr regelmäßig bis in den Bereich der Messe. Einige Anwohnerinnen und Anwohner können in dieser Zeit ihre Grundstücksausfahrten nicht nutzen. Nach Beobachtungen der Anwohnerschaft weicht der fließende Verkehr derzeit über die Mendelssohnstraße und anschließend über die Schubertstraße in die Beethovenstraße aus. Die Zielrichtung ist überwiegend die Westendstraße; dort staut sich der Verkehr regelmäßig bis zur Ampel an der Senckenbergstraße zurück. Besonders ärgerlich ist, dass bislang keine Bautätigkeit auf der Bockenheimer Landstraße zu erkennen ist, obwohl die Absperrungen bereits bestehen. Dadurch werden Anwohnerinnen, Anwohner und der Durchgangsverkehr gleichermaßen belastet, ohne dass erkennbar Fortschritte erzielt werden. Darüber hinaus wird auch der Fuß- und Radverkehr in Mitleidenschaft gezogen, da die enge Fahrbahnführung und das hohe Verkehrsaufkommen die Sicherheit und Nutzbarkeit der Wege deutlich einschränken. Mit Blick auf den angekündigten Bauzeitraum bis 2029 ist unverständlich, warum die Arbeiten so lange dauern sollen, obwohl die Straße auf ganzer Länge gesperrt und somit grundsätzlich ungehindert bearbeitbar wäre. Aus der Bürgerschaft wird die Frage aufgeworfen, ob eine verkehrliche Simulation vor der Sperrung überhaupt erfolgt ist, und es besteht der Eindruck, dass die derzeitige Verkehrslenkung unzureichend vorbereitet wurde. Eine Überprüfung der Maßnahmen und eine transparente Information über den tatsächlichen Bauablauf sind daher dringend erforderlich. Situation in der Beethovenstrasse (Höhe Hausnummer 35) - Der Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1253/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD und Linke gegen 3 CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Haushalt 2026 Parkraumbewirtschaftungskonzept für Bockenheim
Antrag vom 17.11.2025, OF 1294/2 Betreff: Haushalt 2026 Parkraumbewirtschaftungskonzept für Bockenheim Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, für Bockenheim endlich ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept zu entwickeln und hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt einzustellen. Das Konzept soll insbesondere folgende Punkte umfassen: eine systematische Bestandsaufnahme der Parksituation in den besonders belasteten Bereichen, insbesondere Leipziger Straße, Kasernenstraße, Adalbertstraße, Rödelheimer Straße, Schloßstraße, Grempstraße sowie dem Umfeld des Kulturcampus, die Prüfung geeigneter Bewirtschaftungsmodelle wie Anwohnerparken, zeitlich begrenztes Parken, Parkscheinautomaten sowie Zonenregelungen, Vorschläge zur Entzerrung des Parkdrucks für Anwohner, Gewerbetreibende, Lieferverkehr und Besucher, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit - insbesondere für ältere Menschen, Familien und mobilitätseingeschränkte Personen - sowie zur Stärkung des lokalen Handels, einen Zeit- und Umsetzungplan einschließlich der Folgekosten. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat das Thema bereits mehrfach angemahnt, doch ein übergreifendes Konzept wurde von der Stadt bislang nicht vorgelegt. Die Lage in Bockenheim verschärft sich weiter. Bockenheim weist traditionell eine hohe Nutzungsdichte auf. Neben einem stark frequentierten Einzelhandels- und Gastronomieangebot rund um die Leipziger Straße wird der Stadtteil erheblich von Pendlern belastet. Viele Pendler nutzen Bockenheim als strategischen Zugang zu nahegelegenen Arbeits- und Studienstandorten - etwa Goethe-Universität, Messe Frankfurt, Westend, Innenstadt, Palmengartenumfeld oder ;Bankenviertel - und parken ganztägig in den Wohngebieten. Diese Pendlerbelegung führt regelmäßig zu blockierten Anwohnerstellplätzen und langwierigen Parksuchfahrten. Die Folgen sind ein dauerhaft überlasteter Straßenraum, fehlende Stellplätze, zugeparkte Gehwege und sinkende Verkehrssicherheit. Besonders ältere Menschen, Familien und mobilitätseingeschränkte Personen sind von den unübersichtlichen und oftmals gefährlichen Situationen im Viertel betroffen. Gleichzeitig leidet der lokale Handel unter erschwerten Anlieferungsbedingungen und geringerer Erreichbarkeit. Auch perspektivisch verschärft sich der Druck: Mit dem weiteren Ausbau des Kulturcampus Bockenheim ist mit zusätzlichen Besuchern, Beschäftigten und Studierenden zu rechnen, die ohne klare Bewirtschaftung zusätzliche Stellräume beanspruchen werden. Ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept ist daher zwingend notwendig, um den ruhenden Verkehr zu ordnen, Pendlerströme besser zu steuern, Anwohner zu entlasten und die Lebensqualität im Stadtteil zu sichern. Dafür ist die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel unerlässlich. Ein solches Gesamtkonzept schafft eine verlässliche Grundlage für nachhaltige Entlastung und stellt sicher, dass Bockenheim nicht weiter durch ungeordneten Parksuchverkehr überfordert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1294/2 wurde zurückgezogen.
Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7394 entstanden aus Vorlage: OF 1190/2 vom 25.08.2025 Betreff: Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65 Der Magistrat wird gebeten, auf die FES zuzugehen und den in Höhe der Bockenheimer Landstraße 65 montierten Sonderaschenbecher (siehe Fotos) sinnvoll umzuplatzieren, bspw. auf den Odina-Bott-Platz. Begründung: Der Aschenbecher befindet sich derzeit nicht auf dem Gehweg, sondern auf dem erhöhten ehemaligen Fahrradweg, zudem mündet dort der Kfz-Verkehr aus der Brentanostraße auf die Hauptverkehrsachse. Zur Benutzung des Aschenbechers müssen Füßgänger:innen derzeit also den Gehweg verlassen und mindestens in einen der anderen Verkehrsbereiche eintreten. Eine andere Stelle zur Aufstellung des Aschenbechers wäre sicherlich sinnvoller. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2014 Aktenzeichen: 91-2
Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Verkehrsbelastung in Wohnstraßen durch die baustellenbedingten Umleitungen im Bereich der Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 10.10.2025, OF 1252/2 Betreff: Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Verkehrsbelastung in Wohnstraßen durch die baustellenbedingten Umleitungen im Bereich der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Verkehrsstoßzeiten die Verkehrsbelastung in den durch die Umleitungen im Rahmen des Umbaus der Bockenheimer Landstrasse zu messen, zu evaluieren und ggf. Änderungen an dem Umleitungen vorzunehmen. Auch sollte der Magistrat mit Schildern dafür Sorge tragen, dass die Anwohner wissen, bis wann die Umleitungen andauern. Begründung: Klagen der Anwohner aus der Beethovenstrasse, die teilweise wegen der Rückstaus Ihre Wohnungen und Zufahrten nicht mehr erreichen können. Auch auf der Siesmayerstrasse staut es sich zeitweise so stark, dass v.a. die Anwohner nahe am Kreuzungsbereich der Bockenheimer Landstrasse Wohnungen und Zufahrten nicht mehr erreichen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1252/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1252/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen 3 CDU, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen
Antrag vom 14.11.2025, OF 1316/2 Betreff: Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig unter Einbeziehung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" und zusammen mit der FES das Pilotprojekt eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin als Kümmerer / Kümmerin im Stadtteil Bockenheim zu starten; Ziel soll die regelmäßige, systematische und rasche Beseitigung von Sperrmüll und anderen Vermüllung-Situationen sein. Der Ortsbeirat beschließt für diesen Zweck bis zu 15.000 Euro aufzuwenden, gemäß der Beschlüsse E 201/24 und NR 1378/25. Der Magistrat wird ferner gebeten, mit der ABG und anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u. a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dahingehend zu verhandeln, dass diese sich in Zukunft ggf. am Einsatz eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin beteiligen, mindestens aber innerhalb ihrer Bestände und in deren Umkreis Dienstleister*innen einsetzen, die sich als Kümmerer und Kümmerinnen für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen sowie die Mieter*innen beraten; hierbei sind insbesondere die ABG-Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45 - 47) sowie entlang Große Seestraße und Schlossstraße in den Fokus zu nehmen. Der Magistrat wird dabei gebeten, vertraglich zu verhindern, dass der Einsatz derartiger Dienstleister*innen zu Mietensteigerungen in den Beständen führt. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, für mehr Aufklärung, häufigere Reinigungsintervalle und zusätzliche Müllbehälter zu sorgen. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (Sackgasse / Fotos) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schlossstraße nicht sauber gehalten. Falschparkende, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Hier braucht es Kümmerinnen und Kümmerer und Ansprechpartner*innen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Der Ortsbeirat begrüßt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" einzurichten, das entsprechende Budget zu erhöhen und die bisherige Deckelung aufzuheben. Um hiermit jedoch vor Ort Erfolge zu verzeichnen, sind Personen erforderlich, die sich regelmäßig und systematisch kümmern. Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z. B. in Köln-Kalk hin. Stadtteil- (Kiez-) Hausmeister*innen haben einen explizit weiteren räumlichen Handlungsraum als normale Hausmeister*innen von Wohnungsbaugesellschaften. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: Situation in der Jordanstraße und der Große Seestraße (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 127 2025 1. Die Vorlage OF 1238/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1316/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Illegales Parken in der Falkstraße wirksam unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7060 entstanden aus Vorlage: OF 1156/2 vom 26.05.2025 Betreff: Illegales Parken in der Falkstraße wirksam unterbinden Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Falkstraße, zwischen der Gräfstraße und Clemensstraße, ein Parken auf der nordöstlichen Seite zwischen den beiden Halteverbotsschildern durch Poller zu verhindern; 2. zu prüfen und zu berichten, ob auf Höhe der Clemensstraße ein Lieferparkplatz eingerichtet werden kann und diesen bei positiver Prüfung umzusetzen. Begründung: Bürger*innen berichten dem Ortsbeirat über die anhaltende und inakzeptable Parksituation in der Falkstraße/Ecke Gräfstraße. Trotz einer deutlich gekennzeichneten absoluten Halteverbotszone parken täglich bis zu sieben Fahrzeuge in dieser Zone, teilweise sogar bis in den Kreuzungsbereich Gräfstraße hinein. Dies behindert den Verkehr, der von der Gräfstraße in die Falkstraße einbiegen möchte. Fahrzeugführer*innen berichten, dass sie nicht in die Falkstraße einbiegen konnten, weil in der Halteverbotszone Autos standen und auf der Gegenfahrbahn Autos an der roten Ampel warteten. Diese Situation besteht nun schon seit Jahren und hat sich im Laufe der Zeit verschlimmert. Obwohl die Stadtverwaltung gelegentlich "Knöllchen" verteilt, hat dies keine nachhaltige Verbesserung gebracht. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1384
Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten!
