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Meine Nachbarschaft: Fellnerstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten

21.04.2022 · Aktualisiert: 20.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 271/3 Betreff: Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts auf Höhe der Querstraße eine Linksabbiegespur eingerichtet werden kann. Begründung: Das Parkhaus in der Querstraße stellt nach dem Wegfall zahlreicher Parkplatzflächen entlang des Oeder Wegs die einzige Möglichkeit dar, mit dem Auto in die Nähe des Oeder Wegs zu gelangen. Zwar wurde die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße zugunsten einer besseren Erreichbarkeit des Parkhauses von der Eschersheimer Landstraße aufgehoben, doch wer von Norden oder außerhalb kommt, muss nun, nach Errichtung der Diagonalsperre im Norden des Oeder Wegs, große Umwege in Kauf nehmen, um das Parkhaus überhaupt erreichen zu können. Wer von außerhalb kommt, muss entweder die Friedberger oder die Eckenheimer Landstraße bis zum Ende und dann über den Anlagenring fahren oder die gesamte Eschersheimer Landstraße bis zum Eschenheimer Turm nutzen, um über Bleichstraße und Petersstraße großzügig zu wenden. Auch ein Einbiegen in eine nördlich der Querstraße parallel verlaufende Straße - etwa die Holzhausenstraße - ist von Norden kommend nicht möglich, da Linksabbiegen nirgends vorgesehen ist. Diese Situation hat für den Oeder Weg entweder zur Folge, dass den Geschäften auf dem Oeder Weg Kunden verloren gehen, die auf eine Anfahrt mit dem Auto angewiesen sind, oder dass dieser Verkehr das Verkehrsaufkommen im Anlagenring sowie in der Eckenheimer Landstraße und den Straßen zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße erhöht. Eine Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße würde Autofahrenden einen schnellen Zugang zu den Geschäften im Oeder Weg gewähren und Ausweichverkehr sowie unnötigen Schadstoffausstoß durch großräumige Umfahrungen vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gespräch mit dem Gewerbering Dornbusch

19.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2022, OF 246/9 Betreff: Gespräch mit dem Gewerbering Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Gewerbering Dornbusch und den zuständigen Ämtern zu organisieren, um die Parksituation auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Eberhard-Beckmann-Anlage (stadtauswärts) und Marbachweg/Am Dornbusch zu besprechen und die besonderen Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln. Vertreter*innen des Ortsbezirks 2, der für den entsprechenden Straßenabschnitt stadteinwärts zuständig ist, sollen ebenfalls hinzugeladen werden. Begründung: Die Gewerbetreibenden klagen über eine angespannte Parksituation vor Ort, die ihren Belangen nicht entgegenkommt. Zusätzlich handelt es sich um eine Engstelle in der Verkehrsführung, für die mittelfristig bessere Lösungen gefunden werden müssen. Um die Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln, erscheint es sinnvoll, diese in den Prozess mit einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 246/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 246/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "Dornbusch" die Worte "und den ortsansässigen Gewerbetreibenden" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Verkehrsverlagerung in die Nachbarstraßen: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden!

28.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2022, OF 264/3 Betreff: Keine Verkehrsverlagerung in die Nachbarstraßen: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden! Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei der Planung zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine Fahrradfreundliche Nebenstraße: - Auf die Sperrung des Oeder Wegs aus Richtung Norden zunächst zu verzichten. Weitere Sperrungen sollen erst in einem weiteren Schritt geprüft werden, wenn die weiteren Umgestaltungsmaßnahmen umgesetzt wurden und zu keiner spürbaren Verlangsamung des Verkehrs geführt haben. - Bei der Umgestaltung von Parkflächen sollen nur die Flächen freigeräumt werden, die künftig auch von Gastronomen oder Einzelhändlern genutzt werden. Begründung: Die Sperrung am südlichen Ende am Eschenheimer Tor hat bereits zu massiven Verkehrsverlagerungen in die Finkenhofstraße geführt, einer kleinen Seitenstraße. Die Verdrängung ist in noch stärkerem Ausmaß im Rahmen der geplanten Diagonalsperre am nördlichen Ende, an der Holzhausenstraße zu erwarten. Hier wird der Verkehr zusätzlich in west-östlicher Richtung und umgekehrt gekappt. Dies wird zu Auswirkungen im gesamten Bereich westlich und östlich der Eckenheimer Landstraße und auf der Eckenheimer Landstraße führen. Deshalb schlägt das Gremium diesen Kompromiss vor um den Befürchtungen von ausbleibenden Kunden und der Zunahme des Parksuchverkehrs in den angrenzenden Straßen Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 36 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 36 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 264/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 265/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR

24.03.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1903 entstanden aus Vorlage: OF 213/9 vom 13.03.2022 Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen; 2. dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist. Begründung: Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbachwegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Fahrradwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebotenen Form davon in Kenntnis zu setzen, sodass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahrnehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatorische E-Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1711 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim

24.03.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1906 entstanden aus Vorlage: OF 216/9 vom 13.03.2022 Betreff: Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und inwieweit in dem in Richtung Eckenheim verlaufenden Abschnitt des Marbachwegs zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Bertramstraße Bäume gepflanzt werden können, wobei der Abstand zwischen den Bäumen so zu bemessen wäre, dass zwischen ihnen Kfz- Stellplätze eingerichtet werden können, die im Bedarfsfall auch als Behindertenparkplätze nutzbar sind; 2. ob und inwieweit dieses Konzept auch im Fall einer Sanierung des Marbachwegs in dessen weiteren Verlauf bis zur Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme im Bereich des Marbachwegs ist insgesamt unbefriedigend. Selbst bei Berücksichtigung der Bedürfnisse der Radfahrer ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein überbreiter Radweg zur Verfügung gestellt werden soll, obwohl auf der anderen Straßenseite ein Radweg in der Gegenrichtung vorhanden ist. Nicht nur wurde die vorhandene Breite nicht optimal genutzt, sondern auch die Gelegenheit zur Schaffung von dem Mikroklima begünstigenden Flächen für die Pflanzung von Bäumen versäumt. Die in Ziffer 1. beschriebene Korrektur erscheint, auch wenn nicht alle vorher vorhandenen Stellplätze wieder eingerichtet werden könnten, den Bedürfnissen aller Beteiligten besser gerecht zu werden als die aktuelle Situation. Eine entsprechende Lösung auch für den weiteren Verlauf des Marbachwegs wäre zu begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1713 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz

24.03.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1907 entstanden aus Vorlage: OF 218/9 vom 11.03.2022 Betreff: Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz Vorgang: OM 711/21 OBR 9; ST 161/22 Der Magistrat wird gebeten, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) einen Schutzantrag auf Ensembleschutz nach § 2 Absatz 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) für das Bertramsviertel zwischen Spenerstraße, Eberhard-Beckmann-Anlage, Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße zu stellen. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 161 verweist der Magistrat darauf, dass eine Anfrage auf Schutz nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Einzelschutz als Kulturdenkmal) abschließend vom LfDH verneint wurde. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob eine Unterschutzstellung als Ensemble gemäß § 2 Absatz 3 HDSchG nicht möglich ist. Anlage Anlage 1 (ca. 485 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1754 Aktenzeichen: 60 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten

15.03.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1830 entstanden aus Vorlage: OF 358/1 vom 28.02.2022 Betreff: Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Baustellenverkehr, der durch den Abriss des Altgebäudes und den Bau des neuen Central Business Towers (CBT) an der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße entsteht, für alle Verkehrsteilnehmer sicher zu gestalten. Insbesondere soll geprüft werden, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können, sodass die Anfahrt über die Junghofstraße erfolgen kann und die Ausfahrt über die Neue Mainzer Straße erfolgt. Sollte dies nicht möglich sein, soll als zweites geprüft werden, ob die Ausfahrt an der Junghofstraße nur nach rechts erfolgen kann. Zudem ist im Baustellenbereich ein baulich abgetrennter Radweg vorzusehen. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde der Central Business Tower und die dafür notwendigen Straßensperrungen auf der Neuen Mainzer Straße und der Junghofstraße vorgestellt. Nach Rückfrage bei der CBT Baustellenkommunikation zur genauen Verkehrsführung des Baustellenverkehrs wurde gesagt, dass der abfahrende Verkehr links auf die Junghofstraße in Richtung Mainzer Landstraße geführt werden soll. Dies sei mit dem Straßenverkehrsamt so abgestimmt. Gegenüber der Ausfahrt werden die gegenläufigen Fahrspuren der Junghofstraße durch niedrige Schwellen voneinander getrennt. Das bedeutet, dass der Baustellenverkehr zunächst einige Meter gegen die Fahrtrichtung auf die Junghofstraße abbiegen muss, bevor er auf die richtigen Fahrspuren schwenken kann. Auf der Junghofstraße wurde vor der Kreuzung mit der Neuen Mainzer Straße die rechte Fahrspur und die Fußgängerüberwege gesperrt. Die gerade zum Berufsverkehr ohnehin von Rückstau gekennzeichnete Kreuzung wird also noch enger. Nun sollen bei Rückstau auch noch Lkw in entgegengesetzter Fahrtrichtung ausfahren. Dies erscheint ohne weiteres Eingreifen in den Verkehr kaum möglich. Daher ist zu überlegen, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können. Anliefernde Lkw bzw. leere für den Abtransport von Bauschutt und Erdmassen könnten über die Mainzer Landstraße und die Junghofstraße auf das Gelände kommen und über die Neue Mainzer Straße wieder abfahren. Hier könnten sie problemlos links in die Junghofstraße abbiegen. Die hätte den Vorteil, dass Lkw nicht unnötig innerhalb des Anlagenrings über die Neue Mainzer Straße, Junghofstraße Richtung Rossmarkt oder durch die Hochstraße fahren müssen. Zudem können Radfahrer geschützt werden, da diese auf der Neuen Mainzer Straße eher auf der rechten Spur unterwegs sind und weniger stark von abbiegenden Lkw betroffen sind als auf der Junghofstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1578 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2022 bis 2025 Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße

05.03.2022 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 142/8 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2022 bis 2025 Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In das Industriestraßenprogramm (IPG 5.007922) wird die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße aufgenommen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches Heddernheimer Landstraße/Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES und den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Vor allem der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA ist in sehr schlechtem Zustand, was für die Verkehrssicherheit abträglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 171 2022 Die Vorlage OF 142/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker

28.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: Die_PARTEI

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eschersheimer Landstraße sicherer machen: Radweg testen

17.02.2022 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 entstanden aus Vorlage: OF 191/9 vom 29.01.2022 Betreff: Eschersheimer Landstraße sicherer machen: Radweg testen Die Eschersheimer Landstraße ist auch für Radfahrerinnen und Radfahrer eine wesentliche Wegverbindung im Ortsbezirk. Die aktuelle Lage wird von vielen Radfahrenden als gefährlich empfunden. Deshalb wird immer wieder der Wunsch geäußert, die Lücke im Radwegenetz im Bereich zwischen der Hügelstraße und dem Marbachweg/Am Dornbusch zu schließen. Gleichzeitig sind mit diesem Vorschlag verschiedene Befürchtungen im Hinblick auf den Verkehrsfluss verbunden. Im nördlichsten Bereich der Eschersheimer Landstraße, nördlich der Hügelstraße, hatte sich eine probeweise Abmarkierung eines Radweges bewährt, um die Auswirkungen auf die gesamte Verkehrssituation in diesem Bereich zu testen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße beidseitig (stadtaus- und einwärts) im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch für den Zeitraum von einem Jahr einen vorübergehenden Radweg abzumarkieren, um eine sicherere Nutzung durch Radfahrende zu ermöglichen und die Auswirkungen auf die gesamte Verkehrssituation zu eruieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Antrag vom 19.08.2022, OF 304/9 Antrag vom 19.08.2022, OF 306/9 Antrag vom 10.09.2022, OF 380/3 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2707 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2709 Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2972 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 354 Antrag vom 21.06.2023, OF 560/9 Auskunftsersuchen vom 06.07.2023, V 715 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gerüstbauten an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Grüneburgweg

14.02.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2022, OF 290/2 Betreff: Gerüstbauten an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Grüneburgweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die bauliche Einrüstung des Gebäudes an der Eschersheimer Landstraße, Ecke Grüneburgweg (zwischen der Hochschule für Musik und darstellenden Kunst und dem Café Gresso) notwendig ist. Sollte kein Bauvorhaben aktuell realisiert werden, wird er weiter gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Gerüst entfernt werden kann. Begründung: Die bauliche Einrüstung an dem Gebäude ist seit vielen Jahren deutlich sichtbar und an dieser exponierten Stelle optisch nicht ansprechend. Gleichzeitig ist kein Bauvorhaben oder Baufortschritt erkennbar und nicht ersichtlich, wie es bei dem Gebäude weitergehen soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 350 2022 Die Vorlage OF 290/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL sowie Abwesenheit 1 FDP

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage!

14.02.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1629 entstanden aus Vorlage: OF 285/2 vom 11.02.2022 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage! Der Magistrat gebeten, den geplanten Umbau der Bockenheimer Landstraße so umzusetzen, dass der baulich getrennte Radweg stadtauswärts bereits ab der Kreuzung Bockenheimer Anlage/Bockenheimer Landstraße beginnt und nicht auf der Straße lang geführt wird (siehe Abbildung). Da hierdurch der Straßenquerschnitt der Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung zu eng für vier Pkw-Fahrspuren (eine Fahrspur stadtauswärts, drei Abbiegespuren stadteinwärts) wird, soll auf eine der zwei Rechtsabbiegespuren stadteinwärts verzichtet werden. Begründung: Der Umbau der Bockenheimer Landstraße wird ausdrücklich begrüßt. In vergangenen Planungsgesprächen mit Vertretern des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass die Planung stadtauswärts jedoch nicht am Beginn der Bockenheimer Landstraße, an der Kreuzung zur Bockenheimer Anlage beginnt. In der Umsetzungsplanung gemäß der am 04.02.2022 per Mail verschickten Werksmitteilung besteht dieser Umstand leider weiterhin. Es ist jedoch nicht zielführend, die Straße jetzt grundlegend umzubauen, dies aber nicht vollständig zu tun und in absehbarer Zeit hier wieder eingreifen zu müssen. Stattdessen sollte jetzt für einen vollständigen baulich getrennten Radweg auf der ganzen Länge der Bockenheimer Landstraße gesorgt werden. Quelle: Entwurfsplanung der Stadt Frankfurt am Main, Lageplan, Blatt 6 (verschickt mit der Werksmitteilung am 04.02.2022) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 890 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2587 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg

21.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1472 entstanden aus Vorlage: OF 158/3 vom 11.11.2021 Betreff: Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg Die Umgestaltung des Oeder Wegs sollte auch für zu Fuß Gehende und insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Personen ein Gewinn sein. Leider sind die bisherigen Maßnahmen nicht dazu genutzt worden, auch hier Verbesserungen zu erzielen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, - bei allen künftigen Straßenumgestaltungsmaßnahmen im Nordend die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft und den Behindertenbeauftragten von Beginn der Planung an zu beteiligen; - Umgestaltungsmaßnahmen am Arbeitsplan Barrierefreiheit auszurichten. Folgende Nachbesserungen sollten kurzfristig auf dem Oeder Weg umgesetzt werden: 1. Kreuzung Stalburgstraße/Lersnerstraße: Bordsteinabsenkungen und Doppelquerungen; 2. Kreuzung Adlerflychtstraße/Sömmerringstraße: Alle vier Übergänge müssen gemäß Arbeitsplan Barrierefreiheit nachgerüstet werden, der derzeitige Zustand ist gefährlich; 3. Hermannstraße: Poller im Weg, keine Bodenindikatoren, keine Kreuzungsmöglichkeit über den Oeder Weg; 4. Einmündung Oberweg: keine Doppelquerung, Poller innerhalb des Zebrastreifens; 5. Einmündung Finkenhofstraße: Straßenschild mitten im Übergangsbereich muss versetzt werden, Querungsmöglichkeit im Rahmen der Platzneugestaltung einplanen; 6. Bushalt Bornwiesenweg: Poller im Bereich des Zebrastreifens, Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren; 7. Einmündung Bornwiesenweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 8. Einmündung Mittelweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 9. Oeder Weg unterhalb Mittelweg: E-Ladesäule mit zwei Stellplätzen - sehr schmal, keine Behindertenparkplätze, macht Ladevorgang unmöglich; 10. Kreuzung Jahnstraße/Querstraße: Übergänge gemäß Arbeitsplan Barriere freiheit gestalten, unterhalb dieser Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel mit Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1111 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstraßen-Piktogramme für die Goethestraße

