Meine Nachbarschaft: Friedberger Anlage
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Vorlagen
Fahrradweg in der Hanauer Landstraße sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4467 entstanden aus Vorlage: OF 329/4 vom 10.08.2023 Betreff: Fahrradweg in der Hanauer Landstraße sicher gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradweg in der Hanauer Landstraße in östliche Richtung in einen für Radfahrerinnen und Radfahrer verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Hierbei sind insbesondere die Gefahren zu beheben, die durch die mitten auf dem Fahrradweg stehenden Masten gegeben sind. Begründung: Auf dem genannten Fahrradweg stehen in regelmäßigen Abständen fast mittig Masten. Hier besteht die Gefahr, dass Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen wie etwa nachts, mit den Masten kollidieren, zumal diese eine dunkle Farbe aufweisen. Der Magistrat steht hier schon aus haftungsrechtlichen Gründen in der Pflicht, diese Gefahren zu beseitigen. Unabhängig davon ist die Funktionsfähigkeit des Radwegs deutlich beeinträchtigt. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 205 Beratung im Ortsbeirat: 4
Poller als Sicherheit auf der Berger Straße vor Hausnummer 260
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4473 entstanden aus Vorlage: OF 341/4 vom 07.09.2023 Betreff: Poller als Sicherheit auf der Berger Straße vor Hausnummer 260 Der Magistrat wird gebeten, mehrere (zwei bis drei) Poller auf dem Bürgersteig der Berger Straße vor Hausnummer 260 (Gaststätte Apfelwein Solzer) zu montieren. Begründung: Durch die Zunahme der täglich immer mehr werdenden parkenden Autos auf dem Bürgersteig vor dem Gaststätteneingangsbereich auf der Berger Straße, Hausnummer 260, kommt es immer wieder zu Behinderungen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Egal ob mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl, ein Durchgehen ist leider nicht mehr möglich. Selbst Eltern mit einem Kind an der Hand kommen hier nicht vorbei, ohne auf die Fahrbahn auszuweichen, was wiederum sehr gefährlich ist. Der Durchgang beträgt zum Teil weniger als 50 Zentimeter. Siehe nachfolgende Bilder: Berger Straße 260, 60385 Frankfurt am Main (Fotos: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 203 Beratung im Ortsbeirat: 4
Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße entsiegeln und begrünen
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4387 entstanden aus Vorlage: OF 948/1 vom 22.08.2023 Betreff: Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße entsiegeln und begrünen Der Magistrat wird gebeten, drei ehemalige Pkw-Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße gegenüber der Hausnummer 7 entsiegeln und begrünen zu lassen. Von der Heiligkreuzgasse aus gesehen sollen die dritte, vierte und fünfte ehemalige Parkbucht umgestaltet werden. Die dort zwischenzeitlich aufgestellten Fahrradbügel sollen an eine stärker frequentierte Stelle versetzt werden. Begründung: Im Zuge der Einrichtung des geschützten Radweges in der Konrad-Adenauer-Straße konnten die ehemaligen Parkbuchten zwischen den Bäumen nicht mehr von Pkw angefahren werden. Der Magistrat hat dort Radbügel aufstellen lassen. Da sich an dieser Stelle jedoch keine Zugänge zu Gebäuden befinden, werden die Radbügel leider nicht ausreichend genutzt. In der Innenstadt herrscht ein großer Mangel an Grün. Regenwasser kann nicht versickern und Bäume sterben immer häufiger ab. Die sommerliche Hitze nimmt immer mehr zu. Die Bestandsbäume würden von einer Entsiegelung profitieren. Kabeltrassen sind in diesem Bereich sicherlich nicht vorhanden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2349 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1190
Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4342 entstanden aus Vorlage: OF 485/11 vom 26.08.2023 Betreff: Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah dafür Sorge zu tragen, dass auf dem nördlichen Bürgersteig des oben genannten Abschnitts der Hanauer Landstraße, der zurzeit überwiegend als Parkplatz dient, die Benutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für den Fahrradverkehr ermöglicht wird. Die teils lebensgefährliche Situation muss dringend beendet werden. Begründung: Zurzeit ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt nicht zu nutzen. Oft wird die komplette Fläche dauerhaft beparkt. Dass der Bürgersteig dort nicht genutzt werden kann, betrifft die Menschen, die dort leben, im gleichen Maße wie die Besucher und Menschen, die zu den dort ansässigen Dienstleistern gelangen wollen. Ein Ausweichen auf die Hanauer Landstraße, die in diesem Bereich vierspurig verläuft und oft mit deutlich erhöhtem Tempo, das kaum kontrolliert wird, befahren wird, wird den anderen Verkehrsteilnehmern zurzeit aufgezwungen, ist aber in keinster Weise zumutbar. Eine schnelle Veränderung der Situation ist zwingend, ein weiteres Zulassen des Zustandes fahrlässig. (Google Streetview Aufnahme September 2022) (Aufnahme privat, 26.08.2023) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2332 Aktenzeichen: 66-2
Ankauf der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8
Antrag vom 05.09.2023, OF 579/3 Betreff: Ankauf der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 592/23 OBR 3; ST 1337/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, warum die Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 nicht angekauft wird. Wurde Kontakt zum jetzigen Eigentümer aufgenommen? Wie lautet seine Antwort? Bestehen Verkaufsabsichten? Was spricht aus Sicht der ABG gegen einen Ankauf? Begründung: In der ST 1337 antwortete der Magistrat lapidar mit einem Satz, dass die Liegenschaft nicht von der ABG aufgekauft wird. Wäre die Antwort begründet gewesen, hätte sich dieser erneute Antrag erübrigt. So müssen erst weitere Monate vergehen und die Mitarbeiter:innen des Magistrats erneut mit der Frage beschäftigt werden, bis wirkliche Klarheit herrscht. Dieses Antwortverhalten kann leider nur als Verzögerungstaktik von Seiten des Magistrats ausgelegt werden und wird vom Ortsbeirat bedauert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.01.2023, V 592 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1337 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 762 2023 Die Vorlage OF 579/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Wie geht es weiter mit der Schwedlerbrücke?
Antrag vom 01.09.2023, OF 331/4 Betreff: Wie geht es weiter mit der Schwedlerbrücke? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie die geplanten Maßnahmen zur Revitalisierung der Schwedlerbrücke in den nächsten Jahren verwirklicht werden können und welche Probleme aktuell die Sanierung verzögern. Begründung: Die Fußgängerbrücke zwischen Ostparkstraße und Schwedlerstraße/Ferdinand-Happ-Straße ist seit über 10 Jahren gesperrt und damit die Wegeverbindung zwischen dem nördlichem Ostend und der mittleren Hanauer Landstraße/Osthafen für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich beeinträchtigt. Die schon lange erhoffte Sanierung (Teilneubau) der Schwedlerbrücke sollte eigentlich bereits in 2022 baulich vorangetrieben werden. Im Januar 2021 wurde einigen Mitgliedern des alten Ortsbeirats in einem Ortstermin die Situation und Neugestaltung dargelegt. Die Umsetzung lässt aber weiter auf sich warten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 751 2023 Die Vorlage OF 331/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 18.07.2023, OM 4323 Betreff: Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Vorgang: OM 4134/23 OBR 3 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 15.06.2023, OM 4134, durch die Vorlage OM 4323 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: a) Die Baumscheiben werden eingefasst, sodass sie als Hochbeete bepflanzt werden können. Hierfür sollen Patenschaften für Anwohnende und Gewerbetreibende vergeben werden. Quelle: www.stadt-dortmund.de b) Die Beleuchtung wird auf energieeffiziente LED-Leuchten umgestellt und so gestaltet, dass sie trotz des dichten Baumbestandes den Straßenraum ausreichend ausleuchten. Insbesondere im Bereich des Merianplatzes muss die Beleuchtung verbessert werden. c) Nach Abschluss der Bautätigkeit im Bereich der Einmündung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg sollte dieser Bereich neu gestaltet werden und nicht nur in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Dazu gab es bereits mehrere Ortstermine. Es sollte jedoch mit Blick auf die Neubauten ein neues Konzept unter Beteiligung des Ortsbeirates und Anwohnenden erarbeitet werden. d) Das Teilstück der Merianstraße zwischen Merianplatz und Elkenbachstraße ist in eine temporäre Spielstraße zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr umzuwandeln und der Straßenbelag so zu gestalten, dass er auch zum Spielen geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4134 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2262 Aktenzeichen: 66-0