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 10.05.2025 Betreff: Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten! Vorgang: OM 6041/24 OBR 2; ST 2177/24 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirats vom 04.11.2024, OM 6041, zum Thema Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot verfügen und durchsetzen, endlich abschließend zu bearbeiten und umzusetzen. Der Magistrat wird zudem gebeten, die gesamte Sache als Eilfall gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Der Ortsbeirat hat die Problematik vor Ort in seiner ordentlichen Sitzung vom 04.11.2024 mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Beteiligten ausführlich erörtert und die Eilanregung OM 6041 hierzu beschlossen. Die Stellungnahme ST 2177 verwies lediglich auf die wohl noch ausstehende ämterübergreifenden Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und dem Ordnungsamt sowie der "sorgfältigen rechtlichen Prüfung" der im Beschluss angeregten Nutzungsbeschränkungen. An der problematischen Situation für die Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlage, des Spielplatzes sowie des Schülerhorts hat sich im letzten halben Jahr nichts geändert. Momentan ist leider lediglich festzustellen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für ihr Anliegen in der Bürgerfragestunde ihres Ortsbeirats vor einem halben Jahr engagiert haben und die Ämter des Magistrats daraufhin nach inzwischen mehr als einem halben Jahr noch keine inhaltliche Stellungnahme abgaben. Daher appelliert der Ortsbeirat nun abermals an den Magistrat, schnellstmöglich eine inhaltliche Stellungnahme zu der Eilanregung OM 6041 in der neuen Eilfrist abzugeben. Die Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parken im Bereich der Straße Am Borsdorfer/Ecke Renettenstraße
Antrag vom 14.12.2025, OF 1185/10 Betreff: Parken im Bereich der Straße Am Borsdorfer/Ecke Renettenstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. Wieviel Parkplätze im Bereich der Straße "Am Borsdorfer", Hausnummer 77, Ecke Renettenstraße ausgewiesen werden können. Auf dem sehr breiten Gehweg konnte seit mehr als 20 Jahren sicher geparkt werden. Zuletzt wurden das Parken auf diesen bisher nicht störenden Parkflächen durch die Stadtpolizei geahndet. 2. Sollte dies zu wider Erwarten zu Schwierigkeiten oder gar einer Ablehnung führen, wird rein vorsorglich bereits ein Vor-Ort-Termin erbeten, um dem dortigen Parkdruck Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Toilettenanlage im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße in Eckenheim
Antrag vom 10.11.2025, OF 1172/10 Betreff: Toilettenanlage im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße in Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten durch die Erhöhung der Reinigungsfrequenz eine Verbesserung der Situation an den Toilettenanlagen im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße zu erreichen. Begründung: Die Verunreinigung der Toilettenanlagen im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Von einem Bürger aus dem Stadtteil Frankfurter Berg wurde mir ein Bild über eine starke Verunreinigung aus der 45. Kalenderwoche 2025 zugemailt. Da dies kein Einzelfall ist und die Reinigung offensichtlich unregelmäßig stattfindet und erfahrungsgemäß auch mehrere Tage dauern kann, ist die Nutzung der Toilettenanlage häufig eingeschränkt bzw. nicht möglich. Insbesondere ist eine dringende Verbesserung der Situation erforderlich, da diese Toilettenanlage nach Ansicht des Magistrats/Stadtverwaltung auch als Standort für die fehlende Toilettenanlage im Grünzug Feldscheidenstraße vorgesehen ist. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1172/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und FDP gegen AfD und fraktionslos (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung!
Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Betreff: Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit der ABG dahingehend zu verhandeln, dass diese innerhalb ihrer Bestände aber auch im umgebenden Außenraum Dienstleiter einsetzt, die sich als Kümmerer (Kiezhausmeister*innen) u.a. für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen; 2. hierbei insbesondere die Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45-47) in den Fokus zu nehmen; 3. dabei auch den Mieterinnen und Mietern in regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung zu stehen. 4. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, auch mit anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u.a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dementsprechend über mehr Verantwortungsübernahme hinsichtlich Sauberkeit der eigenen und umliegenden öffentlichen Räume zu verhandeln. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (siehe Fotos anbei) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schloßstraße nicht sauber gehalten. Falschparker*innen, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Der Ortsbeirat begrüßt die Neubau- und Energiepolitik der ABG (FR vom 26.09.25) ebenso wie die angeblich mehr als 145 Mio. Euro, die die ABG im Jahr 2024 in bauliche Instandhaltungsmaßnahmen investiert hat. In die Pflege der Bestände und insbesondere ihrer Quartiersumgebung wird jedoch zu wenig investiert. Hier braucht es Kümmerer und Ansprechpersonen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Regelmäßige Sperrmüllprobleme stellen sich auch in und vor den Siedlungsbeständen (Große Seestraße und Schloßstraße) und der Vonovia (Schloßstraße/ Friesengasse). Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z.B. in Köln-Kalk hin. Kiezhausmeister*innen haben einen explizit weiteren Handlungsraum als klassische Hausmeisterinnen und Hausmeister. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. Siehe auch: https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.11.2025, OF 1316/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1238/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 127 2025 1. Die Vorlage OF 1238/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1316/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 entstanden aus Vorlage: OF 1053/2 vom 06.01.2025 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22; OA 443/24 OBR 2; OM 6233/24 OBR 2; ST 2160/24 1. Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, zurück. 2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U-Bahn-Aufzugs zur Haltestelle "Westend" aus Richtung der Alten Oper Poller vor der Aufstellungsfläche zu installieren, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen dienen. 3. Die Entscheidung, auf der östlichen Seite mit Bezug auf den Planstellungsbeschluss zum Verzicht auf Poller nur einfache Poller aufzustellen (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063, sowie Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160), hält der Ortsbeirat für nicht nachvollziehbar. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem 2023 ein 15-jähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde, und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen und Fußgänger verletzt wurden, sowie mehrere Unfälle in Hessen, bei denen Fußgänger durch Kraftfahrzeuge auf Gehwegen zum Teil schwer verletzt wurden - der letzte in Fuldabrück am 23.12.2024, bei dem eine Familie mit einem Baby im Kinderwagen auf einem Gehweg von einem Auto erfasst wurde und Vater und Kind schwer verletzt wurden - sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen für den Aufzug in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug aus Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite aus Richtung der Alten Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller installiert wurden. Wie sicher normale Poller Fußgänger vor Kraftfahrzeugen schützen, zeigt die Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 (Poller in der Grempstraße). Dort wurden die Poller vor dem Parkhaus in der Grempstraße umgefahren. Weiterhin ist aufgrund der Insel für den Aufzug aus Richtung der Alten Oper ein Lenkmanöver nach rechts notwendig. Wenn das Einlenken nach rechts aus Unachtsamkeit vergessen wird, landet das Kraftfahrzeug direkt auf der Aufzugsinsel im Aufstellbereich für die Fußgänger. Zählen Menschenleben so wenig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 843 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1884 Beratung im Ortsbeirat: 2
Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant?
