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Meine Nachbarschaft: Fahrgasse

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg Töngesgasse frei halten

02.05.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3915 entstanden aus Vorlage: OF 826/1 vom 12.04.2023 Betreff: Gehweg Töngesgasse frei halten Der Magistrat wird gebeten, in der Töngesgasse auf Höhe der Liegenschaft Liebfrauenberg 26 den Mast für das Straßennamensschild und die Verkehrszeichen entweder ganz entfernen oder so versetzen zu lassen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger den dortigen Gehweg uneingeschränkt nutzen können. Die Maßnahme soll umgehend umgesetzt werden und nicht erst mit dem ungewissen Beginn weiterer Arbeiten in der Straße. Begründung: Die absurderweise als Fahrradstraße beschilderte Straße leidet sichtbar unter den Folgen der Verkehrsplanung der Achtzigerjahre. Der alles dominierende Autoverkehr schränkt die Bewegungsfreiheit der anderen Verkehrsteilnehmenden deutlich ein, ein Flanieren oder Überqueren der Straße ist kaum möglich. Die vom Magistrat angekündigten Maßnahmen werden sicherlich deutliche Verbesserungen bringen. In dem beschriebenen Abschnitt besteht jedoch umgehender Handlungsbedarf. Die Absenkung des Bordsteins, die es Rollstuhlfahrenden immerhin ermöglicht, den für sie unpassierbaren Gehweg zu verlassen und die Fahrbahn zu benutzen, ist eine Lösung, die keinen Tag länger hingenommen werden kann. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1698 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen

02.05.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3916 entstanden aus Vorlage: OF 828/1 vom 12.04.2023 Betreff: Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasengasse und Fahrgasse (von Ost nach West) auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen. Gleichzeitig sind Radwege in beide Richtungen einzurichten. Der Bereich der Parkhausausfahrt ist so umzugestalten, dass der Verkehr ausschließlich über die Hasengasse abfließt. Begründung: Die große Anzahl von Pkw und deren Rückstau vor dem Parkhaus schränken die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich ein. Balkone sind nicht nutzbar, Gespräche auf der Straße kaum möglich. Radfahren ist in der offiziell als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße, die als Zeilumfahrung dient, offensichtlich unerwünscht. Benutzbare Radwege, die dem Radverkehr ein zügiges und sicheres Durchkommen ermöglichen, müssen geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr in diesem Straßenabschnitt entzerrt und mehr Platz für Radverkehr geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern

02.05.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3920 entstanden aus Vorlage: OF 832/1 vom 12.04.2023 Betreff: Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten der Toiletten an der Konstablerwache und an der Hauptwache an den Tagen Donnerstag bis Samstag auszuweiten, sodass diese nachts bis 04:00 Uhr morgens geöffnet sind. Außerdem wird der Magistrat gebeten, den Notbetrieb an der Konstablerwache schnellstmöglich zu beenden, indem die Toilettenanlage repariert wird. Weiter sollen bei sanierungsbedingten Sperrungen einer der beiden Toilettenanlagen grundsätzlich Ersatztoiletten bereitgestellt werden. Begründung: Die Toiletten an der Konstablerwache schließen täglich um 22:00 Uhr, die Toiletten an der Hauptwache um 01:00 Uhr. Besonders an den Tagen Donnerstag bis Samstag sind diese Öffnungszeiten zu kurz. Gerade die Innenstadt (Zeil, Konstablerwache, Hauptwache) mit ihren Bars, Kneipen und Diskotheken ist an diesen Tagen auch zu späteren Nachtstunden noch hoch frequentiert und viele Partygänger benötigen eine Toilette. Da die Toilettenanlagen dann jedoch geschlossen sind, verrichten viele ihre Notdurft an Hauswänden, Litfaßsäulen oder Ähnlichem im öffentlichen Raum. Erweiterte Öffnungszeiten würden dem entgegenwirken, dass wild uriniert wird. Der zuständige Schutzmann vor Ort (Polizei) unterstützt diese Maßnahme ausdrücklich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2463 Antrag vom 05.04.2024, OF 1208/1 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 89 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren

02.05.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3926 entstanden aus Vorlage: OF 841/1 vom 12.04.2023 Betreff: U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen U-Bahn-Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 gut sichtbar Abfahrtmonitore an den Abgängen/Rolltreppen zur B-Ebene installieren zu lassen. Insbesondere sind folgende Stationen nachzurüsten: 1. U-Bahn-Station "Dom/Römer" - Abgang vor der Schirn/Markt; 2. U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" - Abgang neben der Tramhaltestelle/vor dem Schauspiel; 3. U-Bahn-Station "Konstablerwache" - Abgänge in Richtung Tram-/Bus-Haltestelle und Abgang Große Friedberger Straße; 4. U-Bahn-Station "Hauptwache" - Abgang vor traffiQ in Richtung Zeil. Begründung: Nach dem Vorbild des vor wenigen Jahren neu gestalteten Zugangs zur Station "Dom/Römer" vor dem Haus zur Goldenen Waage sollen Abfahrtmonitore auch an anderen U-Bahn-Zugängen nachgerüstet werden. So werden Fahrgäste über ihre Abfahrten und Verbindungen rechtzeitig vorab informiert und können sich orientieren. Die teilweise bereits in der B-Ebene installierten Monitore werden dadurch ergänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1650 Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten

02.05.2023 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927 entstanden aus Vorlage: OF 847/1 vom 30.04.2023 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Vorgang: M 163/20; B 125/23 Der Magistrat schreibt in seinem Bericht vom 10.03.2023, B 125, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in der Magistratsvorlage M 192 war und dies nicht mehr in die beschlossene Magistratsvorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach dem 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertigstellungsjahr aus: - Güterplatz, Priorität A, 2024 - HBF/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Weser-/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Rebstöcker Straße, Priorität A, 2025 ff. - Schwalbacher Straße, Priorität A, 2025 ff. - Galluswarte, Priorität B, 2024 - Speyerer Straße, Priorität B, 2024 - Wickerer Straße, Priorität B, 2025 ff. - Ordnungsamt, Priorität B, 2025 ff. - Platz der Republik, Priorität B, 2025 ff. - Galluspark, Priorität C, 2025 ff. - Kriegkstraße, Priorität C, 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit dem 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle "Börneplatz" für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle "Galluswarte" für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U 5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33 Prozent der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20 Prozent der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, in den Jahren 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Seniorinnen und Senioren leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des PBefG bisher im Ortsbezirk 1 nicht im ausreichenden Maße umgesetzt worden sind. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen; 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden; 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben; 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern; 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen; 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen

24.03.2023 · Aktualisiert: 08.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3775 entstanden aus Vorlage: OF 710/5 vom 23.03.2023 Betreff: Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen Vorgang: OM 2138/22 OBR 5 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah die Nutzung des Areals "Paradieshof" in Alt-Sachsenhausen neu auszuschreiben; 2. im Rahmen der Ausschreibung über den baulichen Zustand des Paradieshofes zeitnah zu berichten und vorhandene Gutachten, Grundrisse und Flächenberechnungen - auch mit Blick auf die Möglichkeit der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum im Bestand - dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen; 3. als Alternative zur Nutzung des Bestandsgebäudes auch einen möglichen Abriss und die Neugestaltung des Areals zu prüfen, z. B. nach dem Vorbild des in der Presse diskutierten Konzepts eines gemischtgenutzten Ankerprojekts unter Berücksichtigung des historischen Stadtgrundrisses; 4. dem Ortsbeirat über die Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Alternativen - Bestandsnutzung vs. Neubau - zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit seiner Anregung vom 06.05.2022, OM 2138, den Magistrat gebeten, die Nutzung des Paradieshofs neu auszuschreiben. In der Presseberichterstattung erklärte das zuständige Baudezernat, dass es noch bis "Jahresende" 2022 zu einer Ausschreibung kommen solle. Bislang ist allerdings nichts geschehen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da der Paradieshof weiter verfällt und die Qualität des Platzareals dadurch abgewertet wird, obwohl gerade hier Potenzial besteht, die Lebensqualität des Viertels aufzuwerten. Die Zeit des Wartens hat dazu geführt, dass in der öffentlichen Debatte Ideen diskutiert werden konnten, die angesichts der noch ausstehenden Ausschreibung Berücksichtigung verdienen. Hierunter ist auch eine neue, besonders vielversprechende Idee, die in der Planung mitberücksichtigt und geprüft werden sollte (FAZ vom 12.06.2022‚ "Vielleicht ein Gegenpol zum Halligalli im Viertel", abrufbar unter: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/neue-ausschreibung-fuer-paradie shof-in-alt-sachsenhausen-18095784.html; FNP vom 07.01.2023, S. 19). Die bisherigen Versuche der Stadt Frankfurt, den Paradieshof einer neuen Nutzung zuzuführen, sahen die Erhaltung des Bestandsgebäudes vor. Das Scheitern dieser Versuche drängt dazu, diese Prämisse zu überdenken. Es bestehen Zweifel an der Qualität der Bausubstanz, die vor der Neuausschreibung geklärt werden sollten. Die Stadt sollte insbesondere prüfen und dem Ortsbeirat hierüber berichten, in welchem Zustand sich das derzeitige Gebäude befindet und welche Arbeiten erforderlich wären, um das Bestandsgebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Insbesondere sollte ermittelt werden, inwieweit im Bestand eine Neuaufteilung des Gebäudes in kleinere Einheiten (Geschäfte, Cafés, Wohnungen etc.) möglich wäre und den Aufwand der Umbauten mit dem Aufwand eines Neubaus zu vergleichen. Anknüpfend an den historischen Stadtgrundriss des Quartiers könnte als Alternative zur Bestandsnutzung in einem ergebnisoffenen Verfahren ein alternatives Konzept entwickelt werden, das ganz neue Möglichkeiten der Nutzung eröffnet. Konkret geht es darum, "Brauns Gässchen" (andere Bezeichnung: "Brunnengässchen") wiederzubeleben, das derzeit vom Bestandsgebäude "Paradieshof" überbaut ist. Solche "Stumpfengässchen" haben das historische Stadtbild Alt-Sachenhausens vor der Zerstörung durch den Krieg geprägt. Die Idee zielt jedoch nicht darauf ab, bloße Rekonstruktionen zu errichten, sondern nach dem erfolgreichen Vorbild der Frankfurter "Neuen Altstadt" nach klaren städtebaulichen Vorgaben einen Wettbewerb zur Gestaltung der einzelnen Häuser auszuschreiben. Bei der Vermietung des geschaffenen Wohnraums sollte dieser auch nach sozialen Kriterien vergeben werden (z. B. junge Familien, Wohngruppen), sodass die Durchmischung des Viertels erhalten bleibt. Realisierbar erscheint nach vorläufigen Schätzungen eine Wohnfläche von insgesamt 660 Quadratmetern (8 bis 12 Wohnungen). Bei der Auswahl der Gewerbeflächen (etwa 340 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Häuserzeile, die zum Paradiesplatz ausgerichtet ist, sollten insbesondere Geschäfte des täglichen Bedarfs (Bäckerei o. Ä.) sowie zur Tageszeit geöffnete Gastronomiebetriebe (Café) angezogen werden, die im Viertel bislang noch keinen Platz haben. Auch die Kreativwirtschaft (Mode, Kunst etc.), die schon im Brückenviertel ansässig ist, könnte hier einen Platz finden. Die Nutzungsmöglichkeiten des Areals würden dadurch diversifiziert. Das Ausgehviertel, welches erhalten bleiben soll, würde auch tagsüber an Lebensqualität gewinnen. Ein solches Ankerprojekt hätte eine positive Ausstrahlungswirkung auf das gesamte Viertel. Ganz konkret wäre zu erwarten, dass die umliegenden Grundstücke, die derzeit brachliegen und das Stadtbild negativ prägen, an Attraktivität gewinnen und private Investoren anziehen, die das Quartier ansprechend entwickeln und aufwerten. Das Vorhaben der Koalition, "endlich ein städtebauliches Gesamtkonzept zur Aufwertung" von Alt-Sachsenhausen zu entwickeln (GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Koalitionsvertrag für Frankfurt 2021-2026, Zeile 1079) könnte durch das Projekt angestoßen werden. Abbildung 1: Historischer Stadtgrundriss, Stadtkarte 1852 "Foltz-Eberle" (Quelle: Geoportal Frankfurt) Zwischen Paradiesgasse Nr. 9 und 27 ist Brauns Gässchen ("Brauns-Gn.") gut zu erkennen. Abbildung 2: Aktueller Stadtgrundriss (Quelle: Geoportal Frankfurt) Brauns Gässchen ist durch den hinteren Teil des Gebäudes "Paradieshof" überbaut. Abbildung 3: Mögliche Realisierung einer Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Abbildung 4: 3D-Visualisierung einer möglichen Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2138 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 548 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 904 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk

23.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3815 entstanden aus Vorlage: OF 269/8 vom 09.03.2023 Betreff: Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 8 in den folgenden Bereichen zu begrünen: - Haltestelle "Sandelmühle" bis Beginn Brückenbauwerk über A 661 (1,3 Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Niederursel" (zwei Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" (ein Kilometer). Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat vielerlei positive Auswirkungen auf das Stadtklima und das Erscheinungsbild von Städten. Vor allem vor dem Hintergrund des stetig voranschreitenden Klimawandels und der Überhitzung von urbanen Stadtbereichen stellt das Begrünen von Gleisanlagen ein wichtiges Werkzeug dar, Städte für den Klimawandel zu wappnen. Begrünte Gleise bringen viele positive Effekte für die Stadtökologie mit sich: Sie entlasten den Wasserhaushalt der Stadt und sind damit ökologisch (Verbesserung der Regenwasserrückhaltung im grünen Gleis sowie Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung) als auch ökonomisch sinnvoll. Durch den Verdunstungseffekt kann die Temperatur im Gleis deutlich reduziert werden, die Vegetationsschicht bindet und filtert Schadstoffe aus der Luft und der von U-Bahnen ausgehende Lärmpegel kann zudem stark gesenkt werden (insbesondere das laute Quietschen in der Kurve zwischen den Stationen "Zeilweg" und "Heddernheimer Landstraße"), was zu gesünderen Wohn- und Arbeitsverhältnissen in den angrenzenden Stadtquartieren führt. Auch auf die Stadtgestaltung und das Erscheinungsbild der Gleise hat die Begrünung einen positiven Effekt. Durch die Begrünung von zwei Kilometern Doppelgleis könnte so im Ortsbezirk über ein Hektar Vegetationsfläche neu geschaffen werden. In vielen anderen deutschen Städten, wie z. B. in Berlin und Düsseldorf, gehört es bereits zur guten Praxis, die Gleisbetten von Stadtbahnen flächendeckend zu begrünen. Auch in anderen Stadtteilen Frankfurts, wie zum Beispiel am Riedberg (siehe Foto), wurden bereits begrünte Gleise realisiert. Begrünte Gleise am Riedberg (eigene Aufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1575 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt Spekulationen