11.01.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1352 entstanden aus Vorlage: OF 255/1 vom 29.11.2021 Betreff: Fahrradstraßen-Piktogramme für die Goethestraße Der Magistrat wird gebeten, Piktogramme mit dem Verkehrszeichen für Fahrradstraßen VZ 244 "Anfang einer Fahrradstraße" an beiden Enden der Goethestraße großflächig aufzutragen. Begründung: Bei der Grundsanierung der Goethestraße im Sommer sind die bisherigen Piktogramme entfernt und bislang nicht wieder aufgetragen worden. Die Piktogramme sollen vor allem bei Autofahrerinnen und Autofahrern das Bewusstsein für die Rechte von Radfahrerinnen und Radfahrern in der Fahrradstraße erhöhen. Die Baustellen auf der Börsenstraße und Hochstraße vor den Einbiegungen in die Goethestraße fordern die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer heraus. Die reine Beschilderung der Goethestraße als Fahrradstraße kann hierbei schnell übersehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 984 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einbahnstraßenführung Auf der Lindenhöhe

10.01.2022 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 179/9 Betreff: Einbahnstraßenführung Auf der Lindenhöhe Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Einbahnstraßenführung in der Straße Auf der Lindenhöhe zwischen Dehnhardt- und Neumannstraße wird aufgehoben. Begründung: Ursprünglich war auf der gesamten Länge der Straße Auf der Lindenhöhe Gegenverkehr möglich. Jedoch wurde diese Straße aber als Abkürzung für die Kreuzung Hügelstr./ Escherheimer Landstr. benutzt. Anfang der 2000er Jahre wurde der Abschnitt zwischen Dehnhardt- und Neumannstraße zur Einbahnstraße, um insbesondere die Durchfahrt einer großen Zahl von Müllfahrzeugen zu unterbinden. Inzwischen fahren die Müllfahrzeuge des FES über die neue Autobahnabfahrt der A661/ Heddernheim und die Eschersheimer Landstraße ist verkehrsberuhigt. Eine Schleichweg-Verhinderung ist daher nicht mehr notwendig. Damit kann die Verkehrsbeziehung im Quartier wieder verbessert werden, indem die Einbahnstraßenführung aufgehoben wird. Anwohnerbelastende Umwege für Kfz können so vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 300 2022 Die Vorlage OF 179/9 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampelanlage Kreuzung Nußzeil/Lindenbaum/Dehnhardtstraße

10.01.2022 · Aktualisiert: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 180/9 Betreff: Ampelanlage Kreuzung Nußzeil/Lindenbaum/Dehnhardtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ampelanlage auf der Kreuzung Nußzeil/ Am Lindenbaum/ Dehnhardstraße wird abgeschaltet und demontiert. Die gesamte Kreuzung wird umgestaltet und mit Fußgängerüberwegen ausgestattet. Begründung: Vielfach müssen sowohl Autofahrer als auch Fußgänger und Radfahrer an einer roten Ampel warten, obwohl kein Querverkehr vorhanden ist. Gerade die beiden Letzteren warten häufig nicht so lange bis sie grün erhalten, sondern queren oft schon bei Rot die Kreuzung. Die Kreuzung mit Ampelanlage ist ca. 55 Jahre alt und wurde anlässlich des U-Bahnbaus auf der Eschersheimer Landstraße als Umleitungsstrecke (damals noch Tempo 50) eingerichtet. Heute liegt die Kreuzung in einer Tempo 30-Zone. Der Verkehr im Quartier ist auch deutlich ruhiger geworden. Der Bedarf für eine Regelung des Verkehrs durch eine Ampelanlage ist damit entfallen. Eine sinnvolle Umgestaltung der Ampelschaltung wäre, wie dem Ortsbeirat früher schon einmal mitgeteilt wurde, technisch sehr aufwendig und deshalb unwirtschaftlich. Die Kreuzung sollte deshalb analog der Kreuzung Höllbergstraße/Kurhessenstraße umgestaltet werden. Belange der Schulwegsicherung sollen zukünftig durch markierte Fußgängerüberwege berücksichtigt werden. Die Verkehrsführung für Radfahrer von der Eschersheimer Landstraße und in die Dehnhardtstraße hinein soll durch entsprechende Umgestaltung/ Markierung deutlicher und sicherer werden. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin über die Schule zu veranlassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: SPD, FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175

10.01.2022 · Aktualisiert: 09.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 114 entstanden aus Vorlage: OF 165/11 vom 08.01.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit den Zielen a) Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft; b) Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; c) klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen) wird begrüßt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-) Baugenehmigungen nach § 34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Magistratsvorlage M 175 in den folgenden Punkten zu verändern: a) Das Wohngebiet Gelastraße soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. b) Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastraße soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. c) Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. d) Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. e) Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. f) Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. g) Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. h) Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. i) Der Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den Bebauungsplan Nr. 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossen werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet" soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z. B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH-Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.01.2022 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 114) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 175 = Annahme im Rahmen OA 114, OA 114 = Annahme) FRAKTION (M 175 und OA 114 = Annahme) Gartenpartei (M 175 und OA 114 = Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 114) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1191, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage

02.12.2021 · Aktualisiert: 24.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 entstanden aus Vorlage: OF 126/3 vom 08.10.2021 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19; OM 6986/20 OBR 3; ST 624/21 Erneut wird der Magistrat aufgefordert, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße mit Scheffelstraße und Eschenheimer Anlage zu sorgen. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs kommt es erwartungsgemäß zu größerem Verkehrsaufkommen in anderen Straßen, so auch in der Eckenheimer Landstraße und dem Anlagenring. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen sind die Gefahren noch gestiegen, es ist besonders brisant, dass die gestiegene Zahl der Autos mit dem Schulbeginn in Hessen zusammengefallen ist. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Der Ortsbeirat hat nun schon zweimal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 624 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 810 Antrag vom 28.09.2022, OF 398/3 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2363 Auskunftsersuchen vom 13.10.2022, V 526 Antrag vom 20.04.2023, OF 513/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradampel Grillparzerstraße/Henry-Budge-Straße

02.12.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1254 entstanden aus Vorlage: OF 148/9 vom 16.11.2021 Betreff: Fahrradampel Grillparzerstraße/Henry-Budge-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und inwieweit die Schaltung der Fahrradampel zwischen Grillparzerstraße und Henry-Budge-Straße zur Querung der Straße Am Dornbusch optimiert werden kann. Derzeit zeigt besagte Ampel oft Rot, obwohl Fahrzeuge auf der Straße Am Dornbusch ohnehin nicht fahren können, da die Kfz-Ampel zur Querung der Eschersheimer Landstraße auf Rot steht und es zu Rückstaus kommt. Die vorverlagerte Kfz-Ampel auf Höhe der Henry-Budge-Straße ist in diesen Situationen jedoch weitestgehend Grün und hindert somit Radfahrer an einer ordnungsgemäßen Querung der Straße Am Dornbusch. Begründung: Die Schaltung der Fahrradampel sollte vor allem vor dem Hintergrund der Bedeutung dieser Radroute als sinnvolle Alternative zur Eschersheimer Landstraße optimiert werden, um die Attraktivität der Route zu steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 597 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

