Meine Nachbarschaft: Friedberger Landstraße
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Vorlagen
Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6581 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 06.02.2025 Betreff: Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg über die Rothschildallee auf Höhe der Günthersburgallee einschließlich der Grünfläche auf dem Alleenring neu zu gestalten. Im Einzelnen wünscht der Ortsbeirat - eine zielorientierte Wegeführung für FußgängerInnen und RadfahrerInnen; - eine Neueinsaat der Rasenfläche bzw. Einsaat einer Wildblumenwiese. Begründung: Der Fußgängerüberweg ist derzeit in einem Zustand, der sehr unbefriedigend ist. Die Grünflächen der Allee werden am bezeichneten Überweg immer spärlicher, weil sie aufgrund einer Zickzack-Führung des befestigten Weges durch FußgängerInnen und RadfahrerInnen bei der Überquerung der Grünfläche mitbenutzt werden. Die Folge ist eine stetige Verringerung der begrünten Rasenfläche. Abhilfe kann eine Wegeführung bringen, die den Bedürfnissen des Verkehrs entspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 858 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1926
Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6615 entstanden aus Vorlage: OF 707/11 vom 19.02.2025 Betreff: Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens Vorgang: OM 5783/24 OBR 11; ST 62/25 Der Magistrat wird gebeten, die Böschung des Entwässerungsgrabens im Auerweg derart mit baulichen Maßnahmen zu befestigen, dass zukünftig der Eintrag von Schlamm und Gehölz, ausgehend von den nördlich gelegenen Feldern und Wegen, in den Entwässerungsgraben verhindert wird. Begründung: In der Stellungnahme ST 62 wird darauf hingewiesen, dass der Entwässerungsgraben für die Ableitung des Regenwassers der Straße dimensioniert ist und angespültes Erdreich und Gehölze beim Starkregenereignis im Jahr 2024 die Funktion des Entwässerungsgrabens beeinträchtigt haben. In der Stellungnahme ST 62 wird ausgeführt, dass der Graben wiederhergestellt wurde und noch Maßnahmen ämterübergreifend folgen sollen. Um die Funktion des Entwässerungsgrabens zu gewährleisten, sollten zeitnah als zusätzliche Maßnahme die aufgehenden Hangbereiche gegen Geländeabbruch geschützt werden, um eine Beeinträchtigung des Wasserabflusses durch abrutschende Erdmassen in den Entwässerungsgraben zu vermeiden. Geländeabbruch im Auerweg nach Starkregenereignis vom 02.05.2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 62 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1153
Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6579 entstanden aus Vorlage: OF 835/3 vom 19.02.2025 Betreff: Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße Vorgang: NR 974/14 CDU/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14; OM 5722/24 OBR 3; ST 1811/24 Der Magistrat wird gebeten, den Gaslichtmast gegenüber der Einmündung der Gluckstraße in die Neuhofstraße unabhängig von der späteren Umstellung von Gas auf LED wieder aufzubauen. Er wurde durch die beauftragte Firma zur Wasserkanalsanierung vor einigen Jahren beseitigt und durch eine senkrechte Bauleuchte ersetzt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1811, schreibt der Magistrat: "Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen." Der Magistrat muss der Anregung entsprechen, da ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, mit seinen beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag der CDU- und GRÜNEN-Fraktion vom 18.07.2014, NR 974, für den "Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends" zum Erhalt der historischen Gasleuchten in Frankfurt ihn zur Umrüstung der historischen Gasleuchten verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.07.2014, NR 974 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5722 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1811 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6386 entstanden aus Vorlage: OF 811/3 vom 07.01.2025 Betreff: Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf der östlichen Seite der Gluckstraße zwischen Neuhofstraße und Glauburgstraße von Querparkplätzen zu Längsparkplätzen umzugestalten. Begründung: Anwohner*innen weisen immer wieder darauf hin, dass die querparkenden Autos auf der östlichen Seite der Gluckstraße regelmäßig die Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter verletzen. Im Einzelfall parken Kleinbusse oder sehr lange Autos so nah an der Grundstücksmauer, dass selbst gesunde zu Fuß Gehende nicht mehr durchkommen. Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer*innen kommen so gut wie nie durch. Gleichzeitig ist die Straße so schmal, dass Autofahrer*innen des Öfteren Mühe haben, an querparkenden Autos, die in den Straßenraum hineinragen, vorbeizukommen. Autos und Fahrradfahrer*innen kommen nie aneinander vorbei. Es ist zu vermuten, dass die Einrichtung der Querparkplätze zu einer Zeit entstand, in der die Autos noch nicht so groß und lang waren und in der dem Fußverkehr schlicht kaum Beachtung geschenkt wurde. Nach heutigen Regelungen ist das Arrangement nicht mehr hinnehmbar. Mittlerweile ging auch eine Mängelmeldung bei der Meldeplattform Mobilität der Stadt Frankfurt ein. Das Straßenverkehrsamt verwies die Antragstellerin an den Ortsbeirat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Glauburgplatz nachhaltig umgestalten