Antrag vom 10.11.2025, OF 1135/9 Betreff: Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant? Die Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule ist weit überfällig. Dem Ortsbeirat wurden bereits die Pläne zur Errichtung eines Moduls im Schulhof vorgestellt. Dabei wurde auch erläutert, dass die Baustellenzufahrt über das ehemalige BMX-Gelände in der Platenstraße erfolgen soll. Mittlerweile ist an dieser Stelle der Spielpark fertiggestellt, der sehr gut angenommen wird und ein klarer Zugewinn für das das Viertel ist. Auf der Südseite des Geländes steht nun die Sanierung der städtischen Sportflächen an der Wilhelm-Epstein-Straße unmittelbar bevor. Auch aus dieser Richtung wäre dann keine Zufahrt mehr zum Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule möglich. Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat deshalb, über welchen Weg soll die Baustellenzufahrt zum Schulhof erfolgen? Und: Wie kann erreicht werden, dass weder der Park Schaden nimmt, noch die für die Sportvereine wichtige Erneuerung der Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße verzögert wird? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2025 Die Vorlage OF 1135/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Johanna-Tesch-Schule: Planung Schulsporthalle
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6241 entstanden aus Vorlage: OF 1028/2 vom 10.11.2024 Betreff: Johanna-Tesch-Schule: Planung Schulsporthalle Der Magistrat wird gebeten, die detaillierte Planung für den Neubau einer Schulsporthalle am derzeitigen Standort der Johanna-Tesch-Schule in der ehemaligen Sophienschule an der Falkstraße/Sophienstraße dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Ortsbeirat bittet darum, bei der Planung und Ausführung zu beachten, dass die Franckeschule nur über eine relativ kleine Sporthalle verfügt und dass perspektivisch die Erweiterung der Grundschule geplant ist. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Planung für den Neubau einer Schulsporthalle. Die im Rahmen des Termins mit Stadträtin Sylvia Weber am 08.10.2024 dem Ortsbeirat vorgestellte Planung war noch sehr ungenau und es blieb offen, wo genau der Neubau geplant ist und ob es sich hierbei um eine Interimslösung oder eine solide gebaute dauerhaft als solche nutzbare Turnhalle handeln soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 entstanden aus Vorlage: OF 1019/2 vom 14.10.2024 Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2 Vorgang: OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24; OM 5878/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Halte- bzw. zeitlich beschränkten Parkverbots vor der Sophienstraße 26 und 28 Fahrradbügel zu installieren. Die Fahrradabstellmöglichkeiten sollen so aufgestellt werden, dass sie insbesondere die Halteverbotszone gegen widerrechtliches Abstellen von Pkw sichern. Die Radbügel sollen, um möglichst wenig in die Fahrbahn hineinzureichen, nicht wie sonst üblich schräg, sondern parallel zum Fahrbahnrand aufgestellt werden. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden und dem Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e. V., wo es oft die Situation gibt, dass Mitarbeitende oder Besucher*innen ihre Fahrräder nicht vor dem Büro in der Sophienstraße 28 abstellen können, weil nicht ausreichend Fahrradständer vorhanden sind. Auch Anwohner*innen finden oft keinen Platz für ihr Rad. Um die Grünflächen am Straßenrand zu schonen, sollten die Fahrradbügel im Park-/Halteverbot vor den Gebäuden montiert werden. Dort stehen derzeit häufig unerlaubt Fahrzeuge (siehe Foto). Die Anregungen an den Magistrat vom 14.02.2022 und vom 09.09.2024, OM 1616 und OM 5878, bleiben hiervon unberührt, bzw. diese Anregung entspricht der Ziffer 7. der Vorlage OM 1616 inhaltlich. Insofern soll dieser Punkt mit der vorliegenden Anregung nachdrücklich priorisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 735 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6224 entstanden aus Vorlage: OF 1010/2 vom 21.10.2024 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Schloßstraße - zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzepts für die Gehwege Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege ermöglicht werden kann. Begründung: In der Schloßstraße ist zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies ist trotz doppelter Straßenbreite die gleiche Anzahl an Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, wodurch die Gefahr für Unfälle steigt. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Weitere Radbügel für die Kiesstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6232 entstanden aus Vorlage: OF 1030/2 vom 13.11.2024 Betreff: Weitere Radbügel für die Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kiesstraße auf Höhe der Häuser Nr. 37 bis 41, in Abstimmung mit den dort ansässigen gastronomischen Betrieben (z. B. Café Crumble) weitere Radbügel zu installieren. Hierfür sollte ein Pkw-Stellplatz entfallen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an der Kiesstraße/Ecke Adalbertstraße sind regelmäßig übervoll. Auf dem schmalen Gehweg entlang der beschriebenen Hausnummern können Fahrräder nicht abgestellt werden. Eine Erweiterung des Angebotes, insbesondere für die Kundschaft der Gastronomie, scheint daher erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 680 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Die vier leer stehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße im UniCampus Bockenheim für soziale Zwecke zur Verfügung stellen
Antrag vom 15.11.2024, OF 1038/2 Betreff: Die vier leer stehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße im Uni-Campus Bockenheim für soziale Zwecke zur Verfügung stellen Der Ortsb eirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat soll Verhandlungen mit der Universität aufnehmen mit dem Ziel, dass die vier leerstehenden Läden im Erdgeschoss der Neuen Mensa,Bockenheimer Landstraße für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die ehemalige Kita in der Neuen Mensa sollte für den Verein Roinja, der seit langer Zeit und dringend geeignete Räume benötigt, zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Seit Jahren stehen die Läden im Erdgeschoss der Neuen Mensa im Uni-Campus Bockenheim, Bockenheimer Landstrasse leer. Der einzige Laden der aktuell genutzt wird ist das KFZ Referat. Andererseits fehlen gerade in Bockenheim Flächen für soziale Zwecke. So sucht der Verein Roinja, der Beratungsarbeit für Geflüchtete anbietet, dringend Flächen für seine Beratungsarbeit. Da die Mütter mit ihren Kindern kommen, wäre die ehemalige Kita in der Neuen Mensa ein idealer Ort für den Verein, da dort noch die Einrichtung der ehemaligen Kita vorhanden ist. Eine Nutzung der leerstehenden Läden als Abstellort für alte Möbel der Universität entspricht nicht der sozialen Verantwortung der Universität! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 47 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1072 2024 Die Vorlage OF 1038/2 wird mit geändertem Antragstenor in der folgenden Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die vier leerstehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden können und ob die ehemalige Kita in der neuen Mensa für den Verein Bachtale Romnja, der seit langer Zeit und dringend geeignete Räume benötigt, zur Verfügung gestellt werden kann." Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und Linke gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD und 1 FDP
Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek
Antrag vom 13.11.2024, OF 1031/2 Betreff: Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Befindet sich das Gründerzeitgebäude Gräfstraße 78 nach wie vor im Besitz der Universität / des Landes Hessen? Wie wird der Zustand des Gebäudes nach bereits jahrelangem Leerstand beurteilt? Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, bzw. wird es im Rahmen der Kulturcampus-Planung erhalten bleiben? Steht der Magistrat mit der Universität / dem Land Hessen dahingehend in Kontakt, den Zustand des Gebäudes wieder zu verbessern, eine Sanierung einzuleiten und das Gebäude neu zu nutzen? Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in Abstimmung mit dem Eigentümer, das Gebäude zu öffnen und eine Zwischennutzung zu ermöglichen, z.B. für Studierendenwohnen? Welche Maßnahmen werden ergriffen (bzw. dem Eigentümer aufgegeben), den Vorgarten zur Gräfstraße entsprechend der Vorgartensatzung von Sperrmüll zu reinigen und anzulegen? Begründung: Das leerstehende Gebäude Gräfstraße 78 ist zwar Teil der Kulturcampus-Planung, es liegt jedoch am äußersten Rand des Planungsgebietes zwischen dem Restaurant Extrablatt und neben dem neu gestalteten ehemaligen Philosophikum (Lageplan, Ziffer 3: https://www.uni-frankfurt.de/38093742/Lageplan___Campus_Bockenheim.pdf). Das Gebäude ist historisch und optisch ein wichtiger Teil der Gräfstraße in Bockenheim und soll das nach Meinung des Ortsbeirats auch bleiben. Sein langjähriger Leerstand und der damit verbundene zunehmende Verfall (verbunden mit Vermüllung) ist nicht hinzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, auf die Universität (bzw. den Eigentümer) zuzugehen und sich schnellstmöglich für eine Sanierung und Nachnutzung einzusetzen. Der Antrag wird vom Verein "Freunde Bockenheims" mit angeregt und unterstützt. Anlage (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1074 2024 Die Vorlage OF 1031/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 entstanden aus Vorlage: OF 1006/2 vom 19.10.2024 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob derzeit mittels Sozialarbeit Kontakt zu den Gruppen besteht, die in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße (im Folgenden Grünanlage genannt) täglich Alkohol konsumieren; b) ob und wie in der Grünanlage ein noch zu verfügendes Alkohol- und Rauchverbot bzw. die Sanktion etwaiger Zuwiderhandlungen gegen ein solches Verbot vonseiten der Stadt Frankfurt effektiv durchgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat regt insoweit ein Konzept der Stadt Frankfurt an, in dem sowohl die Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen in der Grünanlage als auch Maßnahmen für ein Quartiersmanagement vorgesehen werden sollten, das den Alkohol- und Rauchwarenkonsum nach Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber AnwohnerInnen sowie Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schülerhorten und Spielplätzen aktiv steuert bzw. aktiv für mehr Rücksichtnahme im gesamten Stadtteilquartier im Umfeld der Jordanstraße wirbt. 