02.12.2021 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1271 entstanden aus Vorlage: OF 68/3 vom 24.06.2021 Betreff: Tempo 30 für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Der Magistrat wird beauftragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen dem Eschenheimer Turm und dem Dornbusch auf 30 km/h abzusenken. Begründung: Zur Bekämpfung der Klimakrise und Verbesserung der Wohnqualität in den direkt an die Eschersheimer Landstraße angrenzenden Wohngebieten ist es dringend notwendig, den CO2-Ausstoß, die Feinstaubbelastung sowie die Lärmbelastung zu begrenzen. Im Sinne einer aufgrund der Klimakrise dringend notwendigen Verkehrswende ist es nötig, den motorisierten Individualverkehr in der Innenstadt und in innenstadtnahen Bereichen stark zu reduzieren. CO2-Ausstoß, Feinstaubbelastung, aber auch die Lärmbelastung müssen begrenzt werden. Hierzu ist eine Geschwindigkeitsreduzierung das passende Mittel. Auch hinsichtlich der Vision Zero ist die Geschwindigkeitsreduzierung ein wichtiges Instrument. Tempo 30 hat zusätzlich den Vorteil, dass auch Radfahrende die grüne Welle erreichen können. Des Weiteren kann die Fahrbahnbreite bei geringerer Geschwindigkeit reduziert werden, sodass gegebenenfalls sogar eine stärkere Begrünung des Bereichs möglich wäre, was angesichts der vierspurigen Straße und des bundesweiten Hitzerekords im Westend dringend gebraucht wird. Da die Eschersheimer Landstraße die Grenze zwischen Nordend und Westend bildet, sieht sich der Ortsbeirat 3 hier in der Verantwortung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Antrag vom 18.05.2022, OF 301/3 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

01.12.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz Frankfurt, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 4. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnummer 71, https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt4.pdf), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen den Hausnummern 99 und 105 (https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt2.pdf) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet dem Magistrat, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75 Zentimeter abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg/Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 11. Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Begründung: Zu A) Kommunikation Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich, es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Ziffer 10.: Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Ziffer 11.: In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 796 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße

04.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1033 entstanden aus Vorlage: OF 101/3 vom 18.08.2021 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Finkenhofstraße zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße zum verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. Die wenigen bislang vorhandenen Parkflächen sollten eigens gekennzeichnet und zu den bisherigen Zeiten für Bewohner mit dem Parkausweis Nr. 20 vorbehalten werden. Begründung: Dieser von Wohnhäusern gesäumte Straßenabschnitt führt als schmale Einbahnstraße von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Oeder Weg. Er wird von Kraftfahrzeugen und Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden genutzt, die oft in beide Richtungen unterwegs sind. Zwar misst die Breite der Fahrbahn 4,10 Meter, die nutzbare Breite jedoch liegt wegen der wenigen ausgewiesenen Bewohnerparkplätze auf der nördlichen Seite im Durchschnitt bei 2,65 Metern. Der nördliche Gehweg erreicht Schmalstellen zwischen 55 und 65 Zentimetern. Der südliche Gehweg weist wegen Pollern und neu aufgestellten Parkomaten an mehreren Stellen weniger als 85 Zentimeter Breite auf. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ist erschwert, die Müllabfuhr (Wagenbreite mindestens 2,50 Meter) kann häufig nur durch Ausweichen auf den Gehweg passieren. Für Fußgängerinnen und Fußgänger mit Gehhilfen oder Kinderwagen, mit vielleicht zweitem Kind oder Einkaufstaschen bleibt ebenso oft nur der Gang über die Fahrbahn, insbesondere dann wenn mitten auf dem Gehweg anonym aufgestellte E-Bikes parken. Mit der geplanten - und bereits eingeleiteten - Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs ist eine direkte Zufahrt von Süden zum Oeder Weg in naher Zukunft nicht mehr möglich, sondern muss über die Eschersheimer Landstraße erfolgen. Die nächsten Zufahrten zum Oeder Weg sind bislang die Finkenhofstraße, gefolgt von der Heinestraße und der circa 600 Meter entfernten Wolfsgangstraße. Es ist damit zu rechnen, dass Autofahrerinnen und Autofahrer mit der Finkenhofstraße die nächstmögliche Verbindung zum Oeder Weg nutzen, zumal auch Pläne vorliegen, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Damit würde sich die ohnehin problematische Verkehrssituation für die Finkenhofstraße verschärfen. Die Umwandlung in eine reine Spielstraße spricht gegen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner, die auf einen Pkw aus beruflichen, familiären oder physischen Gründen angewiesen sind. Ein schwellenloser, verkehrsberuhigter Bereich mit vorgeschriebenem Schritttempo ist geboten, um quartiersfremden Durchgangsverkehr abzuhalten und mehr Sicherheit für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 744 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend

04.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1034 entstanden aus Vorlage: OF 104/3 vom 21.10.2021 Betreff: Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 ein Konzept vorzuschlagen, wie der Verkehr im Dreieck Eschersheimer Landstraße, Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße neu geregelt werden kann, wenn die derzeit provisorische Umwandlung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße dauerhaft bestehen bleiben soll. Dabei sollen die Interessen der Anwohner, der Gewerbetreibenden sowie aller Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt und miteinander abgewogen werden, insbesondere sind folgende Fragen zu klären: 1. Wie kann der Pkw- und Lieferverkehr mit Ziel Oeder Weg künftig sinnvoll geführt werden, um Ausweichverkehr wie über die Finkenhofstraße oder durch das Holzhausenviertel zu vermeiden? 2. Wie können der Fuß- und der Radverkehr sowie das Cars haring im Viertel gestärkt werden, um Anreize zu setzen, auf ein eigenes Auto zu verzichten? Ist beispielsweise eine Fahrradstraße in West-Ost-Richtung möglich, die den Oeder Weg kreuzt? 3.Wo können Anwohner und Gewerbetreibende, die auf ein Auto angewiesen sind, ausreichend Parkmöglichkeiten vorfinden? Ist bspw. eine Quartiersgarage denkbar, die sich über Kunden auf dem Oeder Weg und/oder über Unternehmen entlang der Eschersheimer Landstraße gegenfinanzieren lässt und die idealerweise von einer der Hauptstraßen erreichbar wäre? Könnten weitere Parkflächen damit kompensiert und oberirdisch weiterer Raum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung gestellt werden? Ein solches Gesamtverkehrskonzept muss vorliegen, bevor die Testphase des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße abgeschlossen ist. Begründung: Die Umwandlung des Oeder Wegs zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße führt schon jetzt zu Ausweichbewegungen des von Süden kommenden Verkehrs, der nun vor allem über die Finkenhofstraße fließt, die erste Abzweigung von der Eschersheimer Landstraße. Die enge Straße ist dem Verkehrsaufkommen nicht gewachsen ebenso wie der sich anschließende Bornwiesenweg, sodass sich der Verkehr zum Ärger der Anwohner zurückstaut. Es ist anzunehmen, dass sich diese Situation bei der jetzigen Verkehrsführung noch verschlimmert, wenn die Heinestraße, wie von einigen Anwohnern und Teilen des Ortsbeirats gewünscht, zum Bornwiesenweg hin in eine Sackgasse umgewandelt wird. Mit der Diagonalsperre im Norden sind weitere Ausweichbewegungen ähnlich zur Finkenhofstraße zu befürchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 495 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74

