Meine Nachbarschaft: Gabelsbergerstraße
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Vorlagen
Wahlplakate auf denkmalgeschützter Günthersburgallee?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2023, OF 487/3 Betreff: Wahlplakate auf denkmalgeschützter Günthersburgallee? Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, Warum wurde ein sog. "Wesselmann" als Wahlwerbung im Rahmen des OB-Wahlkampfes in/auf der neu angelegten Blühwiese in der oberen denkmalgeschützten Günthersburgallee genehmigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 487/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und Volt (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenParkanordnung Falkensteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2023, OF 436/3 Betreff: Parkanordnung Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Parkanordnung in der Falkensteiner Straße zwischen Oeder Weg und Cronstettenstraße so geändert werden kann, dass Längs- und Schrägparkplätze versetzt auf den Straßenseiten angeordnet werden. Analog der Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenSicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3205 entstanden aus Vorlage: OF 254/4 vom 13.11.2022 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen zur sicheren Querung der Berger Straße (Höhe Hausnummer 150 an der Kreuzung Eichwaldstraße) aufzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg der Hortkinder der Einrichtung Spielstube Bornheim e. V. (Berger Straße 121 A) kreuzt an der Berger Straße/Ecke Eichwaldstraße die Berger Straße. Momentan ist das sichere Überqueren der Berger Straße an dieser Stelle nicht möglich, weil Fahrzeuge und Roller, die auf beiden Seiten der Berger Straße stehen, die Sicht und den Überweg versperren. Die Einrichtung und Markierung eines Fußgängerüberwegs erscheint als einzige praktische Möglichkeit, andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer davon zu überzeugen, dass die Passage frei gehalten und nicht zugestellt werden soll. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 775 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2024 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1304
Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWasserdruck im Nordend - Ursache und Lösung?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2975 entstanden aus Vorlage: OF 384/3 vom 26.09.2022 Betreff: Wasserdruck im Nordend - Ursache und Lösung? Bereits seit Langem beklagen Mieter und Hauseigentümer den zu geringen Wasserdruck in ihren Wohnungen. Oft hilft nur der Einbau von teuren, wartungsintensiven und energieintensiven Druckverstärkeranlagen. Nun wurde von Bürgern berichtet, dass die Höhe des Wasserdrucks offensichtlich damit zu tun hat, woher das Wasser kommt. Auf der Günthersburgallee hat die westliche Seite einen wesentlichen geringeren Wasserdruck als die östlich e Seite. Die Häuser auf der westlichen Seite bekommen angabegemäß ihr Wasser vom Behälter am Wasserpark. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. was die Ursache für die Tatsache ist, dass das Wasser im Nordend teilweise in einer Straße die Häuser mit unterschiedlichem Druck erreicht; 2. wie der Wasserdruck bei den Häusern mit zu geringem Druck erhöht werden kann, ohne dass Druckverstärker eingebaut werden müssen; 3. ob bereits die Wasserleitungen in den betroffenen Straßen auf Lecks geprüft wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 591 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-32
Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2980 entstanden aus Vorlage: OF 395/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Anbindung des Hallgartenviertels über die Rohrbachstraße verbessert werden kann. Hierbei sollte geprüft werden, ob die Erneuerung des Fahrbahnbelags (aktuell noch Kopfsteinpflaster) im Bereich zwischen Hallgartenstraße und Alleenring und die Freigabe der östlichen Fahrbahn für den Fahrradverkehr entgegen der Einbahnstraße möglich ist und wie die Anbindung an die Querung des Alleenrings an der Kreuzung mit der Rohrbachstraße erfolgen könnte. In diesem Zuge sollte auch die Querung des Alleenrings in diesem Bereich neu geordnet werden. Eine Anbindung des Fahrradwegs über die Ampel an der Rohrbachstraße weiter in die Rotlintstraße wäre sinnvoll. Begründung: Der Fahrradverkehr aus dem Hallgartenviertel nutzt u. a. die Rotlintstraße zur Fahrt in die Stadt - eine sinnvolle Alternative, allerdings ist die Fahrradführung im Teilstück zwischen Alleenring und Hallgartenstraße ungeordnet. Offiziell darf die östliche Fahrbahn nicht gegen die Einbahnstraße genutzt werden. Weiterhin fehlt eine Anbindung an den Übergang an der Rohrbachstraße. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere für wartende zu Fuß Gehende. Zusätzlich ist die Fläche im Bereich der Querung sehr schmal, durch eine Änderung der Aufteilung ließe sich die Situation verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 339 Aktenzeichen: 32 1
Saalburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2838 entstanden aus Vorlage: OF 234/4 vom 11.09.2022 Betreff: Saalburgstraße Der Magistrat wird gebeten, anlässlich der Umbaumaßnahmen für die barrierefreie Haltestelle "Bornheim-Mitte" die Grundsanierung der Straße (insbesondere die Entfernung des Großpflasters und die Einrichtung eines sicheren Radwegs) anzugehen. Begründung: Im Ortsbeirat ist die barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle "Bornheim-Mitte" vorgestellt und begrüßt worden. Es ist mehr als wünschenswert, dass in diesem Zusammenhang die gesamte Straße in den Blick genommen wird. Die Saalburgstraße zwischen Ringelstraße und Burgstraße/Im Prüfling ist im Ortsbezirk ein verkehrspolitischer Knotenpunkt - zugleich ist er für viele Bornheimerinnen und Bornheimer ein Wohn- und Lebensort. Die Verkehrsführung sollte das in den Blick nehmen. Der Ortsbeirat fordert, dass die gesamte Straße in die Planungen aufgenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 149
Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2840 entstanden aus Vorlage: OF 237/4 vom 02.10.2022 Betreff: Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch Vorgang: OM 2714/18 OBR 4; ST 852/18; OM 4883/19 OBR 4; ST 2106/19 Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Uhrtürmchen die Sitzgelegenheiten zu installieren, die bereits mit den Stellungnahmen des Magistrats vom 04.08.2018, ST 852, sowie vom 18.11.2019, ST 2106, zugesagt wurden. Die damals erwähnten Lieferschwierigkeiten sollten inzwischen überwunden sein und der Ortsbeirat würde gerne die seit Anfang 2018 geforderten Bänke vor den Hausnummern Berger Straße 184 (alternativ 178) und 164 endlich verwirklicht sehen. Begründung: Durch Abbau sind viele Sitzgelegenheiten entlang der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße verschwunden. Die Bürgerinnen und Bürger, gerade ältere, benötigen die Sitzgelegenheiten aber, um auf Berger Straße ihre Einkäufe und Erledigungen zu tätigen. Dies wurde wie oben erwähnt vom Ortsbeirat schon mehrfach beantragt und jüngst auch wieder in der Bürgerfragestunde deutlich gefordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2018, OM 2714 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 852 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4883 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2106 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 36
Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2769 entstanden aus Vorlage: OF 343/3 vom 23.08.2022 Betreff: Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Benutzen der Querung über den Alleenring am Überweg Günthersburgallee im südlichen Abschnitt auch entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrende möglich ist. Hierbei sollen insbesondere folgende Abschnitte und Richtungen berücksichtigt werden: a) Radfahrende, die aus der Martin-Luther-Straße auf die Rothschildallee in Richtung Westen einbiegen, um zum Übergang an der Günthersburgallee zu gelangen; b) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Günthersburgallee in Richtung Süden zu gelangen; c) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Egenolffstraße in Richtung Süden zu gelangen (Erweiterung zu b). Um auf die Möglichkeit hinzuweisen, entgegen der Fahrtrichtung fahren zu können, sollen Markierungen auf Straße und Radweg hinweisen. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung des Kreuzungsbereiches wurden leider die Belange der Radfahrenden nicht ausreichend berücksichtigt. Als wichtige Querung über den Alleenring muss es für Radfahrende aus verschiedenen Richtungen möglich sein, die Querung aus Süden anzufahren und nach Süden weiterzufahren. Die Bedeutung der Querung als Schulweg ist dabei hervorzuheben. Bereits an anderen Stellen auf dem Alleenring ist eine Befahrung der Radwege in beide Richtungen umgesetzt. Da auf dem in dieser Anregung bezogenen Abschnitt der Rothschildallee zwei Radspuren in Richtung Osten existieren, sollte diese Praxis auch hier angewendet werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 16 Aktenzeichen: 32 3
Rosenbeet im Bereich der Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2770 entstanden aus Vorlage: OF 344/3 vom 18.08.2022 Betreff: Rosenbeet im Bereich der Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle wurde das Rosenbeet entfernt und bislang nicht wieder angepflanzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann das Rosenbeet im Bereich der nördlichen Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee wieder hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2723 Aktenzeichen: 67 0
Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2759 entstanden aus Vorlage: OF 303/3 vom 18.05.2022 Betreff: Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand? Der Ortsbeirat 3 hat mehrere Ortstermine beschlossen, bei der sich die Ortsvorsteherin schon längere Zeit erfolglos um Terminvereinbarungen bemüht. Sicherlich war die Coronapandemie ein Hemmschuh, aber gerade bei Außenterminen wären hier schon länger wieder Termine möglich gewesen. Es sollten jetzt zügig die aufgeschobenen Termine nachgeholt werden. Zum Beispiel: Antrag vom 21.04.2021, OF 18/3: Der Ortsbeirat hatte beschlossen, in einer der nächsten Sitzungen das Amt für Bau und Immobilien zur Vorstellung des Toilettenkonzeptes einzuladen. Antrag vom 25.08.2021, OF 98/3: Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee, "Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren." Antrag vom 01.12.2021, OF 163/3: Der Ortsbeirat hatte einen Ortstermin zum Thema Außengastronomie auf der unteren Berger Straße beschlossen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die vom Ortsbeirat 3 teilweise schon vor Monaten erbetenen Ortstermine jetzt endlich zügig durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2764 entstanden aus Vorlage: OF 322/3 vom 24.06.2022 Betreff: Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf Der Magistrat wird gebeten, im Verlauf der Günthersburgallee folgende Maßnahmen vorzunehmen: 1. Die Querung der Günthersburgallee über die Rothschildallee wird so gestaltet, dass zwischen den beiden Übergängen an der Nord- und Südseite der Allee eine direkte befestigte und genügend breite Verbindung ohne Winkel geschaffen wird, auf der Fußgänger und Radfahrer sich nebeneinander mit ausreichend Platz bewegen können und vor den Übergängen Aufstellflächen für die Radfahrer existieren. Die vorhandene winklige Verbindung ist zu schmal, um auf diese Weise Fußgänger und Radfahrer geordnet aufzunehmen und verleitet dazu, die Winkel abzukürzen, wodurch sich statt Rasen hässliche kahle Ecken gebildet haben, die bei Regen verschlammen. 2. Der Radverkehr wird nach der Überquerung von Norden nach Süden, soweit er in südliche Richtung weiterfahren will, durch Beschilderung und/oder eine sichtbare Wegeführung so geleitet, dass er auf der westlichen Fahrbahn der Günthersburgallee landet und nicht geradeaus auf dem unbefestigten Mittelweg weiterfährt. 