Ersatzangebot während der Betriebseinstellung der U 4
Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4269 entstanden aus Vorlage: OF 553/3 vom 28.06.2023 Betreff: Ersatzangebot während der Betriebseinstellung der U 4 Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF einzuwirken, dass sie während der Betriebseinstellung der U 4 vom 22.07.2023 bis zum 04.09.2023 entlang der Berger Straße ein Ersatzangebot des ÖPNV bereitstellt. Speziell die Stationen "Merianplatz" und "Höhenstraße" sind von den bisher veröffentlichen Ersatzangeboten durch die Straßenbahnlinien 12 und 16 sowie der Sonderlinie nicht betroffen. Ein alternatives Angebot während der sechswöchigen Betriebseinstellungen ist für diese Stationen bisher nicht zu erkennen. Begründung: Die Kompletteinstellung der U 4 über sechs Wochen in den Sommerferien ist für viele Familien und Angestellte eine Katastrophe. Dass die Nachrüstung der Strecke sinnvoll ist, um eine höhere Taktung zu ermöglichen, wird dabei nicht infrage gestellt. Jedoch drängt sich die Frage auf, welche Alternativangebote in dieser Zeit für die untere Berger Straße gemacht werden für Personen, die auf den ÖPNV angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2318 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Lücken im Baumbestand des Alleenrings nachpflanzen
Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4267 entstanden aus Vorlage: OF 550/3 vom 29.06.2023 Betreff: Lücken im Baumbestand des Alleenrings nachpflanzen Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Bäume an folgenden Standorten des Alleenrings nachzupflanzen: - Rothschildallee, nördliche Baumreihe gegenüber der Bushaltestelle "Günthersburgallee"; - Rothschildallee, nördliche Baumreihe vor den Häusern mit den Hausnummern 26 und 28; - Rothschildallee, südliche Baumreihe vor dem Haus mit der Hausnummer 33. Außerdem wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zur Begrünung sowie zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität umsetzen: - Begrünung des Zaunes der Hundewiese; - Anpflanzung einer Staudeninsel auf dem Alleenring auf der kleinen Verkehrsinsel auf Höhe der Rotlintstraße; - Aufstellen einer Bank auf dem Aleenring südlich vor dem Haus mit der Hausnummer 47. Der Ortsbeirat beteiligt sich an den Begrünungsmaßnahmen mit einem Betrag von 5.000 Euro. Begründung: Auf dem Alleenring im Abschnitt zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße gibt es einige Lücken im Baumbestand. Der Grünstreifen wird zunehmend von Anwohnerinnen und Anwohnern zur Naherholung genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2153 Antrag vom 20.11.2023, OF 603/3 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.12.2023, OIB 270 Aktenzeichen: 67-0
Keine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4256 entstanden aus Vorlage: OF 197/16 vom 26.06.2023 Betreff: Keine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Berger Weg/Klingenweg nicht als Einbahnstraße nach Bergen freigegeben wird. Begründung: Der Frankfurter Presse vom 23.06.23 ist zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat plant, den Berger Weg/Klingenweg zur Einbahnstraße zu machen und die Linie 83 (Lohrberg-Bus) über Bergen zur Friedberger Landstraße fahren zu lassen. Eine Probefahrt soll noch vor den Sommerferien stattfinden (Frankfurter Neue Presse, 23.06.23/Lokales Sommer, Sonne, sinnlose Staus, Keine Lösung für den Lohrberg in Sicht - Erneut Vorstoß für Ringbus-Linie). Die Maßnahme soll ergriffen werden, um das sommerliche Verkehrschaos am Lohrberg zu beruhigen. Eine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen würde ein enormes Verkehrsaufkommen nach Bergen in ein Wohngebiet bewirken. Das Wohngebiet rund um den Berger Teil des Klingenwegs ist durch verkehrsberuhigende Maßnahmen gekennzeichnet. 30er-Zone, Spielstraßen und versetzte Haltebuchten machen das Straßenbild aus. Auch wurde die Schranke vor ca. zwei Jahrzehnten aus gutem Grund dort eingerichtet. Es ist den Anwohnerinnen und Anwohnern verständlicherweise weder zu vermitteln noch zuzumuten, warum in Zeiten von Umwelt- und Naturschutz sowie Verkehrsberuhigung im Frankfurter Innenstadtbereich ein Wohngebiet im Außenbezirk direkt an einem Naherholungsgebiet für motorisierten Durchgangsverkehr geöffnet werden soll. Der Berger Weg/Klingenweg wird als Fahrradstrecke stark genutzt und zwischen dem motorisierten Verkehr und den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern auf dem einspurigen Weg würde ein erhöhtes Unfallrisiko entstehen. Das Busangebot für Besucher des Lohrbergs würde durch die vorgeschlagene Lösung unattraktiver gemacht werden, da sich die Fahrtzeit deutlich erhöht. Generell wird eine Abstimmung mit dem und Einbindung des Ortsbeirates 16 als dringend erforderlich angesehen. Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dem Berger Weg/Klingenweg um eine hochfrequentierte Wander- und Radstrecke handelt, setzt sich der Ortsbeirat Bergen-Enkheim für eine klare Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs ein. Mit einem Konzept, welches mobilitätseingeschränkten Menschen und Gartennutzerinnen und Gartennutzern eine angenehme Anfahrt mittels Auto ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2231 Aktenzeichen: 32-1
Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4160 entstanden aus Vorlage: OF 476/11 vom 18.06.2023 Betreff: Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen Vorgang: OM 3214/22 OBR 11; ST 817/23 Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 817 "Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke", wird der Magistrat gebeten, auf die Gefährlichkeit der Straßenschäden im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Omega-Brücke und Altem Zollhaus durch entsprechende Beschilderung, z. B. mit dem Verkehrszeichen 101 "Gefahrstelle" mit dem Zusatz "Vorsicht Straßenschäden", aufmerksam zu machen. Weiterhin ist zu prüfen, ob es nicht erforderlich ist, im Sinne der Sicherheit, gerade auch für Motorradfahrer und aufgrund der Einfädelsituation durch den von der Rampe der Omega-Brücke abfahrenden Verkehr, den Bereich mit reduziertem Tempo (30 oder 40 km/h), wie es in solchen Fällen in anderen Straßen Frankfurts üblich ist, auszuweisen. Die Maßnahmen sollten bis zur abgeschlossenen Durchführung der Sanierung durchgeführt werden. Begründung: Insgesamt ist der Bereich rund um die Mainkur als im Sinne der Verkehrssicherheit kritischer Bereich zu betrachten. Es wird schnell gefahren - oft auch weit über 50 km/h. Dies wird äußerst selten - viel zu selten - und dann nur angekündigt von den Ordnungsbehörden überwacht. Unerlaubtes Wenden oder auf die gegenüberliegende Fahrbahn fahren, bei Rot über die Ampel fahren - dies gilt für Autoverkehr, Motorradverkehr, Fahrradverkehr etc. -, quer über alle Fahrbahnen laufen und das nicht an der Ampel gehören zum täglichen Verkehrsaufkommen in diesen Bereichen. Wenn dazu noch eine marode Fahrbahnoberfläche kommt, die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer zu Ausweichmanövern zwingt, führt das zweifelsohne zu gefährlichen Situationen für Leib und Leben. Eine Sanierung erst im Jahre 2024 ist spät. Diese Zeitspanne muss dringend mit den im Tenor vorgeschlagenen Maßnahmen überbrückt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3214 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 817 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2216 Aktenzeichen: 66-0
Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Hinweis: Die Vorlage OM 4134 wird durch die Vorlage OM 4323 ersetzt.