21.03.2023 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3757 entstanden aus Vorlage: OF 766/1 vom 28.02.2023 Betreff: Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt Spekulationen Vorgang: OM 1833/22 OBR 1; ST 491/23 Mit der Stellungnahme vom 20.02.2023, ST 491, hat der Magistrat Altbekanntes festgestellt, nämlich, dass die Aufrüstung der Videoüberwachung durch die Stadtverordnetenversammlung im Jahre 2018 beschlossen wurde oder dass es aus Sicht der Polizei keinen Anlass zur Neubewertung gäbe und diese die Videoüberwachung befürwortet. Mit keinem Wort geht der Magistrat auf die in der Magistratsanregung geschilderten Missstände aus Sicht der Anwohnenden und Anliegenden ein: Nämlich den in die Wohngebiete hineinwabernden Drogenhandel, die Okkupierung von Durchgängen, Geschäften, Hauseingängen und Hinterhöfen durch Dealer sowie Begleitstraftaten wie Auto- und Briefkastenaufbrüche. Auch ignoriert wird der Wunsch aus der Bevölkerung nach "echten", ansprechbaren und Schutz gebenden Polizeistreifen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum brauchte der Magistrat ziemlich genau elf Monate für eine derart schwammige Antwort ohne substanziellen Inhalt und fehlenden Faktenvortrag? 2. Warum ist der Magistrat nicht auf die in der Magistratsanregung beschriebenen Zustände in den Wohnbereichen und Ladenzeilen eingegangen? 3. Der Magistrat spricht von einem wichtigen Aspekt für das Sicherheitsgefühl im Bereich der Konstablerwache. Lässt sich daraus ableiten, dass der Magistrat "tatsächliche" Sicherheit durch anwesende Polizeistreifen einer "gefühlten" Sicherheit durch Videoüberwachung unterordnet und nicht befürwortet? 4. Auf welchem belastbaren Zahlenmaterial fußen die Aussagen des Magistrats? Begründung: Die Stellungnahme vom 20.02.2023, ST 491, ist einseitig und nicht objektiv, denn der Magistrat benutzt das hochemotional besetzte Thema "Übergriffe auf queere Menschen", um die Existenz der Videoüberwachung zu begründen. Festzuhalten bleibt hier, dass die Angriffe trotz Videoüberwachung stattfanden und trotz Nachrüstung der Anlage auch weiterhin stattfinden. In der Presse wurde vereinzelt vorgetragen, dass Videoüberwachung zur Aufklärung beiträgt. Belastbares Zahlenmaterial darüber, wie viele Straftaten sich auf nicht überwachte Bereiche verlagert haben sowie Aufklärungsquoten und -methoden wurden nicht vorgelegt. Ein zuvor vorgelegtes "Gutachten" des Polizeipräsidenten zur Videoüberwachung im Allerheiligenviertel strotzte nur so vor Allgemeinfloskeln und subjektiven Beurteilungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1833 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 491 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1604 Aktenzeichen: 32-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren

21.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3759 entstanden aus Vorlage: OF 768/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt Braubachstraße 1 bis 11 sowie die Linksabbiegespur in der Fahrgasse in Richtung Braubachstraße vorübergehend während des Weihnachtsmarktes und weiterer Großveranstaltungen für den Individualverkehr sperren zu lassen. Begründung: Bei Überlastung des Parkhauses am Dom oder anderweitigen Verkehrsbehinderungen bilden sich Rückstaus in der Domstraße, Braubachstraße, Fahrgasse und Berliner Straße. Dadurch werden die Straßenbahnen der Linien 11, 12 und 14 oft blockiert. Auch ortsunkundige Pkw-Fahrende erfassen die komplexen Verkehrsregelungen nicht auf Anhieb, was auch für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu gefährlichen Situationen führt. Eine Sperrung für Pkw führt zu einer sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden und beschleunigt den öffentlichen Personennahverkehr. Bild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle

14.03.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3666 entstanden aus Vorlage: OF 692/6 vom 04.02.2023 Betreff: Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle Mitglieder der Ideenschmiede des Zeilsheimer Kulturforums e. V. haben sich mit guten Ideen zur Begrünung und Entsiegelung des Platzes an der Zeilsheimer Stadthalle bei der stadtweiten Kampagne "Green it-up" beworben. Leider hat die Jury andere Teilnehmende ausgewählt. Der Ortsbeirat sieht hier jedoch großen Handlungsbedarf und unterstützt diese Initiative und das Anliegen der Ideenschmiede, den Platz vor der Stadthalle inkl. der Zuwege (Fußgängerzone) zu entsiegeln, zu begrünen und attraktiver zu gestalten, sehr. Er möchte diese Ideen, aus einem tristen, im Sommer sich aufheizenden Platz einen schattigen grünen und attraktiven Aufenthaltsort zur Begegnung und für Stadtteilfeste zu formen, gern weiterverfolgen. Eine im Jahr 2013 vorgestellte Konzeptstudie wurde leider nie weiterverfolgt, sollte jedoch als Basis weiterer Überlegungen dienen. Hierfür sollte sie auf heutige Anforderungen und Bedürfnisse hin angepasst werden, beispielsweise durch Maßnahmen zur Regenwasserversickerung bzw. -nutzung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Anliegen der Ideenschmiede aufzugreifen und auf Basis der Konzeptstudie von 2013 zeitnah vor dem Sommer eine Planungsgruppe mit Beteiligung der Ideenschmiede, der Zeilsheimer Bürgerinnen und Bürger sowie Anliegern und Vereinen einzuberufen. Hier sollen erste Maßnahmen zur Begrünung und längerfristig schrittweise Maßnahmen zur Entsiegelung und Beschattung besprochen, geplant und kalkuliert werden. Die vielfältige Nutzung des Platzes für Feste, spezifische Nutzungen von Teilflächen sowie die relevanten Rettungswege sind dabei zu berücksichtigen. Die Stadthalle, ihre Fassaden und das Dach sowie die Regenwassernutzung sollen in die Planungen einbezogen werden. Begründung: Der zentrale Platz vor der Stadthalle wird seiner Aufgabe, ein attraktiver Ort der Begegnung im Alltag (Einkauf, Vereinsleben, Gaststätten) und für Feste zu sein, nicht gerecht. Daher haben sich Bürgerinnen und Bürger in der Ideenschmiede Gedanken zur Aufwertung und ökologisch zeitgemäßen Gestaltung gemacht. Diese sollen den Zeilsheimerinnen und Zeilsheimern zur Diskussion vorgestellt werden. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, diesen Platz zu entsiegeln, aufzuwerten und sowohl Aufenthaltsqualität als auch Mikroklima zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053 Antrag vom 11.06.2023, OF 809/6 Antrag vom 02.05.2025, OF 1217/6 Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7100 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekotbeutelspender für Zeilsheim