04.11.2021 · Aktualisiert: 09.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1031 entstanden aus Vorlage: OF 66/3 vom 22.06.2021 Betreff: Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74 Der Magistrat wird dazu aufgefordert, weitere Fahrradbügel aufzustellen, und zwar 1. vor der Eschersheimer Landstraße 14: Um den Platzbedarf der Fußgänger nicht unverhältnismäßig einzuschränken, werden die Fahrradbügel bevorzugt anstelle eines Autoabstellplatzes aufgestellt, die sich dort unmittelbar vor der Hausnummer 14 befinden; 2. bei der Eckenheimer Landstraße 74/Ecke Wielandstraße: Fahrradbügel sollten auf beiden Seiten der Einmündung direkt an den Straßenecken aufgestellt werden, um so auch unerlaubtem Halten und Parken von Autos direkt im Einmündungsbereich zu unterbinden. Zusätzlich sollten vor dem Blumengeschäft Blumenbar (Hausnummer 74) Fahrradbügel anstelle eines Autoab stellplatzes aufgestellt werden. Der Gehweg ist dort sehr breit. Begründung: Der Bedarf an Fahrradbügel ist weiterhin hoch. An beiden Stellen ist ausreichend Platz vorhanden. Vor der Eschersheimer Landstraße 14 könnte ein Autoabstellplatz für die Fahrradbügel genutzt werden. Es bleiben dann immer noch genügend Parkplätze an dieser Stelle übrig. Vor der Eckenheimer Landstraße 74 bzw. an der Einmündung Wielandstraße ist der Platzbedarf für Fahrräder sehr hoch. Zudem parken dort insbesondere im Sommer stets Autofahrerinnen und Autofahrer (widerrechtlich), die das Eiscafé Eis Christina besuchen. Dies kann mit den Fahrradbügeln unterbunden werden. Eine zusätzliche Fläche für Fahrradbügel ist vor dem Eingang des Blumengeschäfts Blumenbar denkbar. Dort stehen Autos vollumfänglich auf dem Gehweg. Stattdessen würden dort auch Fahrradbügel gut passen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 492 Antrag vom 22.11.2022, OF 429/3 Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3445 Antrag vom 27.08.2024, OF 750/3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Heinestraße

04.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1032 entstanden aus Vorlage: OF 82/3 vom 21.08.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung Heinestraße Vorgang: OM 6984/20 OBR 3; ST 732/21 Der Magistrat wird gebeten, durch das Amt für Straßenbau und Entwicklung ein Konzept zur Beruhigung der Verkehrssituation in der Heinestraße zu erarbeiten. In der Heinestraße gab es vor zwei Jahren eine Baustelle, die eine vollständige Sperrung zum Bornwiesenweg und die Einrichtung einer provisorischen Sackgasse erforderlich machte. Trotz dieser Einschränkung konnten sämtliche Zufahrten und Andienungen erfolgen, die Anwohner empfanden die Baustellensituation sogar besser als den Normalzustand. Nennenswerte Auswirkungen auf benachbarte Straßen gab es keine. Die Ein- und Ausfahrtsituation der Straße an der Eschersheimer Landstraße und zum Bornwiesenweg erscheint auch dem Ortsbeirat verbesserungswürdig, unübersichtliche Stellen können verbessert werden und unnötig großer Straßenverkehrsraum kann zugunsten von Fußgängerwegen und Aufenthaltsflächen gewonnen werden. Der Kinderbeauftragte war in Vorgesprächen beteiligt und unterstützt das Anliegen, im Sinne von besserer Einsehbarkeit in Einmündungsbereiche für Kinder und für Schulwegsicherungen. Im Einzelnen sollen folgende Punkte geprüft werden: 1. Verschmälerung des Straßenraums sowohl an der Einfahrt aus der Eschersheimer Landstraße als auch an der Ausfahrt zum Bornwiesenweg (Gehwegnasen, Fahrradbügel, Aufenthaltsfläche, Begrünung, Bänke); 2. Hervorhebung und Verbreiterung des Fahrradstreifens entlang der Eschersheimer Landstraße an der Einmündung zur Heinestraße; 3. Prüfung der Parkplatzsituation nach der Einführung der Parkraumbewirtschaftung, gegebenenfalls Reduzierung der Anzahl von Parkmöglichkeiten oder Verschwenkung der Straßenführung; 4. Aufstellung von Bänken auf den breiten Bürgersteigen im mittleren Abschnitt der Heinestraße und unter Umständen Blumenbeete für Urban Gardening. Begründung: Die Heinestraße erfüllt keine übergeordnete Funktion im Einbahnstraßengeflecht des Quartiers. Sie dient hauptsächlich der Zufahrt der Anwohnenden. Alle anderen Verkehre können problemlos über die benachbarten Straßen abgewickelt werden. Während Bauarbeiten von Januar bis August 2019 mit der Sperrung der Straße am östlichen Ende zum Bornwiesenweg konnte modellhaft die gewünschte Situation schon einmal erlebt werden. Die Müllabfuhr konnte erfolgen, ebenso alle Einfahrten und Wendemanöver in der Straße. Wegen des geringen Durchgangsverkehrs wirkte sich die Sperrung nicht nachteilig auf umliegende Straßen aus. Die Beruhigung der Straße war hingegen ein Gewinn für das nachbarschaftliche Leben und soll nun in angepasster Form dauerhaft eingerichtet werden. Der Einmündungsbereich der Heinestraße in den Bornwiesenweg ist außergewöhnlich großzügig dimensioniert, und so viel Platz ist für den Verkehrsfluss überhaupt nicht erforderlich. Stattdessen sollen großzügige Bürgersteige und vorgezogene Gehwegnasen angelegt werden. Der Kinderbeauftragte weist ausdrücklich darauf hin, dass die Querung an dieser Stelle für Kinder ausgesprochen schlecht ist. Die Einmündung aus der Eschersheimer Landstraße verleitet wegen des flachen Abbiegewinkels zu schneller Fahrweise. Der Fahrradweg entlang der Eschersheimer Landstraße ist schlecht einsehbar und soll abgesichert werden. Es kommt sogar zu Querungen der Hauptstraße aus der gegenüberliegenden Hansaallee, womit niemand rechnet und deshalb gefährliche Situationen entstehen. Die Heinestraße hat im mittleren Abschnitt schöne breite Bürgersteige. Es soll geprüft werden, ob hier Bänke zum Verweilen aufgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6984 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 732 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 494 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger- und Radüberweg in der Eschersheimer Landstraße sicherer gestalten

03.11.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1056 entstanden aus Vorlage: OF 186/2 vom 18.10.2021 Betreff: Fußgänger- und Radüberweg in der Eschersheimer Landstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der von der Miquelallee (B 8, stadteinwärts) in die Eschersheimer Landstraße abbiegende Verkehr darauf hingewiesen wird, dass gleichzeitig die Ampel für zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Eschersheimer Landstraße Grün zeigt. Hierbei ist an eine blinkende orange Warnlampe und an das Rot-E infärben des Überwegs zu denken. Begründung: Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Der Überweg ist Teil einer wichtigen Schul- und Kita-Route (Adorno-Gymnasium, Holzhausenschule, Philipp-Holzmann-Schule, Kita Stralsunder 22a) und muss auch aus diesem Grund sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 510 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Es ist an der Zeit: Zwischen Dornbusch und Hügelstraße fehlt der Fahrradweg - den Lückenschluss zeitnah vornehmen!