3. Um den Spielplatz in der Mitte der unteren Günthersburgallee ("Günthersburger Ei") führt auf der östlichen Seite ein ausreichend breiter unbefestigter Fußweg herum, der am Ende des Spielplatzes wieder in den Mittelweg einmündet. Entsprechend wird gebeten, auch auf der westlichen Seite den anfänglich noch sichtbaren unbefestigten Fußweg um den Spielplatz herum so freizuräumen und zu verbreitern, dass man ihn bequem bis zum unteren Ende des Spielplatzes weitergehen kann, wo er ebenfalls in den Mittelweg mündet. So werden gefährliche Fußgängerquerungen vom endenden Fußweg auf den westlichen Bürgersteig in diesem kurvigen und völlig zugeparkten Straßenverlauf vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 180 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2763 entstanden aus Vorlage: OF 321/3 vom 14.06.2022 Betreff: Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring Die Martin-Luther-Straße ist eine wichtige Fuß- und Radwegverbindung aus dem östlichen Nordend in Richtung der Parkanlagen im Norden (Günthersburgpark, Friedhof u. a.). Die Überquerung des Alleenrings ist dabei seit Jahren sehr unbefriedigend gelöst. Die Radfahrer müssen regelkonform ihr Rad zur Fußgängerampel schieben oder den Umweg über die Querung an der Burgstraße nutzen. Durch die Umgestaltung im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen wurde die Situation für den Radverkehr aus Richtung der Martin-Luther-Straße leider nicht verbessert. Der Anschluss ist völlig ungeordnet und führt zu ständigen Gefährdungen für alle Mobilitätsformen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einmündung der Martin-Luther-Straße und die Querung des Alleenrings so umzugestalten, dass der Radverkehr den Alleenring aus der Martin-Luther-Straße heraus und in umgekehrter Richtung queren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 183 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Freihalten der Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2771 entstanden aus Vorlage: OF 345/3 vom 23.08.2022 Betreff: Freihalten der Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße Der Magistrat wird gebeten, a) im genannten Kreuzungsbereich auf der Fläche der Zick-Zack-Markierungen Fahrradbügel - inklusive Bügel für Lastenfahrräder - anzubringen, sodass ein Falschparken in diesen Bereichen nicht mehr möglich ist, a lle Fußgängerquerungen sollen dabei im bisherigen Umfang erhalten bleiben; b) vor dem Haus Vogelsbergstraße 25 eine Ladezone für Paketdienste und Lieferverkehr längsparkend einzurichten. Begründung: Der Kreuzungsbereich Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße wird regelmäßig verbotswidrig mit Kraftfahrzeugen zugestellt und stellt somit eine Gefahr für querende Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Dies soll baulich durch Fahrradbügel unterbunden werden. Darüber hinaus sollen Paketdienste und Lieferanten durch eine Ladezone davon abgehalten werden, den Kreuzungsbereich zum Abstellen ihrer Kraftfahrzeuge zu benutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 17 Aktenzeichen: 66 0
Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2540 entstanden aus Vorlage: OF 336/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung des Radweges in der Hartmann-Ibach- Straße Richtung Rohrbachstraße zu erneuern. Begründung: Die Markierungen sind schon sehr abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten sie erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2555 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 7
Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2537 entstanden aus Vorlage: OF 333/3 vom 23.06.2022 Betreff: Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beenden Vorgang: V 295/22 OBR 3; ST 1208/22 In der Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1208, steht zu lesen, dass inzwischen umfassende Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung baurechtlich genehmigt wurden. Dies ist verwunderlich, da die Liegenschaft bereits vor Jahren saniert wurde und seitdem leer steht. Des Weiteren teilt der Magistrat mit, dass der Baubeginn gemeldet wurde. Von einem Baubeginn ist nichts zu bemerken. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat zu folgenden Fragen um Auskunft gebeten: 1. Wurde bei der baurechtlichen Genehmigung die Milieuschutzsatzung beachtet? 2. Welche Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung sind geplant? 3. Für wann wurde der Baubeginn gemeldet? 4. Wann ist mit der Vorlage der fehlenden Unterlagen zu rechnen? 5. Welche Maßnahmen werden vom Bauamt bzw. von der Bauaufsicht unternommen, damit die Wohnraumnutzung zeitnah aufgenommen wird und es nicht weiterhin beim Leerstand bleibt? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat über die Fertigstellung und die Nutzungsaufnahme auf dem Laufenden zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2259 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 342 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1468 Antrag vom 24.10.2024, OF 779/3 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6080 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schlaglöcher mit Asphalt verfüllen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2271 entstanden aus Vorlage: OF 74/13 vom 17.05.2022 Betreff: Schlaglöcher mit Asphalt verfüllen Der Magistrat wird gebeten, größere Schlaglöcher in Nieder-Erlenbacher Straßen umgehend auch mit Asphalt ins tand zu setzen. Insbesondere in der Straße Im Sauern vor dem Bürgerhaus muss dringend der Verkehrswegesicherungspflicht im Hinblick auf ein großes Schlagloch nachgekommen werden. Begründung: Größere Schlaglöcher sind eine Gefährdung für Radfahrer und Autos und sollten unbedingt zeitnah repariert werden. Das bloße Verfüllen mit losem Kies ist hierbei nicht immer geeignet, das Problem zu beseitigen. Um wenigstens die unmittelbare Gefährdung von Verkehrsteilnehmern abzustellen, sollten größere Löcher auch mit Asphalt verfüllt werden, damit die Reparatur auch einige Zeit hält. Die Stadt hat eine Verpflichtung zur Verkehrswegesicherung in Bezug auf solche größeren Schlaglöcher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2119 Aktenzeichen: 66 5