14.03.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3669 entstanden aus Vorlage: OF 697/6 vom 27.02.2023 Betreff: Hundekotbeutelspender für Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, Hundekotbeutelspender an folgenden Standorten in Zeilsheim installieren zu lassen: 1. Blauländchenstraße (siehe Lageplan) 2. Pfaffenwiese (siehe Lageplan) Paten zur Betreuung der Hundekotbeutelspender sind dem Ortsbeirat bekannt. Erforderliche Abfallbehälter sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Begründung: Der Wunsch nach Aufstellungen von Hundekotbeutelspendern wurde von Anliegern geäußert, die auch die Patenschaft übernehmen werden. Anlage 1_Standorte (ca. 537 KB) Anlage 2_Bilder (ca. 207 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1235 Aktenzeichen: 32-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

„Klamoddekurier“ der FES

06.03.2023 · Aktualisiert: 11.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 558/10 Betreff: "Klamoddekurier" der FES Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in einer Sitzung des Ortsbeirates im 3. Quartal 2023 den Klamoddekurier des FES möglichst vorstellen zu lassen. Zeil soll dabei sein, auch in allen Stadtteilen des Ortsbezirks 10 die Leistungen des Klamoddekuriers buchbar zu erhalten. Begründung: Bisher sind die Leistungen des Klamoddekuriers leider nur in noch sehr wenigen Stadtteilen Frankfurts als Pilotprojekt buchbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 558/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und AfD gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung der Grünfläche an der Berliner Straße/Ecke Paulskirche

21.02.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3585 entstanden aus Vorlage: OF 744/1 vom 01.02.2023 Betreff: Gestaltung der Grünfläche an der Berliner Straße/Ecke Paulskirche Der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche neben der Pauls kirche an der Berliner Straße/Ecke Kornmarkt zu pflegen und neu zu gestalten. Dabei sollen die angrenzenden Parkplätze entsiegelt und der Grünfläche zugeführt werden. Die Planungen dazu sollen dem Ortsbeirat vor der Umsetzung vorgelegt werden. Begründung: Die Grünfläche neben der Paulskirche, einem der Wahrzeichen Frankfurts, ist in einem sehr traurigen Zustand. Die Fläche wirkt ungepflegt und wenig ansehnlich. Auch kann sie nicht zum Verweilen genutzt werden, da es keine Parkbank gibt. Ein paar Holzpfosten wurden lieblos am Rand der Fläche gesteckt, der Grund dafür erschließt sich einem jedoch nicht, warum dies gemacht wurde. Ebenso führt durch die Grünfläche eine Beetbegrenzung aus Metall, die noch aus der Zeit der alten Straßenführung stammt. Gerade neben einem so würdigen Gebäude wie der Paulskirche sollte mehr Wert auf die Gestaltung dieser Grünfläche gelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1078 Antrag vom 17.06.2023, OF 910/1 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4203 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pilotprojekt Spielstraßen

21.02.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3594 entstanden aus Vorlage: OF 760/1 vom 21.02.2023 Betreff: Pilotprojekt Spielstraßen Vorgang: E 36/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22; OM 2495/22 OBR 4; ST 2427/22 Gemäß Stellungnahme vom 14.10.2022, ST 2427, und Stadtverordnetenbeschluss vom 09.06.2022, § 1832 Anlage 14, zum Etatantrag E 36, wurde der Magistrat beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojektes eine Straße für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bespielbar zu gestalten. Die Ortsbeiräte sollen unter Beachtung der Randbedingungen geeignete Vorschläge unterbreiten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, mindestens eine Straße aus den Vorschlägen des Ortsbeirats 1 aufzugreifen. Geeignete Straßen wären: 1. Große Fischerstraße 2. Karmelitergasse 3. Fischbacher Straße 4. Hattersheimer Straße Begründung: Die genannten Straßenabschnitte befinden sich in einer Tempo-30-Zone, es verkehrt kein ÖPNV-Linienverkehr, es sind keine zentralen Einrichtungen vorhanden und der Straßenraumquerschnitt ist ausreichend breit. Damit sind die genannten Voraussetzungen für eine Umgestaltung zu einer Spielstraße vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2495 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2427 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1359 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden

21.02.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3580 entstanden aus Vorlage: OF 738/1 vom 31.01.2023 Betreff: Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden Der Magistrat wird gebeten, die Fahrgasse im Abschnitt zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße für den Pkw-Verkehr sperren zu lassen. Der Rad- und Fußverkehr kann ungehindert queren und Anwohnende sollen weiterhin einfahren dürfen. Poller und eine entsprechende Beschilderung sollen angebracht werden. Begründung: Der bereits jetzt als "Spielstraße" ausgewiesene Abschnitt der Fahrgasse im Übergang zur Großen Fischerstraße wird derzeit stark befahren, beparkt und für gefährliche Wendemanöver ortsunkundiger Pkw-Fahrer genutzt. Eine Sperrung dieses Abschnitts hätte zahlreiche Vorteile: Der Pkw-Verkehr wird über den Weckmarkt geführt, die Gastronomie hätte mehr Platz für Außenbestuhlung und der Rad- und Fußverkehr könnte sicherer zur Brücke geführt werden. Die Große Fischerstraße wäre für Anwohnende weiterhin von der Straße Zum Pfarrturm aus erreichbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1711 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichtbarkeit aller Mobilitätsangebote an der Galluswarte