2. Der Magistrat wird zudem gebeten, a) bei positiver Prüfung von Ziffer 1. b) ein allgemeines Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße über den Kinderspielplatz hinaus für die gesamte Grünanlage zu verfügen. Das Alkohol- und Rauchverbot ist nebst konkreten Sanktionsandrohungen im Falle der Zuwiderhandlung nach der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main durch mehrere Schilder in der Grünanlage gut sichtbar bekannt zu machen. b) die Öffnungszeit für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten auf 18:00 Uhr zu beschränken und auch diese Maßnahme gut sichtbar in der Grünanlage bekannt zu machen. 3. Der Magistrat wird gebeten, diese gesamte Angelegenheit als Eilanregung nach § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Die Grünanlage Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und einem Schülerladen bzw. -hort für Grundschulkinder (Spielraum im Stadtteil e. V.); insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden dort seit geraumer Zeit im Bereich der Sitzgelegenheiten an diesem öffentlichen Weg regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Rauchwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Dies alles findet in unmittelbarer Nähe zu dem Kinderspielplatz sowie dem Schülerladen statt, was den jüngsten und schutzbedürftigsten NutzerInnen der Grünanlage nicht länger zugemutet werden sollte. Nicht zuletzt finden die genannten Verhaltensweisen auch in einem Innenhof einer Wohnanlage für SeniorInnen statt, die sich als AnwohnerInnen nachvollziehbar massiv belästigt und teilweise durch das Verhalten einzelner Personen bedroht fühlen und von Beleidigungen berichten. Die genannten Verhaltensweisen sind durch die Aussagen insbesondere von AnwohnerInnen, die eine Unterschriftensammlung hierzu in der Anwohnerschaft durchgeführt haben, sowie der Elternschaft von Kindern, die den Spielplatz oder den Schülerladen besuchen, sowie durch die häufigen Einsätze des 13. Polizeireviers belegbar. Das beschriebene - leider auch sehr regelmäßig feststellbare - Verhalten verstößt aus Sicht des Ortsbeirates gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ist insbesondere in dieser Grünanlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den AnwohnerInnen der Seniorenwohnanlage und der Kindereinrichtungen nicht länger tolerierbar. Klargestellt sei, dass der Ortsbeirat nicht die Öffentlichkeit oder auch nur einzelne NutzerInnen, sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten aufgrund der Umstände in dieser konkreten Grünanlage unterbinden möchte. Mit einem Alkohol- und Rauchverbot würden die Regelungen, die auf dem Kinderspielplatz sowieso gelten, auf die gesamte Grünanlage ausgeweitet werden. Neben einem Alkoholverbot sollte auch ein Rauchverbot angeordnet werden, da offensichtlich neben Zigaretten regelmäßig auch Marihuana konsumiert wird, was nach Meinung des Ortsbeirates an diesem Ort schon aus den genannten Gründen des Kinderschutzes nicht gestattet sein sollte. Zumal die Grünanlagensatzung vorsieht, Regelungen wie angeregt z. B. für die Grünanlage zu treffen: "Sofern [...] insbesondere gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird [...] Einschränkungen der Benutzung der jeweiligen Grünanlage vorzunehmen". Die zunächst temporäre Beschränkung der Öffnungszeit auf 18:00 Uhr (momentan 20:00 Uhr) für ein Jahr wird insbesondere die schwerer zu kontrollierenden Abendstunden im Sinne der Anwohnerschaft befrieden. Schließlich sind die angeregten Maßnahmen umzusetzen. Nicht hinreichend wäre es aus Sicht des Ortsbeirates, die Umsetzung allein der (Landes-)Polizei bzw. dem 13. Polizeirevier überlassen zu wollen. Zumal es sich bei etwaigen Zuwiderhandlungen um Ordnungswidrigkeiten in einer Grünanlage handeln wird, ist die Stadt Frankfurt als Ordnungsbehörde angesprochen und sollte der Umsetzung konzeptionell, ggf. durch regelmäßige Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Ordnungsamts (Stadtpolizei), begegnen. Hierbei sollte über die Grünanlage hinaus im Stadtteilquartier für "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" insbesondere beim öffentlichen Konsum von Alkohol- und Rauchwaren geworben werden. Dieses Verständnis für die Sicht des jeweils anderen könnte z. B. durch Flyer oder Plakate (ggf. im Umfeld von Kneipen und Kiosken) erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 996
Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6042 entstanden aus Vorlage: OF 1003/2 vom 30.08.2024 Betreff: Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, mit welchem Aufwand (konkrete Maßnahme und Kosten) die Wasserpumpe am Wasserspielplatz in der Zeppelinallee von Batteriebetrieb auf Netzbetrieb umgestellt werden kann; 2. sollten die Maßnahmen ohne signifikante Umstände aus dem laufenden Haushalt bewerkstelligt werden können, diese nach der Sommerperiode umzusetzen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob auch der Wasserspielplatz im Grüneburgpark mit einer batteriebetriebenen Pumpe läuft, und falls ja, hier ebenfalls den Umbauaufwand zu prüfen; 4. zu prüfen und zu berichten, warum es überhaupt einer Pumpe am Wasserspielplatz bedarf und nicht der Wasserdruck der Leitungen selbst genügt. Begründung: Dieses Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Laut Auskunft des zuständigen Amts lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im letzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Ein Netzbetrieb könnte hier für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 192 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6742 Aktenzeichen: 67-0
Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6044 entstanden aus Vorlage: OF 1015/2 vom 14.10.2024 Betreff: Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) welche Möglichkeiten es gibt, die Baumscheiben entlang der westlichen Gräfstraße (Hausnummern 71 bis 83) in den Straßenraum hinein zu erweitern und damit den vorhandenen Bäumen mehr Raum zu geben; b) ob entlang dieses Straßenverlaufs ggf. weitere Bäume gepflanzt werden können. 2. Unabhängig von der Erweiterungsmöglichkeit der Baumscheiben wird darum gebeten, die vorhandenen bzw. erweiterten Baumscheiben besser zu pflegen und ergänzend neu zu begrünen. Begründung: Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Erhitzung, insbesondere der citynahen Stadtteile wie Bockenheim, ist der Erhalt jedes groß gewachsenen Straßenbaumes dringlich und unbedingt erforderlich. Daher sollte versucht werden, die Situation der Bäume in der Gräfstraße durch Erweiterung der Baumscheiben zu verbessern. Vielerorts in Bockenheim werden die vorhandenen Baumscheiben vernachlässigt und nicht gepflegt, so auch in der Gräfstraße. Die ökologischen und klimarelevanten Potenziale der Baumscheiben werden nicht genutzt. Der Boden ist hochverdichtet und stark ausgetrocknet, zudem häufig vermüllt. Es wird daher um eine attraktivere und artenschutzgerechte Begrünung der vorhandenen Baumscheiben gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 896 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Benennung des Platzes an der Frauenfriedenskirche in LotharZenettiPlatz