Sicherung der Fahrradspur entlang der Rothschildallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2107 entstanden aus Vorlage: OF 244/3 vom 27.02.2022 Betreff: Sicherung der Fahrradspur entlang der Rothschildallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Standorten entlang der Rothschildallee Fahrradbügel montiert werden können, um ein unzulässiges Zuparken der Fahrradspuren und der frei zu haltenden Sichtachsen baulich zu verhindern: - Sperrfläche Höhe Rothschildallee 43 (aktuell mit Poller versehen); - Sperrfläche Höhe Rothschildallee 25/vor der Bushaltstelle "Günthersburgallee"; - schmale Fläche zwischen Radweg und Radspur Höhe Rothschildallee 19; - Sperrfläche an der Kreuzung Rothschildallee/Egenolffstraße (vor Egenolffstraße 3); - schmale Fläche zwischen Radweg und Radspur Höhe Rothschildallee 11a; - Sperrfläche Höhe Rothschildallee 3 bis 9. Davon sollen die Standorte, die ggf. für mobile Geschwindigkeitskontrollen genutzt werden, ausgenommen werden. Hier sollen demontierbare Poller erhalten bleiben oder installiert werden. Hierzu wird um Prüfung durch das Ordnungsamt bzw. durch die Stadtpolizei gebeten. Begründung: Durch das unzulässige Zuparken von Sperrflächen auf der Rothschildallee werden stets die Fahrradspuren ganz oder teilweise blockiert. Weiterhin werden Sperrflächen sicherheitsrelevanter Sichtachsen zugeparkt. Um die Sicherheit des Radverkehrs auf der südlichen Rothschildallee zu verbessern, soll das unzulässige Parken auf den genannten Standorten baulich unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1901 Aktenzeichen: 66 2
Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes für die Liegenschaft Günthersburgallee 78
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2112 entstanden aus Vorlage: OF 279/3 vom 26.04.2022 Betreff: Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes für die Liegenschaft Günthersburgallee 78 In der Liegenschaft Günthersburgallee 78 ist eine Anwohnerin vom Verlust ihres Wohnraums bedroht. Die Bauaufsicht hat für die Dachgeschosswohnung ein Nutzungsverbot ausgesprochen, da der vorbeugende Brandschutz derzeit nicht gewährleistet ist. Der Ortsbeirat 3 möchte die betroffene Anwohnerin davor bewahren, ihre Wohnung zu verlieren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Parkverbot vor der Liegenschaft Günthersburgallee 78 - zwei Parkplätze betreffend - einzurichten, um ausreichend Fläche für das Anleitern der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen, damit die notwendigen Brandschutzvorschriften erfüllt sind. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Vollstreckung des Nutzungsverbotes bis zur Umsetzung des Parkverbots auszusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1907 Aktenzeichen: 32 1
Schulwegsicherheit Merianschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 entstanden aus Vorlage: OF 252/3 vom 14.03.2022 Betreff: Schulwegsicherheit Merianschule Vorgang: OM 1474/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen im Rahmen der Verbesserung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Merianschule und des Martin-Luther-Platzes umzusetzen: 1. Überprüfung des Schulwegeplans der Merianschule, insbes. im Bereich des neuen Eingangs auf der Burgstraße, hier fehlt ein gesicherter Übergang vom vorgesehenen Schulweg auf der östlichen Seite der Burgstraße in die Merianschule, die Minimalforderung wäre eine Querungshilfe auf der östlichen Seite gegenüber der Hofeinfahrt, d ie beste Lösung wäre die Einrichtung eines Zebrastreifens; 2. Verkehrsschild "Kinder" im Bereich des neuen Hofzugangs; 3. Piktogramm "Spielende Kinder" im Bereich der Burgstraße vor der Schachbrettmarkierung; 4. Roteinfärbung des Spielstraßenbereiches auf der Fahrbahn am Martin-Luther-Platz. Begründung: In einem Ortstermin mit der Elternvertretung der Merianschule wurde deutlich, dass sich die Situation durch die neue Zugangsmöglichkeit nochmals verändert und die Querungen auf der Burgstraße nochmals zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund wurde die seitens des Ortsbeirates 3 vorgeschlagene Verkehrsführungsänderung auf der Burgstraße zwischen Martin-Luther-Platz und Bornheimer Landstraße (Vorlage OM 1474) begrüßt. Im Bereich des Martin-Luther-Platzes sollte die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf Rädern durch die Roteinfärbung ebenfalls erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1681 Aktenzeichen: 32 1
Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 entstanden aus Vorlage: OF 165/4 vom 20.02.2022 Betreff: Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk Vorgang: OM 522/21 OBR 4; ST 327/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann mit einem barrierefreien Ausbau/Umbau der noch nicht barrierefreien Straßenbahnstationen in Bornheim/Ostend zu rechnen ist. Hinsichtlich der Straßenbahnstationen "Habsburger-/Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte" wird der Magistrat, die angekündigten Umsetzungen im Ortsbeirat vorzustellen, sobald die Planung vorstellungswürdig ist. Begründung: In seiner sehr ausführlichen Stellungnahme zur Verkehrsplanung im Ortsbezirk vom 04.02.2022, ST 327, listet der Magistrat unter anderem den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnstationen "Burgstraße", "Saalburg-/Wittelsbacherallee", "Ernst-May-Platz", "Bornheim Mitte" und "Habsburger-/Wittelsbacherallee" als durch die VGF geplant. Aus dem Nahverkehrsplan 2025+ ergeben sich noch weitere umzubauende Straßenbahnstationen, namentlich "Freiligrathstraße", "Waldschmidtstraße", "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" (vergleiche Nahverkehrsplan 2025+ Anlagenband Kartenteil, Seite 12). Einige Termine in der Liste legen die Vermutung nahe, dass schon detailliertere Planungen vorliegen müssten: Besonders relevant wären Informationen zu den Straßenbahnstationen "Habsburger-/ Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte", für die die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen laut Nahverkehrsplan 2025+ im Jahr 2022 (Straßenbahnstation "Habsburger-/Wittelsbacherallee") bzw. 2023 (Straßenbahnstation "Bornheim Mitte") geplant war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816