21.02.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3576 entstanden aus Vorlage: OF 734/1 vom 31.01.2023 Betreff: Sichtbarkeit aller Mobilitätsangebote an der Galluswarte Der Magistrat wird gebeten, die Haltestellen der Buslinie 52 im Bereich der Galluswarte ("Galluswarte" und "Haus Gallus") mit elektronischen Abfahrtanzeigen ausstatten zu lassen. Im Bereich des Zugangs zur S-Bahn-Haltestelle sollen die bereits vorhandenen Abfahrtmonitore, die sich seitlich der Zugänge zwischen den Werbetafeln befinden, so versetzt werden, dass sie gut sichtbar sind. Alternativ können weitere Abfahrtmonitore installiert werden. Zudem soll außer auf Bus und Bahn auch auf weitere Mobilitätsangebote in der Umgebung wie Leihfahrräder, Lastenräder, Taxi oder Cars haring hingewiesen werden. Begründung: Für die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV spielt es keine Rolle, wer Betreiber der Verkehrsmittel ist. Die Deutsche Bahn hat elektronische Abfahrtmonitore in Schaukästen seitlich der Zugänge zum S-Bahnhof installiert, die niemand beachtet. Die VGF betreibt elektronische Anzeigen, jedoch nur an Tramhaltestellen. Das Angebot der RMV-App zur Ermittlung der Abfahrtszeiten wird zwar von vielen Menschen genutzt, jedoch meist nicht von älteren oder ortsunkundigen Personen. Ein so stark frequentierter Umsteigepunkt wie die "Galluswarte" muss zügig in eine Mobilitätsstation weiterentwickelt und barrierefrei ausgestattet werden. Ein gutes Beispiel ist die Station Offenbach "Marktplatz", die zu einem sogenannten Zukunftsbahnhof umgestaltet wurde. Auch dort wurden Monitore angebracht, die die Abfahrten aller dort verkehrenden Bahnen und Busse anzeigen sowie auf Angebote und Standorte von Leihrädern, Carsharing oder E-Scootern hinweisen. Die Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz/Stoltzestraße" wurde bereits im Rahmen eines Pilotprojektes mit einer ähnlichen, digitalen Anzeige ausgestattet, jedoch steigen dort sehr viel weniger Fahrgäste ein und aus. Selbst in den ICE-Zügen der Deutschen Bahn werden bereits alle Mobilitätsangebote an Aus- und Umsteigebahnhöfen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1598 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Eindeutige Markierungen in der Fahrgasse

21.02.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3581 entstanden aus Vorlage: OF 739/1 vom 31.01.2023 Betreff: Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Eindeutige Markierungen in der Fahrgasse Der Magistrat wird gebeten, für eine angemessene optische Trennung von Rad- und Gehwegen im Bereich der Fahrgasse 1 sorgen zu lassen. Begründung: Die Wegeführung der beiden Verkehrsarten Rad und zu Fuß ist für alle Teilnehmenden nicht klar und sollte durch eindeutige Markierungen verdeutlicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1358 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Busparkplätze für die Personenschifffahrt statt Staus in der Altstadt

21.02.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3582 entstanden aus Vorlage: OF 740/1 vom 31.01.2023 Betreff: Busparkplätze für die Personenschifffahrt statt Staus in der Altstadt Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Busparkplätze aus der Straße Zum Pfarrturm auf die Rechtsabbiegespur auf dem Mainkai in Richtung Zum Pfarrturm verlegen zu lassen. Die Rechtsabbiegespur entfällt ersatzlos. In diesem Zuge sind die Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen auf dem Mainkai anzupassen. Während der Zeiten der Mainkai-Sperrung soll die Zufahrt zum Mainkai von der Alten Brücke her so gestaltet werden, dass besagte Busse weiterhin einfahren können und unbefugtes Einfahren von Pkw wirksam unterbunden wird. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung rund um die Straßen Weckmarkt und Zum Pfarrturm ist für Verkehrsteilnehmende und Anwohnende nicht zufriedenstellend. Aufgrund der Busparkplätze in der Straße Zum Pfarrturm, die insbesondere für die Fahrgastschifffahrt auf dem Main wichtig sind, könne die Zufahrt vom Mainkai nicht für den Individualverkehr gesperrt werden, so die Aussage des Straßenverkehrsamtes. Das führt regelmäßig zu Chaos und Staus in den umliegenden Straßen, da Parkplatzsuchende, Reisebusse und der Lieferverkehr den Weckmarkt und die Fahrgasse verstopfen. Zudem sind die Busparkplätze meist mit Pkw zugeparkt. Eine Verlegung der Busparkplätze auf den Mainkai hat zahlreiche Vorteile: Die Reisebusse halten in Sichtweite zum Main und zu den Schiffen und verkürzen den Fußweg der Besuchenden. Die Busse können über den Mainkai wieder abfahren und müssen sich nicht durch die Altstadtstraßen quälen. Die bisherigen Busparkplätze können anderweitig genutzt werden, beispielsweise für Radbügel oder als Lieferzone. Anwohnende und Radfahrende können weiterhin in die Straße Zum Pfarrturm und in die Große Fischerstraße einfahren. Reisebusse und parkplatzsuchende Pkw werden jedoch durch eine entsprechende Beschilderung und eine Schranke an der Durchfahrt gehindert. Der Parkplatzsuchverkehr wird so spürbar verringert. Die Ausfahrtmöglichkeit aus der Tiefgarage der Saalgasse in Richtung Mainkai bleibt bestehen. Foto: Geoportal Frankfurt, Luftbild Mainkai/Zum Pfarrturm Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1314 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Sitzbänke in der Töngesgasse

21.02.2023 · Aktualisiert: 20.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3584 entstanden aus Vorlage: OF 743/1 vom 31.01.2023 Betreff: Zusätzliche Sitzbänke in der Töngesgasse Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zu den vorhandenen und geplanten städtischen Sitzbänken in Absprache mit der Interessens gemeinschaft Töngesgasse e. V. Standorte für fünf weiße Sitzbänke in der Töngesgasse auszuweisen. Begründung: Die Sitzbänke werden von den Geschäftsleuten angeschafft, dienen der Allgemeinheit und insbesondere Seniorinnen und Senioren. Sie werden tagsüber von den Geschäftsleuten aufgestellt und von diesen bei Geschäftsschluss aus dem Straßenraum wieder entfernt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1357 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsbeiräte immer informieren

14.02.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3538 entstanden aus Vorlage: OF 108/13 vom 29.01.2023 Betreff: Ortsbeiräte immer informieren Vorgang: F 1307/22 Im vergangenen Jahr feierten die Ortsbeiräte in Frankfurt ihr 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Jubiläum erinnerten sowohl die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als auch die Stadtverordnetenvorsteherin daran, dass die Ortbeiräte in ihrer Arbeit ernst genommen werden müssen. Dies wurde auch und gerade an den Magistrat adressiert. Dass dies keine leeren Worte sind, beschreibt auch § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie § 3 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt. Hier ist klar festgehalten, dass Ortsbeiräte zu jeder Angelegenheit, die den Ortsbezirk betrifft, zu hören sind. Leider aber kam es nun vermehrt vor, dass der Ortsbeirat 13 wichtige Angelegenheiten aus der Presse erfuhr und nicht direkt informiert wurde. Dies war auch Gegenstand der Frage F 1307 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember 2022. In der dazugehörigen Antwort wird jedoch lediglich darauf verwiesen, dass Ortsbeiräte sich doch den Pressenewsletter der Stadt Frankfurt abonnieren sollten. Der Autor der Antwort scheut sogar nicht einmal vor flapsigen Aussagen zurück: "Im Falle der Öffnung der Außenstellen kommt hinzu, dass unterstellt werden kann, dass Frankfurterinnen und Frankfurter ihre Termine im Bürgeramt nicht über die Ortsbeiräte buchen, sondern direkt bei der Stadt." Die gesamte Antwort zeigt nicht nur zwischen den Zeilen, sondern auch sehr explizit, dass das zuständige Dezernat wenig Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat zu haben scheint. Zudem wird aus der Antwort ersichtlich, dass sich an die oben genannten Paragraf en der Hessischen Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte nicht gehalten werden möchte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie den § 3 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt in allen betreffenden Fällen einzuhalten. Alle Dezernentinnen und Dezernenten sollen hieran noch einmal erinnert werden, sodass sichergestellt ist, dass Ortsbeiräte in der Zukunft mindestens zeitgleich mit der Presse, besser sogar vor der Presse, informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 08.12.2022, F 1307 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1045