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6384 entstanden aus Vorlage: OF 807/3 vom 09.01.2025 Betreff: Glauburgplatz nachhaltig umgestalten Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz und Begegnungsort am Glauburgplatz nachhaltig und generationengerecht umzugestalten. Bei der Umgestaltung soll für alle Altersgruppen die Attraktivität erhöht werden. Folgende Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden: - mindestens ein Mülleimer soll durch eine Müllgarage ersetzt werden; - eine Schaukel soll durch eine Kleinkindschaukel ersetzt werden; - Sonnenschirme (laut Grünflächenamt auf Lager) werden aufgestellt; - eine kleine Nestschaukel soll das Angebot für Kleinkinder zusätzlich erweitern; - die Kiesflächen werden durch natürlichen Fallschutzbelag, bspw. Rindenmulch, ersetzt (im Rutschen-/Schaukel-/Kletterbereich); - die Schäden an den Zäunen (vor allem zur Lortzingstraße) sollen repariert werden; - der Zaun zur Glauburgstraße soll begrünt werden. Folgende Maßnahmen werden geprüft: - die Errichtung einer kleinen Tribüne aus Holz zum Zuschauen, Sachen ablegen, Pause machen und Klettern für Kleinkinder; - die Installierung einer räumlich und zeitlich begrenzten Beleuchtung mit LED-Strahlern (warmweiß, keine Lichtverschmutzung, Bewegungsmelder) im Bereich des Fußballplatzes und des Streetballplatzes; - die Aufstellung eines Kinder-Basketballkorbs; - Baumpflanzungen, insbesondere im Bereich von Rutsche/Schaukel - nötigenfalls kommen Sträucher als Ersatz infrage; - die Etablierung eines Trinkbrunnens; - die Etablierung einer öffentlichen Toilette. Es wäre zu begrüßen, wenn die zu prüfenden Maßnahmen im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes umgesetzt werden würden. Im Rahmen der Gesamtplanung sollte ein Kostenplan für die Einzelmaßnahmen erstellt werden, um Spenden einwerben zu können. Begründung: Der Glauburgplatz soll durch die Umgestaltung sein Potenzial für mehr Lebensqualität im Nordend voll entfalten können. Davon ist er heute weit entfernt. Unter anderem leidet die Aufenthaltsqualität unter mangelnder Klimaresilienz durch die starke Versiegelung und schlechte Beleuchtung. Begrünung soll Schatten spenden, ein Trinkbrunnen Erfrischung ermöglichen. Die fehlende öffentliche Toilette stellt eine Zumutung dar. Die Struktur und Atmosphäre des Glauburgplatzes, bisher dominiert von Stein, Kies und Metall, soll durch die Umgestaltung grüner und freundlicher werden. Eine Initiative der Anwohner*innen stellte dem Ortsbeirat 3 in der Sitzung am 12.09.2024 eine Liste von Ideen zur Umgestaltung vor. Mittlerweile ist die Elterninitiative dabei, einen Verein (glaubiev.de) zu gründen. "Grundidee ist die Veränderung der Wahrnehmung des Spielplatzes von einem heißen Bolzplatz mit viel Beton zu einem Begegnungsort für alle Generationen durch mehr Vielfalt und Erholung", hieß es bei der Vorstellung. Auch soll der Mangel an Begegnungsstätten und Jugendeinrichtungen für Kinder ab zehn Jahren im Nordend adressiert werden. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich und fraktionsübergreifend die Initiative der Anwohner*innen. An einem Ortstermin am 21.11.2024 beteiligten sich neben Vertreter*innen der Anwohner*inneninitiative und dem Ortsbeirat 3 auch Vertreter des Grünflächenamtes. Eine zeitnahe Umsetzung einiger priorisierter Maßnahmen wurde in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 798 Antrag vom 11.06.2025, OF 892/3 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7192 Beratung im Ortsbeirat: 3
Umsetzung der zugesagten Poller und Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6378 entstanden aus Vorlage: OF 806/3 vom 07.11.2024 Betreff: Umsetzung der zugesagten Poller und Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße Vorgang: OM 3798/23 OBR 3; ST 1485/23 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 10.07.2023, ST 1485, für das vierte Quartal 2023 anvisierte Umsetzung der Fahrradbügel und Poller an der Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße zügig umzusetzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich wiederholt darüber, dass die Kreuzung unübersichtlich und daher unsicher bei der Überquerung sei, da die Autofahrer die Ecken zuparken. Durch die Umsetzung der zugesagten Maßnahmen würden die Sichtachsen für eine gefahrlose Überquerung frei werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3798 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 629 Aktenzeichen: 66-0
Verschieben von Kleidercontainern an der Ecke Gießener Straße/Theobald-Ziegler-Schule auf die andere Straßenseite
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6311 entstanden aus Vorlage: OF 952/10 vom 11.12.2024 Betreff: Verschieben von Kleidercontainern an der Ecke Gießener Straße/Theobald-Ziegler-Schule auf die andere Straßenseite Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kleidercontainer auf die Seite der Schule stellen kann, damit bessere soziale Kontrolle das Hinzulegen von Müll reduziert. Begründung: An den jetzigen Standorten der Kleidercontainer ist die Einsehbarkeit nicht gegeben, sodass immer wieder Müll, Sperrmüll und sogar Hausmüll dazugelegt wird. Der Standort am Zaun gegenüber der Schule bringt mehr Einsehbarkeit und soziale Kontrolle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Überwachung der Anwohnerparkzonen
Antrag vom 19.11.2025, OF 975/3 Betreff: Überwachung der Anwohnerparkzonen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten wie aktuell die Überwachung der Anwohnerparkzonen im östlichen Nordend erfolgt. a) Wie viele Kräfte waren wann und wo in den letzten 2 Monaten in diesem Bereich eingesetzt? b) Wie viele Verwarnungen wurden erteilt? c) Wann fanden Kontrollen auf der unteren Berger Straße statt? Anwohnende berichten, dass offensichtlich keine regelmäßigen Kontrollen mehr stattfinden. Der Parkdruck ist in diesen Quartieren sehr hoch, dazu fehlt die in den angrenzenden Quartieren bestehende Parkraumbewirtschaftung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 975/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, Linke und FDP (= Annahme)
E-Ladestationen nicht auf Gehwegen planen
Antrag vom 20.11.2025, OF 974/3 Betreff: E-Ladestationen nicht auf Gehwegen planen Vermehrt stellen wir im Nordend fest, dass E-Ladestationen für KfZ auf Gehwegen installiert werden in Kombination mit Gehwegparken. Ziel der Stadt Frankfurt ist, vom Gehwegparken wegzukommen und die Gehwege für diejenigen zu optimieren, die sie am dringendsten brauchen. Gerade für ältere Menschen, Personen mit Behinderung oder Eltern mit kleinen Kindern ist ein barrierefreier Gehweg essenziell, um sich im Stadtraum bewegen zu können. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: E-Ladestationen werden im engen Nordend nur noch auf der Fahrbahn und den dazugehörigen Parkflächen geplant, ohne dabei den Gehweg zu nutzen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 974/3 wurde zurückgezogen.