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4134 entstanden aus Vorlage: OF 462/3 vom 06.02.2023 Betreff: Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Hinweis: Die Vorlage OM 4134 wird durch die Vorlage OM 4323 ersetzt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: 1. Die Baumscheiben werden eingefasst, sodass sie als Hochbeete bepflanzt werden können. Hierfür sollen Patenschaften für Anwohnende und Gewerbetreibende vergeben werden. Quelle: www.stadt-dortmund.de 2. Die Beleuchtung wird auf energieeffiziente LED-Leuchten umgestellt und so gestaltet, dass sie trotz des dichten Baumbestandes den Straßenraum ausreichend ausleuchten. Insbesondere im Bereich des Merianplatzes muss die Beleuchtung verbessert werden. 3. Nach Abschluss der Bautätigkeit im Bereich der Einmündung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg sollte dieser Bereich neu gestaltet werden und nicht nur in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Dazu gab es bereits mehrere Ortstermine. Es sollte jedoch mit Blick auf die Neubauten ein neues Konzept unter Beteiligung des Ortsbeirates und Anwohnenden erarbeitet werden. 4. Das Teilstück der Merianstraße zwischen Merianplatz und Elkenbachstraße ist in eine temporäre Spielstraße zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr umzuwandeln und der Straßenbelag so zu gestalten, dass er auch zum Spielen geeignet ist. 5. Auf der gesamten unteren Berger Straße analog der oberen Berger Straße wird eine Rechts-vor-links-Regelung eingeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2023, OM 4323
Grüne Welle für den ÖPNV
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11
Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4082 entstanden aus Vorlage: OF 301/4 vom 30.05.2023 Betreff: Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch folgende Maßnahmen einige störende Nebeneffekte bei der Zufahrt auswärtiger Besucherinnen und Besucher zum Clementinen Kinderhospital verringert werden können: 1. Deutlichere Beschilderung des Verkehrszeichens "Einfahrt verboten" am Alfred-Brehm-Platz an der Einmündung der Theobald-Christ-Straße, z. B. durch ein zweites entsprechendes Schild auf der linken Straßenseite der Einmündung. 2. Herausnehmen des Fußweg-Hinweisschildes aus dem Blickfeld der Autofahrerinnen und Autofahrer (z. B. durch Versetzung auf die andere Straßenseite der Theobald-Christ-Straße). 3. Hinweise auf eine Blockumfahrung über Bernhard-Grzimek-Allee, Zobelstraße, Hanauer Landstraße, Theobald-Christ-Straße, um die von Anwohnerparken geprägte Hölderlinstraße zu entlasten. 4. Demontage des Hinweisschildes an der Hölderlinstraße. 5. Hinweise zum Vermeiden des Motorlärms wartender Fahrzeuge in der Theobald-Christ-Straße vor dem Eingang des Krankenhauses (z. B. "Motor aus" oder "Bitte Stellplätze im Hof benutzen"). 6. Hinweise auf Parkmöglichkeit in der Tiefgarage der Zoopassage. Über die Ausweisung der Parkmöglichkeiten für Patientengruppen und Besucherinnen und Besucher, die aus medizinischen Gründen nicht unmittelbar auf dem Parkplatz des Clementinen Kinderhospitals parken müssen, kann mit der Öffentlichkeitsarbeit des Krankenhauses das Gespräch gesucht werden, um entsprechende Informationen zu Parkmöglichkeiten im weiteren Umfeld des Krankenhauses im Vorfeld des Krankenhausbesuches in geeigneter Form an die Besucherinnen und Besucher zu kommunizieren. Begründung: Ortsfremde Fahrzeugsteuernde mit Ziel Kinderhospital machen aus Sicht von Ortskennern oft zwei typische Fehler: 1. Bei Anfahrt aus Richtung Pfingstweidstraße über den Alfred-Brehm-Platz suchen sie die Zufahrt zum Hospital und folgen intuitiv dem ersten vorhandenen Hinweisschild, das aber für Fußgängerinnen und Fußgänger gedacht ist. Dabei übersehen sie das rechter Hand sehr weit oben angebrachte Schild "Einfahrt verboten" und geraten in hupenden Konflikt mit dem Gegenverkehr. 2. Holende und Bringende stehen gerne mit laufendem Motor vor dem Eingang in der Theobald-Christ-Straße im Parkverbot. Die Zufahrt auf den Hof von der Hölderlinstraße aus war früher mal möglich, heutzutage aber nicht mehr. Möglicherweise stammt das Hinweisschild am oberen Ende der Hölderlinstraße aus dieser früheren Zeit. Ob man die Hölderlinstraße als Teil einer Blockumfahrung empfehlen soll, scheint zweifelhaft, weil sie sehr eng ist. Für eine Blockumfahrung scheint die o. g. Route geeigneter. Wenn eine Empfehlung zum Parken ausgesprochen werden soll, erscheint das genannte Parkhaus geeigneter als die umliegenden Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2191 Beratung im Ortsbeirat: 4
Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/Freihofstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4093 entstanden aus Vorlage: OF 315/4 vom 09.05.2023 Betreff: Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/Freihofstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Große Spillingsgasse/ Freihofstraße den Bordstein absenken zu lassen. Begründung: Der Bordstein soll an dieser Stelle abgesenkt werden, damit die Überquerung der Großen Spillingsgasse auch für Personen im Rollstuhl, mit Rollator oder für Kinder auf Fahrrädern möglich ist, ohne auf die Freihofstraße ausweichen zu müssen. Durch die Nähe der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V., mehrerer Kitas und der Musikschule auf der Berger Straße sind hier viele Kinder und Familien, und durch die Nähe zur Johanniskirche und Gemeinde auch viele ältere Personen, in den Straßen unterwegs. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1800
Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4039 entstanden aus Vorlage: OF 619/10 vom 18.05.2023 Betreff: Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten Insektenfreundliche Leuchtmittel sind auf den notwendigen Streubereich konzentriert und setzen energiesparende Leuchten ein. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf solche insektenfreundlichen Leuchtmittel vorangeschritten ist. Hierbei sollten auch Vorgänge und Pläne der Verwaltungen und Ämter einbezogen werden, die nicht in städtischer Verantwortung liegen (wie zum Beispiel Hessen Mobil oder die Autobahn GmbH des Bundes ). Begründung: Lichtverschmutzung verstärkt das Insektensterben. Insbesondere leuchten immer noch einige Straßenleuchten im Straßenverlauf und an den Autobahnauf- und abfahrten der Friedberger Landstraße, Homburger Landstraße und im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße mit gelben Intensivlichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2222 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Fahrradbügel Breite Gasse/Zeil und vor Zeil 10 aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4048 entstanden aus Vorlage: OF 862/1 vom 19.05.2023 Betreff: Fahrradbügel Breite Gasse/Zeil und vor Zeil 10 aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf der Gehwegnase östlich der Einbiegung der Breiten Gasse auf die Zeil wenigstens zehn Fahrradbügel aufzustellen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, einige der Poller vor dem Gebäude Zeil 10 durch Fahrradbügel zu ersetzen. Begründung: Im Bereich östlich der Einbiegung der Breiten Gasse auf die Zeil gibt es erkennbar zu wenig Radbügel, denn an jedem dortigen Baum werden beständig Fahrräder abgeschlossen. Die Gehwegnase und die gegenüberliegenden Poller sind geeignete Standorte für die nötigen Fahrradbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2118 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3998 entstanden aus Vorlage: OF 463/11 vom 10.05.2023 Betreff: Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, den Betrieb des automatisch fahrenden EASY-Shuttles im Riederwald zu verstetigen, auf den gesamten Stadtteil auszuweiten und es dadurch als regelhaftes Angebot Teil des öffentlichen Nahverkehrs zu machen. Konkret soll das EASY-Shuttle - über die dann für Autos gesperrte Raiffeisenstraße zusammen mit Fahrrädern eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bis zur Seniorenwohnanlage fahren, womit die andere Hälfte des Riederwalds angeschlossen werden würde; - über die Lahmeyerbrücke zur Hanauer Landstraße fahren, um den Anschluss an die Straßenbahn zu ermöglichen. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Der Operator könnte eventuell erforderliche abschließbare Poller manuell öffnen - später kann dies automatisch erfolgen. Begründung: Neue Mobilitätsangebote - insbesondere im ÖPNV - sind wichtig, um die Mobilitätswende nachhaltig und klimaverträglich zu gestalten. Die Stärkung und der konsequente Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sind grundlegend für die Mobilitätswende. Voll elektrisch, CO2-frei, leise, sicher, effizient und perspektivisch als On-Demand-Lösung bietet das automatisierte Fahren eine vollkommen neue Möglichkeit, mobil zu sein - insbesondere in Stadtteilen, die bisher nur eingeschränkt an den ÖPNV angeschlossen sind. Die zahlreichen positiven Erfahrungen der Riederwälderinnen und Riederwälder mit dem seit mehreren Monaten im Test befindlichen EASY-Shuttle spiegeln dies wider. So wurde das Angebot von zunächst einem Bus auf zwei Busse ausgeweitet. Exemplarisch sei ein Zitat einer 80-jährigen Seniorin dargestellt, welche den EASY-Shuttle regelmäßig benutzt: "Die zwei Kilometer hin und zurück von der Seniorenwohnanlage zum Netto-Supermarkt schaffe ich nicht mehr. Mit dem EASY-Bus sind es insgesamt nur noch 400 Meter zu laufen. Damit kann ich wieder selbstständig einkaufen." Um künftig allen Riederwälderinnen und Riederwäldern eine nahe gelegene Haltestelle vor ihrer Haustür zu ermöglichen, soll das bestehende Angebot, welches aktuell nur im Osten des Riederwalds verfügbar ist, auf den ganzen Stadtteil und um eine Verbindung zur Hanauer Landstraße ausgeweitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 812 Antrag vom 01.06.2024, OF 630/11 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5636 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Fahrradweg in der Rohrbachstraße