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule

07.02.2023 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3514 entstanden aus Vorlage: OF 675/6 vom 19.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule Vorgang: OM 2580/22 OBR 6; ST 2797/22 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2797, vorgeschlagen, eine Schulwegsicherung einzuberufen, um vor Ort insbesondere an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße geeignete Maßnahmen zu finden, die ein sicheres Überqueren des Frankenthaler Weges ermöglichen. Begründung: Die Schulkinder werden beim Überqueren des Frankenthaler Weges vor der Schule durch ein- und ausparkende Autofahrer gefährdet. Auch ihre Sicht auf den Verkehr wird durch parkende oder dort haltende Autofahrer behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1820 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern

07.02.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 674/6 vom 21.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr zu prüfen und zu berichten, inwieweit zumindest ein Teil der Parkplätze des Zeilsheimer Friedhofs (über 30 Parkplätze) als öffentlicher Parkraum ohne zeitliche Begrenzung freigegeben werden kann. Begründung: Geparkte Fahrzeuge, die sowohl Gehwege als auch einen breiten Teil der Straßenflächen versperren, machen es insbesondere Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr im Falle eines Einsatzes unmöglich, den direkten Weg zum oberen Abschnitt der Welschgrabenstraße zu passieren (siehe Abbildung 1). Im Falle eines Feuerwehreinsatzes bei den Bewohnern des oberen Abschnittes der Welschgrabenstraße/Höhe Friedhof Zeilsheim ist die Zufahrt für die Löschfahrzeuge der Feuerwehr nur über Umwege und mit zeitlicher Verzögerung möglich (siehe Abbildung 2). Dies hat zur Folge, dass wertvolle Einsatzzeit verstreicht, die zur Gefahrenbeseitigung genutzt werden sollte. Auch wiederholte Versuche seitens der Freiwilligen Feuerwehr, Gespräche mit Falschparkern, unter Hinweis auf § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO), aufzunehmen, sind gescheitert. Fahrzeuge werden trotz deutlicher Hinweise auf Gefahr für Leib und Leben verkehrswidrig dort abgestellt. Augenscheinlich wird nur ein sehr geringer Teil der Parkplätze des benachbarten Zeilsheimer Friedhofs im Steinkopfweg von Besucherinnen und Besuchern des Friedhofs benutzt. Eine Freigabe eines Teils des Parkraumes ohne zeitliche Begrenzung erscheint geeignet, den Parkdruck in der Welschgrabenstraße zu mindern. Abbildung 1: Luftbild zur Darlegung des Problemabschnittes sowie des direkten Weges (Quelle: Google Maps) Abbildung 2: Luftbild zur Darstellung des Umweges (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2280 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pinkelecke Konstablerwache täglich nass reinigen

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3407 entstanden aus Vorlage: OF 707/1 vom 03.01.2023 Betreff: Pinkelecke Konstablerwache täglich nass reinigen Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang von der Konstablerwache zu der Straße An der Staufenmauer zwischen den Liegenschaften Zeil 57 und Zeil 53 regelmäßig mindestens täglich nass reinigen zu lassen. Begründung: Der Bereich riecht dauerhaft extrem nach Urin. Viele Drogendealer der Konstablerwache halten sich in diesem Bereich auf, da sie dort von den Kameras auf der Konstablerwache nicht erfasst werden können. Aus denselben Gründen benutzen sie natürlich nicht die öffentlichen Toiletten in der B-Ebene, sondern verrichten ihre Notdurft in dem "geschützten" Durchgangsbereich. Da der Magistrat entgegen allen Forderungen aus dem Ortsbeirat 1 die Demontage der Kameras ablehnt, ist er in der Pflicht, die negativen Folgen seines Handelns beseitigen und den Bereich mindestens ständig reinigen zu lassen. Leider fahren Kehrfahrzeuge diesen Bereich nicht an, sondern beschränken sich lediglich auf die Gehwege der Zeil vor dem Durchgang. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 601 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen Fahrgasse dauerhaft frei halten

24.01.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3409 entstanden aus Vorlage: OF 709/1 vom 03.01.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen Fahrgasse dauerhaft frei halten Der Magistrat wird gebeten, den rot markierten Radschutzstreifen im Bereich der Fahrgasse/Ecke Berliner Straße in geeigneter Weise gegen Falschparker dauerhaft baulich zu sichern sowie die Ordnungsbehörden zu veranlassen, falsch geparkte Pkw konsequent abschleppen zu lassen. Begründung: Der Radweg ist in den Nachtstunden regelmäßig zugeparkt. Offenbar hat sich herumgesprochen, dass der ruhende Verkehr in Frankfurt nachts nicht überwacht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1222 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Warum werden die Wallanlagen weiter versiegelt?

24.01.2023 · Aktualisiert: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3410 entstanden aus Vorlage: OF 710/1 vom 03.01.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Warum werden die Wallanlagen weiter versiegelt? In den letzten Tagen wurde auf bzw. neben der Liegenschaft Zeil 2 eine Fläche gerodet, die sich innerhalb der Wallservitut befindet, und mit Betonsteinen versiegelt. Dies widerstrebt allen Bemühungen, Frankfurt zu einer Schwammstadt zu entwickeln. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. War dem Magistrat bekannt, dass diese Baumaßnahme durchgeführt werden sollte? 2. Hat der Magistrat diese Baumaßnahme genehmigt und wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? 3. Hat der Magistrat der Beseitigung der bestehenden Bepflanzung zugestimmt? 4. Wurden der bauausführenden Firma Gestattungen a) zur Einfahrt in die Friedberger Anlage, b) zum Parken innerhalb des Parkbereichs und c) zum Lagern von Baumaterialien erteilt? 5. In welcher Weise wurden Ortsbeirat und Stadtverordnetenversammlung an diesem Eingriff in das Wallservitut beteiligt bzw. welche Beschlüsse liegen dem Magistrat vor, die solche Genehmigungen rechtfertigen? 6. Sollte der Magistrat die durchgeführten Rodungen und Versiegelungen nicht genehmigt haben, welche weiteren Schritte wird der Magistrat unternehmen, um a) den vorherigen Zustand wiederherstellen zu lassen und b) sicherzustellen, dass Begehrlichkeiten der Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer, in Bereiche der geschützten Wallanlagen einzudringen, nicht wieder aufkeimen? Fotos: rechts Google Street View (vor der Maßnahme); links Andreas Laeuen (nach der Baumaßnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1220 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2023, OA 313 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 03.01.2023 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den Pkw- und Lkw-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der Pkw-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Biebergasse/Kalbächer Gasse/Börsenstraße/Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der zu Fuß Gehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen Pkw-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße Goetheplatz notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Große Bockenheimer Straße (Freßgass') wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fußläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Goetheplatz und Roßmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1580 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Der Tagesordnungspunkt 25. wird vorgezogen und vor den übrigen TO-I-Punkten 7., 11. und 14. behandelt. Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3025, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern

17.01.2023 · Aktualisiert: 01.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3367 entstanden aus Vorlage: OF 667/6 vom 15.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern Die Straße Katzenstirn ist, wie zahlreiche Straßen in Zeilsheim, eine vergleichsweise schmale Straße mit Einbahnstraßenverkehr und Tempo 30. Geparkt wird auf dem rechten Fahrbahnrand. Da durch das Parken die Straße verengt wird, nutzen Fahrer von schweren Lkws, Transportern von Paket-/Kurierdiensten, aber auch Fahrer von Pkws den Gehweg als Ausweichfläche. Gefährlich wird dies besonders auf der Höhe der Hausnummern 6 und 8, an denen der Hauseingang direkt an der Straße liegt. Aufgrund der mangelnden Einsehbarkeit und der fehlenden Schutzzone kommt es zu gefährlichen Begegnungen, wie Bewohner berichten. Besonders Kinder können die Gefahr dort nicht einschätzen. Zudem ist zu beobachten, dass der Gehweg durch die häufige Befahrung uneben und stark abgesenkt worden ist. Die Erschütterungen haben offensichtlich auch Auswirkungen auf Fundament und Mauerwerk. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehwegs Katzenstirn besonders an den Grundstücken 6 und 8 zu verhindern. Als Lösungsmöglichkeit ist eine gezielte Abpollerung der Eingänge in Erwägung zu ziehen, aber auch eine Prüfung, ob auf diesem Straßenabschnitt der Einbahnstraße eine Ausweisung der Parkplätze auf dem linken statt dem rechten Fahrbahnrand möglich ist. Ebenso sollte geprüft und berichtet werden, ob die Breite der Straße überhaupt Parken auf der Fahrbahn zulässt. Begründung: Durch die Gefahrensituation besteht Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1596 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Bürgerinnen- und Bürgerengagement und „Green it up“Projekt fördern

30.12.2022 · Aktualisiert: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 650/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgerinnen- und Bürgerengagement und "Green it up"-Projekt fördern Die stadtweite Kampagne Greenit-up fördert Begrünung und Entsiegelung von öffentlichen Flächen in den einzelnen Quartieren. Im Rahmen des Projektes wird engagierten Bürger*innen ein Budget für bis zu 250 qm zur Verfügung gestellt, welches mit dem städtischen Klimabonus aufgestockt wird. Eine fachkundige Jury entscheidet, wer in die engere Auswahl kommt, danach gibt es Aktionen vor Ort und im März eine finale Auswahl. Auch in Frankfurt-Zeilsheim hat sich eine Gruppe aus Bürger*innen aus den Initiativen Ideenschmiede und Kulturforum e.V. zusammen getan, um den Platz um die Zeilsheimer Stadthalle herum "von einem grauen, tristen, ungenutzten und im Sommer viel zu "heißen" Quartiersplatz in einen schattigen, grünen, die Sinne ansprechenden, attraktiven Ort der Begegnung für alle Zeilsheimer Bürger:innen zu verwandeln". Der Ort soll "durch eine systematische Entsiegelung und attraktive Begrünung in einen ästhetischen, nachhaltigen und lebenswerten Quartiersplatz" verwandelt werden. Fünf in dem Antrag vertretene Personen haben sich zur nachhaltigen Betreuung der Pflanzen und der Begrünung sowie zur Koordination und weiteren Bekanntmachung des Projekts verpflichtet. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Anliegen zur Entsiegelung des Platzes an der Zeilsheimer Stadthalle aufzunehmen und zu prüfen, bei positiver Annahme durch Green-it zusammen mit allen Projektteilnehmer*innen. Auch wenn der Antrag von Greenit-up nicht angenommen werden sollte, ist eine Umsetzung der Maßnahmen anzustreben. Durch eine systematische Entsiegelung und attraktive Begrünung soll der Ort in einen ästhetischen, nachhaltigen und lebenswerten Quartiersplatz verwandelt werden. Die Maßnahmen des Antrags im Einzelnen: - Baumbepflanzung systematisch weiterführen (im Moment sind beide Wege, die vom Platz abgehen, nur spärlich und lückenhaft mit Bäumen bepflanzt) - Entsiegelung und Bepflanzung an den Eingangstreppen zum Saalbau sowie rund um die Fassade des Saalbaus herum - eine kreisrunde Entsiegelung auf dem Vorplatz vor dem Saalbau, die den Platz wirksam als grünen, schattigen und lebenswerten Platz ausweist - Entsiegelung und Bepflanzung an den zwei Eingangspunkten auf den Platz, um den Platz optisch vom davor liegenden, grauen Rewe-Parkplatz abzusetzen. - vertikale Begrünung und/oder Dachbegrünung am Saalbau Wichtig wäre in erster Linie, durch größere Pflanzen Beschattungsmöglichkeiten zu schaffen, um den Menschen zu ermöglichen, sich auf dem Platz aufzuhalten, sich nach dem Einkauf im angrenzenden Rewe kurz hinzusetzen und auszuruhen oder sich die Zeit zwischen schönem Grün zu vertreiben, während das Kind im Saalbau an einer Sportveranstaltung teilnimmt. Dies würde nicht nur das Mikroklima für die vielen Menschen, die sich um den Saalbau herum aufhalten (oft ältere Menschen, die vom Einkaufen kommen und Eltern, die ihre kleinen Kinder zu Angeboten begleiten) verbessern, ihnen im Sommer eine Möglichkeit geben, im Schatten zu warten, sich auszuruhen oder schlicht Zeit zu verbringen. Es würde auch ein notwendiges grünes "Gegengewicht" gegen die Abgase und Geräusche des in einigen Metern Entfernung liegenden Rewe-Parkplatzes bedeuten. Viele kleine und große Pflanzen könnten so nicht nur für Schatten sorgen, sondern auch CO2 resorbieren. Begründung: Die Wirkung in den öffentlichen Raum wäre wohl an keinem Ort in Zeilsheim so groß wie an diesem, da der Ort tagtäglich hoch frequentiert ist: Von Besucher*innen des Saalbaus ebenso wie von Menschen, die im direkt angrenzenden Rewe einkaufen und von Besucher*innen der kleineren gastronomischen Angebote am Platz. Durch Entsiegelung und durchgehende Begrünung könnte die Fläche zu einem Ort werden, an dem sich Bürger*innen gerne aufhalten, um sich unter einem Baum im Schatten auszuruhen und einander in entspannter, erholsamer Umgebung zu begegnen. Ein Platz, der zum Schlendern, Schauen und Sich-Begegnen einlädt. Mit ihren Ideen wollen Bürger*innen den Platz vor dem Saalbau in ein grünes Kleinod verwandeln, der den Menschen aus Zeilsheim die Möglichkeit gibt, sich zu erholen, sich zu begegnen und ihre Umgebung ästhetisch zu genießen. Der Ortsbeirat unterstützt den Antrag und möchte damit dem westlichsten Stadtteil Frankfurt besondere Aufmerksamkeit widmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.01.2023, OF 665/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 650/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 665/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sirenen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10