E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6220 entstanden aus Vorlage: OF 939/10 vom 19.11.2024 Betreff: E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg eine noch festzulegende Anzahl von E-Ladesäulen einzurichten. Begründung: Dieser Parkplatz wird besonders von Pendlern, Friedhofsbesuchern und Anwohnern benutzt und ist daher für eine länger andauernde Ladezeit ein idealer Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 335 Aktenzeichen: 66-3
Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6210 entstanden aus Vorlage: OF 898/10 vom 21.10.2024 Betreff: Parkverbot für Lkws über 3,5 Tonnen auf der Gießener Straße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von Lkws mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Siegmund-Freud-Straße verboten werden kann. Begründung: Da vermehrt Lkws auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder Parkverbot für Lkw und Verkehrszeichen 314 (Parken) mit dem Zusatzschild 1010-58 (Personenkraftwagen) der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 498 Aktenzeichen: 32-1
Was wird aus der früheren Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage?
Antrag vom 17.11.2024, OF 1451/1 Betreff: Was wird aus der früheren Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob und wann die demontierte Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage im Rahmen der Neugestaltung wieder montiert wird. Begründung: Leider gibt es derzeit keinen Hinweis, ob die Seilbahn im Rahmen der Neugestaltung wieder montiert wird. Bei Abbau von Spielgeräten sollte das Grünflächenamt die Bürgerinnen und Bürger über den geplanten Ersatz informieren. Dies ist bisher nicht erfolgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1076 2024 Die Vorlage OF 1451/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Echte Barrierefreiheit der U5
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6072 entstanden aus Vorlage: OF 766/3 vom 04.10.2024 Betreff: Echte Barrierefreiheit der U5 Der Magistrat wird gebeten, sich bei der VGF für Folgendes einzusetzen: 1. Die Information zur eingeschränkten Barrierefreiheit der Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" muss auf der gesamten Linie der U5 bei allen Haltestellenansagen und bei den Ansagen in den Waggons wieder aufgenommen werden. Wichtig ist dabei der Hinweis auf die gekennzeichneten Zonen für den barrierefreien Einstieg. Zusätzlich sollen Aushänge mit dem Hinweis auf die eingeschränkte Barrierefreiheit und die gekennzeichneten Zonen an allen Stationen wieder ausgehängt werden. Die eingeschränkte Barrierefreiheit muss ebenfalls in die Fahrplanauskünfte im Internet und sonstigen Medien aufgenommen werden. 2. Die barrierefreien Türen der auf der Linie eingesetzten Waggons müssen deutlich als barrierefrei gekennzeichnet werden, möglichst mit einer unterschiedlichen Farbe zu der Kennzeichnung der breiten Einstiegstüren. An den Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" sind leider nicht alle mit Kinderwagen- und Rollstuhlsymbol gekennzeichneten breiteren Türen barrierefrei, sondern nur die, die in den bestimmten Abschnitten halten. D. h. diese Türen müssten gesondert gekennzeichnet und dürfen auch nicht überklebt werden. Dabei wäre es auch wichtig, in den Waggons darauf hinzuweisen, dass mobilitätseingeschränkte Personen auf diese wenigen Bereiche angewiesen sind. 3. Die barrierefreien Bereiche auf allen Bahnsteigen der U5 müssen gekennzeichnet werden. Der mobilitätseingeschränkte Fahrgast mit dem Ziel "Glauburgstraße" oder "Musterschule" muss bereits beim Einstieg den richtigen Wagon erkennen, bei dem er dann auch barrierefrei aussteigen kann. 4. In der RMV-App sollte ein Button eingefügt werden, der die Selektion einer komplett oder eingeschränkt barrierefreien Route ermöglicht. 5. Bei zukünftigen barrierefreien Waggons müssen auch die Sitzmöglichkeiten so angeordnet werden, dass sich mobilitätseingeschränkte Personen im Rollstuhl in den Waggons bewegen können und nicht nur auf den Bereich der Ein- und Ausstiege beschränkt sind. Begründung: Selbständigkeit sollte für mobilitätseingeschränkte Personen auch im Öffentlichen Personennahverkehr möglich sein und darf nicht an mangelnder Kommunikation scheitern. Die eingeschränkte Barrierefreiheit der Haltestellen "Glauburgstraße" und "Musterschule" war ein Kompromiss bei der damaligen Umgestaltung der Hochbahnsteige. Die Zusage der VGF, die Fahrgäste darüber zu informieren, war Teil des gefundenen Kompromisses. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 433 Beratung im Ortsbeirat: 3
Lärmbelästigung durch Deckel auf der Straßenbahnlinie im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6076 entstanden aus Vorlage: OF 772/3 vom 23.10.2024 Betreff: Lärmbelästigung durch Deckel auf der Straßenbahnlinie im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, im Gespräch mit der VGF darauf hinzuwirken, dass die Lärmbelästigung an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße durch einen klappernden Deckel (eventuell Abdeckung des Weichenstellers) im Bereich der Straßenbahnschiene beim Überfahren durch geeignete Maßnahmen dauerhaft unterbunden wird. Begründung: Die Geräusche, insbesondere in den Nachtstunden, bringen Anwohnende teilweise um den Schlaf. An dieser Stelle könnte sicherlich mit einfachen Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 434 Beratung im Ortsbeirat: 3
Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6077 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 09.10.2024 Betreff: Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend In den letzten Jahren wurden viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze in ihrer Struktur für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und generell nur für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren zugelassen. Kinder über zwölf Jahren brauchen jedoch auch wohnortnahe Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Jugendliche wollen ebenfalls wohnortnahe Räume, um sich zu treffen. Leider wurde auch bei neuen Planungen, wie der Erweiterung des Günthersburgparks, diese Gruppe zu wenig bedacht. Bislang weniger genutzte Flächen im Stadtteil sollten deshalb nochmals auf den Prüfstand gestellt werden, ob sie so gestaltet werden können, dass sie insbesondere von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden können. Zugleich müssen natürlich auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Das gilt für öffentliche Plätze, aber auch für Grünanlagen. Wünschenswert wäre die Beteiligung der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bei Umgestaltungsmaßnahmen, etwa durch Anfragen bei Schulen, dem Jugendhaus Heideplatz, Kirchengemeinden und sonstigen Institutionen mit Jugendgruppen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf den Grünflächen - in der Klettenbergstraße; - in der Eysseneckstraße (z. B. unterer Teil zwischen Holzhausenstraße und Cronstettenstraße und/oder oberer Teil zwischen Cronstettenstraße und Adickesallee); - in der Hallgartenstraße; - im Oeder Weg zwischen Lersnerstraße und Fürstenbergerstraße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder im Alter von über zwölf Jahren zu schaffen. Diese könnten u. a. Folgende sein: - Tischtennisplatten; - Trampoline (siehe Hafenpark); - sonstige Fitnessgeräte; - ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk oder Ähnliches möglich, z. B. Eysseneckstraße unterer Teil). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verlängerung des Radweges auf der Nibelungenallee vor der Nationalbibliothek
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6079 entstanden aus Vorlage: OF 778/3 vom 19.09.2024 Betreff: Verlängerung des Radweges auf der Nibelungenallee vor der Nationalbibliothek Vorgang: OM 4041/18 OBR 3; ST 466/19 Der Magistrat wird gebeten, einen Fahrradweg auf der Nibelungenallee auf Höhe der Deutschen Nationalbibliothek von West nach Ost auf dem Bürgersteig einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg auf der Nibelungenallee, welcher von West nach Ost führt, befindet sich auf dem Bürgersteig. Er endet plötzlich auf Höhe der Nationalbibliothek. Dies führt dazu, dass sich auf dem an dieser Stelle sehr breiten Bürgersteig zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende in die Quere kommen. Ab der Kreuzung Nibelungenallee/Eckenheimer Landstraße beginnt der Fahrradweg auf dem Bürgersteig wieder. Für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer wäre die Einrichtung des Fahrradweges an dieser Stelle sinnvoll. Mit der Vorlage OM 4041 wurde der Magistrat bereits gebeten, auf dem Bürgersteig eine Markierung anzubringen, die auf den dort verlaufenden Fahrradweg hinweist. Mit der Stellungnahme ST 466 wurde mitgeteilt, dass dem durch das Aufbringen von Fahrradpiktogrammen entsprochen wird. Dies ist auch an zwei Stellen geschehen, allerdings sind die Piktogramme leicht zu übersehen und von zu Fuß Gehenden werden diese überhaupt nicht wahrgenommen. Nur die Einrichtung eines deutlich erkennbaren Fahrradweges, beispielsweise durch einen anderen Bodenbelag und/oder eine Abgrenzung zwischen Fahrrad- und Fußweg würde das Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4041 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 466 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 432 Beratung im Ortsbeirat: 3
Gießener Straße - Überschwemmungen
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6051 entstanden aus Vorlage: OF 901/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gießener Straße - Überschwemmungen Der Magistrat wird gebeten, den Bereich in der Gießener Straße zwischen Weinstraße/Sigmund-Freud-Straße und Homburger Landstraße sowie den Kreuzungsbereich Marbachweg/Gießener Straße prioritär in die Reinigungsliste der Sinkkästen aufzunehmen, insbesondere vor erwarteten Starkregenereignissen. Begründung: Der genannte Abschnitt ist Teil einer intensiv genutzten Verkehrsverbindung. Bei Starkregen kann das Wasser nicht zügig durch die vorhandenen Kanäle abfließen. Es entstehen auf der Gießener Straße verkehrsgefährdende Überschwemmungen, ein größerer See wie zuletzt am 26.09.2024, den Pkws nicht durchfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1865 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6053 entstanden aus Vorlage: OF 924/10 vom 05.11.2024 Betreff: Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße Der Magistrat wird gebeten, durch entsprechende Straßenmarkierungen eine eigenständige Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße einzurichten. Begründung: Die Maßnahme kann helfen, ein jahrelanges Problem endlich zu lösen. Sie nutzt sehr vielen Verkehrsteilnehmern, unter anderem aus dem Frankfurter Bogen kommend. Die Maßnahme ist sehr effektiv, erhöht die Verkehrssicherheit und ist zudem auch sehr kostengünstig. Einschränkungen auf der Friedberger Landstraße sind nicht zu erwarten, da auch am Alten Zollhaus eine einspurige Straßenführung sehr gut funktioniert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6052 entstanden aus Vorlage: OF 902/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße (Richtung Stadtmitte) so zu sichern, dass alle Verkehrsbeteiligten in diesem Bereich sicher fahren können (Beispiel siehe Anlage). Begründung: Die verstärkte Zunahme des Autoverkehrs in diesem Bereich zeigt recht deutlich, wie gefährlich ein Einbiegen auf die Friedberger Landstraße ist. Auch ist in diesem Zusammenhang der Radverkehr zu berücksichtigen. Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 411 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5913 entstanden aus Vorlage: OF 728/3 vom 20.06.2024 Betreff: Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße Vorgang: OM 5036/24 OBR 3; ST 1231/24 Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5036, auf Missstände in der Merianstraße hingewiesen. Da der Magistrat diese in seiner Stellungnahme ST 1231 bestätigt, wird der Magistrat gebeten, die in der Antwort vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sicherung der Fußgänger nach Recht und Gesetz umzusetzen. Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung angedeutet, dass der geringe Querschnitt der Straße auch Probleme im Begegnungsverkehr mit Radfahrenden erzeugt. Zur Lösung muss aber nicht zwingend das Parken auf einer Seite der Straße auf gesamter Straßenlänge verboten werden. Das würde in der Tat eine besondere Härte für die Anwohnenden darstellen. Die Einrichtung von abschnittsweisen Ausweichmöglichkeiten wären ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5036 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1231 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 789 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mu ̈llgarage in der Gru ̈nanlage in der oberen Rotlintstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5920 entstanden aus Vorlage: OF 753/3 vom 27.08.2024 Betreff: Mu ̈llgarage in der Gru ̈nanlage in der oberen Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Grünanlage in der oberen Rotlintstraße (oberhalb der Rothschildallee) im Bereich der Bänke und Tischtennisplatte eine Müllgarage aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist ein beliebter Treffpunkt von Jugendlichen, die sich auch gerne von der nahe gelegenen Pizzeria etwas zu essen holen. So liegen regelmäßig neben dem Mülleimer Verpackungsmüll und Essensreste, was unliebsame Gäste anzieht. Da die wöchentliche Leerung durch die FES bei Weitem nicht ausreicht, soll eine Müllgarage die Vermüllung stoppen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2058 Aktenzeichen: 67-0
Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783 entstanden aus Vorlage: OF 643/11 vom 21.07.2024 Betreff: Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens Der Magistrat wird gebeten, den Graben entlang des Auerweges so zu befestigen und auszubauen, dass bei einem Starkregenereignis deutlich weniger Schlamm und Lehm nach Seckbach fließen kann. Quelle: Beate Brink nach dem Regen am 10. Juli Begründung: Die Starkregenereignisse am 2. Mai und 10. Juli 2024 haben gezeigt, dass der Graben entlang des Auerweges nicht ausreichend befestigt ist. Wie auf dem Foto zu erkennen ist, ist am 10. Juli - einem mäßigen Starkregenereignis - wieder Lehm und Schlamm aus dem Graben seitlich in den Auerweg und in der Verlängerung die Auerfeldstraße entlang geflossen und hat zahlreiche Keller und Souterrainwohnungen beschädigt. Der Graben muss dringend neu befestigt und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit vor allem der Schlamm und Lehm nicht auf die Straße gelangen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 62 Antrag vom 19.02.2025, OF 707/11 Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6615 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1445 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen
Antrag vom 27.08.2024, OF 891/10 Betreff: Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist die Überschwemmungssituation nach Niederschlägen in den Unterführungen im Ortsgebiet 10 zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Beseitigung einzuleiten. Begründung: Bei mehreren Unterführungen im Ortsgebiet 10, ist festzustellen das selbst im Normalregenfall, sich in kürzeste Zeit sehr viel Regenwasser ansammelt, dass bis 1,5m Höhe erreichen kann. Autofahrer sowie Fußgänger, müssen umdrehen und neue Wege suchen. Es gibt ja auch noch kein Warnsystem oder ein Hinweisschild, welches die Betroffenen informiert, dass diese Strecke nicht mehr nutzbar ist. Beispiele hier wären ZB. Huswertstraße Richtung Am Dachsberg, unter der Autobahn oder Unterführung Hofhausstraße Richtung Bad Vilbel. Daher möchten wir um Überprüfung bitten, ob es Ausbesserungen nötig sind, um die Regenwasseransammlungen zu reduzieren. Oder ob es nötig ist die Sinnkästen zu erneuern oder erweitern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 891/10 wurde zurückgezogen.
Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten
Antrag vom 27.08.2024, OF 872/10 Betreff: Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen und Prüfen und Berichten ob es möglich ist die Einfahrt der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße mit einer Anforderungsampel zur Sicherung des fließenden Verkehrs und der Radfahrer auszustatten. Begründung: Es ist festzustellen, dass die Hofhausstraße seit einiger Zeit immer mehr von Autofahrern genutzt wird. An der Einmündung auf die Friedberger Landstraße ist es nur erschwert möglich den fließenden Verkehr einzusehen, da der Radverkehr ebenfalls diesen Punkt kreuzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 872/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 872/10 wurde zurückgezogen.
Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5720 entstanden aus Vorlage: OF 719/3 vom 13.05.2024 Betreff: Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße Vorgang: V 373/22 OBR 3; ST 1684/22 Der Magistrat wird gebeten, weitere Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu erarbeiten und den betroffenen Ortsbeiräten vorzulegen. Diese sollten auch die Situation am Kreisel Dortelweiler Straße/Valentin-Senger-Straße einbeziehen. Der Ortsbeirat bittet bei der Beantwortung um Beteiligung der Fußgänger- und Radfahrbeauftragten. Begründung: Der Ortsbeirat ist mit den Antworten aus den Stellungsnahmen zur Dortelweiler Straße noch nicht zufrieden (beispielsweise Stellungnahme ST 1684 aus 2022) und erhält hierzu weiterhin Anfragen aus der Öffentlichkeit. In der schmalen Dortelweiler Straße herrscht reger Verkehr und es wird zu schnell gefahren. Im Wesentlichen geht es um den Abschnitt ab dem Kreisel der Valentin-Senger-Straße, entlang des Wasserparks und des Bornheimer Friedhofs bis zu den Gärtnereien. Die Bürgersteige sind oft schmal, es fehlen Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und es sind keine Radfahrstreifen vorhanden. Zusammenfassend wird die dortige Situation für Fußgänger und Radfahrer als unsicher und unbequem bezeichnet. Dies gilt in einem Bereich, der gerade zwischen Wasserpark, Friedhof, Gärten und als Verbindung zwischen Günthersburgpark und Lohrberg intensiv fußläufig und radfahrend genutzt wird. Die eine vorhandene Fußgängerampel sollte da nicht das Maß aller Dinge sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.03.2022, V 373 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1684 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2124 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 entstanden aus Vorlage: OF 712/3 vom 05.05.2024 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs Vorgang: OM 5168/24 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts zur Umgestaltung des Oeder Wegs der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS) und