Antrag vom 01.06.2023, OF 533/3 Betreff: Fahrradweg in der Rohrbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg auf dem Bürgersteig in der Rohrbachstraße vom Alleenring Richtung Friedberger Landstraße breiter zu gestalten. Dabei soll geprüft werden, ob der Bürgersteig breit genug ist, um einen zweispurigen Radweg in beiden Fahrtrichtungen einzurichten. Begründung: An den Pfosten, die die Kfz-Parkplätze abgrenzen, werden viele Fahrräder auf der Seite des Radweges angekettet, was den Platz für die Fahrradfahrer wegnimmt und diese daher auf den für die Fußgänger ausgelegten Teil des Bürgersteigs ausweichen müssen. Der Bürgersteig scheint jedoch breit genug zu sein, um diesen Radweg breiter zu gestalten und eventuell eine Doppelspur einzurichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 533/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Mehr Tischtennisplatten für das Nordend
Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Adlerflychtplatz - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Günthersburgallee zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Lutherplatz - Orsenigopark an der Hallgartenstraße - Grünfläche Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, sodass es wünschenswert wäre, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Abschaffung der Rechtsabbiegerampel an der Kreuzung Friedberger Landstraße/RatBeilStraße
Antrag vom 24.05.2023, OF 192/16 Betreff: Abschaffung der Rechtsabbiegerampel an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rat-Beil-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: die kürzlich neu eingerichtete Rechtsabbieger Ampel von der Friedberger Landstraße aus nördlicher Richtung kommend in die Rat-Beil-Straße wird ersatzlos abgeschafft. Begründung: Die fragliche Kreuzung befindet sich zwar nicht in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Ortbeirats Bergen-Enkheim. Dessen Zuständigkeit ergibt sich jedoch daraus, dass von der neugeschaffenen Verkehrssituation tagtäglich hunderte Bürger aus dem Stadtteil Bergen-Enkheim betroffen sind. Fahrzeuge, die auf der Friedberger Landstraße von der Friedberger Warte kommend in südlicher Richtung nach Frankfurt fahren, konnten schon immer an der Kreuzung Friedberger Landstraße / Rat-Beil-Straße rechts abbiegen. Das Abbiegen war Jahrzehnte lang möglich ohne Beschränkung, natürlich schon immer mit der Absicherung durch einen Fußgängerweg für Fußgänger und Radfahrer. Für die Rechtsabbiegerspur wurde jetzt aber eine Ampel installiert mit der Folge, dass durch die Ampelphase sich permanent ein Rückstau bildet, letztendlich auf beiden Fahrspuren Richtung Frankfurt am Main, wobei sich dieser Rückstau oftmals bis weit hinter die Friedberger Warte auf die B 3 sich auswirkt. Das bedeutet für die aus Bergen-Enkheim kommenden Fahrzeuge - und natürlich auch für alle anderen Fahrzeugen - das Stehen in einem künstlich geschaffenen Stau mit den daraus resultierenden erheblichen Umweltbeeinträchtigungen. Dabei hat die neuinstallierte Ampelanlage keinerlei Sinn, außer dem Zweck, die Autofahrer zu drangsalieren und zu schikanieren. Für Fußgänger und Radfahrer ergibt sich keine verbesserte Verkehrssituation, denn dann, wenn die Autofahrer bei einer grünen Ampelschaltung rechts in die Rat-Beil-Straße abbiegen dürfen, sind auch die Fußgänger und Radfahrer zum Anhalten gezwungen. Der Verkehr läuft somit insgesamt nicht reibungsloser, wie seit Jahrzenten der Fall, sondern es wird ein künstlicher Stau mit allen umweltschädlichen Folgen geschaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 192/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, GRÜNE, LINKE und BFF gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP
Unterstützung für Power am Tower 2023
Antrag vom 24.05.2023, OF 312/4 Betreff: Unterstützung für Power am Tower 2023 Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget den Stadtteilarbeitskreis Nordend/Bornheim bei der Ausrichtung seines Kinder- und Jugendfestes Power am Tower am 22.09.2023 am Bornheimer Uhrtürmchen mit 350 Euro für die Musikbühne (das entspricht der Hälfte dieser Kosten). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im September findet wieder das traditionelle Kinder- und Jugendfest statt, an dem über 25 Einrichtungen aus den Ortsbezirken 3 und 4 teilnehmen. An diesem Fest, das ein sichtbares Zeichen einer lebendigen und vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen darstellt, sollte sich der Ortsbeirat mit dem oben genannten Betrag beteiligen und sich die Bühnenkosten mit dem Ortsbeirat 3 teilen. Zu den Hauptaufgaben des Stadtteilarbeitskreises, der das Fest veranstaltet, zählen die Vernetzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Darüber hinaus trägt die Veranstaltung zur Belebung der mittleren Berger Straße bei und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die zahlreichen Einrichtungen und ihre Angebote in einem lockeren Umfeld zu informieren. Für Kinder und Jugendliche bietet es ein buntes Programm. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO II, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 235 2023 Die Vorlage OF 312/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 entstanden aus Vorlage: OF 578/10 vom 17.04.2023 Betreff: Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte Es besteht eine komplexe Verkehrssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661. Durch die Anpassung der Schulbezirke werden noch mehr Kinder aus dem Ortsbezirk 10 auf ihrem Schulweg die Friedberger Landstraße zur und von der Valentin-Senger-Schule überqueren müssen. Deshalb wird der Magistrat gebeten, die direkt nördlich der Friedberger Warte gelegenen Fußgängerampeln in beide Fahrtrichtungen mit einer Rotlichtüberwachungsanlage nebst beschilderter Ankündigung zu versehen. Ferner soll dieser Bereich ergänzend durch das Installieren von geeigneten Messstationen zur Geschwindigkeitsüberwachung und wenn möglich auch zur Überwachung der Wegführung für zu Fuß Gehende und Radfahrende sicherer gestaltet werden. Begründung: Die großflächige, komplexe Kreuzungssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661 ist für alle Verkehrsbeteiligten herausfordernd. Immer wieder sind Autofahrende auffällig, die die formal gültige Signalisierung ignorieren und erheblich zu schnell oder entgegen der Abbiegevorschriften fahren. Für Grundschulkinder auf dem Schulweg ist das gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Antrag vom 18.11.2023, OF 710/10 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Unterstützung für das Berger Straßenfest
Antrag vom 02.05.2023, OF 524/3 Betreff: Unterstützung für das Berger Straßenfest Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt das kommende Berger Straßenfest 2023 mit 5000€. Begründung: Besonders durch den Anstieg der Energiepreise sind die Frankfurter Stadtfeste gefährdet. Dies gilt auch für das Berger Straßenfest in unserem Stadtteil, das noch auf der dringenden Suche nach finanzieller Unterstützung ist. Als Ortsbeirat sollen wir helfen, wo wir können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 225 2023 Die Vorlage OF 524/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen 1 GRÜNE und ÖkoLinX (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3847 entstanden aus Vorlage: OF 286/4 vom 06.04.2023 Betreff: Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10 Der Magistrat wird aufgefordert, alle gesetzlichen Möglichkeiten sowie alle persönlichen Einflussmöglichkeiten seitens der städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Vorstand der Pestalozzi-Stiftung Frankfurt zu nutzen, um den Verkauf des Hauses zu verhindern und/oder eine sozialverträgliche Lösung für die Mieterinnen und Mieter zu erreichen, insbesondere die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrechts im Rahmen der Milieuschutzsatzung (hier: Erhaltungssatzung Nr. 51 vom 04.12.2018) oder die Vermittlung an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer über die Genossenschaftliche Immobilienagentur (GIMA). Begründung: Laut Erhaltungssatzung Nr. 51 - Berger Straße -, die das genannte Mietshaus mit zehn Parteien umfasst, besteht bereits seit Jahren ein erheblicher Verdrängungsdruck in diesem Teil von Bornheim. Die Mieterinnen und Mieter des Hauses wohnen bislang zu sehr günstigen Bedingungen, da sich das Gebäude im Besitz der gemeinnützigen Pestalozzi-Stiftung Frankfurt befindet (Stiftungszweck: Förderung der Ausbildung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studienhilfe für Personen, die in Frankfurt am Main oder in der Region Rhein-Main wohnen). Obwohl das Haus der Stiftung durch das Ehepaar Hoffmann zu