16.12.2022 · Aktualisiert: 11.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2022, OF 505/10 Betreff: Sirenen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und ggfls. wo in den nächsten Jahren Sirenen in den Stadtteilen Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim des Ortsbezirks 10 aufgestellt werden können. Begründung: Bei dem bundesweiten Sirenenwarntag am 8. Dezember 2022 konnte festgestellt werden das es in Frankfurt am Main kein funktionierendes Sirenenwarnsystem mehr gibt. In den vergangenen Jahrzehnten wurden durch die systematische Vernachlässigung des Katastrophen- und Brandschutzes durch die Stadt Frankfurt am Main fast sämtliche Sirenenwarnanlagen abgebaut. In Frankfurt am Main existieren noch zwei Sirenen-Anlagen: a) Industriepark Höchst (10 Sirenen), mit denen die Stadtteile Höchst, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim und die westlichen Teile von Nied und Schwanheim erreicht werden können, b) Fechenheim (4 Sirenen), mit denen die Stadtteile Fechenheim, Bergen-Enkheim, Riederwald und Seckbach erreicht werden können. Da Apps- und Handy-Warnungen nicht ausreichend sind und nur maximal 50% der Bevölkerung erreichen können, ist hier dringender Handlungsbedarf geboten, insbesondere unter Berücksichtigung der Aufarbeitung der Flutkatastrophe an der Ahr und sonstiger Naturkatastrophen. Aus einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2017 geht hervor, dass ca. 150 Sirenen im Stadtgebiet Frankfurt am Main fehlen (Kostenaufwand ca. 3 bis 5 Millionen Euro Investitionskosten, Wartungs- und Betriebskosten etc.). Mit der Installation dieser Sirenen soll vermutlich in den Jahren 2023 bis 2027 begonnen werden; Haushaltsmittel sollen angeblich im Haushalt 2023 erstmals Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen AfD (= Annahme); LINKE. und FDP (= Enthaltung)

Partei: AfD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Weitere U 5-Ausfälle, Onlineverbindungssuche und Ersatzverkehr

06.12.2022 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 290 entstanden aus Vorlage: OF 477/10 vom 22.11.2022 Betreff: Weitere U 5-Ausfälle, Onlineverbindungssuche und Ersatzverkehr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die Onlineverbindungssuche sowie der Ersatzverkehr für die Fahrgäste künftig deutlich besser kommuniziert werden können; 2. die bisherigen U 5-Ausfälle im Jahr 2022 nach Anlässen zu analysieren und zu erläutern. Von besonderem Interesse dabei sind, a) wie die wiederholt in Randzeiten aufgrund schlechter Taktzeiten sehr unfreundlich geregelten U 5-(Teil-)Ausfälle auch mit erkennbar fragwürdigen Leerfahrten ab Hauptbahnhof (statt Preungesheim oder zumindest Konstablerwache) vermieden werden können, da die Fahrgäste doch auch nachts noch gut nach Hause kommen wollen statt unnötig lang warten zu müssen; b) der stundenlange U 5-Ausfall am 17.11.2022, der online in der Verbindungssuche sowie für den Ersatzverkehr so leider auch nach Stunden nicht klar zu erkennen war (Anmerkung: Der Ersatzverkehr hatte dann spät abends zumindest funktioniert, leider aber nicht die Verbindungssuche dazu). Begründung: Der ÖPNV muss für eine Verkehrswende deutlich besser werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1097 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2727, 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.01.2023 Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzlicher Altglassammelcontainer am Fischerplätzchen

06.12.2022 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3246 entstanden aus Vorlage: OF 678/1 vom 15.11.2022 Betreff: Zusätzlicher Altglassammelcontainer am Fischerplätzchen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Fischerplätzchens einen oder zwei zusätzliche Altglassammelbehälter aufstellen zu lassen, um dem gestiegenen Umweltbewusstsein in der Bevölkerung und dem Wunsch nach Teilnahme am Recycling und zur Ressourcenschonung Rechnung zu tragen. Als Standort schlägt der Ortsbeirat den Bereich nördlich der Bushaltestelle in Richtung Sachsenhausen vor. Zur Teilkompensation könnte einer von drei Containern aus der Straße Im Pfarrturm in den vorgeschlagenen Bereich verlagert werden. Somit müsste nur ein zusätzlicher Container aufgestellt werden. Begründung: Die Altglassammelbehälter sind in letzter Zeit insbesondere in der Innenstadt oft überfüllt. Die Wege zu den vorhandenen Altglassammelbehältern in diesem Teil der Altstadt sind insbesondere für ältere Menschen oft umständlich und weit. Durch den neuen Standort würde das Fischerplätzchen zusätzlich an Bedeutung gewinnen und es würde ein attraktives Angebot zur halbwegs umweltgerechten Entsorgung von Einwegglasverpackungen entstehen. Umweltgerechter wäre es, wenn Glasverpackungen nur noch als Mehrwegverpackungen angeboten werden würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 795 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner in der Battonnstraße

06.12.2022 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3248 entstanden aus Vorlage: OF 680/1 vom 15.11.2022 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner in der Battonnstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Battonnstraße zwischen der Einmündung Klingerstraße und der Kreuzung mit der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der AOK Fahrbahntrenner anbringen zu lassen, um das unerlaubte Wenden von Pkw auf diesem Straßenabschnitt wirksam zu unterbinden. Begründung: Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass Fahrzeuge, die aus Richtung Süden kommend nach rechts in die Battonnstraße einbiegen, unmittelbar nach dem Einbiegen auf der Fahrbahn einen sogenannten "U-Turn" machen, um dann geradeaus in westlicher Richtung die Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße zu überqueren und die Fahrt in Richtung Berliner Straße fortzusetzen. Damit wollen die Autofahrenden den Umweg über die Allerheiligenstraße und Klingerstraße vermeiden, da ein Linksabbiegen von der Kurt-Schumacher-Straße in die Battonnstraße in Fahrtrichtung Westen nicht gestattet ist. Diese Wendemanöver auf der Fahrbahn führen regelmäßig zu brenzligen Situationen für Radfahrende und Autofahrende in der Stoltzestraße und Battonnstraße. Ein Anbringen von Fahrbahntrennern würde diese illegalen Wendemanöver wirksam unterbinden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 797 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kipp-Pfosten-Parkplätze Weckmarkt

06.12.2022 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3250 entstanden aus Vorlage: OF 682/1 vom 15.11.2022 Betreff: Kipp-Pfosten-Parkplätze Weckmarkt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Spielstraße im Bereich der Fahrgasse zwischen Weckmarkt und Fischerplätzchen sowie der Großen Fischerstraße zusätzliche Kipp-Pfosten-Parkplätze für Anwohnende errichtet werden können oder ob freie Kapazitäten in der Tiefgarage vorhanden sind, um die Bedarfe der Anwohnerschaft abzudecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 787 Aktenzeichen: 66-3

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