in Absprache mit dem Ortsbeirat zu verstetigen. Insbesondere folgende Punkte sollen Berücksichtigung finden: - Bauliche Verstetigung und Anpassung bzw. Neuerrichtung von Gehwegnasen; - weitere Umnutzung von Kfz-Parkplätzen für Lieferparkplätze (groß genug auch für größere Lastwagen) und Multifunktionsstreifen in Absprache mit den Gewerbetreibenden; - Herstellung der Barrierefreiheit durch Nullabsenkung von Querungsbereichen sowie Orientierungshilfen für Sehbehinderte; - Absicherung von Zebrastreifen durch Poller oder Fahrradbügel wo nötig; - Verbreiterung von Gehwegen, insbesondere im südlichen Bereich; - Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, wo immer es möglich ist; - Abbau der Ampelanlagen, wo immer es möglich ist, und Ersetzen durch Zebrastreifen. Sollten Ampelanlagen zur Schulwegsicherung gebraucht werden, ist zu prüfen, ob diese durch Bedarfsampeln ersetzt werden können; - Erstellung und Umsetzung eines Superblockkonzepts, um Durchfahrtsverkehr auch von angrenzenden Straßen auf die Hauptstraßen zu verschieben. Um die Aufenthaltsqualität auch über eine Abwesenheit des Autoverkehrs hinaus zu steigern, sind dabei die Perspektiven der Bürger*innen einzubinden, um kreative Nutzungen des gewonnenen Verkehrsraums einzuführen; - bis zur Einführung eines Superblockkonzepts, das mehr umfasst als die Verschiebung des Durchfahrtsverkehrs, sind angrenzende Straßen z. B. durch die Errichtung weiterer Modalfilter zu beruhigen - um die auch bereits durch die Anregung OM 5168 des Ortsbeirats 3 an der Ecke Schwarzburgstraße und Humboldtstraße gebeten wurde; - Prüfung, auf welche weiteren Straßen sich in absehbarer Zeit das "Oeder Weg-Konzept" anwenden lässt. Hier sind vor allem vornehmlich "Einkaufsstraßen" mit hoher Fußgängerdichte, wie die untere Berger Straße im Nordend, zu prüfen, um auch hier durch die Reduktion des Autoverkehrs und eine Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität zu erreichen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der FUAS hat deutlich gemacht, dass der Umbau des Oeder Wegs positive bis sehr positive Effekte im Hinblick auf die Fahrradfreundlichkeit, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnqualität aufweist. Damit kann der Umbau der ersten der geplanten 18 "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" des Radentscheids als Erfolg betrachtet werden und als Blaupause für zukünftige Umbaumaßnahmen dienen. Da viele der Maßnahmen während der Pilotphase nur provisorisch und rückbaubar gestaltet wurden, ist nun die Zeit gekommen, diese Maßnahmen zu verstetigen und weitere Maßnahmen umzusetzen, die die Vorteile dieses Verkehrsprojektes verstetigen und die Aufenthaltsqualität weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2125 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Gasleuchte in der Neuhofstraße wieder aufbauen!
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5722 entstanden aus Vorlage: OF 733/3 vom 04.07.2024 Betreff: Gasleuchte in der Neuhofstraße wieder aufbauen! Der Magistrat wird gebeten, die Gasleuchte gegenüber der Einmündung der Gluckstraße in die Neuhofstraße wieder aufzubauen. Sie wurde durch die beauftragte Firma zur Wasserkanalsanierung vor einigen Jahren beseitigt und durch eine Bauleuchte ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1811 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6579 Aktenzeichen: 66-0
Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5721 entstanden aus Vorlage: OF 732/3 vom 04.07.2024 Betreff: Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Der Magistrat wird gebeten, die Umrüstung der Gasleuchten zu einer energiesparenden und dauerhaft hellen Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen im Gasleuchten-Design, die das Gaslicht-Farbenspektrum wiedergeben, im Nordend schneller voranzutreiben. Die Egenolffstraße, Neuhofstraße und Weberstraße sollten als sehr lange dunkle Achsen zuerst angegangen werden, aber auch die Rotlintstraße, Vogelsbergstraße und Martin-Luther- Straße sind u. a. dunkel. Begründung: Geht man von der Glauburgstraße in die Weberstraße in Richtung Neuhofstraße, sieht man die Gesichter anderer Menschen oder die Gehwegplatten nicht mehr, man geht in ein "dunkles Loch". Dieser besonders düstere Abschnitt geht bis links in die Neuhofstraße. Beide Straßen sind auf etwa der Hälfte ihrer Länge immer wieder über Monate, bis zu einem halben Jahr, so dunkel, dass die Unfallgefahr zunimmt. Besonders ältere Menschen gehen am Eckgrundstück Neuhofstraße/Weberstraße in der Nähe des Metallzaunes, um sich festhalten zu können. Dieser Zustand muss schnellstens beendet werden. Reparaturen der alten Leuchten sind selten und bringen nur kurzfristig Erleichterung. Im Gegensatz dazu ist die Holzhausenstraße immer hell erleuchtet und wird schnell repariert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1810 Aktenzeichen: 66-0
Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 entstanden aus Vorlage: OF 846/10 vom 18.06.2024 Betreff: Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern Vorgang: OM 4239/23 OBR 10; ST 2245/23 Der Magistrat wird gebeten, die von der FAAG am 22.11.2021 angekündigte Sanierung in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle Linie U5) so voranzutreiben, dass für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern eine optimale Veränderung erreicht wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245, werden zwar Veränderungen angekündigt, doch Radverkehr-Piktogramme auf rumpeligem Straßenbelag können nicht die Lösung sein. Begründung: Dieses Teilstück der Homburger Landstraße bedarf einer dringenden Grundsanierung, um gleichzeitig die Chance einer Verbesserung der gesamten Infrastruktur zu erreichen. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2088 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am Glauburgplatz