gemeinnützigen Zwecken übereignet wurde (siehe Stiftungsurkunde, Abb. 1), wurde es nach Auskunft der Mieterinnen und Mieter nun jedoch auf dem freien Markt angeboten (s. Abb. 2). Hausbesichtigungen von Interessierten haben bereits stattgefunden und finden weiterhin statt. Laut Auskunft der Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, Dr. Helga Budde, an die Mieterinnen und Mieter handle es sich um eine Verkaufsprüfung; ein Verkauf sei ggf. notwendig, um dem Satzungszweck der Stiftung weiter nachkommen zu können und die Stiftung in ihrer Substanz erhalten zu können. Dem entgegen berichten die Mieterinnen und Mieter, dass die Eigentümerin dem substanziellen Erhalt des Hauses nicht nachgekommen sei und die letzten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen 2001 (Dach) bzw. 2008 (Fenster) vorgenommen wurden. Dies bestätigte der Geschäftsführer der Stiftung, Werner Wiegand, in der Frankfurter Rundschau vom 14.03.2023 und schätzte die möglichen Kosten auf 300.000 Euro bis 500.000 Euro. Die Stiftung ist somit nicht nur ihren Verpflichtungen als Eigentümerin nicht nachgekommen, sondern hat auch Stiftungskapital mindestens fahrlässig im Wert gemindert. Der Verkauf an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer dient beiden Zwecken, dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung eines zeitgemäßen Zustands und dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung. Abb. 1: Stiftungsurkunde zur Übereignung des Hauses an die Pestalozzi-Stiftung Frankfurt durch das Ehepaar Hoffmann für gemeinnützige Zwecke (Foto: Privat). Abb. 2: Immobilien-Verkaufsangebot der LBS für das Haus Fechenheimer Straße 12 (Foto: Privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2306 Beratung im Ortsbeirat: 4
Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden V
Antrag vom 24.04.2023, OF 448/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße nicht akzeptablen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist nach eigener Aussage personell zu schwach besetzt ("mir komme nur noch auf Anfrage"), um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 27 2023 Die Vorlage OF 448/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mainkur Bahnhof
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3827 entstanden aus Vorlage: OF 444/11 vom 01.02.2023 Betreff: Mainkur Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, den Grünflächenbereich an der Straßenbahnhaltestelle "Mainkur Bahnhof" neu zu bepflanzen und zu verschönern. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle "Mainkur Bahnhof" ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Der Bahnhof und die alten Restaurant- und Hotelgebäude sind stark durch Witterung und Autoverkehr in Mitleidenschaft gezogen. Eine Erneuerung der Bepflanzung sowie eine Einzäunung der Grünfläche hinter der Straßenbahnhaltestelle, die auch als Trampelpfad und Müllabladeplatz genutzt wird, unterstützt einen positiven ersten Eindruck unserer Stadt und wertet den gesamten Platz inklusive Haltestelle auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1751 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1270 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Neuanlage Straßenbegleitgrün Alleenring Querung der Berger Straße
Antrag vom 18.04.2023, OF 514/3 Betreff: Neuanlage Straßenbegleitgrün Alleenring Querung der Berger Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Entspricht die Neugestaltung des Straßenbegleitgrüns auf dem Alleenring Höhe der Querung der Berger Straße einer aktuellen klimaangepassten Stadtgestaltung? b) Warum wurden hier nicht Blühwiesen anstatt der Schotterflächen angelegt? c) Ist geplant im Sinne der Artenvielfalt noch weitere Blühpflanzen in die Fläche einzubringen? Begründung: Gerade wurde die städtische Freiflächensatzung beschlossen, die detailierte Anforderungen an private Hauseigentümer bei der Gestaltung ihrer Freiflächen stellt. Schottergärten sind verboten. Es mutet merkwürdig an, dass in der heutigen Zeit noch Flächen in dieser Form gestaltet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 514/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 514/3 wurde zurückgezogen.
Das Clementine Kinderhospital mit dem Pkw elegant ansteuern
Antrag vom 11.04.2023, OF 292/4 Betreff: Das Clementine Kinderhospital mit dem Pkw elegant ansteuern Der Magistrat wird gebeten, - an der Einmündung der Theobald-Christ-Straße in den Alfred-Brehm-Platz ein zweites "Einfahrt verboten"-Schild zum Hinweisschild für Fußgänger zu hängen sowie - in der Theobald-Christ-Straße einen geeigneten Hinweis auf die Zufahrt zum Gelände von der Hölderlinstraße aus anzubringen. Begründung: Ortsfremde Fahrzeugsteuernde mit Ziel Kinderhospital machen aus Sicht von Ortskennern oft zwei typische Fehler: - Bei Anfahrt aus Richtung Pfingstweidstraße über den Alfred-Brehm-Platz suchen sie die Zufahrt zum Hospital und folgen intuitiv dem ersten vorhandenen Hinweisschild, das aber für Fußgänger gedacht ist. Dabei übersehen sie das rechter Hand sehr weit oben angebrachte Schild "Einfahrt verboten" und geraten in hupenden Konflikt mit dem Gegenverkehr. - Holende und Bringende stehen gerne mit laufendem Motor vor dem Eingang in der Theobald-Christ-Straße, vermutlich, weil sie nicht wissen, dass man von der Rückseite - also der Hölderlinstraße - aus zu Stellplätzen auf dem Hof fahren kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 4 am 25.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 292/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 292/4 wurde zurückgezogen.
Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementine Kinderhospital
Antrag vom 07.04.2023, OF 293/4 Betreff: Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementine Kinderhospital Der Magistrat wird gebeten, an der Ausfahrt der Einbahnstraße Theobald-Christ-Straße eine deutlichere Beschilderung anzubringen, die den Autoverkehr vom Alfred-Brehm-Platz kommend in Richtung Clementine-Kinderhospital und auf dessen Parkplatz hinweist, der über die Hanauer Landstraße zu erreichen ist. Begründung: Insbesondere ortsunkundige Besucher des Krankenhauses übersehen die Ausweisung der Theobald-Christ-Straße als Einbahnstraße und folgen der sich an Fußgänger richtenden Beschilderung zum Clementinen-Kinderhospital. Zudem wird das Parkplatzangebot des Hospitals nicht von allen Besuchern der Klinik wahrgenommen, was zu Falschparken und Engpässen in der Theobald-Christ-Straße führt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 4 am 25.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 293/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 293/4 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Gre
Antrag vom 31.03.2023, OF 411/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um eine Vorplanung, Planung und Umsetzung zu einer Ergänzung des Radwegs (Radverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West über das interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim am Wilhelmsbader Weg) entlang des Straßenzugs Kilianstädter Straße/Wilhelmsbader Weg an Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu realisieren. Die vorhandene teilweise Wegeführung durch den Fechenheimer Wald ist unter sicherheitsrelevanten Aspekten nicht ausreichend um eine gute Rad-Verbindung zwischen diesen beiden Stadtteilen zu etablieren. Begründung: Lediglich eine 65ßm lange Strecke fehlt für die oben beschreibene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine weitere gute Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 14 2023 Die Vorlage OF 411/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omega-Brücke
Antrag vom 31.03.2023, OF 396/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um für die Hanauer Landstraße im Bereich zwischen Omega-Brücke und Mainkur ein Verkehrsregelkonzept erstellen zu lassen mit dem Ziel ein mehr an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, Lärmminderung, Geschwindigkeitseinhaltung.und Unterbindung unerlaubten Parkens (z.B. auf dem Einfädelstreifen von der Omega-Brücke Richtung Westen).zu erreichen Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Es kommt immer wieder zu Nichtbeachtung der Roten Ampelphasen vor allem stadtauswärts auf der Hanauer Landstraße mit erheblichem Risiko für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen an dieser hoch frequentierten Stelle. Zu schnelles Fahren, Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit, Beschleunigungsrennen stadtauswärts, polternde LKW-Fahrwerke auf defekter Straße führen zu nicht akzeptablen Lärm. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln und deren Folgen an der Kreuzung Mainkur dar. Eine kontinuierliche Überwachung des Verkehrs lehnt der Magistrat ab. Deshalb muss ein neu zu erarbeitendes Konzept für diesen Bereich erstellt werden um die inakzeptable Situation an der Mainkur nachhaltig im Sinne aller zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 1 2023 Die Vorlage OF 396/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3801 entstanden aus Vorlage: OF 476/3 vom 06.02.2023 Betreff: Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, entsprechende Markierung vorzunehmen und Schilder einzurichten, die dem Fuß- und Radverkehr eine Umfahrung der Baustelle entlang der Friedberger Landstraße in Richtung Norden, zwischen Mauerweg und Gaußstraße, aufzeigen. Weiterhin soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 20 entlang der Baustelle gelten und eine sichere Einfädelung für den Radverkehr auf die Fahrspur des Kfz-Verkehrs eingerichtet werden. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, in Zukunft den Fuß- und Radverkehr bei Planung und Genehmigung von Baustelleneinrichtungen, die die Nutzung von Radwegen und Bürgersteigen einschränken, stärker zu berücksichtigen, indem klare Handlungsempfehlungen für das Umfahren von Baustellen ausgewiesen werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht in der Art der Einrichtung der Baustelle entlang des betroffenen Bereichs auf der Friedberger Landstraße eine Gefahrenquelle für den Fuß- und Radverkehr. Insbesondere durch die langanhaltende Einschränkung für die Nutzerinnen- und Nutzergruppen ist eine klare Handlungsempfehlung zur Umfahrung der Baustelle notwendig. Ein reines Wegfallen der Radspur auf der Friedberger Landstraße lässt Radfahrende vor der Baustelle ratlos zurück. Der Kfz-Verkehr rechnet an dieser Stelle nicht damit, dass er sich die Fahrspur mit dem Radverkehr teilen muss. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Querparken auf Längsparken auf der nördlichen Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße umstellen
Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3802 entstanden aus Vorlage: OF 477/3 vom 06.02.2023 Betreff: Querparken auf Längsparken auf der nördlichen Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße umstellen Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße das Querparken der Autos auf Längsparken umzustellen. Begründung: Der Seniorenbeauftragte des Nordends wies darauf hin, dass in dem genannten kurzen Stück der Schwarzburgstraße die auf der Nordseite querparkenden Autos aufgrund der Enge der Straße in der Regel sehr weit auf dem Gehweg parken. Dies ist ein Problem für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie für Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren und Kinderwagen. Dies ist umso gravierender, als sich in diesem Teilstück das St. Katharinen- und Weißfrauenstift befindet. Die Bewohnerinnen haben sich schon mehrfach an den Seniorenbeauftragten gewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1483 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Klimaschutz im Ortsbezirk: Fragwürdiges „Schotterparadies“ in der Seilerstraße vor dem Seniorenheim prüfen lassen
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3765 entstanden aus Vorlage: OF 775/1 vom 28.02.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk: Fragwürdiges "Schotterparadies" in der Seilerstraße vor dem Seniorenheim prüfen lassen Der Magistrat wird gebeten, prüfen zu lassen, ob die im Zuge der Renovierungsarbeiten neu angelegte Grünfläche vor dem Seniorenheim in der Seilerstraße den Vorgaben der Vorgartensatzung bzw. der "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" entspricht. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass das neu angelegte "Schotterparadies" satzungskonform ist. Begründung: Schottergärten entsprechen nicht den Anforderungen, die Grünflächen in Zeiten des Klimawandels und des Artensterbens aufweisen müssen. Gerade deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung zusätzlich zu der schon vor vielen Jahren beschlossenen Vorgartensatzung eine neue "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" verabschiedet. Schottergärten sind danach nicht mehr zulässig. Grundstückseigentümerinnen uns -eigentümer sollten ihren "Schotter" lieber in insektenfreundliche und ganzjährige Begrünungen investieren. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1513 Aktenzeichen: 63-0
Bornheimer Weinfest 2023, Unterstützung der Bühnentechnik
Antrag vom 14.03.2023, OF 284/4 Betreff: Bornheimer Weinfest 2023, Unterstützung der Bühnentechnik Der Ortsbeirat 4 unterstützt die Bühnentechnik des Bornheimer Weinfestes am Fünffingerplätzchen für das Jahr 2023 (27. April bis 1. Mai) mit 1000 Euro aus seinem Budget. Begründung: Das Bornheimer Weinfest wird vom Gewerbeverein Bornheim Mitte seit einigen Jahren auf dem Bornheimer Fünffingerplätzchen und einem Teil der Berger Straße veranstaltet, um durch nettes Erleben die Aufmerksamkeit auf diesen Teil Bornheims zu lenken. In den meisten Jahren konnten auch Überschüsse erwirtschaftet werden, die in andere Aktivitäten einflossen, wie z.B. eine festliche Beleuchtung der Berger Straße zur Adventszeit. Das Fest erfreut sich wachsender Beliebtheit in Bornheim und darüber hinaus. In zwei Corona-Jahren fiel es aus. Mittlerweile sind durch verschärfte Vorschriften und rasant verteuerte Dienstleistungen im Einkauf die zu kalkulierenden Kosten enorm gestiegen, so dass in verschiedenen Richtungen nach Unterstützung für das Fest gesucht wird. Vor diesem Hintergrund sollte der Ortsbeirat mit der o.g. Unterstützung zum Gelingen der Veranstaltung beitragen. Zur Dringlichkeit: Das Ausmaß der Kostenerhöhung wurde erst bei Antragsschluss bekannt und stellte das Vorhaben kurzfristig in Frage. Man hat sich aber doch zum "Go" entschlossen. Die nächste Ortsbeirats-Sitzung läge nur zwei Tage vorm Termin. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 4 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 208 2023 Die Vorlage OF 284/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); bei Abwesenheit dFfm
Bedarf an Fußgängerschild für den Verbindungsweg entlang des Schulgeländes der Kirchnerschule zwischen Berger Straße und Löwengasse
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3652 entstanden aus Vorlage: OF 275/4 vom 22.02.2023 Betreff: Bedarf an Fußgängerschild für den Verbindungsweg entlang des Schulgeländes der Kirchnerschule zwischen Berger Straße und Löwengasse Der Magistrat wird gebeten, vor dem Verbindungsweg entlang des Schulgeländes der Kirchnerschule zwischen Berger Straße und Löwengasse aus Richtung Berger Straße ein Fußgängerschild (Zeichen 239: Sonderweg für Fußgängerinnen und Fußgänger) anzubringen. Begründung: Aus Richtung Löwengasse gibt es ein solches Fußgängerschild - aus der anderen Richtung nicht. Um diese Unklarheit zu beseitigen, soll aus beiden Richtungen ein Fußgängerschild angebracht werden. Dies soll auch Zusammenstöße zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Familien, die den angrenzenden Spielplatz/Außenbereich der Krippe verlassen, verringern. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1729 Beratung im Ortsbeirat: 4
Markierungen Linksabbiegen Kreuzung Sandweg/Habsburgerallee
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3655 entstanden aus Vorlage: OF 278/4 vom 19.02.2023 Betreff: Markierungen Linksabbiegen Kreuzung Sandweg/Habsburgerallee Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Sandweg/Habsburgerallee hinsichtlich des dort vorgesehenen mehrspurigen Abbiegens nach links klarer zu gestalten, zum Beispiel mit entsprechenden Richtungspfeilen schon vor der Kreuzung. Begründung: An der genannten Kreuzung von Sandweg und Habsburgerallee ist im Verlauf mehrspuriges Linksabbiegen vorgesehen, dies wird aber erst durch einen entsprechenden Pfeil auf der Kreuzung selbst ersichtlich. Vor der Kreuzung erwecken die Markierungen den Anschein, dass es eine Linksabbiegerspur und eine Spur für geradeaus/rechts gibt. Dadurch ergeben sich immer wieder gefährliche Situationen, wenn Linksabbieger von der linken Spur sich dann nach dem Abbiegen auf die rechte Spur orientieren und dabei nicht mit ebenfalls links abbiegenden Fahrzeugen von der ursprünglichen Spur geradeaus/rechts rechnen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1480 Beratung im Ortsbeirat: 4
Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661
Antrag vom 10.03.2023, OF 285/4 Betreff: Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661 Der Bitte des Amtes für Straßenbau und Erschließung vom 22. Februar 2023, zu einer Stellungnahme zum Planänderungsverfahren beizutragen, entspricht der Ortsbeirat 4 im Folgenden. Die Vorbetrachtungen zur Realisierung einer Direktrampe, eines Verflechtungsstreifens und eines erweiterten Lärmschutzes haben Ergebnisse zu Tage gebracht, die Anlass zur Sorge geben. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als verfahrensführende Behörde wird deshalb aufgefordert: Auf der für den Bau der Direktrampe von Friedberger Landstraße auf die A 661 vorgesehenen Fläche befindet sich derzeit dichtes Grün - Bäume und Sträucher. Nach Beendigung des Bauvorhabens sollen so ortsnah wie möglich Nachpflanzungen durch den Vorhabenträger erfolgen. Die Inbetriebnahme der Direktrampe wird vermutlich zu einer Verkehrszunahme von 18% auf der Friedberger Landstraße führen. Zur Reduktion der Lärmemissionen soll dort mindestens ab der Friedberger Warte in Richtung Norden eine Tempobeschränkung von 30 km/h eingeführt werden. Die Lärmabschätzungen durch die geplanten verkehrlichen Maßnahmen haben ergeben, dass auf der Friedberger Landstraße - trotz geplanter Lärmschutzwände - Lärm-Werte von 70 dB am Tage und 60 dB in der Nacht erreicht werden können. Diese Grenzwerte hat das Bundesverwaltungsgericht als "grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle" definiert. Aber auch in den anderen angrenzenden Stadtteilen Bornheim, Seckbach und Riederwald wird mit sehr hohen Lärmbelastungen gerechnet. Hier muss der Vorhabenträger proaktiv auf die betreffenden Anwohner:innen bzw. Eigentümer:innen zugehen und bestmögliche passive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. besonders schallschützende Fenster etc.) veranlassen und bezahlen. In der "Unterlage 1.1a - allgemein verständliche Zusammenfassung nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 UVPG", Seite 13, stehen zum Thema Auswirkungen auf das Landschaftsbild folgende Aussagen: "Die bereits bestehende A661 verläuft teilweise im Einschnitt und ist daher nicht immer einsehbar, aber ihre Geräuschkulisse beeinträchtigt die Erholungsqualität im grünen Siedlungsumfeld...Im Hinblick auf die Erholungs- und Freizeitfunktion ist das Umfeld des Planungsbereichs daher deutlich beeinträchtigt. Daher sind das Landschaftsbild und die Bedeutung für die wohnortnahe Erholung durch die genannten Faktoren stark vorbelastet." Um den Aufenthalt im Umfeld der Autobahn A 661 wieder halbwegs erträglich zu machen, muss die geplante Einhausung mindestens in der Variante L2 mit einer Länge von 1080 Metern auf dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis südlich der Seckbacher Landstraße realisiert werden unter maßgeblicher finanzieller Beteiligung des Bauherrn. Abschließend noch eine Bemerkung zur Bürgerbeteiligung. So sehr diese auch von uns begrüßt wird, gleicht sie in dieser Form doch eher einer Farce. Die vorliegenden Tabellen, Erläuterungsberichte, Lagepläne etc. sind so voraussetzungsvoll, dass sie die alleine gelassenen Bürger:innen geradezu in die Politikverdrossenheit drängen. Auch wenn Erläuterungen in "einfacher Sprache" vorliegen, ist eine echte Beteiligung in Form einer Präsenzveranstaltung zwingend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
Die untere Berger Straße attraktiver, sicherer und grüner gestalten
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 entstanden aus Vorlage: OF 431/3 vom 09.01.2023 Betreff: Die untere Berger Straße attraktiver, sicherer und grüner gestalten Vorgang: OM 1272/21 OBR 3; OM 2773/22 OBR 3; ST 2364/22; OM 3119/22 OBR 3; ST 2726/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die untere Berger Straße zu einem attraktivem Verweilort zu gestalten: 1. Umsetzen der Maßnahmen aus der Anregung vom 02.12.2021, OM 1272, und der Stellungnahme vom 09.12.2022, ST 2726; 2. Erhöhen der Reinigungsintervalle auf dem Abschnitt der Berger Straße und dem Merianplatz; 3. Anbringen von mehr Mülleimern mit Pfandringen und speziell Müllgaragen am Merianplatz; 4. Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, wo die Laufbreite für den Fußverkehr auf dem Bürgersteig 2,20 Meter unterschreitet, insbesondere vor den Hausnummern 12 bis 14, 15, 18, 26, 30, 59, 62, 65, 67, 70, 81, 84 bis 86 und 101; 5. Aufstellen von Parklets auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 16, 56, 75 und 102; 6. Entsieglung auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 26, 62 und 69, am Merianplatz 1 und auf dem Bürgersteig vor den Hausnummern 16, 66 und 108; 7. Einrichten von Lieferzonen auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern Berger Straße 94 bis 96 und Baumweg 44; 8. zu prüfen und zu berichten, ob der Behindertenparkplatz 13527 vor der Hausnummer 99 noch benötigt wird, und falls nein, soll hier ebenfalls eine Lieferzone eingerichtet werden; 9. Einrichten von Kurzzeitparkplätzen für den Zeitraum von montags bis samstags von 9 Uhr bis 19 Uhr auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 38 bis 40, 66, 88, 106 und 118 bis 120; 10. Einrichten von Parkplätzen für Motorräder und Motorroller auf den bestehenden Stellflächen vor den Hausnummern 28 (Eckhaus Herderstraße 19) und 98; 11. Aufstellen von Fahrradbügeln auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 23, 73, 76 und 104 sowie zusätzlich Fahrradbügel auf dem Bürgersteig in Schräganordnung vor den Hausnummern 58 bis 60, 92, 96 und 118; 12. Aufstellen von jeweils einem Fahrradbügel pro Seite an den Fußgängerüberwegen bei den Straßeneinmündungen/-kreuzungen zur Leibnizstraße, Schleiermacherstraße, Schopenhauerstraße (siehe Anregung OM 3119) und zum Baumweg zur Vermeidung von Falschparken; 13. Aufstellen einer Sitzbank vor der Hausnummer 62; 14. Einrichten eines zusätzlichen Fußgängerüberweges zwischen den Hausnummern 89 und 108, der durch eine Rampe barrierearm umgesetzt werden soll; 15. zu prüfen und zu berichten, ob die Taxistellflächen am Merianplatz weiter auf den Bürgersteig verlagert werden können, mit Reduzierung der Stellflächenanzahl auf die Länge der Hausnummer 46 sowie - falls dies nicht möglich sein sollte - eine alternative Verlagerung auf die Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor der Hausnummer 52; 16. Aufbringen von roten Markierungen für eine Fahrradspur in Richtung Norden (entgegen der Fahrtrichtung für Kraftfahrzeuge) in den Bereichen der Hausnummern 10 bis 24 (Kfz-Stellflächen entfallen), 42 bis 52 und hinter 88 bis 92; 17. Verbreitern der Streifen des Fußgängerüberweges am Merianplatz (Zeichen 293); 18. Installieren von Trinkbrunnen am Merianplatz und im Bethmannpark; 19. prüfen des Angebots eines kleinen Wochenmarktes auf dem Merianplatz (nicht freitags) und hierüber zu berichten; 20. zu prüfen und zu berichten, ob die Tiefgaragen der SAALBAU Bornheim und des Mousonturms im Ortsbezirk 4 teilweise als Quartiersgarage genutzt werden können; 21. Durchführen eines Pilotvorhabens, bei dem über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten (bestenfalls über die Sommerzeit) die Einfahrt für Kraftfahrzeuge in die untere Berger Straße an Sonntagen in den Zeiten zwischen 9 Uhr bis 17 Uhr gesperrt wird und ein begleitendes kulturelles und sportliches Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten werden soll - in Abstimmung mit den ortsansässigen Organisationen. Begründung: Die Berger Straße ist ein belebtes Stadtteilzentrum in Nordend. Die Coronakrise, die Energiekrise und das geänderte Konsumverhalten, hin zu mehr Onlinehandel, setzen dem Gewerbe vor Ort schwer zu. Der Ortsbeirat möchte durch diese Maßnahmen die Berger Straße kurz- bis mittelfristig deutlich attraktiver gestalten, um das Einkaufen vor Ort zu unterstützen. Gleichzeitig haben viele Anwohnende den Wunsch nach Veränderungen gefordert, da die vorhandene Flächenaufteilung nicht mehr zur gewünschten Flächennutzung passt. Die Dominanz parkender Autos, die fehlenden Verweilmöglichkeiten und die teilweise zugestellten Fußgängerwege machen eine Umgestaltung notwendig. Sicherheit im Straßenverkehr für den Fuß- und Radverkehr sowie mehr Angebote an Grünflächen, im Sinne der Attraktivitätssteigerung, stehen hier im Vordergrund der Interessen. Diese Maßnahmen wurden im Ortsbeirat durch eine überfraktionelle Arbeitsgruppe erarbeitet, die Gewerbetreibende, Anwohnende und Verkehrsexperten zur Situation in der unteren Berger Straße befragt hat. Die Sammlung an Umgestaltungsmaßnahmen wurde unter Berücksichtigung der knappen Haushaltslage zusammengetragen, im Sinne einer zeitnahen Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1272 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2773 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2364 Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3119 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2726 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1948 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5037 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5039 Etatanregung vom 25.04.2024, EA 136 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3606 entstanden aus Vorlage: OF 447/3 vom 12.01.2023 Betreff: Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße Vorgang: OM 2056/17 OBR 3; ST 2291/19 Ende 2019 gab der Magistrat bekannt, eine Änderung der Verkehrsführung auf der Glauburgstraße im Abschnitt zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße sei möglich. Damals wurde die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel zur Friedberger Landstraße noch nicht mitgedacht. Radfahrende fühlen sich an Ampeln sicherer, wenn eine rote Zone vor den haltenden Autos für sie eingerichtet ist (Fahrradschleuse), sodass sie als erste starten können, ohne übersehen zu werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie die weitere Planung für die Glauburgstraße im Abschnitt zwischen der Spohrstraße und der Friedberger Landstraße aussieht und wann diese umgesetzt wird. Zusätzlich zur damaligen Planung wird um die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel Glauburgstraße/Ecke Friedberger Landstraße gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2056 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2291 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1325 Antrag vom 05.09.2023, OF 578/3 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Instandsetzung der Pflastersteine auf der oberen Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3528 entstanden aus Vorlage: OF 272/4 vom 09.01.2023 Betreff: Instandsetzung der Pflastersteine auf der oberen Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, lose und fehlende Pflastersteine auf der oberen Berger S traße instand zu setzen. Begründung: Lose oder gar fehlende Pflastersteine sorgen auf der oberen Berger Straße (u. a. Höhe Hausnummer 287, siehe Foto) für gefährliche Verkehrssituationen, insbesondere für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Um die Verkehrssicherheit auf diesem Straßenabschnitt zu sichern, ist es notwendig, die Schäden zu beheben. Lose Pflastersteine (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1269 Beratung im Ortsbeirat: 4