Antrag vom 23.09.2024, OF 999/2 Betreff: Benennung des Platzes an der Frauenfriedenskirche in Lothar-Zenetti-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, der bisher unbenannte Sandplatz einschließlich der angrenzenden Wiese vor der Frauenfriedenskirche in Frankfurt-Bockenheim (Zeppelinallee 99) soll den Namen "Lothar-Zenetti-Platz" tragen. Am Straßenschild soll eine Ergänzung mit einer Kurzbiographie montiert werden. Begründung: Zur Person: Lothar Zenetti, geboren am 06. Februar 1926 in Frankfurt-Bockenheim und gestorben am 24. Februar 2019, war ein deutscher römisch-katholischer Theologe, Priester und Schriftsteller, dessen Texte heute in vielen kirchlichen Kontexten sehr bekannt sind. Zenetti wuchs in Frankfurt-Bockenheim auf und war ein Kind der Pfarrei Frauenfrieden. 1943 wurde er als 17jähriger als Luftwaffenhelfer eingezogen. 1945 geriet er in französische Kriegsgefangenschaft. Im sog. Stacheldrahtseminar des Abbé Stock von Chartres wurde er Seminarist (in Ausbildung stehender Kandidat für das katholische Priesteramt). Die dort von ihm an die Lagerwände gemalten eindrucksvollen Kreuzwegstationen sind als Reproduktionen in der Frauenfriedenskirche ausgestellt. 1946 wurde er nach Hause entlassen, machte das Abitur und begann sein Theologiestudium in Sankt Georgen. 1952 wurde er von Bischof Kempf zum Priester geweiht. Nach seiner Kaplanszeit war Lothar Zenetti von 1969 bis 1995 Gemeindepfarrer in St. Wendel in Frankfurt-Sachsenhausen. Er kehrte anschließend nach Frankfurt-Bockenheim und in die Pfarrgemeinden Frauenfrieden und St. Elisabeth zurück und übernahm hier auch im Ruhestand noch viele Dienste. Lothar Zenetti war u. a. Hörfunkbeauftragter für die katholische Kirche beim HR, Journalist und einer der Sprecher des "Wort zum Sonntag" der ARD. Er wurde 1962 zum Stadtjugendpfarrer ernannt und war auch Berater bei der deutschen Bischofssynode. Er schrieb zahlreiche oft humorvolle, hintergründige und auch kritische Geschichten (darunter die Weihnachtsgeschichte in Frankfurter Mundart), Gedichte und zahlreiche Texte für Kirchenlieder, die in katholischen und evangelischen Gesangbüchern ihren Niederschlag gefunden haben - nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz. Viele seiner Gedichte wurden vertont - so z. B. "Was keiner wagt" von Konstantin Wecker. Lothar Zenetti war Jazzliebhaber und stand in engem Kontakt mit Albert Mangelsdorff, mit dem er die Idee für lebendige Gottesdienste mit Jazzmusik entwickelte. 1995 erhielt er den "Stoltze Laternenpreis" für satirisch-literarisches Schaffen im Sinne Friedrich Stoltzes. Lothar Zenetti war zeitlebens eng mit Frankfurt-Bockenheim und der Frauenfriedenskirche verbunden. Zum Rahmen: Adressänderungen für Liegenschaften ergeben sich durch die Benennung nicht. Der Antrag wurde bereits mit den Ämtern sowie dem Institut für Stadtgeschichte vorab abgestimmt. Die Gemeinde bietet an, anlässlich der Platzbenennung ein Gemeindefest auszurichten. Die Antragsteller stehen in Kontakt zum Verwaltungsrat der Gemeinde und bieten an, die Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat und die Terminabstimmung mit den Ämtern zu koordinieren. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 77 2024 Die Vorlage OF 999/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und BFF bei Abwesenheit 1 CDU Herr Loose nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends
Antrag vom 25.08.2024, OF 987/2 Betreff: Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen Baustellen und Strassensperrungen im Westend für die einzelnen gesperrten Abschnitte folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der genehmigten Sperrung? 2. Was sind die Gründe für den zweijährigen Baustillstand auf der Bockenheimer Landstrasse und eine siebenjährige Sperrung auf der Feuerbachstrasse? 3. Wie kann für die Anwohner, die teilweise für Anwohnerparken zahlen, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden bzw. können für die Dauer der Sperrungen die Gebühren für Anwohnerparken ausgesetzt werden? 4. Koordinieren Bauamt und Amt für Strassenbau und Entwicklung die Sperrungen? 5. Wie könnte ein Konzept für effizientere Steuerung von Strassensperrungen aussehen? Bei den Sperrungen handelt es sich um folgende Strassen, die abschnittsweise sogar beidseitig gesperrt sind: - Lindenstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Guiolettstrasse von Lindenstrasse bis Feuerbachstrasse - Lessingstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Feuerbachstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg (Sperrung seit 7 Jahren) - Guiolettstrasse zwischen Feuerbachstrasse und Ulmenstrasse - Sperrung Abbiegerspur Bockenheimer Landstraße kurz vor der Oper (hier wurde seit Errichten der Sperrung vor 2 Jahren NICHT gearbeitet) Begründung: Um die Lessing-Strasse im Südlichen Westend haben die Anwohner seit kurzem mit einer massiven Flut von Bauarbeiten und damit einhergehende Straßensperrungen zu kämpfen (siehe Fotos unten). Sicherlich 80% (!) der Parkplätze sind aufgrund von Bauaktivitäten weggefallen - zusätzlich zu den Parkplätzen, die vor einem Jahr bereits auf dem Kettenhofweg im Rahmen der Umgestaltung zur fahrradfreundlichen Nebenstraße weggefallen sind. Einerseits wird an vielen Baustellen sechs Tage die Woche von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gearbeitet - es ist einfach immer laut. Auch klagen die Anwohner über ständigen Baustellendreck. Die Sperrungen führen auch für Fußgänger zu massiven Einschränkungen. Zudem gibt es auch Sperrungen zu Baustellen, an denen seit Jahren nicht mehr gearbeitet wurde. Nachstehende Karte verdeutlicht die Situation. Nachfragen und Beschwerden von Bürgern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen weder für Fußgänger noch für Autos Platz finden -und dies teilweise über Jahre. Sperrungen von Parkplätzen aufgrund von Baustellen / Hausrenovierungen Fotos der Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1018 2024 Die Vorlage OF 987/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5684 entstanden aus Vorlage: OF 961/2 vom 07.06.2024 Betreff: Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt für Radfahrer an der Zeppelinallee in Richtung Norden zwecks Querung der Zeppelinallee/Miquelallee per Ampel und über die Straße Am Leonhardsbrunn Richtung Grüneburgpark/Radweg am Ginnheimer Stadtweg wieder freizugeben. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die aufwendigen Beschilderungen, die Einbahnregelung des Radwegs an der Zeppelinallee, die Einrichtung einer Fahrradampel und die Umwidmung eines Parkplatzes für die Sicherheit des Radverkehrs erforderlich waren. Begründung: Der Ortsbeirat hat an der Zeppelinallee noch keine gefährlichen Situationen mit Fußgängern oder Radfahrern wahrgenommen. Er begrüßt hingegen die Markierungen des Radwegs zur Querung auf Höhe der Einmündung Ludolfusstraße. Dem Ortsbeirat ist unklar, warum der Radverkehr aus der Ludolfusstraße bzw. aus Richtung der Bockenheimer Warte kommend den Grünstreifen verlassen und gegen die Einbahnstraße an der Zeppelinallee weiterfahren soll. Zugleich ist dem Ortsbeirat unklar, wozu dann überhaupt für weniger als 50 Meter ein Zweirichtungsradweg ausgeschildert wird. Schließlich ist die Funktion der Fahrradampel aus Richtung Norden oder Westen kommend fragwürdig, da der meiste Radverkehr nach Beobachtungen des Ortsbeirats an der Grünanlage stattfindet und die Einmündung von der Hauptverkehrsstraße unabhängig befahrbar ist. Es sei darauf hingewiesen, dass es im Ortsbezirk zahlreiche Stellen mangelhafter Fahrradinfrastruktur gibt, zu denen Antworten des Magistrats ausstehen. Es erschiene begrüßenswert, wenn diese Stellen beplant und nicht Grünanlagen über das erforderliche Maß hinaus beschildert würden. Anfang und Ende des Radwegs an der Einmündung Ludolfusstraße/Zeppelinallee Aus Richtung Zeppelinallee kommend wird gewarnt, ab hier können Radfahrer entgegenkommen. Tatsächlich nutzen viele Radfahrer entweder den Übergang über die Miquelallee oder biegen in die Straße Am Leonardsbrunn zur Weiterfahrt gen Grüneburgpark/nördliche Stadtteile ab. Hier sollen Radfahrer eigentlich den Grünstreifen verlassen. Die Fahrradampel zur Einfahrt in die Grünanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5689 entstanden aus Vorlage: OF 973/2 vom 27.06.2024 Betreff: Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich in der Kronberger Straße, die als Umleitungsstraße dient, Geschwindigkeitskontrollen während der morgendlichen Rushhour und auch danach durch zuführen. Begründung: Anwohner der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita bringen, berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge auf der Kronberger Straße, die in einer Tempo-30-Zone liegt und als Umleitungsstrecke dient. Aufgrund von Baumaßnahmen auf dem Reuterweg wird der stadteinwärts fahrende Verkehr in die Kronberger Straße geleitet und über die Umleitungsbeschilderung in die Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße geführt. Manche Fahrzeuglenker nutzen auch andere Straßen, wie z. B. die Straße Oberlindau oder die Myliusstraße, um auf die Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Hierbei wird von den Fahrzeuglenkern gerne die Tempo-30-Zonen-Regelung ignoriert, um schnell weiterzukommen. Um die zu Fuß gehenden Eltern mit ihren Kleinkindern zu schützen, sind schnellstmöglich Geschwindigkeitskontrollen im Berufsverkehr und auch danach durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1678 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5687 entstanden aus Vorlage: OF 965/2 vom 10.05.2024 Betreff: Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. mindestens folgende Spielplätze mit Kommunikationstafeln (siehe Fotos in der Begründung) auszustatten: - Spielplatz Landgrafenstraße; - Spielplatz Hessenplatz; - Spielplatz Von-Bernus-Park (Süd); - Spielplatz Zeppelinallee; - Spielplatz Fintosch Kita (Innenhof). 