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5575 entstanden aus Vorlage: OF 708/3 vom 21.05.2024 Betreff: Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am Glauburgplatz Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem FSV Frankfurt 1899 e. V., den zuständigen Fachämtern und der Ortsvorsteherin des Ortsbeirate s 3 die Anbringung einer Gedenkplakette am großen Stein am Glauburgplatz an der Glauburgstraße zu ermöglichen. Begründung: Der FSV Frankfurt 1899 e. V. feiert dieses Jahr sein 125-jähriges Bestehen. Der Verein wurde am Glauburgplatz gegründet und würde dort gerne entsprechend daran erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1666 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 321 Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1272
Lärmschutz in der Kreutzerstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5579 entstanden aus Vorlage: OF 718/3 vom 20.05.2024 Betreff: Lärmschutz in der Kreutzerstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) mit welchen Maßnahmen er die Bewohner vor dem Baulärm, der Staubbelastung und ggf. Asbest schützen möchte, die während des Neubaus auf dem Gelände der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS) an der Nibelungenallee/Ecke Kreutzerstraße entstehen werden; b) ob insbesondere dazu die dünnen Schutzelemente verwendet werden können, die auch beim Abriss des Glauburgbunkers die Anwohner/innen bis zum dritten Stock wirksam geschützt haben und die auf dem engen Platz neben dem Gebäude 7 problemlos aufgestellt werden können; c) ob Beweissicherungsverfahren zur Dokumentation vor Schäden durch Erschütterungen an den umliegenden Gebäuden vorgenommen werden. Begründung: Am 23.04.2024 fand eine Informationsveranstaltung der Frankfurt University of Applied Sciences über die geplanten Abriss- und Neubauarbeiten am Standort des jetzigen Gebäudes 7 statt. Nachbarinnen und Nachbarn haben ihre Sorgen bezüglich Lärmbelastungen und möglichen Schäden an ihren Häusern vorgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 720 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Toiletten auf dem Rollschuhplatz/AmiSpielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5564 entstanden aus Vorlage: OF 828/10 vom 18.05.2024 Betreff: Toiletten auf dem Rollschuhplatz/Ami-Spielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 Vorgang: OM 1887/22 OBR 10; ST 2309/22; ST 735/24 Die Aussage "Im Falle des Ami-Spielplatzes liegt die WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen, Marbachweg/Ecke Gießener Straße in zumutbarer Entfernung und kann von den Besucher*innen des Ami-Spielplatzes genutzt werden" ist absolut unzutreffend. Die Entfernung ist unzumutbar weit und erfordert die Überquerung einer der komplexesten Kreuzungen des Ortsbezirkes. Es ist keinem Kind oder älterem Menschen mit Rollator zuzumuten, die Strecke bis zur Toilettenanlage am Hauptfriedhof zurückzulegen. Der Magistrat wird noch einmal gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Rollschuhbahn/auf dem Ami Spielplatz eine Toilettenanlage installiert werden kann. Begründung: Mit den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass das Konzept "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" überarbeitet wird. Nun wurde den spielenden Kindern und Jugendlichen und allen anderen die Möglichkeit nahegelegt, die öffentlichen Toiletten der WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen Marbachweg/Ecke Gießener Straße zu nutzen. Man kann kleinen Kindern nicht zumuten, eine Strecke zu Fuß zurückzulegen, die die Distanz zwischen zwei U-Bahn-Stationen umfasst, um ein dringendes Bedürfnis zu erledigen. Die Entfernung beträgt nicht 600 Meter, sondern eher 1,4 Kilometer. Kein Kind kann so lange warten und wird sicherlich nicht den Weg zum Friedhof nehmen. Ebenso wenig werden ältere Personen den Weg auf sich nehmen können. So wird es weiterhin vermehrt zu Verrichtungen in Büschen und hinter Hecken kommen, was die Anregung vermeiden wollte. Darüber hinaus fehlt in Eckenheim ein Ort der generationsübergreifenden Begegnung. Das Kirschwäldchen könnte ein solcher Ort werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1887 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2309 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 735 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 568 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30
Stationärer Blitzer in der Dortelweiler Straße
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5460 entstanden aus Vorlage: OF 698/3 vom 20.03.2024 Betreff: Stationärer Blitzer in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Bereich Dortelweiler Straße Höhe Bornheimer Friedhof/Hessenwasser-Gelände in den letzten Wochen Geschwindigkeitsüberwachungen gab. Wenn ja, wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden festgestellt? Ist es möglich, in diesem Straßenabschnitt einen stationären Blitzer zu installieren? Begründung: Der Fußweg ist in diesem Bereich sehr schmal und stellt eine wichtige Verbindung in den Günthersburgpark dar. Er ist teilweise Schulweg zur Valentin-Senger-Schule. Die Geschwindigkeit wird in diesem Bereich oftmals überschritten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1886 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
ÖPNV stärken
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5383 entstanden aus Vorlage: OF 810/10 vom 08.04.2024 Betreff: ÖPNV stärken Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann im Ortsbezirk 10 der öffentliche Personennahverkehr insgesamt freundlicher für Fahrgäste gestärkt werden kann. Von besonderem Interesse sind folgende Belange: a) weniger Umsteigeerfordernisse sowie weniger Ausfälle; b) deutlich besserer und schnellerer U 5-Schienenersatzverkehr; c) insbesondere, wie der bisher auf Gießener Straße und Homburger Landstraße geteilte U 5-Hin- und Rück-Schienenersatzverkehr künftig fahrgastfreundlicher organisiert werden kann. Nicht nur Gäste aus anderen Ländern, auch in Frankfurt lebende Menschen waren leider von dieser Aufteilung vor Ort sehr irritiert und betroffen. Begründung: Keine Glanzleistung und keine Werbung, sondern ein echter Schildbürgerstreich war und ist für Frankfurt der Schienenersatzverkehr der Linie U 5, der die Konstablerwache statt von Norden, leider sehr, sehr umständlich und zudem zeitraubend nur von Süden anfährt. Dies wurde bereits im Sommer 2023 kritisiert und muss erneut auch jetzt in den Osterferien als absoluter Reinfall bezeichnet werden. Besonders irritierend dabei ist, dass dieses Thema offenbar den Magistrat überhaupt nicht zu interessieren scheint. Offenbar auch nicht, dass eben deshalb das Auto so selbst in Frankfurt unverzichtbar gemacht wird, obwohl der Magistrat ja eigentlich eine Verkehrswende anstrebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1686 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Änderung der Ampelphase an der Glauburgstraße/Oeder Weg