Kinderbetreuungsplätze im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2022, OF 254/3 Betreff: Kinderbetreuungsplätze im Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wie viele Kinder von 0-3 Jahren, von 3-6 Jahren und von 6-10 Jahren leben aktuell im Nordend? b) Wie viele Kinderbetreuungsplätze gibt es derzeit im Nordend, aufgeteilt nach U3 und Ü3? c) Wie viele Hortplätze gibt es derzeit im Nordend? d) Wie haben sich die Platzangebote von beiden Angeboten seit 2018 entwickelt? e) Wie sind aktuell die Bedarfszahlen bei beiden Angeboten, konnten die Nachfragen im Kindernet alle erfüllt werden? f) Gibt es mittlerweile für die mit Beginn des nächsten Schuljahres wegfallenden Betreuungsplätze der ehemaligen Kindertagesstätte in der Burgstraße, die aktuell noch in der Containeranlage auf dem ehem. Betriebshof im Günthersburgpark ausgelagert sind, Ersatz? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 371 2022 Die Vorlage OF 254/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neubau und Wiederherstellung von Spielplätzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 230/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neubau und Wiederherstellung von Spielplätzen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle Haushaltsmittel für die Sanierung der Spielplätze Merianplatz und untere Günthersburgallee einzustellen. Zu beiden Plätzen liegen bereits Umgestaltungspläne im Grünflächenamt vor. Begründung: Am Merianplatz besteht der Wunsch nach einer Grundsanierung mit konkreten Ideen bereits seit 2014! Auf der unteren Günthersburgallee sind Maßnahmen seit einem guten Jahr geplant aber immer noch nicht ausgeführt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 224 2022 Die Vorlage OF 230/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiederherstellung denkmalgeschützter Parkanlagen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 239/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiederherstellung denkmalgeschützter Parkanlagen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle Planungsmittel für die Wiederherstellung der denkmalgeschützten oberen Günthersburgallee bereitszustellen. Begründung: Die Allee bedarf einer Grundsanierung in der auch die denkmalgeschützte Anlage wiederhergestellt werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 239/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenGasleuchten in der oberen Günthersburgallee: Wann erfolgt die Umrüstung gemäß Stellungnahme ST 2104?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2022, OF 257/3 Betreff: Gasleuchten in der oberen Günthersburgallee: Wann erfolgt die Umrüstung gemäß Stellungnahme ST 2104? Vorgang: V 53/21 OBR 3; ST 2104/21 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Umrüstung der Gasleuchten in der oberen Günthersburgallee erfolgt. In der ST 2104 war die Maßnahme für das Quartal IV 2021 angekündigt. Bislang ist noch nichts passiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.06.2021, V 53 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2104 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 372 2022 Die Vorlage OF 257/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErrichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Wetteraustraße/Hallgartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1763 entstanden aus Vorlage: OF 217/3 vom 31.01.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Wetteraustraße/Hallgartenstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel für Lastenräder an der Kreuzung Wetteraustraße/ Hallgartenstraße - an der Ostseite zum Günthersburgpark hin - zum Schutz des Fußverkehrs zu errichten. Zusätzlich sollen Markierungen auf der Straße die Stellflächen von Kraftfahrzeugen von den Stellflächen für Lastenräder abgrenzen. Begründung: Die Wetteraustraße macht an dem Punkt, an dem die Hallgartenstraße kreuzt, einen Bogen. Nördlich sowie südlich der Kreuzung gibt es jeweils einen Fußgängerüberweg, welche von den Besucherinnen und Besuchern des Günthersburgparks genutzt werden. Zwischen diesen Fußgängerüberwegen parken an der Ostseite der Kreuzung Kraftfahrzeuge. Durch den geschwungenen Verlauf der Straße in Kombination mit den parkenden Kraftfahrzeugen auf eben dieser Seite, wird für den rollenden Verkehr entlang der Wetteraustraße die Sichtachse auf die Fußgängerüberwege verdeckt. Es besteht die Gefahr, dass querender Fußverkehr übersehen wird. Da der Günthersburgpark sehr gerne von Familien benutzt wird, ist hier insbesondere der Schutz von Kindern zu berücksichtigen, die durch plötzliches Queren der Straße durch die parkenden Kraftfahrzeuge verdeckt wären. Um die Sichtachse freizuhalten, sollen die aktuell genutzten Stellflächen für Kraftfahrzeuge um zwei reduziert werden (jeweils am nördlichen und südlichen Ende des Bereichs). Eine entsprechende Markierung, die die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und Lastenräder klar trennt, soll auf der Straße aufgetragen werden. Die Fahrradbügel sollen explizit für Lastenräder ausgelegt werden, da bereits ein hohes Angebot für Fahrräder rund um den Standort vorhanden ist. Eine Lösung, die eine reine Straßenmarkierung - ohne Hindernisse - vorsieht, wird erfahrungsgemäß trotzdem zugeparkt und wird daher wenig zur Lösung des Problems beitragen. Eine Einrichtung von Hindernissen in Form von Fahrradbügeln ist Pollern vorzuziehen, da Poller keinen weiteren Nutzen mit sich bringen. Der betroffene Bereich ist rot umrandet. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, https://geoportal.frankfurt.de/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 187 Aktenzeichen: 66 2
Errichtung von Fahrradbügeln in der Wetteraustraße am Abenteuerspielplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1762 entstanden aus Vorlage: OF 216/3 vom 31.01.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln in der Wetteraustraße am Abenteuerspielplatz Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel am nördlichen Ende der Wetteraustraße am Eingang des Abenteuerspielplatzes zu errichten. Begründung: Am nördlichen Ende der Wetteraustraße befindet sich der Abenteuerspielplatz. Dort gibt es momentan keine Abschließmöglichkeiten für Fahrräder. Der Ortsbeirat begrüßt das Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. und möchte den besuchenden Familien ein Angebot für das Abstellen von Fahrrädern ermöglichen. Besonders bei Veranstaltungen des Abenteuerspielplatzes besteht ein hoher Bedarf an Abschließmöglichkeiten. Der betroffene Bereich ist rot umrandet. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, https://geoportal.frankfurt.de/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1241 Aktenzeichen: 67 0