2. das Kinderbüro und den Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. mit seiner Beratungsstelle "andere Worte" mit in die Planungen einzubeziehen; 3. zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 für eine barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum des Ortsbezirks 2 kurz-/mittelfristig geplant sind. Der Ortsbeirat ist bereit, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Begründung: Die Kommunikationstafeln tragen zu einer niederschwelligen und barrierefreien Kommunikation zwischen den Kindern bei. Kinder, die (noch) nicht sprechen können, haben so die Möglichkeit ihre Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Somit ist es auch Kindern mit Sprachbeeinträchtigungen möglich (die o. g. Spielplätze besuchen), niederschwellig mit anderen Kindern in Interaktion zu treten. Deutschland hat seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ratifiziert und sich in diesem Rahmen verpflichtet, jedem behinderten Menschen die Teilhabe und Barrierefreiheit u. a. im öffentlichen Raum und in der Kommunikation zu gewährleisten (vgl. die UN-Behindertenrechtskonvention/Aktion Mensch, www.aktion-mensch.de, oder auch Rechte von Menschen mit Behinderungen/Deutsches Institut für Menschenrechte, www.institut-fuer-menschenrechte.de). Neben Unterstützter Kommunikation (UK) durch Gebärden ist es im Umgang mit behinderten Menschen (und insbesondere Kindern) mittlerweile Standard, im täglichen Umgang mit betroffenen Personen grafische Symbole zu nutzen. Vgl. auch "Über UK" der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (www.gesellschaft-uk.org). Betroffen sind eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Syndromen/Einschränkungen, die von Autismusspektrum-Störungen, Sprachentwicklungs- oder Hörstörungen (SES) über Trisomie 21 bis hin zu selteneren bzw. weniger bekannten Syndromen wie dem Phelan-Mc-Dermid-Syndrom oder dem Angelman-Syndrom oder generellen Erkrankungen der Sprechorgane reichen (vgl. u. a. das Down-Syndrom und die logopädische Therapie, www.logopaedie.com). In nahezu jeder inklusiven Einrichtung (mit der der Ortsbeirat persönlich in den letzten Jahren zu tun hatte) ist die Nutzung grafischer Symbole üblich. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Nutzung der sogenannten METACOM-Symbole durchgesetzt (entwickelt von Frau Kitzinger, vgl. METACOM 9 Desktop, www.metacom-symbole.de). Betroffene Menschen nutzen die Symbole durch "Daraufzeigen", um ihre Bedürfnisse entsprechend auszudrücken ("mir ist kalt, ich habe Hunger, ich bin müde . ." oder im Falle eines Spielplatzes "ich möchte rutschen, wippen, schaukeln, Verstecken spielen . .") Die Kommunikationstafeln vereinfachen eine bidirektionale Kommunikation, da beide - eingeschränkt und nichteingeschränkt - die Tafeln nutzen und sich verständlich machen können (vgl. Kommunikationstafel - Wikipedia). Die relevanten Spielplatztafeln werden vom Autismusverlag hergestellt. Eine fertige Tafel kostet je nach Größe 160 Euro bis 250 Euro (DIN A1, DIN A0). Kostenlos herunterladen kann man sich die Tafel übrigens auch als PDF unter: https://eu.autismusverlag.ch/media/archive/c9/bd/bd/Spielplatztafel-_f-ur-Downlo ad.zip. Quelle: Autismusverlag.ch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 729 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33
Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wegweiser ins Nirgendwo entfernen
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5488 entstanden aus Vorlage: OF 919/2 vom 12.05.2024 Betreff: Wegweiser ins Nirgendwo entfernen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die immer noch auf den Saalbau Bockenheim verweisenden Hinweisschilder entfernt werden. Das betrifft mindestens folgende Standorte: 1. Adalbertstraße, vor Hausnummer 28. 2. Schloßstraße, vor der Einfahrt zum Kurfürstenplatz. 3. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße. 4. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 30, an der Einfahrt aus der Großen Seestraße, unter dem Straßenschild. alle Fotos: privat Begründung: Der Saalbau Bockenheim existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1693 Aktenzeichen: 23-20
Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5498 entstanden aus Vorlage: OF 912/2 vom 10.05.2024 Betreff: Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße Vorgang: OM 821/21 OBR 2; ST 172/22 Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Rechtsabbiegerspur aus Richtung der Gräfstraße in die Sophienstraße adäquat zu sichern. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablehnung (Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 172) des in der Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821, geäußerten Vorschlags zur Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens zur Sicherung des genannten Übergangs, den Überweg anderweitig durch adäquate Maßnahmen zu sichern. Das Problem, dass Autofahrer Fußgänger nicht im Abbiegevorgang wahrnehmen, besteht fort, sodass ein Handeln hier angezeigt scheint. Sollte das Anbringen des entsprechenden Verkehrszeichens nach wie vor nicht zulässig sein, bittet der Ortsbeirat um eine anderweitige Sicherung des Übergangs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1892 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-7
Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes e. V. (DFB) in Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5493 entstanden aus Vorlage: OF 936/2 vom 25.05.2024 Betreff: Wohnimmobilien des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. baldmöglichst mit dem DFB in Austausch zu treten und ihn an seine Verantwortung für das Gemeinwohl zu erinnern; 2. ggf. auch über die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der DFB seine in den 50er-Jahren erworbenen Wohnimmobilien im sogenannten Bockenheimer Diplomatenviertel - anders als angekündigt - nicht zu Höchstpreisen auf dem Markt anbietet, sondern sich möglichst um eine nicht ausschließlich renditeorientierte bzw. ggf. gemeinwohlorientierte und kommunalnahe (z. B. ABG Frankfurt Holding GmbH, GIMA Frankfurt) Nachfolge bemüht; 3. ansonsten darauf hinzuwirken, dass die zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien zunächst in praktikabler Form den Mietern und Mieterinnen zum Kauf angeboten werden; 4. somit auch darauf hinzuwirken, dass die Mehrgenerationen-Nachbarschaft (28 Wohneinheiten) durch den Verkauf und mögliche extreme Mieterhöhungen nicht gefährdet wird; 5. darauf hinzuwirken, dass die Sichtbarkeit und das Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer Diplomatenviertels durch den Verkauf nicht gefährdet wird; 6. eine höhere Verdichtung des zum Verkauf stehenden Areals zwischen Hans-Sachs-Straße, Bernusstraße und Zeppelinallee durch Abriss und Neubauten zu verhindern und 7. nicht zuzulassen, dass die für urbanes Grün, Klimafolgenanpassung und Artenschutz außergewöhnlich hohe Qualität des gesamten Areals zerstört wird (Verhinderung z. B. durch Anwendung der Freiraumsatzung). Begründung: Der DFB will seine Immobilien im Stadtgebiet, darunter das Areal im Diplomatenviertel, schnellstmöglich verkaufen und hat die Mieterinnen und Mieter seiner Wohnungen kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Gefahr besteht, dass bei einem kurzfristigen Verkauf spekulative Anbieter zur Gefahr für die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner (Familien) werden. Zudem besteht die Gefahr, dass das Quartier weiter verdichtet wird, seinen Charakter, seine Bedeutung für die jüdische Geschichte Bockenheims und seine Qualitäten verliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1395 Aktenzeichen: 64-4
Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 20 Bildung Produktbereich: 20.02: Betrieb städtischer Kitas Produktbereich: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Betreuungsplätze im Ortsbezirk
Antrag vom 04.04.2024, OF 890/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 20 Bildung Produktbereich: 20.02: Betrieb städtischer Kitas Produktbereich: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Betreuungsplätze im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschlieÄen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen, um den Betreuungsbedarf in den Stadtteilen des Ortsbezirks 2 für Kinder ab dem ersten Lebensjahr durch ausreichende Plätze in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege genauso wie in den Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder sicherzustellen. Begründung: Schon jetzt verzweifeln Eltern jedes Jahr bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihre Kinder. Dies betrifft den Bereich der Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege genauso wie die Betreuung von Grundschulkindern. Dies ist auch deshalb notwendig, da wie aus dem Auskunftsersuchen vom 11.03.2024, V 911 des Ortsbeirats 2, der Hort des IFZ-Frankfurt in der FalkstraÄe zum 31.07.2024 schlieÄen muss. Dies betrifft ca. 40 Betreuungsplätze. Ab 2026 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung der ersten Klassenstufen, welcher sich bis zum Jahr 2030 auf alle Grundschulklassen erweitern wird. In Vorbereitung auf diesen Anspruch muss die Stadt Frankfurt schon jetzt ausreichende Mittel bereitstellen, um die Betreuungsplätze in den einzelnen Stadtteilen auszubauen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 890/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÄNE, Linke und ÄkoLinX-ARL (= Annahme)
Ideen
Radweg Hamburger Allee
Ausbau des Radwegs auf der Hamburger Allee zwischen Nauheimer Sraße und Adalbertstraße in Richtung Westbahnhof (entgegen der Einbahnstraße). Aktuell ist nur die Nutzung vom Westbahnhof kommend in Richtung Emser Straße/Nauheimer Straße möglich. In der entgegengesetzten Richtung müssen Radfahrer einmal ums Carreé fahren und weitere Ampeln sowie die große Kreuzung Adalbert-/Schlossstraße mitnehmen. Dies könnte mit wenigen Mitteln vereinfacht und sicherer gemacht werden.