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5308 entstanden aus Vorlage: OF 658/3 vom 29.02.2024 Betreff: Änderung der Ampelphase an der Glauburgstraße/Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase für die Linksabbieger aus der Glauburgstraße in den Oeder Weg zu verlängern. Begründung: Die Schaltung der Ampelphase führt zu häufigem Rückstau auf der Glauburgstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1530 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5306 entstanden aus Vorlage: OF 655/3 vom 21.02.2024 Betreff: Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42 Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel inklusive zwei Stellplätzen für Lastenfahrräder auf zwei Parkplätzen vor dem Haus Neuhofstraße 42 im Mindestabstand von 70 Zentimetern zu installieren. Bei den äußeren Fahrradbügeln ist eine Abstandssicherung vorzusehen. Begründung: Die Fahrradständer an den Ecken Weberstraße und Gluckstraße sind in der Regel belegt und in den Hausdurchgängen und an den Zäunen sind immer mehr Fahrräder abgestellt. Dazu kommen vermehrt Gäste mit Fahrrädern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1529 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5305 entstanden aus Vorlage: OF 654/3 vom 08.02.2024 Betreff: Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage Der Magistrat wird gebeten, die Markierung der Fahrradwege an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts so zu ändern, dass Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmer/innen verhindert werden. Ergänzend zum Verkehrsschild "Gemeinsamer Geh-und Radweg" an beiden Enden des Fahrrad-/Gehwegs sollen Fahrradsymbole auf den geteilten Weg aufgebracht werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob es möglich ist, auf dem rot markierten Fahrradweg eine Linksabbiegerspur einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts ist so gestaltet, dass er der Kreuzungssituation nicht gerecht wird. Viele Fahrradfahrer/innen biegen links und rechts in den Anlagenring ab. Daher fahren viele an der Ampel in der Seilerstraße auf den gemeinsamen Geh- und Radweg, um dort geradeaus bis zur Friedberger Anlage zu fahren, um dann dort rechts in den Anlagenring Richtung Zoo abzubiegen. Allerdings kommt es häufig zu Konflikten mit Fußgänger/innen, denen nicht bewusst ist, dass neben dem roten Fahrradweg auf der Fahrbahn auch der Gehweg als "Rechtsabbieger-Fahrradweg" dient. Der Weg ist anhand von Schildern als gemeinsamer Weg ausgewiesen, was allerdings nicht wahrgenommen wird. Außerdem eignet sich der rote Fahrradstreifen am Friedberger Tor dazu, links in den Anlagenring einzubiegen, da man sich aufgrund der Bepflanzung bis zur Ampel nicht an der Ampel anstellen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1527 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sofortiger Lückenschluss auf 200 Metern für Fahrradfahrer*innen auf der Friedberger Landstraße Schluss mit der gefährlichen Situation, es reicht!
Anregung vom 14.03.2024, OA 448 entstanden aus Vorlage: OF 657/3 vom 21.02.2024 Betreff: Sofortiger Lückenschluss auf 200 Metern für Fahrradfahrer*innen auf der Friedberger Landstraße Schluss mit der gefährlichen Situation, es reicht! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. eine Autofahrspur in jede Richtung vom Friedberger Platz bis zur Vogelsbergstraße als Fahrradweg umzuwidmen und - als Sofortmaßnahme - rot zu kennzeichnen; 2. auf der gemeinsamen Fahrspur für Straßenbahnen und Autos auf circa 200 Metern der Straßenbahn durch die Ampelschaltung an den jeweiligen Haltestellen oberhalb und unterhalb dieser Strecke Vorrang zu gewähren; 3. alle weiteren Maßnahmen, wie Änderung des Parkens und Umbauten der Haltestellen, anschließend zu planen. Begründung: Es liegt in diesem Bereich eine gefährliche Situation für Fahrradfahrer*innen vor, die bereits seit 2021 beseitigt werden sollte. Zu den Hauptverkehrszeiten fahren inzwischen so große Fahrradpulks die Friedberger Landstraße entlang, dass eine von zwei Fahrspuren auf diesen 200 Metern oftmals nicht mehr von Autos genutzt werden kann. Trotzdem sind keine relevanten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss festzustellen, da große Teile der Friedberger Landstraße bereits nur über eine Spur für den Kfz-Verkehr verfügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1786 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Beratung) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 448 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4776, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Weberstraße/Ecke Zeißelstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5314 entstanden aus Vorlage: OF 666/3 vom 28.02.2024 Betreff: Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Weberstraße/Ecke Zeißelstraße Der Magistrat wird gebeten, die Straßenecken an der Ecke Weberstraße und Zeißelstraße mit Fahrradbügeln abzupollern und Durchgänge für zu Fuß Gehende sicherzustellen. Begründung: Einwohner der Weberstraße haben dringenden Bedarf an weiteren Fahrradbügeln angemeldet. An der genannten Ecke werden regelmäßig die Straßenecken zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1528 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
Antrag vom 12.03.2024, OF 581/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 28/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2024 / 2025 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern und als verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen. Im Abschnitt zwischen der Hausnummer 16 und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung und Verkehrsberuhigung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 28 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 7 2024 Die Vorlage OF 581/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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