Wiederbepflanzung der Baumscheiben im Bereich obere Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3529 entstanden aus Vorlage: OF 273/4 vom 09.01.2023 Betreff: Wiederbepflanzung der Baumscheiben im Bereich obere Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, sämtliche leere Baumscheiben im Bereich der oberen Berger Straße (Nähe Turngemeinde Bornheim 1860 e. V.) wieder zu bepflanzen. Begründung: Im Bereich der oberen Berger Straße, insbesondere in der Nähe der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V., sind mehrere Baumscheiben zurzeit unbepflanzt (z. B. Berger Straße/Falltorstraße, siehe Foto). Um das Mikroklima des Stadtteils zu verbessern, ist eine Begrünung vorhandener Flächen, wie u. a. der genannten Baumscheiben, notwendig. Leere Baumscheibe (Berger Straße/Falltorstraße) (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1338 Beratung im Ortsbeirat: 4
Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären
Antrag vom 09.02.2023, OF 468/3 Betreff: Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft über die Zukunft des Gebiets der ehemaligen Gebrauchtwagenhändler entlang der Friedberger Landstraße gebeten. Dabei soll der Magistrat insbesondere Antwort auf folgende Fragen geben: 1. Wie sind die genauen Eigentumsverhältnisse? 2. Welche langfristigen Pläne hat die Stadt mit diesem Gebiet? 3. Kann die Fläche einer vorübergehenden Zwischennutzung zugeführt werden, beispielsweise als Ausweichflächen für sanierungsbedürftige Kitas oder Schulen im Nordend? 4. Kann die Fläche sinnvoll in die Planungen des Gymnasiums Ost integriert werden - beispielsweise als Alternative zum geplanten Bau an der Dortelweiler Straße? 5. Wie sieht der Magistrat die Chance, das gesamte Areal zwischen Friedberger Landstraße und Dortelweiler Straße der Bevölkerung zugänglich zu machen, beispielsweise in Form einer Parkverbindung von Günthersburgpark und Wasserpark? Der Ortsbeirat weist den Magistrat darauf hin, dass der derzeitige Zustand dieser Fläche einer Stadt wie Frankfurt unwürdig ist. Begründung: Viele Gebrauchtwagenhändler auf diesem Areal haben in Erwartung des geplanten Baus der Günthersburghöfe ihre Präsenz dort bereits aufgegeben, sodass sich entlang einer zentralen Ausfallstraße der Stadt nur noch trostlose Trümmer finden. Dieser Anblick und die Aussicht, dass sich dieser Zustand aufgrund der ungeklärten Verhältnisse auf Jahre verfestigen könnte, ist unerträglich. Nachdem die Ortsvorsteherin dem Ortsbeirat in der Sitzung im Januar 2023 mitgeteilt hat, dass sich die Pläne der Stadt, auf dem besagten Gebiet eine provisorische Flüchtlingsunterkunft unterzubringen, aus Kostengründen zerschlagen haben, bittet der Ortsbeirat darum, dieses Gebiet schnellstmöglich einer sinnvollen (Zwischen-)Verwendung zuzuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der SPD wird über den 4. Aufzählungspunkt im Tenor gesondert abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 696 2023 1. Punkt 4. des Tenors wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 468/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen
Antrag vom 31.01.2023, OF 271/4 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des "Ostermarktes für Kinder" am Gründonnerstag 2023 einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit vielen Jahren nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 4 am 14.02.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 198 2023 Die Vorlage OF 271/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Kümmerer-Projekt auch auf der unteren Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3441 entstanden aus Vorlage: OF 430/3 vom 12.01.2023 Betreff: Kümmerer-Projekt auch auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, das Kümmerer-Projekt, das bereits in der mittleren Berger Straße im Ortsbezirk 4 sehr erfolgreich ist, auch für die untere Berger Straße zu übernehmen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass das Kümmerer-Projekt seitens der Wirtschaftsförderung finanziert wird. Der Ortsbeirat bittet um regelmäßige Information. Begründung: Das Kümmerer-Projekt ist deshalb erfolgreich, weil der Einzelhandel im Stadtteil bei seinen Aktivitäten vor Ort und im Bereich der Digitalisierung unterstützt wird, für allgemeine Sauberkeit gesorgt wird und es eine Kommunikation der Geschäftswelt untereinander fördert. Auch der "Draht zur Kommunalpolitik" wird so verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.05.2023, OF 310/4 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2192 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Einkaufsstraßen-Kümmerer-Projekt fortsetzen
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3371 entstanden aus Vorlage: OF 256/4 vom 03.01.2023 Betreff: Einkaufsstraßen-Kümmerer-Projekt fortsetzen Der Magistrat wird gebeten, das noch neuartige Projekt, eine Kümmerin oder einen Kümmerer für Frankfurter Einkaufsstraßen zu haben, für die nächsten Jahre fortzusetzen, insbesondere in der Einkaufslage Berger Straße. Begründung: Einzelhandelsgeschäfte - und auch örtliche Dienstleister - stehen verschiedenen Herausforderungen gegenüber, wie zum Beispiel der Gestaltung und dem Zustand der örtlichen Umgebung, aber auch der Veränderung des Kundenverhaltens in Zeiten der Digitalisierung. Vonseiten der Kommunalpolitik macht man sich Gedanken um die Vitalität von Stadtzentren und Einkaufsstraßen. Rund um Bornheim-Mitte ist mit einem Kümmerer-Projekt experimentiert worden, in dem die örtlichen Akteure in vielerlei Hinsicht unterstützt wurden; während der Coronapandemie hatten sich die Aktivitäten noch erweitert (Digitalisierung, gemeinsame werbliche Aktivitäten). 2022 wurde damit gestartet, das Projekt mit städtischer Unterstützung auf andere Frankfurter Straßen auszuweiten. Der Ortsbeirat begrüßt das Projekt und wünscht sich eine Fortsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.05.2023, OF 310/4 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2193
Planung und Bau eines gut befahrbaren Radwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel
Anregung vom 16.01.2023, OA 301 entstanden aus Vorlage: OF 368/11 vom 08.12.2022 Betreff: Planung und Bau eines gut befahrbaren Radwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen gut befahrbaren Radweg parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel zu planen und zu bauen. Im Vorfeld sind mit der Stadt Bad Vilbel Verhandlungen über die Weiterführung des gut befahrbaren Radwegs innerhalb des Bad Vilbeler Gebiets aufzunehmen. Vorzugsweise sollte der gut befahrbare Radweg auf der Standspur der rechten Seite von Frankfurt am Main kommend in Richtung Bad Vilbel fü hrend geplant und angelegt werden. Falls die notwendige Breite des gut befahrbaren Radwegs nicht ausreichend sein sollte, könnte der Radweg beidseits der Friedberger Landstraße hergestellt werden. Der gut befahrbare Radweg sollte ausreichend breit, baulich abgetrennt und farblich gestaltet sein. Begründung: Die jetzige Radwegeführung von Frankfurt am Main nach Bad Vilbel über den Heilsberg kann nicht als gut befahrbarer Radweg genutzt werden, da dieser Weg nicht entsprechend ausgebaut ist. Ein- und Ausfahrten von Garagen sowie querende Fußgänger im Bereich von Bushaltestellen behindern den Radverkehr. Zwecks Minderung des Kfz-Verkehrs sind die Bedingungen für den Rad- und E-Scooter-Verkehr zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 225 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 301 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2889, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 66-2
Abriss der Cassellabrücke beschleunigen
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3349 entstanden aus Vorlage: OF 374/11 vom 04.01.2023 Betreff: Abriss der Cassellabrücke beschleunigen Der Magistrat wird gebeten, den Abriss der Cassellabrücke über der Hanauer Landstraße so zu organisieren, dass es nicht zu wochenlangem Verkehrschaos im Frankfurter Osten kommt. Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach und Baumaßnahmen Am Erlenbruch im Riederwald sorgen derzeit für tägliche Staus im Frankfurter Osten. Wenn für den Abriss des maroden Brückenbauwerks der Cassellabrücke wochenlang zwei Fahrspuren auf der Hanauer Landstraße wegfallen und der Straßenbahnverkehr entfällt, wird dies zu einer großen Staubelastung im gesamten Frankfurter Osten führen. Der Magistrat muss dies kurzfristig verhindern. Falls dies nicht veränderbar ist, muss eine Lösung zum pünktlichen Erreichen der Schulen sichergestellt werden, zum Beispiel durch zusätzliche Schulbusse. Begründung: Es ist für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar, warum Straßenbrücken über Autobahnen innerhalb eines Wochenendes beseitigt werden können, aber die Beseitigung einer Fußgängerbrücke den Verkehr monatelang beeinträchtigen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1116 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-6
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