Verkürzung Wartezeit Fußgängerampel Zeppelinallee Miquelallee B8
Wenn man als Fußgänger oder Fahrradfahrer von der Senckenberganlage die Zeppelinallee Richtung Norden fährt und der Zeppelinallee nördlich vom Palmengarten weiter folgen will, überquert man die B8 an einer Fußgängerampel (Koordinaten: 50°07'30.1"N 8°39'08.6"E). An dieser Ampel wartet man als Fußgänger oder Fahrradfahrer sehr lange auf eine Grünphase der Ampel. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.
Parksituation Georg-Speyer-Straße (Westseite), Blanchardstr.-Franz-Rücker-Allee
Guten Tag! Seit der erfreulichen Grunderneuerung der Georg-Speyer-Straße parken auf der westlichen Seite, von der Blanchardstraße bis zur Franz-Rücker-Allee, durch die großzügige Pflasterungsvorgabe auf dem Bügersteig, die eine komplette Platzierung auf dem Bürgersteig suggeriert, die Fahrzeuge entgegen der Beschilderung (vgl. Bild) vollständig auf dem Bürgersteig. Der Bürgersteig wird an vielen Stellen - gerade bei Begegnung zweier Kinderwagen - sehr eng. (vgl.Bild1) Der nun sehr breite Straßen-Fahrweg (vgl.Bild2) (ver-)führt täglich mehrfach zum Befahren mit KFZ entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung. Für die Radfahrer - ich fahre selbst - ist diese überbreite Fahrtstrecke entgegen der KFZ-Fahrtstrecke sehr angenehm und luxuriös, aber vielleicht doch überdimensioniert. Meine Anregung: Könnte man, analog zur bereits früher renovierten ersten Strecke der Georg-Speyer-Straße von der Ludolfusstraße zur Blanchardstraße die weitere Teilstrecke von der Blanchardstraße zur Franz-Rücker-Allee mit einem weißen durchgehenden Streifen auf der Fahrbahn ersehen und so zur vorgesehenen Parkweise "ermuntern". Damit wäre vielen geholfen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Grünphase Fußgängerampel Opernplatz
Guten Tag, ich möchte hier anregen, die Grünphase einer Fußgängerampel zu verlängern. Es handelt sich um die Ampel am Opernplatz, welche die Taunusanlage, bzw. die Bockenheimer Anlage (aus Richtung der Bockenheimer Landstraße kommend) in West-Ost-Richtung quert, quasi genau dort von die Taunusanlage in die Bockenheimer Anlage übergeht. Als Fußgänger schafft man es bei grün gerade mal zur Mitte der geteilten Fahrbahn der Taunusanlage, bevor die dort aus Süden kommenden und links in die Bockenheimer Landstraße abbiegenden Fahrzeuge schon wieder grün bekommen. Dann steht man als Fußgänger nochmal mehrere Minuten und wartet, bis man endlich den Opernplatz erreicht hat. Wenn ich die Ampel beinahe im Laufschritt quere, schaffe ich es gerade so in einem Zug auf die komplett andere Seite. Ältere Menschen, Menschen mit Gepäck/Kinderwagen/Rollstuhl oder Kinder schaffen es erst recht nicht. Mein Vorschlag: Bitte prüfen Sie, ob die Grünphase an dieser Ampel für Fußgänger auf ca. 20 Sekunden verlängert werden kann. Freundliche Grüße Stephan Arrnold
Mehr Raum für Radverkehr in der Siesmayer !
Während des morgendlichen Berufsverkehrs fahren in der Siesmayer Straße sehr viele Autos und Fahrräder Richtung Bockenheimer Landstraße. Die Fahrbahn ist durch PKWs mit Rückstau an der Ampel blockiert, Radfahrer*innen kommen auf der Fahrbahn nicht an diesem Rückstau vorbei. Jetzt verdrängen die verdrängten Radfahrer*innen die Fußgänger und benutzen in großer Zahl die Fußwege! - Das ist keine Lösung! Hier muss mindestens die Gleichberechtigung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer erreicht werden und dem Radverkehr mehr Raum gewährt werden. Dafür muss der Flächenanteil des motorisierten Verkehr (MV) reduziert werden. Aktuell bestehen drei Spuren für den MV: eine Fahrspur in jede Fahrtrichtung und eine Parkspur. Die Radfahrer*innen fahren im Normalfall auf den Fahrspuren des MV. Die Straße hat auf beiden Seiten Fußwege, die nicht sehr breit sind. Das große Verkehrsaufkommen an MV während des morgendlichen Berufsverkehrs sind vermutlich Schleichverkehre durch die Nebenstraßen, die behoben werden könnten. Eine Verkehrsführung durch Einbahnstraßen in wechselnder Fahrtrichtung (wie rundum üblich) würde den Durchgangsverkehr verhindern und für Anlieger weiterhin funktionieren. Das Aufgeben einer Fahrtrichtung oder des Parkstreifens würde Radspuren in mindestens einer Fahrtrichtung erlauben.
Stadtbus Linie 39: Linienwegsverlängerung Markus Krankenhaus <-> Westbahnhof
Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof. Entlastung der stark nachgefragten (hohes Fahrgastaufkommen) sowie verspätungsanfälligen Linie 34 & erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber 5 statt 10 Minuten-Takt). Hierdurch würden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen werden. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ca. 2-3 mehr Fahrzeuge benötigt.
Siesmayerstraße Westend
Die Siesmayerstraße hat keinen Fahrradweg. Da besonders im Berufsverkehr, die Straße zu mit Autos ist, wegen der Ampel vorne Bockenheimer Landstraße, muss man als Fahrradfahrer gezwungenermaßen auf den Gehweg ausweichen. Das hat zur Folge das man sich fast täglich von Fussgängern beschimpfen lassen muss. Da die Fahrbahn sehr eng ist hat man, bei Stau, als Fahrradfahrer keine Möglichkeit irgendwo auszuweichen. Denn vom Palmengarten kommend parken rechter Hand Autos. Die Unfallgefahr ist hier sehr hoch, da die Parkenden oft nicht auf Radfahrer achten und einfach die Autotür öffnen. Der Bus der dort auch noch fährt macht diese Strecke sehr gefährlich. Bitte den Gehweg freigeben für Fahrradfahrer oder eine andere Lösung finden.
Außengastronomie nicht ausufern lassen
Ich bin ein großer Freund vom Kaffetrinken in der Sonne und genieße die warme Jahreszeit gerne im Freien. Nichtsdestotrotz werden durch Außengastronomie immer mehr Flächen von Fußgängern weggenommen. Ein gutes Beispiel ist die Schweizer Straße, wo man auf dem Bürgersteig wegen irgendwelcher Tische und Stühle nicht mal mehr an einem entgegenkommenden Kinderwagen vorbeikommt, geschweige denn mit einem anderen Kinderwagen. Auf der Adalbertstraße muss man als Fußgänger teilweise auf den Radweg ausweichen, zum Leidwesen der Radfahrer. Auch an anderen stellen der Stadt findet man solche Situationen. Oft kommt es auch durch die Sitzgelegenheiten auf der einen und einem Straßenverkauf auf der anderen (oft bei Bäckereien und Eisdielen) noch zu einer Verschärfung der Situation. Ich weiß nicht nach welchem Verfahren die Konzessionen für den Außenbereich vergeben werden, aber entweder sollte man sich darüber Gedanken machen und dem Fußgänger wieder mehr Platz einräumen oder, wenn eigentlich genug Platzt da sein müsste, sollte man ab und zu mal nachmessen.
Blitzer in der Sophienstraße
Im Kreuzungsbereich Sophienstr./Am Weingarten/Blanchardstraße (Bockenheim) steht eine Ampelanlage. Diese wird regelmäßig/mehrfach täglich bei Rot von Autofahrern überfahren, was hier für die Schulkinder und älteren Mitmenschen eine besondere Gefahr darstellt (die Grünphase ist recht kurz). Für Fußgänger ist es besonders gefährlich, da vor allem abbiegende Autofahrer, die aus dem Weingarten kommen, die Ampel schlichtweg übersehen. Desweiteren wird in diesem Teil der Sophienstraße sehr oft die zulässige Geschwindigkeit überschritten, immer wieder in Kombi mit dem Überfahren bei Rot. Eine Blitze die Rotlichtvergehen und Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst, macht hier sicherlich Sinn.