23.10.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2021, OF 116/9 Betreff: Es ist an der Zeit: Zwischen Dornbusch und Hügelstraße fehlt der Fahrradweg - den Lückenschluss zeitnah vornehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Eschersheimer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Marbachweg/Dornbusch sichere und breite Radfahrstreifen in beiden Richtungen anzulegen und diese Lücke im Radverkehrsnetz endlich zu schließen Begründung: Der einspurige Ausbau der Eschersheimer Landstraße war mit vielen Befürchtungen verbunden und KritikerInnen befürchteten Verkehrschaos mit Staus auf Einfall- und Ausfallstraßen, mehr Belastung durch Abgase und die schwierigere Belieferung von HändlerInnen. Die Bedenken scheinen sich nicht zu bewahrheiten. Die EinzelhändlerInnen an der Eschersheimer Landstraße sind, entgegen ihren ursprünglichen Befürchtungen, zufrieden. Auch im Berufsverkehr läuft der Verkehr flüssig und die Parkplatzsuche ist nicht schwieriger geworden, da der Parkraum schon immer knapp war. Der Autoverkehr rollt sehr geordnet auf der linken Fahrspur und RadfahrerInnen können wesentlich sicherer und angenehmer, mit weniger Angst besetzt, den rechten Fahrstreifen für sich nutzen. Im Gegensatz zum südlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, wo sich RadfahrerInnen am Fahrbahnrand, eingequetscht zwischen parkenden und sich überholenden Autos, durchkämpfen müssen. Der mit einer Linie abgetrennte Fahrstreifen für RadfahrerInnen, im besten Fall rot markiert, der bei Bedarf von Autos überfahren werden darf, bietet mehr Platz. RadfahrerInnen, die langsamere RadlerInnen überholen wollen, können das, ohne die Spur verlassen zu müssen. Der offensichtlich gelungene Umbau der Eschersheimer Landstraße kann als Beleg dafür gesehen werden, dass sich die Verkehrssituation auf den Ein- und Ausfallstraßen durchaus verbessern lässt. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen!

18.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Quartiersgarage im Grüneburgweg

18.10.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 177/2 Betreff: Quartiersgarage im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs möglich ist, eine Quartiersgarage unter der Fahrbahn des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße einzurichten. Dabei kann z.B. die dreistöckige Quartiersgarage unter dem Boulevard St.Germain in Paris (östlich Hausnummer 46 und Kirche St.Nicolas du Chardonnet) dienen, oder jene unter Place Maubert / Rue Lagrange etwas weiter westlich in einem Viertel ähnlicher Infrastruktur wie im östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs. Dabei dient zu Kenntnis, daß ersterwähnte Garage unter einer Straße angelegt wurde, die beidseits von großen (haushohen) Baumreihen flankiert ist, ohne daß diese davon beeinträchtigt wären. Begründung: In Zeiten europäischer Einigung sollte das Lernen vom Nachbarn selbstverständlich sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel An den Weiden/Eschersheimer Landstraße

09.09.2021 · Aktualisiert: 03.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 715 entstanden aus Vorlage: OF 85/9 vom 30.08.2021 Betreff: Verkehrsspiegel An den Weiden/Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke An den Weiden/ Eschersheimer Landstraße einen Spiegel zu montieren, da es an dieser Stelle häufiger zu Unfällen kommt. Begründung: Es handelt sich um eine gefährliche Kurve bzw. Einfahrt in die Eschersheimer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 62 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung

27.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h für die Eschersheimer Landstraße einführen

08.07.2021 · Aktualisiert: 03.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 556 entstanden aus Vorlage: OF 30/9 vom 19.05.2021 Betreff: Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h für die Eschersheimer Landstraße einführen Der Magistrat wird gebeten, die zulässige Höchstgeschwindigeit auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich Eschersheim und Dornbusch auf 40 km/h herabzusetzen Begründung: In der Frankfurter Stadtpolitik gibt es eine breite Mehrheit zu dem Vorhaben des Verkehrsdezernates, die Geschwindigkeit auf den Straßen in der Innenstadt auf 40 Kilometer pro Stunde zu beschränken. Diese am wenigsten einschränkende Maßnahme für Autofahrerinnen und Autofahrer bringt den meisten Nutzen. Die Einführung von Tempo 40 im Vorrangnetz verbessert die Bilanz bei Lärm und Schadstoffen im Vergleich zu Tempo 50. Die Verkehrssicherheit für den Radverkehr lässt sich eindeutig verbessern, da die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Autos und Radfahrern verringert werden und die Bremswege der Autos sich verkürzen. Dies ist unabhängig vom Lückenschluss des Radwegnetzes im Bereich der Eschersheimer Landstraße, der zudem nicht vervollständigt wurde. Gleichzeitig nehmen die Geschwindigkeitsunterschiede zunächst zwischen Autos ab, sodass mehr Autos einen Querschnitt passieren können, also die Leistungsfähigkeit an Kreuzungen erhöht werden kann. Die Eschersheimer Landstraße, eine der wichtigsten Ein- und Ausfallstraßen in Frankfurt, ist im Bereich der Stadtteile Dornbusch und Eschersheim durch größtenteils dichte Wohnbebauung und die Teilung durch die U-Bahn-Führung gekennzeichnet. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h würde eine Senkung der Schadstoffbelastung bedeuten und damit zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2280 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ziehenschule

08.07.2021 · Aktualisiert: 03.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 565 entstanden aus Vorlage: OF 75/9 vom 06.07.2021 Betreff: Ziehenschule Seit Langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklassen für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Diese Klassenräume sollten in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sein. Seit dem Brandanschlag in der Nacht vom 22. auf den 23.03.2021 können die fünf Klassenräume im Erdgeschoss des Klassentraktes (70er-Jahre) nicht benutzt werden. Das Brandschutzkonzept wurde in Auftrag gegeben, liegt jedoch noch immer nicht in schriftlicher Form vor, sodass nicht uneingeschränkt weitergearbeitet werden kann. Zurzeit werden zwei Räume der Gemeinde St. Franziskus/Kirchort St. Josef, ein Raum des TV Eschersheim 1895 e. V. und die Turnhalle der Johann-Hinrich-Wichern-Schule als Klassenräume benutzt. Das Stadtschulamt in Zusammenarbeit mit dem ABI verhandelt, ob fünf Räume in der Eschersheimer Landstraße und fünf Räume der zurzeit leer stehenden Hermann-Herzog-Schule nach Instandsetzung nach den Sommerferien als Klassenräume benutzt werden können. Ferner fehlen Sporthallenkapazitäten und die WLAN-Verfügbarkeit in allen Klassen- und Funktionsräumen sowie eine Toilettenanlage. Raumbedarf ist außerdem für ein Hausmeisterzimmer und drei Räume Schulbibliothek. Ein Schulbetrieb ist nur schwer durchführbar, da die Schule nach den Sommerferien auf sechs Standorte verteilt sein wird. Schüler und/oder Lehrer müssen regelmäßig pendeln. Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept fertiggestellt und schriftlich vorgelegt wird und die Aufträge seitens der Stadt dann unverzüglich vergeben werden; 2. die Vertragsverhandlungen abzuschließen und die Instandsetzungen in der Eschersheimer Landstraße und der Herrmann-Herzog-Schule bis zum Ende der Sommerferien fertigzustellen; 3. der Schulleitung noch vor den Sommerferien eine Zusage zu geben, wie es nach den Sommerferien weitergeht, damit diese eine Planungssicherheit für den Schulbetrieb hat. Die Schule benötigt auch die Angabe über die Größe der Räume und eine Angabe, wie diese ausgestattet sind; 4. der Schulleitung und dem Elternbeirat mitzuteilen, wie der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus ist und wo Neubauten geplant sind und wann diese fertiggestellt sein sollen. Hier geht es um WLAN, Sporthallenkapazitäten, Klassen- und Funktionsräume, Toilettenanlage und Hausmeisterzimmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2263 Antrag vom 10.01.2022, OF 173/9 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 299 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 35

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumscheiben an der Eschersheimer Landstraße

08.07.2021 · Aktualisiert: 03.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 559 entstanden aus Vorlage: OF 55/9 vom 23.06.2021 Betreff: Baumscheiben an der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die vorhandenen kleinen Baumscheiben auf der östlichen Seite an der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen der Carl-Goerdeler-Straße und der Fritz-Tarnow-Straße zu vergrößern und zu bepflanzen. Begründung: In diesem Bereich ist der Bürgersteig sehr breit. Größere Baumscheiben würden nicht stören, sondern aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg

06.07.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg so zu gestalten, dass - die Holzhausenstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße durchgehend befahrbar bleibt, - der Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße in beiden Richtungen befahrbar bleibt, - an der Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg, von Norden kommend, ausschließlich nach rechts in Richtung Westen abgebogen werden kann. Die Geradeausfahrt aus Norden in den Oeder Weg wird durch eine quergestellte Pollerreihe (oder ein anderes bauliches Element) verhindert, die schmal zwischen den beiden Fahrtrichtungen der Holzhausenstraße steht. Diese ist in der Breite so bemessen, dass der von Norden kommende Verkehr zwar an der Durchfahrt in den unteren Oeder Weg gehindert wird, aber der von Süden den Oeder Weg hinaufkommende Bus sie beim Linksabbiegen in die Holzhausenstraße ohne Probleme passieren kann. - durch die genannte Pollerreihe (oder ein anderes Element) auch das Linksabbiegen aus der östlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg verhindert wird, - das Rechtsabbiegen aus der westlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg, insbesondere für den Bus, problemlos möglich ist. Für diese Verkehrsführung wird eine Pilotphase von einem halben Jahr anberaumt. Erst wenn sich diese Verkehrsführung nicht bewähren sollte, werden andere Lösungen für die Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Oeder Weg aus Richtung Norden erprobt. Begründung: Gegenüber einer Einbahnstraßenregelung Richtung Norden im Oeder Weg zwischen Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße ist die oben vorgeschlagene Lösung wirksamer und anwohnerfreundlicher, dabei ebenfalls einfach, auch zur Probe, durchführbar. Bei der Einbahnstraßenregelung müsste der gesamte Verkehr von Norden um den engen Bereich am oberen Ende des Oeder Wegs auf die Eckenheimer Landstraße herumgeführt werden, was zur erhöhten Belastung der Anwohner in diesem Bereich sowie zur vermehrten Staubildung führt. Nach dieser Umfahrung würde dann der Verkehrsanteil, der nach Westen will, in die Holzhausenstraße einbiegen - ein unnötiger Umweg gegenüber der Lösung im Antrag. Auf dem gleichen Wege würde aber auch der Durchgangsverkehr aus Richtung Norden in den Oeder Weg gelangen, da man von der Holzhausenstraße problemlos nach links in den Oeder Weg abbiegen könnte. Auch ein Linksabbiegeverbot würde da nur wenig helfen. Damit wäre das eigentliche Ziel, den von Norden kommenden Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg herauszuhalten, konterkariert. Das Argument, dass es bei der im Antrag vorgeschlagenen Lösung für den Bus zu schwierig sei, von Süden nach links in die Holzhausenstraße abzubiegen, kann im Übrigen nicht nachzogen werden, da es nachweislich in Frankfurt für Busse wesentlich schwierigere Abbiege- und Wendesituationen gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 62/3 Nebenvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 62/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße

06.05.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 93 entstanden aus Vorlage: OF 5/3 vom 22.04.2021 Betreff: Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße eine direkte, sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger herzustellen und hierfür einen Ortstermin anzuberaumen. Begründung: Der begrünte Mittelstreifen der Eysseneckstraße setzt die Grünfläche des Holzhausenparks optisch fort. Das gegenüber des Eingangs zum Holzhausenpark befindliche Wasserhäuschen dient auch vielen großen und vor allem kleinen Parkbesucherinnen und Parkbesucher zur Versorgung mit Süßigkeiten und Erfrischungen. Vom Park ist das Wasserhäuschen durch die stark befahrene Holzhausenstraße getrennt. Ein direkter, sicherer Überweg existiert an dieser Stelle nicht. Die bestehende Verkehrsführung sieht vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger vom Park kommend zunächst die Hammanstraße, dann die Holzhausenstraße am bestehenden Überweg links von der Eysseneckstraße und schließlich die Eysseneckstraße von der linken Seite zum Mittelstreifen überqueren müssen. Dies entspricht nicht der Lebensrealität. Viele Fußgängerinnen und Fußgänger nutzen ungeachtet der Überwege den direkten Weg. Die Holzhausenstraße ist als eine der Hauptachsen zwischen Eschersheimer Landstraße und Oeder Weg stark vom Individualverkehr befahren, auch die Buslinie M36 verkehrt auf dieser Strecke. Die in diesem Bereich einmündenden Querstraßen (Eysseneckstraße, Hammanstraße und Klettenbergstraße) erschweren die Übersichtlichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger. Zwar ist der Bereich unmittelbar vor dem Eingang zum Park für parkende Fahrzeuge gesperrt, die vor und hinter der Markierung abgestellten Fahrzeuge führen jedoch zu einer erheblichen Einschränkung der Sichtverhältnisse - nicht nur für die querenden Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern auch für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Holzhausenstraße. Ein sicherer Überweg wäre daher dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1328 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Eschersheimer Landstraße 81-83

22.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7246 entstanden aus Vorlage: OF 1340/2 vom 18.02.2021 Betreff: Fahrradbügel Eschersheimer Landstraße 81-83 Der Magistrat wird gebeten, auf dem breiten Fußweg der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Hausnummern 81-83 (siehe Foto) Fahrradbügel aufzustellen und weiterhin zu prüfen, ob dort auch ein Abstellplatz für Lastenfahrräder eingerichtet werden kann (bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten). Begründung: Bitte von Bewohnern. Und Hinweis der Stadt, dass im Rahmen des Pilotprojekts "Parkplätze für Lastenräder" noch Standortvorschläge gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1138 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!

18.02.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße

18.02.2021 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7206 entstanden aus Vorlage: OF 1057/3 vom 18.02.2021 Betreff: Der Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt den vom Verkehrsdezernat vorgelegten Planungsentwurf zur Ausgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Magistrat wird gebeten, diesen Entwurf unter folgenden Maßgaben weiterzuverfolgen: 1. Der Oeder Weg bleibt für den Anwohnerverkehr, den Lieferverkehr sowie Busse und Zweiräder ohne Einschränkungen befahrbar. Ziel der Maßnahmen ist allein die Reduzierung des Durchgangsverkehrs aus nördlicher und südlicher Richtung, eine Verkehrsberuhigung und die Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr. 2. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme Oeder Weg erfolgt in einzelnen Teilschritten, die bezüglich Kommunikation und Beteiligung aller Betroffenen, insbesondere auch der Gewerbetreibenden, zu jeder Zeit umfassend begleitet werden. 3. Alle Teilschritte werden sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch während und nach deren Durchführung ausführlich durch Verkehrsmessungen und Befragungen aller Betroffenen begleitet. 4. Für die Erprobung der Teilschritte wird ausreichend Zeit angesetzt, um im Hinblick auf die Verkehrsmessungen und einzelne Gestaltungsmaßnahmen zu validen Ergebnissen zu kommen. Die Ergebnisse werden umgehend transparent gemacht und diskutiert, erst anschließend beginnen ggf. nächste Teilschritte. 5. Als erster Teilschritt bietet sich die probeweise Sperrung der südlichen Einfahrt vom Eschenheimer Turm in den Oeder Weg sowie die Durchführung von gestalterischen Maßnahmen im unteren Teil des Oeder Wegs bis zur Querstraße an. 6. Die Diagonalsperre auf der Kreuzung Oeder Weg/Holzhausenstraße wird nicht realisiert. Stattdessen wird durch eine geeignete Verkehrsführung auf der Kreuzung sichergestellt, dass die Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung auf ihrer gesamten Länge erhalten bleibt, aber gleichzeitig die Einfahrt von Norden in den Oeder Weg für den Durchgangsverkehr verhindert wird. Hierfür gibt es einfache technisch durchführbare Lösungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1114 Antrag vom 12.01.2023, OF 434/3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße

18.02.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 entstanden aus Vorlage: OF 1021/3 vom 07.01.2021 Betreff: Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Magistrat wird gebeten, die Planungen weiterzuführen und den Verkehrsversuch zur Umsetzung zu bringen. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Versuchszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Die Funktion des Oeder Weges als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden, ebenso die Fußgängerfreundlichkeit in allen Bereichen, in denen Platz für Außengastronomie geschaffen wird. Bei der Anordnung von Parkplätzen sollen eine Parkraumbewirtschaftung für Anwohnende und Bereiche für Ladezonen und Kurzeitparkmöglichkeiten berücksichtigt werden. Die Zufahrt zum Parkhaus in der Querstraße soll von der Eschersheimer Landstraße aus allen Richtungen gut möglich sein. Dadurch sollen sich einerseits auch die Gewerbetreibenden wiederfinden und andererseits soll eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen geschaffen werden. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktem Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen durch den Versuch auf die Anwohner und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die Planungen, die eine Zufahrtsregelung am unteren Ende des Oeder Weges und an der Holzhausenstraße vorsehen, werden vom Ortsbeirat begrüßt. Der Durchfahrtsverkehr würde damit reduziert werden, mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohner vor Ort sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Oeder Weg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnern und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln. Mit den Ergebnissen lässt sich auch der Erfolg des Versuchs auf Fakten basierend bewerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Antrag vom 24.06.2021, OF 61/3 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 119 Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung der Straßen im Baugebiet südlich am Riedsteg

31.01.2021 · Aktualisiert: 21.04.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2021, OF 309/13 Betreff: Benennung der Straßen im Baugebiet südlich am Riedsteg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, die Straßen im ausgewiesenen Baugebiet "Südlich am Riedsteg" wie folgt zu benennen: - die erste Straße welche parallel in südöstlicher Richtung zur Straße am Riedsteg liegt und gleichzeitig die Straße "Am Mittelpfad" kreuzt soll mit "Am Mittelpfad" benannt werden, um die nordöstliche Querung fortzuführen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir "Zum kleinen Ried" zu benennen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir "Zum Schwalbenberg" zu benennen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir als Ringstraße um das neue Baugebiet zu führen und "Zur Erlenbachaue" zu benennen. Somit Würde diese Straße ebenfalls eine Querstraße zu den drei oben genannten darstellen und in die Straße "Am Riedsteg" bzw. "Alt Erlenbach" münden. Bei der Benennung der Straßennamen wurde sich an den Richtlinien aus dem "Leitfaden zur Straßenbenennen" der Stadt Frankfurt orientiert. Des Weiteren wurde sich am Buch des Nieder- Erlenbacher Geschichtsvereins "Die Flurnamen der Gemarkung Nieder- Erlenbach" von 2003 orientiert, im Sinne der Herstellung eines Ortsbezugs. Zur besseren Orientierung bitte den Kartenanhang beachten. Begründung: Im ausgewiesenen Baugebiet "Südlich am Riedsteg" wird es 4 bzw. 5 neue Straßenzüge geben. Diese sind zu benennen. Der Ortsbreirat hatte sich darauf verständigt die Straßennamen Personen und Sachneutral zu benennen, sowie einen Bezug zu Nieder- Erlenbach herzustellen. Aus diesem Grund wurde sich am natürlichen Umfeld des geplanten Baugebiets sowie historischen Flurstücken orientiert. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 13 am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 35 2021 Die Vorlage OF 309/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7165 entstanden aus Vorlage: OF 1030/3 vom 27.11.2020 Betreff: Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsüberwachung zu optimieren. Viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zu verstärkten Verkehrskontrollen, zur Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Rotlichtverstößen und Falschparken werden abschlägig beantwortet oder nur auf besonderen Nachdruck umgesetzt. Den Mitgliedern des Ortsbeirates sind Straßen bekannt, auf denen durch rücksichtsloses Verhalten von Autofahrern immer wieder Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer bestehen. Beispielsweise ist in der Nibelungenallee und der Höhenstraße nachts Tempo 30 vorgeschrieben. Dieses Tempolimit wird aber nicht überwacht. Gleiches gilt auch für die Strecke des Anlagenrings vom Sandweg bis zum Eschenheimer Tor. Regelmäßigere Schwerpunktkontrollen wären ausdrücklich erwünscht. Begründung: Auf viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zur Überwachung des Straßenverkehrs werden unter Hinweis auf beschränkte Ressourcen, nicht gegebener Zuständigkeit oder dem Nichtvorliegen eines Unfallschwerpunktes immer wieder abschlägige Antworten gegeben. Dabei gibt es Fußgängerüberwege, auch Schulwege, auf denen regelmäßig noch über die Kreuzung gefahren wird, wenn die Fußgängerampel schon Grün zeigt. Es gibt Straßenabschnitte, auf denen immer wieder zu schnell gefahren oder unnütz stark beschleunigt wird. Autos werden abgestellt, wo es gefällt und ohne Sicherheitsaspekte anderer zu bedenken. Dass Kontrollen und ein Eingreifen aber sinnvoll sind, zeigte sich im Nordend beispielsweise in der Hallgartenstraße. Auch in dieser Straße fanden Autorennen statt, die dann aber durch die Polizeieinheit KART beendet wurden. Leider gingen dieser Maßnahme aber auch mehrere Anläufe von Anliegern und Ortsbeiratsmitgliedern voraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 787 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorfahrt-gewähren-Schild am Messe-Tor Nord auf der Rampe stadteinwärts versetzen

18.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7085 entstanden aus Vorlage: OF 1278/2 vom 31.12.2020 Betreff: Vorfahrt-gewähren-Schild am Messe-Tor Nord auf der Rampe stadteinwärts versetzen Der Magistrat wird gebeten, das Vorfahrt-g ewähren-Schild, das auf der stadteinwärts führenden Rampe der Hochstraße an der Messe am Tor Nord den querenden Radfahrern Vorfahrt gibt, vor den Radweg zu verschieben. Aktuell kann bei den auf der Rampe abwärts fahrenden Autofahrern der Eindruck entstehen, dass das Schild nur die Vorfahrt der aus dem Tor kommenden Fahrzeuge regelt und der Pkw-Verkehr gegenüber den Radfahrern bevorrechtigt ist. Begründung: Häufig auf dieser Strecke fahrende Radfahrer berichten über Autofahrer, die das Schild missverstehen und den Radfahrern keine Vorfahrt gewähren. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 954 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h in der Eschersheimer Landstraße einführen

11.01.2021 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 936/9 Betreff: Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h in der Eschersheimer Landstraße einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die zulässige Höchstgeschwindigeit auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich Eschersheim und Dornbusch auf Tempo 40 km/h herab zu setzen Begründung: In der Frankfurter Stadtpolitik gibt es eine breite Mehrheit zu dem Vorhaben des Verkehrsdezernates, die Geschwindigkeit auf den Straßen in der Innenstadt auf 40 Kilometer pro Stunde zu beschränken. Diese am wenigstens einschränkende Maßnahme für Autofahrerinnen und Autofahrer bringt den meisten Nutzen. Die Einführung von Tempo 40 im Vorrangnetz verbessert die Bilanz bei Lärm und Schadstoffen im Vergleich zu Tempo 50. Die Verkehrssicherheit für den Radverkehr lässt sich eindeutig verbessern, da die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Autos und Radfahrern verringert werden und die Bremswege der Autos sich verkürzen. Dies ist unabhängig vom Lückenschluss des Radwegnetzes im Bereich der Eschersheimer Landstraße, der zudem nicht vervollständigt wurde. Gleichzeitig nehmen die Geschwindigkeitsunterschiede zunächst zwischen Autos ab, so dass mehr Autos einen Querschnitt passieren können, also die Leistungsfähigkeit an Kreuzungen erhöht werden kann. Die Eschersheimer Landstraße, eine der wichtigsten Ein-und Ausfallstraßen in Frankfurt, ist im Bereich der Stadtteile Dornbusch und Eschersheim durch größtenteils dichte Wohnbebauung und die Teilung durch die U-Bahn-Führung gekennzeichnet. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf das Tempo 40 km/h würde eine Senkung der Schadstoffbelastung bedeuten und damit zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 936/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg

01.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein!

30.12.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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