Fahrradbügel Berger Straße 170 bis 176 (gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie Tchibo)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1674 entstanden aus Vorlage: OF 148/4 vom 24.01.2022 Betreff: Fahrradbügel Berger Straße 170 bis 176 (gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie Tchibo) Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße auf der stadtauswärts rechten Seite gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie T chibo in zweiter Reihe ausreichend permanente Fahrradbügel anzubringen (als Erweiterung oder als Ersatz für den dort vorhandenen Fahrradständer). Begründung: In diesem Bereich der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Wiesenstraße gibt es aktuell sehr wenige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Außer drei ad-hoc Fahrradbügel an der beschriebenen Stelle bleiben nur Baumbegrenzungen und Laternen oder Schilder, die aber nicht für das Abstellen von Fahrrädern positioniert sind, wodurch dann potenziell Parkplätze blockiert oder schwerer nutzbar gemacht werden. Für so einen langen Abschnitt ist diese Situation inakzeptabel, Fahrradbügel etwa in der Mitte dieses Abschnitts wären ein erster Schritt in die richtige Richtung. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
Hundeauslauffläche an der Rothschildallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 209/3 Betreff: Hundeauslauffläche an der Rothschildallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung einer Hundeauslauffläche auf dem Grünstreifen an der Rothschildallee möglich ist. Begründung: Durch den Ortstermin an der Oberen Günthersburgallee ist ersichtlich geworden, dass die Hundehalterinnen und -halter, die in der Nähe wohnen, einen angemessenen Platz für ihre Vierbeiner brauchen. Die Grünflächen der Günthersburgallee sind dazu nicht geeignet (auf Wunsch von Bürgern und Ortsbeirat sollen wieder Blumen gepflanzt werden). Der nächste geeignete Ort dafür könnte der Grünstreifen auf der Rothschildallee sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 209/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 209/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 entstanden aus Vorlage: OF 181/3 vom 05.01.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit In einigen Straßen im Nordend ist die Fahrbahnbreite so gering, dass Zweirichtungsverkehr kaum möglich ist, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Verkehrsführungsänderungen im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch der Verkehrsreduzierung möglich sind: 1. Einbahnstraßenregelung auf der Burgstraße zwischen Bornheimer Landstraße und Martin-Luther-Platz in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Bornheimer Landstraße möglich); 2. Einbahnstraßenregelung auf der Wetteraustraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Hallgartenstraße in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Hartmann-Ibach-Straße möglich). Begründung: Bei beiden Verkehrsführungsänderungen sind keine nennenswerten Verkehrsverlagerungen in die Nachbarstraßen zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 252/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1
Instandsetzung der oberen Günthersburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1473 entstanden aus Vorlage: OF 194/3 vom 21.01.2022 Betreff: Instandsetzung der oberen Günthersburgallee Der Magistrat wird dazu aufgefordert, folgende Maßnahmen zum Zustand der Grünanlage entlang der oberen Günthersburgallee zu ergreifen: 1. Sanierung der Rasenflächen (z. B. Einsäen einer Blumenwiese) einschließlich der bestehenden seitlichen Heckeneinfassungen und Kenntlichmachung als denkmalgeschützte Grünanlage durch Aufstellen von Hinweisschildern (Kulturdenkmal); 2. Wiederherstellung der nördlichen und südlichen Einfassungen der beiden Rasenflächen durch Wiederherstellung der Blumenrabatte und Anlegen einer (Teil-) Hecke entsprechend der seitlichen Heckeneinfassung; 3. Anlage weiterer Blumenrabatte auf der großen, befestigten Freifläche im südlichen Teil der Grünanlage; 4. Wiederaufstellung von ausreichend Sitzbänken vor den Öffnungen an den Schmalseiten der Heckeneinfassungen sowie zweier Sitzbänke vor dem Trampelpfad über die ehemalige Brunnenschale, jeweils einschließlich krähensicherer Abfallbehältnisse (analog derer im Günthersburgpark). Bei der Umsetzung soll eine Prüfung durch den Denkmalschutz erfolgen. Nach erfolgter Planung vor der Umsetzung bittet der Ortsbeirat um schriftliche öffentliche Bekanntgabe. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wiederherstellung des nördlichen Springbrunnens unter Verwendung von Bürgerspenden, Denkmalzuschüssen sowie Sponsoren möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1054 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2268 Antrag vom 09.03.2023, OF 485/3 Antrag vom 09.03.2023, OF 486/3 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3803 Aktenzeichen: 67 0
Wege im Günthersburgpark besser befestigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2022, OF 178/3 Betreff: Wege im Günthersburgpark besser befestigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wege im Günthersburgpark, insbesondere im nördlichen Teil, besser zu befestigen und sie so ganzjährig nutzbar zu machen. Begründung: Die Wege im Günthersburgpark, insbesondere im nördlichen Teil, verwandeln sich in den Herbst- und Wintermonaten, aber auch bei länger anhaltender feuchter Witterung in Schlammpisten. Sie sind so für zu Fuß Gehende stellenweise praktisch kaum mehr nutzbar und können für Radfahrende wegen der teils tiefen Furchen und des rutschigen Untergrunds eine Gefahrenquelle darstellen. Die Wege werden zudem von den Kindern genutzt, deren Einrichtungen in die Wetteraustraße 10 (ehemaliges Gelände des Grünflächenamts) ausgelagert wurden. Um diesen sowie Parkbesucherinnen und -besuchern einen sicheren und sauberen Aufenthalt zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat darum, die Wege besser zu befestigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 178/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 178/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und FDP (= Annahme); 1 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenWohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2022, OF 191/3 Betreff: Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20; V 1878/20 OBR 3; ST 889/21 In der Stellungnahme St 1815 vom 12. 10. 2020 steht zu lesen, dass der Magistrat "Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden" nachgeht, was sehr zu begrüßen ist. Bedauerlicherweise hat der Magistrat aber bis heute dem Ortsbeirat keine Auskunft darüber erteilt, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgeht (siehe Antrag vom 12. 11. 2020). Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat nunmehr erneut um Auskunft darüber, welche Konsequenzen er im Einzelnen aus seinen Kenntnissen um besagten Wohnungs- bzw. Wohngebäudeleerstand zieht. (Bezüglich des Leerstand u. a. die Burgstraße 56 - sowie die Bergerstraße 6-8 - betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf diesen Leerstand hingewiesen.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 295 2022 Die Vorlage OF 191/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenErhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 176/3 Betreff: Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern in Frankfurt Der Denkmalsschutz ist in der Hess. Verfassung in Artikel 62 verankert. Gemäß Wikipedia werden in der Günthersburgallee 36 Gebäude, die Grünanlage der oberen Günthersburgallee und der gesamte Günthersburgpark als Kulturdenkmal ausgewiesen. Den privaten Hauseigentümer obliegt die Verpflichtung ihre Gebäude entsprechend instand zu halten und bei allen Maßnahmen baulicher Art den Denkmalschutz zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung müsste folglich auch der Stadt als Eigentümer der oberen Günthersburgallee und des Günthersburgparks obliegen. Das Land Hessen fördert jährlich mit 8 Mio EUR den "Substanzerhalt" und die "Wiederherstellung teilzerstörter Kulturdenkmäler". Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wurden in den letzten Jahren Anträge für Mittel aus dem Etat des Landes Hessen für den Erhalt und die Wiederherstellung der Kulturdenkmäler obere Günthersburgallee und Günthersburgpark gestellt? b) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? c) Wurde mit der unteren Denkmalbehörde in Frankfurt bereits Kontakt aufgenommen, um auszuloten, ob Mittel für die Wiederherstellung des denkmalsgeschützten Ensembles der Grünfläche in der oberen Günthersburgallee beantragt werden können? Wurde hierbei auch der früher vorhandene Brunnen angesprochen von dem noch das Steinbecken vorhanden ist und das derzeit mit Rosen bepflanzt ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann erfolgt die Anfrage? Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 293 2022 Die Vorlage OF 176/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenFahrradbügel an Kreuzungsbereichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Berger Straße - Querungshilfe für Hortkinder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1071 entstanden aus Vorlage: OF 96/4 vom 08.11.2021 Betreff: Berger Straße - Querungshilfe für Hortkinder Der Magistrat wird gebeten, Hortkindern auf der Berger Straße zwischen Höhenstraße und Eichwaldstraße einen sichereren Überweg zu ermöglichen, z. B. durch einen Fußgängerüberweg oder Piktogramme auf der Straße (Vorsicht Kinder) vor ihrer Einrichtung. Begründung: Im Ortsbeirat wurde berichtet, dass Kinder, die im Bereich Berger Straße 121 eine Kindertagesstätte besuchen, auf ihrem Weg von der Linnéschule die Straße queren müssen und dabei allerhand Unsicherheiten durch Kfz-Verkehr und Radverkehr (letzterer aus beiden Richtungen) ausgesetzt sind. Abhilfe könnte ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder wenigstens ein Piktogramm gegenüber dem Eingang zur Einrichtung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 4
Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 147/3 Betreff: Verkehrssituation in der Günthersburgallee - Bitte um Ortstermin Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin vereinbart einen Ortstermin, um die Verkehrssituation an der unteren Günthersburgallee (verkehrsberuhigter Bereich am Friedberger Platz) zusammen mit dem Magistrat und Vertretern der Nachbarschaft zu analysieren und mögliche Lösungen für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erarbeiten. Begründung: Bewohner der unteren Günthersburgallee haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass sich durch die Verkehrsänderung der Friedberger Landstraße zur einspurigen Straße der Autoverkehr in der verkehrsberuhigten Günthersburgallee deutlich erhöht hat. Da sich an diesem Ort ein Spielplatz, eine Kita und ein Kinderladen befinden, ist zu prüfen, welche Vorkehrungen getroffen werden können, damit die Sicherheit der Kinder weiterhin gewährleistet ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 147/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenParken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 146/3 Betreff: Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes verhindern Das verbotswidrige Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes beschäftigt den Ortsbeirat 3 in der Vergangenheit schon häufiger. Leider hat sich an der Situation nach wie vor nichts geändert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten Maßnahmen umzusetzen, die das Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes im Bereich des dortigen Spielplatzes wirksam unterbinden. Folgende Maßnahmen sind zu prüfen: - Verstärkte Kontrollen - Fahrradständer anstatt Poller (mit Ausnahme der nötigen Einfahrt für die Wochenmarktbeschicker) im Bereich zw. Spielplatz und Bornheimer Landstraße - im Bereich des U-Turns wird entlang des Zauns zum Spielplatz ein schmaler Pflanzstreifen mit Büschen angelegt, der das Parken verhindert und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität auf dem Spielplatz verbessert Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 146/3 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 146/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenAusweichquartier für das KiZ 126
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1044 entstanden aus Vorlage: OF 133/3 vom 01.11.2021 Betreff: Ausweichquartier für das KiZ 126 Vorgang: NR 104/21 Der Magistrat wird gebeten, die bisher durch die Merianschule genutzte Containeranlage zumindest teilweise dem KiZ 126 als Ausweichquartier für die Dauer der Brandschutzsanierung der bisherigen Räume für das Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich kann während dieser Zeit die KT 4 (Burgstraße) weiterhin in den Containern untergebracht werden, bis ein Standort für diese gefunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2021, NR 104 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2384 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4
Sanierungsstau, fehlende Reinigung und Pflege auf den Spielplätzen im Nordend?