Die Barckhausstraße soll bitte wieder eine Einbahnstraße werden
Schon mehrfach wurde die Stadt Frankfurt von den Eigentümern der Barckhausstraße gebeten, die Straße wieder in eine Einbahnstraße umzuwandeln. Früher handelte es sich hier um eine Einbahnstraße - befahrbar vom Kettenhofweg - doch sie wurde für beide Seiten ca. 2011, wegen der damaligen Baustelle geöffnet. Die Straße ist absolut nicht von beiden Seiten gleichzeitig befahren!!! Wenn beide Seiten vollgeparkt sind und zwei fahrende Autos kommen sich entgegen, muss immer einer ausweichen. Oft müssen Autos die z.B. vom Kettenhofweg oder sogar von der Bockenheimer Landstr. eingebogen sind, rückwärts wieder rausfahren, weil sonst das ihnen entgegenkommende Auto die Straße blockieren würde. Das kann sehr gefährlich werden. Dieses Bild wurde am Samstag, den 23.03.2019, Nachmittags geschossen. Ich selbst saß in einem Taxi und musste ganze drei Minuten warten, bis mein Taxi in meine Straße einbiegen konnte, denn die Taxen haben es sich zur Gewohnheit gemacht, die Straßenecken/den Zebrastreifen unserer Straße, als ihre Haltestelle zu benutzen. Das Taxi vor uns biegt nicht in die Barckhausstraße, es blockiert unser Abbiegen. Es steht da und wartet wohl auf Kundschaft. Der Fahrer stand angelehnt an seinem Taxi auf der Straße. Ihm genau gegenüber, auf der anderen Seite, blockierte ein weiteres Taxi, welches man gerade nicht sehe kann, weil der grüne Firmenwagen versucht, rauszufahren. Durch das Zuparken der Straße und des Zebrastreifens, oft auch den Fahrradweg, geraten Fahrradfahrer, Fußgänger und Autos aneinander. In den drei Minuten sah ich sieben Fahrradfahrer, die allen Autos ausweichen mussten, denn die zwei Taxen blockierten die Ein- und Ausfahrt von und zu der Straße. Der grüne Firmenwagen musste somit auf die Radfahrband/den Zebrastreifen, um an dem nicht sichtbaren zweiten Taxi, vorbeizukommen. Es ist eine Zumutung, es gibt oft Ärger und meine Fahrt kostete einige unnötige Euros mehr, weil wir einfach festsaßen. Durch dieses Taxi im Bild war mein Taxifahrer leider dem ausgeliefert quasi hinter ihm zu warten und erst abbiegen zu können, wenn es keinen Gegenverkehr mehr gab. Ich bitte Sie daher noch einmal, die Befahrbarkeit der Barckhausstraße von der Bockenheimer Landstraße, sowie dem Kettenhofweg, ernsthaft zu bedenken, ggfs. gegen diese wildparkenden Taxen vorzugehen. Die stehen täglich zu allen Zeiten - besonders im Berufsverkehr - an unserer Ecke, seitdem ihnen die - illegale - Parkmöglichkeit vor der Bockenheimer Landstraße 47 genommen wurde, indem zwei Pfähle aufgestellt wurden, damit sie mit ihren Taxen den Fahrradweg und den Bürgersteig gleichzeitig nicht mehr blockieren können.
Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)
Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.
Verbesserung des Verkehrsflusses Miquelallee
Sehr geehrte Damen und Herren, jeden Tag zum Feierabend schaue ich mir das Trauerspiel auf der Miquelalle Richtung Norden an. Sehr viele Autofahrer, die in Richtung Norden zur Rosa-Luxemburg-Str. fahren; und das sind die Meisten; ordnen sich bereits auf der Zeppelinallee/Ecke Bockenheimer LS links ein, weil sie befürchten, dass sie kurz vor der A66 nicht auf die linke Spur gelassen werden. Das wiederum nutzen einige Verkehrsteilnehmer, um auf der rechten Spur an den sich stauenden Autos vorbei zu fahren, um dann kurz vor der A66 für Stockung zu sorgen. Dabei ist die Lösung so einfach: Wenn sich die Fahrspuren kurz vor der A66 NICHT teilen würden, sondern beide Fahrspuren geradeaus Richtung Norden führen würden, ließe sich das allabendliche Chaos vermeiden. Wer den Verlauf der Miquelallee Richtung Osten folgen möchte, kann rechts abbiegen, wie man es von jeder Ausfahrt kennt. Vielen Dank
Ampelschaltung an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße (Westend)
Die Bockenheimer Landstraße führt quer durch den Stadtteil Westend und ist besonders zu Stoßzeiten eine stark befahrene Straße. Aber nicht nur Autos, sondern auch Radfahrer und Fußgänger nutzen diese beliebte Strecke. Durch die Schaffung der Buslinie 75, welche zwischen Bockenheimer Warte und Bremer Straße verkehrt, soll ein schneller Transport zwischen dem Universitätscampus Westend und Bockenheim ermöglicht werden. Mit einer voraussichtlichen Zeitkalkulation von zehn Minuten wäre dies zu schaffen. Allerdings kommt es in der Siesmayerstraße meistens, aufgrund der Ampelschaltung, zu Stau. Der Grund liegt dabei, dass die Fußgängerampel auf der Bockenheimer Landstraße vom Steakhouse "The Black Bulls" Richtung Mendelssohnstraße gleichzeitig mit der Ampel der Siesmayerstraße auf "Grün" schaltet. Durch die hohe Fußgängeranzahl können nur wenige Autofahrer die kurze Ampelphase zum Abbiegen nutzen und dadurch wird Stau verursacht. Es ist nicht nur eine Geduldsprobe für Autofahrer und Businsassen, sondern ebenfalls für Busfahrer, die einen Fahrplan einhalten müssen und das Recht auf eine Pause bis zur nächsten Fahrt haben. Mit einer Änderung dieser Ampelschaltung würde allen Betroffenen geholfen werden.
Parkmarkierungen in der Sophienstraße
Die ständige und manchmal ewig dauernde Parkplatzsuche ist in ganz Frankfurt eine nervenaufreibende Angelegenheit. Manchmal liegt es einfach daran, dass es de facto für die vielen Autos einfach zu wenig Platz gibt. Natürlich kann man jetzt argumentieren, dass man halt die Bahn nehmen soll, welche durchaus - sofern sie denn fährt - auch eine umweltfreundlichere und entspannte Alternative sein kann. Doch darum soll es hier nicht gehen. Manchmal lässt sich das Auto einfach nicht vermeiden und wenn man ein Auto besitzt, möchte man es doch vor allem in der Nähe seines Wohnsitzes abstellen können. Die Sophienstraße in Bockenheim ist eine vergleichsweise wenig befahrene Straße, welche hauptsächlich von Mehrparteienhäusern gesäumt ist. Auf beiden Seiten sind Parkmöglichkeiten, doch längst nicht genug. So gurkt man am Wochenende oder abends manchmal bis zu einer Stunde durch die Straßen, um endlich das Auto abstellen zu können. An Platz mangelt es dort aber nur bedingt. Da die Seitenstreifen keine Parkplatzmarkierungen aufweisen, ist es viel mehr so, dass zahlreiche Autos oft so weit auseinander, dass bereits auf zwei Autos ein ganzer Parkplatz verloren geht. DAS IST UNNÖTIG UND ÄUßERST ÄRGERLICH und dieser Umstand ist nicht nur auf mangelnde Einparkfähigkeiten zurück zu führen, sondern auch auf die Tatsache, dass durch die unterschiedlichen Stoßzeiten einfach Verschiebungen entstehen, die letztlich auf Kosten von Parkplätzen gehen. Insbesondere auf der linken Seite Richtung Nordosten fahrend, also auf der Seite, wo die Autos senkrecht zur Fahrtrichtung parken können, wäre es daher sinnvoll Parkstreifen zu setzen. Somit wäre durch ein paar Striche auf dem Boden gewährleistet, dass die Mindest- aber vor allem auch die Maximalabstände zwischen parkenden Autos eingehalten werden können, wirklich alle Parkmöglichkeiten erhalten bleiben und der zur Verfügung stehende Raum optimal genutzt wird.
Linksabbiegen für Fahrradfahrer Schloss-Adalbertstraße erleichtern
Für Fahrradfahrer ist es nicht einfach und auch nicht ungefährlich, von der Schlossstraße auf die Adalbertstraße abzubiegen, da sie sich auf der mittleren von drei Fahrspuren zwischen den Autos positionieren müssen, wobei die Autos auf ihrer Spur ebenfalls links abbiegen, oder aber auch gerade aus fahren können. Eine mögliche Lösung wäre hier ein extra Abbiegestreifen für Radler, sodass sie vor und nicht zwischen den Autos stehen.
Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße
Ich möchte darum bitten, die Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße so umzustellen, dass die beiden Fußgängeranzeigen zur Querung der Bockenheimer Landstraße immer grünes Licht zeigen, wenn der Fahrverkehr aus Beethoven- und Palmengartenstraße freie Fahrt erhält. Aktuell schaltet die Fußgängerampel nur auf grün, wenn man rechtzeitig vor dem Umschalten der Kfz.-Ampel den gelben Knopf drückt. Diese beiden Fußgängerübergänge werden überwiegend von Kindern und ihren Familien benutzt (auf dem Weg zum/vom Palmengarten oder zum/vom Kinderarzt). Die oft doppelte Wartezeit und auch der gelbe Knopf, um den sich die Kinder zum Drücken rangeln, bedeuten angesichts des sehr zügigen Auto- und Radverkehrs unmittelbar vor den Nasen der Fußgänger besondere Gefahren.