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 118/3 Betreff: Sanierungsstau, fehlende Reinigung und Pflege auf den Spielplätzen im Nordend? In letzter Zeit häufen sich Meldungen über abgebaute Spielgeräte auf Spielplätzen auch im Nordend. Letztes Beispiel war der Günthersburgspielplatz. Offensichtlich fehlt im Grünflächenamt das Geld für solche notwendigen Erneuerungsmaßnahmen. Der Ruf nach der Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget wird zur Regel. Das ist allerdings nicht der Sinn des Budgets und dafür natürlich auch nicht ausreichend. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Auf welchen Spielplätzen im Nordend fehlen Spielgeräte oder müssen in absehbarer Zeit ersetzt werden? b) Wann werden die seit Jahren geplanten Erneuerungsmaßnahmen auf dem Merianspielplatz und die Anfang des Jahres besprochenen Erneuerungsmaßnahmen auf dem Spielplatz in der Günthersburgallee und im Bereich der oberen Günthersburgallee umgesetzt? c) Wie wird die Unterhaltung der Spielplätze im Grünflächenamt geplant? Werden in die laufenden Unterhaltungskosten auch Rückstellungen für erforderliche Ersatzbeschaffungen im Rahmen der normalen Nutzungsdauer von Spielgeräten und für unvorhersehbare Schäden gebildet? Werden Grundsanierungen für alle Spielplätze eingeplant? d) Wie erfolgt die Reinigung der Spielplätze? Wer überwacht die Ausführung der Reinigung? e) Was wurde bzgl. der bekannt gewordenen nicht ausgeführten Reinigung auf dem Merianspielplatz und der oberen Günthersburgallee unternommen? f) Wann werden endlich auf allen Spielplätzen und Grünflächen krähensichere Mülleimer aufgestellt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 118/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 263 2021 Die Vorlage OF 118/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGlascontainer in der Günthersburgallee versetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 729 entstanden aus Vorlage: OF 103/3 vom 24.08.2021 Betreff: Glascontainer in der Günthersburgallee versetzen Der Magistrat wird gebeten, die Glascontainer in der Günthersburgalle auf Höhe der Rothschildallee so zu versetzen, dass sie nicht mehr auf dem Zebrastreifen stehen. Begründung: Im Rahmen der Bauarbeiten in diesem Bereich wurden die Glascontainer auf den Zebrastreifen versetzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten sollten sie wieder auf den vorherigen Standort versetzt werden, da momentan der Zebrastreifen nur sehr eingeschränkt benutzbar ist. Die Überquerung von Personen mit Kinderwagen als auch mit dem Rollstuhl wird durch die beengten Verhältnisse sehr schwierig (siehe Foto). Der Magistrat möge auf die FES einwirken, um diesen Missstand zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5
Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd?
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Partei: dFfm
Weiter lesenOrtstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 98/3 Betreff: Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Ortstermin zur neugestalteten Haltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren. Begründung: Die neu gestaltet Haltestelle wirft bzgl. Wegbeziehungen und Aufstellflächen für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer an dieser stark frequentierten Querung einige Fragen auf, die kurzfristig geklärt werden sollten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 98/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE., FDP und Volt
Partei: CDU
Weiter lesenAufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 569 entstanden aus Vorlage: OF 27/3 vom 16.05.2021 Betreff: Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße Vorgang: OIB 27/21 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, eine Instandsetzung und Aufwertung des o. g. Abschnitts der Günthersburgallee vorzunehmen. Angesichts knapper Mittel für eine reguläre denkmalgerechte Sanierung soll im ersten Schritt mit kleineren Maßnahmen für eine verbesserte Aufenthaltsqualität und eine bessere ästhetische Anmutung begonnen werden. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: 1. Die Grünanlagen werden gereinigt, neue krähensichere Abfallbehälter werden im Bereich der Bänke installiert, und die Wege werden ausgebessert. 2. Im oberen östlichen Abschnitt im Bereich des Übergangs zwischen den beiden Zebrastreifen sollen zwei Fitnessgeräte für Erwachsene aufgestellt werden. Der Ortsbeirat stellt dazu die Hälfte der erforderlichen Mittel, maximal 5.000 Euro, aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung (siehe OIB 27) . 3. Dieser Bereich des Übergangs soll außerdem durch eine besonders widerstandsfähige wassergebundene Decke ertüchtigt werden, da er häufig benutzt wird und oft verschlammt. 4. Es sollen zusätzliche Bänke für mehr Sitzgelegenheiten aufgestellt werden, insbesondere auch zur Abschirmung der jeweiligen Rasenflächen. 5. Im mittleren Abschnitt, unterhalb des Rosenrondells, soll eine Blühwiese eingesät werden und den unansehnlichen Rasen mit seinem Trampelpfad in der Mitte ersetzen. 6. Im letzten, unteren Abschnitt werden Hochbeete für ein Urban Gardening-Projekt bereitgestellt. Die Anwohner sollen vorab mit Flyern auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht und damit Paten gefunden werden. Da die Fläche dies zulässt, steuert das Grünflächenamt weitere Elemente wie Schachspiele und eine Tischtennisplatte bei. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Grünflächenamts und des Ortsbeirats trafen diese Lösungen auf breiten Konsens. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem vermehrten Aufenthaltsbedürfnis im Freien sowie einem gepflegteren Erscheinungsbild der Anlage Rechnung tragen und bleiben im finanziellen Rahmen. Zusätzlich wird mit geringen Mitteln zu einem qualitativ hochwertigeren Grün beigetragen (Blühwiese). Ein Urban Gardening-Projekt soll die Möglichkeit für ökologisch-soziales Miteinander bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 27 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1937 Antrag vom 06.01.2022, OF 177/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 0
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